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DE102008007818A1 - Presse für Biostoffe - Google Patents

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DE102008007818A1
DE102008007818A1 DE102008007818A DE102008007818A DE102008007818A1 DE 102008007818 A1 DE102008007818 A1 DE 102008007818A1 DE 102008007818 A DE102008007818 A DE 102008007818A DE 102008007818 A DE102008007818 A DE 102008007818A DE 102008007818 A1 DE102008007818 A1 DE 102008007818A1
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DE
Germany
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pressing
pressed
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contraption
biofuel
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Withdrawn
Application number
DE102008007818A
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English (en)
Inventor
Hermann E.h. Dr.-Ing. Kronseder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HEKRO DR ING E H HERMANN KRONS
Hekro Dr-Ing Eh Hermann Kronseder Sicherheits- und Verpackungstechnik GmbH
Original Assignee
HEKRO DR ING E H HERMANN KRONS
Hekro Dr-Ing Eh Hermann Kronseder Sicherheits- und Verpackungstechnik GmbH
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Publication date
Application filed by HEKRO DR ING E H HERMANN KRONS, Hekro Dr-Ing Eh Hermann Kronseder Sicherheits- und Verpackungstechnik GmbH filed Critical HEKRO DR ING E H HERMANN KRONS
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B11/00Presses specially adapted for forming shaped articles from material in particulate or plastic state, e.g. briquetting presses, tabletting presses
    • B30B11/22Extrusion presses; Dies therefor
    • B30B11/26Extrusion presses; Dies therefor using press rams
    • B30B11/265Extrusion presses; Dies therefor using press rams with precompression means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B07BSEPARATING SOLIDS FROM SOLIDS BY SIEVING, SCREENING, SIFTING OR BY USING GAS CURRENTS; SEPARATING BY OTHER DRY METHODS APPLICABLE TO BULK MATERIAL, e.g. LOOSE ARTICLES FIT TO BE HANDLED LIKE BULK MATERIAL
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    • B30BPRESSES IN GENERAL
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    • B30B15/00Details of, or accessories for, presses; Auxiliary measures in connection with pressing
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    • B30B15/302Feeding material in particulate or plastic state to moulding presses

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Eine Vorrichtung (1) zum Pressen von Biostoffen mit einer Einführeinrichtung (16), um den Biostoff in einen Aufnahmeraum (2) in einer vorgegebenen Einführrichtung (E) einzuführen, wobei der erste Aufnahmeraum (2) eine Einführöffnung (13) zum Einführen des Biostoffes und mehrere Seitenwände (6a, 6b, 6c, 6d) aufweist, mit einer ersten Presseinrichtung (8) zum Pressen des Biostoffs, wobei die erste Presseinrichtung (8) einen in einer Pressrichtung (P) beweglichen Presskörper (10) aufweist, um einen in dem Aufnahmeraum (2) befindlichen Biostoff zu pressen, mit einer ersten Ausbringeinrichtung (14) zum Ausbringen des Biostoffs aus dem Aufnahmeraum (2), wobei die erste Ausbringeinrichtung (14) einen gegenüber dem Aufnahmeraum (2) in einer Ausbringungsrichtung (8) bewegbaren Ausbringkörper (16) aufweist, der den gepressten Biostoff durch eine in einer Seitenwand (6a, 6b, 6c, 6d) des Aufnahmeraums (2) angeordnete Ausbringöffnung (18) aus dem Aufnahmeraum (2) herausdrängt. Erfindungsgemäß stehen die Einführrichtung (E) und die Pressrichtung (P) in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen. Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf eine Strohpresse beschrieben, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch andere Biostoffe mit dieser Vorrichtung gepresst werden können, wie beispielsweise Holzspäne, Papierschnipsel, Karton und dergleichen. Derartige Vorrichtungen sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt.
  • Die DE 3239542 A1 beschreibt eine Brikettierpresse für Biostoffe. Dabei ist ein Kolbenpresskanal vorgesehen, in dem ein von einem Antrieb betriebener Presskolben in dessen Längsrichtung bewegbar ist, wobei das Pressgut selbst mit einer Förderschnecke in diesen Presskanal eingespeist wird.
  • Die DE 30 38 839 A1 beschreibt eine Brikettpresse zum Brikettieren von Feingut zu formbeständigen Briketts. Bei dieser Vorrichtung wird über eine Förderschnecke das Pressgut in eine Presskammer gefördert und entlang der Förderungsrichtung in die Kammer gestopft. Mit Hilfe eines Presskolbens kann das Pressgut aus der Presskammer in eine sich an diese anschließende Pressdüse gefördert werden.
  • Die EP 0 307 859 B1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von formbeständigen Briketts sowie eine Brikettierpresse. Dabei ist ebenfalls eine Förderschnecke vorgesehen, welche das Pressgut in eine Presskammer fördert. Mit Hilfe einer Vorpressplatte wird das Pressgut in die Kammer eingedrückt und anschließend mit Hilfe eines Pressstößels in einen Formkasten gepresst. Die US 2,537,920 beschreibt eine Brikettiervorrichtung.
  • Bei derzeit bekannten Strohpressen besteht das Problem, dass das anschließend brikettierte Stroh noch durch ein Bindemittel zusammengehalten werden muss.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen zur Verfügung zu stellen, welche eine verbesserte Presswirkung ermöglicht und insbesondere eine Möglichkeit schafft, um brikettiertes Pressgut ohne den Einsatz von Bindemitteln herzustellen. Derartiges brikettiertes Stroh bzw. Stroh in Pelletsform kann beispielsweise als Feuerungsmittel oder auch als Einstreumittel, beispielsweise für Pferde, verwendet werden.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen weist eine Einführeinrichtung auf, um den Biostoff in einen Aufnahmeraum in einer vorgegebenen Einführrichtung einzuführen. Dabei weist der Aufnahmeraum eine Einführöffnung zum Einführen des Biostoffes und mehrere Seitenwände auf, sowie eine erste Presseinrichtung zum Pressen des Biostoffs. Die erste Presseinrichtung weist dabei einen in einer Pressrichtung beweglichen Presskörper auf, um in den Aufnahmeraum befindlichen Biostoff zu pressen. Weiterhin ist eine erste Ausbringeinrichtung zum Ausbringen des Biostoffes aus dem Aufnahmeraum vorgesehen, wobei die erste Ausbringeinrichtung einen gegenüber dem Aufnahmeraum in einer Ausbringrichtung bewegbaren Ausbringkörper aufweist, der den gepressten Biostoff durch eine in einer Seitenwand des Aufnahmeraums angeordnete Ausbringöffnung aus dem Aufnahmeraum heraus drängt.
  • Erfindungsgemäß stehen die Einführrichtung und die Pressrichtung in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander.
  • Während im Stand der Technik der Biostoff in einer Richtung eingeführt wird und üblicherweise auch in dieser Richtung gestopft wird, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Biostoff in einer Richtung einzuführen und in einer hiervon abweichenden Richtung zu pressen. Auf diese Weise kann bereits während des Einführvorgangs eine gewisse Vorpressung oder Vorschichtung des Biostoffs erreicht werden und damit der eigentliche Pressvorgang effizienter vonstatten gehen.
  • Bei dem Biostoff handelt es sich, wie oben erwähnt, insbesondere um Stroh, es wären jedoch auch andere Biostoffe denkbar, wie beispielsweise Papier, Karton, Holzspäne und dergleichen. Der Aufnahmeraum dient insbesondere gleichzeitig als Presskammer, in der der eingeführte Biostoff gepresst wird. Der von der Presseinrichtung gepresste Biostoff wird anschließend mit Hilfe der Ausbringungseinrichtung aus dem Aufnahmeraum heraus gedrängt. Bei der Einführeinrichtung handelt es sich bevorzugt um einen Einführkanal bzw. um eine Zuführleitung, entlang derer der Biostoff in den Aufnahmeraum eingeführt wird.
  • Vorzugsweise ist die Ausbringöffnung versetzt gegenüber diesem Kanal, bzw. versetzt gegenüber der Einführeinrichtung. Auf diese Weise ist eine vollständige Pressung des Materials erleichtert, da dieses während des Pressvorgangs auch vollständig gegenüber der Einführöffnung verschoben wird.
  • Vorzugsweise stehen auch die Pressrichtung und die Ausbringrichtung in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform stehen die Einführrichtung und die Pressrichtung in einem Winkel zueinander, der größer ist als 20°, bevorzugt größer als 40°, bevorzugt größer als 60° und bevorzugt größer als 80°. Besonders bevorzugt stehen die Einführrichtung und die Pressrichtung im Wesentlichen senkrecht zueinander.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform bewegt der Presskörper eine der Seitenwände. Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem üblicherweise ein Stopfkolben vorgesehen ist, der den Biostoff in den Aufnahmeraum hineindrängt, wird bei der vorliegenden Erfindung zunächst der Biostoff in den Raum eingebracht und anschließend das Innenvolumen dieses Raums verkleinert, in dem der Presskörper eine der Seitenwände bewegt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Presskörper eine erste Ausnehmung auf und die dem Presskörper gegenüberliegende Seitenwand weist eine zweite Ausnehmung auf, wobei der Querschnitt dieser beiden Ausnehmungen in einem Arbeitszustand der Vorrichtung an einen Querschnitt der Ausbringöffnung angepasst ist. So ist es beispielsweise zum Herstellen von Briketts mit kreisförmigen Querschnitt möglich, dass der Presskörper bzw. die durch den Presskörper verschobene Seitenwand des Aufnahmeraums einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist und die gegenüberliegende Wand ebenfalls einen halbkreisförmigen Querschnitt.
  • In zusammengepressten Zustand wird der Biostoff durch den zwischen den Presskörper und der gegenüberliegenden Seitenwand gebildeten Raum gepresst und durch die Ausbringöffnung gefördert. Vorzugsweise weist der Ausbringkörper einen geringeren Querschnitt auf, als die Ausbringöffnung. Auf diese Weise ist es leichter möglich, den Ausbringkörper beim Ausbringen des Biostoffs aus dem Aufnahmeraum durch die Ausbringöffnung hindurchzuführen.
  • Vorzugsweise bilden die beiden oben genannten Ausnehmungen einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt. Dieser kreisförmige Querschnitt eignet sich insbesondere zum Herstellen von zylinderförmigen Briketts. Es wären jedoch auch andere Formen, wie beispielsweise ovale Ausgestaltungen, quaderförmige Ausgestaltungen und dergleichen denkbar.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform schließt sich an die Ausbringöffnung ein Rohr an, durch welches der gepresste Biostoff transportierbar wird, wobei ein Innenquerschnitt dieses Rohrs veränderbar ist. In Abhängigkeit von dem verwendeten Strohmaterial ist es auf diese Weise möglich, beim Hineinschieben des Biostoffs in das Rohr noch eine weitere gewünschte Pressung zu erreichen. Vorteilhaft weist das Rohr zwei Schlitze auf, um den Innenquerschnitt des Rohrs zu verändern. Dabei ist bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform in einem Bereich des Rohrs ein Spannmittel vorgesehen, mit dem die Breite dieser Schlitze verändert werden kann. Vorzugsweise ist dieses Spannmittel derart vorgesehen, dass eine schwimmende Veränderung der Spaltbreite möglich ist, dass also das Rohr in der Richtung dieser Schlitze hinsichtlich seines Querschnitts in einem vorgegebenen Maß veränderbar ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung einen weiteren Aufnahmeraum zur Aufnahme des Biostoffs auf, sowie eine zweite Ausbringeinrichtung zum Ausbringen des Biostoffs aus diesem Ausnahmeraum. Bei dieser Ausführungsform wird vorteilhaft vorgeschlagen, zwei zueinander gleich arbeitende Aufnahmeräume vorzusehen, aus denen jeweils wechselseitig bzw. gegenläufig der gepresste Biostoff ausgeführt werden kann.
  • Vorzugsweise befinden sich hier die Ausbringeinrichtungen zwischen den Aufnahmeräumen und bewegen sich wechselseitig. So ist es möglich, zwei Kolben mit einem einzigen bevorzugt hydraulischen Antrieb zu versorgen, wobei diese beiden Ausbringkolben jeweils wechselseitig in den einen oder den anderen Aufnahmeraum eindringen. Vorteilhaft ist eine Antriebseinrichtung vorgesehen, welche beide Ausbringeinrichtungen betätigt.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Vorrichtung einen oberhalb des Aufnahmeraums vorgesehenen Vorratsraum zum Bevorraten des Biostoffs auf. Vorzugsweise ist eine Befüllungseinrichtung vorgesehen, um den Vorratsraum zu befüllen. Vorteilhaft wird als Befüllungseinrichtung ein Förderband verwendet, welches den Biostoff in den Vorratsraum fördert. Für den Fall, dass zwei derartige Vorratsräume vorgesehen sind, bewegt sich vorzugsweise dieses Förderband abwechselnd in beide Bewegungsrichtungen. Die Verwendung eines Förderbands anstelle einer Förderschnecke erlaubt eine schonendere Behandlung des Biostoffes. Daneben wird ein kontinuierlicher und sicherer Materialfluss erreicht.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform befindet sich oberhalb des Aufnahmeraums eine Auflockerungseinrichtung. Dabei kann es sich um einen motorisch angetriebenes Flügelrad oder dergleichen handeln, welches sich mit einer Geschwindigkeit von bevorzugt zwischen 100 und 200 Umdrehungen/Minute dreht um den anschließend in den Aufnahmeraum gelangenden Biostoff aufzulockern. Durch die vorangegangene Auflockerung wird eine homogenere Verteilung des Biostoffes erreicht und der Pressvorgang begünstigt.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Anlage zum Pressen von Biostoffen gerichtet, welche eine Vorrichtung der oben beschriebenen Art aufweist, sowie eine stromaufwärts bezüglich dieser Vorrichtung angeordnete Entstaubungsvorrichtung für den Biostoff. Mit dieser Entstaubungsvorrichtung ist es möglich, den Biostoff zu entstauben, um auf diese Weise der Zusammenhalt des gepressten Biostoffs zu erhöhen, so dass auf ein Bindemittel verzichtet werden kann.
  • Vorzugsweise weist die Entstaubungsvorrichtung eine drehbare Aufnahmetrommel auf, in welche der Biostoff einführbar ist. Durch eine Drehung dieser Trommel wird erreicht, dass Staub aus dem Biostoff ausgefiltert werden kann. Vorteilhaft weist zu diesem Zweck die Aufnahmetrommel eine Umfangswandung mit einer Vielzahl von Öffnungen auf.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind an einer Umfangswandung der Aufnahmetrommel eine Vielzahl von Umlenkkörpern angeordnet. Diese Umlenkkörper sind dabei vorzugsweise so angeordnet, dass sie den Biostoff in Richtung eines Ausgangs der Trommel drängen. Vorzugsweise weist die Aufnahmetrommel eine Vielzahl von Leisten auf, an denen auch die Umlenkkörper angeordnet sind. Zwischen diesen Leisten kann ein Siebmaterial angeordnet sein, durch welches hindurch Staub und sonstige Schmutzpartikel aus der Trommel austreten können. Die Trommel weist bevorzugt an ihrer Stirnfläche eine Öffnung auf. Besonders bevorzugt ist an beiden Stirnflächen eine Öffnung vorgesehen, so dass durch die Drehung der Trommel der Biostoff durch diese Trommel hindurch befördert und dabei entstaubt wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Pressen von Biostoffen gerichtet. Dabei wird in einem ersten Verfahrensschritt der Biostoff in einen Aufnahmeraum in einer vorgegebenen Einführrichtung eingeführt. Anschließend wird der Biostoff in dem Aufnahmeraum gepresst, wobei der Biostoff hier in einer vorgegebenen Pressrichtung gepresst wird. In einem weiteren Verfahrensschritt wird der gepresste Biostoff durch eine in einer Seitenwand des Aufnahmeraums vorgesehene Ausbringöffnung ausgebracht, wobei das Ausbringen entlang einer Ausbringrichtung erfolgt. Erfindungsgemäß verlaufen die Pressrichtung und die Einführrichtung in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander. Vorzugsweise bewegen sich sowohl der Presskörper als auch der Ausbringkörper geradlinig.
  • Vorzugsweise wird der gepresste Biostoff in ein sich an die Ausbringöffnung anschließendes Rohr gedrängt und innerhalb dieses Rohrs vorzugsweise durch eine Querschnittsverringerung des Rohrs gepresst.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird der Biostoff vor dem Pressen gereinigt und insbesondere entstaubt. Vorzugsweise wird der Biostoff vor dem Pressvorgang gehäckselt. Falls es sich dabei um Stroh und/oder Miscantus handelt, erfolgt das Häckseln bevorzugt auf eine Halmlänge zwischen 25 und 50 mm.
  • Bei einem weiteren vorteilhaften Verfahren wird der Biostoff vor dem Pressen getrocknet. Vorzugsweise wird ein Biostoff bzw. Stroh verwendet, welches eine Feuchtigkeit von weniger als 18%, vorzugsweise von weniger als 16% und besonders bevorzugt von weniger als 14% aufweist. Auch durch diese Feuchtigkeitsgrade wird der Zusammenhalt des gepressten Strohs gefördert.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
  • Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen;
  • 2 eine teilweise Darstellung eines Schnitts durch die in 1 gezeigte Vorrichtung;
  • 3 einen weiteren Schnitt durch die Vorrichtung aus 1;
  • 4 einen weiteren Schnitt durch die Vorrichtung aus 1;
  • 5 eine Vergrößerung des Schnitts aus 4;
  • 6 eine Vergrößerung der Darstellung aus 1;
  • 7 ein Spannelement für die Vorrichtung aus 1;
  • 8 eine erfindungsgemäße Anlage in einer ersten Ausführungsform;
  • 9 eine Draufsicht auf die Anlage aus 8;
  • 10 eine perspektivische Ansicht einer Entstaubungseinrichtung für die Anlage aus 9;
  • 11 die Entstaubungseinrichtung in einer weiteren Ansicht;
  • 12 eine teilweise perspektivische Darstellung der Entstaubungseinrichtung aus 10;
  • 13 eine Siloeinrichtung in einer perspektivischen Ansicht;
  • 14 eine Draufsicht auf die Siloeinrichtung aus 13;
  • 15 eine Detailansicht der Siloeinrichtung aus 13; und
  • 16 eine weitere Detailansicht der Siloeinrichtung aus 13.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Pressen von Biostoffen. Diese Vorrichtung 1 zum Pressen von Biostoffen weist eine Einführöffnung 3 auf, durch welche der Biostoff, beispielsweise Stroh, in die Vorrichtung eingeführt werden kann. Nach dem Einführen durch diese Einführöffnung 3 gelangt der Biostoff auf ein Transportband 7, welches sich, wie durch den Pfeil P1 gezeigt, in beiden Richtungen bewegen kann. Fest mit diesem Transportband 7 sind Schiebeeinrichtungen 8 verbunden, welche den Biostoff je nach Bewegungsrichtung des Transportbands 7 in die eine oder andere Richtung drängen. Das Bezugszeichen 9 bezieht sich auf eine Sensoreinrichtung, welche den Füllstand oberhalb des Transportbandes misst. Dabei kann diese Sensoreinrichtung 9 in unterschiedlichen Höhen angeordnet werden, wie durch die der Sensoreinrichtung gegenüberliegenden Öffnungen angedeutet ist.
  • Die Bezugszeichen 5a und 5b beziehen sich auf Begrenzungswände, welche den Raum oberhalb des Transportbandes 7 seitlich begrenzen. Je nach Transportrichtung des Transportbandes 7 fällt der Biostoff entweder in den in 1 gezeigten linken Vorratsraum 34 oder in den rechten Vorratsraum 134. Im Folgenden wird die Vorrichtung in Bezug auf die jeweils links dargestellten Anlagenteile beschrieben, es wird darauf hingewiesen, dass auf der rechten Seite eine entsprechende Anordnung vorhanden ist.
  • Unterhalb des Vorratsraums 34 schließt sich ein Aufnahmeraum 2 an, in den der Biostoff gepresst werden kann. Während des Pressvorgangs ist dieser Aufnahmeraum 2 durch eine Seitenwand (hier nicht gezeigt) abgeschlossen, wobei diese Seitenwand der Seitenwand 106b auf der rechten Seite entspricht. Für den Pressvorgang wird ein Presskörper 10 entlang des Pfeils P verschoben, so dass das Innenvolumen des Aufnahmeraums 2 verringert wird und der darin angeordnete Biostoff zusammen gepresst wird. Dieser Presskörper 10 ist hier gleichzeitig eine Seitenwand 6d des Aufnahmeraums.
  • Weiterhin weist der Vorratsraum 34 eine Sensoreinrichtung 36 auf, welche den Füllstand des Biostoffs innerhalb des Vorratsraums 34 erfasst. Diese Sensoreinrichtung 36 kann dabei mit einer Steuerung gekoppelt sein, die bewirkt, dass bei einem bestimmten Füllstand des Biostoffs innerhalb des Vorratsraums 34 das Transportband 7 abgeschaltet und die weitere Zuführung unterbrochen wird. Auch diese Sensoreinrichtung 36 ist bevorzugt in der Höhe einstellbar. Die Einführung des Biostoffes erfolgt in den Aufnahmeraum entlang einer Einführrichtung E.
  • Damit wird in dem Aufnahmeraum 2 bereits eine Vordosierung des Biostoffes vorgenommen und ein gewisser Presseffekt nach unten, d. h. in den Aufnahmeraum 2 hinein, erreicht. Das Bezugszeichen 35 bezieht sich auf eine Auflockerungseinrichtung zum Auflockern des in dem Aufnahmeraum 34 angeordneten Biostoffs. Diese Auflockerungseinrichtung 35 wird durch einen Motor 35a angetrieben und zwar bevorzugt mit einer Drehzahl, welche zwischen 100 und 300 Umdrehungen/Minute, bevorzugt zwischen 150 und 200 Umdrehungen/Minute liegt. Vorzugsweise wird dabei die Drehrichtung der Auflockerungseinrichtung während des Pressvorgangs in vorgegebenen Zeitabschnitten gewechselt.
  • Vorzugsweise wird überwiegend in einer Drehrichtung gearbeitet und ein Wechsel der Drehrichtung beispielsweise bei Verklemmungen durchgeführt.
  • Nachdem der Biostoff entlang der Richtung P gepresst wurde, wird er mit Hilfe eines (in 1 nicht gezeigten) Ausbringungskörpers in ein Rohr 28 gepresst. Dabei ist es möglich, dass sich das Rohr 28 in 1 von rechts nach links verjüngt, um auch während dieses Pressvorgangs eine weitere Komprimierung des Biostoffes zu erreichen. An dem Ende des Rohres 28 ist ein Klemmstück 30 vorgesehen, welches unten noch im Detail genauer erläutert wird. Der Presskörper 10 ist Bestandteil einer in ihrer Gesamtheit mit 8 bezeichneten Presseinrichtung (vgl. 3), welche hier als hydraulische Presseinrichtung arbeitet. Ebenfalls arbeitet auch die in ihrer Gesamtheit mit 14 bezeichnete Ausbringeinrichtung hydraulisch, wobei auch ein Motor als Antrieb denkbar ist. Die Bezugszeichen 17 und 117 beziehen sich auf Zuführeinrichtungen, um der Ausbringeinrichtung 14 ein Hydraulikmittel, beispielsweise Öl, zuzuführen. Das Bezugszeichen 11 bezieht sich auf einen Hydraulikzylinder für die Presseinrichtung 8.
  • Die gesamte Vorrichtung weist zwei Presseinrichtungen auf, welche bevorzugt ebenfalls gegenläufig arbeiten. Entsprechend sind auch, wie oben dargestellt, zwei Aufnahmeräume 2, 102 ausgebildet, in denen der Biostoff gepresst wird. Die gesamte Vorrichtung 1 ist bevorzugt symmetrisch ausgebildet, wodurch die Herstellung erleichtert wird. Der gepresste Biostoff wird ebenfalls über beide Rohre 28, 128 abgeführt.
  • 2 zeigt eine teilweise Ansicht der in 1 gezeigten Vorrichtung. Man erkennt hier, dass die Auflockerungseinrichtung 35 mehrere Räder 19 mit Blättern 19a und 19b aufweist. Dabei weisen die einzelnen Blätter 19a und 19b eine unterschiedliche Gestalt auf, wobei beispielsweise das Blatt 19b gabelförmig ausgebildet ist, wohingegen das Blatt 19a als durchgehender Körper ausgeführt ist. Bei dem benachbarten Rad sind umgekehrt ebenfalls ein gabelförmiges Blatt 19b und ein durchgehendes Blatt 19a vorgesehen. Dabei ist in der Umfangsrichtung neben dem gabelförmigen Blatt 19b des linken Rades ein durchgehendes Blatt 19a des rechten Rades angeordnet. Durch diese spezielle Anordnung kann eine weitere Auflockerung des Biostoffs in dem Aufnahmeraum 34 erreicht werden. Das Bezugszeichen 16 bezieht sich auf einen Ausbringkörper, der in einer Richtung A gegenüber dem Aufnahmeraum 2 bewegbar ist, um gepressten Biostoff in das Rohr 28 zu transportieren. An das Rohr 28 schließt sich eine Transportleitung 12 an, innerhalb derer der gepresste Biostoff gefördert wird.
  • 3 zeigt eine weitere Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Vorrichtung. Man erkennt hier ebenfalls wieder das Rad bzw. die Räder 19 der Auflockerungseinrichtung 35. Weiterhin ist zu erkennen, dass der Presskörper 10 eine halbkreisförmige Ausnehmung 22 aufweist, die in einem geschlossenen Zustand der Pressvorrichtung mit einer entsprechenden halbkreisförmigen Ausnehmung 24 der Seitenwand 6b zusammenwirkt. Man erkennt, dass in einem gepressten Zustand der Biostoff auf einem kreisförmigen Querschnitt zusammengepresst wird. Das Bezugszeichen 18 bezieht sich auf eine Ausbringöffnung, durch welche hindurch der Biostoff in das Rohr 28 gedrängt wird und zwar mit einer Bewegung, die in 3 senkrecht zu der Figurenebene steht. Weiterhin ist die Ausbringöffnung 18 seitlich versetzt gegenüber dem Vorratsraum 34 bzw. einer Einführöffnung 13, durch welche der Biostoff in den Aufnahmeraum 2 eingeführt wird.
  • 4 zeigt eine weitere Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Pressen von Biostoffen. Man erkennt hier, dass sich die beiden Ausbringkörper 16 und 116 wechselseitig bewegen, während also der rechte Ausbringkörper 116 gerade einen Biostoff in das Rohr 128 gepresst hat, ist der Ausbringkörper 16 vollständig gegenüber dem Aufnahmeraum 2 zurückgezogen. Unterhalb der Ausbringkörper 16 ist eine Hydraulikeinheit 20 vorgesehen, welche die einzelnen hydraulischen Press- und Ausbringvorrichtungen jeweils mit Hydraulikmittel versorgt bzw. diese Vorrichtungen steuert.
  • 5 zeigt eine Detailansicht der in 4 gezeigten Darstellung. Man erkennt hier, das der Ausbringkörper 116 (und entsprechend auch der Ausbringkörper 16) in einem vollständig ausgefahrenen Zustand um einen vorbestimmten Abstand in das Rohr 128 hineinragt. Genauer gesagt ragt dieser Ausbringkörper 16 um zwischen 10 und 50 mm, bevorzugt zwischen 20 und 40 mm in das Rohr 128 hinein. Dies ist vorteilhaft, um auf diese Weise zu erreichen, dass sich nach dem Ausbringvorgang wieder ausdehnender Biostoff nicht wieder hinein in den Aufnahmeraum 2 erstreckt.
  • 6 zeigt eine detailliertere perspektivische Ansicht der Vorrichtung aus 1. Man erkennt hier auch eine Verstelleinheit 21 mit einer Ableseeinrichtung bzw. einer Skala 15, mittels derer die Grundstellung der Seitenwand 6b gegenüber dem Aufnahmeraum 2 eingestellt werden kann. Auf diese Weise kann die Größe des Aufnahmeraums verändert werden An dem Rohr 28 ist ein Klemmstück 30 vorgesehen, mit dessen Hilfe ein in dem Rohr 28 vorgesehener Spalt verjüngt oder erweitert werden kann, um auf diese Weise den Innenquerschnitt des Rohrs 28 zu verändern.
  • Eine weitere Presswirkung wird auch durch einen Rückstau innerhalb des Rohres 28 erreicht. Dieser Rückstau entsteht vorzugsweise in dem ungeschlitzten Bereich des Rohres 28.
  • 7 zeigt eine detailliertere Darstellung des Klemmstücks 30. Man erkennt hier zwei erste Klemmmittel 31, welche auf die beiden Klemmbacken 38 und 39 und damit auf das Rohr 28 wirken. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 32 auf eine Tellerfeder, welche mit einer bestimmten Kraft die beiden Klemmbacken 38 und 39 zusammen drückt. Das Bezugszeichen 37 bezieht sich auf eine Skaleneinrichtung, mit der schnell die Breite des Abstandes zwischen den beiden Klemmteilen 38 und 39 und damit auch die Breite des Spalts 28a (vgl. 6) bestimmt werden kann. Mit Hilfe des Einstellmittels 33 kann der minimale Abstand zwischen den beiden Klemmteilen 38 und 39 eingestellt bzw. eine Querschnittsvergrößerung des Rohres 28 erreicht werden. Anstelle einer Tellerfeder können auch hydraulische Mittel verwendet werden.
  • 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Anlage zum Behandeln von Biostoffen. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 1 wieder auf die oben erläuterte Vorrichtung zum Pressen des Biostoffs, das Bezugszeichen 60 auf eine stromaufwärts bezüglich dieser Vorrichtung 1 angeordnete Entstaubungseinrichtung und das Bezugszeichen 80 auf eine Siloeinrichtung, in der der Biostoff aufbewahrt wird. Zwischen der Siloeinrichtung 80 und der Entstaubungseinrichtung 60 ist eine Transporteinrichtung 70 vorgesehen, welche den Biostoff von der Siloeinrichtung 80 zu der Entstaubungseinrichtung 60 transportiert. Diese Transporteinrichtung 70 weist dabei ein (nicht gezeigtes) Transportband auf, mit dessen Hilfe der Biostoff in die Entstaubungseinrichtung 60 gefördert wird. An diese Entstaubungseinrichtung 60 schließt sich eine weitere Transporteinrichtung 65 an, welche wiederum ein Transportband aufweist, um den entstaubten Biostoff in die Vorrichtung zum Pressen 1 zu fördern.
  • 9 zeigt eine Draufsicht auf die in 8 gezeigte Vorrichtung. Man erkennt hier, dass die beiden Transporteinrichtungen 65 und 70 parallel zueinander angeordnet sind. Es wären jedoch auch schräge Anordnungen oder senkrecht zueinander stehende Richtungen der beiden Transporteinrichtungen möglich.
  • Durch die jeweils in 8 gezeigte schräge Führung der Transporteinrichtungen 65, 70 ist es möglich, die einzelnen Bestandteile der Anlage 50 jeweils auf gleicher Höhe anzuordnen. Es wäre jedoch auch möglich, die einzelnen Teileinheiten der Anlage 50 auf unterschiedlichen Höhen vorzusehen.
  • 10 zeigt eine Entstaubungseinrichtung 60 für eine erfindungsgemäße Anlage. Diese Entstaubungseinrichtung 60 weist eine Einfüllöffnung 51 auf, an welche sich die Transporteinrichtung 70 (vgl. 9) anschließt. Über diese Einfüllöffnung wird der Biostoff bzw. das Stroh in eine drehbar angeordnete Trommel eingeführt. Auf der anderen Seite kann der entstaubte Biostoff wieder ausgeführt werden. Auch der bei der Entstaubung anfallende Abfall könnte (vorzugsweise in einer weiteren Presse) gepresst bzw. pallettiert werden.
  • 11 zeigt eine Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Entstaubungseinrichtung. Man erkennt hier, dass eine Trommel 55, in deren Inneres der Biostoff eingeführt wird, eine Vielzahl von Streben 52 aufweist, an denen jeweils Leitbleche 56 angeordnet sind. Diese Leitbleche sind dabei derart schräg gestellt, dass bei einer Drehung der Trommel, hier im Uhrzeigersinn, der Biostoff in 11 von links nach rechts geführt wird. Das Bezugszeichen 57 bezieht sich auf zwischen den Streben 52 angeordnete Siebeinrichtungen, bei denen es sich beispielsweise um gelochte Körper handeln kann. Über eine Ausführeinrichtung 59 in Form eines schräg stehenden Blechs wird der Biostoff aus der Entstaubungseinrichtung 60 ausgeführt.
  • 12 zeigt eine perspektivische Darstellung der Trommel 55 der Entstaubungseinrichtung 60. Man erkennt auch hier wieder die einzelnen Streben 52, zwischen denen jeweils Siebkörper 57 mit einer Vielzahl von Öffnungen 54 angeordnet sind. Die Trommel 55 weist zwei kreisförmige Ränder 55a und 55b auf, welche über Antriebsräder 53 angetrieben werden. Das Bezugszeichen 61 bezieht sich auf eine Sensoreinrichtung, welche in einer Längsrichtung der Trommel 55 in deren Inneres blickt, um auf diese Weise den Füllstand mit dem Biostoff zu kontrollieren. Im Betrieb dreht sich die Trommel 55 vorzugsweise mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 Umdrehungen/Minute und 80 Umdrehungen/Minute, vorzugsweise zwischen 30 Umdrehungen/Minute und 60 Umdrehungen/Minute und besonders bevorzugt mit Umdrehungen im Bereich von 40 Umdrehungen/Minute. Es wären jedoch auch schnellere Umdrehungen wie beispielsweise in einer Größenordnung von 140 Umdrehungen/Minute denkbar. Der Biostoff gelangt durch eine stirnseitige Öffnung 58 aus der Trommel 55 heraus.
  • 13 zeigt eine Siloeinrichtung 80, von der aus der Biostoff weiter transportiert wird. Ein besonders geeigneter Biostoff ist wie oben erwähnt Stroh, und insbesondere Miscantus-Stroh.
  • Dieses Silo weist ebenfalls eine Auflockerungseinrichtung bzw. einen Quirl 85 auf, der in dem Silo angeordneten Biostoff umwälzt bzw. auflockert. Weiterhin ist eine Transporteinrichtung in Form eines Transportbandes 82 bzw. Kratzbodens vorgesehen, welcher den Biostoff in 13 von links nach rechts fördert. Schließlich kann der Biostoff durch eine bevorzugt trichterförmige Öffnung 88 aus der Siloeinrichtung 80 austreten. Es könnte auch ein Transportband mit Stollen vorgesehen sein.
  • 14 zeigt eine Seitenansicht der in 13 gezeigten Siloanordnung 80. Man erkennt auch hier wieder das Transportband 82, welches in einem Innenraum 83 angeordneten Biostoff fördert. Auch hier ist die Auflockerungseinrichtung 85 dargestellt, sowie der sich an den Raum 43 anschließende Ausführraum 86.
  • 15 zeigt eine Draufsicht auf einen Teil der in 13 gezeigten Vorrichtung. Man erkennt auch hier, dass die Auflockerungseinrichtung 85 eine Vielzahl von Auflockerungselementen 85a in Form von Platten aufweist, welche jeweils rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Weiterhin ist erkennbar, dass auf dem Transportboden eine Vielzahl von Kratzleisten 84 mit einem u-förmigen Profil angeordnet sind, welche zur Förderung und Auflockerung des Biostoffs dienen. Das Transportband 82 ist hier als Kettenband mit einer Vielzahl von Kettengliedern ausgestaltet.
  • 16 zeigt eine Teildarstellung der in 13 gezeigten Vorrichtung. Man erkennt auch hier die Kratzleisten 86 sowie eine Umlenkrolle 87, um welche das Transportband 82 geführt wird.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Aufnahmeraum
    3
    Einführöffnung
    5a, 5b
    Begrenzungswände
    6a, 6b, 6c, 6d
    Seitenwand
    7
    Transportband
    8
    Schiebeeinrichtung
    9
    Sensoreinrichtung
    10
    Presskörper
    11
    Hydraulikzylinder
    12, 112
    Transportleitung
    13
    Einführöffnung
    14
    Ausbringeinrichtung
    15
    Skala
    16, 116
    Ausbringkörper
    17, 117
    Zuführeinrichtung
    18
    Ausbringöffnung
    19
    Rad
    19a, 19b
    Blätter
    20
    Hydraulikeinheit
    21
    Verstelleinheit
    22, 24
    Ausnehmungen
    25
    Antriebseinrichtung
    28, 128
    Rohr
    28a
    Spalt
    30
    Klemmstück
    31
    Klemmmittel
    32
    Tellerfeder
    33
    Einstellmittel
    34
    Vorratsraum
    35
    Auflockerungseinrichtung
    35a
    Motor
    36
    Sensoreinrichtung
    37
    Skaleneinrichtung
    38, 39
    Klemmbacken
    50
    Anlage
    51
    Einlassöffnung
    52
    Streben
    53
    Antriebsräder
    54
    Öffnungen
    55
    Trommel
    55a, 55b
    kreisförmige Ränder
    57
    Siebeinrichtungen
    58
    Stirnöffnung
    59
    Ausführeinrichtung
    60
    Entstaubungseinrichtung
    61
    Sensoreinrichtung
    65
    Transporteinrichtung
    70
    Transporteinrichtung
    80
    Siloeinrichtung
    82
    Transportband
    83
    Innenraum
    84
    Kratzleiste
    85
    Quirl/Auflockerungseinrichtung
    85a
    Auflockerungselemente
    86
    Ausführraum
    87
    Umlenkrolle
    88
    trichterförmige Öffnung
    106b
    Seitenwand
    134
    rechter Vorratsraum
    A
    Ausbringrichtung
    P
    Pressrichtung
    E
    Einführrichtung
    P1
    Pfeil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3239542 A1 [0002]
    • - DE 3038839 A1 [0003]
    • - EP 0307859 B1 [0004]
    • - US 2537920 [0004]

Claims (19)

  1. Vorrichtung (1) zum Pressen von Biostoffen mit einer Einführeinrichtung (16), um den Biostoff in einen Aufnahmeraum (2) in einer vorgegebenen Einführrichtung (E) einzuführen, wobei der erste Aufnahmeraum (2) eine Einführöffnung (13) zum Einführen des Biostoffes und mehrere Seitenwände (6a, 6b, 6c, 6d) aufweist, mit einer Presseinrichtung (8) zum Pressen des Biostoffes, wobei die Presseinrichtung (8) einen in einer Pressrichtung (P) beweglichen Presskörper (10) aufweist um in dem Aufnahmeraum (2) befindlichen Biostoff zu pressen, mit einer Ausbringeinrichtung (14) zum Ausbringen des Biostoffes aus dem Aufnahmeraum (2) wobei die Ausbringeinrichtung (14) einen gegenüber dem Aufnahmeraum (2) in einer Ausbringrichtung (A) bewegbaren Ausbringkörper (16) aufweist, der den gepressten Biostoff durch eine in einer Seitenwand (6a, 6b, 6c, 6d) des Aufnahmeraums (2) angeordnete Ausbringöffnung (18) aus dem Aufnahmeraum (2) herausdrängt, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführrichtung (E) und die Pressrichtung (P) in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander stehen.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Presskörper eine der Seitenwände (6a, 6b, 6c, 6d) bewegt.
  3. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Presskörper (10) eine erste Ausnehmung (22) aufweist und die dem Presskörper (10) gegenüberliegende Seitenwand (6b) eine zweite Ausnehmung (24) aufweist, wobei der Querschnitt dieser beiden Ausnehmungen (22, 24) in einem Arbeitszustand der Vorrichtung (1) an einen Querschnitt der Ausbringöffnung (18) angepasst ist.
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (22, 24) einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt bilden.
  5. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Ausbringöffnung (18) ein Rohr (28) anschließt, durch welches der gepresste Biostoff transportierbar ist, wobei einen Innenquerschnitt dieses Rohrs (28) veränderbar ist.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr (28) zwei Schlitze (28a, 28b) aufweist um den Innenquerschnitt des Rohrs (28) zu verändern.
  7. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen weiteren Aufnahmeraum (102) zur Aufnahme des Biostoffes aufweist und eine zweite Ausbringungseinrichtung (114), zum Ausbringen des Biostoffes aus diesem Aufnahmeraum (102).
  8. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Antriebseinrichtung (25) aufweist, welche beide Ausbringungseinrichtungen (14, 114) bewegt.
  9. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen oberhalb des Aufnahmeraums (2) vorgesehenen Vorratsraum (34) zum Bevorraten des Biostoffes aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Befüllungseinrichtung aufweist, um den Vorratsraum (34) zu befüllen.
  11. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) oberhalb des Aufnahmeraums (2) eine drehbare Auflockerungseinrichtung (35) für den Biostoff aufweist.
  12. Anlage (50) zum Pressen von Biostoffen mit einer Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche und einer Entstaubungsvorrichtung (60) für den Biostoff.
  13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Entstaubungsvorrichtung (60) eine drehbare Aufnahmetrommel (55) aufweist, in welche der Biostoff einführbar ist.
  14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmetrommel (55) eine Umfangswandung (57) mit einer Vielzahl von Öffnungen (54) aufweist.
  15. Anlage nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche 13 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Innenwandung der Umfangswandung (57) eine Vielzahl von Umlenkkörpern (56) angeordnet ist.
  16. Verfahren zum Pressen von Biostoffen mit den Schritten – Einführen des Biostoffes in einen Aufnahmeraum (2) in einer Einführrichtung (E); – Pressen des Biostoffs in dem Aufnahmeraum, wobei der Biostoff in einer Pressrichtung (P) gepresst wird; – Ausbringen des gepressten Biostoffs durch eine in einer Seitenwand des Aufnahmeraums vorgesehene Ausbringöffnung (18), wobei das Ausbringen entlang einer Ausbringrichtung (A) erfolgt. dadurch gekennzeichnet, dass die Pressrichtung und die Einführrichtung (E) in einem von 0° verschiedenen Winkel zueinander verlaufen.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der gepresste Biostoff in ein sich an die Ausbringöffnung anschließendes Rohr (28) gedrängt wird und innerhalb dieses Rohres durch eine Querschnittsverringerung des Rohres (28) gepresst wird.
  18. Verfahren nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Biostoff vor dem Pressen gereinigt wird.
  19. Verfahren nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Biostoff vor dem Pressen getrocknet wird.
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