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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Pressen
von Biostoffen. Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf eine Strohpresse beschrieben,
es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch andere Biostoffe mit
dieser Vorrichtung gepresst werden können, wie beispielsweise
Holzspäne, Papierschnipsel, Karton und dergleichen. Derartige
Vorrichtungen sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt.
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Die
DE 3239542 A1 beschreibt
eine Brikettierpresse für Biostoffe. Dabei ist ein Kolbenpresskanal
vorgesehen, in dem ein von einem Antrieb betriebener Presskolben
in dessen Längsrichtung bewegbar ist, wobei das Pressgut
selbst mit einer Förderschnecke in diesen Presskanal eingespeist
wird.
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Die
DE 30 38 839 A1 beschreibt
eine Brikettpresse zum Brikettieren von Feingut zu formbeständigen
Briketts. Bei dieser Vorrichtung wird über eine Förderschnecke
das Pressgut in eine Presskammer gefördert und entlang
der Förderungsrichtung in die Kammer gestopft. Mit Hilfe
eines Presskolbens kann das Pressgut aus der Presskammer in eine
sich an diese anschließende Pressdüse gefördert
werden.
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Die
EP 0 307 859 B1 beschreibt
ein Verfahren zur Herstellung von formbeständigen Briketts
sowie eine Brikettierpresse. Dabei ist ebenfalls eine Förderschnecke
vorgesehen, welche das Pressgut in eine Presskammer fördert.
Mit Hilfe einer Vorpressplatte wird das Pressgut in die Kammer eingedrückt und
anschließend mit Hilfe eines Pressstößels
in einen Formkasten gepresst. Die
US
2,537,920 beschreibt eine Brikettiervorrichtung.
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Bei
derzeit bekannten Strohpressen besteht das Problem, dass das anschließend
brikettierte Stroh noch durch ein Bindemittel zusammengehalten werden
muss.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Pressen von Biostoffen zur Verfügung zu stellen, welche
eine verbesserte Presswirkung ermöglicht und insbesondere
eine Möglichkeit schafft, um brikettiertes Pressgut ohne
den Einsatz von Bindemitteln herzustellen. Derartiges brikettiertes
Stroh bzw. Stroh in Pelletsform kann beispielsweise als Feuerungsmittel
oder auch als Einstreumittel, beispielsweise für Pferde, verwendet
werden.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen
weist eine Einführeinrichtung auf, um den Biostoff in einen
Aufnahmeraum in einer vorgegebenen Einführrichtung einzuführen.
Dabei weist der Aufnahmeraum eine Einführöffnung
zum Einführen des Biostoffes und mehrere Seitenwände auf,
sowie eine erste Presseinrichtung zum Pressen des Biostoffs. Die
erste Presseinrichtung weist dabei einen in einer Pressrichtung
beweglichen Presskörper auf, um in den Aufnahmeraum befindlichen
Biostoff zu pressen. Weiterhin ist eine erste Ausbringeinrichtung
zum Ausbringen des Biostoffes aus dem Aufnahmeraum vorgesehen, wobei
die erste Ausbringeinrichtung einen gegenüber dem Aufnahmeraum
in einer Ausbringrichtung bewegbaren Ausbringkörper aufweist,
der den gepressten Biostoff durch eine in einer Seitenwand des Aufnahmeraums angeordnete
Ausbringöffnung aus dem Aufnahmeraum heraus drängt.
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Erfindungsgemäß stehen
die Einführrichtung und die Pressrichtung in einem von
0° verschiedenen Winkel zueinander.
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Während
im Stand der Technik der Biostoff in einer Richtung eingeführt
wird und üblicherweise auch in dieser Richtung gestopft
wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den
Biostoff in einer Richtung einzuführen und in einer hiervon
abweichenden Richtung zu pressen. Auf diese Weise kann bereits während
des Einführvorgangs eine gewisse Vorpressung oder Vorschichtung
des Biostoffs erreicht werden und damit der eigentliche Pressvorgang
effizienter vonstatten gehen.
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Bei
dem Biostoff handelt es sich, wie oben erwähnt, insbesondere
um Stroh, es wären jedoch auch andere Biostoffe denkbar,
wie beispielsweise Papier, Karton, Holzspäne und dergleichen.
Der Aufnahmeraum dient insbesondere gleichzeitig als Presskammer,
in der der eingeführte Biostoff gepresst wird. Der von
der Presseinrichtung gepresste Biostoff wird anschließend
mit Hilfe der Ausbringungseinrichtung aus dem Aufnahmeraum heraus gedrängt.
Bei der Einführeinrichtung handelt es sich bevorzugt um
einen Einführkanal bzw. um eine Zuführleitung,
entlang derer der Biostoff in den Aufnahmeraum eingeführt
wird.
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Vorzugsweise
ist die Ausbringöffnung versetzt gegenüber diesem
Kanal, bzw. versetzt gegenüber der Einführeinrichtung.
Auf diese Weise ist eine vollständige Pressung des Materials
erleichtert, da dieses während des Pressvorgangs auch vollständig gegenüber
der Einführöffnung verschoben wird.
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Vorzugsweise
stehen auch die Pressrichtung und die Ausbringrichtung in einem
von 0° verschiedenen Winkel zueinander.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform stehen die
Einführrichtung und die Pressrichtung in einem Winkel zueinander,
der größer ist als 20°, bevorzugt größer
als 40°, bevorzugt größer als 60° und
bevorzugt größer als 80°. Besonders bevorzugt
stehen die Einführrichtung und die Pressrichtung im Wesentlichen
senkrecht zueinander.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform bewegt der
Presskörper eine der Seitenwände. Im Gegensatz
zum Stand der Technik, bei dem üblicherweise ein Stopfkolben
vorgesehen ist, der den Biostoff in den Aufnahmeraum hineindrängt, wird
bei der vorliegenden Erfindung zunächst der Biostoff in
den Raum eingebracht und anschließend das Innenvolumen
dieses Raums verkleinert, in dem der Presskörper eine der
Seitenwände bewegt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der
Presskörper eine erste Ausnehmung auf und die dem Presskörper
gegenüberliegende Seitenwand weist eine zweite Ausnehmung auf,
wobei der Querschnitt dieser beiden Ausnehmungen in einem Arbeitszustand
der Vorrichtung an einen Querschnitt der Ausbringöffnung
angepasst ist. So ist es beispielsweise zum Herstellen von Briketts mit
kreisförmigen Querschnitt möglich, dass der Presskörper
bzw. die durch den Presskörper verschobene Seitenwand des
Aufnahmeraums einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist
und die gegenüberliegende Wand ebenfalls einen halbkreisförmigen
Querschnitt.
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In
zusammengepressten Zustand wird der Biostoff durch den zwischen
den Presskörper und der gegenüberliegenden Seitenwand
gebildeten Raum gepresst und durch die Ausbringöffnung
gefördert. Vorzugsweise weist der Ausbringkörper
einen geringeren Querschnitt auf, als die Ausbringöffnung.
Auf diese Weise ist es leichter möglich, den Ausbringkörper
beim Ausbringen des Biostoffs aus dem Aufnahmeraum durch die Ausbringöffnung
hindurchzuführen.
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Vorzugsweise
bilden die beiden oben genannten Ausnehmungen einen im Wesentlichen kreisförmigen
Querschnitt. Dieser kreisförmige Querschnitt eignet sich
insbesondere zum Herstellen von zylinderförmigen Briketts.
Es wären jedoch auch andere Formen, wie beispielsweise
ovale Ausgestaltungen, quaderförmige Ausgestaltungen und
dergleichen denkbar.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform schließt
sich an die Ausbringöffnung ein Rohr an, durch welches
der gepresste Biostoff transportierbar wird, wobei ein Innenquerschnitt
dieses Rohrs veränderbar ist. In Abhängigkeit
von dem verwendeten Strohmaterial ist es auf diese Weise möglich,
beim Hineinschieben des Biostoffs in das Rohr noch eine weitere
gewünschte Pressung zu erreichen. Vorteilhaft weist das
Rohr zwei Schlitze auf, um den Innenquerschnitt des Rohrs zu verändern.
Dabei ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform in
einem Bereich des Rohrs ein Spannmittel vorgesehen, mit dem die
Breite dieser Schlitze verändert werden kann. Vorzugsweise
ist dieses Spannmittel derart vorgesehen, dass eine schwimmende
Veränderung der Spaltbreite möglich ist, dass
also das Rohr in der Richtung dieser Schlitze hinsichtlich seines Querschnitts
in einem vorgegebenen Maß veränderbar ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die
Vorrichtung einen weiteren Aufnahmeraum zur Aufnahme des Biostoffs
auf, sowie eine zweite Ausbringeinrichtung zum Ausbringen des Biostoffs
aus diesem Ausnahmeraum. Bei dieser Ausführungsform wird
vorteilhaft vorgeschlagen, zwei zueinander gleich arbeitende Aufnahmeräume vorzusehen,
aus denen jeweils wechselseitig bzw. gegenläufig der gepresste
Biostoff ausgeführt werden kann.
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Vorzugsweise
befinden sich hier die Ausbringeinrichtungen zwischen den Aufnahmeräumen
und bewegen sich wechselseitig. So ist es möglich, zwei Kolben
mit einem einzigen bevorzugt hydraulischen Antrieb zu versorgen,
wobei diese beiden Ausbringkolben jeweils wechselseitig in den einen
oder den anderen Aufnahmeraum eindringen. Vorteilhaft ist eine Antriebseinrichtung
vorgesehen, welche beide Ausbringeinrichtungen betätigt.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung
einen oberhalb des Aufnahmeraums vorgesehenen Vorratsraum zum Bevorraten des
Biostoffs auf. Vorzugsweise ist eine Befüllungseinrichtung
vorgesehen, um den Vorratsraum zu befüllen. Vorteilhaft
wird als Befüllungseinrichtung ein Förderband
verwendet, welches den Biostoff in den Vorratsraum fördert.
Für den Fall, dass zwei derartige Vorratsräume
vorgesehen sind, bewegt sich vorzugsweise dieses Förderband
abwechselnd in beide Bewegungsrichtungen. Die Verwendung eines Förderbands
anstelle einer Förderschnecke erlaubt eine schonendere
Behandlung des Biostoffes. Daneben wird ein kontinuierlicher und
sicherer Materialfluss erreicht.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform befindet sich
oberhalb des Aufnahmeraums eine Auflockerungseinrichtung. Dabei
kann es sich um einen motorisch angetriebenes Flügelrad oder
dergleichen handeln, welches sich mit einer Geschwindigkeit von
bevorzugt zwischen 100 und 200 Umdrehungen/Minute dreht um den anschließend
in den Aufnahmeraum gelangenden Biostoff aufzulockern. Durch die
vorangegangene Auflockerung wird eine homogenere Verteilung des
Biostoffes erreicht und der Pressvorgang begünstigt.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Anlage zum Pressen
von Biostoffen gerichtet, welche eine Vorrichtung der oben beschriebenen
Art aufweist, sowie eine stromaufwärts bezüglich
dieser Vorrichtung angeordnete Entstaubungsvorrichtung für
den Biostoff. Mit dieser Entstaubungsvorrichtung ist es möglich,
den Biostoff zu entstauben, um auf diese Weise der Zusammenhalt
des gepressten Biostoffs zu erhöhen, so dass auf ein Bindemittel
verzichtet werden kann.
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Vorzugsweise
weist die Entstaubungsvorrichtung eine drehbare Aufnahmetrommel
auf, in welche der Biostoff einführbar ist. Durch eine
Drehung dieser Trommel wird erreicht, dass Staub aus dem Biostoff
ausgefiltert werden kann. Vorteilhaft weist zu diesem Zweck die
Aufnahmetrommel eine Umfangswandung mit einer Vielzahl von Öffnungen
auf.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind an einer
Umfangswandung der Aufnahmetrommel eine Vielzahl von Umlenkkörpern
angeordnet. Diese Umlenkkörper sind dabei vorzugsweise
so angeordnet, dass sie den Biostoff in Richtung eines Ausgangs
der Trommel drängen. Vorzugsweise weist die Aufnahmetrommel
eine Vielzahl von Leisten auf, an denen auch die Umlenkkörper
angeordnet sind. Zwischen diesen Leisten kann ein Siebmaterial angeordnet
sein, durch welches hindurch Staub und sonstige Schmutzpartikel
aus der Trommel austreten können. Die Trommel weist bevorzugt
an ihrer Stirnfläche eine Öffnung auf. Besonders
bevorzugt ist an beiden Stirnflächen eine Öffnung
vorgesehen, so dass durch die Drehung der Trommel der Biostoff durch
diese Trommel hindurch befördert und dabei entstaubt wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Pressen
von Biostoffen gerichtet. Dabei wird in einem ersten Verfahrensschritt
der Biostoff in einen Aufnahmeraum in einer vorgegebenen Einführrichtung
eingeführt. Anschließend wird der Biostoff in
dem Aufnahmeraum gepresst, wobei der Biostoff hier in einer vorgegebenen
Pressrichtung gepresst wird. In einem weiteren Verfahrensschritt
wird der gepresste Biostoff durch eine in einer Seitenwand des Aufnahmeraums
vorgesehene Ausbringöffnung ausgebracht, wobei das Ausbringen
entlang einer Ausbringrichtung erfolgt. Erfindungsgemäß verlaufen die
Pressrichtung und die Einführrichtung in einem von 0° verschiedenen
Winkel zueinander. Vorzugsweise bewegen sich sowohl der Presskörper
als auch der Ausbringkörper geradlinig.
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Vorzugsweise
wird der gepresste Biostoff in ein sich an die Ausbringöffnung
anschließendes Rohr gedrängt und innerhalb dieses
Rohrs vorzugsweise durch eine Querschnittsverringerung des Rohrs
gepresst.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird der Biostoff
vor dem Pressen gereinigt und insbesondere entstaubt. Vorzugsweise
wird der Biostoff vor dem Pressvorgang gehäckselt. Falls es
sich dabei um Stroh und/oder Miscantus handelt, erfolgt das Häckseln
bevorzugt auf eine Halmlänge zwischen 25 und 50 mm.
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Bei
einem weiteren vorteilhaften Verfahren wird der Biostoff vor dem
Pressen getrocknet. Vorzugsweise wird ein Biostoff bzw. Stroh verwendet, welches
eine Feuchtigkeit von weniger als 18%, vorzugsweise von weniger
als 16% und besonders bevorzugt von weniger als 14% aufweist. Auch
durch diese Feuchtigkeitsgrade wird der Zusammenhalt des gepressten
Strohs gefördert.
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Weitere
Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen:
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Darin
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen;
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2 eine
teilweise Darstellung eines Schnitts durch die in 1 gezeigte
Vorrichtung;
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3 einen
weiteren Schnitt durch die Vorrichtung aus 1;
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4 einen
weiteren Schnitt durch die Vorrichtung aus 1;
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5 eine
Vergrößerung des Schnitts aus 4;
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6 eine
Vergrößerung der Darstellung aus 1;
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7 ein
Spannelement für die Vorrichtung aus 1;
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8 eine
erfindungsgemäße Anlage in einer ersten Ausführungsform;
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9 eine
Draufsicht auf die Anlage aus 8;
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10 eine
perspektivische Ansicht einer Entstaubungseinrichtung für
die Anlage aus 9;
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11 die
Entstaubungseinrichtung in einer weiteren Ansicht;
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12 eine
teilweise perspektivische Darstellung der Entstaubungseinrichtung
aus 10;
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13 eine
Siloeinrichtung in einer perspektivischen Ansicht;
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14 eine
Draufsicht auf die Siloeinrichtung aus 13;
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15 eine
Detailansicht der Siloeinrichtung aus 13; und
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16 eine
weitere Detailansicht der Siloeinrichtung aus 13.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen. Diese Vorrichtung 1 zum
Pressen von Biostoffen weist eine Einführöffnung 3 auf,
durch welche der Biostoff, beispielsweise Stroh, in die Vorrichtung
eingeführt werden kann. Nach dem Einführen durch
diese Einführöffnung 3 gelangt der Biostoff
auf ein Transportband 7, welches sich, wie durch den Pfeil
P1 gezeigt, in beiden Richtungen bewegen kann. Fest mit diesem Transportband 7 sind
Schiebeeinrichtungen 8 verbunden, welche den Biostoff je nach
Bewegungsrichtung des Transportbands 7 in die eine oder
andere Richtung drängen. Das Bezugszeichen 9 bezieht
sich auf eine Sensoreinrichtung, welche den Füllstand oberhalb
des Transportbandes misst. Dabei kann diese Sensoreinrichtung 9 in
unterschiedlichen Höhen angeordnet werden, wie durch die
der Sensoreinrichtung gegenüberliegenden Öffnungen
angedeutet ist.
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Die
Bezugszeichen 5a und 5b beziehen sich auf Begrenzungswände,
welche den Raum oberhalb des Transportbandes 7 seitlich
begrenzen. Je nach Transportrichtung des Transportbandes 7 fällt
der Biostoff entweder in den in 1 gezeigten
linken Vorratsraum 34 oder in den rechten Vorratsraum 134.
Im Folgenden wird die Vorrichtung in Bezug auf die jeweils links
dargestellten Anlagenteile beschrieben, es wird darauf hingewiesen,
dass auf der rechten Seite eine entsprechende Anordnung vorhanden
ist.
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Unterhalb
des Vorratsraums 34 schließt sich ein Aufnahmeraum 2 an,
in den der Biostoff gepresst werden kann. Während des Pressvorgangs
ist dieser Aufnahmeraum 2 durch eine Seitenwand (hier nicht gezeigt)
abgeschlossen, wobei diese Seitenwand der Seitenwand 106b auf
der rechten Seite entspricht. Für den Pressvorgang wird
ein Presskörper 10 entlang des Pfeils P verschoben,
so dass das Innenvolumen des Aufnahmeraums 2 verringert
wird und der darin angeordnete Biostoff zusammen gepresst wird. Dieser
Presskörper 10 ist hier gleichzeitig eine Seitenwand 6d des
Aufnahmeraums.
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Weiterhin
weist der Vorratsraum 34 eine Sensoreinrichtung 36 auf,
welche den Füllstand des Biostoffs innerhalb des Vorratsraums 34 erfasst.
Diese Sensoreinrichtung 36 kann dabei mit einer Steuerung
gekoppelt sein, die bewirkt, dass bei einem bestimmten Füllstand
des Biostoffs innerhalb des Vorratsraums 34 das Transportband 7 abgeschaltet
und die weitere Zuführung unterbrochen wird. Auch diese Sensoreinrichtung 36 ist
bevorzugt in der Höhe einstellbar. Die Einführung
des Biostoffes erfolgt in den Aufnahmeraum entlang einer Einführrichtung
E.
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Damit
wird in dem Aufnahmeraum 2 bereits eine Vordosierung des
Biostoffes vorgenommen und ein gewisser Presseffekt nach unten,
d. h. in den Aufnahmeraum 2 hinein, erreicht. Das Bezugszeichen 35 bezieht
sich auf eine Auflockerungseinrichtung zum Auflockern des in dem
Aufnahmeraum 34 angeordneten Biostoffs. Diese Auflockerungseinrichtung 35 wird
durch einen Motor 35a angetrieben und zwar bevorzugt mit
einer Drehzahl, welche zwischen 100 und 300 Umdrehungen/Minute,
bevorzugt zwischen 150 und 200 Umdrehungen/Minute liegt. Vorzugsweise
wird dabei die Drehrichtung der Auflockerungseinrichtung während
des Pressvorgangs in vorgegebenen Zeitabschnitten gewechselt.
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Vorzugsweise
wird überwiegend in einer Drehrichtung gearbeitet und ein
Wechsel der Drehrichtung beispielsweise bei Verklemmungen durchgeführt.
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Nachdem
der Biostoff entlang der Richtung P gepresst wurde, wird er mit
Hilfe eines (in 1 nicht gezeigten) Ausbringungskörpers
in ein Rohr 28 gepresst. Dabei ist es möglich,
dass sich das Rohr 28 in 1 von rechts
nach links verjüngt, um auch während dieses Pressvorgangs
eine weitere Komprimierung des Biostoffes zu erreichen. An dem Ende
des Rohres 28 ist ein Klemmstück 30 vorgesehen,
welches unten noch im Detail genauer erläutert wird. Der Presskörper 10 ist
Bestandteil einer in ihrer Gesamtheit mit 8 bezeichneten
Presseinrichtung (vgl. 3), welche hier als hydraulische
Presseinrichtung arbeitet. Ebenfalls arbeitet auch die in ihrer
Gesamtheit mit 14 bezeichnete Ausbringeinrichtung hydraulisch,
wobei auch ein Motor als Antrieb denkbar ist. Die Bezugszeichen 17 und 117 beziehen
sich auf Zuführeinrichtungen, um der Ausbringeinrichtung 14 ein
Hydraulikmittel, beispielsweise Öl, zuzuführen. Das
Bezugszeichen 11 bezieht sich auf einen Hydraulikzylinder
für die Presseinrichtung 8.
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Die
gesamte Vorrichtung weist zwei Presseinrichtungen auf, welche bevorzugt
ebenfalls gegenläufig arbeiten. Entsprechend sind auch,
wie oben dargestellt, zwei Aufnahmeräume 2, 102 ausgebildet,
in denen der Biostoff gepresst wird. Die gesamte Vorrichtung 1 ist
bevorzugt symmetrisch ausgebildet, wodurch die Herstellung erleichtert
wird. Der gepresste Biostoff wird ebenfalls über beide
Rohre 28, 128 abgeführt.
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2 zeigt
eine teilweise Ansicht der in 1 gezeigten
Vorrichtung. Man erkennt hier, dass die Auflockerungseinrichtung 35 mehrere
Räder 19 mit Blättern 19a und 19b aufweist.
Dabei weisen die einzelnen Blätter 19a und 19b eine
unterschiedliche Gestalt auf, wobei beispielsweise das Blatt 19b gabelförmig
ausgebildet ist, wohingegen das Blatt 19a als durchgehender
Körper ausgeführt ist. Bei dem benachbarten Rad
sind umgekehrt ebenfalls ein gabelförmiges Blatt 19b und
ein durchgehendes Blatt 19a vorgesehen. Dabei ist in der
Umfangsrichtung neben dem gabelförmigen Blatt 19b des
linken Rades ein durchgehendes Blatt 19a des rechten Rades angeordnet.
Durch diese spezielle Anordnung kann eine weitere Auflockerung des
Biostoffs in dem Aufnahmeraum 34 erreicht werden. Das Bezugszeichen 16 bezieht
sich auf einen Ausbringkörper, der in einer Richtung A
gegenüber dem Aufnahmeraum 2 bewegbar ist, um
gepressten Biostoff in das Rohr 28 zu transportieren. An
das Rohr 28 schließt sich eine Transportleitung 12 an,
innerhalb derer der gepresste Biostoff gefördert wird.
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3 zeigt
eine weitere Schnittdarstellung der in 1 gezeigten
Vorrichtung. Man erkennt hier ebenfalls wieder das Rad bzw. die
Räder 19 der Auflockerungseinrichtung 35.
Weiterhin ist zu erkennen, dass der Presskörper 10 eine
halbkreisförmige Ausnehmung 22 aufweist, die in
einem geschlossenen Zustand der Pressvorrichtung mit einer entsprechenden
halbkreisförmigen Ausnehmung 24 der Seitenwand 6b zusammenwirkt.
Man erkennt, dass in einem gepressten Zustand der Biostoff auf einem kreisförmigen
Querschnitt zusammengepresst wird. Das Bezugszeichen 18 bezieht
sich auf eine Ausbringöffnung, durch welche hindurch der
Biostoff in das Rohr 28 gedrängt wird und zwar
mit einer Bewegung, die in 3 senkrecht
zu der Figurenebene steht. Weiterhin ist die Ausbringöffnung 18 seitlich versetzt
gegenüber dem Vorratsraum 34 bzw. einer Einführöffnung 13,
durch welche der Biostoff in den Aufnahmeraum 2 eingeführt
wird.
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4 zeigt
eine weitere Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum
Pressen von Biostoffen. Man erkennt hier, dass sich die beiden Ausbringkörper 16 und 116 wechselseitig
bewegen, während also der rechte Ausbringkörper 116 gerade
einen Biostoff in das Rohr 128 gepresst hat, ist der Ausbringkörper 16 vollständig
gegenüber dem Aufnahmeraum 2 zurückgezogen.
Unterhalb der Ausbringkörper 16 ist eine Hydraulikeinheit 20 vorgesehen,
welche die einzelnen hydraulischen Press- und Ausbringvorrichtungen
jeweils mit Hydraulikmittel versorgt bzw. diese Vorrichtungen steuert.
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5 zeigt
eine Detailansicht der in 4 gezeigten
Darstellung. Man erkennt hier, das der Ausbringkörper 116 (und
entsprechend auch der Ausbringkörper 16) in einem
vollständig ausgefahrenen Zustand um einen vorbestimmten
Abstand in das Rohr 128 hineinragt. Genauer gesagt ragt
dieser Ausbringkörper 16 um zwischen 10 und 50 mm, bevorzugt
zwischen 20 und 40 mm in das Rohr 128 hinein. Dies ist
vorteilhaft, um auf diese Weise zu erreichen, dass sich nach dem
Ausbringvorgang wieder ausdehnender Biostoff nicht wieder hinein
in den Aufnahmeraum 2 erstreckt.
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6 zeigt
eine detailliertere perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus 1.
Man erkennt hier auch eine Verstelleinheit 21 mit einer
Ableseeinrichtung bzw. einer Skala 15, mittels derer die
Grundstellung der Seitenwand 6b gegenüber dem
Aufnahmeraum 2 eingestellt werden kann. Auf diese Weise kann
die Größe des Aufnahmeraums verändert
werden An dem Rohr 28 ist ein Klemmstück 30 vorgesehen,
mit dessen Hilfe ein in dem Rohr 28 vorgesehener Spalt
verjüngt oder erweitert werden kann, um auf diese Weise
den Innenquerschnitt des Rohrs 28 zu verändern.
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Eine
weitere Presswirkung wird auch durch einen Rückstau innerhalb
des Rohres 28 erreicht. Dieser Rückstau entsteht
vorzugsweise in dem ungeschlitzten Bereich des Rohres 28.
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7 zeigt
eine detailliertere Darstellung des Klemmstücks 30.
Man erkennt hier zwei erste Klemmmittel 31, welche auf
die beiden Klemmbacken 38 und 39 und damit auf
das Rohr 28 wirken. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 32 auf
eine Tellerfeder, welche mit einer bestimmten Kraft die beiden Klemmbacken 38 und 39 zusammen
drückt. Das Bezugszeichen 37 bezieht sich auf
eine Skaleneinrichtung, mit der schnell die Breite des Abstandes zwischen
den beiden Klemmteilen 38 und 39 und damit auch
die Breite des Spalts 28a (vgl. 6) bestimmt
werden kann. Mit Hilfe des Einstellmittels 33 kann der
minimale Abstand zwischen den beiden Klemmteilen 38 und 39 eingestellt
bzw. eine Querschnittsvergrößerung des Rohres 28 erreicht
werden. Anstelle einer Tellerfeder können auch hydraulische
Mittel verwendet werden.
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Anlage zum Behandeln von Biostoffen. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 1 wieder
auf die oben erläuterte Vorrichtung zum Pressen des Biostoffs,
das Bezugszeichen 60 auf eine stromaufwärts bezüglich
dieser Vorrichtung 1 angeordnete Entstaubungseinrichtung
und das Bezugszeichen 80 auf eine Siloeinrichtung, in der
der Biostoff aufbewahrt wird. Zwischen der Siloeinrichtung 80 und
der Entstaubungseinrichtung 60 ist eine Transporteinrichtung 70 vorgesehen,
welche den Biostoff von der Siloeinrichtung 80 zu der Entstaubungseinrichtung 60 transportiert.
Diese Transporteinrichtung 70 weist dabei ein (nicht gezeigtes) Transportband
auf, mit dessen Hilfe der Biostoff in die Entstaubungseinrichtung 60 gefördert
wird. An diese Entstaubungseinrichtung 60 schließt
sich eine weitere Transporteinrichtung 65 an, welche wiederum
ein Transportband aufweist, um den entstaubten Biostoff in die Vorrichtung
zum Pressen 1 zu fördern.
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9 zeigt
eine Draufsicht auf die in 8 gezeigte
Vorrichtung. Man erkennt hier, dass die beiden Transporteinrichtungen 65 und 70 parallel
zueinander angeordnet sind. Es wären jedoch auch schräge
Anordnungen oder senkrecht zueinander stehende Richtungen der beiden
Transporteinrichtungen möglich.
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Durch
die jeweils in 8 gezeigte schräge Führung
der Transporteinrichtungen 65, 70 ist es möglich,
die einzelnen Bestandteile der Anlage 50 jeweils auf gleicher
Höhe anzuordnen. Es wäre jedoch auch möglich,
die einzelnen Teileinheiten der Anlage 50 auf unterschiedlichen
Höhen vorzusehen.
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10 zeigt
eine Entstaubungseinrichtung 60 für eine erfindungsgemäße
Anlage. Diese Entstaubungseinrichtung 60 weist eine Einfüllöffnung 51 auf,
an welche sich die Transporteinrichtung 70 (vgl. 9)
anschließt. Über diese Einfüllöffnung
wird der Biostoff bzw. das Stroh in eine drehbar angeordnete Trommel
eingeführt. Auf der anderen Seite kann der entstaubte Biostoff
wieder ausgeführt werden. Auch der bei der Entstaubung
anfallende Abfall könnte (vorzugsweise in einer weiteren
Presse) gepresst bzw. pallettiert werden.
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11 zeigt
eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Entstaubungseinrichtung. Man erkennt hier, dass eine Trommel 55,
in deren Inneres der Biostoff eingeführt wird, eine Vielzahl
von Streben 52 aufweist, an denen jeweils Leitbleche 56 angeordnet
sind. Diese Leitbleche sind dabei derart schräg gestellt,
dass bei einer Drehung der Trommel, hier im Uhrzeigersinn, der Biostoff
in 11 von links nach rechts geführt wird.
Das Bezugszeichen 57 bezieht sich auf zwischen den Streben 52 angeordnete Siebeinrichtungen,
bei denen es sich beispielsweise um gelochte Körper handeln
kann. Über eine Ausführeinrichtung 59 in
Form eines schräg stehenden Blechs wird der Biostoff aus
der Entstaubungseinrichtung 60 ausgeführt.
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12 zeigt
eine perspektivische Darstellung der Trommel 55 der Entstaubungseinrichtung 60.
Man erkennt auch hier wieder die einzelnen Streben 52,
zwischen denen jeweils Siebkörper 57 mit einer
Vielzahl von Öffnungen 54 angeordnet sind. Die Trommel 55 weist
zwei kreisförmige Ränder 55a und 55b auf,
welche über Antriebsräder 53 angetrieben werden.
Das Bezugszeichen 61 bezieht sich auf eine Sensoreinrichtung,
welche in einer Längsrichtung der Trommel 55 in
deren Inneres blickt, um auf diese Weise den Füllstand
mit dem Biostoff zu kontrollieren. Im Betrieb dreht sich die Trommel 55 vorzugsweise
mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 Umdrehungen/Minute und 80
Umdrehungen/Minute, vorzugsweise zwischen 30 Umdrehungen/Minute
und 60 Umdrehungen/Minute und besonders bevorzugt mit Umdrehungen
im Bereich von 40 Umdrehungen/Minute. Es wären jedoch auch
schnellere Umdrehungen wie beispielsweise in einer Größenordnung
von 140 Umdrehungen/Minute denkbar. Der Biostoff gelangt durch eine
stirnseitige Öffnung 58 aus der Trommel 55 heraus.
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13 zeigt
eine Siloeinrichtung 80, von der aus der Biostoff weiter
transportiert wird. Ein besonders geeigneter Biostoff ist wie oben
erwähnt Stroh, und insbesondere Miscantus-Stroh.
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Dieses
Silo weist ebenfalls eine Auflockerungseinrichtung bzw. einen Quirl 85 auf,
der in dem Silo angeordneten Biostoff umwälzt bzw. auflockert. Weiterhin
ist eine Transporteinrichtung in Form eines Transportbandes 82 bzw.
Kratzbodens vorgesehen, welcher den Biostoff in 13 von
links nach rechts fördert. Schließlich kann der
Biostoff durch eine bevorzugt trichterförmige Öffnung 88 aus
der Siloeinrichtung 80 austreten. Es könnte auch
ein Transportband mit Stollen vorgesehen sein.
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14 zeigt
eine Seitenansicht der in 13 gezeigten
Siloanordnung 80. Man erkennt auch hier wieder das Transportband 82,
welches in einem Innenraum 83 angeordneten Biostoff fördert. Auch
hier ist die Auflockerungseinrichtung 85 dargestellt, sowie
der sich an den Raum 43 anschließende Ausführraum 86.
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15 zeigt
eine Draufsicht auf einen Teil der in 13 gezeigten
Vorrichtung. Man erkennt auch hier, dass die Auflockerungseinrichtung 85 eine Vielzahl
von Auflockerungselementen 85a in Form von Platten aufweist,
welche jeweils rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Weiterhin
ist erkennbar, dass auf dem Transportboden eine Vielzahl von Kratzleisten 84 mit
einem u-förmigen Profil angeordnet sind, welche zur Förderung
und Auflockerung des Biostoffs dienen. Das Transportband 82 ist
hier als Kettenband mit einer Vielzahl von Kettengliedern ausgestaltet.
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16 zeigt
eine Teildarstellung der in 13 gezeigten
Vorrichtung. Man erkennt auch hier die Kratzleisten 86 sowie
eine Umlenkrolle 87, um welche das Transportband 82 geführt
wird.
-
Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Vorrichtung
- 2
- Aufnahmeraum
- 3
- Einführöffnung
- 5a,
5b
- Begrenzungswände
- 6a,
6b, 6c, 6d
- Seitenwand
- 7
- Transportband
- 8
- Schiebeeinrichtung
- 9
- Sensoreinrichtung
- 10
- Presskörper
- 11
- Hydraulikzylinder
- 12,
112
- Transportleitung
- 13
- Einführöffnung
- 14
- Ausbringeinrichtung
- 15
- Skala
- 16,
116
- Ausbringkörper
- 17,
117
- Zuführeinrichtung
- 18
- Ausbringöffnung
- 19
- Rad
- 19a,
19b
- Blätter
- 20
- Hydraulikeinheit
- 21
- Verstelleinheit
- 22,
24
- Ausnehmungen
- 25
- Antriebseinrichtung
- 28,
128
- Rohr
- 28a
- Spalt
- 30
- Klemmstück
- 31
- Klemmmittel
- 32
- Tellerfeder
- 33
- Einstellmittel
- 34
- Vorratsraum
- 35
- Auflockerungseinrichtung
- 35a
- Motor
- 36
- Sensoreinrichtung
- 37
- Skaleneinrichtung
- 38,
39
- Klemmbacken
- 50
- Anlage
- 51
- Einlassöffnung
- 52
- Streben
- 53
- Antriebsräder
- 54
- Öffnungen
- 55
- Trommel
- 55a,
55b
- kreisförmige
Ränder
- 57
- Siebeinrichtungen
- 58
- Stirnöffnung
- 59
- Ausführeinrichtung
- 60
- Entstaubungseinrichtung
- 61
- Sensoreinrichtung
- 65
- Transporteinrichtung
- 70
- Transporteinrichtung
- 80
- Siloeinrichtung
- 82
- Transportband
- 83
- Innenraum
- 84
- Kratzleiste
- 85
- Quirl/Auflockerungseinrichtung
- 85a
- Auflockerungselemente
- 86
- Ausführraum
- 87
- Umlenkrolle
- 88
- trichterförmige Öffnung
- 106b
- Seitenwand
- 134
- rechter
Vorratsraum
- A
- Ausbringrichtung
- P
- Pressrichtung
- E
- Einführrichtung
- P1
- Pfeil
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3239542
A1 [0002]
- - DE 3038839 A1 [0003]
- - EP 0307859 B1 [0004]
- - US 2537920 [0004]