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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Autorisierung von neuen, bisher nicht
verwendeten Handsendern einer bestehenden Betriebseinheit mit einem ersten
zugeordneten Handsender für ein Tor, Garagentor, Sektionaltor
oder dergleichen. Ferner betrifft die Erfindung eine derartige Betriebseinheit,
die mittels eines derartigen Verfahrens weitere Handsender für
die bestehende Betriebseinheit über einen ersten verwendeten
Handsender indirekt autorisiert.
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Als
Betriebseinheit im Sinne der Erfindung wird eine Steuerung oder
Regelung angesehen, die zum Betrieb eines elektromechanischen Antriebes notwendig
ist. Betrieben wird ein derartiges Tor, das als Sektionaltor oder
Garagentor oder dergleichen ausgestattet sein kann, mit einem Funkhandsender, der
die entsprechenden Befehle abgibt, um eine Öffnung bzw.
Schließung des Tores zu bewirken.
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Die
DE 44 44 198 C2 beschreibt
die Übertragung eines Identifikationscodes. Dieses bedeutet, dass
die entsprechenden Informationen zur Identifizierung eines ortsveränderbaren
Systems mit dem ortsfesten System, so zu verbessern sind, dass eine leichte
Programmierung der ortsveränderbaren Nebenstellen gewährleistet
ist. Dabei wird die Übertragung der Code-Auswahl nach dem
Transpondersystem angewendet, das heißt sowohl in der ortsfesten Hauptstelle
als auch in der ortsveränderbaren Nebenstelle sind Spulen oder
Systeme aus Spulen und Kondensatoren vorhanden, die die Informationen
des Codes aufnehmen und abgeben können. Ein solches System
wird beispielsweise bei Garagentoren angewendet, so dass auf das
lästige Stecken der Handsender als ortsveränderbare
Nebenstelle zur Programmierung verzichtet werden kann. Zur Programmierung
wird eine der ortsveränderbaren Nebenstellen in die Nähe
der ortsfesten Hauptstelle gebracht, so dass die von der Hauptstelle
aus gesendeten Funksignale von dem ortsfesten Transpondersystem abgegeben
und von dem ortsveränderbaren Transpondersystem der Nebenstelle
aufgenommen werden können. Ist eine solche Nebenstelle
mit dem berechtigten, von einem Zufallsgenerator ausgewählten Zutrittsberechtigungscode
ausgestattet, so wird diese erste Nebenstelle gleichzeitig als Master
initialisiert. Es findet dabei gleichzeitig mit der Programmierung
ebenfalls eine Rückmeldung der empfangenen Daten von der
programmierten Nebenstelle zu der Hauptstelle statt. Der von dem
Zufallsgenerator in Verbindung mit einem Mikroprozessor ausgewählte Zutrittsberechtigungs-Code
hat eine bestimmte Bit-Länge und ein Bit-Muster, die von
außen nicht beeinflussbar sind.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, den Stand der Technik dahingehend zu verbessern,
dass ohne die Verwendung eines Transpondersystemes eine Initialisierung
eines weiteren Handsenders, bei dem Bestehen einer Anlage mit einem ersten
Handsender, so zu vereinfachen, dass auch so genannte Wechsel-Codes
autorisiert werden können.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch ein Verfahren gemäß Patenanspruch
1 sowie eine Betriebseinheit, die mit einem derartigen Verfahren
ausgestattet ist, gemäß Patentanspruch 7. Die
jeweiligen Unteransprüche geben dabei eine weitere Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Gedankens wieder.
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Um
zusätzliche Handsender bei bestehenden Betriebseinheiten
für Tore oder dergleichen einfach zu initialisieren zu
können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass die Autorisierung jedes weiteren Handsenders gegenüber
dem ersten bekannten Handsender durch diesen ersten der Betriebseinheit
bekannten Handsender zunächst eine Autorisierung an den
neuen Handsender gesendet wird. Diese Autorisierung beinhaltet Informationen über
den ersten bekannten Handsender, mit denen sich der neue Handsender
nun bei der Betriebseinheit nun selbst anmeldet, nämlich
durch das Aussenden von entsprechenden Funksignalen über
eine HF-Strecke. Dabei werden spezielle Codes, die vorzugsweise
auch eine Seriennummer beinhalten, in einem Speicher bespeichert
und auf die weiteren neuen Handsender übertragen.
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Bei
den Codes kann es sich vorzugsweise um so genannte Description-Codes,
wie Rolling-Codes, Wechsel-Codes oder Hopping-Codes handeln. Bei
derartigen Rolling-Codes handelt es sich nicht, wie etwa bei handelsüblichen
kopierfähigen Handsendern, um einen vom Benutzer frei gewählten
Code, weil der Rolling-Code ist selbst dem normalen Benutzer unbekannt;
dieses ist ein ständig wechselnder algorithmischer Code.
Derartige Codes sind gegenüber der Benutzung durch nicht
autorisierte Personen gesichert. Vor dem ersten Gebrauch muss der neue
Handsender beim Empfänger auch kalibriert werden. Dieses
entsteht durch die Übersendung von Daten des ersten bekannten
Handsenders über eine HF-Strecke. Der neue Handsender wird
den empfangenen Code des ersten bekannten Handsenders über
einen eigenen Encoder verarbeiten und in einem eigenen Speicher
speichern. Dabei wird der Code des bekannten Handsenders von dem
neuen Handsender empfangen und ausgelesen. Über einen eigenen
Decoder kann der der Betriebseinheit bekannte Code in gewünschte
Schaltfunktionen umgewandelt werden. Diese umgewandelten Schaltfunktionen
werden anschließend von dem neuen Handsender an die Betriebseinheit gesendet,
die den empfangenen Code des zusätzlichen Handsenders in
einem Speichermodul abspeichert. Zur Erhöhung der Sicherheit
muss der weitere Handsender diesen Code mehrfach nacheinander senden,
bevor die Autorisierung der Betriebseinheit für den weiteren Handsender
frei geschaltet und dauerhaft aktiviert bzw. in einem Speichermodul
eingeschrieben wird. Die Anzahl der mehrfachen Übersendungen
des Codes dient zur Sicherheitsüberprüfung und
ist von dem Hersteller frei wählbar.
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Eine
derartige Autorisierung eines oder mehrerer neuer Handsender geschieht
also durch die bekannten Informationen des ersten Handsenders bei der
Betriebseinheit, das heißt, der neue Handsender wird bei
der Betriebseinheit indirekt angemeldet, nämlich über
den ersten Handsender. Der neue Handsender verwendet die bekannten
Zugangsdaten des ersten bekannten Handsenders, um als weitere Handsender
für diese Betriebseinheit verwendbar zu sein. Für
eine derartige Verfahrensweise ist die Betriebseinheit grundsätzlich
mit einem ersten Handsender ausgestattet.
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Es
versteht sich, dass bei einer derartigen Vorgehensweise die Anzahl
der weiteren Handsender beliebig sein kann.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines möglichen schematisch
in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles
erläutert.
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Es
zeigt:
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1:
Ein Blockschaltbild einer Betriebseinheit mit einem ersten Handsender;
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2:
ein erster Handsender und weiter Handsender;
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3:
ein Blockschaltbild der Handsender.
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Eine
Betriebseinheit 1 besteht im Wesentlichen aus einem Netzteil 2,
das sowohl die Schaltkreise der Betriebseinheit 1 versorgt
als auch möglicherweise einen nicht in der Betriebseinheit 1 vorhandenen
Antriebskopf, zur Automatisierung eines Tores oder dergleichen.
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Über
eine Antenne 4 wird ein HF-Modul mittels eines Handsenders 5 so
aktiviert, dass über eine elektrische Verbindung zu einem
Decodermodul 6 die Daten weitergeleitet werden. Innerhalb
des Decodermoduls 6 werden die ankommenden Daten decodiert
und anschließend über eine elektrische Verbindung 10 zu
einem Speichermodul 7 weitergeben. Innerhalb des Speichermoduls 7 wird
neben einem Vergleich der bereits gespeicherten Daten die Plausibilität überprüft
und anschließend die Freigabe über eine elektrische
Verbindung 11 an ein Signalbearbeitungsmodul 8 weitergegeben.
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In
der 2 wird in der schematischen Darstellung neben
dem ersten bekannten Handsender 5 auch noch die neuen Handsender 12 und 19 dargestellt.
Neben dem ersten Handsender 5 weisen auch die neuen Handsender 12 und 19 entsprechende
Bedienelemente 13 auf. Die Bedienelemente 13 dienen im
Wesentlichen dazu, entsprechende Befehle an die Bedieneinheit 1 zu
senden, um das Tor oder dergleichen zu öffnen bzw. zu schließen.
Ferner werden die Bedienelemente 13 auch dazu verwendet,
um die neuen Handsender 12 oder 19 über
die bekannten Informationen des Handsenders 5 für
die Bedieneinheit 1 zu autorisieren.
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Während
der Handsender 5 bereits mit der Bedieneinheit 1 ausgeliefert
worden ist, können beispielsweise die zusätzlichen
weiteren Handsender 12 und 19 nachträglich,
ohne Programmierarbeiten (Betätigung von Schaltern oder
dergleichen) für die Bedieneinheit 1 autorisiert
werden. Hierzu hat der bekannte Handsender 5 in einem Speicher
entsprechende Informationen, die u. a. auch einen Rolling-Code oder
dergleichen beinhalten können, gespeichert. Durch die Betätigung
einer oder mehrer der Bedienelemente 13 wird der noch nicht
autorisierte Handsender 12 oder 19 Funksignale über
sein HF-Modul an den Handsender 5 aussenden. Die Funksignale
beinhalten entsprechende Informationen, die zur Anmeldung der weiteren
Handsender 12 oder 19 bei der Bedieneinheit notwendig
sind. Der bekannte Handsender 5 empfängt diese
Informationen und sendet anschließend seine Informationen, die
der Bedieneinheit bekannten Daten, an die neuen Handsender 12 oder 19 aus.
Es ist auch möglich, dass der bekannte Handsender 5 seine
Daten direkt an die neuen Handsender 12 oder 19 sendet.
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Die 3 zeigt
beispielsweise in einem Blockschaltbild den Aufbau der Signalverarbeitung der
Handsender 5, 12 und 19. Neben einem
HF-Teil 14 ist eine Antenne 18 vorhanden. Die
Signale der Handsender 5, 12, 19 beider
Autorisierung gehen von dem HF-Teil 14 zu einem Encoder 15.
Der Encoder 15 ist ein Umsetzer für digitale und
analoge Signale. Dabei ist ein derartiges Encodersystem so aufgebaut,
dass eine Datenmenge in ein für einen bestimmten Kanal
geeignetes Format umgewandelt wird. Ein Encoder arbeitet nach eiern
fest vorgegebenen Codiervorschrift, damit der Decodierer auf der Empfängerseite
das Signal in das ursprüngliche Format zurück
konvertieren kann. Gleichzeitig geht von dem Encoder 15 das
Signal in einen Speicher 17. Bei einer Anmeldung des Handsenders 12 oder 19 wird aus
dem Speicher 17 die Information in Form von Thermen ausgelesen
und an einen Decoder 16 weitergeleitet. Der Decoder 16 ist
dabei ein Konverter für digitale und analoge Signale. Dabei
kann ein derartiger Decoder 16 als Schaltkreis so ausgelegt
sein, dass je nach Realisierung aus den Eingansthermen Min.- bzw.
Max.-Termen erzeugt werden. Jede Funktion lässt sich durch
diese Thermen ausdrücken. Dadurch ist der Decoder dazu
geeignet beliebige Schaltfunktionen zu realisieren, in dem die auftretenden
Thermen ausgangsseitig verknüpft werden und über
das HF-Teil 14 mittels der Antenne 18 ausgesendet
werden.
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Um
nun die weiteren Handsender 12 oder 19 für
die Betriebseinheit 1 zu aktivieren, ist es notwendig,
dass von den weiteren Handsendern 12 oder 19 die
Signale mehrfach ausgesendet werden. Erst danach werden die entsprechenden
Daten in der Betriebseinheit 1 in dem Speicher 7 abgelegt.
Sobald der Betriebseinheit 1 der Zugangscode des Handsenders 12 oder 19 über
die bereits bekannten Daten des Handsenders 5 auch bekannt
sind, kann neben dem Handsender 5 auch der Handsender 12 oder 19 für
den Betrieb dieser Betriebseinheit verwendet werden.
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- 1
- Betriebseinheit
- 2
- Netzteil
- 3
- HF-Modul
- 4
- Antenne
- 5
- erster
Handsender
- 6
- Decodermodul
- 7
- Speichermodul
- 8
- Signalbearbeitungsmodul
- 9
- elektrische
Verbindung
- 10
- elektrische
Verbindung
- 11
- Fernsteuervorrichtung
- 12
- weiterer
Handsender
- 13
- Bedienelement
- 14
- HF-Teil
- 15
- Encoder
- 16
- Decoder
- 17
- Speicher
- 18
- Antenne
- 19
- weitere
Handsender
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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