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Die
Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät mit einem Gehäuse, an
dessen Unterseite mindestens ein antreibbares Reinigungswerkzeug
zum Ablösen
von Schmutz von einer zu reinigenden Fläche angeordnet ist, sowie mit
einem Saugaggregat zum Absaugen des Schmutzes und einem Schmutzbehälter zur
Aufnahme des abgesaugten Schmutzes.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein derartiges Bodenreinigungsgerät so weiterzubilden,
dass es servicefreundlicher ist.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Bodenreinigungsgerät der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Gehäuse
eine Schmutzbehälteraufnahme
aufweist, in der der Schmutzbehälter
lösbar
positionierbar ist, sowie zusätzlich
mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme für mindestens eine Funktionseinrichtung, wobei
die mindestens eine Funktionseinrichtung oder eine Abdeckung der
mindestens einen Funktionseinrichtung nach der Entnahme des Schmutzbehälters aus
der Schmutzbehälteraufnahme
frei zugänglich ist.
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Durch
den der Schmutzbehälteraufnahme lösbar entnehmbaren
Schmutzbehälter
ist die Möglichkeit
gegeben, diesen, beispielsweise zum Entleeren, an einen vom Bodenreinigungsgerät entfernten Ort
zu transportieren, so dass der Transport des gesamten Bodenreinigungsgerätes entfallen
kann. Der Schmutzbehälter
ist bevorzugt werkzeuglos in der Schmutzbehälteraufnahme anordenbar und
dieser werkzeuglos entnehmbar.
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Außerdem weist
das erfindungsgemäße Bodenreinigungsgerät mindestens
eine Funktionseinrichtungsaufnahme für mindestens eine Funktionseinrichtung
des Bodenreinigungsgerätes
auf. Nach dem Lösen
des Schmutzbehälters
aus der Schmutzbehälteraufnahme
ist die mindestens eine Funktionseinrichtung oder eine gegebenenfalls
vorhandene Abdeckung derselben frei zugänglich. Dies gibt beispielsweise
einem Benutzer des Bodenreinigungsgerätes die Möglichkeit, eine Funktionseinrichtung
des Bodenreinigungsgerätes
auf bequeme Weise zu erreichen, um beispielsweise eine Sichtprüfung durchzuführen und
die Funktionseinrichtung bei Bedarf auszutauschen. Er muss hierzu
lediglich den Schmutzbehälter
der Schmutzbehälteraufnahme
entnehmen. Einfache Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten kann daher
selbst ein technischer Laie auf einfache Weise durchführen. Funktionseinrichtungen, die
vom Benutzer nicht manipuliert werden sollen, die aber einem Servicetechniker
zugänglich
sein sollen, können
mittels einer Abdeckung abgedeckt sein. Die Abdeckung ist nach Entnahme
des Schmutzbehälters
aus der Schmutzbehälteraufnahme
zugänglich. Ein
Servicetechniker kann die Abdeckung mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs
entfernen und erhält
dadurch Zugang zu Funktionseinrichtungen, an denen beispielsweise
eine elektrische Spannung anliegen kann. Auch diese Funktionseinrichtungen
können dann
auf einfache Weise geprüft
und bei Bedarf ausgetauscht werden. Das Bodenreinigungsgerät zeichnet
sich somit durch eine hohe Servicefreundlichkeit aus.
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Günstig ist
es, wenn die mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme und/oder
die Schmutzbehälteraufnahme
in Form einer am Gehäuse
ausgebildeten Vertiefung ausgestaltet ist. Durch die Ausgestaltung
als Vertiefung, die zum Beispiel muldenförmig oder nutförmig gebildet
sein kann, lassen sich die mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme
und/oder die Schmutzbehäl teraufnahme auf
konstruktiv einfache Weise ausbilden. Außerdem wird dadurch die Zugänglichkeit
der jeweiligen Funktionseinrichtung noch weiter vereinfacht.
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Vorzugweise
ist die mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme und/oder die
Schmutzbehälteraufnahme
an der Oberseite des Gehäuses
gebildet. Dies gibt die Möglichkeit,
den Schmutzbehälter
und die mindestens eine Funktionseinrichtung an der Oberseite des
Gehäuses
anzuordnen. Der Schmutzbehälter
und/oder die mindestens eine Funktionseinrichtung sind dem Benutzer
dann auf bequeme Weise zugänglich.
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Von
Vorteil ist es, wenn eine Funktionselementaufnahme eine Flüssigkeitspumpe
zum Fördern einer
Reinigungsflüssigkeit
aufnimmt. Die Flüssigkeitspumpe
stellt eine Funktionseinrichtung dar. Mit ihr ist eine Reinigungsflüssigkeit
förderbar,
etwa um die zu reinigende Fläche
mit der Reinigungsflüssigkeit
zu beaufschlagen. Bei der Reinigungsflüssigkeit handelt es sich typischerweise
um Wasser, dem zur Steigerung der Reinigungswirkung eine Reinigungschemikalie
zugesetzt sein kann. Die Flüssigkeitspumpe
steht mit einer elektrischen Spannungsversorgung in elektrischer
Verbindung. Es ist deshalb von Vorteil, wenn sie zum Schutz vor
Berührung
mittels einer Abdeckung abgedeckt ist. Durch Entnahme des Schmutzbehälters aus
der Schmutzbehälteraufnahme
ist die Abdeckung zugänglich.
Die Flüssigkeitspumpe
kann daher bei Bedarf auf einfache Weise von einem Servicetechniker
ausgetauscht werden.
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Vorzugsweise
nimmt mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme zumindest eine
Flüssigkeitsleitung
auf. Bei der Flüssigkeitsleitung
handelt es sich um eine Funktionseinrichtung, durch welche die Reinigungsflüssigkeit
gefördert werden
kann. Die Flüssigkeitsleitung
ist günstigerweise
in einer nutförmigen
Vertiefung aufgenommen, die eine Funktionseinrichtungsaufnahme ausbildet.
Die Flüssigkeitsleitung
ist einem Benutzer des Bodenreinigungsgerätes ohne weiteres zugänglich,
indem er den Schmutzbehälter
der Schmutzbehälteraufnahme
entnimmt. Vorzugsweise ist die Flüssigkeitsleitung transparent,
sie kann beispielsweise in Form eines durchsichtigen Schlauches
ausgestaltet sein. Dies erlaubt einem Benutzer eine einfache Sichtprüfung, d.
h. er kann beispielsweise prüfen,
ob die Leitung verstopft ist oder leckt. Bei Bedarf kann er die
Leitung austauschen, ohne dass hierzu ein Servicetechniker gerufen
werden muss.
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Günstig ist
es, wenn die Flüssigkeitspumpe mit
mindestens einer Flüssigkeitsleitung
und/oder wenn zwei oder mehrere Flüssigkeitsleitungen miteinander
mittels Steckverbindungen verbindbar sind. Dies steigert die Servicefreundlichkeit
des Bodenreinigungsgerätes,
denn einem Benutzer ist die Möglichkeit
gegeben, eine Flüssigkeitsleitung
von der Flüssigkeitspumpe
und/oder zwei Flüssigkeitsleitungen
voneinander auf einfache Weise zu trennen, beispielsweise zur Wartung
und/oder zur Reparatur.
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Vorteilhafterweise
nimmt mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme zumindest eine elektrische
Einrichtung des Bodenreinigungsgerätes auf, wobei die Einrichtung
bevorzugt zum Schutz vor Berührung
von einer Abdeckung abgedeckt ist. Die elektrische Einrichtung stellt
ebenfalls eine Funktionseinrichtung dar. Es kann sich beispielsweise
um eine Steuer- und/oder Regelungseinrichtung oder um eine elektrische
Schalt- und/oder Verbindungseinrichtung oder dergleichen handeln.
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Bevorzugt
nimmt mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme zumindest eine
elektrische Leitung auf. Auch bei der elektrischen Leitung, die
beispielsweise an eine Einrichtung der voranstehen genannten Art
anschließbar
ist, handelt es sich um eine Funktionseinrichtung des Bodenreinigungsgerätes.
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Zur
weiteren Steigerung der Servicefreundlichkeit des Bodenreinigungsgerätes ist
es günstig, wenn
die elektrische Einrichtung mit mindestens einer elektrischen Leitung
und/oder wenn zwei oder mehrere elektrische Leitungen miteinander
mittels Steckverbindungen verbindbar sind. Auf diese Weise ist die
Möglichkeit
gegeben, die elektrische Leitung von der elektrischen Einrichtung
und/oder zwei elektrische Leitungen auf einfache Weise voneinander
zu trennen.
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Darüber hinaus
kann vorgesehen sein, dass das Saugaggregat mittels Steckverbindungen
mit einer oder mehreren elektrischen Leitungen verbindbar ist.
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Bevorzugt
ist das Saugaggregat an oder auf der Oberseite des Gehäuses angeordnet
und das Bodenreinigungsgerät
weist zur Abdeckung des Saugaggregates ein Abdeckteil auf, das mit
dem Gehäuse
lösbar
verbindbar und nach der Entnahme des Schmutzbehälters aus der Schmutzbehälteraufnahme
frei zugänglich
ist. Durch die Anordnung des Saugaggregates an oder auf der Oberseite
des Gehäuses
ist das Abdeckteil nach der Entnahme des Schmutzbehälters aus
der Schmutzbehälteraufnahme
auf bequeme Weise erreichbar, was zum Beispiel einem Servicetechniker
die Wartung und/oder die Reparatur des Saugaggregates erleichtert.
Um das Saugaggregat freizulegen, kann das Abdeckteil, welches mit
dem Gehäuse
lösbar
verbindbar ist, von diesem getrennt werden. Es kann vorgesehen sein, dass
das Saugaggregat am Abdeckteil gehalten ist, so dass mit dem Lösen des
Abdeckteiles vom Gehäuse
zugleich das Saugaggregat vom Gehäuse gelöst wird. Es ist aber auch möglich, dass
das Saugaggregat durch das Abdeckteil kraftbeaufschlagbar und dadurch
relativ zu diesem fixierbar ist.
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Vorzugsweise
umfasst das Abdeckteil ein Abdeckunterteil, über welches das Abdeckteil
lösbar mit
dem Gehäuse
verbindbar ist, sowie ein Abdeckoberteil, das mit dem Abdeckunterteil
lösbar
verbindbar ist. Durch Lösen
des Abdeckunterteiles vom Gehäuse
kann das Saugaggregat freigelegt werden oder, falls es am Abdeckteil
gehalten ist, zusammen mit diesem vom Gehäuse getrennt werden. Indem das
Abdeckoberteil vom Abdeckunterteil gelöst wird, wird ein Raum zugänglich,
in welchem das Saugaggregat angeordnet ist. Dies kann zum Beispiel
dann von Vorteil sein, wenn zur Wartung und/oder Reparatur des Saugaggregates
nur auf einen Bereich desselben zugegriffen werden muss, welcher
sich bereits durch Lösen
des Abdeckoberteils vom Abdeckunterteil erreichen lässt.
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Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse
mindestens eine Durchbrechung zum Hindurchführen einer elektrischen Leitung
und/oder einer Flüssigkeitsleitung
auf, denn dies gibt die Möglichkeit,
dem Bodenreinigungsgerät
eine kompakte Bauform zu verleihen. Beispielsweise kann vorgesehen
sein, dass eine Reinigungsflüssigkeit
mittels einer Flüssigkeitsleitung,
welche eine Durchbrechung durchgreift, zur Unterseite des Gehäuses geleitet
wird, um die zu reinigende Fläche
zu beaufschlagen.
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Bevorzugt
weist das Gehäuse
mindestens eine Durchbrechung auf, durch welche hindurch ein vom
Saugaggregat ansaugbares oder ausstoßbares Medium ansaugbar oder
ausstoßbar
ist. Dadurch kann das Gehäuse
beispielsweise einen Abschnitt eines dem Saugaggregat vorgeschalteten
Ansaugkanals oder ihm nachgeschalteten Ausstoßkanals ausbilden. Im Falle
des Ansaugkanales kann zum Beispiel vorgesehen sein, dass die Durchbrechung
eine Schnittstelle ausbildet zwischen einer Schmutzaufnahmevorrichtung,
mittels welcher der abgelöste Schmutz
von der zu reinigenden Fläche
aufgenommen werden kann, und einem Saugrohr, durch welches hindurch
der Schmutz ins Innere des Schmutzbehälters gelangt. Im Falle des
Ausstoßkanales
ist zum Beispiel die Möglichkeit
gegeben, die Abluft des Saugaggregates durch das Gehäuse hindurch
gezielt einem bestimmten Bereich zuzuführen.
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Die
Servicefreundlichkeit des Bodenreinigungsgerätes lässt sich weiter verbessern,
wenn die vorstehend beschriebenen Durchbrechungen des Gehäuses und/oder
daran gegebenenfalls anordenbare Dichtungen und/oder Filter nach
der Entnahme des Schmutzbehälters
aus der Schmutzbehälteraufnahme
ebenfalls frei zugänglich
sind.
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Eine
technisch einfache Konstruktion weist das Bodenreinigungsgerät auf, wenn
das Gehäuse ein
Gehäuseoberteil
sowie ein Gehäuseunterteil
umfasst, wobei die Schmutzbehälteraufnahme
und/oder die mindestens eine Funktionseinrichtungsaufnahme am Gehäuseoberteil
angeordnet sind und wobei des Gehäuseunterteil mindestens einen
Reinigungsraum ausbildet, in dem mindestens ein Reinigungswerkzeug
angeordnet ist.
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Eine
kompakte Bauform des Bodenreinigungsgerätes kann erzielt werden, wenn
zwischen dem Gehäuseoberteil
und dem Gehäuseunterteil
ein Antriebs raum zur Aufnahme einer Antriebseinrichtung gebildet
ist, mittels derer das mindestens eine Reinigungswerkzeug antreibbar
ist.
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Dabei
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Bodenreinigungsgerät zwei als
Bürstenwalzen
ausgebildete Reinigungswerkzeuge aufweist, die in zwei Reinigungsräumen am
Gehäuse
drehbar gelagert sind, und wenn die Antriebseinrichtung im Antriebsraum
zwischen den Bürstenwalzen
angeordnet ist und eine Antriebsachse aufweist, welche parallel
zu den Drehachsen der Bürstenwalzen
verläuft. Mittels
der Bürstenwalzen
kann die zu reinigende Fläche
von Schmutz befreit werden. Die Anordnung der Antriebseinrichtung
im Antriebsraum zwischen den Bürstenwalzen
ermöglicht
eine kompakte Bauform des Gehäuses
des Bodenreinigungsgerätes. Durch
die koaxiale Ausrichtung der Antriebseinrichtung und der Bürstenwalzen
kann eine Antriebskraft von der Antriebseinrichtung auf technisch
einfache Weise auf die Bürstenwalzen übertragen
werden.
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Das
Bodenreinigungsgerät
ist günstigerweise
als Scheuersaugmaschine ausgebildet.
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Bevorzugt
weist das Bodenreinigungsgerät eine
Abluftführungseinrichtung
auf, mittels welcher ein Abluftstrom der Abluft des Saugaggregates
auf mindestens ein Reinigungswerkzeug ausrichtbar ist. Durch die
Ausrichtung des Abluftstromes auf das Reinigungswerkzeug wird die
Abluft vom Reinigungswerkzeug aufgrund dessen Bewegung erfasst und
räumlich
verteilt. Es hat sich gezeigt, dass dadurch eine Geräuschentwicklung
durch die typischerweise hohe Strömungsgeschwindigkeit der Abluft des
Saugaggregates wirkungsvoll reduziert werden kann. Die hohe Strömungsgeschwindigkeit
der Abluft ist bedingt durch das Erfordernis, das Saugaggregat mit
einer hohen Saugleistung auszustatten, um den abgelösten Schmutz
wirkungsvoll absaugen zu können.
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Von
Vorteil ist es, wenn der Abluftstrom mittels der Abluftführungseinrichtung
auf die der zu reinigenden Fläche
abgewandten Seite des mindestens einen Reinigungswerkzeuges ausrichtbar
ist. Es hat sich gezeigt, dass der Abluftstrom auf diese Weise besonders
wirkungsvoll von dem Reinigungswerkzeug erfassbar und räumlich verteilbar
ist, so dass die Geräuschentwicklung
weiter verringerbar ist. Darüber
hinaus kann vermieden werden, dass sich auf der zu reinigenden Fläche befindender
Schmutz unerwünschterweise
durch den Abluftstrom räumlich verteilt
wird.
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Vorzugsweise
umfasst das Bodenreinigungsgerät
einen Aufnahmeraum für
das Saugaggregat sowie mindestens einen am Gehäuse gebildeten Reinigungsraum
zur Aufnahme von mindestens einem Reinigungswerkzeug, wobei die
Abluftführungseinrichtung
zumindest einen Abluftkanal ausbildet, über den der Aufnahmeraum mit
mindestens einem Reinigungsraum strömungsverbunden ist. Durch den
Abluftkanal kann der Abluftstrom auf zuverlässige Weise auf das Reinigungswerkzeug
ausgerichtet werden, so dass eine wirkungsvolle Geräuschreduktion
erzielbar ist.
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Es
kann vorgesehen sein, dass in einem Reinigungsraum mehr als ein
Reinigungswerkzeug angeordnet ist, wobei der Abluftstrom nur auf
eines oder mehrere Reinigungswerkzeuge, insbesondere auf jedes Reinigungswerkzeug
ausrichtbar ist. Bildet das Gehäuse
mehr als einen Reinigungsraum aus, so ist es möglich, dass mehrere Reinigungsräume, insbesondere
jeder der Reinigungsräume
mit dem Aufnahmeraum strömungsverbunden
ist.
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Ferner
kann vorgesehen sein, dass bei dem Bodenreinigungsgerät ein separater
und beispielsweise durch einen Schlauch ausgebildeter Abluftkanal
zum Einsatz kommt, wobei die Schlauchenden zum Beispiel in den Aufnahmeraum
und in den Reinigungsraum eintauchen, um die Strömungsverbindung herzustellen.
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Eine
kompakte Bauform kann dem Bodenreinigungsgerät verliehen werden, wenn das
Gehäuse den
Abluftkanal zumindest abschnittsweise begrenzt.
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Auf
konstruktiv einfache Weise lässt
sich die vorstehend beschriebene kompakte Bauform erzielen, wenn
ein den Abluftkanal begrenzender Abschnitt des Gehäuses als
Durchbrechung des Gehäuses
gebildet ist.
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Von
Vorteil ist es, wenn das Gehäuse
eine den mindestens einen Reinigungsraum begrenzende Wand umfasst,
die zumindest eine Austrittsöffnung eines
Abluftkanals ausbildet. Dies erlaubt es, den Abluftstrom zuverlässig auf
ein im Reinigungsraum angeordnetes Reinigungswerkzeug auszurichten.
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Vorzugsweise
umfasst das Bodenreinigungsgerät
ein mit dem Gehäuse
lösbar
verbindbares Abdeckteil mit einem mindestens einen Abluftkanal zumindest
abschnittsweise begrenzenden ersten Teilabschnitt. Durch Lösen des
Abdeckteiles vom Gehäuse
kann der Abluftkanal zumindest abschnittsweise geöffnet werden.
Dies gestattet es auf einfache Weise, Gegenstände, die den Abluftkanal blockieren, aus
dem Abluftkanal zu entfernen. Diese Ausführungsform steigert somit die
Servicefreundlichkeit des Bodenreinigungsgerätes.
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Von
Vorteil ist es, wenn das Abdeckteil einen zweiten Teilabschnitt
aufweist, wobei der Aufnahmeraum für das Saugaggregat zwischen
dem zweiten Teilabschnitt und dem Gehäuse gebildet ist. Das Abdeckteil
kann somit das im Aufnahmeraum angeordnete Saugaggregat abdecken
und mindestens einen Abluftkanal zumindest abschnittsweise begrenzen.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
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1:
eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerätes mit
einem Gehäuse,
auf das ein Schmutzwassertank und ein Frischwassertank aufgesetzt
sind;
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2:
eine Draufsicht auf das Gehäuse
des Bodenreinigungsgerätes;
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3:
eine Schnittansicht längs
der Linie 3-3 in 2, wobei auch der Schmutzwassertank
und der Frischwassertank des Bodenreinigungsgerätes dargestellt sind;
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4:
eine Schnittansicht längs
der Linie 4-4 in 2, wobei auch der Schmutzwassertank
und der Frischwassertank des Bodenreinigungsgerätes dargestellt sind, und
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5:
eine perspektivische Ansicht eines Gehäuseoberteiles, eines Abdeckelementes,
eines Saugaggregates und eines zweiteiligen Ab deckteiles für das Saugaggregat
des Bodenreinigungsgerätes aus 1 in
Explosionsdarstellung.
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In
der Zeichnung ist schematisch eine bevorzugte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgerätes abgebildet,
das vorliegend als Scheuersaugmaschine 10 ausgebildet ist.
Sie weist ein Gehäuse 12 auf,
an dessen Unterseite 14 zwei Reinigungswerkzeuge in Form
von zwei Bürstenwalzen 16 und 18 um
zwei Drehachsen 20 bzw. 22 drehbar gelagert sind.
Die Drehachsen 20 und 22 verlaufen parallel zu
einer zu reinigenden Fläche
und sind senkrecht zu einer in 1 mit dem
Bezugszeichen 24 belegten Reinigungsrichtung der Scheuersaugmaschine 10 ausgerichtet.
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Zum
Bewegen der Scheuersaugmaschine 10 vorwärts oder rückwärts entlang der Reinigungsrichtung 24 dient
ein an der Oberseite 26 des Gehäuses 12 um eine parallel
zu den Drehachsen 20 und 22 verlaufende Schwenkachse
schwenkbar gelagerter Schubbügel 28.
Der Schubbügel 28 steht
in bekannter und deswegen nicht erläuterter Weise mit einer nicht
dargestellten Schwenkmechanik in Wirkverbindung, mittels derer an
der Unterseite 14 des Gehäuses 12 angeordnete
Stützrollen 30, 31, 32 und 33 in
vertikaler Richtung angehoben und abgesenkt werden können. Wird
der Schubbügel 28 aus
der Vertikalen ausgeschwenkt, so können die Stützrollen 30, 31, 32 und 33 relativ
zu den Bürstenwalzen 16 und 18 angehoben
werden, so dass die Bürstenwalzen 16 und 18 die
zu reinigende Fläche
kontaktieren.
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Auf
die Oberseite 26 des Gehäuses 12 ist ein Schmutzbehälter 34 in
Form eines Schmutzwassertanks 36 aufgesetzt, auf den seinerseits
ein Frischwasser tank 38 aufgesetzt ist. Der Schmutzwassertank 36 und
der Frischwassertank 38 werden weiter unten noch erläutert.
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Das
Gehäuse 12 umfasst
ein Gehäuseunterteil 40 und
ein Gehäuseoberteil 42,
wobei das Gehäuseunterteil 40 zwei
Reinigungsräume 44 und 46 ausbildet,
in denen die Bürstenwalzen 16 bzw. 18 angeordnet
sind (3 und 4). Die Reinigungsräume 44 und 46 sind
seitlich und oben von kuppelförmigen
Begrenzungswänden 48 bzw. 50 begrenzt,
in die obenseitig Sprüheinrichtungen 52 bzw. 54 eingesetzt sind.
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Den
Sprüheinrichtungen 52 und 54 kann
auf unten beschriebene Weise eine Reinigungsflüssigkeit zugeleitet werden,
welche in die Reinigungsräume 44 und 46 versprüht werden
kann, um die zu reinigende Fläche
mit der Reinigungsflüssigkeit
zu beaufschlagen. Als Reinigungsflüssigkeit kommt vorliegend Wasser
zum Einsatz, dem zur Steigerung der Reinigungswirkung eine Reinigungschemikalie
zugesetzt sein kann.
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Zwischen
der Bürstenwalze 16 und
einer ersten Querseite 56 des Gehäuses 12 sowie zwischen der
Bürstenwalze 18 und
einer zweiten Querseite 58 des Gehäuses 12 sind zwischen
dem Gehäuseunterteil 40 und
dem Gehäuseoberteil 42 Schmutzaufnahmevorrichtungen
in Form von Saugleisten 60 bzw. 62 angeordnet.
Diese können
wie unten beschrieben mit Unterdruck beaufschlagt werden, um ein
Gemisch aus abgelöstem
Schmutz und Reinigungsflüssigkeit, die
sogenannte "Schmutzflotte", von der zu reinigenden
Fläche
abzusaugen.
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In
seiner Mitte weist das Gehäuse 12 einen zwischen
dem Gehäuseunterteil 40 und
dem Gehäuseoberteil 42 gebildeten
Antriebsraum 64 auf, der eine An triebseinrichtung 66 aufnimmt,
dessen Drehachse 68 parallel zu den Drehachsen 20 und 22 der Bürstenwalzen 16 bzw. 18 ausgerichtet
ist. Eine von der Antriebseinrichtung 66 bereitstellbare
Antriebskraft kann mittels an sich bekannter und in Zeichnung nicht
gezeigter Getriebemittel auf die Bürstenwalzen 16 und 18 übertragen
werden, um diese zum Reinigen der zu reinigenden Fläche drehend
anzutreiben.
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Das
Gehäuseoberteil 42 weist
an der Oberseite 26 eine Schmutzwassertankaufnahme 70 auf
in Form einer wannenförmigen
Vertiefung, welche in dem obenseitig näherungsweise plattenförmig ausgebildeten
Gehäuseoberteil 42 gebildet
ist (5). In Umlaufrichtung wird die wannenförmige Vertiefung durch
einen teilweise unterbrochenen Rand 72 begrenzt.
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In
die Schmutzwassertankaufnahme 70 kann der Schmutzwassertank 36 von
einem Benutzer werkzeuglos eingesetzt und aus dieser auch wieder
werkzeuglos entnommen werden. Die Scheuersaugmaschine 10 präsentiert
sich nach dem Entnehmen des Schmutzwassertanks 36 und des
Frischwassertanks 38 entsprechend der in 2 gezeigten Draufsicht,
sieht man von dem nicht gezeigten Schubbügel 28 ab.
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Der
Frischwassertank 38 ist, wie bereits erwähnt, auf
den Schmutzwassertank 36 aufgesetzt und mit diesem über Verbindungselemente
in Form von Klemmbügeln 74 und 76 lösbar verbindbar.
Zum Transport des Schmutzwassertanks 36 und des Frischwassertanks 38 dient
eine Transporteinrichtung in Form eines Transportbügels 78,
der am Schmutzwassertank 36 um eine parallel zu den Drehachsen 20 und 22 verlaufende
Drehachse schwenkbar gelagert ist und beim Transport den Frischwassertank 38 übergreifen
kann.
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Über eine
mittels eines Deckels 80 verschließbare Einfüllöffnung kann Reinigungsflüssigkeit
in den Frischwassertank 38 eingefüllt werden. Innerhalb des Frischwassertanks 38 kann
die Reinigungsflüssigkeit über eine
im Flüssigkeitstank
angeordnete Entnahmeleitung 82 einem Auslassstutzen 84 zugeführt werden,
der an einer Bodenwand 85 des Frischwassertanks 38 angeordnet
ist (3).
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Der
Schmutzwassertank 36 weist eine Bodenwand 86 mit
zwei Durchbrechungen auf, von denen in 3 nur eine
Durchbrechung 88 zu sehen ist. An ihnen ist, aufwärts gewandt,
jeweils ein Rohrstutzen 92 bzw. 94 angeordnet, über welche
zwei Saugrohre 96 bzw. 100 gestülpt sind,
deren offene Enden sich im Innenraum 100 des Schmutzwassertanks 36 befinden.
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Ist
der Schmutzwassertank 36 in der Schmutzwassertankaufnahme 70 angeordnet,
so kommen die Durchbrechungen 88 der Bodenwand 86 mit
zwei Durchbrechungen 102 bzw. 104 (2), die
im Gehäuseoberteil 42 gebildet
sind, zur Deckung. Dichtelemente 106 und 108 sind
zwischen dem Schmutzwassertank 36 und dem Gehäuseoberteil 42 an
den Durchbrechungen 102 bzw. 104 angeordnet.
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Von
den Durchbrechungen 102 und 104 des Gehäuseoberteiles 42 stehen
in Richtung der zu reinigenden Fläche Rohrstücke 110 bzw. 112 ab,
die mit den Saugleisten 60 bzw. 62 verbunden sind
(3). Auf diese Weise bestehen Strömungsverbindungen von
den Saugleisten 60 und 62 über die Rohrstücke 110 bzw. 112,
die Rohrstutzen 92 bzw. 94 und die Saugrohre 96 bzw. 98 in den
Innenraum 100 des Schmutzwassertanks 36, wobei
das Gehäuseoberteil 42 gewissermaßen eine "Schnittstellenfunktion" ausübt.
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Die
Bodenwand 86 des Schmutzwassertanks 36 weist eine
weitere Durchbrechung 114 auf, von der nach oben ein Rohrstutzen 116 absteht, über den
ein U-förmiges
Saugrohr 118 gestülpt
ist (4).
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Zusätzlich zu
der bereits erwähnten Schmutzwassertankaufnahme 70 sind
am Gehäuseoberteil 42,
wie aus den 2 und 5 deutlich wird,
weitere Aufnahmen für
Funktionseinrichtungen der Scheuersaugmaschine 10 gebildet.
Und zwar ist an dem Gehäuseoberteil 42 eine
muldenförmige Pumpenaufnahme 120 für eine Flüssigkeitspumpe gebildet,
die in der Zeichnung nicht dargestellt ist, da sie von einer Abdeckung 122 abgedeckt
ist, welche mit dem Gehäuseoberteil 42 lösbar verbindbar
ist. Der Pumpenaufnahme 120 benachbart ist eine schachtförmige Elektrikaufnahme 124 für eine elektrische
Verbindungseinrichtung in Form einer Steckerleiste gebildet, wobei
die Steckerleiste in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellt ist,
da auch sie durch die Abdeckung 122 verdeckt ist.
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Die
Flüssigkeitspumpe
steht über
eine Zuführleitung 126 und
ein Ventil 128, welches bei auf das Gehäuseoberteil 42 aufgesetztem
Schmutzwassertank 36 mit dem Auslassstutzen 84 in
Fluidverbindung gerät,
mit der Entnahmeleitung 82 und damit dem Innenraum des
Frischwassertanks 38 in Strömungsverbindung.
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Am
Ausgang der Flüssigkeitspumpe
sind mittels einer T-förmigen
Verteilerleitung 130 zwei Abgangsleitungen 132 und 134 angeschlossen,
wobei die Ver teilerleitung 130 und die Abgangsleitungen 132 und 134 in
einer nutförmigen,
an dem Gehäuseoberteil 42 gebildeten
Leitungsaufnahme 135 angeordnet sind.
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Die
der Flüssigkeitspumpe
abgewandten Enden der Abgangsleitungen 132 und 134 sind über abgewinkelte
Verbindungsstücke 136 bzw. 138,
welche in muldenförmigen
Aufnahmen 140 bzw. 142 angeordnet sind, mit den
Sprüheinrichtungen 52 bzw. 54 verbunden.
Die Verbindungsstücke 136 und 138 durchgreifen
dabei Durchbrechungen 144 bzw. 146 des Gehäuseoberteiles 42.
Auf diese Weise kann über
die Verbindungsstücke 136 bzw. 138 mittels
der Flüssigkeitspumpe
durch die Entnahmeleitung 82, die Zuführleitung 126, das
Verbindungsstück 130 und die
Abgangsleitungen 132 und 134 Reinigungsflüssigkeit
zu den Sprüheinrichtungen 52 bzw. 54 gepumpt
werden, um die zu reinigende Fläche
mit der Reinigungsflüssigkeit
zu beaufschlagen.
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Sämtliche
Verbindungen von flüssigkeitsführenden
Komponenten der Scheuersaugmaschine 10 sind als Steckverbindungen
ausgebildet, d. h. das Verbindungsstück 130 ist mittels
einer Steckverbindung an den Auslass der Flüssigkeitspumpe sowie an die
Abgangsleitungen 132 und 134 angeschlossen, die
ihrerseits mittels Steckverbindungen über die Verbindungsstücke 136 bzw. 138 an
die Sprüheinrichtungen 52 bzw. 54 angeschlossen
sind. Desgleichen ist die Zuführleitung 126 ebenso
auf das Ventil 128 aufsteckbar wie auf den Eingang der
Flüssigkeitspumpe.
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Die
Benutzung von Steckverbindungen erlaubt es einem Benutzer der Scheuersaugmaschine 10,
bei einer Störung
flüssigkeitsführende Leitungen auf
einfache Weise aufzutrennen, um sie auszutauschen oder zu reinigen.
Da der Benutzer den Schmutzwassertank 36 werkzeuglos entnehmen kann,
sind ihm diese flüssigkeitsführenden
Komponenten auf sehr einfache Weise zugänglich. Im Gegensatz zu den
flüssigkeitsführenden
Leitungen sind die Flüssigkeitspumpe
und die Steckerleiste zum Schutz vor Berührung durch die Abdeckung 122 abgedeckt.
Diese kann von einem Servicetechniker mit einem geeigneten Werkzeug
entfernt werden, so dass er an die Flüssigkeitspumpe und an die Steckerleiste
gelangen kann.
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Die
an die Steckerleiste anzuschließenden elektrischen
Leitungen, von denen in 2 lediglich ansatzweise eine
elektrische Leitung 148 in Form eines Netzkabels gezeigt
ist, sind mit dieser ebenfalls mittels Steckverbindungen verbindbar,
was die Servicefreundlichkeit der Scheuersaugmaschine 10 zusätzlich steigert.
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Zum
Absaugen der Schmutzflotte von der zu reinigenden Fläche in den
Innenraum 100 des Schmutzwassertanks 36 weist
die Scheuersaugmaschine 10 ein Saugaggregat 150 auf,
mit dem im Innenraum 100 ein Unterdruck erzeugt werden
kann (3 bis 5). Das Saugaggregat 150 ist
mittels elektrischer Energie antreibbar und umfasst hierfür einen
in den 3 und 4 nur schematisch mit seinem
Umriss dargestellten Motor 152. Der Motor 152 kann
ein in der Zeichnung nicht gezeigtes Turbinenrad antreiben, das
in einem ebenfalls nur schematisch mit seinem Umriss dargestellten
Turbinenradgehäuse 154 angeordnet
ist. Über
eine untenseitige Dichtung 156 ist das Saugaggregat 150 auf
einen Rand 158 einer wannenförmigen Aufnahme 160 aufgesetzt,
welche ungefähr
in der Mitte der Oberseite 26 des Gehäuseoberteiles 42 gebildet
ist.
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Ein
das Saugaggregat 150 abdeckendes Abdeckteil 162 ist
mit dem Gehäuseoberteil 42 lösbar verbindbar,
vorliegend durch Verschraubung mittels Schrauben 164a, 164b, 164c, 164d, 164e.
Das Abdeckteil 162 ist zweiteilig und weist ein Abdeckunterteil 166 zur
lösbaren
Verschraubung mit dem Gehäuseoberteil 42 auf,
sowie ein Abdeckoberteil 168, welches mit dem Abdeckunterteil 166 lösbar verbindbar ist,
vorliegend durch Verschraubung mittels zweier Schrauben 170a, 170b (2 und 5).
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Das
Abdeckteil 162 liegt obenseitig am Saugaggregat 150 auf,
so dass durch die Verschraubung des Abdeckteiles 162 mit
dem Gehäuseoberteil 42 das
Saugaggregat 150 in Richtung des Gehäuseoberteiles 42 kraftbeaufschlagt
wird. Das Saugaggregat 150 ist auf diese Weise zuverlässig in
einem zwischen dem Abdeckteil 162 und dem Gehäuseoberteil 42 gebildeten
Aufnahmeraum 172 am Gehäuseoberteil 42 gehalten.
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Zur
Wartung und/oder zur Reparatur des Saugaggregates 150 ist
das Abdeckteil 162 nach dem Entnehmen des Schmutzwassertanks 36 aus der
Schmutzwassertankaufnahme 70 frei zugänglich. Es ist zum Beispiel
möglich,
dass ein Servicetechniker das Abdeckoberteil 168 vom Abdeckunterteil 166 löst, um Zugriff
auf einen dem Gehäuseoberteil 42 abgewandten
oberen Bereich des Saugaggregates 150 zu erhalten. Sollte
dieser eingeschränkte
Zugriff nicht ausreichend für
die vorzunehmende Wartungs- und/oder Reparaturmaßnahme sein, kann er auch das
gesamte Abdeckteil 162 vom Gehäuseoberteil 42 lösen und
damit das Saugaggregat 150 vollständig freilegen. Da dieses allein
durch die Kraftbeaufschlagung durch das Abdeckteil 162 auf
dem Gehäuseoberteil 42 gehalten
ist, bedarf es keines weiteren Lösens
von mechanischen Verbindungsmitteln, um das Saugaggregat 150 vom
Gehäuse 12 zu lösen. Die
Scheuersaugmaschine 10 weist auf diese Weise eine besonders
hohe Servicefreundlichkeit auf.
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Ein
plattenförmiges
Abdeckelement 174 liegt auf dem Rand 158 der Aufnahme 160 auf,
welches eine erste Durchbrechung 176 umfasst, die unterhalb des
Turbinenrades angeordnet ist, sowie eine zweite Durchbrechung 178,
die an der dem Saugaggregat 150 abgewandten Ende des Abdeckelementes 174 angeordnet
ist (3 bis 5). Ist der Schmutzwassertank 36 in
der Schmutzwasseraufnahme 70 angeordnet, so gerät die Durchbrechung 178 mit
der Durchbrechung 114 der Bodenwand 86 des Schmutzwassertanks 36 zur
Deckung. Zwischen dem Schmutzwassertank 36 und dem Abdeckelement 174 ist
ein abdichtendes Filterelement 180 angeordnet. Auf diese
Weise ist zwischen dem Abdeckelement 174 und dem Gehäuseoberteil 42 ein
Ansaugkanal 182 gebildet, über welchen der Aufnahmeraum 172 durch
den Rohrstutzen 116 und das Saugrohr 118 mit dem
Innenraum 100 zu dessen Unterdruckbeaufschlagung in Strömungsverbindung steht.
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Das
Abdeckelement 174 ist mit dem Gehäuseoberteil 42 lösbar verbindbar,
vorliegend durch Verbindungselemente in Form zweier Schrauben 184a, 184b (2).
Dies gestattet es, nach dem Lösen
des Abdeckteils 162 und des Saugaggregates 150 vom
Gehäuse 12 das
Abdeckelement 174 vom Gehäuse 12 zu lösen, was
beispielsweise erforderlich sein kann, wenn sich im Ansaugkanal 182 Fremdkörper befinden.
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Nach
dem Lösen
des Schmutzwassertanks 36 von der Schmutzwasseraufnahme 70 ist
das Filterelement 180 frei zugänglich, was sich ebenfalls vorteilhaft
auf die Servicefreundlichkeit der Scheuersaugmaschine 10 auswirkt,
denn dadurch wird es ermöglicht,
das Filterelement 180 auf einfache Weise auszutauschen
oder zu reinigen.
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Der
Aufnahme 160 benachbart weist das Gehäuseoberteil 42 eine
von einem Rand 186 eingefasste wannenförmige Vertiefung 188 auf,
die in einen Schacht 190 mündet, welcher eine Durchbrechung 192 des
Gehäuseoberteiles 42 ausbildet (4 und 5).
Der Schacht 190 wird von einer Wand 194 eingefasst,
welche in Richtung der Unterseite 14 des Gehäuses 12 in
eine Öffnung 196 im
Gehäuseunterteil 40 eingreift.
Die Öffnung 196 erweitert sich
in Richtung der zu reinigenden Fläche, um in der Begrenzungswand 48 des
Reinigungsraumes 44 eine Austrittsöffnung 198 eines auf
diese Weise gebildeten Abluftkanals 200 zu bilden.
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Der
Abluftkanal 200 bildet eine Abluftführungseinrichtung für die Abluft
des Saugaggregates 150, und er ist außer vom Gehäuseoberteil 42 und vom
Gehäuseunterteil 40 auch
von einem Abschnitt des Abdeckteiles 162 begrenzt, welcher
den Rand 186 abdeckt. Durch den Abluftkanal 200 besteht
eine Strömungsverbindung
zwischen dem Aufnahmeraum 172 und dem Reinigungsraum 44,
so dass vom Saugaggregat 150 ausgestoßene Abluft durch den Abluftkanal 200 in
den Reinigungsraum 44 geleitet werden kann.
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Ein
von dem Saugaggregat 150 ausgestoßener Abluftstrom kann auf
diese Weise durch den Abluftkanal 200 hindurch auf die
der zu reinigenden Fläche
abgewandte Seite der Bürstenwalze 16 geleitet werden
und wird von dieser aufgrund ihrer Drehbewegung wirkungsvoll räumlich verteilt.
Damit wird ermöglicht,
die Geräusche
des Abluftstromes des Saugaggregates 150 wirkungsvoll zu
reduzieren.
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Dadurch,
dass der Abluftstrom auf die der zu reinigenden Fläche abgewandte
Seite der Bürstenwalze 16 geleitet
wird, kann außerdem
sichergestellt werden, dass auf der zu reinigenden Fläche angeordneter
Schmutz nicht unerwünschterweise
räumlich verteilt
und das Reinigungsergebnis dadurch beeinträchtigt wird.
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Aufgrund
der Erweiterung des Ausschnittes des Abluftkanals 200 im
Bereich vor der Austrittsöffnung 198 verringert
sich die Geschwindigkeit des Abluftstromes vor dem Eintritt in den
Reinigungsraum 44. Der Abluftstrom ist ungefähr auf die
Mitte der Bürstenwalze 16,
bezogen auf dessen Längserstreckung,
gerichtet. Diese konstruktiven Maßnahmen haben sich als besonders
wirkungsvoll erwiesen, um eine Verringerung der Geräuschentwicklung
der Scheuersaugmaschine 10 zu bewirken.
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Bei
einer Variante der Scheuersaugmaschine 10 kann vorgesehen
sein, dass auch der Reinigungsraum 46 mit dem Aufnahmeraum 172 für das Saugaggregat 150 über einen
Abluftkanal in Strömungsverbindung
steht, um einen Abluftstrom des Saugaggregates 150 auch
auf die Bürstenwalze 18 auszurichten.