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DE102008006803A1 - Verfahren zum Beladen eines Frachtraums - Google Patents

Verfahren zum Beladen eines Frachtraums Download PDF

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P7/00Securing or covering of load on vehicles
    • B60P7/06Securing of load
    • B60P7/135Securing or supporting by load bracing means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Bei einem Verfahren zum Beladen eines Frachtraumes (4), insbesondere eines Transportfahrzeuges (1), wird in dem Frachtraum (4) eine Mehrzahl von Ladegütern (5) angeordnet. Zwischen zumindest zwei Ladegütern (5) wird ein Platzhalter (7, 7.1) eingesetzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Beladen eines Frachtraums, insbesondere eines Transportfahrzeuges, wobei in dem Frachtraum eine Mehrzahl von Ladegütern angeordnet wird.
  • Stand der Technik
  • Frachträume beliebiger Art dienen zur Aufnahme von beliebigen Ladegütern. Bei stationären Laderäumen kann das Ladegut auch nebeneinander gestellt werden, ohne dass sich der Zwischenraum zwischen dem Ladegut als negativ auswirkt. In der Regel dürfte es bei diesen stationären Frachträumen nicht notwendig sein, das Ladegut gegeneinander abzustützen, es sei denn, das Ladegut selbst ist bspw. beweglich. Die vorliegende Erfindung bezieht sich vor allem auf Frachträume, die bewegt werden, jedoch ist der Gedanke auch auf stationäre Frachträume übertragbar.
  • Bewegbare Frachträume werden vor allem in Fahrzeugen gebildet, die auf der Strasse oder auf dem Wasser fahren oder sich in der Luft bewegen. Vor allem, aber nicht einschränkend, bezieht sich die vorliegenden Erfindung auf Frachträume in LKW oder Auflieger.
  • In diesen Frachträumen werden die unterschiedlichsten Ladegüter transportiert. Dabei erweist es sich häufig als notwendig, dass die Ladegüter einen Abstand voneinander einhalten müssen. Bspw. gilt dies für Getränkerollwagen, die bereits kommissioniert in dem Frachtraum angeordnet werden. Wird hier zwischen den einzelnen Ladegütern ein Abstand eingehalten, so müssten die Träger für das Ladegut oder das Ladegut selbst gesichert werden. Bislang werden hierzu Spanngurte, Netze od. dgl. verwendet.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Möglichkeit zu schaffen, auf einfache aber sichere Art und Weise Ladegut beabstandet in einem Frachtraum anzuordnen.
  • Lösung der Aufgabe
  • Zur Lösung der Aufgabe führt, dass zwischen zwei Ladegütern ein Platzhalter eingesetzt wird.
  • Dieser Platzhalter als räumlich, körperlicher Gegenstand ist so ausgestaltet, dass er die Ladegüter untereinander und, sofern notwendig, auch gegen eine Seitenwandung oder andere Begrenzung des Frachtraumes abstützt. Da der Platzhalter den unterschiedlichsten gewünschten Ausformungen eines Zwischenraumes Rechnung tragen soll, hat es sich als ratsam erwiesen, ihn so auszugestalten, dass er einer Grösse eines Zwischenraumes angepasst werden kann.
  • Ein entsprechender Platzhalter ist bevorzugt als Gestell ausgebildet. Hierdurch wird ein Platzhalter mit möglichst wenig Gewicht hergestellt, der auch ausserhalb seiner Gebrauchslage leicht transportierbar sein soll. Zu diesem Zweck ist er bevorzugt zusammenklappbar.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht das Gestell aus zwei Rahmen, die scherenartig miteinander verbunden sind. Sind die beiden Rahmen zusammengeklappt, können sie leicht transportiert werden, da sie eine geringe Bauhöhe aufweisen. In Gebrauchslage können sie jedoch scherenartig auseinandergeklappt werden, so dass sie eine erhebliche Breite eines Zwischenraumes überbrücken können.
  • Zum Zweck der scherenartigen Bewegung bilden die beiden Rahmen etwa mittig miteinander zwei Drehgelenke. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel soll der Rahmen etwa rechteckförmig ausgebildet sein, jedoch sind auch andere geometrische Formen möglich.
  • Zum Anpassen an die unterschiedliche Grösse eines Zwischenraumes sollen die Rahmen teleskopierbar sein. Dies gilt vor allem für die Verlängerung in der Horizontalen, aber auch, sofern gewünscht, in der Vertikalen.
  • Um die beiden Rahmen in Abstand voneinander zu halten, sind Profilabschnitte vorgesehen, die vor allem mit sich gegenüberliegenden Querstreben der beiden Rahmen verbunden sind. Die Verbindung ist bevorzugt lösbar, was dadurch bewirkt wird, dass die Profilabschnitte teleskopartig ineinander geführt sind und Öffnungen aufweisen, die, wenn sie übereinstimmen, von einem Querbolzen durchsetzt werden können. Bevorzugt sind die Profilabschnitte U-förmig ausgebildet, wobei sie in Gebrauchslage ineinander liegen und ein kastenförmiges Hohlprofil ausbilden. Sie können auch querschnittlich rund ausgebildet und von einem Kraftspeicher durchzogen sein. Vom Erfindungsgedanken sollen alle Möglichkeiten abgedeckt werden, die dazu dienen die Querstreben der Rahmen zu beabstanden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass die Querstreben festgelegt und gelöst werden können. In welcher Weise dies im Einzelnen geschieht steht nicht im Zentrum des Erfindungsgedankens, alle Möglichkeiten sollen mitumfasst sein.
  • Da es sich in manchen Fällen als ungünstig erweist, wenn das Ladegut starr gehalten wird, können zwischen den beiden Profilabschnitten, die zusammenwirken, Kraftspeicher oder Dämpfer vorgesehen werden. Deren Anordnung und Ausgestaltung bleibt dem Fachmann überlassen, da hier viele Möglichkeiten denkbar sind, wobei den gestellten Anforderung Rechnung getragen wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel des Platzhalters weist in verriegeltem Zustand eine Grundfläche von 40 × 60 cm auf. Dies entspricht nur einem Anteil der Grundfläche einer Euro – Palette.
  • Grundsätzlich kann der erfindungsgemässe Platzhalter in verschiedenen Positionen eingesetzt werden. In erster Linie, aber nicht abschliessend sind hier zwei Varianten zu erwähnen. Zum einen kann das Ladegut an den Querstreben anliegen. Und zum anderen kann das Ladegut auch an den Vertikalstreben anliegen. Gerade bei der zweiten Variante erweist sich die Kröpfung als vorteilhaft.
  • Vom Erfindungsgedanken sollen alle gezeigten und angesprochenen Ausführungsbeispiele auch in Kombination zueinander umfasst sein.
  • Figurenbeschreibung
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
  • 1 eine teilweise dargestellte Seitenansicht eines LKW mit geöffnetem Frachtraum;
  • 2 eine teilweise dargestellte Draufsicht auf den Frachtraum des LKW gemäss 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemässen Platzhalters;
  • 4 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Platzhalters;
  • 5 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen Platzhalters um 90° gegenüber 4 gedreht;
  • 6 einen vergrössert dargestellten Ausschnitt aus dem Platzhalter gemäss 5;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen Platzhalters;
  • 8 einen vergrössert dargestellten Ausschnitt aus dem erfindungsgemässen Platzhalter gemäss 7 beim Zusammenbau;
  • 9 den Ausschnitt aus 8 in Gebrauchslage;
  • 10 den Ausschnitt aus 8 in Transportlage;
  • 11 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen Platzhalters in Gebrauchslage.
  • In 1 ist zum Teil ein LKW 1 dargestellt, der mit seiner Ladepritsche 2 und entsprechenden Aufbauten 3 einen Frachtraum 4 ausbildet. In diesem Frachtraum 4 befinden sich Ladegüter 5, wobei die Ladegüter 5 teilweise voneinander einen Abstand einhalten, durch den ein Zwischenraum 6 ausgebildet ist. In diesem Zwischenraum 6 ist jeweils zumindest ein Platzhalter 7 eingesetzt, der die Ladegüter 5 auf Abstand zueinander hält.
  • Gemäss 3 weist ein Platzhalter 7 zwei Rahmen 8 und 9 auf, die scherenartig miteinander verbunden sind. Hierzu bilden die Rahmen 8 und 9 miteinander etwa mittig zwei Drehgelenke 10.1 und 10.2 aus.
  • Jeder Rahmen 8 und 9 besteht jeweils aus zwei Vertikalstreben 11.1 und 11.2 bzw. 12.1. und 12.2, die über Querstreben 13.1 und 13.2 bzw. 14.1 und 14.2 miteinander verbunden sind. An den Querstreben 13.1, 14.1 bzw. 13.2, 14.2 befinden sich jeweils als Teile von Abstandshaltern 30.1 und 30.2 Profilabschnitte 15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2, die teleskopartig miteinander zusammenwirken. Dies ist besser in 4 erkennbar, wo angedeutet ist, dass die Rahmen 8 und 9 jeweils aus Rohrprofilen bestehen, während die Profilabschnitte 15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2 als u-förmige Rinnenprofile ausgebildet sind. Diese Rinnenprofile greifen ineinander und können sich teleskopierbar gegeneinander bewegen. Dabei weisen sie Öffnungen 17 auf, die von einem nicht näher gezeigten Querbolzen durchsetzt werden können. Auf diese Weise werden die Profilabschnitte 15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2 in einer gewünschten Position gegeneinander festgelegt. Auch bei den Vertikalstreben 11.1 und 11.2 sind Öffnungen 18 angedeutet, wobei in diesem Fall die Vertikalstreben mehrteilig ausgebildet und die einzelnen Teile teleskopartig gegeneinander verschiebbar und ebenfalls wieder durch Querbolzen zueinander festlegbar sind.
  • In den 5 und 6 ist erkennbar, dass jeder Rahmen 8 bzw. 9 aus zwei Rohrabschnitten besteht, die U-förmig gekrümmt sind. Dabei ragt von jeweils einer Vertikalstrebe 11.1, 12.2, 11.2, 12.1 jeweils ein Abschnitt zur Bildung der Querstreben ab. Von diesem Abschnitt ist nur einer mit 19 gekennzeichnet. In die offenen Enden der Abschnitte, die miteinander verbunden werden, wird ein gestrichelt angedeutetes Rohrstück 20 eingesetzt und durch entsprechende Nieten 21 mit den Abschnitten 19 verbunden. Dabei gewährleistet das Rohrstück 20, dass die freien Enden 22 und 23 einen Abstand voneinander einhalten. In diesen Abstand ist eine Hülse 24 eingesetzt, welche um das Rohrstück 20 drehen kann. Mit der Hülse 24 ist jeweils der Profilabschnitt 15.1 bzw. 16.1 verbunden und ragt von dieser Hülse 24 ab. In Gebrauchslage greifen die beiden Profilabschnitte 15.1 und 16.1 bzw. 15.2 und 16.2 ineinander und sind über den Querbolzen 25 miteinander verbunden.
  • 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemässen Platzhalters. Dort sind in den Endbereichen von Vertikalstreben 11.3, 11.4 Kröpfungen 28 ausgebildet. Die beiden Vertikalstreben 12.1, 12.2 sind dagegen durchgehend geradlinig. Da die Vertikalstreben 11.3 und 11.4 innen an den Vertikalstreben 12.1, 12.2 anliegen, bewirken die Kröpfungen 28 als Nebeneffekt, dass die Endbereiche der Vertikalstreben 11.3 und 11.4 beim Zusammenklappen an den Vertikalstreben 12.1 und 12.2 anliegen. Vorteilhaft im aufgeklappten Zustand ist der Effekt, dass beim Anliegen der Vertikalstreben 12.1, 12.2 im oberen und unteren Bereich, bedingt durch die Kröpfung, ein flächiges Anliegen an das Transportgut erfolgt. Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Kröpfung ist in 11 gezeigt. Dort ist eine Seitenansicht eines solchen Platzhalters zu sehen, welcher vier Kröpfungen 29.1 bis 29.4 aufweist. Diese Kröpfungen sind so geformt, dass jeweils die Kröpfungen 29.1 und 29.2, sowie die Kröpfungen 29.3 und 29.4 nach aussen hin in Gebrauchslage eine ebene Fläche zum Ladgut hin aufweisen.
  • Auch bei diesem Ausführungsbeispiel sind der äussere Rahmen 9 und ein innerer Rahmen 8.1 in Gebrauchslage durch Abstandshalter 30.3 und 30.4 voneinander beabstandet. 8 zeigt davon zwei Profilabschnitte 15.3 und 16.3 kurz vor dem Zusammenbau und noch voneinander getrennt. Sie sind nur durch einen Kraftspeicher 27 miteinander verbunden. Der Kraftspeicher, z. B. ein Gummiseil, verläuft durch die Profilabschnitte 15.3, 16.3. Der in der Figur nicht sichtbare Verlauf des Kraftspeichers 27 ist in den 8 und 9 gestrichelt dargestellt. Er ist mit den Profilabschnitten in einer nicht näher beschriebenen Weise verbunden.
  • Ausserdem ist im Profilabschnitt 16.3 eine Ausnehmung 26 zu erkennen. Diese dient dazu den Kraftspeicher 27 in der in 10 gezeigten Transportlage aufzunehmen.
  • Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende:
    In Transportlage sind die beiden Rahmen 8 und 9 scherenartig zusammengeklappt, wobei auch die Profilabschnitte 15.1 und 16.1 bzw. 15.2 und 16.2 sich in der Rahmenebene befinden und ineinander oder aneinander liegen. Hier können sie auf beliebige Art und Weise festgelegt werden, so dass sie beim Transport nicht stören.
  • Soll nun ein Platzhalter 7 den Zwischenraum 6 zwischen zwei Ladegütern 5 gewährleisten, so werden die beiden Rahmen 8 und 9 auseinander geklappt, die Profilabschnitte 15.1 und 16.2 bzw. 15.2 und 16.2 ineinander gelegt, justiert und durch den Querbolzen 25 gesichert. Hierdurch werden die Ladegüter 5 auf Abstand voneinander gehalten.
  • Soll auch einer unterschiedlichen Höhe von Ladegütern Rechnung getragen werden, so findet ein Platzhalter 7.1 Anwendung, wie er in 4 angedeutet ist. In diesem Fall können auch die Vertikalstreben 11.1, 11.2 und 12.1, 12.2 teleskopartig verlängert werden, wobei eine gewünschte Ausdehnung durch Querbolzen gesichert wird, die in die Öffnungen 18 eingesetzt werden.
    1 LKW
    2 Ladepritsche
    3 Aufbauten
    4 Frachtraum
    5 Ladegut
    6 Zwischenraum
    7 Platzhalter
    8 Rahmen
    9 Rahmen
    10 Drehgelenk
    11 Vertikalstreben
    12 Vertikalstreben
    13 Querstreben
    14 Querstreben
    15 Profilabschnitte
    16 Profilabschnitte
    17 Öffnung
    18 Öffnung
    19 Abschnitt
    20 Rohrstück
    21 Niete
    22 freies Ende
    23 freies Ende
    24 Hülse
    25 Querbolzen
    26 Ausnehmung
    27 Kraftspeicher
    28 Kröpfung
    29 Kröpfung
    30 Abstandshalter

Claims (20)

  1. Verfahren zum Beladen eines Frachtraumes (4) insbesondere eines Transportfahrzeuges (1), wobei in dem Frachtraum (4) eine Mehrzahl von Ladegütern (5) angeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zumindest zwei Ladegüter (5) ein Platzhalter (7, 7.1) eingesetzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Platzhalter (7, 7.1) der Grösse eines zwischen den beiden Ladegütern (5) gewünschten Zwischenraumes (6) angepasst wird.
  3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Platzhalter (7, 7.1) als ein Gestell ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell zusammenklappbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell aus zwei Rahmen (8, 8.1, 9) besteht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rahmen (8, 8.1, 9) scherenartig miteinander verbunden sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rahmen (8, 8.1, 9) etwa mittig miteinander zwei Drehgelenke (10.1, 10.2) ausbilden.
  8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmen (8, 8.1, 9) etwa rechteckförmig ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (8, 8.1, 9) in der Vertikalen und/oder in der Horizontalen teleskopierbar ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei sich gegenüberliegende Querstreben (13.1, 14.1, 13.2, 14.2 bzw. 13.3, 14.3, 13.4, 14.4) der beiden Rahmen (8, 8.1, 9) miteinander über Abstandshalter (30.1, 30.2, bzw. 30.3, 30.4) verbunden sind.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mit der einen Querstrebe (13.1, 14.2, 14.3) ein Profilabschnitt (15.1, 15.2, 15.3) verbunden ist, welcher teleskopierbar mit einem anderen Profilabschnitt (16.1, 16.2, 16.3) der anderen Querstrebe (14.1, 13.2, 13.3) zusammenwirkt.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabschnitte (15.3, 16.3) durch einen Kraftspeicher (27) miteinander verbunden sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Profilabschnitte (15.3, 16.3) eine Ausnehmung (26) zur Aufnahme des Kraftspeichers (27) aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilabschnitt (15.1, 15.2, 15.3 bzw. 16.1, 16.2, 16.3) gelenkig mit den Querstreben (13.113.3, 14.114.3) verbunden ist.
  15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Profilabschnitte (15.1, 16.1; 15.2, 16.2; 15.3, 16.3) in Gebrauchslage ineinander geführt sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Profilabschnitte (15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2) Öffnungen (17) aufweisen, welche bei Übereinstimmung von einem Querbolzen (25) durchsetzbar sind.
  17. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilabschnitte U-förmige Profilabschnitte (15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2) sind.
  18. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Profilabschnitten (15.1, 16.1 bzw. 15.2, 16.2) ein Kraftspeicher oder Dämpfer angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (8, 8.1, 9) aus einem Rohrprofil besteht.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der innenliegende Rahmen (8.1) im Verlauf seiner Vertikalstreben (11.3, 11.4) zumindest eine Kröpfung (28) nach aussen aufweist.
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