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DE102008005938A1 - Vorgefüllte Spritze und Verfahren zum Verpacken einer Spritze - Google Patents

Vorgefüllte Spritze und Verfahren zum Verpacken einer Spritze Download PDF

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DE102008005938A1
DE102008005938A1 DE200810005938 DE102008005938A DE102008005938A1 DE 102008005938 A1 DE102008005938 A1 DE 102008005938A1 DE 200810005938 DE200810005938 DE 200810005938 DE 102008005938 A DE102008005938 A DE 102008005938A DE 102008005938 A1 DE102008005938 A1 DE 102008005938A1
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DE200810005938
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Tilman Roedle
Joachim Glocker
Holger Pupke
Petra Hund
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Apotheker Vetter and Company Arzneimittel GmbH Ravensburg
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Apotheker Vetter and Company Arzneimittel GmbH Ravensburg
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine vorgefüllte Spritze (1) mit einem hohlen Spritzenkörper (3) zur Aufnahme eines medizinischen Wirkstoffes, der ein erstes Ende (11) zur Abgabe des Wirkstoffs und ein offenes zweites Ende (13) aufweist, einem Stopfen (7), der im Spritzenkörper (3) verschieblich ist und durch den ein der Aufnahme des Wirkstoffs dienender Bereich (9) im Spritzenkörper (3) dicht abschließbar ist, einer Kolbenstange (21), die ein mit dem Stopfen kuppelbares erstes Ende (23) und ein gegenüberliegendes zweites Ende (29) aufweist. Die Spritze zeichnet sich durch eine aseptische Sekundärverpackung (39) mit einem Innenraum (41) zur Aufnahme der Spritze (1) aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine vorgefüllte Spritze gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Verpacken einer Spritze gemäß Oberbegriff des Anspruchs 14.
  • Spritzen und Verfahren der hier angesprochenen Art sind bekannt. Bei Verwendung einer vorgefüllten Spritze insbesondere im Bereich der Ophthalmologie muss diese außen steril sein, um die Gefahr einer Kontamination des Auges bei einer Injektion zu vermeiden. Es gibt Spritzenkonfigurationen und Wirkstoffe, die nicht mit EPO (Ethylenoxid), H2O2 (Wasserstoffperoxid) oder mit Dampf terminal sterilisiert werden können. In diesen Fällen kann eine Spritze nicht verwendet werden, oder nur mit dem Risiko, dass eine Kontamination eines Patienten erfolgt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine vorgefüllte Spritze und ein Verfahren zu ihrer Verpackung zu schaffen, sodass die hier beschriebenen Nachteile vermieden werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine vorgefüllte Spritze mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Sie weist einen hohlen Spritzenkörper auf, in den ein medizinischer Wirkstoff eingebracht wird. Ein erstes Ende dieses Spritzenkörpers dient der Abgabe des Wirkstoffs. Es ist in der Regel durch einen Verschluss abgeschlossen, der vorzugsweise als Sicherheits- oder Garantieverschluss ausgebildet ist, sodass Manipulationen für den Verbraucher erkennbar sind. Das zweite Ende des Spritzenkörpers ist offen, sodass ein Stopfen eingebracht werden kann, der einen Bereich im Inneren des Spritzenkörpers abschließt, in dem der Wirkstoff untergebracht ist.
  • Der Stopfen ist im Spritzenzylinder verschieblich. Eine Verlagerung wird durch eine Kolbenstange bewirkt, die mit einem ersten Ende mit dem Stopfen gekoppelt ist. Ein gegenüber liegendes zweites Ende der Kolbenstange ragt in der Regel aus dem Spritzenkörper heraus, sodass eine Verlagerung des Kolbens bei Bedarf bewirkt werden kann. Die Spritze zeichnet sich durch eine aseptische Sekundärverpackung mit einem Innenraum aus. In diesen wird die Spritze eingebracht, sodass sie vor Verunreinigungen geschützt ist. Da eine hier angesprochene vorgefüllte Spritze nach der Fertigstellung steril ist, kann sie, nachdem sie nun in eine aseptische Verpackung eingebracht wurde, ohne weiteres an ihren Bestimmungsort gebracht werden. Dort wird sie aus der Verpackung herausgenommen und ist außen steril, sodass eine Kontamination insbesondere eines Auges bei einer Injektion vermieden wird.
  • Besonderes bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel der Spritze, das sich dadurch auszeichnet, dass die Sekundärverpackung einen als Folie ausgebildeten Verschluss aufweist. Diese wird auf das offene Ende der Sekundärverpackung nach dem Einbringen der vorgefüllten Spritze dicht aufgebracht, sodass eine Verunreinigung der Spritze ausgeschlossen ist.
  • Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Spritze zeichnet sich dadurch aus, dass der Verschluss als Verschlussstopfen ausgebildet ist, der an dem zweiten Ende der Kolbenstange anbringbar und als Fingerauflage der Kolbenstange ausgebildet ist. Eine derartige Spritze zeichnet sich dadurch aus, dass auf einen separaten Verschlussstopfen der Sekundärverpackung verzichtet werden kann.
  • Weitere Ausgestaltungen der Spritze ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird auch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 14 vorgeschlagen. Bei diesem wird eine vorgefüllte Spritze unter aseptischen Bedingungen mit einem medizinischen Wirkstoff gefüllt, wobei dieser in einen hohlen Spritzenkörper der Spritze eingebracht wird. In diesen wird ein Stopfen eingesetzt, sodass der medizinische Wirkstoff dicht abgeschlossen ist. Schließlich wird eine Kolbenstange mit dem Stopfen gekoppelt. Das Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Spritze in eine sterilisierte Sekundärverpackung mit einem Innenraum eingebracht wird. Da die Sekundärverpackung innen und außen steril ist, ist eine Kontamination der Spritze nach deren aseptischen Abfüllung ausgeschlossen, nämlich dadurch, dass die Sekundärverpackung mit einem Verschluss abgeschlossen wird, sodass die Spritze sicher untergebracht ist.
  • Besonders bevorzugt wird ein Verfahren zum Verpacken einer Spritze, das sich dadurch auszeichnet, dass als Verschluss eine Folie verwendet wird, die die Sekundärverpackung dicht abschließt. Ein derartiger Verschluss ist besonders preiswert und einfach realisierbar.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform des Verfahrens zeichnet sich dadurch aus, dass die Sekundärverpackung durch einen Verschlussstopfen abgeschlossen wird, der an dem freien Ende der Kolbenstange angebracht und vorzugsweise als Fingerauflage ausgebildet ist. Dieses Verfahren ist besonders einfach realisierbar.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionsdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels einer vorgefüllten Spritze in Seitenansicht;
  • 2 einen Längsschnitt durch eine Spritze gemäß 1 in einer Sekundärverpackung und
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer in einer Sekundärverpackung untergebrachten Spritze im Längsschnitt.
  • Die in 1 dargestellte Spritze 1 weist einen Spritzenzylinder 3 auf, der einen Hohlraum 5 einschließt. In diesem ist ein Stopfen 7 in Längsrichtung des Spritzenzylinders verlagerbar. Er schließt einen Bereich 9 ab, in den ein medizinischer Wirkstoff einbringbar ist. Durch den Stopfen 7 wird der Wirkstoff sicher eingeschlossen.
  • Ein erstes Ende 11 des Spritzenzylinders 3 dient der Abgabe des medizinischen Wirkstoffs. Es ist in der Regel mit einem hier nicht erkennbaren konischen Ansatz versehen, der innen hohl ist, sodass der Wirkstoff ausgetragen werden kann. Das erste Ende 11 des Spritzenzylinders 3 ist nach dem Abfüllen der Spritze 1 verschlossen, vorzugsweise durch einen Sicherheits- oder Garantieverschluss 13, der die Spritze 1 manipulationssicher abschließt.
  • Das zweite Ende 15 der Spritze 1 ist offen, sodass der Hohlraum 5 auf der dem ersten Ende 11 gegenüber liegenden Seite offen ist und der Stopfen 7 eingeführt werden kann. Es weist vorzugsweise einen über die Umfangsfläche 17 des Spritzenzylinders 3 radial vorsprin genden Rand 19 auf. In der Explosionsdarstellung gemäß 1 ist oberhalb des Spritzenzylinders 3 eine Kolbenstange 21 zu sehen, deren erstes Ende 23 mit dem Stopfen 7 koppelbar ist. Dieser kann mit einer Ausnehmung 25 versehen sein, in die ein Koppelabschnitt 27 der Kolbenstange 21 eingreift. Die Kopplung kann durch einen Formschluss oder aber beispielsweise auch ein Gewinde realisiert sein.
  • Die Kolbenstange 21 weist auch ein dem ersten Ende 23 gegenüber liegendes zweites Ende 29 auf. An diesem ist ein Verschlussstopfen 31 angebracht, der auf seiner der Kolbenstange 21 abgewandten Seite eine Fingerauflage 33 umfasst. Zwischen dieser und dem zweiten Ende 29 der Kolbenstange 21 ist ein vorzugsweise zylindrischer Abschnitt 35 des Verschlussstopfens zu sehen, der mit einer Dichtungseinrichtung 37 versehen ist, die hier beispielhaft zwei Ringwülste aufweist, die über den übrigen zylindrischen Abschnitt 35 radial vorstehen.
  • Die Länge der Kolbenstange 21 ist so gewählt, dass der Stopfen 7 durch eine auf die Fingerauflage 33 wirkende Kraft ganz bis zum unteren Ende des Hohlraums 5 verlagert werden kann, um den medizinischen Wirkstoff aus dem Bereich 9 austreiben zu können.
  • 2 zeigt im Längsschnitt die aus 1 bekannte Spritze 1 in einer Sekundärverpackung 39. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, sodass insofern auf die Beschreibung zu 1 verwiesen wird.
  • Deutlich erkennbar ist, dass die Spritze 1 hier zusammengebaut dargestellt ist. Der Kopplungsabschnitt 27 am ersten Ende 23 der Kolbenstange 21 greift hier in die Ausnehmung 25 im Stopfen 7 ein, sodass die Kolbenstange 21 mit dem Stopfen 7 gekoppelt ist.
  • Die Sekundärverpackung weist einen Innenraum 41 auf, in den die Spritze 1 eingesetzt ist. Die Länge der Sekundärverpackung 39 ist so gewählt, dass die Spritze 1 in vorgefülltem Zustand einbringbar ist, in dem der Stopfen 7 in einem Abstand zum Ende 11 des Spritzenzylinders 3 angeordnet und die Kolbenstange 21 nicht ganz in den Hohlraum 5 eingeschoben ist. Der Verschlussstopfen 31 am zweiten Ende 29 der Kolbenstange 21 schließt den Innenraum 41 dicht ab. Die Dichtungseinrichtung 37 kommt also mit der Innenwand der Sekundärverpackung 39 dichtend in Eingriff. Aus 2 wird deutlich, dass ein dichter Abschluss auch durch eine an der Innenwand der Sekundärverpackung 39 angebrachte Dichtungseinrichtung erreicht werden kann, wenn der zylindrische Abschnitt 35 in den Innenraum 41 eingesetzt wird. Auch ist es möglich, eine Dichtungseinrichtung sowohl an der Sekundärverpackung 39 als auch an dem Verschlussstopfen 31 vorzusehen.
  • Die Längsschnittdarstellung gemäß 2 lässt erkennen, dass bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel die Kolbenstange 21 und der Verschlussstopfen 31 einstückig ausgebildet sind. Bevorzugt wird ein Kunststoffspritzgießverfahren, das einfach realisierbar ist. Die einstückige Ausgestaltung wird deshalb bevorzugt, weil dadurch eine preiswerte und einfache Realisierung der Spritze 1 möglich ist.
  • Die Sekundärverpackung 39 weist eine Auflage 43 auf, auf der der Rand 19 des Spritzenzylinders 3 ruht.
  • 2 zeigt, dass die Sekundärverpackung 39 einen ersten Bereich 45 und einen zweiten Bereich 47 umfasst, die unterschiedliche In nendurchmesser und hier auch verschiedene Außendurchmesser aufweisen. Dadurch wird im Innenraum 41 eine Stufe gebildet, welche die Auflage 43 bildet. Der erste Bereich 45 weist dazu einen kleineren Innendurchmesser als der zweite Bereich 47 auf.
  • Die Sekundärverpackung 39 ist vorzugsweise zylindrisch ausgebildet, sodass die Spritze 1 ohne besonders großen Raumbedarf steril verpackt werden kann.
  • Aus 3 ist das zweite Ausführungsbeispiel der Spritze ersichtlich, sie ist gemeinsam mit der Sekundärverpackung 39 im Längsschnitt dargestellt. Gleiche und funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, sodass insofern auf die Beschreibung zu den vorangegangenen Figuren verwiesen werden kann.
  • Die Spritze 1 ist auch hier, wie in 2, in zusammengesetztem Zustand dargestellt. Sie weist einen Spritzenzylinder 3 auf, in dessen Hohlraum 5 ein Stopfen 7 eingesetzt wird, der im Inneren des hohlen Spritzenzylinders 3 in Richtung seiner axialen Erstreckung verschieblich ist und einen Bereich 9 abschließt, der einen medizinischen Wirkstoff aufnimmt. Das erste Ende 11 der Spritze ist so ausgebildet, dass der Wirkstoff hier ausgetragen werden kann. Dazu ist hier ein hohler Ansatz 49 vorgesehen. Er ist über den Garantieverschluss 13 abgeschlossen. Mit dem Stopfen 7 ist eine Kolbenstange 21 gekoppelt, die an ihrem ersten Ende 23 einen Koppelabschnitt 27 aufweist, der in eine Ausnehmung 25 im Stopfen 7 eingreift und dort – hier formschlüssig – gehalten wird. An dem gegenüber liegenden zweiten Ende 29 der Kolbenstange ist eine Fingerauflage 33 vorgesehen.
  • Die Spritze 1 ist in eine Sekundärverpackung 39 eingebracht und ruht mit ihrem Rand 19 auf der durch eine in den Innenraum 41 der Sekundärverpackung vorspringende Schulter realisierten Auflage 43.
  • Die Sekundärverpackung 39 ist, wie in 2, an ihrem unteren Ende geschlossen ausgebildet. Das obere freie Ende 51 der Sekundärverpackung ist hier durch eine Folie 53 verschlossen, die an der Sekundärverpackung 39 befestigt ist. Dabei ist es möglich, die Folie 53 an der Sekundärverpackung 39 festzukleben oder aber durch Kunststoffschweißen oder durch Ultraschallschweißen anzubringen. Die Befestigungsverfahren können auch miteinander kombiniert werden.
  • Vorzugweise ist die als Verschluss dienende Folie 23 mit einer hier nicht dargestellten oder außen vorspringenden Abreißlasche versehen, sodass das Öffnen der Sekundärverpackung 39 erleichtert wird.
  • Aus 3 ist ersichtlich, dass die Sekundärverpackung 39 so ausgebildet werden kann, dass herkömmliche unveränderte Spritzen 1 steril verpackt werden können.
  • Auch bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der Spritze 1 ist vorgesehen, dass die Sekundärverpackung 39 zylindrisch ausgebildet ist und zwei Bereiche 45 und 47 aufweist, wobei der erste Bereich 45 einen kleineren Innendurchmesser als der zweite Bereich 47 aufweist, sodass die nach innen vorspringende Schulter zur Realisierung der Auflage 43 gebildet wird. Grundsätzlich ist es möglich, den Außendurchmesser der beiden Bereiche 45 und 47 gleich auszubilden. Materialsparender ist aber die in den 2 und 3 dargestellte Ausführungsform der Sekundärverpackung 39, die dünnwandig ausgebildet ist und Bereiche mit unterschiedlichen Innen- und Außendurchmessern aufweist.
  • Allen Ausführungsbeispielen der Spritze 1 ist gemeinsam, dass zumindest Bereiche der vorzugsweise als feste Hülse ausgebildeten Sekundärverpackung 39 durchsichtig sind. Vorzugsweise ist die gesamte Verpackung durchsichtig, damit die Spritze 1 einer optischen Prüfung unterworfen werden kann.
  • Im Folgenden wird auf das Verfahren der Einbringung einer Spritze 1 in eine Sekundärverpackung 39 näher eingegangen, also auf ein Verfahren zum Verpacken einer Spritze 1:
    Zunächst wird unter aseptischen Bedingungen ein medizinischer Wirkstoff in den hohlen Spritzenzylinder 3 der Spritze 1 eingebracht. Durch den Stopfen 7 wird der Wirkstoff in einem Bereich 9 sicher eingeschlossen, weil das erste Ende 11 des Spritzenzylinders 3 abgeschlossen ist, vorzugsweise durch den Garantieverschluss 13. Nach dem Stopfensetzen wird die Kolbenstange 21 mit dem Stopfen 7 gekoppelt, sei es durch einen Formschluss oder durch Kraftschluss. Die Länge der Kolbenstange 21 ist so gewählt, dass durch einen Druck auf ihre Fingerauflage 33 der Kolben 7 im Inneren des Spritzenzylinders 3 in Richtung auf dessen Ende 11 verlagert werden kann, um den Wirkstoff 9 auszutragen.
  • Nach der aseptischen Abfüllung der Spritze 1 wird diese in eine aseptische Sekundärverpackung 39 eingebracht. Der die Spritze 1 aufnehmende Innenraum 41 der Sekundärverpackung 39 wird dann sicher verschlossen.
  • Gemäß den 1 und 2 ist es möglich, an den dem Stopfen 7 gegenüber liegenden Ende 29 der Kolbenstange 21 einen Verschlussstopfen 31 vorzusehen, der dann als Verschluss der Sekundärverpackung 39 dient. Eine Kolbenstange 21 mit Verschlussstop fen 31 ist insbesondere im Wege des Kunststoffspritzverfahrens einfach realisierbar. Immerhin bedarf es einer besonderen Kolbenstange 21, um einen Verschlussstopfen 31 zu realisieren.
  • Durch das Verschließen des Innenraums 41 der aseptischen Sekundärverpackung 39 wird die Spritze 1 steril verpackt. Wird sie nach dem Herausnehmen aus der Sekundärverpackung 39 eingesetzt, ist sie also außen steril, sodass eine Kontamination des Patienten vermieden wird.
  • Aus den Erläuterungen zu 3 ist ersichtlich, dass das Verfahren auch dadurch abgeschlossen werden kann, dass nach dem Einbringen einer Spritze 1 in den Innenraum 41 einer Sekundärverpackung 39 diese durch eine Folie 53 verschlossen wird. Diese kann auf geeignete Weise auf die Sekundärverpackung aufgebracht werden, sei es durch Verkleben und/oder durch Ultraschall- und/oder Kunststoffschweißverfahren.
  • Da die Sekundärverpackung 39 zumindest bereichsweise, vorzugsweise ganz durchsichtig ist, kann deren Inhalt ohne weiteres durch die Wandung der Sekundärverpackung 39 hindurch kontrolliert werden.
  • Vorzugsweise werden die Materialien der hülsenförmigen Sekundärverpackung 39 so gewählt, dass sich auch ein mechanischer Schutz für die Spritze 1 ergibt. Besonders bewährt hat sich hier Kunststoff, der einerseits leicht sterilisierbar und andererseits durchsichtig ausgeführt werden kann, um die optische Kontrolle der Spritze 1 zu ermöglichen.

Claims (17)

  1. Vorgefüllte Spritze (1) mit – einem hohlen Spritzenkörper (3) zur Aufnahme eines medizinischen Wirkstoffes, der – ein erstes Ende (11) zur Abgabe des Wirkstoffs und – ein offenes zweites Ende (13) aufweist, – einem Stopfen (7), der im Spritzenkörper (3) verschieblich ist und durch den ein der Aufnahme des Wirkstoffs dienender Bereich (9) im Spritzenkörper (3) dicht abschließbar ist, – einer Kolbenstange (21), die – ein mit dem Stopfen kuppelbares erstes Ende (23) und – ein gegenüberliegendes zweites Ende (29) aufweist, gekennzeichnet durch – eine aseptische Sekundärverpackung (39) mit einem Innenraum (41) zur Aufnahme der Spritze (1).
  2. Spritze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) als – vorzugsweise zylindrische – Hülse ausgebildet ist.
  3. Spritze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) zumindest bereichsweise durchsichtig ist.
  4. Spritze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) eine Auflage (43) für die Spritze (1) aufweist.
  5. Spritze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) eine in den Innenraum (41) vorspringende Schulter aufweist, welche die Auflage (43) für die Spritze (1) bildet.
  6. Spritze nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) einen ihren Innenraum (41) abschließenden Verschluss aufweist.
  7. Spritze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss als Folie (53) ausgebildet ist.
  8. Spritze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (53) an der Sekundärverpackung (39) befestigt ist durch Kleben und/oder Kunststoffschweißen und/oder Ultraschallschweißen.
  9. Spritze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss als Verschlussstopfen (31) ausgebildet ist.
  10. Spritze nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussstopfen (31) an dem zweiten Ende (29) der Kolbenstange (21) anbringbar ist.
  11. Spritze nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussstopfen (31) als Fingerauflage (33) der Kolbenstange (21) ausgebildet ist.
  12. Spritze nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussstopfen (31) einen zylindrischen Abschnitt (35) aufweist, der in das offene Ende (51) der Sekundärverpackung (39) dichtend einführbar ist.
  13. Spritze nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) im Bereich ihres offenen Endes (51) und/oder der Verschlussstopfen (31) im zylindrischen Abschnitt (35) eine Dichtungseinrichtung (37) umfasst.
  14. Verfahren zum Verpacken einer Spritze mit folgenden Schritten: – aseptisches Einbringen eines medizinischen Wirkstoffs in einen hohlen Spritzenkörper (3), – Verschließen des gefüllten Spritzenkörpers (3) mit einem Stopfen (7), – Koppeln einer Kolbenstange (21) mit dem Stopfen (7), gekennzeichnet durch folgende Schritte: – Sterilisieren einer Sekundärverpackung (39), die einen Innenraum (41) zur Aufnahme der Spritze (1) aufweist, – Einbringen der Spritze (1) in die Sekundärverpackung, und – Aufbringen eines Verschlusses auf die Sekundärverpackung (39) – vorzugsweise in einem Reinraum – zum sterilen Unterbringen der Spritze (1) in der Sekundärverpackung (39).
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) durch eine Folie (53) verschlossen wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (53) durch Kleben und/oder Kunststoffschweißen und/oder Ultraschallschweißen an der Sekundärverpackung (39) befestigt wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundärverpackung (39) durch einen Verschlussstopfen (31) abgeschlossen wird.
DE200810005938 2008-01-24 2008-01-24 Vorgefüllte Spritze und Verfahren zum Verpacken einer Spritze Withdrawn DE102008005938A1 (de)

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