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DE102008038492A1 - Verfahren zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs - Google Patents

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DE102008038492A1
DE102008038492A1 DE102008038492A DE102008038492A DE102008038492A1 DE 102008038492 A1 DE102008038492 A1 DE 102008038492A1 DE 102008038492 A DE102008038492 A DE 102008038492A DE 102008038492 A DE102008038492 A DE 102008038492A DE 102008038492 A1 DE102008038492 A1 DE 102008038492A1
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DE
Germany
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emergency call
vehicle
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cause
detecting
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102008038492A
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich STÄHLIN
Peter Dr. Rieth
Andreas Schirling
Thomas Görning
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Teves AG and Co OHG
Original Assignee
Continental Teves AG and Co OHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Continental Teves AG and Co OHG filed Critical Continental Teves AG and Co OHG
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Ceased legal-status Critical Current

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    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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Abstract

Verfahren zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs von einem Fahrzeug, bei dem das Fahrzeug Mittel zur Detektion der Auslöseursache für den Notruf ausweist, eine mit diesen Mitteln zur Detektion verbundene Steuereinrichtung die Auslöseursache dahingehend auswertet, ob vorgegebene Unfallkriterien erfüllt sind, und wenn diese Kriterien erfüllt sind, mit der Steuereinrichtung verbundene Mittel zur Kommunikation einen Notruf an eine externe Empfangsstation übermitteln, wobei die für die Auslöseursache des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien über die Mittel zur Kommunikation an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die zu übertragenden Informationen mittels einer Medienkonvertierung in für eine Empfangsstation auswertbare Form gewandelt werden und dass während der Übertragung der repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien weitere Metainformationen über die Mittel zur Detektion der Auslöseursache ermittelt, gespeichert und unmittelbar an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die Empfangsstation nach dem Empfang und der Auswertung der Auslöseursache des Notrufs repräsentative Informationen und vorgebbare Kriterien von den Mitteln der Detektion der Auslöseursache weitere repräsentative Informationen anfordert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs von einem Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, gemäß dem Patentanspruch 1.
  • Fahrzeug-Notrufsysteme sind seit langem bekannt. Beispielsweise ist aus DE 43 21 416 A1 ein Fahrzeug-Notrufsystem bekannt, welches auf dem Fahrzeug-Notrufsystem des Demonstrationsprojekts ARTHUR aus dem Jahre 1989 aufbaut. Um eine Standortbestimmung des verunfallten Fahrzeugs unabhängig von den funktechnischen Randbedingungen, beispielsweise funktechnische Abschattungseffekte in Tunnels, am Unfallort zu ermöglichen, ist vorgesehen,
    • a) dass die Positionsbestimmungseinrichtung während der (gesamten) Betriebsphase des Fahrzeugs fortlaufend, vorzugsweise in vorgegebenen zeitlichen Abständen automatisch die momentane Position des Fahrzeugs ermittelt und die ermittelten Positionsdaten dem Notrufsender übergibt und
    • b) dass die Positionsdaten im Notrufsender bis zum Empfang neuer Positionsdaten von der Positionsbestimmungseinrichtung gespeichert bleiben.
  • Im Falle eines Unfalls überprüft der mit einer Steuereinheit (welche mit einer Positionsbestimmungseinrichtung und einem Notrufsender, z. B. in Form eines entsprechend modifizierten Autotelefons verbunden ist) verbundene Crashsensor (z. B. der Airbagsensor) anhand vorgegebener Unfallkriterien, ob ein Notrufsignal auszusenden ist oder nicht. Werden die Kriterien erfüllt, gibt der Crashsensor ein Freigabesignal über die Steuereinheit an den Notrufsender, der daraufhin über die zweite Antenne per Funk ein Notrufsignal zusammen mit den momentan abgespeicherten Positionsdaten des Fahrzeugs aussendet. Weiterhin ist es möglich, dass bei Erfüllung der Unfallkriterien der Crashsensor eine erneute Bestimmung der Fahrzeugposition durch die Positionsbestimmungseinrichtung veranlasst und dass diese Positionsdaten zusammen mit dem Notrufsignal vom Notfunksender ausgesendet werden. Schließlich ist es möglich, anstelle eines GPS (Global-Positioning-System) einen Travelpiloten zur Ortsbestimmung einzusetzen.
  • Eine Notfall-Meldevorrichtung, welche mehrere Signalformate erkennen kann, so dass sie allgemein in Fahrzeugen oder Modellen mit unterschiedlichen Signalformaten für die Signale von einer Airbag-Einrichtung installiert werden kann ist aus der DE 101 37 670 A1 bekannt. Die Airbag-Einrichtung ist dabei mit einer Steuereinheit verbunden und wird über eine LAN-Signalleitung aktiviert, wenn eine Fahrzeug-LAN-Busleitung verwendet wird, oder über eine direkte Leitung, die keine LAN-Signalleitung ist, wenn es sich um ein Fahrzeug ohne Fahrzeug-LAN handelt. Die Airbag-Einrichtung gibt ein Statussignal aus, um zu identifizieren, ob es sich um eine LAN-Verbindung oder um eine Direktleitungsverbindung handelt.
  • Die Steuereinheit sieht dabei die folgenden Funktionen vor:
    • 1) Erkennen einer Notrufanforderung anhand eines Operationssignals von einer Notfall-Meldetaste, eines bei einem Zusammenstoss oder einem Unfall von der Airbag-Einrichtung ausgegebenen Airbag-Entwicklungssignals oder eines automatischen Notfall-Meldesignals auf der Basis eines Kraftstoffunterbrechungssignals.
    • 2) Starten des Notfall-Meldeprozesses durch das Auslesen von Positionsinformation und anderen Daten aus einer Speichereinheit.
    • 3) Auslesen der in der Speichereinheit gespeicherten Telefonnummer der Zentrale wie etwa der Polizei oder einer Rettungszentrale, die das Notfall-Meldesystem überwacht.
    • 4) Anfordern eines Telefonanrufs bei der Notfall-Meldeeinheit unter Verwendung dieser Telefonnummer.
    • 5) Erkennen des Übergangs zum Konversationszustand, wenn ein Antwortsignal von dem der Telefonnummer entsprechenden Partner oder ein zum Konversationszustand überleitendes Signal wie etwa ein Freizeichen empfangen wird.
    • 6) Senden von Positionsinformation und Verlaufsdaten, die von der Positionsinformation-Erfassungs-/Verarbeitungseinheit erhalten wurden, sowie des Zentralenanrufsignals über die Basisstation der Kommunikationseinrichtung an die Notfall-Meldeeinheit.
  • Weiterhin ist aus dem DE 299 11 590 U1 eine durch Airbag und Sensoren auslösende, in einem PKW fest installierte Vorrichtung bekannt. Die Vorrichtung besteht aus einem nur für Notrufe programmierten digitalen Freisprech-Telefon in einem Gehäu se, welches baulich bedingt zum Einbau in die Innenverkleidung des PKW-Daches geeignet ist, und Steuerleitungen zu den externen Einschaltern, beispielsweise Airbag oder Sensoren. Der Notruf erfolgt automatisch, wenn einer der im PKW befindlichen Airbag oder Sensoren oder der Notruf von Hand mit einem Taster oder von im Fahrzeug installierten weiteren Sensoren ausgelöst wird. Vorzugsweise ist die Vorrichtung mittig zwischen den Vorder- und Hintersitzen unter dem Dach des PKW untergebracht.
  • Eine weitere Notrufeinrichtung für Fahrzeuge, welche bei einem von Sensoren im Fahrzeug ermittelten Unfall eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle aussendet, wobei die Notrufmeldung für die Einleitung von Hilfsmassnahmen geeignete Informationen enthält, ist aus der DE 199 17 207 C2 bekannt. Um zu gewährleisten, dass eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle abgesetzt wird, auch wenn die Bordelektronik des Fahrzeugs durch den Unfall zerstört wird, ist vorgesehen, dass die Notrufeinrichtung bei einer von den Sensoren ermittelten kritischen Fahrsituation, noch bevor es zu einem tatsächlichen Unfall gekommen ist, eine erste Meldung aussendet, die die geographische Fahrzeugposition enthält. Führt die kritische Fahrsituation anschließend nicht zu einem Unfall, so wird die Rettungsleitstelle mit einer zweiten Meldung, die nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne nach der ersten Meldung gesendet wird, darüber informiert, dass die erste Meldung hinfällig ist. Die Sensoren können Translationsbeschleunigungen und/oder Drehwinkelbeschleunigungen des Fahrzeugs und/oder Formänderungen der Fahrzeugkarosserie und/oder Bremsvorgänge und/oder Lenkbewegungen erfassen. Eine Auswerteeinheit leitet aus den Sensorsignalen durch Schwellwertentscheidungen her, ob eine kritische Fahrsituation gegeben ist und ob aus einer kritischen Fahrzeugsituation ein Unfall entstanden ist. Die zweite Meldung enthält dann Informationen über das Fahrzeugkennzeichen und/oder den Fahrzeugtyp und/oder die Unfallschwere und/oder die Zahl der Fahrzeuginsassen und/oder akute Krankheiten von Fahrzeuginsassen. Nach der zweiten Meldung kann noch mindestens eine weitere Meldung ausgesendet werden, die weitere Informationen über den Unfallhergang und/oder die Situation der betroffenen Fahrzeuginsassen enthält.
  • Ein ähnliches Notrufsystem mit einem im Kraftfahrzeug vorhandenen Sender/Mobiltelefon zur automatischen Übermittlung eines Notrufs an eine externe Empfangsstation und mindestens einem Signalgeber, wobei der Sender und der Signalgeber mit einer Recheneinheit verbunden sind, die den Notruf bei Vorliegen eines entsprechenden Signals des Signalgebers aktiviert, ist aus der DE 199 22 730 A1 bekannt. Das Notrufsystem enthält Mittel zur Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für einen bevorstehenden Unfall mit den Signalen des Signalgebers und der Notruf (zusammen mit der mittels GPS-Navigation oder Koppelnavigation oder durch Barken am Fahrbahnrand ermittelten Position) ist bei Überschreiten eines Grenzwertes für den Wahrscheinlichkeitsgrad aktivierbar. Insbesondere enthält das Notrufsystem als Signalgeber mit der Recheneinheit verbundene Messmittel zur Bestimmung der Relativgeschwindigkeit und des Abstandes des Fahrzeuges zu einem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis (Radarsystem, Infrarotsystem), wobei in der Recheneinheit ein Vergleich der mit dem Radarsystem bestimmten Relativgeschwindigkeit mit einem maximal zulässigen Wert der Relativgeschwindigkeit bei dem gemessenen Abstand durchführbar ist. Der Notruf ist somit bereits vor dem Unfall bei Überschreiten der maximal zulässigen Relativgeschwindigkeiten bei gegebenem Abstand aktivierbar. Es ist möglich, mehrere Wertepaare eines Abstandes und einer zugehörigen maximal zulässigen Relativgeschwindigkeit in einem Speicher abzuspeichern und beispielsweise durch Interpolation die maximal zulässige Relativgeschwindigkeit, auch in Abhängigkeit von der Fahrbahnbeschaffenheit (optische Sensoren), zu bestimmen. Um Fehlalarmierungen zu verhindern, ist die Recheneinheit mit mindestens einem Sensor zur Detektion eines Unfalls verbunden, insbesondere einem Beschleunigungssensor des Airbags oder einem Temperatursensor. Das Notrufsystem enthält weiterhin einen mit der Recheneinheit verbundenen Zeitgeber (Timer), der mit Aktivierung des Notrufs gestartet wird. Liegt zum Zeitpunkt des Ablaufs des Timers kein-kollision-signalisierendes Signal des Sensors vor, so wird der Notruf über das Mobiltelefon oder den Sender automatisch widerrufen.
  • Um selbst bei einem starken Aufprall oder Zusammenstoss von einem Fahrzeug mit einem Funktelefon noch sicher einen Notruf absetzen zu können, ist es aus der WO 03/042943 A2 bekannt, eine autarke Notrufeinheit an einer besonders vor Beschädigung durch Zusammenstoss oder Aufprall geschützten Stelle im Fahrzeug anzuordnen. Die Notrufeinheit ist hierzu mit einer eigenen Batterie, mit einem GSM-Transceiver und mit einer Sende- und Empfangseinheit zum Aufbau einer kurzen Funkstrecke zum Funktelefon ausgestattet und bei Auslösung eines Notrufes sendet die Notrufeinheit einen Notruf über die kurze Funkstrecke zum Funktelefon, das den Notruf über Funk zu einer Notrufzentrale weiterleitet. Weil die Notrufeinheit nicht über Kabel – elektrische oder Lichtleiterfasern – mit dem Funktelefon verbunden ist, sondern über eine Funkverbindung, kann nicht der Fall eintreten, dass bei einem Zusammenstoss die Kabel zerstört und das Absetzen eines Notrufs deshalb verunmöglicht wird. Die Funkübertragung eines Notrufes von der Notrufeinheit zum Funktelefon erfolgt gemäß dem Bluetooth-Standard. Ein Not ruf kann z. B. wie bei bekannten Notrufeinrichtungen vom Auslösesignal eines Airbags ausgelöst werden. Weiterhin kann in der Notrufeinheit ein Sensor angeordnet sein, der einen Zusammenstoss detektiert und unverzüglich das Absetzen eines Notrufs bewirkt. Es kann als ein Sensor ein Kreisel vorgesehen sein, der nicht mittels elektrischer Signale, sondern auf mechanischem Weg die Auslösung eines Notrufs von der Notrufeinrichtung zum Funktelefon bewirkt. Weil der Kreisel bereits zu Beginn eines Zusammenstosses reagiert, wird ein Notruf noch vor einer Beschädigung oder der Zerstörung des Funktelefons abgesetzt. Die kurze Zeit zwischen der Detektion eines Zusammenstosses durch den Kreisel und einer möglichen Beschädigung oder Zerstörung des Funktelefons durch einen Aufprall genügt, um über die Bluetooth-Verbindung alle für den Unfall relevanten Daten noch übertragen zu können. Für den Fall, dass diese Zeit nicht mehr zum Absetzen eines Notrufes ausreicht, sendet der GSM-Transceiver der Notrufeinrichtung einen Notruf aus.
  • Weiterhin sind vom Benutzer durch Tastendruck aktivierbare, tragbare Notrufsender seit langem bekannt. Um einen Notruf innerhalb weniger Sekunden ohne ein Drücken von Tasten mittels eines tragbaren Mobiltelefon oder eines in eine Armbanduhr, Brosche oder Armband eingebauten Notrufsenders abzusetzen, ist es aus der DE 198 49 846 A1 bekannt, dass dieser ein Spracherkennungsprogramm aufweist, dass mindestens eine Notruf-Telefonnummer fest eingespeichert ist und dass bei Eingabe/Erkennung eines bestimmten Wortes die Notruf-Telefonnummer selbsttätig gewählt wird. Weiterhin kann das Mobiltelefon/Notrufsender mit einem Impulsgeber zum Peilen der momentanen Position ausgestattet sein.
  • In ähnlicher Weise ist ein aus der EP 1 372 324 A2 bekannter Mobiltelefon/Notrufsender ausgestaltet. Bei einer dort beschriebenen Ausführungsform werden – im Modus stiller Alarm – verschiedene vorher abgespeicherte Schlüsselwörter ausgewertet und beim Erkennen eines der Schlüsselwörter wird über das Mobilfunknetz eine Notrufmeldung an eine Rettungsleitstelle/Polizeistation abgesetzt.
  • Schließlich ist aus der US 6 573 831 B2 eine Überwachungsvorrichtung im Fahrzeug bekannt, bei der mittels eines Mikrofons Geräusche im Bereich des Fahrzeugs kontinuierlich aufgenommen und gespeichert werden, um nach einem eventuell erfolgten Unfall diese auswerten zu können. Die mittels des Mikrofons erfassten Geräusche dienen selbst jedoch nicht zur Auslösung eines Notrufs im Fahrzeug.
  • Wie die vorstehende Würdigung des Standes der Technik aufzeigt, sind unterschiedlich ausgestaltete Fahrzeug-Notrufsysteme mit oder ohne Standortbestimmung oder Bestimmung eines Wahrscheinlichkeitsgrades für einen bevorstehenden Unfall bekannt. In der Regel ist es erforderlich, das Mobiltelefon in die Fahrzeugelektronik zu integrieren oder über Schnittstellen an diese anzukoppeln oder es sind, wie beim Gegenstand der WO 03/042943 A2 zwei Funktelefone erforderlich.
  • Bei einem automatisieren Notruf (ECall) wird grundsätzlich verlangt, dass bei jedem Notfall automatisch ein Notruf abgesetzt wird. Andererseits sollten keine Fehlauslösungen auftreten.
  • Diese gegensätzlichen Anforderungen führen zu Problemen bei der Abstimmung der Erkennungsempfindlichkeit eines solchen Systems. Vor allem bei Nachrüstlösungen ist diese Abstimmung erschwert, da hier häufig keine ideale Einbauposition der Sensoren zur Crasherkennung nachträglich möglich ist.
  • Weiterhin sind umfangreiche Vorkehrungen gegenüber unbeabsichtigten Auslösevorgängen für einen Notruf zu treffen. Auch die Auslösung mittels abgespeicherter Schlüsselwörter bei einem vom Benutzer mitgeführten Mobiltelefon/Notrufsender versagt, wenn der Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Deshalb fehlt in der Praxis ein Fahrzeug-Notrufsystem, welches unabhängig von anderen technischen Gegebenheiten universell einsetzbar ist und welches im Falle eines Unfalls automatisch einen Notruf auslöst.
  • Der Erfindung liegt gegenüber den bekannten Notrufsystemen und Verfahren zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs von einem Fahrzeug die Aufgabe zugrunde, auf einfache Art und Weise ein Notruf auszulösen und die relevanten Daten, bzw. Metadaten über den Unfall, auch wenn der Benutzer nach einem Unfall selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, zu übermitteln.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden in den Unteransprüchen angegeben.
  • Eine Ausgestaltung des System zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs von einem Fahrzeug, wobei das System Mittel zur Detektion der Auslöseursache für den Notruf ausweist, eine mit diesen Mitteln zur Detektion verbundene Steuereinrichtung die Auslöseursache dahingehend auswertet, ob vorgegebene Unfallkriterien erfüllt sind, und wenn diese Kriterien erfüllt sind, mit der Steuereinrichtung verbundene Mittel zur Kommunikation einen Notruf an eine externe Empfangsstation zu übermitteln, zeichnet sich dadurch aus, dass die für die Auslöseursache des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien über die Mittel zur Kommunikation an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die zu übertragenden Informationen mittels einer Medienkonvertierung in für eine Empfangsstation auswertbare Form gewandelt werden und dass während der Übertragung der repräsentative Informationen und vorgebbaren Kriterien weitere Metainformationen über die Mittel zur Detektion der Auslöseursache ermittelt, gespeichert und unmittelbar an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die Empfangsstation nach dem Empfang und der Auswertung der für die Auslöseursache des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien von den Mitteln der Detektion der Auslöseursache weitere repräsentative Informationen anfordert und die Mittel zur Kommunikation und die Mittel zur Detektion als modular Nachrüstsatz für ein Fahrzeug ausgestaltet sind.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Systems ist gekennzeichnet dadurch, dass die Steuereinheit ein Fahrerassistenzsystem und/oder ein Fahrzeugsicherheitssystem ist und dass der Empfänger bei Empfang eines Notrufes mittels einer empfangsseitig angeordneten Mensch-Maschine Schnittstelle eine Auswahl treffen kann, weitere Metainformationen von im Fahrzeug befindlichen Insassen über die Mittel zur Detektion ermittelt und/oder als Sprachinformation in Sprachform und/oder textueller Form und/oder audiovisueller Form empfangen werden.
  • Als Steuereinheit kommen in vorteilhafter Weise Fahrerassistenz und Fahrzeugsicherheitsysteme erfindungsgemäß zum Einsatz.
  • Fahrzeugsicherheitssysteme können als Electronic Break System (EBS), Engine Management System (EMS), Antiblockiersystem (ABS), Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR), Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Elektronische Differentialsperre (EDS), Traction Control System (TCS), Elektronische Bremskraftverteilung (EBV) und/oder Motor-Schleppmomenten-Regelung (MSR) ausgeführt werden.
  • Fahrerassistenzsysteme sind als elektronische Zusatzeinrichtungen in Fahrzeugen zur Unterstützung des Fahrers in bestimmten Fahrsituationen implementiert. Hierbei stehen oft Sicherheitsaspekte, aber vornämlich die Steigerung des Fahrkomforts im Vordergrund. Diese Systeme greifen teilautonom oder autonom in Antrieb, Steuerung (z. B. Gas, Bremse) oder Signalisierungseinrichtungen des Fahrzeuges ein oder warnen durch geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen den Fahrer kurz vor oder während kritischer Situationen. Solche Fahrassistenzsysteme sind beispielsweise Einparkhilfe (Sensorarrays zur Hindernis- und Abstandserkennung), Bremsassistent (BAS), Tempomat, Adaptive Cruise Control oder Abstandsregeltempomat (ACC), Abstandswarner, Abbiegeassistent, Stauassistent, Spurerkennungssystem, Spurhalteassistent/Spurassistent (Querführungsunterstützung, lane departure warning (LDW)), Spurhalteunterstützung (lane keeping support)), Spurwechselassistent (lane change assistance), Spurwechselunterstützung (lane change support), Intelligent Speed Adaption (ISA), Adaptives Kurvenlicht, Reifendruckkontrollsystem, Fahrerzustandserkennung, Verkehrszeichenerkennung, Platooning, Automatische Notbremsung (ANB), Auf- und Abblendassistent für das Fahrlicht, Nachtsichtsystem (Night Vision).
  • Bei einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Systems nimmt beim Empfang eines Notrufs der Empfänger automatisch einen Rückruf vor, wenn sich die Insassen nicht innerhalb einer vorgegebener Zeitspanne melden, wobei dann entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  • Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Systems zeichnet sich dadurch aus, dass beim Empfang eines Notrufs der Empfänger automatisch einen Rückruf vornimmt wenn sich die Fahrzeuginsassen nicht innerhalb einer vorgegebener Zeitspanne melden und vor der Übertragung des Notrufes eine Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes an die Fahrzeuginsassen akustisch und/oder haptisch und/oder optisch ausgegeben werden, wobei nach Ablauf einer Zeitdauer (z. B. 5 sec) der Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes durch die Fahrzeuginsassen nicht widersprochen wird, der Notruf gesendet wird und dass die Fahrzeuginsassen durch eine Betätigung eines Tasters in der Türverkleidung das Absetzen des Notrufes abbrechen können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung werden als Metainformationen visuelle Informationen über mindestens eine Kamera und Audio-Information über mindestens ein im Fahrgastraum befindliches Mikrophon übertragen und die Medienkonvertierung mittels einer Sprachsynthese erfolgt.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass als Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine Folie an der Naht eines Airbags angebracht wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine dünne, leicht durchtrennbare Drahtscheife, um den Airbag angebracht wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache mindestens ein Drucksensor, der am Lenkrad angebracht ist, und ein Beschleunigungssensor im Fahrzeug dient.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird als Mittel zur Detektion der Auslöseursache ein Mikrofon eingesetzt, das sich im Fahrzeug befindet, wobei das Mikrofon entweder in einem mobilen Endgerät oder als Bestandteil einer Freissprecheinrichtung integriert ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung des dient als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache mindestens ein Gas-Sensoren zur Detektion von No2 und/oder Nox und/oder CO und das der Gas-Sensor als ein Innensensitiver Feldeffekttranssitor ausgeführt ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine Spracherkennung dient.
  • Die Erfindung wird anhand des nachfolgenden Ausführungsbeispieles beschrieben. Ein verunfalltes Fahrzeug weist Mittel zur Detektion der Auslöseursache und Mittel zur Kommunikation auf. Die Mittel zur Detektion sind beispielsweise als zusätzlich und nachträglich einbaubare Unfallsüberwachungseinheit ausgeführt, welche als Elektronikbox ausgeführt ist und eine eigene Spannungsquelle in Form eines als Akku besitzt. Es ist vorgesehen, die unabhängig Spannungsquelle, bzw. der Akku, der Elekronikbox über das Bordnetzsystem des Fahrzeugs geladen werden kann. Die Unfallüberwachungseinheit steht eingangsseitig mit den Mitteln zur Detektion der Auslöseursache, die in Form einer seiner Sensoren ausgestaltete sind, in Verbindung, welche das Unfallereignis indirekt detektieren. Bei einem Unfall können z. B. mit Airbagauslösung mehrere zusätzliche Größen messtechnisch erfasst werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Durch Betrachtung einer oder mehrerer dieser Messgrößen ist eine sichere Detektion eines Notfalls möglich. Zur Detektion werden bei dem erfindungsgemäß Verfahren beispielsweise die Größen der Beschleunigung des Aufpralls, des akustischer Knall der Airbagauslösung, die Druckwelle vom Zünden des Airbags und die erhöhte Gaskonzentration im Innenraum durch Airbagzündung herangezogen, die gemeinsam mit als Nachrüstsatz einbaubaren Unfallüberwachungseinheiten im Fahrzeug angebracht werden und stehen mit der Unfallüberwachungseinheit drahtgebunden und/oder mittels einer mobilen Nachbereichskommunikation wie Bluetooth in Verbindung. Bei der drahtgebunden Kommunikation ist eine Kommunikation über den Fahrzeugkommunikationsbus (CAN-Bus) als auch einem eigenen autarken Kommunikationsbus vorgesehen.
  • Als mögliche Ausführungen der Mittel zu Detektion der Auslöseursache sind bspw. Beschleunigungssensoren vorgesehen, die die Intensität des Aufpralls messen und/oder ein Mikrofon mit dem der Knall der Airbagzündung erfasst wird, und/oder ein Drucksensor, der die Druckwelle der Airbagzündung erfasst und/oder diverse Not, Nox und CO-Sensoren, die eine Detektion durchführen, ob sich eine Airbagzündung ereignet hat.
  • Durch mindestens eine Messgröße kann ein Notfall detektiert werden. Erfindungsgemäß ist es angedacht mindestens zwei verschiedene Messgrößen heranzuziehen um sicherer eine Bestimmung des Notfalls durchzuführen. Es wird beispielsweise die Detektion von Explosionsgas und sowie Schall- und Druckwelle und die Fusion zweier Signale zur sicheren Notfalldetektion herangezogen. Somit erfolgt in vorteilhafter Weise eine Plausibilisierung, ob eine Notfallsituation vorliegt.
  • Eine weitere erfindungsgemäße Erkennung, ob ein Notfall vorliegt, erfolgt dadurch dass die Auslösung eines Airbags durch ein mobiles Endgerät als Mittel zur Detektion der Auslöseursache für den Notruf herangezogen wird. In vielen mobilen Endgeräten sind zu deren Ansteuerung Spracherkennungsmodule integriert. Diese Spracherkennungsmodule erhalten nun die Kennung des Knalls der Airbagauslösung, um diese zu erkennen und darauf aufbauend einen automatisierten Notruf abzusetzen. Durch den Einsatz einer Spracherkennung zur Detektion der Airbagauslösung ist keine zusätzliche Hard- oder Software notwendig, um eine erfindungsgemäße Nachrüstlösung für ein System zur Auslösung und zur Übertragung eines Notrufes (nachrüstbaren ECall Modulen) zu realisieren.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird die Airbagauslösung als Grund für einen automatisierten Notruf erkannt. Bei nachträglich eingebauten nachrüstbaren ECall Modulen wird die Auslösung erkannt ohne die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs zu gefährden. Durch eine Änderung eines herkömmlichen Airbags werden als Mittel zur Detektion der Auslöseursache für den Notruf eine Folie, die an der Naht des Airbags angebracht wird, vorgesehen. Durch das Reißen dieser Folie wird erkannt, wann der Airbag explodiert ist. Anstelle einer Folie ist es erfindungsgemäß angedacht eine Drahtschleife einzusetzen. Diese Drahtschleife ist so angebracht, dass sie im Normalfall stromführend ist und erst bei Auslösung des Airbags unterbro chen wird. Durch das Reißen ergibt sich eine veränderte elektrische Charakteristik, wie z. B. der Widerstand, die Kapazität, die Frequenzantwort, die Induktivität, der Anordnung von Folie bzw. der Drahschleife und Airbag, die detektiert wird.
  • Des Weiteren ist es angedacht, über einen Sensor den Abstand zum Aufbewahrungsort des Airbags zu detektieren. Ändert sich dieser Abstand abrupt, hat sich der Airbag geöffnet. Um Fehler zu vermeiden (z. B. Objekte im Messstrahl), ist es angedacht, dass mehrere Abstände gemessen werden. Als weiteres Mittel zur Detektion der Auslöseursache ist es erfindungsgemäß angedacht, wenn der Airbag nach seiner Auslösung am Lenkrad abstützt oder zumindest Druck auf dieses ausübt, dann mittels mehrerer am Lenkrad angebrachter Drucksensoren die Auslösung des Airbags zu erkennen. Vorteilhafterweise werden mehr als 3 Drucksensoren verwendet und diese Gleichmäßig am Lenkrad verteilt und nachträglich als Nachrüstsatz angebracht, damit keine Erkennung von Händen + Oberschenkeln bei normalen Fahrmanövern stattfindet.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass mittels eines Geruchssensors der typische Geruch eines ausgelösten Airbags detektiert und somit eindeutig dessen Auslösung erkannt. Dieser Geruch wird vorab im Labor gemessen und es entfällt eine aufwändige Kalibrierung im Fahrzeug. Da ein solcher Geruchssensor bzw. Gassensor keinen Anschluss an den Fahrzeugbus benötigt, ist er besonders vorteilhaft als Nachrüstlösung einsetzbar.
  • Um die Qualität der Auslösungserkennung zu erhöhen, ist es wie bereits erwähnt erfindungsgemäß angedacht mehrere Methoden der Erkennung zu kombinieren und somit eine Fehlerkennung zu minimieren. Beispiele für weitere Erkennungsmöglichkeiten sind:
    • • Beschleunigungssensoren
    • • Erkennung des Knalls der Airbagauslösung
    • • Erkennung des Kollisionsgeräuschs
  • Der Geruchssensor erkennt ausschließlich den Geruch des ausgelösten Airbags, da dieser „Geruch" keinem anderen Geruch im Fahrzeug ähnelt und somit eindeutig identifizierbar ist. Durch die Kombination mit einem akustischen Sensor wird zudem die Erkennungssicherheit erhöht. Für das erfindungsgemäße System ist prinzipiell keine Verbindung zum Fahrzeugbus notwendig und somit ist die Lösung ideal geeignet für Nachrüstlösungen. Alleinige akustische Erkennungen haben den Nachteil, dass eine klare Trennung zwischen Airbagauslösung und anderen Geräuschen nicht immer möglich ist und somit die Gefahr von Fehlauslösungen besteht, wenn nur eine akustische Erkennung herangezogen wird.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung für das Auslösen eines automatisierten Notruf (Ecall) ist die Kombination von Geruchssensor und akustischem Sensor, da für den Notruf, ein Mikrofon für die Sprachübertragung sich im Fahrzeug befindet. Erfindungsgemäß wird dieses Mikrofon gleichzeitig zur Erkennung der Airbagauslösung eingesetzt. Durch den Einsatz eines Geruchssensors zur Erkennung der Airbagauslösung und die Kombination mit den bereits genannten Mitteln zur Detektion zur Erkennung einer Airbagauslösung wird damit die Erkennungssicherheit erhöht.
  • Es werden von der Unfallüberwachungseinheit ausgangsseitig die relevanten Informationen über den Unfall den Mitteln zur Kommunikation, die als Mobilfunkeinheit ausgeführt sein können, bereitgestellt um einen Notruf drahtlos per Mobilfunknetz an eine Notrufzentrale zu übermitteln. Die Mobilfunkeinheit kann auch Teil der Unfallüberwachungseinheit sein. Die Unfallüberwachungseinheit im Fahrzeug beinhaltet elektronische Mittel zum Erstellen des Notrufes nach Detektion eines Unfalls. Es wird die Textform des Notrufs mit einer speziellen Datensatzkennung versehen. Diese Datensatzkennung entspricht beispielsweise dem amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs und dient der Datensatzidentifikation. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird das amtliche Kennzeichen als Buchstaben – und Zahlenfolge unter Weglassung von Leerzeichen und Sonderzeichen dem Notrufdatensatz vorangestellt. Dabei wird auch das Länderkürzel (D) – beispielsweise für Deutschland – des Fahrzeugs 1 berücksichtigt, welches angibt, in welchem Land das Fahrzeug 1 zugelassen ist. Diese Datensatzkennung ist insgesamt als Präfix dem in Textform erstellten Notruf vorangestellt.
  • Der Notruf wird bei diesem Ausführungsbeispiel per SMS über das Mobilfunknetz an die Notrufzentrale gesendet. Die Notrufzentrale ist in diesem Ausführungsbeispiel als Computer ausgeführt. Auf diesem ist eine Text-To-Speech-Applikation installiert. Diese dient der Konvertierung des Notrufs in eine Sprachinformation. Anschließend wird der das Kennzeichen des Fahrzeuges 1 beinhaltende Notruf per Sprachkanal an eine zuständige Rettungsleitstelle übertragen. Die Rettungsleitstelle koordiniert anschließend den Einsatz von Rettungsfahrzeugen zwecks Hilfeleistung am Unfallort des Fahrzeugs. Die Notrufzentrale kann auch Teil der Rettungsleitstelle sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform wird, wenn ein Notfall erkannt wird, wie z. B. durch einen Beschleunigungssensor, die Absicht akustisch, optisch, haptisch, angezeigt einen Notruf abzusetzen. Wird dieser Absicht innerhalb einer kurzen Zeit T (z. B. 5 Sekunden) durch den Fahrer nicht widersprochen (z. B. durch einen Tastendruck an der Mobilfunkeinheit), so wird der Notruf abgesetzt. Handelt es sich um eine Fehlerkennung, so widerspricht der Fahrer und der Notruf wird nicht abgesetzt. Durch diese Möglichkeit des Widerspruchs durch den Fahrer kann die Erkennungsschwelle für den automatisierten Notruf kleiner gewählt werden und damit ein Notfall sicherer erkannt werden.
  • Durch die Möglichkeit des Widerspruchs zu einem automatischen Notruf kann vorteilhaft die Erkennungsschwelle niedriger gewählt werden, ohne die Anzahl der unnötigerweise abgesetzten Notrufe zu erhöhen. Handelt es sich wirklich um einen Notfall, so wird die Auslösung nur um wenige Sekunden verzögert.
  • Die Anzeige der Absicht, einen automatischen Notruf abzusetzen erfolgt z. B. akustisch, optisch, akustisch, wobei das Abwarten einer kurzen Zeit, in der der Fahrer z. B. durch Tastendruck oder über die Spracherkennung durch das Aussprechen des Satzes „Notruf Stop" dieser Absicht widersprechen kann.
  • Normalerweise wird bei einem automatisierten Notruf (Ecall) einmalig zu Beginn des Notrufs ein Satz an Daten übertragen und anschließend in den Sprachmodus umgeschaltet, in dem der Notruf dann zu Ende geführt wird. Das erfindungsgemäße System erlaubt es dem Operator während der Sprachverbindung erfindungsgemäß die Möglichkeit, über Tonfolgen, erneut Daten bzw. sogenannte Metadaten anzufordern. Diese Metadaten werden dann vom Fahrzeug verschickt und anschließend wieder in den Sprach modus umgeschaltet. Während der Datenverbindung kann den Fahrzeuginsassen per optische Anzeige bzw. Signal oder per synthetischer Sprachausgabe signalisiert werden, dass Daten übertragen werden und die Notfallsituation durch die Rettungsleitstelle erkannt wurde.
  • Beispiele für solche nachträglichen bzw. zusätzlichen Datenanforderungen sind jedoch nicht beschränkt auf:
    • • Das Auto bewegt sich nach der ersten Übertragung der Daten noch (z. B. durch eine Hanglage) und der Operator will eine neue Positionsinformation erhalten.
    • • Der Operator will die Temperatur wissen, um feststellen zu können, ob es im oder um das Fahrzeug brennt.
    • • Der Operator will die Sitzbelegung wissen, um festzustellen, ob sich Personen aus dem Fahrzeug entfernt haben oder neu in das Fahrzeug gelangt sind (z. B Helfer).
  • Es ist auch erfindungsgemäß angedacht, dass das Fahrzeug von sich aus erneut auf Datenübertragung schaltet, falls sich Daten aus dem ursprünglichen Paket stark verändert haben oder bisher nicht übermittelte Daten einen Grenzwert überschritten haben. Beispiele können hier sein, sind jedoch nicht beschränkt auf:
    • • Das Fahrzeug hat sich nach dem ursprünglichen Absetzen der Position weiter bewegt.
    • • Die Temperatur im oder um das Fahrzeug herum überschreitet z. B. durch Feuer oder unterschreitet z. B. durch starke Kälte in der Unfallregion einen gewissen Schwellwert.
    • • Die Sitzbelegung hat sich geändert, da dies auf das Entfernen eines Fahrzeuginsassen oder das Eintreffen eines Helfers schließen lassen kann.
    • • Einsetzen von Regen, erkannt durch einen Regensensor.
    • • Die Batteriespannung unterschreitet einen Schwellwert und das Bordnetz und damit die Verbindung brechen bald zusammen.
  • Durch die nachträgliche bzw. zusätzliche Datenübertragung wird auf sich ändernde Bedingungen reagiert. Wird dabei Text-to-Speech verwendet, ist diese Funktion unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Notrufzentrale und benötigt lediglich eine normale Telefonverbindung auf Seiten der Notrufzentrale.
  • Es ist erfindungsgemäß angedacht, dass eine Datenübertragung per Text-to-Speech hierzu ausgeführt wird, wobei ein automatisches Umschalten zurück auf Sprachübermittlung nach der Datenübertragung erfolgt und eine Signalisierung der Datenübertragung an die Fahrzeuginsassen durch optische Signale oder synthetische Sprachausgabe durchgeführt wird.
  • Bei einem automatisierten Notruf (Ecall) werden Daten und Sprache übermittelt. Daraus lässt sich der Zustand der Fahrzeuginsassen ableiten. Mittels Videodaten wird ein Überblick für den Empfänger (Notrufzentrale) mit Videodaten verbessert. Ist im Fahrzeug eine Kamera vorhanden, die z. B. für Fahrerassistenzsysteme vorgesehen sind oder ein per Bluetooth angebundenes mobiles Endgeräte, so werden dessen Daten ebenfalls beim Ecall mit übermittelt. Es ist auch vorgesehen, dass als Nachrüstsatz eine Kamera mit den Mittel zur Detektion und den Mittel der Kommunikation mit eingebaut werden, die den Fahr gastraum beobachtet. Die Kamera dient prinzipielle somit als Mittel zur Detektion der Auslöseursache.
  • Die Kamera kann dabei Bilder aus dem Fahrgastraum übermitteln, als auch Bilder aus der Umgebung. Bilder aus dem Fahrgastraum dienen dazu, die Schwere der Verletzung und den allgemeinen Zustand der Fahrzeuginsassen sowie deren Zahl zu ermitteln. Bilder aus der Umgebung helfen, die Situation des Unfalls und evtl. die Lage des Fahrzeug genauer Bewerten und Bestimmen zu können.
  • Durch die Übermittlung von Videodaten wird der Notrufzentrale vorteilhaft ein besserer Überblick über den Zustand der beteiligten Personen verschafft. Bei der Übermittlung ist es erfindungsgemäß angedacht, dass eine sicher Übertragung mit Fehlerkorregierenden Maßnahmen, wie error resilience oder error concealment bei der Komprimierung der Videodaten vorgesehen sind. Des Weiteren ist es angedacht, dass vor der Übertragung der Videodaten eine Bandbreitenüberprüfung an das übertragenden Mobilfunknetz erfolgt und eine garantierte Bandbreite seitens des erfindungsgemäßen Systems angefordert wird. Erwähnt sei, dass eine Übertragung des Notrufs durch Mobilfunknetze, wie GSM, GPRS, UMTS, 4G-Netze als auch WLAN und DSRC möglich ist.
  • Durch die Übermittlung von Videodaten bei einem automatisierten Notruf werden Videodaten aus dem Fahrgastraum zur besseren Bewertung der Schwere der Verletzung und des allgemeinen Zustands der Fahrzeuginsassen übertragen und die Videodaten aus dem Fahrgastraum dienen zur Ermittlung der Anzahl der Fahrzeuginsassen. Videodaten aus der Fahrzeugumgebung dienen zur Bewertung der Situation des Unfalls und der genaueren Bestimmung der Lage des Fahrzeugs.
  • Bei einem erfindungsgemäßen System werden Informationen über Position, an den Empfänger, vorzugsweise eine Rettungsleitstelle (PSAP), übertragen. Hierbei es angedacht ist, dass eine reine SMS Übertragung bewerkstelligt wird. Wird dies über SMS geregelt, erfolgt eine Zuordnung zwischen SMS und einer Sprachverbindung
  • Hierbei wird an den Anfang der SMS wird eine klare Kennung gesetzt, Vorteilhafterweise die Nummer, die auch auf dem Nummernschild des verunfallten Fahrzeugs repräsentiert ist. Zu Beginn der Sprachmitteilung kann dieses Nummernschild mittels Text-to-Speech oder Inband Modem oder ähnlichen Techniken übermittelt werden, bevor die Sprachverbindung freigegeben wird. In der SMS wird außer der Nummer des Nummernschilds noch die Position (GPS) in menschenlesbarer Form bzw. Ort, Straße und Hausnummer bei Vorhandensein einer digitalen Karte im Fahrzeug übermittelt. Falls notwendig werden noch weitere Daten aus dem Fahrzeug übermittelt, wie sie z. B. im Minimum Set of Data des 112-eCalls definiert sind.
  • Es wird somit die Nummer des Nummernschilds in einer SMS als Zuordnung zu einem Fahrzeug eingesetzt und es erfolgt die Übermittlung der Nummer des Nummernschilds mittels Text-to-Speech oder Inband Modem oder zu Beginn der Sprachverbindung sowie die Darstellung der Position in der SMS in einer menschenlesbaren Form (GPS oder Ort, Straße und Hausnummer).
  • Kann aus technischen Gründen die Sprachverbindung nicht aufgebaut werden, so enthält die SMS genug Informationen, um den Ort des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Da die SMS in menschenlesbarer Form vorliegt, werden keine technischen Änderungen auf Seiten des Empfängers, der Rettungsleitstelle, vorgenommen. Durch die Nummer des Nummernschilds können weitergehende Informationen, weitere Daten aus Datenbanken über das Fahrzeug und die Fahrzeuginsassen erhalten werden.
  • Durch die Verwendung der Nummer des Nummernschilds ist eine eindeutige Zuordnung zu einem Fahrzeug möglich. Die menschenlesbare Darstellung der Informationen in der SMS macht es möglich, die SMS selbst ohne zusätzliche Infrastruktur bei der Rettungsleitstelle einzusetzen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist nicht beschränkt auf die Darstellungen der im vorstehenden beschriebenen Ausführungsbeispiele. Es sind vielmehr auch Abwandlungen hiervon denkbar, welche vom Schutzbereich der nachfolgenden Ansprüche mit umfasst sind. So ist es beispielsweise auch möglich, dass direkt im Fahrzeug die Unfallkoordinaten in eine kartografische Unfallposition (Adressangabe) konvertiert werden, indem die Fahrzeugnavigationseinheit hierfür genutzt wird. Allerdings ist dabei sicherzustellen, dass diese Rechenoperation an Bord des Fahrzeuges trotz des Unfalls noch durchgeführt werden kann. Ferner ist es auch denkbar, die Notrufzentrale manuell zu besetzen und die vorzugsweise per SMS eingehenden Notrufe durch einen Operator direkt in Sprache zur Kommunikation mit der zuständigen Rettungsleitstelle umzusetzen. Diese Alternative gestattet es, flexibel auch Ergänzungsinformationen in den Notruf mit einfließen zu lassen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (17)

  1. System zur Auslösung und Übertragung eines Notrufs von einem Fahrzeug, wobei das System Mittel zur Detektion der Auslöseursache für den Notruf aufweist, eine mit diesen Mitteln zur Detektion verbundene Steuereinrichtung die Auslöseursache dahingehend auswertet, ob vorgegebene Unfallkriterien erfüllt sind, und wenn diese Kriterien erfüllt sind, mit der Steuereinrichtung verbundene, Mittel zur Kommunikation einen Notruf an eine externe Empfangsstation übermitteln, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Auslöseursache des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien über die Mittel zur Kommunikation an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die zu übertragenden Informationen mittels einer Medienkonvertierung in für eine Empfangsstation auswertbare Form gewandelt werden und dass während der Übertragung der repräsentative Informationen und vorgebbaren Kriterien weitere Metainformationen über die Mittel zur Detektion der Auslöseursache ermittelt, gespeichert und unmittelbar an die Empfangsstation übertragen werden, wobei die Empfangsstation nach dem Empfang und der Auswertung der für die Auslöseursache des Notrufs repräsentativen Informationen und vorgebbaren Kriterien von den Mitteln der Detektion der Auslöseursache weitere repräsentative Informationen anfordert und die Mittel zur Kommunikation und die Mittel zur Detektion als modular Nachrüstsatz für ein Fahrzeug ausgestaltet sind.
  2. System nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit ein Fahrerassistenzsystem und/oder ein Fahrzeugsicherheitssystem ist.
  3. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet, dass der Empfänger bei Empfang eines Notrufes mittels einer empfangsseitig angeordneten Mensch-Maschine Schnittstelle eine Auswahl treffen kann, weitere Metainformationen von im Fahrzeug befindlichen Insassen über die Mittel zur Detektion ermittelt und/oder als Sprachinformation in Sprachform und/oder textueller Form und/oder audiovisueller Form empfangen wird.
  4. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Empfang eines Notrufs der Empfänger automatisch einen Rückruf vornimmt wenn sich die Insassen nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne melden, wobei dann entsprechende Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.
  5. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beim Empfang eines Notrufs der Empfänger automatisch einen Rückruf vornimmt wenn sich die Fahrzeuginsassen nicht innerhalb einer vorgegebener Zeitspanne melden.
  6. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Übertragung des Notrufes eine Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes an die Fahrzeuginsassen akustisch und/oder haptisch und/oder optisch ausgegeben werden, wobei falls nach Ablauf einer Zeitdauer der Absicht des Systems zur Absetzung des Notrufes durch die Fahrzeuginsassen nicht widersprochen wird, der Notruf gesendet wird.
  7. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeuginsassen durch eine Betätigung eines Tasters in der Türverkleidung das Absetzen des Notrufes abbrechen können.
  8. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet, dass als Metainformationen visuelle Informationen über mindestens eine Kamera und Audio-Information über mindestens ein im Fahrgastraum befindliches Mikrophon übertragen werden.
  9. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet, dass als Metainformationen visuelle Informationen über mindestens eine Kamera und auditive Informationen über mindesten ein im Fahrgastraum befindliches Mikrophon übertragen werden.
  10. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet, das die Medienkonvertierung mittels einer Sprachsynthese erfolgt.
  11. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet, dass als Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine Folie an der Naht eines Airbags angebracht wird.
  12. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine dünne, leicht durchtrennbare Drahtschleife, um den Airbag angebracht wird.
  13. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache mindestens ein Drucksensor, der an am Lenkrad angebracht ist, dient.
  14. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache ein Beschleunigungssensor im Fahrzeug dient.
  15. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als Mittel zur Detektion der Auslöseursache ein Mikrofon dient, das sich im Fahrzeug befindet, wobei das Mikrofon entweder in einem mobilen Endgerät oder als Bestandteil einer Freisprecheinrichtung integriert ist.
  16. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache mindestens ein Gas-Sensoren zur Detektion von No2 und/oder Nox und/oder CO-Sensoren dient und als Innensensitiver Feldeffekttranssitor ausgeführt ist.
  17. System nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch kennzeichnet dass als die Mittel zur Detektion der Auslöseursache eine Spracherkennung dient.
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