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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auslösung und Übertragung
eines Notrufs von einem Fahrzeug, insbesondere für ein
Kraftfahrzeug, gemäß dem Patentanspruch 1.
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Fahrzeug-Notrufsysteme
sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus
DE 43 21 416 A1 ein Fahrzeug-Notrufsystem
bekannt, welches auf dem Fahrzeug-Notrufsystem des Demonstrationsprojekts ARTHUR
aus dem Jahre 1989 aufbaut. Um eine Standortbestimmung des verunfallten
Fahrzeugs unabhängig von den funktechnischen Randbedingungen,
beispielsweise funktechnische Abschattungseffekte in Tunnels, am
Unfallort zu ermöglichen, ist vorgesehen,
- a) dass die Positionsbestimmungseinrichtung während
der (gesamten) Betriebsphase des Fahrzeugs fortlaufend, vorzugsweise
in vorgegebenen zeitlichen Abständen automatisch die momentane Position
des Fahrzeugs ermittelt und die ermittelten Positionsdaten dem Notrufsender übergibt und
- b) dass die Positionsdaten im Notrufsender bis zum Empfang neuer
Positionsdaten von der Positionsbestimmungseinrichtung gespeichert
bleiben.
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Im
Falle eines Unfalls überprüft der mit einer Steuereinheit (welche
mit einer Positionsbestimmungseinrichtung und einem Notrufsender,
z. B. in Form eines entsprechend modifizierten Autotelefons verbunden
ist) verbundene Crashsensor (z. B. der Airbagsensor) anhand vorgegebener
Unfallkriterien, ob ein Notrufsignal auszusenden ist oder nicht.
Werden die Kriterien erfüllt, gibt der Crashsensor ein
Freigabesignal über die Steuereinheit an den Notrufsender,
der daraufhin über die zweite Antenne per Funk ein Notrufsignal
zusammen mit den momentan abgespeicherten Positionsdaten des Fahrzeugs
aussendet. Weiterhin ist es möglich, dass bei Erfüllung
der Unfallkriterien der Crashsensor eine erneute Bestimmung der
Fahrzeugposition durch die Positionsbestimmungseinrichtung veranlasst
und dass diese Positionsdaten zusammen mit dem Notrufsignal vom Notfunksender
ausgesendet werden. Schließlich ist es möglich,
anstelle eines GPS (Global-Positioning-System) einen Travelpiloten
zur Ortsbestimmung einzusetzen.
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Eine
Notfall-Meldevorrichtung, welche mehrere Signalformate erkennen
kann, so dass sie allgemein in Fahrzeugen oder Modellen mit unterschiedlichen
Signalformaten für die Signale von einer Airbag-Einrichtung
installiert werden kann ist aus der
DE 101 37 670 A1 bekannt. Die Airbag-Einrichtung ist
dabei mit einer Steuereinheit verbunden und wird über eine
LAN-Signalleitung aktiviert, wenn eine Fahrzeug-LAN-Busleitung verwendet
wird, oder über eine direkte Leitung, die keine LAN-Signalleitung
ist, wenn es sich um ein Fahrzeug ohne Fahrzeug-LAN handelt. Die
Airbag-Einrichtung gibt ein Statussignal aus, um zu identifizieren,
ob es sich um eine LAN-Verbindung oder um eine Direktleitungsverbindung
handelt.
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Die
Steuereinheit sieht dabei die folgenden Funktionen vor:
- 1) Erkennen einer Notrufanforderung anhand eines Operationssignals
von einer Notfall-Meldetaste, eines bei einem Zusammenstoss oder
einem Unfall von der Airbag-Einrichtung ausgegebenen Airbag-Entwicklungssignals
oder eines automatischen Notfall-Meldesignals auf der Basis eines
Kraftstoffunterbrechungssignals.
- 2) Starten des Notfall-Meldeprozesses durch das Auslesen von
Positionsinformation und anderen Daten aus einer Speichereinheit.
- 3) Auslesen der in der Speichereinheit gespeicherten Telefonnummer
der Zentrale wie etwa der Polizei oder einer Rettungszentrale, die
das Notfall-Meldesystem überwacht.
- 4) Anfordern eines Telefonanrufs bei der Notfall-Meldeeinheit
unter Verwendung dieser Telefonnummer.
- 5) Erkennen des Übergangs zum Konversationszustand,
wenn ein Antwortsignal von dem der Telefonnummer entsprechenden
Partner oder ein zum Konversationszustand überleitendes
Signal wie etwa ein Freizeichen empfangen wird.
- 6) Senden von Positionsinformation und Verlaufsdaten, die von
der Positionsinformation-Erfassungs-/Verarbeitungseinheit erhalten
wurden, sowie des Zentralenanrufsignals über die Basisstation
der Kommunikationseinrichtung an die Notfall-Meldeeinheit.
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Weiterhin
ist aus dem
DE 299
11 590 U1 eine durch Airbag und Sensoren auslösende,
in einem PKW fest installierte Vorrichtung bekannt. Die Vorrichtung
besteht aus einem nur für Notrufe programmierten digitalen
Freisprech-Telefon in einem Gehäu se, welches baulich bedingt
zum Einbau in die Innenverkleidung des PKW-Daches geeignet ist,
und Steuerleitungen zu den externen Einschaltern, beispielsweise
Airbag oder Sensoren. Der Notruf erfolgt automatisch, wenn einer
der im PKW befindlichen Airbag oder Sensoren oder der Notruf von
Hand mit einem Taster oder von im Fahrzeug installierten weiteren Sensoren
ausgelöst wird. Vorzugsweise ist die Vorrichtung mittig
zwischen den Vorder- und Hintersitzen unter dem Dach des PKW untergebracht.
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Eine
weitere Notrufeinrichtung für Fahrzeuge, welche bei einem
von Sensoren im Fahrzeug ermittelten Unfall eine Notrufmeldung an
eine Rettungsleitstelle aussendet, wobei die Notrufmeldung für
die Einleitung von Hilfsmassnahmen geeignete Informationen enthält,
ist aus der
DE 199
17 207 C2 bekannt. Um zu gewährleisten, dass eine
Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle abgesetzt wird, auch wenn
die Bordelektronik des Fahrzeugs durch den Unfall zerstört
wird, ist vorgesehen, dass die Notrufeinrichtung bei einer von den
Sensoren ermittelten kritischen Fahrsituation, noch bevor es zu
einem tatsächlichen Unfall gekommen ist, eine erste Meldung aussendet,
die die geographische Fahrzeugposition enthält. Führt
die kritische Fahrsituation anschließend nicht zu einem
Unfall, so wird die Rettungsleitstelle mit einer zweiten Meldung,
die nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne nach der ersten Meldung
gesendet wird, darüber informiert, dass die erste Meldung
hinfällig ist. Die Sensoren können Translationsbeschleunigungen
und/oder Drehwinkelbeschleunigungen des Fahrzeugs und/oder Formänderungen
der Fahrzeugkarosserie und/oder Bremsvorgänge und/oder
Lenkbewegungen erfassen. Eine Auswerteeinheit leitet aus den Sensorsignalen
durch Schwellwertentscheidungen her, ob eine kritische Fahrsituation
gegeben ist und ob aus einer kritischen Fahrzeugsituation ein Unfall
entstanden ist. Die zweite Meldung enthält dann Informationen über
das Fahrzeugkennzeichen und/oder den Fahrzeugtyp und/oder die Unfallschwere
und/oder die Zahl der Fahrzeuginsassen und/oder akute Krankheiten
von Fahrzeuginsassen. Nach der zweiten Meldung kann noch mindestens
eine weitere Meldung ausgesendet werden, die weitere Informationen über
den Unfallhergang und/oder die Situation der betroffenen Fahrzeuginsassen
enthält.
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Ein ähnliches
Notrufsystem mit einem im Kraftfahrzeug vorhandenen Sender/Mobiltelefon
zur automatischen Übermittlung eines Notrufs an eine externe
Empfangsstation und mindestens einem Signalgeber, wobei der Sender
und der Signalgeber mit einer Recheneinheit verbunden sind, die
den Notruf bei Vorliegen eines entsprechenden Signals des Signalgebers
aktiviert, ist aus der
DE
199 22 730 A1 bekannt. Das Notrufsystem enthält
Mittel zur Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für
einen bevorstehenden Unfall mit den Signalen des Signalgebers und
der Notruf (zusammen mit der mittels GPS-Navigation oder Koppelnavigation
oder durch Barken am Fahrbahnrand ermittelten Position) ist bei Überschreiten
eines Grenzwertes für den Wahrscheinlichkeitsgrad aktivierbar.
Insbesondere enthält das Notrufsystem als Signalgeber mit
der Recheneinheit verbundene Messmittel zur Bestimmung der Relativgeschwindigkeit
und des Abstandes des Fahrzeuges zu einem anderen Fahrzeug oder
einem Hindernis (Radarsystem, Infrarotsystem), wobei in der Recheneinheit
ein Vergleich der mit dem Radarsystem bestimmten Relativgeschwindigkeit
mit einem maximal zulässigen Wert der Relativgeschwindigkeit bei
dem gemessenen Abstand durchführbar ist. Der Notruf ist
somit bereits vor dem Unfall bei Überschreiten der maximal
zulässigen Relativgeschwindigkeiten bei gegebenem Abstand
aktivierbar. Es ist möglich, mehrere Wertepaare eines Abstandes
und einer zugehörigen maximal zulässigen Relativgeschwindigkeit
in einem Speicher abzuspeichern und beispielsweise durch Interpolation
die maximal zulässige Relativgeschwindigkeit, auch in Abhängigkeit
von der Fahrbahnbeschaffenheit (optische Sensoren), zu bestimmen.
Um Fehlalarmierungen zu verhindern, ist die Recheneinheit mit mindestens
einem Sensor zur Detektion eines Unfalls verbunden, insbesondere
einem Beschleunigungssensor des Airbags oder einem Temperatursensor.
Das Notrufsystem enthält weiterhin einen mit der Recheneinheit
verbundenen Zeitgeber (Timer), der mit Aktivierung des Notrufs gestartet
wird. Liegt zum Zeitpunkt des Ablaufs des Timers kein-kollision-signalisierendes
Signal des Sensors vor, so wird der Notruf über das Mobiltelefon oder
den Sender automatisch widerrufen.
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Um
selbst bei einem starken Aufprall oder Zusammenstoss von einem Fahrzeug
mit einem Funktelefon noch sicher einen Notruf absetzen zu können,
ist es aus der
WO
03/042943 A2 bekannt, eine autarke Notrufeinheit an einer
besonders vor Beschädigung durch Zusammenstoss oder Aufprall geschützten
Stelle im Fahrzeug anzuordnen. Die Notrufeinheit ist hierzu mit
einer eigenen Batterie, mit einem GSM-Transceiver und mit einer
Sende- und Empfangseinheit zum Aufbau einer kurzen Funkstrecke zum
Funktelefon ausgestattet und bei Auslösung eines Notrufes
sendet die Notrufeinheit einen Notruf über die kurze Funkstrecke
zum Funktelefon, das den Notruf über Funk zu einer Notrufzentrale
weiterleitet. Weil die Notrufeinheit nicht über Kabel – elektrische
oder Lichtleiterfasern – mit dem Funktelefon verbunden
ist, sondern über eine Funkverbindung, kann nicht der Fall
eintreten, dass bei einem Zusammenstoss die Kabel zerstört
und das Absetzen eines Notrufs deshalb verunmöglicht wird.
Die Funkübertragung eines Notrufes von der Notrufeinheit
zum Funktelefon erfolgt gemäß dem Bluetooth-Standard. Ein
Not ruf kann z. B. wie bei bekannten Notrufeinrichtungen vom Auslösesignal
eines Airbags ausgelöst werden. Weiterhin kann in der Notrufeinheit
ein Sensor angeordnet sein, der einen Zusammenstoss detektiert und
unverzüglich das Absetzen eines Notrufs bewirkt. Es kann
als ein Sensor ein Kreisel vorgesehen sein, der nicht mittels elektrischer
Signale, sondern auf mechanischem Weg die Auslösung eines Notrufs
von der Notrufeinrichtung zum Funktelefon bewirkt. Weil der Kreisel
bereits zu Beginn eines Zusammenstosses reagiert, wird ein Notruf
noch vor einer Beschädigung oder der Zerstörung
des Funktelefons abgesetzt. Die kurze Zeit zwischen der Detektion
eines Zusammenstosses durch den Kreisel und einer möglichen
Beschädigung oder Zerstörung des Funktelefons
durch einen Aufprall genügt, um über die Bluetooth-Verbindung
alle für den Unfall relevanten Daten noch übertragen
zu können. Für den Fall, dass diese Zeit nicht
mehr zum Absetzen eines Notrufes ausreicht, sendet der GSM-Transceiver
der Notrufeinrichtung einen Notruf aus.
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Weiterhin
sind vom Benutzer durch Tastendruck aktivierbare, tragbare Notrufsender
seit langem bekannt. Um einen Notruf innerhalb weniger Sekunden
ohne ein Drücken von Tasten mittels eines tragbaren Mobiltelefon
oder eines in eine Armbanduhr, Brosche oder Armband eingebauten
Notrufsenders abzusetzen, ist es aus der
DE 198 49 846 A1 bekannt,
dass dieser ein Spracherkennungsprogramm aufweist, dass mindestens
eine Notruf-Telefonnummer fest eingespeichert ist und dass bei Eingabe/Erkennung
eines bestimmten Wortes die Notruf-Telefonnummer selbsttätig
gewählt wird. Weiterhin kann das Mobiltelefon/Notrufsender
mit einem Impulsgeber zum Peilen der momentanen Position ausgestattet
sein.
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In ähnlicher
Weise ist ein aus der
EP
1 372 324 A2 bekannter Mobiltelefon/Notrufsender ausgestaltet.
Bei einer dort beschriebenen Ausführungsform werden – im
Modus stiller Alarm – verschiedene vorher abgespeicherte
Schlüsselwörter ausgewertet und beim Erkennen
eines der Schlüsselwörter wird über das
Mobilfunknetz eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle/Polizeistation
abgesetzt.
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Schließlich
ist aus der
US 6 573
831 B2 eine Überwachungsvorrichtung im Fahrzeug
bekannt, bei der mittels eines Mikrofons Geräusche im Bereich des
Fahrzeugs kontinuierlich aufgenommen und gespeichert werden, um
nach einem eventuell erfolgten Unfall diese auswerten zu können.
Die mittels des Mikrofons erfassten Geräusche dienen selbst
jedoch nicht zur Auslösung eines Notrufs im Fahrzeug.
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Wie
die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt,
sind unterschiedlich ausgestaltete Fahrzeug-Notrufsysteme mit oder
ohne Standortbestimmung oder Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades
für einen bevorstehenden Unfall bekannt. In der Regel ist
es erforderlich, das Mobiltelefon in die Fahrzeugelektronik zu integrieren oder über
Schnittstellen an diese anzukoppeln oder es sind, wie beim Gegenstand
der
WO 03/042943
A2 zwei Funktelefone erforderlich.
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Bei
einem automatisieren Notruf (ECall) wird grundsätzlich
verlangt, dass bei jedem Notfall automatisch ein Notruf abgesetzt
wird. Andererseits sollten keine Fehlauslösungen auftreten.
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Diese
gegensätzlichen Anforderungen führen zu Problemen
bei der Abstimmung der Erkennungsempfindlichkeit eines solchen Systems.
Vor allem bei Nachrüstlösungen ist diese Abstimmung
erschwert, da hier häufig keine ideale Einbauposition der
Sensoren zur Crasherkennung nachträglich möglich
ist.
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Weiterhin
sind umfangreiche Vorkehrungen gegenüber unbeabsichtigten
Auslösevorgängen für einen Notruf zu
treffen. Auch die Auslösung mittels abgespeicherter Schlüsselwörter
bei einem vom Benutzer mitgeführten Mobiltelefon/Notrufsender
versagt, wenn der Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall selbst dazu
nicht mehr in der Lage ist. Deshalb fehlt in der Praxis ein Fahrzeug-Notrufsystem,
welches unabhängig von anderen technischen Gegebenheiten
universell einsetzbar ist und welches im Falle eines Unfalls automatisch
einen Notruf auslöst.
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Der
Erfindung liegt gegenüber den bekannten Notrufsystemen
und Verfahren zur Auslösung und Übertragung eines
Notrufs von einem Fahrzeug die Aufgabe zugrunde, auf einfache Art
und Weise ein Notruf auszulösen und die relevanten Daten,
bzw. Metadaten über den Unfall, auch wenn der Benutzer nach
einem Unfall selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, zu übermitteln.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs
1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden in den Unteransprüchen
angegeben.
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Eine
Ausgestaltung des System zur Auslösung und Übertragung
eines Notrufs von einem Fahrzeug, wobei das System Mittel zur Detektion
der Auslöseursache für den Notruf ausweist, eine
mit diesen Mitteln zur Detektion verbundene Steuereinrichtung die
Auslöseursache dahingehend auswertet, ob vorgegebene Unfallkriterien
erfüllt sind, und wenn diese Kriterien erfüllt
sind, mit der Steuereinrichtung verbundene Mittel zur Kommunikation einen
Notruf an eine externe Empfangsstation zu übermitteln,
zeichnet sich dadurch aus, dass die für die Auslöseursache
des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren
Kriterien über die Mittel zur Kommunikation an die Empfangsstation übertragen
werden, wobei die zu übertragenden Informationen mittels
einer Medienkonvertierung in für eine Empfangsstation auswertbare
Form gewandelt werden und dass während der Übertragung
der repräsentative Informationen und vorgebbaren Kriterien
weitere Metainformationen über die Mittel zur Detektion
der Auslöseursache ermittelt, gespeichert und unmittelbar
an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die Empfangsstation
nach dem Empfang und der Auswertung der für die Auslöseursache
des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren
Kriterien von den Mitteln der Detektion der Auslöseursache
weitere repräsentative Informationen anfordert und die Mittel
zur Kommunikation und die Mittel zur Detektion als modular Nachrüstsatz
für ein Fahrzeug ausgestaltet sind.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Systems ist gekennzeichnet
dadurch, dass die Steuereinheit ein Fahrerassistenzsystem und/oder ein
Fahrzeugsicherheitssystem ist und dass der Empfänger bei
Empfang eines Notrufes mittels einer empfangsseitig angeordneten
Mensch-Maschine Schnittstelle eine Auswahl treffen kann, weitere
Metainformationen von im Fahrzeug befindlichen Insassen über
die Mittel zur Detektion ermittelt und/oder als Sprachinformation
in Sprachform und/oder textueller Form und/oder audiovisueller Form
empfangen werden.
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Als
Steuereinheit kommen in vorteilhafter Weise Fahrerassistenz und
Fahrzeugsicherheitsysteme erfindungsgemäß zum
Einsatz.
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Fahrzeugsicherheitssysteme
können als Electronic Break System (EBS), Engine Management
System (EMS), Antiblockiersystem (ABS), Antriebs-Schlupf-Regelung
(ASR), Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Elektronische
Differentialsperre (EDS), Traction Control System (TCS), Elektronische
Bremskraftverteilung (EBV) und/oder Motor-Schleppmomenten-Regelung
(MSR) ausgeführt werden.
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Fahrerassistenzsysteme
sind als elektronische Zusatzeinrichtungen in Fahrzeugen zur Unterstützung
des Fahrers in bestimmten Fahrsituationen implementiert. Hierbei
stehen oft Sicherheitsaspekte, aber vornämlich die Steigerung
des Fahrkomforts im Vordergrund. Diese Systeme greifen teilautonom oder
autonom in Antrieb, Steuerung (z. B. Gas, Bremse) oder Signalisierungseinrichtungen
des Fahrzeuges ein oder warnen durch geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen
den Fahrer kurz vor oder während kritischer Situationen.
Solche Fahrassistenzsysteme sind beispielsweise Einparkhilfe (Sensorarrays
zur Hindernis- und Abstandserkennung), Bremsassistent (BAS), Tempomat,
Adaptive Cruise Control oder Abstandsregeltempomat (ACC), Abstandswarner,
Abbiegeassistent, Stauassistent, Spurerkennungssystem, Spurhalteassistent/Spurassistent
(Querführungsunterstützung, lane departure warning
(LDW)), Spurhalteunterstützung (lane keeping support)),
Spurwechselassistent (lane change assistance), Spurwechselunterstützung
(lane change support), Intelligent Speed Adaption (ISA), Adaptives Kurvenlicht,
Reifendruckkontrollsystem, Fahrerzustandserkennung, Verkehrszeichenerkennung,
Platooning, Automatische Notbremsung (ANB), Auf- und Abblendassistent
für das Fahrlicht, Nachtsichtsystem (Night Vision).
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Bei
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Systems
nimmt beim Empfang eines Notrufs der Empfänger automatisch
einen Rückruf vor, wenn sich die Insassen nicht innerhalb
einer vorgegebener Zeitspanne melden, wobei dann entsprechende Rettungsmaßnahmen
eingeleitet werden.
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Eine
weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems
zeichnet sich dadurch aus, dass beim Empfang eines Notrufs der Empfänger
automatisch einen Rückruf vornimmt wenn sich die Fahrzeuginsassen
nicht innerhalb einer vorgegebener Zeitspanne melden und vor der Übertragung
des Notrufes eine Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes
an die Fahrzeuginsassen akustisch und/oder haptisch und/oder optisch
ausgegeben werden, wobei nach Ablauf einer Zeitdauer (z. B. 5 sec)
der Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes durch die Fahrzeuginsassen
nicht widersprochen wird, der Notruf gesendet wird und dass die Fahrzeuginsassen
durch eine Betätigung eines Tasters in der Türverkleidung
das Absetzen des Notrufes abbrechen können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung werden als Metainformationen
visuelle Informationen über mindestens eine Kamera und
Audio-Information über mindestens ein im Fahrgastraum befindliches Mikrophon übertragen
und die Medienkonvertierung mittels einer Sprachsynthese erfolgt.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass
als Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine Folie
an der Naht eines Airbags angebracht wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass
als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine dünne,
leicht durchtrennbare Drahtscheife, um den Airbag angebracht wird.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass
als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache mindestens
ein Drucksensor, der am Lenkrad angebracht ist, und ein Beschleunigungssensor
im Fahrzeug dient.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird als Mittel zur Detektion
der Auslöseursache ein Mikrofon eingesetzt, das sich im
Fahrzeug befindet, wobei das Mikrofon entweder in einem mobilen
Endgerät oder als Bestandteil einer Freissprecheinrichtung
integriert ist.
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In
einer weiteren Ausgestaltung des dient als die Mittel zur Detektion
der Auslöseursache mindestens ein Gas-Sensoren zur Detektion
von No2 und/oder Nox und/oder CO und das der Gas-Sensor als ein
Innensensitiver Feldeffekttranssitor ausgeführt ist.
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Besonders
vorteilhaft ist es, dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache
eine Spracherkennung dient.
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Die
Erfindung wird anhand des nachfolgenden Ausführungsbeispieles
beschrieben. Ein verunfalltes Fahrzeug weist Mittel zur Detektion
der Auslöseursache und Mittel zur Kommunikation auf. Die
Mittel zur Detektion sind beispielsweise als zusätzlich und
nachträglich einbaubare Unfallsüberwachungseinheit
ausgeführt, welche als Elektronikbox ausgeführt
ist und eine eigene Spannungsquelle in Form eines als Akku besitzt.
Es ist vorgesehen, die unabhängig Spannungsquelle, bzw.
der Akku, der Elekronikbox über das Bordnetzsystem des
Fahrzeugs geladen werden kann. Die Unfallüberwachungseinheit steht
eingangsseitig mit den Mitteln zur Detektion der Auslöseursache,
die in Form einer seiner Sensoren ausgestaltete sind, in Verbindung,
welche das Unfallereignis indirekt detektieren. Bei einem Unfall
können z. B. mit Airbagauslösung mehrere zusätzliche Größen
messtechnisch erfasst werden, die im direkten Zusammenhang mit dem
Unfall stehen. Durch Betrachtung einer oder mehrerer dieser Messgrößen ist
eine sichere Detektion eines Notfalls möglich. Zur Detektion
werden bei dem erfindungsgemäß Verfahren beispielsweise
die Größen der Beschleunigung des Aufpralls, des
akustischer Knall der Airbagauslösung, die Druckwelle vom
Zünden des Airbags und die erhöhte Gaskonzentration
im Innenraum durch Airbagzündung herangezogen, die gemeinsam
mit als Nachrüstsatz einbaubaren Unfallüberwachungseinheiten
im Fahrzeug angebracht werden und stehen mit der Unfallüberwachungseinheit
drahtgebunden und/oder mittels einer mobilen Nachbereichskommunikation
wie Bluetooth in Verbindung. Bei der drahtgebunden Kommunikation
ist eine Kommunikation über den Fahrzeugkommunikationsbus (CAN-Bus)
als auch einem eigenen autarken Kommunikationsbus vorgesehen.
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Als
mögliche Ausführungen der Mittel zu Detektion
der Auslöseursache sind bspw. Beschleunigungssensoren vorgesehen,
die die Intensität des Aufpralls messen und/oder ein Mikrofon
mit dem der Knall der Airbagzündung erfasst wird, und/oder
ein Drucksensor, der die Druckwelle der Airbagzündung erfasst
und/oder diverse Not, Nox und CO-Sensoren, die eine Detektion durchführen,
ob sich eine Airbagzündung ereignet hat.
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Durch
mindestens eine Messgröße kann ein Notfall detektiert
werden. Erfindungsgemäß ist es angedacht mindestens
zwei verschiedene Messgrößen heranzuziehen um
sicherer eine Bestimmung des Notfalls durchzuführen. Es
wird beispielsweise die Detektion von Explosionsgas und sowie Schall-
und Druckwelle und die Fusion zweier Signale zur sicheren Notfalldetektion
herangezogen. Somit erfolgt in vorteilhafter Weise eine Plausibilisierung,
ob eine Notfallsituation vorliegt.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Erkennung, ob ein Notfall
vorliegt, erfolgt dadurch dass die Auslösung eines Airbags
durch ein mobiles Endgerät als Mittel zur Detektion der
Auslöseursache für den Notruf herangezogen wird.
In vielen mobilen Endgeräten sind zu deren Ansteuerung
Spracherkennungsmodule integriert. Diese Spracherkennungsmodule
erhalten nun die Kennung des Knalls der Airbagauslösung,
um diese zu erkennen und darauf aufbauend einen automatisierten
Notruf abzusetzen. Durch den Einsatz einer Spracherkennung zur Detektion
der Airbagauslösung ist keine zusätzliche Hard-
oder Software notwendig, um eine erfindungsgemäße Nachrüstlösung
für ein System zur Auslösung und zur Übertragung
eines Notrufes (nachrüstbaren ECall Modulen) zu realisieren.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel wird die Airbagauslösung
als Grund für einen automatisierten Notruf erkannt. Bei
nachträglich eingebauten nachrüstbaren ECall Modulen
wird die Auslösung erkannt ohne die Betriebsgenehmigung
des Fahrzeugs zu gefährden. Durch eine Änderung
eines herkömmlichen Airbags werden als Mittel zur Detektion
der Auslöseursache für den Notruf eine Folie,
die an der Naht des Airbags angebracht wird, vorgesehen. Durch das
Reißen dieser Folie wird erkannt, wann der Airbag explodiert
ist. Anstelle einer Folie ist es erfindungsgemäß angedacht
eine Drahtschleife einzusetzen. Diese Drahtschleife ist so angebracht,
dass sie im Normalfall stromführend ist und erst bei Auslösung
des Airbags unterbro chen wird. Durch das Reißen ergibt
sich eine veränderte elektrische Charakteristik, wie z.
B. der Widerstand, die Kapazität, die Frequenzantwort,
die Induktivität, der Anordnung von Folie bzw. der Drahschleife
und Airbag, die detektiert wird.
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Des
Weiteren ist es angedacht, über einen Sensor den Abstand
zum Aufbewahrungsort des Airbags zu detektieren. Ändert
sich dieser Abstand abrupt, hat sich der Airbag geöffnet.
Um Fehler zu vermeiden (z. B. Objekte im Messstrahl), ist es angedacht,
dass mehrere Abstände gemessen werden. Als weiteres Mittel
zur Detektion der Auslöseursache ist es erfindungsgemäß angedacht,
wenn der Airbag nach seiner Auslösung am Lenkrad abstützt
oder zumindest Druck auf dieses ausübt, dann mittels mehrerer
am Lenkrad angebrachter Drucksensoren die Auslösung des
Airbags zu erkennen. Vorteilhafterweise werden mehr als 3 Drucksensoren
verwendet und diese Gleichmäßig am Lenkrad verteilt
und nachträglich als Nachrüstsatz angebracht,
damit keine Erkennung von Händen + Oberschenkeln bei normalen Fahrmanövern
stattfindet.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass mittels eines Geruchssensors der typische Geruch eines
ausgelösten Airbags detektiert und somit eindeutig dessen
Auslösung erkannt. Dieser Geruch wird vorab im Labor gemessen
und es entfällt eine aufwändige Kalibrierung im
Fahrzeug. Da ein solcher Geruchssensor bzw. Gassensor keinen Anschluss
an den Fahrzeugbus benötigt, ist er besonders vorteilhaft
als Nachrüstlösung einsetzbar.
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Um
die Qualität der Auslösungserkennung zu erhöhen,
ist es wie bereits erwähnt erfindungsgemäß angedacht
mehrere Methoden der Erkennung zu kombinieren und somit eine Fehlerkennung
zu minimieren. Beispiele für weitere Erkennungsmöglichkeiten
sind:
- • Beschleunigungssensoren
- • Erkennung des Knalls der Airbagauslösung
- • Erkennung des Kollisionsgeräuschs
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Der
Geruchssensor erkennt ausschließlich den Geruch des ausgelösten
Airbags, da dieser „Geruch" keinem anderen Geruch im Fahrzeug ähnelt und
somit eindeutig identifizierbar ist. Durch die Kombination mit einem
akustischen Sensor wird zudem die Erkennungssicherheit erhöht.
Für das erfindungsgemäße System ist prinzipiell
keine Verbindung zum Fahrzeugbus notwendig und somit ist die Lösung
ideal geeignet für Nachrüstlösungen.
Alleinige akustische Erkennungen haben den Nachteil, dass eine klare
Trennung zwischen Airbagauslösung und anderen Geräuschen
nicht immer möglich ist und somit die Gefahr von Fehlauslösungen
besteht, wenn nur eine akustische Erkennung herangezogen wird.
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Eine
besonders vorteilhafte Ausgestaltung für das Auslösen
eines automatisierten Notruf (Ecall) ist die Kombination von Geruchssensor
und akustischem Sensor, da für den Notruf, ein Mikrofon
für die Sprachübertragung sich im Fahrzeug befindet.
Erfindungsgemäß wird dieses Mikrofon gleichzeitig
zur Erkennung der Airbagauslösung eingesetzt. Durch den
Einsatz eines Geruchssensors zur Erkennung der Airbagauslösung
und die Kombination mit den bereits genannten Mitteln zur Detektion
zur Erkennung einer Airbagauslösung wird damit die Erkennungssicherheit
erhöht.
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Es
werden von der Unfallüberwachungseinheit ausgangsseitig
die relevanten Informationen über den Unfall den Mitteln
zur Kommunikation, die als Mobilfunkeinheit ausgeführt
sein können, bereitgestellt um einen Notruf drahtlos per
Mobilfunknetz an eine Notrufzentrale zu übermitteln. Die
Mobilfunkeinheit kann auch Teil der Unfallüberwachungseinheit
sein. Die Unfallüberwachungseinheit im Fahrzeug beinhaltet
elektronische Mittel zum Erstellen des Notrufes nach Detektion eines
Unfalls. Es wird die Textform des Notrufs mit einer speziellen Datensatzkennung
versehen. Diese Datensatzkennung entspricht beispielsweise dem amtlichen
Kennzeichen des Fahrzeugs und dient der Datensatzidentifikation.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird das amtliche Kennzeichen
als Buchstaben – und Zahlenfolge unter Weglassung von Leerzeichen
und Sonderzeichen dem Notrufdatensatz vorangestellt. Dabei wird
auch das Länderkürzel (D) – beispielsweise für
Deutschland – des Fahrzeugs 1 berücksichtigt, welches
angibt, in welchem Land das Fahrzeug 1 zugelassen ist. Diese Datensatzkennung
ist insgesamt als Präfix dem in Textform erstellten Notruf
vorangestellt.
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Der
Notruf wird bei diesem Ausführungsbeispiel per SMS über
das Mobilfunknetz an die Notrufzentrale gesendet. Die Notrufzentrale
ist in diesem Ausführungsbeispiel als Computer ausgeführt.
Auf diesem ist eine Text-To-Speech-Applikation installiert. Diese
dient der Konvertierung des Notrufs in eine Sprachinformation. Anschließend
wird der das Kennzeichen des Fahrzeuges 1 beinhaltende Notruf per
Sprachkanal an eine zuständige Rettungsleitstelle übertragen.
Die Rettungsleitstelle koordiniert anschließend den Einsatz
von Rettungsfahrzeugen zwecks Hilfeleistung am Unfallort des Fahrzeugs.
Die Notrufzentrale kann auch Teil der Rettungsleitstelle sein.
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In
einer weiteren Ausführungsform wird, wenn ein Notfall erkannt
wird, wie z. B. durch einen Beschleunigungssensor, die Absicht akustisch,
optisch, haptisch, angezeigt einen Notruf abzusetzen. Wird dieser
Absicht innerhalb einer kurzen Zeit T (z. B. 5 Sekunden) durch den
Fahrer nicht widersprochen (z. B. durch einen Tastendruck an der
Mobilfunkeinheit), so wird der Notruf abgesetzt. Handelt es sich
um eine Fehlerkennung, so widerspricht der Fahrer und der Notruf
wird nicht abgesetzt. Durch diese Möglichkeit des Widerspruchs
durch den Fahrer kann die Erkennungsschwelle für den automatisierten
Notruf kleiner gewählt werden und damit ein Notfall sicherer
erkannt werden.
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Durch
die Möglichkeit des Widerspruchs zu einem automatischen
Notruf kann vorteilhaft die Erkennungsschwelle niedriger gewählt
werden, ohne die Anzahl der unnötigerweise abgesetzten
Notrufe zu erhöhen. Handelt es sich wirklich um einen Notfall, so
wird die Auslösung nur um wenige Sekunden verzögert.
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Die
Anzeige der Absicht, einen automatischen Notruf abzusetzen erfolgt
z. B. akustisch, optisch, akustisch, wobei das Abwarten einer kurzen Zeit,
in der der Fahrer z. B. durch Tastendruck oder über die
Spracherkennung durch das Aussprechen des Satzes „Notruf
Stop" dieser Absicht widersprechen kann.
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Normalerweise
wird bei einem automatisierten Notruf (Ecall) einmalig zu Beginn
des Notrufs ein Satz an Daten übertragen und anschließend
in den Sprachmodus umgeschaltet, in dem der Notruf dann zu Ende
geführt wird. Das erfindungsgemäße System
erlaubt es dem Operator während der Sprachverbindung erfindungsgemäß die
Möglichkeit, über Tonfolgen, erneut Daten bzw.
sogenannte Metadaten anzufordern. Diese Metadaten werden dann vom Fahrzeug
verschickt und anschließend wieder in den Sprach modus umgeschaltet.
Während der Datenverbindung kann den Fahrzeuginsassen per
optische Anzeige bzw. Signal oder per synthetischer Sprachausgabe
signalisiert werden, dass Daten übertragen werden und die
Notfallsituation durch die Rettungsleitstelle erkannt wurde.
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Beispiele
für solche nachträglichen bzw. zusätzlichen
Datenanforderungen sind jedoch nicht beschränkt auf:
- • Das Auto bewegt sich nach der ersten Übertragung
der Daten noch (z. B. durch eine Hanglage) und der Operator will
eine neue Positionsinformation erhalten.
- • Der Operator will die Temperatur wissen, um feststellen
zu können, ob es im oder um das Fahrzeug brennt.
- • Der Operator will die Sitzbelegung wissen, um festzustellen,
ob sich Personen aus dem Fahrzeug entfernt haben oder neu in das
Fahrzeug gelangt sind (z. B Helfer).
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Es
ist auch erfindungsgemäß angedacht, dass das Fahrzeug
von sich aus erneut auf Datenübertragung schaltet, falls
sich Daten aus dem ursprünglichen Paket stark verändert
haben oder bisher nicht übermittelte Daten einen Grenzwert überschritten
haben. Beispiele können hier sein, sind jedoch nicht beschränkt
auf:
- • Das Fahrzeug hat sich nach
dem ursprünglichen Absetzen der Position weiter bewegt.
- • Die Temperatur im oder um das Fahrzeug herum überschreitet
z. B. durch Feuer oder unterschreitet z. B. durch starke Kälte
in der Unfallregion einen gewissen Schwellwert.
- • Die Sitzbelegung hat sich geändert, da dies
auf das Entfernen eines Fahrzeuginsassen oder das Eintreffen eines
Helfers schließen lassen kann.
- • Einsetzen von Regen, erkannt durch einen Regensensor.
- • Die Batteriespannung unterschreitet einen Schwellwert
und das Bordnetz und damit die Verbindung brechen bald zusammen.
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Durch
die nachträgliche bzw. zusätzliche Datenübertragung
wird auf sich ändernde Bedingungen reagiert. Wird dabei
Text-to-Speech verwendet, ist diese Funktion unabhängig
von der Leistungsfähigkeit der Notrufzentrale und benötigt
lediglich eine normale Telefonverbindung auf Seiten der Notrufzentrale.
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Es
ist erfindungsgemäß angedacht, dass eine Datenübertragung
per Text-to-Speech hierzu ausgeführt wird, wobei ein automatisches
Umschalten zurück auf Sprachübermittlung nach
der Datenübertragung erfolgt und eine Signalisierung der
Datenübertragung an die Fahrzeuginsassen durch optische
Signale oder synthetische Sprachausgabe durchgeführt wird.
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Bei
einem automatisierten Notruf (Ecall) werden Daten und Sprache übermittelt.
Daraus lässt sich der Zustand der Fahrzeuginsassen ableiten.
Mittels Videodaten wird ein Überblick für den
Empfänger (Notrufzentrale) mit Videodaten verbessert. Ist
im Fahrzeug eine Kamera vorhanden, die z. B. für Fahrerassistenzsysteme
vorgesehen sind oder ein per Bluetooth angebundenes mobiles Endgeräte,
so werden dessen Daten ebenfalls beim Ecall mit übermittelt.
Es ist auch vorgesehen, dass als Nachrüstsatz eine Kamera
mit den Mittel zur Detektion und den Mittel der Kommunikation mit
eingebaut werden, die den Fahr gastraum beobachtet. Die Kamera dient prinzipielle
somit als Mittel zur Detektion der Auslöseursache.
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Die
Kamera kann dabei Bilder aus dem Fahrgastraum übermitteln,
als auch Bilder aus der Umgebung. Bilder aus dem Fahrgastraum dienen
dazu, die Schwere der Verletzung und den allgemeinen Zustand der
Fahrzeuginsassen sowie deren Zahl zu ermitteln. Bilder aus der Umgebung
helfen, die Situation des Unfalls und evtl. die Lage des Fahrzeug
genauer Bewerten und Bestimmen zu können.
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Durch
die Übermittlung von Videodaten wird der Notrufzentrale
vorteilhaft ein besserer Überblick über den Zustand
der beteiligten Personen verschafft. Bei der Übermittlung
ist es erfindungsgemäß angedacht, dass eine sicher Übertragung
mit Fehlerkorregierenden Maßnahmen, wie error resilience oder
error concealment bei der Komprimierung der Videodaten vorgesehen
sind. Des Weiteren ist es angedacht, dass vor der Übertragung
der Videodaten eine Bandbreitenüberprüfung an
das übertragenden Mobilfunknetz erfolgt und eine garantierte
Bandbreite seitens des erfindungsgemäßen Systems
angefordert wird. Erwähnt sei, dass eine Übertragung
des Notrufs durch Mobilfunknetze, wie GSM, GPRS, UMTS, 4G-Netze
als auch WLAN und DSRC möglich ist.
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Durch
die Übermittlung von Videodaten bei einem automatisierten
Notruf werden Videodaten aus dem Fahrgastraum zur besseren Bewertung
der Schwere der Verletzung und des allgemeinen Zustands der Fahrzeuginsassen übertragen
und die Videodaten aus dem Fahrgastraum dienen zur Ermittlung der
Anzahl der Fahrzeuginsassen. Videodaten aus der Fahrzeugumgebung
dienen zur Bewertung der Situation des Unfalls und der genaueren
Bestimmung der Lage des Fahrzeugs.
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Bei
einem erfindungsgemäßen System werden Informationen über
Position, an den Empfänger, vorzugsweise eine Rettungsleitstelle
(PSAP), übertragen. Hierbei es angedacht ist, dass eine
reine SMS Übertragung bewerkstelligt wird. Wird dies über SMS
geregelt, erfolgt eine Zuordnung zwischen SMS und einer Sprachverbindung
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Hierbei
wird an den Anfang der SMS wird eine klare Kennung gesetzt, Vorteilhafterweise
die Nummer, die auch auf dem Nummernschild des verunfallten Fahrzeugs
repräsentiert ist. Zu Beginn der Sprachmitteilung kann
dieses Nummernschild mittels Text-to-Speech oder Inband Modem oder ähnlichen Techniken übermittelt
werden, bevor die Sprachverbindung freigegeben wird. In der SMS
wird außer der Nummer des Nummernschilds noch die Position (GPS)
in menschenlesbarer Form bzw. Ort, Straße und Hausnummer
bei Vorhandensein einer digitalen Karte im Fahrzeug übermittelt.
Falls notwendig werden noch weitere Daten aus dem Fahrzeug übermittelt,
wie sie z. B. im Minimum Set of Data des 112-eCalls definiert sind.
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Es
wird somit die Nummer des Nummernschilds in einer SMS als Zuordnung
zu einem Fahrzeug eingesetzt und es erfolgt die Übermittlung
der Nummer des Nummernschilds mittels Text-to-Speech oder Inband
Modem oder zu Beginn der Sprachverbindung sowie die Darstellung
der Position in der SMS in einer menschenlesbaren Form (GPS oder
Ort, Straße und Hausnummer).
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Kann
aus technischen Gründen die Sprachverbindung nicht aufgebaut
werden, so enthält die SMS genug Informationen, um den
Ort des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Da die SMS in menschenlesbarer
Form vorliegt, werden keine technischen Änderungen auf
Seiten des Empfängers, der Rettungsleitstelle, vorgenommen.
Durch die Nummer des Nummernschilds können weitergehende
Informationen, weitere Daten aus Datenbanken über das Fahrzeug
und die Fahrzeuginsassen erhalten werden.
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Durch
die Verwendung der Nummer des Nummernschilds ist eine eindeutige
Zuordnung zu einem Fahrzeug möglich. Die menschenlesbare
Darstellung der Informationen in der SMS macht es möglich,
die SMS selbst ohne zusätzliche Infrastruktur bei der Rettungsleitstelle
einzusetzen.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist nicht beschränkt
auf die Darstellungen der im vorstehenden beschriebenen Ausführungsbeispiele.
Es sind vielmehr auch Abwandlungen hiervon denkbar, welche vom Schutzbereich
der nachfolgenden Ansprüche mit umfasst sind. So ist es
beispielsweise auch möglich, dass direkt im Fahrzeug die
Unfallkoordinaten in eine kartografische Unfallposition (Adressangabe) konvertiert
werden, indem die Fahrzeugnavigationseinheit hierfür genutzt
wird. Allerdings ist dabei sicherzustellen, dass diese Rechenoperation
an Bord des Fahrzeuges trotz des Unfalls noch durchgeführt werden
kann. Ferner ist es auch denkbar, die Notrufzentrale manuell zu
besetzen und die vorzugsweise per SMS eingehenden Notrufe durch
einen Operator direkt in Sprache zur Kommunikation mit der zuständigen
Rettungsleitstelle umzusetzen. Diese Alternative gestattet es, flexibel
auch Ergänzungsinformationen in den Notruf mit einfließen
zu lassen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4321416
A1 [0002]
- - DE 10137670 A1 [0004]
- - DE 29911590 U1 [0006]
- - DE 19917207 C2 [0007]
- - DE 19922730 A1 [0008]
- - WO 03/042943 A2 [0009, 0013]
- - DE 19849846 A1 [0010]
- - EP 1372324 A2 [0011]
- - US 6573831 B2 [0012]