DE102008015020A1 - Schutzvorrichtung, insbesondere Fliegengitter - Google Patents
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Abstract
Bei einer Schutz-Vorrichtung (1) an Fenstern oder Türen (2), die insbesondere als Fliegengitter und/oder als Lichschutzvorhang einsetzbar ist, mit einem Rahmen (3), der aus vier Schenkeln (4, 5, 6, 7) zusammengesetzt ist, die fest an dem Fenster oder an der Tür (2) angebracht sind, mit einem Gewebe (8), das an einer vertikal oder horizontal verlaufenden Schließschiene (9) gehalten und das auf eine Welle (11, 12) aufwickelbar ist, die in einem der vertikal oder horizontal verlaufenden Schenkel (4, 5) des Rahmens (3) eingebaut ist, und mit jeweils einer Führungsnut (13), die in den beiden horizontal oder vertikalen Schenkeln (6, 7) fluchtend zueinander eingearbeitet sind und durch die die Schließschiene (9) fahrbar abgestützt ist, sollen die Schließschiene (9) und das daran angebrachte Gewebe (8) automatisch bewegbar sein. Dies erfolgt dadurch, dass die Schließschiene (9) in trieblicher Wirkverbindung mit einem Motor (14) steht und dass der Motor (14) durch lichtempfindliche Sensoren (19), einem Schalter (19') oder dgl. aktivierbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung, die insbesondere als Fliegengitter und/oder als Lichtschutzvorhang einsetzbar ist, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Manuell betriebene Fliegengitter sind hinreichend bekannt. Beispielsweise wird durch die
DE 10 2004 054 148 eine Kombination eines Rollladens mit einem manuell betätigbaren Fliegengitter offenbart, das aus einem auf einer Rolle wickelbaren, gespannten Gewebe besteht, das durch eine entsprechend geführte Schließschiene manuell geöffnet und geschlossen werden kann. - Als nachteilig bei solchen manuell zu betätigenden Fliegengittern hat es sich herausgestellt, dass der Durchtritt durch diese erschwert ist, wenn ein Mensch Gegenstände in seinen Händen trägt und daher diese nicht zur Verfügung hat, um das Fliegengitter zu öffnen und zu schließen. Vielmehr sind die Fliegengittertüren zunächst manuell zu öffnen, die Gegenstände durch das Fliegengitter zu bewegen, um anschließend das Fliegengitter wieder zu schließen. Während eines längeren Zeitraumes steht somit das Fliegengitter offen und Insekten oder schädliche UV-Sonnenstrahlen können in das Rauminnere gelangen.
- Darüber hinaus hat es sich herausgestellt, dass die automatisch zu betätigenden Fliegengitter einen erheblichen Platzbedarf zur Befestigung an der Fenster- oder Türaußenseite benötigen, der dazu führt, dass die Baubreite der den Rahmen des Fliegengitter bildenden Schenkel erhöht ist. Zwischen der Rahmenaußenseite einer Tür und einem Rollladen besteht jedoch lediglich ein begrenztes Raumangebot. Wenn die Bautiefe des Rahmens größer bemessen ist als der Luftspalt zwischen der Außenseite des Fenster- oder Türrahmens und dem dieses verschließenden Rollladen, ist ein einfacher Einbau der Schutzvorrichtung nicht möglich, denn in diesem Fall ist der Rollladen zu versetzen. Dies stellt jedoch einen erheblichen zusätzlichen Montageaufwand dar, der höheren Baukosten führt.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten Gattung derart weiterzubilden, dass diese auf der Außenseite von Fenster- oder Türrahmen zwischen diesen und dem Rollladen montiert werden kann, ohne dass das zur Verfügung stehende Raumangebot zwischen der Außenseite des Fenster- bzw. Türrahmens und dem Rollladen zu vergrößern ist und gleichzeitig soll durch die Erfindung gewährleistet sein, dass die Schutzvorrichtung automatisch auf und zu geht, um die zeitliche Dauer, während der die Schutzvorrichtung geöffnet ist, möglichst gering zu halten.
- Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Patentanspruch 1 gelöst.
- Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Um ein schnelles Hindurchgehen durch die Schutzvorrichtung zu gewährleisten, kann das Gewebe mittig vertikal geteilt werden, wobei beide Teile des Gewebes auf verschiedene, vorzugsweise gegenüberliegende als Hohlzylinder ausgestaltete Wellen oder Rollen, wickelbar sind. Das bedeutet, dass das Gewebe auf drehbar gelagerten Zylinder auf- und wieder abwickelbar ist, die zentrisch von jeweils einer der Wellen durchgriffen sind, um möglichst den vorhandenen Platz optimal auszunutzen.
- Vorzugsweise werden die Schließschienen über einen oder mehrere Zahnriemen gegenläufig zueinander angetrieben, welches eine kompakte und einfache Bauweise ermöglicht. Ebenso sind andere mechanische Übertragungsmittel wie Ketten oder Riemen geeignet.
- Das Gewebe ist vorzugsweise durch auf die Hohlzylinder wirkende Spiralfedern gespannt, wodurch eine kompakte Bauweise des Rahmens entsteht und auch das Gewebe flächig gleichmäßig gehalten wird.
- Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Schließschienen durch zwei gegenüberliegende synchron angetriebenen Zahnriemen parallel geführt werden, dadurch wird nämlich ein gleichmäßiges Auf- und Abrollen des Gewebes ermöglicht. Insbesondere wird die Führung verbessert, wenn die gegenüberliegenden Zahnriemen von Zahnrädern mittels einer Welle synchron angetrieben werden.
- Eine kompakte Ausführungsform, die sich in einer allseitig geringen Bautiefe niederschlägt, erreicht man insbesondere durch einen rechtwinklig zu einer Welle angeordneten Motor und dadurch, dass durch die Wellen sowohl der Antrieb der Schließschienen als auch das Aufwickeln des Gewebes erfolgt.
- Die Öffnungen der Führungsnuten für das Gewebe in den Schenkeln kann so klein gehalten werden, dass keine Insekten zwischen Rahmen und Gewerbe hindurchgelangen und auch keine Bürstenleisten benötigt werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform ist so konstruiert, dass die Bautiefe des Fliegengitterrahmens bzw. der Aufbau vom Fenster oder Türe möglichst gering bemessen ist und somit in vielen Fällen zwischen den Abstandsrahmen der Rollladenführungen montiert werden kann, ohne dabei die Funktion des Rollladens zu beeinträchtigen. Die geringe umlaufende Bautiefe des Fliegengitterrahmens wird insbesondere durch die Anordnung der Wellen in den Hohlzylindern und durch die senkrechte Anordnung des Motors mit Elektronik senkrecht zu den Wellen erreicht.
- Vorteilhafterweise kann der Motor durch einen Sensor angesteuert werden, durch den das Gewebe geöffnet wird, wenn eine Türe oder ein Fenster geschlossen ist. Ebenso kann das Gewebe mittels eines Schalters manuell geöffnet oder geschlossen werden. Vorzugsweise kann dies durch einen Sensor bewerkstelligt werden, der das Fliegengitter öffnet, wenn ein Objekt in der Umgebung des Fliegengitters erkannt wird und das Fliegengitter schließt, wenn kein Objekt in der Umgebung vorhanden ist.
- Die Betätigung des Fliegengitters kann also beispielsweise durch Tastschalter, Bewegungsmelder oder durch die Unterbrechung des Lichtstrahls einer Lichtschranke ausgelöst werden, wobei sich dann das Fliegengitter selbstständig öffnet und nach dem Hindurchgehen bzw. nach dem Verlassen des Sensorbereichs nach einer geringeren Zeit selbständig schließt.
- Somit wird zum Öffnen und Schließen des Fliegengitters von außen oder von innen kommend keine Hand benötigt. Wird die Tür oder das Fenster geschlossen, so öffnet sich das Fliegengitter gesteuert über einen Sensor automatisch. Somit wird die Sicht nach außen bei geschlossener Tür oder Fenster nicht beeinträchtigt. Durch das Öffnen des Fliegengitters bei geschlossener Tür erhöht sich zusätzlich die Lebensdauer des Gitternetzes erheblich, da dieses im aufgerollten Zustand geschützt ist und somit Licht, wird, Regen und Verschmutzungen weniger ausgesetzt ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass dadurch das Gewebe über die Wintermonate nicht demontiert werden muss.
- Eine einfache Montage und eine kompakte Kapselung wird durch Integrieren der Rollen, der Führung und des Motor in einem, Schenkel erreicht. Vorzugsweise besteht der Rahmen aus vier Schenkeln. Das im Ausführungsbeispiel gezeigte Fliegengitter ist so konstruiert, dass die vier Schenkel vor Ort mit wenig Aufwand zusammengesteckt und an die dafür bestimmte Tür montiert werden können. Somit lässt sich die Schutzvorrichtung in einer handlichen und platzsparenden Verpackung an den Kunden versenden.
- Aus Schutzbestimmungen und Sicherheitsgründen wird der Motor des Fliegengitters vorzugsweise mit Niederspannung von beispielsweise 12–24 Volt betrieben, die durch ein externes Steckernetzgerät oder einen Unterputztrafo bereitgestellt wird. Ein Unterputztrafo kann an einen Wippschalter angeschlossen und, wenn die Funktion des Fliegengitters nicht benötigt wird, von der Stromversorgung getrennt werden. Das Verlegen der Kabel zur Niederspannungs-Stromversorgung ist folglich mit einer kleinen Durchgangsbohrung im Türrahmen hinter dem Antriebsgehäuse zu bewerkstelligen.
- Nachfolgend ist ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel anhand der beigefügten Zeichnung erklärt. Im Einzelnen zeigt:
-
1 ein teilweise geöffnetes Fliegengitter in der Gesamtansicht, -
2 das Fliegengitter gemäß1 , im geschlossenen Zustand, -
3 das Fliegengitter gemäß1 entlang der Schnittlinie III-III, -
4 das Fliegengitter gemäß1 entlang der Schnittlinie IV-IV, -
5 das Fliegengitter gemäß1 entlang der Schnittlinie V-V, -
6 einen horizontalen Schnitt VI-VI durch ein montiertes Fliegengitter gemäß1 und -
7 einen vertikalen Schnitt VII-VII durch ein montiertes Fliegengitter gemäß1 . - Die in
1 gezeigte Schutzvorrichtung1 wird an eine Tür2 außenseitig fest montiert, so dass die Tür2 durch die Schutzvorrichtung1 vollständig abgedeckt ist. Die Schutzvorrichtung1 besteht aus einem Gewebe8 , das eine Lochgröße aufweist, durch die Insekten nicht hindurchgelangen. Das Gewebe8 kann auch aus einem Material bestehen, durch das das UV-Licht der Sonne am Durchtritt in das Rauminnere gehindert wird. Folglich wird die Tür2 , beispielsweise eine Terrassen- oder Balkontür, in einem Wohnhaus oder Wohnwagen, durch die Schutzvorrichtung1 vollständig abgedeckt. - Die Schutzvorrichtung
1 besteht aus einem rechteckförmigen Rahmen3 , der vollflächig, auf der Außenseite der Tür2 angebracht ist. Der Rahmen3 kann auch innenseitig montiert werden, wenn die Tür2 nach außen aufgeht. Der Rahmen3 umfasst zwei vertikal verlaufende Schenkel4 und5 und zwei horizontal ausgerichtete Schenkeln6 und7 , die fest in einem rechten Winkel miteinander mittels Steckverbindung verbunden sind. - Die den
1 bis7 zugrunde liegende Schutzvorrichtung1 weist zudem zwei Schließschienen9 auf, die zwischen den beiden horizontal verlaufenden Schenkeln6 und7 in jeweils einer in diese eingearbeiteten Führungsnut13 verfahrbar gehalten sind. Jede der Schließschienen9 verläuft demnach in zwei Führungsnuten13 , die jeweils eine der Schließschiene9 aufnehmen, die in den horizontalen Schenkel6 und7 eingearbeitet sind. Die Führungsnuten13 verlaufen fluchtend zueinander und sind zu der benachbarten Führungsnuten13 seitlich versetzt angeordnet, in der die zweite Schließschiene9 verfahrbar ist. Die beiden Schließschienen9 liegen im geschlossenen Zustand überlappend und dicht aneinander an. Durch diese konstruktive Maßnahme wird erreicht, dass die Tür2 lediglich durch die Breite eines Holmes der Schließschienen9 abgedeckt ist und dass zwischen dem Übergangsbereich der beiden benachbarten Schließschienen9 ein geringer Luftspalt entsteht, durch den Insekten in das Rauminnere nicht gelangen können. - Im oberen horizontalen Schenkel
6 befinden sich ein Motor14 als Antrieb für die beiden Schließschienen9 , die Regelungselektronik, Endlagenschalter sowie Sensoren19 zum Erkennen von Objekten im Bereich der Schutzvorrichtung1 , wie beispielsweise Bewegungsmelder und Sensoren19 zum Öffnen des Fliegengitters, wenn die Türe2 geschlossen wird. Als Sensoren19 eignen sich Lichtschranken oder Infrarotsensoren. - Der Motor
14 treibt über die Antriebswelle30 auf der ein Zahnrad15 befestigt ist, einen umlaufenden Zahnriemen16 an. Mit dem Zahnriemen16 wird über ein Zahnrad15 eine zweite Antriebswelle30 auf der gegenüberliegenden Seite synchron in Rotation gesetzt. Die Antriebswellen30 ,31 treiben über eine Steckverbindung die Wellen11 und12 an, und verlaufen demnach in den beiden vertikalen Schenkeln4 und5 . - Die Antriebswellen
30 und31 sind in Lagern28 gehalten. Um die Biegekräfte auf der Antriebsseite abzufangen, ist die Welle11 zusätzlich im Eckwinkel oben wiederum mittels einer Gleitschiene23 gelagert. - Aus
3 kann die Anordnung des oberen Zahnriemens16 entnommen werden. Die Anordnung des unteren Zahnriemens17 ist identisch. Der Schnitt zeigt die Zahnräder15 sowie den Zahnriemen16 . - An dem umlaufenden Zahnriemen
16 sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils einer der Zahnriemen16 bzw.17 befestigt. Somit werden die beiden Schließschienen9 beim Aktivieren des Zahnriemens16 von diesem in die gleiche Richtung bewegt, nämlich entweder zum Öffnen der Schutzvorrichtung1 in Richtung der Welle11 bzw.12 oder wenn die Schutzvorrichtung1 geöffnet ist, von der Welle11 bzw.12 in die geschlossene Stellung. - In
4 ist der Motor14 und der Sensor19 gezeigt. Durch diesen symmetrischen Aufbau ist eine parallele Führung der Schließschienen9 und somit das optimale Auf- und Abwickeln des Gewebes8 auf einen Hohlzylinder27 , der jeweils drehfest mit einer der Wellen11 oder12 verbunden ist, gewährleistet. Zur Stabilität des Rahmens3 können Versteifungsprofile in die Schenkel4 und5 eingesetzt werden. -
5 kann der Platz sparende konstruktive Aufbau der Welle11 mit dem Hohlzylinder27 entnommen werden. Die Weile11 durchgreift den Hohlzylinder27 vollständig, so dass die synchrone Rotationsübertragung der Welle11 zwischen dem oberen Zahnriemen16 und unter Zahnriemen17 gewährleistet ist. Der Hohlzylinder27 ist drehfest mit der Welle11 verbunden, so dass die Rotation der Welle11 auf den Hohlzylinder27 übertragen wird. Durch die Bewegung der Welle11 , wird somit das Gewebe8 auf die Außenmantelfläche des Hohlzylinders27 auf- bzw. abgewickelt. - Im Inneren des Hohlzylinders
27 ist eine Spiralfeder18 vorgesehen, die mit einem freien Ende drehfest mit der Welle11 und mit dem anderen freien Ende mit der Innenmantelfläche des Hohlzylinders27 drehfest verbunden ist. Somit werden mögliche Rotationsabweichungen zwischen der Welle11 und dem Hohlzylinder27 durch die Spiralfeder18 ausgeglichen und eine auf den Hohlzylinder27 und damit auf das Gewebe8 einwirkende Vorspannkraft erzeugt, durch die gewährleistet ist, dass das Gewebe8 unter Vorspannung steht und folglich keine Faltenbildung entsteht. - In
6 ist der seitliche Versatz der die beiden Schließschienen9 aufnehmenden Führungsnuten13 zu erkennen und dass die beiden Schließschienen9 in der geschlossen Stellung der Schutzvorrichtung1 überlappend zueinander, nämlich an einer gemeinsamen Anlagefläche26 anliegen. Der möglicherweise vorhandene Luftspalt zwischen den Anlageflächen26 kann durch eine nach außen weisende Dichtlippe20 verschlossen werden, so dass Insekten zwischen den Anlageflächen26 der beiden Schließschienen9 nicht hindurchgelangen. - In
7 ist dargestellt, wie der Rahmen3 der Schutzvorrichtung1 an die Außenseite der Türe2 zu montieren ist und dabei der die Türe2 verschließende Rollladen29 in seiner Bewegung nicht behindert wird. Der Rahmen3 befindet sich nämlich exakt, in dem zur Verfügung stehenden Raumangebot, der zwischen der Außenseite der Türe2 und des Rollladens29 vorhanden ist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102004054148 [0002]
Claims (10)
- Schutz-Vorrichtung (
1 ) an Fenstern oder Türen (2 ), die insbesondere als Fliegengitter und/oder als Lichtschutzvorhang einsetzbar ist, mit einem Rahmen (3 ), der aus vier Schenkeln (4 ,5 ,6 ,7 ) zusammengesetzt ist, die fest an dem Fenster oder an der Tür (2 ) angebracht sind, mit einem Gewebe (8 ), das an einer vertikal oder horizontal verlaufenden Schließschiene (9 ) gehalten und das auf eine Welle (11 ,12 ) aufwickelbar ist, die in einem der vertikal oder horizontal verlaufenden Schenkel (4 ,5 ) des Rahmens (3 ) eingebaut ist, und mit jeweils einer Führungsnut (13 ), die in den beiden horizontal oder vertikalen Schenkeln (6 ,7 ) fluchtend zueinander eingearbeitet sind und durch die die Schließschiene (9 ) fahrbar abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schließschiene (9 ) in trieblicher Wirkverbindung mit einem Motor (14 ) steht und dass der Motor (14 ) durch lichtempfindliche Sensoren (19 ), einem Schalter (19' ) oder dgl. aktivierbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in die beiden vertikalen Schenkel (
4 ,5 ) des Rahmens (3 ) jeweils eine diese durchgreifende Welle (11 bzw.12 ) eingebaut ist, dass eine der Wellen (11 ,12 ) von dem Motor (14 ) angetrieben ist und dass jede Welle (11 ,12 ) über mindestens ein Zahnrad (15 ) mit einem Zahnriemen (16 ,17 ) verbunden ist, der durch das Zahnrad (15 ) umlenkbar und der an der Schließschiene (9 ) befestigt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Wellen (
11 ,12 ) durch zwei Zahnriemen (16 ,17 ) antreibbar sind und dass die Zahnriemen (16 ,17 ) in dem unteren und dem oberen horizontalen Schenkel (6 ,7 ) des Rahmens (3 ) integriert sind. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewebe (
8 ) zweiteilig ausgebildet ist, dass jedes Gewebe (8 ) an einer der Schließschienen (9 ) gehalten ist und dass die Schließschiene (9 ) jeweils in seitlich zueinander versetzten Führungsnuten (13 ) der Schenkel (6 ,7 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schließschienen (
9 ) im Zentrum des Rahmens (3 ) überlappend zueinander verlaufen und dass zwischen den Schließschienen (9 ) im geschlossenen Zustand eine gemeinsame Anlagefläche (26 ) vorhanden ist, die seitlich mit einer Dichtlippe (20 ) verschließbar ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Welle (
11 ,12 ) jeweils ein Hohlzylinder (27 ) drehfest angebracht ist, dass die Welle (11 ,12 ) den Hohlzylinder zentrisch durchgreift und dass zwischen der jeweiligen Welle (11 ,12 ) und dem Hohlzylinder (27 ) eine Spiralfeder (18 ) vorgesehen ist, durch die das Gewebe (8 ) unter Vorspannung auf den Hohlzylinder (27 ) gehalten sind. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (
14 ) in dem oberen horizontal verlaufenden Schenkel (6 ) des Rahmens integriert ist und dass der Motor (14 ) rechtwinklig zu der Welle (11 ) ausgerichtet ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Motor (
14 ) ein Sensor (19 ) und/oder ein Schalter (19' ) zugeordnet ist, durch den der Schließzustand des Fensters oder der Tür (2 ) erkennbar ist und durch den in Abhängigkeit von dem Schließzustand der Motor (14 ) aktivierbar ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder (
27 ) durch eine Spiralfeder (18 ) radial drehfest mit der jeweiligen Welle (11 ,12 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche; dadurch gekennzeichnet, dass die vier Schenkel (
4 ,5 ,6 ,7 ) des Rahmens (3 ) in den zueinander benachbarten Eckbereichen mittels Steckverbindungen miteinander arretierbar sind und dass die Schenkel (4 ,5 ,6 ,7 ) modulartig zusammensetzbar sind.
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