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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder, insbesondere
Bananenstecker, mit einem Grundkörper und einem an der
Vorderseite des Grundkörpers angeordneten Kontaktstift,
wobei der Grundkörper einen Anschlusskäfig zur
Aufnahme eines Anschlusskabels und zur Herstellung einer elektrisch
leitenden Verbindung mit dem Kontaktstift aufweist.
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Ein
sogenannter Bananenstecker ist ein gebräuchlicher elektrischer
Steckverbinder. Sein Prinzip wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als
Ersatz für umständliche Schraub-/Quetschverbindungen
in häufig zu ändernden Versuchsverdrahtungen in
Elektrolabors entwickelt. Aufgrund seines Kontaktprinzips und seiner
Standardabmessungen eignet er sich besonders für den Einsatz
für lösbare Lautsprecherverbindungen mit nicht
extremen Kabelquerschnitten an hochwertigen HiFi-Anlagen.
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Für
die Anwendung im HiFi-Bereich sind aus dem Stand der Technik, beispielsweise
aus der
DE 295 04
240 U1 , sogenannte Winkelbananenstecker bekannt. Diese
zeichnen sich durch eine abgewinkelte Bauform aus, die hinsichtlich
der Handhabung besonders vorteilhaft ist. Bei Winkelbananensteckern weist
der Grundkörper des Steckers einen gegenüber dessen
Längsachse abgewinkelten Abschnitt auf, der den Anschlusskäfig
zur Aufnahme des Anschlusskabels bildet. Der Anschlusskäfig
umfasst einen Hohlraum mit einem darin angeordneten Kontaktelement
zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen dem Anschlusskabel
und dem Kontaktstift. Durch eine Einführöffnung
ist das Anschlusskabel in den Anschlusskäfig einführbar.
Das Anschlusskabel ist im Inneren des Anschlusskäfigs, meist über
geeignete Klemmschrauben, festlegbar, wobei das Anschlusskabel gegen
das Kontaktelement gepresst wird. Winkelbananenstecker des vorbekannten
Typs sind außerdem verspannbar ausgebildet. Das bedeutet,
dass der Kontaktstift radial aufweitbar ist. Der Kontaktstift kann
somit in der zugehörigen Buchse verspannt werden, wobei
die Kontaktflächen des Kontaktstiftes unter hohem Anpressdruck
gegen die Kontaktflächen einer korrespondierenden Steckbuchse
gepresst werden. Dadurch ergibt sich ein besonders geringer Übergangswiderstand
und somit eine hervorragende elektrische Verbindung.
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Bei
dem aus der oben erwähnten
DE 295 04 240 U1 vorbekannten Winkelbananenstecker
besteht der Grundkörper mit dem abgewinkelten Anschlusskäfig
und dem Kontaktstift aus einem einstückigen, homogenen
Materialstück. Hieraus resultieren verschiedene Nachteile.
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Bei
dem bekannten Winkelbananenstecker ist der Grundkörper
einschließlich des abgewinkelten Anschlusskäfigs
und des Kontaktstiftes aus einem entsprechend ausgeformten einstückigen
Warmpressteil aus Messing, Bronze, Rotguss oder dergleichen gebildet.
Durch spanende Bearbeitung werden der Hohlraum des Anschlusskäfigs
sowie Gewinde und Bohrungen hergestellt. Der Einsatz besser leitender
Werkstoffe, wie z. B. Reinkupfer oder Reinsilber, ist aus Gründen
des elektrischen Widerstands nicht unbedingt nötig, nämlich
wegen der großen Querschnitte des einstückigen
Grundkörpers bei der bekannten Steckerkonstruktion. Aus
verarbeitungstechnischen Gründen ist der Einsatz von besser
leitenden Werkstoffen nicht möglich, da sich z. B. Reinkupfer
oder Reinsilber nicht für die spanende Bearbeitung eignen.
Aus Kostengründen wäre der Einsatz von Materialien
wie Kupfer oder Silber für den Grundkörper eines
Winkelbananensteckers herkömmlicher Konstruktion sogar
unsinnig. Dennoch würde der Einsatz von Materialen höherer
Leitfähigkeit Verbesserungspotenziale bei im HiFi-Bereich
eingesetzten Bananensteckern eröffnen. Mit solchen Materialien ließen
sich nämlich die Kopplungs- und Leitungskapazitäten,
die durch den voluminösen Grundkörper bei der
herkömmlichen Bauart gebildet werden, verringern, und zwar
durch die Möglichkeit der signifikanten Reduzierung der
metallisch leitenden Massen. Gleichzeitig würde dadurch
eine Verkleinerung der aktiven und passiven EMI-Problemstellen der herkömmlichen
Steckerkonstruktion erreicht. Außerdem bietet ein reduziertes
leitfähiges Volumen keinen oder zumindest weniger Raum
zur Bildung von Wirbelströmen, deren Interferenz mit den
Signalströmen zu erheblicher Beeinträchtigung
der Signalwiedergabe führt.
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Vor
diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten
elektrischen Steckverbinder bereit zu stellen. Es soll ein Bananenstecker geschaffen
werden, der die Übertragung von Audiosignalen mit hoher
Klangqualität ermöglicht. Gleichzeitig soll der
Stecker kostengünstig herstellbar sein.
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Diese
Aufgabe löst die Erfindung ausgehend von einem elektrischen
Steckverbinder der eingangs genannten Art dadurch, dass der Kontaktstift
zwei oder mehr Kontaktsegmente umfasst und als metallisches Stanzbiegeteil
ausgebildet ist, wobei wenigstens eines der Kontaktsegmente zumindest
teilweise in den aus Kunststoff bestehenden Grundkörper
eingebettet ist und sich in das Innere des Anschlusskäfigs
hinein erstreckt.
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Gemäß der
Erfindung ist der Kontaktstift des Bananensteckers segmentiert ausgebildet.
Der Kontaktstift wird aus metallischem Flachmaterial hergestellt,
das durch biegetechnische Verformung die für die Funktion
erforderliche Form erhält. Für den Kontaktstift
kann ein Material hoher Leitfähigkeit, wie beispielsweise
Kupfer oder Silber, verwendet werden. Damit die spezifische Leitfähigkeit
des Materials des Kontaktstiftes an die Leitfähigkeit der üblicherweise im
HiFi-Bereich verwendeten Anschlusskabel angepasst ist, sollte die
spezifische Leitfähigkeit des Materials wenigstens 50 × 106 S/m, vorzugsweise wenigstens 55 × 106 S/m, höchst vorzugsweise wenigstens
60 × 106 S/m betragen. Kupfer und
Silber können problemlos eingesetzt werden, da keine spanende
Bearbeitung des Materials erforderlich ist.
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Wenigstens
eines der Kontaktsegmente des Kontaktstiftes ist zumindest teilweise
in den aus Kunststoff bestehenden Grundkörper eingebettet. Der
Grundkörper besteht also bei dem erfindungsgemäßen
Steckverbinder im Wesentlichen aus Kunststoff. Das Kunststoffmaterial
bildet die tragende Struktur des Steckverbinders. Das wenigstens
eine Kontaktsegment kann durch Umspritzen in das Material des Grundkörpers
eingebettet sein. Der erfindungsgemäße Steckverbinder
hat somit einen im Vergleich zu herkömmlichen Winkelbananensteckern geringen
Metallanteil. Die oben beschriebenen Nachteile, die aus der Ausbildung
des Grundkörpers als massives Metallteil resultieren, werden
daher durch die Erfindung vermieden. Der erfindungsgemäße Steckverbinder
ist sowohl hinsichtlich seiner elektrischen Eigenschaften bei der
Signalübertragung als auch hinsichtlich der Herstellungskosten
optimiert.
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Der
erfindungsgemäße elektrische Steckverbinder kann
wie ein herkömmlicher Winkelbananenstecker benutzt werden.
Der Anschluss erfolgt in üblicher Weise dadurch, dass das
entsprechende Anschlusskabel in dem Anschlusskäfig mit
dem Kontaktstift elektrisch verbunden wird. Hierzu ist gemäß der
Erfindung vorgesehen, dass das wenigstens eine Kontaktsegment, das
in den aus Kunststoff bestehenden Grundkörper eingebettet
ist, sich in das Innere des Anschlusskäfigs hinein erstreckt.
Dort wird die die elektrische Verbindung mit dem Anschlusskabel hergestellt.
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Gemäß einer
sinnvollen Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Steckers besteht der Kontaktstift aus wenigstens zwei Kontaktsegmenten,
die am vorderen Ende des Kontaktstiftes miteinander verbunden sind,
wobei eines der Kontaktsegmente gegenüber den übrigen
Kontaktsegmenten verlängert ist und endseitig eine Anschlussfläche
für das Anschlusskabel aufweist. Bei dieser Ausgestaltung
hat das metallische Stanzteil des Kontaktstiftes – in der Abwicklung
gesehen – eine Sternform. Ausgehend von dieser Form lässt
sich die für die Funktion des Kontaktstiftes erforderliche
Form mit nur wenigen biegetechnischen Umformungsschritten herstellen. Gleichzeitig
sorgt die Verbindung der Segmente an der Spitze des Kontaktstiftes
für eine gute mechanische Stabilität. Der Stecker
kann problemlos mehrfach in eine entsprechende Buchse eingesteckt
werden, ohne dass eine Beschädigung des Kontaktstiftes,
beispielsweise durch Verbiegen der Kontaktsegmente, zu befürchten
ist. Das Ende eines der Kontaktsegmente ist als Anschlussfläche
für das Anschlusskabel ausgebildet. Das entsprechende Kontaktsegment
ist in das Kunststoffmaterial des Grundkörpers eingebettet,
wobei sich die Anschlussfläche am Ende des Kontaktsegmentes
im Inneren des Anschlusskäfigs befindet, damit dort eine
elektrische Verbindung mit dem Anschlusskabel hergestellt werden
kann.
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Zweckmäßigerweise
liegt das verlängerte Kontaktsegment im Inneren des Anschlusskäfigs
an dessen Innenwandung an, wobei das Anschlusskabel mittels wenigstens
einer Klemmschraube gegen die Anschlussfläche pressbar
ist. Bei dieser Ausgestaltung stützt sich das Kontaktsegment
im Bereich der Anschlussfläche für das Anschlusskabel
an der Innenwandung des Anschlusskäfigs ab. Somit kann die
Anschlussfläche des Kontaktstiftes zur Herstellung einer
Klemmverbindung mit dem Anschlusskabel verwendet werden. Die auftretenden
Klemmkräfte werden von dem aus Kunststoff bestehenden Grundkörper,
an dem sich das betreffende Kontaktsegment abstützt, aufgenommen.
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Zur
Gewährleistung einer ausreichenden mechanischen Stabilität
kann die wenigstens eine Klemmschraube in einer metallischen Gewindeplatte geführt
sein, die im Bereich des Anschlusskäfigs in den Grundkörper
eingebettet ist. Bei der Herstellung einer Klemmverbindung mit dem
Anschlusskabel treten unter Umständen erhebliche Kräfte
auf. Diese Kräfte könnten ein in dem Kunststoffmaterial
des Grundkörpers ausgebildetes Gewinde überfordern. Damit
die Gefahr einer Beschädigung des Steckverbinders in Fällen,
in denen die Klemmschraube übermäßig
stark angezogen wird, minimiert wird, ist es sinnvoll, eine metallische
Gewindeplatte zu verwenden, in welcher das Gewinde für
die Klemmschraube ausgebildet ist. Durch die Gewindeplatte ergibt
sich nur ein minimal vergrößerter Metallanteil
der gesamten Steckerkonstruktion. Dadurch werden die Eigenschaften
des Steckers bei der Übertragung von Audiosignalen nicht
messbar beeinflusst.
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In
herkömmlicher Weise kann bei dem erfindungsgemäßen
Steckverbinder der Anschlusskäfig eine Einführöffnung
für das Anschlusskabel aufweisen, wobei die wenigstens
eine Klemmschraube quer zur Einführrichtung des Anschlusskabels
ist. Dadurch ergibt sich eine praktische Handhabung des erfindungsgemäßen
Steckverbinders, die derjenigen herkömmlicher Winkelbananenstecker
entspricht.
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Gemäß einer
sinnvollen Weiterbildung weist der erfindungsgemäße
elektrische Steckverbinder einen in den Grundkörper von
dessen Rückseite her einschraubbaren Spreizstift auf, wobei
sich der Spreizstift mit seinem vorderen, sich nach vorn konisch
verjüngenden Ende in den Kontaktstift hinein erstreckt,
so dass der Kontaktstift durch Einschrauben des Spreizstiftes radial
aufweitbar ist. Durch die radiale Aufweitung kann die äußere
Kontaktfläche des Kontaktstiftes an die innere Kontaktfläche
einer entsprechenden Buchse gepresst werden, um eine besonders gute
elektrische Verbindung herzustellen und um den Steckverbinder in
der Buchse zu fixieren. Der Spreizstift ist koaxial zu dem Kontaktstift
angeordnet. Zum Verspannen wird der Spreizstift in den Grundkörper
eingeschraubt, wobei sich das sich konisch verjüngende
Ende des Spreizstiftes in den Kontaktstift hinein nach vorn bewegt.
Dabei werden die Kontaktsegmente des Kontaktstiftes nach außen
gedrängt.
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Zweckmäßigerweise
umfasst der Spreizstift eine metallische Spindel und ein Griffteil
aus Kunststoff, wobei die Spindel in das Kunststoffmaterial des Griffteils
eingebettet ist und wobei das Griffteil ein Außengewinde
aufweist, das in einem Innengewinde des Grundkörpers geführt
ist. Bei dieser Ausgestaltung besteht nur die Spindel aus Metall,
während das Griffteil aus Kunststoff besteht. Die metallische
Spindel sorgt dafür, dass die beim Verspannen des Steckers
in einer zugehörigen Buchse auftretenden mechanischen Kräfte
zuverlässig übertragen werden. Durch die Herstellung
der Spindel aus Metall wird außerdem ein geringer Verschleiß gewährleistet,
selbst wenn der Steckverbinder häufig gelöst und
neu verspannt wird. Die Herstellung des Griffteils des Spreizstiftes
aus Kunststoff bewirkt, dass der Metallanteil insgesamt gering gehalten
wird.
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Gemäß einer
sinnvollen Weiterbildung des verspannbaren erfindungsgemäßen
Steckverbinders ist im Inneren des Kontaktstiftes eine geschlitzte Spreizhülse
aus federelastischem Material angeordnet, wobei das vordere, sich
konisch verjüngende Ende des Spreizstiftes beim Einschrauben
in die Spreizhülse einfährt und diese dabei aufweitet.
Der Innendurchmesser der Spreizhülse ist im unverspannten
Zustand geringer als der Außendurchmesser der Spindel des
Spreizstiftes. Beim Einfahren der Spindel in die Spreizhülse
wird diese aufgeweitet. Die Spreizhülse sorgt dafür,
dass die beim Verspannen auftretenden Radialkräfte gleichmäßig über
die gesamte Oberfläche der Spreizhülse auf die
Kontaktsegmente des Kontaktstiftes übertragen werden, so dass
die äußere Kontaktfläche des Kontaktstiftes gleichmäßig
gegen die innere Kontaktfläche einer zugehörigen
Buchse gepresst wird. Bei dem erfindungsgemäßen
Steckverbinder besteht der Kontaktstift, wie oben ausgeführt,
aus einem metallischen Flachmaterial, beispielsweise aus Kupfer
oder Silber. Die flachen Kontaktsegmente weisen nur eine geringe
Elastizität auf. Die elastische Spreizhülse sorgt dafür,
dass es beim Verspannen des Steckers nicht zu dauerhaften plastischen
Verformungen des Kontaktstiftes kommt. Außerdem verhindert
die Spreizhülse einen direkten mechanischen Kontakt des
vorderen Endes des Spreizstiftes mit der inneren Oberfläche
des Kontaktstiftes. Dadurch werden Abrieb und Verschleiß und
auch Beschädigungen der vergleichsweise empfindlichen Kontaktsegmente
beim Verspannen verhindert.
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Gemäß einer
weiteren sinnvollen Ausgestaltung weist der erfindungsgemäße
elektrische Steckverbinder einen lösbar mit dem Grundkörper
verbindbaren Riegel auf, wobei der Riegel einen Verriegelungsvorsprung
aufweist, der in eine umlaufende Nut des Spreizstiftes eingreift
und so ein vollständiges Herausschrauben des Spreizstiftes
aus dem Grundkörper verhindert. Der Riegel sorgt dafür,
dass der Spreizstift nur so weit aus dem Grundkörper herausschraubbar
ist, wie es zum Lösen der Verspannung notwendig ist. Der
Spreizstift, der im Inneren des Kontaktstiftes angeordnet ist, sorgt
für eine Stabilisierung des Kontaktstiftes. Ein vollständiges
Herausschrauben des Spreizstiftes könnte zu einer Destabilisierung
des Kontaktstiftes führen, so dass die Gefahr einer Beschädigung
des Kontaktstiftes beim Einstecken in eine Buchse bestünde.
Außerdem wird durch den Riegel ein Verlieren des Spreizstiftes
wirksam verhindert.
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Sinnvoll
ist weiterhin eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Steckverbinders, bei welcher eine in die Einführöffnung
des Anschlusskäfigs einsetzbare Anpasshülse vorgesehen
ist, wobei der Innendurchmesser der Anpasshülse im Wesentlichen dem
Außendurchmesser des Anschlusskabels entspricht. Die Anpasshülse
dient gleichsam als Zugentlastung. Je nach Durchmesser des verwendeten
Anschlusskabels kann eine Anpasshülse entsprechenden Durchmessers
in die Einführöffnung des Anschlusskäfigs
eingesetzt werden. Zur Festlegung der Anpasshülse in der
Einführöffnung des Anschlusskäfigs kann
vorgesehen sein, dass die Anpasshülse eine Durchgangsbohrung
für eine der Klemmschrauben des Anschlusskäfigs
aufweist. Bei dieser Ausgestaltung werden das Anschlusskabel und
die Anschlusshülse mit derselben Klemmschraube fixiert.
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Bewährt
haben sich, wie oben erläutert, sogenannte Winkelbananenstecker.
Sinnvollerweise ist der erfindungsgemäße elektrische
Steckverbinder entsprechend so ausgebildet, dass der Grundkörper einen
quer zu seiner Längsachse abgewinkelten Abschnitt aufweist,
welcher den Anschlusskäfig bildet. Der Winkel zwischen
der Längsachse des Grundkörpers und der Längsachse
des Anschlusskäfigs liegt vorteilhafterweise zwischen 30° und
90°. Der Grundkörper des elektrischen Steckverbinders
kann mehrteilig ausgebildet sein, und zwar in der Weise, dass der
den Anschlusskäfig bildende Abschnitt abtrennbar ist. Der
abtrennbare Abschnitt kann mit dem Grundkörper beispielsweise über
geeignete Raststege verrastbar sein. Es kann sinnvoll sein, den
Anschlusskäfig austauschbar auszugestalten, beispielsweise
um den Steckverbinder an verschiedene Arten von Anschlusskabeln
anzupassen. Auch ist es möglich, verschieden eingefärbte
Anschlusskäfige zu benutzen, beispielsweise zum Zwecke
der Markierung der Polarität (z. B. Rot für den
Pluspol, Schwarz für den Minuspol).
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Gemäß einer
Weiterbildung des erfindungsgemäßen elektrischen
Steckverbinders ist an den Grundkörper ein parallel zu
dem Kontaktstift verlaufender Sicherheitsstift angeformt, der ein
Einstecken des Kontaktstiftes in eine Netzsteckdose verhindert. Versucht
man, den erfindungsgemäßen Bananenstecker in eine
Buchse einer Netzsteckdose einzustecken, so schlägt das
vordere Ende des Sicherheitsstiftes am Gehäuse der Netzsteckdose
an und verhindert das Einstecken. Beim Einstecken des Bananensteckers
in eine entsprechende Einbaubuchse am Gehäuse eines Lautsprechers
oder eines Verstärkers einer HiFi-Anlage stört
der Sicherheitsstift nicht, da die Einbaubuchsen an HiFi-Anlagen üblicherweise
aus dem Gehäuse so weit vorstehen, dass der Sicherheitsstift
nicht am Gehäuse anschlägt.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
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1 Seitenansicht
eines erfindungsgemäßen Winkelbananensteckers;
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2 geschnittene
Seitenansicht des Winkelbananensteckers;
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3 Explosionsdarstellung
des Winkelbananensteckers;
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4 Abwicklung
des Kontaktstiftes des Winkelbananensteckers;
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5 Draufsicht
auf den Kontaktstift;
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6 Spreizhülse.
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In
den Zeichnungen ist der erfindungsgemäße elektrische
Steckverbinder, bei dem es sich um einen Winkelbananenstecker handelt,
insgesamt mit der Bezugsziffer 1 bezeichnet. Der Stecker
umfasst einen Grundkörper 2 sowie einen an der
Vorderseite des Grundkörpers 2 angeordneten Kontaktstift 3.
Der Grundkörper 2 weist einen Anschlusskäfig 4 zur
Aufnahme eines in den Zeichnungen nicht näher dargestellten
Anschlusskabels und zur Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung
mit dem Kontaktstift 3 auf. Wie in der Abwicklung gemäß 4 zu
erkennen ist, besteht der Kontaktstift 3 aus insgesamt
drei Kontaktsegmenten 5, die am vorderen Ende des Kontaktstiftes
miteinander verbunden sind. Der in der 4 mit der
Bezugsziffer 6 bezeichnete Bereich bildet nach der biegetechnischen
Umformung die Spitze des Kontaktstiftes 3. Eines der Kontaktsegmente 5,
nämlich dasjenige Kontaktsegment 5, das in der 4 links
dargestellt ist, ist gegenüber den übrigen Kontaktsegmenten 5 verlängert
ausgebildet und weist endseitig eine Anschlussfläche 7 für
das Anschlusskabel auf. Nach der biegetechnischen Umformung ergibt
sich die funktionale Form, die in der 5 dargestellt
ist. Das verlängerte Kontaktsegment 5 ist, wie
in der 2 gezeigt, teilweise in den aus Kunststoff bestehenden
Grundkörper 2 eingebettet und erstreckt sich in das
Innere des Anschlusskäfigs 4 hinein. Im Inneren
des Anschlusskäfigs 4 liegt das verlängerte
Kontaktsegment 5 an der Innenwandung des Anschlusskäfigs 4 an.
Das Anschlusskabel kann mittels einer Klemmschraube 8 gegen
die Anschlussfläche 7 gepresst werden, um den
elektrisch leitenden Kontakt mit dem Kontaktstift 3 herzustellen. In
den Zeichnungen sind zwei Klemmschrauben 8 dargestellt.
Die obere der beiden Klemmschrauben dient zur Herstellung des elektrischen
Kontaktes. Die untere Klemmschraube 8 ist zum Festlegen
der Ummantelung des Anschlusskabels in dem Anschlusskäfig
vorgesehen. Beide Klemmschrauben 8 sind in einer metallischen
Gewindeplatte 9 geführt, die im Bereich des Anschlusskäfigs 4 in
den Grundkörper 2 eingesetzt ist. Am unteren Ende
weist der Anschlusskäfig 4 eine Einführöffnung
für das Anschlusskabel auf. Die beiden Klemmschrauben 8 sind
quer zur Einführrichtung des Anschlusskabels einschraubbar.
In die Einführöffnung des Anschlusskäfigs 4 ist
eine Anpasshülse 10 einsetzbar. Der Innendurchmesser
der Anpasshülse 10 entspricht im Wesentlichen
dem Außendurchmesser des Mantels des Anschlusskabels und
dient so als Zugentlastung. Die Anpasshülse weist, wie
die 2 zeigt, eine Durchgangsbohrung für die
untere der beiden Klemmschrauben 8 auf. Die Klemmschraube
erfüllt somit eine Doppelfunktion. Sie legt die Anpasshülse
in der Einführöffnung des Anschlusskäfigs 4 fest
und fixiert gleichzeitig das Anschlusskabel an dem Stecker 1.
In den Grundkörper ist von dessen Rückseite her
ein Spreizstift 11a, 11b einschraubbar. Der Spreizstift
ist an seinem vorderen Ende sich konisch verjüngend ausgebildet.
Das vordere Ende des Spreizstiftes 11a, 11b erstreckt
sich, wie die 2 zeigt, in den Kontaktstift 3 hinein. Durch
Einschrauben des Spreizstiftes 11a, 11b ist der
Kontaktstift 3 radial aufweitbar. Der Spreizstift besteht
aus einer metallischen Spindel 11a und einem Griffteil 11b aus
Kunststoff. Die Spindel 11a ist in das Kunststoffmaterial
des Griffteils 11b eingebettet. An dem Griffteil 11b ist
ein Außengewinde 12 angeformt, das in einem entsprechenden
Innengewinde des Grundkörpers 3 geführt
ist. Im Inneren des Kontaktstiftes 3 ist eine geschlitzte
Spreizhülse 13 aus federelastischem Material,
beispielsweise aus Federbronze, angeordnet, wobei das vordere, sich
konisch verjüngende Ende des Spreizstiftes 11a, 11b beim Einschrauben
in die Spreizhülse 13 einfährt und diese
dabei aufweitet. Die 2 zeigt den erfindungsgemäßen
elektrischen Steckverbinder in der unverspannten Stellung, in welcher
sich die Spindel 11a des Spreizstiftes nur mit der vorderen
Spitze innerhalb der Spreizhülse befindet. In der 2 ist
zu erkennen, dass die Spreizhülse 13 einen Innendurchmesser
hat, der deutlich kleiner als der Außendurchmesser der
Spindel 11a im Bereich ihres Schaftes ist. Beim Einschrauben
des Spreizstiftes 11a, 11b wird die Spreizhülse
entsprechend der konischen Form der Spitze der Spindel 11a aufgeweitet.
Die Spreizhülse 13 überträgt
dabei eine radial nach außen gerichtete Kraft auf die Kontaktsegmente 5 des
Kontaktstiftes 3. Diese Kraft wirkt als Anpresskraft beim
Anpressen der Außenfläche des Kontaktstiftes 3 an
die Innenfläche einer zugehörigen Buchse (in den
Zeichnungen nicht näher dargestellt). Des Weiteren ist
ein lösbar mit dem Grundkörper 2 verbindbarer
Riegel 14 vorgesehen. Der Riegel 14 weist einen
Verriegelungsvorsprung 15 auf, der in eine am Griffteil 11b des
Spreizstiftes angebrachte umlaufende Nut 16 (3)
eingreift. Der Riegel 14 verhindert so ein zu weites Herausschrauben
des Spreizstiftes 11a, 11b aus dem Grundkörper 2.
Wie in den Figuren zu erkennen ist, ist der gegenüber der
Längsachse des Grundkörpers 2 abgewinkelte
Abschnitt des Grundkörpers, der den Anschlusskäfig 4 bildet,
abtrennbar. Zur Verriegelung des Anschlusskäfigs 4 an
dem Grundkörper dienen Raststege 17. Schließlich
zeigen die Figuren einen an den Grundkörper 2 angeformten
Sicherheitsstift 18, der ein Einstecken des Kontaktstiftes 3 in
eine Netzsteckdose verhindert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29504240
U1 [0003, 0004]