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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für einen Wischerantrieb an einem rohrförmigen Träger einer Scheibenwischeranlage an einem Fahrzeug, an dem des Weiteren wenigstens ein Lagerkörper für die Wischerwelle eines Scheibenwischers gelagert ist, die über einen Schwinghebel an einem mit dem Wischerantrieb verbundenen Bewegungsübertragungsgestänge angelenkt ist, und der an der Fahrzeugkarosserie befestigt ist.
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Der auch als Antriebseinheit bekannte Wischerantrieb weist üblicherweise einen Wischermotor und ein Getriebe auf und muss sowohl in axialer als auch in Umfangsrichtung an dem Träger befestigt werden, damit die Reaktionskräfte des zu übertragenden Drehmomentes sowie die Gewichtskräfte aufgenommen werden können.
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Zur Befestigung des Wischerantriebes am Träger sind Halterungsplatten oder -bleche bekannt. Dazu beschreibt die
DE 197 12 113 A1 eine Befestigungsanordnung, bei der das Getriebegehäuse mit zwei an diesem angeschraubten Montageblechen (Halterungsblechen) versehen ist, die den Träger formschlüssig und/ oder kraftschlüssig umgreifen. Die
DE 198 33 089 A1 hat eine Befestigungsanordnung zum Gegenstand, bei der eine Motorplatine (Halterungsplatte) trägerseitig in Segmente unterteilt ist, die den Träger wechselweise von der einen und der gegenüberliegenden Seite über einen Teilbereich des Umfangs umgreifen.
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Befestigungsanordnungen mit Halterungsplatten sind des Weiteren in der
DE 100 54 321 A1 und der
DE 102 53 273 A1 beschrieben. Bei diesen ist der Träger in einer am Getriebegehäuse des Wischerantriebs ausgebildeten Aufnahme durch eine Halterungsplatte klemmfixiert, die beidseits der Aufnahme mit Befestigungsmitteln am Gehäuse festgelegt ist.
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Eine weitere Befestigungsanordnung ist aus der
DE 10 2005 063 019 A1 bekannt. Bei dieser bestehen die Befestigungsmittel aus Führungsdomen für den Träger, die am Getriebegehäuse des Wischerantriebes ausgebildet und in Z-Richtung ausgerichtet sind, und einer federnden Halteklammer, die einerseits an dem Getriebegehäuse und andererseits an dem Träger angreift und eine Klemmkraft auf den Träger in Richtung des Gehäuses ausübt.
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Des Weiteren ist aus der
DE 198 60 264 A1 eine Wischeranlage mit Wischerwellen bekannt, die drehbar an je einem Endbereich eines wenigstens in seinem Mittelbereich rohrförmigen Verbindungsglieds gelagert sind. Der Mittelbereich ist an einem Getriebegehäuse einer Motor-Getriebe-Einheit gehalten. Am Getriebegehäuse sind, in Längsrichtung des Verbindungsglieds versetzt angeordnet, zwei schalenartige Aufnahmen für besagten Mittelbereich angebracht undmittels eines gemeinsamen Bleches zusammengehalten, wobei das besagte Blech klemmend und/oder verrastend und/oder mittels Befestigungselement am Mittelbereich gehalten ist.
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Ferner ist aus der
EP 1 547 880 A1 eine Scheibenwischvorrichtung mit einem Trägerrohr und mindestens einem Wischerlager bekannt, in welchem Wischerlagere eine Wischerwelle gelagert ist, die mit einem Wischhebel berbindbar ist. Das Wischerlager weist mindestens eine Aufnahme auf, in der das Trägerrohr kraftschlüssig aufgenommen ist.
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Schließlich sein noch die
DE 198 20 798 A1 erwähnt, die eine Befestigungsanordnung zum Gegenstand hat, bei der das Getriebegehäuse Schraubenstutzen aufweist, die im Abstand zu einem abtriebseitigen Lagerdom angeordnet sind, und bei der der rohrförmige Träger zwischen den Schraubenstutzen und dem Lagerdom aufgenommen ist und sich an diesen abstützt und mittels einer an den Schraubenstutzen angeschraubten Haltevorrichtung (Halteblech) in der gebildeten Aufnahme klemmfixiert ist. Dabei kann die Aufnahme leicht konisch ausgebildet sein und sich in Richtung auf des Getriebegehäuse zu verjüngen, und der Träger kann im Bereich des Schraubenstutzens Einbuchtungen oder Einprägungen aufweisen oder in seinem Querschnitt verengt sein.
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Die vorbeschriebenen Befestigungsanordnungen weisen allesamt Halterungsbleche oder -platten auf, die an die fahrzeugspezifischen Anordnungsbedingungen der jeweiligen Scheibenwischeranlage angepasst sind und die das Gewicht und den Montageaufwand erhöhen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungsanordnung für einen Wischerantrieb an einem rohrförmigen Träger einer Scheibenwischeranlage an einem Fahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 so zu gestalten, dass letztere gewichts- und aufwandsreduziert ist.
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Diese Aufgabe wird bei einer Befestigungsanordnung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale und alternativ durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 8 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den jeweils angeschlossenen Unteransprüchen aufgeführt.
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Die Erfindung besteht in einer Befestigungsanordnung für einen Wischerantrieb an einem rohrförmigen Träger einer Scheibenwischeranlage, bei der der Träger in einer Aufnahme durch am Getriebegehäuse angeordnete Klemmschrauben mit dem Wischerantrieb klemmverbunden ist, wobei Halterungselemente für die Klemmschrauben die Aufnahme mit bilden.
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In einer ersten Befestigungsanordnung sind die Klemmschrauben beidseits des Trägers entlang dessen Längserstreckung in am Getriebegehäuse des Wischerantriebs angeformten Halterungselementen angeordnet. Dabei ist das wenigstens eine Halterungselement auf einer Seite des Trägers leicht konisch und dabei in Richtung auf das Getriebegehäuse zu verdickt ausgebildet. Der Träger wird durch die an diesem auf der dem Getriebegehäuse abgewandten Seite angreifenden Köpfe der Klemmschrauben in die Aufnahme gespannt. Die Köpfe liegen direkt oder vermittels eines Anlageelementes am Träger an und können trägerseitig eine an den Umfang des Trägers angepasste Kontur haben. Vorteilhaft, weil material- und gewichtsparend, sind die Halterungselemente durch einzelne Schraubenstutzen gebildet. Zur axialen Positionierung des Trägers in der Aufnahme und damit am Wischerantrieb ist der Träger wenigstens auf einer Seite mit einer mit dem wenigstens einen dortigen Halterungselement korrespondierenden Einprägung oder Ausnehmung versehen, die eine Anlagefläche für das Halterungselement ausbildet.
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Durch diese Befestigungsanordnung ergeben sich eine Material- und eine Gewichtseinsparung sowie eine Verringerung des Montageaufwandes, da der Träger direkt durch die Klemmschrauben, also ohne weitere Befestigungselemente, am Wischerantrieb festgelegt wird. Eine Halterungsplatte oder ein -blech erübrigt sich.
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In einer zweiten Befestigungsanordnung sind die Klemmschrauben nur auf einer Längsseite des Trägers am Getriebegehäuse angeordnet und bilden mit auf der anderen Längsseite des Trägers angeformten Abstützelementen die seitliche Begrenzung der Aufnahme. Die Köpfe der Klemmschrauben sind dabei konisch und zu deren Gewindeschaft zu verjüngt gestaltet, und der Träger wird durch diese in die Aufnahme gespannt. Dabei können am Träger mit den Köpfen korrespondierende Einprägungen oder Ausnehmungen für die Köpfe angeordnet sein, die jeweils eine vergrößerte Anlagefläche für den jeweiligen Kopf am Träger bieten und die zugleich diesen am Wischerantrieb axial positionieren. Die Abstützelemente können trägerseitig konkav gestaltet und dabei an den Trägerumfang angepasst sein, so dass das jeweilige Abstützelement den Träger auf der dem Getriebegehäuse abgewandten Seite zumindest teilweise umgreift, wodurch die Zuverlässigkeit der Befestigungsanordnung erhöht wird. Zur Stabilisierung der Anordnung und zur Aufnahme von Querkräften können den Klemmschrauben des Weiteren auf der dem Träger abgewandten Seite Abstützwangen zugeordnet sein, an denen zumindest der Kopf der jeweiligen Klemmschraube anliegt.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
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1: eine Scheibenwischeranlage mit einem rohrförmigen Träger und einem an diesem befestigten Wischerantrieb mit einer ersten Ausführung der Befestigungsanordnung,
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2: eine perspektivische Ansicht vom Getriebegehäuse des Wischerantriebs und von dessen Befestigungsanordnung am Träger,
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3: eine Draufsicht auf diese Anordnung,
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4: einen Schnitt IV-IV durch die Anordnung,
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5: die Befestigungsanordnung mit alternativen Befestigungselementen,
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6: eine Scheibenwischeranlage mit einer zweiten Ausführung einer Befestigungsanordnung für einen Wischerantrieb an einem rohrförmigen Träger in der Draufsicht,
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7: die Befestigungsanordnung in einer perspektivischen Darstellung und
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8: einen Schnitt VIII-VIII durch die Befestigungsanordnung.
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In 1 ist eine Scheibenwischeranlage mit einem rohrförmigen Träger 1 dargestellt, an dem ein aus einem Antriebsmotor 2 und einem Getriebe 3 gebildeter Wischerantrieb 4 und zwei Lagerkörper 5 für jeweils eine Wischerwelle 6 angeordnet sind, wobei das Getriebegehäuse 12 eine Aufnahme 7 für den Träger 1 aufweist und mit einem Steckbolzen 8 zur Befestigung und Drehmomentabstützung an der jeweiligen Fahrzeugkarosserie versehen ist. Der Träger 1 ist im Bereich der Lagerkörper 5 an der Fahrzeugkarosserie befestigt und in der Aufnahme 7 klemmfixiert, so dass die Scheibenwischeranlage an drei Befestigungsstellen (2 × 5, 8) an der Fahrzeugkarosserie festgelegt ist. An der Abtriebswelle 9 des Getriebes 3 ist in bekannter Weise eine Kurbel 10 drehfest angeordnet, an der ein Bewegungsübertragungsgestänge 11 angelenkt ist, das die Wischerwellen 6 in eine pendelnde Bewegung versetzt.
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Die 2 bis 4 verdeutlichen die Ausbildung des Getriebegehäuses 12 zur Aufnahme und Klemmfixierung des Trägers 1. Die Klemmfixierung ist durch vier Klemmschrauben 13 vorgenommen, die paarweise beidseits des Trägers 1 in am Getriebegehäuse 12 angeformten Schraubenstutzen 14 schraubbar angeordnet sind. Die jeweiligen Schraubenstutzenpaare (14/ 14) bilden eine seitliche Begrenzung der Aufnahme 7 parallel zum Träger 1, was in 2 und auch in 4 gezeigt ist. 2 lässt auch erkennen, dass die Schraubenstutzen 14 leicht konisch ausgebildet und dabei in Richtung auf das Getriebegehäuse 12 zu verdickt sind. 4 zeigt dazu, dass der Konus-Neigungswinkel 5° beträgt.
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4 zeigt in Verbindung mit 3 des Weiteren, das der Träger 1 zu seiner axialen Positionierung in der Aufnahme 7 auf der der Abtriebswelle 9 bzw. des Lagerdoms 15 abgewandten Seite des Getriebegehäuses 12 zwei Einprägungen 16 mit hohlzylinderförmiger Gestalt für die beiden auf der gleichen Seite angeordneten Schraubenstutzen 14 aufweist. Die Einprägungen 16 bilden jeweils eine Anlagefläche für den mit dieser korrespondierenden Schraubenstutzen 14 aus. Zudem ist der Träger 1 mit einer Einprägung 17 zur Anlage am Lagerdom 15 versehen.
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In den 1 bis 4 ist eine Befestigungsanordnung mit Klemmschrauben 13 dargestellt, deren Schraubenköpfe vermittels einer Scheibe 18 als Anlageelement mit dem Träger 1 in Wirkverbindung stehen. Beim Anziehen der jeweiligen Klemmschraube 13 legt sich die an dieser angeordnete Scheibe 18 auf der dem Getriebegehäuse 12 abgewandten Seite an den Träger 1 an und drückt diesen (1) in der durch die Einprägungen 16 und 17 vorbestimmten Position in die Aufnahme 7 und verspannt diesen (1) dort.
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In 5 ist eine Klemmfixierung mit alternativen Klemmschrauben 19 gezeigt. Deren Köpfe weisen eine an den Umfang des Trägers 1 angepasste Flanke 20 auf und liegen direkt an diesem (1) an. Mit diesen Klemmschrauben 19 erfolgt die Klemmfixierung des Trägers 1 ohne ein weiters Anlagemittel, beispielsweise eine Scheibe 18. Zudem können die Schraubenstutzen 21 niedriger gehalten sein, so dass die Befestigungsanordnung insgesamt niedriger und auch kompakter ist.
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Bei der in 6 fragmentarisch dargestellten Scheibenwischeranlage ist die Klemmfixierung des Trägers 1 durch zwei auf der der (Getriebe-)Abtriebswelle 22 abgewandten Seite des Trägers 1 angeordnete Klemmschrauben 23 mit einem konusförmigen und zum Gewindeschaft zu verjüngten Kopf und durch Abstützelemente in Form von Abstützlager 24 vorgenommen, die abtriebswellenseitig am Getriebegehäuse 25 angeformt sind, wobei die Klemmschrauben 23 und die Abstützlager 24 die seitliche Begrenzung der Aufnahme für den Träger 1 darstellen. Die Abstützlager 24 sind dabei trägerseitig konkav gestaltet. Die beiden Köpfe der Klemmschrauben 23 spannen den Träger 1 in Richtung des Getriebegehäuses 25 und der Abstützlager 24 in die Aufnahme hinein. In der Befestigungsposition, die in 8 gezeigt ist, umgreifen die Abstützwangen 26 den Träger 1 in einem Winkelbereich von ca. 45°.
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Der Träger 1 ist auch bei dieser Befestigungsanordnung mit Einprägungen 27 zur spannenden Anlage der konischen Köpfe der Klemmschrauben 23 und zur Anlage des Trägers 1 am Lagerdom 28 der Abtriebswelle 22 versehen, wodurch der Wischerantrieb in axialer Richtung fest am Träger 1 positioniert und zuverlässig gehaltert ist. Zur Abstützung der Klemmschrauben 23, die im Klemmmodus erhebliche Spannkräfte aufnehmen müssen, sind am Getriebegehäuse 25 Abstützwangen 29 angeformt, die den Kopf der jeweiligen Klemmschraube 23 in einem Winkelbereich von ca. 180° auf der dem Träger 1 abgewandten Seite umschließen und die die auftretenden Querkräfte mit aufnehmen. Die Anordnung und Ausbildung dieser Abstützwangen 29 ist in den 7 und 8 gezeigt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Träger
- 2
- Antriebsmotor
- 3
- Getriebe
- 4
- Wischerantrieb
- 5
- Lagerkörper
- 6
- Wischerwelle
- 7
- Aufnahme
- 8
- Steckbolzen
- 9
- Abtriebswelle
- 10
- Kurbel
- 11
- Bewegungsübertragungsgestänge
- 12
- Getriebegehäuse
- 13
- Klemmschraube
- 14
- Schraubenstutzen
- 15
- Lagerdom
- 16
- Einprägung
- 17
- Einprägung
- 18
- Scheibe
- 19
- Klemmschraube
- 20
- Flanke
- 21
- Schraubenstutzen
- 22
- Abtriebswelle
- 23
- Klemmschraube
- 24
- Abstützlager
- 25
- Getriebegehäuse
- 26
- Abstützwange
- 27
- Einprägung
- 28
- Lagerdom
- 29
- Abstützwange