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Die
Erfindung betrifft einen Mikrowellenofen zur thermischen Behandlung
verschiedener Materialien. Derartige Einrichtungen werden auch als
Mikrowelleneinrichtungen bezeichnet und finden bei der thermischen Behandlung,
insbesondere bei der Hochtemperaturbehandlung verschiedener technischer
Güter, verfahrenstechnisch breite Anwendung und kommen
in kleiner und abgewandelter Ausführung auch im privaten
Bereich zur Lebensmittelerwärmung zum Einsatz.
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Die
angestrebte Erwärmung der jeweiligen Materialien erfolgt
in derartigen Mikrowelleneinrichtungen stets durch Absorption der
Energie eines eingespeisten elektromagnetischen Feldes, die unmittelbar
im Volumen des zu erwärmenden Gutes erfolgt. Die mikrowellenspezifische
Art der Erwärmung begründet die Eignung derartiger
Einrichtungen zum schnellen und homogenen Erwärmen, Auftauen,
Pasteurisieren, Sterilisieren, Trocknen, Entbindern und Sintern
von verschiedenen Materialien (z. B. technische Keramik, Ferrite,
etc.) sowie zum Aushärten von Verbundwerkstoffen.
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Stand der Technik
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Seit
der Verwendung von Mikrowelleneinrichtungen zur Erwärmung
unterschiedlicher Substanzen besteht das Problem der Realisierung
einer definierten, möglichst gleichmäßigen
und vom jeweiligen zu behandelnden Füllgut unabhängigen
Feldverteilung bzw. Volumenabsorption der eingespeisten Energie,
was häufig aus nachfolgenden Gründen schwierig
ist.
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Aus
verschiedenen Gründen sind nur bestimmte Frequenzbereiche
für die industrielle, wissenschaftliche und medizinische
Anwendung elektromagnetischer Wellen freigegeben, was zwangsläufig
die Vorgabe der entsprechenden Wellenlängen bedeutet. Diese
so genannten ISM-Frequenzen (Frequencies for industrial, scientific
and medical radio-frequency equipment) sind weltweit durch die Internationale
Fernmeldeunion (IFU) vorgegeben und für Deutschland verbindlich
in EM 55011 und VDE 0875 Teil 11 als Grundfrequenzen für ISM-Geräte
festgelegt. Die erlaubten ISM-Frequenzbänder im Mikrowellenspektrum
von 300 bis 300000 MHz sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
| Frequenzbereiche
nach IEC | ISM-Frequenzbänder | Wellenlänge1) |
| Funkfrequenzen | HF | 6,78 ± 0,015
MHz | 44
m |
| HF | 13,56 ± 0,007
MHz | 22,12
m |
| HF | 27,12
+ 0,163 MHz | 11,06
m |
| VHF | 40,68 ± 0,02
MHz | 7,37
m |
| Mikrowellenfrequenzen | UHF | 433,92 ± 0,87
MHz | 69,14
cm |
| UHF | 915 ± 25
MHz | 32,79
cm2) |
| UHF | 2450 ± 50
MHz | 12,24
cm |
| SHF | 5800 ± 75
MHz | 5,17
cm |
| SHF | 24125 ± 125
MHz | 1,22
cm |
| EHF | 61250 ± 250
MHz | 4,5
mm |
| EHF | 122500 ± 500
MHz | 2,45
mm |
| EHF | 245000 ± 1000
MHz | 1,22
mm |
- 1) Gilt nur für Vakuum (in erster
Näherung auch für Luft)
- 2) In den USA und in Großbritannien angewendet, aber
in Deutschland wegen des Mobilfunks im D-Netz (GSM 900) nicht zugelassen
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Vom
Standpunkt der Mikrowellen-Thermoprozesstechnik sind das UHF-Band
und das SHF-Band mit den Frequenzen 2450 ± 50 MHz und 5800 ± 75
MHz die wichtigsten, weil die Mehrzahl der heute in Betrieb befindlichen
Mikrowellen-Erwärmungsanlagen Magnetrons als Generatoren
verwenden, die in diesen Frequenzbereichen mit Ausgangsleistungen
von 0,6 bis 10 kW und hohem Wirkungsgrad (40 bis 75%) arbeiten.
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Der
Großteil der unterschiedlichen Applikatoren lässt
sich in folgende Klassen einteilen:
Wanderwellen-Applikatoren
Monomode-Applikatoren
(Monomode-Öfen)
Multimode-Applikatoren (Multimode-Öfen)
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Parallel
dazu sind unterschiedliche Klassifizierungen für Mikrowellen-Erwärmungsanlagen
möglich. Zum Beispiel können mikrowellenbasierte
Arbeitseinrichtungen in vier Gruppen eingeteilt werden:
Resonanzhohlräume
oder Mikrowellenöfen,
Wanderwellensysteme oder Hohlleiter,
Streufeld-
oder Hohlraum-Schlitzresonatoren und Freiraumstrahler.
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Daraus
ist ersichtlich, dass eine Unterteilung häufig nach der
Art Energieeinspeisung oder der Art der Realisierung einer angestrebten
Feldverteilung erfolgt, was zugleich auf die Problematik dieses
technischen Aspektes hinweist. Es wird jedoch eine Einteilung nach
dem technologischen Prinzip bevorzugt. Hierbei wird unterschieden
zwischen zwei Typen von Mikrowellen-Erwärmungsanlagen:
„Batch”-Erwärmungsanlagen
(andere Bezeichnung: Chargen-Öfen) und
Durchlauf-Erwärmungsanlagen
(Durchlauf-Öfen)
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Laut
dieser Klassifizierung gehören die Wanderwellen-Applikatoren
(engl. Traveling-Wave-Applicator) sowie Monomode- und Multimode-Applikatoren
mit einem Förderband zu den Durchlauf-Erwärmungsanlagen. Die
Monomode-Applikatoren und Multimode-Applikatoren ohne kontinuierliches
Transportsystem sind dementsprechend „Batch”-Erwärmungsanlagen.
Insbesondere bei „Batch”-Anlagen ist durch die
fehlende kontinuierliche Transportbewegung der Gleichmäßigkeit
der Erwärmung des zu behandelnden Gutes besondere Aufmerksamkeit
zu widmen, was sich besonders bei Monomode-Applikatoren als schwierig
erweist.
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Der
Monomode-Applikator für den „Batch”-Betrieb
(engl. Single-Mode-Applicator) ist ein Resonator, der bei Betriebsfrequenz
nur eine einzige Feldkonfiguration (engl. Mode) zulässt.
Dementsprechend werden die Abmessungen eines solchen Monomode-Applikators,
beispielsweise mit rechteckigem Querschnitt, genau auf die eingespeiste
Wellenlänge abgestimmt. Das Hauptproblem derartiger Applikatoren
besteht darin, dass sich die Feldverteilung im Applikator durch
die Einbringung des Materials verändert, so dass häufig
keine homogene Erwärmung mehr erreicht wird.
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Einen
Ansatz zur Milderung dieses Problems verkörpern Multimode-Applikatoren.
Bei einem Multimode-Applikator (engl. Multi-Mode-Applicator) handelt
es sich um einen Resonator, bei dem mehrere Moden angeregt werden.
Dazu muss der Applikator Abmessungen von mehreren Wellenlängen
in mindestens zwei Richtungen aufweisen. Für einen gegebenen
Frequenzbereich sind dann eine Vielzahl von Moden möglich. Bei
einer eingegebenen Frequenz bietet dieser Applikatortyp das größte
Nutzvolumen. Während bei den anderen Applikatortypen die
Abmessungen aus den technischen Gründen vorgegeben und
begrenzt sind, ist bei diesem Typ die Größe beliebig.
Je größer der Applikator gewählt wird
und je mehr Einsatzstoff sich darin befindet, desto mehr Moden können
darin existieren. Idealerweise sind die Moden so überlagert,
dass sich eine gleichmäßige Feldverteilung ergibt.
Im Haushalt und bei vielen industriellen Anwendungen finden deshalb
Multimode-Applikatoren den häufigsten Einsatz. Untersuchungen
haben jedoch gezeigt, dass die mit derartigen Einrichtungen erreichbare
Gleichmäßigkeit der Feldverteilung für
verschiedene Anwendungen nicht ausreicht und noch immer zu stark
von der Beschickung der Anlage abhängt.
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Um
das Heizgut möglichst homogen zu erwärmen, werden
daher auch zusätzliche Hilfsmittel, wie Modenrührer
und/oder Drehteller, eingesetzt, was natürlich mit einem
erhöhten konstruktiven Aufwand und einer gesteigerten Störanfälligkeit
verbunden ist.
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Nach
der
US 2,956,144 A wird
beispielsweise ein Mikrowellenofen für Lebensmittel offenbart,
der als Applikator einen haubenförmigen Erwärmungsraum
mit dem zu erwärmenden Gut aufweist, wobei das Feld aus
dem Hohlleiter zunächst in einer zusätzlichen
Kammer vor dem Erwärmungsraum mit einem Modenrührer reflektiert
und dadurch verteilt und vergleichmäßigt wird,
wonach das Feld in den Erwärmungsraum mit dem Gut eingeleitet
wird. Es ist weiterhin aus der
US 2,956,144 A bekannt, Resonanzen in möglichst
vielen Richtungen der Applikatorkammer zu ermöglichen und
durch eine entsprechende Feldüberlagerung zu einer möglichst
gleichmäßigen Energieverteilung im Kammervolumen
zu gelangen.
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Es
ist weiterhin aus der
WO
90/03715 A1 bekannt, durch gleichzeitigen Betrieb mehrerer
Energiequellen zu einer Fokussierung des Feldes in den Bereich des
zu erwärmenden Lebensmittels beizutragen. Dabei wird die
Energie des Mikrowellenfeldes nicht direkt eingeleitet, sondern
erreicht das zu erwärmende Gut erst nach Reflektion an
der halbkugelförmigen Applikatorhaube. Die Verwendung von
mehreren Energiequellen gleichzeitig verursacht einen höheren
apparativen Aufwand und damit verbundene Kosten.
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Nach
der
DE 1049019 A wird
eine Einrichtung zur Wärmebehandlung eines aus organischen
Substanzen bestehenden Behandlungsgutes in einem elektromagnetischen
Hochfrequenzfeld offenbart, welche über eine Hornantenne
als Multi-Mode-Applikator das Mikrowellenfeld von unten in den haubenförmigen
Applikator einführt und zusätzlich von oben Infrarot-Strahler
zur Bräunung des Lebensmittelgutes vorgesehen sind. Nachteilig
an dieser Kombination ist die relativ geringe Fokussierung des Mikrowellenfeldes
und die aufwändige Gestaltung der Applikatorhaube mit den
darin integrierten Infrarotstrahlern. Hinzu tritt das bekannte Problem, dass
bei Hornantennen häufig keine gleichmäßige
Verteilung des Mikrowellenfeldes möglich ist, wodurch zusätzliche
konstruktive Maßnahmen erforderlich werden.
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Nach
der
WO 90/03718 A1 ist
eine Mikrowellenerwärmungskammer für Lebensmittel
bekannt, in welcher die Mikrowellenenergie von unten über
eine Hornantenne in den halbkugelförmigen Applikator eingeleitet und
am Applikator reflektiert wird.
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Bei
Mikrowellenöfen für die Hochtemperaturanwendung
sind kastenförmige oder zylinderförmige Applikatoren
bekannt.
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Als
Nachteil der bekannten Geometrien und Strategien zur Erwärmung
mittels Mikrowellenenergie verbleibt somit eine in Bezug auf das
zu erwärmende Gut ungleichmäßige, inhomogene
Feldverteilung, was zur ungleichmäßigen Erwärmung
bis zum Zerstören des zu erwärmenden Gutes führen
kann.
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Nachteilig
ist weiterhin, dass der Einsatz von Drehtellern und/oder so genannten
Feldrührern (Stirrer) sowie von mehreren Magnetrons zur
Erhöhung der Effizienz der Erwärmung des zu behandelnden
Gutes zusätzliche Kosten verursacht. Gleichzeitig wächst
die Störanfälligkeit der damit ausgestatteten
Anlagen, und durch Verschleißeffekte entsteht zusätzlicher
Wartungsaufwand.
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Ein
weiteres Problem herkömmlicher Mikrowellen-Öfen
besteht in der Notwendigkeit, eine Tür bzw. eine Öffnung
für das Einsetzen des Erwärmungsgutes durch spezielle
konstruktive Maßnahmen gegen unerwünschte Leckstrahlung
zu sichern. Das bringt ebenfalls zusätzliche Kosten mit
sich und schafft potentielle Fehlerquellen im Betrieb derartiger
Anlagen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Mikrowellen-Erwärmungsanlage
anzugeben, welche die Nachteile bekannter Einrichtungen vermeidet,
sich vor allem im „Batch”-Betrieb durch eine gegenüber
dem Stand der Technik verbesserte Fokussierung des Feldes auf das
zu erwärmende Gut und ein homogenes Erwärmen des
zu erwärmenden Gutes auszeichnet und keine beweglichen
Zusatzteile, wie Drehteller und Stirrer, aufweist.
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Die
Aufgabe wird durch einen Mikrowellenofen zur thermischen Behandlung
eines Gutes gelöst, bei dem eine Mikrowellen aussendende
Energiequelle mit einer Öffnung eines kammerförmigen
Applikators direkt über einen Hohlleiter verbunden ist
und bei dem der kammerförmige Applikator aus einer das
zu erwärmende Gut kuppelförmig umfangenden Haube
mit einer konkaven Innenfläche und einer Grundplatte besteht,
wobei der Mikrowellenofen insbesondere dadurch gekennzeichnet ist,
dass
- – der Hohlleiter einen konstant
rechteckigen Querschnitt aufweist,
- – die Öffnung zur Einleitung der Mikrowellen
in den kammerförmigen Applikator von einer mikrowellentransparenten
Aufnahme verschlossen ist,
- – das zu erwärmende Gut im geometrischen Zentrum
der konkaven Innenfläche der Haube des Applikators auf
der mikrowellentransparenten Aufnahme platzierbar ist und dass
- – eine Zusatzheizung im Bereich der Grundplatte vorgesehen
ist.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Innenfläche
der Haube für Hochtemperaturanwendungen die Wärmestrahlung
reflektierend ausgebildet.
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Dies
wird vorteilhaft beispielsweise dadurch erreicht, dass die Innenfläche
der Haube aus Metall und/oder verspiegeltem Glas ausgebildet ist
oder metallisch beschichtet ist und zumindest teilweise poliert
ist. Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
weist die polierte Innenfläche eine Rauhigkeit von kleiner
oder gleich 300 μm auf.
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Konstruktiv
wird die Öffnung zur Einspeisung der Mikrowellen in den
Applikator im zentralen Bereich einer ebenen Grundplatte bevorzugt
angeordnet.
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Die
Zusatzheizung ist vorteilhaft um die Öffnung im Bereich
der Grundplatte um das zu behandelnde Gut angeordnet und in den
Bereich der Grundplatte als Widerstands- oder Induktionsheizung
integriert.
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Nach
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die
Querschnittsflächen des Hohlleiters und der Öffnung
des Applikators mit der mikrowellentransparenten Aufnahme modulartig
an die Dimension des Gutes anpassbar ausgebildet. Somit kann bei
einer wechselnden Proben- bzw. Gutgeometrie durch einen Wechsel
von Hohlleiter, Öffnung und mikrowellentransparenter Aufnahme
schnell und kostengünstig eine Anpassung vorgenommen werden,
in deren Ergebnis wiederum optimal fokussierte Felder auf das Gut
wirken.
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Mit ähnlicher
Wirkung vorteilhaft ist es, die Haube zusätzlich oder alternativ
an die Gutgeometrie anzupassen. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen
von Hauben sind halbkugelförmig, halbparaboloidförmig oder
halbellipsoidförmig.
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Zur
Vermeidung von Leckstrahlung weist die Grundplatte eine Nut auf,
in die der Rand der Haube eingreift.
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Die
Konzeption der Erfindung besteht darin, dass nicht die Vergleichmäßigung
der Felder im gesamten Raum des Applikators, sondern gerade im Gegenteil
die Fokussierung sowohl des Mikrowellen-Feldes als auch der Wärmestrahlung
auf das unmittelbare Volumen des thermisch zu behandelnden Gutes
die Effizienz der Anlage entscheidend erhöht. Dadurch sind
gerade im Hochtemperaturbereich Anwendungen möglich, die im
Stand der Technik nicht mit Standard-Magnetrons erreichbar waren.
Die Kombination einer Zusatzwärmequelle mit der Mikrowellenerwärmung
ist vorteilhaft für Hochtemperaturanwendungen, indem die
Aktivierungstemperatur des Gutes schneller erreicht wird. Für
Niedertemperaturanwendungen im Bereich der Lebensmittel wird das
Feldminimum der Mikrowelle durch das Temperaturfeld der Zusatzheizung überlagert
und dadurch ausgeglichen.
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Im
Bereich der Hochtemperaturanwendung besteht der besondere Vorteil
darin, dass die Reflektion der Wärmestrahlung an der konkaven
Haube zu einer Fokussierung der Energie im zentralen Bereich der
Haube und der Grundplatte führt, in welchem das zu behandelnde
Gut platziert ist.
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Die
Fokussierung der Felder zur Erwärmung des thermisch zu
behandelnden Gutes erfolgt einerseits durch die haubenförmige
Gestaltung des Applikators auf der Oberseite und die damit geometrisch
bedingte Reflektion der Wärmestrahlung und andererseits
durch die direkte Einleitung des Mikrowellenfeldes durch das zu
behandelnde Gut hindurch. Die Kombination dieser Maßnahmen
führt zu der vorteilhaften Erhöhung der Effizienz
des erfindungsgemäßen Mikrowellenofens.
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Da
die Haube und die Grundplatte nicht den gleichen Krümmungsradius
aufweisen, lassen sich verschiedene Geometrien realisieren, bei
denen der kammerförmige Applikator so geformt ist, dass
sich überhaupt keine Flächenbereiche der Wand
parallel gegenüberstehen beziehungsweise der Anteil solcher
sich parallel gegenüberstehenden Wandflächen minimiert
wird. Dadurch kommt es zur weitgehenden Unterdrückung der
in herkömmlichen Mikrowellenanlagen für die Feldverteilung
charakteristischen stehenden Wellen. Auch in diesem Fall kann die
Umfassung des zu erwärmenden Gutes durch ein einzelnes
Applikatorteil in einem Raumwinkel von mindestens 2π erfolgen,
was beispielsweise bei der Verwendung einer hohlen Halbkugel, eines
halben Paraboloids oder halben Ellipsoids als Haube und Oberteil
des Applikators gegeben ist. Die Grundplatte ist vorzugsweise eben
gestaltet, wobei auch eine leicht konkave Ausgestaltung vorteilhaft
möglich ist.
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Realisiert
werden die erfindungsgemäßen geometrischen Randbedingungen
in besonders vorteilhafter Weise dadurch, dass der kammerförmige
Applikator eine Haube umfasst, die auf eine Grundplatte aufgesetzt
wird. Dadurch ergibt sich neben der vorteilhaften Feld- und Strahlungsfokussierung
eine besonders einfach zu handhabende Konfiguration, da der Applikator
nach der Befüllung mit dem zu erwärmenden Gut
durch einfaches Aufsetzen der Haube geschlossen werden kann. Durch
eine kantenlos ausgeführte Haube können zudem
Reflektierungseffekte, die wiederum zur einer unerwünschten
Feldverteilung führen würden, vermieden werden.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, wenn die Haube die Form
einer Halbkugel aufweist und die Grundplatte eine ebene Fläche
bildet, welche die Öffnung zur Einspeisung der Mikrowellen
aufweist. Der Krümmungsradius der Grundplatte im Sinne
der Erfindung ist in diesem Fall unendlich groß, die Beschickung der
Anlage ist besonders einfach.
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Eine
alternative vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht in
der Ausbildung der Applikatorhaube als halber Paraboloid oder Ellipsoid.
Damit ist die Anpassung der Fokussierung der Strahlung und des Feldes
auf einen Bereich der Aufnahme des thermisch zu behandelnden Gutes
möglich, und die Geometrie der Applikatorhaube kann an
die des Gutes angepasst werden.
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Es
ist weiterhin insbesondere von Vorteil, wenn der Hohlleiter, der
die Energiequelle mit dem kammerförmigen Applikator verbindet,
eine Grundmode 1 (TE-Welle oder TM-Welle in Abhängigkeit
der Eigenschaften der zu behandelnden Güter und Position
des Magnetronkopfes auf dem Hohlleiter, TE = transversal elektrisch, TM
= transversal magnetisch) als Monomode in den Applikator einleitet.
Um die Monomode zu gewährleisten, ist der Hohlleiter über
seine Länge mit einem konstanten rechteckigen Querschnitt
ausgebildet.
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Als
Energiequellen haben sich verschiedene Mikrowellengeneratoren, insbesondere
Magnetrons, bewährt.
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Eine
besonders robuste Bauform einer erfindungsgemäßen
Mikrowelleneinrichtung, die gleichzeitig die Vorteile der besonderen
Geometrie sehr effektiv umsetzt, ergibt sich, wenn die Wände
oder zumindest die Innenseiten der Wände des kammerförmigen
Applikators aus Metall und/oder verspiegeltem Glas bestehen oder
metallisch beschichtet sind und zumindest teilweise polierte Innenflächen
aufweisen. Zu unterscheiden sind hierbei Hochtemperaturanwendungen,
wie Sintern oder Aushärten, und Niedertemperaturanwendungen, wie
Lebensmittelerwärmung oder Trocknung.
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Auf
vorteilhafte und einfache Weise lässt sich ein zuverlässiger
Schutz gegen austretende Leckstrahlung realisieren, wenn die Grundplatte
mindestens eine Nut aufweist, in die der Rand der Haube eingreift.
Bei ausreichend enger Ausführung kann ein Austreten elektromagnetischer
Wechselfelder mit den anfangs aufgelisteten Wellenlängen
durch den Kontaktbereich der Teile des kammerförmigen Applikators
verhindert werden. Gleichzeitig kann die Nut als Führungshilfe
beim Schließen des Applikators dienen. Alternativ sind
wirkungsgleiche, insbesondere formschlüssige Ausgestaltungen
des Kontaktbereiches zwischen den einzelnen Teilen des kammerförmigen
Applikators möglich und in ähnlich vorteilhafter
Weise einsetzbar.
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Zur
Einspeisung der Mikrowellen hat sich eine Geometrie als besonders
effektiv erwiesen, bei der die Öffnung zur Einspeisung
der Mikrowellen den zentralen Bereich der Grundplatte umfasst. In
diesem Fall ergibt sich ein glockenförmiger bzw. halbkugelförmiger
Mikrowellenofen mit einer Mikrowelleneinleitung im Zentrum des Ofens
zum Erwärmen, Auftauen, Pasteurisieren, Sterilisieren,
Trocknen und Sintern von verschiedenen Materialien (z. B. technische
Keramik, Ferrite, etc.) sowie zum Aushärten von Verbundwerkstoffen.
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Es
ist im Sinne der Erfindung vorteilhaft, wenn mindestens eine Öffnung
zur Einspeisung der Mikrowellen durch eine mikrowellentransparente
Aufnahme für das zu erwärmende Gut verschlossen
ist. Das kann eine einfache Platte oder eine komplizierter geformte
Aufnahme sein. Durch ihre Mikrowellentransparenz erfolgt die Einleitung
der Mikrowellen durch diese mikrowellentransparente Aufnahme und
das auf ihr befindliche zu erwärmende Gut hindurch. Das
zu erwärmende Gut wirkt dabei in Abhängigkeit
von seinen spezifischen Eigenschaften als zusätzlicher
Diffusor bei der Einspeisung der Mikrowellen in den Applikator und
verhindert gegebenenfalls durch seine Volumenabsorption eine zu
starke Rückstreuung der Mikrowellenstrahlung in den Hohlleiter.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Gut dabei genau so groß wie
oder größer als die Öffnung im Applikator.
Das Feld gelangt somit durch das thermisch zu behandelnde Gut hindurch
in den Applikator.
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Erfindungsgemäß ist
eine zusätzliche Wärmequelle vorgesehen, beispielsweise
Widerstandserwärmung oder Induktionserwärmung,
um das Gut effizient unter Nutzung von Kombinationseffekten zu erwärmen.
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Die
Konzeption der Erfindung besteht somit darin, dass ein definiertes
Feld mit einer Grundmode und mit Feldmaximierung über einen
Standard-Rechteckhohlleiter in den Applikator eingeleitet wird.
Bei Hochtemperaturanwendungen mit Temperaturen von über
300°C führt die Erwärmung des Gutes durch
das Mikrowellenfeld zu einer Wärmestrahlung, welche mit
der parallel durch die Zusatzwärmequelle eingespeiste Wärme als
Wärmestrahlung an der Applikatorgeometrie reflektiert und
auf das Gut fokussiert wird.
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Im
Niedertemperaturbereich, bei der Erwärmung von Lebensmitteln
beispielsweise, wird die Zusatzerwärmung im Applikator
ein Temperaturfeld ausbilden, welches sich mit dem Hochfrequenzfeld
dahingehend überlagert, dass die nach außen abfallende
Erwärmung des Gutes durch die Grundmode von außen
durch die Zusatzheizung kompensiert wird und somit eine gleichmäßigere
Erwärmung des Gutes durch die Fokussierung von Wärmestrahlung
und Hochfrequenzfeld erfolgt.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
mit Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Mikrowelleneinrichtung in der Kombination mit der Widerstandsheizung;
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2 eine
Schnittdarstellung des Kontaktbereiches zwischen Haube und Grundplatte
des kammerförmigen Applikators;
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3 Mikrowellenofen
im Querschnitt mit angedeuteten Feldverteilungen von Mikrowellen-
und Temperaturfeld in der Kombination mit der Widerstandsheizung;
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4 Ausschnitt
eines Mikrowellenofens im Querschnitt mit angedeuteten Feldverteilungen
von Mikrowellen- und Temperaturfeld in der Kombination mit der Induktionsheizung;
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5a und 5b Mikrowellenofen
im Querschnitt als kugelförmige Anwendung in der Kombination mit
der Widerstands- oder der Induktionsheizung.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Mikrowelleneinrichtung mit den Hauptbestandteilen einer für
industrielle Anwendungen ausgelegten glockenförmigen Mikrowellen-Erwärmungsanlage
für den „Batch”-Betrieb.
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Diese
Bestandteile sind eine Energiequelle 1 in Form eines Mikrowellengenerators,
vorliegend eines Magnetrons, ein kammerförmiger Applikator 2,
das zu erwärmende Gut 3, mindestens ein Mikrowellenübertragungsglied 4 in
Form eines Hohlleiters sowie eine mikrowellentransparente Aufnahme 5 für
das zu erwärmende Gut 3. Zusätzlich erforderlich
sind Steuergeräte zum Betrieb derartiger Anlagen, die jedoch
zum Verständnis des erfinderischen Prinzips nicht erforderlich
und daher nicht dargestellt sind. Der kammerförmige Applikator 2 aus
Metall und/oder verspiegeltem Glas besteht im vorliegenden Beispiel
aus zwei zusammenfügbaren Teilen 6, 7,
einer halbkugelförmigen Haube 6 und einer ebenen
Grundplatte 7, durch die eine zentrale Öffnung führt,
an welcher der Hohlleiter 4 endet und die durch die mikrowellentransparente
Aufnahme 5 für das zu erwärmende Gut 3 verschlossen
wird. Durch diese zentrale Öffnung in der Grundplatte 7 erfolgt
die Einspeisung der Mikrowellen in den kammerförmigen Applikator 2.
Als Zusatzheizung 10 ist um die Öffnung 13 und
das Gut 3 herum im Bereich der Grundplatte 7 eine
Widerstandsheizung oder Induktionsheizung angeordnet.
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Die
Innenseiten der Haube 6 und der Grundplatte 7 weisen
glänzende und gut polierte Oberflächen auf, was
ihre Reflexionseigenschaften verbessert. Das zu erwärmende
Gut 3 wird beispielhaft symmetrisch zur Mikrowelleneinleitung
in einer zentralen Position im kammerförmigen Applikator 2 und über
dem Ende des Hohlleiters 4 auf der mikrowellentransparenten
Aufnahme 5, die vorliegend lediglich als Unterlage dient
und wahlweise als KVS-Platte, Porzellanschale oder Korundschale
etc. ausgeführt ist, platziert. Dadurch wirkt das zu erwärmende
Gut 3 in Abhängigkeit von seinen spezifischen
Eigenschaften als zusätzlicher Diffusor bei der Einspeisung
der Mikrowellen in den Applikator 2 und verhindert gegebenenfalls
durch seine Volumenabsorption eine starke Rückstreuung
der Mikrowellenstrahlung in den Hohlleiter 4. Die Einleitung
des Mikrowellenfeldes erfolgt durch die abgestimmte Geometrie von
Hohlleiterquerschnitt, mikrowellentransparenter Aufnahme 5 und
den Dimensionen des Gutes 3, zwangsweise durch das Gut 3 hindurch
in den Applikator 2.
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Durch
die runden bzw. weitgehend kantenlosen Formen des glockenförmigen
bzw. halbkugelförmigen Applikators 2 und die Einleitung
der Mikrowellenenergie in dessen Zentrum unterhalb des zu erwärmenden
Gutes 3 sowie die Nutzung von mikrowellentransparenten
Aufnahmen 5 wird eine deutlich bessere Fokussierung der
Grundmode und damit eine gleichmäßigere Temperaturverteilung
im Gut 3 erzielt. Durch die zusätzliche Heizung 10 erfahren
die zu behandelnden Materialien eine gleichmäßige
Durchwärmung, da die Feldminima in den äußeren
Bereichen des Gutes durch die Zusatzwärmequelle 10 kompensiert
werden.
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Auch
die halbkugelförmig, glockenförmig bzw. glockenformähnlich
ausgeführten Hauben 6 der Applikatoren 2 führen
zu erheblich verbesserten Durchwärmungseigenschaften. Durch
die spezielle konstruktive Ausgestaltung entfällt die Notwendigkeit,
eine angelenkte Tür vorzusehen, die mit speziellen Maßnahmen
gegen unerwünschte Leckstrahlung ausgestattet werden müsste.
Das hat geringere Herstellungskosten zur Folge und erhöht
die Betriebszuverlässigkeit der erfindungsgemäßen
Mikrowelleneinrichtung. Es ergibt sich eine schonende und anderweitig
vorteilhafte Verarbeitung bzw. Erwärmung von Materialien
mit der erfindungsgemäßen Mikrowelleneinrichtung.
Zu den erzielbaren Vorteilen gegenüber konventionellen
und schon existierenden Mikrowellen-Erwärmungstechniken
zählen eine bessere Qualität eines behandelten
Erzeugnisses und eine Verkürzung der Prozesszeit. Das bewirkt
zumindest effektiv einen höheren Wirkungsgrad und damit
eine Einsparung von Energie und Energiekosten. Damit einhergehen
eine Umweltentlastung, geringere Anlagenkosten sowie eine höhere
Flexibilität der Anlage. Insbesondere bei der Dimensionierung
des kammerförmigen Applikators müssen die eingespeisten
Wellenlängen gegenüber den herkömmlichen Anlagen
in weit schwächerem Maße berücksichtigt
werden und bestimmen lediglich die Abmessungen der Öffnung
zur Einkopplung der Mikrowellen sowie die Geometrie der verwendeten
Hohlleiter und die damit verbundene Grundwelle (Grundmode). Damit
liegt die technische, ökologische und ökonomische
Leistungsfähigkeit einer erfindungsgemäßen
Mikrowelleneinrichtung auf der Hand.
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2 zeigt
eine Schnittdarstellung des Kontaktbereiches zwischen Haube 6 und
Grundplatte 7 des kammerförmigen Applikators 2.
Auf vorteilhafte und einfache Weise wird ein zuverlässiger
Schutz gegen austretende Leckstrahlung realisiert, indem die Grundplatte 7 eine
umlaufende Nut 9 aufweist, in die der Rand der Haube 6 eingesetzt
wird. Bei ausreichend enger Ausführung kann das Austreten
elektromagnetischer Wechselfelder mit den anfangs aufgelisteten
Wellenlängen durch den Kontaktbereich von Haube 6 und
Grundplatte 7 verhindert werden. Gleichzeitig kann die
Nut 9 als Führungshilfe beim Schließen
des Applikators dienen. Außerdem lässt sich so
eine sehr präzise Positionierung der Haube 6 im
betriebsbereiten Zustand vorgeben, die durch Arretierungs- und Sicherungsmittel 8 einfach überwacht
werden kann.
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3 zeigt
einen Querschnitt eines Mikrowellenofens mit halbellipsoidaler Haube 6 als
Applikatoroberteil. Diese Form der Haube 6 ist vorteilhaft
für beispielsweise längliche Formen des Gutes 3.
In der Darstellung angedeutet sind die Grundmode 11 mit
ihrem Maximum im Zentrum des Gutes 3 und das durch die
Zusatzwiderstandsheizung 10 erzeugte Temperaturfeld 12,
welches sich von außen zur Mitte des Gutes 3 hin ausbreitet
und das Mikrowellenfeld 11 somit überlagert. Die Überlagerung
erfolgt vorteilhaft gerade in den Bereichen der Minima der Mode 11,
so dass sich das Temperaturfeld der Zusatzheizung 10 und
das Mikrowellenfeld 11 ergänzen und für
eine effizientere Durchwärmung des Gutes 3 sorgen.
Die Zusatzwiderstandsheizung 10 ist in den Bereich der
ebenen Grundplatte 7 eingelassen, beispielsweise in der
Art eines Keramikkochfeldes.
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4 zeigt
einen Querschnitt eines Ausschnitts eines Mikrowellenofens in der
Kombination mit der Induktionserwärmung. Der Schwerpunkt
der Darstellung liegt auf der Ausgestaltung einer tiegelförmigen
mikrowellentransparenten Aufnahme 5, die Haube des kammerförmigen
Applikators ist somit hier nicht dargestellt, wenngleich eine solche
das Gut 3 selbstverständlich umfängt.
Die Zusatzinduktionsheizung 10 ist in den Bereich der ebenen
Grundplatte 7 um die mikrowellentransparente Aufnahme 5,
die die Form eines Tiegels annimmt und das zu behandelnde Gut 3 in
sich aufnimmt, integriert. In der Darstellung gemäß 4 sind
die Grundmode 11 mit ihrem Maximum im Zentrum des Gutes 3 und
das durch die Zusatzheizung 10 erzeugte Temperaturfeld 12,
welches sich von außen zur Mitte des Gutes 3 hin
ausbreitet und das Mikrowellenfeld 11 somit überlagert,
grafisch angedeutet. Die Überlagerung erfolgt ähnlich
wie in der Darstellung gemäß 3 gerade
in den Bereichen der Minima der Mode 11, so dass sich das
Temperaturfeld 12 der Zusatzinduktionsheizung 10 und
das Mikrowellenfeld 11 ergänzen und für
eine effizientere Durchwärmung des Gutes 3 sorgen. In
der Ausgestaltung wird das Mikrowellenfeld von unten über
einen Hohlleiter 4 und durch die Öffnung 13 in der
Grundplatte 7 hindurch an die mikrowellentransparente Aufnahme 5 mit
dem Gut 3 herangeführt. Die mikrowellentransparente
Aufnahme 5 ist tiegelförmig ausgeführt
und die nach oben abgehenden Flanken des Tiegels sind von der Induktionsheizung 10 umgeben.
Nach außen hin ist die Induktionsheizung 10, auch
Induktor genannt, von einer metallischen Abschirmung 14 gegen
die Mikrowellenstrahlung umgeben. Dies ist erforderlich, um die
elektromagnetische Verträglichkeit sicherzustellen. Eine Überlagerung
des Magnetfeldes der Induktionsheizung und des Mikrowellenfeldes
führt sonst zu Leckstrahlungen und gegebenenfalls zu einer
unerwünschten Feldverkleinerung. Als Induktor wird eine
Spule aus Kupfer- oder Aluminium-Draht verwendet. Um die Wirkung
der Induktionsheizung 10 sicherzustellen, ist bei nicht
ferromagnetischem Gut 3 eine entsprechende nicht dargestellte
Aufnahme für das Gut 3 vorzusehen. Eine besonders
vorteilhafte Ausgestaltung der Induktionsheizung 10 besteht
darin, die Induktionsspule beispielsweise durch eine Wasserkühlung
zu Kühlen. Damit lässt sich der Wärmeverlust
im Draht bei hohen Stromstärken verringern und somit letztlich
höhere Stromstärken und ein stärkeres
Magnetfeld erzeugen. Es sind somit Frequenzen von 2 kHz bis 200
kHz einsetzbar.
-
Eine
vorteilhafte Verwendung des Mikrowellenofens ergibt sich für
Niedertemperaturanwendungen zur Lebensmittelerwärmung bei
der Ausgestaltung mit einem Induktionskochfeld.
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Die
in den 3 und 4 dargestellten Ausgestaltungen
der Erfindung werden vorteilhaft für Hochtemperaturanwendungen
weitergebildet, indem die Innenflächen des Applikatoroberteils,
der Haube 6, poliert ausgeführt sind. Bevorzugt
werden Rauhigkeiten von 300 μm oder weniger ausgeführt,
um die Reflektion und Fokussierung der vom Gut 3 und/oder
der Zusatzheizung 10 ausgehenden Wärmestrahlung
zu ermöglichen. Damit sind in kürzerer Zeit Hochtemperaturanwendungen,
wie Sintern oder Aushärten von Materialverbundsystemen,
realisierbar.
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Von
besonderem Vorteil der Kombination von Zusatzheizung und Mikrowelle
sowie Strahlungsfokussierung durch die Haubengeometrie ist weiterhin,
dass Güter mit Mikrowellenankopplung bei hohen Temperaturen
die so genannte Aktivierungstemperatur in kürzerer Zeit
erreichen können. Solche Materialien sind: Titanate, Cordierit
(Mg2Al4Si5O18), binäre
Oxidkeramiken wie z. B. Aluminiumoxid (Al2O3), Zirkoniumoxid (ZrO2)
etc.
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Die 5a und 5b zeigen
weitere mögliche Anwendungen eines Mikrowellenofens mit
kugelförmigem Applikator 2 in der Kombination
nach 5a mit der Widerstands- oder nach 5b mit
der Induktionserwärmung. Die Zusatzheizung 10 ist
dabei in den Bereich einer ebenen mikrowellentransparenten Aufnahme 5,
die das zu behandelnde Gut 3 trägt, integriert.
Die Überlagerung der kombinierten Temperaturprofile erfolgt ähnlich
wie in den 3 und 4 dargestellt
und beschrieben worden ist, so dass sich das Temperaturfeld der
Zusatzheizung 10 und das Mikrowellenfeld 11 ergänzen
und für eine effizientere Durchwärmung des Gutes 3 sorgen.
-
- 1
- Energiequelle
- 2
- kammerförmiger
Applikator
- 3
- zu
erwärmendes Gut
- 4
- Mikrowellenübertragungsglied
(Hohlleiter)
- 5
- mikrowellentransparente
Aufnahme (ebene Platte oder Tiegel sowie weitere komplizierter geformte
Aufnahmen)
- 6
- Haube
- 7
- Grundplatte
- 8
- Arretierungs-
und Sicherungsmittel
- 9
- Nut
- 10
- Zusatzheizung
(Widerstands- oder Induktionserwärmung)
- 11
- Grundmode
- 12
- Temperaturfeld
- 13
- Öffnung
- 14
- Abschirmung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 2956144
A [0013, 0013]
- - WO 90/03715 A1 [0014]
- - DE 1049019 A [0015]
- - WO 90/03718 A1 [0016]