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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Fasersortierung bzw. -selektion
eines Faserverbandes aus Textilfasern, insbesondere zum Kämmen,
der über Zuführmittel einer Fasersortierungseinrichtung, insbesondere
Kämmeinrichtung, zugeführt wird, bei der Klemmvorrichtungen
vorgesehen sind, die den Faserverband im Abstand zu seinem freien
Ende klemmen und mechanische Mittel vorhanden sind, welche eine
Kämmwirkung von der Klemmstelle zum freien Ende des Faserverbandes
erzeugen, um nicht geklemmte Bestandteile, wie z. B. kurze Fasern,
Nissen, Staub u. dgl. aus dem freien Ende herauszulösen
und abzuführen, wobei zur Abnahme des gekämmten
Fasermaterials ein Abnahmemittel vorhanden ist.
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In
der Praxis dienen Kämmmaschinen dazu, Baumwollfasern oder
Wollfasern von darin enthaltenen natürlichen Verunreinigungen
zu befreien und die Fasern des Faserbandes zu parallelisieren. Zu diesem
Zweck wird ein vorbereitetes Faserband zwischen den Backen der Zangenanordnung
derart geklemmt, dass eine bestimmte Teillänge der Fasern
an der Vorderseite der Backen als sogenannter Faserbart übersteht.
Mittels des mit einer Nadel- oder Zahngarnitur besetzten Kämmsegmenten
der rotierenden Kämmwalze wird dieser Faserbart gekämmt und
damit gereinigt. Die Abzugseinrichtung besteht in der Regel aus
zwei gegensinnig rotierenden Walzen, welche den gekämmten
Faserbart erfassen und weiterfördern. Der bekannte Baumwollkämmprozess ist
ein diskontinuierlicher Prozess. Während eines Kammspiels
werden sämtliche Aggregate und deren Antriebe und Getriebe
beschleunigt, abgebremst und teilweise wieder reversiert. Bei hohen
Kammspielzahlen ergeben sich hohe Beschleunigungen. Besonders durch
die Kinematik der Zangen, das Getriebe für die Zangenbewegung
und das Getriebe für die Pilgerschrittbewegung der Abreißwalzen
wirken hohe Beschleunigungskräfte. Die auftretenden Kräfte und
Belastungen erhöhen sich bei Kammspielzahlerhöhung.
Die bekannte Flachkämmmaschine hat eine Leistungsgrenze
mit ihren Kammspielzahlen erreicht, die eine Produktivitätserhöhung
verhindert. Weiterhin verursacht die diskontinuierliche Arbeitsweise Schwingungen
in der gesamten Maschine, welche dynamische Wechselbelastungen erzeugen.
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Aus
der
EP 1 586 682 A ist
eine Kämmmaschine bekannt, bei der zum Beispiel acht Kämmköpfe
gleichzeitig nebeneinander arbeiten. Der Antrieb dieser Kämmköpfe
erfolgt über einen seitlichen neben den Kämmköpfen
angeordneten Antrieb mit Getriebeeinheit, welche über Längswellen
mit den einzelnen Elementen der Kämmköpfe antriebsmäßig verbunden
ist. Die an den einzelnen Kämmköpfen gebildeten
Faserbänder werden auf einem Fördertisch nebeneinander
zu einem nachfolgenden Streckwerk überführt, in
welchem sie verstreckt werden und anschließend zu einem
gemeinsamen Kämmmaschinenband zusammengefasst werden. Das
beim Streckwerk erzeugte Faserband wird danach über ein
Trichterrad (Ablageteller) in eine Kanne abgelegt. Die mehreren
Kämmköpfe der Kämmmaschine weisen jeweils
eine Speiseeinrichtung, ein schwenkbar gelagertes ortsfestes Zangenaggregat, einen
drehbar gelagerten Rundkamm mit einem Kammsegment zum Auskämmen
des vom Zangenaggregat vorgelegten Faserbartes, einen Fixkamm und
eine ortsfeste Abreißvorrichtung zum Abreißen des
ausgekämmten Faserbartes aus dem Zangenaggregat auf. Dabei
wird die dem Zangenaggregat zugeführte Wattebahn über
einen Speisezylinder einem Abreißwalzenpaar zugeführt.
Der aus der geöffneten Zange herausragende Faserbart gelangt
dabei auf das rückwärtige Ende eines Kammzugvlieses,
bzw. Faservlieses, wodurch es aufgrund der Vorwärtsbewegung
der Abreißwalzen in dem Klemmspalt der Abreißwalzen
gelangt. Dabei werden die Fasern, welche nicht durch die Rückhaltekraft
der Wattebahn, bzw. durch die Zange gehalten werden, aus dem Verbund
der Wattebahn herausgerissen. Bei diesem Abreißvorgang
wird der Faserbart zusätzlich durch die Nadeln eines Fixkammes
gezogen. Der Fixkamm bewirkt dabei das Auskämmen des hinteren
Teiles des abgezogenen Faserbartes sowie auch das Zurückhalten
von Nissen, Verunreinigungen und dergleichen. Aufgrund der Geschwindigkeitsunterschiede zwischen
der Wattebahn und der Abzugsgeschwindigkeit der Abreißwalzen
wird der abgezogene Faserbart auf eine bestimmte Länge
verzogen. Im Anschluss an das Abreißwalzenpaar ist ein
Führungswalzenpaar angeordnet. Bei diesem Abreißvorgang kommt
es zu einer Überdeckung, bzw. Doublierung des vorderen
Endes des abgerissenen, bzw. abgezogenen Faserpaketes mit dem rückwärtigen
Ende des Faservlieses. Sobald der Abreißvorgang bzw. der Lötvorgang
beendet ist, kehrt die Zange in eine hintere Stellung zurück,
in welcher sie geschlossen ist und den aus der Zange herausragenden
Faserbart einem Kammsegment eines Rundkammes zum Auskämmen
vorlegt. Bevor nun das Zangenaggregat wieder in seine vordere Stellung
zurückkehrt, führen die Abreißwalzen
und die Führungswalzen eine Reversierbewegung durch, wodurch
das rückwärtige Ende des Faservlieses um einen
bestimmten Betrag zurückbefördert wird. Dies ist
erforderlich, um eine für den Lötvorgang notwendige Überdeckung
zu erzielen. Auf diese Weise erfolgt ein mechanisches Kämmen
des Fasermaterials. Nachteilig bei dieser Kämmmaschine
sind insbesondere der hohe anlagemäßige Aufwand
und die geringe stündliche Produktion. Es sind acht einzelne
Kämmköpfe vorhanden, die insgesamt acht Speiseeinrichtungen,
acht ortsfeste Zangenaggregate, acht Rundkämme mit Kammsegmenten,
acht Fixkämme und acht Abreißvorrichtungen aufweisen.
Besonders stört die diskontinuierliche Arbeitsweise der
Kämmköpfe. Hinzu kommen Nachteile durch große
Masse beschleunigungen und Reversierbewegungen, wodurch hohe Arbeitsgeschwindigkeiten
nicht möglich sind. Schließlich führen
die erheblichen Maschinenschwingungen zu Ungleichmäßigkeiten
bei der Ablage des Kammzugbandes. Außerdem ist das Ecartement,
d. h. der Abstand zwischen der Zangenlippe der unteren Zangenplatte
und dem Klemmpunkt der Abreißzylinder, konstruktiv und
räumlich begrenzt. Die Drehgeschwindigkeit der Abreißwalzen
und der Führungswalzen, die die Faserpakete abfördern,
ist auf den vorgelagerten langsamen Kämmprozess abgestimmt
und durch diesen begrenzt. Ein weiterer Nachteil besteht darin,
dass jedes Faserpaket durch das Abreißwalzenpaar und anschließend
durch das Führungswalzenpaar geklemmt und gefördert
wird. Durch die Drehung der Abreißwalzen und der Führungswalzen ändert
sich der Klemmpunkt ständig, d. h. zwischen den klemmenden
Walzen und dem Faserpaket ist ständig eine relative Bewegung
vorhanden. Alle Faserpakete müssen das eine ortsfeste Abreißwalzenpaar
und das eine ortsfeste Führungswalzenpaar nacheinander
durchlaufen, was eine weitere erhebliche Beschränkung der
Produktionsgeschwindigkeit bedeutet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile
vermeidet, die insbesondere auf einfache Art eine wesentlich gesteigerte
Produktionsmenge pro Stunde (Produktivität) erlaubt und
ein verbessertes Kammzugband ermöglicht.
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Die
Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1.
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Dadurch,
dass die Funktionen Klemmen und Bewegung der auszukämmenden
Faserpakete auf zwei schnellrotierenden Walzen verwirklicht sind, werden – im
Gegensatz zu der bekannten Vorrichtung – ohne große
Massenbeschleunigungen und Reversierbewegungen hohe Arbeitsgeschwindigkeiten
(Kammspielzahlen) erzielt. Insbesondere erfolgt eine kontinuierliche
Arbeitsweise. Bei Einsatz von schnellrotierenden Walzen wird eine
ganz erheblich gesteigerte Die Erfindung wird nachfolgend anhand von
zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
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Es
zeigt:
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1 perspektivisch
schematisch eine Einrichtung zum Kämmen von Fasermaterial,
umfassend eine Kämmereivorbereitungseinrichtung, eine Rotorkämmmaschine
und eine Faserbandablageeinrichtung,
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2 schematisch
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Rotorkämmmaschine
mit zwei Walzen und zwei Kämmelementen,
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3 perspektivisch
die Rotorkämmmaschine gemäß 2 mit
zwei Kurvenscheiben,
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4 eine
Haube im oberen und eine Haube im unteren Zwickelbereich zwischen
Wenderotor und Kämmrotor,
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5 eine
Haube im unteren Zwickelbereich zwischen Wenderotor und Kämmrotor
bei zusätzlichem Einsatz einer Blashaube für die
Bartvorauslenkung,
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6 eine
Saughaube mit Darstellung der Dreh- und Verschiebeeinrichtungen
in Bezug auf den Wenderotor,
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7 eine
Saughaube mit Drehlager,
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8a bis 8c schematisch
Funktionsablauf bei der Ansaugung bzw. Vorausrichtung des rotatorisch
auf der ersten Walze transportierten Faserpakets und
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9 eine
erfindungsgemäße Rotorkämmaschine, bei
der den Klemmvorrichtungen Ansaugeinrichtungen zugeordnet sind.
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Gemäß 1 weist
eine Kämmereivorbereitungsmaschine 1, eine bandgespeiste
und watteabgebende Spinnereimaschine und zwei parallel zueinander
angeordnete Einlauftische 4a, 4b (Gatter) auf, wobei
unterhalb der Einlauftische 4a, 4b jeweils zwei Reihen
von Kannen 5a bzw. 5b mit (nicht dargestellten)
Faserbändern angeordnet sind. Die von den Kannen 5a, 5b abgezogenen
Faserbänder gelangen nach Umlenkung in zwei hintereinander
angeordnete Streckwerke 6a, 6b der Kämmereivorbereitungsmaschine 1.
Von dem Streckwerk 6a wird das gebildete Faserbandvlies über
den Vliestisch 7 geführt und am Ausgang des Streckwerkes 6b mit
dem dort erzeugten Faserbandvlies übereinandergelegt und
zusammengeführt. Durch die Streckwerke 6a und 6b werden
jeweils mehrere Faserbänder zu einer Watte zusammengefasst
und gemeinsam verstreckt. Mehrere verstreckte Watten (im gezeigten
Beispiel zwei Watten) werden durch Aufeinanderlegen doubliert. Die dadurch
gebildete Watte wird direkt in die Zuführeinrichtung (Speiseelement)
der nachgeschalteten Rotorkämmmaschine 2 eingeleitet.
Der Fasermaterialfluss wird nicht unterbrochen. Am Ausgang der Rotorkämmmaschine 2 wird
das gekämmte Faservlies abgegeben, durchläuft
unter Bildung eines Kammbandes einen Trichter und wird in einer
nachgeschalteten Faserbandablageeinrichtung 3 abgelegt.
Mit A ist die Arbeitsrichtung bezeichnet.
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Zwischen
der Rotorkämmmaschine 2 und der Bandablageeinrichtung 3 kann
ein Regulierstreckwerk 50 (sh. 2) angeordnet
sein. Dadurch wird das Kammband verstreckt.
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Gemäß einer
weiteren Ausbildung ist mehr als eine Rotorkämmmaschine 2 vorgesehen.
Sind beispielsweise zwei Rotorkämmmaschinen 2a und 2b vorhanden,
dann können die beiden abgegebenen Kammbänder 17 gemeinsam
das nachgeordnete Regulierstreckwerk 50 durchlaufen und
als ein verstrecktes Kammband in der Bandablageeinrichtung 3 abgelegt
werden.
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Die
Bandablageeinrichtung 3 umfasst einen rotierenden Ablagekopf 3a,
von dem das Kammband in einer Kanne 3b oder (in nicht dargestellter
Weise) auch als kannenlose Faserbandpackung abgelegt werden kann.
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2 zeigt
eine Rotorkämmmaschine 2 mit einer Zuführeinrichtung 8 umfassend
eine Speisewalze 10 und eine Speisemulde 11, mit
erster Walze 12 (Wenderotor), zweiter Walze 13 (Kämmrotor),
einer Abnahmeeinrichtung 9 umfassend eine Abnahmewalze 14 und
ein Wanderdeckelkämmaggregat 15. Die Drehrichtungen
der Walzen 10, 12, 13 und 14 sind
mit gebogenen Pfeilen 10a, 12a, 13a bzw. 14a bezeichnet.
Die eingespeiste Faserwatte ist mit 16 und das abgegebene
Faservlies ist mit 17 bezeichnet. Die Walzen 10, 12, 13 und 14 sind
einander nachgelagert. Der Pfeil A gibt die Arbeitsrichtung an.
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Die
erste Walze 12 ist im Bereich ihres äußeren
Umfanges mit einer Mehrzahl von ersten Klemmvorrichtungen 18 versehen,
die sich über die Breite der Walze 12 erstrecken
(sh. 3) und jeweils aus Oberzange 19 (Greifelement)
und Unterzange 20 (Gegenelement) bestehen. Die Oberzange 19 ist
an ihrem einen, dem Mittelpunkt bzw. der Drehachse der Walze 12 zugewandten
Endbereich jeweils an einem Drehlager 24a drehbar angelenkt,
das an der Walze 12 angebracht ist. Die Unterzange 20 ist
entweder ortsfest oder beweglich an der Walze 12 angebracht. Das
freie Ende der Oberzange 19 ist dem Umfang der Walze 12 zugewandt.
Die Oberzange 19 und die Unterzange 20 arbeiten
derart zusammen, dass sie einen Faserverband 16, 301 , 302 zu
greifen (Klemmen) und loszulassen vermögen. Der ersten
Walze 12 ist als Kämmeinrichtung eine Kämmwalze 27 zugeordnet.
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Die
zweite Walze 13 ist im Bereich ihres äußeren
Umfanges mit einer Mehrzahl von zweiteiligen Klemmeinrichtungen 21 versehen,
die sich über die Breite der Walze 13 erstrecken
(sh. 3) und jeweils aus Oberzange 22 (Greifelement)
und Unterzange 23 (Gegenelement) bestehen. Die Oberzange 22 ist
an ihrem einen, dem Mittelpunkt bzw. der Drehachse der Walze 13 zugewandten
Endbereich jeweils an einem Drehlager 24b drehbar angelenkt,
das an der Walze 13 angebracht ist. Die Unterzange 23 ist entweder
ortsfest oder beweglich an der Walze 13 angebracht. Das
freie Ende der Oberzange 22 ist dem Umfang der Walze 13 zugewandt.
Die Oberzange 22 und die Unterzange 23 arbeiten
derart zusammen, dass sie einen Faserverband 302 , 303 zu greifen (Klemmen) und loszulassen
vermögen. Bei Walze 12 sind am Walzenumfang zwischen
Speisewalze 10 und zweiter Walze 13 die Klemmvorrichtungen 18 geschlossen
(sie klemmen nicht dargestellte Faserpakete an einem Ende fest),
und zwischen zweiter Walze 13 und Speisewalze 10 sind
die Klemmvorrichtungen 18 offen. In Walze 13 sind
am Walzenumfang zwischen erster Walze 12 und Abnehmer 14 die Klemmvorrichtungen 21 geschlossen
(sie klemmen nicht dargestellte Faserpakete an einem Ende fest) und
sind die Klemmvorrichtungen 21 zwischen Abnehmer 14 und
erster Walze 12 offen. Mit 50 ist ein Streckwerk,
z. B. Regulierstreckwerk, bezeichnet. Das Streckwerk 50 ist
zweckmäßig oberhalb des Ablagekopfes 3a angeordnet.
Mit 51 ist ein angetriebener Steigförderer, z.
B. Förderband, bezeichnet. Zur Förderung kann
auch ein nach oben geneigtes Metallblech o. dgl. verwendet werden.
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Nach 3 sind
zwei ortsfeste Kurvenscheiben 25 und 26 vorgesehen,
die sich die Walze 12 mit den ersten Klemmvorrichtungen 18 bzw.
die Walze 13 mit den zweiten Klemmvorrichtungen 21 in
Richtung der Pfeile 12a bzw. 13a gedreht werden.
Die belasteten Oberzangen 19 und 22 sind im Zwischenraum
zwischen dem Außenumfang der Kurvenscheiben 25 bzw. 26 und
den Innen mantelflächen der Walzen 12 bzw. 13 angeordnet.
Durch die Drehung der Walzen 12 und 13 um die
Kurvenscheiben 25 bzw. 26 werden die Oberzangen 19 und 22 um
die Drehachsen 24a bzw. 24b gedreht. Auf diese
Weise wird die Öffnung und Schließung der ersten
Klemmvorrichtungen 18 und der zweiten Klemmvorrichtungen 21 verwirklicht.
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Entsprechend 4 ist
eine Haube 28 im oberen Zwickelbereich und eine Haube 27 im
unteren Zwickelbereich zwischen Wenderotor 12 und Kämmrotor 13 vorhanden.
Die Haube 28 und 30 sind Saughauben, in die ein
Saugluftstrom B bzw. C eintritt.
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Gemäß 5 sind
zwei Hauben 27 und 29 im unteren Zwickelbereich
zwischen Wenderotor 12 und Kämmrotor 13 vorhanden.
Die Haube 27 ist eine Saughaube, in die ein Saugluftstrom
E eintritt. Die Haube 29 ist eine Blashaube, aus der ein
Blasluftstrom E austritt.
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Die
Hauben 27, 28 und 30 sind an eine (nicht dargestellte)
Saugluftquelle und die Haube 29 ist an eine (nicht dargestellte)
Blasluftquelle angeschlossen.
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Nach 6 ist
die Saughaube 27 um den Drehpunkt 30 in Richtung
der Pfeile F, G drehbar und in Richtung der Pfeile H, I und K, L
verschiebbar in Bezug auf den Wenderotor 12 ausgebildet.
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In 7 ist
ein Drehlager 31 dargestellt, um das die Blashaube 29 drehbar
ist (vgl. 6). Mit 32 ist ein
Aufleger für das Drehlager 31 bezeichnet.
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Die
Saughaube 28 und 30 und die Blashaube 29 sind
entsprechend der in 6 für die Saughaube 27 dargestellten
Art in Bezug auf den Wenderotor dreh- und verschiebbar ausgebildet.
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Übergabe
bzw. Übernahme von der ersten Walze auf die bzw. durch
die zweite Walze mit Ansaugvorrichtung.
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In
den 8a bis 8c ist
schematisch der Funktionsablauf bei der Übergabe des zugeführten Fasermaterials 302 von der ersten Walze 12 an
die besaugte Walze 13 (Kämmrotor) bzw. die Übernahme
des zugeführten Fasermaterials 302 von
der ersten Walze 12 durch die besaugte zweite Walze 13 dargestellt.
Es ist ein zeitlicher Abfolge nacheinander gezeigt:
Nach 8a erfolgt
der Transport des Faserpaktes 302 durch
die Walze 12 in Richtung 12a in den Ansaugbereich
der Saughaube 27 unter Klemmung des geklemmten Endes des
Faserpaktes 302 durch die geschlossene
Klemmvorrichtung 18 aus Oberzange 19 und Unterzange 20.
Gemäß 8b Ansaugen des
freien Endes des Faserpaketes 302 durch
den Luftstrom B der Saughaube 27. Dadurch wird das Faserpaket 302 von der Oberfläche des Wenderotors 12 abgelenkt
und damit für die Übergabe bzw. Übernahme
auf den Kämmrotor 13 vorausgerichtet bzw. positioniert.
Entsprechend 9c Ansaugen des freien Endes
des Faserpaktes 302 durch den Luftstrom
M des Saugkanals 56 zwischen die Oberzange 22 und die
Unterzange 23. Durch das Ansaugen wird der in einem Winkel
gebogene Faserverband 302 gestreckt und
ausgerichtet. Bei diesem Vorgang ist der eine Endbereich des Faserverbandes 302 weiterhin zwischen Oberzange 19 und
Unterzange 20 zwischen die geschlossene Klemmvorrichtung 18 geklemmt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Rotorkämmmaschine 2 werden über
2000 Kammspiele/min, z. B. 3000 bis 5000 Kammspiele/min, erreicht.
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Nach 8 sind die drehbar gelagerten Walzen 12 und 13 mit
Klemmvorrichtungen 19, 20 bzw. 22, 23 zusätzlich
mit Saugkanälen 52 bzw. 56 (Saugöffnungen)
ausgerüstet, die im Bereich der Übergabe zwischen
der Zuführeinrichtung 8 und der Walze 13 bzw.
im Bereich der Übergabe zwischen den Walzen 12 und 13 Einfluss
auf die Ausrichtung und Bewegung der zu transportierenden Fasern
nehmen. Dadurch wird die Zeit zur Aufnahme des Fasermaterials von
der Zuführeinrichtung 8 auf die erste Walze 12 und
die Übergabe der zweiten Walze 13 deutlich verkürzt,
so dass die Kammspielzahl erhöht werden kann. Die Saugöffnungen 52, 56 sind
innerhalb der Walze 12 bzw. 13 angebracht und
rotieren mit den Walzen. Jeder Klemmvorrichtung 19, 20 bzw. 22, 23 (Zangeneinrichtung)
ist wenigstens eine Saugöffnung zugeordnet. Die Saugöffnungen 52, 56 sind
je zwischen Greifelement (Oberzange) und Gegenelement (Unterzange)
angeordnet. Im Inneren des Rotors 12, 13 befindet
sich ein Unterdruckbereich 53 bis 55 bzw. 57 bis 59,
welcher den Saugstrom an den Saugöffnungen 52, 56 erzeugt.
Der Unterdruck kann durch den Anschluss an eine Strömungsmaschine bereitgestellt
werden. Der Saugstrom an den einzelnen Saugöffnungen 52, 56 kann
zwischen Unterdruckbereich und Saugöffnung so geschaltet
werden, dass er nur an bestimmten einstellbaren Winkelpositionen
auf dem Walzenumfang anliegt. Für die Schaltfunktion können
Ventile oder ein Ventilrohr 54, 58 mit Öffnungen 55 bzw. 59 an
den entsprechenden Winkelpositionen eingesetzt werden. Die Freigabe des
Saugstromes kann auch durch die Bewegung des Greifelements (Oberzange)
erfolgen. Weiterhin ist es möglich einen Unterdruckbereich
nur an den entsprechenden Winkelpositionen anzuordnen.
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Außerdem
kann im Bereich der Zuführeinrichtung 8 bzw. im
Bereich der Übergabe zwischen den Walzen Blasstrom eingesetzt
werden. Die Blasstromquelle (Blasdüse 39) ist
innerhalb der Speisewalze 10 angeordnet und wirkt durch
die luftdurchlässige Oberfläche der Zuführeinrichtung
bzw. Luftdurchtrittsöffnungen nach außen in Richtung
erster Walze. Außerdem kann im Bereich der Zuführeinrichtung 8 das
Element zur Erzeugung des Blasluftstromes ortsfest unmittelbar unterhalb
bzw. oberhalb der Zuführeinrichtung 8 angeordnet
sein. Im Bereich der Übergabe zwischen den Walzen 12, 13 können
die Blasstromquellen am Rotorumfang der ersten Walze 12 unmittelbar
unterhalb bzw. oberhalb jeder Zangeneinrichtung angeordnet sein.
Als Blasstromquelle können Druckluftdüsen bzw.
Luftklingen eingesetzt werden.
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Von
der zweiten Walze 13 gelangt das ausgekämmte Faserpaket 303 auf die Lötwalze 14.
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Mit
der erfindungsgemäßen Rotorkämmmaschine
erfolgt ein mechanisches Kämmen des auszukämmenden
Fasermaterials, d. h. zum Kämmen werden mechanische Mittel
herangezogen. Es erfolgt kein pneumatisches Kämmen des
auszukämmenden Fasermaterials, d. h. zum Kämmen
werden keine Luftströme, z. B. Saug- und/oder Blasluftströme,
verwendet.
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Bei
der erfindungsgemäßen Rotorkämmmaschine
sind ununterbrochen (kontinuierlich) schnelllaufende Walzen mit
Klemmvorrichtungen vorhanden. Walzen, die mit Unterbrechungen, schrittweise oder.
zwischen Stillstand und Drehung wechselnd rotieren, sind nicht verwendet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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