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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Betätigung einer
Nutzfahrzeug-Standlichtbeleuchtung,
bei der Positionslampen im Front- und Heckbereich sowie Seitenmarkierungslampen
an beiden Seiten des Nutzfahrzeugs vorgesehen sind, und welche mittels
einer Schalteinrichtung ein- und ausgeschaltet werden kann.
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Bei
Personenkraftwagen ist es möglich,
das linke oder rechte Standlicht separat von Hand einzuschalten
und während
der gesamten Parkzeit eingeschaltet zu lassen. Bei einem Nutzfahrzeug,
insbesondere Lastkraftwagen kann nur die gesamte Standlichtbeleuchtung
ein- oder ausgeschaltet werden. Eine seitenbezogene Beleuchtung
ist nicht möglich.
Aufgrund ihrer Bauart haben Nutzfahrzeuge jedoch eine aufwendige
Standlichtbeleuchtung. Hierzu zählen
obere und untere Positionslampen am Heck und an der Frontseite des
Nutzfahrzeugs sowie Seitenmarkierungsleuchten an beiden Fahrzeugseiten. Diese
Standlichtbeleuchtung hat daher einen sehr hohen Stromverbrauch.
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Aus
DE 296 07 987 U1 ist
es für
Personenkraftwagen bekannt, für
das Stand- bzw. Parklicht bei im Dunkeln abgestellten Fahrzeug eine
durch das Scheinwerferlicht eines sich nähernden Fremdfahrzeugs betätigte Einschaltautomatik
vorzusehen. Bei einem sich nähernden
Fremdfahrzeug wird das Stand- oder Parklicht für eine bestimmte Zeitdauer, beispielsweise
ca. 2 bis 5 min ein- und dann wieder ausgeschaltet. Eine derartige
Einschaltmechanik würde
jedoch bei einem Nutzfahrzeug weiterhin zu einem relativ hohen Stromverbrauch
führen,
da, wie schon erläutert,
die Standlichtbeleuchtung eine große Anzahl an Positionslampen
und Markierungsleuchten aufweist. Vor allem an Standorten, an denen Verkehr
herrscht, würde
das häufige
Ein- und Ausschalten der Standlichtbeleuchtung zu einem hohem Stromverbrauch
führen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Betätigung einer
Nutzfahrzeug-Standlichtbeleuchtung zu schaffen, durch welche eine
rechtzeitige Erkennung des parkenden Nutzfahrzeugs durch den Fahrer
eines sich nähernden
Fremdfahrzeugs bei verringertem Stromverbrauch erreicht wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß beim Verfahren
durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und bei der Vorrichtung
durch die Merkmale des Patentanspruches 2 gelöst.
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Bei
der Erfindung ist die Standlichtbeleuchtung des abgestellten bzw.
parkenden Nutzfahrzeugs auch bei geringen Sichtverhältnissen
insbesondere Dunkelheit zunächst
ausgeschaltet. Ein sich näherndes
Fremdfahrzeug wird frühzeitig
in einem bestimmten Abstand, der etwa 150 m betragen kann, erfasst und
innerhalb dieses Abstandes wird die Annäherungsrichtung des Fremdfahrzeugs
ermittelt. In Abhängigkeit
von der Annäherungsrichtung
werden dann am stehenden Nutzfahrzeug selektiv nur die vom Fremdfahrzeug
aus einsehbaren Bestandteile der Standlichtbeleuchtung für eine bestimmte
Zeitdauer, insbesondere so lange bis das Fremdfahrzeug vorbeigefahren
ist, eingeschaltet.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind eine Helligkeitssensoreinrichtung zur Erfassung der Lichtverhältnisse
in der Fahrzeugumgebung sowie eine Objektsensoreinrichtung zur Erfassung
eines sich dem stehenden Nutzfahrzeug näherndes Fremdfahrzeugs mit
einer bestimmten Reichweite von beispielsweise etwa 150 m vorgesehen.
Hierdurch wird eine frühzeitige
Aktivierung der selektiv einzuschaltenden Beleuchtungskomponenten
erreicht. Bei einer durch Fahrzeuglicht aktivierten Einschaltautomatik
ist die Reichweite bedeutend geringer und auf den Sichtbereich des
Fahrzeuglichtes des sich annähernden
Fahrzeugs zwischen ca. 50 m bis 60 m und darunter beschränkt.
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Bei
der Erfindung besitzt die Objektsensoreinrichtung zur Erfassung
des sich annähernden Fremdfahrzeugs
Objekterkennungssensoren und in bevorzugter Weise Radarsensoren,
welche in herkömmlicher
Weise im MHz- oder GHz-Bereich arbeiten und die oben angesprochene
gewünschte
große Reichweite
haben. Ferner sind die Sensoren der Objektsensoreinrichtung so ausgestaltet,
dass mit ihnen die Annäherungsrichtung
des Fremdfahrzeuges erfasst werden kann.
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Die
Helligkeitseinrichtung und die Objektsensoreinrichtung sind an eine
Auswerteeinrichtung angeschlossen, welche bei festgestellten geringen Sichtverhältnissen
die Schalteinrichtung zum selektiven automatischen Einschalten der
Positionslampen und Seitenmarkierungslampen ansteuert. Die selektive
Ansteuerung erfolgt in Abhängigkeit
von der Näherungsrichtung
des Fremdfahrzeugs, so dass nur die vom Fremdfahrzeug einsehbaren
Beleuchtungskomponenten eingeschaltet werden. Die Einschaltzeit
kann auf eine vorbestimmte Zeit begrenzt sein. Es ist jedoch auch
möglich,
mit Hilfe der Sensoren der Objektsensoreinrichtung den Zeitpunkt
festzustellen, bei welchem das Fremdfahrzeug sich vom stehenden
Nutzfahrzeug wieder entfernt, und dabei oder beim Verlassen der
Reichweite der Objektsensoreinrichtung die eingeschalteten Lampen
auszuschalten.
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Vorzugsweise
besitzt die Objektsensoreinrichtung Objekterkennungssensoren, insbesondere in
Form von Radarsensoren, welche den Bereich vor der Frontseite und
den Bereich hinter der Heckseite des Nutzfahrzeugs in einem bestimmten
Winkelbereich erfassen können.
Der Winkelbereich ist so bemessen, dass er innerhalb der gewünschten
Reichweite eine Straßenbreite
bzw. Fahrbahnbreite etwa abdeckt.
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Mit
der Erfindung lässt
sich der Energiehaushalt für
die Standlichtbeleuchtung so gering wie möglich halten. Für andere
Verkehrsteilnehmer wird eine Reizüberflutung der Augen durch
unnötig
eingeschaltete Lichtquellen verringert. Stehende Nutzfahrzeuge werden
nur bei schlechten Sichtverhältnissen und
bei Bedarf beleuchtet. Nur wichtige „Hindernisse" werden dem Verkehrsteilnehmer
sichtbar gemacht.
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Anhand
der Figuren wird die Erfindung noch näher erläutert.
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Es
zeigt
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1 bis 6 verschiedene
Standlichtbeleuchtungen eines Ausführungsbeispiels an einem stehenden
Nutzfahrzeug, insbesondere Lastkraftwagen; und
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7 ein
Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung.
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In
den 1 bis 6 ist ein Lastkraftwagen dargestellt,
bei welchem ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Betätigung einer
Nutzfahrzeug-Standlichtbeleuchtung
vorgesehen ist. Der Lastkraftwagen 1 ist am rechten Rand
einer zweispurigen Fahrbahn abgestellt. Als Standlichtbeleuchtung
besitzt das Fahrzeug im Frontbereich obere und untere Positionsleuchten
an der rechten und linken Fahrzeugseite. Am Heck besitzt der Lastkraftwagen 1 obere
und untere Positionsleuchten 3 an der linken und rechten
Fahrzeugseite. Ferner gehören
zur Standlichtbeleuchtung Seitenmarkierungslampen 4, welche
in bestimmten Abständen
an der rechten und linken Längsseite
des Fahrzeugs angeordnet sind.
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Ferner
besitzt die am Lastkraftwagen 1 vorgesehene automatische
Betätigungseinrichtung
der Standlichtbeleuchtung eine Helligkeitssensoreinrichtung 7,
welche beispielsweise am oder im Fahrerhaus des Lastkraftwagens 1 oder
an einer anderen geeigneten Stelle, beispielsweise im Bereich der Fahrlichteinrichtung
angeordnet ist. Diese kann wenigstens einen Sensor zum Erkennen
der Lichtverhältnisse
in der Umgebung des abgestellten Lastkraftwagens 1 erkennen
und gibt hierzu ein entsprechendes elektrisches Signal ab.
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Dieses
elektrische Signal wird an eine Auswerteeinrichtung 6 (7)
geliefert. An die Auswerteeinrichtung 6 ist ferner eine
Objektsensoreinrichtung 8 angeschlossen, welche am Heck
des Fahrzeugs und an der Frontseite des Fahrzeugs angeordnet ist
und Objektsensoren beinhaltet, die das Annähern eines Fremdfahrzeugs 9 erfassen
können.
Die Objektsensoren haben eine Reichweite von ungefähr 150 m
und erfassen vor der Frontseite und hinter der Heckseite des Fahrzeugs
Winkelbereiche, welche zumindest eine zwei- oder auch mehrspurige
Fahrbahn überdecken,
wie es schematisch aus den 1 bis 6 zu
erkennen ist.
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Die
Objektsensoren sind vorzugsweise als Radarsensoren ausgebildet.
Hierdurch ist es möglich,
frühzeitig
ein sich näherndes
Fremdfahrzeug zu erkennen und rechtzeitig eine an die Auswerteschaltung 6 angeschlossene
Schalteinrichtung 5 für
das selektive Einschalten der Lampen und Leuchten der Standlichtbeleuchtung
zu aktivieren.
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Die
Objektsensoreinrichtung 8 ist in der Lage, innerhalb des
Erfassungsbereiches auch die Näherungsrichtung
des Fremdfahrzeugs zu erkennen und entsprechende elektrische Signale
an die Auswerteeinrichtung 6 zu liefern. Beispielsweise
lässt die Näherungsrichtung
des Fremdfahrzeugs 9 sich aus zeitlich aufeinanderfolgenden
Positionssignalen oder Positionsdaten ermitteln. Die Auswerteeinrichtung 6 steuert
in Abhängigkeit
von diesen Signalen oder Daten die Schalteinrichtung 5 an,
welche dann die für den
Fahrer des Fremdfahrzeugs maßgeblichen
Lampen und Leuchten der Standlichtbeleuchtung zur Erkennung des
stehenden Nutzfahrzeugs einschaltet. Anhand der 1 bis 6 wird
dies noch näher
erläutert.
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In
der 1 nähert
sich das Fremdfahrzeug 9 von hinten auf der Fahrspur, auf
welcher der parkende Lastkraftwagen 1 steht. Sobald das
Fremdfahrzeug 9 in die Reichweite der Objektsensoreinrichtung 8,
welche den Bereich hinter dem Heck des Fahrzeugs erfasst, kommt,
wird von der Objektsensoreinrichtung auch die Annäherungsrichtung
des Fremdfahrzeugs 9 ermittelt. Solange das Fremdfahrzeug 9 sich
direkt auf das Heck des parkenden Lastkraftwagen 1 zu bewegt,
leuchten die Positionslampen 3 am Heck des Fahrzeugs auf.
Es kann sich hier um obere und untere Positionslampen an der rechten und
linken Fahrzeugseite handeln.
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Sobald
das sich nähernde
Fremdfahrzeug 9 die Spur wechselt und auf der Überholspur,
wie es in 2 dargestellt ist, weiterfährt, wird
diese Richtungsänderung
von der Objektsensoreinrichtung 8 am Heck des Fahrzeug
erkannt und es werden entsprechende elektrische Signale an die Auswerteeinrichtung 6 geliefert.
Die Auswerteeinrichtung 6 steuert dann die Schalteinrichtung 5 derart
an, dass die Positionslampen 3 am Heck des Fahrzeugs eingeschaltet
bleiben und ferner die Seitenmarkierungslampen 4 auf der
linken Seite des Fahrzeugs, welche zur Überholspur gerichtet ist, eingeschaltet
werden. Vorzugsweise werden alle Seitenmarkierungslampen 4 eingeschaltet,
wie es aus 2 zu ersehen ist.
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Sobald
das Fremdfahrzeug 9 den Bereich hinter dem Heck des Lastkraftwagens 1 verlassen hat
und sich seitlich vom Lastkraftwagen auf der Überholspur befindet (3),
wird dies von der Objektsensoreinrichtung 8 am Heck des
Lastkraftwagens 1 erkannt und es werden die Positionslampen 3 am
Heck des Lastkraftwagens 1 ausgeschaltet. Ferner werden
die Positionslampen 2 an der Frontseite des Lastkraftwagens
an der linken, der Überholspur zugewandten
Seite des Lastkraftwagens eingeschaltet.
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Das
Fremdfahrzeug 9 fährt
am parkenden Lastkraftwagen 1 vorbei und wechselt in die
Fahrspur, in welcher der Lastkraftwagen 1 abgestellt ist (4).
Das Fremdfahrzeug 9 wird dabei von der Objektsensoreinrichtung 8 an
der Frontseite des Lastkraftwagens 1 erfasst. Zu diesem
Zeitpunkt werden die Seitenmarkierungslampen 4 und auch
die vorderen linken Positionslampen 2 am Lastkraftwagen
wieder ausgeschaltet. Es ist auch möglich, nach einer bestimmten
Zeitdauer, welche erfahrungsmäßig für den Überholvorgang
des Fremdfahrzeuges 9 am stehenden Fahrzeug erforderlich
ist, alle eingeschalteten Lampen der Standlichtbeleuchtung auszuschalten.
Diese Zeitdauer kann beispielsweise 1 min oder weniger betragen.
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Nähert sich
das Fremdfahrzeug 9 schräg von hinten, beispielsweise
am Anfang einer Kurve dem Heck des abgestellten Lastkraftwagens 1 oder
auf der Überholspur,
wird die Annäherungsrichtung
des Fremdfahrzeugs 9 von der Objektsensoreinrichtung 8 am
Heck des Fahrzeugs erkannt, sobald das Fremdfahrzeug 9 deren
Reichweite erreicht hat. Es werden dann sowohl die Positionslampen 3 am
Heck als auch die Seitenmarkierungslampen 4 auf der linken
der Überholspur
zugewandeten Seite des Lastkraftwagens 1 eingeschaltet.
Dies erfolgt in Abhängigkeit
von den Sensorsignalen, welche die Objektsensoreinrichtung 8 an
die Auswerteeinrichtung 6 geliefert hat. Nachdem das Fremdfahrzeug 9 beim
Weiterfahren den stehenden Lastkraftwagen überholt hat, wie es in 4 dargestellt
ist, werden die eingeschalteten Lampen der Standlichtbeleuchtung
wieder ausgeschaltet. Dies kann spätestens nachdem das Fremdfahrzeug 9 die
Reichweite der Objektsensoreinrichtung 8 an der Frontseite
des Lastkraftwagens verlassen hat, geschehen. Das Ausschalten kann auch
früher
erfolgen, beispielsweise sobald das Fremdfahrzeug die Fahrspur erreicht
hat, in welcher der Lastkraftwagen 1 abgestellt ist, oder,
wie schon erläutert,
nach einer vorbestimmten Zeitdauer gerechnet vom selektiven Einschalten
der einzelnen Beleuchtungskomponenten der Standlichtbeleuchtung.
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Sobald
ein Fremdfahrzeug 9 auf der Gegenfahrbahnspur sich dem
abgestellten Lastkraftwagen 1 von vorne nähert, wird
das Fremdfahrzeug 9 von der Objektsensoreinrichtung 8 an
der Frontseite des Lastkraftwagens 1 bei Erreichen der
Reichweite erfasst. In diesem Fall werden, wie aus 6 zu
ersehen ist, die linken und rechten Positionslampen an der Frontseite
des Lastkraftwagens 1 sowie die Seitenmarkierungslampen 4 an
der der Gegenfahrbahn zugewandten Seite des Lastkraftwagens eingeschaltet.
Dies erfolgt ebenfalls in Abhängigkeit
von entsprechenden Signalen der Objektsensoreinrichtung 8.
In Abhängigkeit
davon steuert die Auswerteeinrichtung 6 die Schalteinrichtung 5,
welche, wie erläutert,
selektiv die erforderlichen Lampen der Standlichtbeleuchtung einschaltet.
Sobald das Fahrzeug 9 in den Heckbereich des abgestellten
Lastkraftwagens 1 kommt und spätestens nachdem das Fremdfahrzeug 9 die
Reichweite der am Heck vorgesehenen Objektsensoreinrichtung 8 verlassen
hat, werden die eingeschalteten Lampen der Standlichtbeleuchtung
wieder ausgeschaltet.
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Die
Auswerteeinrichtung 6, welche auch Steuereigenschaften
zur Steuerung der Schalteinrichtung 5 aufweist, arbeitet
vorzugsweise rechnergestützt
und kann Bestandteil des Bordrechners des Lastkraftwagens sein.
Auch die Schalteinrichtung 5 kann als Schaltelektronik,
gegebenenfalls mit entsprechend ausgebildeten Leitungshalbleiterschaltern ausgebildet
sein.
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- 1
- Lastkraftwagen
- 2
- Positionslampen
an der Frontseite des Lastkraftwagens
- 3
- Positionslampen
am Heck des Lastkraftwagens
- 4
- Seitenmarkierungslampen
- 5
- Schalteinrichtung
- 6
- Auswerteeinrichtung
- 7
- Helligkeitssensoreinrichtung
- 8
- Objektsensoreinrichtung
- 9
- Fremdfahrzeug