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DE102008001752A1 - Befüllungsvorrichtung und Verfahren zum Befüllen von Behältern - Google Patents

Befüllungsvorrichtung und Verfahren zum Befüllen von Behältern Download PDF

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DE102008001752A1
DE102008001752A1 DE200810001752 DE102008001752A DE102008001752A1 DE 102008001752 A1 DE102008001752 A1 DE 102008001752A1 DE 200810001752 DE200810001752 DE 200810001752 DE 102008001752 A DE102008001752 A DE 102008001752A DE 102008001752 A1 DE102008001752 A1 DE 102008001752A1
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DE
Germany
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filled
endless
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Withdrawn
Application number
DE200810001752
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English (en)
Inventor
Martin Rohse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hecht Anlagenbau GmbH
Original Assignee
Hecht Anlagenbau GmbH
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Publication date
Application filed by Hecht Anlagenbau GmbH filed Critical Hecht Anlagenbau GmbH
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Priority to EP09745661A priority patent/EP2282941A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10), welcher ein Gehäuse (2) mit einem Produktanschluss (3) für den Anschluss an eine Produktquelle, eine Austragsöffnung (43), an die der zu befüllende Behälter (10) anschließbar ist, mindestens einen Eingriff (7), über den das Gehäuse (2), ohne mit dem Innenraum in direkten Kontakt zu kommen, zugänglich ist, und ein in dem Gehäuse (2) angeordnetes Endloshüllmittel (5), wobei das Endloshüllmittel den Produktanschluss (3) umschließt, in den zu befüllenden Behälter (10) durch die Austragsöffnung (43) ziehbar ist und in dem zu befüllenden Behälter (10) eine Primärumhüllung (56) bildet, umfasst. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Befüllen von Behältern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befüllen von Behältern und ein Verfahren zum Befüllen von Behältern.
  • In vielen Industriezweigen werden Pulver- oder granulatförmige Stoffe, im Folgenden Produkte genannt, entweder hergestellt oder für eine Weiterverarbeitung benötigt. In den meisten Fällen ist aufgrund der geforderten Produktqualität, d. h. der Reinheit der Produkte oder der Giftigkeit bzw. Gesundheitsgefährdung dieser eine geschlossene Handhabung der Produkte zwingend erforderlich.
  • Um einen möglichst hohen Sicherheitsgrad zur Verhinderung einer Kontamination der Umgebung bzw. des Produktes selbst zu verhindern, werden die Produkte in ihren Transportbehältern, wie z. B. Fässern, von einer weiteren Umhüllung, die als Liner bezeichnet wird, umgeben. Hierdurch kann der Transportbehälter ohne Gefahr geöffnet werden, ohne mit dem Produkt in direkten Kontakt zu kommen.
  • Bei sehr gefährlichen Produkten bzw. bei solchen, die einen sehr hohen Reinheitsgrad aufweisen müssen, wird neben einem Primärliner, der das Produkt direkt umgibt, ein Sekundärliner vorgesehen, mit dem das in dem Transportbehälter durch den Primärliner umhüllte Produkt ein weiteres Mal umgeben wird.
  • Wenn das abzufüllende Produkt aus Sicherheitsgründen mit einem Liner oder zwei Linern geschützt werden soll, entsteht der Nachteil, dass der Abfüllvorgang sehr aufwändig wird, weil die Umgebung oder die mit den Produkten arbeitenden Menschen mit den Produkten nicht in Kontakt kommen dürfen und, wenn zwei Liner verwendet werden, in den Raum, der zwischen den Linern liegt, kein Produkt gelangen darf. Ein weiterer Nachteil ist, dass dadurch die Produktivität in einem Betrieb sinkt und sich der Preis des mit Linern geschützten Produkts erhöht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befüllungsvorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, ein Produkt schnell und einfach in einen Behälter abzufüllen, wobei das Produkt mit einem Liner oder zwei Linern umgeben wird, der Anwender oder die Umgebung nicht in Kontakt mit dem Produkt kommt und, wenn zwei Liner verwendet werden, kein abzufüllendes Produkt in den zwischen den Linern liegenden Raum gelangen kann.
  • Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters zu schaffen.
  • Hierfür weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters ein Gehäuse mit einem Produktanschluss für den Anschluss an eine Produktquelle, eine Austragsöffnung, an die der zu befühlende Behälter anschließbar ist, mindestens einen Eingriff, über den das Gehäuse, ohne mit dem Innenraum in direkten Kontakt zu kommen, zugänglich ist und ein in dem Gehäuse angeordnetes Endloshüllmittel auf, wobei das Endloshüllmittel den Produktanschluss umschließt, in den zu befüllenden Behälter durch die Austragsöffnung ziehbar ist und in dem zu befüllenden Behälter eine Primärumhüllung bildet.
  • Mit dieser Vorrichtung kann ein Anwender das erfindungsgemäße Verfahren zum Befüllen eines Behälters durchführen, indem er durch den Eingriff in das Gehäuse eingreifen und das darin angeordnete Endloshüllmittel in einen zu befüllenden Behälter ziehen kann. Nach dem Befüllen umschließt das Endloshüllmittel das abgefüllte Produkt in dem Behälter. Vorteilhaft hierbei ist, dass weder der Anwender mit dem Produkt noch das Produkt selbst mit der Umgebung in Kontakt kommen.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters umfasst diese weiterhin eine Befestigungsvorrichtung an der Austragsöffnung, wobei eine Sekundärumhüllung, die die Primärumhüllung nach der Befüllung in dem zu befüllenden Behälter umgibt, an der Befestigungsvorrichtung anbringbar ist.
  • Durch diese Ausgestaltung kann ein Anwender in einem vorteilhaften Schritt des Verfahrens zum Befüllen eines Behälters, eine Se kundärumhüllung in dem zu befüllenden Behälter anordnen und diese an der Befestigungsvorrichtung befestigen. Im Ergebnis wird das abzufüllende Produkt in dem Behälter zweifach umgeben, wodurch der Sicherheitsgrad erhöht wird, weil in den Raum zwischen den beiden Umhüllungen kein abzufüllendes Produkt eindringen kann.
  • Bevorzugte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Im Folgenden werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum kontaminationsfreien Befüllen von Behältern unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern in einer Grundstellung, wobei ein Behälter, der einen Sekundärliner aufweist, unter der Vorrichtung angeordnet ist,
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern in einem Zustand, in dem nur der Sekundärliner an der Vorrichtung befestigt ist,
  • 3 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern in einem Zustand, in dem auch der den Sekundärliner enthaltende Behälter an der Vorrichtung befestigt ist,
  • 4 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern in einem Zustand, in dem eine Endlosfolie in den innerhalb des zu befüllenden Behälters angeordneten Sekundärliner gezogen ist und das abzufüllende Produkt in den Behälter überführt wird, wobei die Endlosfolie einen in dem Sekundärliner angeordneten Primärliner bildet,
  • 5 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern, wobei die Endlosfolie, die den Primärliner bildet, zweimal abgebunden und zwischen den Abbindestellen getrennt wird, und
  • 6 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern in einem Zustand, in dem der Sekundärliner von der Vorrich tung getrennt wird und die Vorrichtung in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt.
  • 7 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen von Behältern gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform.
  • Im Folgenden wird eine erste bevorzugte Ausführungsform beschrieben werden. 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters, die im Folgenden als Befüllungsvorrichtung bezeichnet wird. Die erfindungsgemäße Befüllungsvorrichtung weist einen Grundkörper 2 auf, in den über einen Eingriff 7, der vorzugsweise durch Handeingriffe 7 gebildet ist, eingegriffen werden kann. Die Handeingriffe können z. B. aus einem Gummimaterial bestehen. Diese Handeingriffe 7 erlauben es dem Anwender, die nötigen Tätigkeiten innerhalb des Gehäuses 2 durchzuführen, ohne mit dem Innenraum oder dem abzufüllenden Produkt in Berührung zu kommen.
  • Der Grundkörper 2 ist an seinem oberen Ende mit einem Produktanschluss 3, der in den Grundkörper 2 führt und über den das abzufüllende Produkt in den Grundkörper 2 einbringbar ist, ausgestattet. Dieser Produktanschluss 3 kann über einen Flansch 31 mit einem das abzufüllende Produkt liefernden Produktionsprozess oder Speicher verbunden werden. Die Verbindung kann z. B. an dem Flansch über Schraubenverbindungen oder Klemmverbindungen bewerkstelligt werden.
  • An dem unteren Ende weist die erfindungsgemäße Befüllungsvorrichtung eine Austragsöffnung 43 auf, durch die das Produkt in einen zu befüllenden Behälter 10 eingebracht werden kann.
  • Innerhalb des Grundkörpers 2 erstreckt sich ein Fortsatz 6, der im Folgenden als Endlosfolienbefüllkopf bezeichnet wird, von der Produktanschlussseite, der einerseits den Produktanschluss 3 innerhalb des Grundkörpers 2 weiterführt und andererseits einen Raum 21 zwischen seiner Außenseite 61 und einer Innenbegrenzung 22 des Grundgehäuses 2 bildet. Der Endlosfolienbefüllkopf 6 kann eine beliebige Form auf weisen und sich über eine beliebige Länge X innerhalb des Grundkörpers 2 von der Seite des Produktanschlusses 3 erstrecken. Über die gesamte Länge X des Endlosfolienbefüllkopfes 6 verlängert dieser den Produktanschluss 3 innerhalb des Grundkörpers 2. Der Produktanschluss 3 außerhalb des Grundkörpers 2 bzw. dessen durch den Endlosfolienbefüllkopf 6 gebildeter weiterer Verlauf innerhalb des Grundkörpers 2 kann einen beliebigen Querschnitt, wie z. B. rund, oval oder rechteckig aufweisen.
  • An dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 ist eine Endlosfolie 5, die in einem Folienpaket 51 gespeichert ist, befestigt. Je nach Ausmaß der Breite Y des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und des daraus resultierenden Raumes 21 zwischen dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und der Begrenzung 22 des Grundkörpers 2 kann ein Folienpaket 51 mit beliebiger Meterzahl an Endlosfolie vorgesehen werden. Ein erstes Ende 52 der Endlosfolie 5 wird an dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 mit einer Befestigungsvorrichtung 62, die vorzugsweise aus Nuten, in die ein Spannring eingespannt wird, gebildet ist, befestigt. Als Spannring kann ein O-Ring oder jedes andere Spannmittel dienen. Das Zusammenspiel beider Nuten wird weiter unten bei der Erläuterung eines Verfahrens zur Befüllung eines Behälters unter Verwendung der Befüllungsvorrichtung erläutert werden. Das andere Ende 53 der Endlosfolie 5 wird unterhalb des Endlosfolienbefüllkopfes 6, seine Öffnung 55 umgebend, mit einem Verschluss 54 verschlossen.
  • Weiterhin ist am Umfang des Endlosfolienbefüllkopfes 6 eine variable Dichtung 11, vorzugsweise eine Blähdichtung vorgesehen, mit der die Endlosfolie 5 abdichtend an den Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 gedrückt werden kann. An einer beliebigen Stelle des Grundkörpers 2 können Filter 9 vorgesehen sein, durch die sowohl Luft aus dem Innenraum 23 des Grundkörpers 2 als auch in diesen strömen kann. Auszugleichende Drücke entstehen z. B. beim Einführen der Hände in die Handeingriffe 7 oder während des Befüllvorgangs aufgrund des in den Grundkörper 2 eingebrachten Produkts.
  • An einer durch die Handeingriffe 7 zugänglichen Position ist weiterhin ein Abfallraum 8 angeordnet, in den der während des Befüllverfahrens, das später erläutert wird, entstehende Müll bzw. die Restfolien der Liner eingebracht und aus der Befüllungsvorrichtung ohne in Kontakt mit der Umgebung oder einem Anwender zu kommen ausgeschleust werden kann.
  • Am unteren Ende der Befüllungsvorrichtung ist ein Behälteranschluss 4 angeordnet, an den ein zu befüllender Behälter 10 angeschlossen und durch eine Austragsöffnung 43 hindurch gefüllt werden kann. Der Behälteranschluss 4 weist ein Dichtelement 41 auf, das zwischen der Befüllungsvorrichtung und dem zu befüllenden Behälter 10, wenn dieser angeschlossen ist, abdichtet. Außerdem ist an der Austragsöffnung 43 eine Befestigungsvorrichtung 42 gebildet, die ebenso wie die oben erläuterte Befestigungsvorrichtung 62 aus zwei Nuten gebildet werden kann. Die Funktionsweise dieser Befestigungsvorrichtung 42 wird in der folgenden Beschreibung des Verfahrens zur Befüllung eines Behälters unter Verwendung der Befüllungsvorrichtung erläutert werden.
  • Unter Bezug auf 1 bis 6 wird im Folgenden ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters unter Verwendung der oben erläuterten Befüllungsvorrichtung gegeben werden.
  • Unter wiederholtem Bezug auf 1 wird zuerst ein zu befüllender Behälter 10 unterhalb der Befüllungsvorrichtung angeordnet. Der Behälter 1 ist innerhalb mit einer Umhüllung 12, die von einem Anwender im Behälter angeordnet wurde und nach dem Befüllvorgang einen Sekundärliner bildet, versehen. Der Sekundärliner 12 ist in diesem Zustand geöffnet und noch nicht mit dem Behälteranschluss 4 verbunden. Die Austragsöffnung 43 ist mit einem Liner 121, der ein Rest des zuvor gefüllten Behälters 10 bzw. des Sekundärliners 12 ist, verschlossen. Der Restliner 121 ist mit der Befestigungsvorrichtung 42 an der Austragsöffnung 43 des Behälteranschlusses 4, diese umschließend, befestigt. Die Befestigungsvorrichtung 42 weist, wie oben erläutert, zwei Nuten auf, in die sich ein Spannring einfügen kann. Der Restliner 121 ist zwischen dem Spannring und der unteren der beiden Nuten 42 angeordnet und wird durch das Wechselspiel des Spannrings mit der unteren Nut an der Austragsöffnung 43 des Behälteranschlusses 4 befestigt.
  • Innerhalb des Grundkörpers 2 ist das Folienpaket 51 in dem Raum 21 angeordnet, wobei das erste Ende 52 der Endlosfolie 5 an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 62, die wie oben erläutert, ebenfalls aus zwei Nuten gebildet sein kann, befestigt. Die Funktionsweise dieser beiden Nuten 62 wird weiter unten erläutert werden. Das andere Ende der Endlosfolie 51 ist zwischen der Blähdichtung 11 und dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 hindurchgeführt und unterhalb der Öffnung 55 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 verschlossen. Das Verschließen der Endlosfolie 5 unterhalb der Öffnung 55 kann z. B. mit einem Kabelbinder, einem Draht, einem Klebeband oder bekannten Verschweißtechniken durch den Anwender durch die Eingriffe 7 hindurch bewerkstelligt werden.
  • Die Blähdichtung 11 drückt in diesem Zustand die Endlosfolie leicht an den Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6, um zu verhindern, dass Kleinstmengen des im vorherigen Befüllvorgang abgefüllten Schüttguts bzw. Produkts in den Raum 57 oberhalb der Blähdichtung 11, d. h. der Raum, der von der Endlosfolie 5 und dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 ungefähr zwischen den beiden Nuten 62 gebildet ist, eindringen kann. Die Anpresskraft der Blähdichtung wird in diesem Zustand derart eingestellt, dass es dem Anwender immer noch möglich ist, die Endlosfolie 5 aus dem Folienpaket 51 weiter herauszuziehen. Dies kann entweder durch vollständige oder teilweise Entspannung der Blähdichtung 11 bewerkstelligt werden.
  • In einem weiteren Schritt, wie in 2 gezeigt, ist der Sekundärliner 12 an der Befestigungsvorrichtung 42 befestigt. Hierfür wird der Sekundärliner 12 mit einem Spannring, der sich in die obere Nut der Befestigungsvorrichtung 42 einfügt an dem Behälteranschluss 4 festgeklemmt. Die Austragsöffnung 43 ist immer noch mit dem Rest 121 des Sekundärliners 12 des vorherigen Befüllvorgangs verschlossen.
  • Darauffolgend wird, wie in 3 dargestellt, der zu befüllende Behälter 1 über eine nicht gezeigte Hubvorrichtung angehoben und mit seinem oberen Rand 101 gegen das Dichtelement 41, das als Elastomerdichtung ausgestaltet sein kann, gedrückt.
  • Im weiteren Befüllvorgang greift der Anwender durch die Handeingriffe 7 in die Befüllungsvorrichtung ein und entfernt den Restliner 121 von der Austragsöffnung 43, so dass der Sekundärliner 12 zugänglich ist. Die Öffnung 55 ist, wie oben erklärt, geschlossen und somit der Bereich 23 mit den Handeingriffen 7 und der durch die Austragsöffnung 43 geöffnete Sekundärliner 12 von dem Produktanschluss 3 getrennt, weshalb keine Rückstände des Produktes aus dem vorhergehenden Befüllvorgang in den Sekundärliner gelangen können.
  • Der Restliner 121 wird von einem Anwender in den seitlichen Abfallbereich 8 geführt, aus dem dieser, wie später erläutert, aus der Befüllungsvorrichtung 1 ausgeschleust werden kann.
  • Nach Entfernung des Restliners 121 kann der Spannring, der den Sekundärliner 12 an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 42 festklemmt auf die untere Nut verschoben werden, damit der zwischen den Nuten liegende Bereich auch nicht mit Kleinstmengen des abzufüllenden Produkts, die in einem Störfall in dem Grundkörper 2 entstehen können, in Kontakt kommt. Außerdem steht die obere Nut der Befestigungsvorrichtung 42 nach Verschieben des Spannringes auf die untere Nut für die Befestigung eines weiteren Sekundärliners im nächsten Befüllvorgang zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Endlosfolie 5 immer verschlossen ist, weshalb der durch die Endlosfolie 51 abgetrennte Bereich 23, der mit den Handschuheingriffen 7 zugänglich ist, nur im Störfall mit dem abzufüllenden Produkt in Kontakt kommt.
  • Der den Sekundärliner 12 festklemmende Spannring kann entweder durch die Handschuheingriffe 7 innerhalb der Befüllungsvorrichtung durch die Austragsöffnung 43 hindurch verschoben werden. Es ist aber ebenfalls denkbar, dass der Restliner 121 über die Handschuheingriffe 7 entfernt wird, der den Sekundärliner 12 festklemmende Spannring auf die untere Nut der Verbindungsvorrichtung 42 verschoben und erst danach der zu befüllende Behälter 10 angehoben bzw. an das Dichtelement 41 der Anschlussvorrichtung 4 gedrückt wird. Selbstverständlich ist das Verschieben des Spannringes auch nach dem Befüllen des Behälters 10 möglich.
  • Nachdem der Restliner 121 von der Austragsöffnung 43 entfernt worden ist, zieht der Anwender über die Handschuheingriffe 7 die Endlosfolie 5 weiter aus dem Folienpaket 51, so dass der zu befüllende Behälter 1 vollständig mit der verschlossenen Endlosfolie ausgelegt ist. Die Endlosfolie 5, die sich in diesem Zustand in dem zu befüllenden Behälter 10 befindet, bildet nach dem Befüllvorgang einen Primärliner 56.
  • Bevor der zu befüllende Behälter, bzw. die Endlosfolie 5 gefüllt wird, erweitert sich die Blähdichtung 11 derart, dass sie die Endlosfolie 5 stark an den Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 drückt. Hierdurch wird verhindert, dass das abzufüllende Produkt in den Raum 57 zwischen dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und der Endlosfolie 5 oberhalb der Blähdichtung 11 eindringen kann.
  • Wie in 4 gezeigt, wird im folgenden Schritt der Behälter 1 mit dem abzufüllenden Produkt gefüllt. Hierfür kann ein nicht gezeigtes Ventil das innerhalb des Produktanschlusses liegen kann oder ein Ele ment des Produktionsprozesses bzw. des Speichers bildet, geöffnet werden.
  • Nach Überführung einer gewünschten Menge greift ein Anwender durch die Handeingriffe 7 in den Grundkörper 2 ein und verschließt die sich überhalb des zu befüllenden Behälters 10 befindliche Endlosfolie 5, so dass das Produkt innerhalb des Behälters 10 verschlossen wird (5). Vorteilhafterweise wird die Endlosfolie 5 an zwei benachbarten Stellen, z. B. durch einen Kabelbinder, einen Draht oder ein Klebeband verschlossen und zwischen den Verschlüssen durchtrennt. Auf diese Weise wird die Endlosfolie so getrennt, dass das abzufüllende Produkt keinen Kontakt mit dem durch die Handeingriffe 7 zugänglichen Raum 23 hat und zwischen den Sekundärliner 12 und den Primärliner 56 durch die Austragsöffnung 43 hindurch eindringen kann.
  • Der Abbindevorgang ist in 5 gezeigt.
  • Für das Verschließen der Endlosfolie 5 können aber auch Verschweißtechniken verwendet werden. Selbiges gilt für das folgende Trennen des Sekundärliners 12. Es sei erwähnt, dass alle erläuterten Verschließtechniken auf alle Ausführungsformen anwendbar sind.
  • Im letzten Schritt wird der geschlossene Primärliner 56 in den Behälter 1 bzw. den Sekundärliner 12 gelegt, der zu befüllende Behälter über die nicht gezeigte Hubvorrichtung abgesenkt und der Sekundärliner 12 auf gleiche Weise wie die Endlosfolie 5 zweimal abgebunden und durchtrennt (6). Im Ergebnis kehrt die Befüllungsvorrichtung in ihre Grundstellung aus 1 zurück und der abgefüllte Behälter 10 kann mit einem Deckel verschlossen und an einen gewünschten Ort transportiert werden.
  • Aus dem Obigen ist ersichtlich, dass mit der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung ein Behälter effizient und schnell befüllt werden kann, wobei das abzufüllende Produkt mit zwei Linern umhüllt ist und zwischen dem Primär- und Sekundärliner sich kein abzufüllendes Pro dukt befindet, wodurch das Produkt sicher und gefahrenlos umschlossen ist. Außerdem besteht keine Gesundheitsgefährdung für die mit der Befüllungsvorrichtung 1 arbeitenden Menschen.
  • Unter Bezug auf 7 wird eine zweite bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung erläutert werden. Die Befüllungsvorrichtung aus 7 unterscheidet sich zu der der ersten Ausführungsform dadurch, dass an dem Behälteranschluss 4 keine Befestigungsvorrichtung 42 für den Sekundärliner 12 vorgesehen ist. Der Abfüllvorgang unterscheidet sich von dem der ersten Ausführungsform wie folgt. Der Sekundärliner 12 wird vor dem Anheben des Behälters 1 über dessen Rand 101 gelegt und nach dem Anheben des Behälter 1 zwischen der Elastomerdichtung 41 und dem oberen Rand 101 des Behälters 10 festgeklemmt. Nachdem, wie in der ersten Ausführungsform, das abzufüllende Produkt durch die Austragsöffnung 43 in den Behälter 10 überführt, die Endlosfolie zweimal abgebunden und dazwischen durchtrennt worden ist und der Primärliner sich vollständig in dem Behälter 10 befindet, wird der Behälter 10 abgesenkt und der Sekundärliner 12 durch den Anwender verschlossen. Die Vorrichtung der zweiten bevorzugten Ausführungsform ist z. B. für Stoffe verwendbar, bei denen es vertreten werden kann, dass der Innenraum 23 des Grundkörpers 2 und der Raum zwischen dem Primär- und Sekundärliner in Kontakt mit der Umgebung kommt. Im Ergebnis kann der Befüllvorgang mit der Befüllungsvorrichtung der zweiten bevorzugten Ausführungsform schneller durchgeführt werden.
  • In einer dritten bevorzugten Ausführungsform wird an dem Behälteranschluss 4 an den Nuten der Befestigungsvorrichtung 42 ein weiteres Folienpaket vorgesehen. Dieses wird auf gleiche Art und Weise wie das Folienpaket 51 innerhalb des Grundkörpers 2 an dem Behälteranschluss 4 befestigt. D. h. das eine Ende wird an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 42 festgeklemmt und das andere Ende wird un terhalb der Austragsöffnung 43 auf gleiche Art und Weise wie die Endlosfolie 5 innerhalb des Grundkörpers verschlossen. Zusätzlich kann eine äquivalente Blähdichtung zu der in dem Grundkörper 2 liegenden an dem Behälteranschluss vorgesehen sein. Der unterhalb des Behälteranschlusses 4 angeordnete Behälter 10 weist in diesem Fall keinen Sekundärliner 12 auf. Dieser wird durch Ziehen an der Endlosfolie, die an der Befestigungsvorrichtung 42 befestigt ist, gebildet. Genauer heißt das, dass der Anwender an der Endlosfolie so lange zieht, bis der Behälter 10 mit der Endlosfolie, die an der Befestigungsvorrichtung 42 des Behälteranschlusses 4 befestigt ist, den Behälter 10 auskleidet. In dieser Ausführungsform kann das Dichtelement 41 über eine Verlängerung nach unten versetzt sein, so dass das Folienpaket an dem Behälteranschluss 4 bei Anheben des zu befüllenden Behälters 10 nicht in den Behälter 10 aufgenommen werden muss. Der restliche Befüllvorgang ist identisch mit dem der ersten und zweiten bevorzugten Ausführungsform. Nachdem der Befüllvorgang beendet ist und der Primärliner nach Durchtrennen der Endlosfolie 5 gebildet ist, wird der Behälter 10 abgesenkt und die an dem Behälteranschluss 4 befestigte Endlosfolie zweifach abgebunden und zwischen den Abbindestellen durchtrennt. Hierdurch wird der Sekundärliner 12 gebildet.
  • Wie in den beiden vorherigen bevorzugten Ausführungsformen, kann hierdurch ein Behälter mit einem Produkt gefüllt werden, ohne dass der Anwender in Kontakt mit dem Produkt oder das Produkt selbst in Kontakt mit der Umgebung kommt. Eine Kontamination des Produktes kann somit ebenfalls effektiv verhindert werden.
  • Wie aus den Erläuterungen zu den Ausführungsformen verständlich, ist es auch möglich, mit der erfindungsgemäßen Befüllungsvorrichtung 1 einen Behälter ohne Sekundärliner 12 und nur unter Verwendung des Primärliners 56 zu befüllen. Dies kann z. B. bei Produkten ge wünscht sein, die gefahrlos und nicht gesundheitsgefährdend sind, sondern nur die Umgebung verunreinigen würden.
  • Im Folgenden werden noch Funktionen und Merkmale, die allen Ausführungsformen gleich sind, beschrieben werden. Wenn die Endlosfolie 5, die in dem Folienpaket 51 aufgenommen ist, zu Ende ist, ist die Endlosfolie unterhalb der Öffnung 55 wie vorher beschrieben, geschlossen und das andere Ende 52 ist an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 62 befestigt. Wenn ein neues Folienpaket 5 in den Grundkörper 2 eingebracht ist, wird es über den Endlosfolienbefüllkopf 6 in den Raum 21 eingesetzt. Damit dies ermöglicht wird, ohne die Blähdichtung 11 zu entfernen, kann der Endlosfolienbefüllkopf 6 eine Verbreiterung 63 aufweisen. Hierdurch kann ein Folienpaket mit einem Innendurchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser der Blähdichtung 11, an dem Endlosfolienbefüllkopf 6 befestigt werden.
  • Das erste Ende 52 der zu Ende gehenden Endlosfolie 5 wird mit dem festklemmenden Spannring zusammen auf die untere Nut der Befestigungsvorrichtung 62 verschoben und das erste Ende 52 der neuen Endlosfolie 5 mit einem zusätzlichen Spannring an der oberen Nut der Befestigungsvorrichtung 62 festgeklemmt. Das andere Ende 53 der neuen Endlosfolie wird ebenfalls zwischen der Blähdichtung und dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 hindurchgeführt, wobei sie den Rest der alten Endlosfolie 5 einschließt.
  • Der Rest der alten Endlosfolie wird von der unteren Nut der Befestigungsvorrichtung 62 gelöst und durch den Raum zwischen dem Außenumfang 61 des Endlosfolienbefüllkopfes 6 und der Blähdichtung 11 hindurchgezogen. Die Restfolie der alten Endlosfolie 5 wird durch zweimaliges Abbinden der neuen Endlosfolie 5 eingeschlossen und durch Durchtrennen der neuen Endlosfolie 5 zwischen den Abbindestellen von der neuen Endlosfolie 5 getrennt. Dieser Rest bzw. Abfall kann wie der Rest 121 des Sekundärliners 12 in den Abfallraum 8 gelegt werden.
  • Alternativ hierzu kann bei dem Wechseln des Folienpakets 51 die Blähdichtung 11 über einen Scharnier, der von einem Arm, der sich von einer beliebigen Stelle der Innenbegrenzung 22, 32 des Grundgehäuses 2 erstreckt, gehaltert wird, nach unten geklappt werden. In dem heruntergeklappten Zustand wird ein neues Folienpaket 51 an dem Endlosfolienbefüllkopf 6 und die Enden der Endlosfolie 5 auf die gleiche oben beschriebene Art und Weise an den Nuten der Befestigungsvorrichtung 62 über einen Spannring befestigt. Darauffolgend wird die Blähdichtung 11 nach oben geklappt und ein nächster Befüllvorgang durchgeführt.
  • Allgemein kann das Endlosfolienpaket auf einem Träger, der in den Zeichnungen nicht gezeigt ist, befestigt sein. Durch solch einen Träger sind die Handhabung und insbesondere die oben erklärten Wechselvorgänge leichter. Wenn ein Endlosfolienpaket zu Ende ist, wird der leere Träger von dem Endlosfolienbefüllkopf 6 abgezogen und der neue Träger mit der neuen Endlosfolie an diesem befestigt.
  • Der sich in dem Abfallraum 8 befindliche Müll, d. h. die Restfolien der Endlosfolie 5 oder der Rest 121 des Sekundärliners wird aus diesem ausgeschleust. Dies kann ähnlich wie die Befestigung und Trennung des Sekundärliners 12 durchgeführt werden. Hierfür kann der Abfallbereich 8 durch einen Folienbeutel gebildet sein, in den der in dem Grundkörper 2 entstehende Müll überführt wird. Wenn der Beutel des Abfallbereichs 8 gefüllt ist, kann dieser durch zweimaliges Abbinden und Durchtrennen zwischen den Abbindestellen von der Befüllungsvorrichtung getrennt werden. Das Wechseln des Folienbeutels wird wie das Wechseln des Sekundärliners 12 unter Verwendung zweier Nuten als Befestigungsvorrichtung durchgeführt.
  • Eine weitere Möglichkeit, den sich in dem Abfallbereich 8 befindlichen Müll von der Befüllungsvorrichtung zu trennen, ist außerhalb des Grundkörpers 2 um den Abfallbereich 8 herum ein weiteres Endlosfolienpaket vorzusehen, das, den Abfallbereich 8 außen umhüllend, ver schlossen wird und das aus dem Folienpaket gezogen werden kann. Hierdurch kann eine beliebige Menge an Müll aus dem Grundkörper 2 in den Abfallbereich bzw. in den außen durch die zusätzliche Endlosfolie gebildeten Beutel überführt werden. Der sich in der zusätzlichen Endlosfolie außerhalb der Befüllungsvorrichtung 2 befindliche Müll kann durch zweimaliges Abbinden und Durchtrennen zwischen den Abbindestellen von der Befüllungsvorrichtung getrennt werden.
  • Als vorteilhafte Ausgestaltung kann der Grundkörper 2 für eine komfortable Handhabung durch den Anwender noch ein Fenster aufweisen, durch das der Anwender Einblick in den Grundkörper 2 erhält und seine Tätigkeiten, wie z. B. das Abbinden oder das Wechseln der Endlosfolie, visuell überprüfen kann.
  • Zu der Endlosfolie 5 und dem Liner 12 sei noch Folgendes erwähnt. In der vorherigen Beschreibung sind diese als folienartige Stoffe beschrieben worden. Diese Beschreibung ist nicht einschränkend auf ein Kunststoffmaterial zu verstehen, sondern es kann sich auch um einen textilartigen Stoff handeln. Je nach abzufüllendem Produkt, d. h. der Feinheit bzw. Körnigkeit des Produkts, kann das Hüllmittel 5, das vorher als Endlosfolie beschrieben wurde, aus einem beliebigen Material gebildet sein. Selbiges gilt für den Sekundärliner 12 bzw. die den Sekundärliner bildende weitere Endlosfolie, die an der Austragsöffnung 43 befestigt ist.
  • In der vorherigen Beschreibung wurde der Behälteranschluss 4 derart beschrieben, dass ein zu befüllender Behälter 10 über eine nicht gezeigte Hubvorrichtung gegen das Dichtelement 41 gedrückt wird. Es ist aber selbstverständlich, dass eine Hubvorrichtung an dem Behälteranschluss 4 selbst vorgesehen sein kann, die einen zu befüllenden Behälter 10 anhebt. Weiterhin kann die Befestigung des zu befüllenden Behälters an dem Behälteranschluss 4z. B. durch einen Klemm- bzw. Schnallenanschluss bewerkstelligt werden.
  • Die beschriebene Befestigung des Sekundärliners an dem Behälteranschluss 4 ist ebenfalls nicht auf eine Befestigung mittels Spannringen beschränkt. Der Sekundärliner kann auch über andere Klemmvorrichtungen, wie zum Beispiel Sackschnalienanschlüsse oder eine Blähdichtung, verbunden werden. Außerdem kann an dem Behälteranschluss 4 eine weitere Blähdichtung, die zu beliebigen Zeitpunkten des Befüllverfahrens den Sekundärliner an den Behälteranschluss 4 drücken kann, vorgesehen sein.
  • Die in der vorherigen Beschreibung beschriebenen Filter 9, wobei auch nur ein einziger vorgesehen sein kann, können beispielhaft auf zwei verschiedene Art und Weisen gewechselt werden.
  • Einerseits kann die Filterpatrone beim Wechselvorgang nach Innen durchgestoßen werden und über die Eingriffe 7 über den Abfallraum 8 entsorgt werden. Diese Variante wird auch als Push-trough-Technik bezeichnet.
  • Andererseits kann die Filterpatrone nach außen entnommen werden, wobei hierbei akzeptiert wird, dass der Innenraum 23 des Grundkörpers 2, der über die Handeingriffe 7 zugänglich ist bzw. der Raum zwischen dem Primär- und Sekundärliner geöffnet wird.
  • Grundsätzlich sei zu der Befüllungsvorrichtung 1 noch erwähnt, dass diese modular aufgebaut sein kann. Hierunter ist zu verstehen, dass der Produktanschluss 3 in Abhängigkeit des Produktionsprozesses oder des Speichers, aus denen das Produkt abzufüllen ist, abgenommen und durch einen anderen ersetzt werden kann. In diesem Fall könnte beispielsweise der obere Abschnitt 32 des Grundkörpers 2 zusammen mit dem Produktanschluss 3 gewechselt werden.
  • Der innerhalb des Grundkörpers 2 vorgesehene Endlosfolienbefüllkopf 6 ist ebenfalls wechselbar. D. h. je nach Abmaße des Produktanschlusses 3 kann der Endlosfolienbefüllkopf 6 gewechselt werden. Die Abmaße X und Y können ebenfalls beliebig variieren, so dass verschiedenartige Folienpakete 51 verwendet werden können.
  • Wie aus der gesamten vorherigen Beschreibung ersichtlich, kann eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Befüllen eines Behälters geschaffen werden, mit denen es möglich ist, einen Behälter mit einem Produkt zu befüllen, wobei das abgefüllte Produkt durch zwei Liner umgeben ist und kein Produkt in den Bereich zwischen den beiden Linern eindringen kann.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10), welche umfasst: ein Gehäuse (2) mit einem Produktanschluss (3) für den Anschluss an eine Produktquelle, eine Austragsöffnung (43), an die der zu befüllende Behälter (10) anschließbar ist, mindestens einen Eingriff (7), über den das Gehäuse (2), ohne mit dem Innenraum in direkten Kontakt zu kommen, zugänglich ist, und ein in dem Gehäuse (2) angeordnetes Endloshüllmittel (5), wobei das Endloshüllmittel den Produktanschluss (3) umschließt, in den zu befüllenden Behälter (10) durch die Austragsöffnung (43) ziehbar ist und in dem zu befüllenden Behälter (10) eine Primärumhüllung (56) bildet.
  2. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters nach Anspruch 1, welche weiterhin umfasst: eine Befestigungsvorrichtung (42) an der Austragsöffnung (43), wobei eine Sekundärumhüllung (12), die die Primärumhüllung (56) nach der Befüllung in dem zu befüllenden Behälter (10) umgibt, an der Befestigungsvorrichtung (42) anbringbar ist.
  3. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10) nach Anspruch 2, welche weiterhin umfasst: ein weiteres Endloshüllmittel, das an der Befestigungsvorrichtung (42) befestigt ist, wobei das weitere Endloshüllmittel die Austragsöffnung (43) umschließt, in den zu befüllenden Behälter ziehbar ist und in dem zu befüllenden Behälter (10) die Sekundärumhüllung (12) bildet.
  4. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3, welche weiterhin umfasst: einen in dem Gehäuse (2) angeordneten Fortsatz (6), wobei der Fortsatz (6) den Produktanschluss (3) innerhalb des Gehäuses (2) verlängert und wobei das Endloshüllmittel (5) an einem Außenumfang (61) des Fortsatzes (6) befestigt ist und eine Öffnung (55) des Fortsatzes (6) umschließt.
  5. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10) nach Anspruch 4, welche weiterhin umfasst: ein Dichtelement (11), über das das Endloshüllmittel (5) an dem Außenumfang (61) abdichtbar ist.
  6. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der mindestens eine Eingriff (7) ein Handeingriff ist.
  7. Vorrichtung zur Befüllung eines Behälters (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Endlosumhüllmittel (5) eine Endlosfolie ist.
  8. Vorrichtung zum Befüllen eines Behälters (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche weiterhin umfasst: eine Schleusenvorrichtung (8), über die in dem Grundkörper (2) entstehendes Restmaterial ausschleusbar ist.
  9. Verfahren zur Befüllung eines Behälters (10), welches folgende Verfahrensschritte umfasst: – Vorsehen eines Gehäuses (2) mit einem Produktanschluss (3), der in den Grundkörper (2) führt, einer Austragsöffnung (43), die aus dem Grundkörper führt und an der der zu befüllende Behälter (10) angeordnet werden kann, und mit mindestens einem Eingriff (7) über den das Gehäuse (2), ohne mit dem Innenraum in direkten Kontakt zu kommen, zugänglich ist, – Vorsehen eines Endloshüllmittels (5) innerhalb des Gehäuses (2), wobei das Endloshüllmittel (5) den Produktanschluss (3) umschließt, – Anordnen eines zu befüllenden Behälters (10) an der Austragsöffnung (43), – Ziehen des Endloshüllmittels (5) über den mindestens einen Eingriff (7) durch die Austragsöffnung (43) in den zu befüllenden Behälter (10), – Füllen des Behälters (10), – Verschließen und Durchtrennen des Endloshüllmittels (5) über den mindestens einen Eingriff (7) und – Lösen des gefüllten Behälters (10) von der Austragsöffnung (43).
  10. Verfahren zur Befüllung eines Behälters (10) gemäß Anspruch 9, welches weiterhin folgende Verfahrensschritte umfasst: – Vorsehen einer Befestigungsvorrichtung (42) an der Austragsöffnung (43), – Anordnen eines weiteren Hüllmittels (12) innerhalb des zu befüllenden Behälters (10), – Befestigen des weiteren Hüllmittels (12) an der Befestigungsvorrichtung (42), – Verschließen und Durchtrennen des weiteren Hüllmittels (12) nach dem Lösen des Behälters (10).
  11. Verfahren zur Befüllung eines Behälters (10) gemäß Anspruch 9, welches weiterhin folgende Verfahrensschritte umfasst: – Vorsehen einer Befestigungsvorrichtung (42) an der Austragsöffnung (43), – Befestigen eines weiteren Endloshüllmittels an der Befestigungsvorrichtung (42) an der Austragsöffnung (43), wobei das weitere Endloshüllmittel den Produktaustrag (43) umschließt, – Ziehen des weiteren Endloshüllmittels in den zu befüllenden Behälter (10), – Verschließen und Durchtrennen des weiteren Endloshüllmittels nach dem Lösen des Behälters.
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