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DE102008018956A1 - Küchenfunktionseinheit - Google Patents

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DE102008018956A1
DE102008018956A1 DE200810018956 DE102008018956A DE102008018956A1 DE 102008018956 A1 DE102008018956 A1 DE 102008018956A1 DE 200810018956 DE200810018956 DE 200810018956 DE 102008018956 A DE102008018956 A DE 102008018956A DE 102008018956 A1 DE102008018956 A1 DE 102008018956A1
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Germany
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kitchen
functional unit
support frame
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unit according
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DE200810018956
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English (en)
Inventor
Tobias Oberwallner
Martin Stigler
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Bulthaup GmbH and Co KG
Original Assignee
Bulthaup GmbH and Co KG
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B77/00Kitchen cabinets
    • A47B77/02General layout, e.g. relative arrangement of compartments, working surface or surfaces, supports for apparatus

Landscapes

  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Küchenfunktionseinheit mit einem Tragegestell sowie mit mehreren Funktionselementen, die mittels des Tragegestells getragen werden, wobei die Funktionselemente derart ausgeführt sind, dass sie an unterschiedlichen Positionen des Tragegestells montierbar sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Küchenfunktionseinheit mit einem Tragegestell sowie mit mehreren Funktionselementen, die mittels des Tragegestells getragen werden.
  • Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von Küchenfunktionseinheiten bekannt, die ohne größeren Montageaufwand vor Ort frei aufgestellt werden können. Aufgrund der vergleichsweise aufwendigen Fertigung und der relativ hohen Werkzeugkosten, die sich insbesondere bei der Ausführung in Metall ergeben, werden diese bekannten Küchenfunktionseinheiten meist in einer relativ geringen Anzahl von Maß- und Planungsvarianten bereitgestellt. Eine variable Planbarkeit ist bei diesen bekannten Küchenfunktionseinheiten nur beschränkt vorhanden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Küchenfunktionseinheit der eingangsgenannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese in flexibler Art und Weise entsprechend der Kundenwünsche bereitgestellt werden kann, wobei der Werkzeug- und Fertigungsaufwand gering ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Küchenfunktionselement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass die Funktionselemente derart ausgeführt sind, dass sie an unterschiedlichen Positionen des Tragegestells montierbar sind. Denkbar ist es beispielsweise, ein Funktionselement für die Vorbereitung von Speisen, ein Funktionselement für das Kochen und ein Funktionselement für das Spülen derart auf dem Tragegestell aneinanderzureihen, dass die vom Kunden gewünschte Anordnung erhalten wird. Durch die vorliegende Erfindung ist es möglich, die Art, Anzahl und Anordnung der Funktionselemente individuell und entsprechend der Kundenwünsche zu gestalten, so dass beispielsweise auch spiegelbildliche Ausführungen der Funktionselemente ohne weiteres realisiert werden können.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Funktionselemente nebeneinander auf dem Tragegestell angeordnet sind.
  • Das Tragegestell kann eine oder mehrere Längstraversen aufweisen, auf denen die Funktionselemente aufliegen.
  • Denkbar ist es beispielsweise, eine vordere, zum Benutzer gewandte Längstraverse und eine hintere, vom Benutzer abgewandte Längstraverse vorzusehen, auf denen die einzelnen Funktionselemente aufliegen.
  • Zwischen den Funktionselementen und/oder zwischen den Funktionselementen und dem oder den Seitenteilen des Tragegestells können Dichtmittel, insbesondere ein Dichtband angeordnet sein. Dadurch wird verhindert, dass Feuchtigkeit oder Verschmutzung in die entsprechenden Nuten eindringen kann. Ferner wird gewährleistet, dass die Nuten gut gereinigt werden können.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Funktionselemente derart dimensioniert sind, dass wenigstens bereichsweise eine durchgehende und/oder stufenfreie Arbeitsfläche gebildet wird. Vorzugsweise wird eine kompakte und durchgehende Arbeitsfläche mit geschlossenen Fugen bereit gestellt. Dabei kann vorgesehen sein, dass zunächst die Funktionselemente, wie beispielsweise Spülfeld, Kochfeld, Zubereitungselemente, etc. aufgelegt und sodann befestigt werden.
  • Die Funktionselemente können vorne und hinten derart abgewinkelt bzw. dimensioniert sein, dass sie die genannten Längstraversen überdecken. Auf diese Weise wird ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Küchenfunktionselement eine Spannvorrichtung aufweist, mittels derer die Funktionselemente miteinander verspannt bzw. aneinander gepreßt werden können. Denkbar ist es somit, die Funktionselemente zunächst aufzulegen und dann zu verspannen, das heißt aneinanderzupressen, wodurch die zwischen den Funktionselementen bzw. zwischen Funktionselement und Tragegestell bestehenden Fugen zusammen gepreßt werden. Die Spannvorrichtung kann beispielsweise Bestandteil des Tragegestells sein. Das Spannen kann beispielsweise durch Spannschrauben erfolgen.
  • Das Tragegestell kann wenigstens ein Seitenteil, vorzugsweise zwei Seitenteile aufweisen, zwischen denen die Funktionselemente angeordnet sind.
  • Denkbar ist es, dass das oder die Seitenteile bewegbar sind und mit einem ortsfesten Teil des Tragegestells verspannt werden. Auf diese Weise können beispielsweise zunächst die Funktionselemente auf- bzw. eingelegt werden, dann das oder die Seitenteile an die jeweils außen liegenden Funktionselemente heranbewegt werden und sodann können die Seitenteile verspannt werden, so dass die Seitenteile beidseitig dies dazwischen befindlichen Funktionselemente zusammenpressen.
  • Bei dem ortsfesten Teil des Tragegestells kann es sich um einen Rahmen des Tragegestells handeln.
  • Denkbar ist es beispielsweise, dass das Tragegestell einen Rahmen aufweist, der zwei Schmalseiten und zwei Längsseiten aufweist, wobei das Verspannen z. B. mit den Schmalseiten, das heißt mit den stirnseitigen Enden des Tragegestells erfolgt. Die Längsseiten des Rahmens können beispielsweise durch die oben genannten Längstraversen gebildet werden.
  • Wie oben ausgeführt, kann es sich bei den Funktionselementen um Spülfelder, Kochfelder oder Arbeitsplatten handeln.
  • Die Anordnung und Auswahl der Funktionselemente ist weitgehend beliebig. Denkbar ist es beispielsweise, dass die Funktionselemente zumindest teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind und/oder aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Dimensionierung des Tragegestells variabel ist. Dies kann beispielsweise durch Austausch der Längstraversen oder durch Einsatz längenveränderlicher, beispielsweise teleskopierbarer Längstraversen erfolgen. Auch in Tiefenrichtung kann eine Variabilität durch Austausch entsprechender Traversen oder durch längenveränderliche Traversen erreicht werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Küchenfunktionseinheit ein Versorgungselement auf oder steht mit einem Versorgungselement in Verbindung, mittels dessen dem Küchenfunktionseinheit Energie bzw. Strom/Gas und/oder Wasser zuführbar und/oder mittels dessen Abwasser von dem Küchenfunktionseinheit abführbar ist.
  • In dieser Ausgestaltung der Erfindung handelt es sich bei der Küchenfunktionseinheit somit um eine vollfunktionsfähige Zubereitungseinheit. Wasser, Strom, Abwasser, Gas, etc. werden zu- bzw. abgeführt. Diese benötigten Stoffe werden von der Übergabestelle vorzugsweise unter oder in einen seitlichen Bereich des Funktionselementes geführt und von dort zur Abnahmestelle geführt. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die benötigten Stoffe (Wasser, Strom, Gas, etc.) bzw. Abwasser durch geeignete Leitungen geführt werden, die von einer gemeinsamen Verkleidung umgeben sein können, so dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.
  • Denkbar ist es, an den genannten Längstraversen oder an anderer geeigneter Stelle des Tragegestells Befestigungsmöglichkeiten vorzusehen, mittels derer energieführende Leitungen, das heißt beispielsweise Strom- oder Gasleitungen oder auch sonstige Leitungen (Wasser, Abwasser) geführt und gehalten werden können.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist schließlich vorgesehen, dass eine oder mehrere Steckdosen- und/oder Schaltereinheiten vorgesehen sind, die derart schwenkbar ausgeführt sind, dass sie unter das Tragegestell und/oder unter die Funktionseinheiten verschwenkbar sind, und/oder die derart ausgeführt sind, dass sie an der Küchenfunktionseinheit verschieblich angeordnet sind.
  • Eine schwenkbare Ausführung ist vorteilhaft, da die Steckdosen- bzw. Schaltereinheiten nur dann nach vorne verschwenkt werden müssen, wenn ein Stecker ein- oder ausgesteckt und ein Schalter ein- oder ausgeschaltet werden muss. Ansonsten können diese Einheiten unter das Küchenfunktionselement verschwenkt werden.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn alternativ oder zusätzlich dazu eine verschiebliche Anordnung dieser Einheiten vorgesehen ist, um eine gute Erreichbarkeit dieser Einheiten zu gewährleisten.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht einer Küchenfunktionseinheit mit zwei eingesetzten Funktionselementen,
  • 2: eine perspektivische Ansicht einer Küchenfunktionseinheit ohne Funktionselemente,
  • 3, 4: perspektivische Ansichten des stirnseitigen Seitenteils des Tragegestells im verspannten und im nicht verspannten Zustand,
  • 5, 6: eine Seitenansicht sowie eine Schnittansicht des stirnseitigen Seitenteils des Tragegestells im verspannten Zustand,
  • 7: eine Schnittansicht des stirnseitigen Seitenteils des Tragegestells im nicht verspannten Zustand,
  • 8: eine schematische Ansicht der Steckdosen-/Schaltereinheit,
  • 9: eine schematische Ansicht der Einheit gemäß 8 in an dem Tragegestell montierten Zustand in unterschiedlichen Schwenkpositionen und
  • 10: eine perspektivische Ansicht der Einheit gemäß 8.
  • 1 zeigt die Küchenfunktionseinheit gemäß der vorliegenden Erfindung. Diese besteht aus einem Tragegestell 100, das aus 2 ersichtlich ist und aus zwei nebeneinander angeordneten Funktionselementen 200, 210, die nebeneinander auf dem Tragegestell 100 aufliegen. Außer den dargestellten Funktionselementen können selbstverständlich auch noch weitere oder andere Funktionselemente eingesetzt werden. In Betracht kommen beispielsweise Arbeitsplatten 200, Spülfelder 210, nicht dargestellte Kochfelder, anderweitige Zubereitungsfelder, etc.
  • Die Funktionselemente 200, 210 liegen auf Längstraversen 110, 120 des Tragegestells 100 auf. Dabei überdecken die Vorder- und Hinterkanten der Funktionselemente 200, 210 die Längstraversen 110, 120, wie dies aus 1 hervorgeht.
  • Das Tragegestell 100 weist außer den beiden dargestellten Längstraversen 110, 120 Quertraversen 130, 140 auf, die zusammen mit den Längstraversen 110, 120 in der Draufsicht ein Rechteck bilden. In den Eckbereichen befindet sich jeweils ein Fußteil 150.
  • Die Fußteile stehen mit Seitenteilen 160, 170 oder mit dem genannten Rahmen in Verbindung, wobei die Seitenteile 160, 170 relativ zu dem Rahmen 110, 120, 130, 140 aufeinander zu und voneinander weg bewegbar sind.
  • Nach dem Aufsetzen der Küchenfunktionselemente 200, 210 auf die Längstraversen 100, 120 werden die Seitenteile 160, 170 von ihrem in 4 dargestellten Zustand, in dem sie von den Funktionselementen beabstandet sind, aufeinanderzu bewegt, so dass die Seitenteile 160, 170 an den jeweiligen Außenseiten der Funktionselemente 200, 210 anliegen, wie dies aus 1 und 3 ersichtlich ist.
  • Nach dem Aufsetzen der Funktionselemente 200, 210 und dem aufeinanderzu bewegen der stirnseitigen Seitenteile 160, 170 des Tragegestells 100 werden die Seitenteile 160 und 170 mittels Spannschrauben 300 (siehe 6) mit dem Tragegestell 100 bzw. mit dessen Quertraversen 130, 140 verspannt. Dazu sind in den Quertraversen 130, 140 entsprechende Gewindebohrungen 145 vorgesehen, in die die Spannschrauben 300 eingedreht werden können. 5 und 6 zeigt den Zustand des linken Seitenteils 160 im verspannten Zustand. In diesem Zustand greift die Spannschraube 300 in eine entsprechende Gewindebohrung 145 des linken Seitenteils 160 ein und bringt auf diese Weise auf das Seitenteil 160 eine gemäß 6 nach rechts gerichtete Kraft auf. Entsprechendes gilt für das rechts dargestellte Seitenteil 170. Insgesamt werden somit die Funktionselemente 200, 210 sowie dazwischen befindliche Dichtelemente 400, 410 (siehe 1, 6) aneinander gepreßt.
  • 7 zeigt nochmals den mit 4 vergleichbaren Zustand des Seitenteils 160, in einer nicht verspannten Position.
  • Bei den Dichtelementen 400, 410 kann es sich um ein Dichtband handeln, das verhindert, dass Feuchtigkeit oder Schmutz in die entsprechenden Zwischenräume eintreten kann.
  • Die Betätigung der Spannschrauben 300 erfolgt von der Außenseite der Seitenteile 160, 170. In 2 ist der Kopf der Spannschraube 300 ersichtlich. Die Bohrung zur Aufnahme der Spannschraube befindet sich in einer Nut im stirnseitigen Endbereich der Seitenteile 160, 170, wie dies beispielsweise aus 2 und 6 ersichtlich ist.
  • Die vorliegende Erfindung ermöglicht nicht nur den Einsatz von Funktionselementen, die sich in ihrer Funktion (Zubereitung, Kochen, Spülen, etc.) unterscheiden, sondern ermöglicht zusätzlich oder alternativ den Einsatz unterschiedlicher Materialien, wie Metall, Holz, Stein, Keramik, Glas, Kunststoff, etc., die je nach Funktionsanforderungen oder ästhetischen Wünschen eingesetzt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn das dargestellte Tragegestell in Einzelteilen ausgeliefert werden kann und dann mit einfachen Mitteln bauseits zu montieren und zu installieren ist. In diesem Fall wäre auch eine Demontage einfach durchzuführen, um so den Transport bei Umzügen zu erleichtern.
  • Wie dies aus 1 hervorgeht, handelt es sich in der dargestellten Ausführungsform bei der Küchenfunktionseinheit um ein freistehendes Element. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern umfasst auch eingebaute Küchenfunktionseinheiten.
  • Wird eine Verlängerung der Arbeitsfläche gewünscht, kann vorgesehen sein, dass längere Längstraversen 110, 120 oder in ihrer Länge veränderliche Längstraversen 110, 120 eingesetzt werden. Entsprechendes gilt für die Quertraversen 130, 140 bzw. für die Seitenteile 160, 170.
  • 8 zeigt eine Steckdoseneinheit 500, die nicht im nichtbetätigten Zustand unterhalb der Funktionselemente 200, 210 angeordnet und daher nicht oder kaum sichtbar ist. Die Einheit 500 weist einen Führungsstift 510 auf, mittels dessen sie in einer geeigneten Nut geführt werden kann.
  • Mit dem Bezugszeichen 520 ist ein Scharnier gekennzeichnet, das die Bewegung der Einheit 500 gemäß 9 ermöglicht. Soll ein Stecker in die Steckdose oder Steckdosen 540 eingesteckt werden, wird die Einheit 500 nach vorne verschwenkt, wie dies in 9 durch die punktierten Linien angedeutet ist. Die Steckdosen 540 sind von einer speziellen Griffplatte 550 eingerahmt, die ein leichtes Greifen und Schwenken ermöglicht. Die Griffplatte 550 ist relativ zu der nicht verschwenkbaren Platte 555 mittels des Scharniers 520 verschwenkbar.
  • Nach dem Einstecken oder Abziehen der Stecker kann die Einheit 500 selbsttätig oder durch Veranlassung des Nutzers wieder in ihre ursprüngliche Position gemäß 8, 9 (durchgezogene Linien) oder 10 zurückverschwenkt werden.
  • Die Einheit 500 ist in perspektivischer Darstellung nochmals in 10 dargestellt. Mit dem Bezugszeichen 560 ist der elektrische Anschluß der Steckdosen 540 gekennzeichnet.
  • Wie dies in 9 angedeutet ist, kann das Führungselement 510 der Einheit 500 in geeigneter Weise auf der Unterseite des Tragegestells 100 angeordnet sein. Denkbar ist es, das Führungselement 510 in einer Nut aufzunehmen, so dass die Einheit 500 entlang der Längstraversen 110, 120 bewegbar ausgeführt sein kann.
  • In den Zeichnungen ist nicht dargestellt, dass es sich bei der dargestellten „Werkbank” vorzugsweise um eine vollfunktionsfähige Zubereitungseinheit handelt, Wasser, Strom, Abwasser, Gas, etc. werden zu- bzw. abgeführt. Diese benötigten Stoffe können von der Übergabestelle durch eine z. B. sichtbare Schlauchverkleidung unter die Werkbank und von dort zur Abnahmestelle geführt werden. Befesti gungsmöglichkeiten an den Längstraversen 110, 120 gewährleisten die Führung und Halterung der energieführenden Leitungen.

Claims (16)

  1. Küchenfunktionseinheit mit einem Tragegestell sowie mit mehreren Funktionselementen, die mittels des Tragegestells getragen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente derart ausgeführt sind, dass sie an unterschiedlichen Positionen des Tragegestells montierbar sind.
  2. Küchenfunktionseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell und die Funktionselemente derart ausgeführt sind, dass die Funktionselemente nebeneinander auf dem Tragegestell angeordnet sind.
  3. Küchenfunktionseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell eine oder mehrere Längstraversen aufweist, auf denen die Funktionselemente aufliegen.
  4. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Funktionselementen und/oder zwischen den Funktionselementen und dem oder den Seitenteiles des Tragegestells Dichtmittel, insbesondere ein Dichtband angeordnet ist.
  5. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente derart dimensioniert sind, dass wenigstens bereichsweise eine durchgehende und/oder stufenfreie Arbeitsfläche gebildet wird.
  6. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spannvorrichtung vorgesehen ist, mittels derer die Funktionselemente miteinander verspannt werden können.
  7. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell wenigstens ein Seitenteil aufweist, das am stirnseitigen Ende des Tragegestells angeordnet ist.
  8. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragegestell wenigstens zwei Seitenteile aufweist, die jeweils an den stirnseitigen Enden des Tragegestells angeordnet sind und zwischen denen sich die Funktionselemente befinden.
  9. Küchenfunktionseinheit nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das oder die Seitenteile bewegbar sind und mit einem ortsfesten Teil des Tragegestells verspannbar sind.
  10. Küchenfunktionseinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem ortsfesten Teil des Tragegestells um einen Rahmen des Tragegestells handelt.
  11. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Funktionselementen um Spülfelder, Kochfelder oder Arbeitsplatten handelt.
  12. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionselemente zumindest teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind und/oder aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  13. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dimensionierung des Tragegestells veränderbar ist.
  14. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Versorgungselement vorgesehen ist, mittels dessen dem Küchenfunktionseinheit Energie und/oder Wasser zuführbar und/oder mittels dessen Abwasser von dem Küchenfunktionseinheit abführbar ist.
  15. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Steckdosen- und/oder Schaltereinheiten vorgesehen sind, die derart schwenkbar ausgeführt sind, dass sie unter das Tragegestell und/oder unter die Funktionseinheiten verschwenkbar sind, und/oder die derart ausgeführt sind, dass sie an dem Küchenfunktionseinheit verschieblich angeordnet sind.
  16. Küchenfunktionseinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der Küchenfunktionseinheit um eine freistehende Küchenfunktionseinheit handelt.
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