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Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit einer um eine horizontale Drehachse schwenkbaren Deichsel und einer mittels einer Bremsbetätigungseinrichtung betätigten Bremseinrichtung, wobei die Bremseinrichtung als Scheibenbremse mit einer mit einem Rad drehfest verbundenen Bremsscheibe ausgebildet ist, wobei die Bremsbetätigungseinrichtung mit der Deichsel in Wirkverbindung steht und die Bremseinrichtung in Abhängigkeit von der Deichselstellung betätigt ist.
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Derartige Flurförderzeuge sind häufig als elektrisch betriebene Niederhubwagen oder Hochhubwagen ausgeführt, die im Mitgängerbetrieb betrieben werden. Ein Rad des Flurförderzeugs ist hierbei direkt oder indirekt mit einer Deichsel verbunden, so dass das Flurförderzeug durch Drehen der Deichsel um eine vertikale Achse gelenkt werden kann.
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Als Bremseinrichtung wird in derartigen Flurförderzeugen üblicherweise eine als Federspeicherbremse ausgebildete Bremseinrichtung verwendet, die mit einem das Rad antreibenden Antriebsmotor in Wirkverbindung steht. Die Federspeicherbremse ist mittels einer Feder in eine Bremsstellung und mittels einer beispielsweise als Elektromagnet ausgebildeten Bremsbetätigungseinrichtung in eine Lösestellung beaufschlagbar, wobei zur Ansteuerung des Elektromagneten eine elektronische Steuerung vorgesehen ist. Eine derartige Bremseinrichtung weist jedoch einen hohen Bauaufwand auf und verursacht somit hohe Herstellkosten des Flurförderzeugs.
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Aus der
DE 38 33 571 A1 ist ein gattungsgemäßes Flurförderzeug mit einer als Scheibenbremse ausgebildeten Bremseinrichtung bekannt. Die Bremseinrichtung ist als Federspeicherbremse ausgebildet, bei der eine Feder zwei Bremsbacken in eine Bremsstellung betätigt. Mittels eines mit der Deichsel verbundenen Nockens, der zwischen den beiden Bremsbacken angeordnet ist, kann die Bremseinrichtung entgegen der Kraft der Feder in Abhängigkeit von der Deichselstellung in die Lösestellung betätigt werden. Um die von der Feder erzeugte Bremskraft an die aufgenommene Last des Flurförderzeugs anpassen zu können, wird die Vorspannung der Feder mit zunehmender aufgenommener Last des Flurförderzeugs erhöht. Hierzu ist die Vorspannung der Feder mittels eines Hydraulikzylinders veränderbar, der an den Hubzylinder angeschlossen ist, der die aufgenommene Last trägt.
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Die
DE 79 30 969 U1 offenbart eine Flurförderzeug mit einer als Scheibenbremse ausgebildeten Bremseinrichtung, die Arretierscheiben und auf die Arretierscheiben wirkende Scheibenbremsbacken umfasst. Die Scheibenbremse ist mechanisch mittels eines Auslösezugs betätigt, der mit einem Betätigungshebel verbunden ist. Zusätzlich ist die Arretierscheibe an der Außenumfangsfläche mit von Nuten gebildete Arretierausnehmungen versehen, in die Verrastungszähne einrasten können. Die Verrastungszähne sind von einer Feder in eine Bremsstellung betätigt und können mittels eines mechanischen Zugelements, das mit einem an der Deichsel angeordneten Betätigungsgriff betätigt ist, in die Lösestellung betätigt werden.
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Die
DE 92 18 681 U1 offenbart eine Flurförderzeug mit einer als Federspeicherbremse ausgebildeten Bremseinrichtung. Die Federspeicherbremse weist an einem schwenkbaren Hebel angeordnete Bremsbacken auf, wobei der Hebel von einer Feder in die Bremsstellung betätigt wird. Zum Lösen der Federspeicherbremse ist ein weiterer schwenkbarer Hebel vorgesehen, der über eine Stange mit dem Hebel verbunden ist. Der weitere Hebel ist mit einer kurvenförmigen Angriffsfläche versehen, an der eine an der Deichsel angeordnete Rolle gleitet. Durch eine Schwenkbewegung der Deichsel in eine Fahrstellung wird der weitere Hebel verschwenkt, der über die Stange den Hebel entgegen der Kraft der Feder verschwenkt und damit die Federspeicherbremse in eine Lösestellung betätigt. Weiterhin kann über einen Seilzug, der an dem Hebel angreift, und mittels eines an der Deichsel angeordneten Handgriffes die Federspeicherbremse mechanisch in die Lösestellung betätigt werden.
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Die
US 2 645 297 A offenbart ein Flurförderzeug mit einer als Federspeicherbremse ausgebildeten Bremseinrichtung, bei der eine Feder zwei Bremsbacken in eine Bremsstellung betätigt. Mittels eines mit der Deichsel verbundenen Nockens kann die Bremseinrichtung entgegen der Kraft der Feder in Abhängigkeit von der Deichselstellung in die Lösestellung betätigt werden. Mittels des Nockens kann hierzu ein Hebel verschwenkt werden, der eine Stange betätigt, die über eine Kulisse die beiden Bremsbacken entgegen der Kraft der Feder in die Lösestellung betätigt.
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Die
DE 35 38 535 A1 offenbart eine Feststellbremse für Laufräder eines Rollstuhls, bei der mittels eines eine Nockenkurve aufweisenden schwenkbaren Hebels als Bedienungsorgan zwei federbelastete Sperrklinken betätigt werden können, die mit Sperrnocken versehen sind, die in Zahnausnehmungen einer Bremsscheibe eingreifen.
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Die
DE 93 02 370 U1 offenbart eine als Schubgepäckkarre ausgebildete Transportkarre mit als Scheibenbremsen ausgebildeten Bremsen. Die Scheibenbremsen sind als Federspeicherbremsen ausgebildet, die mittels eines Übertragungsmittels von einem Schiebebügel mechanisch gelöst werden kann. Das Übertragungsmittel greift an einem Andruckring der Federspeicherbremse an, der mittels Druckfedern in die Bremsstellung betätigt ist, und kann den Andruckring verdrehen. Über Zähne von Zahnringen wird die mittels des Übertragungsmittels an dem Andruckring aufgebrachte Drehbewegung in eine Axialbewegung des Andruckrings umgewandelt, um den Andruckring entgegen der Kraft der Druckfedern in eine Lösestellung der Federspeicherbremse zu betätigen.
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Die
DE 14 80 663 A offenbart ein Flurförderzeug mit einer Federspeicherbremse, die eine V-förmig gerillte Bremsscheibe aufweist, in die ein V-förmiges Bremselement hinein- und herausbewegbar ist. Das V-förmige Bremselement ist an einem um eine Drehachse verschwenkbar gelagerten Bremsschuh angeordnet, der von einer Feder in die Bremsstellung betätigt ist. Zum Lösen der Federspeicherbremse ist ein ebenfalls um die Drehachse verschwenkbar gelagerter Winkelhebel vorgesehen, der den Bremsschuh entgegen der Kraft der Feder verschwenken kann und der mittels eines mit der Deichsel verbundenen Nockens betätigt wird, so dass durch Verschwenken der Deichsel der Winkelhebel verschwenkt wird und dieser den Bremsschuh in die Lösestellung der Federspeicherbremse betätigt.
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Die
DE 12 45 768 A offenbart ein Flurförderzeug mit einer Federspeicherbremse, bei der eine Bremsscheibe mittels Federn in eine Bremsstellung betätigt ist. Zum Lösen der Federspeicherbremse ist ein verschwenkbar gelagerter Hebel vorgesehen, der die Bremsscheibe über Bremsstangen entgegen der Kraft der Federn in die Lösestellung betätigen kann. Der Hebel kann mittels eines an der Deichsel angeordneten Nockens in der Schwenkbewegung gesteuert werden, so dass durch Verschwenken der Deichsel der Hebel verschwenkt wird und dieser die Bremsscheibe mittels der Bremsstangen in die Lösestellung der Federspeicherbremse betätigt.
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Die
DE 198 40 406 A1 offenbart ein Flurförderzeug mit einer oberhalb eines Fahrantriebsmotor angeordneten elektromagnetisch lösbaren Speicherbremse. Zusätzlich kann die Speicherbremse mittels zweier miteinander gekoppelter Hebel in die Lösestellung betätigt werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flurförderzeug der eingangs genannten Gattung zur Verfügung zu stellen, das mit einer einfach aufgebauten und einen geringen Herstellaufwand aufweisenden Bremseinrichtung versehen ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Bremsbetätigungseinrichtung als hydraulische Bremsbetätigungseinrichtung mit einem einen hydraulischen Bremsdruck erzeugenden Hauptbremszylinder und einem die Bremseinrichtung beaufschlagenden Bremszylinder ausgebildet ist, wobei der vom Hauptbremszylinder erzeugte hydraulische Bremsdruck den Bremszylinder beaufschlagt, wobei die Deichsel mit einer Nockenscheibe drehfest verbunden ist, wobei mittels der Nockenscheibe die Bremsbetätigungseinrichtung betätigt ist und die Nockenscheibe mit dem Hauptbremszylinder zu dessen Betätigung in mechanischer Wirkverbindung steht. Bei der Erfindung ist eine als Scheibenbremse ausgebildete Bremseinrichtung vorgesehen, wobei die Bremsbetätigungseinrichtung der Scheibenbremse mit der Deichsel in mechanischer Verbindung steht. In Abhängigkeit von der Stellung der Deichsel ist die Bremsbetätigungseinrichtung zur Erzeugung einer Bremskraft ansteuerbar und somit die Bremseinrichtung in Abhängigkeit von der Stellung der Deichsel als Betriebsbremse und/oder Feststellbremse betätigbar. Eine derartige, als Scheibenbremse ausgebildete Bremseinrichtung, deren Bremsbetätigungseinrichtung mit der Deichsel in mechanischer Wirkverbindung steht, weist einen geringen Bauaufwand und Herstellaufwand auf, wobei die Bremseinrichtung auf einfache Weise als Betriebsbremse und/oder Feststellbremse verwendet werden kann.
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Die Deichsel steht mit einer Nockenscheibe in Wirkverbindung, wobei mittels der Nockenscheibe die Bremsbetätigungseinrichtung betätigbar ist. Mittels einer beispielsweise mit der Deichsel drehfest verbundenen Nockenscheibe kann auf einfache Weise die Bremsbetätigungseinrichtung mechanisch betätigt werden.
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Die Bremsbetätigungseinrichtung ist als hydraulische Bremsbetätigungseinrichtung mit einem einen Bremsdruck erzeugenden Hauptbremszylinder und einem die Bremseinrichtung beaufschlagenden Bremszylinder ausgebildet ist. Mit einer hydraulischen Bremsbetätigungseinrichtung kann auf einfache Weise die Bremskraft gesteuert und verstärkt werden.
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Sofern die Nockenscheibe mit dem Hauptbremszylinder in mechanischer Wirkverbindung steht, ergibt sich für die mechanische Betätigung der Bremsbetätigungseinrichtung ein geringer Bauaufwand.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass ein gelenkig gelagerter Betätigungshebel vorgesehen ist, der mit der Nockenscheibe in Eingriff steht und den Hauptbremszylinder betätigt. Mit einem derartigen, gelenkig gelagerten Betätigungshebel kann auf einfache Weise beim Schwenken der Deichsel und somit einer Drehung der Nockenscheibe ein Kolben des Hauptbremszylinder zur Erzeugung eines Bremsdruckes in axialer Richtung beaufschlagt werden. Es ist jedoch ebenfalls möglich, anstelle eines gelenkig gelagerten Betätigungshebels einen axial verschiebbaren Betätigungsstift vorzusehen, der mit der Nockenscheibe und dem Kolben des Hauptbremszylinders in Eingriff steht.
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Die von der Bremseinrichtung erzeugte Bremskraft kann auf einfache Weise in Abhängigkeit von der Deichselstellung gesteuert werden, wenn an der Nockenscheibe eine Nockenbahn ausgebildet ist. Mit der Nockenbahn kann hierbei auf einfache Weise ein gewünschtes Bremsverhalten der als Betriebsbremse und/oder Feststellbremse einsetzbaren Bremseinrichtung in Abhängigkeit von der Deichselstellung eingestellt werden.
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Besondere Vorteile ergeben sich, wenn an der Nockenbahn ein Normalfahrbereich ausgebildet ist, in dem die Bremseinrichtung nicht angesteuert ist, wodurch ein normaler Fahrbetrieb des Flurförderzeugs ermöglicht wird.
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Sofern an der Nockenbahn ein oberer und/oder unterer Betriebsbremsbereich ausgebildet ist, in dem die Bremseinrichtung in Abhängigkeit von der Deichselstellung betätigbar ist, kann mit der Bremseinrichtung eine Betriebsbremse für das Flurförderzeug erzielt werden, wobei in Abhängigkeit von der Deichselstellung die Bremskraft zu- bzw. abnimmt.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist an der Nockenbahn mindestens ein Feststellbremsbereich ausgebildet, in dem die Bremseinrichtung mit einer maximalen Bremskraft beaufschlagbar ist. Hierdurch kann mit der Bremseinrichtung ebenfalls auf einfache Weise eine Feststellbremse für das Flurförderzeug erzielt werden.
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Die Nockenscheibe steht hierbei vorteilhafterweise derart mit der Deichsel in Wirkverbindung, dass ein erster Feststellbremsbereich im Bereich der senkrechten Deichselstellung ausgebildet ist. Bei senkrechter Deichselstellung bildet die Bremseinrichtung somit eine Feststellbremse, wodurch eine hohe Sicherheit des Flurförderzeugs im Betrieb erzielbar ist.
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Sofern die Nockenscheibe derart mit der Deichsel in Wirkverbindung steht, dass ein weiterer Feststellbremsbereich im Bereich der waagerechten Deichselstellung ausgebildet ist, kann ebenfalls bei einer Beaufschlagung der Deichsel in eine waagerechte Stellung eine maximale Abbremsung des Flurförderzeugs erzielt werden, wodurch die Sicherheit des Flurförderzeugs im Betrieb weiter erhöht werden kann.
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Zweckmäßigerweise schließt sich der obere Betriebsbremsbereich an den ersten Feststellbremsbereich an, wodurch bei einer Beaufschlagung der Deichsel in Richtung der senkrechten Stellung ein gesteuertes Abbremsen des Flurförderzeugs mit der als Betriebsbremse verwendeten Bremseinrichtung erzielt werden kann.
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Sofern sich der Normalfahrbereich an den oberen Betriebsbremsbereich anschließt, wird bei einer aus der senkrechten oder waagrechten Stellung ausgelenkten Stellung in einem weiten Bereich der Deichselstellung ein normaler Fahrbetrieb des Flurförderzeugs ermöglicht.
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Zweckmäßigerweise schließt sich der untere Betriebsbremsbereich an den Normalfahrbereich an, wodurch bei einer Beaufschlagung der Deichsel in die waagrechte Stellung vor Erreichen des weiteren Feststellbremsbereichs mit der als Betriebsbremse verwendeten Bremseinrichtung ebenfalls ein gesteuertes Abbremsen des Flurförderzeugs erzielbar ist.
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Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Deichsel mit einer Federeinrichtung in Wirkverbindung steht, die die Deichsel in Richtung der senkrechten Stellung beaufschlagt. Hierdurch kann mit lediglich einer Federeinrichtung beim Loslassen der Deichsel eine Rückstellung der Deichsel in die senkrechte Stellung und eine Betätigung der Bremseinrichtung als Feststellbremse erzielt werden, wodurch sich für das Rückstellen der Deichsel und die Ansteuerung der Feststellbremse ein geringer Bauaufwand ergibt.
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Die Federeinrichtung ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform als Gasdruckfeder ausgebildet, die mit der Deichsel in Wirkverbindung steht und an dem Flurförderzeug beabstandet zur Drehachse der Deichsel befestigt ist. Mit einer Gasdruckfeder kann weiterhin eine Dämpfung der Bewegung der Deichsel erzielt werden. Es können jedoch ebenfalls andere Federeinrichtungen, beispielsweise eine Schraubenfeder oder eine Drehfeder verwendet werden.
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Mit besonderem Vorteil ist ein Anschlag für die senkrechte Stellung der Deichsel vorgesehen, der an der Nockenscheibe ausgebildet ist. Mit der Nockenscheibe kann auf einfache Weise und mit geringem Bauaufwand der Anschlag für die senkrechte Deichselstellung gebildet werden.
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Zweckmäßigerweise ist der Anschlag von einer Erhebung der Nockenbahn gebildet, die mit dem Betätigungshebel in Wirkverbindung bringbar ist. wodurch der Anschlag für die senkrechte Deichselstellung auf einfache Weise gebildet werden kann.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Hierbei zeigt
- 1 ein erfindungsgemäßes Flurförderzeug in einer perspektivischen Darstellung,
- 2 die Deichsel mit der Bremsbetätigungseinrichtung in einer vergrößerten Darstellung und
- 3 das Rad mit einer Bremseinrichtung in einer vergrößerten Darstellung,
- 4 die Nockenscheibe mit der Bremsbetätigungseinrichtung in einer vergrößerten Darstellung.
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In der 1 ist ein erfindungsgemäßes, beispielsweise als Niederhubwagen ausgebildetes deichselgeführtes Flurförderzeug 1 mit einem Antriebsteil 2 und einem auf nicht mehr dargestellte Weise relativ zum Antriebsteil 2 vertikal bewegbaren Lastteil 3 dargestellt. Der Antriebsteil 2 umfasst einen bügelförmigen Rahmenabschnitt 4, an dem eine Fahrantriebseinheit, die ein Rad 5 und einen das Rad antreibenden, nicht mehr dargestellten Elektromotor umfasst, lenkbar angeordnet ist. Das Lenken des Hubwagens 1 erfolgt mittels einer mit der Fahrantriebseinheit und somit dem Rad 5 verbundenen Deichsel 6. Das Rad 5 ist hierbei als luftbereiftes Rad ausgebildet.
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Zum Lastteil 3 gehören zwei Lastarme 7a, 7b, die mittels vertikal anhebbaren und absenkbaren Lastrollen 8a, 8b auf einer Fahrbahn abgestützt sind, wobei mit den Lastarmen 7a, 7b Lasten, beispielsweise Paletten, Gitterboxen oder Kleinteilebehälter aufgenommen, angehoben und transportiert werden können. An dem dem Antriebsteil 2 zugewandten Bereich des Lastteils 3 ist am Lastteil 3 eine vertikale Gehäuseaufnahme 9 angeordnet, in der ein Gehäuse 10 befestigt werden kann, das mit einem Batteriefach für eine Batterie 11 und mit weiteren elektrischen bzw. elektronischen Komponenten eines elektrischen Antriebssystems des Flurförderzeugs 1 versehen ist.
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Der bügelförmige Rahmenabschnitt 4 des Antriebsteils 2 und der von den Lastarmen 7a, 7b sowie der Gehäuseaufnahme 9 gebildete Lastteil 3 ist hierbei von einstückigen Hohlprofilen, beispielsweise Rohrprofilen, mit einem geschlossenen Querschnitt gebildet, wodurch das Flurförderzeug 1 bei hoher Stabilität und Festigkeit ein geringes Eigengewicht aufweist.
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Die Deichsel 6 ist - wie in der 2 dargestellt ist - um eine horizontale Drehachse 15 am Antriebsteil 2 gelagert. Konzentrisch zur Drehachse 15 ist eine Nockenscheibe 16 angeordnet, die mit der Deichsel 6 drehfest verbunden ist. Mittels der Nockenscheibe 16 ist eine Bremsbetätigungseinrichtung 17 einer in der 3 dargestellten Bremseinrichtung 18 betätigbar.
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Die Bremseinrichtung 18 ist hierbei als Scheibenbremse ausgebildet, die eine mit dem Rad 5 drehfest verbundene Bremsscheibe 19 aufweist. Die Bremsbetätigungseinrichtung 17 ist als hydraulische Bremsbetätigungseinrichtung ausgebildet, die einen in der 2 dargestellten Hauptbremszylinder 20 umfasst, mittels dem ein hydraulischer Bremsdruck erzeugbar ist, der einen Bremszylinder 21 beaufschlagt, der in einem an der Bremsscheibe 19 angeordneten Bremssattel angeordnet ist.
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Die Nockenscheibe 16 steht hierbei - wie in den 2 und 4 dargestellt ist - mit dem Hauptbremszylinder 20 in Wirkverbindung, wobei ein Betätigungshebel 22 vorgesehen ist, der an einer Schwenkachse 23, die parallel zur Drehachse 15 der Deichsel 6 angeordnet ist, schwenkbar am Antriebsteil 2 gelagert ist. Der Betätigungshebel 22 steht mit einer an der Nockenscheibe 16 ausgebildeten Nockenbahn 24 in Eingriff und beaufschlagt bei einer Schwenkbewegung um die Drehachse 23 den Hauptbremszylinder 20 zur Erzeugung eines Bremsdruckes.
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Die Deichsel 6 ist mittels einer beispielsweise als Gasdruckfeder 33 ausgebildeten Federeinrichtung 32 in Richtung der senkrechten Stellung beaufschlagt. Die Gasdruckfeder 32 ist hierbei an einer Befestigungsachse 33 beabstandet zur Drehachse 15 der Deichsel 6 am Antriebsteil 2 befestigt und steht mit der Deichsel 6 auf nicht mehr dargestellte Weise in Wirkverbindung.
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An der Nockenbahn 24 der Nockenscheibe 16 ist - wie aus der 4 ersichtlich ist - ein erster Feststellbremsbereich 25 ausgebildet, bei dem mittels des Betätigungshebels 22 der Hauptbremszylinder 20 maximal beaufschlagt ist und somit einen maximalen Bremsdruck erzeugt. Der Feststellbremsbereich 25 ist hierbei in der in der 1 dargestellten senkrechten Stellung der Deichsel 6 vorgesehen.
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Angrenzend an den Feststellbremsbereich 25 ist an der Nockenbahn 24 der Nockenscheibe 16 ein oberer Betriebsbremsbereich 26 ausgebildet, wobei in dem oberen Betriebsbremsbereich 26 der Hauptbremszylinder 20 und somit die Bremseinrichtung 18 in Abhängigkeit von der Stellung der Deichsel 6 betätigbar ist.
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An den oberen Betriebsbremsbereich 26 schließt sich an die Nockenbahn 24 der Nockenscheibe 16 ein Normalfahrbetrieb 27 an, in dem der Hauptbremszylinder 20 nicht betätigt ist und somit keinen Bremsdruck erzeugt.
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An den Normalfahrbereich 27 grenzt an der Nockenbahn 24 der Nockenscheibe 16 ein unterer Betriebsbremsbereich 28 an, in dem der Hauptbremszylinder 20 und somit die Bremseinrichtung 18 in Abhängigkeit von der Stellung der Deichsel 6 betätigbar ist.
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Der Endbereich des unteren Betriebsbremsbereichs 28 kann als weiterer Feststellbremsbereich 29 ausgebildet sein, in dem der Hauptbremszylinder 20 maximal beaufschlagt ist und einen maximalen Bremsdruck erzeugt. Im Feststellbereich 29 ist die Deichsel 6 annähernd waagrecht.
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An der Nockenscheibe 16 ist weiterhin ein Anschlag 31 für die senkrechte Stellung der Deichsel 6 ausgebildet. Der Anschlag 31 ist hierbei von einer an der Nockenbahn 24 am Ende des ersten Feststellbremsbereichs 25 angeordneten Erhebung 30 gebildet, die im Zusammenwirken mit dem Betätigungshebel 22 eine weitere Schwenkbewegung der Deichsel 6 verhindert.
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In der in der 4 dargestellten Stellung der Nockenscheibe 16 befindet sich die Deichsel 6 im Normalfahrbereich 27, wobei mittels des Betätigungshebels 22 der Hauptbremszylinder 20 nicht betätigt ist und somit die Bremseinrichtung 18 nicht angesteuert ist. Wird ausgehend von dem Normalfahrbereich 27 die Deichsel 6 nach oben in Richtung der senkrechten Stellung betätigt, wird im oberen Betriebsbremsbereich 26 mit zunehmender Verschwenkung der Deichsel 6 in Richtung der senkrechten Stellung eine zunehmende Betätigung des Hauptbremszylinders 20 und somit ein zunehmender Bremsdruck und eine zunehmende Bremskraft der Bremseinrichtung 18 erzielt. Bei senkrechter Deichselstellung gelangt die Deichsel 6 in den ersten Feststellbremsbereich 25, wobei mittels des Hauptbremszylinders 20 ein maximaler Bremsdruck erzeugt wird. In der senkrechten Stellung der Deichsel 6 gelangt die Erhebung 30 in Wirkverbindung mit dem Betätigungshebel 22, wodurch weiterhin ein Anschlag für die senkrechte Stellung der Deichsel 6 erzielt wird.
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Entsprechend wird ausgehend von dem in der 4 dargestellten Normalfahrbereich 27 bei einer Betätigung der Deichsel 6 nach unten in Richtung der waggerechten Stellung im unteren Betriebsbremsbereich 28 mit zunehmender Verschwenkung der Deichsel 6 in Richtung der waggerechten Stellung durch eine zunehmende Betätigung des Hauptbremszylinders 20 ein zunehmender Bremsdruck und somit eine zunehmende Bremskraft der Bremseinrichtung 18 erzeugt. Bei waagerechter Stellung der Deichsel 6 wird im weiteren Feststellbremsbereich 29 ein maximaler Bremsdruck und somit eine maximale Bremskraft der Bremseinrichtung 28 erzeugt.
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Sofern eine Bedienperson die Deichsel 6 ausgehend von dem Normalfahrbereich 27 loslässt, wird die Deichsel 6 mittels der Federeinrichtung 32 in die in der 1 dargestellte senkrechte Stellung beaufschlagt, wobei weiterhin die Bremseinrichtung 18 mittels des Feststellbremsbereichs 25 in der Funktion als Feststellbremse angesteuert wird.
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Im oberen Betriebsbremsbereich 26 sowie im unteren Betriebsbremsbereich 28 ist die Bremseinrichtung 18 hierbei in Abhängigkeit von der Stellung der Deichsel 6 als Betriebsbremse betätigbar, wobei mit der Bremseinrichtung 18 ein gesteuertes Abbremsen des Flurförderzeugs 1 durch die Deichsel 6 erzielbar ist. Durch entsprechende Gestaltung der Nockenbahn 24 im Bereich des oberen Betriebsbremsbereichs 26 und des unteren Betriebsbremsbereichs 28 kann hierbei auf einfache Weise das Bremsverhalten des Flurförderzeugs eingestellt werden.
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Das erfindungsgemäße, beispielsweise als Niederhubwagen ausgebildete Flurförderzeug kann hierbei mit einem batterie-elektrischen Antriebsystem zum Antrieb des Rades 5 mittels eines Elektromotors und/oder zum Anheben bzw. Absenken des Lastteils versehen sein.
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Zudem kann das erfindungsgemäße Flurförderzeug handbetätigt sein. Bei einem derartigen Handgabelhubwagen ist das Rad 5 nicht von einem Elektromotor angetrieben.