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DE102008016227A1 - Übertragung eines Notrufs mit Adressdaten - Google Patents

Übertragung eines Notrufs mit Adressdaten Download PDF

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Publication number
DE102008016227A1
DE102008016227A1 DE102008016227A DE102008016227A DE102008016227A1 DE 102008016227 A1 DE102008016227 A1 DE 102008016227A1 DE 102008016227 A DE102008016227 A DE 102008016227A DE 102008016227 A DE102008016227 A DE 102008016227A DE 102008016227 A1 DE102008016227 A1 DE 102008016227A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
emergency call
data
vehicle
call device
control unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE102008016227A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dr. Rieth
Ulrich STÄHLIN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Teves AG and Co OHG
Original Assignee
Continental Teves AG and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Continental Teves AG and Co OHG filed Critical Continental Teves AG and Co OHG
Priority to US12/593,481 priority Critical patent/US8344913B2/en
Priority to EP08735524A priority patent/EP2143094B1/de
Priority to PCT/EP2008/053650 priority patent/WO2008119736A1/de
Publication of DE102008016227A1 publication Critical patent/DE102008016227A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/20Monitoring the location of vehicles belonging to a group, e.g. fleet of vehicles, countable or determined number of vehicles
    • G08G1/205Indicating the location of the monitored vehicles as destination, e.g. accidents, stolen, rental

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Alarm Systems (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Abstract

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt die Übermittlung eines automatischen Notrufs in Form von Sprachdaten, die Adressinformationen des Fahrzeugs beinhalten. Die Adressinformationen wurden von der Notrufeinrichtung fahrzeugintern auf Basis einer GPS-Position ermittelt.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft die Notruf- und Sicherheitstechnik für Fahrzeuge. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs, ein Notrufsystem, die Verwendung einer Notrufeinrichtung in einem Fahrzeug, ein Verfahren, ein Computerprogrammprodukt, sowie ein computerlesbares Medium.
  • Technologischer Hintergrund
  • Fahrzeug-Notfunksysteme sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus DE 43 21 416 A1 ein Fahrzeug-Notfunksystem bekannt, welches auf dem Fahrzeug-Notfunksystem des Demonstrationsprojekts ARTHUR aus dem Jahre 1989 aufbaut. Um eine Standortbestimmung des verunfallten Fahrzeugs unabhängig von den funktechnischen Randbedingungen, beispielsweise funktechnische Abschattungseffekte in Tunnels, am Unfallort zu ermöglichen, ist vorgesehen,
    • a) dass die Positionsbestimmungseinrichtung während der (gesamten) Betriebsphase des Fahrzeugs fortlaufend, vorzugsweise in vorgegebenen zeitlichen Abständen automatisch die momentane Position des Fahrzeugs ermittelt und die ermittelten Positionsdaten dem Notrufsender übergibt, und
    • b) dass die Positionsdaten im Notrufsender bis zum Empfang neuer Positionsdaten von der Positionsbestimmungseinrichtung gespeichert bleiben.
  • Im Falle eines Unfalls überprüft der mit einer Steuereinheit (welche mit einer Positionsbestimmungseinrichtung und einem Notrufsender, z. B. in Form eines entsprechend modifizierten Autotelefons verbunden ist) verbundene Crashsensor (z. B. der Airbagsensor) anhand vorgegebener Unfallkriterien, ob ein Notrufsignal auszusenden ist oder nicht. Werden die Kriterien erfüllt, gibt der Crashsensor ein Freigabesignal über die Steuereinheit an den Notrufsender, der daraufhin über die zweite Antenne per Funk ein Notrufsignal zusammen mit den momentan abgespeicherten Positionsdaten des Fahrzeugs 1 aussendet. Weiterhin ist es möglich, dass bei Erfüllung der Unfallkriterien der Crashsensor eine erneute Bestimmung der Fahrzeugposition durch die Positionsbestimmungseinrichtung veranlasst und dass diese Positionsdaten zusammen mit dem Notrufsignal vom Notfunksender ausgesendet werden. Weiterhin ist es möglich, anstelle einer GPS Einrichtung (Global-Positioning-System) einen Travelpiloten zur Ortsbestimmung einzusetzen.
  • Eine Notfall-Meldevorrichtung, welche mehrere Signalformate erkennen kann, so dass sie allgemein in Fahrzeugen oder Modellen mit unterschiedlichen Signalformaten für die Signale von einer Airbag-Einrichtung installiert werden kann, ist aus der DE 101 37 670 A1 bekannt. Die Airbag-Einrichtung ist dabei mit einer Steuereinheit verbunden und wird über eine LAN-Signalleitung aktiviert, wenn eine Fahrzeug-LAN-Busleitung verwendet wird, oder über eine direkte Leitung, die keine LAN-Signalleitung ist, wenn es sich um ein Fahrzeug ohne Fahrzeug-LAN handelt. Die Airbag-Einrichtung gibt ein Statussignal aus, um zu identifizieren, ob es sich um eine LAN-Verbindung oder um eine Direktleitungsverbindung handelt. Die Steuereinheit sieht dabei die folgenden Funktionen vor:
    • 1) Erkennen einer Notrufanforderung anhand eines Operationssignals von einer Notfall-Meldetaste, eines bei einem Zusammenstoss oder einem Unfall von der Airbag-Einrichtung ausgegebenen Airbag-Entwicklungssignals oder eines automatischen Notfall-Meldesignals auf der Basis eines Kraftstoffunterbrechungssignals.
    • 2) Starten des Notfall-Meldeprozesses durch das Auslesen von Positionsinformation und anderen Daten aus einer Speichereinheit.
    • 3) Auslesen der in der Speichereinheit gespeicherten Telefonnummer der Zentrale wie etwa der Polizei oder einer Rettungszentrale, die das Notfall-Meldesystem überwacht.
    • 4) Anfordern eines Telefonanrufs bei der Notfall-Meldeeinheit unter Verwendung dieser Telefonnummer.
    • 5) Erkennen des Übergangs zum Konversationszustand, wenn ein Antwortsignal von dem der Telefonnummer entsprechenden Partner oder ein zum Konversationszustand überleitendes Signal wie etwa ein Freizeichen empfangen wird.
    • 6) Senden von Positionsinformation und Verlaufsdaten, die von der Positionsinformation-Erfassungs-/Verarbeitungseinheit erhalten wurden, sowie des Zentralenanrufsignals über die Basisstation der Kommunikationseinrichtung an die Notfall-Meldeeinheit.
  • Weiterhin ist aus dem DE 299 11 590 U1 eine durch Airbag und Sensoren auslösende, in einem PKW fest installierte Vorrichtung bekannt. Die Vorrichtung besteht aus einem nur für Notrufe programmierten digitalen Freisprech-Telefon in einem Gehäuse, welches baulich bedingt zum Einbau in die Innenverkleidung des PKW-Daches geeignet ist, und Steuerleitungen zu den externen Einschaltern, beispielsweise Airbag oder Sensoren. Der Notruf erfolgt automatisch, wenn einer der im PKW befindlichen Airbags oder Sensoren oder der Notruf von Hand mit einem Taster oder von im Fahrzeug installierten weiteren Sensoren ausgelöst wird. Vorzugsweise ist die Vorrichtung mittig zwischen den Vorder- und Hintersitzen unter dem Dach des PKW untergebracht.
  • Eine weitere Notrufeinrichtung für Fahrzeuge, welche bei einem von Sensoren im Fahrzeug ermittelten Unfall eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle aussendet, wobei die Notrufmeldung für die Einleitung von Hilfsmassnahmen geeignete Informationen enthält, ist aus der DE 199 17 207 C2 bekannt. Um zu gewährleisten, dass eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle abgesetzt wird, auch wenn die Bordelektronik des Fahrzeugs durch den Unfall zerstört wird, ist vorgesehen, dass die Notrufeinrichtung bei einer von den Sensoren ermittelten kritischen Fahrsituation, noch bevor es zu einem tatsächlichen Unfall gekommen ist, eine erste Meldung aussendet, die zumindest die geographische Fahrzeugposition enthält. Führt die kritische Fahrsituation anschließend nicht zu einem Unfall, so wird die Rettungsleitstelle mit einer zweiten Meldung, die nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne nach der ersten Meldung gesendet wird, darüber informiert, dass die erste Meldung hinfällig ist. Die Sensoren können Translationsbeschleunigungen und/oder Drehwinkelbeschleunigungen des Fahrzeugs und/oder Formänderungen der Fahrzeugkarosserie und/oder Bremsvorgänge und/oder Lenkbewegungen erfassen. Eine Auswerteeinheit leitet aus den Sensorsignalen durch Schwellwertentscheidungen her, ob eine kritische Fahrsituation gegeben ist und ob aus einer kritischen Fahrzeugsituation ein Unfall entstanden ist. Die zweite Meldung enthält dann Informationen über das Fahrzeugkennzeichen und/oder den Fahrzeugtyp und/oder die Unfallschwere und/oder die Zahl der Fahrzeuginsassen und/oder akute Krankheiten von Fahrzeuginsassen. Nach der zweiten Meldung kann noch mindestens eine weitere Meldung ausgesendet werden, die weitere Informationen über den Unfallhergang und/oder die Situation der betroffenen Fahrzeuginsassen enthält.
  • Ein ähnliches Notrufsystem mit einem im Kraftfahrzeug vorhandenen Sender/Mobiltelefon zur automatischen Übermittlung eines Notrufs an eine externe Empfangsstation und mindestens einem Signalgeber, wobei der Sender und der Signalgeber mit einer Recheneinheit verbunden sind, die den Notruf bei Vorliegen eines entsprechenden Signals des Signalgebers aktiviert, ist aus der DE 199 22 730 A1 bekannt. Das Notrufsystem enthält Mittel zur Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für einen bevorstehenden Unfall mit den Signalen des Signalgebers und der Notruf (zusammen mit der mittels GPS-Navigation oder Koppelnavigation oder durch Barken am Fahrbahnrand ermittelten Position) ist bei Überschreiten eines Grenzwertes für den Wahrscheinlichkeitsgrad aktivierbar. Insbesondere enthält das Notrufsystem als Signalgeber mit der Recheneinheit verbundene Messmittel zur Bestimmung der Relativgeschwindigkeit und des Abstandes des Fahrzeuges zu einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis (Radarsystem, Infrarotsystem), wobei in der Recheneinheit ein Vergleich der mit dem Radarsystem bestimmten Relativgeschwindigkeit mit einem maximal zulässigen Wert der Relativgeschwindigkeit bei dem gemessenen Abstand durchführbar ist. Der Notruf ist somit bereits vor dem Unfall bei Überschreiten der maximal zulässigen Relativgeschwindigkeiten bei gegebenem Abstand aktivierbar. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wertepaare eines Abstandes und einer zugehörigen maximal zulässigen Relativgeschwindigkeit in einem Speicher abzuspeichern und beispielsweise durch Interpolation die maximal zulässige Relativgeschwindigkeit, auch in Abhängigkeit von der Fahrbahnbeschaffenheit (optische Sensoren), zu bestimmen. Um Fehlalarmierungen zu verhindern, ist die Recheneinheit mit mindestens einem Sensor zur Detektion eines Unfalls verbunden, insbesondere einem Beschleunigungssensor des Airbags oder einem Temperatursensor (Fahrzeugbrand). Das Notrufsystem enthält weiterhin einen mit der Recheneinheit verbundenen Zeitgeber (Timer), der mit Aktivierung des Notrufs gestartet wird. Liegt zum Zeitpunkt des Ablaufs des Timers kein eine Kollision signalisierendes Signal des Sensors vor, so wird der Notruf über das Mobiltelefon oder dem Sender automatisch widerrufen.
  • Um selbst bei einem starken Aufprall oder Zusammenstoss von einem Fahrzeug mit einem Funktelefon noch sicher einen Notruf absetzen zu können, ist es aus der WO 03/042943 A2 bekannt, eine autarke Notrufeinheit an einer besonders vor Beschädigung durch Zusammenstoss oder Aufprall geschützten Stelle im Fahrzeug anzuordnen. Die Notrufeinheit ist hierzu mit einer eigenen Batterie, mit einem GSM-Transceiver und mit einer Sende- und Empfangseinheit zum Aufbau einer kurzen Funkstrecke zum Funktelefon ausgestattet und bei Auslösung eines Notrufes sendet die Notrufeinheit einen Notruf über die kurze Funkstrecke zum Funktelefon, das den Notruf über Funk zu einer Notrufzentrale weiterleitet. Weil die Notrufeinheit nicht über Kabel – elektrische oder Lichtleiterfasern – mit dem Funktelefon verbunden ist, sondern über eine Funkverbindung, kann nicht der Fall eintreten, dass bei einem Zusammenstoss die Kabel zerstört und das Absetzen eines Notrufs deshalb verunmöglicht wird. Die Funkübertragung eines Notrufes von der Notrufeinheit zum Funktelefon erfolgt gemäß dem Bluetooth-Standard. Ein Notruf kann z. B. wie bei bekannten Notrufeinrichtungen vom Auslösesignal eines Airbags ausgelöst werden. Weiterhin kann in der Notrufeinheit ein Sensor angeordnet sein, der einen Zusammenstoss detektiert und unverzüglich das Absetzen eines Notrufs bewirkt.
  • Beispielsweise kann als Sensor ein Kreisel vorgesehen sein, der nicht mittels elektrischer Signale, sondern auf mechanischem Weg die Auslösung eines Notrufs von der Notrufeinrichtung zum Funktelefon bewirkt. Weil der Kreisel bereits zu Beginn eines Zusammenstosses reagiert, wird ein Notruf noch vor einer Beschädigung oder der Zerstörung des Funktelefons abgesetzt. Die kurze Zeit zwischen der Detektion eines Zusammenstosses durch den Kreisel und einer möglichen Beschädigung oder Zerstörung des Funktelefons durch einen Aufprall genügt, um über die Bluetooth-Verbindung alle für den Unfall relevanten Daten noch übertragen zu können. Für den Fall, dass diese Zeit nicht mehr zum Absetzen eines Notrufes ausreicht, sendet der GSM-Transceiver der Notrufeinrichtung einen Notruf aus. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass ein handelsübliches Funktelefon dazu vorbereitet ist, die von der Notrufeinheit ausgesandten Notrufe zu empfangen und an eine Notrufzentrale weiter zu übertragen oder dass der Benutzer über das Mobiltelefon die Notrufeinheit aktiviert und einen Notruf auslöst. Das Mobiltelefon fungiert dabei quasi als Fernbedienung für die Notrufeinheit.
  • Weiterhin sind vom Benutzer durch Tastendruck aktivierbare, tragbare Notrufsender seit langem bekannt. Um einen Notruf innerhalb weniger Sekunden ohne ein Drücken von Tasten mittels eines tragbaren Mobiltelefon oder eines in eine Armbanduhr, Brosche oder Armband eingebauten Notrufsenders abzusetzen, ist es aus der DE 198 49 846 A1 bekannt, dass dieser ein Spracherkennungsprogramm aufweist, dass mindestens eine Notruf-Telefonnummer fest eingespeichert ist und dass bei Eingabe/Erkennung eines bestimmten Wortes die Notruf-Telefonnummer selbsttätig gewählt wird. Weiterhin kann das Mobiltelefon/Notrufsender mit einem Impulsgeber zum Peilen der momentanen Position ausgestattet sein.
  • In ähnlicher Weise ist ein aus der EP 1 372 324 A2 bekannter Mobiltelefon/Notrufsender ausgestaltet. Bei einer dort beschriebenen Ausführungsform werden – im Modus stiller Alarm – verschiedene vorher abgespeicherte Schlüsselwörter ausgewertet und beim Erkennen eines der Schlüsselwörter wird über das Mobilfunknetz eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle/Polizeistation abgesetzt.
  • Schließlich ist aus der US 6 573 831 B2 eine Überwachungsvorrichtung im Fahrzeug bekannt, bei der mittels eines Mikrofons Geräusche im Bereich des Fahrzeugs kontinuierlich aufgenommen und gespeichert werden, um diese nach einem eventuell erfolgten Unfall auswerten zu können. Die mittels des Mikrofons erfassten Geräusche dienen selbst jedoch nicht zur Auslösung eines Notrufs im Fahrzeug.
  • Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind unterschiedlich ausgestaltete Fahrzeug-Notfunksysteme mit oder ohne Standortbestimmung oder Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für einen bevorstehenden Unfall bekannt. In der Regel ist es erforderlich, das Mobiltelefon in die Fahrzeugelektronik zu integrieren oder über Schnittstellen an diese anzukoppeln oder es sind, wie beim Gegenstand der WO 03/042943 A2 zwei Funktelefone erforderlich.
  • Weiterhin sind umfangreiche Vorkehrungen gegenüber unbeabsichtigten Auslösevorgängen für einen Notruf zu treffen. Auch die Auslösung mittels abgespeicherter Schlüsselwörter bei einem vom Benutzer mitgeführten Mobiltelefon/Notrufsender versagt, wenn der Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Deshalb fehlt in der Praxis ein Fahrzeug-Notfunksystem, welches unabhängig von anderen technischen Gegebenheiten universell einsetzbar ist und welches im Falle eines Unfalls automatisch einen Notruf auslöst.
  • In dem sog. 112-eCall der Europäischen Union ist die Übertragung der GPS-Position beim Absetzen eines Notrufs auch dann zwingend vorgeschrieben, wenn nur ein kleinstmöglicher Datensatz übertragen werden soll.
  • Bei einem automatisierten Notruf werden sowohl Daten als auch Sprache übertragen. Die Daten bestehen z. B. aus dem Zeitpunkt des Unfalls, der Position und Richtung des Unfalls, der Schwere des Unfalls, etc. Diese Daten werden auf die Sprache aufmoduliert und anschließend werden an der Empfangsstelle Daten und Sprache wieder getrennt. Eine andere Möglichkeit ist die Versendung der Daten per SMS.
  • Beide Vorgehen setzen voraus, dass sowohl Sender als auch Empfänger die gleiche Technik der Decodierung beherrschen.
  • Bei einem automatisierten Notruf (eCall) wird die GPS-Position übermittelt. Mit dieser Position kann die Notrufzentrale (Public Safety Answering Point, PSAP) ermitteln, wo der Notruf abgesetzt wurde. Hierzu ist es jedoch notwendig, dass der PSAP die Positionsdaten interpretieren kann, d. h. die Positionsdaten müssen in einem Format und einer Codierung übermittelt werden, die der PSAP auch decodieren kann. Zusätzlich benötigt der PSAP eine Software, die aus der GPS-Position eine Adresse ermitteln kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Notruf für Fahrzeuge bereitzustellen.
  • Es sind eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs, ein Notrufsystem, eine Verwendung, ein Verfahren, ein Computerprogrammprodukt sowie ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen die Notrufeinrichtung, das Notrufsystem, die Verwendung, das Verfahren, das Computerprogrammprodukt und das computerlesbare Medium.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs angegeben, welche eine Detektionseinheit, eine Steuereinheit und eine Kommunikationseinheit aufweist. Die Detektionseinheit dient der Erfassung einer Position des Fahrzeugs und die Steuereinheit dient der Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position des Fahrzeugs. Weiterhin ist die Steuereinheit zur Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung ausgeführt. Die Kommunikationseinheit dient der Übermittlung des Notrufs an einen Empfänger, wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
  • Der Begriff Medienkonvertierung bezeichnet ganz allgemein die Überführung, Umwandlung oder Konvertierung einer Datei von einem Dateiformat in ein anderes. Das gilt für den Transfer von Daten zwischen unterschiedlichen Medien und Dateisystemen ebenso, wie für die Übertragung von Daten von einem Speichermedium auf ein anderes.
  • Soll also ein Notruf abgesetzt werden, kann die Steuereinheit auf die Detektionseinheit zurückgreifen und sich von der Detektionseinheit die aktuelle Fahrzeugposition mitteilen lassen. Hierfür weist die Detektionseinheit einen GPS-Empfänger auf.
  • An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Kontext der vorliegenden Erfindung GPS stellvertretend für sämtliche globale Navigationssatellitensysteme (GMSS) steht, wie z. B. GPS, Galileo, GLONASS (Russland), Compass (China), IRNSS (Indien), ...
  • Nachdem der Steuereinheit die GPS-Position vorliegt, wird diese textuelle Information mit der digitalen Karte verglichen und auf diese Weise die Adresse des Unfallortes (Straße und Hausnummer oder eine andere Form der Adresscharakterisierung) ermittelt. Diese Adressinformation wird dann von der Steuereinheit konvertiert und beispielsweise in eine Sprachinformation umgewandelt, die dann nachfolgend von der Kommunikationseinheit an einen oder mehrere Empfänger übermittelt wird.
  • Auf diese Weise kann der Aufwand beim Auslesen der empfangenen Daten reduziert werden, da einerseits den Empfängern bereits eine (Post) Adresse vorliegt und andererseits eine Vielzahl von unterschiedlichen Empfangsgeräten verwendet werden können, die lediglich dazu in der Lage sein müssen, die konvertierten Daten wiederzugeben.
  • Es können also z. B. sämtliche Informationen nur über eine Sprachverbindung übertragen werden, so dass bei den Empfängern nicht die Notwendigkeit einer Decodierung besteht.
  • Unter dem Begriff „digitale Karten" sind auch Karten für fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS, Advanced Driver Assistance System) zu verstehen, ohne dass eine Navigation stattfindet.
  • Bei dem Fahrzeug handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug, wie Auto, Bus oder Lastkraftwagen, oder aber auch um ein Schienenfahrzeug, ein Schiff, ein Luftfahrzeug, wie Helikopter oder Flugzeug, oder beispielsweise um ein Fahrrad.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Detektionseinheit zur Erfassung von weiteren Messwerten und die Steuereinheit zur Auswertung der Messwerte ausgeführt. Die Steuereinheit kann auf Basis dieser Auswertung entscheiden, ob sich ein Unfall oder eine andere Situation ereignet hat, welche die Auslösung eines automatisierten Notrufs zur Folge haben soll. Die umgewandelten Daten, also der Notruf, werden nur dann übermittelt, wenn die Auswertung auf eine solche Situation, beispielsweise einen erfolgten Unfall, hindeutet.
  • Auf diese Weise kann die Auslösung des Notrufs vollständig automatisiert werden. Ein Benutzereingriff ist nicht erforderlich. Der Notruf wird also auch dann abgesetzt, wenn der Fahrer nicht mehr handeln kann.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung enthält der Notruf zusätzlich die Position des Fahrzeugs, beispielsweise in Form von GPS-Daten. Diese Positionsangabe wird ebenfalls vor der Übermittlung in Sprachinformation umgewandelt und dann seriell zu den Adressdaten an die Empfänger übermittelt.
  • Die Übermittlung der GPS-Position und der Adressdaten erfolgt beispielsweise seriell im selben Übertragungskanal.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Steuereinheit zur Umsetzung der Daten in eine Sprachinformation einen Sprachsynthesizer auf, der zur Umsetzung von Daten mittels Sprachsynthese ausgeführt ist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Kommunikationseinheit und die Steuereinheit zur wahlweisen Übermittlung der Daten in textueller Form oder als bereits medienkonvertierte Daten als Reaktion auf eine Anfrage des Empfängers ausgeführt.
  • Der Empfänger kann also entscheiden, ob er die Daten als Audiodaten oder Videodaten übermittelt haben möchte oder in textueller Form, z. B. als SMS. Auch ist es möglich, dass der Empfänger auswählt, dass die GPS-Position in textueller Form übermittelt werden soll, die Adressinformation aber als Sprache.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei dem Empfänger um ein mobiles Endgerät. Dessen Nummer kann beispielsweise in der Kommunikationseinheit fest hinterlegt sein bzw. über einen Verzeichnisdienst ermittelt werden. Der automatisierte Notruf kann also von einer Vielzahl mobiler Empfänger empfangen werden, die dann ggf. den Notruf an andere mobile Empfänger oder an eine Zentrale weiterleiten.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei dem Empfänger um ein fest eingebautes NAD (Network Access Device).
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei der Kommunikationsverbindung zur Übermittlung der Sprachinformationen um eine schmalbandige Kommunikationsverbindung. Auf diese Weise können auch preiswerte, schmalbandige Empfangsgeräte eingesetzt werden.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung enthält der Notruf weitere Sprachinformation, die mit einer akustischen Spracheingabe eines Fahrzeuginsassen korrespondiert, wobei die Kommunikationseinheit zur Übermittlung sämtlicher Daten in demselben Übertragungskanal ausgeführt ist.
  • Es ist also möglich, dass die Fahrzeuginsassen auch Sprachnachrichten abgeben, die dann von der Notrufeinrichtung übermittelt werden. Die Übermittlung sämtlicher Informationen erfolgt seriell im selben Übertragungskanal.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Notrufeinrichtung zur Absetzung eines vollautomatischen Notrufs ausgeführt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Notrufsystem angegeben, welches eine oben beschriebene Notrufeinrichtung und einen Empfänger zum Empfang der Sprachinformationen aufweist.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Empfänger zur automatischen Vornahme eines Rückrufs beim Empfang eines Notrufs ausgeführt, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne keine weitere Meldung des Insassen des Fahrzeugs empfangen wird, wobei der Empfänger dann entsprechende Rettungsmaßnahmen einleitet, wobei die Notrufeinheit hierbei so ausgelegt ist, dass sie zurückgerufen werden kann und diesen Rückruf entgegennehmen kann.
  • Auf diese Weise wird ein vollautomatisches Notrufsystem bereitgestellt.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Verwendung einer oben beschriebenen Notrufeinrichtung in einem Fahrzeug angegeben.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren zum Übermitteln eines Notrufs von einem Fahrzeug an einen oder mehrere Empfänger angegeben, bei welchem eine Position des Fahrzeugs erfasst wird, Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position ermittelt werden, eine Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung erfolgt und ein Notruf an einen Empfänger übermittelt wird, wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Verfahren weiterhin die Verwendung der in der Vergangenheit zurückgelegten Strecke und anderer Fahrzeuggrößen bei der Ermittlung der Adressdaten auf.
  • Auf diese Weise kann die Adressbestimmung mit erhöhter Genauigkeit erfolgen.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Computerprogrammprodukt angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben beschriebenen Verfahrensschritte durchzuführen.
  • Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein computerlesbares Medium angegeben, auf dem ein Computerprogrammprodukt gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte auszuführen.
  • Eine grundsätzliche Überlegung der Erfindung ist darin zu sehen, dass mit einem automatisierten Notruf auch die Adresse übermittelt wird, an der der Notruf abgesetzt wurde. Die Adresse wird hierbei aus der digitalen Karte ermittelt und die Übermittlung der Adresse erfolgt mittels Text-to-Speech. Auf diese Weise kann die Einleitung von Rettungsmaßnahmen erleichtert werden, da einerseits die Fahrzeugposition von den Rettungskräften leichter feststellbar ist und andererseits viel mehr potenzielle Empfänger zur Verfügung stehen, da die technischen Anforderungen an die einzelnen Empfangsgeräte reduziert ist.
  • Im Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Notrufeinrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Notrufsystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Datenübertragungssequenz gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • 4 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
  • Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
  • In der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung von Komponenten einer Notrufeinrichtung 100. Die Notrufeinrichtung 100 ist beispielsweise in einem Fahrzeug installiert und dient der Übermittlung eines automatisierten Notrufs an eine Rettungsleitzentrale oder aber auch an einzelne mobile Empfänger.
  • Die Notrufeinrichtung 100 weist eine Detektionseinheit 119, eine Steuereinheit 102 und eine Kommunikationseinheit 115 mit einer Antenne 116 auf.
  • Die zu sendenden Daten, welche von der Steuereinheit 102, die beispielsweise in Form einer CPU ausgeführt ist, an die Kommunikationseinheit 115 übertragen werden, können über eine Verschlüsselungseinrichtung 114 verschlüsselt werden. Ebenso können die empfangenen Daten, die von der Kommunikationseinheit 115 an die Steuereinheit 102 übertragen werden, von der Verschlüsselungseinheit 114 entschlüsselt werden.
  • Auf diese Weise kann die Gefahr eines Missbrauchs verringert werden.
  • Mit der Steuereinheit 102 ist eine Eingabeeinheit 112 verbunden. Für die Eingabeeinheit 112 können verschiedene Einstellungen der Notrufeinrichtung und einer damit zusammenhängenden Navigationseinheit vorgenommen werden. Bei der Navigationseinheit handelt es sich um einen optionalen Bestandteil der Notrufeinrichtung.
  • Weiterhin ist eine optische Ausgabeeinheit in Form eines Monitors 110 vorgesehen, auf der beispielsweise Zielführungsinformationen ausgegeben werden können. Darüber hinaus können die Zielführungsinformationen auch über eine akustische Ausgabeeinheit 111 ausgegeben werden. Die Ausgabe über die akustische Ausgabeeinheit 111 hat den Vorteil, dass der Fahrer weniger vom aktuellen Verkehrsgeschehen abgelenkt wird.
  • In einem Speicherelement 113, das mit der Steuereinheit 102 verbunden ist oder in der Steuereinheit 102 integriert ist, sind die digitalen Kartendaten (z. B. als Navigationskartendaten) in Form von Datensätzen abgelegt. Beispielsweise sind in dem Speicherelement 113 auch zusätzliche Informationen über Verkehrsbeschränkungen und dergleichen abgelegt und den Datensätzen zugeordnet.
  • Weiterhin ist ein Fahrerassistenzsystem 117 vorgesehen, welches mit den digitalen Kartendaten versorgt wird.
  • Zur Bestimmung der aktuellen Fahrzeugposition weist die Notrufeinrichtung 100 eine Navigationseinheit mit einem Satellitennavigationsempfänger 106 auf, der zum Empfang von Navigationssignalen von beispielsweise Galileo-Satelliten oder GPS-Satelliten ausgelegt ist. Natürlich kann die Navigationseinheit mit dem Satellitennavigationsempfänger 106 auch für andere Satellitennavigationssysteme ausgeführt sein.
  • Da die Navigationssignale beispielsweise im innerstädtischen Bereich nicht immer empfangbar sind, weist die Notrufeinrichtung zur Durchführung einer Koppelnavigation zudem einen Richtungssensor 107, einen Wegstreckensensor 108, einen Lenkradwinkelsensor 109 und ggf. auch einen Federwegsensor 118 sowie eine ESP-Sensorik 104 und ggf. einen optischen Detektor 105, wie beispielsweise eine Kamera, oder einen Strahlsensor 120, wie beispielsweise einen Radar, auf.
  • Die Signale des GPS-Empfängers und der übrigen Sensoren werden in der Steuereinheit 102 bearbeitet. Die aus diesen Signalen ermittelte Fahrzeugposition wird über Map Matching mit den Straßenkarten abgeglichen. Die so gewonnene Zielführungsinformation wird über den Monitor 110 schließlich ausgegeben.
  • Alle für die Übermittlung des Notrufs vorgesehenen Daten werden von der Steuereinheit 102, welche einen Sprachsynthesizer aufweist, mittels Sprachsynthese in Sprachinformationen umgewandelt und dann über einen entsprechenden (Sprach) Kommunikationskanal übermittelt.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung eines Notrufsystems, welches ein Unfallfahrzeug 201 mit einer Notrufeinrichtung 100 sowie eine Zentrale 200 aufweist.
  • Die Zentrale 200 umfasst eine Kommunikationseinheit 203 in Form eines zentralen Servers und eine Antenne 204 zum Senden und Empfangen der Daten und Informationen mittels der Funkübertragungsstrecke 202.
  • Weiterhin ist ein Lautsprecher 205 vorgesehen, über den die empfangenen Sprachinformationen abgespielt werden können. Zum Abspielen von Videodateien ist ein Monitor 209 vorgesehen. Weiterhin weisen der Server 203 ein Mikrofon 211 und die Notrufeinrichtung 100 ein weiteres Mikrofon 212 auf.
  • Bei der Zentrale 200 handelt es sich um eine Rettungsleitzentrale, welche die Rettungsleitung vollautomatisch durchführen kann.
  • Beispielsweise übermittelt die Zentrale 200 nach Empfang des automatisierten Notrufs Anweisungen an einzelne Empfänger 206, 207, 208. Weiterhin kann der Notruf auch direkt an einen einzelnen Empfänger 209 übermittelt werden, der diesen Notruf dann an die Einzelempfänger 206, 207, 208 und/oder die Zentrale 200 weiterleitet. Auf diese Weise kann der Notruf auch in Gebieten mit kurzreichweitigem Empfang effektiv an eine Vielzahl von Empfängern verteilt werden.
  • Erfindungsgemäß kann ein elektronischer Notruf (eCall) übermittelt werden, der dem Rettungspersonal direkt verständlich ist. Hierzu wird eine digitale Karte im Fahrzeug benötigt, aus der mittels der GPS-Position die Straße inklusive Hausnummer ermittelt wird, an der der Notruf abgesetzt wird. Diese Adresse wird anstelle oder in Kombination mit der GPS-Position übermittelt.
  • Hierzu werden die zu übertragenden Daten per Synthesizer in Sprache verwandelt (Text-to-Speech) und dann über einen Sprachkanal an die Empfänger übermittelt. Während der Datenübertragung wird die Sprache aus dem Fahrzeug in einem Puffer zwischengespeichert (ähnlich dem zeitverzögerten Fernsehen (Timeshift), wie es bei Videorecordern eingesetzt wird), um keine Informationen zu verlieren.
  • Somit können auch PSAPs diese Information verwenden, die ansonsten über keine Möglichkeit zum Datenempfang verfügen oder die im Fahrzeug verwendete Codierung nicht kennen. In anderen Worten können auch „alte" PSAPs die Daten verwenden, die nur über eine Sprachverbindung verfügen. Zum Datenempfang braucht es heute spezielle Hard- und Software, die noch nicht standardisiert ist und damit in alle PSAPs noch integriert werden muss (bei entsprechend hohen Kosten).
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, die in der Vergangenheit zurückgelegte Strecke und zusätzliche Fahrzeuggrößen (Lenkradwinkel, Raddrehzahl, ...) in die Ermittlung der Position einbeziehen zu können. Dies ist vor allem bei schlechtem GPS-Empfang, beispielsweise in Häuserschluchten, Tunneln oder in Gebäuden oder bei schwierigen regionalen Gegebenheiten (viele Straße, eng beieinander, Straßen übereinander, ...), hilfreich.
  • Durch die Erfindung ist es nicht mehr notwendig, dass der PSAP die Positionsinformation in eine Adresse überführt. Diese Tätigkeit wird schon im Fahrzeug durchgeführt und somit ist die Adressinformation auch vorhanden, wenn der PSAP über diese Technik nicht verfügt. Über die Konvertierung des Text-to-Speech kann die Adresse auch dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf Seiten des PSAPs kein Datenempfang möglich ist. Durch Verwendung der in der Vergangenheit zurückgelegten Strecke und anderer Fahrzeuggrößen kann die Adresse zudem genauer ermittelt werden.
  • Durch die reine Nutzung von Sprache oder (bewegten) Bildern als Übertragungsmedium ist keine Standardisierung der Datenschnittstelle notwendig und auch keine Änderung der Infrastruktur. Hierzu werden die Daten in Sprache mittels Text-to-Speech oder einer anderen Medienkonvertierung umgesetzt und Daten, welche die normale Sprache der Fahrzeuginsassen repräsentieren, während der Übertragung gepuffert.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung von zwei Übertragungssequenzen 301, 302, welche zwei automatische Notrufe symbolisieren, die vom Sender 100 an den Empfänger 200 übermittelt werden.
  • In einer ersten Sequenz 301 wird zuerst ein GPS-Signal 303 übertragen. Daraufhin erfolgt die Übertragung der Adressdaten 304, gefolgt von einer Übertragung gesprochener Informationen 305.
  • Sämtliche Daten werden seriell im selben Datenkanal übermittelt.
  • Beim zweiten Notruf 302 werden zuerst gesprochene Daten 306 übertragen. Nach einer Sprechpause erfolgt die Übertragung der Adressdaten 307, gefolgt von einer Übertragung der GPS-Position 308. Daraufhin werden wieder Worte der Fahrzeuginsassen 309 übertragen. Da die Insassen zwischenzeitlich wieder mit dem Sprechen begonnen haben, sind diese Sprachinformationen 309 zwischengepuffert worden, um keinen Datenverlust zu erleiden.
  • 4 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens, bei dem in Schritt 401 der Unfall von der Fahrzeugsensorik erfasst wird. In Schritt 402 wird der Unfallort mittels GPS-Navigationstechnik erfasst wird. Um die Messung des Unfallortes noch genauer zu gestalten, werden hierfür noch weitere, von der Fahrzeugsensorik erfasste Messdaten herangezogen, wie beispielsweise ESP-Daten.
  • In Schritt 403 werden die Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis der ermittelten Position sowie digitaler Kartendaten bestimmt.
  • In Schritt 404 erfolgt die Umsetzung der ermittelten Adressdaten in Sprachinformation mittels eines Sprachsynthesizers und in Schritt 404 werden die synthetisierten Adressdaten als automatischer Notruf an eine Empfangsstation versendet.
  • Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass „umfassend" und „aufweisend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkungen anzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (18)

  1. Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs, die Notrufeinrichtung aufweisend: eine Detektionseinheit (119); eine Steuereinheit (102); eine Kommunikationseinheit (115, 116); wobei die Detektionseinheit (119) zur Erfassung einer Position des Fahrzeugs ausgeführt ist; wobei die Steuereinheit (102) zur Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position ausgeführt ist; wobei die Steuereinheit (102) zur Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung ausgeführt ist; wobei die Kommunikationseinheit (115, 116) zur Übermittlung eines Notrufs an einen Empfänger (200) ausgeführt ist, wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
  2. Notrufeinrichtung nach Anspruch 1, wobei die Detektionseinheit (119) zur Erfassung von weiteren Messwerten ausgeführt ist; wobei die Steuereinheit (102) zur Auswertung der Messwerte ausgeführt ist; wobei die Steuereinheit (102) auf Basis der Auswertung entscheidet, ob sich ein Unfall ereignet hat; wobei die umgesetzten Daten nur dann übermittelt werden, wenn die Auswertung auf einen erfolgten Unfall hindeutet.
  3. Notrufeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Steuereinheit (102) zu einer Umsetzung der Adressdaten in eine Sprachinformation einen Sprachsynthesizer aufweist, der zur Umsetzung von Daten mittels Sprachsynthese ausgeführt ist.
  4. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kommunikationseinheit (115, 116) und die Steuereinheit (102) als Reaktion auf eine Anfrage des Empfängers zur wahlweisen Übermittlung der Daten in textueller Form oder zur Übermittlung der Daten als umgesetzte, medienkonvertierte Daten ausgeführt sind.
  5. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei dem Empfänger (200) um ein mobiles Endgerät handelt.
  6. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei dem Empfänger (200) um ein fest eingebautes Network Access Gerät handelt.
  7. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei der Kommunikationsverbindung zur Übermittlung der umgesetzten Daten um eine schmalbandige Kommunikationsverbindung handelt.
  8. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Notruf weitere Information enthält, die mit einer akustischen Spracheingabe eines Fahrzeuginsassen korrespondiert; wobei die Kommunikationseinheit (115, 116) zur Übermittlung sämtlicher Daten in dem selben Übertragungskanal ausgeführt ist.
  9. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ausgeführt zum vollautomatischen Übermitteln des Notrufs.
  10. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Notruf weiterhin die erfasste Position des Fahrzeugs enthält.
  11. Notrufeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die umgesetzten Daten zumindest eine Datenart ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus textuelle Daten, Videodaten und Audiodaten aufweisen.
  12. Notrufsystem, aufweisend: eine Notrufeinrichtung (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche; und einen Empfänger (200) zum Empfang und zur Wiedergabe der umgesetzten Daten.
  13. Notrufsystem nach Anspruch 12, wobei der Empfänger (200) zur automatischen Vornahme eines Rückrufs beim Empfang eines Notrufs ausgeführt ist, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne keine weitere Meldung des Insassen des Fahrzeugs empfangen wird, wobei der Empfänger dann entsprechende Rettungsmaßnamen einleitet; wobei die Notrufeinheit (100) hierbei so ausgelegt ist, dass sie zurückgerufen werden kann und diesen Rückruf entgegennehmen kann.
  14. Verwendung einer Notrufeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 in einem Fahrzeug.
  15. Verfahren zum Übermitteln eines Notrufs von einem Fahrzeug, das Verfahren aufweisend die folgenden Schritte: Erfassung einer Position des Fahrzeugs; Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position; Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung; Übermittlung eines Notrufs an einen Empfänger (200), wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, weiterhin aufweisend den Schritt: Verwendung der in der Vergangenheit zurückgelegten Strecke und anderer Fahrzeuggrößen bei der Ermittlung der Adressdaten.
  17. Computerprogrammprodukt, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Erfassung einer Position eines Fahrzeugs; Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position; Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung; Übermittlung eines Notrufs an einen Empfänger (200), wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
  18. Computerlesbares Medium, auf dem ein Computerprogrammprodukt gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Erfassung einer Position eines Fahrzeugs; Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer digitalen Karte und der erfassten Position; Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung; Übermittlung eines Notrufs an einen Empfänger (200), wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
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