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Die
Erfindung betrifft ein Haftverschlussteil, bestehend aus einem flächenhaften
Träger, aus dem, insbesondere durch Stanzen oder Schneiden,
als Verhakungselemente jeweils ein Hauptflügel mit mindestens
einem daran befindlichen Nebenflügel erhaltbar sind, der
den Hauptflügel am Träger abstützt, wobei
der Hauptflügel um eine Biegelinie, die einen Verbindungsbereich
zum Träger bildet, in eine Funktionsstellung über
den Träger hochstellbar ist.
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Ein
Haftverschlussteil dieser Art ist bereits in
DE 44 41 095 C2 offenbart.
Dank der Nebenflügel, die zur Erhöhung der Strukturfestigkeit
der Hauptflügel beitragen, welche an ihrem Endbereich die
eigentlichen pilz- oder hakenförmigen Verhakungselemente
bilden, eignen sich derartige Haftverschlussteile zur Herstellung
von Haftverschlüssen, die für rauhe Betriebsbedingungen
geeignet sind, beispielsweise zur Verankerung von Schleifscheiben
oder groben Faserfliesen bei Schleifmaschinen oder Bodenpflegegeräten.
Derartige, auf Kunststoffbasis hergestellte Haftverschlüsse
können jedoch in solchen Anwendungsfällen, wo
neben hohen mechanischen Belastungen auch thermische Belastungen
gegeben sind, wegen der fehlenden Temperaturstabilität
nicht eingesetzt werden. Um die Vorteile der bewährten Haftverschlusssysteme
auf Kunststoffbasis, wie sie für eine Vielzahl von Anwendungsgebieten
weiteste Verbreitung gefunden haben, auch in solchen Anwendungsfällen
zu nutzen, bei denen Kunststoff-Haftverschlüsse nicht einsetzbar
sind, ist es Stand der Technik, vgl.
DE 10 2006 015 145 A1 ,
eine Art metallischen Haftverschluss auszubilden, indem die Verhakungselemente
aus einem metallischen Träger, beispielsweise aus einer
temperaturfesten Metallegierung wie Edelstahl, ausgeschnitten und hochgestellt
werden. Derartige Befestigungssysteme ermöglichen eine
schnelle und einfache Montage von Drittbauteilen, ohne dass ein
Bedarf an zusätzlichen Halterungsvorrichtungen und deren
Betätigung durch spezielle Werkzeuge erforderlich wäre.
An das Betriebsverhalten derartiger Befestigungssysteme sind jedoch
besondere Anforderungen zu stellen, insbesondere muss eine ausreichend
große Haltekraft vorhanden sein, um betreffende Bauteile
gegen auftretende statische oder dynamische (Schwingungen) Lastkräfte
zu sichern.
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Im
Hinblick hierauf liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Haftverschlussteil,
das aus Hauptflügel und Nebenflügel bestehende
Verhakungselemente aufweist, zur Verfügung zu stellen, bei
dem eine besonders feste und sichere Verankerung der Verhakungselemente
am Träger gewährleistet ist.
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Erfindungsgemäß ist
diese Aufgabe durch ein Haftverschlussteil gelöst, das
die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Demgemäß besteht
eine wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass der zumindest
eine am jeweiligen Hauptflügel befindliche Nebenflügel
so gestaltet und angeordnet ist, dass er eine am Träger anliegende
Verbindungsfläche bildet, durch die der Verbindungsbereich
am Träger vergrößert wird. Durch eine
solche flächenhafte Anbindung der Verhakungselemente am
Träger und die dadurch bewirkte Erhöhung der Strukturfestigkeit
sind derartige Haftverschlussteile für Einsatzgebiete geeignet,
bei denen große Haftkräfte und hohe Widerstandsfähigkeit
erforderlich sind. Insbesondere eignen sich derartige Haftverschlussteile
für die Realisierung metallischer Haftverschlüsse,
die für Einsatzzwecke vorgesehen sind, bei denen hohe mechanische und/oder
thermische Belastungen auftreten.
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Bei
besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen weist der
Hauptflügel an seinem an den Träger angrenzenden
Fußteil ein Nebenflügelpaar in Form von je einem
sich an den einen und an den anderen Seitenrand des Fußteiles
anschließenden streifenartigen Fortsatzes auf. Dadurch
sind die Verbindungsflächen zueinander seitlich versetzt
und dadurch besonders für die Einleitung von durch Biegemomente
erzeugte Kräfte in den Träger geeignet.
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Vorzugsweise
ist die Anordnung so getroffen, dass das Fußteil sich mit
zueinander divergierend verlaufenden Seitenrändern zu der
Biegelinie hin verbreitert, um die es aus der Trägerebene
hochgestellt ist, wobei die die Nebenflügel bildenden Fortsätze
durch Verlängerungen der divergierenden Seitenränder
bildende, die Biegelinie beidseits begrenzende Einschnitte im Träger
gebildet sind.
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Bei
derartiger Anordnung der Fortsätze können diese
um zweite Biegelinien, die sich an die Enden der Biegelinie des
Fußteiles seitlich anschließen, unter den Träger
umgelegt, entlang der Unterseite des Trägers bis zu einem
Durchbruch des Trägers geführt und an dritten
Biegelinien durch den Durchbruch des Trägers hindurch nach
oben auf den Träger umgelegt sein. Dadurch ergibt sich
eine Gesamt-Verbindungsfläche, bestehend aus der unterhalb
des Trägers befindlichen Anlagefläche und zuzüglich
der Anlagefläche auf der Oberseite des Trägers
durch die auf diesen umgelegten Endabschnitte der Fortsätze.
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Bei
alternativen Ausführungsbeispielen, bei denen sich die
Verbindungsflächen zwischen den die Nebenflügel
bildenden Fortsätzen und dem Träger zur Gänze
an dessen Unterseite befinden, ist die Anordnung so getroffen, dass
die an der Unterseite des Trägers anliegenden Abschnitte
der Nebenflügel durch einen zugeordneten, aus dem Träger
ausgeschnittenen Hilfsflügel überdeckt und in
Anlage an der Unterseite des Trägers gehalten sind.
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Diesbezüglich
kann die Anordnung so getroffen sein, dass die Hilfsflügel
durch Ausschnitte des Trägers derart gebildet sind, dass
die ausgeschnittenen Hilfsflügel um vierte Biegelinien,
die sich entlang des Endrandes der an der Unterseite des Trägers
anliegenden Nebenflügel erstrecken, umgelegt und auf die
Nebenflügel aufgelegt werden können.
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Bei
der Herstellung des erfindungsgemäßen Haftverschlussteiles
lassen sich Hauptflügel mit Fußteil sowie die
Nebenflügel durch einen einzigen Ausschnitt des Trägers
mit einer einzigen Schnittlinie ausbilden, die bis auf die die Biegelinie
am Fußteil bildende Verbindungsstelle mit dem Träger
ununterbrochen ist. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit
der einfachen und rationellen Fertigung, bei der vor den Biegevorgängen,
die für das Hochstellen und Umlegen der Flügelteile
durchgeführt werden, lediglich ein einziger Schneid- oder
Stanzschritt zur Bildung von Haupt- und Nebenflügeln erforderlich
ist, gegebenenfalls kombiniert mit einem Schneid- oder Stanzvorgang
zur Bildung von Hilfsflügeln.
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Wie
bereits erwähnt, eignet sich das erfindungsgemäße
Haftverschlussteil insbesondere zur Bildung eines metallischen Haftverschlusses,
wobei ein geeigneter metallischer Träger vorgesehen ist, beispielsweise
ein Stahlblech aus einer für den vorgesehenen Anwendungszweck
geeigneten Stahllegierung.
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Bei
besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen sind an den
Verbindungsflächen jeweils Verbindungsstellen vorgesehen,
beispielsweise durch Kleben oder durch Punktschweißen,
wobei vorzugsweise derartige Verbindungsstellen auch zwischen Hilfsflügeln
und den von ihnen bedeckten Bereichen der Nebenflügel vorgesehen
sind.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im
einzelnen erläutert. Es zeigen:
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1 eine
zur Verdeutlichung des Funktionsprinzips der Erfindung in starker
Vergrößerung dargestellte perspektivische Schrägansicht
lediglich eines Teilabschnittes eines Trägers mit einem
einzigen Verhakungselement, bestehend aus einem Hauptflügel
und einem Nebenflügelpaar gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei der Endabschnitt
des in der Fig. sichtbaren Nebenflügels noch nicht endgültig
umgelegt ist;
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2 eine
der 1 entsprechende Schrägansicht, wobei
der sichtbare Nebenflügel in der endgültig umgelegten
Position gezeigt ist;
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3 eine
gegenüber 1 und 2 weniger
stark vergrößert dargestellte Draufsicht eines Trägerabschnittes
mit Schnittlinien zur Bildung eines Verhakungselementes eines zweiten
Ausführungsbeispieles des erfindungsgemäßen
Haftverschlussteiles;
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3a bis 3l in
perspektivischer Schrägansicht jeweils schematische Darstellungen
aufeinanderfolgender Arbeitsschritte der Herstellung des zweiten
Ausführungsbeispieles und
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4 eine
in entsprechender Vergrößerung dargestellte perspektivische
Schrägansicht des Trägerabschnittes mit fertiggestelltem
Verhakungselement des Haftverschlussteiles des zweiten Ausführungsbeispieles.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert,
bei denen das Haftverschlussteil zur Bildung eines metallischen
Haftverschlusses vorgesehen ist und dementsprechend ein metallischer
Träger 1 vorgesehen ist. Je nach vorgesehenem
Einsatzzweck kann es sich um ein Stahlblech, beispielsweise aus
einer hochtemperaturfesten Edelstahllegierung, handeln, wobei die
Blechdicke entsprechend gewählt ist, beispielsweise in
einem Bereich von 0,1 bis 2 mm. Durch Schneiden oder Stanzen mit
einer Schnittlinie 3 ist der Umriß von Verhakungselementen 5 gebildet,
die jeweils aus einem Hauptflügel 7 und einem
Paar von mit dem Hauptflügel 7 einstückig
zusammenhängenden Nebenflügel 9 bestehen,
von denen in 1 und 2 lediglich
einer sichtbar ist, während der zweiten Nebenflügel 9 bei
der Blickrichtung der Darstellungen von 1 und 2 durch
einen ein Teildreieck bildenden, nach unten verbreiterten Fußteil 11 des Hauptflügels 7 verdeckt
ist. Dieser Fußteil 11 ist mit dem Träger 1 über
eine gerade Biegelinie 13 verbunden, um die der Hauptflügel 7 aus
der Ebene des Trägers 1 hochgestellt ist. Wie
aus 1 und 2 zu ersehen ist, ist für
die Bildung von Hauptflügel 7 und Nebenflügel 9 lediglich
eine einzige Schnittlinie 3 erforderlich, die ohne Unterbrechung
bis zu den Enden der Biegelinie 13 verläuft, also
lediglich durch die Biegelinie 13 unterbrochen ist. Das
obere Kopfteil 15 ist pilzkopfartig gestaltet, um als wirksames
Verankerungsteil des gebildeten Verhakungselementes 5 zu dienen.
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Die
Nebenflügel 9 sind durch Fortsätze gebildet,
die sich am Fußteil 11 an beiden Seitenrändern 17 anschließen,
und zwar sind sie durch Einschnitte 19 des Trägers 1 gebildet,
die die Form eines teilweisen Rechtecks haben, deren eine Langseite
jeweils eine Verlängerung des angrenzenden Seitenrandes 17 des
Fußteiles 11 bildet. Die Einschnitte 19 sind durch
zweite Biegelinien 21 geschlossen, die jeweils seitliche
Verlängerungen der Biegelinie 13 bilden, an der
das Fußteil 11 mit dem Träger 1 zusammenhängt. Wie 1 und 2 zeigen,
sind die Nebenflügel 9 um die zweiten Biegelinien 21 unter
die Unterseite des Trägers 1 umgelegt und an der
Unterseite des Trägers 1 bis zu einem schlitzförmigen
Durchbruch 23 geführt, durch den die jeweiligen
Endteile 25 der Nebenflügel 9 nach oben
durchgesteckt sind. 1 zeigt den Zustand, bei dem
die Endteile 25 zwar durch die Durchbrüche 23 hindurch
gesteckt, jedoch noch nicht um eine am Durchbruch 23 befindliche dritte
Biegelinie 27 auf die Oberseite des Trägers 1 umgelegt
sind. Diesen Fertigzustand zeigt 2, wo die
Endteile 25 der Nebenflügel 9 auf der
Oberseite des Trägers 1 aufliegen.
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Wie
ersichtlich, bilden die Nebenflügel 9 großflächige
Verbindungsflächen für die Verankerung des Hauptflügels 7 am
Träger 1. Durch den divergierenden Verlauf der
Einschnitte 19 und damit der dadurch gebildeten Nebenflügel 9,
sind letztere gegenüber dem Zentralbereich des Fußteiles 11 nach
den Seiten hin abgespreizt, so dass die Abstützung und
Verankerung seitlich außerhalb der Schnittlinie 3 und
daher in einem für die Einleitung der Lastkräfte
günstigen Bereich des Trägers 1 erfolgt.
An den Verbindungsflächen zum Träger 1,
also entlang der Nebenflügel 9 unterhalb des Trägers 1 sowie
zwischen den Endteilen 25 und der Oberseite des Trägers 1,
befinden sich jeweils Verbindungsstellen durch Punktschweißen
oder Kleben.
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3 und 4 zeigen
ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel. Wie am besten aus 3 und 3a ersichtlich
ist, sind im Träger 1 außer der Schnittlinie 3,
die den Hauptflügel 7 und das Paar der Nebenflügel 9 bildet
und bis auf die Biegelinie 13 am Fußteil 11 ununterbrochen
ist, zusätzliche Schnittlinien 29 vorhanden, die
Ausschnitte 31 umgrenzen, die an vierten Biegelinien 33 mit
dem Träger 1 zusammenhängen. Diese Ausschnitte 31 dienen
der Bildung von Hilfsflügeln 35, siehe 3d.
Diese 3d zeigt den Träger 1,
gesehen auf dessen Unterseite 37. Dabei ist der Zustand
dargestellt, bei dem die Nebenflügel 9 zunächst
um die Biegelinien 21 so umgelegt sind, dass sie an der
Unterseite 37 des Trägers 1 hochstehen.
Ebenfalls zeigt 3d, dass um die Biegelinien 33 die
Hilfsflügel 35 ebenfalls an der Unterseite 37 des
Trägers 1 hochgestellt, jedoch noch nicht umgelegt
sind. Ausgehend vom Zustand der 3a ist
dies durch die Abfolge der Fertigungsschritte der 3a, 3b und 3c erfolgt,
nämlich im Zusammenwirken von einem Niederhalter 39 und
Stempeln 41, 43, 45 und 47,
siehe 3a bis 3c, jeweils
gesehen auf die Unterseite 37 des Trägers 1.
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3e bis 3g zeigen,
bei Blickrichtung jeweils ebenfalls auf die Unterseite 37 des
Trägers 1, das Hochstellen des Hauptflügels 7 aus
der Oberseite 49 des Trägers 1, die in 4 sichtbar
ist. Dies erfolgt, siehe 3e bis 3g,
mittels abgeschrägtem Stempel 51 und Gegenhalter 53,
wobei ausgehend von dem Zustand der 3e und 3f sowohl
der Hauptflügel 7 um die Biegelinie 13 gebogen wird,
als auch die Hilfsflügel 9 um ihre Biegelinien 21 an
die Unterseite 37 des Trägers 1 angelegt
werden, da die Nebenflügel 9 durch die Schwenkbewegung des
Hauptflügels 7 mitgenommen werden. 3h zeigt
den Zustand, bei dem die Nebenflügel 9 an der Unterseite 37 des
Trägers anliegen, die Hilfsflügel 35 jedoch
noch nicht um ihre Biegelinien 33 umgelegt und über
die Nebenflügel 9 gelegt sind. Dies geschieht
gemäß 3i bis 3k mittels
Stempeln 55, wodurch der in 3l dargestellte
Fertigzustand erhalten wird, bei dem allerdings die Unterseite 37 des
fertig gestellten Haftverschlussteiles zu sehen ist. Demgegenüber
zeigt 4 ebenfalls den Fertigzustand, wobei jedoch die
Oberseite 49 des Trägers 1 sichtbar ist.
Wie der Vergleich der 3l und 4 am besten
verdeutlicht, befinden sich bei dem Ausführungsbeispiel
der 3 und 4 sämtliche Verbindungsflächen
zwischen den Nebenflügeln 9 und dem Träger 1 an
dessen Unterseite 37, wobei die Nebenflügel 9 entlang
der Unterseite 37 anliegen und von den Hilfsflügeln 35 überdeckt
sind. Im Unterschied hierzu sind beim Ausführungsbeispiel
gemäß 1 und 2 Verbindungsflächen
an Unterseite 37 und Oberseite 49 des Trägers 1 vorhanden,
nämlich durch die entlang der Unterseite 37 verlaufenden Abschnitte
der Nebenflügel und deren durch die Durchbrüche 23 hindurch
nach oben auf die Oberseite 49 umgelegten Endteile 25.
Wie bereits erwähnt, sind an sämtlichen Verbindungsflächen
Verbindungsstellen vorgesehen, wie auch zwischen Hilfsflügeln 35 und
Nebenflügeln 9.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4441095
C2 [0002]
- - DE 102006015145 A1 [0002]