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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung des Betriebszustands
eines Elektrogeräts, insbesondere
von Elektrowärmegeräten, und
zur Freischaltung des Elektrogeräts
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen.
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Verfahren
zur Erkennung des Betriebszustands eines Elektrogeräts und zur
Freischaltung des Elektrogeräts
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen sind
aus dem Stand der Technik bekannt. So wird beispielsweise dem Elektrogerät ein Sicherungselement
vorgeschaltet, welches das Elektrogerät freischaltet, wenn die Stromaufnahme
des Elektrogeräts
einen vorgegebenen Wert überschreitet.
Diese Sicherungselemente dienen dazu, einen Kurzschluss in dem Elektrogerät zu erkennen
und das Elektrogerät
im Falle eines Kurzschlusses freizuschalten. Dadurch wird beispielsweise
eine weiterführende
Beschädigung
des Elektrogeräts
oder die Entstehung eines Brandes innerhalb des Elektrogeräts verhindert.
Nachteilig an diesen Sicherungselementen ist, dass das Sicherungselement
nur bei Überschreiten
des vorgegebenen Auslösestroms
das Elektrogerät
freischaltet. Somit können
solche Sicherungselemente keine fehlerhaften Betriebszustände des
Elektrogeräts
erkennen, bei denen der Auslösestrom
des Sicherungselements nicht überschritten wird.
Jedoch können
auch solche fehlerhaften Betriebszustände des Elektrogeräts, bei
denen der Auslösestrom
des Sicherungselements nicht überschritten
wird, zu einer Beschädigung
des Elektrogeräts oder
der Entstehung eines Brandes innerhalb des Elektrogeräts führen.
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Ein
weiteres Verfahren zur Erkennung des Betriebszustands eines Elektrogeräts und Freischaltung
des Elektrogeräts
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen ist
aus der Elektroinstallation von Gebäuden bekannt. Bei der Elektroinstallation von
Gebäuden
werden ein oder mehrere Stromkreise gebildet, die jeweils ein oder
mehrere Elektrogeräte mit
der Netzspannung versorgen. Dabei wird jeder Stromkreis durch einen
sogenannten Sicherungsautomaten abgesichert, wobei der Sicherungsautomat bei Überschreiten
eines vorgegebenen maximalen Stromwerts auslöst und den gesamten Stromkreis freischaltet.
Die Freischaltung des gesamten Stromkreises hat den Vorteil, dass
durch einen Kurzschluss in einem Elektrogerät nicht ein benachbartes Elektrogerät mitbeschädigt wird.
Jedoch weist der Sicherungsautomat die selben Nachteile auf, wie
das zuvor beschriebene Sicherungselement, welches direkt einem Elektrogerät vorgeschaltet
wird.
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Weiterhin
ist aus dem Bereich der Elektroinstallation in Gebäuden ein
Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) bekannt, der Elektrogeräte und/oder
Stromkreise in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen freischaltet.
Ein FI-Schutzschalter vergleicht den Eingangsstrom eines Stromkreises
mit dem Ausgangsstrom des Stromkreises und schaltet den Stromkreis
frei, wenn sich der Ausgangsstrom um einen vorgegebenen Wert von
dem Eingangsstrom unterscheidet. Der Ausgangsstrom des Stromkreises
unterscheidet sich beispielsweise vom Eingangsstrom des Stromkreises,
wenn ein stromführendes
Teil des Stromkreises in Kontakt mit einem anderen leitenden Gegenstand
kommt, über
den Strom abfließen
kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Person ein stromführendes
Teil innerhalb des Stromkreises berührt, da über diese Person ein sogenannter
Fehlstrom zur Masse abfließen
kann.
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Vorteilhafterweise
löst ein
FI-Schutzschalter bei einem Fehlstrom von 30 mA aus, da ab einem Strom
von etwa 50 mA durch den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen
zu rechnen ist und diese somit verhindert werden können. Nachteilig
an dem FI-Schutzschalter ist, dass lediglich Fehlströme, die
aus dem überwachten
Stromkreis abfließen,
zur Freischaltung des betreffenden Stromkreises führen. Ein
FI-Schutzschalter kann keinen Kurzschluss innerhalb des Stromkreises
oder einen erhöhrten Stromverbrauch
eines Elektrogeräts
innerhalb des Stromkreises erkennen.
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Der
Erfindung liegt damit die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren
zur Erkennung des Betriebszustands eines Elektrogeräts und Freischaltung
des Elektrogeräts
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen bereitzustellen.
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Die
Aufgabe wird gelöst
durch ein Verfahren zur Erkennung des Betriebszustands eines Elektrogeräts, insbesondere
von Elektrowärmegeräten, und zur
Freischaltung des Elektrogeräts
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen, umfassend
die Schritte:
- – erstmaliges Messen der Stromaufnahme
des Elektrogeräts
in allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen des
Elektrogeräts,
- – Speichern
der gemessenen Werte der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände,
- – Permanentes
oder regelmäßiges Messen
der aktuellen Stromaufnahme des Elektrogeräts im Betriebfall,
- – Vergleichen
der gemessenen aktuellen Stromaufnahme des Elektrogeräts mit den
gespeicherten Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts,
- – Freischalten
des Elektrogeräts
von der Versorgungsspannung, wenn der gemessene aktuelle Stromverbrauch
von den gespeicherten Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts über einen vorgegebenen
Toleranzwert hinweg abweicht.
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Ein
Elektrogerät
kann ein oder mehrere bestimmungsgemäße Betriebszustände aufweisen,
so kann beispielsweise ein Elektrowärmegerät die Zustände ”heizen” und ”warm halten” umfassen.
Erfindungsgemäß werden
für alle
bestimmungsgemäßen Betriebszustände des
Elektrogeräts
die Stromaufnahme des Elektrogeräts
gemessen. Die gemessenen Werte der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände werden gespeichert.
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Im
Betriebsfall des Elektrogeräts
wird durch ein permanentes oder regelmäßiges Messen die aktuelle Stromaufnahme
des Elektrogeräts
bestimmt. Die gemessene aktuelle Stromaufnahme des Elektrogeräts wird
mit den gespeicherten Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts für alle bestimmungsgemäßen Betriebszustände verglichen.
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Sollte
die gemessene aktuelle Stromaufnahme des Elektrogeräts nicht
mit einer der gespeicherten Stromaufnahmen des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände übereinstimmen,
wobei erfindungsgemäß ein vorgegebener
Toleranzbereich berücksichtigt
wird, wird das Elektrogerät
von der Versorgungsspannung freigeschaltet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
hat gegenüber
den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren den Vorteil, dass
es eine Veränderung
des Betriebszustands des Elektrogeräts erkennen kann, bevor es
zu einem Kurzschluss innerhalb des Elektrogeräts kommt oder ein Fehlstrom
zur Masse abfließt.
Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Verfahren erkennen, wenn
sich die Stromaufnahme des Elektrogeräts durch ein defektes Bauteil
innerhalb des Elektrogeräts
verändert.
Solch ein defektes Bauteil könnte
zu einer erhöhten
Hitzeentwicklung innerhalb des Elektrogeräts und im schlimmsten Fall
zu einer Brandentstehung führen.
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Weiterhin
kann das erfindungsgemäße Verfahren
einen Kabelbruch oder einen Wackelkontakt in dem Elektrogerät oder der
Zuleitung zu dem Elektrogerät
erkennen. Erkennt das erfindungsgemäße Verfahren einen Kabelbruch
oder Wackelkontakt, so wird das Elektrogerät freigeschaltet um weitere Schäden zu vermeiden.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
es, den betrieblichen und technischen Zustand von Elektrogeräten zu überwachen
und ein Elektrogerät
bei einem Defekt spannungslos zu schalten, bevor sich ein gefährlicher
Zustand einstellt.
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In
einer Ausführungsform
der Erfindung wird der gespeicherte Wert der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den bestimmungsgemäßen Betriebszustand
mit dem gemessenen aktuellen Wert der Stromaufnahme angepasst, wenn
keine Freischaltung vorgenommen wurde.
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Die
Stromaufnahme von Elektrogeräten kann
sich mit der Zeit ändern,
beispielsweise bedingt durch die Alterung der verwendeten Bauteile.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich ein gefährlicher Zustand einstellt,
der beispielsweise einen Brand verursachen könnte. Das erfindungsgemäße Verfahren passt
sich einer solchen Änderung
der Stromaufnahme des Elektrogeräts
dadurch an, dass die gespeicherten Werte der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die verschiedenen
bestimmungsgemäßen Betriebszustände mit
den jeweils gemessenen aktuellen Werten der Stromaufnahme für die Betriebszustände angepasst
werden. Wird das Elektrogerät
freigeschaltet, wird diese Anpassung nicht vorgenommen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird eine Liste mit wenigstens den drei letzten gemessenen
Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts für jeden bestimmungsgemäßen Betriebszustands
des Elektrogeräts
gespeichert, vorzugsweise eine Liste mit den fünf letzten gemessenen Werten
der Stromaufnahme des Elektrogeräts, wobei
im Bedarfsfalle jeweils der älteste
Messwert gelöscht
wird.
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Neben
einer Anpassung an eine zeitliche Veränderung der Stromaufnahme des
Elektrogeräts hat
dies den Vorteil, dass sich das Verfahren auch an Schwankungen in
der Höhe
der Versorgungsspannung anpasst.
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Alternativ
zu dem Speichern einer Liste kann ein Mittelwert aus den gespeicherten
Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den bestimmungsgemäßen Betriebszustand
und den gemessenen Wert der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den Betriebszustand
gebildet und gespeichert werden, wobei der vorherige gespeicherte
Wert gelöscht wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird neben der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die verschiedenen
bestimmungsgemäßen Betriebszustände auch
die zeitliche Dauer der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände gemessen
und gespeichert.
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Die
Messung und Speicherung der zeitlichen Dauer der Stromaufnahme des
Elektrogeräts
für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände hat
den Vorteil, dass das erfindungsgemäße Verfahren erkennen kann,
wenn das Elektrogerät
in einem bestimmungsgemäßen Betriebszustand
bleibt, obwohl es in einen anderen bestimmungsgemäßen Betriebszustand
zu wechseln hat. Beispielsweise sollte das Elektrogerät für eine Dauer
von 5 min den Betriebszustand ”heizen” aufweisen
und anschließend
in den Betriebszustand ”warm
halten” wechseln.
Hat das Gerät
beispielsweise nach einer Zeit von 6 min noch nicht den Betriebszustand
von ”heizen” in ”warm halten” gewechselt,
so wird nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
das Elektrogerät
freigeschaltet, da ein bestimmungsgemäßer Betriebszustand zu lange
aktiv ist, was zu einem gefährlichen
Betriebszustand führen
kann.
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Die
meisten Elektrogeräte,
insbesondere Elektrowärmegeräte, werden
nur über
einen wohl definierten Zeitraum betrieben und nicht im Dauerbetrieb.
Vergisst der Benutzer des Elektrogeräts dieses nach dem Benutzen
auszuschalten, kann dies ebenfalls zu einem gefährlichen Zustand führen. Daher schaltet
das erfindungsgemäße Verfahren
nach einer Ausführungsform
der Erfindung das Elektrogerät nach
einer vorgegebenen Zeit frei.
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Vorzugsweise
wird die gespeicherte zeitliche Dauer der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den bestimmungsgemäßen Betriebszustand
mit der gemessenen zeitlichen Dauer der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den bestimmungsgemäßen Betriebszustand
angepasst, beispielsweise durch Speichern einer Liste mit den letzten
gemessenen Werten oder durch Speichern eines Mittelwerts. Somit
kann sich das erfindungsgemäße Verfahren
an eine Veränderung
des Elektrogeräts
anpassen, wie bereits weiter oben beschrieben.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird das Elektrogerät bei Überschreiten einer vorgegebenen
maximalen Stromaufnahme freigeschaltet, unabhängig von einer Abweichung der
gemessenen Stromaufnahme von den gespeicherten Werten der Stromaufnahme
des Elektrogeräts.
Die vorgegebene maximale Stromaufnahme schützt das Elektrogerät vor Beschädigungen,
die dadurch entstehen können,
dass beispielsweise während
des ersten Messens bereits ein Kurzschluss in dem Elektrogerät vorhanden
ist, wodurch der gespeicherte Wert der Stromaufnahme für den Betriebszustand viel
zu hoch wäre.
Bei Erreichen der vorgegebenen maximalen Stromaufnahme wird das
Elektrogerät freigeschaltet,
so dass unabhängig
von dem Ergebnis des ersten Messens das Gerät vor einer Beschädigung geschützt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden mehrere Elektrogeräte
gleichzeitig durch das erfindungsgemäße Verfahren überwacht.
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Zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
dient eine elektrische Schaltung, umfassend:
- – wenigstens
einen Netzanschluss,
- – wenigstens
einen Lastanschluss,
- – wenigstens
eine Messanordnung, die die Stromaufnahme des Lastanschlusses bestimmt,
- – wenigstens
einen Schalter, der die Last mit dem Netz verbindet oder vom Netz
trennt,
- – wenigstens
eine Steuerschaltung, die den Schalter in Abhängigkeit von den Messergebnissen
der Messanordnung steuert,
- – wobei
die Steuerschaltung die Last mittels des Schalters vom Netz trennt,
wenn die von der Messanordnung gemessene Stromaufnahme der Last von
einem gespeicherten Wert der Stromaufnahme der Last über einen
vorgegebenen Toleranzwert hinweg abweicht.
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Vorteilhafterweise
ist der wenigstens eine Schalter als mechanischer oder elektronischer Schalter
ausgebildet, vorzugsweise als Relais oder als Transistor. Der Vorteil
an einem mechanischen oder elektronischen Schalter, wie ein Relais
oder ein Transistor, liegt darin, dass sie durch eine Steuerspannung
oder -strom geschaltet werden können, wie
sie beispielsweise in digitalen Schaltungen üblich sind (+5 V). Dabei kann
die geschaltete Leistung (Versorgungsspannung/-strom der Last) um
ein Vielfaches höher
sein, als die Steuerspannung/der Steuerstrom.
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Nach
einer Ausführungsform
der Erfindung ist die wenigstens eine Steuerschaltung als Mikrocontroller
ausgebildet, vorzugsweise als Mikrocontroller mit zugeordneter oder
integrierter Speichereinheit. In der Speichereinheit wird die Stromaufnahme des
Elektrogeräts
(Last) für
alle bestimmungsgemäßen Betriebszustände des
Elektrogeräts
gespeichert, wie sie durch das erstmalige Messen ermittelt wurden.
Weiterhin können
diese ermittelten Werte durch die im Betrieb ermittelten Werte für die Stromaufnahme
des Elektrogeräts
angepasst werden. Der Einsatz eines Mikrocontrollers hat den Vorteil,
dass dieser besonders dazu geeignet ist, zwei Werte miteinander zu
vergleichen und anhand des Vergleichs ein Steuersignal zu erzeugen.
Mikrocontroller haben weiterhin den Vorteil, dass sie einfach an
ihr jeweiliges Einsatzgebiet angepasst werden können und dass sie preiswert
sind.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Steuerschaltung wenigstens ein Netzteil,
vorzugsweise ein elektronisches Netzteil. Dies hat den Vorteil,
dass die Steuerschaltung über das
Netzteil mit der notwendigen Versorgungsspannung (z. B. +5 V) versorgt
wird, so dass keine zusätzliche
Spannungsversorgung an die Steuerschaltung angeschlossen werden
muss. Die Verwendung eines elektronischen Netzteils hat den Vorteil,
dass dieses einfach hergestellt und an die jeweiligen Gegebenheiten
angepasst werden kann.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfasst die elektrische Schaltung ein Bedienelement, vorzugsweise
einen Taster, wobei eine Betätigung
des Bedienelements durch einen Benutzer nach einer Freischaltung
der Last (Elektrogerät)
die Last wieder mit dem Netz verbindet. Dadurch wird gewährleistet,
dass der Benutzer von dem Elektrogerät auf den nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
des Elektrogeräts
hingewiesen wird. Idealerweise hat der Benutzer des Elektrogeräts die Ursache
für den
nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
des Elektrogeräts
gefunden und behoben, bevor er das Elektrogerät durch Betätigen des Bedienelements wieder
mit dem Netz verbindet. Sollte der Benutzer des Elektrogeräts die Ursache
für den
nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand des
Elektrogeräts
nicht behoben haben, so wird das Elektrogerät nach dem Betätigen des
Bedienelements sofort wieder vom Netz getrennt, da die elektrische
Schaltung einen nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand des Elektrogeräts erkennen
würde.
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Um
den Benutzer des Elektrogeräts
anzuzeigen, ob die elektrische Schaltung aktiv ist und/oder ob die
Last vom Netz getrennt wurde, umfasst die elektrische Schaltung
vorzugsweise ein optisches Anzeigeelement. Dabei kann es sich beispielsweise um
eine oder mehrere LED's
handeln oder um eine mehrfarbige LED.
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In
einem nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
treten erhöhte
Spannungen und/oder Ströme
im Lastkreis auf. Um die Steuerschaltung vor Beschädigungen
durch eine solche Überspannung und/oder
einen solchen erhöhten
Strom zu schützen, ist
nach einem Ausführungsbeispiel
der Laststromkreis galvanisch vom Steuerstromkreis getrennt.
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Vorteilhafterweise
ist die Messanordnung direkt mit der Steuerschaltung, vorzugsweise
einem Mikrocontroller, verbunden. Somit entfällt die Notwendigkeit einer
zusätzlichen
Umwandlung des Messsignals mit den daraus resultierenden Ungenauigkeiten
und der zusätzlich
benötigten
Umwandlungseinheit. Die Messanordnung erzeugt demnach ein Signal,
dass von der Steuerschaltung ohne Umwandlung verarbeitet werden
kann.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Verbinden eines
Elektrogeräts,
vorzugsweise eines Elektrowärmegeräts, mit
dem Netz, umfassend eine vorbeschriebene elektrische Schaltung, einen
Netzstecker und eine Anschlussbuchse für das Elektrogerät. Vorteilhafterweise
weist die Vorrichtung die Form eines Steckdosengehäuses auf.
Steckdosengehäuse
sind beispielsweise von Zeitschaltuhren oder ferngesteuerten Steckdosenadaptern
bekannt. Ein Steckdosengehäuse
weist einen Netzstecker auf, der in eine übliche Steckdose gesteckt wird.
Auf der gegenüberliegenden
Seite des Steckdosengehäuses ist
eine Anschlussbuchse für
ein Elektrogerät
angeordnet, so dass die in dem Steckdosengehäuse enthaltene elektrische
Schaltung zwischen das Netz und das Elektrogerät geschaltet ist.
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Alternativ
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Verbinden von Elektrogeräten, vorzugsweise
von Elektrowärmegeräten, mit
dem Netz, umfassend eine oben beschriebene Schaltung, einen Netzstecker
und wenigstens zwei Anschlussbuchsen für die Elektrogeräte, vorzugsweise
in der Form einer Steckdosenleiste. Eine Steckdosenleiste dient
zum gleichzeitigen Verbinden von mehreren Elektrogeräten mit
dem Netz.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist die elektrische Schaltung direkt in einem Elektrogerät integriert.
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Auch
wenn bis zu diesem Zeitpunkt nur beschrieben wurde, dass das erfindungsgemäße Verfahren
die Stromaufnahme des Elektrogeräts
misst und mit gespeicherten Werten der Stromaufnahme des Elektrogeräts vergleicht,
um das Elektrogerät
in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen freizuschalten,
ist es einem auf dem Gebiet tätigen Fachmann
klar, dass die Messung der Stromaufnahme des Elektrogeräts durch
eine Spannungsmessung ersetzt werden kann. Dazu kann beispielsweise der
Spannungsabfall an einem definierten Widerstand, der in Reihe zu
dem Elektrogerät
geschaltet ist, gemessen werden. Ändert sich der Betriebszustand
des Elektrogeräts,
so ändert
sich auch dessen Widerstand, wodurch sich gleichzeitig der Spannungsabfall
an dem definierten Widerstand ändert, da
die anliegende Netzspannung konstant bleibt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren,
wie auch die erfindungsgemäße elektrische
Schaltung, ist nicht auf spezielle Elektrogeräte eingeschränkt. Dies bedeutet,
dass je nach Einsatzgebiet von einer sehr geringen bis zu einer
sehr hohen Stromaufnahme gemessen wird. Vorteilhafterweise kann
die Messanordnung dazu eine Bereichsumschaltung umfassen, die vor
der Messung der eigentlichen Stromaufnahme eine Bereichsvorauswahl
trifft. Vorteil daran ist, dass die nachgeschaltete Messanordnung
an dem ausgewählten
Bereich angepasst werden kann, wodurch der Messfehler reduziert
wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein
Ablaufdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
2 ein
Ablaufdiagramm eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens,
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3 ein
Ablaufdiagramm eines dritten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
4 ein
Ablaufdiagramm eines vierten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
5 ein
Ablaufdiagramm eines fünften Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
-
6 ein
Blockschaltplan eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen elektrischen Schaltung,
-
7 einen
elektrischen Schaltplan zu dem Blockschaltplan aus 6.
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In 1 ist
ein Ablaufdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Erkennung des Betriebszustands eines Elektrogeräts, insbesondere
von Elektrowärmegeräten, und
zur Freischaltung des Elektrowärmegeräts in nichtbestimmungsgemäßen Betriebszuständen dargestellt.
Das Verfahren beginnt mit einem erstmaligen Messen 1 der
Stromaufnahme des Elektrogeräts
in allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen des
Elektrogeräts.
Bei den bestimmungsgemäßen Betriebszuständen des
Elektrogeräts
kann es sich beispielsweise um die Betriebszustände ”heizen” und ”warm halten” handeln.
Die gemessenen Werte der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände werden
gespeichert 2. Zur Speicherung dient beispielsweise ein ”löschbarer
elektrisch programmierbarer Nur-Lese-Speicher” (EEPROM).
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Das
erstmalige Messen 1 der Stromaufnahme des Elektrogeräts in allen
bestimmungsgemäßen Betriebszuständen des
Elektrogeräts
und Speichern der gemessenen Werte 2 kann auch als Initialisieren des
erfindungsgemäßen Verfahrens
bezeichnet werden. Beim Initialisieren des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Verfahren an das zu überwachende Elektrogerät angepasst.
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Nach
dem Initialisieren des Verfahrens findet eine Prüfung 3 statt, ob sich
das zu überwachende Elektrogerät in Betrieb
befindet. Diese Prüfung 3 wird solange
durchgeführt,
bis das zu überwachende Elektrogerät in Betrieb
genommen wird.
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Wird
das zu überwachende
Elektrogerät
in Betrieb genommen, wird in einem nächsten Schritt die aktuelle
Stromaufnahme des zu überwachenden Elektrogeräts gemessen 4.
Wird bei der Messung der aktuellen Stromaufnahme 4 festgestellt,
dass das zu überwachende
Elektrogerät
ausgeschaltet wurde, kehrt das Verfahren zur Prüfung 3 des Betriebs
des Elektrogeräts
zurück.
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Befindet
sich das zu überwachende
Elektrogerät
in Betrieb, so wird in einem nächsten
Schritt die gemessene aktuelle Stromaufnahme 4 des Elektrogeräts mit den
gespeicherten gemessenen Werten 2 der Stromaufnahme des
zu überwachenden
Elektrogeräts
verglichen. Die gespeicherten gemessenen Werte 2 der Stromaufnahme
des zu überwachenden Elektrogeräts umfassen
für jeden
bestimmungsgemäßen Betriebszustand
des Elektrogeräts
einen Wert. Die gemessene aktuelle Stromaufnahme 4 wird mit
jedem dieser gespeicherten Werte 2 verglichen. Weicht die
gemessene aktuelle Stromaufnahme 4 von allen gespeicherten
Werten 2 der Stromaufnahme des Elektrogeräts für die bestimmungsgemäßen Betriebszustände über einen
vorgegebenen Toleranzwert hinweg ab, so wird das Gerät freigeschaltet 6,
da sich das zu überwachende
Elektrogerät
in einem nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand befindet.
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Stimmt
die gemessene aktuelle Stromaufnahme 4 mit einem der gespeicherten
Werte 2 der Stromaufnahme des Elektrogeräts für einen
bestimmungsgemäßen Betriebszustand überein,
oder liegt in einem vorgegebenen Toleranzbereich um einen der gespeicherten
Werte 2, so befindet sich das zu überwachende Elektrogerät in einem
bestimmungsgemäßen Betriebszustand.
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Hat
das erfindungsgemäße Verfahren
bei dem Vergleich 5 erkannt, dass sich das zu überwachende
Elektrogerät
in einem bestimmungsgemäßen Betriebszustand
befindet, so kehrt das Verfahren zur Messung der aktuellen Stromaufnahme 4 des
zu überwachenden
Elektrogeräts
zurück.
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Das
Freischalten 6 des zu überwachenden Elektrogeräts in einem
nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
soll eine Beschädigung
des Elektrogeräts
und/oder Beschädigungen
an Gegenständen in
der Nähe
von dem zu überwachenden
Elektrogerät verhindern.
In einem nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
kann sich das Elektrogerät
beispielsweise so stark erhitzen, dass es in Brand gerät. Im Falle
eines Brandes des Elektrogeräts
können
weitere Gegenstände
in der Nähe
des brennenden Elektrogeräts
mitbeschädigt
werden. Eine Freischaltung 6 des Elektrogeräts in einem
nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
verhindert frühzeitig
eine Beschädigung
des Elektrogeräts
sowie die Entstehung eines Brandes innerhalb des Elektrogeräts.
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Wurde
das zu überwachende
Elektrogerät freigeschaltet 6,
so kann es nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn zuvor ein
Bedienelement betätigt
wurde 7. Wird dieses Bedienelement, welches beispielsweise
als Taster ausgebildet ist, nicht betätigt 7, so bleibt
das zu überwachende
Elektrogerät
im freigeschalteten Zustand. Wird das Bedienelement durch einen
Benutzer des zu überwachenden
Elektrogeräts
betätigt 7,
so kehrt das Verfahren zur Messung der aktuellen Stromaufnahme 4 des
zu überwachenden
Elektrogeräts
zurück.
Hat der Benutzer des zu überwachenden
Elektrogeräts
die Ursache für
den nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
des Elektrogeräts
gefunden und behoben, so wird bei der nächsten Messung der aktuellen
Stromaufnahme 4 und dem anschließenden Vergleich 5 festgestellt werden,
dass sich das zu überwachende
Elektrogerät
in einem bestimmungsgemäßen Betriebszustand befindet
und das Elektrogerät
kann weiter verwendet werden. Hat der Benutzer des zu überwachenden Elektrogeräts nicht
die Ursache für
den nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
des Elektrogeräts behoben,
so wird bei der nächsten
Messung der aktuellen Stromaufnahme 4 und dem anschließenden Vergleich 5 erneut
ein nichtbestimmungsgemäßer Betriebszustand
erkannt werden, so dass das zu überwachende
Elektrogerät
erneut freigeschaltet 6 wird.
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Somit
ist gewährleistet,
dass das zu überwachende
Elektrogerät
nur weiterbetrieben werden kann, wenn die Ursache für den nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
gefunden und behoben wurde.
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Das
in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel
aus 1 dadurch, dass der gespeicherte Wert 2 der
Stromaufnahme des Elektrogeräts
für den
bestimmungsgemäßen Betriebszustand
mit dem gemessenen aktuellen Wert 4 der Stromaufnahme angepasst 8 wird,
wenn keine Freischaltung 6 vorgenommen wurde. Diese Anpassung 8 ist
vorteilhaft, weil sich die Stromaufnahme des zu überwachenden Elektrogeräts mit der Zeit ändern kann,
beispielsweise verursacht durch die Alterung der elektronischen
Bauteile innerhalb des Elektrogeräts. Um das erfindungsgemäße Verfahren
an diese geänderten
Bedingungen anzupassen, wird bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 der
gespeicherte Wert 2 der Stromaufnahme des Elektrogeräts für den bestimmungsgemäßen Betriebszustand
mit dem gemessenen aktuellen Wert der Stromaufnahme 4 angepasst 8.
Dies kann beispielsweise durch Speichern des gemessenen aktuellen
Werts der Stromaufnahme 4 in einer Liste realisiert werden,
wobei die Liste vorzugsweise drei oder fünf Werte umfasst und bei Bedarf
jeweils der älteste Wert
gelöscht
wird. Bei dem Vergleich 5 der gemessenen aktuellen Stromaufnahme 4 mit
den gespeicherten Werten 2 der Stromaufnahme, werden alle Werte
der Liste berücksichtigt.
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Es
ist andererseits auch möglich,
einen Mittelwert aus dem gespeicherten Wert 2 der Stromaufnahme
des Elektrogeräts
und der gemessenen aktuellen Stromaufnahme des Elektrogeräts zu bilden und
den gebildeten Mittelwert zu speichern, wobei der alte gespeicherte
Wert 2 der Stromaufnahme des Elektrogeräts gelöscht wird.
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Die
Anpassung 8 der gespeicherten Werte hat weiterhin den Vorteil,
dass sich das erfindungsgemäße Verfahren
nach 2 an Schwankungen in der Versorgungsspannung des
Elektrogeräts
anpassen kann.
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Das
in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
unterscheidet sich von dem Verfahren nach 2 dadurch, dass
eine Anpassung 9 der gespeicherten Stromaufnahme 2 erst
nach einem Ausschalten des zu überwachenden
Elektrogeräts
durchgeführt
wird. Durch diese nachträgliche
und einmalige Anpassung 9 ist gewährleistet, dass sich das erfindungsgemäße Verfahren
nach 3 nicht an eine langsame und stetige Veränderung
des Betriebszustands des zu überwachenden
Elektrogeräts
von einem bestimmungsgemäßen Betriebszustand
in einen nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
anpasst, in welchem Falle es nicht in der Lage wäre, den nichtbestimmungsgemäßen Betriebszustand
zu erkennen. Dennoch weist das Ausführungsbeispiel nach 3 den
Vorteil auf, dass sich das Verfahren an eine Änderung der Stromaufnahme des
zu überwachenden Elektrogeräts, beispielsweise
verursacht durch Alterung der elektronischen Bauteile innerhalb
des zu überwachenden
Elektrogeräts,
anpasst.
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Das
in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
unterscheidet sich von den vorherigen Ausführungsbeispielen dadurch, dass
nach Inbetriebnahme des zu überwachenden
Elektrogeräts
und vor der Messung der aktuellen Stromaufnahme 2 des Elektrogeräts ein Timer gestartet
wird 10. Der Timer wird gestoppt 11, wenn das
zu überwachende
Elektrogerät
ausgeschaltet worden ist.
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Das
Starten des Timers 10 hat den Vorteil, dass die Betriebsdauer
des zu überwachenden
Elektrogeräts
gemessen wird, so dass das zu überwachende
Elektrogerät
im Falle einer auffällig
langen Betriebsdauer freigeschaltet 6 werden kann. Dazu kann
beispielsweise beim Vergleichen 5 der gemessenen aktuellen
Stromaufnahme 4 des Elektrogeräts mit den gespeicherten Werten 2 der
Stromaufnahme des Elektrogeräts
gleichzeitig überprüft werden,
ob das zu überwachende
Elektrogerät
eine vorgegebene Betriebsdauer überschritten
hat.
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Nach
Abschalten des zu überwachenden Elektrogeräts und dem
daraus resultierenden Stoppen des Timers 11 kann der vorgegebene
Wert der Betriebsdauer mit der gemessenen Betriebsdauer angepasst
werden, wie die Anpassung 9 der gespeicherten Werte 2 der
Stromaufnahme des Elektrogeräts
mit der gemessenenen aktuellen Stromaufnahme 4 des Elektrogeräts nach
dem Ausschalten des Elektrogeräts,
wodurch sich das erfindungsgemäße Verfahren
nach 4 an eine Änderung
der Betriebsdauer des Elektrogeräts
anpasst. Die Betriebsdauer des Elektrogeräts kann sich beispielsweise durch
eine Alterung eines Heizelements verlängern, da es länger dauert,
bis eine vorgeschriebene Temperatur erreicht wird.
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Bei
dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird während
des erstmaligen Messens 1 zusätzlich die Dauer des jeweiligen
bestimmungsgemäßen Zustands
gemessen und gespeichert 2. Nach Inbetriebnahme des zu überwachenden
Elektrogeräts 3 werden
zwei Timer gestartet 10.
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Nach
einem Vergleich 5 der gemessenenen aktuellen Stromaufnahme 4 des
Elektrogeräts
mit den gespeicherten Werten 2 der Stromaufnahme des Elektrogeräts ist das
erfindungsgemäße Verfahren
in der Lage, die bestimmungsgemäßen Betriebszustände anhand
des Vergleichs 5 zu unterscheiden. Ergibt eine Überprüfung des
Betriebszustands 12, dass sich der Betriebszustand nicht
geändert
hat, so kehrt das Verfahren zur Messung der aktuellen Stromaufnahme 4 des
zu überwachenden
Elektrogeräts
zurück.
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Ergibt
die Prüfung
des Betriebszustands 12, dass sich der Betriebszustand
des zu überwachenden
Elektrogeräts
geändert
hat, so wird der zweite gestartete Timer gestoppt 13. In
einem nächsten Schritt
des Verfahrens nach 5 wird die gespeicherte Stromaufnahme
des Elektrogeräts
und die Dauer des Betriebszustands für den Betriebszustand vor der Änderung
angepasst 14 und gespeichert. Anschließend wird der zweite Timer
wieder gestartet 15 und das Verfahren kehrt zur Messung
der aktuellen Stromaufnahme 4 des zu überwachenden Elektrogeräts zurück.
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Die
Anpassung der Stromaufnahme und die Dauer des Betriebszustands für jeden
Betriebszustand 14 hat den Vorteil, dass Änderungen,
die sich nur auf einen Betriebszustand auswirken, von dem erfindungsgemäßen Verfahren
nach 5 erkannt werden und bei dem Vergleich mit der
gemessenen aktuellen Stromaufnahme 4 berücksichtigt
werden. Beispielsweise kann sich nur die Dauer des Betriebszustands ”heizen” verlängern, da
dass Heizelement an Effektivität
verloren hat, während
der Betriebszustand ”warm
halten” davon
unabhängig
ist. In dem Fall ist das Verfahren dazu in der Lage zu erkennen, wenn
der Betriebszustand ”heizen” nicht
verlassen wird, weil das dafür
zugehörige
Thermoelement beschädigt
ist.
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Überschreitet
einer der beiden Timer einen der gespeicherten Werte 2,
so wird das zu überwachende
Elektrogerät
freigeschaltet 6. Wird das Elektrogerät nicht freigeschaltet, so
werden nach dem Ausschalten des zu überwachenden Elektrogeräts beide
Timer gestoppt und wie bereits zuvor beschrieben die gespeicherte
Stromaufnahme und -dauer für den
erkannten Betriebszustand angepasst und zusätzlich die Gesamtbetriebsdauer
gespeichert 16.
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In
allen vorgenannten Ausführungsbeispielen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Elektrogerät
bei Überschreiten
einer vorgegebenen maximalen Stromaufnahme freigeschaltet 6,
unabhängig
von einer Abweichung der gemessenen Stromaufnahme 4 von
den gespeicherten Werten der Stromaufnahme 2 des Elektrogeräts.
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In 6 ist
das Blockschaltbild einer elektrischen Schaltung zur Durchführung eines
der vorgenannten Verfahren dargestellt. Die elektrische Schaltung
umfasst einen Netzanschluss 17, einen Lastanschluss 18,
eine Messanordnung 19, die die Stromaufnahme des Lastanschlusses 18 bestimmt,
einen Schalter 20, der die Last mit dem Netz verbindet
oder vom Netz trennt, eine Steuerschaltung 21, die den Schalter 20 in
Abhängigkeit
von den Messergebnissen der Messanordnung 19 steuert, wobei
die Steuerschaltung 21 die Last mittels des Schalters 20 vom Netz
trennt, wenn die von der Messanordnung 19 gemessene Stromaufnahme
der Last von einem gespeicherten Wert der Stromaufnahme der Last über einen
vorgegebenen Toleranzwert hinweg abweicht.
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Weiterhin
umfasst die elektrische Schaltung nach 6 eine Sicherung 22,
die dem Netzanschluss 17 nachgeschaltet ist. Die Sicherung 22 schützt die
erfindungsgemäße elektrische
Schaltung vor einer Überspannung
bzw. einem zu hohen Strom. Somit kann beispielsweise eine Spannungsspitze
am Netzanschluss 17 die erfindungsgemäße elektrische Schaltung nicht
beschädigen.
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Zur
Erzeugung einer Versorgungsspannung für die Messanordnung 19,
den Schalter 20 und der Steuerschaltung 21 umfasst
die erfindungsgemäße elektrische
Schaltung nach 6 weiterhin ein Netzteil 23.
Das Netzteil 23 wandelt die am Netzanschluss 17 anliegende
Netzspannung in eine für
die Messanordnung 19, den Schalter 20 und die
Steuerschaltung 21 verwertbare Versorgungsspannung um.
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Weiterhin
umfasst die erfindungsgemäße elektrische
Schaltung nach 6 ein Bedienelement 24,
welches von dem Benutzer der elektrischen Schaltung nach 6 betätigt wird,
um die Last nach einem Freischalten wieder mit dem Netzanschluss 17 zu
verbinden.
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Zur
Statusanzeige umfasst die elektrische Schaltung weiterhin eine zweifarbige
LED 25, wobei die eine Farbe der LED, beispielsweise Grün, anzeigt,
dass die elektrische Schaltung aktiv ist und den Lastanschluss 18 überwacht
und die zweite Farbe, beispielsweise Rot, anzeigt, dass der Lastanschluss 18 von
der Steuerschaltung 21 mittels des Schalters 20 vom
Netzanschluss 17 getrennt wurde. Vorteilhafterweise blinkt
die rote LED, um einem Benutzer, der die Farben Rot und Grün nicht
unterscheiden kann, anzuzeigen, dass der Lastanschluss 18 vom
Netzanschluss 17 getrennt wurde.
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Der
Schalter 20 ist als mechanischer oder elektronischer Schalter
ausgebildet, beispielsweise als Relais oder als Transistor. Vorteilhaft
daran ist, dass mittels einer kleinen Steuerspannung oder eines
kleinen Steuerstroms eine hohe Lastspannung oder ein hoher Laststrom
geschaltet werden kann. Somit kann beispielsweise das von der Steuerschaltung 21 erzeugte
Steuersignal direkt von dem Schalter 20 verwertet werden,
ohne dass es vorher umgewandelt werden müsste.
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Die
Steuerschaltung 21 ist als Mikrocontroller ausgebildet,
vorzugsweise als Mikrocontroller mit zugeordneter oder integrierter
Speichereinheit. In der zugeordneten oder integrierten Speichereinheit
können
die Ergebnisse des erstmaligen Messens 1 abgelegt werden
und eventuell später
durch angepasste Werte ersetzt werden.
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Bei
dem Netzteil 23 handelt es sich um ein elektronisches Netzteil,
da solch ein Netzteil unterschiedliche Versorgungsspannungen erzeugen
kann und dennoch einfach und kostengünstig ist.
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Die
Messanordnung 19 trennt den Laststromkreis galvanisch vom
Steuerstromkreis. Dies hat den Vorteil, dass eine zu hohe Lastspannung oder
ein zu hoher Laststrom, die die Messanordnung 19 beschädigen könnte, keine
Auswirkung auf die Steuerschaltung hat, so dass gegebenenfalls lediglich
die Messanordnung 19 augetauscht werden muss.
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Während des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs
der elektrischen Schaltung erzeugt die Messanordnung 19 ein
Signal, das direkt von der Steuerschaltung 21 verarbeitet
werden kann.
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7 zeigt
das elektrische Schaltbild des Blockschaltbilds nach 6.
Dem Netzanschluss 17 ist die Sicherung 22 nachgeschaltet.
Hinter der Sicherung 22 ist das elektronische Netzteil 23 geschaltet.
Das Netzteil 23 umfasst neben den Widerständen R1–R4 eine
Gleichrichterschaltung 26, die Kondensatoren C1–C5, ebenfalls
das IC1 27 und stellt die Versorgungsspannung V+ und +5
V bereit.
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Parallel
zu dem Netzteil 23 ist die Serienschaltung aus Schalter 20 und
Messanordnung 19 geschaltet. Bei dem Schalter 20 handelt
es sich um ein Relais und bei der Messanordnung 19 um einen elektronischen
Strommesser.
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Die
von der Messanordnung 19 ermittelte Stromaufnahme des Lastanschlusses 18 wird
zu der Steuerschaltung 21 übertragen.
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Bei
der Steuerschaltung 21 handelt es sich um einen Mikroprozessor
ATMega8 der Firma Atmel. Dieser Mikroprozessor 21 vergleicht
das von der Messanordnung 19 gelieferte Signal mit vorgegebenen
Werten und schaltet in Abhängigkeit
davon das Relais 20 über
den Transistor 28.
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Das
Bedienelement 24 und die zweifarbige LED 25 sind
jeweils mit dem Mikrocontroller 21 verbunden.
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Die
elektrische Schaltung nach 6 und 7 kann
entweder in ein nicht dargestelltes Steckdosengehäuse oder
direkt in ein nicht dargestelltes Elektrogerät integriert werden.
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- 1
- erstmaliges
Messen
- 2
- Speichern
der gemessenen Werte
- 3
- Prüfung Betrieb
- 4
- Messen
der aktuellen Stromaufnahme
- 5
- Vergleichen
- 6
- Freischalten
- 7
- Bedienelement
betätigt
- 8
- Anpassen
des gespeicherten Werts
- 9
- Anpassung
- 10
- Start
Timer
- 11
- Stop
Timer 1
- 12
- Prüfung Betriebszustand
- 13
- Stop
Timer 2
- 14
- Anpassung
Stromaufnahme und Betriebsdauer
- 15
- Start
Timer 2
- 16
- Anpassung
Stromaufnahme, Betriebsdauer und Gesamtbetriebsdauer
- 17
- Netzanschluss
- 18
- Lastanschluss
- 19
- Messanordnung
- 20
- Schalter
- 21
- Steuerschaltung
- 22
- Sicherung
- 23
- Netzteil
- 24
- Bedienelement
- 25
- LED
- 26
- Gleichrichter
- 27
- IC1
- 28
- Transistor