-
Gebiet der Erfindung
-
Die
Erfindung betrifft die Notruf- und Sicherheitstechnik für
Fahrzeuge. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Notrufeinrichtung
für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs,
ein Notrufsystem, die Verwendung einer Notrufeinrichtung in einem
Fahrzeug, ein Verfahren, ein Computerprogrammprodukt, sowie ein
computerlesbares Medium.
-
Technologischer Hintergrund
-
Fahrzeug-Notfunksysteme
sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus
DE 43 21 416 A1 ein Fahrzeug-Notfunksystem
bekannt, welches auf dem Fahrzeug-Notfunksystem des Demonstrationsprojekts
ARTHUR aus dem Jahre 1989 aufbaut. Um eine Standortbestimmung des
verunfallten Fahrzeugs unabhängig von den funktechnischen
Randbedingungen, beispielsweise funktechnische Abschattungseffekte
in Tunnels, am Unfallort zu ermöglichen, ist vorgesehen,
- a) dass die Positionsbestimmungseinrichtung während
der (gesamten) Betriebsphase des Fahrzeugs fortlaufend, vorzugsweise
in vorgegebenen zeitlichen Abständen automatisch die momentane Position
des Fahrzeugs ermittelt und die ermittelten Positionsdaten dem Notrufsender übergibt, und
- b) dass die Positionsdaten im Notrufsender bis zum Empfang neuer
Positionsdaten von der Positionsbestimmungseinrichtung gespeichert
bleiben.
-
Im
Falle eines Unfalls überprüft der mit einer Steuereinheit
(welche mit einer Positionsbestimmungseinrichtung und einem Notrufsender,
z. B. in Form eines entsprechend modifizierten Autotelefons verbunden
ist) verbundene Crashsensor (z. B. der Airbagsensor) anhand vorgegebener
Unfallkriterien, ob ein Notrufsignal auszusenden ist oder nicht.
Werden die Kriterien erfüllt, gibt der Crashsensor ein
Freigabesignal über die Steuereinheit an den Notrufsender,
der daraufhin über die zweite Antenne per Funk ein Notrufsignal
zusammen mit den momentan abgespeicherten Positionsdaten des Fahrzeugs
1 aussendet. Weiterhin ist es möglich, dass bei Erfüllung
der Unfallkriterien der Crashsensor eine erneute Bestimmung der
Fahrzeugposition durch die Positionsbestimmungseinrichtung veranlasst
und dass diese Positionsdaten zusammen mit dem Notrufsignal vom Notfunksender
ausgesendet werden. Weiterhin ist es möglich, anstelle
einer GPS Einrichtung (Global-Positioning-System) einen Travelpiloten
zur Ortsbestimmung einzusetzen.
-
Eine
Notfall-Meldevorrichtung, welche mehrere Signalformate erkennen
kann, so dass sie allgemein in Fahrzeugen oder Modellen mit unterschiedlichen
Signalformaten für die Signale von einer Airbag-Einrichtung
installiert werden kann, ist aus der
DE 101 37 670 A1 bekannt. Die Airbag-Einrichtung ist
dabei mit einer Steuereinheit verbunden und wird über eine
LAN-Signalleitung aktiviert, wenn eine Fahrzeug-LAN-Busleitung verwendet
wird, oder über eine direkte Leitung, die keine LAN-Signalleitung
ist, wenn es sich um ein Fahrzeug ohne Fahrzeug-LAN handelt. Die
Airbag-Einrichtung gibt ein Statussignal aus, um zu identifizieren,
ob es sich um eine LAN-Verbindung oder um eine Direktleitungsverbindung
handelt. Die Steuereinheit sieht dabei die folgenden Funktionen
vor:
- 1) Erkennen einer Notrufanforderung anhand
eines Operationssignals von einer Notfall-Meldetaste, eines bei
einem Zusammenstoss oder einem Unfall von der Airbag-Einrichtung
ausgegebenen Airbag-Entwicklungssignals oder eines automatischen
Notfall-Meldesignals auf der Basis eines Kraftstoffunterbrechungssignals.
- 2) Starten des Notfall-Meldeprozesses durch das Auslesen von
Positionsinformation und anderen Daten aus einer Speichereinheit.
- 3) Auslesen der in der Speichereinheit gespeicherten Telefonnummer
der Zentrale wie etwa der Polizei oder einer Rettungszentrale, die
das Notfall-Meldesystem überwacht.
- 4) Anfordern eines Telefonanrufs bei der Notfall-Meldeeinheit
unter Verwendung dieser Telefonnummer.
- 5) Erkennen des Übergangs zum Konversationszustand,
wenn ein Antwortsignal von dem der Telefonnummer entsprechenden
Partner oder ein zum Konversationszustand überleitendes
Signal wie etwa ein Freizeichen empfangen wird.
- 6) Senden von Positionsinformation und Verlaufsdaten, die von
der Positionsinformation-Erfassungs-/Verarbeitungseinheit erhalten
wurden, sowie des Zentralenanrufsignals über die Basisstation
der Kommunikationseinrichtung an die Notfall-Meldeeinheit.
-
Weiterhin
ist aus dem
DE 299
11 590 U1 eine durch Airbag und Sensoren auslösende,
in einem PKW fest installierte Vorrichtung bekannt. Die Vorrichtung
besteht aus einem nur für Notrufe programmierten digitalen
Freisprech-Telefon in einem Gehäuse, welches baulich bedingt
zum Einbau in die Innenverkleidung des PKW-Daches geeignet ist,
und Steuerleitungen zu den externen Einschaltern, beispielsweise
Airbag oder Sensoren. Der Notruf erfolgt automatisch, wenn einer
der im PKW befindlichen Airbags oder Sensoren oder der Notruf von
Hand mit einem Taster oder von im Fahrzeug installierten weiteren
Sensoren ausgelöst wird. Vorzugsweise ist die Vorrichtung
mittig zwischen den Vorder- und Hintersitzen unter dem Dach des
PKW untergebracht.
-
Eine
weitere Notrufeinrichtung für Fahrzeuge, welche bei einem
von Sensoren im Fahrzeug ermittelten Unfall eine Notrufmeldung an
eine Rettungsleitstelle aussendet, wobei die Notrufmeldung für
die Einleitung von Hilfsmassnahmen geeignete Informationen enthält,
ist aus der
DE 199
17 207 C2 bekannt. Um zu gewährleisten, dass eine
Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle abgesetzt wird, auch wenn
die Bordelektronik des Fahrzeugs durch den Unfall zerstört
wird, ist vorgesehen, dass die Notrufeinrichtung bei einer von den
Sensoren ermittelten kritischen Fahrsituation, noch bevor es zu
einem tatsächlichen Unfall gekommen ist, eine erste Meldung aussendet,
die zumindest die geographische Fahrzeugposition enthält.
Führt die kritische Fahrsituation anschließend
nicht zu einem Unfall, so wird die Rettungsleitstelle mit einer
zweiten Meldung, die nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne nach
der ersten Meldung gesendet wird, darüber informiert, dass die
erste Meldung hinfällig ist. Die Sensoren können Translationsbeschleunigungen
und/oder Drehwinkelbeschleunigungen des Fahrzeugs und/oder Formänderungen
der Fahrzeugkarosserie und/oder Bremsvorgänge und/oder
Lenkbewegungen erfassen. Eine Auswerteeinheit leitet aus den Sensorsignalen
durch Schwellwertentscheidungen her, ob eine kritische Fahrsituation
gegeben ist und ob aus einer kritischen Fahrzeugsituation ein Unfall
entstanden ist. Die zweite Meldung enthält dann Informationen über
das Fahrzeugkennzeichen und/oder den Fahrzeugtyp und/oder die Unfallschwere
und/oder die Zahl der Fahrzeuginsassen und/oder akute Krankheiten
von Fahrzeuginsassen. Nach der zweiten Meldung kann noch mindestens
eine weitere Meldung ausgesendet werden, die weitere Informationen über
den Unfallhergang und/oder die Situation der betroffenen Fahrzeuginsassen
enthält.
-
Ein ähnliches
Notrufsystem mit einem im Kraftfahrzeug vorhandenen Sender/Mobiltelefon
zur automatischen Übermittlung eines Notrufs an eine externe
Empfangsstation und mindestens einem Signalgeber, wobei der Sender
und der Signalgeber mit einer Recheneinheit verbunden sind, die
den Notruf bei Vorliegen eines entsprechenden Signals des Signalgebers
aktiviert, ist aus der
DE
199 22 730 A1 bekannt. Das Notrufsystem enthält
Mittel zur Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für
einen bevorstehenden Unfall mit den Signalen des Signalgebers und
der Notruf (zusammen mit der mittels GPS-Navigation oder Koppelnavigation
oder durch Barken am Fahrbahnrand ermittelten Position) ist bei Überschreiten
eines Grenzwertes für den Wahrscheinlichkeitsgrad aktivierbar.
Insbesondere enthält das Notrufsystem als Signalgeber mit
der Recheneinheit verbundene Messmittel zur Bestimmung der Relativgeschwindigkeit
und des Abstandes des Fahrzeuges zu einem anderen Fahrzeug oder
einem Hindernis (Radarsystem, Infrarotsystem), wobei in der Recheneinheit
ein Vergleich der mit dem Radarsystem bestimmten Relativgeschwindigkeit
mit einem maximal zulässigen Wert der Relativgeschwindigkeit bei
dem gemessenen Abstand durchführbar ist. Der Notruf ist
somit bereits vor dem Unfall bei Überschreiten der maximal
zulässigen Relativgeschwindigkeiten bei gegebenem Abstand
aktivierbar. Es ist jedoch auch möglich, mehrere Wertepaare
eines Abstandes und einer zugehörigen maximal zulässigen Relativgeschwindigkeit
in einem Speicher abzuspeichern und beispielsweise durch Interpolation
die maximal zulässige Relativgeschwindigkeit, auch in Abhängigkeit
von der Fahrbahnbeschaffenheit (optische Sensoren), zu bestimmen.
Um Fehlalarmierungen zu verhindern, ist die Recheneinheit mit mindestens
einem Sensor zur Detektion eines Unfalls verbunden, insbesondere
einem Beschleunigungssensor des Airbags oder einem Temperatursensor
(Fahrzeugbrand). Das Notrufsystem enthält weiterhin einen
mit der Recheneinheit verbundenen Zeitgeber (Timer), der mit Aktivierung
des Notrufs gestartet wird. Liegt zum Zeitpunkt des Ablaufs des
Timers kein eine Kollision signalisierendes Signal des Sensors vor,
so wird der Notruf über das Mobiltelefon oder dem Sender
automatisch widerrufen.
-
Um
selbst bei einem starken Aufprall oder Zusammenstoss von einem Fahrzeug
mit einem Funktelefon noch sicher einen Notruf absetzen zu können,
ist es aus der
WO
03/042943 A2 bekannt, eine autarke Notrufeinheit an einer
besonders vor Beschädigung durch Zusammenstoss oder Aufprall geschützten
Stelle im Fahrzeug anzuordnen. Die Notrufeinheit ist hierzu mit
einer eigenen Batterie, mit einem GSM-Transceiver und mit einer
Sende- und Empfangseinheit zum Aufbau einer kurzen Funkstrecke zum
Funktelefon ausgestattet und bei Auslösung eines Notrufes
sendet die Notrufeinheit einen Notruf über die kurze Funkstrecke
zum Funktelefon, das den Notruf über Funk zu einer Notrufzentrale
weiterleitet. Weil die Notrufeinheit nicht über Kabel – elektrische
oder Lichtleiterfasern – mit dem Funktelefon verbunden
ist, sondern über eine Funkverbindung, kann nicht der Fall
eintreten, dass bei einem Zusammenstoss die Kabel zerstört
und das Absetzen eines Notrufs deshalb verunmöglicht wird.
Die Funkübertragung eines Notrufes von der Notrufeinheit
zum Funktelefon erfolgt gemäß dem Bluetooth-Standard. Ein
Notruf kann z. B. wie bei bekannten Notrufeinrichtungen vom Auslösesignal
eines Airbags ausgelöst werden. Weiterhin kann in der Notrufeinheit
ein Sensor angeordnet sein, der einen Zusammenstoss detektiert und
unverzüglich das Absetzen eines Notrufs bewirkt.
-
Beispielsweise
kann als Sensor ein Kreisel vorgesehen sein, der nicht mittels elektrischer
Signale, sondern auf mechanischem Weg die Auslösung eines
Notrufs von der Notrufeinrichtung zum Funktelefon bewirkt. Weil
der Kreisel bereits zu Beginn eines Zusammenstosses reagiert, wird
ein Notruf noch vor einer Beschädigung oder der Zerstörung
des Funktelefons abgesetzt. Die kurze Zeit zwischen der Detektion
eines Zusammenstosses durch den Kreisel und einer möglichen
Beschädigung oder Zerstörung des Funktelefons
durch einen Aufprall genügt, um über die Bluetooth-Verbindung
alle für den Unfall relevanten Daten noch übertragen
zu können. Für den Fall, dass diese Zeit nicht
mehr zum Absetzen eines Notrufes ausreicht, sendet der GSM-Transceiver der
Notrufeinrichtung einen Notruf aus. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, dass ein handelsübliches Funktelefon dazu
vorbereitet ist, die von der Notrufeinheit ausgesandten Notrufe
zu empfangen und an eine Notrufzentrale weiter zu übertragen
oder dass der Benutzer über das Mobiltelefon die Notrufeinheit
aktiviert und einen Notruf auslöst. Das Mobiltelefon fungiert
dabei quasi als Fernbedienung für die Notrufeinheit.
-
Weiterhin
sind vom Benutzer durch Tastendruck aktivierbare, tragbare Notrufsender
seit langem bekannt. Um einen Notruf innerhalb weniger Sekunden
ohne ein Drücken von Tasten mittels eines tragbaren Mobiltelefon
oder eines in eine Armbanduhr, Brosche oder Armband eingebauten
Notrufsenders abzusetzen, ist es aus der
DE 198 49 846 A1 bekannt,
dass dieser ein Spracherkennungsprogramm aufweist, dass mindestens
eine Notruf-Telefonnummer fest eingespeichert ist und dass bei Eingabe/Erkennung
eines bestimmten Wortes die Notruf-Telefonnummer selbsttätig
gewählt wird. Weiterhin kann das Mobiltelefon/Notrufsender
mit einem Impulsgeber zum Peilen der momentanen Position ausgestattet
sein.
-
In ähnlicher
Weise ist ein aus der
EP
1 372 324 A2 bekannter Mobiltelefon/Notrufsender ausgestaltet.
Bei einer dort beschriebenen Ausführungsform werden – im
Modus stiller Alarm – verschiedene vorher abgespeicherte
Schlüsselwörter ausgewertet und beim Erkennen
eines der Schlüsselwörter wird über das
Mobilfunknetz eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle/Polizeistation
abgesetzt.
-
Schließlich
ist aus der
US 6 573
831 B2 eine Überwachungsvorrichtung im Fahrzeug
bekannt, bei der mittels eines Mikrofons Geräusche im Bereich des
Fahrzeugs kontinuierlich aufgenommen und gespeichert werden, um
diese nach einem eventuell erfolgten Unfall auswerten zu können.
Die mittels des Mikrofons erfassten Geräusche dienen selbst
jedoch nicht zur Auslösung eines Notrufs im Fahrzeug.
-
Wie
die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt,
sind unterschiedlich ausgestaltete Fahrzeug-Notfunksysteme mit oder
ohne Standortbestimmung oder Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades
für einen bevorstehenden Unfall bekannt. In der Regel ist
es erforderlich, das Mobiltelefon in die Fahrzeugelektronik zu integrieren oder über
Schnittstellen an diese anzukoppeln oder es sind, wie beim Gegenstand
der
WO 03/042943
A2 zwei Funktelefone erforderlich.
-
Weiterhin
sind umfangreiche Vorkehrungen gegenüber unbeabsichtigten
Auslösevorgängen für einen Notruf zu
treffen. Auch die Auslösung mittels abgespeicherter Schlüsselwörter
bei einem vom Benutzer mitgeführten Mobiltelefon/Notrufsender
versagt, wenn der Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall selbst dazu
nicht mehr in der Lage ist. Deshalb fehlt in der Praxis ein Fahrzeug-Notfunksystem,
welches unabhängig von anderen technischen Gegebenheiten
universell einsetzbar ist und welches im Falle eines Unfalls automatisch
einen Notruf auslöst.
-
In
dem sog. 112-eCall der Europäischen Union ist die Übertragung
der GPS-Position beim Absetzen eines Notrufs auch dann zwingend
vorgeschrieben, wenn nur ein kleinstmöglicher Datensatz übertragen
werden soll.
-
Bei
einem automatisierten Notruf werden sowohl Daten als auch Sprache übertragen.
Die Daten bestehen z. B. aus dem Zeitpunkt des Unfalls, der Position
und Richtung des Unfalls, der Schwere des Unfalls, etc. Diese Daten
werden auf die Sprache aufmoduliert und anschließend werden
an der Empfangsstelle Daten und Sprache wieder getrennt. Eine andere
Möglichkeit ist die Versendung der Daten per SMS.
-
Beide
Vorgehen setzen voraus, dass sowohl Sender als auch Empfänger
die gleiche Technik der Decodierung beherrschen.
-
Bei
einem automatisierten Notruf (eCall) wird die GPS-Position übermittelt.
Mit dieser Position kann die Notrufzentrale (Public Safety Answering Point,
PSAP) ermitteln, wo der Notruf abgesetzt wurde. Hierzu ist es jedoch
notwendig, dass der PSAP die Positionsdaten interpretieren kann,
d. h. die Positionsdaten müssen in einem Format und einer
Codierung übermittelt werden, die der PSAP auch decodieren
kann. Zusätzlich benötigt der PSAP eine Software,
die aus der GPS-Position eine Adresse ermitteln kann.
-
Zusammenfassung der Erfindung
-
Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Notruf für
Fahrzeuge bereitzustellen.
-
Es
sind eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum Übermitteln
eines Notrufs, ein Notrufsystem, eine Verwendung, ein Verfahren,
ein Computerprogrammprodukt sowie ein computerlesbares Medium gemäß den
Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Die
beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen
die Notrufeinrichtung, das Notrufsystem, die Verwendung, das Verfahren,
das Computerprogrammprodukt und das computerlesbare Medium.
-
Gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Notrufeinrichtung
für ein Fahrzeug zum Übermitteln eines Notrufs
angegeben, welche eine Detektionseinheit, eine Steuereinheit und
eine Kommunikationseinheit aufweist. Die Detektionseinheit dient
der Erfassung einer Position des Fahrzeugs und die Steuereinheit
dient der Ermittlung von Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer
digitalen Karte und der erfassten Position des Fahrzeugs. Weiterhin
ist die Steuereinheit zur Umsetzung der Adressdaten mittels einer
Medienkonvertierung ausgeführt. Die Kommunikationseinheit
dient der Übermittlung des Notrufs an einen Empfänger,
wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
-
Der
Begriff Medienkonvertierung bezeichnet ganz allgemein die Überführung,
Umwandlung oder Konvertierung einer Datei von einem Dateiformat
in ein anderes. Das gilt für den Transfer von Daten zwischen
unterschiedlichen Medien und Dateisystemen ebenso, wie für
die Übertragung von Daten von einem Speichermedium auf
ein anderes.
-
Soll
also ein Notruf abgesetzt werden, kann die Steuereinheit auf die
Detektionseinheit zurückgreifen und sich von der Detektionseinheit
die aktuelle Fahrzeugposition mitteilen lassen. Hierfür
weist die Detektionseinheit einen GPS-Empfänger auf.
-
An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass im Kontext der vorliegenden
Erfindung GPS stellvertretend für sämtliche globale
Navigationssatellitensysteme (GMSS) steht, wie z. B. GPS, Galileo, GLONASS
(Russland), Compass (China), IRNSS (Indien), ...
-
Nachdem
der Steuereinheit die GPS-Position vorliegt, wird diese textuelle
Information mit der digitalen Karte verglichen und auf diese Weise
die Adresse des Unfallortes (Straße und Hausnummer oder
eine andere Form der Adresscharakterisierung) ermittelt. Diese Adressinformation
wird dann von der Steuereinheit konvertiert und beispielsweise in
eine Sprachinformation umgewandelt, die dann nachfolgend von der
Kommunikationseinheit an einen oder mehrere Empfänger übermittelt
wird.
-
Auf
diese Weise kann der Aufwand beim Auslesen der empfangenen Daten
reduziert werden, da einerseits den Empfängern bereits
eine (Post) Adresse vorliegt und andererseits eine Vielzahl von unterschiedlichen
Empfangsgeräten verwendet werden können, die lediglich
dazu in der Lage sein müssen, die konvertierten Daten wiederzugeben.
-
Es
können also z. B. sämtliche Informationen nur über
eine Sprachverbindung übertragen werden, so dass bei den
Empfängern nicht die Notwendigkeit einer Decodierung besteht.
-
Unter
dem Begriff „digitale Karten" sind auch Karten für
fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS, Advanced Driver Assistance
System) zu verstehen, ohne dass eine Navigation stattfindet.
-
Bei
dem Fahrzeug handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug,
wie Auto, Bus oder Lastkraftwagen, oder aber auch um ein Schienenfahrzeug,
ein Schiff, ein Luftfahrzeug, wie Helikopter oder Flugzeug, oder
beispielsweise um ein Fahrrad.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Detektionseinheit
zur Erfassung von weiteren Messwerten und die Steuereinheit zur Auswertung
der Messwerte ausgeführt. Die Steuereinheit kann auf Basis
dieser Auswertung entscheiden, ob sich ein Unfall oder eine andere
Situation ereignet hat, welche die Auslösung eines automatisierten
Notrufs zur Folge haben soll. Die umgewandelten Daten, also der
Notruf, werden nur dann übermittelt, wenn die Auswertung
auf eine solche Situation, beispielsweise einen erfolgten Unfall,
hindeutet.
-
Auf
diese Weise kann die Auslösung des Notrufs vollständig
automatisiert werden. Ein Benutzereingriff ist nicht erforderlich.
Der Notruf wird also auch dann abgesetzt, wenn der Fahrer nicht
mehr handeln kann.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung enthält
der Notruf zusätzlich die Position des Fahrzeugs, beispielsweise
in Form von GPS-Daten. Diese Positionsangabe wird ebenfalls vor
der Übermittlung in Sprachinformation umgewandelt und dann
seriell zu den Adressdaten an die Empfänger übermittelt.
-
Die Übermittlung
der GPS-Position und der Adressdaten erfolgt beispielsweise seriell
im selben Übertragungskanal.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Steuereinheit
zur Umsetzung der Daten in eine Sprachinformation einen Sprachsynthesizer
auf, der zur Umsetzung von Daten mittels Sprachsynthese ausgeführt
ist.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Kommunikationseinheit
und die Steuereinheit zur wahlweisen Übermittlung der Daten
in textueller Form oder als bereits medienkonvertierte Daten als
Reaktion auf eine Anfrage des Empfängers ausgeführt.
-
Der
Empfänger kann also entscheiden, ob er die Daten als Audiodaten
oder Videodaten übermittelt haben möchte oder
in textueller Form, z. B. als SMS. Auch ist es möglich,
dass der Empfänger auswählt, dass die GPS-Position
in textueller Form übermittelt werden soll, die Adressinformation
aber als Sprache.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich
bei dem Empfänger um ein mobiles Endgerät. Dessen
Nummer kann beispielsweise in der Kommunikationseinheit fest hinterlegt
sein bzw. über einen Verzeichnisdienst ermittelt werden.
Der automatisierte Notruf kann also von einer Vielzahl mobiler Empfänger
empfangen werden, die dann ggf. den Notruf an andere mobile Empfänger
oder an eine Zentrale weiterleiten.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich
bei dem Empfänger um ein fest eingebautes NAD (Network
Access Device).
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich
bei der Kommunikationsverbindung zur Übermittlung der Sprachinformationen
um eine schmalbandige Kommunikationsverbindung. Auf diese Weise
können auch preiswerte, schmalbandige Empfangsgeräte
eingesetzt werden.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung enthält
der Notruf weitere Sprachinformation, die mit einer akustischen
Spracheingabe eines Fahrzeuginsassen korrespondiert, wobei die Kommunikationseinheit
zur Übermittlung sämtlicher Daten in demselben Übertragungskanal
ausgeführt ist.
-
Es
ist also möglich, dass die Fahrzeuginsassen auch Sprachnachrichten
abgeben, die dann von der Notrufeinrichtung übermittelt
werden. Die Übermittlung sämtlicher Informationen
erfolgt seriell im selben Übertragungskanal.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Notrufeinrichtung
zur Absetzung eines vollautomatischen Notrufs ausgeführt.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Notrufsystem
angegeben, welches eine oben beschriebene Notrufeinrichtung und einen
Empfänger zum Empfang der Sprachinformationen aufweist.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der Empfänger
zur automatischen Vornahme eines Rückrufs beim Empfang
eines Notrufs ausgeführt, wenn innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne
keine weitere Meldung des Insassen des Fahrzeugs empfangen wird,
wobei der Empfänger dann entsprechende Rettungsmaßnahmen
einleitet, wobei die Notrufeinheit hierbei so ausgelegt ist, dass sie
zurückgerufen werden kann und diesen Rückruf entgegennehmen
kann.
-
Auf
diese Weise wird ein vollautomatisches Notrufsystem bereitgestellt.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Verwendung
einer oben beschriebenen Notrufeinrichtung in einem Fahrzeug angegeben.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren
zum Übermitteln eines Notrufs von einem Fahrzeug an einen
oder mehrere Empfänger angegeben, bei welchem eine Position des
Fahrzeugs erfasst wird, Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis einer
digitalen Karte und der erfassten Position ermittelt werden, eine
Umsetzung der Adressdaten mittels einer Medienkonvertierung erfolgt
und ein Notruf an einen Empfänger übermittelt wird,
wobei der Notruf die umgesetzten Daten enthält.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist das Verfahren
weiterhin die Verwendung der in der Vergangenheit zurückgelegten Strecke
und anderer Fahrzeuggrößen bei der Ermittlung
der Adressdaten auf.
-
Auf
diese Weise kann die Adressbestimmung mit erhöhter Genauigkeit
erfolgen.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Computerprogrammprodukt
angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt
wird, den Prozessor anleitet, die oben beschriebenen Verfahrensschritte
durchzuführen.
-
Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein computerlesbares
Medium angegeben, auf dem ein Computerprogrammprodukt gespeichert
ist, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird,
den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte
auszuführen.
-
Eine
grundsätzliche Überlegung der Erfindung ist darin
zu sehen, dass mit einem automatisierten Notruf auch die Adresse übermittelt
wird, an der der Notruf abgesetzt wurde. Die Adresse wird hierbei aus
der digitalen Karte ermittelt und die Übermittlung der
Adresse erfolgt mittels Text-to-Speech. Auf diese Weise kann die
Einleitung von Rettungsmaßnahmen erleichtert werden, da
einerseits die Fahrzeugposition von den Rettungskräften
leichter feststellbar ist und andererseits viel mehr potenzielle
Empfänger zur Verfügung stehen, da die technischen
Anforderungen an die einzelnen Empfangsgeräte reduziert ist.
-
Im
Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben.
-
1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Notrufeinrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Notrufsystems gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
3 zeigt
eine schematische Darstellung einer Datenübertragungssequenz
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
4 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
-
Die
Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
-
In
der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen
oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
-
1 zeigt
eine schematische Darstellung von Komponenten einer Notrufeinrichtung 100.
Die Notrufeinrichtung 100 ist beispielsweise in einem Fahrzeug
installiert und dient der Übermittlung eines automatisierten
Notrufs an eine Rettungsleitzentrale oder aber auch an einzelne
mobile Empfänger.
-
Die
Notrufeinrichtung 100 weist eine Detektionseinheit 119,
eine Steuereinheit 102 und eine Kommunikationseinheit 115 mit
einer Antenne 116 auf.
-
Die
zu sendenden Daten, welche von der Steuereinheit 102, die
beispielsweise in Form einer CPU ausgeführt ist, an die
Kommunikationseinheit 115 übertragen werden, können über
eine Verschlüsselungseinrichtung 114 verschlüsselt
werden. Ebenso können die empfangenen Daten, die von der
Kommunikationseinheit 115 an die Steuereinheit 102 übertragen
werden, von der Verschlüsselungseinheit 114 entschlüsselt
werden.
-
Auf
diese Weise kann die Gefahr eines Missbrauchs verringert werden.
-
Mit
der Steuereinheit 102 ist eine Eingabeeinheit 112 verbunden.
Für die Eingabeeinheit 112 können verschiedene
Einstellungen der Notrufeinrichtung und einer damit zusammenhängenden
Navigationseinheit vorgenommen werden. Bei der Navigationseinheit
handelt es sich um einen optionalen Bestandteil der Notrufeinrichtung.
-
Weiterhin
ist eine optische Ausgabeeinheit in Form eines Monitors 110 vorgesehen,
auf der beispielsweise Zielführungsinformationen ausgegeben werden
können. Darüber hinaus können die Zielführungsinformationen
auch über eine akustische Ausgabeeinheit 111 ausgegeben
werden. Die Ausgabe über die akustische Ausgabeeinheit 111 hat
den Vorteil, dass der Fahrer weniger vom aktuellen Verkehrsgeschehen
abgelenkt wird.
-
In
einem Speicherelement 113, das mit der Steuereinheit 102 verbunden
ist oder in der Steuereinheit 102 integriert ist, sind
die digitalen Kartendaten (z. B. als Navigationskartendaten) in
Form von Datensätzen abgelegt. Beispielsweise sind in dem Speicherelement 113 auch
zusätzliche Informationen über Verkehrsbeschränkungen
und dergleichen abgelegt und den Datensätzen zugeordnet.
-
Weiterhin
ist ein Fahrerassistenzsystem 117 vorgesehen, welches mit
den digitalen Kartendaten versorgt wird.
-
Zur
Bestimmung der aktuellen Fahrzeugposition weist die Notrufeinrichtung 100 eine
Navigationseinheit mit einem Satellitennavigationsempfänger 106 auf,
der zum Empfang von Navigationssignalen von beispielsweise Galileo-Satelliten
oder GPS-Satelliten ausgelegt ist. Natürlich kann die Navigationseinheit
mit dem Satellitennavigationsempfänger 106 auch
für andere Satellitennavigationssysteme ausgeführt
sein.
-
Da
die Navigationssignale beispielsweise im innerstädtischen
Bereich nicht immer empfangbar sind, weist die Notrufeinrichtung
zur Durchführung einer Koppelnavigation zudem einen Richtungssensor 107,
einen Wegstreckensensor 108, einen Lenkradwinkelsensor 109 und
ggf. auch einen Federwegsensor 118 sowie eine ESP-Sensorik 104 und
ggf. einen optischen Detektor 105, wie beispielsweise eine
Kamera, oder einen Strahlsensor 120, wie beispielsweise
einen Radar, auf.
-
Die
Signale des GPS-Empfängers und der übrigen Sensoren
werden in der Steuereinheit 102 bearbeitet. Die aus diesen
Signalen ermittelte Fahrzeugposition wird über Map Matching
mit den Straßenkarten abgeglichen. Die so gewonnene Zielführungsinformation
wird über den Monitor 110 schließlich
ausgegeben.
-
Alle
für die Übermittlung des Notrufs vorgesehenen
Daten werden von der Steuereinheit 102, welche einen Sprachsynthesizer
aufweist, mittels Sprachsynthese in Sprachinformationen umgewandelt
und dann über einen entsprechenden (Sprach) Kommunikationskanal übermittelt.
-
2 zeigt
eine schematische Darstellung eines Notrufsystems, welches ein Unfallfahrzeug 201 mit
einer Notrufeinrichtung 100 sowie eine Zentrale 200 aufweist.
-
Die
Zentrale 200 umfasst eine Kommunikationseinheit 203 in
Form eines zentralen Servers und eine Antenne 204 zum Senden
und Empfangen der Daten und Informationen mittels der Funkübertragungsstrecke 202.
-
Weiterhin
ist ein Lautsprecher 205 vorgesehen, über den
die empfangenen Sprachinformationen abgespielt werden können.
Zum Abspielen von Videodateien ist ein Monitor 209 vorgesehen.
Weiterhin weisen der Server 203 ein Mikrofon 211 und
die Notrufeinrichtung 100 ein weiteres Mikrofon 212 auf.
-
Bei
der Zentrale 200 handelt es sich um eine Rettungsleitzentrale,
welche die Rettungsleitung vollautomatisch durchführen
kann.
-
Beispielsweise übermittelt
die Zentrale 200 nach Empfang des automatisierten Notrufs
Anweisungen an einzelne Empfänger 206, 207, 208.
Weiterhin kann der Notruf auch direkt an einen einzelnen Empfänger 209 übermittelt
werden, der diesen Notruf dann an die Einzelempfänger 206, 207, 208 und/oder die
Zentrale 200 weiterleitet. Auf diese Weise kann der Notruf
auch in Gebieten mit kurzreichweitigem Empfang effektiv an eine
Vielzahl von Empfängern verteilt werden.
-
Erfindungsgemäß kann
ein elektronischer Notruf (eCall) übermittelt werden, der
dem Rettungspersonal direkt verständlich ist. Hierzu wird
eine digitale Karte im Fahrzeug benötigt, aus der mittels
der GPS-Position die Straße inklusive Hausnummer ermittelt
wird, an der der Notruf abgesetzt wird. Diese Adresse wird anstelle
oder in Kombination mit der GPS-Position übermittelt.
-
Hierzu
werden die zu übertragenden Daten per Synthesizer in Sprache
verwandelt (Text-to-Speech) und dann über einen Sprachkanal an
die Empfänger übermittelt. Während der
Datenübertragung wird die Sprache aus dem Fahrzeug in einem
Puffer zwischengespeichert (ähnlich dem zeitverzögerten
Fernsehen (Timeshift), wie es bei Videorecordern eingesetzt wird),
um keine Informationen zu verlieren.
-
Somit
können auch PSAPs diese Information verwenden, die ansonsten über
keine Möglichkeit zum Datenempfang verfügen oder
die im Fahrzeug verwendete Codierung nicht kennen. In anderen Worten
können auch „alte" PSAPs die Daten verwenden,
die nur über eine Sprachverbindung verfügen. Zum
Datenempfang braucht es heute spezielle Hard- und Software, die
noch nicht standardisiert ist und damit in alle PSAPs noch integriert
werden muss (bei entsprechend hohen Kosten).
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, die in der Vergangenheit zurückgelegte
Strecke und zusätzliche Fahrzeuggrößen
(Lenkradwinkel, Raddrehzahl, ...) in die Ermittlung der Position
einbeziehen zu können. Dies ist vor allem bei schlechtem
GPS-Empfang, beispielsweise in Häuserschluchten, Tunneln oder
in Gebäuden oder bei schwierigen regionalen Gegebenheiten
(viele Straße, eng beieinander, Straßen übereinander,
...), hilfreich.
-
Durch
die Erfindung ist es nicht mehr notwendig, dass der PSAP die Positionsinformation
in eine Adresse überführt. Diese Tätigkeit
wird schon im Fahrzeug durchgeführt und somit ist die Adressinformation
auch vorhanden, wenn der PSAP über diese Technik nicht
verfügt. Über die Konvertierung des Text-to-Speech
kann die Adresse auch dann zur Verfügung gestellt werden,
wenn auf Seiten des PSAPs kein Datenempfang möglich ist.
Durch Verwendung der in der Vergangenheit zurückgelegten
Strecke und anderer Fahrzeuggrößen kann die Adresse
zudem genauer ermittelt werden.
-
Durch
die reine Nutzung von Sprache oder (bewegten) Bildern als Übertragungsmedium
ist keine Standardisierung der Datenschnittstelle notwendig und
auch keine Änderung der Infrastruktur. Hierzu werden die
Daten in Sprache mittels Text-to-Speech oder einer anderen Medienkonvertierung
umgesetzt und Daten, welche die normale Sprache der Fahrzeuginsassen
repräsentieren, während der Übertragung
gepuffert.
-
3 zeigt
eine schematische Darstellung von zwei Übertragungssequenzen 301, 302,
welche zwei automatische Notrufe symbolisieren, die vom Sender 100 an
den Empfänger 200 übermittelt werden.
-
In
einer ersten Sequenz 301 wird zuerst ein GPS-Signal 303 übertragen.
Daraufhin erfolgt die Übertragung der Adressdaten 304,
gefolgt von einer Übertragung gesprochener Informationen 305.
-
Sämtliche
Daten werden seriell im selben Datenkanal übermittelt.
-
Beim
zweiten Notruf 302 werden zuerst gesprochene Daten 306 übertragen.
Nach einer Sprechpause erfolgt die Übertragung der Adressdaten 307,
gefolgt von einer Übertragung der GPS-Position 308.
Daraufhin werden wieder Worte der Fahrzeuginsassen 309 übertragen.
Da die Insassen zwischenzeitlich wieder mit dem Sprechen begonnen haben,
sind diese Sprachinformationen 309 zwischengepuffert worden,
um keinen Datenverlust zu erleiden.
-
4 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens, bei dem in Schritt 401 der
Unfall von der Fahrzeugsensorik erfasst wird. In Schritt 402 wird
der Unfallort mittels GPS-Navigationstechnik erfasst wird. Um die
Messung des Unfallortes noch genauer zu gestalten, werden hierfür
noch weitere, von der Fahrzeugsensorik erfasste Messdaten herangezogen, wie
beispielsweise ESP-Daten.
-
In
Schritt 403 werden die Adressdaten des Fahrzeugs auf Basis
der ermittelten Position sowie digitaler Kartendaten bestimmt.
-
In
Schritt 404 erfolgt die Umsetzung der ermittelten Adressdaten
in Sprachinformation mittels eines Sprachsynthesizers und in Schritt 404 werden die
synthetisierten Adressdaten als automatischer Notruf an eine Empfangsstation
versendet.
-
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass „umfassend" und „aufweisend"
keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine"
oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf
eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden
sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer
oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden
können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht
als Einschränkungen anzusehen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4321416
A1 [0002]
- - DE 10137670 A1 [0004]
- - DE 29911590 U1 [0005]
- - DE 19917207 C2 [0006]
- - DE 19922730 A1 [0007]
- - WO 03/042943 A2 [0008, 0013]
- - DE 19849846 A1 [0010]
- - EP 1372324 A2 [0011]
- - US 6573831 B2 [0012]