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Die
Erfindung betrifft eine Schleifmaschine zum Schleifen und/oder Polieren
von Werkstücken mittels Schleif- und/oder Poliergranulat,
mit einem stationären Behälterteil und einem relativ
zu diesem drehbaren Bodenteil, wobei zwischen dem Behälterteil
und dem Bodenteil ein Spalt gebildet ist, welcher von außen
mit einem insbesondere flüssigen Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium beaufschlagbar ist, und mit einem Ablauf
zum Abführen des Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums.
Die Erfindung ist ferner auf ein Verfahren zum Schleifen und/oder
Polieren von Werkstücken mittels Schleif- und/oder Poliergranulat
gerichtet, indem einer Schleifmaschine der vorgenannten Art ein
Schleif- und/oder Poliergranulat sowie Werkstücke zur Oberflächenbearbeitung
aufgegeben werden und sodann das Bodenteil in Rotation versetzt
wird, wobei in den zwischen dem Behälterteil und dem Bodenteil
angeordneten Spalt von außen ein insbesondere flüssiges Arbeits-,
Kühl- und/oder Schmiermedium eingebracht und dieses wieder
aus der Schleifmaschine abgeführt wird.
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Derartige
Schleifmaschinen sind bekannt und werden auch als Fliehkraft-Gleitschleifmaschinen
bezeichnet. Sie umfassen ein ein- oder mehrteilig ausgebildetes
Behälterteil und ein in der Regel schalenförmig
ausgestaltetes Bodenteil, welches relativ zu dem Behälterteil
drehbar ist. Solche Fliehkraft-Gleitschleifmaschinen finden zur
Oberflächenbearbeitung von verhältnismäßig
kleinen Werkstücken Verwendung, welche gemeinsam mit dem Schleif-
oder Poliergranulat und gegebenenfalls einem Fluid, insbesondere
einer Flüssigkeit, in Form eines Arbeitsmediums zur Nassbearbeitung
der Werkstücke, eines Kühl- und/oder Schmiermediums in
dem Behälter in Rotationsbewegung versetzt werden. Dies
geschieht durch Drehung des Bodenteils relativ zu dem Behälterteil,
so dass das Schleifgut mit dem Granulat nach außen bewegt
wird, bis es auf die Innenwandung des Behälterteils auftrifft,
wo es wieder abgebremst wird. Durch von unten nachströmendes
Material stellt sich eine umlaufende Bewegung ein, welche eine intensive
Schleif- bzw. Polierwirkung verursacht. Das Schleif- oder Poliergranulat
kann dabei je nach zu behandelnden Werkstücken unterschiedlichster
Natur und z. B. natürlichen Ursprungs (z. B. aus organischem
Material, wie Walnuss- oder Kokosnussschalen, Holz, Kirschkern etc.),
mineralischen Ursprungs (z. B. Silikaten, Oxiden etc.) und/oder
synthetischen Ursprungs (z. B. Kunststoffen) sein.
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Die
DE 197 28 931 A1 beschreibt
eine gattungsgemäße Fliehkraft-Gleitschleifmaschine,
bei welcher eine zur Nassbearbeitung erforderliche Arbeitsflüssigkeit
von einem unterhalb des Bodenteils gebildeten, mit einem Flüssigkeitsanschluss
versehenen Reservoir in den Behälter eingebracht wird. Um
die Flüssigkeit wieder aus dem Behälter abführen zu
können, ist das Bodenteil im Bereich seiner zur Lagerung dienenden
Achse mit einer Mehrzahl an Ablauföffnungen ausgestattet,
welche sich in der Antriebswelle fortsetzen und dort in einen gemeinsamen
zentralen Ablaufkanal münden. Aus letzterem tritt die abgeführte
Arbeitsflüssigkeit in einen unterhalb der Fliehkraft-Gleitschleifmaschine
angeordneten Vorlagebehälter aus, aus welchem sie wieder
mittels eines Ventil angesaugt und durch den Spalt zwischen Boden-
und Behälterteil in den Behälter eingebracht wird.
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Nachteilig
ist insbesondere, dass auf diese Weise keine kontinuierliche Oberflächenbearbeitung über
einen längeren Zeitraum hinweg möglich ist, weil
sich die Arbeitsflüssigkeit während des Betriebs in
dem Behälter anreichert und in periodischen Abständen über
den Ablauf abgeleitet werden muss, was ein vorübergehendes
Anhalten der Maschine erfordert. Darüber hinaus lässt
sich kein optimaler Anteil an Arbeitsflüssigkeit dosieren,
da diese während des Schleifvorgangs aus den oben genannten
Gründen in dem Behälter stets angereichert wird.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe, eine Schleifmaschine sowie ein
Schleifverfahren der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass
die vorgenannten Nachteile auf einfache und kostengünstige
Weise zumindest weitestgehend behoben werden.
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Der
erste Teil dieser Aufgabe wird bei einer Schleifmaschine zum Schliefen
und/oder Polieren von Werkstücken mittels Schleif- und/oder
Poliergranulat der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
der Ablauf für das Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium
an einem oberhalb des Bodenteils angeordneten Bereich des Behälterteils
angeordnet ist.
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In
verfahrenstechnischer Hinsicht sieht die Erfindung zur Lösung
dieser Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs genannten Art ferner
vor, dass das Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium über das
Behälterteil abgeführt wird.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung macht es möglich,
die Schleifmaschine weitestgehend kontinuierlich zu betreiben, da
das in aller Regel flüssige Arbeits-, Kühl- und/oder
Schmiermedium während der Rotation des Bodenteils durch
die hierdurch verursachten Zentrifugalkräfte gemeinsam
mit dem Schleif- bzw. Poliergranulat und den zu bearbeitenden Werkstücken
radial nach außen in Richtung der Wandung des stationären
Behälterteils bewegt wird, wo sie durch den Ablauf abgeführt
werden kann. Letzterer kann gegebenenfalls mit einem steuerbaren
Ventil ausgestattet sein, um den gewünschten Volumenstrom
an abgeführtem Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium
steuern bzw. einstellen oder begrenzen zu können. Das Arbeits-,
Kühl- und/oder Schmiermedium kann somit nicht nur kontinuierlich
durch den zwischen dem Bodenteil und dem Behälterteil vorhandenen
Spalt dem Behälter zugeführt, sondern insbesondere
auch kontinuierlich aus diesem wieder abgeführt werden,
wobei es bei geeigneter Einstellung der Volumenströme (Zu-/Abfuhr) möglich
ist, für den gewünschten Anteil an flüssigem Medium
in dem Behälter zu sorgen, ohne dass das flüssige
Medium angereichert wird. Der Ablauf des Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium kann darüber hinaus in konstruktiver
Hinsicht sehr einfach ausgeführt sein, da er im Gegensatz
zum Stand der Technik nicht im Bereich relativ zueinander bewegbarer
Teile, wie im Bereich der Lagerung des Bodenteils in dem Behälterteil
(
DE 197 28 931 A1 ),
angeordnet ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
der Ablauf wenigstens ein an der innenseitigen Mantelfläche
des Behälterteil angeordnetes poröses Element
aufweist. Das Schleif- und/oder Poliergranulat wird auf diese Weise gemeinsam
mit den zu bearbeitenden Werkstücken von dem porösen
Element in dem Behälter zurückgehalten, während
das Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium durch das poröse
Element hindurchtreten und abgeführt werden kann. Das poröse Element
kann dabei vorzugsweise auswechselbar an der Innenwandung des Behälterteils
festlegbar sein, beispielsweise mittels Schraub-, Rastverbindungen oder
dergleichen, um es, z. B. nach einem gewissen Verschleiß,
auf einfache Weise austauschen zu können.
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Das
poröse Element kann beispielsweise von einem Siebelement
gebildet sein, dessen Maschenweite zweckmäßig
kleiner ist als die Partikelgröße des eingesetzten
Schleif- und/oder Poliergranulates. Es besteht ferner vorzugsweise
aus einem relativ verschleißfesten Material, z. B. Edelstahl.
Alternativ kann das poröse Element z. B. auch von einem
Sintermetalleinsatz oder von beliebigen anderen Bauteilen gebildet
sein, welche die ihm zugedachte Funktion eines Durchlasses von Flüssigkeit unter
Zurückhalten des Schleif- und/oder Poliergranulates erfüllen.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass sich das
poröse Element im wesentlichen parallel zur Innenwandung
des Behälterteils bzw. im wesentlichen parallel zu einer
hierauf aufgebrachten Profilierung erstreckt. Statt dessen ist es denkbar,
dass das poröse Element eine Flächenerstreckung
mit einer im wesentlichen senkrecht zur Innenwandung des Behälterteils
angeordneten Erstreckungskomponente besitzt, wobei das poröse
Element beispielsweise – in Drehrichtung des Bodenteils betrachtet – hinter
einer innenseitig des Behälterteils ausgebildeten Anlaufschräge
angeordnet sein kann. In diesem Fall lässt sich der durch
Kontakt mit dem Schleif- und/oder Poliergranulat verursachte Verschleiß des
porösen Elementes vermindern, da diese während
des Betriebs durch die Anlaufschräge größtenteils
an dem porösen Element vorbei geführt werden.
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Während
der Ablauf grundsätzlich von einer mit einem außenseitigen
Anschluss versehenen Bohrung in dem stationären Behälterteil
gebildet sein kann, welche zweckmäßig innenseitig
des Behälterteils von dem wie auch immer ausgestalteten
porösen Element abgedeckt sein kann, um einen Austrag von
Schleif- und/oder Poliergranulat zu verhindern, kann gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung vorgesehen sein, dass der Ablauf eine
Mehrzahl an auf verschiedenen Höhenniveaus an dem Behälterteil angeordnete
Bohrungen aufweist, welche wahlweise, z. B. mittels eines Stopfens
oder dergleichen, verschließbar bzw. mit einer Abführleitung
koppelbar sind. Die Bohrungen können dabei selbstverständlich ebenfalls
innenseitig des Behälterteils von einem gemeinsamen oder
mehreren porösen Elementen abgedeckt sein. Eine solche
Ausführungsform bietet die Möglichkeit, das Höhenniveau
des Ablaufes individuell an den jeweiligen Arbeitsvorgang, d. h.
an den die Art und Menge des Schleifgutes, die Umdrehungszahl des
Unterteils etc. der Schleifmaschine anzupassen, um so für
eine gezielte Abführung des Arbeits-, Kühl- und/oder
Schmiermediums zu sorgen, welches in Abhängigkeit der Arbeitsparameter
infolge Zentrifugalkräften auf ein unterschiedliches Höhenniveau
entlang der Behälterwand nach oben zentrifugiert werden
kann.
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Während
der Ablauf (bzw. die Abläufe) grundsätzlich auch
mit einem gewissen Unterdruck gegenüber dem Innendruck
des Behälters – in aller Regel Umgebungsdruck – beaufschlagt
werden kann (können), hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, wenn der Druck stromab des Ablauf im wesentlichen dem
Innendruck in dem Behälterteil bzw. dem Umgebungsdruck
entspricht, so dass das Abführen des Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium im wesentlichen drucklos geschieht. Mit ”im
wesentlichen drucklos” ist in diesem Zusammenhang gemeint,
dass das Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium durch die während
des Betriebs herrschenden Zentrifugalkräfte in den Ablauf
gelangt und dort rein aufgrund Schwerkraft und/oder hydrostatischem
Druck abgeführt wird.
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Zum
Abführen des aus dem Behälter ausgeschleusten
Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums kann der Ablauf
beispielsweise wenigstens einen seitlich an dem Behälterteil
außenseitig desselben angeordneten Anschluss, z. B. in
Form eines Rohrstutzens oder Flansches, aufweisen, wobei – wie
bereits erwähnt – insbesondere auch mehrere solcher,
auf verschiedenen Höhenniveaus angeordnete Anschlüsse
vorgesehen sein können. Bei einem solchen Anschluss kann
es ferner zweckmäßig sein, wenn diesem eine höhenverstellbare
Führung einer mit dem Anschluss verbindbaren Abführleitung,
z. B. in Form eines zumindest teilweise flexiblen Schlauches oder
Rohres, zugeordnet ist, so dass die Abführleitung einerseits – ausgehend
von dem Anschluss – unmittelbar nach unten oder auch – z.
B. im wesentlichen in Form eines Bogens – zunächst
nach oben auf ein oberhalb des Anschlusses angeordnetes Niveau und
sodann nach unten verlaufend angeordnet werden kann, um den hydrostatischen
Druck des Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums ablaufseitig
gemäß den jeweiligen Erfordernissen einstellen
zu können.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung kann ferner vorgesehen sein, dass der
Ablauf eine mit einem außerhalb des Behälterteils
angeordneten Reservoir für das Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium kommunizierende Rückführleitung
aufweist, so dass dieses durch den Spalt hindurch ins Innere des
Behälterteils rezirkulierbar ist. Die Rückführleitung
kann dabei z. B. im Innern der Wandung des Behälterteils verlaufen,
so dass das Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium z. B.
nach dem Durchtritt durch das poröse Element im Innern
der Behälterwandung in das Reservoir gelangt, oder die
Rückführleitung ist an einen außenseitigen
Anschluss des Behälterteils angeschlossen. Auf diese Weise
ist es möglich, dass das Arbeits-, Kühl- und/oder
Schmiermedium rezirkuliert wird.
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Das
Bodenteil kann ferner zumindest in seinem randseitigen Abschnitt
im Bereich des Spaltes zwischen dem Behälterteil und dem
Bodenteil aus einem nachgiebigen Material, wie Kunststoff, gebildet oder
mit einem solchen beschichtet sein, wie es als solches z. B. aus
der
WO 01/64394 A1 bekannt
ist. Darüber hinaus kann zumindest die Innenfläche
des Behälterteils aus Kunststoff gebildet oder mit einem solchen
beschichtet sein, wobei eine solche Beschichtung selbstverständlich
auch mit einer für den jeweiligen Schleif- oder Poliervorgang
günstigen Profilierung versehen sein kann.
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Alternativ
oder zusätzlich kann der Spalt zischen dem Behälterteil
und dem Bodenteil an seiner dem Bodenteil abgewandten Seite auch
von einem zumindest an seiner dem Spalt zugewandten Seite aus Keramik
gebildeten oder mit einer solchen beschichteten Ringteil begrenzt
sein, wie es als solches z. B. aus der
EP 1 297 101 A2 bekannt
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen einer erfindungsgemäßen
Fliehkraft-Gleitschleifmaschine unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
Dabei zeigen:
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1 eine
teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht einer Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Fliehkraft-Gleitschleifmaschine;
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2 eine
schematische Detailansicht eines an der seitlichen Innenwand des
Behälterteils der Fliehkraft-Gleitschleifmaschine angeordneten
porösen Elementes eines Ablaufes zum Abführen
eines Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums aus dem Behälter;
und
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3 eine
schematische Detailansicht einer anderen Ausführungsform
eines an der seitlichen Innenwand des Behälterteils der
Fliehkraft-Gleitschleifmaschine angeordneten porösen Elementes
des Ablaufes zum Abführen eines Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermediums aus dem Behälter.
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In
1 ist
eine insgesamt mit dem Bezugszeichen
1 versehene Schleifmaschine
zum Schleifen und/oder Polieren von Werkstücken mittels
Schleif- und/oder Poliergranulat in Form einer Fliehkraft-Gleitschleifmaschine
wiedergegeben, wie sie als solche, d. h. ohne den weiter unten näher
erläuterten Auslass für ein in den Behälter
eingebrachtes Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium, aus
der
WO 01/64394 A1 bekannt
ist. Die Fliehkraft-Gleitschleifmaschine
1 weist ein stationäres – hier
im wesentlichen kreizylindrisches – Behälterteil
2 sowie
ein relativ zu diesem drehbares Bodenteil
3 in Form eines
Drehtellers auf.
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Die
Fliehkraft-Gleitschleifmaschine 1 umfasst beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel ein z. B. einstückiges Gehäuse 2' mit
dem Behälterteil 2 sowie ein Traggestell 2''.
Das Gehäuse 2' bzw. das Behälterteil 2 kann
aus Kunststoff oder Metall, z. B. Aluminium, gefertigt sein, wobei
es im letztgenannten Fall beispielsweise innenseitig mit einem Kunststoff, vorzugsweise
einem relativ veschleißfesten Kunststoff, wie Polyurethan
(PU) oder dergleichen, beschichtet sein kann. Das im Bodenbereich
des Behälterteils 2 drehbar gelagerte Bodenteil 3 besteht
vorzugsweise aus flexiblem Material, wie einem relativ weichem Kunststoff
oder Gummi, z. B. aus einem Polyurethan (PU). Als Schleif- und/oder
Poliergranulat kommen beliebige bekannte Materialien in Betracht einschließlich
solcher der eingangs erwähnten Art.
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Das
Bodenteil 3 besitzt im vorliegenden Fall einen schräg
nach außen und oben gezogenen Umfangsrand 3a,
dessen Außenwandung der Kontur des Behälterteils 2 in
diesem Bereich folgt, also weitestgehend parallel zu diesem verläuft.
Derart ist in Radialrichtung zwischen dem Bodenteil 3 und
dem Behälterboden 2 ein endlicher Abstand 5 der
Größe b von beispielsweise etwa 2 mm gebildet,
welcher über die gesamte Erstreckung des Bodenteils 3 im wesentlichen
die gleichen Abmessungen besitzt. Das Bodenteil 3 und/oder
das Behälterteil 2 kann/können z. B.
unter Variation der Spaltbreite b höhenverstellbar angeordnet
sein. Das Bodenteil 3 weist ferner einen nach oben gezogenen
Randbereich 3a auf, wodurch eine etwa tellerförmige
Aufnahme für das Schleifgut geschaffen ist. Zwischen diesem
Randbereich 3a des Boden teils 3 und der Behälterwandung 2b ist
ein Spalt 5a gebildet, welcher zweckmäßig
kleiner ist als der Abstand b und z. B. eine Breite von ca. 1 mm
besitzt.
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Unterhalb
des drehbaren Bodenteils 3 ist in dem Traggestell 2'' ein
Drehantrieb 11 für das Bodenteil 3 angeordnet.
Der Drehantrieb 11 kann von einem ein das Bodenteil 3 direkt
antreibenden Motor oder von einem Getriebemotor mit integriertem
Getriebe gebildet sein. Der Drehantrieb 11 weist im vorliegenden
Fall eine vertikal nach oben gerichtete Abtriebswelle 12 auf
und ist mittels parallel zu der Welle 12 gerichteten Schraubverbindungen 13 über
eine Montageplatte 14 am Gehäuse 2' festgelegt.
In einer Bohrung des Gehäuses 2' zwischen dem
Traggestell 2a und dem Behälter 2' findet
sich ein Kupplungsstück 15, mittels dessen das
Bodenteil 3 mit der Abtriebswelle 12 des Antriebs 11 drehfest
verbunden ist. Das Kupplungsstück 15 weist hierzu
Bohrungen 15a, 15b auf. In die Bohrung 15a ragt
die Abtriebswelle 12 des Antriebs 11. Zur drehfesten
Verbindung ist eine radiale Spannschraube 16 vorgesehen.
In die Bohrung 15b ragt ein Zentrierstift 17,
welcher fest mit dem Bodenteil 3 verbunden ist. Eine drehfeste
Verbindung zwischen dem Bodenteil 3 wird durch parallel
zum Zentrierstift 17 in das Kupplungsstück 15 eingreifende
Schrauben hergestellt. Dabei fluchtet z. B. die Achse A des Bodenteils 3 mit
der des Drehantriebs 11. Anstelle der Bohrungen 15a, 15b kann
selbstverständlich auch eine durchgehende Bohrung (nicht gezeigt)
vorgesehen sein. Unterhalb des Kupplungsstücks 15 ist
die Abtriebswelle 16 des Drehantriebs 11 durch
einen Zentrierring 19 umgeben. Im oberen Bereich des Kupplungsstücks
ist ein gehärteter Ring 21 fest mit diesem verbunden.
Das Kupplungsstück 15 ist durch Dichtringe 22 axial
im Gehäuse 2' gehalten.
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Beim
Betrieb der Fliehkraft-Gleitschleifmaschine 1 ermöglicht
der zwischen dem Bodenteil 3 und dem Behälterteil 2 vorhandene
Spalt 5a, dass kleine Teilchen des Schleifgutes oder insbesondere des
Schleif- und/oder Poliergranulates zwar zwischen das Bodenteil 3 und
den Behälterboden 2a gelangen können,
diese aber aufgrund des rotierenden flexiblen Bodenteils 2 wieder
in Richtung der Behälterwand 2b gefördert
werden, ohne dass ein nennenswerter Verschleiß von Behälterboden 2a bzw. drehbarem
Bodenteil 3 auftritt. Ferner wird aufgrund des flexiblen
Bodenteils 3 die Erzeugung von Reibungswärme weitgehend
verhindert, indem unter das drehbare Bodenteil 3 gelangtes
Granulat nicht zermalmt, sondern radial nach außen gefördert
wird. Darüber hinaus kann seitlich im Boden 2a des
Behälters 2' ein verschließbarer und
während des Betriebs verschlossener Auslaß 22 vorgesehen
sein, über den gegebenenfalls unter das Bodenteil 3 gelangtes
Granulat bei Stillstand der Maschine 1 wieder entfernt werden
kann.
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Der
zwischen dem Bodenteil 3 und dem stationären Behälterteil 2 gebildete
Spalt 5a ist über einen in den Raum 5 zwischen
dem Boden- 3 und dem Behälterteil 2 mündenden
Anschluss 23 von außen mit einem Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium, z. B. mit einem flüssigen Arbeitsmedium
zur Nassbearbeitung von Werkstücken, beaufschlagbar. Der Raum 5 kann
dabei als Reservoir für das Arbeits-, Kühl- und/oder
Schmiermedium dienen, wobei in diesem Fall zwischen dem Bodenteil 3 und
dem Behälterteil 2 ein größerer
Abstand b gebildet sein und/oder der Behälter 2' in
seinem zentralen Bereich der Lagerung des Bodenteils 3 eine
Vertiefung aufweisen kann (nicht dargestellt). Das Arbeits-, Kühl- und/oder
Schmiermedium ist über einen an einem oberhalb des Bodenteils 3 angeordneten
Bereich des Behälterteils 2 vor gesehenen Ablauf 30 aus
dem Behälter 2' abführbar, so dass insbesondere
eine kontinuierliche Abfuhr des Mediums während des Betriebs
möglich ist, d. h. während sich das Bodenteil 3 dreht
und der Behälterinhalt aufgrund Fliehkräften in Richtung
der zylindrischen Innenwand des Behälterteils 2 bewegt
wird.
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Wie
insbesondere aus 2 ersichtlich, kann der Ablauf 30 ein
oder mehrere an der innenseitigen Mantelfläche des Behälterteils 2 angeordnete(s)
poröse(s) Element(e) 31 aufweisen, welche z. B.
von Siebelementen, Sintermetalleinsätzen etc. aus vorzugsweise
verschleißfesten Materialien gebildet sein können
und zweckmäßig austauschbar, z. B. mittels Schrauben,
Rastverbindungen oder dergleichen, an dem Behälterteil 2 festgelegt
sein können. Bei der in 2 wiedergegebenen
Ausgestaltung ist das Behälterteil 2 ferner mit
einer innenseitigen Profilierung 2c, z. B. in Form einer
Kunststoffauskleidung, versehen und erstreckt sich das poröse
Element 31 des Ablaufs 30 im wesentlichen parallel
zur Innenwandung des Behälterteils 2 bzw. parallel
zu der innenseitigen Profilierung 2c. Wie der 3 zu entnehmen
ist, kann das poröse Element 31 indes statt dessen
auch eine Flächenerstreckung mit einer etwa senkrecht zur
Innenwandung des Behälterteils 2 angeordneten
Erstreckungsrichtungskomponente aufweisen, wobei es bei der in 3 gezeigten
Ausgestaltung hinter bzw. stromab (in Drehrichtung R des in 3 nicht
erkennbaren Bodenteils 3 betrachtet) einer an der Innenwandung
des Behälterteils 2 ausgebildeten Anlaufschräge 32 positioniert
ist, welche das poröse Element 31 besser vor Verschleiß infolge
Aufprall der Schleif- und/oder Polierpartikel während des
Betriebs schützt.
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Wie
wiederum aus 1 hervorgeht, schließt
sich an den Ablauf 30 eine z. B. mit einem Steuerventil 34 ausgestattete
Rückführleitung 33 an, welche von dem
Ablauf 30 über den Zulauf 23 in das Reservoir 5 mündet
und somit eine Rückführung des aus dem Behälter 2' abgeführten
Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums über den
Spalt 5a in den Behälter 2' zurück
ermöglicht. Die Rückführleitung 33 kann
dabei, wie in 1 angedeutet, außerhalb
des Behälters 2' verlaufen oder z. B. auch in
die Seitenwand desselben integriert sein. Der Ablauf 30 kann hierbei
insbesondere eine Mehrzahl von an verschiedenen Höhenniveaus
des Behälterteils 2 angeordneten, z. B. innenseitig
von einem oder mehreren porösen Elementen 31 abgedeckten
Bohrungen (nicht dargestellt) aufweisen, welche wahlweise mittels
eines beliebigen Verschlusselementes verschlossen oder mit einer
Abführleitung – hier: der Rückführleitung 33 – verbunden
werden können. Das Steuerventil 34 dient zur Einstellung
der gewünschten Menge an abgezogenem bzw. rezirkuliertem
Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium, so dass dieses
insbesondere nicht in nennenswertem Ausmaß in dem Behälter 2' angereichert
wird. Alternativ oder zusätzlich kann dem Anschluss 30 zu
diesem Zweck eine höhenverstellbare Führung (nicht
dargestellt) der in diesem Fall insbesondere nachgiebigen Ab- bzw.
Rückführleitung 33 zugeordnet sein. Während
das Abführen des Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermedium
z. B. im wesentlichen drucklos geschehen kann, kann das Reservoir
oder der Anschluss 23 mit einem Druckerzeuger in Verbindung
stehen, um die gewünschte Menge an Arbeits-, Kühl-
und/oder Schmiermedium von dem Reservoir 5 durch den Spalt 5a hindurch in
den Behälter zu fördern, was insbesondere ebenso wie
das Abführen des Arbeits-, Kühl- und/oder Schmiermediums
im kontinuierlich oder semikontinuierlich erfolgen kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19728931
A1 [0003, 0008]
- - WO 01/64394 A1 [0016, 0022]
- - EP 1297101 A2 [0017]