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DE102008018616A1 - Haushaltsgerät mit einer Vielzahl von Tasten in einem Bedienfeld - Google Patents

Haushaltsgerät mit einer Vielzahl von Tasten in einem Bedienfeld Download PDF

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DE102008018616A1
DE102008018616A1 DE200810018616 DE102008018616A DE102008018616A1 DE 102008018616 A1 DE102008018616 A1 DE 102008018616A1 DE 200810018616 DE200810018616 DE 200810018616 DE 102008018616 A DE102008018616 A DE 102008018616A DE 102008018616 A1 DE102008018616 A1 DE 102008018616A1
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DE
Germany
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appliance according
min1
household appliance
key zone
key
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200810018616
Other languages
English (en)
Inventor
Florian Metz
Robert Sachon
Ralph Staud
Thomas Tischer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to CN2009801128137A priority patent/CN101999208A/zh
Priority to EP09729328A priority patent/EP2269308A1/de
Priority to PCT/EP2009/053983 priority patent/WO2009124880A1/de
Priority to RU2010142995/08A priority patent/RU2010142995A/ru
Publication of DE102008018616A1 publication Critical patent/DE102008018616A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H03ELECTRONIC CIRCUITRY
    • H03KPULSE TECHNIQUE
    • H03K17/00Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking
    • H03K17/94Electronic switching or gating, i.e. not by contact-making and –breaking characterised by the way in which the control signals are generated
    • H03K17/96Touch switches
    • H03K17/962Capacitive touch switches
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • F25D29/005Mounting of control devices

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  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Abstract

Bei einem Haushaltsgerät (KG) mit einer Vielzahl von berührungsempfindlichen Tastenzonen (TA1 und TA8) in einem Bedienfeld (BF1), deren Berührung durch mindestens ein elektronisches Touch-Sensorelement (KTS2) hinter dem Bedienfeld (BF1) erfassbar ist, ist die jeweilige Tastenzone (TA2) durch ein teilweise oder ganz opakes Flächenelement gebildet, das durch mindestens einen Trennungssteg (MTS1, VTS11) von dem teilweise oder ganz opaken Flächenelement mindestens einer anderen Tastenzone (TA1) und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung (MIN1) elektrisch abgetrennt ist. Das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie der jeweilige Trennungssteg (MTS1, VTS11) und/oder die Blendeneinfassung (MIN1) sitzen bezüglich ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig auf einer gemeinsamen Trägerplatte (TP).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Vielzahl von berührungsempfindlichen Tastenzonen in einem Bedienfeld, deren Berührung durch mindestens ein elektronisches Touch-Sensorelement hinter dem Bedienfeld erfassbar ist.
  • Neben konventionellen Hubtasten zur Bedienung von Haushaltsgeräten wie z. B. Haushalts-Kältegeräten, Herden, usw. haben sich in den letzten Jahren auch berührungsempfindliche Sensortasten und sogenannte „Touchscreens”, d. h. berührungsempfindliche Anzeige-/Bedienfelder in der Art eines Bildschirms etabliert. Bei diesen sitzt jeweils eine elektronische Auswerte- bzw. „Touch-Sensorik”, insbesondere ein kapazitiver Näherungssensor, hinter einer transparenten Anzeige- bzw. Displayfensterplatte. Diese ist dabei insbesondere aus transparentem Kunststoffmaterial wie z. B. Plexiglas oder aus Echtglas hergestellt. Indem bestimmte Teilflächen bzw. Zonen eines derartigen Anzeige-/Bedienfeldes von hinten her mit Hilfe mindestens einer Displayeinheit und/oder Leuchtelementen beleuchet werden, können für eine Bedienperson diese Teilflächen bzw. Zonen als berührungsempfindliche Tasten kenntlich gemacht werden. Hinter der jeweiligen Tastenzone sitzt dabei ein entsprechendes Sensor- bzw. „Touch”-Element, das bei Berührung der Außenoberfläche der jeweilig zugeordneten Tastenzone dieses transparenten Anzeige-/Bedienfeldes z. B. auf mit der Berührung einhergehende elektrische Feldveränderungen bzw. -verstimmungen reagiert. Bei einem derartigen transparenten Anzeige-/Bedienfeld, das im Wesentlichen eine planflächige, geschlossene Außenoberfläche aufweist, kann in der Praxis die Anzeige der Tastenfunktion von Teilflächen bzw. bestimmten Zonen erschwert sein. Insbesondere kann die Sichtbarmachung von solchen Tastenfunktionen durch wechselnde Lichteinfälle und Reflexionen beeinträchtigt sein. Da die jeweilige berührungsempfindliche Fläche und deren zugeordnete Tastenfunktion mittels mindestens einer Displayeinheit und/oder ein oder mehreren extra vorgesehenen Leuchtelementen wie z. B. LEDs, die hinter dem transparenten Anzeige-/Bedienfeldfenster angeordnet sind, einer Bedienperson visualisiert wird, kann diese oftmals diese Berührungszone mit Tastenfunktion unter einer Vielzahl von Gegebenheiten nur schlecht erkennen oder identifizieren. Dies ist beispielsweise bei sehr hellem Umgebungslicht der Fall. Da mindestens eine weitere Teilfläche der transparenten Frontplatte bei einem derartigen Anzeigebild-/Be dienfeld auch als Display- bzw. Anzeigefenster für eine Displayeinheit hinter dieser transparenten Frontplatte dient, um Nichttastenfunktionen wie z. B. Temperatur, Betriebsart, sowie sonstige Funktionen des Haushaltsgeräts anzuzeigen, kann es für eine Bedienperson uneindeutig oder erschwert sein, eine berührungsempfindliche Tastenzone von einer normalen Anzeigezone auf dieser transparenten Frontplatte zu unterscheiden. Dies gilt insbesondere umso mehr, je mehr Funktionen bzw. Anzeigevarianten einer einzelnen Tastenzone oder Displayfensterzone durch die jeweilige Displayeinheit hinter der transparenten Frontplatte des Anzeige-/Bedienfeldes zugewiesen und einem Benutzer angezeigt bzw. visualisiert werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Haushaltsgerät mit einem weitgehend planflächigen Bedienfeld bereitzustellen, dessen Tastenzonen verbessert erkennbar bzw. identifizierbar sind. Diese Aufgabe wird bei einem Haushaltsgerät der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die jeweilige Tastenzone durch ein teilweise oder ganz opakes Flächenelement gebildet ist, das durch mindestens einen Trennungssteg von dem teilweise oder ganz opaken Flächenelement mindestens einer anderen Tastenzone und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung elektrisch abgetrennt ist, und dass das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone sowie der jeweilige Trennungssteg und/oder die Blendeneinfassung bezüglich ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig auf einer gemeinsamen Trägerplatte sitzen.
  • Zum einen wird durch ein oder mehrere Trennungsstege das teilweise oder ganz opake Flächenelement bzw. Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone gegenüber ein oder mehreren Flächenelementen anderer Tastenzonen und/oder mindestens einer äußeren Blendeneinfassung des Bedienfeldes funktional in eindeutiger Weise separiert und ist damit für eine Bedienperson verbessert gegenüber bisherigen Touchscreen-Bedienfeldern selektiv erkennbar sowie identifizierbar. Zum anderen bleibt gleichzeitig die Außenoberfläche dieses erfindungsgemäßen Bedienfeldes weitgehend planflächig, da das Flächenelement der jeweiligen Taste, der jeweilige Trennungssteg, und/oder die äußere Blendeneinfassung des Bedienfelds bezüglich ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen bündig auf einer gemeinsamen Trägerplatte sitzen. Die Flächen- bzw. Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen sind durch ein oder mehrere Stegelemente bzw. Distanzstege der gemeinsamen Trägerplatte gegeneinander und/oder gegenüber einer äußeren Blendeneinfassung bzw. einem Blendenrahmen elektrisch isoliert. Insbe sondere ist das Flächen- Bzw. Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone von ein oder mehreren Stegelementen umrandet. Anders ausgedrückt ist das Flächen- bzw. Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone durch ein oder mehrere Stegelemente randseitig eingefasst. Dabei liegen die Außenflächen der Flächen- bzw. Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen, des jeweiligen Stegelements und/oder der jeweiligen Blendeneinfassung im Wesentlichen in derselben Lageebene, so dass das Bedienfeld insgesamt eine einheitliche, homogene Außenoberfläche aufweist.
  • Aufgrund dieser Planflächigkeit der Außenoberfläche des erfindungsgemäßen Bedienfeldes ist dieses in vorteilhafter Weise reinigungsfreundlich und schmutzunempfindlich. Etwaige Schmutzpartikel wie z. B. Fettspritzer oder Staubpartikel können sich wegen der verbleibenden Trennungsstege zwischen den Flächen- bzw. Abdeckelementen der Tastenzonen und/oder zwischen dem Flächenelement der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung nicht wie bei Trennungsfugen festsetzen. Gleichzeitig ist auch sichergestellt, dass das erfindungsgemäße Bedienfeld gegenüber dem Eindringen von Feuchtigkeit oder Flüssigkeit von außen weitgehend dicht ist. Darüber hinaus weist das erfindungsgemäße Bedienfeld eine visuelle Homogenität auf und wirkt optisch ruhig bei gleichzeitig klarer Abgrenzung, d. h. selektiver Kenntlichmachung der einzelnen teilweise oder ganz opaken Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung.
  • Das jeweilige, teilweise oder ganz opake Abdeckelement lässt sich zudem in vorteilhafter Weise beschriften, d. h. mit einem Schriftzug als Information versehen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist für die gemeinsame Trägerplatte vorzugsweise ein transparenter Werkstoff, insbesondere transparenter Kunststoff wie z. B. Plexiglas, oder Echtglas, verwendet. Vorzugsweise ist die gemeinsame Trägerplatte durch ein transparentes Displayfensterelement gebildet. Dadurch ist es in vorteilhafter Weise ermöglicht, in das erfindungsgemäße Bedienfeld neben den ein oder mehreren Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung, sowie den ein oder mehreren Trennungsstegen zusätzlich mindestens ein unbelegtes, freibleibendes Displayfenster zu integrieren. Auf diese Weise ist eine einzelne kompakte Baueinheit bereitgestellt, die eine Kombination aus ein oder mehreren teilweise oder ganz opaken Abdeckelementen der Tastenzonen, ein oder mehreren Displayfenstern, und/oder mindestens eine äußere Blendeneinfassung integrativ umfasst.
  • Für die gemeinsame Trägerplatte ist vorzugsweise ein elektrisch nicht leitender, d. h. elektrisch isolierender Werkstoff wie z. B. Plexiglas verwendet. Insbesondere bestehen die ein oder mehreren Trennungsstege aus einem elektrischen Isolationsmaterial wie z. B. Plexiglas. Dadurch können die ein oder mehreren Abdeckelemente der Tastenzonen voneinander und/oder die ein oder mehreren Tastenzonen von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung elektrisch abgetrennt bzw. isoliert werden. Dadurch ist weitgehend sichergestellt, dass bei Berührung einer einzelnen spezifischen Tastenzone ausschließlich deren zugeordnetes Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte anspricht. Allgemein ausgedrückt wird dadurch gewährleistet, dass die Berührung einer einzelnen Tastenzone individualisiert bzw. tastenspezifisch von einer entsprechend zugeordneten Touch-Sensoreinheit erfasst werden kann.
  • Die Flächen- bzw. Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder die äußere Blendeneinfassung können nach einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung insbesondere durch Einlegerelemente zwischen den ein oder mehreren Stegelementen der gemeinsamen Trägerplatte gebildet sein, die in die plane Außenoberfläche des Bedienfeldes weitgehend integriert sind. Die elektrisch wirksame Stegabtrennung der Abdeckelemente der einzelnen Tastenzonen voneinander sowie gegenüber einer etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung erlaubt es in vorteilhafter Weise, als Tastenzonen insbesondere Metalleinlegerelemente vorzusehen. In entsprechender Weise kann ebenfalls die äußere Blendeneinfassung durch ein Metalleinlegerelement gebildet sein. Bevorzugt kann für das jeweilige Metalleinlegerelement der jeweiligen Tastenzone und/oder der äußeren Blendeneinfassung Edelstahl oder eine Aluminiumlegierung verwendet sein. Auf diese Weise lässt sich sowohl für die Tastenzonen als auch für die Blendenfassung ein „Metall-Look”, d. h. metallisches Aussehen sicherstellen. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn ein derartig ausgebildetes Bedienfeld in eine Aussparung eines metallischen Gehäuseteils des Haushaltsgeräts eingepasst wird, da dann dessen Design vom Bedienfeld fortgeführt bzw. übernommen werden kann.
  • Allgemein ausgedrückt können gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung die ein oder mehreren Tastenzonen sowie die äußere Blendeneinfassung also aus demselben Werkstoff, insbesondere Metall, bevorzugt Edelstahl hergestellt sein. Anders ausgedrückt lassen sich die ein oder mehreren Abdeckelemente der Tastenzonen in vorteil hafter Weise an das Material und Aussehen einer äußeren Blendeneinfassung anpassen. Insbesondere wenn die äußere Blendeneinfassung aus Metall, bevorzugt Edelstahl ist, lässt sich nun aufgrund der elektrisch isolierenden ein oder mehreren Trennungsstege dieser „Metall-Look”, d. h. das metallische Aussehen des Bedienfelds auch auf die ein oder mehreren Tastenzonen übertragen, so dass der Außenoberfläche des Bedienfelds ein einheitliches metallisches Aussehen gegeben werden kann. Die ein oder mehreren Stegelemente zwischen den einzelnen Tastenzonen und/oder zwischen der jeweiligen Tastezone und der äußeren Blendeneinfassung stellen sicher, dass eine Berührung des Flächen- bzw. Abdeckelements der jeweiligen Tastenzone mittels mindestens eines Touch-Sensorelements hinter dem Bedienfeld selektiv erfasst werden kann. Wären die ein oder mehreren Stegelemente nicht vorhanden, so würde die Berührung des Abdeckelements einer einzelnen Tastenzone aufgrund der dann resultierenden, elektrischen Verkopplung zu den Abdeckelementen der benachbarten Tastenzonen dazu führen, dass vom jeweilig zugeordneten Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte eine gleichzeitige Berührung benachbarter Tastenzonen registriert werden würde. In entsprechender Weise könnte auch eine Berührung der etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung dazu führen, dass wegen der elektrischen Überkopplung zu ein oder mehreren Tastenzonen deren Berührung durch entsprechende Touch-Sensorelemente hinter der gemeinsamen Trägerplatte fälschlicherweise registriert werden würde. Es käme also ohne die ein oder mehreren Stegelemente als Einfassung um ein oder mehreren Tastenzonen zu unerwünschten Fehlfunktionen des Bedienfeldes. Da das Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone durch ein oder mehrere Trennungsstege von den Abdeckelementen der ein oder mehreren benachbarten Tastenzonen und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung elektrisch separiert ist, ist deren Berührung durch den Finger einer Bedienperson in eindeutiger Weise, d. h. selektiv von ihrem zugeordneten Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte registrierbar bzw. erfassbar. Die jeweilige Tastenzone ist somit selektiv ansprechbar.
  • Alternativ zu metallischen Abdeckelementen der Tastenzonen können ggf. auch Kunststoff-Abdeckelemente als Tastenzonen vorgesehen sein. Diese lassen sich besonders kostengünstig und mit einem großen Gestaltungs- bzw. Designspielraum hinsichtlich Geometrieformen, Abmessungen, Farben, usw. ... herstellen. Zusätzlich oder unabhängig hiervon kann ggf. auch für die äußere Blendeneinfassung ein Kunststoff-Abdeckelement, insbesondere -Einlegerelement vorgesehen sein. Insbesondere kann auch eine Kombina tion von Metalleinlegerelementen und Kunststoffeinlegerelementen für die Vielzahl von Tastenzonen sowie die äußere Blendeneinfassung zweckmäßig sein. Auch dann dienen die Trennungsstege auf der gemeinsamen Trägerplatte zur Separierung der einzelnen Tastenzonen voneinander sowie gegenüber der etwaig vorhandenen Blendeneinfassung.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung wird als jeweiliges Touch-Sensorelement vorzugsweise ein kapazitiv wirkendes Übertragungselement, insbesondere ein kapazitiver Näherungsschalter, verwendet, wie er üblicherweise in der Touch-Screen-Technologie eingesetzt wird. Es erfasst insbesondere eine elektrische Feldveränderung zwischen der jeweiligen Tastenzone auf der Außenseite des Bedienfeldes und dem zugeordneten kapazitiven Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte beim Berühren dieser Tastenzone. Selbstverständlich ist es auch möglich, sonstige berührungs- und hublose Sensorelemente hinter der gemeinsamen Trägerplatte den Abdeckelementen der ein oder mehreren Tastenzonen auf deren Vorderseite zuzuordnen.
  • Anstelle die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung jeweils aus demselben Werkstoff einheitlich herzustellen, kann es alternativ ggf. zweckmäßig sein, die ein oder mehreren Tastenzonen sowie die äußere Blendeneinfassung jeweils aus verschiedenen Werkstoffen herzustellen. Insbesondere kann es ggf. vorteilhaft sein, die Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen mit einer Farbschicht zu versehen. Dadurch ergibt sich eine breite Variation von Gestaltungsmöglichkeiten für das äußere Erscheinungsbild des Bedienfeldes.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung ist die Stegbreite des jeweiligen Trennungsstegs kleiner als 1 mm gewählt. Dadurch erscheint die jeweilige Tastezone als Fortsatz bzw. Bestandteil der äußeren Blendeneinfassung. Es wird also visuell eine Anbindung der jeweiligen Tastenzone an die äußere Blendeneinfassung bewirkt, obwohl die jeweilige Tastenzone von dieser durch ein oder mehrere Trennungsstege elektrisch abgetrennt ist.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung ist die jeweilige Tastenzone sowie die etwaig vorgesehene äußere Blendeneinfassung jeweils durch ein Einlegerelement gebildet, dass in eine zugeordnete eingetiefte Ausnehmung bzw. in einen abgesenkten Ausschnitt in der Außenwand der Trägerplatte eingelegt ist. Dadurch lässt sich das Einle gerelement der jeweiligen Tastezone und/oder der äußeren Blendeneinfassung besonders zuverlässig von den ein oder mehreren Trennungsstegen randseitig einfassen und in die Außenoberfläche des Bedienfelds integrieren.
  • Zweckmäßigerweise weist das jeweilige Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement, für die jeweilige Tastenzone und/oder für die äußere Blendeneinfassung eine Schichtdicke zwischen 0,1 mm und 0,5 mm auf. Insbesondere bei metallischen Einlegerelemente ergibt sich dadurch ein ansprechendes taktiles Empfinden für die jeweilige Bedienperson beim Berühren der jeweiligen Tastezone/oder der äußeren Blendeneinfassung.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung weist die gemeinsame Trägerplatte innerhalb der äußeren Blendeneinfassung zusätzlich zur jeweiligen Tastenzone und dem jeweiligen Trennungssteg mindestens eine Flächenerhebung der gemeinsamen Trägerplatte als unbelegtes, freibleibendes Displayfenster auf, dessen Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig zur Außenoberfläche der jeweiligen Tastezone sowie der äußeren Blendeneinfassung liegt. Dadurch ergibt sich eine kompakte Bedieneinheit, deren Außenoberfläche planflächig ausgebildet ist und die zugleich mehrere Funktionskomponenten, nämlich ein oder mehrere Tastenzonen, ein oder mehrere Displayfenster sowie eine Blendeneinfassung integrativ enthalten kann. Dieses kompakte Bedienfeld lässt sich vorteilhaft ohne weiteren Aufwand als Einzelbauteil bzw. Einzelkomponente in mindestens eine Aussparung eines Gehäuseteils des Haushaltsgeräts einpassen. Gleichzeitig ist die Lagerhalterung vereinfacht, da lediglich nur ein einziges Bauteil als Bedienfeld vorgehalten werden braucht. Aufgrund der hohen Integrationsdichte und der weitgehend geschlossenen Außenoberfläche ist dieses Bedienfeld auch weitgehend unempfindlich gegenüber Beanspruchungen, wie z. B. Kratzern, bei der Montage und/oder beim Betrieb des Haushaltsgeräts.
  • Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung können die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung in zugehörige eingetiefte Ausnehmungen in der Außenwand der gemeinsamen Trägerplatte eingeklebt sein. Durch Adhäsionsmittel, insbesondere Klebemittel ergibt sich eine besonders zuverlässige Verbindung zwischen dem jeweiligen Abdeckelement und der Trägerplatte.
  • Vorteilhaft kann es insbesondere auch sein, die Abdeckelemente der Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung in das Trägermaterial der gemeinsamen Trägerplatte einzugießen. Alternativ dazu können die Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder die äußere Blendeneinfassung auch von hinten her mit Trägermaterial in einem entsprechenden Formwerkzeug hinterspritzt werden.
  • Für eine Verstärkung der visuellen Abtrennung der einzelnen Tastenzonen voneinander und/oder der jeweiligen Tastezone von einer etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung kann es insbesondere zweckmäßig sein, den jeweiligen Trennungssteg durch mindestens ein Leuchtelement, vorzugsweise mindestens eine Leuchtdiode, von der Rückwand der gemeinsamen Trägerplatte her zu hinterleuchten. Insbesondere kann das jeweilige Leuchtelement auch teilweise oder ganz in das Trägermaterial der gemeinsamen Trägerlatte eingebracht sein.
  • Insbesondere wenn das Abdeckelement der jeweilige Tastenzone im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet ist, wird dieses Abdeckelement durch ein oder mehreren weitgehend geradlinigen, insbesondere horizontal oder vertikal verlaufenden Trennungsstegen von ein oder mehreren benachbarten Tastenzonen und/oder von der äußeren Blendeneinfassung separiert bzw. abgetrennt. Dieser Verlauf der Trennungsstege indiziert für einen Benutzer verstärkt die Tastenfunktion einer bestimmten Zone bzw. Teilfläche des Bedienfeldes, da sie als Trennlinien wirken.
  • Wenn das Bedienfeld kreisrunde Tastenzonen aufweist, sind die Trennungsstege entsprechend vorzugsweise als kreisrunde Umrandungslinien ausgebildet. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für andere Geometrieformen von Tastenzonen im Bedienfeld eines Haushaltsgeräts.
  • Der erfindungsgemäße konstruktive Aufbau des Bedienfelds eignet sich insbesondere zum Einbau in ein Haushalts-Kältegerät oder Haushaltskochgerät, vorzugsweise Herd. Die gemeinsame Trägerplatte ermöglicht dabei in vorteilhafter Weise, dass insbesondere im Randbereich der äußeren Blendeneinfassung ihre Außenkonturform an die Innenkonturform mindestens eine Aussparung in mindestens einem Gehäuseteil des Haushaltsgeräts angepasst und deshalb in diese Aussparung im Wesentlichen flächenbündig einge setzt werden kann. Auf diese Weise lässt sich das erfindungsgemäße konstruierte Bedienfeld vorteilhaft weitgehend planflächig z. B. in die Frontwand eines Haushaltsgeräts, insbesondere Haushalts-Kältegeräts, wie z. B. Kühlschranks, Kälteschranks, Gefrierschranks, Kühl-/Gefrierschranks oder eines Haushaltskochgeräts wie z. B. Herds oder Backofens integrieren.
  • Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 in schematischer Frontalansicht ein Ausführungsbeispiel eines Bedienfelds für ein Haushalts-Kältegerät, das nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip aufgebaut ist,
  • 2 in schematischer Schnittdarstellung senkrecht zu Bildebene von 1 den Schichtaufbau des Bedienfelds von 1,
  • 3 schematisch in Frontalansicht ein Ausführungsbeispiel eines Bedienfelds für ein Haushaltskochgerät, das nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip aufgebaut ist, und
  • 4 in schematischer Schnittdarstellung senkrecht zur Bildebene von 3 betrachtet den Schichtaufbau des Bedienfelds von 3
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 4 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt schematisch in Frontalansicht ein Bedienfeld BF1, das in die Außenwand AW der Tür TU1 eines Haushalts-Kältegeräts KG hinein weitgehend planflächig integriert ist. Es sitzt hier im Ausführungsbeispiel von 1 vorzugsweise oberhalb der Mulde MU der Wasser- und/oder Eiswürfelausgabeeinheit des Haushalts-Kältegerät KG. Das Be dienfeld BF1 weist im Wesentlichen eine rechteckförmige Geometrieform auf. Es umfasst eine äußere Blendeneinfassung bzw. einen äußeren Blendenrahmen MIN1, die ein zentral bzw. mittig angeordnetes Displayfenster bzw. Anzeigefenster DF ringsum einschließt. Zu beiden Seiten des Displayfensters DF sind jeweils zwei übereinander angeordnete Tastenzonen TA1, TA2 sowie TA3, TA4 vorgesehen. Jedes Tastenpaar TA1/TA2 sowie TA3/TA4 ist dabei derart angeordnet, dass es den äußeren Rand des Displayfensters DF in Querrichtung, d. h. in der Breite verlängert und im Wesentlichen bündig mit dessen Oberrand und Unterrand abschließt. Jedes Tastenpaar TA1/TA2 sowie TA3/TA4 setzt also die Quererstreckung des Displayfensters DF linksseitig sowie rechtsseitig fort. Bezüglich der Mittenachse MA1, die senkrecht zum oberen sowie unteren Rand des Displayfensters DF verläuft, liegen die beiden Tastenpaare TA1/TA2 sowie TA3/TA4 im Wesentlichen achssymetrisch zueinander. Entlang dem unteren Rand der äußeren Blendeneinfassung BF1 sind mehrere Tastenzonen TA5 mit TA8 im Wesentlichen geradlinig in einer Reihe nebeneinander angeordnet. Die linksseitigen Tastenzonen TA5, TA6 liegen dabei im Wesentlichen achssymetrisch bezüglich der Mittenachse MA1 zu den rechtsseitig angeordneten Tastenzonen TA7, TA8.
  • Den einzelnen Tastenzonen TA1 mit TA8 sind verschiedene Funktionen des Haushalts-Kältegeräts KG zugeordnet, die bei ihrer Berührung durch hublose Touch-Sensorelemente hinter dem Bedienfeld BF1 ausgelöst werden. Im Einzelnen lässt sich mittels der ersten Tastenzone TA1 das Gefrierfach oder der Gefrierschrank des Haushalts-Kältegeräts KG ein- und ausschalten sowie dessen Temperatur einstellen. Der zweiten Tastenzone TA2 ist eine Schnellgefrierfunktion des Gefrierschranks des Kältegeräts KG zugeordnet. Mittels der dritten Tastenzone TA3 lässt sich das Kühlfach oder der Kühlschrank des Haushalts-Kältegeräts aktivieren, deaktivieren sowie dessen Temperatur einstellen. Die vierte Tastenzone TA4 dient zur Einstellung weiterer Funktionen des Haushalts-Kältegeräts KG. Mit ihrer Hilfe kann beispielsweise eine Beleuchtung im Gefrierschrank oder Kühlschrank des Haushalts-Kältegeräts KG ein- oder ausgeschaltet werden, ein Wasserfilter für die Wasserausgabevorrichtung des Haushalts-Kältegeräts KG hinzugeschalten oder deaktiviert werden, oder ein Abtauen des Gefrierschranks und/oder des Kühlschranks des Haushalts-Kältegeräts KG eingeleitet werden. Die Tastenzonenleiste mit den Tastenzonen TA5 mit TA8 unterhalb der äußeren Blendeneinfassung MIN1 dient zur Bedienung eines Wasser-/Eiswürfelspenders des Haushalts-Kältegeräts KG, der in der Mulde MU integriert ist. Der zeichnerischen Übersichtlichkeit halber sind Einzelheiten dieses Wasser- /Eiswürfelspenders bzw. dieser Wasser-/Eiswürfelausgabevorrichtung in der 1 weggelassen worden. Die Tastenzone TA5 ist mit einer Abtaufunktion dieses Wasser-/Eiswürfelspenders belegt, die Tastenzone TA6 dient der Ausgabe von gekühltem Wasser aus der Wasserausgabevorrichtung. Mit Hilfe der Tastenzone TA7 lassen sich Eiswürfel aus der Spendereinrichtung ausgeben. Die Tastenzone TA8 ist mit einer Alarm- und Sicherungsfunktion, insbesondere einer Kindersicherung belegt.
  • Die äußere Blendeneinfassung MIN1 sowie die Vielzahl von Tastenzonen TA1 mit TA8 sitzen auf einer gemeinsamen Trägerplatte TP. Dies veranschaulicht schematisch die Schnittdarstellung von 2 entlang einer Schnittlinie B-B senkrecht zur Zeichenebene von 1. Die gemeinsame Trägerplatte TP ist aus einem transparenten Material hergestellt, das elektrisch nichtleitende, d. h. elektrisch isolierende Eigenschaften aufweist. Für die gemeinsame Trägerplatte TP ist vorzugsweise ein transparenter Kunststoff wie z. B. Plexiglas verwendet. Alternativ kann als transparenter Werkstoff auch Echtglas für die gemeinsame Trägerplatte eingesetzt werden. Entlang der Schnittlinie B-B betrachtet, die entlang einem Teilabschnitt des Displayfensters DF, der zweiten Tastenzone TA2, der äußeren Blendeneinfassung MIN1 sowie einem Teilabschnitt der Außenwand AW der Tür TU1 verläuft, weist die gemeinsame Trägerplatte TP eingetiefte Ausnehmungen bzw. abgesenkte Ausschnitte BE2 für die Tastenzone TA2 sowie BEI für die äußere Blendeneinfassung MIN1 auf. Die Tastenzone TA2 sowie die äußere Blendeneinfassung MIN1 sind dabei durch teilweise oder ganz opake Abeckelemente, insbesondere Einlegerelemente gebildet, die in ihren zugeordneten eingetieften Ausnehmungen BE2, BEI bezüglich der Außenoberfläche des Displayfensters DF weitgehend flächenbündig sitzen und die transparente Trägerplatte TP außenseitig abdecken. Die zweite Tastenzone TA2 in ihrer eingetieften Ausnehmung bzw. ihrem Bett BE 2 in der Außenwand der gemeinsamen Trägerplatte TP ist dabei von der eingetieften Ausnehmung BEI der äußeren Blendeneinfassung MIN1 durch einen Trennungssteg VTS11 abgetrennt. Dieser Trennungssteg VTS11 separiert auch elektrisch die Tastenzone TA2 von der äußeren Blendeneinfassung MIN1. Er füllt die schmale Lücke zwischen der Tastenzone TA2 und der äußeren Blendeneinfassung MIN1 weitgehend spielfrei aus. Seine Steghöhe ist derart gewählt, dass er weitgehend flächenbündig zur Außenoberfläche des Displayfensters DF sowie den Außenoberflächen der Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung MIN1 liegt. Der Außenrand der Blendeneinfassung MIN1 ist gegenüber der Außenwand AW der Tür TU1 ebenfalls durch einen Trennungssteg VTS21 elektrisch abgegrenzt. Dieser Trennungs steg VTS21, die äußere Blendeneinfassung BEI, der Trennungssteg VTS11 zwischen der Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung MIN1, die Tastenzone TA2 sowie das Displayfenster DF bilden dabei eine gemeinsame, weitgehend planflächig ausgebildete Außenoberfläche für das Bedienfeld BF1. Das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement der Tastenzone TA2 sowie das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement, der äußeren Blendeneinfassung MIN1 sind also in ihre zugehörigen eingetieften Ausnehmungen BE2, BEI bezüglich ihrer Außenoberfläche weitgehend flächenbündig zur Außenoberfläche des Displayfensters DF integriert bzw. eingepasst. Anders ausgedrückt weist die gemeinsame Trägerplatte TP innerhalb der äußeren Blendeneinfassung MIN1 zusätzlich zur Tastenzone TA2 und dem jeweiligen Trennungssteg VTS11, VTS21 eine Flächenerhebung als unbelegtes, freibleibendes Displayfenster auf, dessen Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig zur Außenoberfläche der Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung MIN1 liegt.
  • Im Ausführungsbeispiel der 1, 2 ist für die Tastenzone TA2 sowie für die äußere Blendeneinfassung MIN1 jeweils ein Metallplättchen als Einlegerelement vorgesehen. Insbesondere ist für das jeweilige Einlegerelement ein Edelstahlplättchen gewählt. Für die Außenwand AW der Tür TU1 ist ein Edelstahlblech verwendet. In der Außenwand AW ist eine Aussparung AUS vorgesehen, in die das Bedienfeld BF1 mit seiner gemeinsamen Trägerplatte TP weitgehend flächenbündig zur Außenoberfläche der Außenwand AW eingefügt ist. Die gemeinsame Trägerplatte TP des Bedienfeldes BF1 ist dabei an ihren Außenrändern hinsichtlich ihrer Außenkonturform SR an die Innenkonturform UB der Aussparung AUS im Fügespaltbereich angepasst. Hier im Ausführungsbeispiel von 2 ist die Außenwand AW mit einer konvexen Außenkonturform umgebördelt. Daran liegt eine entsprechend konkav gewölbte Außenrandzone SR der Trägerplatte TP weitgehend flächenbündig an. Da deren Trennungssteg VTS21 die Lücke zwischen dem Außenrand der äußeren Blendeneinfassung MIN1 und dem Innenrand der Aussparung AUS in der Außenwand AW im Einfügebereich weitgehend ausfüllt, ergibt sich eine weitgehend geschlossene, dichte Außenoberfläche zwischen dem Bedienfeld BF1 und der Außenwand AW.
  • Die Tastenzonen TA1 mit TA8 des Bedienfeldes BF1 von 1 sind im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet. Für jede Tastenzone ist eine eingetiefte Ausnehmung in der Außenwand der Trägerplatte TP analog zur eingetieften Ausnehmung BE2 der Tastenzo ne TA2 vorgesehen. Jede Tastenzone TA1 mit TA4 ist im Ausführungsbeispiel von 1 gegenüber der äußeren Blendeneinfassung MIN1 durch je einen horizontal verlaufenden Trennungssteg sowie einem vertikal verlaufenden Trennungssteg, die entsprechend dem Trennungssteg VTS11 von 2 ausgebildet sind, elektrisch abgetrennt. Für die erste Tastenzone TA1 sind ein horizontal verlaufender, oberer Trennungssteg OTS1 sowie ein vertikal verlaufender Trennungssteg VTS11 zur Abgrenzung gegenüber der Blendeneinfassung vorgesehen. Für die zweite Tastenzone TA2 sind ein horizontal verlaufender, unterer Trennungssteg UTS1 sowie ein vertikal verlaufender Trennungssteg VTS11 zur Abgrenzung gegenüber der Blendeneinfassung vorgesehen. Je zwei benachbarte Tastenzonen sind ebenfalls durch einen Trennungssteg voneinander in analoger Weise separiert. In der 1 ist beispielsweise der horizontal verlaufende Trennungssteg zwischen den beiden nebeneinander angeordneten Tastenzonen TA2, TA1 mit MTS1 bezeichnet. Es sitzt entsprechend dem Trennungssteg VTS11 für die Tastenzone TA2 bezüglich seiner Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig zu den Außenoberflächen der Tastenzonen TA2, TA1 sowie der äußeren Blendeneinfassung MIN1 auf der gemeinsamen Trägerplatte TP, so dass sich insgesamt betrachtet eine im Wesentlichen planflächige Außenoberfläche für das Bedienfeld BF1 ergibt. In analoger Weise sind die beiden Tastenzonen TA3, TA4 gegeneinander durch einen entsprechend ausgebildeten Trennungssteg TS2 voneinander elektrisch abgetrennt. Dieses zweite Tastenpaar TA3/TA4 ist gegenüber der äußeren Blendeneinfassung MIN1 durch analog ausgebildete Stegelemente bzw. Trennungsstege TS2 wie das erste Tastenpaar TA1, TA2 abgetrennt. Die untere Tastenleiste der Einzel-Tastenzonen TA5 mit TA8 des Bedienfelds BF1 wird ebenfalls durch einen entlang der Querbreite des Bedienfeldes BF1 hinweg verlaufenden Trennungssteg HTS von der darüber angeordneten Blendeneinfassung MIN1 elektrisch abgetrennt. Sie wird auch durch einen unteren, horizontal verlaufenden Trennsteg eingefasst. Diese einzelnen vier Tastenzonen TA5 mit TA8 sind gegeneinander durch vertikale Trennungsstege VTSI voneinander elektrisch separiert, die jeweils in entsprechender Weise wie der Trennungssteg VTS11 ausgebildet sind.
  • Auf diese Weise liegen die metallischen Einlegerelemente aller Einzel-Tastenzonen TA1 mit TA8 im Wesentlichen flächenbündig zur Außenoberfläche des Displayfensters DF sowie der Außenoberfläche der äußeren Blendeneinfassung MIN1. Es ergibt sich also eine im Wesentlichen plane Außenoberfläche des Bedienfeldes BF1. Die einzelnen Komponenten des Bedienfeldes BF1, d. h. das Displayfenster DF, die Einzel-Tastenzonen TA1 mit TA8, die äußere Blendeneinfassung MIN1 sowie die Unterteilungs- bzw. Trennungsstege zwischen den einzelnen Tastenzonen, zwischen der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung MIN1 sowie zwischen der Blendeneinfassung und der Außenwand AW bilden somit eine gemeinsame, weitgehend planflächige sowie glatte Außenwand der gemeinsamen Trägerplatte TP.
  • Durch die Trennungsstege wie z. B. VTS11, VTS21 ist weitgehend sichergestellt, dass das Touch-Sensorelement unterhalb der Trägerplatte TP, das der jeweiligen Einzel-Tastenzonen zugeordnet ist, selektiv ausgelöst bzw. betätigt werden kann. Nur bei Berührung der Außenoberfläche des einzelnen Einlegerelements spricht das diesem zugeordnete kapazitive, elektronische Touch-Sensorelement hinter der Trägerplatte TP an. Es reagiert auf elektrische Feldveränderungen, die mit dem Berühren des jeweiligen Tasteneinlegerelements einhergehen. In der 2 ist beispielsweise unterhalb des Einlegerelements für die zweite Tastenzone TA2 hinter der Trägerplatte TP ein kapazitiv wirkendes Touch-Sensorelement TS2 vorgesehen, dass eine elektrische Feldveränderung beim Berühren der Außenoberfläche der Tastenzone TA2 erfasst bzw. registriert.
  • Hinter der gemeinsamen Trägerplatte TP ist im Bereich des Displayfensters DF eine Anzeigevorrichtung DIS vorgesehen. Von der Vorderseite des Displayfensters DF her können die von der Anzeigevorrichtung DIS visualisierten Informationen aufgrund des transparenten Materials der Trägerplatte TP von einer Bedienperson abgelesen werden.
  • Die Abdeckelemente für die Einzel-Tastenzonen TA1 mit TA8 werden vorzugsweise in ihre jeweiligen eingetieften Ausnehmungen in der Trägerplatte TP eingeklebt. Gegebenenfalls kann es auch zweckmäßig sein, die Einlegerelemente der Einzel-Tastenzonen durch Kaschieren oder Folieren in ihre zugeordneten Aufnahmebetten einzubringen.
  • Allgemein betrachtet ist also das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement, jeder Einzel-Tastenzone ringsum von einer stegartigen Umrandung eingefasst, die mit der Außenoberfläche des Tasteneinlegerelements, des Displayfensters sowie der äußeren Blendeneinfassung weitgehend flächenbündig abschließt. Wenn die Tasteneinleger jeweils im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet sind, so setzt sich die jeweilige Stegumrandung aus im Wesentlichen geradlinigen, insbesondere horizontal und vertikal verlaufenden Stegabschnitten zusammen. Beispielsweise sind für die Tastenzone TA2 der vertikal ver laufende Stegabschnitt mit VTS11 sowie der obere und untere, horizontal verlaufende Stegabschnitt mit MTS1, UTS1 bezeichnet.
  • Durch die jeweilige Stegabtrennung wird die einzelne Tastenzone für eine Bedienperson in eindeutiger Weise visualisiert. Durch die Stegabtrennung werden die einzelnen Tastenzonen gegeneinander sowie gegenüber der äußeren Blendeneinfassung elektrisch isoliert. Dadurch sind Fehlbedienungen weitgehend vermieden. Das kapazitive Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte TP, das dem jeweiligen Tasten-Abdeckelement auf der Vorderseite der gemeinsamen Trägerplatte TP zugeordnet ist, reagiert ausschließlich beim Berühren dessen Außenoberfläche. Es wird also eine Entkopplung der einzelnen Kontaktflächen der Tasten-Abdeckelemente gegeneinander sowie gegenüber der äußeren Blendeneinfassung durch die sie umgebenden Trennungsstege sichergestellt. Alle Abdeckelemente für die Tastenzonen sowie das Abdeckelement der Blendeneinfassung können deshalb auch als metallische Plättchen, insbesondere Edelstahlplättchen ausgebildet sein. Dadurch lässt sich das Bedienfeld insgesamt auch in die Außenwand des jeweiligen Haushaltsgeräts, die hier im Ausführungsbeispiel der 1, 2 aus einem Edelstahlblech gebildet ist, visuell so integrieren, dass eine homogene, weitgehend planflächige gemeinsame Außenoberfläche von Bedienfeld und Außenwand wie hier AW der Tür TU1 gebildet ist. Auf diese Weise ergibt sich eine glatte, reinigungsfreundliche Türaußenoberfläche. Schmutzpartikel wie z. B. Staub oder Fettspritzer können sich dadurch weit weniger oder gar nicht in Zwischenräumen oder Spalten zwischen den einzelnen Tastenzonen oder im Einfügespalt zwischen dem Bedienfeld und der Außenwand wie hier der Tür TU1 festsetzten.
  • Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, den jeweiligen Trennungssteg durch mindestens ein Leuchtmittel, wie z. B. mindestens einer Leuchtdiode von der Unterseite der gemeinsamen Trägerplatte TP her zu hinterleuchten. In der 2 ist beispielhaft der Trennungssteg VTS11 mittels einer Leuchtdiode LED2 von der Unterseite der gemeinsamen Trägerplatte TP her von hinten hinterleuchtet. Dadurch lassen sich die Berührungsflächen der Tastenabdeckelemente, insbesondere Tasteneinlegerelemente, für eine Bedienperson noch besser visualisiert abgrenzen.
  • 3 zeigt in schematischer Frontalansicht eine Herdblende HB für einen Haushaltskochherd HE, die oberhalb dessen Tür in dessen Frontwand eingebaut ist. Das Bedien feld BF2 der Herdblende HB ist bezüglich ihres Schichtaufbaus in analoger Weise zum Bedienfeld BF1 des Kältegeräts KG der 1, 2 ausgebildet. In Abwandlung zu diesem weist es jetzt zwei Displayfenster AF1, AF2 auf. Die beiden Displayfenster AfF1, AF2 sind durch eine mittig angeordnete Bedienbaugruppe voneinander getrennt. Diese mittige Bedienbaugruppe umfasst einen etwa kreisrunden Drehwähler DW, der in einer rechteckförmigen Blendenabdeckung bzw. Einfassung MEI sitzt. Oberhalb dieser Drehschaltereinfassung MEI sitzen zwei Tastenzonen MT3. An der linksseitigen Außenseite des ersten Displayfensters AF1 sind drei Tastenzonen MT1 übereinander angeordnet. Am Außenrand des zweiten Displayfensters AF2 sind zwei Tastenzonen MT2 übereinander platziert. Die beiden Displayfenster AF1, AF2, deren mittige Bedienbaugruppe sowie die außen angeordneten Tastenzonengruppen MT1, MT2 werden von einer äußeren Blendeneinfassung MIN2 umrahmt. Die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der einzelnen Tastenzonen MT1, MT2, MT3, sind durch Stegelemente gegeneinander sowie gegenüber der äußeren Blendeneinfassung MIN2 abgetrennt, die nach dem erfindungsgemäßen Prinzip wie beim Bedienfeld BF1 der 1, 2 ausgebildet sind.
  • 4 zeigt die Herdblende HB von 3 entlang einer Schnittlinie A-A senkrecht zur Zeichenebene von 3 im Bereich der unteren Tastenzone der linken Gruppe von Einzel-Tastenzonen MT1. Hinter der gemeinsamen Trägerplatte TP1 sind im Bereich der Displayfenster AF1, AF2 zugehörige Anzeigevorrichtungen, insbesondere Displays DIS1, DIS2 vorgesehen. Die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der Tastenzone MT1 sowie der äußeren Blendeneinfassung MIN2, der Blendeneinfassung MEI des Drehwählers DW sowie der Trennsteg TS1 zwischen der eingetieften Ausnehmung für die Tastenzone MT1 und der äußeren Blendeneinfassung MIN2 liegen bezüglich ihrer Außenoberflächen sowie der Außenoberflächen der Displayfenster AF1, AF2 weitgehend flächenbündig nebeneinander und bilden eine gemeinsame, im Wesentlichen planflächige Außenoberfläche. Im Ausführungsbeispiel der 3, 4 ist auch der Drehwähler DW in eine Aussparung seiner Blendenumrahmung MEI weitgehend flächenbündig hinsichtlich der Außenoberfläche der Displayfenster AF1, AF2 sowie der übrigen Komponenten integriert.
  • Auf diese Weise ist eine Herdblende HB bereitgestellt, die eine weitgehend vollflächige, plane Außenoberfläche aufweist, die durch verbleibende Trennstege zwischen ihren Tastenzonen jedoch einer Bedienperson in eindeutiger Weise Berührungszonen selektiv vi sualisiert. Durch die elektrisch und visuell abtrennenden Trennungsstege kann eine Berührung der Außenoberfläche des jeweiligen Tasteneinlegerelements selektiv von einem zugeordnetem Touch-Sensorelement registriert bzw. erfasst werden, dass hinter der gemeinsamen Trägerplatte TP1 der Herdblende HB sitzt. In der 4 ist beispielsweise der unteren Tastenzone der ersten Gruppe MT1 ein kapazitiv wirkendes Touch-Sensorelement KTS11 hinter der gemeinsamen Trägerplatte TP1 zugeordnet.
  • Wenn die äußere Blendeneinfassung wie hier im Ausführungsbeispiel aus einem Edelstahlblech hergestellt ist, können auf diese Weise die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente der einzelnen Tastenzonen sowie der Einfassung des Drehwählers jeweils aus einem Edelstahlplättchen gefertigt werden. Dadurch lässt sich eine einheitliche, homogene, metallische Außenoberfläche der Herdblende HB erzielen. Gleichzeitig bleiben aufgrund der erfindungsgemäß ausgebildeten Trennungsstege zwischen den einzelnen Abdeckelementen, insbesondere Einlegerelementen der Tastenzonen und zwischen der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung die Berührungszonen der einzelnen Tastenzonen für eine Bedienperson klar erkennbar und funktionssicher bedienbar. Denn durch die elektrische Entkopplung mittels des jeweiligen Trennungsstegs reagiert das dem jeweiligen Tastenabdeckelement zugeordnete, kapazitiv wirkende Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte nur dann, wenn die Berührungsfläche dieses Tasteneinlegerelements außenseitig berührt wird. Es ist also eine selektive Betätigung jeder einzelnen Tastenzone ermöglicht.
  • Gegebenenfalls ist es selbstverständlich auch möglich, für die Abdeckelemente der einzelnen Tastenzonen ein Kunststoffmaterial zu wählen, um verschiedenen Anforderungen an die Designgebung des jeweiligen Bedienfelds zu genügen.
  • Durch die Trennungsstege lassen sich auf vielfältige Art und Weise Tastenabdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, mit verschiedenen Geometrieformen, und Materialien, Oberflächenstrukturen, usw. in das Bedienfeld eines Haushaltsgeräts weitgehend planflächig sowie selektiv ansprechbar integrieren.

Claims (22)

  1. Haushaltsgerät (KG) mit einer Vielzahl von berührungsempfindlichen Tastenzonen (TA1 mit TA8) in einem Bedienfeld (BF1), deren Berührung durch mindestens ein elektronisches Touch-Sensorelement (KTS2) hinter dem Bedienfeld (BF1) erfassbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Tastenzone (TA2) durch ein teilweise oder ganz opakes Flächenelement gebildet ist, das durch mindestens einen Trennungssteg (MTS1, VTS11) von dem teilweise oder ganz opaken Flächenelement mindestens einer anderen Tastenzone (TA1) und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung (MIN1) elektrisch abgetrennt ist, und dass das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie der jeweilige Trennungssteg (MTS1, VTS11) und/oder die Blendeneinfassung (MIN1) bezüglich ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig auf einer gemeinsamen Trägerplatte (TP) sitzen.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für den jeweiligen Trennungssteg (MTS1) ein elektrisches Isolationsmaterial verwendet ist.
  3. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Trennungssteg (MTS1) eine Stegbreite von höchstens 1 mm aufweist.
  4. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächelement der jeweiligen Tastzone (TA2) sowie die äußere Blendeneinfassung (MIN1) jeweils aus demselben Werkstoff einheitlich hergestellt sind.
  5. Haushaltsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass für das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) und die äußere Blendeneinfassung (MIN1) ein metallischer Werkstoff, insbesondere Edelstahl oder eine Aluminiumlegierung, oder ein Kunststoff verwendet ist.
  6. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 mit 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie die äußere Blendeneinfassung (MIN1) jeweils aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind.
  7. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trägerplatte (TP) aus einem transparenten Werkstoff, insbesondere transparenten Kunststoff oder Echtglas, besteht.
  8. Haushaltsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trägerplatte (TP) durch mindestens ein transparentes Displayfensterelement gebildet ist.
  9. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie die äußere Blendeneinfassung (MIN1) in zugeordnete eingetiefte Ausnehmungen (BE2, BEI) in der Außenwand der gemeinsamen Trägerplatte (TP) eingebettet sind.
  10. Haushaltsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Trennungssteg (VTS11) zwischen je zwei eingetieften Ausnehmungen (BE2, BEI) in der Außenwand der Trägerplatte (TP) an diese als vertikale Erhebung angeformt ist.
  11. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie die äußere Blendeneinfassung (MIN1) jeweils durch ein Metalleinlegerelement oder Kunststoffeinlegerelement gebildet ist, das in eine zugeordnete eingetiefte Ausnehmung (BE2, BEI) in der Außenwand der Trägerplatte (TP) eingelegt ist.
  12. Haushaltsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Metalleinlegerelement oder Kunststoffeinlegerelement eine Schichtdicke zwischen 0,1 und 0,5 mm aufweist.
  13. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass für das Metalleinlegerelement oder Kunststoffeinlegerelement der jeweiligen Tasten zone (TA2) sowie der äußeren Blendeneinfassung (MIN1) ein Edelstahlplättchen oder ein Aluminiumplättchen verwendet ist.
  14. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der gemeinsamen Trägerplatte (TP) im Bereich der Umrandungszone der jeweiligen Tastenzone (TA2) mindestens ein Touch-Sensorelement (KTS2), insbesondere kapazitiver Näherungsschalter, vorgesehen ist.
  15. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trägerplatte (TP) innerhalb der äußeren Blendeneinfassung (MIN1) zusätzlich zur jeweiligen Tastenzone (TA2) und dem jeweiligen Trennungssteg (VTS11) mindestens eine Flächenerhebung der gemeinsamen Trägerplatte (TP) als unbelegtes Displayfenster (DF) aufweist, dessen Außenoberfläche im Wesentlichen flächenbündig zur Außenoberfläche der jeweiligen Tastenzone (TA2) sowie der äußeren Blendeneinfassung (MIN1) liegt.
  16. Haushaltsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der gemeinsamen Trägerplatte (TP) im Bereich des jeweiligen Displayfensters (DF) eine Anzeigevorrichtung (DIS) vorgesehen ist.
  17. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Trennungssteg (VTS11) durch mindestens ein Leuchtelement (LED2), insbesondere mindestens eine Leuchtdiode, hinterleuchtet ist.
  18. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenelemente der Tastenzonen (TA2) und/oder die äußere Blendeneinfassung (MIN1) in das Trägermaterial der gemeinsamen Trägerplatte (TP) derart eingegossen oder von diesem Trägermaterial hinterspritzt sind, dass die jeweilige Tastenzone (TA2) durch mindestens einen Trennungssteg (MTS1, VTS11) von mindestens einer anderen Tastenzone (TA1) und/oder von der äußeren Blendeneinfassung (MIN1) elektrisch abgetrennt ist.
  19. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Trennungssteg (MTS1) als weitgehend geradlinige, insbesondere horizontal oder vertikal verlaufende, Trennlinie ausgebildet ist.
  20. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Trägerplatte (TP) im Randbereich ihrer äußeren Blendeneinfassung (MIN1) mit ihrer Außenkonturform (SR) in die Innenkonturform (UB) einer Aussparung (AUS) eines Gehäuseteils (AW) im Wesentlichen flächenbündig eingesetzt ist.
  21. Haushaltsgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der äußeren Blendeneinfassung (MIN1) an das Material des Gehäuseteils (AW) angepasst ist.
  22. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche gekennzeichnet durch die Ausbildung als Haushalts-Kältegerät oder Haushaltskochgerät, insbesondere Herd.
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