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DE102008006017A1 - Schmiegsames Wärmegerät - Google Patents

Schmiegsames Wärmegerät Download PDF

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DE102008006017A1
DE102008006017A1 DE102008006017A DE102008006017A DE102008006017A1 DE 102008006017 A1 DE102008006017 A1 DE 102008006017A1 DE 102008006017 A DE102008006017 A DE 102008006017A DE 102008006017 A DE102008006017 A DE 102008006017A DE 102008006017 A1 DE102008006017 A1 DE 102008006017A1
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heating
conductor
sensor
temperature
detection circuit
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Ralf KÖHLER
Ernst Merk
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Beurer GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Control Of Resistance Heating (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein schmiegsames Wärmegerät mit einer elektrischen Heizvorrichtung, die mindestens einen mit einem flexiblen Träger verbundenen flexiblen Heizleiter (11) und mindestens einen von diesem mittels einer Zwischenisolation (13) getrennten Sensorleiter (12) zum Überwachen ihrer Funktion aufweist, mit einer Erfassungsschaltung (20), die auf von dem Sensorleiter (12) abgegriffene Sensorsignale anspricht, und mit einer Steuereinrichtung (30) zum Steuern oder Regeln der von der Heizvorrichtung erzeugten Temepratur und Auswerten von mittels der Erfassungsschaltung (20) bereitgestellten Signalen in einer Auswerteeinrichtung. Eine hohe Betriebssicherheit wird dadurch erreicht, dass der mindestens eine Sensorleiter (12) als ein eine Signaländerung hervorrufendes Bauteil in die Erfassungsschaltung (20) eingebunden ist (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein schmiegsames Wärmegerät mit einer elektrischen Heizvorrichtung, die mindestens einen mit einem flexiblen Träger verbundenen flexiblen Heizleiter und mindestens einen von diesem mittels einer Zwischenisolation getrennten Sensorleiter zum Überwachen ihrer Funktion aufweist, mit einer Erfassungsschaltung, die auf von dem Sensorleiter abgegriffene Sensorsignale anspricht, und mit einer Steuereinrichtung zum Steuern oder Regeln der von der Heizvorrichtung erzeugten Temperatur und Auswerten von mittels der Erfassungsschaltung bereitgestellten Signalen in einer Auswerteeinrichtung.
  • Ein schmiegsames Wärmegerät dieser Art ist in der WO 03/077397 A1 angegeben. Hierbei ist eine elektrische Heizleiteranordnung in einem flexiblen Heizkörper integriert, wobei zwischen einem ersten und einem zweiten Leiter der Heizleiteranordnung eine Zwischenisolation mit bei ansteigender Temperatur abnehmender Widerstandscharakteristik (NTC-Verhalten) angeordnet ist. Eine Ansteuerschaltung ist zum Abgreifen eines von der Temperatur der Isolation abhängigen elektrischen Überwachungssignals an einen auf eine Widerstandsveränderung der Isolation ansprechenden Abschnitt des Heizkreises gekoppelt und spricht auf eine Überschreitung einer Schwelle durch das Überwachungssignal an, um den Heizstrom durch Ansteuern eines Steuerglieds zu unterbrechen. Ferner ist ein Sicherheitssystem vorgesehen, das eine Temperatursicherung beinhaltet, die bei durch die Isolationsschicht fließendem Strom anspricht, da in diesem Falle eine am Ende zwischen den beiden Heizleitern liegende Diode überbrückt wird und somit auch die andere Halbwelle der versorgenden Wechselspannung zum Aufwärmen der Temperatursicherung beiträgt.
  • In der DE 102 00 974 C2 ist eine Steuereinrichtung für eine Heizvorrichtung mit flexiblem Heizkörper angegeben, bei der die Heiztemperatur über einen Regelkreis auf einem gewünschten Wert gehalten wird.
  • In der EP 1 491 071 B1 ist eine weitere Heizvorrichtung mit flexiblem Heizkörper gezeigt, bei der ebenfalls eine Steuereinrichtung für die Heiztemperatur vorgesehen ist und außerdem ein zusätzliches ansteuerbares Steuerglied in Reihe zu einem ersten ansteuerbaren Steuerglied im Heizkreis liegt.
  • In der EP 1 604 548 B1 ist ein Heizgerät mit einem schmiegsamen Wärmeteil gezeigt, bei dem eine Steuervorrichtung für die Temperaturregulierung und Funktionsüberwachung mit einer Sollwertbereitstellungsschaltung vorgesehen ist. Die Überwachungsschaltung weist eine Überwachungseinheit zur Überwachung des Isolationszustandes der zwischen den beiden Heizleitern befindlichen Isolation auf.
  • Ein schmiegsames Wärmegerät mit flexiblem Heizkörper, bei dem ebenfalls ein Sicherheitssystem mit Temperatursicherung vorhanden ist, die in Abhängigkeit des Widerstandes der Zwischenisolation zwischen zwei Heizleitern arbeitet, ist auch in der EP 0 562 850 A2 gezeigt. Auch hierbei wird eine Netzhalbwelle zum Heizen verwendet und mit der anderen wird der sich mit der Temperatur ändernde Widerstand der Zwischenisolation detektiert.
  • Die EP 0 910 227 A zeigt ein schmiegsames Wärmegerät, bei dem ein Sicherheitssystem auf der Fortpflanzung eines Kurzschlusses entlang dem Heizleiter basiert, bis genügend Überstrom fließt und eine Gerätestromsicherung irreversibel ausgelöst wird. Das Abschalten des Gerätes im Fehlerfall kann bei diesem Aufbau viel Zeit beanspruchen.
  • Bei den genannten schmiegsamen Wärmegeräten besteht ein Nachteil darin, dass eine schnelle, nicht leistungserhöhende Sicherheitsabschaltung schwer erreichbar ist, so dass derartige Systeme z. B. für Anwendungen mit begrenzten Energiekapazitäten, wie z. B. beim Betrieb an Schutzkleinspannungen keine befriedigende Sicherheit bieten. Beispielsweise wird bei bekannten Systemen mit Ausnutzung der zweiten Halbwelle der versorgenden Wechselspannung zum Abschalten mindestens eine Zeit von 30 Sekunden und eine Leistungserhöhung um ca. 10% benötigt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein schmiegsames Wärmegerät der eingangs genannten Art bereit zu stellen, das eine verbesserte Funktionsüberwachung bietet und mit dem eine höhere Sicherheit erreichbar ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hierbei ist vorgesehen, dass der mindestens eine Sensorleiter als ein eine Signaländerung hervorrufendes Bauteil in die Erfassungsschaltung eingebunden ist. Mit der Einbindung des Sensorleiters in die Erfassungsschaltung in der Weise, dass die Signaländerung, beispielsweise eine Wechselspannungscharakteristik einer in der Erfassungsschaltung vorliegenden Wechselspannung ein Signal aus Gleich- und Wechselspan nungsanteilen oder entsprechende Stromsignale hervorgerufen wird, lässt sich die Funktion der Heizvorrichtung mit hoher Genauigkeit erkennen und z. B. für eine Sicherheitsabschaltung bzw. reversible oder irreversible Unterbrechung des Heizstroms nutzen. Die Erfassungsschaltung spricht schnell und auf geringe Signaländerungen an, so dass sie insbesondere auch für einen Betrieb eines schmiegsamen Wärmegerätes mit Kleinspannung oder Gleichspannung bzw. daraus gebildeter Wechselspannung oder Kombination aus Wechsel- und Gleichspannung vorteilhaft geeignet ist. Das von der Erfassungsschaltung bereitgestellte Signal kann dabei eine aus der Wechselspannungscharakteristik hergeleitete Information enthalten.
  • Die Erfassungsschaltung kann dabei zum Erfassen verschiedener Signaländerungen unterschiedlich aufgebaut sein. Beispielsweise ist vorgesehen, dass die Signaländerung eine Frequenzänderung, eine Amplitudenänderung, eine Phasenänderung, ein Verhältnis von Einzeit zu Auszeit oder eine Kombination mindestens zweier dieser Charakteristiken umfasst.
  • Verschiedene Ausgestaltungsvarianten des Wärmegerätes für eine sichere Erfassung der Signaländerung, beispielsweise Wechselspannungscharakteristik, bestehen darin, dass die Erfassungsschaltung als bedämpfbarer steuerbarer Oszillator, als Multivibrator, als Integrator, als Resonator oder als Phasenschieberanordnung insbesondere im Ringmodus aufgebaut ist. Dabei kann die Erfassungsschaltung ganz oder teilweise als integrierte Schaltung (ASIC, FPGA, Microcontroller oder dgl.) aufgebaut sein. Dabei können am Eingang ein oder mehrere Signale anliegen, die logisch bzw. porgrammtechnisch verarbeitet und an einem oder mehreren Ausgängen ausgegeben werden können.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Wärmegerätes besteht darin, dass die Zwischenisolation temperaturabhängiges Widerstandsverhalten und/oder ein temperaturabhängiges Verhalten des Dielektrikums aufweist, wobei die Temperaturabhän gigkeit einen negativen oder positiven Temperaturkoeffizienten besitzt. Dieser Aufbau ist z. B. günstig für eine Lokalisierung von überhitzten Stellen des Wärmegerätes. Weist die Zwischenisolation Frequenzabhängigkeit auf, lässt sich auch eine davon abhängige Signaländerung auswerten.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der Heizleiter und/oder der Sensorleiter temperaturabhängiges Widerstandsverhalten aufweist, wobei die Temperaturabhängigkeit einen negativen oder positiven Temperaturkoeffizienten besitzt. Diese Ausführung ist insbesondere für eine Gesamtüberwachung vorteilhaft.
  • Verschiedene weitere vorteilhafte Ausgestaltungen bestehen darin, dass die Heizvorrichtung als Wärme erzeugendes Heizelement eine Heizkordel mit koaxialer Anordnung von Heizleiter und Sensorleiter aufweist oder eine Schichtstruktur von Heizleiter und Sensorleiter mit der zwischengefügten Zwischenisolation aufweist. Eine solche Schichtstruktur mit Heizleiter, Sensorleiter und Zwischenisolation kann auch mehrfach vorhanden sein.
  • Eine detaillierte Aussage zum Zustand des Wärmegerätes wird ferner dadurch erreicht, dass mit der Auswerteeinrichtung ein punktuelles Auftreten einer Übertemperatur auf der Grundlage einer Widerstandsänderung der Zwischenisolation und/oder ein Kurzschluss zwischen Heizleiter und Sensorleiter auf der Grundlage eines Durchschmelzens der Zwischenisolation feststellbar ist/sind.
  • Zu einem vorteilhaften Aufbau mit zweckmäßigen Steuerungsmöglichkeiten tragen des Weiteren die Maßnahmen bei, dass in einem den mindestens einen Heizleiter enthaltenden Heizkreis mindestens ein mittels der Steuereinrichtung steuerbarer Lastschalter zum Steuern oder Regeln der Heizleistung und/oder zum Abschalten bei Fehlfunktion der Heizvorrichtung angeordnet ist.
  • Eine für den mobilen Betrieb vorteilhafte Ausbildung ergibt sich dadurch, dass als elektrische Energieversorgung eine Gleichspannungsquelle (wie Auto-, Bootsbatterie oder Akku) oder Wechselspannungsquelle (wie z. B. der unstabilisierte Ausgang eines Netztrafos oder Schaltnetzteils) vorgesehen ist.
  • Eine weitere Ausgestaltung mit günstigen Steuerungsmöglichkeiten besteht darin, dass zwischen der Gleichspannungsquelle und der Heizvorrichtung ein DC/AC-Wechselrichter angeordnet ist, über den die Heizvorrichtung mit Wechselspannung betrieben wird.
  • Zu einer sicheren Funktionsfähigkeit auf lange Sicht tragen die Maßnahmen bei, dass eine an den Sensorleiter angelegte Wechselspannung eine um mindestens den Faktor zwei höhere oder niedrigere Frequenz besitzt als die an dem Heizleiter liegende Versorgungsspannung, um durch Spannungsänderung zwischen Sensorleiter und Heizleiter einen Korrosionsschutz zu erzeugen.
  • Die Steuerungsmöglichkeiten des Wärmegerätes werden ferner dadurch begünstigt, dass die Steuereinrichtung zur Steuerung oder Regelung der Temperatur einen Stromsensor für den durch den Heizleiter fließenden Heizstrom aufweist.
  • Die Ausgestaltung kann auch so ausgeführt sein, dass aus einer Erfassungsschaltung eine einfache oder redundante Sicherheitsschaltung angesprochen wird.
  • Erweiterte Aussagen zum Zustand des Heizgerätes werden dadurch erreicht, dass die Auswerteeinrichtung so ausgebildet ist, dass mit ihr auch eine Alterung der Heizvorrichtung aufgrund alterungsabhängiger Widerstandswerte und/oder Kapazitätswerte und/oder damit zusammenhängender Fehlerarten auf der Basis der von der Erfassungsschaltung bereitgestellten Signale feststellbar ist/sind.
  • Für den Nutzer sind ferner die Merkmale von Vorteil, dass an die Steuereinrichtung eine von ihr angesteuerte Wartungs-, Diagnose- und/oder Fehleranzeige angeschlossen ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen Aufbau eines schmiegsamen Wärmegerätes mit wesentlichen Komponenten in Blockdarstellung,
  • 2 eine schematische Darstellung eines Heizelementes mit Anschlussanordnung,
  • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Erfassungsschaltung in Form eines Oszillators,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Erfassungsschaltung in Form eines Oszillators,
  • 5 ein Ausführungsbeispiel für den Anschluss einer Erfassungsschaltung an einen Sensorleiter eines Heizelementes und Anschluss einer Steuereinrichtung,
  • 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel zum Anschluss einer Erfassungsschaltung an das Heizelement und Anschluss einer Steuereinrichtung und
  • 7 eine detailliertere Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Wärmegerätes mit Steuereinrichtung und Erfassungsschaltung.
  • 1 zeigt in einer Blockdarstellung den Anschluss eines Heizelementes 10 mit Heizleiter 11 und Sensorleiter 12 sowie Zwischenisolation 13 an eine Erfassungsschaltung 20 für den Zustand bzw. die Funktion des schmiegsamen Wärmegerätes sowie an eine Steuereinrichtung 30. Das Heizelement 10, beispielsweise eine Heizkordel mit koaxial angeordnetem Innenleiter und davon mittels der Zwischenisolation 13 elektrisch isoliertem Außenleiter, wobei der Innenleiter oder der Außenleiter als Heizleiter 11 bzw. Sensorleiter 12 fungieren können, ist auf einem flexiblen Träger, wie z. B. einer Decke oder einem Kissen oder einem Bezug aufgenommen bzw. in diesen integriert. Alternativ kann das Heizelement mit dem Heizleiter 11 und dem Sensorleiter 12 sowie der Zwischenisolation 13 auch flächig in Schichten ausgeführt sein. Der Sensorleiter 12 ist an die Erfassungsschaltung 20 angeschlossen und kann zudem mit der Steuereinrichtung 30 in Verbindung stehen, während die Steuereinrichtung 30 auch für die Steuerung der Heizleistung über mindestens einen in einem Heizkreis liegenden Lastschalter 40 und gegebenenfalls weiteren Lastschalter 41 dient, wobei der Strom durch den Heizleiter 11 durch Öffnen des Lastschalters 40 bzw. des weiteren Lastschalters 41 unterbrochen und durch Schließen eingeschaltet werden kann. Der weitere Lastschalter 41 stellt ein redundantes Bauteil dar und liegt z. B. über eine redundante Schutzeinrichtung 42 an der Steuereinrichtung 30. Die gegebenenfalls vorhandene, redundante Schutzeinrichtung 42 ist auch mit der Erfassungsschaltung 20 verbunden. Zum Abgriff des Heizstroms kann für Steuerungs- oder Regelungszwecke in dem Heizkreis ferner ein Stormsensor 44 angeordnet sein. Zur Versorgung des Heizelementes 10 ist eine Spannungsversorgung 50, die beispielsweise als Gleichspannungsversorgung ausgebildet ist, vorhanden. Zusätzlich kann eine Akku-Einheit 51 zur Versorgung vorgesehen sein, wobei die Versorgung über eine Verwaltungseinrichtung 52 geeignet gesteuert werden kann. Soll das Heizelement 10 bzw. der darin vorhandene Heizleiter 11 nicht unmittelbar mittels der Gleichspannung versorgt werden, ist zwischen einem oder beiden Anschlüssen des Heizelementes 10 und der Spannungsversorgung ein DC/AC-Wechselrichter 43 bzw. 53 angeordnet. Ferner ist an die Steuereinrichtung 30 eine Bedien-/Anzeigeeinheit 35 angeschlossen, um den Benutzer oder Wartungspersonal über den Zustand des Wärmegerätes zu informieren.
  • Ein Ausgestaltungsbeispiel besteht dabei darin, dass während der Heiz-/Sensormessperioden der oder die Sensorleiter 12 parallel, in Reihe oder mit einseitiger Verbindung mit gleicher oder entgegen gesetzter Polung bezüglich des Heizleiters 11 geschaltet wird, werden. Ein Vorteil der Parallelschaltung ist eine niedrige Gesamtheizleiterimpedanz (woraus sich eine Materialeinsparung ergibt). Ein Vorteil der Reihenschaltung ist eine Spannungsdifferenz zwischen Heiz- und Sensorleiter mit Ableitung eines NTC-/PTC-Temperatursignals für die Erfassungsschaltung oder Polarisierung der NTC- bzw. PTC-Zwischenisolation z. B. für einen Korrosionsschutz der Leiter-/Sensoroberflächen.
  • 2 zeigt eine schematische Darstellung des Heizelementes 10 mit Heizleiter 11 und Sensorleiter 12 sowie der Zwischenisolation 13. Der Sensorleiter 12 ist über einen oder zwei Anschlüsse A1 an die Erfassungsschaltung 20 angeschlossen, wobei der Sensorleiter 12 einen Temperatursensor TS bildet. Zwischen den beiden Anschlüssen kann auch eine Verbindung hergestellt sein, wie die gestrichelte Linie zeigt. Zur Steuerung des Heizelementes ist dieses über Anschlüsse A2 an die Steuereinrichtung 30 bzw. den oder die Lastschalter 40, 41 angeschlossen.
  • 3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfassungsschaltung 20, ausgebildet als Oszillator. Der Temperatursensor TS nach 2 (ausgefülltes Quadrat) kann an verschiedenen Stellen der Oszillatorschaltung angeordnet sein. Die Oszillatorschaltung weist zwei Verstärkerschaltkreise 21, 22 in Form hintereinander geschalteter Operationsverstärker auf, wobei am Ausgang des Operationsverstärkers 22 ein Signal über einen Ausgang A3 zur Weiterleitung an die Steuereinrichtung 30 bzw. an eine in dieser vorhandene Auswerteeinrichtung bereitgestellt wird. Dabei wird das bereit gestellte Signal über einen Kondensator C1 ausgekoppelt. Der Ausgang des zweiten Verstärkerschaltkreises 22 ist über Widerstände RX1, R1 auf den Eingang des ersten Verstärkerschaltkreises 21 rückgekoppelt, wobei zwischen dem Ausgang des ersten Verstärkerschaltkreises 21 und dem Eingang des zweiten Verstärkerschaltkreises 22 eine Verbindung zur Rückkopplung über einen Kondensator CX1 hergestellt ist.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfassungsschaltung 20 in Form eines Oszillators mit einem Schmitt-Trigger 23, wobei der Rückkopplungszweig verschieden ausgebildet sein kann und verschiedene Rückkopplungszweige über Anschlüsse X1, X2 angeschlossen werden können. In einem ersten Ausführungsbeispiel liegt im Rückkopplungszweig lediglich ein Widerstand RX2, während bei dem anderen Ausführungsbeispiel eine Parallelschaltung aus Widerstandsanordnung mit in einer Richtung gepolter Diode RX3/RX4/D1 und Widerstandsanordnung mit in entgegen gesetzter Richtung gepolter Diode RX5/RX6/D2 vorhanden ist. Der Eingang des Schmitt-Triggers 23 liegt außerdem über einen Kondensator CX2 an Masse, während das Ausgangssignal über einen Kondensator C2 an einem Ausgangsanschluss A3 abgenommen wird. Der Temperatursensor TS kann wiederum unterschiedlich angeordnet sein.
  • 5 zeigt ein Beispiel für einen Anschluss des Heizelementes 10 an die Steuereinrichtung 30 und die Erfassungsschaltung 20, wobei die Erfassungsschaltung als Oszillator mit Schmitt-Trigger 23 ausgebildet ist. Der Sensorleiter 12 liegt am Eingang des Oszillators, während der Heizleiter 10 an der Spannungsversorgung 50 über steuerbare Schalter S1 bzw. S2 liegt, die mittels der Steuereinrichtung 30 in Form einer Auswerte-/Regel-/Steuereinheit entsprechend der gewünschten Heizleistung ansteuerbar sind. Das Ausgangssignal der Erfassungsschaltung 20 liegt ebenfalls an der Steuereinrichtung 30. Das Ausführungsbeispiel nach 5 arbeitet vorwiegend mit kapazitiver Sensorsignaländerung.
  • Ähnlich wie bei dem Ausführungsbeispiel nach 5 ist auch bei dem in 6 gezeigten Ausführungsbeispiel das Heizelement 10 an die Erfassungsschaltung 20 und die Steuereinrichtung 30 sowie die Spannungsversorgung 50 angeschlossen. Hierbei ist zudem der Ausgang der Oszillatorschaltung mit dem Heizkreis über einen Widerstand R1 verbunden. Die Ausführung nach 6 arbeitet vorwiegend mit resistiver Signaländerung.
  • 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel des schmiegsamen Wärmegerätes z. B. in Form einer Autoheizdecke, die mittels einer 12 V-Versorgungsspannung betrieben wird. Auch hierbei ist das Heizelement 10 mit dem Heizleiter 11 an die Steuereinrichtung 30 über die steuerbaren Schalter S1, S2 angeschlossen, während der Sensorleiter 12 an der Erfassungsschaltung 20 in Form des Oszillators liegt.
  • Nachfolgend werden nähere Ausführungen zum Aufbau und zur Wirkungsweise des schmiegsamen Wärmegerätes gemacht. Eine wesentliche Systemkomponente ist die das Sensorsignal aufnehmende Erfassungsschaltung 20, insbesondere in Form einer Oszillatorschaltung, nachfolgend kurz als Oszillator bezeichnet, die mit der Heizkörper-Sensorik zur Funktionsüberwachung und Betriebssicherheit zusammenwirkt. Die Heizkörper-Sensorik mit dem Sensorleiter 12 ist mit dem Heizelement 10 flächig oder z. B. mäanderförmig auf einem flexiblen Träger angeordnet und wirkt über die gesamte Länge des Heizelementes 10 bzw. der Heizfläche und ist zur Detektion von Stellen übermäßiger Wärmeentwicklung (Hot-Spot-Temperaturen) und/oder über die Länge bzw. Fläche integrierte Temperaturmessung ausgebildet. Zur Aufnahme des von der Oszillatorschaltung bereitgestellten Signals ist an diese eine Auswerteeinrichtung mit einer oder mehreren (gegebenenfalls redundanten) Auswerteschaltungen angeschlossen, die beispielsweise einen Teil der Steuereinrichtung 30 bildet bzw. mit dieser zusammen arbeitet, so dass die Heizung und/oder andere Lasten in Sekunden oder Sekundenbruchteilen geregelt, gesteuert oder abgeschaltet wird/werden.
  • Für die Hot-Spot-Temperaturerkennung an dem Heizkörper mit dem Heizelement 10 gibt es im Wesentlichen zwei Ausführungen, nämlich zum einen ein reversibles System, das aufgrund eines NTC-/ oder PTC-Zwischenisolationssensors einen Geräteausfall verhindert, und zum anderen ein nicht reversibles System, das auf Basis des Durchschmelzens der Zwischenisolation 13 zwischen zwei oder auch mehr Leitern arbeitet und zum vollständigen Ausfall der Heizvorrichtung bzw. des Wärmegerätes führt.
  • Darüber hinaus können weitere Sensoren für die Betriebssicherheit vorgesehen sein, deren Sensor-Ausgangssignale von der Erfassungsschaltung 20 aufgenommen werden, wie z. B. im Zusammenhang mit einer Motor-Überhitzungseinrichtung einer Massagematte oder dgl.
  • Insbesondere bei speziellen Geräten für den Außenbereich, wie z. B. Akku-Heizkissen, können insbesondere durch Polarisierung oder andere nachteilige dielektrische Einflüsse ungünstige Betriebsbedingungen auftreten. Die negativen Eigenschaften können vor allem bei Gleichspannungs-Versorgungen und/oder asymmetrisch belasteten Energiequellen z. B. an dem NTC-/ oder PTC-Sensorsystem die Funktion beeinträchtigen. Derartige negative Einflüsse werden bei vorliegendem Wärmegerät z. B. durch das Vorschalten eines Wechselrichters 43, 53 zumindest weitgehend vermieden.
  • Als vorteilhafte, gegebenenfalls durch optionale Maßnahmen erreichte Eigenschaften der Erfindung sind des Weiteren zu nennen:
    • a) Betrieb an einer DC-Schutzkleinspannung ohne zusätzliche Hilfsspannung(en),
    • b) vereinfachte Schaltungsredundanz durch eine nur einmal vorhandene Oszillatorschaltung für ein dynamisches, frequenzbehaftetes Sensorsignal,
    • c) Schaltungsredundanz bei einmaligem Sensorbruch durch Doppelkontaktierung mittels 4-poligem oder 3-poligem Festanschluss oder einer entsprechend viel-poligen Steckkupplung,
    • d) Erkennung eines Sensorausfalls, z. B. einer Unterbrechung einer Sensorleitung,
    • e) Erkennung eines Kurzschlusses in der Anschlussleitung des Heizkörpers bzw. Heizelementes 10,
    • f) Schutz vor Funkenbildung und Brandgefahr bei Heizleiterbruch und hohen Strömen,
    • g) Schutz bei Bruch stromführender Geräteleitungen,
    • h) einfache punktuelle Lokalisierung von Stellen erhöhter Temperatur (Hot-Spot-Temperaturerkennung) z. B. mit Anzeige des kritischen Bereichs,
    • i) Lokalisierung einer Sensor-Alterung bzw. eines Sensor-Alterungsbereichs mit einer Anzeige mangelnder Betriebssicherheit,
    • j) Kalibrierung des Temperatursensors (z. B. Dämpfung der Oszillatorfrequenz) durch einmalige oder stetige Anpassung,
    • k) erhöhte Schaltungsintegration bei Nutzung handelsüblicher Oszillatorbausteine mit analogem oder digitalem Aufbau zum Bilden eines bedämpfbaren Oszillators,
    • l) Erkennung eines Ausfalls der Erfassungsschaltung 20 bzw. des Oszillators,
    • m) Hinzufügung weiterer Sensoren im Sicherheitssystem, insbesondere der Erfassungsschaltung 20 bzw. dem Oszillator,
    • n) Nutzung des NTC-Sensorsignals alternativ als Temperatursignal für eine Temperaturregelung (z. B. auf Basis einer Oszillatorfrequenz) und optional ergänzend eines Hot-Spot-Sensorsignals.
  • Ferner sind Funktionen wie Abschaltung durch Zeitgeber, Programmsteuerungen für die Heizung (z. B. schnelles Anheizen durch Boost-Betrieb und dgl.), analoge bzw. digitale Bedien- und Anzeigeeinheit und/oder Massagefunktionen denkbar. Auch diese Funktionen und zusätzlichen Maßnahmen können mit der Steuereinrichtung 30 verknüpft werden, die auch als Sicherheits- oder Regeleinrichtung sowie Auswerteeinrichtung für weitere Signale ausgebildet sein kann.
  • Die Erfassungsschaltung 20 kann als steuerbarer Oszillator, Multivibrator, Integrator, Resonator, Phasenschieberanordnung mit mehreren Phasenschiebern im Ringmode oder dgl. ausgeführt sein.
  • Im Normalfall erzeugt die z. B. in den 3 oder 4 gezeigte Erfassungsschaltung 20 in Form eines bedämpfbaren Oszillators ein dynamisches Ausgangssignal, das z. B. kapazitiv entkoppelt und einer Spitzenwertgleichrichtung (in der Auswerteschaltung) unterzogen wird, um ein gültiges Heizsignal festzustellen. Im Temperaturregel-/Steuerfall oder bei Auftreten einer Hot-Spot-Temperatur wird in Folge der Widerstands- und/oder Kapazitätsänderung in Abhängigkeit von dem NTC- bzw. PTC-Verhalten der Oszillator durch das statische Signal entsprechend stark beeinflusst, so dass sich z. B. die Frequenz oder die Ein-Auszeiten des Signals in ihrer Periodendauer und/oder in ihrem Verhältnis ändern, bis in einem Kurzschlussfall (bei schmelzender Zwischenisolation) nur noch ein statisches Ausgangssignal am Ausgang des Oszillators vorliegt. Dies führt über die Auswerteeinrichtung zu einer (z. B. redundanten) Unterbrechung des Heizstromes. In 1 sind redundante Schaltungsblöcke mit Strichpunkt-Linien dargestellt. Beispielsweise arbeitet die Temperatursteuerung bzw. Temperaturregelung und/oder das Sicherheitssystem mit einem reversiblen Überhitzungsschutz. Bei einem System mit schmelzender Zwischenisolation ist der Heizkörper im Kurzschlussfall zwischen Heiz- und Sensorleiter irreversibel zerstört. In diesem Fall gibt es in der Regel am Oszillator nur die zwei Zustände Oszillatorfrequenz vorhanden oder nicht vorhanden.
  • Diese Art der Temperatursteuerschaltung bzw. Temperaturregelschaltung und/oder Sicherheitsschaltung ist aufgrund der (nahezu) leistungslosen schnellen Abschaltung des Heizelementes 10 sehr vorteilhaft, da die Energiequelle, wie z. B. die Akku-Einheit 51, zu praktisch 100% für den Heizbetrieb nutzbar ist. Da in Folge Unipolarisation der DC-Betriebsspannung oder bei extremen Umgebungsbedingungen Korrosionserscheinungen auftreten können, die zur Beeinträchtigung der Kontaktübergänge in den Leitern des Heizelementes und der Sensorsignale führen können, sind Maßnahmen vorgesehen, die derartige negative Einflüsse unterbinden. Dazu wird der Sensorleiter 12 spannungsmäßig in Folge der Ankopplung an den Oszillator stetig gegenüber der (fast) festen DC-Spannung des Heizleiters 11 umgeschaltet oder es wird optional am Versorgungseingang, beispielsweise auch nur im hochstromigen Lastbereich, eine Wechselrichterschaltung (insbesondere getaktete Halb-/Vollbrückenschaltung oder dgl.) angeordnet. Die Wechselrichterfrequenz wird dabei so gewählt, dass sie mindestens um den Faktor 2 niedriger oder höher ist als die des bedämpfbaren Oszillators. Dadurch ist es möglich, in der Auswerteeinrichtung durch eine einfache oder komplexe Frequenzfilterung (z. B. mit Band-/Hoch-/Tiefpass digitale Filterung, wie z. B. FIR-, IIR-Filter oder dgl. oder Kombinationen daraus) das Sensorsignal bzw. Sicherheitssignal zu extrahieren. Hierfür können passive oder aktive Filter verwendet werden.
  • Beispielsweise beinhaltet das Wärmegerät gemäß dem in 7 gezeigten Stromlaufplan einer Autoheizdecke bereits bei einer DC-Versorgungsspannung einen vereinfachten Korrosionsschutz für den Heizleiter 11 und/oder Sensorleiter 12. In Folge des Hystere-Schaltpegels des bedämpfbaren Oszillators wird das Spannungssignal am Sensorleiter 12 stetig gegenüber der Spannung am Heizleiter verändert, es sei denn, es liegt eine zu starke Bedämpfung des Oszillators bzw. ein Kurzschluss zwischen dem Heizleiter 11 und Sensorleiter 12 vor. Die Verhinderung der Korrosionsbildung an den Oberflächen des Heiz- und Sensorleiters 11, 12 hat den Vorteil, dass der NTC-Hot-Spot-Sensor seine Kennwerte über eine lange Alterungszeit (Gerätelebensdauer) relativ konstant beibehält. Wie bei Versuchen festgestellt wurde, wirkt der NTC-Hot-Spot-Sensor bei Wechselspannungsbetrieb wie ein temperaturabhängiger exponentieller dielektrischer Widerstand mit hohem kapazitivem Anteil und bei Gleichspannungsbetrieb eher wie ein nichtlinearer ohmscher Widerstand. Dabei sind die Sensorsignale im Wechselspannungsbetrieb ausgeprägter und langzeitstabiler. Zu beachten ist allerdings, dass bei Wechselspannungs- bzw. Wechselstrombetrieb eine Frequenz größer ca. 1 Hz gewählt wird, da ansonsten Korrosion kaum verhindert werden kann.
  • Als Ausführungsbeispiel für ein Heizelement 10 sei ein Heizelement mit koaxial zueinander angeordnetem Heizleiter 11 und Sensorleiter 12 genannt, zwischen denen die Zwischenisolation 13 angeordnet ist, wobei auf dem äußeren der beiden Leiter eine Außenisolation aufgebracht ist. Bei einer derartigen koaxialen Ausführung können unterschiedliche Verlegearten zur Anwendung kommen, wie die bereits genannte mäanderförmige Verlegung und/oder eine Verlegung mit paralleler Zu- und Rückführung. Eine derartige Verlegung hat z. B. den Vorteil, dass sich bei unsachgemäßem Gebrauch und dabei entstehender Faltenbildung mit übereinander gelagerten Abschnitten von Heiz- und Sensorleiter Sensorsignale bzw. Kurzschlusssignale ergeben, die sich leistungsreduzierend auf die Heizfläche und den Benutzer auswirken, wodurch die Gefahr einer zu starken Erwärmung herabgesetzt wird. Verschiedene Ausbildungen bestehen dabei darin, dass der Heizleiter 11 und/oder der Sensorleiter 12 wiederum aus einem oder aber aus mehreren Leitern zusammengesetzt sind. Bei einer weiteren Ausgestaltung können auch mehrere Zwischenisolationen oder weitere Sensorleiter vorgesehen sein. Auch ist es denkbar, verschiedene Aufbauten in einem Heizkörper zusammenzuschalten und zu betreiben. Der oder die Heizleiter 11 und/oder Sensorleiter 12 weisen optional einen NTC- oder PTC-Widerstandsverlauf auf. Damit können integrierende Flächentemperatursensoren gebildet werden, die in der Regel lineare Signale abgeben. Solche Leiterwiderstandswerte lassen sich relativ einfach und mit hoher Genauigkeit herstellen. Diese können z. B. für eine Temperaturregelfunktion bzw. Temperatursteuerfunktion für eine Stromsensorik gegebenenfalls mit Shunt genutzt werden.
  • Als schmelzende Zwischenisolation kommt ein schmelzender Bereich von ca. 100°C bis 200°C in Betracht, wobei im einfachsten Fall keine NTC-/ bzw. PTC-Hot-Spot-Sensorik vorgesehen ist. Ein derartiges irreversibles Sicherheitssystem basiert darauf, dass in Folge von Hot-Spot-Temperaturen die Zwischenisolation schmilzt und eine elektrische Verbindung zwischen Sensorleiter und Heizleiter entsteht, welche zur Bedämpfung des nachgeschalteten Oszillators führt und über die anschließende Auswerteschaltung eine Sicherheitsabschaltung bewirkt. Der Schmelztemperaturbereich wird vorwiegend durch das eingesetzte Isolationsmaterial bestimmt, wie beispielsweise Polyethylen, (niederschmelzendes) PVC, Polyamid usw.
  • Eine NTC- bzw. PTC-Hot-Spot-Sensorik ergibt, wie erwähnt, ein reversibles Sicherheitssystem, das auf einer Zwischenisolation mit NTC-/ bzw. PTC-Widerstandsverlauf beruht. Unter Temperatureinfluss ändert sich der Widerstandswert in der Regel exponentiell, so dass bei lokalen Hot-Spot-Temperaturen ein messbares Signal am Oszillatorausgang für die Auswerteeinrichtung bereit steht. Die NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolation unterliegt jedoch größeren Toleranzen und Alterungserscheinungen, so dass sich dessen Sensorsignale für eine dauerhafte und zuverlässige Temperaturregelung bzw. Temperatursteuerung nur eingeschränkt eignen.
  • In der Praxis ist es daher von Vorteil, verschiedene Kombinationen für die Temperaturregel-/Steuereinheit mit Hot-Spot-Temperaturerkennung zu wählen, wobei mindestens ein Leiterwiderstand mit annähernd linearem NTC- bzw. PTC-Leiterwiderstand und in der Regel ein exponentieller NTC-/ bzw. PTC-Hot-Spot-Zwischenisolationswiderstand vorhanden sind. Bei einer Autoheizdecke mit 12 V-Energieversorgung besteht eine vorteilhafte Ausführung darin, dass diese eine NTC-Hot-Spot-Zwischenisolationssensorik mit niedriger Schmelztemperatur (low melt) für ein redundantes Sicherheitssystem aufweist. Wird ein sehr hoher Sicherheitsstandard gefordert oder ist es wahrscheinlich, dass ein Wärmegerät unter extremsten Bedingungen sehr kleine Flächen mit Hot-Spot-Temperaturen aufweisen kann, so wird zusätz lich zu der NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolationssensorik auch die Schmelztemperatur der Zwischenisolation herabgesetzt, so dass bei Unterschreiten einer festgelegten Hot-Spot-Fläche ein Kurzschluss entstehen kann, der zur irreversiblen Sicherheitsabschaltung des Gerätes führt. Bei größeren Flächen mit Hot-Spot-Temperatur greift jedoch in der Regel zuerst die NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolationssensorik ein, die dann über den Oszillator und die Auswerteeinrichtung zu einer Temperaturbegrenzung bzw. Temperaturregelung und/oder Abschaltung des Heizkörpers bzw. Wärmegeräts führt. Im Heizelement 10 wird dadurch ein Kurzschluss vermieden und das Wärmegerät kann nach Beseitigung des Hot-Spots wieder betrieben werden.
  • Die Außenisolation des Heizelementes 10 ist je nach Geräteanforderung und Spannungsfestigkeit ausgeführt. Im einfachsten Fall wird gänzlich auf die Isolation verzichtet. Ansonsten wird vorwiegend ein Material verwendet, das höher schmelzend ist als die Zwischenisolation 13, um im Fehlerfall (z. B. Hot-Spot) die elektrische Spannungsfestigkeit und Außenisolation zu gewährleisten. Die Schmelztemperatur der Außenisolation wird üblicherweise mindestens 30°C höher als die der Zwischenisolation gewählt.
  • In den 3 und 4 sind verschiedene Beispiele für den Anschluss des oder der Temperatursensoren TS in der Oszillatorschaltung an typischen Anschlusspunkten gezeigt. Dabei ergeben sich je nach Anschlussstelle unterschiedliche Sicherheitsfunktionen, beispielsweise für den Fall, dass der Oszillator selbst fehlerhaft sein sollte.
  • Gemäß 4 kann auch die Empfindlichkeit der Bedämpfung (Diodenzweige D1/D2) polarisiert unterschiedlich dimensioniert werden, wodurch ein Teilbereich der Flächenheizung auf geringere Hot-Spot-Temperaturen hin überwacht werden kann oder die Spannungsaussteuerbereiche des Oszillators kompensiert werden können.
  • Bei einer symmetrischen Oszillatorspannung an der NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolation 13 kann durch entsprechende Auswertung (beispielsweise Speicherzeitwerte) der lokale Fehlerort bei Hot-Spots in Folge des Puls-Pausen-Verhältnisses lokalisiert werden. Im Normalfall beträgt die Pulseinzeit und Pulsauszeit je 50% einer Periode. Ändert sich jedoch das Widerstandsverhältnis in einem Flächenabschnitt des Heizelementes, verschiebt sich das Puls-Ein-/-Ausverhältnis auf beispielsweise 30/70%, wodurch Rückschlüsse auf den Teilbereich gezogen werden können. Eine durch die Bedämpfung hervorgerufene Beeinflussung der Gesamtperiodendauer ist dabei zu berücksichtigen. Mittels einer der Auswerteeinrichtung nachgeschalteten bzw. an die Steuereinrichtung 30 angeschlossenen Anzeigeeinheit 35 kann der Hot-Spot-Bereich angezeigt bzw. signalisiert werden.
  • Die Ausgangssignale der Erfassungsschaltung 20 bzw. des Oszillators können auch für einen Rückschluss auf die Alterung bzw. Fehler herangezogen werden, die durch die NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolation 13 hervorgerufen werden. Damit ist es auch möglich, für die Alterung bzw. Fehler eine Wartungs-/Diagnose-/ bzw. Fehleranzeige für einen Benutzer oder Wartungspersonal zu erzeugen. Im einfachsten Fall kann eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden, indem eine Startoszillatorfrequenz in einem unbeheizten Zustand mit einer oder zwei Referenzwerten verglichen wird und eine Gut-Schlechtanzeige erfolgt. Besteht eine Temperaturdifferenz, die z. B. durch Messung des Widerstandes des ersten oder zweiten Leiters verursacht wird, kann von Zeit zu Zeit die alterungsbeeinflusste Grundoszillatorfrequenz gemessen werden und bei Grenzwertüberschreitung bzw. -unterschreitung kann eine Fehleranzeige erzeugt werden. Gleichzeitig kann die Aktivierung der Sicherheitsabschaltung stattfinden. Wird von Beginn an keine Oszillatorfrequenz festgestellt, handelt es sich in der Regel um eine Unterbrechung in dem Sensorleiter 12, einen Kurzschluss des Heizleiters 11, des Anschlusskabels oder einen Elektronikausfall. Um Rückschlüsse auf eine intakte Oszillatorschaltung und Anschluss einer Stecker-/Kupplungseinheit zu erhalten, ist es vorteilhaft, die Kapazität des Heizelementes 10 und einen Oszilla torkondensator aufeinander abzustimmen, so dass eindeutige Frequenzsignale für die Fehler- und Betriebsarten abgeleitet werden können. Als weiterer Schutzmechanismus kann vorgesehen sein, dass nach einer bestimmten Betriebszeit (von z. B. 1000 Betriebsstunden) aufgrund einer Sensoralterung, allgemeiner Materialalterung oder üblichen Verschleißes ein weiterer Betrieb des Gerätes unterbunden wird. Auch kann der Benutzer über die Anzeige angewiesen werden, das Wärmegerät auf mögliche Schäden, Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch zu untersuchen, wobei auch bestimmte Fehlerarten anzeigbar sein können.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, dass durch Anschluss des oder der Sensorleiter 12 und der NTC-/ bzw. PTC-Zwischenisolation an einen Oszillator Frequenzsignale geliefert werden, die in einem bestimmten Frequenzfenster liegen und die üblichen Gebrauchstemperaturen Wiederspiegeln. Die annähernd lineare temperaturabhängige Leiterwiderstandsänderung eignet sich dabei für eine flächige (Grenz-)Temperaturregelung und wird durch die Hot-Spot-Temperatursignale oder einen Kurzschluss überlagert, so dass stets ein sicherer Betriebszustand gewahrt wird bzw. eingehalten werden kann. Der Schaltungsaufwand lässt sich dadurch weiter optimieren.
  • Wird der Heizkörper mit Wechselspannung betrieben, so wird die Oszillatorfrequenz der Sicherheitseinrichtung vorteilhaft so gewählt, dass durch eine einfache Frequenzfilterung in der Auswerteeinrichtung das oder die Temperatursignale möglichst einfach zu trennen sind. Hierfür ist ein Frequenzunterschied von mindestens 1:2 Perioden von Vorteil. Alternativ kann vorgesehen sein, dass der bedämpfbare Oszillator durch eine Versorgungswechselspannung synchronisiert wird und vom Synchronisierungszeitpunkt an eine Verschiebung der Ausgangssignale durch eine Differenzmessung festgestellt wird. Damit lassen sich ebenfalls Temperatureinflüsse erfassen bzw. lässt sich die Auswertegenauigkeit des bzw. der Messsignale erhöhen.
  • Eine andere Ausgestaltung der Erfassungsschaltung 20 und weiteren Schaltungskomponenten besteht darin, dass der Oszillator nicht frequenzabhängig, sondern amplitudenabhängig oder frequenz- und amplitudenabhängig arbeitet, um z. B. im Hot-Spot-Temperaturbereich eine höhere oder niedrigere Signalauflösung zu erreichen und/oder gleichzeitig den Einfluss einer Oszillatorbedämpfung je nach Anwendungsfall zu variieren.
  • Bei einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass ein regel-/ bzw. steuerbarer Oszillator (VCO) eingesetzt wird, wodurch beispielsweise in Temperatur-/Frequenzabhängigkeit ein höheres NTC-Hot-Spot-Sensorsignal erhalten wird.
  • Zur Verbesserung des EMV-Verhaltens des Oszillators kann die Eingangsbedämpfung der NTC-/ bzw. PTC-Sensorik niederohmiger ausgelegt werden. Dazu ist es möglich, einen Widerstand und/oder Kondensator ohne nennenswerten Temperaturgang zwischen die beiden Leiter zu schalten, der dann als Parallelwiderstand und/oder Parallelkondensator zu dem NTC-Sensorwiderstand bzw. der Sensorkapazität wirkt.
  • Bei den in den 5 und 6 gezeigten Ausführungsbeispielen ist insbesondere auch die resistive bzw. kapazitive Koppelung des Heizelementes 10 mit dem bedämpfbaren Oszillator dargestellt. Eine Besonderheit bilden die beiden Lastschalter S1 und S2, die das NTC-Heizelement 10 einpolig oder allpolig von der Spannungsversorgung 50 trennen, um danach die Bedämpfung des Oszillators oder einen Kurzschluss am Oszillatorausgang zu detektieren. Durch Zuführen des von der Oszillatorschaltung bereit gestellten Signals an die Auswerte-/Regel-/Steuereinheit bzw. Steuereinrichtung 30 wird entschieden, ob ein weiterer Heizvorgang, Messvorgang oder eine (redundante) Sicherheitsabschaltung (mittels der Schalter S1 und/oder S2) eingeleitet wird. Die Spannungsversorgung 50 kann aus einer DC- oder AC-Versorgungsspannung bestehen. Die Lastschalter S1 und S2 können je nach Ver sorgungsspannung DC oder AC auch als Gleich-/Wechselrichter oder dgl. fungieren und aus mechanischen, elektronischen, integrierten oder ähnlichen Komponenten bestehen.
  • An die Steuereinrichtung 50 lassen sich weitere Sensoren, (bedämpfbare) Oszillatoren oder zusätzliche Sicherheitseinrichtungen oder Auswerteeinheiten anschließen. Bei Verwendung eines AC/DC (DC/DC)-Adapters für die Stromversorgung aus anderen Versorgungseinheiten kann bzw. können auch diese Einheit(en) eine Schaltungskomponente beinhalten, die durch eine Verbindung oder Kommunikation mit der Auswerte-, Regel-/Steuereinheit entsprechende Aufgaben übernehmen kann. Beispielsweise kann bei einem Gerät aus Netzteil, Schnurschalter und Heizkörper mit Sensorik bei Hot-Spot-Detektion oder Heiz-/Sensorleiterkurzschluss von der Auswerteeinheit des Schalters über einen Steuerleitungseingang des Netzteils (AC-/DC-Adpater) die Versorgungsspannung des Netzteils und somit die des Wärmegerätes abgeschaltet werden. Auch damit besteht eine Einsparmöglichkeit bei der Anzahl der Lastschalter.
  • Die Auswerteeinrichtung bzw. Auswerteeinheiten z. B. bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 können vielfältig ausgeführt sein. Vorteilhaft sind dabei Schaltungen in Analog- und Digitalausführung, insbesondere auf Basis von Operationsverstärkern, Komparatoren, ICs, ASICs, ein Satz von Mikrocontrollern, Polymerschaltkreise und dgl. Mit einer derartigen Auswerteeinrichtung können die von der Erfassungsschaltung 20 bzw. dem oder den bedämpfbaren Oszillatoren bereit gestellten Signale empfangen und verarbeitet werden, wobei die Auswertung bzw. Verarbeitung nach vorgegebenen Funktionen oder einer vorgenommenen Programmierung erfolgen kann. Dabei können Funktionen wie schnelles Anheizen, Abschaltung durch Zeitgeber, einfache Bedien- und Anzeigefunktionen auch symbolisch oder graphisch von Fehler-, Warn-, Wartungs- und/oder Programmfunktonen beinhaltet sein. Durch einen unidrektionalen Rückzweig auf die Oszillatorschaltung bzw. Sicherheitseinheit kann die Auswerteeinrichtung auch auf weitere (redundante) Schaltungsteile Einfluss nehmen. Dabei kann die Ausführung so sein, dass z. B. bei Sensorbrucherkennung immer auch der zweite oder ein weiterer Lastschalter abgeschaltet wird. Zur Energieversorgung des Wärmegeräts kann eine Gleichspannungsversorgung oder Wechselspannungsversorgung z. B. mit einem Anschluss an ein Versorgungsnetz, einem Stecker- oder Schaltnetzteil, einem Wechselrichter, Akkus, Solareinheiten oder anderen erneuerbaren Energien, auf der Basis von Wasserstofftechnik oder dgl. verwendet werden. Zur Anpassung der Elektronik gegebenenfalls mit Ladeteil und zur Versorgung ist vorteilhaft die Verwaltungseinrichtung 52 vorgesehen. Die Stromsensorik mit mindestens einem Stromsensor 44 ist vorteilhaft so ausgebildet, dass eine Temperaturänderung des Heizleiters 11 und/oder des Sensorleiters 12 oder auch weiterer Leiter erfasst werden kann und als Signal für eine Temperaturregelung in Abhängigkeit einer Bedienereingabe genutzt wird. Die Stromsensorik kann auch dazu dienen, Heizstromunterbrechungen in Folge von Brüchen im Heizleiter 11, anderen Leitungen, festen oder trennbaren Kontakten und Verbindungen oder dgl. zu erkennen und eine zeitliche Unterbrechung (Begrenzerfunktion) oder Abschaltung des oder der Lastschalter S1, S2 zu bewirken.
  • Ein typischer Aufbau eines Heizelementes besteht aus einer Doppelkordel mit oder ohne NTC-/ bzw. PTC-Sensorik. Dabei ist ein Kern- bzw. Trägerfaden mit innerem Leiter (erstem Leiter) vorgesehen, beispielsweise gemäß einem Lahnleiter-Aufbau.
  • Der erste Leiter kann dabei als Heizleiter 11 oder als Sensorleiter 12 (für die Zwischenisolation 13) herangezogen werden. Dabei kann er optional als PTC-/ bzw. NTC-Leiter ausgeführt sein, um das oder die Sensorsignal(e) bereit zu stellen. Der Vorteil des Lahnleiters ist, dass der Widerstand pro Meter sehr niederohmig ausgeführt werden kann bei sehr hoher Flexibilität und dass gegenüber einer Spiralwicklungsausführung die elektromagnetischen Felder reduziert sind. Die Zwischenisolation kann schmelzend oder nichtschmelzend für irreversible Hot-Spot-Sensorik aus Polyethylen, niedrigschmelzendem PVC, Polyamid usw. ausgeführt sein und optional NTC-/ bzw. PTC-Verhalten für eine reversible Hot-Spot-Sensorik aufweisen. Je nach Material der Zwischenisolierung kann ein schmelzender oder nichtschmelzender Effekt eingestellt werden. Der äußere bzw. zweite Leiter kann als Heizleiter 11 oder Sensorleiter 12 (für die Zwischenisolation 13) verwendet werden. Er kann optional als PTC-/ bzw. NTC-Leiter ausgeführt sein, um das oder die Sensorsignal(e) bereit zu stellen. Optional kann auch der äußere Leiter als Heizleiter 11 und der innere Leiter als Sensorleiter 12 ausgeführt sein.
  • Bei dem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel des Wärmegerätes beispielsweise einer 12 V-Autoheizdecke, ist in einen flexiblen Träger mindestens ein flexibles Heizelement in Form einer NTC-Heizkordel mit Heiz- und Sensorleiter integriert. Zum Abtrennen der elektronischen Regel-/Steuereinheit mit integriertem Sicherheitssystem (Zwischenschalter) ist eine Kupplungseinheit vorgesehen. Der Zwischenschalter weist z. B. sechs Schaltstufen auf und beinhaltet z. B. eine automatische Zeitgeber-Abschaltung nach beispielsweise 3 Stunden. Eine LED-Anzeige zeigt stetig den Betriebszustand (z. B. durch Blinken) an. Mit der Zeitgeberabschaltung kann schnell blinkend ein Fehlerzustand angezeigt werden, wie beispielsweise nicht angesteckter Heizkörper, Heizleiterbruch oder anderer Elektronikfehler. Die Heizdecke kann an einen Zigarettenanzünder im Fahrzeug an 12 V-Gleichspannung oder mit einem separaten 100-/230 V AC-/DC-Netzadapter betrieben werden.
  • Die Schaltungsblöcke bei dem Ausführungsbeispiel nach 7 umfassen verschiedene Schaltungsbereiche, nämlich einen Bereich zur Kleinspannungsbildung und Stabilisierung (ZD1), ein Heizelement mit Heizleiter und NTC-Sensorelement sowie einen bedämpfbaren Oszillator, eine Auswerteeinrichtung bzw. Auswerteeinheit für Normal-, Hot-Spot-Betrieb oder Kurzschluss, eine Einrichtung mit Heizungs-/Sensorleiter mit Unterbrechung des Heizbetriebs mittels Lastschalter (S1, S2), eine Eingriffsteuerung zur Lastabschaltung S2 durch eine zweite redundante Auswerte-, Regel-, Steuer-, Bedien- und Anzeigeeinheit mittels Mikrocontroller, wobei nach einer Lastabschaltung zyklisch im Minutenbereich eine erneute Prüfung auf Abschaltung durchgeführt werden kann, eine Heizleiterbrucherkennung oder eine Erkennungsschaltung für nicht angesteckten Heizkörper mit Abschaltung der redundanten Lastschalter S1, S2 mittels Mikrocontroller und zyklischer Fehlerabfrage z. B. im Minutenbereich mit Wiedereinschaltung der Lastschalter S1, S2, eine sechsstufige Leistungsstellung mit Boostfunktion zum schnellen Anheizen sowie eine redundante Zeitgeberabschaltung für die beiden Lastschalter S1, S2, eine Anzeigeeinheit bestehend aus Mikrocontroller und Leuchtdiode und optional eine Wartungs-, Diagnose- und/oder erweiterte Fehleranzeige.
  • Zwischen Heizkörper und der/den Regel- bzw. Steuereinheit(en) können verschiedene Verbindungsarten mittels Kabel, Funk, Infrarotstrahlung, akustischer Übertragung oder Kombination daraus eingesetzt werden. Bei Kabelverbindung erfolgt der Festanschluss z. B. mittels Steckkupplung im Kabel (zwei oder mehrpolig), Steckkupplung auf dem Heizkörper oder Steckkupplung an der Regel- bzw. Steuereinheit. Bei drahtloser Verbindung kann die Datenübertragung normiert oder unnormiert erfolgen. Auch eine Übertragung mittels Bus ist möglich.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - EP 1491071 B1 [0004]
    • - EP 1604548 B1 [0005]
    • - EP 0562850 A2 [0006]
    • - EP 0910227 A [0007]

Claims (15)

  1. Schmiegsames Wärmegerät mit einer elektrischen Heizvorrichtung, die mindestens einen mit einem flexiblen Träger verbundenen flexiblen Heizleiter (11) und mindestens einen von diesem mittels einer Zwischenisolation (13) getrennten Sensorleiter (12) zum Überwachen ihrer Funktion aufweist, mit einer Erfassungsschaltung (20), die auf von dem Sensorleiter (12) abgegriffene Sensorsignale anspricht, und mit einer Steuereinrichtung (30) zum Steuern oder Regeln der von der Heizvorrichtung erzeugten Temperatur und Auswerten von mittels der Erfassungsschaltung (20) bereitgestellten Signalen in einer Auswerteeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Sensorleiter (12) als ein eine Signaländerung hervorrufendes Bauteil in die Erfassungsschaltung (20) eingebunden ist.
  2. Wärmegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Signaländerung eine Frequenzänderung, eine Amplitudenänderung, eine Phasenänderung, ein Verhältnis von Einzeit zu Auszeit oder eine Kombination mindestens zweier dieser Charakteristiken umfasst.
  3. Wärmegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsschaltung (20) als bedämpfbarer steuerbarer Oszillator, als Multivibrator, als Integrator, als Resonator oder als Phasenschieberanordnung insbesondere im Ringmodus aufgebaut ist.
  4. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenisolation (13) temperaturabhängiges Widerstandsverhalten und/oder ein temperaturabhängiges Verhalten des Dielektrikums aufweist, wobei die Temperaturabhängigkeit einen negativen oder positiven Temperaturkoeffizienten besitzt.
  5. Wärmegerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenisolation (13) eine Frequenzabhängigkeit aufweist.
  6. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Heizleiter (11) und/oder der Sensorleiter (12) temperaturabhängiges Widerstandsverhalten aufweist, wobei die Temperaturabhängigkeit einen negativen oder positiven Temperaturkoeffizienten besitzt.
  7. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizvorrichtung als Wärme erzeugendes Heizelement (10) eine Heizkordel mit koaxialer Anordnung von Heizleiter (11) und Sensorleiter (12) aufweist oder eine Schichtstruktur von Heizleiter (11) und Sensorleiter (12) mit der zwischengefügten Zwischenisolation (13) aufweist.
  8. Wärmegerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Auswerteeinrichtung ein punktuelles Auftreten einer Übertemperatur auf der Grundlage einer Widerstandsänderung der Zwischenisolation (13) und/oder ein Kurzschluss zwischen Heizleiter (11) und Sensorleiter (12) auf der Grundlage eines Durchschmelzens der Zwischenisolation (13) feststellbar ist/sind.
  9. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem den mindestens einen Heizleiter (11) enthaltenden Heizkreis mindestens ein mittels der Steuereinrichtung (30) steuerbarer Lastschalter (40, 41; S1, S2) zum Steuern oder Regeln der Heizleistung und/oder zum Abschalten bei Fehlfunktion der Heizvorrichtung angeordnet ist.
  10. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrische Energieversorgung eine Gleichspannungsquelle oder Wechselspannungsquelle vorgesehen ist.
  11. Wärmegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Gleichspannungsquelle und der Heizvorrichtung ein DC/AC-Wechselrichter (53, 43) angeordnet ist, über den die Heizvorrichtung mit Wechselspannung betrieben wird.
  12. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine an den Sensorleiter (12) angelegte Wechselspannung eine um mindestens den Faktor zwei höhere oder niedrigere Frequenz besitzt als die an dem Heizleiter (11) liegende Versorgungsspannung, um durch Spannungsänderung zwischen Sensorleiter (12) und Heizleiter (11) einen Korrosionsschutz zu erzeugen.
  13. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (30) zur Steuerung oder Regelung der Temperatur einen Stromsensor (44) für den durch den Heizleiter (11) fließenden Heizstrom den Sensorleiter (12) oder durch beide Leiter fließenden Strom aufweist.
  14. Wärmegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung so ausgebildet ist, dass mit ihr auch eine Alterung der Heizvorrichtung aufgrund alterungsabhängiger Widerstandswerte und/oder Kapazitätswerte und/oder damit zusammenhängender Fehlerarten auf der Basis der von der Erfassungsschaltung (20) bereitgestellten Signale feststellbar ist/sind.
  15. Wärmegerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass an die Steuereinrichtung (30) eine von ihr angesteuerte Wartungs-, Diagnose- und/oder Fehleranzeige angeschlossen ist.
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