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Die
Erfindung betrifft einen Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste, der
aus mindestens zwei Stützen
besteht, die durch Traversen miteinander verbunden sind, und der
mindestens eine Befestigungseinrichtung aufweist, wobei genau eine
Traverse vorgesehen ist, die im mittleren Drittel der Länge der
Rohre angeordnet ist.
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Vertikalrahmen
der eingangs genannten Art sind an sich bekannt. Sie finden Anwendung
zur Erstellung von Baugerüsten.
Die Vertikalrahmen weisen eine im Wesentlichen rechteckige Form
auf, wobei die vertikal ausgerichteten Stützen mit den die Stützen verbindenden
Traversen verschweißt
sind. Die Vertikalrahmen weisen dadurch eine sehr hohe Steifigkeit
und Belastbarkeit auf. Zudem können
an dem Vertikalrahmen zur Erhöhung
der Stabilität
diagonale Verstrebungen angeordnet sein sowie sogenannte Rückengeländer, die
gleichzei tig eine Absturzsicherung darstellen. Die Traversen dienen
außerdem
zur Auflage von Belägen,
um eine Begehbarkeit der Gerüste
in mehreren Ebenen zu ermöglichen.
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Die
bekannten Vertikalrahmen erfüllen
die an sie gestellten Anforderungen. Allerdings tritt in der Praxis
die Schwierigkeit auf, dass beim Auf- und Abbau der Gerüste die
jeweiligen Gerüstbauer
auf der erstellten obersten Ebene ohne Sicherung durch Knie- oder
Rückengeländer arbeiten
müssen.
Dies ist dadurch bedingt, dass beim Aufbau des Gerüstes erst
nach dem Auflegen der Belagbohlen der nächst höhere Vertikalrahmen auf den
darunter liegenden Vertikalrahmen aufgesetzt wird. Erst danach ist
es möglich,
zwischen diesen die Geländer
in die Befestigungseinrichtung einzuhängen. Bis zu diesem Zeitpunkt
bewegen sich die Gerüstbauer
auf der obersten Ebene der Belagbohlen ohne Absturzsicherung, wodurch
die Unfallgefahr erhöht
ist. Die Berufsgenossenschaften fordern daher, dass ein Begehen
der Belagbohlen nur erfolgen darf, wenn bereits ein Geländer montiert
ist. Dies ist bei Verwendung der bekannten Vertikalrahmen nicht
möglich,
da das Geländer
erst montierbar ist, wenn der die nächste Ebene stützende Vertikalrahmen
montiert ist. Die Montage eines Vertikalrahmens kann jedoch nicht
aus einer gesicherten Position heraus erfolgen, weshalb die Bedingung
der Berufsgenossenschaft nicht zu erfüllen ist.
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Zur
Vermeidung dieses Nachteils ist aus der
US 2007/0045048 A1 ein
gattungsgemäßer Gerüstrahmen
bekannt, der lediglich eine Traverse im mittleren Drittel der Rohre
aufweist. Zur Befestigung der das Geländer bildenden Bauteile erfolgt
mit Hilfe von Kipphebeln, die jedoch nicht aus der gesicherten Position
beim Abbau entriegelbar sind.
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Hier
will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe
zu Grunde, einen Vertikalrahmen zu schaffen, bei dem eine Befestigung
sowie ein Lösen
der das Geländer
bildenden Bauteile aus einer gesicherten Position he raus möglich ist. Gemäß der Erfindung
wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Mit
der Erfindung ist ein Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste geschaffen,
bei dem die Anbringung einer Absturzsicherung in Form eines Geländers bereits
aus einer gesicherten Position erfolgen kann. Dies ist dadurch bedingt,
dass die Verwendung der Aufnahmebügel bei der Befestigung der
die Möglichkeit
bietet, die Riegel oder Streben in einfacher Weise aus der gesicherten
Position heraus auf dem Bügel
einzufädeln.
Nach dem Einfädeln
ist die Strebe bzw. der Riegel zuverlässig in dem Bügel angeordnet,
so dass Geländer
aus der gesicherten Position heraus in einfacher und zuverlässiger Weise anbringbar
sind. Der Aufnahmebügel
bietet weiterhin den Vorteil, dass das Geländer auch bei der Demontage
aus gesicherter Position entriegelt werden kann und somit auch bei
der Demontage des Gerüstes kein
Absturzrisiko für
die Gerüstbauer
besteht. Die keilförmige
Ausbildung des Bügels
bewirkt zudem, dass die Strebe bzw. der Riegel nach dem Einfädeln auf
den Bügel
selbstständig
in den gebildeten Keil hineinrutscht, so dass eine Fixierung auf
der dem Boden zugewandten Seite erfolgt, was eine spielfreie Positionierung
der Strebe bzw. des Riegels ermöglicht.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind drei Befestigungseinrichtungen
angeordnet. Durch die Anordnung von drei Befestigungseinrichtungen
ist eine gleiche Anzahl von Befestigungspunkten an dem Vertikalrahmen
vorgesehen, wie dies bei den bisher bekannten Vertikalrahmen der
Fall ist. In Folge dessen ist der erfindungsgemäße Vertikalrahmen vollständig kompatibel
zu den Vertikalrahmen nach dem Stand der Technik.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Rohre im Bereich
der Traverse mit einer Belagsicherung versehen. Die Verwendung einer
Belagsicherung verhindert ein Hochschlagen oder selbsttätiges Lösen des
Belags, wodurch die Sicherheit zusätzlich erhöht ist.
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Vorteilhaft
ist die Belagsicherung von zwei Bohrungen gebildet, die einen Stift
aufnehmen, der U-förmig
gebogen ist. Diese Ausgestaltung stellt eine außerordentlich einfache und
zugleich sichere Belagsicherung bereit. Der U-förmige Stift wird lediglich
in die beiden Bohrungen im Rohr eingeschoben und ragt mit seinem
einen Ende über
die Belagbohlen, so dass ein Hochschnellen der Belagbohlen dadurch vermieden
ist.
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Äußerst bevorzugt
ist die Traverse mit einer Stapelhilfe versehen, die den Transport
der erfindungsgemäßen Vertikalrahmen
wesentlich vereinfacht.
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In
einfacher Weise kann die Stapelhilfe von einem Bolzen und einem
Loch gebildet sein. Diese Ausbildung ermöglicht das Stapeln mehrerer
Vertikalrahmen, indem der Bolzen eines Vertikalrahmens in das Loch
eines benachbarten Ver tikalrahmens eingreift. Hierdurch sind die übereinander
angeordneten Vertikalrahmen beim Transport gesichert. Auf Grund der
durch die Stapelhilfe hervorgerufenen definierten Lagerung der Vertikalrahmen übereinander
ist auch bei einem Verzurren der Vertikalrahmen beim Transport ein
Durchbiegen der Rahmen verhindert.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Stapelhilfe von
einer Verjüngung
an den den Stützen
zugewandten Enden der Traversen gebildet. Durch die Verjüngung liegen
die Rahmen in gestapelter Position fest ineinander; ein Verrutschen ist
somit ausgeschlossen.
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Andere
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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1 die
Ansicht eines Vertikalrahmens;
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2 den
Schnitt durch den in 1 dargestellten Vertikalrahmen
entlang der Linie II-II;
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3 den
Schnitt durch den in 1 dargestellten Vertikalrahmen
entlang der Linie III-III;
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4 die
Untersicht des in 1 dargestellten Vertikalrahmens;
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5 die
Darstellung einer Belagsicherung mit bereichsweise dargestellten
Belagbohlen;
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6 die
Seitenansicht der in 5 dargestellten Belagsicherung
und
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7 drei
verschiedene Ansichten eines Sicherungsstiftes.
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Der
als Ausführungsbeispiel
gewählte
Vertikalrahmen 1 besteht aus zwei Stützen 2, 3.
Die Stützen
sind mit einer Traverse 4 miteinander verbunden. Die Stützen 2, 3 sind
aus Rohren hergestellt. An den Rohren 2, 3 sind
Befestigungseinrichtungen angeordnet. Die Rohre 2, 3 sind im
Bereich der Traverse 4 mit einer Belagsicherung 6 versehen.
Zudem ist die Traverse 4 mit einer Stapelhilfe 7 versehen.
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An
ihrem bodenseitigen Ende sind an den Stützen – nicht dargestellte- Gewindefußplatten
anbringbar, die höhenveränderbar
sind und die zum Ausgleich von Bodenunebenheiten dienen. An ihrem kopfseitigen
Enden sind an den Stützen 2, 3 Zapfen 21, 31 angeordnet,
die zum Aufstecken eines weiteren Vertikalrahmens dienen, um mehretagige
Gerüste
erstellen zu können.
Zur Erhöhung
der Stabilität sind
im Ausführungsbeispiel
Diagonalstreben 23, 33 vorgesehen, die zwischen
den Rohren 2, 3 und der Traverse 4 angeordnet
sind. Zudem sind die Rohre 2, 3 im Bereich der
Traverse 4 mit Bohrungen 24, 34 versehen.
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Die
Traverse 4 ist mit den Rohren 2, 3 verschweißt. Im Ausführungsbeispiel
nach den 5 und 6 ist die
Traverse 4 mit Stiften 41 versehen, die zur Befestigung
von Belagbohlen 8 dienen. Die Anzahl und Anordnung der
Stifte 41 ist abhängig
von der Anzahl der Belagbohlen, die auf der Traverse abgestützt werden.
Andere Ausbildungen der Traverse 4, beispielsweise als
Rundrohr oder als U-Profil, an das die Belagbohlen mit korrespondierenden
Auflage- oder Einhängevorrichtungen
ein- bzw. angehängt sind,
sind möglich.
Auch die Verwendung von mehr oder weniger Bohlen in einer Ebene
ist in Abhängigkeit
der Breite der Vertikalrahmen sowie der Breite der Bohlen möglich.
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An
den Vertikalrahmen 1 ist genau eine Traverse 4 vorgesehen.
Die Traverse 4 ist im mittleren Drittel der Länge der
Rohre 2, 3 angeordnet. Dadurch ragen die Rohre 2, 3 in
montiertem Zustand des Vertikalrahmens derart über die jeweils aufgelegte
Belagbohle hinaus, dass die überstehenden
Bereiche der Rohre 2, 3 etwa der halben Geschosshöhe entsprechen.
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Die
Befestigungseinrichtung 5 ist als Kippstift 51 sowie
als Aufnahmebügel 52 ausgebildet.
Die Befestigungseinrichtung 5 dient zur Anordnung von Rücken geländern, die
dann einerseits die Stabilität
des Gerüstes
erhöhen
und andererseits eine Absturzsicherung darstellen. Die im Bereich
der Traverse 4 angeordnete Befestigungseinrichtung 5 bietet
die Möglichkeit
zur Befestigung einer Diagonalverstrebung.
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Die
Kippstifte 51 bestehen aus einer rechtwinklig zum Rohr 3 ausgerichteten
Basis 511. Die Basis 511 hat einen zylindrischen
Querschnitt. An seinem dem Rohr 3 abgewandten Ende ist
ein Schlitz 512 vorgesehen, der durch zwei Zylinderabschnitte 513 begrenzt
ist. Die Zylinderabschnitte 513 sind von einer Bohrung
durchsetzt, in die ein Bolzen 514 eingesetzt ist. Auf dem
Bolzen 514 ist drehbar ein Kippelement 515 angeordnet.
Da die Bohrung zum Durchtritt des Bolzens 514 in dem der
Spitze abgewandten Drittel des Kippelements 515 angeordnet ist,
ist auf Grund dieser Asymmetrie gewährleistet, dass das Kippelement 515 immer
in eine vertikale Position fällt,
wie dies in 1 dargestellt ist.
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Die
in Form eines Aufnahmebügels 52 ausgebildete
Befestigungseinrichtung 5 ist aus einem Stift 521 hergestellt,
der unter einem spitzen Winkel an das Rohr 3 angeschweißt ist (1).
Der Aufnahmebügel 52 hat
daher auf seiner dem Boden zugewandten Seite eine keilförmige Ausbildung.
Auf seiner dem Boden abgewandten Seite ist eine Öffnung 522 ausgebildet,
sich aus dem Abstand des freien Endes des Stiftes 521 zum
Rohr 3 ergibt. Benachbart zu der Öffnung 522 ist der
Stift 521 angenähert
rechtwinklig umgebogen, so dass sich ein im Wesentlichen vertikaler
Abschnitt 523 ergibt, der auf dem Boden zugewandten Ende
in Richtung des Rohres 3 einschwenkt, woraus sich auch
die keilförmige
Ausbildung ergibt.
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Die
Belagsicherung 6 ist von den Bohrungen 24, 34 gebildet,
die rechtwinklig zur Längsmittellinie der
Rohre 2, 3 die Rohre durchsetzen. Es sind vier Bohrungen
in jedem Rohr vorgesehen, die auf Grund eines Durchbohrens der Rohre
hergestellt sind, wobei der Bohrer die Rohre 2, 3 jeweils
nach Art einer Sekante durchsetzt. Die Belagsicherung 6 umfasst einen
Stift 61, der U-förmig gebogen
ist. Der Stift 61 ist im Ausführungsbeispiel aus Federstahl
hergestellt. In montiertem Zustand (5) sind
die Schenkel des U-förmigen
Stiftes 61 in die Bohrungen 24, 34 eingeführt. Die
Basis des U-förmigen
Stiftes 61 verbleibt im montierten Zustand im Bereich außererhalb der
Rohre 2, 3. Durch die im Bereich der Traverse 4 vorgesehenen
Bohrungen 24, 34 und das Überragen der Belagbohle 8 ist
die Belagbohle 8 zwischen Traverse 4 und Stift 61 angeordnet,
wodurch ein Hochschlagen der Bohle 8 wirksam verhindert
ist (6). Die Verwendung von Federstahl für den Stift 61 bewirkt,
dass dieser mit seinen Schenkeln unter einer gewissen Vorspannung
in die Bohrungen 24, 34 eingeführt wird. Dadurch bedingt üben die
Schenkel des Stiftes 61 eine Kraft auf die Ränder Bohrungen 24, 34 aus,
wodurch der Stift zuverlässig
in den Bohrungen gehalten ist.
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Die
Stapelhilfe 7 ist in einfacher Weise von einem Bolzen 71 und
einem Loch 72 gebildet (1). Bolzen 71 und
Loch 72 sind versetzt zueinander angeordnet. Beim Stapeln
von mehreren Vertikalrahmen 1 für die Anordnung von Bolzen 71 und Loch 72 an
dem jeweiligen Rahmen dazu, dass der Bolzen 71 in das Loch 72 eines
benachbart abgelegten Vertikalrahmens eingreift. Hierdurch ist eine
definierte Stapelung sowie eine Sicherung gegen Verrutschen hervorgerufen.
Die Stapelhilfe 7 ist des weiteren an den den Stützen 2, 3 zugewandten
Enden der Traversen 4, also den Verbindungsstellen mit
den Stützen 2, 3,
von einer Verjüngung 73 gebildet (1).
Die Verjüngung 73 bewirkt
beim Stapeln mehrerer Vertikalrahmen 1, dass der jeweils
obere der Rahmen mit seiner Stütze 2 in
die Verjüngung 73 des
darunter angeordneten Vertikalrahmens 1, der jeweils untere
der Rahmen mit seiner Stütze 3 in
die Verjüngung 73 des
darüber
angeordneten Vertikalrahmens 1zu liegen kommt. Somit liegen
die Stützen 2, 3 in
den Verjüngungen 73 und
sind so gegen Verrutschen gesichert.
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Bei
der Benutzung des erfindungsgemäßen Vertikalrahmens
zur Erstellung eines mehretagigen Gerüstes werden die Vertikalrahmen
in an sich bekannter Weise aufeinander gesteckt. Dabei wird das dem
Boden zugewandte Ende der Rohre 2, 3 auf die Zapfen 21, 31 eines
darunter angeordneten Vertikalrahmens aufgesetzt. Die Belagfläche ist
gebildet in Höhe
der Traversen 4. Wie 1 zu entnehmen
ist, ist auf Grund der im mittleren Drittel angeordneten Traverse 4 ein Überstand
der Rohre 2, 3 über die Belagbohle hervorgerufen.
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Wie
zudem 1 zu entnehmen ist, sind die Befestigungseinrichtungen 5 in
Form der Aufnahmebügel 52 in
einer Höhe
angeordnet, in der sich beim Begehen der Belagbohlen das Knie- bzw.
das Gesäß des jeweiligen
Gerüstbauers
befindet. Es ist unmittelbar ersichtlich, dass beim Erstellen eines
mehretagigen Gerüstes
somit nach Auflegen der Belagbohlen 8 auf die Traversen 4 zunächst die
das Geländer
bildenden Stange in die Aufnahmebügel 52 aus einer gesicherten
Position heraus einhängbar
sind. Dies ist dadurch gewährleistet,
dass die Streben aus der gesicherten Position heraus auf die Befestigungseinrichtungen 5 aufgefädelt werden
können.
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Bei
Verwendung eines Aufnahmebügels 52 erfolgt
die Montage einer das Geländer
bildende Strebe aus der gesicherten Position durch Einfädeln. Hierbei
muss lediglich die an den freien Ende der einzuhängenden Strebe vorgesehene Öffnung in
die Öffnung 522 eingeführt werden
und auf dem Stift 521 aufgefädelt werden. Auf Grund der
Ausbildung des Aufnahmebügels 52 bewegt
sich die Strebe dann automatisch in die keilförmige Ausbildung auf der dem Boden
zugewandten Seite des Aufnahmebügels 52, in
der die Strebe dann spielfrei gehalten ist. Bei Verwendung eines
Kippstiftes 51 erfolgt die Montage dadurch, dass die Strebe
mit ihrer an dem Ende vorgesehenen Öffnung an das Kippelement 515 herangeführt wird
und von dort auf die Basis 511 aufgelegt wird. Durch das
dann automatisch in seine vertikale Position fallende Kippelement 515 ist
die aufgefädelte
Strebe gegen selbstständiges
Herabfallen gesichert.
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Nach
dem Anordnen der die Geländer
bildenden Streben ist es dem Gerüstbauer
möglich, eine
Erhöhung
des Gerüsts
durch Anordnung eines weite ren Vertikalrahmens auf den Zapfen 21, 31 zu bewirken.
Da die Zapfen 21, 31 etwa in Gesäßhöhe angeordnet
sind, ist dies ohne großen
Aufwand dem Gerüstbauer
möglich.
Im Anschluss daran kann der Gerüstbauer
auf die darüber
angeordnete Strebe 4 erneut Belagbohlen 8 auflegen,
so dass eine weitere Etage geschaffen ist. Die Anordnung der Geländer kann
dann in vorbeschriebener Weise erfolgen. Es ist somit gewährleistet,
dass bereits beim Anbauen der Geländer und bei Erhöhung des
Gerüstes
durch Anordnung eines weiteren Vertikalrahmens eine gesicherte Begehung
des Gerüstes
möglich
ist, was den Anforderungen des Berufsgenossenschaften Rechnung trägt.
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Durch
die zusätzliche
Anordnung der Belagsicherung 6 ist die Sicherheit des Gerüstet weiterhin dadurch
erhöht,
dass ein Hochklappen der Belagbohlen beispielsweise durch fehlerhafte
Montage, verhindert ist. Dadurch ist die Sicherheit des Gerüstes weiter
erhöht.
Durch die Verwendung der Stapelhilfe 7 ist zudem die Handhabung
des erfindungsgemäßen Gerüstes beim
Transport verbessert, so dass bei Verwendung aller erfindungswesentlichen
Merkmale ein im Vergleich zum Stand der Technik erheblich verbesserter
Vertikalrahmen geschaffen ist.