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DE102008005813A1 - Vertikalrahmen - Google Patents

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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste. Der Rahmen besteht aus mindestens zwei Stützen (2, 3), die durch Traversen (4) miteinander verbunden sind. Der Rahmen weist mindestens eine Befestigungseinrichtung (5) auf. Es ist genau eine Traverse (4) vorgesehen, die im mittleren Drittel der Länge der Rohre (2, 3) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste, der aus mindestens zwei Stützen besteht, die durch Traversen miteinander verbunden sind, und der mindestens eine Befestigungseinrichtung aufweist.
  • Vertikalrahmen der eingangs genannten Art sind ansich bekannt. Sie finden Anwendung zur Erstellung von Baugerüsten. Die Vertikalrahmen weisen eine im Wesentlichen rechteckige Form auf, wobei die vertikal ausgerichteten Stützen mit den die Stützen verbindenden Traversen verschweißt sind. Die Vertikalrahmen weisen dadurch eine sehr hohe Steifigkeit und Belastbarkeit auf. Zudem können an dem Vertikalrahmen zur Erhöhung der Stabilität diagonale Verstrebungen angeordnet sein sowie sogenannte Rückengeländer, die gleichzeitig eine Absturzsicherung darstellen. Die Traversen dienen außerdem zur Auf lage von Belägen, um eine Begehbarkeit der Gerüste in mehreren Ebenen zu ermöglichen.
  • Die bekannten Vertikalrahmen erfüllen die an sie gestellten Anforderungen. Allerdings tritt in der Praxis die Schwierigkeit auf, dass beim Auf- und Abbau der Gerüste die jeweiligen Gerüstbauer auf der erstellten obersten Ebene ohne Sicherung durch Knie- oder Rückengeländer arbeiten müssen. Dies ist dadurch bedingt, dass beim Aufbau des Gerüstes erst nach dem Auflegen der Belagbohlen der nächst höhere Vertikalrahmen auf den darunter liegenden Vertikalrahmen aufgesetzt wird. Erst danach ist es möglich, zwischen diesen die Geländer in die Befestigungseinrichtung einzuhängen. Bis zu diesem Zeitpunkt bewegen sich die Gerüstbauer auf der obersten Ebene der Belagbohlen ohne Absturzsicherung, wodurch die Unfallgefahr erhöht ist. Die Berufsgenossenschaften fordern daher, dass ein Begehen der Belagbohlen nur erfolgen darf, wenn bereits ein Geländer montiert ist. Dies ist bei Verwendung der bekannten Vertikalrahmen nicht möglich, da das Geländer erst montierbar ist, wenn der die nächste Ebene stützende Vertikalrahmen montiert ist. Die Montage eines Vertikalrahmens kann jedoch nicht aus einer gesicherten Position heraus erfolgen, weshalb die Bedingung der Berufsgenossenschaft nicht zu erfüllen ist.
  • Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Vertikalrahmen zu schaffen, bei dem eine Befestigung der das Geländer bildenden Bauteile aus einer gesicherten Position heraus möglich ist. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass genau eine Traverse vorgesehen ist, die im mittleren Drittel der Länge der Rohre angeordnet ist.
  • Mit der Erfindung ist ein Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste geschaffen, bei dem die Anbringung einer Absturzsicherung in Form eines Geländers bereits aus einer gesicherten Position erfolgen kann. Dies ist dadurch bedingt, dass die lediglich eine Traverse im mittleren Bereich der beiden Rohre angeordnet ist. Dadurch ist eine im Verhältnis zu den üblichen Vertikalrahmen geänderte Aufbaugeometrie des Gerüstes hervorgerufen. Dies ergibt sich daraus, dass auf die Traverse die Belagbohlen aufgelegt sind. Da die Traverse im mittleren Bereich des Vertikalrahmens angeordnet ist, ragen nach dem Auflegen der Belagbohlen die Rohre über die Belagbohlen deutlich hinaus. Da an den Rohren die Befestigungseinrichtungen zur Aufnahme des Geländers vorgesehen sind, ist die Anbringung des Geländers möglich, bevor der nächste Vertikalrahmen aufgesetzt wird. Somit ist der Gerüstbauer nach dem Auflegen der Belagbohlen und der Anbringung des Geländers, jedoch vor der Anordnung des nächsten Vertikalrahmens gegen einen Absturz gesichert.
  • In Weiterbildung der Erfindung sind drei Befestigungseinrichtungen angeordnet. Durch die Anordnung von drei Befestigungseinrichtungen ist eine gleiche Anzahl von Befestigungspunkten an dem Vertikalrahmen vorgesehen, wie dies bei den bisher bekannten Vertikalrahmen der Fall ist. In Folge dessen ist der erfindungsgemäße Vertikalrahmen vollständig kompatibel zu den Vertikalrahmen nach dem Stand der Technik.
  • In Ausgestaltung der Erfindung sind die Befestigungseinrichtungen als Kippstifte ausgebildet. Die Befestigung von Streben und Riegeln mit Hilfe von Kippstiften ist aus dem Stand der Technik bekannt. Die Verwendung der Kippstifte bietet eine zuverlässige Möglichkeit, Geländer oder Diagonalstreben an den Vertikalrahmen anzuordnen, da die Kippstifte über eine selbsttätige Verriegelung verfügen.
  • In anderer Weiterbildung der Erfindung sind die Befestigungseinrichtungen als Aufnahmebügel ausgebildet, die auf ihrer dem Boden abgewandten Seite, eine Öffnung aufweisen. Die Verwendung der Aufnahmebügel bietet bei der Befestigung der Riegel oder Streben aus der gesicherten Position heraus die Möglichkeit, diese in einfacher Weise auf dem Bügel einzufädeln. Nach dem Einfädeln ist die Strebe bzw. der Riegel zuverlässig in dem Bügel angeordnet, so dass Geländer aus der gesicherten Position heraus in einfacher und zuverlässiger Weise anbringbar sind. Dieser Aufnahmebügel bietet weiterhin den Vorteil, dass auch bei der Demontage des Gerüstes das Geländer aus gesicherter Position entriegelt werden kann und somit auch bei der Demontage des Gerüstes kein Absturzrisiko für die Monteure besteht.
  • Bevorzugt hat der Aufnahmebügel auf seiner dem Boden zugewandten Seite eine keilförmige Ausbildung. Die keilförmige Ausbildung des Bügels bewirkt, dass die Strebe bzw. der Riegel nach dem Einfädeln auf den Bügel selbstständig in den gebildeten Keil hineinrutscht, so dass eine Fixierung auf der dem Boden zugewandten Seite erfolgt, was eine spielfreie Positionierung der Strebe bzw. des Riegels ermöglicht.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Rohre im Bereich der Traverse mit einer Belagsicherung versehen. Die Verwendung einer Belagsicherung verhindert ein Hochschlagen oder selbsttätiges Lösen des Belags, wodurch die Sicherheit zusätzlich erhöht ist.
  • Vorteilhaft ist die Belagsicherung von zwei Bohrungen gebildet, die einen Stift aufnehmen, der U-förmig gebogen ist. Diese Ausgestaltung stellt eine außerordentlich einfache und zugleich sichere Belagsicherung bereit. Der U-förmige Stift wird lediglich in die beiden Bohrungen im Rohr eingeschoben und ragt mit seinem einen Ende über die Belegbohlen, so dass ein Hochschnellen der Belegbohlen dadurch vermieden ist.
  • Äußerst bevorzugt ist die Traverse mit einer Stapelhilfe versehen, die den Transport der erfindungsgemäßen Vertikalrahmen wesentlich vereinfacht.
  • In einfacher Weise kann die Stapelhilfe von einem Bolzen und einem Loch gebildet sein. Diese Ausbildung ermöglicht das Stapeln mehrerer Vertikalrahmen, indem der Bolzen eines Vertikalrahmens in das Loch eines benachbarten Ver tikalrahmens eingreift. Hierdurch sind die übereinander angeordneten Vertikalrahmen beim Transport gesichert. Auf Grund der durch die Stapelhilfe hervorgerufenen definierten Lagerung der Vertikalrahmen übereinander ist auch bei einem Verzurren der Vertikalrahmen beim Transport ein Durchbiegen der Rahmen verhindert.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Stapelhilfe von einer Verjüngung an den den Stützen zugewandten Enden der Traversen gebildet. Durch die Verjüngung liegen die Rahmen in gestapelter Position fest ineinander; ein Verrutschen ist somit ausgeschlossen.
  • Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 die Ansicht eines Vertikalrahmens;
  • 2 den Schnitt durch den in 1 dargestellten Vertikalrahmen entlang der Linie II-II;
  • 3 den Schnitt durch den in 1 dargestellten Vertikalrahmen entlang der Linie III-III;
  • 4 die Untersicht des in 1 dargestellten Vertikalrahmens;
  • 5 die Darstellung einer Belagsicherung mit bereichsweise dargestellten Belagbohlen;
  • 6 die Seitenansicht der in 5 dargestellten Belagsicherung und
  • 7 drei verschiedene Ansichten eines Sicherungsstiftes.
  • Der als Ausführungsbeispiel gewählte Vertikalrahmen 1 besteht aus zwei Stützen 2, 3. Die Stützen sind mit einer Traverse 4 miteinander verbunden. An den Rohren 2, 3 sind Befestigungseinrichtungen angeordnet. Die Rohre 2, 3 sind im Bereich der Traverse 4 mit einer Belagsicherung 6 versehen. Zudem ist die Traverse 4 mit einer Stapelhilfe 7 versehen.
  • Die Stützen 2, 3 sind aus Rohren hergestellt. An ihrem bodenseitigen Ende sind an den Stützen – nicht dargestellte- Gewindefußplatten anbringbar, die höhenveränderbar sind und die zum Ausgleich von Bodenunebenheiten dienen. An ihrem kopfseitigen Enden sind an den Stützen 2, 3 Zapfen 21, 31 angeordnet, die zum Aufstecken eines weiteren Vertikalrahmens dienen, um mehretagige Gerüste erstellen zu können. Zur Erhöhung der Stabilität sind im Ausführungsbeispiel Diagonalstreben 23, 33 vorgesehen, die zwischen den Rohren 2, 3 und der Traverse 4 angeordnet sind. Zudem sind die Rohre 2, 3 im Bereich der Traverse 4 mit Bohrungen 24, 34 versehen.
  • Die Traverse 4 ist mit den Rohren 2, 3 verschweißt. Im Ausführungsbeispiel nach den 5 und 6 ist die Traverse 4 mit Stiften 41 versehen, die zur Befestigung von Belagbohlen 8 dienen. Die Anzahl und Anordnung der Stifte 41 ist abhängig von der Anzahl der Belagbohlen, die auf der Traverse abgestützt werden. Andere Ausbildungen der Traverse 4, beispielsweise als Rundrohr oder als U-Profil, an das die Belagbohlen mit korrespondierenden Auflage- oder Einhängevorrichtungen ein- bzw. angehängt sind, sind möglich. Auch die Verwendung von mehr oder weniger Bohlen in einer Ebene ist in Abhängigkeit der Breite der Vertikalrahmen sowie der Breite der Bohlen möglich.
  • An den Vertikalrahmen 1 ist genau eine Traverse 4 vorgesehen. Die Traverse 4 ist im mittleren Drittel der Länge der Rohre 2, 3 angeordnet. Dadurch ragen die Rohre 2, 3 in montiertem Zustand des Vertikalrahmens derart über die jeweils aufgelegte Belagbohle hinaus, dass die überstehenden Bereiche der Rohre 2, 3 etwa der halben Geschosshöhe entsprechen.
  • Die Befestigungseinrichtung 5 ist als Kippstift 51 sowie als Aufnahmebügel 52 ausgebildet. Die Befestigungseinrichtung 5 dient zur Anordnung von Rücken geländern, die dann einerseits die Stabilität des Gerüstes erhöhen und andererseits eine Absturzsicherung darstellen. Die im Bereich der Traverse 4 angeordnete Befestigungseinrichtung 5 bietet die Möglichkeit zur Befestigung einer Diagonalverstrebung.
  • Die Kippstifte 51 bestehen aus einer rechtwinklig zum Rohr 3 ausgerichteten Basis 511. Die Basis 511 hat einen zylindrischen Querschnitt. An seinem dem Rohr 3 abgewandten Ende ist ein Schlitz 512 vorgesehen, der durch zwei Zylinderabschnitte 513 begrenzt ist. Die Zylinderabschnitte 513 sind von einer Bohrung durchsetzt, in die ein Bolzen 514 eingesetzt ist. Auf dem Bolzen 514 ist drehbar ein Kippelement 515 angeordnet. Da die Bohrung zum Durchtritt des Bolzens 514 in dem der Spitze abgewandten Drittel des Kippelements 515 angeordnet ist, ist auf Grund dieser Asymmetrie gewährleistet, dass das Kippelement 515 immer in eine vertikale Position fällt, wie dies in 1 dargestellt ist.
  • Die in Form eines Aufnahmebügels 52 ausgebildete Befestigungseinrichtung 5 ist aus einem Stift 521 hergestellt, der unter einem spitzen Winkel an das Rohr 3 angeschweißt ist (1). Der Aufnahmebügel 52 hat daher auf seiner dem Boden zugewandten Seite eine keilförmige Ausbildung. Auf seiner dem Boden abgewandten Seite ist eine Öffnung 522 ausgebildet, sich aus dem Abstand des freien Endes des Stiftes 521 zum Rohr 3 ergibt. Benachbart zu der Öffnung 522 ist der Stift 521 angenähert rechtwinklig umgebogen, so dass sich ein im Wesentlichen vertikaler Abschnitt 523 ergibt, der auf dem Boden zugewandten Ende in Richtung des Rohres 3 einschwenkt, woraus sich auch die keilförmige Ausbildung ergibt.
  • Die Belagsicherung 6 ist von den Bohrungen 24, 34 gebildet, die rechtwinklig zur Längsmittellinie der Rohre 2, 3 die Rohre durchsetzen. Es sind vier Bohrungen in jedem Rohr vorgesehen, die auf Grund eines Durchbohrens der Rohre hergestellt sind, wobei der Bohrer die Rohre 2, 3 jeweils nach Art einer Sekante durchsetzt. Die Belagsicherung 6 umfasst einen Stift 61, der U-förmig gebogen ist. Der Stift 61 ist im Ausführungsbeispiel aus Federstahl hergestellt. In montiertem Zustand (5) sind die Schenkel des U-förmigen Stiftes 61 in die Bohrungen 24, 34 eingeführt. Die Basis des U-förmigen Stiftes 61 verbleibt im montierten Zustand im Bereich außererhalb der Rohre 2, 3. Durch die im Bereich der Traverse 4 vorgesehenen Bohrungen 24, 34 und das Überragen der Belagbohle 8 ist die Belagbohle 8 zwischen Traverse 4 und Stift 61 angeordnet, wodurch ein Hochschlagen der Bohle 8 wirksam verhindert ist (6). Die Verwendung von Federstahl für den Stift 61 bewirkt, dass dieser mit seinen Schenkeln unter einer gewissen Vorspannung in die Bohrungen 24, 34 eingeführt wird. Dadurch bedingt üben die Schenkel des Stiftes 61 eine Kraft auf die Ränder Bohrungen 24, 34 aus, wodurch der Stift zuverlässig in den Bohrungen gehalten ist.
  • Die Stapelhilfe 7 ist in einfacher Weise von einem Bolzen 71 und einem Loch 72 gebildet (1). Bolzen 71 und Loch 72 sind versetzt zueinander angeordnet. Beim Stapeln von mehreren Vertikalrahmen 1 für die Anordnung von Bolzen 71 und Loch 72 an dem jeweiligen Rahmen dazu, dass der Bolzen 71 in das Loch 72 eines benachbart abgelegten Vertikalrahmens eingreift. Hierdurch ist eine definierte Stapelung sowie eine Sicherung gegen Verrutschen hervorgerufen. Die Stapelhilfe 7 ist des weiteren an den den Stützen 2, 3 zugewandten Enden der Traversen 4, also den Verbindungsstellen mit den Stützen 2, 3, von einer Verjüngung 73 gebildet (1). Die Verjüngung 73 bewirkt beim Stapeln mehrerer Vertikalrahmen 1, dass der jeweils obere der Rahmen mit seiner Stütze 2 in die Verjüngung 73 des darunter angeordneten Vertikalrahmens 1, der jeweils untere der Rahmen mit seiner Stütze 3 in die Verjüngung 73 des darüber angeordneten Vertikalrahmens 1 zu liegen kommt. Somit liegen die Stützen 2, 3 in den Verjüngungen 73 und sind so gegen Verrutschen gesichert.
  • Bei der Benutzung des erfindungsgemäßen Vertikalrahmens zur Erstellung eines mehretagigen Gerüstes werden die Vertikalrahmen in an sich bekannter Weise aufeinander gesteckt. Dabei wird das dem Boden zugewandte Ende der Rohre 2, 3 auf die Zapfen 21, 31 eines darunter angeordneten Vertikalrahmens aufgesetzt. Die Belagfläche ist gebildet in Höhe der Traversen 4. Wie 1 zu entnehmen ist, ist auf Grund der im mittleren Drittel angeordneten Traverse 4 ein Überstand der Rohre 2, 3 über die Belagbohle hervorgerufen.
  • Wie zudem 1 zu entnehmen ist, sind die Befestigungseinrichtungen 5 in Form der Aufnahmebügel 52 in einer Höhe angeordnet, in der sich beim Begehen der Belagbohlen das Knie- bzw. das Gesäß des jeweiligen Gerüstbauers befindet. Es ist unmittelbar ersichtlich, dass beim Erstellen eines mehretagigen Gerüstes somit nach Auflegen der Belagbohlen 8 auf die Traversen 4 zunächst die das Geländer bildenden Stange in die Aufnahmebügel 52 aus einer gesicherten Position heraus einhängbar sind. Dies ist dadurch gewährleistet, dass die Streben aus der gesicherten Position heraus auf die Befestigungseinrichtungen 5 aufgefädelt werden können.
  • Bei Verwendung eines Aufnahmebügels 52 erfolgt die Montage einer das Geländer bildende Strebe aus der gesicherten Position durch Einfädeln. Hierbei muss lediglich die an den freien Ende der einzuhängenden Strebe vorgesehene Öffnung in die Öffnung 522 eingeführt werden und auf dem Stift 521 aufgefädelt werden. Auf Grund der Ausbildung des Aufnahmebügels 52 bewegt sich die Strebe dann automatisch in die keilförmige Ausbildung auf der dem Boden zugewandten Seite des Aufnahmebügels 52, in der die Strebe dann spielfrei gehalten ist. Bei Verwendung eines Kippstiftes 51 erfolgt die Montage dadurch, dass die Strebe mit ihrer an dem Ende vorgesehenen Öffnung an das Kippelement 515 herangeführt wird und von dort auf die Basis 511 aufgelegt wird. Durch das dann automatisch in seine vertikale Position fallende Kippelement 515 ist die aufgefädelte Strebe gegen selbstständiges Herabfallen gesichert.
  • Nach dem Anordnen der die Geländer bildenden Streben ist es dem Gerüstbauer möglich, eine Erhöhung des Gerüsts durch Anordnung eines weite ren Vertikalrahmens auf den Zapfen 21, 31 zu bewirken. Da die Zapfen 21, 31 etwa in Gesäßhöhe angeordnet sind, ist dies ohne großen Aufwand dem Gerüstbauer möglich. Im Anschluss daran kann der Gerüstbauer auf die darüber angeordnete Strebe 4 erneut Belagbohlen 8 auflegen, so dass eine weitere Etage geschaffen ist. Die Anordnung der Geländer kann dann in vorbeschriebener Weise erfolgen. Es ist somit gewährleistet, dass bereits beim Anbauen der Geländer und bei Erhöhung des Gerüstes durch Anordnung eines weiteren Vertikalrahmens eine gesicherte Begehung des Gerüstes möglich ist, was den Anforderungen des Berufsgenossenschaften Rechnung trägt.
  • Durch die zusätzliche Anordnung der Belagsicherung 6 ist die Sicherheit des Gerüstet weiterhin dadurch erhöht, dass ein Hochklappen der Belagbohlen beispielsweise durch fehlerhafte Montage, verhindert ist. Dadurch ist die Sicherheit des Gerüstes weiter erhöht. Durch die Verwendung der Stapelhilfe 7 ist zudem die Handhabung des erfindungsgemäßen Gerüstes beim Transport verbessert, so dass bei Verwendung aller erfindungswesentlichen Merkmale ein im Vergleich zum Stand der Technik erheblich verbesserter Vertikalrahmen geschaffen ist.

Claims (10)

  1. Vertikalrahmen, insbesondere für Rohrgerüste, der aus mindestens zwei Stützen besteht, die durch Traversen miteinander verbunden sind, und der mindestens eine Befestigungseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass genau eine Traverse (4) vorgesehen ist, die im mittleren Drittel der Länge der Rohre (2, 3) angeordnet ist.
  2. Vertikalrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass drei Befestigungseinrichtungen (5) angeordnet sind.
  3. Vertikalrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtungen (5) als Kippstifte (51) ausgebildet sind.
  4. Vertikalrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtungen (5) als Aufnahmebügel (52) ausgebildet sind, die auf ihrer dem Boden abgewandten Seite eine Öffnung (522) aufweisen.
  5. Vertikalrahmen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebügel (52) auf seiner dem Boden zugewandten Seite eine keilförmige Ausbildung hat.
  6. Vertikalrahmen nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohre im Bereich der Traverse (4) mit einer Belagsicherung (6) versehen sind.
  7. Vertikalrahmen nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belagsicherung (6) von Bohrungen (24, 34) gebildet ist, die einen Stift (61) aufnehmen, der U-förmig gebogen ist.
  8. Vertikalrahmen nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (4) mit einer Stapelhilfe (7) versehen ist.
  9. Vertikalrahmen nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelhilfe (7) von einem Bolzen (71) und einem Loch (72) gebildet ist.
  10. Vertikalrahmen nach einem oder mehreren der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelhilfe (7) von einer Verjüngung (73) an den den Stützen (2, 3) zugewandten Enden der Traversen (4) gebildet ist.
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