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DE102004011734A1 - Elektrisches Haushaltsgerät - Google Patents

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DE102004011734A1
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hob
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Martin Baier
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EGO Elektro Geratebau GmbH
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EGO Elektro Geratebau GmbH
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    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Kochsystem mit einer Anzeigevorrichtung (15, 115, 215) und einem Elektrogerät (11, 111, 211), beispielsweise einem Kochfeld (211) oder Backofen (111). Dabei ist die Anzeigevorrichtung als selbstleuchtende Anzeigefläche aus OLED/PLED bzw. organischen Leuchtdioden ausgeführt und auf dem Kochfeld (211) und/oder einer Außenfläche des Backofens (111) angeordnet. Die Anzeigevorrichtung (15, 115, 215) kann durchsichtig sein, so dass dahinter liegende Bereiche sichtbar sind.

Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein elektrisches Haushaltsgerät, welches vorzugsweise ein Kochfeld oder ein Ofen sein kann, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zur Bedienung von Kochsystemen werden häufig kapazitive oder optische Schaltelemente eingesetzt, die beispielsweise unter einem Kochfeld wie einem Glaskeramik-Kochfeld, angeordnet sind. Aufgrund der auftretenden Temperatur und den optischen Filtereigenschaften ist man jedoch bei der Anzeige von Schriftzeichen und Symbolen unter einem Glaskeramikkochfeld sehr eingeschränkt. Teilweise ist eine solche Anzeige überhaupt nicht möglich.
  • Aufgabe und Lösung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltsgerät zu schaffen, mit welchem Probleme und Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können, insbesondere eine verbesserte und vielseitig sowie günstig einsetzbare Anzeige bei dem Haushaltsgerät geschaffen werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass an einer Seiten-, Außen- oder Randfläche bzw. Abdeckung des Haushaltsgeräts eine Anzeigevorrichtung angeordnet ist, wobei sie bevorzugt auf der nach außen weisenden Fläche angeordnet ist. Diese Anzeigevorrichtung weist eine selbstleuchtende Anzeige auf, welche aus sogenannten organischen Leuchtdioden oder OLED/PLED besteht. Organische Leuchtdioden bestehen aus einer organischen Schichtfolge, die zwischen einer Anode und einer Kathode eingebracht wird. Als Substrat kann Glas verwendet werden, auf das beispielsweise transparentes leitendes Indiumzinnoxid aufgebracht wird. Darauf folgen dotierte p- und n-Transportschichten. Die OLED können aus niedermolekularen Substanzen oder langkettigen Polymeren bestehen.
  • So kann eine solche Anzeige im Vergleich zu ansonsten verwendeten LCD selbstleuchtend ausgebildet sein. Dies weist den großen Vorteil auf, dass keine zusätzliche Hinterleuchtung notwendig ist. Ein weiterer Vorteil im Vergleich zu LCD besteht darin, dass für die Herstellung der Anzeige nur ein Trägersubstrat benötigt wird und nicht zwei. Gleichsam ist es empfehlenswert, die Anzeige zwischen zwei Abdeckungen und Flachmaterialien einzubetten, vor allem auch zum Schutz. Ein Vorteil der OLED/PLED gegenüber herkömmlichen LED besteht vor allem darin, dass sie aufgrund des Dünnschichtsystems mit Schichtdicken, die sich im Bereich von hundertstel Millimeter bewegen können, großflächig auf gebracht werden können. Dabei können sogar flexible Substrate verwendet werden, beispielsweise entsprechende Kunststoff-Folien.
  • Es ist möglich, die Anzeige im wesentlichen lichtdurchlässig oder transparent auszubilden. Insbesondere ist es möglich, sie insgesamt durchsichtig zu machen, zumindest im überwiegenden Bereich ihrer Fläche. So lässt sie im nicht aktivierten Zustand die Sicht auf alles frei, was dahinter angeordnet ist. Ist das Haushaltsgerät ein Ofen bzw. ein Backofen, so kann die Anzeige auf einer Tür des Backofens vorgesehen sein, beispielsweise in einem oberen oder seitlichen Randbereich. Die Tür wird in diesem Sinn als Abdeckung bzw. Außenfläche angesehen. Sie besteht vorteilhaft aus glasartigem Material, insbesondere speziellem gehärteten Glas, wobei sie vorteilhaft durchsichtig ist. Die Anzeige kann sich über zumindest einen Teil oder die überwiegende Fläche des durchsichtigen Bereichs der Backofentür erstrecken. Entweder dient sie als Anzeige oder ermöglicht im nicht aktivierten Zustand eine freie Sicht auf das Innere des Backofens.
  • Des weiteren weist die Anzeigevorrichtung vorteilhaft einen Träger bzw. ein Substrat auf, der auch aus Kunststoff bestehen kann, ebenso wie aus Glas oder dergleichen. Darauf wird der Schichtaufbau der Anzeige aufgebracht. Er kann eine plane ebenso wie eine gewölbte oder beliebig nicht plane Oberfläche aufweisen. Auch die Verwendung von flexiblen Trägern ist möglich, wie zuvor genannt.
  • Im montierten Zustand der Anzeigevorrichtung an dem Haushaltsgerät kann vorgesehen sein, dass der Träger eine Außen- bzw. Oberfläche der Anzeige bildet. Dies bedeutet, dass sie sozusagen mit ihrer Rückseite nach außen montiert wird, was den Vorteil bietet, dass zum einen der Träger einen mechanischen Schutz nach außen darstellen kann. Des weiteren kann eine solche Anzeige im wesentlichen als einsatzfertiges Modul hergestellt werden, welches lediglich aufzubringen und elektrisch zu kontaktieren ist. Alternativ zur Aufbringung an einem separaten Träger, welche an der Außenfläche oder Abdeckung angeordnet wird, ist es möglich, eine Anzeige direkt auf einer derartigen Abdeckung oder Außenfläche aufzubringen, selbst wenn dies vom Verfahren her komplizierter bzw. aufwändiger ist. Der Vorteil liegt dann in einer vereinfachten elektrischen Kontaktierung, welche bereits in den Aufbau und die Abdeckung oder Außenfläche integriert sein kann, und nicht nachträglich hergestellt werden muss.
  • Für die vorgenannte elektrische Verbindung können Kontakte vorgesehen sein, welche vorzugsweise bei der Montage hergestellt werden, vor allem bei von der Außenfläche separaten Anzeigen. Insbesondere werden hier Kontaktfelder oder dergleichen verwendet. Darüber hinaus ist es möglich, flexible Kontaktmittel, wie elektrisch leitfähige Kunststoffe oder Gummis, Blatt- oder Schraubenfedern oder längenveränderbare Kontaktstifte zu verwenden. In einem solchen Fall kann eine Anzeige auf einem eigenen Träger an die Außenfläche oder Abdeckung des Haushaltsgerätes in der vorgesehenen Position angesetzt werden, wobei automatisch die Kontakte in korrekter Art und Weise von beiden Seiten hergestellt werden. Es können auch sogenannte Flexleiter bzw. Leitverbindungen in flexibler Form auf biegsame, dünne Folien aufgebracht. Diese weisen mehrere parallele Leiter auf einer Trägerfolie auf und werden vorteilhaft auf die Kontaktfelder odgl. an den zu verbindenden Einrichtungen geklebt. Somit sind allgemein Verbindungstechniken möglich, die bei LCD-Technik möglich sind.
  • Als Alternative zu einem vorgenanten Backofen kann das Haushaltsgerät ein Kochfeld sein. Dabei ist die Anzeige auf dem Kochfeld angeordnet, mit Vorteil an einem seitlichen oder vorderen Randbereich. Somit ist die Anzeige in einem Bereich vorgesehen, welche nicht für die Kochstellen selber benötigt wird. So ist die Platzbeanspruchung günstiger und eine thermische Belastung in einem derartigen Randbereich ist geringer, was die Anzeigevorrichtung schont. Grundsätzlich kann ein solches Kochfeld aus beliebigem Material ausgebildet sein, wobei es vorteilhaft eine durchgängige Platte aus einem Materialstück ist. Besonders bevorzugt sind hier Kochfelder aus glasartigem Material bzw. Glaskeramik, wie sie vielfältig im Einsatz sind. Hier ist es einerseits möglich, die Anzeigevorrichtung bzw. die OLED/PLED direkt auf das Material des Kochfeldes aufzubringen, unter Umständen mit einem Schutz darüber. Andererseits kann es vorteilhaft sein, die Anzeige als separate Funktionseinheit mit einem eigenen Träger auszubilden, welche dann auf das Kochfeld aufgebracht wird. Dadurch ist es vermeidbar, die meistens großen und schwer handhabbaren Kochfelder in einem Beschichtungsverfahren für die Anzeige handhaben zu müssen. Eine Kontaktierung erfolgt bei derartigen Kochfeldern vorteilhaft an der Außenseite des umlaufenden Randes, so dass keine Durchbrüche oder Ausnehmungen in der Platte des Kochfeldes vorgesehen sein müssen. Durch einen stabilen umlaufenden Rahmen, beispielsweise aus Metall, kann eine Kontaktierung nach außen geschützt werden.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch einen Bereich eines erfindungsgemäßen Haushaltsgeräts mit einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung und einer Deckplatte,
  • 2 eine Draufsicht auf die Leiterplatte unter der Anzeigevorrichtung mit Kontaktierungen,
  • 3 eine Draufsicht auf einen Bereich eines Backofens, bei dem an der Backofentür eine durchsichtige Anzeigevorrichtung angeordnet ist und
  • 4 eine Schrägansicht eines Glaskeramik-Kochfeldes, bei der im vorderen Bereich eine erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung vorgesehen ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Elektro-Haushaltsgerät 11 mit einer Anzeigevorrichtung 15 auf einer Glasscheibe 13 im Schnitt dargestellt. Wie aus den nachfolgenden Beispielen für Haushaltsgeräte hervorgeht, kann sich die Anzeigevorrichtung 15 über den wesentlichen bzw. gesamten Bereich der Glasscheibe 13 oder auch nur einen Teil davon erstrecken.
  • Die Anzeigevorrichtung 15 selber besteht aus einem Schichtaufbau 17 auf einer Deckplatte 18, welche für sich genommen eine vorgefertigte Baueinheit bilden. Der Schichtaufbau 17 enthält die vorgenannten halbleitenden Schichten samt den organischen Leuchtdioden bzw. OLED/PLED. Da dieser Schichtaufbau an sich aus dem Stand der Technik dem Fachmann bekannt ist, brauchen hierzu keine weiteren Erläuterungen gegeben zu werden. Dieser Schichtaufbau 17 wird auf die Deckplatte 18, welche ebenfalls aus durchsichtigem Material bzw. Glas besteht, aufgebracht, um so ein Zwischenprodukt bzw. die Baueinheit zu erhalten.
  • Diese Baueinheit bzw. die Deckplatte 18 wiederum ist mit dem Schichtaufbau 17 nach unten auf die Glasscheibe 13 flächig gelegt. Hier können unter Umständen Abstandshalter vorgesehen sein zum Schutz des Schichtaufbaus 17.
  • Wie dargestellt ist, steht die Deckplatte 18 samt Schichtaufbau 17 am linken Rand über die Glasscheibe 13 über. Hier verlaufen Kontaktleiter 22, welche beispielsweise aus elektrisch leitfähigem Kunststoff oder Gummi bestehen können, zu einer unterhalb der Glasscheibe 13 angeordneten Leiterplatte 20, welche Bauteile trägt, beispielsweise ein IC 21. Die Art der Kontaktierung ist nachfolgend aus 2 ersichtlich. Der Aufbau bzw. vor allem die Kontaktierung mittels der Kontaktleiter 22 wird nach außen durch einen Rahmen 24 ver- und abgeschlossen. Über diesen kann auch ein Zusammenhalt zumindest der Deckplatte 18 und der Glasscheibe 13, unter Umständen auch der Leiterplatte 20, erfolgen.
  • Aus der Draufsicht auf die Leiterplatte 20 in 2 ist zu ersehen, dass einige Kontakte vorgesehen sind. Sie bestehen aus gestrichelt dargestellten Kontaktfeldern 25, zu welchen Leiterbahnen 26 führen. Ein Beispiel hierfür ist von dem IC 21 zu dem Kontaktfeld 25. Auf den Kontaktfeldern 25, welche metallisiert sind, sitzen die Kontaktleiter 22 und stellen die elektrische Verbindung her. Die elektrisch leitfähigen Kontaktleiter 22 sind dabei durch elektrisch isolierende Bereiche 23 miteinander verbunden, sodass insgesamt eine einzige handhabbare Baueinheit als Kontaktierung für mehrere Kontaktfelder 25 entsteht. Die Kontaktleiter 22 können mittels leitfähigem Kleber auf die Kontaktfelder 25 geklebt werden.
  • An dem Schichtaufbau 17 sind entsprechende Kontaktiereinrichtungen, beispielsweise ebenso über Kontaktfelder, vorgesehen. So erfolgt über die Kontaktleiter 22 bzw. deren Baueinheit eine elektrische Anbindung zwischen der Leiterplatte 20, welche vor allem auch eine Steuerung für die Anzeigevorrichtung 15 aufweisen kann, zu dem Schichtaufbau 17 und den darin enthaltenen organischen Leuchtdioden oder Berührungsschaltern oder dergleichen.
  • Bei alternativen Ausgestaltungen ist es möglich, die Kontaktleiter durch Drähte, Metallbänder oder sogenannte Flexleiter mit mehreren parallelen elektrischen Leitern zu ersetzen. Ebenso ist es möglich, Leiterplatten mit Kontaktfeldern direkt gegen entsprechende Kontaktfelder an dem Schichtaufbau zu drücken.
  • In 3 ist als Elektrogerät ein Backofen 111 dargestellt. Er weist ein Gehäuse 112 auf und eine Tür bzw. Glasscheibe 113, wobei die Tür vollflächig von der Glasscheibe gebildet wird und durchsichtig ist. Die Glasscheibe 113 weist einen über ihre ganze Fläche durchgängigen doppelten Aufbau auf, wie in 1 dargestellt. Das bedeutet, dass sie also aus einer Glasscheibe 113 selber und einer darauf aufgebrachten vollflächigen Anzeigevorrichtung 115 besteht. Die Anzeigevorrichtung 115 ist mit einer Deckplatte 118 versehen. Die Anzeige 115 ist über die gesamte Fläche der Glasscheibe bzw. Tür 113 ausgedehnt.
  • Die Anzeigevorrichtung 115 stellt Symbole dar. Sie zeigt „200°C" sowie ein Wellen-Symbol und einen Lüfter an, welcher kombinierten Grill- und Heißluftbetrieb bedeutet. Wie zu erkennen ist, können die dargestellten Symbole sehr groß sein, da insbesondere keine flächenmäßige Begrenzung für die Anzeigevorrichtung 115 gegeben ist. Des weiteren ist die Anzeigevorrichtung 115 durchsichtig, was dadurch verdeutlicht ist, dass ein in dem Backofen 111 befindliches Backblech 130 und eine Kuchenform 131, welche gestrichelt gezeichnet sind, zu erkennen sind. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass die Anzeige 115 ausgeschaltet ist bzw. nichts darstellt in bestimmten Bereichen, die Tür 113 normal ist, wie wenn gar keine Anzeige vorhanden wäre, insbesondere durchsichtig oder durchscheinend ist.
  • In 4 ist als weitere Variante eines Elektrogeräts ein Kochfeld 211 dargestellt, welches ein Glaskeramik-Kochfeld ist. Es weist eine Glaskeramikscheibe 213 auf, welche der Glasscheibe aus 1 entspricht. Des weiteren sind mehrere Kochstellen 214 vorgesehen, von denen die beiden vorderen in Betrieb sind, was durch die Strichlierung angedeutet ist.
  • Im vorderen Bereich befindet sich auf der Glaskeramikscheibe 213 eine durchsichtige Deckscheibe 218, unter welcher ein nicht dargestellter Schichtaufbau mit den organischen Leuchtdioden für eine Anzeige 215 vorgesehen ist. Unter der Deckscheibe 218 sind durch die Anzeige 215 verschiedene Symbole, teils alphanumerisch als Leistungsstufe und Uhrzeit und teils als Plus- oder Minus-Zeichen, dargestellt. Diese Darstellung erfolgt jeweils durch die Anzeige 215. Die Plus- und Minussymbole sind mit kapazitiven Berührungsschaltern 233 kombiniert, wobei die für die Berührungsschalter notwendigen flächigen Sensorelemente ebenfalls in dem Schichtaufbau ähnlich 1 enthalten und ausgebildet sind. Nach vorne zu ist der Schichtaufbau durch eine Rahmenschiene 224 abgedeckt. Anstelle von kapazitiven können auch optische Berührschalter verwendet werden, da die Anzeige transparent ist. Diese sind vorteilhaft unabhängig von dem Aufbau der Anzeige 215.
  • Dadurch, dass die Deckscheibe 218 nur einen vorderen Streifen der Glaskeramikscheibe 213 überdeckt, ist zwar immer noch eine geschlossene, nicht jedoch eine plane und durchgängige Oberfläche des Glaskeramik-Kochfelds 211 gegeben. Hier kann jedoch vorgesehen sein, den Übergang zwischen Deckscheibe 218 und Glaskeramikscheibe 213 sanft bzw. gerundet auszuführen. Des weiteren sollte auf eine Abdichtung gegen das Eindringen von Flüssigkeit geachtet werden.
  • Durch den prinzipiellen Aufbau einer Anzeige 15 gemäß 1 sowie die Ausführungsbeispiele eines Backofens 111 gemäß 3 und eines Glaskeramik-Kochfelds 211 gemäß 4 wird verdeutlicht, wie die Erfindung beispielsweise realisiert sein kann. Weitergehende Möglichkeiten sind selbstverständlich gegeben, was für den Fachmann daraus leicht ersichtlich ist. Die Ausführung der Anzeigevorrichtung als Anzeigefläche aus organischen Leuchtdioden bietet die Möglichkeit, sehr dünne Anzeigevorrichtungen herzustellen, die im Gegensatz zu LCD-Displays selbst leuchten und mit denen Schriftzeichen und Symbole in unterschiedlichen Farben, beliebigen Formen und an beliebigen Einbauorten an einem Kochsystem bzw. Elektrogerät angezeigt werden können.

Claims (8)

  1. Elektrisches Haushaltsgerät, insbesondere Ofen (111) oder Kochfeld (211), mit einer Außenfläche oder Abdeckung (13, 113, 213) und mit einer daran angeordneten Anzeigevorrichtung (15, 115, 215), dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eine selbstleuchtende Anzeige aus organischen Leuchtdioden (17) aufweist.
  2. Haushaltsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (15, 115, 215) im wesentlichen lichtdurchlässig bzw. transparent ist, vorzugsweise durchsichtig ist.
  3. Haushaltsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (15, 115, 215) einen Träger (18, 218) aufweist, insbesondere als Kunststoffträger, auf dem die organischen LED aufgebracht sind, wobei vorzugsweise der Träger flexibel ausgeführt ist.
  4. Haushaltsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (18, 218) im montierten Zustand eine Außen- bzw. Oberfläche der Anzeige (15, 115, 215) bildet, wobei er insbesondere einen mechanischen Schutz für die Anzeige bildet.
  5. Haushaltsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Verbindung (22, 25) von einer Ansteuerung (20, 21) des Haushaltsgeräts an die Anzeigevorrichtung (15, 115, 215) bzw. an den Trägern (18, 218) über Kontakte erfolgt, welche vorzugsweise beim Montieren hergestellt werden, wobei insbesondere flexible Kontaktmittel (22) wie Leitgummis oder dergleichen vorgesehen sind.
  6. Haushaltsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Kochfeld (211) ist und die Anzeige (215) auf dem Kochfeld, insbesondere in einem Randbereich, vorgesehen ist, wobei vorzugsweise das Kochfeld eine Platte (213) aus glasartigem Material oder Glaskeramik aufweist.
  7. Haushaltsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Ofen bzw. Backofen (111) ist, wobei die Anzeige (115) vorzugsweise auf einer Backofentür (113), insbesondere im Randbereich, angeordnet ist, wobei vorzugsweise die Backofentür aus glasartigem Material besteht und/oder durchsichtig ist.
  8. Haushaltsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine gesamte Frontfläche bzw. sichtbare Seite des Backofens (111), insbesondere eine Backofentür (113), als Anzeigevorrichtung (213) ausgeführt ist.
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