DE102008000160A1 - Vorrichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals einer Streicheinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals (11) einer Streicheinrichtung (4) für die Beschichtung einer laufenden Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn (2) innerhalb einer Herstellungs- oder Veredelungsmaschine für die Faserstoffbahn (2), aufweisend einen Bedienraum (12) des die Streicheinrichtung (4) bedienenden und wartenden Bedienpersonals (11), der in der unmittelbaren Umgebung der Streicheinrichtung (4) vorhanden ist. Erfindungsgemäß sind eine erste Schutzwand (13) und eine zweite Schutzwand (14) zur Abschirmung des Bedienraumes (12) einschließlich der Streicheinrichtung (4) vorgesehen, wobei in Laufrichtung (L) der Faserstoffbahn (2) gesehen die erste Schutzwand (13) in stromaufwärtiger Richtung, d. h. an einer Einlaufseite (8) der Faserstoffbahn (2) in die Streicheinrichtung (4) und die zweite Schutzwand (14) in stromabwärtiger Richtung, d. h. an einer Auslaufseite (9) der Faserstoffbahn (2) aus der Streicheinrichtung (4) angeordnet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals einer Streicheinrichtung für die Beschichtung einer laufenden Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn, aufweisend Mittel zur Klimatisierung der unmittelbaren Umgebung der Streicheinrichtung, wo sich zugleich ein Bedienraum des die Streicheinrichtung bedienenden und wartenden Bedienpersonals befindet.
- Aus der
US 5,643,078 ist eine Klimaanlage für eine Streicheinrichtung bekannt. Vorgesehen sind hierbei Blasmittel, mit denen gekühlte oder trockene Luft in den Arbeitsraum des Bedienpersonals der Streicheinrichtung einleitbar ist. Vorgesehen sind außerdem Saugmittel, mit denen heiße und feuchte Luft aus dem Arbeitsraum absaugbar sind. - Diese Mittel sind an der stromabwärtigen Seite bzw. der Einlaufseite zur Streicheinrichtung angeordnet.
- Man will damit verhindern, dass mit der schnell laufenden Bahn heiße und feuchte Luft zur Streicheinrichtung gelangt.
- Aus der
DE-A1 102 28 114 ist eine nicht näher bezeichnete und beschriebene Umhausung für übereinander angeordnete Vorhang-Auftragswerke bekannt. Diese Umhausung dient nicht der Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals, sondern soll unerwünschte Luftströmungen von den abgegebenen Mediumsvorhängen fernhalten, dass damit auf beiden Bahnseiten ein den hohen Qualitätsanforderungen genügender Strich erreicht wird. - Eine Klimakammer für eine Streicheinrichtung ist aus der
DE-A1 102 42 010 bekannt. Diese Klimakammer ist allerdings nicht für das Bedienpersonal vorgesehen, sondern soll eine klimatisierte Gasatmosphäre, in der Flüssigkeit gelöst ist, erzeugen, um Aushärtungen von Verschmutzungen auf Vorrichtungsteilen während des Streichvorganges verhindern zu können. - Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals einer Streicheinrichtung für die Beschichtung einer laufenden Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn anzugeben, die nicht nur die an der Einlaufseite der Streicheinrichtung herrschenden Arbeitsbedingungen berücksichtigt.
- Die Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Demgemäß sind Mittel zur Klimatisierung der unmittelbaren Umgebung der Streicheinrichtung vorgesehen, in der das Bedienpersonal die Streicheinrichtung bedient, überwacht und auch wartet. Erfindungsgemäß bestehen die Mittel darin, dass eine erste Schutzwand und eine zweite Schutzwand zur Abschirmung des Bedienraumes einschließlich der der Streicheinrichtung vorgesehen sind und wobei in Laufrichtung der Faserstoffbahn gesehen die erste Schutzwand in stromaufwärtiger Richtung und die zweite Schutzwand in stromabwärtiger Richtung angeordnet ist.
- Eine sehr einfache, aber stabile Konstruktion ergibt sich, wenn beide vertikal ausgerichteten Schutzwände an einem Querlaufsteg für das Bedienpersonal angeordnet sind. Bereits bestehende Streichmaschinen sind mit den Schutzwänden leicht nachrüstbar, da die Querlaufstege in der Regel schon vorhanden sind.
- Dadurch bestehen nun erheblich verbesserte Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal.
- Die Erfinder haben folgendes erkannt:
Es kommt nicht nur auf die Verhältnisse an der Einlaufseite8 (damit sind die Verhältnisse an der stromaufwärtigen Seite der Streicheinrichtung gemeint, wo die Faserstoffbahn aufgrund der zuvor angeordneten Vortrockenpartie heiß einläuft), sondern auch auf die der Auslaufseite, also der stromabwärtigen Seite an. - An der Streicheinrichtung herrschen überdies erhöhte Temperaturen aufgrund des heißen Mediumsauftrages. Das Auftragsmedium hat oftmals Temperaturen von bis zu 80°C. Bei online-Streicheinrichtungen ist auch die Faserstoffbahn aufgrund der vorherigen Behandlungen sehr aufgeheizt. Außerdem treten hier zusätzlich erhöhte MAK-Werte (maximale Arbeitsplatzkonzentrations-Werte) auf, aufgrund von Ausdünstungen des Auftragsmediums oder auch von dessen Abspritzungen (Misting).
- Dadurch, dass erfindungsgemäß auch an der Auslaufseite, d. h. der stromabwärtigen Seite der Streicheinrichtung eine Schutzwand vorhanden ist, wird das Bedienpersonal auch vor den hohen Temperaturen einer die frische Auftragsschicht trocknenden Einheit, beispielsweise eines kontaktlosen Lufttrockners oder Infrarottrockners geschützt. Dadurch erreicht man erstmals erträgliche Arbeitsbedingungen.
- Sehr vorteilhaft ist es, wenn zumindest die erste Schutzwand, also an der Einlaufseite der Streicheinrichtung, mindestens eine Blasöffnung für eine Belüftung des Bedienraumes aufweist. Hierdurch werden die entstehenden hohen Raumtemperaturen aufgrund der heiß einlaufenden Bahn reduziert und außerdem die schon angesprochenen MAK-Werte verbessert. Die Belüftung kann dabei einfach an eine vorhandene Hallenbelüftung, in der sich die Faserstoffbahn-Herstellungsmaschine oder -Veredelungsmaschine befindet, angeschlossen werden.
- Außerdem ist es von Vorteil, wenn zumindest die zweite Schutzwand am Auslauf der Bahn aus der Streicheinrichtung mit Kühlkanälen versehen ist. Hier bietet sich eine Kühlung mit Wasser und einer Wärmerückgewinnung an.
- Dadurch die Kühlung werden die von den nachfolgenden Trocknereinheiten zusätzlich verursachten hohen Temperaturen im Bedienraum gemindert.
- Alternierend oder auch zusätzlich kann vorgesehen sein, dass zumindest diese zweite Schutzwand an der Auslaufseite mit einer Isolationsschicht versehen ist. Auch damit ist ein zuverlässiger Schutz des Bedienpersonal möglich.
- Zusätzlich oder alternierend ist es möglich, wenigstens eine der Schutzwände mit wenigstens einer Absaugöffnung zu versehen. Eine an die Absaugöffnung angeschlossene Absaugeinrichtung vollzieht das Absaugen von heißer und mit Schadstoffen belasteten Umgebungsluft aus dem Bedienraum.
- Zweckmäßig ist es, wenn die der Belüftung dienenden Blasöffnungen und/oder die Absaugöffnungen in einer Vielzahl und gleichmäßig verteilt in die betreffende Schutzwand eingearbeitet sind. Dadurch erreicht man über die ganze Maschinenbreite hinweg gleichmäßige und komfortable Arbeitsbedingungen.
- Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht darin, dass sich mit ihr die bisher im Bereich der Streicheinrichtung bzw. des Bedienraumes herrschenden saunaartigen Bedingungen erfolgreich auf ein erträgliches Maß bringen lassen.
- In bestimmten Fällen, beispielsweise wenn chemisch aggressive Auftragsmedien aufzutragen sind, kann es zweckmäßig sein, wenn die Streicheinrichtung bzw. der Bedienraum von einer geschlossenen Kammer umgeben ist. Die beiden zuvor beschriebenen Schutzwände bilden dabei die vertikalen Wände – als Teil – der Klimakammer.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 : eine Vorrichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals einer Streicheinrichtung für die Beschichtung einer laufenden Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn in der Seitenansicht -
2 : eine Schutzwand aus1 im Querschnitt mit Blas- und/oder Absaugöffnungen -
3 : eine Schutzwand aus1 bzw.2 in der Vorderansicht mit Reihen an Öffnungen -
4 : eine Schutzwand aus1 bzw.2 im Querschnitt mit inneren Kühlkanälen -
5 : eine weitere Variante der Ausbildung einer Schutzwand aus1 bis4 -
6 : eine weitere Variante der Ausbildung der Streicheinrichtung - Aus
1 ist entnehmbar, dass die Faserstoffbahn2 innerhalb einer sie herstellenden bzw. veredelnden Maschine aus einer Vortrockenpartie3 , bestehend aus mehreren Trockenzylindern, einer Streicheinrichtung4 in Richtung L zuläuft. - Als Streicheinrichtung
4 ist im Beispiel eine so genannte Filmpresse4.1 gewählt, mit der zugleich beide Bahnseiten2a und2b mit einem Auftragsmedium5 , insbesondere Leim, Stärke oder pigmenthaltige Streichfarbe beschichtet werden können. Die Streicheinrichtung4 besteht deshalb aus zwei miteinander einen Nip6 bildenden Auftragswalzen4a und4b , an die zur simultanen, beidseitigen Beschichtung jeweils ein Auftragsaggregat7a und7b angestellt ist. Die Auftragswalzen4a und4b geben das auf sie aufgebrachte Medium5 im Nip6 an die beiden Bahnseiten2a und2b (bzw. bei nur einseitig gewünschter Beschichtung an eine der beiden Bahnseiten) ab. An der Einlaufseite8 der Streicheinrichtung4 , das ist die stromabwärtige Seite, treten erhöhte Temperaturen aufgrund der durch die Vortrockenpartie3 aufgeheizten, einlaufende Faserstoffbahn2 auf. Hinzukommt, dass an der Streicheinrichtung4 sehr hohe Temperaturen vorhanden sind aufgrund des bis zu 80°C heißen Auftragsmediums. Die MAK-Werte sind auch aufgrund von Ausgasungen des Auftragsmediums5 erhöht. Außerdem sind sehr hohe Temperaturen an der Auslaufseite9 der Streicheinrichtung4 vorhanden, also dort, wo die beschichtete Faserstoffbahn2 die Streicheinrichtung4 in Laufrichtung L wieder verlässt. Diese zusätzlichen hohen Temperaturen resultieren aus nachgeordneten Trocknungseinrichtungen10 , wie Lufttrockner und/oder Infrarottrockner. - Um die Arbeitsbedingungen für das Bedienpersonal
11 , welches sich in einem an die Streicheinrichtung4 unmittelbar anschließenden Bedienraum12 befindet, verbessern zu können, umfasst die Vorrichtung1 eine erste Schutzwand13 und eine zweite Schutzwand14 zur Abschirmung des Bedienraumes12 . - In Laufrichtung der Faserstoffbahn
2 gesehen befindet sich die erste Schutzwand13 in stromaufwärtiger Richtung, d. h. an der Einlaufseite8 der Faserstoffbahn2 in die Streicheinrichtung4 und die zweite Schutzwand14 in stromabwärtiger Richtung, d. h. an der Auslaufseite9 der Faserstoffbahn2 aus der Streicheinrichtung4 . - Die erste und die zweite Schutzwand
13 und14 sind wie deutlich erkennbar, vertikal ausgerichtet und sind an je einem Querlaufsteg15 für das Bedienpersonal11 der Streicheinrichtung4 angeordnet. -
2 zeigt eine Schutzwand im Querschnitt, in die mindestens eine Blasöffnung16 für eine Belüftung des Bedienraumes12 eingearbeitet ist. Hierbei ist bevorzugt an die erste Schutzwand13 an der Einlaufseite8 gedacht. Auf einfache Weise kann eine Belüftungseinrichtung an eine vorhandene Hallenbelüftung, in der die Streichmaschine oder eine online-Herstellungsmaschine untergebracht ist, angeschlossen sein. - Die gleiche
2 gilt auch für das Vorhandensein mindestens einer Absaugöffnung17 zum Absaugen von heißer und mit Schadstoffen belasteten Umgebungsluft aus dem Bedienraum12 . Die Absaugungsöffnungen sollten in beiden Schutzwänden13 und14 vorhanden sein. - Möglich ist auch eine Variante, bei der sowohl Blas-, als auch Absaugöffnungen vorhanden sind. So kann beispielsweise die Schutzwand
13 und/oder die Schutzwand14 in einer oberen Reihe18 Blasöffnungen16 und in einer unteren Reihe19 Absaugöffnungen17 (oder auch umgekehrt) aufweisen. - In
3 sind die beiden genannten Reihen18 und19 der Öffnungen16 und/oder17 dargestellt. Die betreffende Schutzwand13 bzw.14 die parallel zu den Walzen4a und4b der Streicheinrichtung4 und damit quer zur Laufrichtung L der Faserstoffbahn2 angeordnet ist und auch in etwa an die Länge der Walzen angepasst ist, ist in der Vorderansicht, aber abgebrochen dargestellt. Man erkennt, dass die der Belüftung dienenden Blasöffnungen16 und die Absaugöffnungen17 hier mehrfach vorhanden sind und gleichmäßig verteilt in die betreffende Schutzwand13 bzw.14 eingearbeitet sind. -
4 zeigt, dass die Schutzwände13 bzw.14 mit inneren Kühlkanälen20 für eine Kühlung, vorzugsweise mit Wasser, versehen sind. Vorzugsweise sollte die zweite Wand14 an der Auslaufseite9 damit ausgerüstet sein. Der Kühlwasserdurchlauf ist mit Pfeilen21 dargestellt. Die Wasserkühlung kann mit einer Wärmerückgewinnungseinrichtung verbunden sein, welche aber hier nicht mit eingezeichnet ist. - In
5 ist eine weitere Variante der Ausbildung der beiden Schutzwände13 ,14 , bzw. gewünschtenfalls nur einer davon, gezeigt. Zumindest sollte die zweite Schutzwand14 , die an der Auslaufseite9 vorhanden ist, isoliert sein. Diese Schutzwand ist im Beispiel an ihrer Außenseite mit einer Isolationsschicht22 versehen. -
6 zeigt schließlich, dass sich die Streicheinrichtung4 bzw. der Bedienraum12 in einer Umhausung23 befindet, wobei die beiden vertikalen Schutzwände13 und14 in diese Umhausung23 integriert sind. - Nachzutragen ist, dass anstelle der in den Beispielen gezeigten Filmpresse
4.1 auch andere bekannte Arten von Streicheinrichtungen4 , wie beispielsweise ein Vorhangauftragswerk, vorgesehen sein können. - Erwähnt soll auch sein, dass die in den Beispielen gezeigten unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausbildung der Schutzwände
13 ,14 einzeln oder in Kombination miteinander anwendbar sind. -
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Faserstoffbahn
- 2a, 2b
- Bahnseite
- 3
- Vortrockenpartie
- 4
- Streicheinrichtung
- 4.1
- Filmpresse
- 4a, 4b
- Auftragswalze
- 5
- Auftragsmedium
- 6
- Nip
- 7a, 7b
- Auftragsaggregat
- 8
- Einlaufseite
- 9
- Auslaufseite
- 10
- kontaktlose Trocknungseinrichtung
- 11
- Bedienpersonal
- 12
- Bedienraum
- 13
- erste Schutzwand
- 14
- zweite Schutzwand
- 15
- Querlaufsteg
- 16
- Blasöffnung
- 17
- Absaugöffnung
- 18
- obere Reihe
- 19
- untere Reihe
- 20
- Kühlkanal
- 21
- Kühlwasserdurchlaufrichtung
- 22
- Isolationsschicht
- 23
- Umhausung
- L
- Laufrichtung der Faserstoffbahn
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - US 5643078 [0002]
- - DE 10228114 A1 [0005]
- - DE 10242010 A1 [0006]
Claims (10)
- Vorrichtung (
1 ) zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Bedienpersonals (11 ) einer Streicheinrichtung (4 ) für die Beschichtung einer laufenden Papier-, Karton- oder anderen Faserstoffbahn (2 ) innerhalb einer Herstellungs- oder Veredelungsmaschine für die Faserstoffbahn (2 ), aufweisend einen Bedienraum (12 ) des die Streicheinrichtung (4 ) bedienenden und wartenden Bedienpersonals (11 ), der in der unmittelbaren Umgebung der Streicheinrichtung (4 ) vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Schutzwand (13 ) und eine zweite Schutzwand (14 ) zur Abschirmung des Bedienraumes (12 ) einschließlich der Streicheinrichtung (4 ) vorgesehen sind, wobei in Laufrichtung (L) der Faserstoffbahn (2 ) gesehen, die erste Schutzwand (13 ) in stromaufwärtiger Richtung, d. h. an einer Einlaufseite (8 ) der Faserstoffbahn (2 ) in die Streicheinrichtung (4 ) und die zweite Schutzwand (14 ) in stromabwärtiger Richtung, d. h. an einer Auslaufseite (9 ) der Faserstoffbahn (2 ) aus der Streicheinrichtung (4 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Schutzwand (
13 ,14 ) mindestens eine Blasöffnung (16 ) für eine Belüftung des Bedienraumes (12 ) und/oder mindestens eine Absaugöffnung (17 ) zum Absaugen von heißer und mit Schadstoffen belasteter Luft aus dem Bedienraum (12 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Schutzwand (
13 ) mindestens eine Blasöffnung (16 ) für eine Belüftung des Bedienraumes (12 ) aufweist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schutzwand (
14 ) mit Kühlkanälen (20 ), insbesondere zur Wasserkühlung, versehen ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die zweite Schutzwand (
14 ) mit einer Isolationsschicht (22 ) versehen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl an Blasöffnungen (
16 ) und/oder Absaugöffnungen (17 ) vorhanden sind, welche gleichmäßig verteilt in die betreffende Schutzwand (13 ,14 ) eingearbeitet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasöffnungen (
16 ) und/oder die Absaugöffnungen (17 ) in Reihen (18 ,19 ) in die jeweilige Schutzwand (13 ,14 ) eingearbeitet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasöffnungen (
16 ) in einer oberen Reihe (18 ) und die Absaugöffnungen (17 ) in einer unteren Reihe (18 ,19 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Schutzwand (
13 ,14 ) jeweils vertikal ausgerichtet und an je einem Querlaufsteg (15 ) für das Bedienpersonal (11 ) der Streicheinrichtung (4 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Streicheinrichtung (
4 ) bzw. der Bedienraum (12 ) in einer Umhausung (23 ) befindet, wobei die beiden Schutzwände (13 ,14 ) einen Teil der Umhausung (23 ) bilden.
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