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DE102008015204A1 - Flurförderzeug mit einem Batteriefach und einem Batteriefachdeckel - Google Patents

Flurförderzeug mit einem Batteriefach und einem Batteriefachdeckel Download PDF

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DE102008015204A1
DE102008015204A1 DE102008015204A DE102008015204A DE102008015204A1 DE 102008015204 A1 DE102008015204 A1 DE 102008015204A1 DE 102008015204 A DE102008015204 A DE 102008015204A DE 102008015204 A DE102008015204 A DE 102008015204A DE 102008015204 A1 DE102008015204 A1 DE 102008015204A1
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bearing flange
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Patrick Streiff
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STILL SAS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug (1) mit einer innerhalb eines Batteriefachs (4) angeordneten Energieversorgungseinheit (5), insbesondere einem Batterieblock, wobei ein oberhalb des Batterieblocks angeordneter Batteriefachdeckel (6) vorgesehen ist, der mittels einer Lagerung (8a; 8b) um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse (S) drehbar gelagert ist. Zur Lösung der Aufgabe, eine einfach aufgebaute Lagerung des Batteriefachdeckels zur Verfügung zu stellen, die eine einfache Montage und Demontage des Batteriefachdeckels ermöglicht, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Lagerung (8a; 8b) von zumindest einem an dem Flurförderzeug (1) angeordneten Lagerzapfen (9a; 9b) und einem an dem Batteriefachdeckel (6) angeordneten Lagerflansch (10a; 10b) gebildet ist, wobei mindestens ein Lagerflansch (10b) als hakenförmige Aufnahme (15) für den Lagerzapfen (9b) ausgebildet ist und der Lagerzapfen (9b) in dem Lagerflansch (10b) mittels einer Federeinrichtung (17) befestigbar ist. Der Lagerflansch (10b) ist hierbei mit einer nutförmigen Aufnahmeausnehmung (16) für den Lagerbolzen (9b) versehen und die Federeinrichtung (17) als drahtförmiger Federbügel (18) ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit einer innerhalb eines Batteriefachs angeordneten Energieversorgungseinheit, insbesondere einem Batterieblock, wobei ein oberhalb des Batterieblocks angeordneter Batteriefachdeckel vorgesehen ist, der mittels einer Lagerung um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse drehbar gelagert ist.
  • Ein gattungsgemäßes Flurförderzeug ist aus der EP 1 205 424 B1 bekannt. Zur Lagerung des Batteriefachdeckels sind hierbei zwei an dem Batteriefachdeckel beabstandet angeordnete Schwenkarme angeordnet, die mit entsprechenden am Flurförderzeug angeordneten Lageraufnahmen mittels Lagerzapfen zusammenwirken.
  • Eine derartige Lagerung des Batteriefachdeckels erfordert jedoch einen hohen Montage- und Demontageaufwand des Batteriefachdeckels, da zur Montage bzw. Demontage des Batteriefachdeckels die Lagerzapfen montiert bzw. demontiert werden müssen oder die Schwenkarme an dem Batteriefachdeckel montiert bzw. von dem Batteriefachdeckel demontiert werden müssen und somit die Lagerung zusammengebaut bzw. auseinandergebaut werden muss.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Flurförderzeug mit einer einfach aufgebauten Lagerung des Batteriefachdeckels zur Verfügung zu stellen, die eine einfache Montage und Demontage des Batteriefachdeckels ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Lagerung von zumindest einem an dem Flurförderzeug angeordneten Lagerzapfen und einem an dem Batteriefachdeckel angeordneten Lagerflansch gebildet ist, wobei der Lagerflansch als hakenförmige Aufnahme für den Lagerzapfen ausgebildet ist und der Lagerzapfen in dem Lagerflansch mittels einer Federeinrichtung befestigbar ist. Eine derartige Lagerung des Batteriefachdeckels, die von einem Lagerzapfen und einem Lagerflansch gebildet ist, die mit einer hakenförmigen Aufnahme für den Lagerzapfen versehen ist, wobei der Lagerzapfen in dem Lagerflansch mit einer Federeinrichtung befestigt wird, ermöglicht eine einfache Montage bzw. Demontage des Batteriefachdeckels durch einfaches Aufstecken des Lagerflansches auf den Lagerbolzen, wobei kein Zusammenbau bzw. Auseinanderbau der Lagerung erforderlich ist. Durch die Federeinrichtung kann hierbei der Lagerzapfen auf einfache Weise in dem Lagerflansch gesichert werden und somit die Funktion der Lagerung des Batteriefachdeckels gebildet werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Lagerflansch mit einer nutförmigen Aufnahmeausnehmung für den Lagerbolzen versehen. Eine derartige Ausnehmung ist auf einfache Weise herstellbar und ermöglicht somit auf einfache Weise die Herstellung einer hakenförmigen Aufnahme für den Lagerzapfen in dem Lagerflansch.
  • Die Federeinrichtung weist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung eine Öffnungsstellung auf, in der der Lagerzapfen in die Aufnahmeausnehmung einführbar ist und eine Verriegelungsstellung auf, in der der Lagerzapfen in der Aufnahmeausnehmung gesichert ist. Hierdurch wird in der Öffnungsstellung der Federeinrichtung eine einfache und schnelle Montage bzw. Demontage des Batteriefachdeckels sowie in der Verriegelungsstellung der Federeinrichtung die Funktion der Lagerung des Batteriefachdeckels erzielt.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Federeinrichtung als drahtförmiger Federbügel ausgebildet. Ein drahtförmiger Federbügel kann auf einfache Weise hergestellt werden und ermöglicht somit eine einfach aufgebaute Lagerung des Batteriefachdeckels.
  • Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Federeinrichtung in der Verriegelungsstellung auf den Lagerbolzen aufklipsbar ist. Hierdurch kann die Federeinrichtung auf einfache Weise in der Verriegelungsstellung gesichert werden und weiterhin der Lagerzapfen in der Aufnahmeaufnehmung gesichert werden, wodurch die Funktion der Lagerung des Batteriefachdeckels auf einfache Weise erzielt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Federeinrichtung an dem Lagerflansch um eine von der Schwenkachse beabstandete Drehachse zwischen der Öffnungsstellung und der Verriegelungsstellung schwenkbar angeordnet. Hierdurch kann auf einfache Weise eine beispielsweise als Federbügel ausgebildete Federeinrichtung mit einer Öffnungsstellung und einer Verriegelungsstellung gebildet werden.
  • Zweckmäßigerweise ist die Federeinrichtung hierbei mittels eines Befestigungsabschnittes in einer Aufnahmebohrung des Lagerflansches, insbesondere drehbar, angeordnet und mittels einer Sicherungseinrichtung in axialer Richtung gesichert. Bei einem drahtförmigen Federbügel kann auf einfache Weise ein Ende als Befestigungsabschnitt ausgebildet werden.
  • Besondere Vorteile sind erzielbar, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Federeinrichtung einen an die Kontur des Lagerbolzens angepassten Federabschnitt aufweist, der in der Verriegelungsstellung den Lagerzapfen um mindestens 180° umschließt. Mit einem derartigen Federabschnitt kann auf einfache Weise die beispielsweise von einem Federbügel gebildete Federeinrichtung in der Verriegelungsstellung auf den Lagerzapfen aufgeklipst werden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Federeinrichtung in Richtung der Verriegelungsstellung vorgespannt. Hierdurch kann eine weitere Montagevereinfachung erzielt werden, da beim Aufstecken des Batteriefachdeckels mit der hakenförmigen Aufnahme auf den Lagerzapfen die Federeinrichtung automatisch in die Verriegelungsstellung beaufschlagt wird.
  • Sofern die Federeinrichtung mit einem Betätigungsabschnitt versehen ist, kann auf einfache Weise eine Betätigung der Federeinrichtung zwischen der Öffnungsstellung und der Verriegelungsstellung mit den Fingern der Hand einer Bedienperson erzielt werden.
  • An dem Lagerflansch ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ein Anschlag für die Öffnungsstellung und die Verriegelungsstellung der Federeinrichtung ausgebildet.
  • Sofern hierbei der Lagerflansch mit einer den Anschlag für die Öffnungsstellung und den Anschlag für die Verriegelungsstellung bildenden Ausnehmung versehen ist, die mit einem Sicherungsabschnitt der Federeinrichtung zusammenwirkt, kann der Anschlag für die Öffnungsstellung sowie die Verriegelungsstellung der Federeinrichtung auf einfache Weise gebildet werden. Der Sicherungsabschnitt kann bei einem drahtförmigen Federbügel auf einfache Weise an einem zweiten Ende ausgebildet werden.
  • Die Lagerung der Schwenkachse des Batteriefachdeckels ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung von zumindest einem weiteren an dem Flurförderzeug angeordneten Lagerzapfen und einem weiteren an dem Batteriefachdeckel angeordneten Lagerflansch gebildet, wobei der Lagerflansch mit einer bohrungsförmigen Ausnehmung für den Lagerzapfen versehen ist und der Lagerflansch auf den Lagerzapfen aufsteckbar ist. Ein derartiger Lagerflansch weist einen geringen Bauaufwand auf und ermöglicht im Zusammenspiel mit einem als hakenförmige Aufnahme für den Lagerzapfen ausgebildeten Lagerflansch eine einfache aufgebaute Lagerung mit einem geringen Bauaufwand, die eine einfache Montage bzw. Demontage des Batteriefachdeckels ermöglicht.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand des in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Hierbei zeigt
  • 1 die Ansicht auf ein Batteriefach eines erfindungsgemäßen Flurförderzeugs während der Montage bzw. Demontage des Batteriefachdeckel,
  • 2 eine erste Lagerung des Batteriefachdeckels in einer vergrößerten Darstellung,
  • 3 eine zweite Lagerung des Batteriefachdeckels in einer vergrößerten Darstellung,
  • 4 die Lagerung der 3 bei in der Öffnungsstellung befindlicher Federeinrichtung,
  • 5 die Lagerung der 3 bei in der Verriegelungsstellung befindlicher Federeinrichtung und
  • 6 den Lagerflansch der zweiten Lagerung in einer vergrößerten Darstellung.
  • In der 1 ist ein beispielsweise als Hochhubwagen ausgebildeter Hubwagen als Beispiel eines erfindungsgemäßen Flurförderzeug 1 dargestellt, bei dem zwischen einem Antriebsteil 2 und einem ein Hubgerüst umfassenden Lastteil 3 ein Batteriefach 4 angeordnet ist, in dem ein bevorzugt als Batterieblock ausgebildete Energieversorgungseinheit 5 angeordnet ist.
  • Oberhalb des Batteriefachs 4 ist ein Batteriefachdeckel 6 angeordnet, der um eine im Wesentlichen horizontale Schwenkachse S drehbar an dem Flurförderzeug 1 angeordnet ist.
  • Während des Betriebs befindet sich der Batteriefachdeckel 6 in einer geschlossenen Stellung. Zur Durchführung von Wartungsarbeiten an der Energieversorgungseinheit 5 oder zum Aufladen der Energieversorgungseinrichtung 5 ist der Batteriefachdeckel 6 in eine geöffnete Stellung verschwenkbar, in der die Energieversorgungseinheit 5 von oben zugänglich ist.
  • Die Schwenkachse S ist hierbei von zwei Lagerungen 8a, 8b gebildet.
  • Die erste Lagerung 8a ist hierbei in der 2 dargestellt und weist einen an einer Seitenwand des Batteriefachs 4 angeordneten bolzenförmigen Lagerzapfen 9a auf. Der Batteriefachdeckel 6 ist mit einem plattenförmigen Lagerflansch 10a versehen, die mit einer bohrungsförmigen Ausnehmung 11a für den Lagerzapfen 9a versehen ist. Durch Aufstecken des Lagerflansches 10a des Batteriefachdeckels 6 auf den Lagerbolzen 9a kann hierbei die Lagerung 8a gebildet werden.
  • Die zweite Lagerung 8b ist in der 3 näher dargestellt und ist von einem an einer weiteren Seitenwand des Batteriefachs 4 angeordneten bolzenförmigen Lagerzapfen 9b sowie einem plattenförmigen Lagerflansch 10b des Batteriefachdeckel 6 gebildet.
  • Der Lagerflansch 10b ist erfindungsgemäß – wie in Verbindung mit den 4 bis 6 näher dargestellt ist – als hakenförmige Aufnahme 15 für den Lagerzapfen 9b ausgebildet, wobei der Lagerflansch 10b mit einer kreisbogenförmig angeordneten nutförmigen Aufnahmeausnehmung 16 versehen ist, in der der Lagerzapfen 9b angeordnet ist. Die Nutweite der Aufnahmeausnehmung 16 entspricht hierbei im Wesentlichen dem Durchmesser des Lagerzapfens 9b.
  • Die Lagerung 8b umfasst weiterhin eine Federeinrichtung 17, die als drahtförmiger Federbügel 18 ausgebildet ist. Der Federbügel 18 ist hierbei in einer Aufnahmebohrung 19 des Lagerflansches 10b drehbar angeordnet. Hierzu ist ein Ende des drahtförmigen Federbügels 18 – wie aus der 6 gezeigt ist – in Richtung des Lagerflansches 10b umgebogen und bildet einen Befestigungsabschnitt zur Befestigung des Federbügels 18 in der Aufnahmebohrung 19. Die Aufnahmebohrung 19 bildet hierbei eine Drehachse D des Federbügels 18, die von der Schwenkachse S des Batteriefachdeckels 6 beabstandet ist. Zur axialen Sicherung des Federbügels 18 in der Aufnahmebohrung 19 ist eine beispielsweise als Sicherungsklammer ausgebildete Sicherungseinrichtung 20 vorgesehen.
  • Der Federbügel 18 ist hierbei zwischen einer in der 4 dargestellten Öffnungsstellung und einer in der 5 dargestellten Verriegelungsstellung um die Drehachse D drehbar angeordnet. In der Öffnungsstellung des Federbügels 18 gibt der Federbügel 18 die nutförmige Aufnahmeausnehmung 16 frei, so dass der Lagerzapfen 9b in die Aufnahmeausnehmung 16 eingeführt werden kann und somit der Batteriefachdeckel 6 mit der hakenförmigen Aufnahme 15 auf den Lagerzapfen 9b aufgesteckt werden kann.
  • In der Verriegelungsstellung des Federbügels 18 ist der Lagerzapfen 9b in der Aufnahmeausnehmung 16 gegen ein Verschieben entlang der Aufnahmeausnehmung 16 gesichert und somit an dem Lagerflansch 10b befestigt, wodurch die Lagerung 8b gebildet wird.
  • Der Federbügel 18 weist weiterhin einen an die Kontur des Lagerzapfens 9b angepassten teilkreisförmigen Federabschnitt 18a auf, der in der Verriegelungsstellung – wie aus der 5 ersichtlich ist – den Lagerzapfen 9b um zumindest 180° Grad umschließt. Der Federabschnitt 18a ist hierbei derart bemessen, dass in der Verriegelungsstellung der Federbügel 18 auf den Lagerzapfen 9b aufgeklipst und somit in der Verriegelungsstellung gesichert ist.
  • Zur Betätigung des Federbügels 18 ist dieser mit einem Betätigungsabschnitt 18b versehen. Der Federbügel 18 ist hierbei derart geformt, dass der Betätigungsabschnitt 18b – wie aus der 3 ersichtlich ist – parallel zu dem Lagerzapfen 9b und somit der Schwenkachse S angeordnet ist, so dass der Federbügel 18 mit den Fingern einer Hand umfasst und zwischen der Öffnungsstellung sowie der Verriegelungsstellung verschwenkt werden kann.
  • Aus der 6 ist weiterhin ersichtlich, dass an dem Lagerflansch 10b eine Ausnehmung 21 angeordnet ist, die einen Anschlag für die Öffnungsstellung sowie die Verriegelungsstellung des Federbügels 18 bildet. Der Federbügel 18 ist hierbei an dem zweiten Ende mit einem Sicherungsabschnitt 18c versehen, der mit der Ausnehmung 21 zusammenwirkt.
  • Der Federbügel 18 ist hierbei an der der Energieversorgungseinheit 5 zugewandten Innenseite des Lagerflansches 10b angeordnet. Die Ausnehmung 21 befindet sich auf der der Seitenwand des Batteriefachs 4 zugewandten Außenseite des Lagerflansches 10b. Der Federbügel 18 ist hierbei derart geformt, dass dieser den Lagerflansch 10b in axialer Richtung der Schwenkachse S umgreift und an der Außenseite des Lagerflansches 10b nach Innen umgebogen ist, um mit dem Ende den Sicherungsabschnitt 18c zu bilden.
  • Zur Montage des Batteriefachdeckels 6 wird hierbei der Lagerflansch 10a mit der kreisförmigen Ausnehmung 11a auf den Lagerzapfen 9a aufgesteckt und anschließend bei in der Öffnungsstellung befindlichem Federbügel 18 die hakenförmige Aufnahme 15 des Lagerflansches 10b auf den Lagerbolzen 9b aufgefädelt. Durch anschließendes Beaufschlagen des Federbügels 18 in die Verriegelungsstellung wird der Lagerzapfen 9b in der nutförmigen Aufnahmeausnehmung 16 gesichert und der Federbügel 18 mit dem Federabschnitt 18b auf den Lagerbolzen 9b aufgeklipst, wodurch der Batteriefachdeckel 6 um die von den Lagerungen 8a, 8b gebildete Schwenkachse S zwischen einer geschlossenen Stellung und einer geöffneten Stellung geschwenkt werden kann.
  • Zur Demontage des Batteriefachdeckels 6 ist lediglich der Federbügel 18 in die Öffnungsstellung zu verschwenken, wodurch der Batteriefachdeckel 6 an dem Lagerflansch 10b über die nutförmige Aufnahmeausnehmung 16 von dem Lagerzapfen 9b gezogen und anschließend der Lagerflansch 10a von dem Lagerzapfen 9a abgezogen werden kann.
  • Hierdurch kann der Batteriefachdeckel 6 auf einfache und schnelle Weise montiert und demontiert werden, wodurch bei demontiertem Batteriefachdeckel 6 das Batteriefach 4 von oben leicht zugänglich ist und ein direkter Zugang und Zugriff der im Batteriefach 4 befindlichen Energieversorgungseinheit 5 für Wartungsarbeiten oder zum Aufladen mit einer guten Zugänglichkeit auf einfache Weise ermöglicht und erzielt wird.
  • Die Lagerung 8a kann hierbei ebenfalls entsprechend der Lagerung 8b ausgebildet werden.
  • Zudem ist möglich, den Federbügel 18 in der Aufnahmebohrung 19 in Richtung der Verriegelungsstellung vorgespannt anzuordnen, wodurch die Montage des Batteriefachdeckels 6 weiter vereinfacht wird.
  • Das erfindungsgemäße Flurförderzeug kann hierbei ebenfalls als Kommissionierer oder als Schlepper ausgebildet werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1205424 B1 [0002]

Claims (13)

  1. Flurförderzeug mit einer innerhalb eines Batteriefachs angeordneten Energieversorgungseinheit, insbesondere einem Batterieblock, wobei ein oberhalb des Batterieblocks angeordneter Batteriefachdeckel vorgesehen ist, der mittels einer Lagerung um eine im wesentlichen horizontale Schwenkachse drehbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung (8a; 8b) von zumindest einem an dem Flurförderzeug (1) angeordneten Lagerzapfen (9a; 9b) und einem an dem Batteriefachdeckel (6) angeordneten Lagerflansch (10a; 10b) gebildet ist, wobei mindestens ein Lagerflansch (10b) als hakenförmige Aufnahme (15) für den Lagerzapfen (9b) ausgebildet ist und der Lagerzapfen (9b) in dem Lagerflansch (10b) mittels einer Federeinrichtung (17) befestigbar ist.
  2. Flurförderzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerflansch (10b) mit einer nutförmigen Aufnahmeausnehmung (16) für den Lagerbolzen (9b) versehen ist.
  3. Flurförderzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) eine Öffnungsstellung aufweist, in der der Lagerzapfen (9b) in die Aufnahmeausnehmung (16) einführbar ist und eine Verriegelungsstellung aufweist, in der der Lagerzapfen (9b) in der Aufnahmeausnehmung (16) gesichert ist.
  4. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) als drahtförmiger Federbügel (18) ausgebildet ist.
  5. Flurförderzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) in der Verriegelungsstellung auf den Lagerbolzen (9b) aufklipsbar ist.
  6. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) an dem Lagerflansch (9b) um eine von der Schwenkachse (S) beabstandete Drehachse (D) zwischen der Öffnungsstellung und der Verriegelungsstellung schwenkbar angeordnet ist.
  7. Flurförderzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) mittels eines Befestigungsabschnittes in einer Aufnahmebohrung (19) des Lagerflansches (10b), insbesondere drehbar, angeordnet ist und mittels einer Sicherungseinrichtung (20) in axialer Richtung gesichert ist.
  8. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) einen an die Kontur des Lagerbolzens (9b) angepassten Federabschnitt (18a) aufweist, der in der Verriegelungsstellung den Lagerzapfen (9b) um mindestens 180° umschließt.
  9. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) in Richtung der Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
  10. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Federeinrichtung (17) mit einem Betätigungsabschnitt (18b) versehen ist.
  11. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Lagerflansch (10b) ein Anschlag für die Öffnungsstellung und die Verriegelungsstellung der Federeinrichtung (17) ausgebildet ist.
  12. Flurförderzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerflansch (10b) mit einer den Anschlag für die Öffnungsstellung und den Anschlag für die Verriegelungsstellung bildenden Ausnehmung (21) versehen ist, die mit einem Sicherungsabschnitt (18c) der Federeinrichtung (17) zusammenwirkt.
  13. Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerung (8a; 8b) der Schwenkachse (S) von zumindest einem weiteren an dem Flurförderzeug angeordneten Lagerzapfen (9a) und einem weiteren an dem Batteriefachdeckel (6) angeordneten Lagerflansch (10a) gebildet ist, wobei der Lagerflansch (10a) mit einer bohrungsförmigen Ausnehmung (11a) für den Lagerzapfen (9a) versehen ist und der Lagerflansch (10a) auf den Lagerzapfen (9a) aufsteckbar ist.
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