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DE102008009713A1 - Verpackungseinheit mit Schutzabschnitt - Google Patents

Verpackungseinheit mit Schutzabschnitt Download PDF

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DE102008009713A1
DE102008009713A1 DE102008009713A DE102008009713A DE102008009713A1 DE 102008009713 A1 DE102008009713 A1 DE 102008009713A1 DE 102008009713 A DE102008009713 A DE 102008009713A DE 102008009713 A DE102008009713 A DE 102008009713A DE 102008009713 A1 DE102008009713 A1 DE 102008009713A1
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Klaus Renner
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Klocke Verpackungs Service GmbH
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Klocke Verpackungs Service GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Eine Verpackungseinheit (2) weist zwei aneinander angeordnete flächige Elemente (6, 8) auf, die durch bereichsweise Beabstandung voneinander eine geschlossene Kammer (12) ausbilden und in einem die Kammer (12) umschließenden Bundbereich (14) miteinander verbunden sind, der durch einen Außenrand (16) begrenzt ist. Dabei weist die Kammer (12) zur kontrollierten Abgabe eines darin gespeicherten Mediums (4) eine Verjüngung (18) auf, die sich in einen vom Bundbereich (14) abtrennbaren Trennabschnitt (22) erstreckt, an dem eine die Verjüngung (18) schneidende Sollbruchlinie (24) zur Herstellung einer Öffnung an der Verjüngung (18) vorgesehen ist. Dabei ist vorgesehen, dass der Trennabschnitt (22) durch eine beabstandet zum Außenrand (16) in den Bundbereich (14) eingelassene Materialschwächung (26) begrenzt ist, die den Trennabschnitt (22) von einem Schutzabschnitt (28) des Bundbereiches (14) trennt, der den Trennabschnitt (22) zum Außenrand (16) hin abdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackungseinheit zur Verpackung und Portionierung eines Mediums, beispielsweise aus dem Bereich der Medizin, der Kosmetik, der Chemie oder der Lebensmittelindustrie, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Verpackungseinheit weist zwei aneinander angeordnete flächige Elemente auf, die beispielsweise durch Folien, schalen- oder deckelartige Kunststoffteile beziehungsweise durch eine Kombination eines festen Kunststoffteiles mit einer Folie gebildet sind. Durch den Begriff „flächig" soll hierbei lediglich ausgesagt sein, dass sich die Elemente im Wesentlichen über eine Fläche erstrecken, wobei sie jedoch insbesondere nicht flach ausgebildet sein müssen, sondern auch gewisse Konturen aufweisen können. Die beiden flächigen Elemente bilden durch bereichsweise Beabstandung voneinander eine geschlossene Kammer aus. In einem die Kammer umschließenden Bundbereich sind die flächigen Elemente miteinander verbunden, wobei der Bundbereich durch einen Außenrand begrenzt ist. Zur kontrollierten Abgabe eines in der Kammer gespeicherten Mediums weist diese eine Verjüngung auf, die einen mit der Kammer verbundenen Austrittspfad bildet, der nach Außen hin geöffnet werden kann. Hierzu erstreckt sich die Verjüngung in einen vom Bundbereich abtrennbaren Trennabschnitt hinein. Dieser Trennabschnitt ist über eine die Verjüngung schneidende Sollbruchlinie mit dem übrigen Bundbereich verbunden, wobei die Sollbruchlinie zur Herstellung der Öffnung an der Verjüngung dient.
  • Aus DE 201 02 348 U1 ist eine Verpackungseinheit bekannt, die an einer weiteren Verpackung gehalten ist. Diese Verpackungseinheit besteht aus einem kammerseitigen Teil und einem abtrennbaren Teil, die über eine Sollbruchlinie miteinander verbunden sind. Zur Öffnung einer Kammer der Verpackungseinheit wird die Sollbruchlinie aufgetrennt und dabei der abtrennbare Teil von dem kammerseitigen Teil entfernt, wobei gleichzeitig eine pipettenartige Verjüngung, die mit der Kammer verbunden ist, geöffnet wird.
  • Eine derartige Verpackungseinheit ermöglicht ein komfortables Öffnen ohne Hilfsmittel und eine exakte Abgabe des in der Kammer enthaltenen Mediums.
  • Wegen der leicht zu öffnenden Ausgestaltung der Verpackungseinheit besteht jedoch die Gefahr, dass der abtrennbare Teil ungewollt gegenüber dem kammerseitigen Teil geknickt wird und dabei die pipettenartige Verjüngung vorzeitig geöffnet wird und das Medium somit unkontrolliert austritt.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, bei einer gattungsgemäßen Verpackungseinheit die genannten Nachteile zu vermeiden und trotz komfortabler Möglichkeit zum Öffnen der Kammer einen ungewollten Austritt des darin gespeicherten Mediums zu verhindern.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Verpackungseinheit mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist der Trennabschnitt durch eine beabstandet zum Außenrand in den Bundbereich eingelassene Materialschwächung begrenzt, die den Trennabschnitt von einem Schutzabschnitt des Bundbereiches trennt. Dieser Schutzabschnitt deckt den Trennabschnitt zum Außenrand hin ab. Hierdurch können der Trennabschnitt und die Sollbruchstelle gegen versehentliche Krafteinwirkung abgeschirmt beziehungsweise stabilisiert werden, um ein vorzeitiges ungewolltes Auftrennen der Sollbruchstelle beispielsweise beim Transport oder bei Lagerung der Verpackungseinheit und damit ein Austreten des in der Kammer gespeicherten Mediums zu verhindern.
  • Dabei ist es günstig, wenn der wenigstens eine Schutzabschnitt in Verlängerung der Sollbruchlinie eine Biegesteifigkeit aufweist, die größer ist als die Biegesteifigkeit an der Sollbruchlinie. Auf diese Weise dient der Schutzabschnitt zur Stabilisierung der Sollbruchlinie gegenüber einem ungewollten Abknicken des Trennabschnittes.
  • Vorteilhafterweise ist hierzu die Sollbruchlinie durch die Materialschwächung begrenzt, wodurch in besonders einfacher Weise eine erhöhte Biegesteifigkeit des ungeschwächten Schutzabschnittes gegenüber der Sollbruchlinie gewährleistet werden kann.
  • Zudem ist es günstig, wenn der Bundbereich in Verlängerung der Sollbruchlinie wenigstens ein Stabilisierungsmittel aufweist, wodurch der Schutz gegen ein ungewolltes Auftrennen der Sollbruchlinie weiter verbessert werden kann.
  • Vorteilhafterweise ist das Stabilisierungsmittel dabei durch einen tiefgeformten Bereich gebildet, der in den Schutzabschnitt des Bundbereiches eingelassen ist. Durch einen solchen tiefgeformten Bereich kann der Schutzabschnitt zusätzlich ausgesteift werden, was dessen Biegesteifigkeit und den Schutz vor einem Abknicken des Trennabschnittes erhöht.
  • Ferner ist es günstig, wenn sich der tiefgeformte Bereich U-förmig um den Trennabschnitt herum erstreckt, wodurch dieser besonders stabil ausgeführt ist.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist die Materialschwächung zwei Schwächungsabschnitte auf, die sich an einander gegenüberliegenden Seiten der Verjüngung quer zur Sollbruchstelle erstrecken. Hierdurch kann die Sollbruchlinie an beiden Enden durch einen Schutzabschnitt abgedeckt werden.
  • Vorteilhafterweise erstrecken sich die Schwächungsabschnitte jeweils beidseitig bis zum Außenrand, wodurch der wenigstens eine Schutzabschnitt bei bevorstehender Anwendung des Mediums vollständig von der übrigen Verpackungseinheit abgetrennt werden kann. Hierbei wird der Trennabschnitt freigegeben, der nun durch Auftrennen der Sollbruchlinie entfernt werden kann, um den Austrittspfad der Verjüngung nach Außen hin zu öffnen.
  • Alternativ hierzu erstreckt sich die Materialschwächung U-förmig um die Verjüngung herum. Die Schwächungsabschnitte sind dabei durch Abschnitte der Materialschwächung gebildet. Auf diese Weise kann ein einzelner zusammenhängender Schutzabschnitt definiert werden, der die Sollbruchlinie an beiden Enden abdeckt. Bei Abtrennen dieses einzelnen Schutzabschnittes können somit beide Enden der Sollbruchlinie gleichzeitig freigegeben werden, um die Verpackungseinheit zu öffnen.
  • Dabei ist es günstig, wenn sich die U-förmige Materialschwächung beidseitig bis zum Außenrand erstreckt. Hierdurch kann der Schutzabschnitt vollständig entfernt werden, wodurch die Sollbruchlinie zum Öffnen der Verpackungseinheit besonders gut zugänglich ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform weist die U-förmige Materialschwächung zwei zum Außenrand beabstandete Enden auf. Hierdurch verbleiben zum Einen alle wesentlichen Teile der Verpackungseinheit auch nach dem Öffnen an derselben, was eine wenigstens nahezu vollständige Entsorgung erleichtert. Zum anderen ist es hierbei möglich, den gegenüber dem übrigen Bundbereich umgelenkten Schutzabschnitt als Stützte zu nutzen, mittels der die Verpackungseinheit standfähig ist. Hierdurch ist es möglich, die Verpackungseinheit nach dem Öffnen der Verjüngung im Wesentlichen aufrecht abzustellen, ohne dass das Medium aus der Kammer austreten kann.
  • Ferner ist es günstig, wenn die Materialschwächung über ihre gesamte Länge durch einen Schnitt gebildet ist, wodurch die Übertragung einer äußeren Krafteinwirkung vom, Schutzabschnitt auf den Trennbereich besonders gut verhindert werden kann, was wiederum die Gefahr eines versehentlichen Abbrechens des Trennschnittes vermindert.
  • Dabei ist es vorteilhaft, wenn über die Länge des Schnittes mehrere Haftpunkte vorgesehen sind, um ein ungewolltes Entfernen des Schutzabschnittes vom Trennabschnitt und ein daraus resultierendes Freilegen der Sollbruchlinie zu vermeiden.
  • In einer hierzu alternativen Ausführungsform ist die Materialschwächung durch eine Perforation gebildet, was auch bei gewissen Krafteinwirkungen, wie sie beispielsweise beim Transport auftreten können, einen sicheren Verbleib des Schutzabschnittes in seiner den Trennabschnitt abdeckenden Position gewährleistet.
  • Zudem ist die Sollbruchlinie vorteilhafterweise durch eine Rillung oder Perforation gebildet, wodurch die zum Abtrennen des Trennabschnittes benötigte Kraft besonders genau vordefiniert werden kann.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist eine peelfähige Folie vorgesehen ist, die am Trennabschnitt und am Schutzabschnitt anhaftet. Hierdurch muss zunächst die Folie von der übrigen Verpackungseinheit abgenommen werden, um anschließend den Schutzabschnitt vom Trennabschnitt entfernen und schließlich den Trennabschnitt abknicken zu können. Hierdurch kann die Verpackungseinheit auch kindersicher ausgeführt werden.
  • In den Figuren sind beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackungseinheit,
  • 2 einen Längsschnitt durch die Verpackungseinheit in Ebene II aus 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht der Verpackungseinheit nach 1 mit einem umgelenkten Schutzabschnitt,
  • 4 eine Ansicht einer alternative Ausführungsform der Verpackungseinheit mit Stabilisierungsmitteln,
  • 5 einen Querschnitt durch die alternative Verpackungseinheit in Ebene V aus 4,
  • 6 eine Ansicht eines oberen Teils der Verpackungseinheit nach 4 mit einer alternativen Ausführungsform der Stabilisierungsmittel,
  • 7 einen Querschnitt durch die alternativen Stabilisierungsmittel in Ebene VII aus 6,
  • 8 eine Ansicht der Verpackungseinheit nach 1 mit einer alternativen Materialschwächung,
  • 9 eine Ansicht der Verpackungseinheit nach 1 mit einer alternativ als Perforation ausgebildeten Materialschwächung,
  • 10 eine Ansicht einer Verpackungseinheit mit einer als Perforation ausgebildeten Materialschwächung, die zwei beidseitig bis zu einem Außenrand geführte Schwächungsabschnitte aufweist,
  • 11 eine Ansicht der Verpackungseinheit nach 10 mit entfernten Schutzabschnitten,
  • 12 eine Ansicht einer Verpackungseinheit mit einer als Perforation ausgebildeten Materialschwächung, die sich U-förmig um eine Verjüngung erstreckt und beidseitig bis zum Außenrand reicht,
  • 13 eine Ansicht der Verpackungseinheit nach 12 mit entferntem Schutzabschnitt,
  • 14 eine Ansicht einer Rückseite der Verpackungseinheit nach 1 mit einer daran vorgesehenen Folie und
  • 15 einen Längsschnitt durch die Verpackungseinheit in Ebene XI aus 10 mit abgelöster Folie.
  • Die 1 und 2 zeigen eine Verpackungseinheit 2 zur Aufnahme und Portionierung eines Mediums 4, das beispielsweise durch ein Fluid aus den Bereichen Medizin, Kosmetik, Chemie oder der Lebensmittelindustrie gebildet ist.
  • Die Verpackungseinheit 2 ist hierzu im Wesentlichen aus einem ersten flächigen Elementen 6 und einem zweiten flächigen Element 8 gebildet. Diese flächigen Elemente 6, 8 können beispielsweise aus Kunststoff als Folie oder Gußteil beziehungsweise als Tiefziehteil hergestellt sein.
  • In der dargestellten Ausführungsform weist das erste flächige Element 6, wie insbesondere aus 2 zu entnehmen ist, eine bauchige Kontur 10 auf, die eine mittels des zweiten flächigen Elementes 8 verschlossene Kammer 12 bildet, in der das Medium 4 gespeichert ist.
  • Um die Kammer 12 herum bilden die beiden Elemente 6, 8 einen Bundbereich 14, in dem sie miteinander verbunden sind. Die Verbindung kann dabei beispielsweise durch Kleben, Verschweißen oder Siegeln hergestellt werden. Nach Außen hin ist der Bundbereich 14, wie auch die Verpackungseinheit 2 insgesamt, durch einen Außenrand 16 begrenzt.
  • Zur kontrollierten Abgabe des Mediums 4 ist an der Kammer 12 eine Verjüngung 18 vorgesehen, die einen Austrittspfad 20 bildet, der mit der Kammer 12 verbunden ist. Über diesen Austrittspfad 20 kann das Medium 4 aus der Kammer 12 austreten.
  • Hierzu erstreckt sich die Verjüngung 18 bis in einen Trennabschnitt 22 hinein, der vom übrigen Bundbereich 14 abtrennbar ist. Dabei ist am Trennabschnitt 22 einerseits eine Sollbruchlinie 24 vorgesehen, die die Verjüngung 18 schneidet, sowie eine Materialschwächung 26, die sich U-förmig um die Verjüngung 18 herum erstreckt. Hierbei trennt die Materialschwächung 26, die beispielhaft durch einen Schnitt gebildet ist, den Trennabschnitt 22 von einem Teil des Bundbereiches 14, der den Trennabschnitt 22 zum Außenrand 16 hin abdeckt und somit als Schutzabschnitt 28 fungiert.
  • Durch die U-förmige Ausbildung der Materialschwächung 26 weist diese zwei Schwächungsabschnitte 30 auf, die sich an gegenüberliegenden Seiten der Verjüngung 18 jeweils bis zu einem Ende 32 erstrecken. Dabei begrenzen die Schwächungsabschnitte 30 die Sollbruchlinie 24 zu beiden Seiten hin, um eine erhöhte Biegesteifigkeit des Schutzabschnittes 28 gegenüber der Sollbruchlinie 24 zu erzielen.
  • Zum Öffnen der Verpackungseinheit 2 wird, wie aus 3 zu entnehmen ist, zunächst der Schutzabschnitt 28, der bislang den Trennabschnitt 22 abgedeckt hat, gegenüber diesem umgelenkt. Dabei werden zwei Knickabschnitte 34 gebildet, die durch die beiden Enden 32 in ihrer Position vorgegeben sind und die sich von dem jeweiligen Ende 32 zum Außenrand 16 erstrecken.
  • Auf diese Weise wird der Trennabschnitt 22 freigegeben, der nun durch Auftrennen der Sollbruchlinie 24 entfernt oder umgeknickt werden kann, um die Verjüngung 18 zu öffnen.
  • Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Materialeigenschaften der beiden flächigen Elemente 6, 8 derart bestimmt, dass der Schutzabschnitt 28 nach dem Umlenken in der in 3 gezeigten Position verbleibt. Hierdurch kann der Schutzabschnitt als Stütze fungieren, mittels der die Verpackungseinheit 2 mit nach oben weisender Verjüngung 18 abgestellt werden kann, ohne dass das Medium 4 austreten könnte.
  • Die 4 und 5 zeigen eine weiter Ausführungsform der Verpackungseinheit 2 bei der am Bundbereich 14 zusätzliche Stabilisierungsmittel 36 vorgesehen sind, die den Schutzabschnitt 28 aussteifen und dadurch dessen Biegesteifigkeit gegenüber der Biegesteifigkeit der Sollbruchlinie 24 deutlich erhöhen. Die Stabilisierungsmittel 36 sind dabei rippenförmig durch tiefgeformte Bereiche 38 des ersten flächigen Elementes 6 im Bundbereich 14 gebildet, wie insbesondere aus 5 zu entnehmen ist.
  • Die 6 und 7 zeigen eine weitere Ausführungsform der Verpackungseinheit 2, bei der die Stabilisierungsmittel 36 durch einen einzelnen in das erste flächige Element 6 eingelassenen tiefgeformten Bereich 38 gebildet sind, der sich U-förmig um den Trennabschnitt 22 herum erstreckt.
  • Wie aus 8 zu entnehmen ist, können entlang der als Vollschnitt ausgeführten Materialschwächung 26 mehrere Haftpunkte 40 vorgesehen sein, die beispielsweise durch ein nachträglich aufgebrachtes Klebemittel gebildet sind.
  • Alternativ hierzu kann die Materialschwächung 26 aber auch durch eine Perforation 42 gebildet sein, wie in 9 dargestellt.
  • Bei der Ausbildung der Materialschwächung 26 als Perforation 42 ist es zudem auch möglich die beiden Schwächungsabschnitte 30, wie in 10 dargestellt, getrennt voneinander auszuführen und beidseitig bis an den Außenrand 16 zu führen. Hierdurch ist es möglich die beiden durch die Schwächungsabschnitte 30 getrennt ausgebildeten Schutzabschnitte 28 zur Freigabe des Trennabschnittes 22 vollständig vom übrigen Bundbereich 14 zu entfernen, wie in 11 dargestellt.
  • Alternativ hierzu kann die als Perforation 42 ausgebildete Materialschwächung 26 aber auch U-förmig um die Verjüngung 18 herum ausgebildet sein und dabei zu beiden Seiten bis an den Außenrand 16 geführt sein, wie in 12 und 13 dargestellt. Auf diese Weise kann der nun einteilige, U-förmige Schutzabschnitt 28 vollständig vom übrigen Bundbereich 14 entfernt werden, wobei die Sollbruchlinie 24 zu beiden Seiten freigegeben wird.
  • Die 14 und 15 zeigen eine weiter Ausführungsform der Verpackungseinheit 2, bei der eine abpeelbare Folie 44 vorgesehen ist, die an einer durch das zweite flächige Element 8 gebildeten Rückseite 46 vorgesehen ist. Diese Folie 44 erstreckt sich sowohl über den Trennabschnitt 22 als auch über Schutzabschnitt 28 und haftet an beiden an.
  • Um zum Öffnen der Verpackungseinheit 2, wie oben beschrieben, den Schutzabschnitt 28 vom Trennabschnitt 22 beabstanden zu können, muss zunächst die Folie 44 abgezogen werden, wie in 15 dargestellt. Hierzu ist an der Folie 44 eine nicht anhaftende Abziehlasche 48 vorgesehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20102348 U1 [0002]

Claims (16)

  1. Verpackungseinheit (2) mit zwei aneinander angeordneten flächigen Elementen (6, 8), die durch bereichsweise Beabstandung voneinander eine geschlossene Kammer (12) ausbilden und in einem die Kammer (12) umschließenden Bundbereich (14) miteinander verbunden sind, der durch einen Außenrand (16) begrenzt ist, wobei die Kammer (12) zur kontrollierten Abgabe eines darin gespeicherten Mediums (4) eine Verjüngung (18) aufweist, die sich in einen vom Bundbereich (14) abtrennbaren Trennabschnitt (22) erstreckt, an dem eine die Verjüngung (18) schneidende Sollbruchlinie (24) zur Herstellung einer Öffnung an der Verjüngung (18) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennabschnitt (22) durch eine beabstandet zum Außenrand (16) in den Bundbereich (14) eingelassene Materialschwächung (26) begrenzt ist, die den Trennabschnitt (22) von einem Schutzabschnitt (28) des Bundbereiches (14) trennt, der den Trennabschnitt (22) zum Außenrand (16) hin abdeckt.
  2. Verpackungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzabschnitt (28) in Verlängerung der Sollbruchlinie (24) eine gegenüber der Sollbruchlinie (24) erhöhte Biegesteifigkeit aufweist.
  3. Verpackungseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchlinie (24) durch die Materialschwächung (26) begrenzt ist.
  4. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Bundbereich (14) in Verlängerung der Sollbruchlinie (24) wenigstens ein Stabilisierungsmittel (36) aufweist.
  5. Verpackungseinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabilisierungsmittel (36) durch einen tiefgeformten Bereich (38) gebildet ist.
  6. Verpackungseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der tiefgeformte Bereich (38) U-förmig um den Trennabschnitt (22) herum erstreckt.
  7. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (26) zwei Schwächungsabschnitte (30) aufweist, die sich an einander gegenüberliegenden Seiten der Verjüngung (18) quer zur Sollbruchlinie (24) erstrecken.
  8. Verpackungseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Schwächungsabschnitte (30) jeweils beidseitig bis zum Außenrand (16) erstrecken.
  9. Verpackungseinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Materialschwächung (26) U-förmig um die Verjüngung (18) herum erstreckt und die Schwächungsabschnitte (30) durch einander gegenüber liegende Abschnitte der Materialschwächung (26) gebildet sind.
  10. Verpackungseinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die U-förmige Materialschwächung (26) beidseitig bis zum Außenrand (16) erstreckt.
  11. Verpackungseinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmige Materialschwächung (26) zwei zum Außenrand (16) beabstandete Enden (32) aufweist.
  12. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung (26) über ihre Länge durch einen Schnitt gebildet ist.
  13. Verpackungseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass über die Länge des Schnittes mehrere Haftpunkte (40) vorgesehen sind.
  14. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschwächung durch eine Perforation (42) gebildet ist.
  15. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchlinie (24) durch eine Rillung gebildet ist.
  16. Verpackungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine peelfähige Folie (44) vorgesehen ist, die am Trennabschnitt (22) und am Schutzabschnitt (28) anhaftet.
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