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Die
Erfindung betrifft ein Hartflächenabsauggerät mit einer
Saugdüse
und einem Saugaggregat, das über
einen Strömungsweg
mit der Saugdüse
in Strömungsverbindung
steht zum Absaugen eines Flüssigkeits-Luftgemisches
von einer Hartfläche,
und mit einer Abscheideeinrichtung zum Abscheiden von Flüssigkeit
aus dem Flüssigkeits-Luftgemisch
sowie mit einem Schmutzflüssigkeitstank
zur Aufnahme der abgeschiedenen Flüssigkeit.
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Derartige
Hartflächenabsauggeräte können zum
Absaugen von Hartflächen,
insbesondere gefliester Wände
oder Böden
oder auch zum Entfernen eines Wasserfilms von Fensterscheiben oder
Glastüren
zum Einsatz kommen. Hierzu kann mittels des Saugaggregates eine
Saugströmung
erzielt werden, so dass Schmutzpartikel und Wassertröpfchen durch die
Saugdüse
hindurch von der Hartfläche
abgesaugt und in den Schmutzflüssigkeitsbehälter überführt werden
können.
Derartige Hartflächenabsauggeräte sind
beispielsweise aus den
US-Patentschriften 3,254,360 und
3,118,165 bekannt. Darüber hinaus werden
derartige Hartflächenabsauggeräte in der
DE 2555648 A1 beschrieben.
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Weiter
offenbart auch die
US
6,347,428 B1 ein derartiges Hartflächenabsauggerät, wobei
die Hartfläche
nicht nur abgesaugt werden kann, sondern alternativ kann die Hartfläche mittels
einer rotierbaren Bürste
gereinigt werden. Hierzu kann der vom Saugaggregat erzeugte Saugstrom
entweder durch einen Saugmund der Saugdüse geleitet werden oder aber
durch einen Rotor hindurch, der über ein
Getriebe die Bürste
antreibt. Der vom Saugmund der Saugdüse ausgehende Saugstrom wird
zum Absaugen der Hartfläche
durch den Schmutzflüssigkeitstank
hindurchgeleitet, wobei Flüssigkeitströpfchen innerhalb
des Schmutzflüssigkeitstanks
aus dem Flüssigkeits-Luftgemisch
abge schieden werden. Dies hat den Nachteil, dass die Abscheidwirkung
abhängig
ist vom Pegelstand innerhalb des Schmutzflüssigkeitstankes.
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Die
US-Patentschrift 6,691,369
B1 beschreibt ein Hartflächenabsauggerät, bei dem
der Schmutzflüssigkeitstank
mittels eines Schwimmers vom Strömungsweg
zwischen der Saugdüse
und dem Saugaggregat abgetrennt ist. Die Abscheidewirkung wird somit
nicht durch den Pegelstand des Schmutzflüssigkeitstankes beeinträchtigt.
Allerdings besteht die Gefahr, dass im Schmutzflüssigkeitstank befindliche Flüssigkeit
wieder aus der Saugdüse
heraustritt, sofern das Hartflächenabsauggerät schräg zur Vertikalen
ausgerichtet wird. Insbesondere bei einem Transport des Hartflächenabsauggerätes nach einem
erfolgten Einsatz hat der Benutzer daher sorgfältig darauf zu achten, dass
er das Hartflächenabsauggerät in einer
vorgegebenen Lage hält.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Hartflächenabsauggerät der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, dass es unabhängig vom Füllstand
des Schmutzflüssigkeitstanks
eine gleichbleibende Saugströmung
ausbildet, ohne dass die Gefahr besteht, dass im Schmutzflüssigkeitstank
befindliche Flüssigkeit
wieder aus diesem heraustreten kann.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Hartflächenabsauggerät der gattungsgemäßen Art
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass im Strömungsweg
zwischen der Saugdüse
und dem Saugaggregat eine Abscheidekammer angeordnet ist, die die
Abscheideeinrichtung aufnimmt und die mit dem Schmutzflüssigkeitstank
verbunden ist, wobei der Strömungsweg
von der Saugdüse
zum Saugaggregat am Schmutzflüssigkeitstank
vorbeiführt
und wobei das Hartflächenabsauggerät eine Befüllungseinrichtung aufweist
mit einem Einfüllkanal,
der eine Ein füllöffnung aufweist,
wobei der Schmutzflüssigkeitstank
einen Sammelraum für
abgeschiedene Flüssigkeit ausbildet,
der bezogen auf eine aufrechte Stellung des Hartflächenabsauggerätes unterhalb
der Einfüllöffnung angeordnet
ist, sowie einen den Einfüllkanal umgebenden
Ausweichraum, der beim Verschwenken des Hartflächenabsauggeräts aus der
aufrechten Stellung Flüssigkeit
aus dem Sammelraum aufnimmt.
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Beim
erfindungsgemäßen Hartflächenabsauggerät erfolgt
die Abscheidung von Flüssigkeit aus
dem angesaugten Flüssigkeits-Luftgemisch
in einer Abscheidekammer, die im Strömungsweg zwischen der Saugdüse und dem
Saugaggregat angeordnet ist und die mit dem Schmutzflüssigkeitstank verbunden
ist. Im Schmutzflüssigkeitstank
sammelt sich die abgeschiedene Flüssigkeit, ohne dass dadurch
die vom Saugaggregat hervorgerufene Saugströmung beeinträchtigt wird.
Die Saugströmung durchgreift
nicht den Schmutzflüssigkeitstank
und ist somit unabhängig
vom Füllstand
des Schmutzflüssigkeitstanks.
Die Abscheidewirkung hängt
nicht vom Pegelstand des Schmutzflüssigkeitstankes ab, da die Abscheidung
außerhalb
des Schmutzflüssigkeitstanks
erfolgt.
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Um
sicherzustellen, dass im Schmutzflüssigkeitstank befindliche Flüssigkeit
nicht wieder aus diesem heraustreten kann, falls der Benutzer das
Hartflächenabsauggerät aus der
aufrechten Lage beispielsweise in eine liegende Stellung oder gar
in eine Stellung über
Kopf verschwenkt, ist erfindungsgemäß eine Befüllungseinrichtung vorgesehen
mit einem Einfüllkanal,
der eine Einfüllöffnung aufweist. Über die
Einfüllöffnung kann
Flüssigkeit,
die in der Abscheidekammer aus dem Flüssigkeits-Luftgemisch abgeschieden
wurde, in den Schmutzflüssigkeitstank
gelangen. Der Schmutzflüssigkeitstank
bildet unterhalb der Einfüllöffnung einen
Sammelraum für
die abgeschiedene Flüssigkeit aus.
Darüber
hinaus umfasst der Schmutzflüssigkeitstank
in dem den Einfüllkanal
umgebenden Bereich einen Ausweichraum, der beim Verschwenken des
Hartflächenabsauggerätes aus
der aufrechten Stellung Flüssigkeit aus
dem Sammelraum aufnimmt. Flüssigkeit,
die somit aus der Abscheidekammer über die Einfüllöffnung in
den Schmutzflüssigkeitstank
gelangte, kann durch ein Verschwenken des Hartflächenabsauggerätes nicht
mehr aus dem Schmutzflüssigkeitstank herausfließen, sie
sammelt sich vielmehr ausgehend von dem unterhalb der Einfüllöffnung angeordneten Sammelraum
in dem den Einfüllkanal
umgebenden Ausweichraum. Selbst wenn also das Hartflächenabsauggerät vom Benutzer
in einer Stellung gehalten wird, in der die Saugdüse unterhalb
des Saugaggregates angeordnet ist, besteht keine Gefahr, dass Flüssigkeit
aus dem Schmutzflüssigkeitstank
herausfließt.
Die Handhabung des Hartflächenabsauggerätes wird
dadurch erheblich vereinfacht.
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Bevorzugt
ragt der Einfüllkanal
in den Schmutzflüssigkeitstank
hinein und die Einfüllöffnung ist
innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
angeordnet. Der innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks den Einfüllkanal
umgebende Bereich bildet somit den Ausweichraum, der bei einem Verschwenken
des Hartflächenabsauggeräts aus der
Vertikalen die im Sammelraum befindliche Flüssigkeit aufnehmen kann. Alternativ
kann auch vorgesehen sein, dass der Einfüllkanal außerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
angeordnet ist, wobei der Schmutzflüssigkeitstank den Einfüllkanal
in Umfangsrichtung zumindest teilweise umgibt, um den Ausweichraum
auszubilden.
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Von
Vorteil ist es, wenn das Volumen des Ausweichraumes mindestens so
groß ist
wie das Volumen des Sammelraumes, denn dadurch kann der Sammelraum
vollständig
mit Flüssigkeit
befüllt
werden, und beim Verschwenken des Hart flächenabsauggerätes aus
seiner aufrechten Stellung kann die gesamte, im Sammelraum befindliche
Flüssigkeit vom
Ausweichraum aufgenommen werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Einfüllöffnung bezogen
auf eine aufrechte Lage des Hartflächenabsauggerätes ungefähr auf halber Höhe des Schmutzflüssigkeitstanks
angeordnet. Der bei aufrechter Lage des Hartflächenabsauggerätes die
abgeschiedene Flüssigkeit
aufnehmende Sammelraum kann sich ausgehend von einer Bodenwand des
Schmutzflüssigkeitstankes
bis an die Unterkante der auf halber Höhe angeordneten Einfüllöffnung erstrecken,
und der beim Verschwenken des Hartflächenabsauggerätes aus
der Vertikalstellung Flüssigkeit
aus dem Sammelraum aufnehmende Ausweichraum kann sich ausgehend
von einer Oberkante der Einfüllöffnung bis
zu einer Deckenwand oder beispielsweise auch bis zu einem Einfüllstutzen
oder allgemein bis zur oberen Begrenzung des Innenraums des Schmutzflüssigkeitstankes
erstrecken.
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Damit
der Benutzer auf einfache Weise den Füllstand des Schmutzflüssigkeitstankes
erkennen kann, ist es günstig,
wenn der Schmutzflüssigkeitstank
transparent ist und Markierungselemente aufweist zum Ablesen des
Füllstandes.
Die Markierungselemente können
beispielsweise als außenseitig
an den Schmutzflüssigkeitstank
angeformte Markierungsrippen ausgestaltet sein. Ein oberstes Markierungselement
kann in Höhe
der Einfüllöffnung angeordnet
sein und dem Benutzer dadurch den maximalen Füllstand anzeigen.
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Damit
während
des Betriebes des Hartflächenabsauggerätes Flüssigkeit
in den Schmutzflüssigkeitstank
fließen
kann, ist es erforderlich, dass innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks
befindliche Luft aus dem Tank heraustreten kann. Hierzu ist bei einer
vorteilhaften Ausführungsform
vorgesehen, dass die Befüllungseinrichtung
einen in den Schmutzflüssigkeitstank
eintauchenden Belüftungskanal
aufweist, der auf der der Einfüllöffnung abgewandten
Seite über
den Einfüllkanal
herausragt und innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks eine Belüftungsöffnung aufweist. Über den
Belüftungskanal kann
der Schmutzflüssigkeitstank
belüftet
werden. Da der Belüftungskanal
in Richtung der Abscheidekammer, d. h. auf der der Einfüllöffnung des
Einfüllkanals
abgewandten Seite, über
den Einfüllkanal
herausragt, kann Flüssigkeit
aus der Abscheidekammer den der Abscheidekammer zugewandten Endbereich des
Belüftungskanals
umströmen,
um über
den Einfüllkanal
in den Schmutzflüssigkeitstank
zu gelangen. Gleichzeitig kann aus dem Schmutzflüssigkeitstank über den
Belüftungskanal
Luft ungehindert entweichen.
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Günstig ist
es, wenn die innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks angeordnete
Belüftungsöffnung des
Belüftungskanals
bezogen auf die Vertikale auf gleicher Höhe angeordnet ist wie die Einfüllöffnung des
Einfüllkanals.
Dies hat den Vorteil, dass sich unterhalb der Belüftungsöffnung der
voranstehend erläuterte
Sammelraum für
abgeschiedene Flüssigkeit
befindet und oberhalb der Belüftungsöffnung ist
der den Einfüllkanal
umgebende Ausweichraum für
Flüssigkeit
angeordnet. Es besteht daher auch keine Gefahr, dass Flüssigkeit über den
Belüftungskanal
aus dem Schmutzflüssigkeitstank
herausfließen
kann.
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Vorzugsweise
ist der Belüftungskanal
seitlich neben dem Einfüllkanal
angeordnet, denn dadurch kann der Belüftungseinrichtung eine besonders
kompakte Bauform verliehen werden. Insbesondere kann vorgesehen
sein, dass der Belüftungskanal
starr mit dem Einfüllkanal
verbunden ist. Die beiden Kanäle können sich
dadurch gegenseitig abstützen
und ein mechanisch belastbares Bauteil ausbilden.
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Günstigerweise
bildet der Einfüllkanal
zusammen mit dem Belüftungskanal
ein einteiliges Kunststoffformteil aus. Dieses kann beispielsweise aus
einem ABS-Material
hergestellt sein.
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Bevorzugt
ist die Befüllungseinrichtung
in ein Gehäuse
des Schmutzflüssigkeitstankes
einsetzbar. Dies erleichtert die Montage des Hartflächenabsauggerätes.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die Befüllungseinrichtung mit dem Gehäuse des
Schmutzflüssigkeitstanks
lösbar
verbindbar ist. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, die Befüllungseinrichtung vom
Schmutzflüssigkeitstank
zu trennen, beispielsweise um den Innenraum des Schmutzflüssigkeitstanks
vollständig
zu entleeren oder zu reinigen.
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Um
die Befüllungseinrichtung
einerseits zuverlässig
am Gehäuse
des Schmutzflüssigkeitstanks halten
zu können
und um sie andererseits bei Bedarf auf einfache Weise vom Gehäuse des
Schmutzflüssigkeitstanks
lösen zu
können,
ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform
eine Bajonettverbindung zwischen der Befüllungseinrichtung und dem Gehäuse des
Schmutzflüssigkeitstanks
vorgesehen.
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Günstig ist
es, wenn die Befüllungseinrichtung
eine abgeschiedene Flüssigkeit
aus der Abscheidekammer aufnehmende Einfüllwanne aufweist, an die sich
der Einfüllkanal
anschließt. Über die
Einfüllwanne
kann Flüssigkeit,
die in der Ab scheidekammer aus dem Flüssigkeits-Luftgemisch abgeschieden
wurde, auf einfache Weise in den Schmutzflüssigkeitstank fließen. Die
Einfüllwanne
kann hierbei einen verhältnismäßig großen Querschnitt
aufweisen, so dass zwischen der Abscheidekammer und der Befüllungseinrichtung
ein verhältnismäßig großer Durchlass
vorgesehen sein kann, über
den die in der Abscheidekammer abgeschiedene Flüssigkeit in die Einfüllwanne
fließen
kann.
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Besonders
günstig
ist es, wenn der Belüftungskanal
die Einfüllwanne
durchgreift. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das der Abscheidekammer
zugewandte Ende des Belüftungskanals über den
der Abscheidekammer zugewandten oberen Rand der Einfüllwanne
hervorsteht.
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Die
Einfüllwanne
ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung in einen Einlassstutzen
des Gehäuses des
Schmutzflüssigkeitstanks
einsetzbar. Hierbei kann zwischen der Einfüllwanne und dem Einlassstutzen
ein Dichtelement, insbesondere ein Dichtring, angeordnet sein.
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Die
Einfüllwanne
ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform
von einem Stützring
umgeben, der auf einen Einlassstutzen des Gehäuses des Schmutzflüssigkeitstanks
aufsetzbar ist. Der Stützring
bildet somit einen Anschlag aus, der an eine Stirnseite des Einlassstutzens
anlegbar ist. Das Einsetzen der Befüllungseinrichtung in den Schmutzflüssigkeitstank
gestaltet sich dadurch sehr einfach und kann auch vom ungeübten Benutzer
ohne Weiteres durchgeführt
werden.
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Vorzugsweise
ragt in die Einfüllwanne
ein an einer Ablauföffnung
der Abscheidekammer angeordneter Einfülltrichter hinein. Der Einfülltrichter
kann sich in Richtung der Einfüllwanne
verjüngen.
Der Einfülltrichter
stellt auf einfache Weise sicher, dass die in der Abscheidekammer
abgeschiedene Flüssigkeit
in die Einfüllwanne
und über
den sich an diese anschließenden
Einfüllkanal
in den Schmutzflüssigkeitstank
fließen
kann.
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Wie
bereits erläutert,
kann vorgesehen sein, dass der Schmutzflüssigkeitstank durch Entnahme der
Befüllungseinrichtung
entleert werden kann. Alternativ oder ergänzend kann vorgesehen sein,
dass der Schmutzflüssigkeitstank
eine Abflussöffnung
aufweist, die mittels eines Deckels dicht verschließbar ist.
Die Abflussöffnung
ermöglicht
es dem Benutzer, den Schmutzflüssigkeitstank
entleeren zu können, ohne
dass er hierzu die Belüftungseinrichtung
vom Schmutzflüssigkeitstank
entfernen muss.
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Vorzugsweise
ist der die Abflussöffnung
verschließende
Deckel unverlierbar am Gehäuse
des Schmutzflüssigkeitstankes
gehalten.
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Der
Schmutzflüssigkeitstank
ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung mit einem das Saugaggregat aufnehmenden Grundgehäuse des
Hartflächenabsauggerätes lösbar verbindbar. Der
Schmutzflüssigkeitstank
kann somit auf einfache Weise dem Grundgehäuse entnommen werden. Das Grundgehäuse kann
hierzu ein Aufnahmefach aufweisen, in das der Schmutzflüssigkeitstank
einsetzbar ist. Bevorzugt ist der Schmutzflüssigkeitstank mit dem Grundgehäuse verrastbar.
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Zusätzlich zu
dem Saugaggregat kann das Grundgehäuse vorzugsweise auch mindestens
eine wiederaufladbare Batterie aufnehmen, insbesondere eine Lithium-Ionen-Batterie, über die
das Saugaggregat mit Energie versorgt werden kann.
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Die
Abscheidekammer ist bevorzugt als separates Bauteil ausgestaltet,
das mit dem das Saugaggregat aufnehmenden Grundgehäuse lösbar verbindbar
ist. Zur lösbaren
Verbindung kann beispielsweise eine Schnapp- oder Rastverbindung
zum Einsatz kommen. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Abscheidekammer
mit dem Grundgehäuse
verschraubt werden kann. Die Abscheidekammer kann somit auf einfache
Weise vom Benutzer vom Grundgehäuse
getrennt werden, beispielsweise um die Abscheidekammer zu reinigen.
Bei der Montage des Hartflächenabsauggerätes ist
es lediglich erforderlich, die Abscheidekammer mit dem Grundgehäuse zu verbinden,
beispielsweise zu verrasten.
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Günstigerweise
ist die Saugdüse
mit der Abscheidekammer lösbar
verbindbar. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Saugdüse über eine Schnapp- oder Rastverbindung
mit der Abscheidekammer verbunden werden kann. Alternativ kann insbesondere
auch eine Schraubverbindung zum Einsatz kommen.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn das Hartflächenabsauggerät ein das
Saugaggregat und insbesondere auch mindestens eine wiederaufladebare
Batterie aufnehmendes Grundgehäuse
aufweist, mit dem eine als separates Bauteil ausgestaltete Abscheidekammer
lösbar
verbindbar ist, die ihrerseits mit einer einen Saugmund und einen
Saugkanal umfassenden Saugdüse
lösbar
verbunden werden kann, und zusätzlich
einen ebenfalls in Form eines se paraten Bauteils ausgestalteten
Schmutzflüssigkeitstank,
der mit dem Grundgehäuse und/oder
der Abscheidekammer lösbar
verbindbar ist.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die Saugdüse einen Saugkanal aufweist,
der mit einem hinteren Endbereich in die Abscheidekammer hineinragt
und innerhalb der Abscheidekammer zumindest über einen Teilbereich seines
Umfangs von mindestens einem Zwischenspeicherbereich umgeben ist. Eine
derartige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass das Hartflächenabsauggerät auch in
einer Stellung betrieben werden kann, bei der die Saugdüse unterhalb
des Saugaggregates angeordnet ist. In diesem Falle kann sich in
der Abscheidekammer abgeschiedene Flüssigkeit zunächst in
dem mindestens einen Zwischenspeicherbereich ansammeln, der innerhalb der
Abscheidekammer zumindest einen Teil des in die Abscheidekammer
hineinragenden Saugkanals umgibt. Wird das Hartflächenabsauggerät zu einem späteren Zeitpunkt
wieder in aufrechter Stellung betrieben, in der die Saugdüse oberhalb
des Saugaggregates angeordnet ist, so kann die zunächst im Zwischenspeicherbereich
neben dem Saugkanal angesammelte Flüssigkeit in den Schmutzflüssigkeitstank
abströmen.
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Das
Saugaggregat steht bevorzugt über
eine Unterdruckleitung mit der Abscheidekammer in Strömungsverbindung,
wobei ein vorderer Endbereich der Unterdruckleitung in die Abscheidekammer
hineinragt und innerhalb der Abscheidekammer in Umfangsrichtung
von einem ringförmigen
Zwischenspeicherbereich umgeben ist. Eine derartige Ausgestaltung
ermöglicht
ebenfalls, dass sich bei schräg zur
Vertikalen geneigter Ausrichtung es Hartflächenabsauggerätes, insbesondere
bei einer liegenden Anordnung, bei der die Saugdüse ungefähr auf gleicher Höhe angeordnet
ist wie das Saugaggregat, inner halb der Abscheidekammer abgeschiedene
Flüssigkeit
ansammeln kann, die bei anschließender aufrechter Stellung
des Hartflächenabsauggerätes dann in
den Schmutzflüssigkeitstank
abfließen
kann.
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Günstigerweise
erweitert sich zumindest ein Zwischenspeicherbereich in Richtung
der in der Abscheidekammer angeordneten Abscheideeinrichtung. Dies
erleichtert das Abfließen
von Flüssigkeit, die
zeitweise im Zwischenspeicherbereich gesammelt wurde.
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Die
Bereitstellung von mindestens einem Zwischenspeicherbereich in der
Abscheidekammer ermöglicht
es, das Hartflächenabsauggerät in beliebiger
Lage bezogen auf die Vertikale zu betreiben. Es eignet sich daher
insbesondere zum Absaugen eines Wasserfilms von Fensterscheiben.
Es kann vom Benutzer in gleicher Weise an der Fensterscheibe entlanggeführt werden,
wie er dies bereits von der Handhabung üblicher Fensterputzgeräte gewöhnt ist,
bei denen auf die Fensterscheibe aufgebrachte Flüssigkeit mittels eines eine
Gummilippe aufweisenden Abziehers von der Fensterscheibe manuell
entfernt wird. Selbst wenn das Hartflächenabsauggerät in eine
Stellung über
Kopf überführt wird,
besteht keine Gefahr, dass Flüssigkeit
aus der Abscheidekammer oder auch aus dem Schmutzflüssigkeitstank
entweichen kann. Auch in einer derartigen Stellung bildet sich eine
wirkungsvolle Saugströmung
aus, so dass Schmutzpartikel und Flüssigkeitströpfchen von einer Hartfläche zuverlässig entfernt
werden können.
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Die
in der Abscheidekammer angeordnete Abscheideeinrichtung umfasst
bevorzugt eine Prallwand, die das in der Abscheidekammer angeordnete Ende der
Unterdruckleitung überdeckt.
Dadurch kann eine besonders effektive Abscheidewirkung erzielt werden.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung eines Hartflächenabsauggerätes;
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2:
eine Schnittansicht des Hartflächenabsauggerätes aus 2 und
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3:
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Schmutzflüssigkeitstanks
mit einer Befüllungseinrichtung
des Hartflächenabsauggeräts aus 1.
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In
der Zeichnung ist schematisch ein tragbares Hartflächenabsauggerät 10 dargestellt,
mit dem eine Flüssigkeit
von einer Hartfläche,
beispielsweise von einer Fensterscheibe abgesaugt werden kann. Das
Hartflächenabsauggerät 10 kann
vom Benutzer mit einer Hand an einem Griff 12 gehalten
und nach Art eines üblichen,
eine Gummilippe aufweisenden Abziehers an der Hartfläche entlanggeführt werden.
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Das
Hartflächenabsauggerät 10 umfasst
ein Grundgehäuse 14,
das den Griff 12 ausbildet und ein Saugaggregat 16 mit
einer Saugturbine 17 und einem Elektromotor 18 aufnimmt.
Innerhalb des Grundgehäuses 14 ist
mindestens eine wiederaufladbare Batterie 19 angeordnet
zur Energieversorgung des Elektromotors 18. Unterseitig
bildet das Grundgehäuse 14 eine
Standfläche 21 aus
zum Aufstellen des Hartflächenabsauggerätes 10 auf
einer Stellfläche.
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Auf
der dem Griff 12 abgewandten Seite bildet das Grundgehäuse 14 ein
Aufnahmefach 23 aus, das einen vom Grundgehäuse 14 abnehmbaren Schmutzflüssigkeitstank 25 aufnimmt,
der mit dem Grundgehäuse 14 über an sich
bekannte und deshalb in der Zeichnung nicht dargestellte lösbare Rastmittel
mit dem Grundgehäuse 14 verrastet
werden kann. Der Schmutzflüssigkeitstank 25 weist
ein im Wesentlichen quaderförmiges
Tankgehäuse 26 auf, das
in Form eines einteiligen Kunststoffformteiles ausgebildet und transparent
ist. Es umfasst eine Bodenwand 27, von der aus sich eine
Stirnwand 28 und eine Rückwand 29 nach
oben, d. h. in die der Bodenwand 27 abgewandte Richtung
erstrecken. Über zwei
Seitenwände,
die ebenfalls einstückig
mit der Bodenwand 27 verbunden sind und von denen in der Zeichnung
(1) nur eine Seitenwand 31 erkennbar ist,
ist die Stirnwand 28 mit der Rückwand 29 verbunden.
Auf der der Bodenwand 27 abgewandten Oberseite bildet das
Tankgehäuse 26 einen
hohlzylinderförmigen
Einlassstutzen 30 aus. Dem Einlassstutzen 30 benachbart
ist in die Stirnwand 28 eine Abflussöffnung 32 eingeformt,
die mittels eines unverlierbar an der Stirnwand 28 gehaltenen
Deckels 33 dicht verschließbar ist. Im Abstand zur Abflussöffnung 32 ist
an den Deckel 33 zu dessen unverlierbarer Halterung ein
Haltestift 34 angeformt, der durch eine Halteöffnung 35 der
Stirnwand 28 dicht hindurchgeführt ist und die Halteöffnung 35 innerhalb des
Tankgehäuses 26 mit
einer pilzförmigen
Erweiterung 36 hintergreift. Der Deckel 33 weist
in seinem dem Haltestift 34 abgewandten oberen Endbereich eine
Grifflasche 37 aus, an der er vom Benutzer auf einfache
Weise ergriffen werden kann, um die Abflussöffnung 32 freizugeben.
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In
das Tankgehäuse 26 ragt
eine Befüllungseinrichtung 40 hinein,
die als einteiliges Kunststoffformteil aus einem thermoplastischen
Kunststoffmaterial, beispielsweise einem ABS-Material (Acrylnitril-Butadien-Styrol)
hergestellt ist und eine Einfüllwanne 42 ausbildet,
die in den Einlassstutzen 30 unter Zwischenlage eines Dichtringes 43 eingesetzt
ist. Mit ihrem aus dem Einlassstutzen 30 herausragenden
Randbereich bildet die Einfüllwanne 42 einen Stützring 44 aus,
der auf der freien Stirnseite 46 des Einlassstutzens 30 aufsitzt.
An den Stützring 44 sind radial
nach außen
gerichtet zwei einander diametral gegenüberliegende Halteflügel angeformt,
wobei in 3 lediglich ein Halteflügel 48 erkennbar
ist. Die Halteflügel 48 bilden
in Kombination mit korrespondierenden, außenseitig an den Einlassstutzen 30 angeformten
Halteelementen eine an sich bekannte und daher in der Zeichnung
nicht näher
dargestellte Bajonettverbindung aus, über die die Befüllungseinrichtung 40 mit
dem Tankgehäuse 26 lösbar verbindbar
ist.
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Die
Einfüllwanne 42 weist
einen Wannenboden 49 auf, an den sich innerhalb des Tankgehäuses 26 ein
Einfüllkanal 50 anschließt. Der
Einfüllkanal 50 taucht
in das Tankgehäuse 26 hinein
und weist an seinem der Einfüllwanne 42 abgewandten
Ende eine Einfüllöffnung 51 auf.
Die Einfüllöffnung 51 ist
ungefähr
mittig zwischen der Bodenwand 27 des Tankgehäuses 26 und
dem Einlassstutzen 30 angeordnet. Unterhalb der Einfüllöffnung 51 bildet
das Tankgehäuse 26 einen
Sammelraum 55 aus, und zwischen der Einfüllöffnung 51 und
dem Wannenboden 49 ist der Einfüllkanal 50 innerhalb
des Tankgehäuses 26 von
einem ringförmigen
Ausweichraum 56 umgeben. Das Volumen des Ausweichraumes 56 ist
mindestens so groß wie
das Volumen des Sammelraums 55. Auf die Be deutung des Sammelraumes 55 und
des Ausweichraumes 5 wird nachfolgend noch näher eingegangen.
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Außenseitig
trägt das
transparente Tankgehäuse 26 eine
Markierung 52 mit mehreren an das Tankgehäuse 26 angeformten
Markierungsrippen 53, an denen der Benutzer den Füllstand
des Tankgehäuses
ablesen kann. Eine oberste Markierungsrippe 54 ist in Höhe der Unterkante 58 der
Einfüllöffnung 51 angeordnet
und gibt den maximal zulässigen
Füllstand
des Schmutzflüssigkeitstankes 25 an.
Der Sammelraum 55 erstreckt sich von der Bodenwand 27 bis
in Höhe
der obersten Markierungsrippe 54. Der Ausweichraum 56 erstreckt
sich von einer Oberkante 59 der Einfüllöffnung 51 bis zum
Wannenboden 49 der Einfüllwanne 42.
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Der
Einfüllkanal 50 ist
einstückig
mit einem parallel zum Einfüllkanal 50 verlaufenden
Belüftungskanal 60 der
Befüllungseinrichtung 40 verbunden. Der
Belüftungskanal 60 weist
in Höhe
der Einfüllöffnung 51 eine
Belüftungsöffnung 61 auf.
Er durchgreift den Wannenboden 49 und steht mit seinem
oberen, der Belüftungsöffnung 61 abgewandten
Ende 62 über
den Stützring 44 der
Einfüllwanne 42 hervor.
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Oberseitig
schließt
sich an das Grundgehäuse 14 und
den Schmutzflüssigkeitstank 25 eine
Abscheidekammer 65 an, die über eine lösbare Rastverbindung mit dem
Grundgehäuse 14 verbunden
ist. Zum Lösen
der Rastverbindung sind außenseitig
an der Abscheidekammer 65 Druckknöpfe 66 angeordnet.
Die Abscheidekammer 65 weist Außenwände auf in Form einer sich
an die Stirnwand 28 des Tankgehäuses 26 anschließenden,
konkav gekrümmten Vorderwand 68,
einer sich an den Griff 12 anschließenden, konvex gekrümmten Hinterwand 69 und
in Form von die Vorderwand 68 einstückig mit der Hinterwand 69 verbindenden
Seitenwänden,
von denen in der Zeichnung, nämlich
in 1, nur eine Seitenwand 70 erkennbar ist.
An den Seitenwänden 70 ist jeweils
ein Druckknopf 66 positioniert. Durch gleichzeitiges Betätigen beider
Druckknöpfe 66 kann
die Rastverbindung zwischen der Abscheidekammer und dem Grundgehäuse 14 gelöst werden.
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Innerhalb
der Abscheidekammer 65 ist eine Abscheideeinrichtung in
Form einer Prallwand 72 angeordnet, die bogenförmig gekrümmt ist.
Oberseitig wird die Abscheidekammer 33 von einer die Vorderwand 68,
die Hinterwand 69 und die beiden Seitenwände 70 einstückig miteinander
verbindenden Deckenwand 73 begrenzt, an die ein in die
Abscheidekammer 65 hineinragender Aufnahmeschacht 75 angeformt
ist.
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Oberseitig
schließt
sich an die Abscheidekammer 65 eine Saugdüse 80 an,
die einen Saugkanal 81 aufweist. Der Saugkanal 81 geht
aus von einem Saugmund 83, der von einer ersten flexiblen
Abstreiflippe 84 und einer zweiten flexiblen Abstreiflippe 85 definiert
ist, und taucht mit einem hinteren Endbereich 87 in den
Aufnahmeschacht 75 ein. An der dem Saugmund 83 abgewandten
Mündungsöffnung 88 des
Saugkanals 81 ist ein Halteelement 90 angeordnet,
das im Abstand zur Mündungsöffnung 88 innerhalb
der Abscheidekammer 65 eine ebene Prallplatte 91 trägt.
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Ausgehend
vom Griff 12 erweitert sich die Saugdüse 45 quer zur Längserstreckung
des Griffes 12, so dass sich die beiden Abstreiflippen 84, 85 über ein
Mehrfaches der Breite des Grundgehäuses 12 erstrecken
und somit eine abzu saugende Hartfläche, insbesondere eine Fensterscheibe,
großflächig erfassen
können.
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Die
Abscheidekammer 65 kann vom Saugaggregat 16 mit
Unterdruck beaufschlagt werden. Hierzu steht das Saugaggregat 16 über eine
den Griff 12 durchgreifende Unterdruckleitung 94 mit
der Abscheidekammer 65 in Strömungsverbindung. Ein vorderer
Endbereich 95 der Unterdruckleitung 94 ist in Form
eines Rohrstutzens 96 ausgebildet und ragt auf der dem
Saugkanal 81 abgewandten Seite der Prallwand 72 in
die Abscheidekammer 65 hinein. Die Mündungsöffnung 97 der Unterdruckleitung 94 wird von
der konvex in Richtung des Saugkanals 81 gekrümmten Prallwand 72 überdeckt.
Aufgrund der Beaufschlagung der Abscheidekammer 65 mit
Unterdruck bildet sich ausgehend vom Saugmund 83 über den
Saugkanal 81, die Abscheidekammer 65 und die Unterdruckleitung 94 eine
Saugströmung
aus. Die angesaugte Saugluft kann über seitlich in das Grundgehäuse 14 eingeformte
Abluftöffnungen 99 aus
dem Grundgehäuse 14 entweichen.
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Wie
bereits erläutert,
kann das Hartflächenabsauggerät 10 nach
Art eines Abziehers zum Reinigen einer Hartfläche, insbesondere einer Fensterscheibe
oder einer Glastüre,
an der Hartfläche
entlanggeführt
werden zum Absaugen von Flüssigkeit. Hierbei
tritt ein Flüssigkeits-Luftgemisch über den Saugmund 83 und
den Saugkanal 81 in die Abscheidekammer 65 hinein
und trifft zunächst
auf die im Abstand zur Mündungsöffnung 88 des
Saugkanals 81 angeordnete Prallplatte 91, an der
sich ein Teil der mitgeführten
Flüssigkeit
abscheidet. Anschließend trifft
das Flüssigkeits-Luftgemisch
auf die Prallwand 72, an der sich die restliche mitgeführte Flüssigkeit abscheidet,
wohingegen die angesaugte Luft die Prallwand 72 umströmt und über die
Unterdruckleitung 94 zum Saug aggregat 16 geführt wird.
Die innerhalb der Abscheidekammer 65 abgeschiedene Flüssigkeit
kann über
die Einfüllwanne 42 und
den Einfüllkanal 50 in
den Schmutzflüssigkeitstank 25 strömen. Hierzu
weist die Abscheidekammer 65 eine Ablauföffnung 101 auf,
an der ein Ablauftrichter 102 angeordnet ist. Der Ablauftrichter 102 verjüngt sich
in Richtung des Schmutzflüssigkeitstanks 25.
Unterhalb des Ablauftrichters 102 ist die Befüllungseinrichtung 40 mit
der Einfüllwanne 42 und
dem Einfüllkanal 50 angeordnet.
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In
den 1 und 2 ist das Hartflächenabsauggerät 10 in
aufrechter Lage dargestellt, bei der die Saugdüse 80 bezogen auf
die Vertikale eine Stellung oberhalb des Saugaggregates 16 einnimmt. Wird
das Hartflächenabsauggerät 10 in
dieser Stellung an einer abzusaugenden Fläche entlanggeführt, so
kann innerhalb der Abscheidekammer 65 abgeschiedene Flüssigkeit
ohne Weiteres zur Ablauföffnung 101 und über die
Befüllungseinrichtung 40 in den
Schmutzflüssigkeitstank 25 gelangen.
Hierbei sammelt sich die Flüssigkeit
in dem unterhalb der Einfüllöffnung 51 des
Einfüllkanals 50 angeordneten Sammelraum 50.
Den Füllstand
des Schmutzflüssigkeitstankes 25 kann
der Benutzer an der außenseitigen
Markierung 52 ablesen. Ist der maximale Füllstand 54 erreicht,
kann er den Schmutzflüssigkeitstank 25 über die
Abflussöffnung 32 entleeren.
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Wird
das Hartflächenabsauggerät 10 in
liegender Stellung betrieben, bei der die Saugdüse 80 bezogen auf
die Vertikale im Wesentlichen auf gleicher Höhe wie das Saugaggregat 16 angeordnet
ist, oder wird das Hartflächenabsauggerät 10 über Kopf betrieben
dergestalt, dass die Saugdüse 80 bezogen auf
die Vertikale unterhalb des Saugaggregates 16 angeordnet
ist, so kann sich innerhalb der Abscheidekammer 65 abgeschiedene
Flüssigkeit
zunächst
in Zwischenspeicherbereichen der Abscheidekammer 33 ansammeln,
bis das Hartflächenabsauggerät 10 wieder
der in den 1 und 2 dargestellten
aufrechten Lage betrieben wird. Ein erster Zwischenspeicherbereich 104 ist
zwischen der Vorderwand 68 der Abscheidekammer 65 und
dem Aufnahmeschacht 75 angeordnet, und ein zweiter Zwischenspeicherbereich 105 ist
zwischen der Hinterwand 69 der Abscheidekammer 65 und
dem Aufnahmeschacht 75 positioniert. Beide Zwischenspeicherbereiche 104, 105 erweitern
sich kontinuierlich in Richtung auf die Prallwand 72. Die
beiden Zwischenspeicherbereiche 104, 105 erstrecken
sich in Umfangsrichtung jeweils über
einen Teil des hinteren Endbereichs 87 des Saugkanals 81.
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Ein
dritter Zwischenspeicherbereich 106 erstreckt sich innerhalb
der Abscheidekammer 65 ringförmig über den gesamten Umfang des
Rohrstutzens 96. Auch der dritte Zwischenspeicherbereich 106 erweitert
sich kontinuierlich in Richtung auf die Prallwand 72.
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Die
ersten und zweiten Zwischenspeicherbereiche 104, 105 nehmen
insbesondere bei über
Kopf stehender Lage des Hartflächenabsauggerätes 10 innerhalb
der Abscheidekammer 65 abgeschiedene Flüssigkeit auf, und der dritte
Zwischenspeicherbereich 106 nimmt insbesondere bei liegender
Anordnung des Hartflächenabsauggerätes 10 in
der Abscheidekammer 65 abgeschiedene Flüssigkeit auf, ohne dass die
Gefahr besteht, dass abgeschiedene Flüssigkeit über den Saugkanal 81 zum
Saugmund 83 oder über
die Unterdruckleitung 94 zum Saugaggregat 16 gelangen
kann. Außerdem
wird auch bei einer derartigen Lage des Hartflächenabsauggerätes 10 zuverlässig eine
Saugströmung
vom Saugmund über
den Saugkanal 81 und die Abscheidekammer 65 zum
Saugaggregat 16 aufrechterhalten. Wird das Hartflächenabsauggerät 10 anschließend wieder
in aufrechter Stellung betrieben, so fließt die zwischenzeitlich an gesammelte
Flüssigkeit
aus den Zwischenspeicherbereichen 104, 105 und 106 ab
und gelangt über
die Ablauföffnung 101 und
die Befüllungseinrichtung 40 in
den Schmutzflüssigkeitstank 25.
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Da
die Einfüllöffnung 51 bezogen
auf die in den 1 und 2 dargestellte
aufrechte Lage ungefähr
auf halber Höhe
des Schmutzflüssigkeitstanks 25 angeordnet
ist, besteht selbst bei einem liegenden oder über Kopf stehenden Betrieb
des Hartflächenabsauggerätes 10 keine
Gefahr, dass bereits in den Schmutzflüssigkeitstank 25 gelangte
Flüssigkeit
wieder aus dem Schmutzflüssigkeitstank 25 herausströmen kann.
Die innerhalb des Schmutzflüssigkeitstanks 25 befindliche
Flüssigkeit
sammelt sich vielmehr bei liegendem oder über Kopf stehendem Betrieb
des Hartflächenabsauggerätes 10 in
dem den Einfüllkanal 50 umgebenden
Ausweichraum 56 des Schmutzflüssigkeitstanks 25.
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Über den
parallel zum Einfüllkanal 50 verlaufenden
Belüftungskanal 60 kann
der Schmutzflüssigkeitstank 25 in
beliebiger Lage des Hartflächenabsauggerätes 10 belüftet werden,
so dass jederzeit Luft aus dem Schmutzflüssigkeitstank 25 entweichen kann,
die dann über
die Unterdruckleitung 94 aus der Abscheidekammer 65 abgesaugt
werden kann.
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Das
Hartflächenabsauggerät 10 kann
somit in beliebiger Lage betrieben werden bezogen auf die Vertikale,
wobei in der Abscheidekammer 33 abgeschiedene Flüssigkeit
entweder unmittelbar über
die Befüllungseinrichtung 40 in
den Schmutzflüssigkeitstank 25 gelangen
kann oder aber sie wird zunächst
in Zwischenspeicherbereichen 104, 105 und 106 der
Abscheidekammer 65 gespeichert, bis das Hartflächenabsauggerät 10 wieder
eine aufrechte Stellung einnimmt. Die Zwischenspeicherbereiche 104, 105 und 106 können jeweils
ein Volumen von mehr als 10 ml aufweisen, insbesondere ein Volumen von
etwa 20 ml. Unabhängig
von der Lage, die das Hartflächenabsauggerät 10 relativ
zur Vertikalen einnimmt, besteht auch keine Gefahr, dass bereits
im Schmutzflüssigkeitstank 25 befindliche
Flüssigkeit wieder
aus diesem herausfließt.
Schmutzflüssigkeit, die
sich bei aufrechter Stellung des Hartflächenabsauggerätes im Sammelraum 55 befindet,
wird vielmehr beim Verschwenken des Hartflächenabsauggerätes aus
der Vertikalen vom Ausweichraum 56 des Schmutzflüssigkeitstankes 25 aufgenommen.
Da das Volumen des Ausweichraumes 56 mindestens so groß ist wie
das Volumen des Sammelraumes 55, kann der Sammelraum 55 maximal
befüllt
werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass Flüssigkeit aus dem Schmutzflüssigkeitstank 25 herausfließt. Das Volumen
des Sammelraumes kann beispielsweise mindestens 100 ml betragen.