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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einer Vielzahl von berührungsempfindlichen
Tastenzonen in einem Bedienfeld, deren Berührung durch mindestens ein
elektronisches Touch-Sensorelement hinter dem Bedienfeld erfassbar
ist.
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Neben
konventionellen Hubtasten zur Bedienung von Haushaltsgeräten wie
z. B. Haushalts-Kältegeräten, Herden,
usw. haben sich in den letzten Jahren auch berührungsempfindliche Sensortasten und
sogenannte „Touchscreens”, d. h.
berührungsempfindliche
Anzeige-/Bedienfelder in der Art eines Bildschirms etabliert. Bei
diesen sitzt jeweils eine elektronische Auswerte- bzw. „Touch-Sensorik”, insbesondere
ein kapazitiver Näherungssensor,
hinter einer transparenten Anzeige- bzw. Displayfensterplatte. Diese
ist dabei insbesondere aus transparentem Kunststoffmaterial wie
z. B. Plexiglas oder aus Echtglas hergestellt. Indem bestimmte Teilflächen bzw.
Zonen eines derartigen Anzeige-/Bedienfeldes von hinten her mit
Hilfe mindestens einer Displayeinheit und/oder Leuchtelementen beleuchet
werden, können
für eine
Bedienperson diese Teilflächen
bzw. Zonen als berührungsempfindliche
Tasten kenntlich gemacht werden. Hinter der jeweiligen Tastenzone sitzt
dabei ein entsprechendes Sensor- bzw. „Touch”-Element, das bei Berührung der
Außenoberfläche der
jeweilig zugeordneten Tastenzone dieses transparenten Anzeige-/Bedienfeldes
z. B. auf mit der Berührung
einhergehende elektrische Feldveränderungen bzw. -verstimmungen
reagiert. Bei einem derartigen transparenten Anzeige-/Bedienfeld,
das im Wesentlichen eine planflächige,
geschlossene Außenoberfläche aufweist,
kann in der Praxis die Anzeige der Tastenfunktion von Teilflächen bzw.
bestimmten Zonen erschwert sein. Insbesondere kann die Sichtbarmachung
von solchen Tastenfunktionen durch wechselnde Lichteinfälle und
Reflexionen beeinträchtigt
sein. Da die jeweilige berührungsempfindliche
Fläche
und deren zugeordnete Tastenfunktion mittels mindestens einer Displayeinheit
und/oder ein oder mehreren extra vorgesehenen Leuchtelementen wie
z. B. LEDs, die hinter dem transparenten Anzeige-/Bedienfeldfenster
angeordnet sind, einer Bedienperson visualisiert wird, kann diese
oftmals diese Berührungszone
mit Tastenfunktion unter einer Vielzahl von Gegebenheiten nur schlecht
erkennen oder identifizieren. Dies ist beispielsweise bei sehr hellem
Umgebungslicht der Fall. Da mindestens eine weitere Teilfläche der
transparenten Frontplatte bei einem derartigen Anzeigebild-/Be dienfeld
auch als Display- bzw. Anzeigefenster für eine Displayeinheit hinter
dieser transparenten Frontplatte dient, um Nichttastenfunktionen
wie z. B. Temperatur, Betriebsart, sowie sonstige Funktionen des
Haushaltsgeräts anzuzeigen,
kann es für
eine Bedienperson uneindeutig oder erschwert sein, eine berührungsempfindliche
Tastenzone von einer normalen Anzeigezone auf dieser transparenten
Frontplatte zu unterscheiden. Dies gilt insbesondere umso mehr,
je mehr Funktionen bzw. Anzeigevarianten einer einzelnen Tastenzone
oder Displayfensterzone durch die jeweilige Displayeinheit hinter
der transparenten Frontplatte des Anzeige-/Bedienfeldes zugewiesen
und einem Benutzer angezeigt bzw. visualisiert werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Haushaltsgerät mit einem
weitgehend planflächigen
Bedienfeld bereitzustellen, dessen Tastenzonen verbessert erkennbar
bzw. identifizierbar sind. Diese Aufgabe wird bei einem Haushaltsgerät der eingangs genannten
Art dadurch gelöst,
dass die jeweilige Tastenzone durch ein teilweise oder ganz opakes
Flächenelement
gebildet ist, das durch mindestens einen Trennungssteg von dem teilweise
oder ganz opaken Flächenelement
mindestens einer anderen Tastenzone und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung
elektrisch abgetrennt ist, und dass das Flächenelement der jeweiligen
Tastenzone sowie der jeweilige Trennungssteg und/oder die Blendeneinfassung
bezüglich
ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen
flächenbündig auf
einer gemeinsamen Trägerplatte
sitzen.
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Zum
einen wird durch ein oder mehrere Trennungsstege das teilweise oder
ganz opake Flächenelement
bzw. Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone gegenüber ein
oder mehreren Flächenelementen
anderer Tastenzonen und/oder mindestens einer äußeren Blendeneinfassung des
Bedienfeldes funktional in eindeutiger Weise separiert und ist damit
für eine
Bedienperson verbessert gegenüber
bisherigen Touchscreen-Bedienfeldern
selektiv erkennbar sowie identifizierbar. Zum anderen bleibt gleichzeitig
die Außenoberfläche dieses
erfindungsgemäßen Bedienfeldes
weitgehend planflächig,
da das Flächenelement
der jeweiligen Taste, der jeweilige Trennungssteg, und/oder die äußere Blendeneinfassung
des Bedienfelds bezüglich
ihrer Außenoberfläche im Wesentlichen
bündig
auf einer gemeinsamen Trägerplatte
sitzen. Die Flächen-
bzw. Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen sind durch
ein oder mehrere Stegelemente bzw. Distanzstege der gemeinsamen
Trägerplatte
gegeneinander und/oder gegenüber
einer äußeren Blendeneinfassung
bzw. einem Blendenrahmen elektrisch isoliert. Insbe sondere ist das
Flächen-
Bzw. Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone von ein oder mehreren
Stegelementen umrandet. Anders ausgedrückt ist das Flächen- bzw.
Abdeckelement der jeweiligen Tastenzone durch ein oder mehrere Stegelemente
randseitig eingefasst. Dabei liegen die Außenflächen der Flächen- bzw. Abdeckelemente der
ein oder mehreren Tastenzonen, des jeweiligen Stegelements und/oder der
jeweiligen Blendeneinfassung im Wesentlichen in derselben Lageebene,
so dass das Bedienfeld insgesamt eine einheitliche, homogene Außenoberfläche aufweist.
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Aufgrund
dieser Planflächigkeit
der Außenoberfläche des
erfindungsgemäßen Bedienfeldes
ist dieses in vorteilhafter Weise reinigungsfreundlich und schmutzunempfindlich.
Etwaige Schmutzpartikel wie z. B. Fettspritzer oder Staubpartikel
können
sich wegen der verbleibenden Trennungsstege zwischen den Flächen- bzw.
Abdeckelementen der Tastenzonen und/oder zwischen dem Flächenelement
der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung nicht
wie bei Trennungsfugen festsetzen. Gleichzeitig ist auch sichergestellt,
dass das erfindungsgemäße Bedienfeld
gegenüber
dem Eindringen von Feuchtigkeit oder Flüssigkeit von außen weitgehend
dicht ist. Darüber
hinaus weist das erfindungsgemäße Bedienfeld
eine visuelle Homogenität auf
und wirkt optisch ruhig bei gleichzeitig klarer Abgrenzung, d. h.
selektiver Kenntlichmachung der einzelnen teilweise oder ganz opaken
Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung.
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Das
jeweilige, teilweise oder ganz opake Abdeckelement lässt sich
zudem in vorteilhafter Weise beschriften, d. h. mit einem Schriftzug
als Information versehen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist für die gemeinsame Trägerplatte
vorzugsweise ein transparenter Werkstoff, insbesondere transparenter
Kunststoff wie z. B. Plexiglas, oder Echtglas, verwendet. Vorzugsweise
ist die gemeinsame Trägerplatte
durch ein transparentes Displayfensterelement gebildet. Dadurch
ist es in vorteilhafter Weise ermöglicht, in das erfindungsgemäße Bedienfeld
neben den ein oder mehreren Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung,
sowie den ein oder mehreren Trennungsstegen zusätzlich mindestens ein unbelegtes,
freibleibendes Displayfenster zu integrieren. Auf diese Weise ist
eine einzelne kompakte Baueinheit bereitgestellt, die eine Kombination
aus ein oder mehreren teilweise oder ganz opaken Abdeckelementen
der Tastenzonen, ein oder mehreren Displayfenstern, und/oder mindestens
eine äußere Blendeneinfassung
integrativ umfasst.
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Für die gemeinsame
Trägerplatte
ist vorzugsweise ein elektrisch nicht leitender, d. h. elektrisch
isolierender Werkstoff wie z. B. Plexiglas verwendet. Insbesondere
bestehen die ein oder mehreren Trennungsstege aus einem elektrischen
Isolationsmaterial wie z. B. Plexiglas. Dadurch können die ein
oder mehreren Abdeckelemente der Tastenzonen voneinander und/oder
die ein oder mehreren Tastenzonen von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung
elektrisch abgetrennt bzw. isoliert werden. Dadurch ist weitgehend
sichergestellt, dass bei Berührung
einer einzelnen spezifischen Tastenzone ausschließlich deren
zugeordnetes Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte
anspricht. Allgemein ausgedrückt
wird dadurch gewährleistet, dass
die Berührung
einer einzelnen Tastenzone individualisiert bzw. tastenspezifisch
von einer entsprechend zugeordneten Touch-Sensoreinheit erfasst werden
kann.
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Die
Flächen-
bzw. Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder die äußere Blendeneinfassung
können
nach einer zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung insbesondere durch Einlegerelemente zwischen den ein
oder mehreren Stegelementen der gemeinsamen Trägerplatte gebildet sein, die
in die plane Außenoberfläche des
Bedienfeldes weitgehend integriert sind. Die elektrisch wirksame
Stegabtrennung der Abdeckelemente der einzelnen Tastenzonen voneinander
sowie gegenüber
einer etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung
erlaubt es in vorteilhafter Weise, als Tastenzonen insbesondere
Metalleinlegerelemente vorzusehen. In entsprechender Weise kann
ebenfalls die äußere Blendeneinfassung
durch ein Metalleinlegerelement gebildet sein. Bevorzugt kann für das jeweilige
Metalleinlegerelement der jeweiligen Tastenzone und/oder der äußeren Blendeneinfassung
Edelstahl oder eine Aluminiumlegierung verwendet sein. Auf diese
Weise lässt
sich sowohl für
die Tastenzonen als auch für
die Blendenfassung ein „Metall-Look”, d. h. metallisches
Aussehen sicherstellen. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn
ein derartig ausgebildetes Bedienfeld in eine Aussparung eines metallischen Gehäuseteils
des Haushaltsgeräts
eingepasst wird, da dann dessen Design vom Bedienfeld fortgeführt bzw. übernommen
werden kann.
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Allgemein
ausgedrückt
können
gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung die ein oder mehreren Tastenzonen sowie die äußere Blendeneinfassung
also aus demselben Werkstoff, insbesondere Metall, bevorzugt Edelstahl
hergestellt sein. Anders ausgedrückt
lassen sich die ein oder mehreren Abdeckelemente der Tastenzonen
in vorteil hafter Weise an das Material und Aussehen einer äußeren Blendeneinfassung
anpassen. Insbesondere wenn die äußere Blendeneinfassung
aus Metall, bevorzugt Edelstahl ist, lässt sich nun aufgrund der elektrisch isolierenden
ein oder mehreren Trennungsstege dieser „Metall-Look”, d. h.
das metallische Aussehen des Bedienfelds auch auf die ein oder mehreren
Tastenzonen übertragen,
so dass der Außenoberfläche des
Bedienfelds ein einheitliches metallisches Aussehen gegeben werden
kann. Die ein oder mehreren Stegelemente zwischen den einzelnen
Tastenzonen und/oder zwischen der jeweiligen Tastezone und der äußeren Blendeneinfassung
stellen sicher, dass eine Berührung
des Flächen-
bzw. Abdeckelements der jeweiligen Tastenzone mittels mindestens
eines Touch-Sensorelements
hinter dem Bedienfeld selektiv erfasst werden kann. Wären die
ein oder mehreren Stegelemente nicht vorhanden, so würde die
Berührung
des Abdeckelements einer einzelnen Tastenzone aufgrund der dann
resultierenden, elektrischen Verkopplung zu den Abdeckelementen
der benachbarten Tastenzonen dazu führen, dass vom jeweilig zugeordneten
Touch-Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte eine gleichzeitige
Berührung
benachbarter Tastenzonen registriert werden würde. In entsprechender Weise
könnte
auch eine Berührung
der etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung
dazu führen,
dass wegen der elektrischen Überkopplung
zu ein oder mehreren Tastenzonen deren Berührung durch entsprechende Touch-Sensorelemente
hinter der gemeinsamen Trägerplatte
fälschlicherweise
registriert werden würde. Es
käme also
ohne die ein oder mehreren Stegelemente als Einfassung um ein oder
mehreren Tastenzonen zu unerwünschten
Fehlfunktionen des Bedienfeldes. Da das Abdeckelement der jeweiligen
Tastenzone durch ein oder mehrere Trennungsstege von den Abdeckelementen
der ein oder mehreren benachbarten Tastenzonen und/oder von mindestens einer äußeren Blendeneinfassung
elektrisch separiert ist, ist deren Berührung durch den Finger einer Bedienperson
in eindeutiger Weise, d. h. selektiv von ihrem zugeordneten Touch-Sensorelement hinter
der gemeinsamen Trägerplatte
registrierbar bzw. erfassbar. Die jeweilige Tastenzone ist somit
selektiv ansprechbar.
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Alternativ
zu metallischen Abdeckelementen der Tastenzonen können ggf.
auch Kunststoff-Abdeckelemente als Tastenzonen vorgesehen sein. Diese
lassen sich besonders kostengünstig
und mit einem großen
Gestaltungs- bzw. Designspielraum hinsichtlich Geometrieformen,
Abmessungen, Farben, usw. ... herstellen. Zusätzlich oder unabhängig hiervon
kann ggf. auch für
die äußere Blendeneinfassung
ein Kunststoff-Abdeckelement, insbesondere -Einlegerelement vorgesehen
sein. Insbesondere kann auch eine Kombina tion von Metalleinlegerelementen
und Kunststoffeinlegerelementen für die Vielzahl von Tastenzonen
sowie die äußere Blendeneinfassung
zweckmäßig sein.
Auch dann dienen die Trennungsstege auf der gemeinsamen Trägerplatte zur
Separierung der einzelnen Tastenzonen voneinander sowie gegenüber der
etwaig vorhandenen Blendeneinfassung.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung wird als jeweiliges Touch-Sensorelement vorzugsweise
ein kapazitiv wirkendes Übertragungselement,
insbesondere ein kapazitiver Näherungsschalter,
verwendet, wie er üblicherweise
in der Touch-Screen-Technologie eingesetzt wird. Es erfasst insbesondere
eine elektrische Feldveränderung
zwischen der jeweiligen Tastenzone auf der Außenseite des Bedienfeldes und
dem zugeordneten kapazitiven Sensorelement hinter der gemeinsamen
Trägerplatte
beim Berühren
dieser Tastenzone. Selbstverständlich
ist es auch möglich, sonstige
berührungs-
und hublose Sensorelemente hinter der gemeinsamen Trägerplatte
den Abdeckelementen der ein oder mehreren Tastenzonen auf deren
Vorderseite zuzuordnen.
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Anstelle
die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der ein oder
mehreren Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung jeweils
aus demselben Werkstoff einheitlich herzustellen, kann es alternativ
ggf. zweckmäßig sein,
die ein oder mehreren Tastenzonen sowie die äußere Blendeneinfassung jeweils
aus verschiedenen Werkstoffen herzustellen. Insbesondere kann es
ggf. vorteilhaft sein, die Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen
mit einer Farbschicht zu versehen. Dadurch ergibt sich eine breite
Variation von Gestaltungsmöglichkeiten
für das äußere Erscheinungsbild des
Bedienfeldes.
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Gemäß einer
zweckmäßigen Weiterbildung ist
die Stegbreite des jeweiligen Trennungsstegs kleiner als 1 mm gewählt. Dadurch
erscheint die jeweilige Tastezone als Fortsatz bzw. Bestandteil
der äußeren Blendeneinfassung.
Es wird also visuell eine Anbindung der jeweiligen Tastenzone an
die äußere Blendeneinfassung
bewirkt, obwohl die jeweilige Tastenzone von dieser durch ein oder
mehrere Trennungsstege elektrisch abgetrennt ist.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung
ist die jeweilige Tastenzone sowie die etwaig vorgesehene äußere Blendeneinfassung
jeweils durch ein Einlegerelement gebildet, dass in eine zugeordnete
eingetiefte Ausnehmung bzw. in einen abgesenkten Ausschnitt in der
Außenwand
der Trägerplatte
eingelegt ist. Dadurch lässt
sich das Einle gerelement der jeweiligen Tastezone und/oder der äußeren Blendeneinfassung
besonders zuverlässig von
den ein oder mehreren Trennungsstegen randseitig einfassen und in
die Außenoberfläche des
Bedienfelds integrieren.
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Zweckmäßigerweise
weist das jeweilige Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement,
für die jeweilige
Tastenzone und/oder für
die äußere Blendeneinfassung
eine Schichtdicke zwischen 0,1 mm und 0,5 mm auf. Insbesondere bei
metallischen Einlegerelemente ergibt sich dadurch ein ansprechendes
taktiles Empfinden für
die jeweilige Bedienperson beim Berühren der jeweiligen Tastezone/oder der äußeren Blendeneinfassung.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung weist die gemeinsame Trägerplatte innerhalb der äußeren Blendeneinfassung zusätzlich zur
jeweiligen Tastenzone und dem jeweiligen Trennungssteg mindestens
eine Flächenerhebung
der gemeinsamen Trägerplatte
als unbelegtes, freibleibendes Displayfenster auf, dessen Außenoberfläche im Wesentlichen
flächenbündig zur
Außenoberfläche der
jeweiligen Tastezone sowie der äußeren Blendeneinfassung
liegt. Dadurch ergibt sich eine kompakte Bedieneinheit, deren Außenoberfläche planflächig ausgebildet
ist und die zugleich mehrere Funktionskomponenten, nämlich ein
oder mehrere Tastenzonen, ein oder mehrere Displayfenster sowie
eine Blendeneinfassung integrativ enthalten kann. Dieses kompakte
Bedienfeld lässt
sich vorteilhaft ohne weiteren Aufwand als Einzelbauteil bzw. Einzelkomponente
in mindestens eine Aussparung eines Gehäuseteils des Haushaltsgeräts einpassen. Gleichzeitig
ist die Lagerhalterung vereinfacht, da lediglich nur ein einziges
Bauteil als Bedienfeld vorgehalten werden braucht. Aufgrund der
hohen Integrationsdichte und der weitgehend geschlossenen Außenoberfläche ist
dieses Bedienfeld auch weitgehend unempfindlich gegenüber Beanspruchungen, wie
z. B. Kratzern, bei der Montage und/oder beim Betrieb des Haushaltsgeräts.
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Gemäß einer
weiteren zweckmäßigen Weiterbildung
der Erfindung können
die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente, der ein oder mehreren
Tastenzonen und/oder der äußeren Blendeneinfassung
in zugehörige
eingetiefte Ausnehmungen in der Außenwand der gemeinsamen Trägerplatte
eingeklebt sein. Durch Adhäsionsmittel,
insbesondere Klebemittel ergibt sich eine besonders zuverlässige Verbindung
zwischen dem jeweiligen Abdeckelement und der Trägerplatte.
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Vorteilhaft
kann es insbesondere auch sein, die Abdeckelemente der Tastenzonen
und/oder der äußeren Blendeneinfassung
in das Trägermaterial der
gemeinsamen Trägerplatte
einzugießen.
Alternativ dazu können
die Abdeckelemente der ein oder mehreren Tastenzonen und/oder die äußere Blendeneinfassung
auch von hinten her mit Trägermaterial in
einem entsprechenden Formwerkzeug hinterspritzt werden.
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Für eine Verstärkung der
visuellen Abtrennung der einzelnen Tastenzonen voneinander und/oder
der jeweiligen Tastezone von einer etwaig vorhandenen äußeren Blendeneinfassung
kann es insbesondere zweckmäßig sein,
den jeweiligen Trennungssteg durch mindestens ein Leuchtelement,
vorzugsweise mindestens eine Leuchtdiode, von der Rückwand der
gemeinsamen Trägerplatte
her zu hinterleuchten. Insbesondere kann das jeweilige Leuchtelement
auch teilweise oder ganz in das Trägermaterial der gemeinsamen
Trägerlatte
eingebracht sein.
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Insbesondere
wenn das Abdeckelement der jeweilige Tastenzone im Wesentlichen
rechteckförmig
ausgebildet ist, wird dieses Abdeckelement durch ein oder mehreren
weitgehend geradlinigen, insbesondere horizontal oder vertikal verlaufenden Trennungsstegen
von ein oder mehreren benachbarten Tastenzonen und/oder von der äußeren Blendeneinfassung
separiert bzw. abgetrennt. Dieser Verlauf der Trennungsstege indiziert
für einen
Benutzer verstärkt
die Tastenfunktion einer bestimmten Zone bzw. Teilfläche des
Bedienfeldes, da sie als Trennlinien wirken.
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Wenn
das Bedienfeld kreisrunde Tastenzonen aufweist, sind die Trennungsstege
entsprechend vorzugsweise als kreisrunde Umrandungslinien ausgebildet.
Entsprechendes gilt selbstverständlich
auch für
andere Geometrieformen von Tastenzonen im Bedienfeld eines Haushaltsgeräts.
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Der
erfindungsgemäße konstruktive
Aufbau des Bedienfelds eignet sich insbesondere zum Einbau in ein
Haushalts-Kältegerät oder Haushaltskochgerät, vorzugsweise
Herd. Die gemeinsame Trägerplatte
ermöglicht
dabei in vorteilhafter Weise, dass insbesondere im Randbereich der äußeren Blendeneinfassung
ihre Außenkonturform
an die Innenkonturform mindestens eine Aussparung in mindestens einem
Gehäuseteil
des Haushaltsgeräts
angepasst und deshalb in diese Aussparung im Wesentlichen flächenbündig einge setzt
werden kann. Auf diese Weise lässt
sich das erfindungsgemäße konstruierte Bedienfeld
vorteilhaft weitgehend planflächig
z. B. in die Frontwand eines Haushaltsgeräts, insbesondere Haushalts-Kältegeräts, wie
z. B. Kühlschranks,
Kälteschranks,
Gefrierschranks, Kühl-/Gefrierschranks oder
eines Haushaltskochgeräts
wie z. B. Herds oder Backofens integrieren.
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Sonstige
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend anhand von
Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer Frontalansicht ein Ausführungsbeispiel eines Bedienfelds
für ein
Haushalts-Kältegerät, das nach
dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip
aufgebaut ist,
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2 in
schematischer Schnittdarstellung senkrecht zu Bildebene von 1 den
Schichtaufbau des Bedienfelds von 1,
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3 schematisch
in Frontalansicht ein Ausführungsbeispiel
eines Bedienfelds für
ein Haushaltskochgerät,
das nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip
aufgebaut ist, und
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4 in
schematischer Schnittdarstellung senkrecht zur Bildebene von 3 betrachtet
den Schichtaufbau des Bedienfelds von 3
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit
4 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
schematisch in Frontalansicht ein Bedienfeld BF1, das in die Außenwand
AW der Tür
TU1 eines Haushalts-Kältegeräts KG hinein
weitgehend planflächig
integriert ist. Es sitzt hier im Ausführungsbeispiel von 1 vorzugsweise
oberhalb der Mulde MU der Wasser- und/oder Eiswürfelausgabeeinheit des Haushalts-Kältegerät KG. Das
Be dienfeld BF1 weist im Wesentlichen eine rechteckförmige Geometrieform
auf. Es umfasst eine äußere Blendeneinfassung
bzw. einen äußeren Blendenrahmen MIN1,
die ein zentral bzw. mittig angeordnetes Displayfenster bzw. Anzeigefenster
DF ringsum einschließt.
Zu beiden Seiten des Displayfensters DF sind jeweils zwei übereinander
angeordnete Tastenzonen TA1, TA2 sowie TA3, TA4 vorgesehen. Jedes Tastenpaar
TA1/TA2 sowie TA3/TA4 ist dabei derart angeordnet, dass es den äußeren Rand
des Displayfensters DF in Querrichtung, d. h. in der Breite verlängert und
im Wesentlichen bündig
mit dessen Oberrand und Unterrand abschließt. Jedes Tastenpaar TA1/TA2
sowie TA3/TA4 setzt also die Quererstreckung des Displayfensters
DF linksseitig sowie rechtsseitig fort. Bezüglich der Mittenachse MA1,
die senkrecht zum oberen sowie unteren Rand des Displayfensters
DF verläuft,
liegen die beiden Tastenpaare TA1/TA2 sowie TA3/TA4 im Wesentlichen achssymetrisch
zueinander. Entlang dem unteren Rand der äußeren Blendeneinfassung BF1
sind mehrere Tastenzonen TA5 mit TA8 im Wesentlichen geradlinig
in einer Reihe nebeneinander angeordnet. Die linksseitigen Tastenzonen
TA5, TA6 liegen dabei im Wesentlichen achssymetrisch bezüglich der
Mittenachse MA1 zu den rechtsseitig angeordneten Tastenzonen TA7,
TA8.
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Den
einzelnen Tastenzonen TA1 mit TA8 sind verschiedene Funktionen des
Haushalts-Kältegeräts KG zugeordnet,
die bei ihrer Berührung
durch hublose Touch-Sensorelemente hinter dem Bedienfeld BF1 ausgelöst werden.
Im Einzelnen lässt
sich mittels der ersten Tastenzone TA1 das Gefrierfach oder der
Gefrierschrank des Haushalts-Kältegeräts KG ein-
und ausschalten sowie dessen Temperatur einstellen. Der zweiten
Tastenzone TA2 ist eine Schnellgefrierfunktion des Gefrierschranks
des Kältegeräts KG zugeordnet.
Mittels der dritten Tastenzone TA3 lässt sich das Kühlfach oder
der Kühlschrank des
Haushalts-Kältegeräts aktivieren,
deaktivieren sowie dessen Temperatur einstellen. Die vierte Tastenzone
TA4 dient zur Einstellung weiterer Funktionen des Haushalts-Kältegeräts KG. Mit
ihrer Hilfe kann beispielsweise eine Beleuchtung im Gefrierschrank
oder Kühlschrank
des Haushalts-Kältegeräts KG ein-
oder ausgeschaltet werden, ein Wasserfilter für die Wasserausgabevorrichtung
des Haushalts-Kältegeräts KG hinzugeschalten
oder deaktiviert werden, oder ein Abtauen des Gefrierschranks und/oder
des Kühlschranks
des Haushalts-Kältegeräts KG eingeleitet
werden. Die Tastenzonenleiste mit den Tastenzonen TA5 mit TA8 unterhalb
der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 dient zur Bedienung eines Wasser-/Eiswürfelspenders des Haushalts-Kältegeräts KG, der
in der Mulde MU integriert ist. Der zeichnerischen Übersichtlichkeit
halber sind Einzelheiten dieses Wasser- /Eiswürfelspenders bzw. dieser Wasser-/Eiswürfelausgabevorrichtung
in der 1 weggelassen worden. Die Tastenzone TA5 ist mit
einer Abtaufunktion dieses Wasser-/Eiswürfelspenders belegt, die Tastenzone
TA6 dient der Ausgabe von gekühltem
Wasser aus der Wasserausgabevorrichtung. Mit Hilfe der Tastenzone
TA7 lassen sich Eiswürfel
aus der Spendereinrichtung ausgeben. Die Tastenzone TA8 ist mit
einer Alarm- und Sicherungsfunktion, insbesondere einer Kindersicherung
belegt.
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Die äußere Blendeneinfassung
MIN1 sowie die Vielzahl von Tastenzonen TA1 mit TA8 sitzen auf einer
gemeinsamen Trägerplatte
TP. Dies veranschaulicht schematisch die Schnittdarstellung von 2 entlang
einer Schnittlinie B-B senkrecht zur Zeichenebene von 1.
Die gemeinsame Trägerplatte
TP ist aus einem transparenten Material hergestellt, das elektrisch
nichtleitende, d. h. elektrisch isolierende Eigenschaften aufweist.
Für die
gemeinsame Trägerplatte
TP ist vorzugsweise ein transparenter Kunststoff wie z. B. Plexiglas
verwendet. Alternativ kann als transparenter Werkstoff auch Echtglas
für die
gemeinsame Trägerplatte
eingesetzt werden. Entlang der Schnittlinie B-B betrachtet, die
entlang einem Teilabschnitt des Displayfensters DF, der zweiten
Tastenzone TA2, der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 sowie einem Teilabschnitt der Außenwand AW der Tür TU1 verläuft, weist
die gemeinsame Trägerplatte
TP eingetiefte Ausnehmungen bzw. abgesenkte Ausschnitte BE2 für die Tastenzone
TA2 sowie BEI für
die äußere Blendeneinfassung
MIN1 auf. Die Tastenzone TA2 sowie die äußere Blendeneinfassung MIN1
sind dabei durch teilweise oder ganz opake Abeckelemente, insbesondere
Einlegerelemente gebildet, die in ihren zugeordneten eingetieften
Ausnehmungen BE2, BEI bezüglich
der Außenoberfläche des
Displayfensters DF weitgehend flächenbündig sitzen
und die transparente Trägerplatte
TP außenseitig
abdecken. Die zweite Tastenzone TA2 in ihrer eingetieften Ausnehmung
bzw. ihrem Bett BE 2 in der Außenwand
der gemeinsamen Trägerplatte
TP ist dabei von der eingetieften Ausnehmung BEI der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 durch einen Trennungssteg VTS11 abgetrennt. Dieser Trennungssteg
VTS11 separiert auch elektrisch die Tastenzone TA2 von der äußeren Blendeneinfassung
MIN1. Er füllt
die schmale Lücke
zwischen der Tastenzone TA2 und der äußeren Blendeneinfassung MIN1
weitgehend spielfrei aus. Seine Steghöhe ist derart gewählt, dass
er weitgehend flächenbündig zur
Außenoberfläche des
Displayfensters DF sowie den Außenoberflächen der
Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 liegt. Der Außenrand
der Blendeneinfassung MIN1 ist gegenüber der Außenwand AW der Tür TU1 ebenfalls
durch einen Trennungssteg VTS21 elektrisch abgegrenzt. Dieser Trennungs steg
VTS21, die äußere Blendeneinfassung
BEI, der Trennungssteg VTS11 zwischen der Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung
MIN1, die Tastenzone TA2 sowie das Displayfenster DF bilden dabei
eine gemeinsame, weitgehend planflächig ausgebildete Außenoberfläche für das Bedienfeld
BF1. Das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement der Tastenzone
TA2 sowie das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement, der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 sind also in ihre zugehörigen
eingetieften Ausnehmungen BE2, BEI bezüglich ihrer Außenoberfläche weitgehend
flächenbündig zur
Außenoberfläche des
Displayfensters DF integriert bzw. eingepasst. Anders ausgedrückt weist
die gemeinsame Trägerplatte
TP innerhalb der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 zusätzlich
zur Tastenzone TA2 und dem jeweiligen Trennungssteg VTS11, VTS21
eine Flächenerhebung
als unbelegtes, freibleibendes Displayfenster auf, dessen Außenoberfläche im Wesentlichen
flächenbündig zur
Außenoberfläche der
Tastenzone TA2 sowie der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 liegt.
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Im
Ausführungsbeispiel
der 1, 2 ist für die Tastenzone TA2 sowie
für die äußere Blendeneinfassung
MIN1 jeweils ein Metallplättchen
als Einlegerelement vorgesehen. Insbesondere ist für das jeweilige
Einlegerelement ein Edelstahlplättchen
gewählt.
Für die
Außenwand
AW der Tür
TU1 ist ein Edelstahlblech verwendet. In der Außenwand AW ist eine Aussparung
AUS vorgesehen, in die das Bedienfeld BF1 mit seiner gemeinsamen
Trägerplatte
TP weitgehend flächenbündig zur
Außenoberfläche der Außenwand
AW eingefügt
ist. Die gemeinsame Trägerplatte
TP des Bedienfeldes BF1 ist dabei an ihren Außenrändern hinsichtlich ihrer Außenkonturform
SR an die Innenkonturform UB der Aussparung AUS im Fügespaltbereich
angepasst. Hier im Ausführungsbeispiel
von 2 ist die Außenwand
AW mit einer konvexen Außenkonturform
umgebördelt.
Daran liegt eine entsprechend konkav gewölbte Außenrandzone SR der Trägerplatte
TP weitgehend flächenbündig an.
Da deren Trennungssteg VTS21 die Lücke zwischen dem Außenrand
der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 und dem Innenrand der Aussparung AUS in der Außenwand
AW im Einfügebereich
weitgehend ausfüllt,
ergibt sich eine weitgehend geschlossene, dichte Außenoberfläche zwischen
dem Bedienfeld BF1 und der Außenwand
AW.
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Die
Tastenzonen TA1 mit TA8 des Bedienfeldes BF1 von 1 sind
im Wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet. Für
jede Tastenzone ist eine eingetiefte Ausnehmung in der Außenwand
der Trägerplatte
TP analog zur eingetieften Ausnehmung BE2 der Tastenzo ne TA2 vorgesehen.
Jede Tastenzone TA1 mit TA4 ist im Ausführungsbeispiel von 1 gegenüber der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 durch je einen horizontal verlaufenden Trennungssteg sowie
einem vertikal verlaufenden Trennungssteg, die entsprechend dem
Trennungssteg VTS11 von 2 ausgebildet sind, elektrisch
abgetrennt. Für
die erste Tastenzone TA1 sind ein horizontal verlaufender, oberer
Trennungssteg OTS1 sowie ein vertikal verlaufender Trennungssteg
VTS11 zur Abgrenzung gegenüber
der Blendeneinfassung vorgesehen. Für die zweite Tastenzone TA2
sind ein horizontal verlaufender, unterer Trennungssteg UTS1 sowie
ein vertikal verlaufender Trennungssteg VTS11 zur Abgrenzung gegenüber der
Blendeneinfassung vorgesehen. Je zwei benachbarte Tastenzonen sind ebenfalls
durch einen Trennungssteg voneinander in analoger Weise separiert.
In der 1 ist beispielsweise der horizontal verlaufende
Trennungssteg zwischen den beiden nebeneinander angeordneten Tastenzonen
TA2, TA1 mit MTS1 bezeichnet. Es sitzt entsprechend dem Trennungssteg
VTS11 für
die Tastenzone TA2 bezüglich
seiner Außenoberfläche im Wesentlichen
flächenbündig zu
den Außenoberflächen der
Tastenzonen TA2, TA1 sowie der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 auf der gemeinsamen Trägerplatte
TP, so dass sich insgesamt betrachtet eine im Wesentlichen planflächige Außenoberfläche für das Bedienfeld
BF1 ergibt. In analoger Weise sind die beiden Tastenzonen TA3, TA4
gegeneinander durch einen entsprechend ausgebildeten Trennungssteg
TS2 voneinander elektrisch abgetrennt. Dieses zweite Tastenpaar
TA3/TA4 ist gegenüber
der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 durch analog ausgebildete Stegelemente bzw. Trennungsstege
TS2 wie das erste Tastenpaar TA1, TA2 abgetrennt. Die untere Tastenleiste
der Einzel-Tastenzonen TA5 mit TA8 des Bedienfelds BF1 wird ebenfalls
durch einen entlang der Querbreite des Bedienfeldes BF1 hinweg verlaufenden
Trennungssteg HTS von der darüber angeordneten
Blendeneinfassung MIN1 elektrisch abgetrennt. Sie wird auch durch
einen unteren, horizontal verlaufenden Trennsteg eingefasst. Diese
einzelnen vier Tastenzonen TA5 mit TA8 sind gegeneinander durch
vertikale Trennungsstege VTSI voneinander elektrisch separiert,
die jeweils in entsprechender Weise wie der Trennungssteg VTS11
ausgebildet sind.
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Auf
diese Weise liegen die metallischen Einlegerelemente aller Einzel-Tastenzonen
TA1 mit TA8 im Wesentlichen flächenbündig zur
Außenoberfläche des
Displayfensters DF sowie der Außenoberfläche der äußeren Blendeneinfassung
MIN1. Es ergibt sich also eine im Wesentlichen plane Außenoberfläche des
Bedienfeldes BF1. Die einzelnen Komponenten des Bedienfeldes BF1,
d. h. das Displayfenster DF, die Einzel-Tastenzonen TA1 mit TA8,
die äußere Blendeneinfassung
MIN1 sowie die Unterteilungs- bzw. Trennungsstege zwischen den einzelnen
Tastenzonen, zwischen der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung
MIN1 sowie zwischen der Blendeneinfassung und der Außenwand AW
bilden somit eine gemeinsame, weitgehend planflächige sowie glatte Außenwand
der gemeinsamen Trägerplatte
TP.
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Durch
die Trennungsstege wie z. B. VTS11, VTS21 ist weitgehend sichergestellt,
dass das Touch-Sensorelement unterhalb der Trägerplatte TP, das der jeweiligen
Einzel-Tastenzonen
zugeordnet ist, selektiv ausgelöst
bzw. betätigt
werden kann. Nur bei Berührung
der Außenoberfläche des
einzelnen Einlegerelements spricht das diesem zugeordnete kapazitive,
elektronische Touch-Sensorelement hinter der Trägerplatte TP an. Es reagiert
auf elektrische Feldveränderungen,
die mit dem Berühren
des jeweiligen Tasteneinlegerelements einhergehen. In der 2 ist
beispielsweise unterhalb des Einlegerelements für die zweite Tastenzone TA2
hinter der Trägerplatte
TP ein kapazitiv wirkendes Touch-Sensorelement TS2 vorgesehen, dass
eine elektrische Feldveränderung
beim Berühren
der Außenoberfläche der
Tastenzone TA2 erfasst bzw. registriert.
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Hinter
der gemeinsamen Trägerplatte
TP ist im Bereich des Displayfensters DF eine Anzeigevorrichtung
DIS vorgesehen. Von der Vorderseite des Displayfensters DF her können die
von der Anzeigevorrichtung DIS visualisierten Informationen aufgrund
des transparenten Materials der Trägerplatte TP von einer Bedienperson
abgelesen werden.
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Die
Abdeckelemente für
die Einzel-Tastenzonen TA1 mit TA8 werden vorzugsweise in ihre jeweiligen
eingetieften Ausnehmungen in der Trägerplatte TP eingeklebt. Gegebenenfalls
kann es auch zweckmäßig sein,
die Einlegerelemente der Einzel-Tastenzonen durch Kaschieren oder
Folieren in ihre zugeordneten Aufnahmebetten einzubringen.
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Allgemein
betrachtet ist also das Abdeckelement, insbesondere Einlegerelement,
jeder Einzel-Tastenzone ringsum von einer stegartigen Umrandung
eingefasst, die mit der Außenoberfläche des Tasteneinlegerelements,
des Displayfensters sowie der äußeren Blendeneinfassung
weitgehend flächenbündig abschließt. Wenn
die Tasteneinleger jeweils im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildet
sind, so setzt sich die jeweilige Stegumrandung aus im Wesentlichen
geradlinigen, insbesondere horizontal und vertikal verlaufenden
Stegabschnitten zusammen. Beispielsweise sind für die Tastenzone TA2 der vertikal
ver laufende Stegabschnitt mit VTS11 sowie der obere und untere,
horizontal verlaufende Stegabschnitt mit MTS1, UTS1 bezeichnet.
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Durch
die jeweilige Stegabtrennung wird die einzelne Tastenzone für eine Bedienperson
in eindeutiger Weise visualisiert. Durch die Stegabtrennung werden
die einzelnen Tastenzonen gegeneinander sowie gegenüber der äußeren Blendeneinfassung
elektrisch isoliert. Dadurch sind Fehlbedienungen weitgehend vermieden.
Das kapazitive Touch-Sensorelement
hinter der gemeinsamen Trägerplatte
TP, das dem jeweiligen Tasten-Abdeckelement
auf der Vorderseite der gemeinsamen Trägerplatte TP zugeordnet ist,
reagiert ausschließlich
beim Berühren
dessen Außenoberfläche. Es
wird also eine Entkopplung der einzelnen Kontaktflächen der
Tasten-Abdeckelemente gegeneinander sowie gegenüber der äußeren Blendeneinfassung durch
die sie umgebenden Trennungsstege sichergestellt. Alle Abdeckelemente
für die
Tastenzonen sowie das Abdeckelement der Blendeneinfassung können deshalb auch
als metallische Plättchen,
insbesondere Edelstahlplättchen
ausgebildet sein. Dadurch lässt
sich das Bedienfeld insgesamt auch in die Außenwand des jeweiligen Haushaltsgeräts, die
hier im Ausführungsbeispiel
der 1, 2 aus einem Edelstahlblech gebildet
ist, visuell so integrieren, dass eine homogene, weitgehend planflächige gemeinsame
Außenoberfläche von
Bedienfeld und Außenwand
wie hier AW der Tür
TU1 gebildet ist. Auf diese Weise ergibt sich eine glatte, reinigungsfreundliche
Türaußenoberfläche. Schmutzpartikel
wie z. B. Staub oder Fettspritzer können sich dadurch weit weniger
oder gar nicht in Zwischenräumen
oder Spalten zwischen den einzelnen Tastenzonen oder im Einfügespalt
zwischen dem Bedienfeld und der Außenwand wie hier der Tür TU1 festsetzten.
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Gegebenenfalls
kann es zweckmäßig sein, den
jeweiligen Trennungssteg durch mindestens ein Leuchtmittel, wie
z. B. mindestens einer Leuchtdiode von der Unterseite der gemeinsamen
Trägerplatte
TP her zu hinterleuchten. In der 2 ist beispielhaft
der Trennungssteg VTS11 mittels einer Leuchtdiode LED2 von der Unterseite
der gemeinsamen Trägerplatte
TP her von hinten hinterleuchtet. Dadurch lassen sich die Berührungsflächen der
Tastenabdeckelemente, insbesondere Tasteneinlegerelemente, für eine Bedienperson
noch besser visualisiert abgrenzen.
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3 zeigt
in schematischer Frontalansicht eine Herdblende HB für einen
Haushaltskochherd HE, die oberhalb dessen Tür in dessen Frontwand eingebaut
ist. Das Bedien feld BF2 der Herdblende HB ist bezüglich ihres
Schichtaufbaus in analoger Weise zum Bedienfeld BF1 des Kältegeräts KG der 1, 2 ausgebildet.
In Abwandlung zu diesem weist es jetzt zwei Displayfenster AF1,
AF2 auf. Die beiden Displayfenster AfF1, AF2 sind durch eine mittig
angeordnete Bedienbaugruppe voneinander getrennt. Diese mittige
Bedienbaugruppe umfasst einen etwa kreisrunden Drehwähler DW,
der in einer rechteckförmigen
Blendenabdeckung bzw. Einfassung MEI sitzt. Oberhalb dieser Drehschaltereinfassung MEI
sitzen zwei Tastenzonen MT3. An der linksseitigen Außenseite
des ersten Displayfensters AF1 sind drei Tastenzonen MT1 übereinander
angeordnet. Am Außenrand
des zweiten Displayfensters AF2 sind zwei Tastenzonen MT2 übereinander
platziert. Die beiden Displayfenster AF1, AF2, deren mittige Bedienbaugruppe
sowie die außen
angeordneten Tastenzonengruppen MT1, MT2 werden von einer äußeren Blendeneinfassung
MIN2 umrahmt. Die Abdeckelemente, insbesondere Einlegerelemente,
der einzelnen Tastenzonen MT1, MT2, MT3, sind durch Stegelemente
gegeneinander sowie gegenüber
der äußeren Blendeneinfassung
MIN2 abgetrennt, die nach dem erfindungsgemäßen Prinzip wie beim Bedienfeld
BF1 der 1, 2 ausgebildet
sind.
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4 zeigt
die Herdblende HB von 3 entlang einer Schnittlinie
A-A senkrecht zur Zeichenebene von 3 im Bereich
der unteren Tastenzone der linken Gruppe von Einzel-Tastenzonen
MT1. Hinter der gemeinsamen Trägerplatte
TP1 sind im Bereich der Displayfenster AF1, AF2 zugehörige Anzeigevorrichtungen,
insbesondere Displays DIS1, DIS2 vorgesehen. Die Abdeckelemente,
insbesondere Einlegerelemente, der Tastenzone MT1 sowie der äußeren Blendeneinfassung
MIN2, der Blendeneinfassung MEI des Drehwählers DW sowie der Trennsteg
TS1 zwischen der eingetieften Ausnehmung für die Tastenzone MT1 und der äußeren Blendeneinfassung
MIN2 liegen bezüglich
ihrer Außenoberflächen sowie
der Außenoberflächen der
Displayfenster AF1, AF2 weitgehend flächenbündig nebeneinander und bilden
eine gemeinsame, im Wesentlichen planflächige Außenoberfläche. Im Ausführungsbeispiel
der 3, 4 ist auch der Drehwähler DW
in eine Aussparung seiner Blendenumrahmung MEI weitgehend flächenbündig hinsichtlich
der Außenoberfläche der
Displayfenster AF1, AF2 sowie der übrigen Komponenten integriert.
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Auf
diese Weise ist eine Herdblende HB bereitgestellt, die eine weitgehend
vollflächige,
plane Außenoberfläche aufweist,
die durch verbleibende Trennstege zwischen ihren Tastenzonen jedoch
einer Bedienperson in eindeutiger Weise Berührungszonen selektiv vi sualisiert.
Durch die elektrisch und visuell abtrennenden Trennungsstege kann
eine Berührung
der Außenoberfläche des
jeweiligen Tasteneinlegerelements selektiv von einem zugeordnetem Touch-Sensorelement
registriert bzw. erfasst werden, dass hinter der gemeinsamen Trägerplatte
TP1 der Herdblende HB sitzt. In der 4 ist beispielsweise
der unteren Tastenzone der ersten Gruppe MT1 ein kapazitiv wirkendes
Touch-Sensorelement KTS11
hinter der gemeinsamen Trägerplatte
TP1 zugeordnet.
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Wenn
die äußere Blendeneinfassung
wie hier im Ausführungsbeispiel
aus einem Edelstahlblech hergestellt ist, können auf diese Weise die Abdeckelemente,
insbesondere Einlegerelemente der einzelnen Tastenzonen sowie der
Einfassung des Drehwählers
jeweils aus einem Edelstahlplättchen gefertigt
werden. Dadurch lässt
sich eine einheitliche, homogene, metallische Außenoberfläche der Herdblende HB erzielen.
Gleichzeitig bleiben aufgrund der erfindungsgemäß ausgebildeten Trennungsstege zwischen
den einzelnen Abdeckelementen, insbesondere Einlegerelementen der
Tastenzonen und zwischen der jeweiligen Tastenzone und der äußeren Blendeneinfassung
die Berührungszonen
der einzelnen Tastenzonen für
eine Bedienperson klar erkennbar und funktionssicher bedienbar.
Denn durch die elektrische Entkopplung mittels des jeweiligen Trennungsstegs
reagiert das dem jeweiligen Tastenabdeckelement zugeordnete, kapazitiv
wirkende Sensorelement hinter der gemeinsamen Trägerplatte nur dann, wenn die
Berührungsfläche dieses
Tasteneinlegerelements außenseitig
berührt
wird. Es ist also eine selektive Betätigung jeder einzelnen Tastenzone ermöglicht.
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Gegebenenfalls
ist es selbstverständlich auch
möglich,
für die
Abdeckelemente der einzelnen Tastenzonen ein Kunststoffmaterial
zu wählen,
um verschiedenen Anforderungen an die Designgebung des jeweiligen
Bedienfelds zu genügen.
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Durch
die Trennungsstege lassen sich auf vielfältige Art und Weise Tastenabdeckelemente,
insbesondere Einlegerelemente, mit verschiedenen Geometrieformen,
und Materialien, Oberflächenstrukturen,
usw. in das Bedienfeld eines Haushaltsgeräts weitgehend planflächig sowie
selektiv ansprechbar integrieren.