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DE102008000036B4 - Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte und Mikrotom mit einer Aufbring- und Schneideinrichtung - Google Patents

Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte und Mikrotom mit einer Aufbring- und Schneideinrichtung Download PDF

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DE102008000036B4
DE102008000036B4 DE200810000036 DE102008000036A DE102008000036B4 DE 102008000036 B4 DE102008000036 B4 DE 102008000036B4 DE 200810000036 DE200810000036 DE 200810000036 DE 102008000036 A DE102008000036 A DE 102008000036A DE 102008000036 B4 DE102008000036 B4 DE 102008000036B4
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carrier material
block
microtome
cut
cutting
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Christoph Schmitt
Volker Schneider
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Original Assignee
Leica Biosystems Nussloch GmbH
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Priority to CN200910000100.3A priority patent/CN101482456B/zh
Priority to JP2009003120A priority patent/JP5341527B2/ja
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Abstract

Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom, wobei mit einem Mikrotom von einem eine Gewebeprobe (4) aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke angefertigt wird, wobei vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) ein Trägermaterial (2) mit einer Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufgebracht wird, wobei das Trägermaterial (2) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zugeschnitten wird, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht und wobei das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt des Trägermaterials (2) mit Hilfe einer Aufbring- und Schneideinrichtung (6, 12) erfolgt, wobei das Trägermaterial (8) vor dem Zuschnitt in Form eines Bandes (8) ausgebildet ist, wobei die Aufbring- und Schneideinrichtung (6, 12) ein Schneidwerkzeug (14) und ein Andruckstück (22) aufweist, und wobei durch Bewegung des Schneidwerkzeugs (14) mit Andruckstück (22) das Trägermaterial (2) aus dem Band...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom. Mit einem Mikrotom wird von einem eine Gewebeprobe aufweisenden Block ein histologischer Schnitt vorgebbarer Dicke angefertigt. Vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts wird ein Trägermaterial mit einer Aufbringvorrichtung auf den Block aufgebracht. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Mikrotom mit einer Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials auf einen mit dem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt.
  • Unter Trägermaterial im Sinn der vorliegenden Erfindung ist insbesondere ein flexibles, flächig ausgebildetes Material zu verstehen, welches geeignet ist, dass daran ein histologischer Schnitt angebracht wird bzw. anhaftet und wieder davon gelöst werden kann. Ein solches Trägermaterial wird auch als Tape bezeichnet. Das Trägermaterial könnte beispielsweise in Form eines Klebebands ausgebildet sein. Zumindest eine Oberfläche des Trägermaterials könnte also einen spezifischen Klebstoff aufweisen, welcher geeignet ist, dass ein histologischer Schnitt einerseits am Trägermaterial haftet und andererseits von dem Trägermaterial wieder entfernt werden kann. Das Trägermaterial könnte allerdings auch ohne einen Klebestoff ausgebildet sein, so dass ein histologischer Schnitt auf Grund von Adhäsionskräften an dem Trägermaterial haftet.
  • Lediglich beispielhaft wird auf die US 5,746,855 A verwiesen, aus welcher ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt ist, bei welcher mit einem Mikrotom von einem Block histologische Schnitte vorgebbarer Dicke angefertigt werden. Unmittelbar vor dem Anfertigen eines histologischen Schnitts wird ein in Form eines Endlosbands ausgebildetes Trägermaterial mit dem Block in Kontakt gebracht. Sodann wird der histologische Schnitt angefertigt, welcher an dem Endlosband des Trägermaterials haftet. Das Endlosband wird weiterbewegt, so dass eine andere Stelle des Endlosbands mit der neuen Oberfläche des Blocks in Kontakt gebracht werden kann und ein weiterer histologischer Schnitt angefertigt werden kann. Die mit dem aus der US 5,746,855 A bekannten Verfahren hergestellten histologischen Schnitte befinden sich somit allesamt auf dem Endlosband des Trägermaterials. Vorteilhaft hierbei ist, dass die histologischen Schnitte sich nicht aufrollen können oder in der Regel keine Wellen bzw. Falten aufweisen. Nachteilig hierbei ist, dass eine Weiterverarbeitung mit dem Endlosband und insbesondere das Aufbringen der histologischen Schnitte auf Objektträger problematisch ist.
  • Aus den Dokumenten JP 09-101 242 A , JP 2002-031 586 A , JP 2006-052 963 A und JP 2006-220 559 A sind jeweils Verfahren und Anordnungen bekannt, bei denen ein Trägermaterial genutzt wird, um dieses auf einen zu schneidenden Block vor dem Anfertigen eines Mikrotomschnitts aufzubringen oder um dieses als Hilfsmittel zur Handhabung eines angefertigten Mikrotomschnitts zu verwenden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein Mikrotom zum Anfertigen histologischer Schnitte anzugeben und weiterzubilden, bei welchen die histologischen Schnitte sich nicht aufrollen und bei welchen eine verbesserte Weiterverarbeitung möglich ist.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren der gattungsbildenden Art löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist ein solches Verfahren dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt des Trägermaterials mit Hilfe einer Aufbring- und Schneideinrichtung erfolgt, wobei das Trägermaterial vor dem Zuschnitt in Form eines Bandes ausgebildet ist, wobei die Aufbring- und Schneideinrichtung ein Schneidwerkzeug und ein Andruckstück aufweist, und wobei durch Bewegung des Schneidwerkzeugs mit Andruckstück das Trägermaterial aus dem Band ausgeschnitten und auf den Block aufgebracht wird.
  • Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass beim Anfertigen von histologischen Schnitten die im Zusammenhang mit dem Trägermaterial stehenden Vorteile dann genutzt werden können und die insbesondere bei dem in Form eines Endlosbands ausgebildeten Trägermaterial der US 5,746,855 A zusammenhängenden Nachteile dann vermieden werden können, wenn das Trägermaterial entsprechend der Größe und/oder der Form derart zugeschnitten wird, dass das zugeschnittene Trägermaterial der Querschnittsfläche des Blocks entspricht und durch die Bewegung des Schneidwerkzeugs mit Andruckstück das Trägermaterial aus dem Band ausgeschnitten und auf den Block aufgebracht wird. Hierdurch ergeben sich histologische Schnitte, die an dem zugeschnittenen Trägermaterial haften bzw. daran angebracht sind. Das zugeschnittene Trägermaterial zusammen mit dem daran angebrachten histologischen Schnitt kann vereinzelt automatisiert oder manuell einer Weiterverarbeitung zugeführt werden oder der Bediener des Mikrotoms kann vereinzelt das zugeschnittene Trägermaterial und den daran angebrachten histologischen Schnitt beispielsweise mit einer Pinzette aufnehmen und auf einen Objektträger aufbringen. Der histologische Schnitt wird hierbei mit der dem Trägermaterial abgewandten Oberfläche des histologischen Schnitts auf den Objektträger aufgebracht. Danach befindet sich der histologische Schnitt also zwischen dem Trägermaterial und dem Objektträger. Insoweit ist es nicht erforderlich, dass mit einem Endlosband mit mehreren daran aufgebrachten histologischen Schnitten hantiert werden muss und hierbei unter Umständen einzelne histologische Schnitte beschädigt werden. Dementsprechend rollen sich die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren angefertigten histologischen Schnitte nicht auf und es ist in vorteilhafter Weise eine verbesserte Weiterverarbeitung, verglichen zu der Vorgehensweise mit einem Endlosband als Trägermaterial, möglich.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks. Vorzugsweise ist die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials bis zu 10% – insbesondere ca. 5% – größer als die Querschnittsfläche des Blocks bemessen. Dies kann durch eine entsprechende Ausgestaltung eines Schneidwerkzeugs bei vorgegebenen Ausmaßen des Blocks erzielt werden. Wenn also die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks und somit des anzufertigenden histologischen Schnitts ausgebildet ist, existiert ein Randbereich des Trägermaterials, zu welchem sich der histologische Schnitt nicht erstreckt. Idealerweise erstreckt sich gemäß dieser Ausführungsform der Randbereich vollständig umfangsmäßig um den histologischen Schnitt, falls das Trägermaterial den Block aufgebracht wurde und somit der histologische Schnitt zentriert bzw. mittig relativ zum Trägermaterial angeordnet ist.
  • In einem weiteren bevorzugten Verfahrensschritt wird der angefertigte histologische Schnitt mit dem aufgebrachten Trägermaterial vom Klingenhalter auf einen Objektträger verbracht und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt. Dies könnte z. B. dadurch erfolgen, dass der Bediener des Mikrotoms das Trägermaterial mit dem daran angeordneten histologischen Schnitt mit Hilfe einer Pinzette abnimmt und auf einen Objektträger aufbringt oder einer sonstigen Weiterverarbeitung zuführt. Alternativ hierzu könnte ein automatisiertes Verbringen des zugeschnittenen Trägermaterials mit dem daran befestigten histologischen Schnitt auf einen Objektträger vorgesehen sein, beispielsweise mit einer am Klingenhalter des Mikrotoms vorgesehenen und in Form eines Transportbands ausgebildeten Transporteinrichtung.
  • Nachdem der histologische Schnitt zusammen mit dem zugeschnittenen Trägermaterial auf einen Objektträger aufgebracht ist oder einer Weiterverarbeitung zugeführt ist, ist in einem bevorzugten Verfahrensschritt vorgesehen, das Trägermaterial von dem histologischen Schnitt zu entfernen bzw. zu lösen. Dies könnte beispielsweise durch das Einwirken von Energie erfolgen. So könnte insbesondere thermische Energie, beispielsweise eines Wärmestrahlers oder einer Infra-Rot-Lampe zum Lösen des Trägermaterials von dem histologischen Schnitt verwendet werden. In Abhängigkeit des jeweils verwendeten Trägermaterials könnte auch elektromagnetische Energie einer geeigneten Lichtquelle, beispielsweise UV-Licht, zum Lösen des Trägermaterials von dem histologischen Schnitt verwendet werden. Alternativ oder zusätzlich könnten durch das Aufbringen einer Flüssigkeitslösung der histologische Schnitt von dem zugeschnittenen Trägermaterial gelöst bzw. entfernt werden. Letztendlich kann das zugeschnittene Trägermaterial mit einem speziellen und hinsichtlich der Eigenschaften des Trägermaterials geeigneten Verfahrensschritt von dem histologischen Schnitt entfernt werden.
  • Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform wird das zugeschnittene Trägermaterial nur dann auf den Block aufgebracht, wenn der anzufertigende histologische Schnitt auf einen Objektträger aufgebracht werden soll und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt werden soll. Demgemäß werden auf histologische Schnitte, die nicht auf einen Objektträger aufzubringen sind bzw. keiner Weiterverarbeitung zugeführt werden sollen, keine zugeschnittenen Trägermaterialien aufgebracht. Bei solchen histologischen Schnitten kann es sich beispielsweise um Schnittabfall oder um Trimmschnitte handeln, welche also eine nicht unerhebliche Dicke aufweisen und welche von einem neu in das Mikrotom eingespannten Block zunächst anzufertigen sind, bis die Schnittebene des Blocks an einer interessierenden Gewebeprobe angelangt ist.
  • Hinsichtlich eines erfindungsgemäßen Mikrotoms mit einer Aufbring- und Schneideinrichtung wird die eingangs genannte Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 5 gelöst. Demgemäß ist mit dem Mikrotom von einem Block, der eine Gewebeprobe aufweist, ein histologischer Schnitt vorgebbarer Dicke anfertigbar. Vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts ist ein Trägermaterial mit der Aufbringvorrichtung auf den Block aufbringbar. Das Trägermaterial ist vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zuschneidbar, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche des Blocks entspricht. Das zu schneidende Trägermaterial ist in Form eines Bandes ausgebildet. Die Vorrichtung weist eine Führung für das Band auf. Ferner ist eine Aufbring- und Schneideinrichtung vorhanden, die ein Schneidwerkzeug sowie ein Andruckstück aufweist. Durch Bewegung des Schneidwerkzeugs mit Andruckstück ist das Trägermaterial aus dem Band ausschneidbar und auf den Block aufbringbar.
  • Das erfindungsgemäße Mikrotom ist insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4 geeignet, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der diesbezüglichen Verfahrensmerkmale auf den vorangegangenen Teil der Beschreibung verwiesen wird. Hierbei erschließen sich die vorrichtungsmäßigen Merkmale der beschriebenen bzw. erforderlichen Verfahrensschritte einem auf dem vorliegenden Gebiet tätigen Fachmann in Kenntnis des Offenbarungsgehalts des vorangegangenen Teils der Beschreibung.
  • Die Aufbringvorrichtung weist eine Schneideinrichtung auf, mit welcher von dem ungeschnittenen Trägermaterial ein Zuschnitt des Trägermaterials anfertigbar ist, welcher auf den Block aufbringbar ist. Mit Hilfe der Schneideeinrichtung wird also von dem ungeschnittenen Trägermaterial ein Stück vorgebbarer Größe und/oder Form zugeschnitten bzw. herausgeschnitten, bevor es auf den Block aufgebracht wird.
  • Weiterhin könnte eine Spendeeinrichtung vorhanden sein, mit welcher ungeschnittenes Trägermaterial der Schneideeinrichtung zuführbar ist. Alternativ oder zusätzlich könnte eine Aufnahmeeinrichtung vorhanden sein, mit welcher das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial aufnehmbar ist. Das Vorsehen einer Spendeeinrichtung und/oder eine Aufnahmeeinrichtung ist zweckmäßig, da das Trägermaterial in Form eines Bandes ausgebildet ist, beispielsweise vergleichbar zu dem aus der US 5,746,855 A bekannten bandförmigen Trägermaterial. Die Spendeeinrichtung könnte eine Rolle mit darauf aufgerolltem bandförmigen Trägermaterial aufnehmen, welche ausgewechselt werden kann, falls das Trägermaterial verbraucht ist. In vergleichbarer Weise könnte die Aufnahmeeinrichtung eine Rolle aufweisen, auf welche das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial aufbringbar ist.
  • Im Konkreten könnte die Schneideinrichtung ein Gehäuse aufweisen, in welchem ein Schneidwerkzeug zum Zuschneiden des Trägermaterials bewegbar angeordnet ist. Falls mit dem Mikrotom Blöcke zu bearbeiten sind, welche unterschiedliche Größen und/oder Formen aufweisen, kann es zweckmäßig sein, dass die Schneideinrichtung Schneidwerkzeuge unterschiedlicher Größe aufweist. In Abhängigkeit des jeweils zu bearbeitenden Blocks wird dann das geeignete Schneidwerkzeug für den Zuschnitt des Trägermaterials verwendet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das zuzuschneidende Trägermaterial zischen dem Gehäuse der Schneideinrichtung und einem Gegenstück führbar. Hierzu sind geeignete Führungsmittel vorhanden, beispielsweise Führungsrollen, mit welchen das Trägermaterial in einer vorgebbaren Richtung geführt wird. Bei dem Gegenstück kann es sich beispielsweise um eine Platte oder um ein plattenförmiges Bauteil handeln, welches mit dem Schneidwerkzeug dann in Eingriff kommt, wenn das Trägermaterial zugeschnitten wird. Das plattenförmige Bauteil könnte eine Aussparung aufweisen, welche im Wesentlichen der Größe und/oder der Form des Zuschnitts entspricht, so dass das zugeschnittene Trägermaterial nach dem Anfertigen des Zuschnitts durch das Gegenstück verbringbar und auf den Block aufbringbar ist.
  • Im Konkreten könnte das Trägermaterial dadurch zuschneidbar sein, dass das Schneidwerkzeug in Richtung des Gegenstücks bewegbar ist. Dies könnte insbesondere dadurch bewirkt werden, dass das Schneidwerkzeug so weit bewegt wird, dass es mit dem Gegenstück in Kontakt bringbar ist. Wenn nun das Gegenstück eine Aussparung aufweist, könnte das Schneidwerkzeug in Richtung des Gegenstücks und an einem Teil des Gegenstücks vorbeibewegt werden. In diesem Fall wäre die Form des zum Schneiden vorgesehenen Teils des Schneidwerkzeugs im Wesentlichen komplementär zu der Aussparung des Gegenstücks auszubilden, so dass das Schneidwerkzeug teilweise durch die Aussparung bewegt werden kann und hierdurch das Trägermaterial zugeschnitten wird.
  • Damit eine Automatisierung des Aufbringvorgangs möglich ist, ist bzw. sind die Schneideinrichtung, die Spendeeinrichtung, die Aufnahmeeinrichtung und/oder das Schneidwerkzeug bevorzugt motorisiert antreibbar bzw. bewegbar. Hierzu könnte mindestens ein Antriebsmotor vorhanden sein, der als Schrittmotor oder Gleichstrommotor ausgebildet ist. Falls das Trägermaterial manuell zugeführt bzw. abgeführt wird und lediglich das Schneidwerkzeug der Schneideinrichtung motorisiert ausgebildet ist, wird lediglich ein Antriebsmotor bzw. Elektromotor benötigt. Wenn das Trägermaterial zusätzlich motorisiert zugeführt bzw. abgeführt wird, könnte ein weiterer Antriebsmotor an der Aufnahmeeinrichtung vorgesehen sein, welcher das Trägermaterial von der Spendeeinrichtung an der Schneideinrichtung vorbei zu der Aufnahmeeinrichtung bewegt bzw. zu der Aufnahmeeinrichtung zieht.
  • Bei dem Mikrotom könnte es sich um ein Rotationsmikrotom, ein Schlittenmikrotom oder ein Scheibenmikrotom handeln. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist bevorzugt für ein Rotationsmikrotom vorgesehen, obwohl sie auch bei den anderen Mikrotomarten einsetzbar ist. Bei einem Rotationsmikrotom ist der Block, welcher mindestens eine Gewebeprobe aufweist, an einer dem Block zugeordneten Kassette befestigt. Die Kassette ist in einem Probenhalter des Mikrotoms eingespannt. Die Kassette samt Block wird mit dem Probenhalter im Wesentlichen in vertikaler Richtung aufwärts und abwärts bewegt und hierbei im Wesentlichen in horizontaler Richtung um einen vorgebbaren Abstand zu der ortsfest angeordneten Klinge bewegt (zugestellt), so dass hierdurch histologische Schnitte einer vorgebbaren Dicke entstehen, welche dem vorgebbaren Abstand der horizontalen Zustellbewegung des Probenhalters entsprechen. Bei einem Rotationsmikrotom ist die erfindungsgemäße Vorrichtung zwischen dem Bediener des Mikrotoms und der zu schneidenden Oberfläche des Blocks anzuordnen. Hierdurch kann jedoch der Zugriff auf den Probenhalter und/oder den Klingenhalter des Mikrotoms und die Bedienelemente hierzu erschwert werden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist daher eine Bewegungseinrichtung vorhanden, mit welcher die Vorrichtung von einer vom Block beabstandeten Position zu einer an den Block angenäherten Position verbringbar ist. Mit der Bewegungseinrichtung könnte daher die Vorrichtung lediglich um einen geringen Weg (beispielsweise wenige Zentimeter) in einer Richtung zu dem Block bewegt bzw. davon entfernt werden. Es könnte jedoch vorgesehen sein, dass mit der Bewegungseinrichtung die Vorrichtung von einer Position, aus welcher das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block aufgebracht werden kann, in eine Position verbracht werden kann, in welcher die Vorrichtung weitgehend aus dem Zugriffbereich des Bedieners auf die Bedienelemente des Klingenhalters und/oder des Probenhalters bewegbar ist, beispielsweise zur Seite, nach oben oder nach unten. In diesem Fall kann die auszuführende Bewegung der Vorrichtung komplex sein.
  • Bei einem Rotationsmikrotom wird zum Anfertigen eines histologischen Schnitts der Block von einer oberen Position in vertikaler Richtung in eine untere Position verbracht. Hierbei wird die Oberfläche des Blocks an der Klinge vorbeibewegt. Hierdurch wird der histologische Schnitt angefertigt. Daher kann es zweckmäßig sein, die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials auf den Block am Mikrotom derart anzuordnen, dass die Aufbringvorrichtung an einer Position angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Oberfläche des Blocks in der oberen vertikalen Position des Blocks gegenüber liegt. Dementsprechend kann mit der Aufbringvorrichtung das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block dann aufgebracht werden, wenn dieser noch vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts sich in der oberen Position befindet.
  • Vorzugsweise ist die histologische Probe bzw. Gewebeprobe in einem Einbettmedium eingebettet. Hierdurch ist ein Block gebildet. Der Querschnitt des Blocks ist rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet. Mit anderen Worten weist der Block bei kreisförmigem Querschnitt dann bevorzugt eine Zylinderform oder eine Kegelstumpfform auf. Der Querschnitt bzw. die Form eines histologischen Schnitts von einem solchen Block ist dementsprechend rund oder kreisförmig. Daher sind mehrere solcher hintereinander angefertigter histologischer Schnitte, wenn sie ein Schnittband bilden, aufgrund der runden oder kreisförmigen Querschnitte lediglich an Verbindungsstellen miteinander verbunden, die sich über einen geringeren Bereich (z. B. im Idealfall lediglich an einem Berührungspunkt) erstrecken, als das bei histologischen Schnitten rechteckigen Querschnitts der Fall ist (wo die Verbindungsstelle zweier histologischer Schnitte sich über eine ganze benachbarte Seitenfläche erstreckt). Daher kann ein Schnittband bestehend aus histologischen Schnitten mit einem runden oder kreisförmigen Querschnitt einfacher aufgetrennt werden. Dies gilt auch, wenn die histologischen Schnitte jeweils mit einem zugeschnittenen Trägermaterial versehen sind.
  • Wenn nun der Querschnitt des Blocks rechteckig oder rund ist, ist bevorzugt vorgesehen, dass der Querschnitt des auf den Block aufzubringenden Trägermaterials ebenfalls rechteckig oder rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist. Es ist jedoch auch denkbar, bei einem rechteckigen Querschnitt des Blocks jeweils ein Trägermaterial zuzuschneiden und auf den Block aufzubringen, welches einen runden oder kreisförmigen Querschnitt aufweist. Vorzugsweise wird in diesem Fall die Größe des zugeschnittenen Trägermaterials derart gewählt, dass der gesamte anzufertigende histologische Schnitt mit dem Trägermaterial bedeckt ist. Mit anderen Worten ist der Durchmesser des kreisförmigen Querschnitts des Trägermaterials größer als die Seitenlängen des rechteckigen Querschnitts des Blocks. Der umgekehrte Fall ist ebenfalls denkbar. Hierbei ist der Querschnitt des Blocks rund oder kreisförmig. Der Querschnitt des zuzuschneidenden Trägermaterials könnte in diesem Fall rechteckig oder quadratisch ausgebildet sein, vorzugsweise derart, dass der gesamte histologische Schnitt mit Trägermaterial bedeckt ist.
  • Damit der histologische Schnitt mit dem daran angebrachten zugeschnittenen Trägermaterial einfach auf einen Objektträger aufgebracht werden kann, ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform an dem Klingenhalter – bevorzugt unweit von der Klinge entfernt – eine Aussparung für die Aufnahme des Objektträgers vorgesehen. Die Oberfläche des in der Aussparung aufgenommenen Objektträgers fluchtet zumindest an einer der Klinge zugewandten Seite im Wesentlichen mit der Oberfläche des Klingenhalters. Der angefertigte histologische Schnitt ist beim Schneidevorgang zumindest teilweise auf den in der Aussparung aufgenommenen Objektträger bewegbar. Mit dieser Maßnahme kann der angefertigte histologische Schnitt, auf welchen das zugeschnittene Trägermaterial aufgebracht ist, quasi mit dem Schneidevorgang wie von selbst auf den Objektträger aufgebracht bzw. geschoben werden. Gegebenenfalls kann der Objektträger eine geeignete Beschichtung aufweisen, so dass der histologische Schnitt möglichst reibungsfrei auf den Objektträger geschoben werden kann.
  • In Verbindung mit der Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des Mikrotoms anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen in jeweils einer schematischen Darstellung
  • 1 die Vorrichtung in einer perspektivischen Ansicht mit einem nicht geschnittenen Band als Trägermaterial,
  • 2 die Vorrichtung in einer perspektivischen Ansicht, bei welchem von dem Band mehrere Trägermaterialien ausgeschnitten wurden,
  • 36 jeweils in einer Schnittansicht die Vorrichtung gemäß 1 in jeweils einem anderen Betriebszustand des Schneidewerkzeugs,
  • 3a6a in einer verkleinerten Seitenansicht das Ausführungsbeispiel gemäß der jeweiligen 3 bis 6,
  • 7a in einer Schnittansicht einen auf einen Objektträger aufgebrachten histologischen Schnitt, auf welchem ein zugeschnittenes Trägermaterial aufgebracht ist und
  • 7b in einer Aufsicht den Objektträger, den histologischen Schnitt und das zugeschnittene Trägermaterial aus 7a.
  • In den Fig. sind gleiche oder ähnliche Bauteile mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. In den 1 bis 6 ist die Vorrichtung 1 zum Aufbringen eines Trägermaterials 2 auf einen mit einem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt gezeigt. Das Mikrotom ist in den Fig. nicht gezeigt. Der histologische Schnitt wird von einem Block 3 angefertigt, in welchem in einem Einbettmedium eine histologische Probe bzw. eine Gewebeprobe 4 eingebettet ist, siehe beispielsweise 3 bzw. 3a. Der Querschnitt des Blocks 3 ist rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist. Beispielsweise ist 3a entnehmbar, dass der Block 3 eine Kegelstumpfform aufweist. Der Block 3 ist an der Kassette 5 befestigt, wobei die Kassette 5 in den Probenhalter des Mikrotoms eingespannt wird. Es ist eine Aufbringvorrichtung 6 vorhanden, mit welcher vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts ein Trägermaterial 2 auf den Block 3 aufbringbar ist. In erfindungsgemäßer Weise ist das Trägermaterial 2 vor dem Aufbringen auf den Block 3 auf eine Größe und auf eine Form zuschneidbar, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche des Blocks 3 entspricht. Es wird lediglich das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block 3 aufgebracht.
  • Die Vorrichtung 1 ist für ein Rotationsmikrotom geeignet. Die Vorrichtung 1 ist relativ zum Mikrotom derart angeordnet, dass die Aufbringvorrichtung 6 an einer Position angeordnet ist, welche im Wesentlichen der Oberfläche 7 des Blocks 3 in der oberen vertikalen Position der Bewegung des Blocks beim Anfertigen histologischer Schnitte mit dem Rotationsmikrotom gegenüber liegt. Dieser Zustand ist in den 1 und 2 bzw. 3a bis 6a angedeutet. Dementsprechend kann mit der Aufbringvorrichtung 6 das zugeschnittene Trägermaterial auf die Oberfläche 7 des Blocks 3 dann aufgebracht werden, wenn der Block 3 noch vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts sich in der oberen Position befindet. Der Block 3 bzw. die Kassette 5 wird von dem Rotationsmikrotom in vertikaler Richtung nach oben und nach unten entlang der Richtung des Doppelpfeils 16 bewegt.
  • Das Trägermaterial 2 ist in Form eines Bandes ausgebildet. Für das ungeschnittene Trägermaterial 2 bzw. 8 ist eine Spendeeinrichtung vorgesehen, welche mit dem Bezugszeichen 9 angedeutet ist. Die Spendeeinrichtung 9 weist eine Rolle (nicht gezeigt) auf, auf welcher das ungeschnittene Trägermaterial 8 aufgerollt ist. Für das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial 2 bzw. 10 ist eine Aufnahmeeinrichtung vorgesehen, welche mit dem Bezugszeichen 11 angedeutet ist. Die Aufnahmeeinrichtung 11 weist ebenfalls eine Rolle (nicht gezeigt) auf, auf welcher das geschnittene und nicht auf den Block aufgebrachte Trägermaterial 10 aufrollbar und hierdurch aufnehmbar ist. Dies ist in 2 gezeigt. 1 zeigt hingegen die Vorrichtung 1 mit aufgebrachtem Trägermaterial 2 in einem Zustand, in welchem noch keine zugeschnittenen Trägermaterialien auf einen Block 3 aufgebracht wurden. Die Vorrichtung 1 befindet sich beispielsweise in dem in 1 gezeigten Zustand, wenn ein neues Trägermaterial 2 eingespannt wird. Das Trägermaterial 2 wird also von der Spendeeinrichtung 9 um die gesamte Vorrichtung 1 herum zu der Aufnahmeeinrichtung 11 geführt, wobei nicht alle hierzu erforderlichen Führungselemente in den Fig. gezeigt sind.
  • Die Aufbringvorrichtung 6 umfasst eine Schneideinrichtung 12, mit welcher von dem ungeschnittenen Trägermaterial 2, 8 ein Zuschnitt des Trägermaterials 2 anfertigbar ist, welcher auf den Block 3 aufbringbar ist. Dementsprechend erfolgt der Zuschnitt des Trägermaterials 8 mit der Aufbringvorrichtung 6 unmittelbar vor dem Schneidevorgang des histologischen Schnitts. Die Schneideinrichtung 12 ist in den 3 bis 6 in einer Schnittansicht gezeigt. Die Schneideinrichtung 12 umfasst ein Gehäuse 13, in welchem ein Schneidwerkzeug 14 zum Zuschneiden des Trägermaterials 2 bewegbar angeordnet ist. Das Schneidewerkzeug 14 bzw. der Stempel ist zylinderförmig bzw. kolbenförmig ausgebildet und kann in dem Gehäuse 13 entlang der Bewegungsrichtung, bewegt werden, die mit dem Doppelpfeil 15 angedeutet ist. An dem Schneidewerkzeug 14 ist ein Führungsstift 17 befestigt, welcher mit dem vom Schneidwerkzeug 14 abgewandten Ende in eine Aussparung 18 im Gehäuse 13 geführt ist. Hierdurch kann einerseits ein Endanschlag für das Schneidewerkzeug 14 gebildet werden (vgl. 6) und andererseits ein Verdrehen des Schneidewerkzeugs 14 um seine Längsachse in dem Gehäuse 13 verhindert werden. Mit dem Sensor 19 kann die aktuelle Position des Schneidwerkzeugs 14 in dem Gehäuse 13 bestimmt werden. Das Schneidwerkzeug 14 weist eine Bohrung 20 in Form eines Sacklochs auf, in welcher die Feder 21 das Andruckstück 22 vorspannt. Das Andruckstück 22 weist eine Aussparung bzw. ein Langloch 23 auf, durch welchen sich der Stift 24 in der hierfür im Schneidewerkzeug 14 vorgesehenen Bohrungen durch das Andruckstück 22 erstreckt. Mit dem Stift 24 kann ein Herausfallen des Andruckstücks 22 aus der Bohrung 20 verhindert werden, siehe beispielsweise 3. Das Andruckstück 22 kann jedoch auf Grund des Langlochs 23 entgegen der Federkraft der Feder 21 in das Schneidwerkzeug 14 eintreten, siehe 6.
  • Die Bewegung des Schneidwerkzeugs 14 in dem Gehäuse 13 wird mit dem in Form eines Gleichstrommotors ausgebildeten Antriebsmotor 25 angetrieben. Der Antriebsmotor 25 versetzt mit seiner Ausgangswelle 26 das Rad 27 in Drehung. An dem Rad 27 ist exzentrisch ein Stift 28 angeordnet. Auf dem Stift 28 ist drehbar das Rad 29 gelagert. Das Rad 29 kann sich in der im Schneidwerkzeug 14 vorgesehenen Aussparung 30 in einer Richtung senkrecht zur Zeichenebene bewegen. Durch die Drehung des Rads 27 und somit durch die exzentrische Bewegung des Rads 29 wird das Schneidewerkzeug durch den Antriebsmotor 25 angetrieben in Richtung des Doppelpfeils 15 bewegt, und zwar von einer in 3 gezeigten Position über die in den 4 und 5 jeweils gezeigten Position bis zu einer in 6 gezeigten Position.
  • Das zuzuschneidende Trägermaterial 8 ist zischen dem Gehäuse 13 der Schneideeinrichtung 12 und einem Gegenstück 31 führbar. Das Gegenstück 31 ist im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet und weist ein kreisförmiges Loch 32 auf. Der plattenförmig ausgebildete Teil des Gegenstücks 31 weist den Abstand d von dem Gehäuse 13 auf. Der Durchmesser des Lochs 32 entspricht dem Durchmesser der Bohrung 33 in dem Gehäuse 13, in welcher das Schneidewerkzeug 14 geführt ist. Dementsprechend kann das Schneidwerkzeug 14 mit dem dem Block 3 zugewandten Ende durch das Loch 32 des Gegenstücks 31 bewegt werden, wie dies in den 5 und 6 gezeigt ist.
  • Das Trägermaterial 8 ist dadurch zuschneidbar, dass das Schneidwerkzeug 14 in Richtung des Gegenstücks 31 bewegbar ist. Hierzu wird das Schneidwerkzeug 14 zunächst mit dem plattenförmig ausgebildeten Teil des Gegenstücks 31 in Kontakt gebracht (siehe 4). Dann wird das ringförmig ausgebildete Ende 37 des Schneidwerkzeugs 14 an dem plattenförmig ausgebildeten Teil des Gegenstücks 31 vorbeibewegt, siehe 5 und 6. Hierdurch wird einerseits von dem Trägermaterial 8 ein kreisförmiger Zuschnitt hergestellt. Andererseits wird durch die Bewegung des Schneidwerkzeugs 14 in Richtung des Blocks 3 das zugeschnittene Trägermaterial auf die Oberfläche des Blocks 3 aufgebracht. Der Aufbringvorgang wird von dem Andruckstück 22 unterstützt, das eine kreisförmige, planar ausgebildete und dem Block 3 zugewandte Oberfläche aufweist, auf welcher der kreisförmige Zuschnitt des Trägermaterials zu dem Block 3 bewegt wird. Auf Grund der Federvorspannung der Feder 21 kann das zugeschnittene Trägermaterial auf den Block 3 aufgedrückt werden, siehe 6. Die Federkonstante der Feder 21 ist hierzu geeignet ausgewählt.
  • Die Rolle der Aufnahmeeinrichtung 11 kann ebenfalls motorisiert bewegt werden, so dass hierdurch ungeschnittenes Trägermaterial 8 von der Spendeeinrichtung 9 zu der Schneideinrichtung 12 transportiert werden kann. Der hierzu vorgesehen Antriebsmotor ist in den Fig. nicht gezeigt.
  • In den 3a bis 6a sind jeweils in einer verkleinerten Seitenansicht das Ausführungsbeispiel gemäß der jeweiligen 3 bis 6 gezeigt, wobei in der jeweiligen 3a bis 6a die jeweilige Position des Schneidwerkzeugs 14 und insbesondere des ringförmigen Endes 37 des Schneidwerkzeugs 14 erkennbar bzw. angedeutet ist.
  • Mit der in den Fig. gezeigten erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist das erfindungsgemäße Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom ausführbar. In den 7a und 7b ist lediglich schematisch angedeutet, dass der angefertigte histologische Schnitt 34 mit dem darauf aufgebrachten Trägermaterial 35 auf einen Objektträger 36 verbracht ist und so einer Weiterverarbeitung zugeführt werden kann. Der histologische Schnitt 34 ist also zwischen dem Objektträger 36 und dem zugeschnittenen Trägermaterial 35 angeordnet. Das zugeschnittene Trägermaterial 35 wird allerdings nur dann auf den Block 3 aufgebracht, wenn der anzufertigende histologische Schnitt 34 auf einen. Objektträger 36 aufgebracht werden soll. Die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials 35 ist etwas größer als die Querschnittsfläche des Blocks 3 und somit des hieraus resultierenden histologischen Schnitts 34. Im Konkreten entspricht der Durchmesser des zugeschnittenen Trägermaterials 35 dem Durchmesser des Lochs 32 im Gegenstück 31 bzw. dem Durchmesser des Schneidewerkzeug 14. Der Durchmesser des zugeschnittenen Trägermaterials 35 ist größer als der Durchmesser des histologischen Schnitts 34, so dass der äußere Randbereich des Trägermaterials 35 beispielsweise mit einer Pinzette gegriffen werden kann, ohne dass der histologische Schnitt 34 von der Pinzette beschädigt wird.

Claims (13)

  1. Verfahren zum Anfertigen histologischer Schnitte mit einem Mikrotom, wobei mit einem Mikrotom von einem eine Gewebeprobe (4) aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke angefertigt wird, wobei vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) ein Trägermaterial (2) mit einer Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufgebracht wird, wobei das Trägermaterial (2) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zugeschnitten wird, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht und wobei das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt des Trägermaterials (2) mit Hilfe einer Aufbring- und Schneideinrichtung (6, 12) erfolgt, wobei das Trägermaterial (8) vor dem Zuschnitt in Form eines Bandes (8) ausgebildet ist, wobei die Aufbring- und Schneideinrichtung (6, 12) ein Schneidwerkzeug (14) und ein Andruckstück (22) aufweist, und wobei durch Bewegung des Schneidwerkzeugs (14) mit Andruckstück (22) das Trägermaterial (2) aus dem Band (8) ausgeschnitten und auf den Block (3) aufgebracht wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche des zugeschnittenen Trägermaterials (35) etwas größer als die Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) ist, vorzugsweise bis zu 10% – insbesondere ca. 5% – größer als die Querschnittsfläche (7) des Blocks (3).
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der angefertigte histologische Schnitt (34) mit dem aufgebrachten Trägermaterial (35) vom Klingenhalter auf einen Objektträger (36) verbracht wird und/oder einer Weiterverarbeitung zugeführt wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (35) durch Einwirken von – insbesondere thermischer oder elektromagnetischer – Energie und/oder durch das Aufbringen einer Flüssigkeitslösung von dem histologischen Schnitt (34) gelöst wird.
  5. Mikrotom mit einer Vorrichtung zum Aufbringen eines Trägermaterials (2) auf einen mit dem Mikrotom anzufertigenden histologischen Schnitt, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei mit dem Mikrotom von einem eine Gewebeprobe (4) aufweisenden Block (3) ein histologischer Schnitt (34) vorgebbarer Dicke anfertigbar ist, wobei vor dem Anfertigen des histologischen Schnitts (34) ein Trägermaterial (2) mit der Aufbringvorrichtung (6) auf den Block (3) aufbringbar ist, wobei das Trägermaterial (2) vor dem Aufbringen auf eine Größe und/oder auf eine Form zuschneidbar ist, welche im Wesentlichen der Querschnittsfläche (7) des Blocks (3) entspricht und wobei das zugeschnittene Trägermaterial (35) auf den Block (3) aufbringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das zu schneidende Trägermaterial (2) in Form eines Bandes (8) ausgebildet ist und die Vorrichtung eine Führung (13, 31) für das Band (8) aufweist und dass eine Aufbring- und Schneideinrichtung (6, 12) vorhanden ist, die ein Schneidwerkzeug (14) sowie ein Andruckstück (22) aufweist, und wobei durch Bewegung des Schneidwerkzeugs (14) mit Andruckstück (22) das Trägermaterial (2) aus dem Band (8) ausschneidbar und auf den Block (3) aufbringbar ist.
  6. Mikrotom nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Spendeeinrichtung (9) vorhanden ist, mit welcher ungeschnittenes Trägermaterial (2, 8) der Schneideinrichtung (12) zuführbar ist und/oder dass eine Aufnahmeeinrichtung (11) vorhanden ist, mit welcher das geschnittene und nicht auf den Block (3) aufgebrachte Trägermaterial (2, 10) aufnehmbar ist.
  7. Mikrotom nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (12) ein Gehäuse (13) aufweist, in welchem das Schneidwerkzeug (14) zum Zuschneiden des Trägermaterials (2, 8) bewegbar angeordnet ist.
  8. Mikrotom nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das zuzuschneidende Trägermaterial (2, 8) zwischen dem Gehäuse (13) der Schneideinrichtung (12) und einem Gegenstück (31) führbar ist.
  9. Mikrotom nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (2, 8) dadurch zuschneidbar ist, dass das Schneidwerkzeug (14) in Richtung des Gegenstücks (31) bewegbar ist, insbesondere bis das Schneidwerkzeug (14) mit dem Gegenstück (31) in Kontakt bringbar ist oder insbesondere bis das Schneidwerkzeug (14) an einem Teil des Gegenstücks (31) vorbeibewegbar ist.
  10. Mikrotom nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (12), die Spendeeinrichtung (9), die Aufnahmeeinrichtung (11) und/oder das Schneidwerkzeug (14) motorisiert bewegbar ist bzw. sind, insbesondere mit mindestens einem Antriebsmotor (25), beispielsweise mit einem Schrittmotor oder einen Gleichstrommotor.
  11. Mikrotom nach einem der Ansprüche 5 bis 10, gekennzeichnet durch eine Bewegungseinrichtung, mit welcher die Vorrichtung (1) zum Aufbringen des Trägermaterials (2) von einer vom Block (3) beabstandeten Position zu einer an den Block (3) angenäherten Position verbringbar ist.
  12. Mikrotom nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des auf den Block (3) aufzubringenden Trägermaterials (35) rechteckig oder rund und insbesondere kreisförmig ausgebildet ist.
  13. Mikrotom nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Klingenhalter eine Aussparung für die Aufnahme eines Objektträgers (36) vorhanden ist, dass die Oberfläche des in der Aussparung aufgenommenen Objektträgers (36) zumindest an einer der Klinge zugewandten Seite im Wesentlichen mit der Oberfläche des Klingenhalters fluchtet und dass der angefertigte histologische Schnitt (34) beim Schneidevorgang zumindest teilweise auf den in der Aussparung aufgenommenen Objektträger (36) bewegbar ist.
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