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Die
Erfindung betrifft eine Wasserabsperrung, insbesondere eine Hochwasserschutzwand,
die von einer Ruheposition, in der keine Absperr- oder Schutzfunktion
besteht, in eine Betriebsposition überführbar ist, in der die Wasserabsperrung
eine Stauhöhe
eines auf einer Stauseite der Wasserabsperrung befindlichen Wasserspiegels
ermöglicht, wobei
die Stauhöhe
durch eine Höhendifferenz
zwischen einer niedrigsten Stelle einer den oberen Abschluss der
Wasserabsperrung bildenden Krone und einem Bezugsniveau eines unter
der Wasserabsperrung befindlichen Bodens definiert ist, wobei die Wasserabsperrung
durch eine Schwenkbewegung um eine bodennahe in Längsrichtung
der Wasserabsperrung verlaufende Schwenkachse von der Ruheposition
in die Betriebsposition überführbar ist.
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Stand der Technik
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Im
Bereich der Wasserabsperrungen bzw. des Hochwasserschutzes wird
grundsätzlich
zwischen mobilen und stationären
Einrichtungen unterschieden. Während
die mobilen Einrichtungen zu Zeiten, in denen sie nicht benötigt werden,
gänzlich entfernt
und an Lagerorten bis zu einem Einsatz zwischengelagert werden können, befinden
sich stationäre
Einrichtungen zur Wasserabsperrung bzw. zum Hochwasserschutz stets
an dem ihnen zugedachten Ort. Bei den stationären Einrichtungen kann zwischen
solchen unterschieden werden, die sich stets in ihrer Betriebsposition
befinden und somit zu Zeiten, in denen nicht benötigt werden, nicht in eine
typischerweise optisch weniger auffällige und platzsparende Ruheposition überführt werden
können.
Derartige nicht wandelbare Einrichtungen können in der Regel vergleichsweise
einfach und robust ausgeführt werden,
da auf bewegliche Teile sowie Antriebe verzichtet werden kann. Demgegenüber werden
stationäre
Einrichtungen mit der Möglichkeit
eines Wechsels zwischen einer Betriebs- und einer Ruheposition in
der Regel dort verwendet, wo aus ästhetischen oder funktionalen
Gründen
in den Zeiten, in denen die Absperr- bzw. Schutzfunktion nicht erforderlich ist,
eine aufgerichtete Position nicht tolerabel ist. Dies gilt insbesondere
für Uferpromenaden,
die beispielsweise von Fußgängern begangen
werden oder aber auch für
Absperrungen im Bereich von Verkehrsflächen, die regelmäßig benutzt
werden müssen
und wo eine Absperrung allenfalls temporär zu Schutzzwecken z. B. bei
Hochwasser akzeptiert wird. Grundsätzlich soll mit Wasserabsperrungen
gemäß der vorliegenden
Anmeldung nicht nur Schutz gegen Hochwasser erreichbar sein, sondern
sie können
auch als allgemeine Stauverschlüsse
in Gerinnen, Flüssen, Becken
oder Behältern
oder als Barrieren gegen fließfähige Medien
aller Art (z. B. kontaminiertes Regenwasser oder Löschwasser)
verwendet werden.
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Während bei
der Überführung der
Wasserabsperrung von der Ruhe- in die Betriebsposition bzw. umgekehrt
grundsätzlich
alle möglichen
Bewegungsformen, z. B. Verschiebung in vertikale und/oder horizontale
Richtung in Quer- oder in Längsrichtung
der Wasserabsperrung, aber auch eine rotatorische Bewegung bzw.
eine kombinierte Bewegung aus den vorgenannten Grundtypen denkbar
ist, hat sich insbesondere eine Schwenkbewegung als praktikabel
herausgestellt, da auf diese Weise aus einer aufgerichteten Stellung
leicht eine Ruheposition mit horizontaler Ausrichtung einer durch
die Wasserabsperrung gebildeten Bauteilebene erreicht werden kann.
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Bekannte
stationäre
Wasserabsperrungen mit schwenkbarer Lagerung um eine horizontale Schwenkachse
bestehen meist aus plattenförmigen metallischen
Elementen, die an ihren Stirnseiten gegeneinander und an einer Basisseite
gegenüber
dem Boden, d. h. typischerweise einem aus Beton hergestellten Fundament
oder auch einer metallischen Unterkonstruktion oder anderen Arten
eines baulichen Untergrundes, abgedichtet sein müssen. Die bekannten Konstruktionen
sind technisch aufwändig und
daher vergleichsweise teuer und auch kompliziert im Hinblick auf
die Gewährleistung
der Dichtheit im Bereich der Stoß- und Kontaktstellen.
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Aufgabe
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Der
Erfindung liegt ausgehend von der
DE 34 01 010 A1 die Aufgabe zugrunde, eine
Wasserabsperrung, insbesondere eine Hochwasserschutzwand, vorzuschlagen,
die sich durch ihren einfachen konstruktiven Aufbau auszeichnet
und sich zu geringen Kosten herstellen lässt, um sie auch bei Anwendungsfällen mit
großer
Länge wirtschaftlich
herstellen zu können.
Außerdem
soll auf einfache Weise eine sehr zuverlässige Abdichtung erzielt werden.
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Lösung
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Ausgehend
von einer Wasserabsperrung, insbesondere einer Hochwasserschutzwand,
der eingangs beschriebenen Art, wird die zugrunde liegende Aufgabe
dadurch gelöst,
dass die Wasserabsperrung aus einer flexiblen wasserdichten Membran
und diese abstützenden
in Längsrichtung
der Wasserabsperrung verteilt und zueinander beabstandet angeordneten
Stützen
besteht, die im Boden verankert oder verankerbar sind, wobei ein
sich über
die gesamte Länge
der Wasserabsperrung erstreckender Randstreifen der Membran dichtend
und die aus dem Staudruck resultierenden Kräfte aufnehmend an den Boden
angeschlossen ist. Aufgrund der Flexibilität und damit Beweglichkeit der
Membran kann die erfindungsgemäße Wasserabsperrung
in sehr vorteilhafter Weise dynamische Lasten und Stoßenergie,
wie sie durch bewegtes Wasser auf der Stauseite ausgeübt werden,
aufnehmen. Darüber
hinaus ist die Membran aufgrund ihrer Biegsamkeit leicht an vorgegebene
Strukturen anpassbar, so dass ohne weiteres auch gekrümmte Geometrien
im Längsverlauf
der Wasserabsperrungen realisierbar sind. Die in Abständen von
ca. 1 m bis 5 m (je nach Stauhöhe),
vorzugsweise zwischen 2 m und 3 m zueinander angeordneten Stützen, die
in ihrer Betriebsposition arretierbar sind, verleihen der aus Membran
und Stützen bestehenden
Konstruktion die notwendige Steifigkeit gegen Verformungen, die
durch den Wasserdruck ansonsten hervorgerufen würden. Die erfindungsgemäße Wasserabsperrung
kann stationär
sein, kann aber auch mobil ausgeführt sein und nur kurzfristig für einmalige
Einsätze
(Löschwasserabsperrung) oder
temporär
während
einer Hochwassersaison aufgebaut und ansonsten anderweitig untergebracht sein.
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Bei
größeren Stauhöhen (über ca.
40 cm) ist es sinnvoll, die Stützen
fest mit der Membran zu verbinden und die Stützen um die Schwenkachse drehbar
gelenkig im Boden zu verankern. Durch einen solchen Verbund wird
die Stabilität
der Gesamtkonstruktion erheblich gesteigert und die Gefahr seitlicher
Verschiebungen der Membran relativ zu den Stützen bzw. einzelnen Stützen ausgeschaltet.
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Die
Membranen können
insbesondere aus den üblichen
gummielastischen Kunststoffmaterialien, wie SBR oder EPDM hergestellt
werden und besitzen eine Dicke von ca. 4 mm bis 40 mm, vorzugsweise
ca. 5 mm bis 30 mm. Die bekannten Materialien, die beispielsweise
auch für
Förderbänder oder im
Bereich von Schlauchwehren eingesetzt werden, zeichnen sich durch
ihre Robustheit, Langlebigkeit, gute UV-Beständigkeit sowie große Variabilität in Bezug
auf die Anpassung an optische Vorgaben, wie z. B. besondere Farbgebung
oder Oberflä chenstruktur, aus.
Die erfindungsgemäße Wasserabsperrung
eignet sich somit zum einen auch für Hochwasserschutzwände mit
einer Länge
von mehreren 100 m, aber ebenso auch für den Bereich einer Abdichtung, beispielsweise
einer Garageneinfahrt, die sich z. B. zwischen zwei rechts und links
davon seitlich anschließenden
Mauern befindet und eine Breite von lediglich z. B. 3 m aufweist.
Eine derartige Hochwasserschutzwand würde nur im Hochwasserfall aufgerichtet
und ansonsten mit ihrer flach am Boden aufliegenden Membran, die
in dem übrigen
Oberflächenbelag
der Garageneinfahrt versenkt angeordnet sein kann, von Fahrzeugen
und Fußgängern problemlos überfahren
bzw. begangen werden kann. Falls gewünscht, kann die Membran in
der Ruheposition der Wasserabsperrung mit einer Schutzabdeckung
beispielsweise in Form metallischer Gitter, von Holzplatten oder
von Riffelblechen abgedeckt sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
Krone der Wasserabsperrung bei der Schwenkbewegung von der Ruheposition
in die Betriebsposition von einer Trockenseite in Richtung auf die
Stauseite bewegt wird. Die Stauhöhe
der erfindungsgemäßen Wasserabsperrung
dürfte
typischerweise zwischen 0,1 m und 1, 0 m liegen.
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Eine
besonders zuverlässige
und robuste Art der Abdichtung der Membran zum Boden hin besteht in
der Verwendung einer metallischen Klemmschiene, die in Längsrichtung
der Wasserabsperrung aus einem Abschnitt besteht oder aus einer
Mehrzahl von Abschnitten zusammengesetzt sind, wobei jeder Abschnitt
vorzugsweise mit einer Unterschiene zusammenwirkt und die Membran
zwischen der Unterschiene, die kraftschlüssig und abgedichtet mit dem
Boden verbunden ist, und der Klemmschiene mittels diese durchdringenden
Schrauben eingespannt ist. Eine derartige Befestigungstechnik ist
aus dem Bereich von Schlauchwehren seit längerem bekannt und hat sich
dort sehr gut bewährt.
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Um
einen unnötigen,
möglicherweise
schädigenden
(Korrosion, Verschmutzung etc.) Einfluss des Wassers auf die Stützen zu
vermeiden, sollten letztere auf der Trockenseite der Wasserabsperrung
angeordnet sein. Darüber
hinaus sollte die Wasserabsperrung in der Betriebsposition mit ihrer
Krone auf die Trockenseite zu geneigt sein, um einen möglichst kleinen
Schwenkwinkel bei der Überführung von
der Ruhe- in die Betriebsposition zu erhalten.
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Um
die Beeinträchtigung
durch die in der Ruheposition befindliche Wasserabsperrung so gering wie
möglich
zu halten, sollte die Wasserabsperrung in der Ruheposition parallel
zu der Oberfläche
des Bodens auf der Trockenseite der Wasserabsperrung ausgerichtet
sein, insbesondere horizontal.
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Eine
Stolpergefahr für
Fußgänger und
unerwünschte
Stöße beim Überfahren
der in Ruheposition befindlichen Wasserabsperrung lassen sich vermeiden,
wenn die in der Betriebsposition der Stauseite zugewandte Oberfläche der
Membran in der Ruheposition der Wasserabsperrung bündig mit
der Oberfläche
des Bodens auf der Trockenseite der Wasserabsperrung verläuft. Sofern
eine Schutzabdeckung oberhalb der Membran in der Ruheposition vorgesehen
ist, sollte das Kriterium der Bündigkeit
im Zustand der aufgelegten Schutzabdeckung erfüllt sein.
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Grundsätzlich kann
die Überführung der Wasserabsperrung
von der Ruhe- in die Betriebsposition und umgekehrt manuell, d.
h. insbesondere mittels menschlicher Muskelkraft, erfolgen. Eine komfortablere
und bei großen
Stauhöhen
bzw. Staulängen
nahezu unverzichtbare Alternative besteht darin, dass die Wasserabsperrung
mittels mindestens eines mit Fremdenergie oder mittels eines Energiespeichers
betätigbaren
hydraulischen oder pneumatischen Antriebs, insbesondere mindestens
eines jeweils an den Stützen
angreifenden Kolben-Zylinder-Einheit, von der Ruheposition in die
Betriebsposition überführbar ist.
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Um
bei einer solchen Gestaltung des Antriebs weiterhin das Kriterium
der bündigen
Unterbringung in der Ruheposition zu erfüllen, sollte jeder Antrieb
und die zugeordneten Stützen
in der Ruheposition versenkt und somit geschützt in jeweils einer Vertiefung
angeordnet sein, wobei die Stützen
sich mit der Schwenkachse abgewandten Endabschnitten auf einem Auflager
an einem der Wasserabsperrung abgewandten Rand der Vertiefung abstützen. Während somit
in den Bereichen zwischen den Stützen die
Membran unmittelbar auf den Boden aufliegen kann, sind die Stützen in
der Ruheposition einschließlich
der zugehörigen
Antriebe versenkt und treten somit kaum unschön in Erscheinung. Auch sind
sie vor unerwünschter
Manipulation durch Unbefugte geschützt.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin,
dass die einer Stütze
zugeordnete Kolben-Zylinder-Einheit bei der Überführung der Wasserabsperrung
von der Ruheposition in die Betriebsposition einen Druckstab, der
eine Kolbenstange der Kolben-Zylinder-Einheit
mit der zugeordneten Stütze
koppelt, von einer Ruheposition über eine
vertikale Zwischenposition in eine Betriebsposition zieht oder drückt, wobei
der auf die Wasser absperrung wirkende Staudruck den Druckstab in
seine Betriebsposition drückt
und die Kolbenstange der Kolben-Zylinder-Einheit in ihre eingefahrene
Stellung drückt
oder in ihre ausgefahrene Stellung zieht. In beiden vorgenannten
Fällen
wirkt somit die durch den Staudruck verursachte Kraft nicht auf
das im Zylinderraum der Kolben-Zylinder-Einheit befindliche Medium,
so dass eine dauernde Druckhaltung nicht erforderlich ist. Vielmehr
wird der Kolben entweder in seine eingefahrene Totposition gedrückt oder
aber in die ausgefahrenen Totposition herausgezogen, so dass während der
Stauperiode nicht dauerhaft der Mediendruck in der Kolben-Zylinder-Einheit
aufrechterhalten werden muss.
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Die
Stützen
sollten vorzugsweise aus verzinktem Stahl oder aus Edelstahl hergestellten
Profilen mit möglichst
großem
Widerstandsmoment gegenüber
Biegung und Torsion bestehen.
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Vorzugsweise
sollte die Membran aus alterungsbeständigen, flexiblen mechanisch,
belastbaren gummielastischen Werkstoffen, wie z. B. SBR oder – für besonders
hohe Anforderungen – EPDM bestehen
und zur Verhinderung übermäßiger Dehnungen
auch bei hohen Wasserdrücken
eine Armierungseinlage aus einem Netz, Gewebe oder Fäden, jeweils
bestehend aus Glasfasern, Kunststofffasern oder Metalldrähten, insbesondere
Edelstahldrähten, aufweisen.
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Grundsätzlich kann
die erfindungsgemäße Wasserabsperrung
an ihren seitlichen Enden gegenüber
dem Mittelbereich leicht ansteigen, so dass die Schwenkachse, d.
h. das Niveau des Bodens in diesem Bereich, oberhalb des höchstmöglichen
Wasserspiegels in einen Mittelbereich angeordnet ist. Da eine derartige
Gestaltung aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten, wo die Wasserabsperrung eingesetzt werden soll, häufig nicht
realisierbar sein wird und insbesondere Anschlüsse an vorhandene Baukörper im
Bereich von vertikalen Anschlussflächen geschaffen werden müssen, kann
die Membran mit mindestens einem seitlichen Randstreifen, der ungefähr senkrecht
zu der Längsrichtung
der Membran verläuft,
dichtend an einen aus einer Ebene des Bodens vorstehenden Pfosten
angeschlossen sein. Ein derartiger Anschluss kann beispielsweise
mittels einer Klemmschiene oder auch anderen Schraub- oder Klemmverbindungen
erfolgen. Die seitlichen Anschlüsse
können
erst dann hergestellt werden, wenn die Wasserabsperrung in die Betriebsposition überführt wurde,
da eine Dichtheit lediglich in dieser Position erforderlich ist
und der dichtende Anschluss einer Absenkbewegung der Wasserabsperrung
in die Ruheposition entgegensteht, so dass vor einem Absenken die
Verbindung zu dem Pfosten wieder gelöst werden muss.
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Zum
Schutz der gegen Vandalismus besonders gefährdeten oberen Kante der Membran
kann dort in das Membranmaterial beispielsweise ein Stahldraht einvulkanisiert
sein, wodurch ein Einreißen
oder Einschneiden mit einem Messer verhindert wird.
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Ausführungsbeispiel
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Wasserabsperrungen
in Form von Hochwasserschutzwänden,
die in den Zeichnungen dargestellt sind, näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
Eine Ansicht einer ersten Ausführungsform
einer Hochwasserschutzwand von einer Trockenseite her gesehen
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2 eine
Draufsicht auf die Hochwasserschutzwand gemäß 1
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3 einen
Schnitt durch die Hochwasserschutzwand gemäß 1
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4 einen
Schnitt durch eine alternative Ausführungsform mit einem Pneumatikzylinder
als Antrieb
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5 eine
nochmals alternative Ausführungsform
ohne Antrieb
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6 eine
nochmals alternative Ausführungsform
mit einem Blähkörper als
Antrieb
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7 einen
Schnitt durch eine nochmals alternative Ausführungsform mit einem Pneumatikzylinder
als Antrieb und einem zwischengeschalteten Druckstab in der Betriebsposition
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8 wie 7 jedoch
in einer Zwischenposition
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9 wie 7 jedoch
in der Ruheposition.
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Eine
in den 1 bis 3 in ihrer Betriebsposition
gezeigte Hochwasserschutzwand 1 besteht aus einer bahnförmigen ca.
20 mm dicken Membran 2 aus einem SBR-Kautschuk mit einer
Verstärkungseinlage
aus einem Polyestergewebe und beispielhaft fünf mit der Membran 2 durch
nicht dargestellte Schrauben verbundene Stützen 3. Die Stützen 3 sind in
Schwenklagern 4, die fluchtend miteinander angeordnet sind
und gemeinsam eine Schwenkachse 5 definieren, in einem
von einem Betonfundament 6 gebildeten Boden 7 gelagert.
In einem bodennahen und bodenparallelen Randstreifen ist die Membran 2 mittels
einer Klemmschiene 7 aus einem mit Löchern versehenen Metallprofil
in dem Betonfundament 6 verankert. Die Verankerung erfolgt
mittels einer Vielzahl von die Löcher
in der Klemmschiene 7 und die Membran 2 durchdringenden
Schrauben 8.
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Im
Bereich der Stützen 3 ist
die Membran 2 gleichfalls eingeklemmt und zwar jeweils
zwischen der Stütze 3 und
einer von der gegenüberliegenden Seite,
d. h. der Stauseite 9 der Hochwasserschutzwand 1,
her angeordneter und mit den Stützen 3 durch
die Membran 2 hindurch verschraubter Klemmleisten, die
insbesondere in den 2 und 3 erkennbar
sind.
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Damit
die Stützen 3 in
der gezeigten Betriebsposition ihre aufgerichtete Stellung, in der
sie sich unter einem Winkel 11 von ca. 50° gegenüber einer
Horizontalen befinden, beibehalten, ist jede Stütze 3 gelenkig mit
einem Druckstab 12 gekoppelt. An dem der gelenkigen Kopplung
mit der Stütze 3 gegenüberliegenden
Ende ist der Druckstab 12 in der Betriebsposition hinter
einer Arretierung 13 angeordnet, der verhindert, dass die
Stütze 3 unter
dem Staudruck des gegen die Membran 2 drückenden
Wassers (der Wasserspiegel bei maximaler Stauhöhe ist durch die Linie 14 veranschaulicht)
in Richtung des Pfeils 15 weggedrückt wird. Die Drückstäbe 12 bilden somit
eine Arretierung der Stützen 3 in
der Betriebsposition.
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Wie
sich insbesondere aus den 1 und 2 ergibt,
verläuft
eine die Oberkante der Membran 2 bildende Krone 16 in
einer wellenförmigen
Linie, die im Bereich zwischen zwei benachbarten Stützen 3 um
einen bestimmten Betrag sowohl nach unten, als auch in Richtung
von der Stauseite 9 weg in Richtung auf eine gegenüberliegende
Trockenseite 17 hin durchhängt. Eine niedrigste Stelle
S, die sich typischerweise mittig zwischen benachbarten Stützen 3 befindet,
begrenzt eine maximale Stauhöhe
H, die als Höhendifferenz
zwischen der Stelle S und einem Bezugsniveau B des Bodens 7' definiert ist.
Die in den 1 und 3 gezeigte
tatsächliche
Stauhöhe
(Linie 14) ist etwas niedriger.
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An
den beiden Schmalseiten der Hochwasserschutzwand 1 bildet
das Betonfundament 6 jeweils einen Pfosten 18 aus,
dessen Höhe
die Höhe der
Stützen 3 und
der Membran 2 geringfügig übersteigt.
An den Pfosten 18 ist jeweils eine in Richtung der Neigungsrichtung
der Pfosten 3 bzw. der Membran 2 verlaufende Verbindungsschiene 19 befestigt, an
der seitliche Randstreifen 20 der Membran 2 beispielsweise
mit Hilfe nicht dargestellter Klemmleisten dichtend befestigt werden.
Diese Befestigung kann erst nach dem Aufrichten der Hochwasserschutzwand 1 in
die gezeigte Betriebsposition erfolgen und muss vor einem erneuten
Absenken wieder gelöst werden.
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Aus 3 lässt sich
erkennen, dass sowohl der Druckstab 12 als auch die Stütze 3 in
der Ruheposition der Hochwasserschutzwand 1 in einer entsprechend
ausgeformten Vertiefung 21 in dem Betonfundament 6 aufgenommen
werden. Der Querschnitt der Vertiefung 21 weist zu diesem
Zweck eine Stufe 22 auf, auf der sich ein oberes Ende 23 der Stütze 3 in
der Ruheposition abstützt,
so dass die abgelegte Hochwasserschutzwand 1 in der Ruheposition
auch im Bereich der Stützen 3 bzw.
der Vertiefungen 21, deren Breite lediglich geringfügig größer als die
Breite der Stützen 3 ist
(vgl. 2), beispielsweise von Fahrzeugen überfahren
werden kann. In den Bereichen zwischen den Vertiefungen 21 liegt
die Membran 2 im abgelegten Zustand der Hochwasserschutzwand 1 unmittelbar
auf dem Betonfundament 6 auf und eignet sich daher ebenso
problemlos für eine
Befahrung.
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Die
in 4 gezeigte alternative Ausführungsform einer Hochwasserschutzwand 1' unterscheidet
sich von der in den 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsform
dadurch, dass zur Überführung der
Stützen 3 von
der Ruheposition in die gezeigte Betriebsposition ein Pneumatikzylinder 24 vorhanden
ist, dessen zylinderseitiges Ende gelenkig mit einem Halteprofil 25 verbunden
ist, dass seinerseits mittels Schrauben 26 mit dem Betonfundament 6' verbunden ist.
Eine Kolbenstange 43 des Pneumatikzylinders ist gelenkig
an der Stütze 3 befestigt.
Das Betonfundament 6' besitzt
im Ausführungsbeispiel gemäß 4 keine
ungefähr
quaderförmige
Vertiefung, wie bei der Variante gemäß den 1 bis 3,
sondern lediglich eine Stufe 27, deren Höhe so bemessen
ist, dass die Membrane 2 in der abgesenkten Position der
Hochwasserschutzwand 1' von ihrer
einen Stirnfläche 28 bis
hin zu der gegenüber liegenden
Stirnfläche 29 eben
und parallel zu der Ebene 30 des Betonfundaments 6' verläuft. An
dem der Klemmschiene 7 gegenüber liegenden Ende besitzt
das Betonfundament 6' eine
von der Hochwasserschutzwand 1' abfallende Schräge 31.
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Bei
der Variante gemäß 5 erfolgt
die Aufrichtung und Absenkung der Hochwasserschutzwand 1" manuell. Zur
Arretierung der Stützen 3 in
der gezeigten Betriebsposition ist an deren der Schwenkachse 5 abgewandten
Ende jeweils ein Arretierstück 32 angeordnet
und vorzugsweise mit der Stützte 3 verschweißt oder
verschraubt. Ein Druckstab 33, der einerseits gelenkig
mit dem Betonfundament 6'' verbunden ist,
stützt
sich andererseits mit seiner Stirnfläche 34 an einer Stirnfläche 35 des
Arretierstücks 32 ab,
so dass die Stütze 3 in
der gezeigten Position festgelegt ist. Um die Hochwasserschutzwand 1'' nach Ablauf des Hochwassers wieder
in die Ruheposition überführen zu
können,
sind die Stützen 3 zunächst ein
Stück in
Richtung des Pfeils 36 zu schwenken, damit der Druckstab 33 frei
wird und parallel zum Betonfundament 6'' abgelegt
werden kann, woraufhin in einem nächsten Schritt die Stützen 3 ebenso
in eine horizontale Position geschwenkt werden können.
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Bei
der in 6 gezeigten Variante einer Hochwasserschutzwand 1''' erfolgt
der Antrieb zum Aufrichten und Absenken der Stützen 3 mit Hilfe eines
auf der Trockenseite 17 befindlichen Blähkörpers 37, der die
Form eines Schlauchwehres besitzt und sich vorzugsweise über die
gesamte Länge
der Membran 2 erstreckt, insbesondere aber sämtliche
Stützen 3 rückwärtig abstützt. Der
abgeschlossene Innenraum 39 des Blähkörpers 37 kann mit
einem flüssigen
oder gasförmigen
Medium befüllt
werden, um durch seinen Innendruck die nötigen Widerlagerkräfte zur
Fixierung der Stützen 3 in
der gezeigten Betriebsposition bereitzustellen. Die Membran 38 des Blähkörpers 37 besitzt
eine wesentlich geringere Dicke und daher größere Flexibilität als die
Membran 2 der Hochwasserschutzwand 1'''.
Die Abdichtung des Innenraums 39 des Blähkörpers 37 erfolgt an
der Längsseite
mittels zweier Klemmschienen 40, die mit dem Betonfundament 6''' verankert
und zwischen denen beide Lagen der Membran 38 dichtend
eingeklemmt sind.
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Im
abgesenkten Zustand der Hochwasserschutzwand 1''' ist
der Innenraum 39 des Blähkörpers 37 entleert
und die beiden Lagen der Membran 38 liegen parallel zu
dem Betonfundament 6'' unterhalb der
in gestrichelten Linien in der Ruheposition dargestellten Hochwasserschutzwand 1''' und
stehen in dichtem Kontakt miteinander.
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Schließlich ist
in den 7 bis 9 noch eine weitere Ausführungsform
einer Hochwasserschutzwand 1'''' dargestellt.
Der Druckstab 33'''' ist
in diesem Fall an seinem der Stütze 3 abgewandten Ende
mit einer drehbaren Rolle 41 versehen, die auf einem Grund 42 einer
in dem Betonfundament 6'''' befindlichen
Vertiefung 21'''' abrollen
kann. Das mit der Rolle 41 versehene Ende des Druckstabs 33'''' ist gleichfalls
gelenkig mit dem vorderen Ende einer Kolbenstange 43 eines
Pneumatikzylinders 24'''' verbunden.
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In 7 ist
die Hochwasserschutzwand 1'''' in
der Betriebsposition dargestellt, in der die Kolbenstange 43 des
Pneumatikzylinders 24'''' vollständig eingefahren
ist. Der von dem auf der Stauseite 9 angestauten Wasser
(Wasserspiegel siehe Linie 14) ausgeübte Druck überträgt sich in Form einer Druckkraft über den
Druckstab 33'''' auf
die Kolbenstange 43, die selbsttätig in ihrer eingefahrenen
Totposition gehalten wird, ohne dass ein Mediendruck innerhalb des
Pneumatikzylinders 24'''' herrschen
müsste.
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Bei
der Überführung der
Stützen 3 sowie
der Membran 2 in die in 9 gezeigte
Ruheposition wird die Kolbenstange 43 ausgefahren, wodurch
der Mechanismus die in 8 gezeigte Zwischenposition
durchlauft, in der der Druckstab 33'''' vertikal ausgerichtet ist. Die
Neigung der Stützen 3 ist
in dieser Position geringfügig
steiler als in der Betriebsposition gemäß 8. Bei weiterem
Ausfahren der Kolbenstange 43 werden die Stützen 3 wieder
abgesenkt, um in der Ruheposition gemäß 4 mit ihrem
vorderen Ende an einem Anschlag 44 einer Einhausung 45 der
Vertiefung 21'''' anzuliegen.
Die Einhausung 45 kann beim Herstellen des Betonfundaments 6'''' als verlorene
Schalung verwendet werden. Die Breite der Einhausung 45 ist
lediglich geringfügig
größer als die
Breite der Stützten 3 zusammen
mit dem seitlich daran anschließenden
Druckstab 33'''',
so dass die Membran 2 in den Bereichen zwischen benachbarten Stützen 3 unmittelbar
auf der Oberfläche
des Betonfundaments 6'''' aufliegt.
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- 1,
1', 1'', 1''', 1''''
- Hochwasserschutzwand
- 2
- Membran
- 3
- Stütze
- 4
- Schwenklager
- 5
- Schwenkachse
- 6,
6', 6'', 6''', 6''''
- Betonfundament
- 7
- Klemmschiene
- 7'
- Boden
- 8
- Schraube
- 9
- Stauseite
- 10
- Klemmleiste
- 11
- Winkel
- 12
- Druckstab
- 13
- Arretierung
- 14
- Linie
- 15
- Pfeil
- 16
- Krone
- 17
- Trockenseite
- 18
- Pfosten
- 19
- Verbindungsschiene
- 20
- Randstreifen
- 21,
21''''
- Vertiefung
- 22
- Stufe
- 23
- Ende
- 24,
24''''
- Pneumatikzylinder
- 25
- Halteprofil
- 26
- Schrauben
- 27
- Stufe
- 28
- Stirnfläche
- 29
- Stirnfläche
- 30
- Ebene
- 31
- Schräge
- 32
- Arretierstück
- 33,
33''''
- Druckstab
- 34
- Stirnfläche
- 35
- Stirnfläche
- 36
- Pfeil
- 37
- Blähkörper
- 38
- Membran
- 39
- Innenraum
- 40
- Klemmschiene
- 41
- Rolle
- 42
- Grund
- 43
- Kolbenstange
- 44
- Anschlag
- 45
- Einhausung
- 46
- Oberfläche
- S
- Stelle
- H
- Stauhöhe
- B
- Bezugsniveau