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Die
Erfindung betrifft eine an einer Antriebswelle einer Oberflächenbearbeitungsmaschine
mittels einer Verbindungsvorrichtung lösbar und drehantreibbar anbringbare
Trägerscheibe
mit einer eine Trägerfläche für ein Oberflächenbearbeitungsmittel bildenden
Stirnseite sowie einem scheibenseitigen Teil der Verbindungsvorrichtung.
Mit solchen Maschinen lässt
sich eine Oberfläche
je nach verwendetem Oberflächenbearbeitungsmittel
schleifen, polieren, bürsten,
aber auch nur reinigen oder in anderer Weise bearbeiten. Unter einer
Antriebswelle ist sowohl eine starre, als auch eine biegsame Welle
zu verstehen, und bei einer Maschine der genannten Art soll es sich
insbesondere um eine handgehaltene Bearbeitungsmaschine handeln.
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Bei
Maschinen der genannten Art ist es bekannt, auf der im Betrieb von
der Antriebswelle abgewandten Stirnseite der Trägerscheibe ein als getrenntes
Teil hergestelltes Bearbeitungsmittel, wie zum Beispiel ein kreisscheibenförmiges Schleifpapierblatt
oder eine Bürstenscheibe,
so zu befestigen, dass dieses Bearbeitungsmittel für eine andere
Bearbeitungsart ausgetauscht oder nach einem Verschleiß ausgewechselt
werden kann. Es ist aber auch bekannt, das Bearbeitungsmittel in
die Trägerscheibe
zu integrieren und diese zum Beispiel als Schleifscheibe zu gestalten.
In beiden Fällen
ist es üblich,
im Zentrum der Trägerscheibe
ein Loch zum Aufschieben der Trägerscheibe
auf ein Antriebswellenende vorzusehen und Letzteres mit einem Außengewinde
zu versehen, so dass sich die Trägerscheibe
mittels einer Mutter lösbar
an der Antriebswelle befestigen lässt.
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Bei
Steinschleifscheiben ist es auch schon bekannt, zum Verbinden der
Schleifscheibe mit einer Antriebswelle der Schleifmaschine einen
Bajonettverschluss zu verwenden, wobei der eine Bajonettverschlussteil
an der An triebswelle und der andere Bajonettverschlussteil an der
Schleifscheibe angebracht ist – zum
Lösen bzw.
Zusammenfügen
des Bajonettverschlusses wird die Schleifscheibe gegenüber der
arretierten Antriebswelle verdreht. Bei derartigen bekannten Steinschleifmaschinen
wird mit der im Betrieb von der Antriebswelle abgewandten Stirnseite
der Schleifscheibe gearbeitet, weshalb an dieser das Schleifmittel
angeordnet ist, während
sich an der anderen Stirnseite der Schleifscheibe der scheibenseitige
Bajonettverschlussteil befindet.
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Ferner
hat die Firma FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH, D-71711 Steinheim/Murr
Schleifmaschinen auf den Markt gebracht, welche eine mit einer Antriebswelle
verbundene Trägerscheibe
(Schleifteller genannt) aufweisen, deren von der Antriebswelle abgewandte
Stirnseite mit der einen Hälfte
eines Klettverschlusses versehen ist, um mittels eines Klettverschlusses
Schleifpapiere auf der Trägerscheibe
befestigen zu können.
Bei diesen Schleifmaschinen wird die Trägerscheibe von einer maschinenfesten
flachen Haube überfangen,
an der sich ein Luft-Absaugstutzen befindet, um Schleifstaub absaugen
zu können;
für diese
Maschinen wird auch ein perforierter Schleifpapierbelag angeboten,
so dass Schleifstaub durch den Schleifpapierbelag, nämlich durch
das Schleifpapier und ein Vlies des Klettverschlusses hindurch abgesaugt
werden kann.
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Der
Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, bei Oberflächenbearbeitungsmaschinen mit
einer Bearbeitungsmittel-Trägerscheibe
der eingangs erwähnten
Art ohne Erhöhung
der Teilezahl eine Verbesserung der Effizienz zu bewirken.
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Zu
diesem Zweck wird eine Trägerscheibe der
eingangs erwähnten
Art erfindungsgemäß so gestaltet,
dass beide Stirnseiten der Trägerscheibe
Trägerflächen für ein Oberflächenbearbeitungsmittel
bilden bzw. ganz oder teilweise als solche Trägerflächen gestaltet sind und der
scheibenseitige Teil der Verbindungsvorrichtung so ausgebildet ist,
dass die Trägerscheibe
mit jeder ihrer beiden Stirnseiten der Antriebswelle zugekehrt an
Letzterer anbringbar ist.
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Dank
der erfindungsgemäßen Lösung können an
den beiden Stirnseiten der Trägerscheibe
unterschiedliche Oberflächenbearbeitungsmittel
angebracht werden, so dass die Trägerscheibe nur umgedreht und
wieder an der Antriebswelle angebracht werden muss, um nach einem
mit dem einen Bearbeitungsmittel durchgeführten Bearbeitungsvorgang auf
einen mit dem anderen Bearbeitungsmittel durchführbaren Bearbeitungsvorgang überzugehen,
beispielsweise vom Grobschleifen auf das Feinschleifen, vom Schleifen
auf das Polieren oder vom Schleifen auf das Abreinigen einer bearbeiteten
Fläche.
An den beiden Stirnseiten einer erfindungsgemäßen Trägerscheibe können aber
auch dieselben Bearbeitungsmittel angebracht sein, um so nach einem
Verschleiß des
einen Bearbeitungsmittels durch einfaches Wenden der Trägerscheibe
auf eine Nutzung des anderen Bearbeitungsmittels übergehen
zu können.
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Bei
der Trägerscheibe,
insbesondere inklusive der scheibenseitigen Teile der Verbindungsvorrichtung,
kann es sich um ein einfach und preiswert herstellbares Kunststoff-Spritzgussteil
handeln, insbesondere auch um ein sogenanntes Einwegteil, an dem
die Bearbeitungsmittel fest und unlösbar angebracht sind, beispielsweise
in der Weise, dass Schleifkörner
unterschiedlicher Korngröße in die
beiden Stirnseiten der Trägerscheibe
eingebettet sind, so dass nach einem Verschleiß beider Seiten der Trägerscheibe
diese entsorgt und durch eine neue Trägerscheibe ersetzt wird.
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Die
Verbindungsvorrichtung kann, wie aus dem Stand der Technik bereits
bekannt, aus einem Gewinde auf der Antriebswelle, einem Loch in
der Trägerscheibe
für den
Durchtritt des Antriebswellenendes und in einer auf das Wellengewinde
aufschraubbaren Mutter bestehen, wenn sich das Loch der Trägerscheibe
in einem Wandbereich der Trägerscheibe
befindet, welcher gegenüber
jeder der Bearbeitungsmittel-Trägerflächen der
Trägerscheibe
in deren Inneres hinein zurückversetzt
ist, damit die Mutter die jeweils von der Antriebswelle abgewandte Trägerfläche der
Trägerscheibe
nicht überragt.
Dann besteht der scheibenseitige Teil der Verbindungsvorrichtung
nur aus dieser mit dem Loch versehenen Wand der Trägerscheibe.
Vor allem dann, wenn die Verbindungsvorrichtung nach Art eines sogenannten Schnellverschlusses
(solche Verschlüsse
sind in vielfältiger
Form bekannt) ausgebildet ist, kann es vorteilhaft oder bei einigen
Schnellverschlussarten sogar notwendig sein, dass für eine Verbindungsvorrichtung
mit einem antriebswellenseitigen Verbindungselement und einem mit
diesem zusammenwirkenden scheibenseitigen Verbindungselement jeder der
beiden Stirnseiten der erfindungsgemäßen Trägerscheibe ein scheibenseitiges
Verbindungselement zugeordnet ist.
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Für das Gebiet
der hier interessierenden Bearbeitungsmaschinen empfiehlt sich als
Schnellverschluss insbesondere ein Bajonettverschluss, und bei bevorzugten
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe
ist für
eine als Bajonettverschluss mit einem antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteil
und einem scheibenseitigen Bajonettverschlussteil gestaltete Verbindungsvorrichtung
an der Trägerscheibe
mindestens ein scheibenseitiges Bajonettverschlussteil angeordnet.
Bei entsprechender Gestaltung des Bajonettverschlusses kann ein einziges
scheibenseitiges Bajonettverschlussteil ausreichend sein, um die
Trägerscheibe
in beiden Positionen an der Antriebswelle zu befestigen, das heißt das scheibenseitige
Bajonettverschlussteil wäre
dann doppelt wirkend; da jedoch für eine Bearbeitungsmaschine
mit üblicherweise
im Uhrzeigersinn angetriebener Antriebswelle der Bajonettverschluss
zweckmäßigerweise
so ausgebildet wird, dass sich die Trägerscheibe durch Drehen gegenüber der
Antriebswelle im Gegenuhrzeigersinn von der Antriebswelle lösen lässt, ist
bei bevorzugten Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe jeder
der beiden Stirnseiten der Trägerscheibe
ein scheibenseitiges Bajonettverschlussteil zugeordnet.
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Wie
bereits erwähnt,
ist es im Hinblick auf die beidseitige Verwendbarkeit der erfindungsgemäßen Trägerscheibe
von Vorteil, wenn diese eine aufgrund der Dicke der Trägerscheibe
eine gewisse axiale Länge
aufweisende Durchgangsöffnung
besitzt, innerhalb welcher der scheibenseitige Teil der Verbindungsvorrichtung
angeordnet ist, damit die Verbindungsvorrichtung die jeweils zum Einsatz
zu bringende Seite der Trägerscheibe
insbesondere samt Bearbeitungsmittel keinesfalls überragt.
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Vor
allem dann, wenn die Bearbeitungsmittel die Form von auf der Trägerscheibe
anzubringenden Belägen,
wie beispielsweise Schleifpapier, haben, empfiehlt sich eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe,
bei der die Stirnseiten der Trägerscheibe
radial außerhalb
des scheibenseitigen Teils der Verbindungsvorrichtung mindestens
im Wesentlichen als ebene und zueinander parallele Trägerflächen gestaltet
sind, damit für
die Beläge
plane Abstützflächen zur
Verfügung
stehen.
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Ist
die Verbindungsvorrichtung als Bajonettverschluss gestaltet und
hat die Trägerscheibe
für die Aufnahme
zweier scheibenseitiger Bajonettverschlussteile eine kanalartige
Durchgangsöffnung, empfiehlt
sich eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe,
bei der die beiden scheibenseitigen Bajonettverschlussteile in Richtung
der Achse der Durchgangsöffnung
unmittelbar hintereinander angeordnet sind und die Dicke der Trägerscheibe
höchstens
unwesentlich größer ist
als das Zweifache der in Richtung der Durchgangsöffnungsachse gemessenen Höhe eines
scheibenseitigen Bajonettverschlussteils, um so bei möglichst
geringer Dicke der Trägerscheibe
zu gewährleisten,
dass die Verbindungsvorrichtung die auf der Trägerscheibe angebrachten Bearbeitungsmittel
nicht überragt – durch
eine möglichst
geringe Dicke der Trägerscheibe
lassen sich der Materialaufwand, das Gewicht der Trägerscheibe
und deren Herstellkosten minimieren, was dann von größter Bedeutung
ist, wenn es sich bei der Trägerscheibe
um einen mit den Bearbeitungsmitteln versehenen und nach Verschleiß zu entsorgenden
Artikel handelt.
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Wie
bereits erwähnt,
könnten
die Elemente der Bearbeitungsmittel in die Stirnseiten der Trägerscheibe
integriert sein oder könnten
als Beläge
gestaltete Bearbeitungsmittel mit der Trägerscheibe unlösbar, zum
Beispiel durch Kleben, verbunden sein. Bevorzugt werden jedoch Ausführungsformen,
bei denen sich die Bearbeitungsmittel an der Trägerscheibe auswechseln lassen,
so dass Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe
bevorzugt werden, bei denen jede der beiden Stirnseiten der Trägerscheibe
mit Haltemitteln zur lösbaren Befestigung
von Oberflächenbearbeitungsbelägen an der
Trägerscheibe
versehen ist.
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Für solche
Ausführungsformen
eignen sich als Haltemittel vor allem Klettverschlüsse, so
dass dann zur Befestigung der Bearbeitungsbeläge an der Trägerscheibe
die einen Klettverschlusselemente auf den Stirnseiten der Trägerscheibe
fest angebracht sind, z. B. in Form eines aufgeklebten Klettverschlusselemente-Belags,
während
die anderen Klettverschlusselemente an der Rückseite eines Bearbeitungsbelags
angeordnet sind.
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Da
bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Trägerscheibe
dazu dienen sollen, an ihren beiden Stirnseiten unterschiedliche
Bearbeitungsmittel anbringen zu können, zeichnen sich besonders
zu bevorzugende solche Ausführungsformen
erfindungsgemäß dadurch
aus, dass an den beiden Stirnseiten der Trägerscheibe zwei unterschiedliche
Haltemittel fest angebracht sind. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen:
Schleifbeläge,
wie Schleifpapiere, sind an ihrer Rückseite mit einem flaumartigen
feinen Faservlies beschichtet, wenn sie durch einen Klettverschluss
an einer Trägerscheibe
gehalten werden sollen; auf dem Markt verfügbar sind aber auch dem Reinigen
und/oder Polieren und/oder dem Feinschleifen dienende Scheiben aus
einem verhältnismäßig dicken
und groben Kunststofffaservlies. Zur Befestigung eines Schleifpapiers
oder dergleichen mit einem flaumartigen feinen Faservlies an seiner Rückseite
mittels eines Klettverschlusses bedarf es an der Trägerscheibe
verhältnismäßig feiner
Klettverschlusselemente in verhältnismäßiger großer Anzahl;
mit derartigen trägerscheibenseitigen
Haltemitteln lässt
sich jedoch erfahrungsgemäß ein Bearbeitungsbelag
aus einem verhältnismäßig dicken
und groben Faservlies nicht zuverlässig an der Trägerscheibe
befestigen, vielmehr empfiehlt es sich, für einen solchen Bearbeitungsbelag
an der Trägerscheibe
gröbere
und größere Klettverschlusselemente
in kleinerer Anzahl fest anzubringen.
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Für den Fall
der Verwendung von an der Trägerscheibe
auswechselbar anzubringenden Bearbeitungsbelägen lässt sich ein lagerichtiges
Anbringen der Bearbeitungsbeläge
an der Trägerscheibe
dadurch erleichtern, dass an jeder Stirnseite der Trägerscheibe
um die Durchgangsöffnung
herum eine niedere Stufe derart ausgebildet ist, dass radial außerhalb
der Stufe die Dicke der Trägerscheibe
geringfügig
kleiner ist als um die Durchgangsöffnung herum, wobei die Stufenhöhe kleiner
ist als die Dicke eines Bearbeitungsbelags, und wobei die Form einer
sich an die Stufe radial nach außen anschließenden ebenen
Trägerfläche in einer
Draufsicht auf die Trägerfläche der
Form eines Bearbeitungsbelags entspricht – insbesondere wird ein solcher
Bearbeitungsbelag die Gestalt eines flachen Kreisringes haben.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der beigefügten zeichnerischen
Darstellung einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Trägerscheibe
und deren hier folgenden Beschreibung; in der Zeichnung zeigen:
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1 die
beidseitig mit Bearbeitungsbelägen
versehene Trägerscheibe
in einer perspektivischen Darstellung;
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2 eine
Draufsicht auf die eine Stirnseite der Trägerscheibe;
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3 einen
Schnitt durch die Trägerscheibe nach
der Linie 3-3 in 2;
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3A den
in 3 gekennzeichneten Ausschnitt ”A” stark vergrößert und
schematisiert;
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4 ein
antriebswellenseitiges Bajonettverschlussteil eines Bajonettverschlusses
zum lösbaren
und drehantreibbaren Verbinden der Trägerscheibe mit einer Antriebswelle,
und zwar in einer perspektivischen Darstellung;
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5 eine
Seitenansicht des antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteils,
wobei die in 5 nach oben gekehrte Seite dieses
Bajonettverschlussteils in 6 nach unten
gekehrt ist;
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6 eine
Ansicht des antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteils gemäß 6 von
unten, und
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7 einen
Schnitt durch die auf dem antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteil
befestigte Trägerscheibe
längs einer
Durchmesserebene der Trägerscheibe.
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Die 1 bis 3 zeigen
eine erfindungsgemäß kreisscheibenförmig gestaltete
Trägerscheibe 10 mit
einer zentralen Durchgangsöffnung 12 sowie
zwei kreisringscheibenförmige
Bearbeitungsbeläge 14 und 16,
die auf den beiden Stirnseiten 18 und 20 der Trägerscheibe 10 befestigt
sind. Jede der beiden Stirnseiten 18 und 20 der
Trägerscheibe 10 hat um
die Durchgangsöffnung 12 herum
einen niederen Bund 22, welcher an seinem Außenumfang
eine kleine Stufe 22a bildet, an die sich radial nach außen eine
ebene Trägerfläche 18a bzw. 20a der
Stirnseite 18 bzw. 20 anschließt, wobei die beiden Trägerflächen 18a, 20a parallel
zueinander und senkrecht zur Achse 12a der Durchgangsöffnung 12 bzw.
der Trägerscheibe 10 verlaufen.
Die Höhe
der beiden Stufen 22a ist etwas kleiner als die Dicke eines
Bearbeitungsbelags 14 bzw. 16, gegebenenfalls
samt den in 3 nicht dargestellten Haltemitteln
für eine
lösbare
Befestigung der Bearbeitungsbeläge 14, 16 an
der Trägerscheibe 10 (diesbezüglich wird
auf die weiter unten noch zu beschreibende 3A verwiesen) – die nach
außen
gewandten bearbeitungswirksamen Oberflächen der Bearbeitungsbeläge 14, 16 überragen
infolgedessen die jeweils benachbarte Stirnseite 18 bzw. 20 im
Bereich des jeweiligen Bundes 22, und zwar um ein solches
Maß, dass
die Bearbeitungsbeläge 14, 16 den
jeweils benachbarten Bund 22 auch dann noch etwas überragen,
wenn die Bearbeitungsbeläge
vollständig
verschlissen sind.
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Wie
besonders deutlich die 1 und 3 erkennen
lassen, beinhaltet die nach Art eines kurzen Kanals gestaltete Durchgangsöffnung 12 zwei identisch
ausgebildete Bajonettverschlussteile 26 und 28;
in jedes dieser Bajonettverschlussteile lässt sich ein im Folgenden anhand
der 5 bis 7 noch zu erläuterndes
antriebswellenseitiges Bajonettverschlussteil einführen und
durch Verdrehen der Trägerscheibe 10 am
Bajonettverschlussteil 26 bzw. 28 verriegeln – für eine Befestigung
der Trägerscheibe 10 an
der Antriebswelle wird das antriebswellenseitige Bajonettverschlussteil
gemäß 3 von rechts
in die Durchgangsöffnung 12 eingeführt, für ein Verriegeln
am Bajonettverschlussteil 28 gemäß 3 von links.
Da derartige Bajonettverschlüsse
in vielfältiger
Detailgestaltung aus dem Stand der Technik bekannt sind, bedarf
es hier keiner näheren
Erläuterung
der Gestaltung und Funktion eines Bajonettverschlusses, der vom
antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteil und jeweils einem
der Bajonettverschlussteile 26 und 28 gebildet
wird.
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Wie
die 3A erkennen lässt,
weist die Trägerscheibe 10 auf
einer Trägerfläche 18a ihrer
einen Stirnseite 18 einen ersten Klettverschlussbelag 38 auf,
der einen ersten Teil eines Klettverschlusses bildet und mit der
Trägerfläche 18a fest
verbunden, insbesondere verklebt ist. Dieser erste Klettverschlussbelag 38 hat
zu diesem Zweck eine Trägerschicht 38a,
die auf ihrer Oberseite (gemäß 3A) mit
einer Vielzahl verhältnismäßig feiner
und kleiner Klettverschlusselemente 38b versehen ist. Der
in 3A dargestellte Bearbeitungsbelag 14 umfasst einen
Bearbeitungsmittelbelag 36 mit Bearbeitungselementen 14', dessen Rücken, das
heißt
dessen gemäß 3A untere
Seite, mit einem flaumartigen, feinen Klettverschlusselemente-Vlies 36b beschichtet
ist. Bei dem Bearbeitungsmittelbelag 36 handelt es sich
insbesondere um ein übliches
Schleifpapier mit groben Schleifkörnern (Bearbeitungselemente 14'). Das Klettverschlusselemente-Vlies 36b lässt sich
beim Anpressen des Bearbeitungsmittelbelags 36 gegen die
Trägerscheibe 10 fest
und zuverlässig an
den Klettverschlusselementen 38b verankern. Eine Trägerfläche 20a der
anderen Stirnseite 20 der Trägerscheibe 10 ist
mit einem zweiten Klettverschlussbelag 38' versehen, welcher gleichfalls
eine Trägerschicht 38a' aufweist, welche
mit der Trägerfläche 20a fest
verbunden, insbesondere verklebt ist. Die Trägerschicht 38a' ist mit Klettverschlusselementen 38b' versehen, welche
gröber
und größer sind
als die Klettverschlusselemente 38b und deren Anzahl auch
geringer ist als die Anzahl der Klettverschlusselemente 38b.
Der zweite Klettverschlussbelag 38' dient der lösbaren Befestigung des Bearbeitungsbelags 16,
der von anderer Art ist als der Bearbeitungsbelag 14 und
bei der in 3A dargestellten Ausführungsform
aus einem verhältnismäßig groben
und dicken Faservlies aus verhältnismäßig harten
und steifen Kunststofffasern bestehen soll, deren gemäß 3A nach
oben gekehrter Bereich gleichzeitig ein Klettverschlusselemente-Vlies 36b' bildet, welches sich
an den Klettverschlusselementen 38b' fest und zuverlässig verankern
lässt,
indem der Bearbeitungsbelag 16 gegen die Trägerscheibe 10 angepresst wird.
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Die 4 bis 6 zeigen
ein antriebswellenseitiges Bajonettverschlussteil 50 zur
Befestigung auf einer hier nicht gezeichneten Antriebswelle einer Oberflächenbearbeitungsmaschine
zwecks einer lösbaren
und drehantreibbaren Verbindung der Trägerscheibe mit der Antriebswelle.
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Das
Bajonettverschlussteil 50 hat einen Auflageteller 52 für eine Trägerscheibe 10,
eine zentrale Bohrung, im vorliegenden Fall beispielsweise eine Gewindebohrung 54 zum
Einschrauben eines mit einem Außengewinde
versehenen Endbereichs einer Antriebswelle, drei Bajonettverschlusselemente 56 zum
Zusammenwirken mit einem der Bajonettverschlussteile 26 und 28 der
Trägerscheibe 10 sowie zwei
Grifflappen 58, die einem doppelten Zweck dienen, wie sich
aus dem Folgenden noch ergeben wird.
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Zunächst wird
das Bajonettverschlussteil 50 auf das erwähnte Außengewinde
der Antriebswelle aufgeschraubt und mit Hilfe der Grifflappen 58 auf der
Antriebswelle festgezogen. Die Gewinde der Antriebswelle und der
Gewindebohrung 54 sind so orientiert, dass sich das Bajonettverschlussteil 50 entgegen
der Antriebsdrehrichtung der Antriebswelle auf Letztere aufschrauben
lässt,
um ein Lockern der Schraubverbindung beim Anlaufen der Antriebswelle und
während
eines Bearbeitungsvorgangs zu verhindern. Sodann werden die Bajonettverschlusselemente 56 des
Bajonettverschlussteils 50 von einer Seite her in die Durchgangsöffnung 12 der
Trägerscheibe 10 so
weit eingeführt,
dass sich die Bajonettverschlusselemente 56 an dem der
genannten Seite der Trägerscheibe 10 benachbarten
Bajonettverschlussteil 26 bzw. 28 verriegeln lassen,
und zwar indem das Bajonettverschlussteil 50 samt Antriebswelle
mit Hilfe der Grifflappen 58 festgehalten und die Trägerscheibe 10 relativ
zum Bajonettverschlussteil 50 verdreht wird; die Bajonettverschlusselemente 56 des Bajonettverschlussteils 50 und
die Bajonettverschlussteile 26 und 28 der Trägerscheibe 10 sind
so gestaltet, dass zum Verriegeln des Bajonettverschlusses die Trägerscheibe 10 entgegen
der Antriebsdrehrichtung der Antriebswelle relativ zu dieser verdreht
werden muss. Dabei wird die Trägerscheibe 10 – wie in 7 gezeigt – in Richtung
der Achse 12a gegen den Auflageteller 52 des Bajonettverschlussteils 50 festgezogen
und angepresst (durch entsprechend geneigte Flächen der Teile des Bajonettverschlusses),
wobei erfindungsgemäß der Durchmesser
des Auflagetellers 52 gleich groß oder geringfügig kleiner
ist als der Außendurchmesser
des gegen den Auflageteller 52 angepressten Bundes 22 der
Trägerscheibe 10.
Ferner darf der Außendurchmesser
des von den beiden Grifflappen 58 gebildeten Griffs nicht größer sein
als der lichte Innendurchmesser des Bajonettverschlussteils 26 bzw. 28,
damit sich die Trägerscheibe 10 gegenüber dem
antriebswellenseitigen Bajonettverschlussteil 50 verdrehen
lässt.
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Vorteilhafterweise
wird das Bajonettverschlussteil 50 als Spritzguss- oder
Druckgussteil aus Kunststoff oder Metall hergestellt, da sich dadurch die
Herstellkosten verhältnismäßig nieder
halten lassen können.