DE102008014511A1 - Verfahren zur Überwachung einer Startfreigabe - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine mit einem Starter und einer Steuereinheit mit einer Funktionsebene und einer Funktionsüberwachungsebene. Aufgabe der Erfindung ist es, die unzulässige Ansteuerung eines Starters und einer Brennkraftmaschine zu verhindern. Dazu ider ein separater Ansteuerpfad der Funktionsüberwachungsebene der Steuereinheit vorgesehen. Das Verfahren sieht eine Plausibilisierung der Freigabebedingungen und/oder Startabbruchbedingungen vor.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung einer Startfreigabe eines Kraftfahrzeuges und eine Vorrichtung hierzu.
- Aus der
DE 10 2005 034 602 A1 ist ein Verfahren bekannt bei dem das Starten und/oder Stoppen der Brennkraftmaschine abhängig von einer Freigabebedingung freigegeben wird. Das Vorliegen dieser Freigabebedingung wird im Rahmen eines 3-Ebenen-Überwachungskonzeptes geprüft. - Aus der
DE 44 38 714 A1 ist ein derartiges 3-Ebenen-Überwachungskonzept bekannt. Dabei ist ein Mikrocomputer mit wenigstens zwei voneinander unabhängigen Ebenen vorgesehen, wobei eine erste Ebene (Funktionsebene) die Steuerfunktionen und eine zweite Ebene (Funktionsüberwachungsebene) die Überwachungsfunktionen durchführt. Eine Dritte Ebene bildet eine Kontrollebene, welche die Funktionsüberwachungsebene und damit den Mikrocomputer auf Basis einer Ablaufkontrolle kontrolliert. - Kraftfahrzeuge werden üblicherweise von einer Brennkraftmaschine angetrieben. Um die Brennkraftmaschine eines abgestellten Kraftfahrzeuges zu Starten wird ein Zündschlüssel betätigt, es erfolgt eine Startfreigabe und ein Starter startet die Brennkraftmaschine. Ist die Brennkraftmaschine mit einer Stopp-Start-Funktionalität ausgestattet, so wird die Brennkraftmaschine während des Fahrbetriebs bei fehlender Lastanforderung abgeschaltet und bei erneuter Lastanforderung wieder gestartet. Die Ansteuerung des Starters erfolgt durch eine Steuereinheit.
- Ist die Funktionalität Motor-Start auch bei eingelegter Gangstufe ausführbar, so kann dies zu einer unzulässigen Ansteuerung des Starters führen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, die unzulässige Ansteuerung eines Starters und einer Brennkraftmaschine, insbesondere im Stopp-/Start-Betrieb, zu verhindern.
- Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass eine Startfreigabe nur dann erfolgt, wenn der Funktionsebene eine Startanforderung vorliegt und eine Freigabe durch die Funktionsüberwachungsebene erfolgt ist, weil die Funktionsüberwachungsebene erkannt hat, dass alle geforderten Freigabebedingungen erfüllt sind.
- Die Funktionalität Motor-Start, die auch bei eingelegter Gangstufe ausführbar ist und aus der Funktionsebene veranlaßt wird, bedingt eine Überwachung der für den Motorstart zulässigen Systemzustände. Die für den Motorstart zulässigen Systemzustände werden erfindungsgemäß als Freigabebedingungen durch die Funktionsüberwachungsebene überwacht. Nur wenn die Funktionsüberwachungsebene erkennt, dass alle geforderten Freigabebedingungen erfüllt sind und der Funktionsebene eine Startanforderung vorliegt, erfolgt eine Startfreigabe. Damit wird sichergestellt, dass ein Motorstart nur dann duchgeführt wird, wenn die Bedingungen für einen Motorstart erfüllt sind. Unzulässige Starteransteuerungen werden unterbunden.
- Das Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine bei dem abhängig von mindestens einer Freigabebedingung, die von mindestens einer Betriebsgröße des Kraftfahrzeugs und/oder der Brennkraftmaschine abhängt, ein Starten der Brennkraftmaschine freigegeben wird, wobei das Vorliegen der Freigabebedingung redundant geprüft wird und die in einem 3-Ebenen-Überwachungskonzept durchgeführte redundante Prüfung eine Plausibilitätsprüfung umfasst und wobei dann, wenn festgestellt wird, dass eine Freigabebedingung nicht vorliegt eine Ansteuerung eines Starters unmittelbar beeinflusst wird, sieht erfindungsgemäß vor, dass dann, wenn festgestellt wird, dass eine Plausibilität nicht vorliegt eine Ansteuerung in einem Stopp-/Start-Betrieb für den aktuellen Fahrzyklus deaktiviert wird.
- In einer Ausführungsform bricht die Funktionsüberwachungsebene den Startvorgang ab, indem sie die Starteransteuerung deaktiviert, wenn eine vorgebbare Abbruchbedingung erfüllt ist.
- In einer Ausführungsform ist die Abbruchbedingung erfüllt, wenn das Drehzahlverhältnis N_Ratio zwischen Getriebe-Eingangsdrehzahl und Getriebe-Ausgangsdrehzahl für ein Zeitintervall t1 unter einem festlegbaren Grenzwert N_Ratio_Grenz liegt.
- In einer Ausführungsform ist die Abbruchbedingung erfüllt, wenn das Drehzahlverhältnis N_Ratio_2 zwischen Motor-Eingangsdrehzahl und Getriebe-Eingangsdrehzahl für ein Zeitintervall t2 unter einem festlegbaren Grenzwert N_Ratio_Grenz_2 liegt.
- Durch die Steuereinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nur dann eine Startfreigabe erteilbar, wenn der Funktionsebene eine Startanforderung vorliegt und die Funktionsüberwachungsebene erkennt, dass alle geforderten Freigabebedingungen für eine Startfreigabe erfüllt sind.
- In einer Ausführungsform ist die Funktionsüberwachungsebene der Steuereinheit über einen Ansteuerpfad zur Ansteuerung des Starters unabhängig von der Funktionsebene direkt mit dem Starter verbunden.
- In einer Ausführungsform ist die Funktionsüberwachungsebene geeignet einen Startabbruch des Starters auszulösen, wenn eine Freigabebedingung unplausibel ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie zwar einen zulässigen Wert angenommen hat, aber dieser Wert nicht zu der Werten anderer Freigabebedingungen passt.
- In einer Ausführungsform ist eine Kontrollebene vorgesehen, welche die Funktionsüberwachungsebene der Steuereinheit auf Basis einer Ablaufkontrolle kontrolliert.
- In einer Ausführungsform ist ein Schalter für die Betätigung einer Endstufe des Starters vorgesehen. Über diesen Schalter kann die Endstufe und damit der Starter ein- und ausgeschaltet werden.
- In einer Ausführungsform ist ein Schalter für die Betätigung der Anlasser-Endstufe aus der Funktionsebene vorgesehen und ein weiterer Schalter für die Betätigung der Anlasser-Endstufe aus der Funktionsüberwachungsebene vorgesehen ist. Dabei ist vorgesehen, dass der Starter nur dann aktivierbar ist, wenn keiner der beiden Schalter den Starter ausschaltet.
- Die erfindungsgemäße Lösung betrifft die Überwachung der Startfreigabe bei Schlüsselstart sowie der Startfreigabe von Stopp/Start-Systemen bei Wiederstart im Stopp-Start-Betrieb.
- Eine Startanforderung der Funktionsebene wird erst nach Prüfung und Vorlage zulässiger Freigabebedingungen von der Funktionsüberwachungsebene freigegeben. Unzulässige Starter-Ansteuerungen werden hiemit unterbunden. Damit ist in der Funktionsüberwachungsebene eines 3-Ebenen-Überwachungssystems eine Startüberwachungsfunktion implementiert. Der Motorstart wird überwacht und bei unplausiblen Startbedingungen wird durch das Überwachungssystem ein Startabbruch ausgelöst. Dazu verfügt die Funktionsüberwachungsebene über einen eigenständigen unabhängigen Ansteuerpfad für die Starteransteuerung.
- 1. Motor-Start Überwachung (für Schlüsselstart und Stop/Start-Betrieb)
- Die Funktionsüberwachungsebene erteilt eine Starter-Freigabe, wenn in der Funktionsebene Anforderungen für einen auszuführenden Motorstart vorliegen.
- In einer Ausführungsform ist ein separater Schalter vorgesehen, der betätigt wird, wenn die Starter-Freigabe über die Funktionsüberwachungsebene erfolgt.
- In einer Ausführungsform ist die Rücknahme der Starter-Freigabe in der Funktionsüberwachungsebene an die Erfordernisse der Startfunktion in der Funktionsebene angepasst. Bei Rücknahme der Starter-Freigabe in der Funktionsebene erfolgt auch eine Rücknahme der Starter-Freigabe in der Funktionsüberwachungsebene.
- In einer Ausführungsform wird die Plausibilisierung der Start-Freigabe-Bedingungen in der Funktionsüberwachungsebene beendet, wenn eine in der Funktionsüberwachungsebene applizierbare Start-Ende-Drehzahl von einer erfassten Ist- Drehzahl überschritten wird und die Funktionsüberwachungsebene aus der Funktionsebene ein Signal für ”Start-Ende erreicht” empfängt.
- Bei Erkennung von unzulässigen Startanforderungen, werden diese Zustände diagnosespezifisch der Funktionsebene mitgeteilt.
- Bei Erkennung unzulässiger Startanforderungen wird die Start-Freigabe aus der Funktionsüberwachungsebene nicht erteilt und/oder der Port für die Starter-Ansteuerung bleibt deaktiviert.
- Starteransteuerungen sind aus der Funktionsebene und aus der Funktionsüberwachungsebene möglich.
- Zusätzlich kann eine Startunterdrückung mittels Abschaltung der Kraftstoffeinspritzung erfolgen. Dies ist z. B für einen Direktstartbetrieb eine besonders geeignete Maßnahme.
- Es kann vorgesehen sein, dass die Abarbeitung des Algorithmus für die Starter-Freigabe-Überwachung und Starter-Aktivierung in der Funktionsüberwachungsebene im gleichen Zeitraster wie in der Funktionsebene erfolgt.
- Es kann vorgesehen sein, dass der Task-Aufruf für die Funktionsüberwachungsebene nach Beendigung des korrespondierenden Berechnungs-Prozesses in der Funktionsebene erfolgt.
- Es kann vorgesehen sein, dass das Verfahren zur Starter-Freigabe in die Programmablaufkontrolle, den zyklischen RAM /ROM-Test und in den Prozessor-spezifischen Befehlssatztest einer Kontollebene einzubeziehen.
- 2. Start-Freigabe-Bedingungen in der Funktionsüberwachungsebene 2 beim Schlüsselstart beim Automatgetriebe
- In einer Ausführungsform erfolgt die Freigabe des Schlüsselstarts in der Funktionsüberwachungsebene 2 dann, wenn der Signalimpuls einer KL. 50 erkannt und gleichzeitig Fahrstufe N oder P erkannt wird.
- In einer Ausführungsform erfolgt eine Getriebe-Ansteuerungsüberwachung als zusätzliche Start-Freigabe-Bedingung. Die Start-Freigabe-Bedingung ist erfüllt, wenn ein Getriebe-Zustandsbit den Zustand ”Antriebstrang offen” anzeigt. Typischerweise wird diese zusätzliche Start-Freigabe-Bedingung bei einer eigensicheren Getriebesteuerung benutzt.
- In einer Ausführungsform wird als zusätzliche Start-Freigabe-Bedingung gefordert, dass bei stehendem Fahrzeug mindestens B2 oder KÜB geöffnet ist. Typischerweise wird diese zusätzliche Start-Freigabe-Bedingung bei einer nicht eigensicheren Getriebesteuerung benutzt.
- 2.a Plausibilisierung
- Eine Plausibilisierung prüft, ob Daten zueinander plausibel sind. Beispielsweise kann geprüft werden, ob alle Daten oder vorliegenden Bedingungen demselben Betriebszustand zugeordnet werden können oder ob Informationen sich widersprechen, ob Zustände gleichzeitig vorliegen, die nicht gleichzeitig vorliegen dürfen, ob nicht definierte Zustände erkannt werden oder ob die vorliegenden Bedingungen auf sonstige Weise unplausibel sind.
- In einer Ausführungsform werden in der Funktionsüberwachungsebene die Start-Freigabe-Bedingungen plausibilisiert. Dies ist besonders im Stopp/Start-Betrieb wichtig. Ein Motor(Wieder-)Start ist nur dann zulässig, wenn zuvor von der Funktionsüberwachungsebene die Randbedingungen abgesichert worden sind, die notwendig sind, um einen Start mit eingelegter Gangstufe durchführen zu können. Die Zulässigkeitsbedingungen für einen Motorstart werden überwacht.
- In einer Ausführungsform erfolgt eine Plausibilisierung der Eingangsgrössen für die Motor-Startbedingungen. Diese Plausibilisierung erfolgt auch im laufenden Betrieb. Typischerweise erfolgt diese Plausibilisierung bei einer nicht eigensicheren Getriebesteuerung. Beispielsweise ist dabei zur Erkennung eines statischen Fehlerzustandes ist eine Plausibilisierung der KÜB im Betrieb vorsehbar. Alternativ oder ergänzend ist dabei zur Erkennung eines statischen Fehlerzustandes ist eine Plausibilisierung der B2-Kupplung vorsehbar. Wird durch eine solche Plausibilisierung ein Fehler erkannt, so wird der der Funktionsebene mitgeteilt, dass im aktuellen Fahrzyklus ein Stopp-/Start-Betrieb nicht mehr zulässig ist.
- 2b. Start-Abbruch-Bedingungen für Automatgetriebe
- Bei einer nicht eigensicheren Getriebesteuerung kann vorgesehen sein, eine Überwachung des Drehzahlverhältnisses N_Ratio zwischen Getriebe-Eingangsdrehzahl N_Getriebe_Ein und Getriebe-Ausgangsdrehzahl N_Getriebe_Aus durchzuführen (N_Ratio = N_Getriebe_Ein/N_Getriebe_Aus). Dabei ist die Starteransteuerung aus Funktionsüberwachungsebene deaktivierbar, wenn für eine applizierbare Zeit t_a das Drehzahlverhältnis N_Ratio einen Grenzwert N_Ratio_Grenz unterschreitet.
- Bei einer nicht eigensicheren Getriebesteuerung kann vorgesehen sein, eine Überwachung des Drehzahlverhältnisses N_Ratio_2 zwischen Motor- Eingangsdrehzahl N_Motor und Getriebe-Eingangsdrehzahl N_Getriebe_Ein durchzuführen (N_Ratio_2 = N_Motor/N_Getriebe_Ein). Dabei ist die Starteransteuerung aus der Funktionsüberwachungsebene deaktivierbar, wenn erkannt wird, dass für eine applizierbare Zeit t_a2 das Drehzahlverhältnis N_Ratio_2 einen Grenzwert N_Ratio_Grenz_2 unterschreitet.
- 3. Start-Freigabe-Bedingungen in der Funktionsüberwachungsebene 2 beim Schlüsselstart beim Handschaltfahrzeug
- Als Bedingung für eine Start-Freigabe beim Schlüsselstart eines Handschaltfahrzeuges ist vorsehbar, dass der Zustand einer Klemme 50, einer Kupplung und eines Kupplungs-Interlockschalter erfasst werden und eine Freigabe durch die Funktionsüberwachungsebene nur dann erfolgt, wenn ein Signalimpuls der Klemme 50 erkannt und gleichzeitig die Kupplung und der Kupplungs-Interlockschalter betätigt betätigt sind.
- Als zusätzliche Start-Freigabe-Bedingung ist für Handschaltfahrzeuge vorsehbar zu überprüfen, ob der Wählhebel in Neutral-Stellung (N) ist und in der Funktionsüberwachungsebene abgesichert ist, sowie der Wählhebelsensor in Ordnung ist.
- Alternativ oder ergänzend ist als zusätzliche Start-Freigabe-Bedingungen für Handschaltfahrzeuge vorsehbar zu überprüfen, ob der Kupplungsschalter sowie der Kupplungs- Interlockschalter betätigt und Kupplungs- und Kupplungs-Interlockschalter in Ordnung sind.
- 3a. zusätzliche Plausibilisierung für Handschaltfahrzeuge
- Als zusätzliche Plausibilisierung der Eingangsgrössen für die Motor-Startbedingungen im laufenden Betrieb kann vorgesehen sein zur Plausibilisierung des Kupplungsschalters zu überprüfen, ob bei betätigtem Kupplungs-Interlockschalter auch ein betätigter Kupplungsschalter erkannt wird.
- Analog dazu kann alternativ oder ergänzend eine Plausibilisierung des Kupplungs-Interlockschalters vorgesehen sein.
- Analog dazu kann alternativ oder ergänzend eine Plausibilisierung des Wählhebelsensors vorgesehen sein.
- Bei erkanntem Fehler ist der Funktionsebene 1 mitzuteilen, daß im aktuellen Fahrzyklus ein Stop/Start-Betrieb nicht mehr zulässig ist.
- 3b. zusätzliche Freigabe der Motor-Startbedingungen beim Direktstart für Handschaltfahrzeuge
- In einer Ausführungsform kann für ein Fahrzeug mit Handschaltung vorgesehen sein, die Freigabe des Motor-Starts für einen Direktstart zu erteilen, wenn eine Drehzahl n eine Anfahrdrehzahlschwelle n_ANF überschreitet (n > n_ANF). Dabei ist der der Drehzahlschwelle n_ANF zugeordnete Wert veränderlich frei wählbar. Typischerweise ist ein Startwert von 1000 l/min für die Anfahrdrehzahlschwelle n_ANF vorsehbar. Diese Funktionalität soll den Direktstart beim Anschleppen des Fahrzeugs ermöglichen.
- 4. Redundate Anlasser-Startansteuerung über die Funktionsüberwachungsebene:
- In einer Ausführungsform wird für Starter-Start-Systeme mit Low-side- bzw. High-side-Schaltern zur Betätigung der starter-Endstufe jeweils ein Schalter aus der Funktionsebene und ein Schalter aus der Funktionsüberwachungsebene betätigt (Redundate Starter-Startansteuerung über die Funktionsüberwachungsebene). Dabei erfolgt die Freigabe des Starters über die Funktionsüberwachungsebene. Eine Freischaltung des Ports für die Starter-Aktivierung erfolgt typischerweise nur, wenn alle geforderten gültigen Starter-Startbedingungen vorliegen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102005034602 A1 [0002]
- - DE 4438714 A1 [0003]
Claims (12)
- Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine mit einem Starter und einer Steuereinheit mit einer Funktionsebene und einer Funktionsüberwachungsebene, bei dem abhängig von – mindestens einer Freigabebedingung, die von mindestens einer Betriebsgröße des Kraftfahrzeugs und/oder der Brennkraftmaschine abhängt, ein Starten der Brennkraftmaschine freigegeben wird, – wobei das Vorliegen der Freigabebedingung redundant geprüft wird und die in einem 3-Ebenen-Überwachungskonzept durchgeführte redundante Prüfung eine Plausibilitätsprüfung umfasst und – wobei dann, wenn festgestellt wird, dass eine Freigabebedingung nicht vorliegt eine Ansteuerung eines Starters unmittelbar beeinflusst wird, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine Startfreigabe nur dann erteilt wird, wenn alle geforderten Freigabebedingungen für eine Startfreigabe erfüllt sind.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ausgangsport einer Steuereinheit für Startanforderungen deaktiviert wird, wenn eine Freigabebedingung nicht erfüllt ist.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Abschaltung der Kraftstoffeinspritzung erfolgt, wenn eine Freigabebedingung nicht erfüllt ist.
- Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine mit einem Starter und einer Steuereinheit mit einer Funktionsebene und einer Funktionsüberwachungsebene, bei dem abhängig von mindestens einer Freigabebedingung, die von mindestens einer Betriebsgröße des Kraftfahrzeugs und/oder der Brennkraftmaschine abhängt, ein Starter zum Starten der Brennkraftmaschine freigegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsüberwachungsebene den Startvorgang abbricht indem sie die Starteransteuerung deaktiviert, wenn eine vorgebbare Abbruchbedingung erfüllt ist.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbruchbedingung erfüllt ist, wenn das Drehzahlverhältnis N_Ratio zwischen Getriebe-Eingangsdrehzahl und Getriebe-Ausgangsdrehzahl für ein Zeitintervall t1 unter einem festlegbaren Grenzwert N_Ratio_Grenz liegt.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abbruchbedingung erfüllt ist, wenn das Drehzahlverhältnis N_Ratio_2 zwischen Motor- Eingangsdrehzahl und Getriebe-Eingangsdrehzahl für ein Zeitintervall t2 unter einem festlegbaren Grenzwert N_Ratio_Grenz_2 liegt.
- Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine mit einem Starter und einer Steuereinheit mit einer Funktionsebene und einer Funktionsüberwachungsebene, bei dem abhängig von – mindestens einer Freigabebedingung, die von mindestens einer Betriebsgröße des Kraftfahrzeugs und/oder der Brennkraftmaschine abhängt, ein Starten der Brennkraftmaschine freigegeben wird, – wobei das Vorliegen der Freigabebedingung redundant geprüft wird und die in einem 3-Ebenen-Überwachungskonzept durchgeführte redundante Prüfung eine Plausibilitätsprüfung umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsüberwachungsebene einen Startabbruch des Starters auslöst, wenn eine Freigabebedingung unplausibel ist.
- Verfahren zum Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit einer Brennkraftmaschine mit einem Starter und einer Steuereinheit mit einer Funktionsebene und einer Funktionsüberwachungsebene, bei dem abhängig von – mindestens einer Freigabebedingung, die von mindestens einer Betriebsgröße des Kraftfahrzeugs und/oder der Brennkraftmaschine abhängt, ein Starten der Brennkraftmaschine freigegeben wird, – wobei das Vorliegen der Freigabebedingung redundant geprüft wird und die in einem 3-Ebenen-Überwachungskonzept durchgeführte redundante Prüfung eine Plausibilitätsprüfung umfasst, wobei dann, wenn festgestellt wird, dass eine Freigabebedingung nicht vorliegt eine Ansteuerung eines Starters unmittelbar beeinflusst wird, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn eine Plausibilität nicht vorliegt eine Ansteuerung in einem Stopp-/Start-Betrieb für den aktuellen Fahrzyklus deaktiviert wird.
- Vorrichtung zur Überwachung einer Startfreigabe eines Kraftfahrzeuges, mit einer Brennkraftmaschine, einem Starter und einer Steuereinheit zur Ansteuerung des Starters, insbesondere zur Ansteuerung in einem Stopp-/Start-Betrieb, wobei die Steuereinheit eine Funktionsebene und eine Funktionsüberwachungsebene aufweist dadurch gekennzeichnet, dass durch die Steuereinheit nur dann eine Startfreigabe erteilbar ist, wenn – der Funktionsebene eine Startanforderung vorliegt und – die Funktionsüberwachungsebene erkennt, dass alle geforderten Freigabebedingungen für eine Startfreigabe erfüllt sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsüberwachungsebene der Steuereinheit über einen Ansteuerpfad zur Ansteuerung des Starters unabhängig von der Funktionsebene direkt mit dem Starter verbunden ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schalter zur Betätigung einer Endstufe des Starters vorgesehen ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schalter zur Betätigung der Anlasser-Endstufe aus der Funktionsebene vorgesehen ist und ein weiterer Schalter zur Betätigung der Anlasser-Endstufe aus der Funktionsüberwachungsebene vorgesehen ist.
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