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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen von Behältern und
ein Verfahren zum Befüllen
von Behältern.
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In
vielen Industriezweigen werden Pulver- oder granulatförmige Stoffe,
im Folgenden Produkte genannt, entweder hergestellt oder für eine Weiterverarbeitung
benötigt.
In den meisten Fällen
ist aufgrund der geforderten Produktqualität, d. h. der Reinheit der Produkte
oder der Giftigkeit bzw. Gesundheitsgefährdung dieser eine geschlossene
Handhabung der Produkte zwingend erforderlich.
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Um
einen möglichst
hohen Sicherheitsgrad zur Verhinderung einer Kontamination der Umgebung
bzw. des Produktes selbst zu verhindern, werden die Produkte in
ihren Transportbehältern,
wie z. B. Fässern,
von einer weiteren Umhüllung,
die als Liner bezeichnet wird, umgeben. Hierdurch kann der Transportbehälter ohne
Gefahr geöffnet
werden, ohne mit dem Produkt in direkten Kontakt zu kommen.
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Bei
sehr gefährlichen
Produkten bzw. bei solchen, die einen sehr hohen Reinheitsgrad aufweisen müssen, wird
neben einem Primärliner,
der das Produkt direkt umgibt, ein Sekundärliner vorgesehen, mit dem
das in dem Transportbehälter
durch den Primärliner
umhüllte
Produkt ein weiteres Mal umgeben wird.
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Wenn
das abzufüllende
Produkt aus Sicherheitsgründen
mit einem Liner oder zwei Linern geschützt werden soll, entsteht der
Nachteil, dass der Abfüllvorgang
sehr aufwändig
wird, weil die Umgebung oder die mit den Produkten arbeitenden Menschen
mit den Produkten nicht in Kontakt kommen dürfen und, wenn zwei Liner verwendet
werden, in den Raum, der zwischen den Linern liegt, kein Produkt
gelangen darf. Ein weiterer Nachteil ist, dass dadurch die Produktivität in einem
Betrieb sinkt und sich der Preis des mit Linern geschützten Produkts
erhöht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Befüllungsvorrichtung
zu schaffen, die es ermöglicht,
ein Produkt schnell und einfach in einen Behälter abzufüllen, wobei das Produkt mit
einem Liner oder zwei Linern umgeben wird, der Anwender oder die
Umgebung nicht in Kontakt mit dem Produkt kommt und, wenn zwei Liner
verwendet werden, kein abzufüllendes
Produkt in den zwischen den Linern liegenden Raum gelangen kann.
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Weiterhin
ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Befüllen eines
Behälters
zu schaffen.
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Hierfür weist
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
eines Behälters
ein Gehäuse
mit einem Produktanschluss für
den Anschluss an eine Produktquelle, eine Austragsöffnung,
an die der zu befühlende
Behälter
anschließbar
ist, mindestens einen Eingriff, über
den das Gehäuse,
ohne mit dem Innenraum in direkten Kontakt zu kommen, zugänglich ist
und ein in dem Gehäuse
angeordnetes Endloshüllmittel
auf, wobei das Endloshüllmittel
den Produktanschluss umschließt,
in den zu befüllenden
Behälter
durch die Austragsöffnung
ziehbar ist und in dem zu befüllenden
Behälter
eine Primärumhüllung bildet.
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Mit
dieser Vorrichtung kann ein Anwender das erfindungsgemäße Verfahren
zum Befüllen
eines Behälters
durchführen,
indem er durch den Eingriff in das Gehäuse eingreifen und das darin
angeordnete Endloshüllmittel
in einen zu befüllenden
Behälter
ziehen kann. Nach dem Befüllen
umschließt
das Endloshüllmittel
das abgefüllte
Produkt in dem Behälter. Vorteilhaft
hierbei ist, dass weder der Anwender mit dem Produkt noch das Produkt
selbst mit der Umgebung in Kontakt kommen.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Befüllen
eines Behälters
umfasst diese weiterhin eine Befestigungsvorrichtung an der Austragsöffnung,
wobei eine Sekundärumhüllung, die
die Primärumhüllung nach
der Befüllung
in dem zu befüllenden
Behälter
umgibt, an der Befestigungsvorrichtung anbringbar ist.
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Durch
diese Ausgestaltung kann ein Anwender in einem vorteilhaften Schritt
des Verfahrens zum Befüllen
eines Behälters,
eine Se kundärumhüllung in dem
zu befüllenden
Behälter
anordnen und diese an der Befestigungsvorrichtung befestigen. Im
Ergebnis wird das abzufüllende
Produkt in dem Behälter
zweifach umgeben, wodurch der Sicherheitsgrad erhöht wird,
weil in den Raum zwischen den beiden Umhüllungen kein abzufüllendes
Produkt eindringen kann.
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Bevorzugte
Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Im
Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
kontaminationsfreien Befüllen
von Behältern
unter Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben werden.
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1 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
in einer Grundstellung, wobei ein Behälter, der einen Sekundärliner aufweist,
unter der Vorrichtung angeordnet ist,
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2 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
in einem Zustand, in dem nur der Sekundärliner an der Vorrichtung befestigt
ist,
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3 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
in einem Zustand, in dem auch der den Sekundärliner enthaltende Behälter an
der Vorrichtung befestigt ist,
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4 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
in einem Zustand, in dem eine Endlosfolie in den innerhalb des zu
befüllenden
Behälters
angeordneten Sekundärliner
gezogen ist und das abzufüllende
Produkt in den Behälter überführt wird,
wobei die Endlosfolie einen in dem Sekundärliner angeordneten Primärliner bildet,
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5 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern,
wobei die Endlosfolie, die den Primärliner bildet, zweimal abgebunden und
zwischen den Abbindestellen getrennt wird, und
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6 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
in einem Zustand, in dem der Sekundärliner von der Vorrich tung
getrennt wird und die Vorrichtung in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt.
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7 zeigt
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
von Behältern
gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform.
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Im
Folgenden wird eine erste bevorzugte Ausführungsform beschrieben werden. 1 zeigt die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Befüllen
eines Behälters,
die im Folgenden als Befüllungsvorrichtung
bezeichnet wird. Die erfindungsgemäße Befüllungsvorrichtung weist einen
Grundkörper 2 auf,
in den über
einen Eingriff 7, der vorzugsweise durch Handeingriffe 7 gebildet
ist, eingegriffen werden kann. Die Handeingriffe können z.
B. aus einem Gummimaterial bestehen. Diese Handeingriffe 7 erlauben
es dem Anwender, die nötigen
Tätigkeiten
innerhalb des Gehäuses 2 durchzuführen, ohne
mit dem Innenraum oder dem abzufüllenden
Produkt in Berührung
zu kommen.
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Der
Grundkörper 2 ist
an seinem oberen Ende mit einem Produktanschluss 3, der
in den Grundkörper 2 führt und über den
das abzufüllende Produkt
in den Grundkörper 2 einbringbar
ist, ausgestattet. Dieser Produktanschluss 3 kann über einen Flansch 31 mit
einem das abzufüllende
Produkt liefernden Produktionsprozess oder Speicher verbunden werden.
Die Verbindung kann z. B. an dem Flansch über Schraubenverbindungen oder
Klemmverbindungen bewerkstelligt werden.
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An
dem unteren Ende weist die erfindungsgemäße Befüllungsvorrichtung eine Austragsöffnung 43 auf,
durch die das Produkt in einen zu befüllenden Behälter 10 eingebracht
werden kann.
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Innerhalb
des Grundkörpers 2 erstreckt
sich ein Fortsatz 6, der im Folgenden als Endlosfolienbefüllkopf bezeichnet
wird, von der Produktanschlussseite, der einerseits den Produktanschluss 3 innerhalb
des Grundkörpers 2 weiterführt und
andererseits einen Raum 21 zwischen seiner Außenseite 61 und
einer Innenbegrenzung 22 des Grundgehäuses 2 bildet. Der
Endlosfolienbefüllkopf 6 kann
eine beliebige Form auf weisen und sich über eine beliebige Länge X innerhalb
des Grundkörpers 2 von
der Seite des Produktanschlusses 3 erstrecken. Über die
gesamte Länge
X des Endlosfolienbefüllkopfes 6 verlängert dieser
den Produktanschluss 3 innerhalb des Grundkörpers 2.
Der Produktanschluss 3 außerhalb des Grundkörpers 2 bzw.
dessen durch den Endlosfolienbefüllkopf 6 gebildeter
weiterer Verlauf innerhalb des Grundkörpers 2 kann einen
beliebigen Querschnitt, wie z. B. rund, oval oder rechteckig aufweisen.
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An
dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 ist
eine Endlosfolie 5, die in einem Folienpaket 51 gespeichert
ist, befestigt. Je nach Ausmaß der
Breite Y des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und des
daraus resultierenden Raumes 21 zwischen dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 und der
Begrenzung 22 des Grundkörpers 2 kann ein Folienpaket 51 mit
beliebiger Meterzahl an Endlosfolie vorgesehen werden. Ein erstes
Ende 52 der Endlosfolie 5 wird an dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 mit
einer Befestigungsvorrichtung 62, die vorzugsweise aus
Nuten, in die ein Spannring eingespannt wird, gebildet ist, befestigt.
Als Spannring kann ein O-Ring oder jedes andere Spannmittel dienen.
Das Zusammenspiel beider Nuten wird weiter unten bei der Erläuterung
eines Verfahrens zur Befüllung
eines Behälters
unter Verwendung der Befüllungsvorrichtung
erläutert
werden. Das andere Ende 53 der Endlosfolie 5 wird
unterhalb des Endlosfolienbefüllkopfes 6,
seine Öffnung 55 umgebend,
mit einem Verschluss 54 verschlossen.
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Weiterhin
ist am Umfang des Endlosfolienbefüllkopfes 6 eine variable
Dichtung 11, vorzugsweise eine Blähdichtung vorgesehen, mit der
die Endlosfolie 5 abdichtend an den Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 gedrückt werden
kann. An einer beliebigen Stelle des Grundkörpers 2 können Filter 9 vorgesehen
sein, durch die sowohl Luft aus dem Innenraum 23 des Grundkörpers 2 als
auch in diesen strömen kann.
Auszugleichende Drücke
entstehen z. B. beim Einführen
der Hände
in die Handeingriffe 7 oder während des Befüllvorgangs
aufgrund des in den Grundkörper 2 eingebrachten
Produkts.
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An
einer durch die Handeingriffe 7 zugänglichen Position ist weiterhin
ein Abfallraum 8 angeordnet, in den der während des
Befüllverfahrens,
das später
erläutert
wird, entstehende Müll
bzw. die Restfolien der Liner eingebracht und aus der Befüllungsvorrichtung
ohne in Kontakt mit der Umgebung oder einem Anwender zu kommen ausgeschleust
werden kann.
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Am
unteren Ende der Befüllungsvorrichtung ist
ein Behälteranschluss 4 angeordnet,
an den ein zu befüllender
Behälter 10 angeschlossen
und durch eine Austragsöffnung 43 hindurch
gefüllt
werden kann. Der Behälteranschluss 4 weist
ein Dichtelement 41 auf, das zwischen der Befüllungsvorrichtung und
dem zu befüllenden
Behälter 10,
wenn dieser angeschlossen ist, abdichtet. Außerdem ist an der Austragsöffnung 43 eine
Befestigungsvorrichtung 42 gebildet, die ebenso wie die
oben erläuterte
Befestigungsvorrichtung 62 aus zwei Nuten gebildet werden kann.
Die Funktionsweise dieser Befestigungsvorrichtung 42 wird
in der folgenden Beschreibung des Verfahrens zur Befüllung eines
Behälters
unter Verwendung der Befüllungsvorrichtung
erläutert
werden.
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Unter
Bezug auf 1 bis 6 wird im
Folgenden ein Verfahren zum Befüllen
eines Behälters unter
Verwendung der oben erläuterten
Befüllungsvorrichtung
gegeben werden.
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Unter
wiederholtem Bezug auf 1 wird zuerst ein zu befüllender
Behälter 10 unterhalb
der Befüllungsvorrichtung
angeordnet. Der Behälter 1 ist innerhalb
mit einer Umhüllung 12,
die von einem Anwender im Behälter
angeordnet wurde und nach dem Befüllvorgang einen Sekundärliner bildet,
versehen. Der Sekundärliner 12 ist
in diesem Zustand geöffnet und
noch nicht mit dem Behälteranschluss 4 verbunden. Die
Austragsöffnung 43 ist
mit einem Liner 121, der ein Rest des zuvor gefüllten Behälters 10 bzw. des
Sekundärliners 12 ist,
verschlossen. Der Restliner 121 ist mit der Befestigungsvorrichtung 42 an
der Austragsöffnung 43 des
Behälteranschlusses 4,
diese umschließend,
befestigt. Die Befestigungsvorrichtung 42 weist, wie oben
erläutert,
zwei Nuten auf, in die sich ein Spannring einfügen kann. Der Restliner 121 ist
zwischen dem Spannring und der unteren der beiden Nuten 42 angeordnet
und wird durch das Wechselspiel des Spannrings mit der unteren Nut
an der Austragsöffnung 43 des
Behälteranschlusses 4 befestigt.
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Innerhalb
des Grundkörpers 2 ist
das Folienpaket 51 in dem Raum 21 angeordnet,
wobei das erste Ende 52 der Endlosfolie 5 an der
oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 62, die wie oben
erläutert, ebenfalls
aus zwei Nuten gebildet sein kann, befestigt. Die Funktionsweise
dieser beiden Nuten 62 wird weiter unten erläutert werden.
Das andere Ende der Endlosfolie 51 ist zwischen der Blähdichtung 11 und dem
Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 hindurchgeführt und
unterhalb der Öffnung 55 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 verschlossen.
Das Verschließen
der Endlosfolie 5 unterhalb der Öffnung 55 kann z.
B. mit einem Kabelbinder, einem Draht, einem Klebeband oder bekannten
Verschweißtechniken
durch den Anwender durch die Eingriffe 7 hindurch bewerkstelligt
werden.
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Die
Blähdichtung 11 drückt in diesem
Zustand die Endlosfolie leicht an den Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6,
um zu verhindern, dass Kleinstmengen des im vorherigen Befüllvorgang
abgefüllten
Schüttguts
bzw. Produkts in den Raum 57 oberhalb der Blähdichtung 11,
d. h. der Raum, der von der Endlosfolie 5 und dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 ungefähr zwischen
den beiden Nuten 62 gebildet ist, eindringen kann. Die
Anpresskraft der Blähdichtung
wird in diesem Zustand derart eingestellt, dass es dem Anwender
immer noch möglich
ist, die Endlosfolie 5 aus dem Folienpaket 51 weiter herauszuziehen.
Dies kann entweder durch vollständige
oder teilweise Entspannung der Blähdichtung 11 bewerkstelligt
werden.
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In
einem weiteren Schritt, wie in 2 gezeigt,
ist der Sekundärliner 12 an
der Befestigungsvorrichtung 42 befestigt. Hierfür wird der
Sekundärliner 12 mit
einem Spannring, der sich in die obere Nut der Befestigungsvorrichtung 42 einfügt an dem
Behälteranschluss 4 festgeklemmt.
Die Austragsöffnung 43 ist
immer noch mit dem Rest 121 des Sekundärliners 12 des vorherigen
Befüllvorgangs
verschlossen.
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Darauffolgend
wird, wie in 3 dargestellt, der zu befüllende Behälter 1 über eine
nicht gezeigte Hubvorrichtung angehoben und mit seinem oberen Rand 101 gegen
das Dichtelement 41, das als Elastomerdichtung ausgestaltet
sein kann, gedrückt.
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Im
weiteren Befüllvorgang
greift der Anwender durch die Handeingriffe 7 in die Befüllungsvorrichtung
ein und entfernt den Restliner 121 von der Austragsöffnung 43,
so dass der Sekundärliner 12 zugänglich ist.
Die Öffnung 55 ist,
wie oben erklärt, geschlossen
und somit der Bereich 23 mit den Handeingriffen 7 und
der durch die Austragsöffnung 43 geöffnete Sekundärliner 12 von
dem Produktanschluss 3 getrennt, weshalb keine Rückstände des
Produktes aus dem vorhergehenden Befüllvorgang in den Sekundärliner gelangen
können.
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Der
Restliner 121 wird von einem Anwender in den seitlichen
Abfallbereich 8 geführt,
aus dem dieser, wie später
erläutert,
aus der Befüllungsvorrichtung 1 ausgeschleust
werden kann.
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Nach
Entfernung des Restliners 121 kann der Spannring, der den
Sekundärliner 12 an
der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 42 festklemmt auf
die untere Nut verschoben werden, damit der zwischen den Nuten liegende
Bereich auch nicht mit Kleinstmengen des abzufüllenden Produkts, die in einem
Störfall
in dem Grundkörper 2 entstehen
können,
in Kontakt kommt. Außerdem
steht die obere Nut der Befestigungsvorrichtung 42 nach
Verschieben des Spannringes auf die untere Nut für die Befestigung eines weiteren
Sekundärliners
im nächsten Befüllvorgang
zur Verfügung.
An dieser Stelle sei erwähnt,
dass die Endlosfolie 5 immer verschlossen ist, weshalb
der durch die Endlosfolie 51 abgetrennte Bereich 23,
der mit den Handschuheingriffen 7 zugänglich ist, nur im Störfall mit
dem abzufüllenden Produkt
in Kontakt kommt.
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Der
den Sekundärliner 12 festklemmende Spannring
kann entweder durch die Handschuheingriffe 7 innerhalb
der Befüllungsvorrichtung
durch die Austragsöffnung 43 hindurch
verschoben werden. Es ist aber ebenfalls denkbar, dass der Restliner 121 über die
Handschuheingriffe 7 entfernt wird, der den Sekundärliner 12 festklemmende
Spannring auf die untere Nut der Verbindungsvorrichtung 42 verschoben
und erst danach der zu befüllende
Behälter 10 angehoben
bzw. an das Dichtelement 41 der Anschlussvorrichtung 4 gedrückt wird.
Selbstverständlich
ist das Verschieben des Spannringes auch nach dem Befüllen des
Behälters 10 möglich.
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Nachdem
der Restliner 121 von der Austragsöffnung 43 entfernt
worden ist, zieht der Anwender über
die Handschuheingriffe 7 die Endlosfolie 5 weiter
aus dem Folienpaket 51, so dass der zu befüllende Behälter 1 vollständig mit
der verschlossenen Endlosfolie ausgelegt ist. Die Endlosfolie 5,
die sich in diesem Zustand in dem zu befüllenden Behälter 10 befindet,
bildet nach dem Befüllvorgang
einen Primärliner 56.
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Bevor
der zu befüllende
Behälter,
bzw. die Endlosfolie 5 gefüllt wird, erweitert sich die
Blähdichtung 11 derart,
dass sie die Endlosfolie 5 stark an den Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 drückt. Hierdurch
wird verhindert, dass das abzufüllende
Produkt in den Raum 57 zwischen dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und
der Endlosfolie 5 oberhalb der Blähdichtung 11 eindringen
kann.
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Wie
in 4 gezeigt, wird im folgenden Schritt der Behälter 1 mit
dem abzufüllenden
Produkt gefüllt.
Hierfür
kann ein nicht gezeigtes Ventil das innerhalb des Produktanschlusses
liegen kann oder ein Ele ment des Produktionsprozesses bzw. des Speichers
bildet, geöffnet
werden.
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Nach Überführung einer
gewünschten
Menge greift ein Anwender durch die Handeingriffe 7 in den
Grundkörper 2 ein
und verschließt
die sich überhalb
des zu befüllenden
Behälters 10 befindliche Endlosfolie 5,
so dass das Produkt innerhalb des Behälters 10 verschlossen
wird (5). Vorteilhafterweise wird die Endlosfolie 5 an
zwei benachbarten Stellen, z. B. durch einen Kabelbinder, einen
Draht oder ein Klebeband verschlossen und zwischen den Verschlüssen durchtrennt.
Auf diese Weise wird die Endlosfolie so getrennt, dass das abzufüllende Produkt
keinen Kontakt mit dem durch die Handeingriffe 7 zugänglichen
Raum 23 hat und zwischen den Sekundärliner 12 und den
Primärliner 56 durch
die Austragsöffnung 43 hindurch
eindringen kann.
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Der
Abbindevorgang ist in 5 gezeigt.
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Für das Verschließen der
Endlosfolie 5 können
aber auch Verschweißtechniken
verwendet werden. Selbiges gilt für das folgende Trennen des
Sekundärliners 12.
Es sei erwähnt,
dass alle erläuterten Verschließtechniken
auf alle Ausführungsformen
anwendbar sind.
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Im
letzten Schritt wird der geschlossene Primärliner 56 in den Behälter 1 bzw.
den Sekundärliner 12 gelegt,
der zu befüllende
Behälter über die
nicht gezeigte Hubvorrichtung abgesenkt und der Sekundärliner 12 auf
gleiche Weise wie die Endlosfolie 5 zweimal abgebunden
und durchtrennt (6). Im Ergebnis kehrt die Befüllungsvorrichtung
in ihre Grundstellung aus 1 zurück und der
abgefüllte
Behälter 10 kann
mit einem Deckel verschlossen und an einen gewünschten Ort transportiert werden.
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Aus
dem Obigen ist ersichtlich, dass mit der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung
ein Behälter
effizient und schnell befüllt
werden kann, wobei das abzufüllende
Produkt mit zwei Linern umhüllt
ist und zwischen dem Primär-
und Sekundärliner
sich kein abzufüllendes
Pro dukt befindet, wodurch das Produkt sicher und gefahrenlos umschlossen
ist. Außerdem
besteht keine Gesundheitsgefährdung
für die
mit der Befüllungsvorrichtung 1 arbeitenden
Menschen.
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Unter
Bezug auf 7 wird eine zweite bevorzugte
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung
erläutert
werden. Die Befüllungsvorrichtung
aus 7 unterscheidet sich zu der der ersten Ausführungsform
dadurch, dass an dem Behälteranschluss 4 keine
Befestigungsvorrichtung 42 für den Sekundärliner 12 vorgesehen
ist. Der Abfüllvorgang
unterscheidet sich von dem der ersten Ausführungsform wie folgt. Der Sekundärliner 12 wird
vor dem Anheben des Behälters 1 über dessen Rand 101 gelegt
und nach dem Anheben des Behälter 1 zwischen
der Elastomerdichtung 41 und dem oberen Rand 101 des
Behälters 10 festgeklemmt. Nachdem,
wie in der ersten Ausführungsform,
das abzufüllende
Produkt durch die Austragsöffnung 43 in
den Behälter 10 überführt, die
Endlosfolie zweimal abgebunden und dazwischen durchtrennt worden
ist und der Primärliner
sich vollständig
in dem Behälter 10 befindet,
wird der Behälter 10 abgesenkt
und der Sekundärliner 12 durch
den Anwender verschlossen. Die Vorrichtung der zweiten bevorzugten
Ausführungsform
ist z. B. für
Stoffe verwendbar, bei denen es vertreten werden kann, dass der
Innenraum 23 des Grundkörpers 2 und
der Raum zwischen dem Primär-
und Sekundärliner
in Kontakt mit der Umgebung kommt. Im Ergebnis kann der Befüllvorgang
mit der Befüllungsvorrichtung
der zweiten bevorzugten Ausführungsform
schneller durchgeführt
werden.
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In
einer dritten bevorzugten Ausführungsform
wird an dem Behälteranschluss 4 an
den Nuten der Befestigungsvorrichtung 42 ein weiteres Folienpaket
vorgesehen. Dieses wird auf gleiche Art und Weise wie das Folienpaket 51 innerhalb
des Grundkörpers 2 an
dem Behälteranschluss 4 befestigt.
D. h. das eine Ende wird an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 42 festgeklemmt
und das andere Ende wird un terhalb der Austragsöffnung 43 auf gleiche
Art und Weise wie die Endlosfolie 5 innerhalb des Grundkörpers verschlossen.
Zusätzlich
kann eine äquivalente
Blähdichtung
zu der in dem Grundkörper 2 liegenden
an dem Behälteranschluss
vorgesehen sein. Der unterhalb des Behälteranschlusses 4 angeordnete
Behälter 10 weist
in diesem Fall keinen Sekundärliner 12 auf.
Dieser wird durch Ziehen an der Endlosfolie, die an der Befestigungsvorrichtung 42 befestigt
ist, gebildet. Genauer heißt
das, dass der Anwender an der Endlosfolie so lange zieht, bis der Behälter 10 mit
der Endlosfolie, die an der Befestigungsvorrichtung 42 des
Behälteranschlusses 4 befestigt
ist, den Behälter 10 auskleidet.
In dieser Ausführungsform
kann das Dichtelement 41 über eine Verlängerung
nach unten versetzt sein, so dass das Folienpaket an dem Behälteranschluss 4 bei
Anheben des zu befüllenden
Behälters 10 nicht
in den Behälter 10 aufgenommen
werden muss. Der restliche Befüllvorgang
ist identisch mit dem der ersten und zweiten bevorzugten Ausführungsform.
Nachdem der Befüllvorgang
beendet ist und der Primärliner nach
Durchtrennen der Endlosfolie 5 gebildet ist, wird der Behälter 10 abgesenkt
und die an dem Behälteranschluss 4 befestigte
Endlosfolie zweifach abgebunden und zwischen den Abbindestellen
durchtrennt. Hierdurch wird der Sekundärliner 12 gebildet.
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Wie
in den beiden vorherigen bevorzugten Ausführungsformen, kann hierdurch
ein Behälter
mit einem Produkt gefüllt
werden, ohne dass der Anwender in Kontakt mit dem Produkt oder das
Produkt selbst in Kontakt mit der Umgebung kommt. Eine Kontamination
des Produktes kann somit ebenfalls effektiv verhindert werden.
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Wie
aus den Erläuterungen
zu den Ausführungsformen
verständlich,
ist es auch möglich,
mit der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung 1 einen
Behälter
ohne Sekundärliner 12 und
nur unter Verwendung des Primärliners 56 zu
befüllen.
Dies kann z. B. bei Produkten ge wünscht sein, die gefahrlos und
nicht gesundheitsgefährdend
sind, sondern nur die Umgebung verunreinigen würden.
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Im
Folgenden werden noch Funktionen und Merkmale, die allen Ausführungsformen
gleich sind, beschrieben werden. Wenn die Endlosfolie 5,
die in dem Folienpaket 51 aufgenommen ist, zu Ende ist,
ist die Endlosfolie unterhalb der Öffnung 55 wie vorher beschrieben,
geschlossen und das andere Ende 52 ist an der oberen Nut
der Befestigungsvorrichtung 62 befestigt. Wenn ein neues
Folienpaket 5 in den Grundkörper 2 eingebracht
ist, wird es über
den Endlosfolienbefüllkopf 6 in
den Raum 21 eingesetzt. Damit dies ermöglicht wird, ohne die Blähdichtung 11 zu entfernen,
kann der Endlosfolienbefüllkopf 6 eine Verbreiterung 63 aufweisen.
Hierdurch kann ein Folienpaket mit einem Innendurchmesser, der größer ist als
der Außendurchmesser
der Blähdichtung 11,
an dem Endlosfolienbefüllkopf 6 befestigt
werden.
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Das
erste Ende 52 der zu Ende gehenden Endlosfolie 5 wird
mit dem festklemmenden Spannring zusammen auf die untere Nut der
Befestigungsvorrichtung 62 verschoben und das erste Ende 52 der
neuen Endlosfolie 5 mit einem zusätzlichen Spannring an der oberen
Nut der Befestigungsvorrichtung 62 festgeklemmt. Das andere
Ende 53 der neuen Endlosfolie wird ebenfalls zwischen der
Blähdichtung
und dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 hindurchgeführt, wobei
sie den Rest der alten Endlosfolie 5 einschließt.
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Der
Rest der alten Endlosfolie wird von der unteren Nut der Befestigungsvorrichtung 62 gelöst und durch
den Raum zwischen dem Außenumfang 61 des
Endlosfolienbefüllkopfes 6 und
der Blähdichtung 11 hindurchgezogen.
Die Restfolie der alten Endlosfolie 5 wird durch zweimaliges
Abbinden der neuen Endlosfolie 5 eingeschlossen und durch Durchtrennen
der neuen Endlosfolie 5 zwischen den Abbindestellen von
der neuen Endlosfolie 5 getrennt. Dieser Rest bzw. Abfall
kann wie der Rest 121 des Sekundärliners 12 in den
Abfallraum 8 gelegt werden.
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Alternativ
hierzu kann bei dem Wechseln des Folienpakets 51 die Blähdichtung 11 über einen Scharnier,
der von einem Arm, der sich von einer beliebigen Stelle der Innenbegrenzung 22, 32 des Grundgehäuses 2 erstreckt,
gehaltert wird, nach unten geklappt werden. In dem heruntergeklappten
Zustand wird ein neues Folienpaket 51 an dem Endlosfolienbefüllkopf 6 und
die Enden der Endlosfolie 5 auf die gleiche oben beschriebene
Art und Weise an den Nuten der Befestigungsvorrichtung 62 über einen Spannring
befestigt. Darauffolgend wird die Blähdichtung 11 nach
oben geklappt und ein nächster
Befüllvorgang
durchgeführt.
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Allgemein
kann das Endlosfolienpaket auf einem Träger, der in den Zeichnungen
nicht gezeigt ist, befestigt sein. Durch solch einen Träger sind
die Handhabung und insbesondere die oben erklärten Wechselvorgänge leichter.
Wenn ein Endlosfolienpaket zu Ende ist, wird der leere Träger von
dem Endlosfolienbefüllkopf 6 abgezogen
und der neue Träger mit
der neuen Endlosfolie an diesem befestigt.
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Der
sich in dem Abfallraum 8 befindliche Müll, d. h. die Restfolien der
Endlosfolie 5 oder der Rest 121 des Sekundärliners
wird aus diesem ausgeschleust. Dies kann ähnlich wie die Befestigung
und Trennung des Sekundärliners 12 durchgeführt werden.
Hierfür
kann der Abfallbereich 8 durch einen Folienbeutel gebildet
sein, in den der in dem Grundkörper 2 entstehende
Müll überführt wird.
Wenn der Beutel des Abfallbereichs 8 gefüllt ist,
kann dieser durch zweimaliges Abbinden und Durchtrennen zwischen
den Abbindestellen von der Befüllungsvorrichtung
getrennt werden. Das Wechseln des Folienbeutels wird wie das Wechseln
des Sekundärliners 12 unter
Verwendung zweier Nuten als Befestigungsvorrichtung durchgeführt.
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Eine
weitere Möglichkeit,
den sich in dem Abfallbereich 8 befindlichen Müll von der
Befüllungsvorrichtung
zu trennen, ist außerhalb
des Grundkörpers 2 um
den Abfallbereich 8 herum ein weiteres Endlosfolienpaket
vorzusehen, das, den Abfallbereich 8 außen umhüllend, ver schlossen wird und
das aus dem Folienpaket gezogen werden kann. Hierdurch kann eine
beliebige Menge an Müll
aus dem Grundkörper 2 in
den Abfallbereich bzw. in den außen durch die zusätzliche
Endlosfolie gebildeten Beutel überführt werden.
Der sich in der zusätzlichen Endlosfolie
außerhalb
der Befüllungsvorrichtung 2 befindliche
Müll kann
durch zweimaliges Abbinden und Durchtrennen zwischen den Abbindestellen
von der Befüllungsvorrichtung
getrennt werden.
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Als
vorteilhafte Ausgestaltung kann der Grundkörper 2 für eine komfortable
Handhabung durch den Anwender noch ein Fenster aufweisen, durch
das der Anwender Einblick in den Grundkörper 2 erhält und seine
Tätigkeiten,
wie z. B. das Abbinden oder das Wechseln der Endlosfolie, visuell überprüfen kann.
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Zu
der Endlosfolie 5 und dem Liner 12 sei noch Folgendes
erwähnt.
In der vorherigen Beschreibung sind diese als folienartige Stoffe
beschrieben worden. Diese Beschreibung ist nicht einschränkend auf
ein Kunststoffmaterial zu verstehen, sondern es kann sich auch um
einen textilartigen Stoff handeln. Je nach abzufüllendem Produkt, d. h. der
Feinheit bzw. Körnigkeit
des Produkts, kann das Hüllmittel 5, das
vorher als Endlosfolie beschrieben wurde, aus einem beliebigen Material
gebildet sein. Selbiges gilt für
den Sekundärliner 12 bzw.
die den Sekundärliner bildende
weitere Endlosfolie, die an der Austragsöffnung 43 befestigt
ist.
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In
der vorherigen Beschreibung wurde der Behälteranschluss 4 derart
beschrieben, dass ein zu befüllender
Behälter 10 über eine
nicht gezeigte Hubvorrichtung gegen das Dichtelement 41 gedrückt wird.
Es ist aber selbstverständlich,
dass eine Hubvorrichtung an dem Behälteranschluss 4 selbst
vorgesehen sein kann, die einen zu befüllenden Behälter 10 anhebt. Weiterhin
kann die Befestigung des zu befüllenden
Behälters
an dem Behälteranschluss 4z. B.
durch einen Klemm- bzw. Schnallenanschluss bewerkstelligt werden.
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Die
beschriebene Befestigung des Sekundärliners an dem Behälteranschluss 4 ist
ebenfalls nicht auf eine Befestigung mittels Spannringen beschränkt. Der
Sekundärliner
kann auch über
andere Klemmvorrichtungen, wie zum Beispiel Sackschnalienanschlüsse oder
eine Blähdichtung,
verbunden werden. Außerdem
kann an dem Behälteranschluss 4 eine
weitere Blähdichtung,
die zu beliebigen Zeitpunkten des Befüllverfahrens den Sekundärliner an den
Behälteranschluss 4 drücken kann,
vorgesehen sein.
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Die
in der vorherigen Beschreibung beschriebenen Filter 9,
wobei auch nur ein einziger vorgesehen sein kann, können beispielhaft
auf zwei verschiedene Art und Weisen gewechselt werden.
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Einerseits
kann die Filterpatrone beim Wechselvorgang nach Innen durchgestoßen werden
und über
die Eingriffe 7 über
den Abfallraum 8 entsorgt werden. Diese Variante wird auch
als Push-trough-Technik bezeichnet.
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Andererseits
kann die Filterpatrone nach außen
entnommen werden, wobei hierbei akzeptiert wird, dass der Innenraum 23 des
Grundkörpers 2,
der über
die Handeingriffe 7 zugänglich
ist bzw. der Raum zwischen dem Primär- und Sekundärliner geöffnet wird.
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Grundsätzlich sei
zu der Befüllungsvorrichtung 1 noch
erwähnt,
dass diese modular aufgebaut sein kann. Hierunter ist zu verstehen,
dass der Produktanschluss 3 in Abhängigkeit des Produktionsprozesses
oder des Speichers, aus denen das Produkt abzufüllen ist, abgenommen und durch
einen anderen ersetzt werden kann. In diesem Fall könnte beispielsweise
der obere Abschnitt 32 des Grundkörpers 2 zusammen mit
dem Produktanschluss 3 gewechselt werden.
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Der
innerhalb des Grundkörpers 2 vorgesehene
Endlosfolienbefüllkopf 6 ist
ebenfalls wechselbar. D. h. je nach Abmaße des Produktanschlusses 3 kann
der Endlosfolienbefüllkopf 6 gewechselt
werden. Die Abmaße
X und Y können
ebenfalls beliebig variieren, so dass verschiedenartige Folienpakete 51 verwendet
werden können.
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Wie
aus der gesamten vorherigen Beschreibung ersichtlich, kann eine
Vorrichtung und ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters geschaffen
werden, mit denen es möglich
ist, einen Behälter
mit einem Produkt zu befüllen,
wobei das abgefüllte
Produkt durch zwei Liner umgeben ist und kein Produkt in den Bereich
zwischen den beiden Linern eindringen kann.