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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Signalisierung
der Öffnung
einer Tür
eines Kraftfahrzeugs, unter Verwendung bereits vorhandener elektronischer
Einrichtungen des Kraftfahrzeugs, wobei die Signalisierung über wenigstens
eine am Heck des Kraftfahrzeugs angeordnete Beleuchtungseinrichtung
erfolgt. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Einrichtung zur
Signalisierung der Öffnung einer
Tür eines
Kraftfahrzeugs.
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Bei
der Öffnung
einer Tür
eines Kraftfahrzeugs entsteht häufig
ein Gefahrenmoment, wodurch es zu Unfällen zwischen an dem Kraftfahrzeug
vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern und der Tür des Fahrzeugs kommen kann.
Auch kommt es vor, dass eine nach dem Öffnen der Tür aus dem Kraftfahrzeug aussteigende
Person von einem an dem Kraftfahrzeug vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer
verletzt wird, falls dieser Verkehrsteilnehmer die Öffnung der Tür zu spät bemerkt
und daher nicht rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann. Daher
besteht in der Praxis der Bedarf, dass die Öffnung einer Tür eines Kraftfahrzeugs
derart erfolgt, dass der übrige
Verkehr diese Öffnung
rechtzeitig wahrnehmen kann, um zum Verhindern von Unfällen rechtzeitig
reagieren zu können.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 295 50 745 U1 ist ein neuartiger Multifunktionsschalter
für Omnibusse
bekannt, welcher durch den Fahrer aktiviert werden kann, um eine
Schulbusschaltung auszulösen.
Hierdurch wird bewirkt, dass immer dann, wenn eine Tür geöffnet wird,
die Warnblinklichter aufleuchten und sobald alle Türen geschlossen sind,
die Blinklichter wieder ausgehen. Bei dieser Schulbusschaltung besteht
jedoch einzig und alleine die Absicht sämtliche Warnblinklichter einzuschalten, um
somit das Ein- und Aussteigen zu signalisieren.
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Aus
der
DE 196 06 540
A1 ist ferner eine Sicherheits- und Komfortbeleuchtung
für Kraftfahrtzeuge
bekannt, welche eine zusätzliche
Beleuchtung des Ein- und Ausstiegs bereiches offenbart. Hierzu ist vorgesehen,
dass die zusätzliche
Leuchteneinheit beispielsweise an den Fahrzeugtüren zu befestigen oder bei
rahmenlosen Fenstern an der Glasscheibe zu montieren ist. Die Leuchteinheit
dient vorrangig zur besseren Ausleuchtung des Ein- und Ausstiegsbereiches
und wird mit der Fahrzeugtüre
verschwenkt.
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Durch
den bekannten Stand der Technik sind jedoch Umbaumaßnahmen
verbunden mit teilweise zusätzlichen
Leuchteinheiten bekannt, welche zu einer Kostensteigerung führen. Soweit
die Einschaltung sämtlicher
Warnblinklichter bei einer Schulbusschaltung vorgesehen ist, handelt
es sich um einen allgemeinen Warnhinweis für ein Gefahrenpotential.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Signalisierung
der Öffnung
einer Tür
eines Kraftfahrzeugs bereit zu stellen, welches die Gefahr von Unfällen beim Öffnen der
Tür weitestgehend
reduziert.
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Diese
Aufgabe wird lösungsgemäß durch das
Verfahren nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Das
Verfahren wird zur Signalisierung der Öffnung einer Tür eines
Kraftfahrzeugs unter Verwendung bereits vorhandener elektronischer
Einrichtungen des Kraftfahrzeugs durchgeführt, wobei die Signalisierung über wenigstens
eine am Heck des Kraftfahrzeugs angeordnete Beleuchtungseinrichtung
erfolgt. Durch diese Art der Signalisierung wird dem Verkehr deutlich
angezeigt, dass eine Tür
des Kraftfahrzeugs geöffnet
wird, sodass ein entsprechender Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zum Verhindern
einer Unfallgefahr auf die Signalisierung und die damit verbundene
Türöffnung reagieren
kann.
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Zur
Realisierung des Verfahrens werden bevorzugt bereits vorhandene
elektronische Einrichtungen des Kraftfahrzeugs verwendet, sodass
beispielsweise eine Nachrüstung
bereits vorhandener Kraftfahrzeuge kostengünstig auf einfache Art und
Weise erfolgen kann. Beispielsweise kann eine Sensoreinheit verwendet
werden, welche üblicherweise
bereits an einer Tür
oder auch an einem Türgriff
vorhanden ist oder dieser beziehungsweise mit diesem zusammenwirkt,
durch welche ein Signal an eine Verarbeitungseinheit, wie zum Beispiel
einen Bordcomputer, gesendet werden kann, welche daraufhin mittels
eines geeigneten Programms oder einer geeigneten Elektronik ein
Signalisierungssignal generieren und an wenigstens eine am Heck
des Kraftfahrzeugs angeordnete Beleuchtungseinrichtung senden kann, welche
darauf hin ein Lichtsignal abgibt, welches den übrigen Verkehr vor der Öffnung der
Tür warnt.
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Die
vorliegende Erfindung soll aber nicht allein auf eine Signalisierung
am Heck eines Kraftfahrzeugs beschränkt sein, sondern es kann ebenso gleichzeitig
eine Signalisierung an der Front und an dem Heck des Kraftfahrzeugs
erfolgen, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn ein entsprechendes
Kraftfahrzeug in einer sehr schmalen Straße geparkt ist, sodass beim Öffnen der
Tür auch
für den Gegenverkehr
eine Gefahr von Unfällen
besteht. Meist tritt in der Praxis jedoch der Fall ein, dass sich im
Gefahrenbereich der Tür
befindliche Verkehrsteilnehmer vorwiegend von hinten dem Kraftfahrzeug nähern, weshalb
eine Signalisierung einer Türöffnung vor
allen Dingen am Heck eines Kraftfahrzeugs erfolgen sollte.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung blinkt die Beleuchtungseinrichtung
beim Öffnen
der Tür
für eine
vorbestimmte Zeit konstant oder mit einer vorgegebenen Frequenz
auf. Auch sind verschiedene unregelmäßige Blinkintervalle denkbar,
welche die Signalisierung der Türöffnung derart
erzeugen, dass der Verkehr ausreichend vor der Türöffnung gewarnt wird. Das entsprechende
Signalisierungssignal, welches die Beleuchtungseinrichtung steuert,
wird vorzugsweise über
eine bereits am Kraftfahrzeug vorhandene Verarbeitungssoftware oder
-elektronik erzeugt, wobei vorstellbar ist, dass diese Verarbeitungseinrichtungen
den jeweiligen Anforderungen anpassbar sind, beispielsweise das
unterschiedliche Verarbeitungsprogramme auf ihnen installierbar
sind, um den jeweiligen Anforderungen an das Signalisierungsverfahren
gerecht zu werden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
als Beleuchtungseinrichtung wenigstens eine Rückleuchte, wenigstens eine Bremsleuchte,
wenigstens ein Fahrtrichtungsanzeiger, wenigstens ein Rückfahrscheinwerfer,
wenigstens eine Nebelschlussleuchte und/oder wenigstens eine zusätzliche
Leuchte des Kraftfahrzeugs verwendet werden. Welche dieser Ausgestaltungen
gewählt wird,
hängt von
den jeweiligen Wünschen
und Anforderungen ab, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Signalisierung
eine ausreichende Warnfunktion für den
Verkehr aufweisen sollte. Zudem ist denkbar, dass Kombinationen
der vorgenannten Beleuchtungseinrichtungen abwechselnd, nacheinander
oder mit unterschiedlichen Frequenzen aufblinken.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung erfolgt die Signalisierung
an der Seite des Hecks, die der Seite, an der die Tür geöffnet wird,
am nächsten
ist. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist deshalb
von Vorteil, weil nicht nur der das Kraftfahrzeug umgebende Verkehr
vor einer Türöffnung gewarnt
wird, sondern das gleichzeitig die Signalisierung anzeigt, an welcher
Seite des Kraftfahrzeugs eine Tür
geöffnet
wird, was insbesondere die Warnfunktion des erfindungsgemäßen Verfahrens
weiter verbessert. Auch bei dieser Ausgestaltung ist es natürlich denkbar,
dass die Signalisierung nicht nur am Heck, sondern auch an der Front
des Kraftfahrzeugs erfolgt, um auch von vorne auf ein parkendes
Kraftfahrzeug zukommende Verkehrsteilnehmer vor einer Türöffnung zu
warnen.
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Es
wird weiter vorgeschlagen, dass die Signalisierung bei Betätigung eines
inneren Türöffners erfolgt.
Unter dem inneren Türöffner sind
die üblicherweise
vorhandenen Betätigungshebel
an der Innenseite von Kraftfahrzeugtüren zu verstehen, welche bei
Betätigung
eine Entriegelung der Tür
erzeugen, nach der eine Öffnung
der Tür
erfolgen kann. Dabei kann die Signalisierung beispielsweise bereits bei
Berührung
eines solchen Betätigungshebels durch
einen Kontaktsensor oder auch erst bei Betätigung des Betätigungshebels
erfolgen. Alternativ zu dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist
denkbar, dass die Signalisierung nicht durch Betätigung eines inneren Türöffners,
sondern durch eine beginnende Verschwenkung der Tür initiiert
wird, welche mittels einer geeigneten Sensoreinheit feststellbar
ist. Welche dieser Ausgestaltungen gewählt wird, hängt von den jeweiligen Anforderungen
an das Verfahren ab.
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Die
obige Aufgabe wird weiter durch eine Einrichtung zur Signalisierung
der Öffnung
einer Tür eines
Kraftfahrzeugs realisiert, aufweisend wenigstens eine Sensoreinheit,
eine damit elektrisch verbundenen Verarbeitungseinheit und zumindest
eine mit dieser elektrisch verbundenen Signalisierungseinheit, wobei
die Signalisierungseinheit durch mindestens eine Beleuchtungseinrichtung
am Heck des Kraftfahrzeugs gebildet ist.
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Als
Sensoreinheit kann hier eine bereits vorhandene Sensoreinheit zur
Erfassung der Lage der Tür
eines Fahrzeugs oder auch eine zusätzliche Sensoreinheit verwendet
werden, welche an einer geeigneten Position im Bereich der Tür angeordnet
werden kann. Ebenso kann bei der Verarbeitungseinheit auf eine bereits
vorhandene Verarbeitungseinheit des Kraftfahrzeugs, wie beispielsweise
einen Bordcomputer, zurückgegriffen
werden, jedoch ist es auch denkbar, dass ein Kraftfahrzeug mit einer
zusätzlichen
Verarbeitungseinheit ausgestattet wird. Des Weiteren wird eine Signalisierungseinheit
verwendet, welche durch eine Beleuchtungseinrichtung am Heck des
Kraftfahrzeugs gebildet ist, die üblicherweise bereits an dem
Kraftfahrzeug vorhanden ist. Bevorzugt wird gänzlich auf bereits vorhandene
elektrische Einrichtungen des Kraftfahrzeugs zurückgegriffen, wodurch beispielsweise
eine Nachrüstung
von bereits vorhandenen Kraftfahrzeugen oder eine Ausstattung neuer
Kraftfahrzeuge mit der Einrichtung kostengünstig und auf einfache Art
und Weise erfolgen kann.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass die Sensoreinheit am Türblatt, an der Türzarge und/oder
an einem inneren Türöffner wenigstens
einer Tür
angeordnet ist. Welche dieser Anordnungen gewählt wird, hängt von den jeweiligen Anforderungen
an die Einrichtung ab, wobei zudem eine entsprechende Sensoreinheit
zumindest an der Fahrertür
eines Kraftfahrzeugs angeordnet werden sollte, da diese meist dem übrigen Kraftfahrzeugverkehr
zugewandt ist und am häufigsten
frequentiert wird. In vorteilhafter Weise sind jedoch alle seitlichen
Türen eines
Kraftfahrzeugs mit einer entsprechenden Sensoreinheit ausgestattet,
um eventuelle Verkehrsteilnehmer an allen Seiten des Kraftfahrzeugs
vor einer Türöffnung und der
dadurch entstehenden Unfallgefahr zu warnen.
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Bis
hierher wird bereits deutlich, dass das Verfahren und die Einrichtung
dazu geeignet sind, die bei Öffnung
einer Tür
eines Kraftfahrzeug entstehende Gefahr von Unfällen weitestgehend zu reduzieren, wobei
insbesondere die Möglichkeit
besteht, bereits vorhandene Fahrzeuge wie auch neu gefertigte Fahrzeuge
kostengünstig
und auf einfache Art und Weise zur Durchführung des Verfahrens weiter-
beziehungsweise auszubilden oder mit einer erfindungsgemäßen Einrichtung
auszustatten. Dabei sind die verschiedensten Kombinationen der im
Vorhergehenden beschriebenen Ausgestaltungen denkbar, um ein Verfahren
beziehungsweise eine Einrichtung zur Signalisierung der Öffnung einer
Tür eines
Kraftfahrzeugs bereit zu stellen, welches den das Kraftfahrzeug
umgebenden Verkehr zur weitestgehenden Reduzierung einer Unfallgefahr
warnt.
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Weitere
Vorteile und Merkmale werden im Folgenden anhand der Figur beschrieben.
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Dabei
zeigt
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1 ein
schematisches Ausführungsbeispiel
für das
erfindungsgemäße Verfahren
und für
die erfindungsgemäße Einrichtung.
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In 1 ist
ein schematisches Ausführungsbeispiel
für das
erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Einrichtung
gezeigt, welche anhand eines schematisch dargestellten Kraftfahrzeugs 1 erläutert werden
soll. Das Kraftfahrzeug 1 weist Beleuchtungseinrichtungen 2, 3, 4 und 5 auf,
wobei die Beleuchtungseinrichtung 2 und 3 an der
Front und die Beleuchtungseinrichtungen 3 und 4 am
Heck des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet sind. Die Beleuchtungseinrichtungen 2, 3, 4 und 5 sind
mit einer Verarbeitungseinheit 6 verbunden, welche beispielsweise durch
eine bereits am Kraftfahrzeug 1 vorhandene Einrichtung,
wie beispielsweise einen Bordcomputer, gebildet ist. Mittels dieser
Verarbeitungseinheit 6 können Signalisierungssignale
generiert und an zumindest eine der jeweiligen Beleuchtungseinrichtungen 2, 3, 4 und 5 gesendet
werden, um ein einer bestimmten Funktion entsprechendes Signal zu
erzeugen. Zur Verarbeitung kann die Verarbeitungseinheit 6 mit
einer Verarbeitungselektronik oder auch mit einem entsprechenden
Verarbeitungsprogramm versehen sein, um die gewünschte Funktion ausführen zu können. Die
Verarbeitungseinheit 6 ist des Weiteren über eine
Verbindung 11 mit einer Sensoreinheit 12 verbunden,
welche zur Detektion der Lage der Fahrertür 13 vorgesehen ist.
Statt der abgebildeten Anordnung der Sensoreinheit 12 im
Schanierbereich der Fahrertür 13,
kann die Sensoreinheit 12 auch alternativ an dem inneren
Türöffner 14 angeordnet sein,
um eine bevorstehende Öffnung
der Fahrertür 13 bei
Betätigung
des inneren Türöffners 14 zu
detektieren. Wie durch die Striche 15 angedeutet, wird die Öffnung der
Fahrertür 13 mittels
der Beleuchtungseinrichtungen 2 und 4 signalisiert,
sodass beispielsweise ein auf der linken Seite des Kraftfahrzeugs 1 vorbeifahrender
Verkehrsteilnehmer ausreichend vor der Öffnung der Fahrertür 13 und
der damit verbundenen Unfallgefahr gewarnt wird. Zur Signalisierung
wird dabei zuerst mittels der Sensoreinheit 12 die Lage,
beziehungsweise die Lageänderung, der
Fahrertür 13 detektiert,
woraufhin die Sensoreinheit 12 ein Detektionssignal generiert
und über
die Verbindung 11 an die Verarbeitungseinheit 6 weitergibt.
Die Verarbeitungseinheit 6 generiert auf Basis des Detektionssignals
ein Signalisierungssignal mit gewünschter Signalisierungsfrequenz,
welches dann über
einen entsprechende Verbindung 7, 8, 9 und/oder 10 an
die gewünschte
Beleuchtungseinrichtung 2, 3, 4 beziehungsweise
5 weiter gegeben wird, um die Öffnung
der entsprechenden Tür
derart zu signalisieren, dass der das Kraftfahrzeug 1 umgebende
Verkehr ausreichend gewarnt wird.
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In
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel erfolgt die
Signalisierung beispielsweise auf der Seite des Kraftfahrzeugs 1,
auf der die Öffnung
der Tür,
hier der Fahrertür 13 erfolgt,
sodass dem das Kraftfahrzeugs 1 umgebenden Verkehr gleichseitig angezeigt
wird, auf welcher Seite des Kraftfahrzeugs 1 eine Türöffnung erfolgt,
was die Warnfunk tion der Einrichtung beziehungsweise des Verfahrens
verbessert. Soweit auf der Beifahrerseite ebenfalls eine Signalisierung,
beispielsweise für
Radfahrer gewünscht
wird, kann durch Einbau von weiteren Sensoren der Funktionsumfang
erhöht
werden.
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Beleuchtungseinrichtung
- 3
- Beleuchtungseinrichtung
- 4
- Beleuchtungseinrichtung
- 5
- Beleuchtungseinrichtung
- 6
- Verarbeitungseinheit
- 7
- Verbindung
- 8
- Verbindung
- 9
- Verbindung
- 10
- Verbindung
- 11
- Verbindung
- 12
- Sensoreinheit
- 13
- Fahrertür
- 14
- Innerer
Türöffner
- 15
- Strich