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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Bebilderungsverfahren für Druckformen
unter Verwendung ausgeschossener Druckbogenvarianten, die wenigstens
teilweise verschiedenen Versionen eines zu erzeugenden Druckproduktes
zugeordnet sind.
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Die
Erfindung betrifft weiter ein Druckverfahren unter Verwendung von
so erzeugten Druckformen.
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Weiter
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Bebilderung von Druckformen
nach einem Bebilderungsverfahren zur Bebilderung von Druckbogenvarianten,
die wenigstens teilweise verschiedenen Versionen eines Druckproduktes
zugeordnet sind.
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Bei
der Planung und Produktion von Druckprodukten müssen die Seiten des zu liefernden Druckproduktes
auf Druckbögen
verteilt und dafür Druckplatten
bebildert werden.
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Ein
Satz Druckplatten ist dabei einem Satz von elektronischen Farbauszügen zugeordnet
und dient in einem anschließenden
Druckverfahren innerhalb einer Druckmaschine zum Auflagendruck eines Druckbogens.
Die Farbauszüge
sind dafür
den verwendeten Druckfarben zugeordnet.
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Bei
der Produktion von Druckprodukten wie z. B. Heften, Broschüren oder
Prospekten werden, wenn alle Bögen
gedruckt sind jeder Bogen gefalzt und gegebenenfalls geschnitten.
Die gefalzten Exemplare werden dann zu einem Endprodukt zusammengebunden
oder -geheftet.
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Sollen
unterschiedliche Versionen dieses Endprodukts erstellt werden, dieses
kann z. B. dann der Fall sein, wenn bestimmte Seiten des Endproduktes
bzw. des Druckproduktes unterschiedlichen Sprachen zugeordnet sind,
dann müssen
in einem vorgelagerten Schritt in der Vorstufe bzw. bereits beim
Planen des Druckproduktes mehrere Versionen dieses Druckproduktes
geplant werden. Es wird hierfür
im Allgemeinen beim versionierten Druckprodukt für jede Version ein eigener
Bogen erstellt, d. h. es werden elektronische Bögen ausgeschossen und gleiche
Bögen,
die in allen Versionen verwendet werden, werden dabei i. A. einfach
für die
anderen Versionen kopiert. Für
die übrigen
Bögen werden
sich unterscheidende elektronische Druckbogenvarianten erstellt,
bzw. ausgeschossen. Auf Basis aller erzeugter Druckbögen werden
dann die Farbauszüge
erstellt.
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Ohne
weitere Beeinflussung der Bebilderung der Druckformen für die unterschiedlichen
Versionen des Druckproduktes werden von allen elektronischen Druckbogenvarianten
für die
einzelnen Farbauszügen
dann Druckformen belichtet.
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Im
Allgemeinen werden als Druckformen hier Druckplatten belichtet werden,
die in anschließenden Druckverfahren
in Druckmaschinen eingesetzt werden.
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Es
werden ohne Eingriffe des Benutzers also mehrere gleichartige und
inhaltlich übereinstimmende
Druckplatten in einem Druckplattenbelichter belichtet werden, da
dieses für
die unterschiedlichen Versionen des Druckproduktes so vorgesehen
ist.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine effizientere
Bebilderung von Druckformen zum Einsatz in einem anschließenden Druckverfahren
zu ermöglichen
oder solch eine effizientere Bebilderung wenigstens zu unterstützen.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird in Verfahrenshinsicht durch ein Bebilderungsverfahren
nach Anspruch 1 und einem Druckverfahren nach Anspruch 7 gelöst.
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Weiter
wird die Aufgabe gemäß einer
Vorrichtung zur Bebilderung von Druckformen nach Anspruch 12 gelöst.
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Gemäß des erfinderischen
Bebilderungsverfahren für
Druckformen werden zunächst
unterschiedliche Versionen eines Druckproduktes bereitgestellt.
Hierunter ist eine Informationsübergabe
zu verstehen, die die Daten bezüglich
der unterschiedlichen Versionen des zu druckenden Druckproduktes betrifft.
Es muss bekannt gemacht werden, wenigstens welche Inhalte die unterschiedlichen
Versionen des Druckproduktes enthalten. Diese unterschiedlichen
Versionen des Druckproduktes sind dabei auf wenigstens einem Druckbogen
real zu drucken.
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In
einem nächsten
Schritt ist es vorgesehen, dass die unterschiedlichen Versionen
des Druckproduktes zu verschiedenen elektronischen Druckbogenvarianten
ausgeschossen werden. Unter Druckbogenvarianten sind hierbei wenigstens
zwei verschiedene elektronische Druckbögen zu verstehen, die sich
inhaltlich wenigstens teilweise unterscheiden, dabei aber jeweils
der gleichen Position innerhalb des zu produzierenden Druckproduktes
entsprechen. Unterschiedliche elektronische Druckbogenvarianten
können
z. B. je nach Ort für
den die versionierten Druckprodukte zu erstellen sind verschiedenen
Inhalt aufweisen oder sogar in unterschiedlichen Sprachen erstellt
sein.
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Weiter
ist die Bereitstellung von ersten Identifikationsmitteln zu Identifikation
wenigstens einer Basisvariante für
wenigstens einen elektronischen Druckbogen, die im Wesentlichen
die Grundlage von Varianten des Druckbogens darstellt, vorgesehen. Bei
der Bereitstellung von unterschiedlichen Versionen des Druckproduktes
ist nicht klar, welche Version dieses Druckproduktes als Basis für die übrigen Druckprodukte
zu erstellen ist. Alle Versionen dieses Druckproduktes sind als
solche zunächst
gleichberechtigt. Um nun eine weitergehende Vereinfachung der Bearbeitung
des Bebilderungsverfahrens für
die Druckform und für
dieses Druckprodukt zu ermöglichen,
werden nun erste Identifikationsmittel bereitgestellt, mit denen
eine Basisvariante für
einen elektronischen Druckbogen identifiziert werden kann. Auf diese
Weise ist eine Grundlage für
den weiteren Prozess der Bebilderung der Druckformen gegeben. Diese
ersten Identifikationsmittel können
insbesondere so gestaltet sein, dass wenigstens zunächst die erste übergebene
Druckbogenvariante als Basisvariante identifiziert werden kann.
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Auf
Grundlage der zur Verfügung
gestellten Identifikationsmittel wird in einem weiteren Schritt wenigstens
eine Basisvariante für
wenigstens einen elektronischen Druckbogen identifiziert. Diese
Basisvariante des Druckbogens gilt dann als Grundlage für die anderen
Varianten dieses Druckbogens. Wie beschrieben kann es vorgesehen
sein, dass automatisch der erste elektronische Druckbogen als Basisvariante
identifiziert wird.
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Es
werden weiterhin zweite Identifikationsmittel bereitgestellt, die
zur Identifikation von elektronischen Bogenvarianten oder Bereichen
von elektronischen Bogenvarianten als zugehörig zu einer bestimmten Version
des Druckproduktes dienen. Mittels dieser zweiten Identifikationsmittel
werden Bereiche der elektronischen Bogenvarianten oder elektronische
Bogenvarianten selber als einer bestimmten Version des Druckproduktes
zugeordnet identifiziert. Auf diese Weise kann eine Aufspaltung
der unterschiedlichen Bogenvarianten erreicht werden, die zum einen
der identifizierten Basisvariante zugeordnet sind und zum anderen
bestimmten Versionen des zu erzeugenden Druckproduktes. Die Druckbögen als
solche sind dabei von ihrer Natur aus eigentlich gleichberechtigt
einer bestimmten Position des Druckproduktes zugeordnet. Durch die
Aufspaltung in die erwähnten
Varianten ist es nun aber möglich folgende
Arbeitsdurchgänge
bezüglich
der Bogenvarianten auf die unterschiedlichen Versionen des Druckproduktes
einzurichten.
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Zur
Nutzbarmachung all dieser gewonnenen Informationen und der gewählten Unterscheidungen der
unterschiedlichen Bogenvarianten in nachgelagerten Verarbeitungsschritten
werden diese Versionisierungsinformationen über z. B. die Versionenanzahl, über die
Basisvariante oder die Information welche elektronischen Bogenvarianten
oder Bereiche von elektronischen Bogenvarianten zu welchen Versionen
eines Druckproduktes gehören
hinterlegt.
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Es
werden weiter Farbauszüge,
basierend auf den elektronischen Bogenvarianten erstellt und zur
weiteren Bebilderung von Druckformen verwendet.
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Es
werden zumindest Druckformen gemäß Daten
bebildert, die zumindest den Daten der Farbauszüge der Basisvariante entsprechen.
Durch dieses Bebildern von Druckformen gemäß den Farbauszügen, die
der Basisvariante zugeordnet sind oder zumindest mit diesen Farbauszügen identisch
sind ist somit ein vollständiger
Satz von Druckformen bebildert, welcher allen Farben der verwendeten
Druckmaschine zugeordnet ist.
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Zur
Erreichung der ergonomischeren Bebilderung von Druckformen wird
dann weiter das Bebildern von Druckformen verhindert, die Farbauszugsdaten
aufweisen würden,
die einem zweiten Farbauszug zugeordnet sind der identisch mit einem Farbauszug
der Basisvariante ist.
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Es
ist weiter ein Druckverfahren vorgesehen, bei dem die so erstellten
Druckformen verwendet werden, wobei der Druckmaschine wenigstens
ein Teil der Versionisierungsinformationen zur Verfügung gestellt
wird. Hierbei soll zunächst
ein erster vollständiger
Satz von Druckplatten gemäß der Bogenvarianten
die bereitgestellt wurden in der Druckmaschine verwendet werden.
Ein vollständiger
Satz von Druckplatten ist hierbei ein Satz von Druckplatten der
allen für
den aktuellen Druckgang vorgesehenen Farben der Druckmaschine zugeordnet
ist. Dieser erste vollständige
Satz von Druckplatten kann dabei bevorzugt auf der beschriebenen
Basisvariante begründen.
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Die
Bedruckstoffe sollen in einer Auflage bedruckt werden, die der gewünschten
Auflage der entsprechenden Druckbogenvariante entspricht und welche
sich aus der Auflage der auf der Druckbogenvariante vorhandenen
Versionen des zu erstellenden Druckproduktes ableiten lässt. Nachdem
eine entsprechende Menge an Bedruckstoffen mittels der verwendeten
Druckplatten bedruckt wurde, reicht es unter Verwendung der übergebenen
Versionierungsinformationen aus nur noch eine Teilmenge der für das Bedrucken
der Bedruckstoffe verwendeten Druckplatten auszuwechseln. Hierbei
kann entsprechend Rüstzeit
beim Druckverfahren eingespart werden.
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Zur
Durchführung
des Bebilderungsverfahrens ist eine Vorrichtung vorgesehen, die
eine Zuordnungseinrichtung umfasst, welche zumindest eine Annahmeeinrichtung
zur Entgegennahme von ausgeschossenen elektronischen Druckbögen umfasst, ferner
soll eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen wenigstens von Symbolen
der ausgeschossenen elektronischen Druckbögen vorhanden sein und eine Auswahleinrichtung
zum Auswählen
von elektronischen Druckbogenvarianten bereitgestellt werden.
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Die
Zuordnungsvorrichtung soll dabei eine Auswahleinrichtung mit wenigstens
dem einen ersten Identifikationsmittel zur Identifizierung von elektronischen
Druckbogenvarianten die eine Basisvariante gemäß der vorgegebenen Produktversion
darstellt, aufweisen.
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Weiter
soll wenigstens ein zweites Identifikationsmittel vorhanden sein,
welches zur Identifikation von elektronischen Bogenvariante oder
Bereichen von elektronischen Bogenvarianten als zugehörig zu einer
bestimmten Produktversion dient.
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Es
soll weiterhin eine Speichereinrichtung bzw. Speicherbereiche zum
Ablegen von Informationen über
die Basisvariante der Zuordnungsinformationen, welche Bogenvarianten
oder Bereiche von Bogenvarianten zu welchen Versionen eines Druckproduktes
gehören,
bereitgestellt sein. Diese abgelegten Informationen werden auch
als Versionierungsinformationen bezeichnet.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass die Zuordnungseinrichtung wenigstens ein Festlegungsorgan zum
Festlegen der Farbauszüge
die von einer Bebilderungseinrichtung bebildert werden sollen und
der Farbauszüge,
deren Bebilderung verhindert werden soll, umfasst. Auf diese Weise
können
nach der Auswertung der Informationen durch das Festlegungsorgan
Druckformen ökonomischer
bebildert werden.
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Um
die Anzahl der insgesamt zu bebildernden Druckformen besser bestimmen
zu können
ist es in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass verfahrensmäßig Bestimmungsmittel
zur Ermittlung der Anzahl der vorgesehenen Versionen des Druckproduktes
bereitgestellt werden und die Anzahl der vorgesehenen Versionen
des Druckproduktes ermittelt werden. Hierfür soll die Zuordnungseinrichtung
wenigstens ein Bestimmungsmittel zur Ermittlung der Anzahl der vorgesehenen
Versionen des Druckproduktes umfassen. Außerdem können Bestimmungsmittel zur
Bestimmung der Variantenzahl eines elektronischen Druckbogens vorgesehen
und bereitgestellt sein mittels derer die Variantenzahl eines Bogens
bestimmt wird.
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Um
nicht nur ganze Druckbögen,
welche unterschiedlichen Varianten zugeordnet sind, von der Basisvariante
zu unterscheiden und somit nur zu verhindern, dass ein gesamter
Satz von Farbauszügen der
identisch ist mit der Basisvariante bebildert wird, ist es weiterhin
vorgesehen, das Verfahren auf Farbauszüge so zu erweitern, dass erfindungsgemäß dritte
Identifikationsmittel bereitgestellt werden welche es ermöglichen
zu unterscheiden, ob ein Farbauszug wenigstens einer elektronischen
Bogenvariante mit dem entsprechenden Farbauszug der elektronischen
Basisvariante identisch ist oder von dieser verschieden ist. Es
wird dann unterschieden, ob dieser Farbauszug identisch oder verschieden
zu dem Farbauszug der elektronischen Basisvariante ist und es wird
in Form von Unterscheidungsinformationen hinterlegt, ob und welche
Unterschiede von Farbauszügen
zu Farbauszügen
bezüglich
der elektronischen Basisvariante vorhanden sind, wobei diese Unterscheidungsinformation
ebenso als Versionierungsinformationen hinterlegt werden.
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Hierfür sind vorrichtungsmäßig entsprechend
dritte Identifikationsmittel zur Unterscheidung von wenigstens einem
Farbauszug wenigstens einer elektronischen Bogenvariante vorgesehen,
die zur Identifikation, ob dieser Farbauszug mit dem entsprechenden
Farbauszug der Basisvariante identisch oder von dieser verschieden
ist, geeignet sind und weiterhin die Speicherbereiche geeignet sein
sollen, diese Unterscheidungsinformation über Unterschiede von Farbauszügen zu Farbauszügen bezüglich der
Basisvariante zu speichern.
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Um
eine noch bessere Effizienz des Verfahrens zur Bebilderung von Druckformen
zu gewährleisten
ist es vorgesehen, dass Farbaufzüge
oder ganze Druckbogenvarianten, die zwar verschieden von der Basisvariante
sind, aber identisch zu anderen ebenfalls von der Basisvarianten
verschiedenen Farbauszügen
bzw. elektronischen Druckbögen
sind, auch nicht bebildert werden. Hierfür ist es verfahrensmäßig vorgesehen,
dass für
wenigstens einen zweiten Farbauszug unterschieden wird, ob dieser
mit dem entsprechenden Farbauszug der elektronischen Basisvariante
identisch oder von diesem verschieden ist. Weiter von wenigstens
einem dritten Farbauszug einer weiteren Variante unterschieden wird,
ob dieser mit der entsprechenden Farbauszug der elektronischen Basisvariante
identisch oder von diesem verschieden ist und wenn der zweite und
der dritte Farbauszug verschieden von eben diesen Farbauszügen der
Basisvariante sind noch einmal unterschieden wird, ob der dritte
Farbauszug auch verschieden von dem zweiten Farbauszug ist. Zur Bebilderung
von Druckformen ist es dann vorgesehen, dass dieses nur gemäß Farbauszugsdaten
erfolgt, die einem dritten Farbauszug zugeordnet sind, der nicht
identisch mit einem zweiten Farbauszug oder einem Farbauszug der
elektronischen Basisvariante ist. Diese Farbauszüge werden dann zur Bebilderung
von Druckformen herangezogen. Analoges ist auch für ganze
Druckbogen mit einem vollständigen
Satz an Farbauszügen
möglich.
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In
einer Weiterentwicklung ist es vorgesehen, dass weitere Verfahrensschritte
umfasst werden, nämlich
die Bestimmung von Farbauszugssätzen,
bestehend aus Farbauszügen
der elektronischen Basisvariante und aus Farbauszügen der
elektronischen Bogenvarianten, die von den entsprechenden Farbauszügen der
elektronischen Basisvariante und/oder zweiten Farbauszügen verschieden sind,
so dass wenigstens ein Farbauszugssatz bestimmt ist der für jede zu
verwendende Druckfarbe einen Farbauszug aufweist, wobei diese Farbauszüge dazu
bestimmt sind zumindest zeitweise gleichzeitig in einer Druckmaschine
zum Bedrucken von Bedruckstoffen verwendet zu werden und dass anschließend Druckformen
gemäß dieser
so bestimmten Farbauszügen
bebildert werden. Gemäß dieser Vorschriften
werden so vollständige
Sätze an Farbauszügen zusammengefasst,
wobei einzelne Farbauszüge
unterschiedlichen Sätzen
gemein sein können.
Dieses erhöht
die Effektivität
des Prozesses der Bebilderung der Druckformen und anschließend des
Druckverfahrens.
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Weiterhin
ist noch in Vorrichtungshinsicht vorgesehen, dass die Zuordnungseinrichtung
vierte Identifikationsmittel zur Identifikation von dritten Farbauszügen aufweist,
die identisch mit zweiten Farbauszügen sind, welche wiederum verschieden sind
von Farbauszügen,
die einer elektronischen Basisvariante zugeordnet sind. Hierdurch
kann erfindungsgemäß vorteilhafterweise
auch das doppelte Bebildern von Druckformen vermieden werden, die zwar
verschieden zur Basisvariante, aber untereinander identisch sind.
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Da
es möglich
ist, dass ein elektronischer Druckbogen in seiner Variante Bereiche
aufweist, die unterschiedlichen Versionen des zu erstellenden Druckproduktes
zugeordnet sind ist es vorteilhafterweise vorgesehen, dass in einer
Weiterbildung die Druckauflage einer Bogenvariante aus der Zuordnung
der auf der Bogenvariante vorhandenen Druckbogenbereiche der jedem
einzelnen bereits zugeordneten Version von deren Zielauflage bestimmt
wird. Auf diese Weise kann für
ein anschließendes
Druckverfahren bestimmt werden, wie lange genau diese Bogenvariante
zu verwenden ist.
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Zur
Bestimmung von vollständigen Farbauszugssätzen zur
Verwendung in einem Druckverfahren weist die Vorrichtung vorteilhafterweise
in einer Weiterbildung eine Zuordnungseinrichtung auf, welche zusätzlich ein
Bestimmungsorgan zur Bestimmung von Farbauszugssätzen mit einem Regelspeicher
für wenigstens
eine der folgenden Regeln aufweist: nämlich die Auswahl von Farbauszügen der Basisvariante,
die Auswahl von Farbauszügen
aus Bogenvarianten, wobei diese Farbauszüge von den entsprechenden Farbauszügen der
Basisvariante und/oder zweiten Farbauszügen verschieden sind und der
Anzahl der Varianten pro Bogen. Das Bestimmungsorgan soll weiter
ein Bestimmungselement zur Bestimmung wenigstens eines Farbauszugssatzes
aus den ausgewählten Farbauszügen aufweist,
der für
jede zu druckende Druckfarbe einen Farbauszug umfasst, wobei diese Farbauszüge dazu
bestimmt sind zumindest zeitweise gleichzeitig in einer Druckmaschine
zum Bedrucken von Bedruckstoff verwendet zu werden. Durch dieses
Bestimmungsorgan wird es ermöglicht
eine Festlegung von kompletten Farbauszugssätzen zu erreichen, wobei einzelne
Farbauszüge
unterschiedlichen Farbauszugssätzen
gemein sein können.
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Zur
weiteren Verarbeitung der erhaltenen Versionierungsinformationen
und der den Druckbögen
oder Farbauszugsdaten zugeordneten Bebilderungsdaten ist eine erste
Sendeeinrichtung zum Senden von Bebilderungsdaten und eine zweite
Sendeeinrichtung zum Senden von Versionierungsinformationen an eine
Weiterverarbeitungseinrichtung vorgesehen, wobei die Weiterverarbeitungseinrichtung
ein Druckplattenbelichter oder eine Druckmaschine sein kann oder
aber auch eine andere Einrichtung wie z. B. ein Proofdrucker oder
ein Filmbelichter. Die Bebilderungsdaten und Versionierungsinformationen
können
dabei z. B. gleichzeitig oder auch getrennt nur einer Weiterverarbeitungseinrichtung,
wie z. B. ein Druckplattenbelichter zugeführt werden oder sie können aufgegliedert
werden und die Bilddaten werden einem Plattenbelichter zugeführt, während die
Versionierungsinformation einer Weiterverarbeitungseinrichtung wie
einer Druckmaschine zugeführt
werden oder es können
Bebilderungsdaten und Versionierungsinformationen dem Druckplattenbelichter
und nur die Versionierungsinformationen einer Druckmaschine zugeführt werden,
wofür die
Vorrichtung zur Bebilderung von Druckformen sowohl der Bebilderungseinheit
des Plattenbelichters zugeordnet ist, als auch zumindest mit einer
Druckmaschine verbunden sein kann. Außerdem kann es vorgesehen sein,
dass die erste Sendeeinrichtung und die zweite Sendeeinrichtung
in einer einzelnen gemeinsamen Sendeeinrichtung zusammenfallen.
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Vorrichtungsmäßig kann
die Weiterverarbeitungseinrichtung dabei sowohl eine Einrichtung
aus der Menge Rasterimageprozessor (RIP), Bebilderungseinrichtung
und vorzugsweise ein Plattenbelichter zum Bebildern von Druckplatten
bzw. die Bebilderungseinheit solch eines Plattenbelichters sein. Diese
Weiterverarbeitungseinrichtung kann dabei ein Interpretationsorgan
zum Interpretieren der Versionierungsinformation aufweisen, so dass
Bebilderungsdaten, die den Farbauszügen der Basisvariante entsprechen
bebildert werden und von weiteren zweiten Farbauszügen nur
die Bebilderungsdaten durch die Weiterverarbeitungseinrichtung weiterverarbeitet
werden die Farbauszüge
darstellen, die zumindest von den entsprechenden Farbauszügen der Basisvariante
und/oder weiteren zweiten Farbauszügen verschieden sind.
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Zur
weiteren Verwendung der so erzeugten Druckformen oder Druckplatten
ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass das erfindungsgemäße Druckverfahren
so ausgestaltet ist, dass sukzessive Teilmengen oder ganze Sätze von
Druckplatten ausgetauscht werden, so dass insgesamt alle Druckbogenvarianten
wenigstens in der Auflage abgedruckt werden, die für die Erstellung
der zugeordneten Versionen des Druckproduktes benötigt werden.
Auf diese Weise kann erreicht werden, dass alle Druckproduktversionen
in der gewünschten
Auflage erzeugt sind. Weiterhin kann versucht werden hierbei ein möglichst
geringes Maß an Überschuss
zu erzeugen.
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In
einer erfindungsgemäßen Weiterentwicklung
ist vorgesehen, dass während
des Druckverfahrens für
jede Druckfarbe eine Reihenfolge von Druckformen bestimmt wird,
die wenigstens bereichsweise verschiedenen Versionen zugeordnet
sind. Auf diese Weise wird unabhängig
voneinander für
jedes Druckwerk einer Druckmaschine vorgeschrieben in welcher Reihenfolge
welche Druckplatten die einzelnen Druckbogenvarianten zugeordnet
sind, verwendet werden.
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Hierbei
kann es insbesondere vorteilhafterweise weiterhin so vorgesehen
sein, dass die Druckreihenfolge, d. h. die Verwendung der einzelnen Druckplatten
so bestimmt wird, dass insgesamt nur ein Minimum an Wechseln von
Druckplatten zwischen den Druckgängen
erforderlich ist.
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Das
Druckverfahren kann dabei vorteilhafterweise so mit dem Bebilderungsverfahren
zusammenwirken, dass die Versionierungsinformationen so interpretiert
werden, dass am Anfang zunächst
alle die Druckformen verwendet werden, die unterschiedlichen Farbauszügen nur
einer Basisvariante zugeordnet sind. Ausgehend von dieser ersten
Wahl der Basisvariante für
einen Druckbogen können
dann die einzelnen Farbauszüge
z. B. gemäß der beschriebenen
Vorschriften sukzessive teilweise oder vollständig ausgetauscht werden. Auf
diese Weise wird die Rüstzeit
für das
Druckverfahren minimiert und es ist nur ein geringstmöglicher
Arbeitsaufwand für
das Erstellen aller Versionen eines Druckproduktes notwendig.
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Ein
Beispiel der erfindungsgemäßen Lösung, auf
das die Erfindung aber nicht beschränkt sein soll und aus dem sich
weitere erfindungsgemäße Merkmale
ergeben können
ist im Folgenden beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt.
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Es
zeigen:
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1 Basisvarianten
dreier unterschiedlicher elektronischer Druckbögen eines Endprodukts,
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2 zwei
Bogenvarianten eines ersten Druckbogens,
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3 drei
Bogenvarianten eines Druckbogen,
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4 einen
Bogen ohne Bogenvarianten,
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5 Identifikation
der unterschiedlichen Farbauszüge
zweier Bogenvarianten 2,
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6 unterschiedliche
Druckbogenvarianten für
unterschiedliche Positionen eines Endprodukts,
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7 die
Farbauszüge
der Bogenvarianten gemäß 6,
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8 eine
Anzeige mit Identifikationsmitteln zur Identifikation verschiedener
Farbauszüge,
und
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9 ein
Flussdiagramm über
das Bereitstellen und Drucken von Bogenvarianten.
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Als
mögliches
Druckprodukt können
ein Katalog, eine Zeitschrift, Flugblätter oder ähnliches vorgesehen sein. In
diesem Beispiel kann es sich beispielsweise um einen Katalog handeln.
Für diesen Katalog
sind dann unterschiedliche verschiedene Versionen vorgesehen. Zunächst einmal
werden die Druckbögen 1, 2, 3 für die erste
Version zusammengestellt, was mittels einer Ausschießsoftware,
wie z. B. der Software Prinect Signastation (®) erfolgen kann. Wie in 1 dargestellt
kann dabei der Katalog mittels dreier Druckbögen erstellt werden. Der Druckbogen 1 kann
dabei z. B. einem besonderen Bedruckstoff zugeordnet sein und daher
nur eine geringere Anzahl von Einzelseiten als die Bögen 2 und 3 umfassen.
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In
einem zweiten Schritt wie in 2 und 3 dargestellt,
werden dann die zu der ersten Version unterschiedlichen Varianten
von Druckbögen 1', 2', 3' erstellt. Die
Druckbögen
der ersten Version, die weiterverwendet werden, werden für die übrigen Versionen
des Druckproduktes einfach kopiert. Vorteilhafterweise wird bei
diesem Verfahren schon bei der Erstellung der Druckbögen für die erste
Version festgelegt, dass diese Druckbögen der ersten Version jeweils
die Basisvariante der entsprechenden Bögen sind.
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Für die einzelnen
Bögen 1, 2, 3 können dabei dann
unterschiedliche Arbeitsabläufe
zur Variantenherstellung der Druckbögen für unterschiedliche Versionen
vorgesehen sein.
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Wie
in 2 dargestellt kann die Basisvariante des Druckbogens 1 einen
Inhalt A aufweisen, der ausschließlich einer Version des Druckproduktes zugeordnet
ist und es kann für
eine zweite Druckbogenvariante eine Bogenvariante 1' vorgesehen
sein, welche zwei verschiedenen Versionen des Druckproduktes B,
C zugeordnet sind.
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Für den Bogen 2 können z.
B. jeweils elektronische Druckbögen
vorgesehen sein, die einzeln immer nur einer Version des Druckproduktes
zugeordnet sind. Es ergeben sich dann wie in 3 dargestellt,
eine Basisvariante 2 des Druckbogens 2, für eine Version
A eine Bogenvariante 2' für die Version B
des Druckproduktes und eine Bogenvariante 2'' für eine Version
C des Druckproduktes.
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Wie
in 4 dargestellt, kann es für den Druckbogen 3 dagegen
im Unterschied zu den Bögen 1 und 2 vorgesehen
sein, dass dieser Druckbogen nur in der Basisvariante 3 gedruckt
werden soll und Druckplatten entsprechend erzeugt werden und ansonsten
dieser Druckborgen für
alle Versionen des Endproduktes identisch ist.
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Wie
zur 3 ausgeführt,
kann der Druckbogen 2 in drei verschiedenen Varianten 2, 2', 2''',
die den unterschiedlichen Versionen A, B, C zugeordnet sind, vorliegen.
Diese so angelegten Druckbögen müssen sich
aber nicht in all ihren Farbauszügen
unterscheiden. Wie in 5 dargestellt, kann es vorgesehen
sein, dass sich die Druckbögenvarianten 2 und 2'' nur in einem Farbauszug 7, 7' z. B. für die Druckfarbe
schwarz (K) unterscheiden. Für
die unterschiedlichen Farbauszüge 4, 5, 6 (CMY)
kann es daher vorgesehen sein, dass diese den beiden Varianten 2, 2'' gemeinsam sind. Die Farbauszüge 4, 5, 6 der
Basisvariante 2 können
dann auch für
die Variante 2'' des Druckbogens,
welcher der Version B zugeordnet ist, verwendet werden und für diese
Druckbogenvariante 2'' kopiert werden.
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Die
erzeugten elektronischen Druckbögen können einem
weiteren Managementsystem weitergegeben werden. Hierbei werden auch
Informationen über
die Papierart und die Anzahl der unterschiedlichen Versionen, zumindest
eines Teils des Druckproduktes weitergegeben.
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Unterschiedliche
Druckbogenvarianten können
dabei auf einem Bildschirm symbolisch wie in 6 dargestellt
hinterlegt werden, wobei hier zusätzliche Informationen über den
Unterschied der einzelnen Druckbögen
mit hinterlegt sein können.
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Es
sind hier drei Druckbogenvarianten 8, 8', 8'' hinterlegt, die sich teilweise
unterscheiden und wobei die Basisvariante 8 und die zweite
Bogenvariante 8' jeweils
nur eine Version des Druckproduktes zugeordnet sind, während die
Bogenvariante 8'' nach Auswahl
durch hier nicht dargestellte Auswahlmittel zwei verschiedenen Versionen
des Druckproduktes zugeordnet ist. Der Druckbogenvariante 8 ist
dabei eine Version A zugeordnet. Es kann sich beispielsweise um
einen Druckbogen mit einem englischen Text handeln. Der Bogenvariante 8' ist eine Version
B des Endproduktes zugeordnet, z. B. der entsprechende Druckbogen
mit deutschem Text. Der Bogenvariante 8'' wiederum
sind, wie in 2 dargestellt zwei verschiedene
Versionen des Druckproduktes zugeordnet, nämlich die Versionen A und C.
Bei der Version C kann es sich beispielsweise um einen französischen
Text handeln. Analoge Verhältnisse
sind hier für
nicht dargestellte Rückseiten
der Bögen 8, 8', 8'' gegeben.
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Von
der Darstellung gemäß 6 kann
auf eine weitere Darstellung gemäß 7 umgeschaltet werden,
bei der die unterschiedlichen Farbauszüge der einzelnen Bogenvarianten 8, 8' und 8'' jeweils in Bezug auf ihre Vorder-
und Rückseite,
d. h. Schön- und Widerdruckseite
dargestellt sind. Die Bogenvariante 8 wurde in einem ersten
Verfahrensschritt als Basisvariante ausgewählt und somit werden alle Farbauszüge dieser
Basisvariante 8 auch zum Bebildern von Druckformen verwendet.
Es sind daher hier alle Farbauszüge
der Basisvariante 8 dargestellt. Gemäß einer Darstellung nach 8 sind
zur Identifikation, ob ein spezieller Farbauszug nur einer Version des
Druckproduktes oder mehreren Versionen und damit mehreren Druckbogenvarianten
zuzuordnen ist, entsprechende Identifikationsmittel 11 vorgesehen.
Die Auswahl der Basisvariante kann dabei automatisch erfolgen, indem
der erste übergebene
Bogen als Basisvariante identifiziert wird.
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In
einem weiteren Verfahrensschritt werden für die Bogenvariante 8' die Farbauszüge Cyan,
Magenta und Gelb (Yellow) als identisch mit den Farbauszügen der
Basisvariante 8 identifiziert, wodurch in diesem Verfahrensstand
nur noch die Farbe Schwarz (black) als Farbauszug vorhanden ist.
Gleiches gilt hier für
den Farbauszug Schwarz für
die dritte Bogenvariante 8''. Dieses ergibt
sich für
einen Katalog insbesondere dann, wenn sich die Änderungen zwischen den einzelnen
Versionen des Kataloges nur auf den Text beziehen, welcher im Allgemeinen Schwarz
ist.
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Die
gemäß des Verfahrens
gekennzeichneten bzw. hier dann nicht mehr dargestellten Farbauszüge der Bogenvarianten 8' und 8'' werden auch nicht mehr zum Bebildern
in einer Bebilderungseinrichtung wie einem Plattenbelichter verwendet.
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In
einem anschließenden
Verfahrensschritt werden die so ausgewählten und wie in 7 dargestellten
Farbauszüge
einem Druckplattenbelichter zugeführt, welcher auf Basis dieser
Farbauszüge Druckplatten
erstellt. Die so erstellten Druckplatten werden einer Druckmaschine
für einen
Druckvorgang zur Verfügung
gestellt und gemäß der Versionierungsinformationen
gemäß der Auswahl
gemäß 7 werden
komplette Farbsätze,
bestehend aus Schwarz, Cyan, Magenta und Gelb zusammengestellt und
z. B. für
die unterschiedlichen Bogenvarianten 8, 8', 8'' jeweils die Farbauszüge Cyan,
Magenta und Gelb beibehalten und nur die Farbauszüge Schwarz
ausgetauscht, wobei jeweils in der vorher bestimmten Auflage des
Gesamtdruckprodukts die Bogenvarianten auch bebildert werden. In
dem hier abgebildeten Beispiel werden mit dem Druckbogen 8 jeweils
zweimal Seiten (hier die Seiten 1 bis 4) für die Version A abgedruckt.
Mit dem Druckbogen 8'' werden für die Seiten
1 bis 4 dann noch einmal eine Version A und zusätzlich eine Version C, z. B.
in einer französischen
Sprachfassung gedruckt. Die Farbauszüge für die Basisvariante 8 werden
daher halb so häufig
verwendet wie ein (englisches) Druckprodukt der Version A insgesamt
erzeugt werden soll, wobei noch einmal die Hälfte der Auflage für den Bogen 8'' mit den beiden Versionen A und
C abgezogen werden muss, da mit jeder Seite für die Version C auch immer
noch ein Exemplar für
die Version A gedruckt wird.
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Die
Farbauszüge
der Farben Cyan, Magenta und Gelb der Bogenvariante 8 und
der Farbauszug Schwarz der Bogenvariante 8' werden gemeinsam halb so häufig verwendet,
wie eine Version B gemäß Bogenvariante 8' erzeugt werden
soll. Die Druckplatten für
Cyan, Magenta und Gelb für
die Basisvariante 8 werden gemeinsam mit der Druckplatte
für den Farbauszug
Schwarz der Bogenvariante 8'' so häufig verwendet,
wie die Druckproduktversion C (z. B. mit der Sprache französisch) erzeugt
werden soll. Da gemeinsam mit der Version C für die französische Ausgabe des Kataloges
auch englische Seiten als Version A auf der Druckbogenvariante 8'' erzeugt werden, muss diese Anzahl
von Seiten gemäß der Druckbogenvariante 8'' nicht mit der Schwarzen Farbe
der Druckbogenvariante 8 gedruckt werden. Hier werden immer
doppelte Seiten für
die englische Fassung gedruckt, daher wird die Anzahl der notwendigen
Drucke mit der schwarzen Farbe für
den Farbauszug der Basisvariante 8 um eine entsprechende
Anzahl von Drucken reduziert.
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Auf
diese Weise werden nur die wirklich notwendigen Druckplatten für die einzelnen
Farbauszüge
der unterschiedlichen Druckbogenvarianten bebildert und in einer
Druckmaschine verwendet, so dass alle unterschiedlichen Versionen
des zu erzeugenden Druckproduktes, d. h. eines Kataloges mit unterschiedlichen
Sprachbeilagen in Englisch, Deutsch und Französisch jeweils in der gewünschten
Auflage erzeugt werden können.
Es ist immer nur ein Wechseln der schwarzen Druckplatten zwischen
den einzelnen Druckbogenvarianten notwendig und durch die Verwendung
von unterschiedlichen Seiten, die zu unterschiedlichen Versionen
des Druckproduktes gehört,
auf einer gemeinsamen Bogenvariante 8'' wird auch
der Bedarf an Druckplattenplatz als solches minimiert.
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Die 9 zeigt
ein Ablaufdiagramm des erfinderischen Verfahrens zum Bestimmen der
Druckbogenvarianten, die tatsächlich
in Form von Druckplatten bebildert werden und in einem anschließenden Druckverfahren
der Bebilderung von Bedruckstoffen, wie z. B. Papierbögen zugrunde
liegen.
-
Im
Schritt S1 wird für
ein einzelnes Druckprodukt zunächst
festgelegt, welchen Seitenumfang dieses Produkt aufweisen wird.
Dieses ist erst einmal unabhängig
von der Anzahl der unterschiedlichen Versionen in denen dieses Druckprodukt
später
erzeugt werden soll. Zusätzlich
zu dem Seitenumfang wird durch geeignete Mittel festgelegt, wie
viele Versionen des Druckproduktes erzeugt werden sollen, zur Vereinfachung
der Weiterbearbeitung werden diese unterschiedlichen Versionen mittels
Eingabemasken benannt, so dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Hierbei können
z. B. Versionen A, B, C benannt, bzw. bestimmt werden.
-
Im
Schritt S2 erfolgt nun zunächst
für eine einzelne
Version das Ausschießen
der Bögen
und das Bestimmen der für
jeden Bogen benötigten
Papierarten.
-
Im
Schritt S3 wird dann für
jeden Bogen bestimmt, in wie vielen Varianten dieser Druckbogen vorkommen
soll. In diesem Schritt S4 wird außerdem die Basisvariante, die
den weiteren Druckbogenvarianten genau dieses Bogens zugrunde liegt
bestimmt.
-
Im
Schritt S4 werden den in S3 bestimmten Druckbogenvarianten jeweils
eine der in S1 bestimmten Versionen zugeordnet. Wenn es auf einer
Druckbogenvariante mehrere Bereiche gibt, so wird jedem dieser Bereiche
eine der Versionen zugeordnet. Die Bereiche können dabei insbesondere verschiedene oder
auch identische Seiten eines abschließenden Druckproduktes beschreiben,
die auf eine einzelne Druckplatten bebildert werden.
-
Eine
weitere Verfeinerung der Zuordnung der Druckbogenvarianten erfolgt
in Schritt S5. Hier wird festgelegt, mit welchen Farben gedruckt
werden sollen und welche davon sich zwischen den Versionen unterscheiden.
Ist ein Druckprodukt aus mehreren Druckbogen aufgebaut, so kann
es im Allgemeinen der Fall sein, dass für verschiedene Druckbogen, d.
h. für
Druckbogen, die unterschiedlichen Positionen im Druckprodukt zugeordnet
sind, auch unterschiedliche Feststellungen getroffen werden, welche Farben
sich innerhalb eines Druckbogens von Variante zu Variante unterscheiden.
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Bei
der Festlegung der sich unterscheidenden Farbauszügen, bzw.
der identischen Farbauszügen
wird zunächst
eine Unterscheidung in Bezug auf die Farbauszüge der Basisvariante getroffen
und in einem zweiten Vergleich dann in Bezug auf Farbauszüge, die
bereits mit der Basisvariante verglichen wurden.
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Die
sich unterscheidenden Farbauszüge werden
im Schritt S6 an eine Plattenbelichtung, d. h. an einen Plattenbelichter
weitergeleitet. So werden zwar Bilddaten für jeweils ersten Farbauszüge, zu denen
identische zweite Farbauszüge
existieren zur Bebilderung weitergeleitet, die Bilddaten der identischen
zweiten Farbauszüge
werden dagegen nicht an den Plattenbelichter geschickt.
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Auf
Grundlage der so im Schritt S6 an den Gelichter geschickten Bilddaten
der einzelnen Farbauszüge
werden Druckplatten im Schritt S7 belichtet. Es werden dabei nur
die benötigten
Druckplatten bebildert, sich entsprechende Farbauszüge werden
nur einmal zur Erzeugung entsprechender Druckplatten herangezogen.
-
Im
Schritt S8 werden schließlich
auf Grundlage der belichteten Druckplatten und der bestimmten Druckbogenvarianten
Bedruckstoffe in Form von Papierbögen in der jeweils benötigten Auflage
mittels der vorgesehen Druckplatten bebildert. Hierbei werden in
einer Druckmaschine auf einander folgend zunächst unterschiedliche Varianten
eines Druckbogens gedruckt. Zunächst
wird die Basisvariante gedruckt und anschließende werden Teilmengen der verwendeten
Druckplatten für
die verschiedenen Druckfarben, d. h. für die einzelnen Farbauszüge gemäß der sich
unterscheidenden Farbauszüge,
wie sie im Schritt S5 festgelegt wurden, ausgetauscht.
-
Auf
diese Weise kann die Anzahl der zu bebildernden Druckplatten und
auch der notwendigen Druckplattenwechsel für verschiedene Versionen eines
Druckproduktes auf ein Minimum beschränkt werden.
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- 1,
2, 2', 2'', 3, 8, 8', 8''
- Bogenvarianten
- 4,
5, 6, 7
- Farbauszüge der Basisvariante
- 7'
- Farbauszug
einer zweiten Bogenvariante 11 dritte Identifikationsmittel
zur Identifikation identischer oder von Farbauszügen der Basisvariante verschiedener
Farbauszüge