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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Küchenfunktionseinheit mit einem
Tragegestell sowie mit mehreren Funktionselementen, die mittels
des Tragegestells getragen werden.
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Aus
dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Küchenfunktionseinheiten bekannt,
die ohne größeren Montageaufwand
vor Ort frei aufgestellt werden können. Aufgrund der vergleichsweise aufwendigen
Fertigung und der relativ hohen Werkzeugkosten, die sich insbesondere
bei der Ausführung
in Metall ergeben, werden diese bekannten Küchenfunktionseinheiten meist
in einer relativ geringen Anzahl von Maß- und Planungsvarianten bereitgestellt.
Eine variable Planbarkeit ist bei diesen bekannten Küchenfunktionseinheiten
nur beschränkt
vorhanden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Küchenfunktionseinheit
der eingangsgenannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese
in flexibler Art und Weise entsprechend der Kundenwünsche bereitgestellt
werden kann, wobei der Werkzeug- und Fertigungsaufwand gering ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Küchenfunktionselement
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass
die Funktionselemente derart ausgeführt sind, dass sie an unterschiedlichen
Positionen des Tragegestells montierbar sind. Denkbar ist es beispielsweise,
ein Funktionselement für
die Vorbereitung von Speisen, ein Funktionselement für das Kochen
und ein Funktionselement für
das Spülen
derart auf dem Tragegestell aneinanderzureihen, dass die vom Kunden
gewünschte
Anordnung erhalten wird. Durch die vorliegende Erfindung ist es
möglich,
die Art, Anzahl und Anordnung der Funktionselemente individuell
und entsprechend der Kundenwünsche
zu gestalten, so dass beispielsweise auch spiegelbildliche Ausführungen
der Funktionselemente ohne weiteres realisiert werden können.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Funktionselemente nebeneinander auf dem
Tragegestell angeordnet sind.
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Das
Tragegestell kann eine oder mehrere Längstraversen aufweisen, auf
denen die Funktionselemente aufliegen.
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Denkbar
ist es beispielsweise, eine vordere, zum Benutzer gewandte Längstraverse
und eine hintere, vom Benutzer abgewandte Längstraverse vorzusehen, auf
denen die einzelnen Funktionselemente aufliegen.
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Zwischen
den Funktionselementen und/oder zwischen den Funktionselementen
und dem oder den Seitenteilen des Tragegestells können Dichtmittel,
insbesondere ein Dichtband angeordnet sein. Dadurch wird verhindert,
dass Feuchtigkeit oder Verschmutzung in die entsprechenden Nuten
eindringen kann. Ferner wird gewährleistet,
dass die Nuten gut gereinigt werden können.
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In
besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Funktionselemente derart dimensioniert sind, dass wenigstens
bereichsweise eine durchgehende und/oder stufenfreie Arbeitsfläche gebildet
wird. Vorzugsweise wird eine kompakte und durchgehende Arbeitsfläche mit
geschlossenen Fugen bereit gestellt. Dabei kann vorgesehen sein,
dass zunächst
die Funktionselemente, wie beispielsweise Spülfeld, Kochfeld, Zubereitungselemente,
etc. aufgelegt und sodann befestigt werden.
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Die
Funktionselemente können
vorne und hinten derart abgewinkelt bzw. dimensioniert sein, dass
sie die genannten Längstraversen überdecken. Auf
diese Weise wird ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Küchenfunktionselement
eine Spannvorrichtung aufweist, mittels derer die Funktionselemente
miteinander verspannt bzw. aneinander gepreßt werden können. Denkbar ist es somit,
die Funktionselemente zunächst
aufzulegen und dann zu verspannen, das heißt aneinanderzupressen, wodurch
die zwischen den Funktionselementen bzw. zwischen Funktionselement
und Tragegestell bestehenden Fugen zusammen gepreßt werden.
Die Spannvorrichtung kann beispielsweise Bestandteil des Tragegestells
sein. Das Spannen kann beispielsweise durch Spannschrauben erfolgen.
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Das
Tragegestell kann wenigstens ein Seitenteil, vorzugsweise zwei Seitenteile
aufweisen, zwischen denen die Funktionselemente angeordnet sind.
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Denkbar
ist es, dass das oder die Seitenteile bewegbar sind und mit einem
ortsfesten Teil des Tragegestells verspannt werden. Auf diese Weise
können
beispielsweise zunächst
die Funktionselemente auf- bzw. eingelegt werden, dann das oder
die Seitenteile an die jeweils außen liegenden Funktionselemente
heranbewegt werden und sodann können
die Seitenteile verspannt werden, so dass die Seitenteile beidseitig
dies dazwischen befindlichen Funktionselemente zusammenpressen.
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Bei
dem ortsfesten Teil des Tragegestells kann es sich um einen Rahmen
des Tragegestells handeln.
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Denkbar
ist es beispielsweise, dass das Tragegestell einen Rahmen aufweist,
der zwei Schmalseiten und zwei Längsseiten
aufweist, wobei das Verspannen z. B. mit den Schmalseiten, das heißt mit den
stirnseitigen Enden des Tragegestells erfolgt. Die Längsseiten
des Rahmens können
beispielsweise durch die oben genannten Längstraversen gebildet werden.
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Wie
oben ausgeführt,
kann es sich bei den Funktionselementen um Spülfelder, Kochfelder oder Arbeitsplatten
handeln.
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Die
Anordnung und Auswahl der Funktionselemente ist weitgehend beliebig.
Denkbar ist es beispielsweise, dass die Funktionselemente zumindest teilweise
unterschiedlich ausgestaltet sind und/oder aus unterschiedlichen
Materialien bestehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
die Dimensionierung des Tragegestells variabel ist. Dies kann beispielsweise
durch Austausch der Längstraversen
oder durch Einsatz längenveränderlicher,
beispielsweise teleskopierbarer Längstraversen erfolgen. Auch
in Tiefenrichtung kann eine Variabilität durch Austausch entsprechender
Traversen oder durch längenveränderliche
Traversen erreicht werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Küchenfunktionseinheit ein Versorgungselement
auf oder steht mit einem Versorgungselement in Verbindung, mittels
dessen dem Küchenfunktionseinheit
Energie bzw. Strom/Gas und/oder Wasser zuführbar und/oder mittels dessen
Abwasser von dem Küchenfunktionseinheit
abführbar
ist.
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In
dieser Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei der Küchenfunktionseinheit
somit um eine vollfunktionsfähige
Zubereitungseinheit. Wasser, Strom, Abwasser, Gas, etc. werden zu-
bzw. abgeführt.
Diese benötigten
Stoffe werden von der Übergabestelle
vorzugsweise unter oder in einen seitlichen Bereich des Funktionselementes
geführt und
von dort zur Abnahmestelle geführt.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die benötigten Stoffe (Wasser, Strom,
Gas, etc.) bzw. Abwasser durch geeignete Leitungen geführt werden,
die von einer gemeinsamen Verkleidung umgeben sein können, so
dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.
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Denkbar
ist es, an den genannten Längstraversen
oder an anderer geeigneter Stelle des Tragegestells Befestigungsmöglichkeiten
vorzusehen, mittels derer energieführende Leitungen, das heißt beispielsweise
Strom- oder Gasleitungen oder auch sonstige Leitungen (Wasser, Abwasser)
geführt
und gehalten werden können.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist schließlich vorgesehen, dass eine
oder mehrere Steckdosen- und/oder Schaltereinheiten vorgesehen sind,
die derart schwenkbar ausgeführt
sind, dass sie unter das Tragegestell und/oder unter die Funktionseinheiten
verschwenkbar sind, und/oder die derart ausgeführt sind, dass sie an der Küchenfunktionseinheit
verschieblich angeordnet sind.
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Eine
schwenkbare Ausführung
ist vorteilhaft, da die Steckdosen- bzw. Schaltereinheiten nur dann nach
vorne verschwenkt werden müssen,
wenn ein Stecker ein- oder
ausgesteckt und ein Schalter ein- oder ausgeschaltet werden muss.
Ansonsten können diese
Einheiten unter das Küchenfunktionselement verschwenkt
werden.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn alternativ oder zusätzlich dazu eine verschiebliche
Anordnung dieser Einheiten vorgesehen ist, um eine gute Erreichbarkeit
dieser Einheiten zu gewährleisten.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht einer Küchenfunktionseinheit mit zwei
eingesetzten Funktionselementen,
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2:
eine perspektivische Ansicht einer Küchenfunktionseinheit ohne Funktionselemente,
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3, 4:
perspektivische Ansichten des stirnseitigen Seitenteils des Tragegestells
im verspannten und im nicht verspannten Zustand,
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5, 6:
eine Seitenansicht sowie eine Schnittansicht des stirnseitigen Seitenteils
des Tragegestells im verspannten Zustand,
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7:
eine Schnittansicht des stirnseitigen Seitenteils des Tragegestells
im nicht verspannten Zustand,
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8:
eine schematische Ansicht der Steckdosen-/Schaltereinheit,
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9:
eine schematische Ansicht der Einheit gemäß 8 in an
dem Tragegestell montierten Zustand in unterschiedlichen Schwenkpositionen und
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10:
eine perspektivische Ansicht der Einheit gemäß 8.
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1 zeigt
die Küchenfunktionseinheit
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Diese besteht aus einem Tragegestell 100, das
aus 2 ersichtlich ist und aus zwei nebeneinander angeordneten
Funktionselementen 200, 210, die nebeneinander
auf dem Tragegestell 100 aufliegen. Außer den dargestellten Funktionselementen
können
selbstverständlich
auch noch weitere oder andere Funktionselemente eingesetzt werden.
In Betracht kommen beispielsweise Arbeitsplatten 200, Spülfelder 210,
nicht dargestellte Kochfelder, anderweitige Zubereitungsfelder,
etc.
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Die
Funktionselemente 200, 210 liegen auf Längstraversen 110, 120 des
Tragegestells 100 auf. Dabei überdecken die Vorder- und Hinterkanten
der Funktionselemente 200, 210 die Längstraversen 110, 120,
wie dies aus 1 hervorgeht.
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Das
Tragegestell 100 weist außer den beiden dargestellten
Längstraversen 110, 120 Quertraversen 130, 140 auf,
die zusammen mit den Längstraversen 110, 120 in
der Draufsicht ein Rechteck bilden. In den Eckbereichen befindet
sich jeweils ein Fußteil 150.
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Die
Fußteile
stehen mit Seitenteilen 160, 170 oder mit dem
genannten Rahmen in Verbindung, wobei die Seitenteile 160, 170 relativ
zu dem Rahmen 110, 120, 130, 140 aufeinander
zu und voneinander weg bewegbar sind.
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Nach
dem Aufsetzen der Küchenfunktionselemente 200, 210 auf
die Längstraversen 100, 120 werden
die Seitenteile 160, 170 von ihrem in 4 dargestellten
Zustand, in dem sie von den Funktionselementen beabstandet sind,
aufeinanderzu bewegt, so dass die Seitenteile 160, 170 an
den jeweiligen Außenseiten
der Funktionselemente 200, 210 anliegen, wie dies
aus 1 und 3 ersichtlich ist.
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Nach
dem Aufsetzen der Funktionselemente 200, 210 und
dem aufeinanderzu bewegen der stirnseitigen Seitenteile 160, 170 des
Tragegestells 100 werden die Seitenteile 160 und 170 mittels
Spannschrauben 300 (siehe 6) mit dem
Tragegestell 100 bzw. mit dessen Quertraversen 130, 140 verspannt.
Dazu sind in den Quertraversen 130, 140 entsprechende
Gewindebohrungen 145 vorgesehen, in die die Spannschrauben 300 eingedreht
werden können. 5 und 6 zeigt
den Zustand des linken Seitenteils 160 im verspannten Zustand.
In diesem Zustand greift die Spannschraube 300 in eine entsprechende
Gewindebohrung 145 des linken Seitenteils 160 ein
und bringt auf diese Weise auf das Seitenteil 160 eine
gemäß 6 nach
rechts gerichtete Kraft auf. Entsprechendes gilt für das rechts
dargestellte Seitenteil 170. Insgesamt werden somit die Funktionselemente 200, 210 sowie
dazwischen befindliche Dichtelemente 400, 410 (siehe 1, 6)
aneinander gepreßt.
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7 zeigt
nochmals den mit 4 vergleichbaren Zustand des
Seitenteils 160, in einer nicht verspannten Position.
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Bei
den Dichtelementen 400, 410 kann es sich um ein
Dichtband handeln, das verhindert, dass Feuchtigkeit oder Schmutz
in die entsprechenden Zwischenräume
eintreten kann.
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Die
Betätigung
der Spannschrauben 300 erfolgt von der Außenseite
der Seitenteile 160, 170. In 2 ist
der Kopf der Spannschraube 300 ersichtlich. Die Bohrung
zur Aufnahme der Spannschraube befindet sich in einer Nut im stirnseitigen
Endbereich der Seitenteile 160, 170, wie dies
beispielsweise aus 2 und 6 ersichtlich
ist.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
nicht nur den Einsatz von Funktionselementen, die sich in ihrer
Funktion (Zubereitung, Kochen, Spülen, etc.) unterscheiden, sondern
ermöglicht
zusätzlich
oder alternativ den Einsatz unterschiedlicher Materialien, wie Metall,
Holz, Stein, Keramik, Glas, Kunststoff, etc., die je nach Funktionsanforderungen
oder ästhetischen
Wünschen
eingesetzt werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das dargestellte Tragegestell in Einzelteilen
ausgeliefert werden kann und dann mit einfachen Mitteln bauseits
zu montieren und zu installieren ist. In diesem Fall wäre auch
eine Demontage einfach durchzuführen,
um so den Transport bei Umzügen
zu erleichtern.
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Wie
dies aus 1 hervorgeht, handelt es sich
in der dargestellten Ausführungsform
bei der Küchenfunktionseinheit
um ein freistehendes Element. Die vorliegende Erfindung ist jedoch
nicht darauf beschränkt,
sondern umfasst auch eingebaute Küchenfunktionseinheiten.
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Wird
eine Verlängerung
der Arbeitsfläche
gewünscht,
kann vorgesehen sein, dass längere Längstraversen 110, 120 oder
in ihrer Länge
veränderliche
Längstraversen 110, 120 eingesetzt
werden. Entsprechendes gilt für
die Quertraversen 130, 140 bzw. für die Seitenteile 160, 170.
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8 zeigt
eine Steckdoseneinheit 500, die nicht im nichtbetätigten Zustand
unterhalb der Funktionselemente 200, 210 angeordnet
und daher nicht oder kaum sichtbar ist. Die Einheit 500 weist
einen Führungsstift 510 auf,
mittels dessen sie in einer geeigneten Nut geführt werden kann.
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Mit
dem Bezugszeichen 520 ist ein Scharnier gekennzeichnet,
das die Bewegung der Einheit 500 gemäß 9 ermöglicht.
Soll ein Stecker in die Steckdose oder Steckdosen 540 eingesteckt
werden, wird die Einheit 500 nach vorne verschwenkt, wie dies
in 9 durch die punktierten Linien angedeutet ist.
Die Steckdosen 540 sind von einer speziellen Griffplatte 550 eingerahmt,
die ein leichtes Greifen und Schwenken ermöglicht. Die Griffplatte 550 ist
relativ zu der nicht verschwenkbaren Platte 555 mittels des
Scharniers 520 verschwenkbar.
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Nach
dem Einstecken oder Abziehen der Stecker kann die Einheit 500 selbsttätig oder
durch Veranlassung des Nutzers wieder in ihre ursprüngliche
Position gemäß 8, 9 (durchgezogene Linien)
oder 10 zurückverschwenkt
werden.
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Die
Einheit 500 ist in perspektivischer Darstellung nochmals
in 10 dargestellt. Mit dem Bezugszeichen 560 ist
der elektrische Anschluß der Steckdosen 540 gekennzeichnet.
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Wie
dies in 9 angedeutet ist, kann das Führungselement 510 der
Einheit 500 in geeigneter Weise auf der Unterseite des
Tragegestells 100 angeordnet sein. Denkbar ist es, das
Führungselement 510 in
einer Nut aufzunehmen, so dass die Einheit 500 entlang
der Längstraversen 110, 120 bewegbar ausgeführt sein
kann.
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In
den Zeichnungen ist nicht dargestellt, dass es sich bei der dargestellten „Werkbank” vorzugsweise
um eine vollfunktionsfähige
Zubereitungseinheit handelt, Wasser, Strom, Abwasser, Gas, etc.
werden zu- bzw. abgeführt.
Diese benötigten
Stoffe können von
der Übergabestelle
durch eine z. B. sichtbare Schlauchverkleidung unter die Werkbank
und von dort zur Abnahmestelle geführt werden. Befesti gungsmöglichkeiten
an den Längstraversen 110, 120 gewährleisten
die Führung
und Halterung der energieführenden
Leitungen.