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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verschleißüberwachungssystem
zur Überwachung des Verschleißes und/oder der
Abnutzung mindestens eines, einem Verschleiß und/oder einer
Abnutzung unterworfenen, rotierend und/oder umlaufend gelagerten
Anlagenbauteils einer ein Trag- und/oder ein Zugseil und/oder ein
Förderseil sowie mindestens eine Antriebseinheit umfassenden
seilbetriebenen Transportanlage.
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Des
Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine seilbetriebene
Transportanlage mit mindestens einem Seil, mindestens einer Antriebseinheit zum
Bewegen des mindestens einen Seils und mindestens einem rotierend
und/oder umlaufend gelagerten Anlagebauteil zum Antreiben und/oder
Führen des mindestens einen Seils oder anderer Komponenten
der Transportanlage.
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Schließlich
betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Überwachung
des Verschleißes und/oder der Abnutzung mindestens eines,
einem Verschleiß und/oder einer Abnutzung unterworfenen,
rotierend und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteils einer ein
Trag- und/oder ein Zugseil und/oder ein Förderseil sowie
mindestens eine Antriebseinheit umfassenden seilbetriebenen Transportanlage.
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Bei
seilbetriebenen Transportanlagen, beispielsweise Seilbahnen in Form
von Sesselliften oder Gondelbahnen, werden Trag-, Zug- und/oder
Förderseile der Transportanlage über rotierend
und/oder umlaufend gelagerte Anlagenbauteile wie beispielsweise
Seilrollen oder Umlenkrollen sowie Antriebsrollen geführt.
Insbesondere Seilrollen sind in der Regel auf Stützen im
Gelände angeordnet, wobei mehrere Seilrollen zusammen eine
Rollenanordnung bilden können. Nicht nur die Seilrollen,
sondern grundsätzlich alle beweglichen, insbesondere mit
dem mindestens einen Seil direkt oder indirekt zusammenwirkenden
Anla genbauteile, zum Beispiel auch dauerhaft oder temporär
am Seil festgelegte Transportvorrichtungen zur Aufnahme von Personen
und/oder Gütern, beispielsweise Sesseln oder Gondeln, insbesondere
Kabinengondeln, unterliegen einem Verschleiß und einer
Abnutzung. Insbesondere kann Verschleiß auftreten in Form
einer Schwergängigkeit bis hin zum Festsitzen von Lagern
der rotierend und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteile. Verschleiß und/oder
Abnutzung kann insbesondere auch bei luftgefüllten Reibrädern
auftauchen, die eingesetzt werden, um Transporteinrichtungen wie
zum Beispiel Gondeln und Sessel einer Seilbahn, die nur temporär
am Seil festgelegt sind, auf die Geschwindigkeit des Seils zu beschleunigen
oder zum Beladen beziehungsweise Ein- oder Aussteigen von Personen
abzubremsen. So kann ein Druckverlust bei luftgefüllten
Reibrädern die Traktion derselben reduzieren oder unterbinden.
Des Weiteren können rotierend und/oder umlaufend gelagerte
Anlagenbauteile in Form von Transmissionsriemen, beispielsweise
Keilriemen zum Antreiben von Rollen oder Reibrädern, einem
Verschleiß oder einer Abnutzung unterworfen sein. Dies äußert
sich durch Durchrutschen oder durch eine Überdehnung derselben,
wodurch ebenfalls die Traktion beispielsweise bei Reibrädern,
die von den Transmissionsriemen angetrieben werden, reduziert oder
unterbunden werden kann.
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Die
unerwünschte Folge des praktisch unvermeidbaren Verschleißes
und/oder der Abnutzung, ist es, dass die Betriebssicherheit der
seilbetriebenen Transportanlage je nach Art und Ausmaß der
Abnutzung beziehungsweise des Verschleißes nicht dauerhaft
gewährleistet ist.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und
eine Vorrichtung oder ein System vorzuschlagen, mit welcher die
Betriebssicherheit einer seilbetriebenen Transportanlage erhöht
werden kann, sowie eine solche Transportanlage entsprechend zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verschleißüberwachungssystem der eingangs
beschriebenen Art, welches eine Kenngrößenmesseinrichtung
zum Messen eines Istwerts und/oder einer zeitabhängigen Istwertfunktion
mindestens einer elektrischen und/oder mechanischen Kenngröße
des mindestens einen Anlagenbauteils und/oder der Antriebseinheit
und eine Auswerteeinrichtung umfasst zum Bestimmen einer Kenngrößenabweichung
des Istwerts in Abhängigkeit der Zeit oder eines Zeitintervalls
von einem Sollwert und/oder der Istwertfunktion von einer zeitabhängigen
Sollwertfunktion der mindestens einen Kenngröße,
welche Kenngrößenabweichung einem Abnutzungs- und/oder
einem Verschleißzustand des mindestens einen Anlagenbauteils
entspricht.
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Mit
einem solchen Verschleißüberwachungssystem kann
im Prinzip bei jedem rotierend und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteil
auf einfache Weise festgestellt werden, wie sehr dessen Funktion, insbesondere
auch im Laufe der Zeit, durch Abnutzung beziehungsweise Verschleiß beeinträchtigt wird.
Wird ein Istwert der Kenngröße bestimmt, so kann
dieser Istwert zeitabhängig ermittelt werden, wobei dessen
Abweichung von einem Sollwert in Abhängigkeit der Zeit
umso größer wird, je größer
die Abnutzung und/oder der Verschleiß am Anlagenbauteil
ist. Die Größe und Form der Kenngrößenabweichung
des Istwerts in Abhängigkeit der Zeit beziehungsweise der
Istwertfunktion relativ zur zeitabhängigen Sollwertfunktion
ermöglicht es ferner, die Art der Abnutzung und des Verschleißes
festzustellen. Beispielsweise die Schädigung eines Lagers
einer Seilrolle führt bei der Überwachung von
deren Rotation zu einer Drehzahlverringerung bis hin zum Stillstand
und somit zu einer überdurchschnittlich großen Kenngrößenabweichung.
Unwuchten am zu überwachenden Anlagenbauteil lassen sich
beispielsweise durch im Zeitverlauf korreliert zu Rotationszyklen
oszillierende Kenngrößenabweichungen nachweisen. Das
vorgeschlagene Verschleißüberwachungssystem ist
sehr einfach im Aufbau, denn es erfordert zum Beispiel nur die Überwachung
einer mechanischen Kenngröße des Anlagenbauteils
selbst und/oder einer elektrischen oder mechanischen Kenngröße
der mindestens einen Antriebseinheit. Beispielsweise kann eine Veränderung
an Reibrädern oder Transmissionsriemen indirekt im Stromverlauf
des Antriebsstroms der mindestens einen Antriebseinheit nachgewiesen
werden. Ein Durchrutschen von Riemen führt zu einer verringerten
Traktion und damit zu einer niedrigeren Drehmomentanforderung des
Antriebs mit der Folge einer verringerten Stromaufnahme. Das Verschleißüberwachungssystem
eignet sich hervorragend, um bereits existierende seilbetriebene Transportanlagen
mit geringem Aufwand nachzurüsten. Das Verschleißüberwachungssystem
bedingt eine Erhöhung der Betriebssicherheit der seilbetriebenen
Transportanlage, denn die bestimmte Kenngrößenabweichung
kann insbesondere auch dazu genutzt werden, auf den Betrieb der
Anlage einzuwirken, beispielsweise eine Betriebsgeschwindigkeit
herabzusetzen oder die Anlage ganz abzuschalten, falls ein Abnutzungs-
und/oder ein Verschleißzustand mindestens eines überwachten
Anlagenbauteils so groß wird, dass die Betriebssicherheit
der Transportanlage oder von Teilen derselben nicht mehr gewährleistet
werden kann. Ferner ermöglicht es die Erfindung, Kenngrößenmesseinrichtungen,
beispielsweise Initiatoren oder andere Sensoreinrichtungen, vor einem
Blitzeinschlag geschützt, beispielsweise an Seilmasten,
anzuordnen, da die Kenngrößenmesseinrichtungen
nicht direkt in der Nähe des Seils angeordnet werden müssen,
sondern insbesondere unterhalb desselben und von einem sich infolge
eines Blitzeinschlags ausbildenden Strompfads beabstandet angeordnet
werden können.
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Günstig
ist es, wenn die Kenngrößenmesseinrichtung eine
Bewegungsgrößeneinrichtung zum Messen des Istwerts
und/oder der Istwertfunktion mindestens einer eine mechanische Kenngröße
definierenden ersten Bewegungsgröße des mindestens einen
Anlagenbauteils, umfasst. Mit der Bewegungsgrößenmesseinrichtung
lassen sich beispielsweise Drehzahlen, Geschwindigkeiten, Winkelgeschwindigkeiten
oder Beschleunigungen des Anlagenbauteils auf einfache Weise bestimmen
und aus deren zeitabhängigem Verlauf eine Abnutzung und/oder
ein Verschleiß ermitteln.
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Der
Aufbau des Verschleißüberwachungssystems kann
auf einfache Weise dadurch vereinfacht werden, wenn die Bewegungsgrößenmesseinrichtung
ausgebildet ist zum Messen des Istwerts und/oder der Istwertfunktion
mindestens einer zweiten, eine mechanische Kenngröße
definierenden Bewegungsgröße mindestens eines
rotierend und/oder umlaufend gelagerten Referenzbauteils der Transportanlage.
Insbesondere können der Istwert und/oder die Istwert funktion
der mindestens einen zweiten Bewegungsgröße als
zeitabhängiger Sollwert beziehungsweise als Sollwertfunktion
genutzt werden. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Istwert oder
Istwertfunktion der ersten Bewegungsgröße des
mindestens einen zu überwachenden Anlagenbauteils verglichen
werden können mit denen einen Sollwert beziehungsweise
eine Sollwertfunktion definierenden zeitabhängigen Istwerten
beziehungsweise der Istwertfunktion der zweiten Bewegungsgröße
des Referenzbauteils der Transportanlage. Beispielsweise kann das
zu überwachende Anlagenbauteil eine Seilrolle sein, das
Referenzbauteil eine identische Seilrolle. Läuft das Förderbeziehungsweise
das Zugseil der Transportanlage mit gleicher Geschwindigkeit über
die Seilrolle und die Referenzrolle, dann müsste sich bei
identischer Beanspruchung das Verhältnis der beiden Bauteilen
ermittelten Istwerte beziehungsweise der Istwertfunktionen der Kenngröße über
der Zeit gleich entwickeln. Ergeben sich im zeitlichen Verlauf jedoch
zunehmende Abweichungen voneinander, kann ohne weiteres auf eine Abnutzung
in oder an einem der beiden Bauteile geschlossen werden, beispielsweise
an dem, bei dem sich die Drehgeschwindigkeit im Laufe der Zeit erhöht,
was auf eine Abnutzung der Seilrolle infolge einer Durchmesserverringerung
schließen lässt. Als Referenzbauteil kann vorzugsweise
auch ein zusätzliches, rotierend und/oder umlaufend angeordnetes Anlagenbauteil
verwendet werden, beispielsweise eine für den eigentlichen
Betrieb der Transportanlage nicht erforderliche, getrennt mitlaufende
und vom Seil angetriebene Referenzrolle. Günstig ist es,
wenn auf das Referenzbauteil keine übermäßigen
Seilkräfte wirken, so dass es im Wesentlichen unbelastet
und nach Möglichkeit ohne nennenswerten Schlupf vom bewegten
Seil angetrieben werden kann.
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Vorteilhaft
ist es, wenn die Auswerteeinrichtung ausgebildet ist zum Bestimmen
einer die Kenngrößenabweichung definierenden Bewegungsgrößenabweichung
des Istwerts und/oder der Istwertfunktion der mindestens einer ersten
Bewegungsgröße und der mindestens einen zweiten
Bewegungsgröße voneinander. Die Auswerteeinrichtung
ist folglich geeignet, direkt die ermittelten Werte der ersten und
zweiten Bewegungsgröße miteinander zu vergleichen und
so die zum Zuordnen eines Abnutzungs- und/oder Verschleißzustands
herangezogene Kenngrößenabweichung zu bestimmen.
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Vorzugsweise
ist die Auswerteeinrichtung ausgebildet zum Bestimmen einer Änderung
der Kenngrößenabweichung in Abhängigkeit
der Betriebszeit oder eines Betriebszeitintervalls der Transportanlage,
welche Änderung der Kenngrößenabweichung
der Abnutzungs- und/oder der Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils in Abhängigkeit der Betriebszeit
oder der Betriebszeitintervalls entspricht. Mit anderen Worten ist
es günstig, wenn nicht nur die Kenngrößenabweichung
selbst bestimmt wird, sondern (auch) deren zeitabhängiger Verlauf.
Je größer die Kenngrößenabweichung
im Laufe der Zeit wird, umso offensichtlicher wird eine zunehmende
Abnutzung beziehungsweise ein zunehmender Verschleiß am überwachten
Anlagenbauteil sein.
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Der
Aufbau des Verschleißüberwachungssystems wird
besonders einfach und kann mit handelsüblichen Kenngrößenmesseinrichtungen
ausgestattet werden, wenn diese eine Drehmoment-, eine Drehzahl-
und/oder eine Winkelgeschwindigkeitsmesseinrichtung umfasst zum
Messen der mechanischen Kenngröße in Form eines
Drehmoments, einer Drehzahl oder einer Winkelgeschwindigkeit. Die
Abnutzung einzelner Anlagenbauteile kann also zum Beispiel durch
einen zeitabhängigen Drehzahlvergleich von zwei Anlagenbauteilen
bestimmt werden, beispielsweise einem zu überwachenden
Anlagenbauteil und einem Referenzbauteil. Beispielsweise kann das
Referenzbauteil eine Seilrolle sein, die an einer, mehrere Seilrollen
umfassenden Rollenanordnung so angeordnet ist, dass eine Seilkraft,
insbesondere eine infolge von auf das Seil wirkenden äußeren
Seitenkräften, zum Beispiel Windkräften, ausgeübte
Querkraft auf die Seilrolle minimal ist. In Frage kommen hierfür
insbesondere die von Einlaufund Auslaufrollen und möglichst
noch weiteren Nachbarrollen abgeschirmten inneren Seilrollen einer
Rollenanordnung, an denen üblicherweise eine Abnutzung besonders
gering ist. Für die Überwachung des Betriebssicherheitszustands
ist es vorteilhaft, wenn Einlauf- und Auslaufrollen von mehrere
Seilrollen umfassenden Rollenanordnungen überwacht werden,
da insbesondere infolge von Wind auftretende Querkräfte
an diesen Seilrollen eine überpropor tional hohe Abnutzung
bewirken. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Einlauf- und Auslaufrollen
am stärksten abgenutzt werden, so dass es sinnvoll ist,
deren Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand zu bestimmen
und einen Betriebssicherheitszustand der Transportanlage in Abhängigkeit
des ermittelten Abnutzungs- und/oder Verschleißzustands
der Ein- und Auslaufrollen zu ermitteln.
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Besonders
der Aufbau des Verschleißüberwachungssystems lässt
sich vereinfachen, wenn die Kenngrößenmesseinrichtung
eine Strom- und/oder Spannungsmesseinrichtung umfasst zum Messen mindestens
einer Kenngröße in Form eines Antriebsstroms und/oder
einer Antriebsspannung der Antriebseinheit. Die Anlagenbauteile,
die direkt oder indirekt von der mindestens einen Antriebseinheit
angetrieben werden, haben direkt beziehungsweise indirekt Einfluss
auf Strom- und/oder Spannungskennlinien der Antriebseinheit in Abhängigkeit
der Zeit. Beispielsweise kann eine elektrische Kenngröße sinnvollerweise
an einer einer Reibradanordnung zugeordneten Antriebseinheit bestimmt
werden, zum Beschleunigen und Abbremsen von Gondeln der Transportanlage
um diese mit der Drehgeschwindigkeit eines umlaufenden Seils zu
synchronisieren, denn eine Abnutzung an einem Reibrad führt
zu einer Änderung einer von der mindestens einen Antriebseinheit
angeforderten Leistung und somit zu einer Änderung im Strom-
und/oder Spannungsverlauf der Antriebseinheit. Eine Korrelations-
beziehungsweise eine Redundanzmessung kann zusätzlich dadurch erreicht
werden, dass beispielsweise auch eine mechanische Kenngröße
an einem oder mehreren Reibrädern der Reibradanordnung
zusätzlich ermittelt werden.
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Vorteilhafterweise
ist das mindestens eine Anlagenbauteil in Form einer Seilrolle,
einer Seilscheibe, eines Reibrads oder eines Antriebsriemens ausgebildet.
Prinzipiell ist es möglich, jedes bewegliche Anlagenbauteil
zu überwachen und so an jeder beliebigen Stelle der Transportanlage
einen Verschleiß oder eine Abnutzung festzustellen.
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Besonders
einfach wird der Aufbau des Verschleißüberwachungssystems,
wenn das mindestens eine Referenzbauteil in Form einer Seilrolle,
einer Seilscheibe, eines Reibrads oder eines Antriebsriemens ausgebildet
ist. Es können so dieselben Kenngrößenmesseinrichtungen
verwendet werden, um Istwerte von Kenngrößen am
Anlagenbauteil und am Referenzbauteil zu ermitteln, wobei jedes
als Referenzbauteil genutzte Bauteil der Transportanlage selbst
auch ein zu überwachendes Anlagenbauteil sein kann.
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Günstig
ist es, wenn die Seilscheibe in Form einer Umlenkscheibe oder einer
Antriebsscheibe ausgebildet ist. Derartige Seilscheiben kommen insbesondere
bei Seilbahnen und Liftanlagen zum Einsatz. Sie haben den Vorteil,
dass sie im Vergleich zu Seilrollenanordnungen auf Masten der Transportanlage
einen deutlich größeren Durchmesser aufweisen
und somit eine deutlich geringere Drehzahl während des
Betriebs der Transportanlage. Damit ist insbesondere bei Antriebs-
oder Umlenkscheiben eine Abnutzung deutlich geringer als an Seilrollen.
Daher eignen sich insbesondere Seilscheiben mit großen Durchmessern
hervorragend als Referenzbauteile.
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Vorteilhaft
ist es, wenn eine Abnutzungszustandsbestimmungseinrichtung zum Bestimmen
des Abnutzungs- und/oder Verschleißzustands des mindestens
einen Anlagebauteils in Abhängigkeit der Kenngrößenabweichung
und/oder der Änderung der Kenngrößenabweichung
vorgesehen ist. So kann direkt ein Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand durch
die Abnutzungszustandsbestimmungseinrichtung ermittelt werden.
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Des
Weiteren ist es vorteilhaft, wenn eine Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung
zum Bestimmen eines Betriebssicherheitszustands der Transportanlage
in Abhängigkeit des Abnutzungs- und/oder Verschleißzustands
des mindestens einen Anlagenbauteils vorgesehen ist. Insbesondere
kann mit ihr ermittelt werden, ob der Betriebssicherheitszustand
der Transportanlage derart ist, dass diese sicher weiterbetrieben
werden kann oder nicht.
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Vorzugsweise
ist die Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung derart
ausgebildet, dass dem mit der Abnutzungszustandsbestimmungseinrichtung
bestimmten Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils ein Betriebssicherheitszustand der Transportanlage
zuordenbar ist. Beispielsweise kann dann, wenn an einem Anlagenbauteil
ein Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand einen bestimmten
Wert überschreitet, der Transportanlage ein Betriebssicherheitszustand
zugeordnet oder zugewiesen werden, der angibt, dass ein sicherer
Betrieb der Transportanlage nicht mehr gewährleistet ist.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Angaben
für den Betriebssicherheitszustand abgestuft zu machen,
das heißt beispielsweise auf einer Skala von 0 bis 10,
auf der beispielsweise ein Zustand großer Betriebssicherheit mit
10 angegeben ist oder wird, ein Zustand minimaler Betriebssicherheit
mit 0. Selbstverständlich können zur Ermittlung
des Betriebssicherheitszustands Abnutzungs- und/oder Verschleißzustände
mehrerer Anlagenbauteile herangezogen werden. Je mehr Anlagenbauteile überwacht
werden, umso genauer lässt sich eine Störungsdiagnose
der Transportanlage durchführen. Durch entsprechende Korrelation von
bestimmten Istwerten oder Istwertfunktionen unterschiedlicher Anlagenbauteile
kann so die Position eines Fehlers an der Anlage besonders gut eingegrenzt
werden. Entsprechend lassen sich dann auch Gegenmaßnahmen
einleiten, beispielsweise durch Abschalten der Anlage und Anzeigen
eines Hinweises auf das defekte Anlagenbauteil.
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Um
den Betriebssicherheitszustand für eine Bedienperson anschaulich
zu machen, ist es günstig, wenn ein Vergleichsmaßstab
für den Betriebssicherheitszustand vorgesehen ist, und
wenn eine Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung
zum Erzeugen eines Betriebssicherheitszustandssignals vorgesehen
ist, welches einem einem Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand
des mindestens einen Anlagenbauteils zugeordneten Wert des Betriebssicherheitszustands
auf dem Vergleichsmaßstab entspricht. Der Vergleichsmaßstab
kann vielfältig ausgestaltet sein, beispielsweise in Form
einer Zahlenskala von 0 bis 10 oder dergleichen oder aber auch durch
eine entsprechende Farbskala, bei der ein Betriebssicherheitszustand,
der einen sicheren Betrieb der Transportanlage zulässt,
insbesondere in grün angegeben wird, ein Be triebssicherheitszustand,
bei dem die Transportanlage auf keinen Fall betrieben werden sollte,
in rot.
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Um
eine hohe Redundanz und Sicherheit bei der Ermittlung des Betriebssicherheitszustands
erreichen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung
derart ausgebildet ist, dass zur Erzeugung des Betriebssicherheitszustandssignals
bestimmte Kenngrößenabweichungen von mindestens
zwei Anlagenbauteilen verarbeitbar sind. Die Bestimmung des Betriebssicherheitszustands
wird umso genauer und effizienter, je mehr Anlagenbauteile durch
Bestimmung ihrer Kenngrößen überwacht
werden.
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Um
herausfiltern zu können, an welchem Anlagenbauteil die
Abnutzung am größten ist, ist es vorteilhaft,
wenn die Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung
eine Maximalwertermittlungseinheit umfasst, mit welcher ein Maximalwert von
mindestens zwei bestimmten Kenngrößenabweichungen
und/oder -änderungen derselben bestimmbar ist. Insbesondere
hat dies den Vorteil, dass so die insgesamt größte
Kenngrößenabweichung oder -änderung bestimmbar
ist, denn es kommt im Zweifel nicht darauf an, ob die Anlagenbauteile,
die überwacht werden, sich gleichmäßig
abnutzen, sondern darauf, herauszufinden, wo die größte
Abnutzung und der größte Verschleiß auftritt,
denn die Betriebssicherheit der Transportanlage kann insbesondere bereits
durch entsprechende Schädigung oder Stillstand eines einzigen
Anlagenbauteils in Frage gestellt sein. Dieses Anlagenbauteil zu
ermitteln, wird mit der Maximalwertermittlungseinheit deutlich vereinfacht.
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Damit
eine Bedienperson der Transportanlage einfach und sicher feststellen
kann, ob die Anlage weiterbetrieben werden kann oder besser abgeschaltet
werden sollte, ist es günstig, wenn eine optische und/oder
akustische Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen des Betriebssicherheitszustandssignals
vorgesehen ist. Beispielsweise kann diese in Form eines Monitors
und/oder eines Lautsprechers ausgebildet sein, so dass der Vergleichsmaßstab
sowie der ermittelte Betriebszustand angezeigt oder akustisch signalisiert
werden können.
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Um
einer Bedienperson direkt zu signalisieren, dass ein Betriebssicherheitszustand
einen kritischen Wert erreicht hat, welcher sinnvollerweise eine Verringerung
einer Betriebsgeschwindigkeit oder eine Abschaltung der Transportanlage
zur Folge hat, ist es vorteilhaft, wenn eine Alarmeinrichtung zum
Erzeugen eines Alarm- und/oder Abschaltsignals vorgesehen ist, wenn
ein Wert des Betriebssicherheitszustandssignals mindestens einen
Grenzwert überschreitet.
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Um
die Empfindlichkeit des Systems auf einfache Weise einstellen zu
können, ist es vorteilhaft, wenn der mindestens eine Grenzwert
fest einstellbar und/oder individuell veränderbar ist.
Ferner kann der Grenzwert auch dazu dienen, eine Reaktionszeit des Systems
entsprechend vorzugeben. Dabei kann es günstig sein, wenn
der Grenzwert so eingestellt wird, dass eventuelle Schwankungen,
die sich bei den mit der Kenngrößenmesseinrichtung
ermittelten Istwerten oder Istwertfunktionen ergeben, über
ein Zeitintervall ermittelt und gegebenenfalls gemittelt werden, um
unerwünschte Fehlfunktionen zu vermeiden, das heißt
insbesondere das Erzeugen von Abschaltsignalen, die nur infolge
von betriebsbedingten Schwankungen an der Transportanlage auftreten,
nicht jedoch durch die eigentlich zu überwachende Abnutzung
beziehungsweise den Verschleiß einzelner Anlagenbauteile.
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Damit
eine Bedienperson sofort weiß, wann die Transportanlage
einen kritischen Betriebssicherheitszustand erreicht hat beziehungsweise
am besten sofort abgeschaltet werden sollte, ist es günstig, wenn
eine optische und/oder akustische Alarmsignalanzeigeeinrichtung
zum Anzeigen des Alarm- und/oder Abschaltsignals vorgesehen ist.
Beispielsweise kann diese in Form einer Warnlampe, vorzugsweise
einer Blinklampe, sowie eines entsprechenden Lautsprechers oder
Lautsprechersystems ausgebildet sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass die Alarmeinrichtung derart ausgebildet ist und mit einer
Steuer- und/oder Regelungseinrichtung der mindestens einen Antriebseinheit
der Transportanlage zusammenwirkt, dass infolge der Erzeugung des
Alarm- oder Abschaltsignals eine Antriebsgeschwindigkeit der Transportanlage
verringerbar und/oder die mindestens eine Antriebseinheit der Transportanlage
abschaltbar ist. Auf diese Weise kann die Steuerung der Transportanlage
vollständig automatisiert werden. Unabhängig davon,
ob eine Bedienperson das Alarm- oder Abschaltsignal wahrnimmt, kann
so der Betrieb der Transportanlage sofort eingestellt werden, wenn
eine kritische Betriebssituation durch das Verschleißüberwachungssystem
festgestellt wird.
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Um
beispielsweise Ist- und Sollwerte direkt miteinander vergleichen
zu können, ist es günstig, wenn die Kenngrößenmesseinrichtung
derart ausgebildet ist, dass zwei oder mehr elektrische und/oder mechanische
Kenngrößen gleichzeitig bestimmbar sind. Insbesondere
dann, wenn Sollwerte oder Sollwertfunktionen durch Bestimmen von
Istwerten und Istwertfunktionen an Referenzbauteilen bestimmt werden,
kann so direkt eine Kenngrößenabweichung ermittelt
werden, beispielsweise direkt durch Differenzbildung der ermittelten
Werte.
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Vorzugsweise
ist die Kenngrößenmesseinrichtung derart ausgebildet,
dass der Istwert der mindestens einen Kenngröße
zeitabhängig bestimmbar ist. So lassen sich Änderungen
von Kenngrößenabweichungen im zeitlichen Verlauf
des Betriebs der Transportanlage und/oder über vorgegebene
Zeitintervalle einfach und sicher bestimmen.
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Die
Empfindlichkeit des Verschleißüberwachungssystems
kann insbesondere dadurch eingestellt werden, dass die Dauer des
Zeitintervalls vorgebbar und/oder veränderbar ist. Als
Zeitintervall können insbesondere auch ganzzahlige Vielfache von
Betriebszyklen des mindestens einen Anlagenbauteils oder eines Referenzbauteils
gewählt werden, beispielsweise eine bestimmte Anzahl von
Umdrehungen einer Seilrolle oder Seilscheibe. Durch die Dauer des
Zeitintervalls kann auch eine bestimmte Reaktionszeit des Verschleißüberwachungssystems vorgegeben
werden, wenn die Werte als Mittelwerte über das Zeitintervall
bestimmt und weiterverarbeitet werden.
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Günstigerweise
ist die Kenngrößenmesseinrichtung ausgebildet
zum berührungslosen Messen der mindestens einen Kenngröße.
So kann ein zusätzlicher Verschleiß durch Messen
der Kenngrößen der Anlagenbauteile einfach und
sicher verhindert werden.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Kenngrößenmesseinrichtung,
wenn diese ein drehfest mit dem mindestens einen Anlagenbauteil,
dessen mechanische Bewegungsgröße zu bestimmen ist,
verbindbares Taktvorgabeglied und mindestens einen Sensor zum Detektieren
einer Rotation des Taktvorgabeglieds umfasst.
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Einfach
und sicher lässt sich sowohl eine Drehzahl als auch eine
Winkelgeschwindigkeit des mindestens einen Anlagenbauteils bestimmen,
wenn das Taktvorgabeglied in Form einer Taktscheibe mit einer Vielzahl
regelmäßig über einen Umfang der Taktscheibe
angeordneter Taktglieder ausgibt, deren Bewegung einfach und sicher
mit entsprechenden Sensoren detektiert werden können.
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Der
Aufbau der Taktscheibe wird besonders einfach, wenn die Taktglieder
in Form radial nach außen oder innen abstehender Vorsprünge
ausgebildet sind, die eine regelmäßige Verzahnung
bilden. Die Verzahnung kann also vorzugsweise in Form einer Außen-
oder einer Innenverzahnung ausgebildet sein. Zudem kann eine derart
ausgebildete Taktscheibe eine Betriebssicherheit der Kenngrößenmesseinrichtung
sicherstellen.
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Um
die Kenngröße beispielsweise mit Nährungssensoren
einfach und sicher messen zu können, ist es vorteilhaft,
wenn das Taktvorgabeglied mindestens teilweise aus einem Metall
hergestellt ist.
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Um
die Betriebssicherheit der Kenngrößenmesseinrichtung
auch dann sicherzustellen, wenn diese Witterungseinflüssen
ausgesetzt ist, ist es vorteilhaft, wenn das Taktvorgabeglied mit
einer Antivereisungsschicht versehen ist. So kann verhindert werden,
dass das Taktvorgabeglied vereist und eine Bestim mung einer mechanischen
Kenngröße, zum Beispiel einer Bewegungsgröße,
des mindestens einen Anlagenbauteils nicht mehr sichergestellt ist.
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Besonders
einfach und kostengünstig wird der Aufbau der Taktscheibe,
wenn die Antivereisungsschicht aus einem Kunststoff hergestellt
ist.
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Die
Bewegungsgröße des mindestens einen Anlagenbauteils
oder Referenzbauteils lässt sich auf einfache Weise und
sicher messen, wenn der Sensor ein induktiver oder ein kapazitiver
Näherungssensor oder ein Hallsensor ist. Mit ihm können
insbesondere Impulse infolge einer Bewegung der Taktglieder am Sensor
vorbei erzeugt werden, aus welchen sich beispielsweise eine Drehzahl
oder eine Winkelgeschwindigkeit der Taktscheibe und damit des mindestens
einen Anlagenbauteils beziehungsweise des Referenzbauteils bestimmen
lassen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das mindestens eine Referenzbauteil und das mindestens eine
Anlagenbauteil derart ausgebildet sind, dass in einem Ausgangszustand,
zum Beispiel bei Inbetriebnahme des Systems, die erste Bewegungsgröße
einen kleineren Wert aufweist als die mindestens eine zweite Bewegungsgröße.
So kann beispielsweise ein Verhältnis der ersten und zweiten
Bewegungsgröße relativ zueinander ermittelt werden,
welches, je nachdem wie das Verhältnis der beiden Größen
gebildet wird, einen Wert deutlich kleiner als 1 oder einen Wert
deutlich größer als 1 aufweist. Beispielhaft genannt
seien hier Drehzahlen von Anlagenbauteilen und Referenzbauteilen.
Wenn als Referenzbauteil eine Umlenkscheibe oder eine Seilscheibe
mit einem sehr großen Durchmesser vorgesehen ist, dann weist
diese einen deutlich kleineren Drehzahlwert bei gleicher Seilgeschwindigkeit
auf als eine Seilrolle mit einem im Vergleich deutlich kleineren
Durchmesser. Daher wird sich die Istwertfunktion des Referenzbauteils
deutlich weniger ändern im Verlauf der Zeit als die Istwertfunktion
des zu überwachenden Anlagenbauteils.
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Günstigerweise
ist ein Radius des mindestens einen Referenzbauteils größer
als ein Radius des mindestens einen Anlagenbauteils. Je kleiner der
Radius des Anlagenbauteils ist, umso größer seine
Abnutzung im Laufe der Zeit bei konstanter Seilgeschwindigkeit im
Vergleich zu einem Anlagenbauteil mit einem größeren
Radius. Letzteres eignet sich daher besonders gut als Referenzbauteil
mit einem deutlich konstanteren Verlauf des Istwerts seiner gemessenen
Kenngröße im Verlauf der Zeit.
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Die
eingangs gestellte Aufgabe wird ferner gelöst durch Verwendung
eines der oben beschriebenen Verschleißüberwachungssysteme
zur Überwachung des Verschleißes und/oder der
Abnutzung eines rotierend und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteils
einer ein Trag- und/oder ein Zugseil und/oder ein Förderseil
umfassenden sowie mindestens eine Antriebseinheit umfassenden seilbetriebenen
Transportanlagen.
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Des
Weiteren wird die eingangs gestellte Aufgabe bei einer seilbetriebenen
Transportanlage der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß gelöst
durch ein Verschleißüberwachungssystem zur Überwachung
des Verschleißes und/oder der Abnutzung des mindestens
einen, einem Verschleiß und/oder einer Abnutzung unterworfenen,
rotierend und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteils, welches
Verschleißüberwachungssystem eine Kenngrößenmesseinrichtung
zum Messen eines Istwerts und/oder einer zeitabhängigen
Istwertfunktion mindestens einer elektrischen und/oder mechanischen Kenngröße
des mindestens einen Anlagenbauteils und/oder der Antriebseinheit
und eine Auswerteeinrichtung umfasst zum Bestimmen einer Kenngrößenabweichung
des Istwerts in Abhängigkeit der Zeit oder eines Zeitintervalls
von einem Sollwert und/oder der Istwertfunktion von einer zeitabhängigen
Sollwertfunktion der mindestens einen Kenngröße,
welcher Kenngrößenabweichung ein Abnutzungs- und/oder
ein Verschleißzustand des mindestens einen Anlagenbauteils
entspricht.
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Eine
seilbetriebene Transportanlage mit einem solchen Verschleißüberwachungssystem
auszustatten bietet die Möglichkeit, je nach Ausgestaltung
des Verschleißüberwachungssystems gezielt einzelne
Anlagenbauteile auf Verschleiß und/oder Abnutzung hin zu überwachen
und somit rechtzeitig einen Hinweis darauf zu erhalten, wann das
jeweilige Anlagenbauteil sinnvollerweise zu warten oder auszutauschen
ist, um einen Schaden an der Transportanlage zu verhindern und die
Betriebssicherheit der Transportanlage dauerhaft sicherzustellen.
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Vorzugsweise
ist das Verschleißüberwachungssystem in Form eines
der oben beschriebenen Verschleißüberwachungssysteme
entsprechend den beschriebenen Weiterbildungen desselben ausgebildet
und weist somit auch die bereits oben beschriebenen Vorteile auf.
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Des
Weiteren wird die eingangs gestellte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst
durch ein Verfahren zur Überwachung des Verschleißes
und/oder der Abnutzung mindestens eines, einem Verschleiß und/oder
einer Abnutzung unterworfenen, rotierend und/oder umlaufend gelagerten
Anlagenbauteils einer ein Trag- und/oder ein Zugseil und/oder ein
Förderseil sowie mindestens eine Antriebseinheit umfassenden
seilbetriebenen Transportanlage, bei welchem ein Istwert und/oder
eine zeitabhängige Istwertfunktion mindestens einer elektrischen
und/oder mechanischen Kenngröße des mindestens
einen Anlagenbauteils und/oder der Antriebseinheit gemessen wird
und bei welchem eine Kenngrößenabweichung des
Istwerts in Abhängigkeit der Zeit oder eines Zeitintervalls
von einem Sollwert und/oder der Istwertfunktion von einer zeitabhängigen
Sollwertfunktion der mindestens einen Kenngröße
bestimmt wird, welcher Kenngrößenabweichung ein
Abnutzungs- und/oder ein Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils entspricht.
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Das
erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren ist einfach
durchzuführen und konzentriert sich auf die Bestimmung
einer Kenngrößenabweichung am Anlagenbauteil selbst
oder indirekt über die Bestimmung einer solchen bei mindestens
einer Antriebseinheit der Transportanlage, wodurch direkt oder indirekt
ein Verschleiß und/oder eine Abnutzung des mindestens einen
Anlagenbauteils bestimmt werden kann. Der Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand, der
für das jeweilige Anlagenbauteil ermittelt wird, lässt
sich insbesondere auch dazu nutzen, entsprechende Maßnahmen
zu ergreifen, um die Betriebssicherheit der Transportanlage sicherzustellen, beispielsweise
durch Wartung oder Reparatur des Anlagenbauteils beziehungsweise
Verringerung einer Umlaufgeschwindigkeit der Transportanlage oder gar
Abschalten derselben.
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Günstig
ist es, wenn der Istwert und/oder die Istwertfunktion mindestens
einer eine mechanische Kenngröße definierenden
ersten Bewegungsgröße des mindestens einen Anlagenbauteils
gemessen werden. Die Vorteile dieser Ausgestaltung ergeben sich,
ebenso wie die Vorteile aller nachfolgend beschriebenen Weiterbildungen
des Verfahrens zwanglos aus obiger Beschreibung der Vorteile des
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verschleißüberwachungssystems.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der Istwert und/oder die Istwertfunktion mindestens
einer zweiten, eine mechanische Kenngröße definierenden
Bewegungsgröße mindestens eines rotierend und/oder
umlaufend gelagerten Referenzbauteils der Transportanlage gemessen
wird.
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Günstigerweise
wird eine die Kenngrößenabweichung definierende
Bewegungsgrößenabweichung des Istwerts und/oder
der Istwertfunktion der mindestens einen Bewegungsgröße
und der mindestens einen zweiten Bewegungsgröße
voneinander bestimmt.
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Gemäß einer
besonderen Variante des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Verfahrens kann vorgesehen sein, dass eine Änderung der
Kenngrößenabweichung in Abhängigkeit
der Betriebszeit oder eines Betriebsintervalls der Transportanlage
bestimmt wird, welche Änderung der Kenngrößenabweichung der
Abnutzung- und/oder der Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils in Abhängigkeit der Betriebszeit
oder des Betriebsintervalls entspricht.
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Besonders
einfach durchführen lässt sich das Verfahren,
wenn die mechanische Kenngröße in Form eines Drehmoments,
einer Drehzahl oder einer Winkelgeschwindigkeit gemessen wird.
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Vorzugsweise
werden als die mindestens eine Kenngröße ein Antriebsstrom
und/oder eine Antriebsspannung der mindestens einen Antriebseinheit
gemessen. Diese Kenngrößen ermöglichen
es, indirekt auf den Verschleiß und/oder die Abnutzung des
mindestens einen Anlagenbauteils zu schließen.
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Vorteilhafterweise
wird die mindestens eine Kenngröße an einer Seilrolle,
einer Seilscheibe, einer Umlenkscheibe, einer Antriebsscheibe, einem
Reibrad oder einem Antriebsriemen gemessen. Insbesondere können
so direkt auch ein Sollwert oder eine Sollwertfunktion an einem
der genannten Teile der Transportanlage gemessen, mit der Kenngröße
des zu überwachenden Anlagenbauteils direkt verglichen und
so eine Kenngrößenabweichung bestimmt werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand
des mindestens einen Anlagenbauteils in Abhängigkeit der
Kenngrößenabweichung und/oder der Änderung
der Kenngrößenabweichung bestimmt wird.
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Günstig
ist es, wenn ein Betriebssicherheitszustand der Transportanlage
in Abhängigkeit des Abnutzungs- und/oder Verschleißzustands
des mindestens einen Anlagenbauteils bestimmt wird.
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Um
direkt einen Hinweis auf den Betriebssicherheitszustand zu erhalten,
ist es günstig, wenn der bestimmte Abnutzungs- und/oder
Verschleißzustand des mindestens einen Anlagenbauteils
dem Betriebssicherheitszustand der Transportanlage zugeordnet wird.
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Vorzugsweise
wird ein Betriebssicherheitszustandssignal erzeugt, welches einem
einem Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils zugeordneten Wert des Betriebssicherheitszustands
auf einem Vergleichsmaßstab entspricht.
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Um
die Qualität bei der Beurteilung des Betriebssicherheitszustands
der Transportanlage zu erhöhen, ist es günstig,
wenn zur Erzeugung des Betriebssicherheitszustandssignals bestimmte Kenngrößenabweichungen
von mindestens zwei Anlagenbauteilen verarbeitet werden.
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Da
die Betriebssicherheit einer Transportanlage bereits durch Ausfall
oder Schädigung eines einzigen Anlagenbauteils infrage
gestellt sein kann, ist es vorteilhaft, wenn ein Maximalwert von
mindestens zwei bestimmten Kenngrößenabweichungen und/oder Änderungen
bestimmt wird. So kann vermieden werden, dass unter Umständen
nur ein Mittelwert des Verschleiß- oder Abnutzungszustands bestimmt
wird, welcher jedoch nicht zwingend berücksichtigt, dass
ein einzelnes oder einzelne Anlagenbauteile bereits so geschädigt
sind, dass die Betriebssicherheit der Transportanlage insgesamt
nicht mehr sichergestellt werden kann.
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Günstigerweise
wird das Betriebssicherheitszustandssignal optisch und/oder akustisch
angezeigt.
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Vorzugsweise
wird ein Alarm- und/oder Abschaltsignal erzeugt, wenn ein Wert des
Betriebssicherheitszustandssignals mindestens einen Grenzwert überschreitet.
Es können auch mehrere Grenzwerte für das Betriebssicherheitszustandssignal
vorgegeben werden, wodurch unterschiedliche Stufen für
den Betriebssicherheitszustand der Transportanlage vorgegeben werden
können. Beispielsweise kann ein erster Grenzwert vorgeben,
dass eine Wartung eines einzelnen oder mehrerer Anlagenbauteilen
sinnvoll ist, quasi ein Hinweis auf ein betriebsabhängiges
Wartungsintervall. Ein nächster Grenzwert kann beispielsweise
angeben, dass ein Anlagenbauteil eine maximale Abnutzung beziehungsweise
einen maximalen Verschleiß aufweist und sofort gewechselt
werden muss, um den Betrieb der Transportanlage unter Berücksichtung
geltender Sicherheitsvorschriften sicherzustellen. Ferner kann eine weiterer
Grenzwert so gewählt sein, dass die Transportanlage bei Überschreiten
desselben unverzüglich abzuschalten ist oder abgeschaltet
wird.
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Um
Reaktionszeiten bei der Überwachung der Transportanlage
individuell vorgeben sowie eine Empfindlichkeit eines Verschleißüberwachungssystems
bedarfsmäßig vorgeben und einstellen zu können,
ist es vorteilhaft, wenn der mindestens eine Grenzwert fest eingestellt
und/oder individuell verändert wird.
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Vorteilhafterweise
wird das Alarm- und/oder Abschaltsignal optisch und/oder akustisch
angezeigt.
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Günstig
kann es ferner sein, wenn infolge der Erzeugung des Alarm- und/oder
Abschaltsignals eine Antriebsgeschwindigkeit der Transportanlage
verringert und/oder die mindestens eine Antriebseinheit der Transportanlage
abgeschaltet wird.
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Vorzugsweise
werden zwei oder mehr elektrische und/oder mechanische Kenngrößen
gleichzeitig bestimmt. Dies ermöglicht es, praktisch in
Echtzeit den Abnutzungs- und/oder Verschleißzustand einzelner
Anlagenbauteile zu ermitteln und entsprechend zur Steuerung und/oder
Regelung der Transportanlage zu nutzen.
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Um
einen zeitlichen Verlauf der Kenngrößenabweichung
bestimmen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Istwert
der mindestens einen Kenngröße zeitabhängig
gemessen wird.
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Günstigerweise
wird die Dauer des Zeitintervalls fest vorgegeben und/oder gegebenenfalls
verändert, um eine Reaktionszeit sowie die Empfindlichkeit
des Verfahrens vorzugeben.
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Vorteilhafterweise
wird die mindestens eine Kenngröße berührungslos
gemessen.
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Des
Weiteren kann es günstig sein, wenn das mindestens eine
Referenzbauteil und das mindestens eine Anlagenbauteil so gewählt
werden, dass in einem Ausgangszustand bei einer Inbetriebnahme der
Transportanlage die erste Bewegungsgröße einen
kleineren Wert aufweist als die mindestens eine zweite Bewegungsgröße.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung zweier Stützen mit Rollenanordnungen
einer Seilbahn mit einer leichten Last;
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2:
eine schematische Darstellung zweier Stützen mit Rollenanordnungen
einer Seilbahn mit erhöhter Last;
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3:
eine Draufsicht auf eine Rollenanordnung bei auf das Seil wirkenden
Querkräften;
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4:
eine Schnittansicht durch eine Seilrolle mit darin geführtem
Seil ohne wirkende Querkräfte;
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5:
eine Schnittansicht einer Taktscheibe;
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6:
eine schematische Darstellung eines Verschleißüberwachungssystems
einer seilbetriebenen Transportanlage;
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7:
eine schematische Darstellung einer Reibradanordnung der Transportanlage
zur Verzögerung/Beschleunigung einer Gondel;
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8:
eine schematische Darstellung einer Verzögerungsreibradanordnung
mit einem geschädigten Reibrad;
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9:
eine schematische Darstellung einer Verzögerungsreibradanordnung
mit überdehntem Transmissionsriemen;
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10:
eine schematische Darstellung einer Reibradanordnung zur Ausbildung
einer Beschleunigungsstrecke mit überdehntem, verschmutztem
oder mit Tau belegtem Transmissionsriemen;
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11:
eine schematische Darstellung eines Teils einer Transportanlage;
und
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12:
ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Verschleißüberwachung
von Anlagenbauteilen einer seilbetriebenen Transportanlage.
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In
den Figuren ist, zumindest ausschnittsweise und schematisch, eine
insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehene seilbetriebene
Transportanlage in Form einer Seilbahn dargestellt. Sie umfasst
ein umlaufendes, angetriebenes Seil 12, an welchem beispielsweise
Sessel oder Gondeln 14a zur Personenbeförderung
oder Lastgondeln 14b zur Beförderung von Lasten
angeordnet und entweder fest mit dem Seil 12 verbunden
sind oder nur temporär, um insbesondere die Gondeln 14a zur
Personenbeförderung vorübergehend vom Seil zu
lösen, um das Ein- und Aussteigen auch mehrerer Personen
zu erleichtern. Eine erste Antriebseinheit in Form eines Antriebs 16 ist
derart ausgebildet und angeordnet, dass das Seil 12, welches
vorzugsweise in sich geschlossen ausgebildet ist, bewegt werden
kann, um die Gondeln 14a beziehungsweise 14b an
der Transportanlage 10 umlaufend zu bewegen.
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Zur
Führung des Seils 12 sind Rollenanordnungen 18 vorgesehen,
die an Stützen 20 gehalten sind. Die Rollenanordnungen 18,
die auch als Rollenbatterien bezeichnet werden, umfassen mehrere Seilrollen 22.
Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
einer Transportanlage 10 umfasst jede Rollenanordnung 18 vier
Seilrollen 22. Diese bilden einem Verschleiß und/oder
einer Abnutzung unterworfene, rotierend gelagerte Anlagenbauteile
im Sinne der Ansprüche. Jeweils zwei Seilrollen 22 sind
gemeinsam an einer Wippe 24 drehbar gelagert angeordnet,
welche relativ zu einem Querträger 26 an einem
freien Ende der Stütze 20 schwenkbar gelagert
ist. Je nachdem, wie groß eine Belastung des Seils 20 durch
die Gondeln 14a beziehungsweise 14b in einem Spannfeld 28 zwischen
zwei Rollenanordnungen 18 ist, neigen sich die Wippen 24 relativ zu
den Querträgern 26 stärker oder weniger
stark. Eine Neigung ist umso stärker, je größer
die Belastung des Seils 12 durch die Gondeln 14a beziehungsweise 14b im
Spannfeld 28 ist, was exemplarisch in den 1 und 2 dargestellt
ist.
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Die
Rollenanordnungen 18 können in Form von Stützrollenanordnungen
ausgebildet sein, das heißt, das Seil 12 liegt
bei diesen Rollenanordnungen 18 auf den Seilrollen 22 der
Rollenanordnung 18 auf, wie dies in den 1 und 2 dargestellt
ist. Alternativ können die Rollenanordnungen 18 auch
als Niederhalterollenanordnungen ausgebildet sein, das heißt,
das Seil 12 wird durch die Rollenanordnung 18 niedergehalten
und drückt entgegen der Schwerkraft in Richtung auf die
Rollen 22. Die schematische Darstellung in 3 entspricht
beispielsweise einer Ansicht einer Rollenanordnung 18 in
Form einer Niederhalterollenanordnung von unten.
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Die
Seilrollen 22 sind mit einer umlaufenden, radial nach außen
geöffneten Seilführungsnut 30 in Form
einer Führungsrille versehen, welche einen Querschnitt
in Form eines Kreisbogenabschnitts definiert. Die Seilrolle 22 ist üblicherweise
aus einem Metallkern hergestellt, welcher mit einer die Seilrolle 22 in
Umfangsrichtung umgebenden Kunststoffschicht, beispielsweise aus
Hartgummi und/oder einem Elastomer, versehen ist, die eine ausreichende Dicke
aufweist, so dass die Seilführungsnut 30 ohne weiteres
in die Hartgummischicht eingearbeitet werden kann. Da das Seil 12 üblicherweise
aus einem Metall hergestellt ist, ergeben sich hier unterschiedliche
Abnutzungseigenschaften für das Seil 12 und die Seilrolle 22,
wobei ein Verschleiß und/oder eine Abnutzung der Seilrolle 22 üblicherweise
größer sind als die des Seils 12. Wirken
auf das Seil 12 keine von außen einwirkenden Seitenkräfte,
dann liegt das Seil 12, wie in 4 dargestellt,
in der Seilführungsnut 30 symmetrisch zu einer
Mittelebene, welche senkrecht zur Drehachse 32, um welche
die Seilrolle 22 rotierbar gelagert ist, verläuft.
Ein wirksamer Radius der Seilrolle 22 wird definiert durch
einen Abstand r zwischen der Drehachse 32 und einer zur
Drehachse 32 parallelen Tangente 34 an die Seilführungsnut 30.
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Eine
Abnutzung beziehungsweise ein Verschleiß der Seilrolle 22 kann
zum Beispiel durch Wind, insbesondere Sturm auftreten, sowie durch Aufschaukeln
der Gondeln 14a beziehungsweise 14b, wodurch Querkräfte F →q sowie in 3 dargestellt,
auftreten, die das Seil 12 aus der beschriebenen und in 4 dargestellten
Ruhelage auslenken können. Dies ist schematisch in den 3 und 6 dargestellt.
Eine Auslenkung des Seils 12 aus der Ruhelage äußert
sich im Wesentlichen darin, dass das Seil 12 an einer Innenfläche 36 der
Seilführungsnut 30 seitlich hochgedrückt
wird, so dass sich ein Abstand des Seils 12 von der Drehachse 32 ändert. Daraus
ergibt sich ein größerer wirksamer Radius, nämlich
r + Δr, des Seils 12 im ausgelenkten Zustand.
Dieser wird definiert durch den Abstand zwischen einem nicht dargestellten
Berührpunkt des Seils 12 an der Innenfläche 36 der
Seilführungsnut 30 bezogen auf die Drehachse 32.
Dieser Berührpunkt wird definiert durch eine weitere Tangente
an die Seilführungsnut 30. Je größer
die auf das Seil 12 wirkende Querkraft F →q ist,
umso weiter wird das Seil 12 aus der Ruhelage ausgelenkt.
Im schlimmsten Fall tritt das Seil 12 ganz aus der Seilführungsnut 30 aus
und springt von der Seilrolle 22. Die Gefahr einer solchen
Seilentgleisung wird umso größer, je größer die
auf das Seil 12 wirkenden Querkräfte F →q sind.
Die Lage des Seils 12 in der Seilführungsnut 30 wird
zum einen bestimmt durch die Querkraft F →q und
zum anderen durch die von der Seilrolle 22 aufgebrachte Rückstellkraft F →r. Es stellt sich jeweils abhängig
von der wirkenden Querkraft F →q ein Gleichgewicht
ein und somit ein wirksamer Radius r + Δr. Der durch Auslenkung
des Seils 12 aus der Ruhelage vergrößerte wirksame
Radius r + Δr wirkt einer Radiusverringerung infolge einer
Abnutzung der Seilrolle direkt entgegen. Daher ist bei der Bestimmung
der Kenngrößenabweichung zur Ermittlung des Abnutzungs- und/oder
Verschleisszustands der Seilrolle vorzugsweise auch zu berücksichtigen,
ob beispielsweise eine Änderung der Drehzahl der Seilrolle 22 aufgrund einer
Abnutzung möglicherweise durch eine Lageänderung
des Seils 12 in der Rolle aufgrund von Querkräften
ganz oder teilweise kompensiert wird. Eine Seillageänderung
stellt daher eine Störgröße dar.
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Die
größte Auslenkung des Seils 12 aus der Ruhelage
ergibt sich bei Einlaufrollen 40 und Auslaufrollen 42 definierenden
Seilrollen 22 der Rollenanordnungen 18. Die Einlaufrolle 40 wird
gebildet durch die Seilrolle 22, auf der das Seil 12 in
Bewegungsrichtung 44 vom Spannfeld 28 einläuft,
die Auslaufrolle 42 wird definiert durch die Seilrolle 22,
von welcher das Seil 12 in Bewegungsrichtung 44 ins Spannfeld 28 einläuft.
Der Einlaufrolle 40 und der Auslaufrolle 42 der
Rollenanordnung ist gemein, dass benachbart zu ihnen nur jeweils
eine weitere Seilrolle 22 angeordnet ist. Die beiden anderen
Seilrollen 22 der Rollenanordnung 18 bilden so
genannte innere Rollen, die nachfolgend als Referenzrollen 46 bezeichnet
werden und im Sinne der Ansprüche Referenzbauteile definieren
können. Innere Rollen sind so definiert, dass sie zwischen
zwei benachbarten Seilrollen 22 angeordnet sind, im vorliegenden
Ausführungsbeispiel der Rollenanordnung zwischen der Einlaufrolle 40 und
einer Seilrolle 22 beziehungsweise zwischen einer Seilrolle 22 und
der Auslaufrolle 42.
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Verschleiß kann
bei der Transportanlage 10 an den Seilrollen 22 nicht
nur in Form einer Abnutzung zum Beispiel einer äußeren
Gummischicht auftreten, sondern beispielsweise auch durch Festfressen
von Lagern der Seilrollen 22. Dies hat im schlimmsten Fall
die Folge, dass die Seilrolle 22 sich nicht mehr dreht
und das Seil 12 über die Seilrolle 22 gezogen
wird, wodurch sich die Seilführungsnut 30 nicht
gleichmäßig, sondern einseitig abnutzt. Dies hat
zur Folge, dass ein wirksamer Radius r der Seilrolle 22 über
ihren Umfang nicht konstant ist, sondern sich in Abhängigkeit
eines Drehwinkels ändert. Eine weitere Form des Verschleißes
ist darin zu sehen, dass sich die äußere Gummibeschichtung
der Seilrolle 22 in unerwünschter Weise ganz von
der Seilrolle löst.
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Verschleiß kann
bei der Transportanlage 10 jedoch auch an einer Seilscheibe 48 auftreten,
und zwar sowohl bei einer vom Antrieb 16 angetriebenen Antriebsscheibe
als auch bei einer nicht angetriebenen Umlenkscheibe, welche an
Enden der Transportanlage 10 dazu dienen, die Laufrichtung
des Seils 12 um etwa 180° zu ändern.
Auch an den Seilscheiben 48 tritt ein Verschleiß entweder
auf durch ein Festsitzen der Seilscheibe 48 oder durch
eine Abnutzung einer äußeren Schicht der Seilscheibe 48,
die prinzipiell analog wie in 4 dargestellt
aufgebaut ist, also ebenfalls eine Seilführungsnut aufweist,
um das Seil 12 sicher zu führen.
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All
den bislang beschriebenen Verschleiß- und Abnutzungsarten
ist gemein, dass sich der wirksame Radius der Seilrollen 22 beziehungsweise
der Seilscheiben 48 im Laufe der Zeit ändert,
nämlich insbesondere verringert, mit der Folge, dass sich
die Drehzahl der Seilrollen 22 bei konstanter Seilgeschwindigkeit
sukzessive erhöht. Bei Seilscheiben 48 wird aufgrund
der Abnutzung ebenfalls ihr wirksamer Radius r kleiner, was jedoch
zur Folge hat, dass die Seilgeschwindigkeit bei konstanter Antriebswinkelgeschwindigkeit
langsam abnimmt.
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Zur
Bestimmung einer Abnutzung und/oder eines Verschleißes
einzelner rotierender und/oder umlaufender Anlagenbauteile dient
ein Verschleißüberwachungssystem 38,
welches schematisch in 6 dargestellt ist. Es umfasst
mindestens eine Kenngrößenmesseinrichtung 50,
welche einer Seilrolle 22 oder einer Seilscheibe 48 zugeordnet
ist. Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist jeder Seilrolle 22 eine Kenngrößenmesseinrichtung 50 zugeordnet,
jeder Seilscheibe 48 optional auch eine weitere Kenngrößenmesseinrichtung 50.
Jede der Kenngrößenmesseinrichtungen 50,
die Bewegungsgrößenmesseinrichtungen im Sinne
der Ansprüche bilden, umfasst ein drehfest mit der jeweiligen
Seilrolle 22 beziehungsweise Seilscheibe 48 verbundenes
Taktvorgabeglied 52 in Form einer Taktscheibe sowie einen
Sensor 54, beispielsweise einen kapazitiven oder induktiven
Nährungssensor oder einen Hallsensor, mit welchen eine
Rotationsbewegung des Taktvorgabeglieds detektiert werden kann. Es
können jedoch auch gekapselte Incremental- oder Absolut wegmesssysteme
als Kenngrößenmesseinrichtungen 50 zum
Einsatz kommen. Die Taktscheibe ist in Form eines flachen metallischen
Kreisrings 56 ausgebildet, welcher an seinem äußeren
Rand mit einer Verzahnung 60 umfassend eine Mehrzahl von Taktgliedern
in Form von Zähnen 58 bildenden Vorsprüngen
versehen ist. Der zum Beispiel in 5 schematisch
dargestellte Kreisring 56 ist mit einer zentralen kreisförmigen
Durchbrechung 62 versehen, an welcher ein im Querschnitt
viereckiger, in Richtung auf ein Zentrum der Durchbrechung 62 hin weisender
Rücksprung 64 vorgesehen ist, in welchen ein nicht
dargestellter, korrespondierender Vorsprung einer Lagerwelle der
jeweiligen Seilrolle 22 oder Seilscheibe 48 eingreift,
so dass das Taktvorgabeglied 52 mit derselben Drehzahl
rotiert, wie die zugeordnete Seilrolle 22. Alternativ kann
die Taktscheibe auch fest mit der Seilrolle 22 oder der
Seilscheibe 48 verklebt oder ganz in diese integriert sein,
also mit ihnen ein Ganzes bilden.
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Der
mit der Verzahnung 60 versehene Kreisring 56 ist
mit einer Antivereisungsschicht 66 in Form einer Kunststoffbeschichtung
versehen, die eine mögliche Eisbildung auf dem Taktvorgabeglied 52 verhindert.
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Die
Sensoren 54 sind in der Rollenanordnung 18 derart
angebracht, dass sie eine Bewegung der Zähne 58 erfassen
können. Sie erzeugen ein Taktsignal, welches über
Signalleitungen 68 zu einer Auswerteeinrichtung 70 geleitet
wird. Die Auswerteeinrichtung 70 kann im Bereich der Rollenanordnung 18,
beispielsweise an einer Stütze 20, angeordnet sein.
Optional kann die Auswerteeinrichtung 70, wie beispielhaft
in 6 dargestellt, auch im Bereich eines Leitstands 72 der
Transportanlage 10 angeordnet sein. Optional kann eine
Wandlereinheit 74 zwischen den Sensor 54 und die
Auswerteeinrichtung 70 geschaltet sein, die das vom Sensor 54 erzeugte
Signal in ein Drehzahlsignal wandelt und der Auswerteeinrichtung 70 zuführt.
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Mit
der Kenngrößenmesseinrichtung 50 kann
eine Bewegungsgröße der jeweiligen Seilrolle 22 bestimmt
werden, beispielsweise eine Drehzahl oder eine Winkelgeschwindigkeit.
Die Kenngrößenmesseinrichtung 50 bildet
dann entweder eine Drehzahlmesseinrichtung oder eine Winkelgeschwindigkeitsmess einrichtung.
Die Auswerteeinrichtung 70 ist derart ausgebildet, dass
mit ihr die ermittelten Kenngrößen verglichen
werden können und zum Beispiel eine Differenz derselben
bestimmt werden kann, und zwar in Form einer Kenngrößenabweichung,
beispielsweise der jeweiligen Istwerte einer Seilrolle 22 im
Vergleich mit einer Referenzrolle 46 oder nur eine Kenngrößenabweichung
einer einzelnen Seilrolle 22, jedoch in Abhängigkeit
einer Betriebszeit oder eines Zeitintervalls. Wird als Referenzrolle 46 eine
Seilrolle 22 genutzt, die aufgrund ihrer Anordnung an der Transportanlage 10 im
Vergleich zu anderen Seilrollen 22 nur einen geringen Verschleiß unterworfen
ist, dann wird eine Kenngrößenabweichung beispielsweise
bestimmt werden können in Form einer Drehzahldifferenz
oder Winkeigeschwindigkeitsdifferenz zwischen einer zu überwachenden
Seilrolle 22 und der Referenzrolle 46. Je weiter
die Abnutzung an den beiden Rollen fortschreitet, umso kleiner wird
deren wirksamer Radius r, wobei eine Radiusabnahme bei der zu überwachenden,
einer größeren Abnutzung unterworfenen Seilrolle 22 größer
ist als bei der Referenzrolle. Folge davon ist im Laufe der Zeit
eine Zunahme der bestimmten Drehzahldifferenz der beiden Rollen.
Ein Istwert der Drehzahl an der Referenzrolle 46 kann beispielsweise
als Sollwert dienen für eine Seilrolle 22, deren
Abnutzung überwacht werden soll. Sind zum Beispiel wirksame
Radien r der Seilrolle 22 nach Installation der Transportanlage 10 sowie
bei größtmöglicher Abnutzung bekannt,
so kann dann direkt aus der Kenngrößenabweichung
ein Abnutzungszustand beziehungsweise ein Verschleiß an der
jeweiligen Seilrolle 22 ermittelt werden.
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Abnutzungs-
beziehungsweise Verschleißformen lassen sich direkt aus
der bestimmten Kenngrößenabweichung bestimmen.
Nimmt zum Beispiel die Kenngrößenabweichung im
Laufe der Zeit kontinuierlich ab, ist von einem normalen, gleichmäßigen Verschleiß beziehungsweise
einer gleichmäßigen Abnutzung auszugehen. Erhöht
sich die Kenngrößendifferenz schlagartig, ist
mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass eine
der beiden Seilrollen 22, nämlich die eigentlich
zu überwachende beziehungsweise die Referenzrolle 46,
sich nicht mehr drehen, weil sie beispielsweise durch Fremdeinwirkung
oder einen Lagerschaden blockiert. Eine ungleichmäßige
Abnutzung an den Seilrollen 22, die zu einem über
den Umfang der Seilrolle 22 variierenden wirksamen Radius
r führt, ist als überlagerte oszillierende Funktion
bei der Darstellung der Kenngrößenabweichung in
Abhängigkeit der Zeit zu erkennen. Ein über den
Umfang variierender Radius r kann beispielsweise auch durch ein
Aufwalken innerer Schichten eines aus unterschiedlichen Materialien und
Schichten aufgebauten äußeren Reifenkörpers der
Seilrolle 22 bedingt sein. Die durch das Aufwalken entstehende
plastische Verformung des Reifenkörpers kann insbesondere
durch das Anfahren und Abbremsen des Seils 12 auftreten.
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Statt
der Ist- und Sollwerte können auch Istwertfunktionen und
Sollwertfunktionen bestimmt beziehungsweise vorgegeben werden, insbesondere Funktionen über
bestimmte vorgegebene oder individuell vorgebbare Zeitintervalle.
Dies ermöglicht es, auch die Ist- und Sollwertfunktionen
gegebenenfalls miteinander zu vergleichen, um vereinzelt auftretende,
jedoch zeitlich begrenzte große Kenngrößenänderungen
an einzelnen Rollen, beispielsweise Beschleunigungen und Verzögerungen
beim oben beschriebenen Ein- und Ausfahren von Gondeln 14a und 14b in
das Spannfeld 28, was zu einer Verschwenkung der Wippen 24 und
somit einer kurzzeitigen Beschleunigung beziehungsweise Verzögerung der
jeweiligen Seilrollen 22 führt, gezielt auszumitteln oder
nicht zu berücksichtigen. Für einen solchen zeitabhängigen
Vergleich ist es günstig, eine Mittelwertbildungseinheit 75 vorzusehen,
mit denen Ist- und Sollwerte zeitabhängig beziehungsweise
Ist- und Sollwertfunktionen, die jeweils zeitabhängig sind, verglichen
werden und zeitabhängige Mittelwerte gebildet werden können.
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Der
bestimmten Kenngrößenabweichung entspricht ein
Abnutzungs- und/oder ein Verschleißzustand des mindestens
einen Anlagenbauteils, beispielsweise der Seilrolle 22 oder
der Seilscheibe 48. Dies lässt sich jedoch auch
nutzen, um einen Betriebssicherheitszustand der Transportanlage 10 anzugeben.
Zwar wäre es denkbar und möglich, den Abnutzungszustand
einzelner Anlagenbauteile individuell anzuzeigen, optisch und/oder
akustisch, da ein sicherer Betrieb der Transportanlage 10 jedoch
nur dann gewährleistet ist, wenn ein Abnutzungs- und/oder
Verschleißzustand aller Anlagenbauteile sich in einem ent sprechenden
Bereich befindet, ist es sinnvoll, direkt den Betriebssicherheitszustand
zu bestimmen und anzugeben. Hierfür kann beispielsweise
im Leitstand 72 eine Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung 76 vorgesehen
sein, die optional auch die Auswerteeinrichtung 70 umfassen kann.
Mit der Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung 76 kann
ein Betriebssicherheitszustand der Transportanlage 10 in
Abhängigkeit mindestens einer bestimmten Kenngrößenabweichung ermittelt
werden. Hierzu ist vorzugsweise in einem Speicher 78 der
Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung 76 ein
Vergleichsmaßstab 80 hinterlegt. Der Vergleichsmaßstab 80 dient
dazu, einem ermittelten Wert einer Kenngrößenabweichung
einen Wert für den Betriebssicherheitszustand zuordnen
zu können. Hierfür dient eine Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung 82,
mit welcher ein Betriebssicherheitszustandssignal erzeugt wird,
welches einem der oder den bestimmten Kenngrößenabweichung(en)
zugeordneten Wert des Betriebssicherheitszustands auf dem Vergleichsmaßstab
entspricht.
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Eine
Anzeigeeinrichtung 84 dient zur optischen und/oder akustischen
Anzeige des Betriebssicherheitszustandssignals. Die Anzeigeeinrichtung 84 kann
beispielsweise in Form eines Monitors und/oder eines Lautsprechers
ausgebildet sein.
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Die
Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung 76 umfasst
ferner eine Alarmeinrichtung 86 zum Erzeugen eines Alarm-
oder Abschaltsignals, wenn ein Wert des Betriebssicherheitszustandssignals
einen vorgegebenen Grenzwert, welcher beispielsweise im Speicher 78 hinterlegt
sein kann, überschreitet. Zur Anzeige des Alarmsignals kann
ferner eine Alarmsignalanzeigeeinrichtung 88 vorgesehen
sein. Diese kann insbesondere auch mit der Anzeigeeinrichtung 84 eine
Einheit bilden. Die Alarmsignalanzeigeeinrichtung 88 dient
dazu, das bestimmte Alarm- und/oder Abschaltsignal optisch und/oder
akustisch anzuzeigen.
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Das
Alarm- und Abschaltsignal kann von der Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung 76 an
eine Steuer- und/oder Regelungseinrichtung 90 der Transportanlage 10 weitergeleitet
werden, die abhängig vom Wert des Alarm- und/oder Abschaltsignals
Einfluss auf den Antrieb 16 der Transportanlage 10 nimmt,
beispielsweise indem eine Geschwindigkeit verringert wird oder der
Antrieb 16 oder die Transportanlage 10 ganz abgeschaltet
werden, um beispielsweise eine Seilentgleisung und damit verbundene
negative Auswirkungen, insbesondere auf beförderte Personen,
zu verhindern.
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Die
Betriebssicherheitszustandsbestimmungseinrichtung
76 kann
ferner eine Seillagedetektionseinrichtung
92 umfassen,
zum Bestimmen einer Lage der mindestens einen Seilrolle
22.
Eine derartige Seillagedetektionseinrichtung
92 ist beispielsweise
in der
deutschen Patentanmeldung
10 2007 006316.6 beschrieben, die hiermit mit ihrem gesamten
Offenbarungsgehalt in die vorliegende Anmeldung einbezogen wird.
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Die
Kenngrößenmesseinrichtungen 50 sind optional
ferner derart ausgebildet, dass mit ihnen vorzugsweise gleichzeitig
die Kenngrößen der Seilrollen 22, denen
sie zugeordnet sind, erfasst werden können. Optional kann
die Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung 82 derart
ausgebildet sein, dass die erste und zweite Kenngröße
mit den Kenngrößenmesseinrichtungen 50 zeitabhängig
bestimmbar sind und dass die Auswerteeinrichtung 70 derart
ausgebildet ist, dass eine mittlere Abweichung der ersten Kenngröße
von der zweiten Kenngröße über ein vorgegebenes
Zeitintervall bestimmbar ist. Dieses Zeitintervall kann vom Betreiber
der Transportanlage 10 prinzipiell frei gewählt
werden. Beispielsweise kann das Zeitintervall in einem Bereich von
0,5 Sekunden bis 5 Sekunden gewählt werden. Durch eine
Bestimmung einer mittleren Kenngrößenabweichung über
ein bestimmtes Zeitintervall, zum Beispiel mit der Mittelwertbildungseinheit 75,
können in ihrer Auswirkung auf eine mögliche Abnutzung
beziehungsweise einen Verschleiß vernachlässigbare Schwankungen
herausgemittelt werden, so dass eine unnötige Geschwindigkeitsminderung
beziehungsweise ein Abschalten der Transportanlage 10 in
solchen Fällen vermieden werden kann. Ferner kann eine
Maximalwertermittlungseinrichtung 114 vorgesehen sein,
mit welcher die größte, an unterschiedlichen Anlagenbauteilen
der Transportanlage 10 auftretende und bestimmte Kenn größenabweichung
festgestellt werden kann. Die Ermittlung der größten
Kenngrößenabweichung gestattet es, Einfluss auf
die Transportanlage genau dann zu nehmen, wenn ein beliebiges Anlagenbauteil
so geschädigt oder abgenutzt ist, dass die Betriebssicherheit der
Transportanlage 10 nicht mehr gewährleistet werden
kann.
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Des
Weiteren kann die Betriebssicherheitszustandseinrichtung 76 ferner
insbesondere auch eine Datenverarbeitungsanlage umfassen, beispielsweise
in Form eines Computers, der die Funktionen der Auswerteeinrichtung 70,
der Betriebssicherheitszustandssignalerzeugungseinrichtung 82,
der Mittelwertbildungseinheit 75, der Maximalwertermittlungseinheit 114,
der Alarmsignalerzeugungseinrichtung 88 sowie der Seillagedetektionseinrichtung 92 umfassen
kann. Zum Eingeben von Daten kann ein entsprechendes Eingabegerät, beispielsweise
eine Tastatur, vorgesehen sein. Die Datenverarbeitungsanlage kann
ferner derart ausgebildet sein, dass sie geeignet ist, ein Computerprogramm
ablaufen zu lassen, um eines der oben beschriebenen Verfahren zur Überwachung
des Verschleißes und/oder der Abnutzung mindestens eines, einem
Verschleiß und/oder einer Abnutzung unterworfenen, rotierend
und/oder umlaufend gelagerten Anlagenbauteils der Transportanlage
auszuführen, beziehungsweise ein Verfahren, wie es mit
den entsprechenden Verfahrensansprüchen beansprucht wird.
Das Computerprogramm kann insbesondere auf einem computerlesbaren
Medium gespeichert sein und Programmcodemittel umfassen, die geeignet
sind, bei Ablauf des Computerprogramms auf der Datenverarbeitungsanlage
des Verschleißüberwachungssystems 38 eines
der oben beschriebenen Verfahren beziehungsweise eines der beanspruchten
Verfahren auszuführen. Das computerlesbare Medium kann
beispielsweise in Form eines Datenträgers, zum Beispiel
in Form einer CD-Rom, einer Diskette oder einer Speicherkarte, ausgebildet
sein.
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Bei
einer seilbetriebenen Transportanlage 10, bei der die Gondeln 14a beziehungsweise 14b nicht
dauerhaft mit dem Seil 12 verbunden sind, müssen
diese zum Verbinden mit dem Seil oder zum Lösen vom Seil
auf dessen Umlaufgeschwindigkeit beschleunigt beziehungsweise verzögert
werden. Hierzu dienen in 7 schematisch dargestellte Reibradanordnungen 96 mit
mehreren Reibrädern 98, welche hintereinander
geschaltet mittels Transmissionsriemen 100, die umlaufende,
einem Verschleiß oder einer Abnutzung unterworfene Anlagenbauteile bilden,
angetrieben sind. Als Transmissionsriemen 100 eignen sich
insbesondere Keilriemen, die auf Riemenscheiben 102 und 104 geführt
sind, die fest mit den jeweiligen Reibrädern 98 verbunden
sind. Der Antrieb mittels der Transmissionsriemen 100 erfolgt
derart, dass nachgeschaltete Reibräder 98 eine größere
oder kleinere Drehzahl aufweisen, je nachdem ob eine Beschleunigungs-
oder Verzögerungsstrecke mit den Reibrädern 96 ausgebildet
werden soll. Entsprechend werden Übersetzungen oder Untersetzungen
bei der Anordnung der Transmissionsriemen 100 in Verbindung
mit den Riemenscheiben 102 und 104 ausgebildet.
Ein zwei Reibräder 98 koppelnder Transmissionsriemen 100 läuft
dabei über eine kleine Riemenscheibe 102 am einen
Reibrad 98 und über eine größere
Riemenscheibe 104 am gekoppelten Reibrad 98. Jedes
Reibrad weist vorzugsweise eine kleine und eine größere
Riemenscheibe 102, 104 auf.
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Probleme
bei einer Reibradanordnung 96 können auftreten,
wenn zum Beispiel eines der Reibräder 98 einen
verringerten Luftdruck aufweist, wenn es sich um luftbefüllte
Reibräder handelt, oder wenn es zum Beispiel mit Tau oder
Raureif belegt ist. Folge hiervon ist, dass die Antriebskraft des
Reibrades 98 nur in reduziertem Umfang auf die Gondel 14a übertragen
werden kann. Folglich reduzieren sich auch die Kräfte und
Drehmomente im gesamten Antriebsstrang, während die Gondel 14a dieses
Reibrad 98 passiert. Die Reibradanordnung 96 wird
vorzugsweise durch eine separate Antriebseinheit 106 angetrieben,
welche ein Antriebsrad 108 antreibt, welches über
einen Riemen 110 mit einem ersten Reibrad 98a der
Reibradanordnung 96 gekoppelt ist. Alternativ ist es auch
möglich, auf die Antriebseinheit 106 zu verzichten
und die Reibradanordnung vom Antrieb 16 des Seils 12 antreiben
zu lassen, beispielsweise über Kardanwellen oder Riemen.
Durch das nur eine reduzierte Antriebskraft auf die Gondel 14a übertragende, mittlere
Reibrad 98c kann in einer Kenngrößenmesseinrichtung 50,
zum Beispiel in Form einer Strommesseinrichtung, insbesondere die
Auswirkung des beeinträchtigten Reibrades 98c auf
den An triebsstrom I detektiert werden. Es erhöht sich aufgrund des
größeren Schlupfes am Reibrad 98c dessen Drehzahl
wodurch der Motorstrom I beim Durchlaufen der Gondel 14a des
Reibrads 98c zu- oder abnimmt, also eine Kenngrößenabweichung
auftritt, welche direkt einem Abnutzung- und/oder einem Verschleißzustand
des jeweiligen Reibrads, im vorliegenden Fall dem Reibrad 98c,
zugeordnet werden kann. Alternativ kann auch die Drehzahl- oder
die Umlaufgeschwindigkeit V →(x →) des von der Antriebseinheit am weitesten
entfernten Reibrades 98f mit einer geeigneten Kenngrößenmesseinrichtung
bestimmt werden. Das in seiner Funktion beeinträchtigte
Reibrad 98c hat dann zur Folge, dass sich ein Geschwindigkeitsprofil V →(x →)
in Abhängigkeit der Position x der Gondel 14a im
Bereich der Reibradanordnung 96 relativ zu einer Sollkurve ändert.
In 8 unten dargestellt ist diese Abweichung von der
gepunktet dargestellten Sollkurve des Geschwindigkeitsprofils V →(x →)
durch eine durchgezogen gezeichnete Verringerung der Umlaufgeschwindigkeit
des Reibrads 98f erkennbar, die genau dann Auftritt, wenn
die Gondel 14a das Reibrad 98c passiert.
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Transmissionsriemen 100 unterliegen
auch einem Verschleiß und/oder einer Abnutzung, beispielsweise
durch Überdehnung oder indem sie durchrutschen, was infolge
einer Beschmutzung oder durch Betauen auftreten kann. Bei einer
Verzögerungsstrecke, wie beispielhaft in 9 dargestellt, bei
welcher ein mittlerer, nämlich der Transmissionsriemen 100b schadhaft
ist, erhöht sich die Drehzahl der Antriebseinheit 106,
wenn die Gondel 14a das vom schadhaften Transmissionsriemen 100b nicht mehr
ideal angetriebene Reibrad 98c erreicht. Damit ergibt sich
am Reibrad 98f eine Drehzahl- oder die Umlaufgeschwindigkeit V →(x →),
die von der Position der Gondel 14a im Bereich der Reibradanordnung 96 abhängigt.
Nach Passieren des schadhaften Transmissionsriemens 100b liegt
die Istdrehzahl (durchgezogen gezeichnet) des Reibrads 98f dauerhaft über
der erwarteten Sollkurve (gepunktet gezeichnet), und zwar aufgrund
des unterbrochenen Antriebsstrangs.
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Die
detektierte Bewegungsgrößenabweichung, also die
Abweichung der Sollvon der Istkurve, die für die jeweiligen
Beispiele in den 8 bis 10 jeweils
unterhalb der Reibradanordnungen 96 dargestellt ist, tritt
bei einem schadhaften Transmissionsriemen 100 nicht nur
temporär, das heißt beim Passieren des Transmissionsriemens,
auf, wie im Fall des defekten Reibrads 98c, wie in Zusammenhang
mit 8 beschrieben, sondern auf einem größeren
oder längeren Abschnitt der Reibradanordnung 96.
Es ergibt sich dabei auch eine Abweichung im Motorstrom I der Antriebseinheit 106,
die mit einer Kenngrößenmesseinrichtung 50 direkt
ermittelbar ist. Selbstverständlich könnte eine
Kenngrößenabweichung auch direkt über
eine Drehzahlmessung an mehreren oder allen Reibrädern 98 erfolgen,
wobei man zu denselben Ergebnissen käme, die eine Redundanz
des Systems ermöglichten. Insgesamt kann durch die jeweilige
Beeinträchtigung eine Abweichung der Istwerte oder Istwertfunktionen,
die in den 8 bis 10 durchgezogen
dargestellt sind, von den Sollwerten oder der Sollwertfunktion,
die in den Figuren gepunktet dargestellt sind, festgestellt werden.
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Der
Vollständigkeit halber ist in 10 noch ein
Beispiel für eine Beschleunigungsstrecke schematisch dargestellt.
Infolge eines erhöhten Schlupfs am mittleren Transmissionsriemen 100c,
liegt die Drehzahl- oder die Umlaufgeschwindigkeit V →(x →), welche in 10 in
Abhängigkeit der Position der Gondel 14a innerhalb
der Reibradanordnung 96 dargestellt ist, an der von der
Antriebseinheit am weitesten entfernten Reibrad 98a unterhalb
der gepunktet gezeichneten Sollkurve. Folge hiervon ist, dass die Gondel 14a nicht
so stark wie gewünscht beschleunigt wird. Erst nachdem
die Gondel 14a die Verschleißstelle mit dem defekten
Transmissionsriemen 100c passiert hat, tritt die erwünschte
Beschleunigung ein, was man an der Übereinstimmung von
Soll- und Istkurve erkennen kann. Auch hier ist eine Detektion des
Defekts direkt über den Antriebstrom I der Antriebseinheit 106 mit
der Kenngrößenmesseinrichtung 50 möglich.
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In
allen drei beschriebenen Fällen kann über eine
zeitliche oder örtliche Korrelation zwischen dem Eintritt
der Gondel 14a in den Beschleunigungs- beziehungsweise
Verzögerungsbereich und der gemessenen Drehzahl- oder Geschwindigkeitsabweichung
an dem von der Antriebseinheit am weitesten entfernten Reibrad 98f bzw. 98a beziehungsweise
einer Betriebsstromänderung die Lage der Störstelle detektiert
werden. Über die unterschiedliche Form des Signals kann
zwischen einem einzelnen Defekt an einem Reibrad 98 und
einem Defekt in einem Transmissionsriemen 100 unterschieden
werden. Optional können statt der Drehzahl und der Motorstrommessungen
auch Drehmomentmessungen an den Reibrädern 98 durchgeführt
werden, um die gewünschte Kenngrößenabweichung
zu bestimmen.
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Ein
Beispiel für einen möglichen Verfahrensablauf
zur Bestimmung des Betriebssicherheitszustands der Transportanlage 10 ist
schematisch in 12 dargestellt.
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Nachdem
die Transportanlage 10 in Betrieb genommen wurde, wird
mit der oder den Kenngrößenmesseinrichtung(en) 50 mindestens
eine erste Kenngröße bestimmt, beispielsweise
die Drehzahl(en) der Einlaufrolle 40 oder der Auslaufrolle 42 oder
eines Reibrads 98 beziehungsweise der Motorstrom I der
Antriebseinheit 106. Optional kann mit einer weiteren Kenngrößenmesseinrichtung 50 eine zweite
Kenngröße bestimmt werden, beispielsweise die
Drehzahl einer Referenzrolle 46. Besonders gut eignet sich
hierfür die Drehzahlmessung an einer Seilscheibe 48,
die aufgrund ihres größeren Durchmessers mit einer
deutlich geringeren und insgesamt über die Betriebszeit
gesehen konstanteren Drehzahl rotiert als einzelne kleine Seilrolle 22.
Vorzugsweise werden die erste und zweite Kenngröße
gleichzeitig gemessen. Mit der Auswerteeinrichtung 70 wird
die Kenngrößenabweichung zwischen der ersten und zweiten
Kenngröße bestimmt. Die zweite Kenngröße kann
auch eine vorgegebene Kenngröße in Form eines
Sollwerts oder einer Sollwertfunktion sein. Die Kenngröße
des zu überwachenden Anlagenbauteils kann als zeitabhängiger
Istwert oder als Istwertfunktion gemessen werden.
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Die
bestimmte Kenngrößenabweichung entspricht einem
Abnutzungs-/Verschleißzustand des jeweils überwachten
Anlagenbauteils, der mit einer Abnutzungszustandsbestimmungseinrichtung 112 bestimmt
und angezeigt werden kann.
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In
einem nächsten Schritt wird ein Betriebssicherheitszustandssignal
erzeugt in Abhängigkeit der bestimmten Kenngrößenabweichung.
Werden mehrere Kenngrößenabweichungen bestimmt,
wird der tatsächliche Betriebssicherheitszustand am stärksten
beeinflusst durch die stärkste Schädigung an einem
der überwachten Anlagenbauteile. Optional kann das Betriebssicherheitszustandssignal
mit der Anzeigeeinrichtung 84 optisch und/oder akustisch angezeigt
werden. Dies kann beispielsweise derart geschehen, dass an einem
Monitor ein Text angezeigt wird, der den Betriebssicherheitszustand
angibt, beispielsweise ”Keine Störung” oder ”Hohe
Abnutzung”. Selbstverständlich kann die Anzeigevorrichtung
das Betriebssicherheitszustandssignal auch in Form einer Balkenanzeige,
die zudem farbig gestaltet sein kann, anzeigen, beispielsweise für
einen Betriebssicherheitszustand, bei welchem keine Störung
vorliegt, eine grüne Anzeige, eine gelbe Anzeige bei einer
minimalen Störungsgefahr und eine rote Anzeige bei einer
großen Abnutzung beziehungsweise einem großen
Verschleiß. Das Betriebssicherheitszustandssignal wird
unter Zuhilfenahme des Vergleichsmaßstabs aufgrund der
gemessenen Kenngrößenabweichung durch entsprechende
Zuordnung erzeugt.
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Um
auf den Betrieb der Transportanlage 10 Einfluss zu nehmen,
wird das Betriebssicherheitszustandssignal mit einem vorgebbaren
Grenzwert verglichen. Ist das Betriebssicherheitszustandssignal kleiner
als der Grenzwert, so wird der Betrieb der Anlage unverändert
fortgesetzt, das heißt, erste und/oder zweite sowie auch
weitere Kenngrößen werden, wie oben beschrieben,
weiter gemessen.
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Ergibt
jedoch der Vergleich des Betriebssicherheitszustandssignals mit
dem Grenzwert, dass der Grenzwert überschritten wurde,
so wird vorzugsweise mit der Alarmeinrichtung ein Alarmsignal erzeugt
und beispielsweise mit der Alarmsignalanzeigeeinrichtung 88 optisch
und/oder akustisch angezeigt. Die Anzeige kann insbesondere eine
Volltextanzeige umfassen mit Angaben, wie beispielsweise ”Geschwindigkeit
verringern” oder ”Antrieb abschalten” oder ”Anlage
abschalten”. Je nachdem, wie weit der Grenzwert überschritten
wurde, kann entweder die Geschwindigkeit der Anlage reduziert werden,
bis das Betriebssicherheitszustandsignal wieder unterhalb den Grenzwert
sinkt und die Anlage mit der ursprünglich gewünschten
Geschwindigkeit weiter betrieben werden kann, oder die Anlage kann
sofort automatisch abgeschaltet werden, um beispielsweise eine Seilentgleisung
an der überwachten und defekten Seilrolle 22 zu
verhindern.
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Die
erste Kenngröße und die zweite Kenngröße
müssen nicht zwingend an derselben Rollenanordnung 18 bestimmt
werden. Es ist auch möglich, für die gesamte Transportanlage 10 eine
einzige Referenzrolle 46 vorzusehen und im Übrigen
die anderen Seilrollen 22 zu überwachen und mit
einer Kenngrößenmesseinrichtung 50 eine
Kenngröße der anderen Seilrollen 22 zu
bestimmen. Wie bereits ausgeführt, eignet sich insbesondere
eine Seilscheibe 48 als Referenzbauteil. Da jedoch das
Seil 12 über eine Rollenanordnung 18 nicht
kontinuierlich gezogen wird, sondern sich lastabhängig
ein Durchhang im Spannfeld 28 ändern kann, führt
dies zweifelsfrei zu einer Diskontinuität der Seilgeschwindigkeit
an unterschiedlichen Rollenanordnungen 18. Wird zur überwachten
Seilrolle 22 eine Referenzrolle 46 an derselben
Rollenanordnung 18 gewählt, so werden aufgrund
von Lastschwankungen oder veränderlichen Seilbeschleunigungen
hervorgerufene Geschwindigkeitsanteile bei der Ermittlung der Kenngrößenabweichung
kompensiert.
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Als
Kenngrößenmesseinrichtungen 50 können
alternativ auch gekapselte Incremental- oder Absolutwegmesssysteme
eingesetzt werden, je nach Art der zu messenden Kenngröße.
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Werden
die einzelnen gemessenen Kenngrößen an die Auswerteeinrichtung 70 des
Leitstands 72 geleitet, so können über
eine Korrelation der einzelnen Messwerte an jeder Rollenanordnung 18 beziehungsweise
an unterschiedlichen Rollenanordnungen 18 Übertragungs-
und Messfehler detektiert und Plausibilitätsprüfungen
vorgenommen werden. Analog trifft dies auf alle beweglichen Anlagenbauteile
entsprechend zu. Treten dabei unzulässige Differenzen auf,
so kann es sich beispielsweise um einen Ausfall der gesamten oder
um einen Ausfall von Teilen des Verschleißüberwachungssystems 38,
insbesondere auch um eine Seilentgleisung, handeln. In jedem Fall
kann aufgrund dieser redundant ermittelten Messwerte ein sicherer
Betrieb der Transportanlage 10 sichergestellt werden.
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Vorzugsweise
werden Kenngrößenmesseinrichtungen 50 unterschiedlicher
Bauart und Übertragungsart verwendet, um keine systematischen
Fehler beim Betrieb des Verschleißüberwachungssystems 38 zu
generieren.
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Das
beschriebene Verschleißüberwachungssystem 38 hat
den großen Vorteil, dass es völlig unabhängig
von der Art und dem Aufbau der verwendeten und überwachten
Anlagenbauteile der Transportanlage 10 ist. Insbesondere
kommt es auf einen Seilschlag oder die Bauart des Seils 12 nicht an.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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