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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Sicherheitsgurtrückhaltesystem, insbesondere
Vierpunkt-, Fünfpunkt-, oder Sechspunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem,
eines Kraftfahrzeuges, umfassend wenigstens einen Beckengurt und
eine erste Umlenkeinrichtung, welche einen ersten Abschnitt des
Beckengurtes umlenkt, wobei die erste Umlenkeinrichtung dahingehend
befestigt ist, dass der Fahrzeugsitz und/oder eine Höhenverstelleinrichtung
des Fahrzeugsitzes und/oder eine bewegliche Fahrzeugschiene keine
Kräfte aus der ersten Umlenkeinrichtung aufnehmen. Ferner
betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug.
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Sicherheitsgurtrückhaltesysteme
werden in Kraftfahrzeugen eingesetzt, um bei einem Unfall das Verletzungsrisiko
des oder der Insassen zu verringern. Die Sicherheitsgurte sollen
den Insassen eines Kraftfahrzeuges bei hohen Verzögerungen,
die beispielsweise bei einem Unfall aufgrund einer Kollision mit
anderen Kraftfahrzeugen oder Gegenständen auftreten, in
dem Fahrzeugsitz zurückhalten. Damit können Verletzungen
an den Insassen vermieden werden, welche von einem Herausschleudern
der Insassen aus dem Kraftahrzeug oder Aufschlagen der Insassen
auf Teilen des Fahrzeuges verursacht werden.
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Bekannte
Sicherheitsgurtrückhaltesysteme sind Zweipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesysteme
mit einem Beckengurt. Dreipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesysteme
verfügen über einen Becken- und Schultergurt.
Der Beckengurt ist im Allgemeinen an einem Ende mit dem Kraftfahrzeug
und an dem anderen Ende mit dem Fahrzeugsitz oder dem Kraftfahr zeug
verbunden. Der Schultergurt ist im Allgemeinen an einem Ende mit
dem Kraftfahrzeug und an dem anderen Ende mit dem Beckengurt oder
einem Schnallenmechanismus des Beckengurtes verbunden. Sofern in
Zwei- und Dreipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystemen wenigstens
ein Ende des Beckengurtes mit dem Fahrzeugsitz verbunden ist muss
der Fahrzeugsitz die bei einem Unfall auftretenden hohen Zugkräfte
aufgrund der Verzögerung des Insassen gemäß der
Formel Kraft ist Masse mal Beschleunigung wenigstens teilweise aufnehmen.
Es ist somit eine aufwendige und teure mechanische Verstärkung
des Rahmens des Fahrzeugsitzes notwendig, um auch bei einem Unfall
die Stabilität des Fahrzeugsitzes zu gewährleisten.
Ferner sind Fahrzeugsitze, insbesondere die beiden vorderen Fahrzeugsitze
in Personenkraftfahrzeugen, häufig mit einer Höhenverstelleinrichtung
versehen. Auch die Höhenverstelleinrichtung muss – wie
oben beschrieben – die auftretenden hohen Zugkräfte
aufnehmen und deshalb ebenfalls aufwendig und kostspielig verstärkt werden.
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Vier-,
Fünf- und Sechspunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesysteme
bietet gegenüber Zwei- und Dreipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystemen
einen zusätzlichen, insbesondere auch symmetrischen, Rückhalt
für die Insassen und werden häufig in Gelände-
und Sportkraftfahrzeugen eingesetzt. Aufgrund der höheren
erreichbaren Sicherheit für die Insassen werden diese Sicherheitsgurtrückhaltesysteme
auch zunehmend in anderen Serienfahrzeugen, beispielsweise in der
automobilen Ober-, Mittel- und Kompaktklasse, eingesetzt oder deren
Einbau erwogen. In Vier-, Fünf- und Sechspunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystemen
ist häufig der Beckengurt sowie normalerweise der Schultergurt
an dem Fahrzeugsitz fixiert, so dass – analog zu Zwei-
und Dreipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystemen – die
auftreten Zugkräfte von dem Rahmen des Fahrzeugsitzes und
der Höhenverstelleinrichtung mit den oben beschriebenen
Nachteilen aufgenommen werden müssen. Außerdem
ist es bekannt, den Beckengurt an beiden Seiten des Fahrzeugsitzes mittels
je einer an einer Fahrzeugsitzschiene befestigten Umlenkeinrichtung umzulenken,
so dass beide Enden des Beckengurts an einer unterhalb des Fahrzeugsitzes
angebrachten Aufrolleinrichtung fixiert sind. Nachteiligerweise schränkt
die Aufrolleinrichtung jedoch die Beinfreiheit der Fondpassagiere
ein oder kann zu Behinderungen bei einem Verschieben des Fahrzeugsitzes
in den Fahrzeugschienen führen.
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Aus
der
DE 103 02 713
A1 ist ein Vierpunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem
bekannt. Die Aufrollmechanismen bzw. Beckengurtverankerungen des
Beckengurtes sind vorzugsweise in dem Fahrzeugsitz positioniert,
so dass der Rahmen des Fahrzeugsitzes mit hohen Zugkräften
bei einem Unfall beansprucht wird. Der Rahmen des Fahrzeugsitzes muss
deshalb aufwendig und teuer mechanisch verstärkt werden,
um die auftretenden hohen Kräfte bei einem Unfall aufnehmen
zu können.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Sicherheitsgurtrückhaltesystem
und ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen, bei dem
eine Verstärkung des Rahmens des Fahrzeugsitzes oder der
Höhenverstelleinrichtung oder einer beweglichen Fahrzeugsitzschiene
nicht notwendig ist und die Beinfreiheit unter dem Fahrzeugsitz
für Fondpassagiere gewährleistet ist. Ferner soll das
Sicherheitsgurtrückhaltesystem und das Kraftfahrzeug in
der Herstellung einfach und preiswert sein.
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Diese
Aufgabe wird gelöst mit einem Sicherheitsgurtrückhaltesystem,
insbesondere Vierpunkt-, Fünfpunkt-, oder Sechspunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem,
eines Kraftfahrzeuges, umfassend wenigstens einen Beckengurt, wobei
vorzugsweise die Enden des Beckengurtes oberhalb eines Beckenbereiches
eines auf einem Fahrzeugsitz sitzenden Insassen verbindbar sind
und eine erste Umlenkeinrichtung, welche einen ersten Abschnitt
des Beckengurtes umlenkt, wobei die erste Umlenkeinrichtung dahingehend
be festigt ist, dass der Fahrzeugsitz und/oder eine Höhenverstelleinrichtung
des Fahrzeugsitzes und/oder eine bewegliche Fahrzeugsitzschiene
keine Kräfte aus der ersten Umlenkeinrichtung aufnehmen,
wobei eine kraftleitend mit dem Fahrzeugsitz und/oder der Höhenverstelleinrichtung und/oder
der beweglichen Fahrzeugsitzschiene verbundene dritte Umlenkeinrichtung
bzw. erste Fixiereinrichtung oberhalb der ersten Umlenkeinrichtung angeordnet
ist, welche den ersten Abschnitt des Beckengurt umlenkt bzw. fixiert,
so dass die im ersten Abschnitt des Beckengurtes auftretenden Zugkräfte wenigstens
teilweise als vertikal nach unten gerichtete Kräfte in
den Fahrzeugsitz und/oder in die Höhenverstelleinrichtung
und/oder in die bewegliche Fahrzeugsitzschiene einleitbar sind.
Die im ersten Abschnitt des Beckengurtes insbesondere bei einem Unfall
auftretenden hohen Zugkräfte werden somit wenigstens teilweise
als vertikal nach unten gerichteten Kräfte in den Fahrzeugsitz
bzw. den Rahmen des Fahrzeugsitzes und/oder in die Höhenverstelleinrichtung
und/oder in die bewegliche Fahrzeugsitzschiene eingeleitet, so dass
insbesondere die aus wenigstens einem Schultergurt auf den Fahrzeugsitz
bzw. den Rahmen des Fahrzeugsitzes und/oder die Höhenverstelleinrichtung
nach oben gerichteten vertikalen Kräfte wenigstens teilweise
kompensiert werden. Dadurch müssen diese nicht oder nur
wenig verstärkt ausgeführt werden. Ferner können
auch vertikal nach oben gerichtete Kräfte aufgrund der
Masse des Fahrzeugsitzes kompensiert werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist der Beckengurt zwischen der ersten
Umlenkeinrichtung und dritten Umlenkeinrichtung bzw. ersten Fixiereinrichtung
mit einer Abweichung von weniger als 45° von einer vertikalen
Ebene ausgerichtet. Je geringer die Abweichung des Beckengurtes
von einer vertikalen Ebene ist, ein um so größerer
Anteil der Zugkraft des Beckengurtes wird als vertikal nach unten
gerichtete Kraft in den Fahrzeugsitz und/oder die Höhenverstelleinrichtung
und/oder die bewegliche Fahrzeugsitzschiene eingeleitet.
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In
einer ergänzenden Ausführungsform umfasst das
Sicherheitsgurtrückhaltesystem eine zweite Umlenkeinrichtung,
welche einen zweiten Abschnitt des Beckengurtes umlenkt, wobei die
zweite Umlenkeinrichtung dahingehend befestigt ist, dass der Fahrzeugsitz
und/oder die Höhenverstelleinrichtung des Fahrzeugsitzes
und/oder die bewegliche Fahrzeugsitzschiene keine Kräfte
aus der zweiten Umlenkeinrichtung aufnehmen und eine kraftleitend
mit dem Fahrzeugsitz und/oder der Höhenverstelleinrichtung
und/oder der beweglichen Fahrzeugsitzschiene verbundene vierte Umlenkeinrichtung
bzw. zweite Fixiereinrichtung oberhalb der zweiten Umlenkeinrichtung
angeordnet ist, welche den zweiten Abschnitt des Beckengurt umlenkt
bzw. fixiert, so dass die im zweiten Abschnitt des Beckengurtes
auftretenden Zugkräfte wenigstens teilweise als vertikal
nach unten gerichtete Kräfte in den Fahrzeugsitz und/oder in
die Höhenverstelleinrichtung und/oder in die bewegliche
Fahrzeugsitzschiene einleitbar sind. Damit wird auch die im zweiten
Abschnitt des Beckengurtes auftretende Zugkraft zur Kompensation
einer vom Schultergurt verursachten vertikal nach oben gerichteten
Kraft am Fahrzeugsitz und/oder an der Höhenverstelleinrichtung
und/oder an der beweglichen Fahrzeugsitzschiene genutzt.
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Zweckmäßig
ist der Beckengurt zwischen der zweiten Umlenkeinrichtung und vierten
Umlenkeinrichtung bzw. zweiten Fixiereinrichtung mit einer Abweichung
von weniger als 45° von der vertikalen Ebene ausgerichtet
ist.
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Insbesondere
ist der erste Abschnitt des Beckengurtes zwischen der ersten Umlenkeinrichtung und
dritten Umlenkeinrichtung bzw. der ersten Fixiereinrichtung im Wesentlichen
vertikal ausgerichtet. Damit wird die gesamte Zugkraft des ersten
Abschnittes des Beckengurtes als vertikal nach unten gerichtete
Kraft in den Fahrzeugsitz und/oder die Höhenverstelleinrichtung
und/oder in die bewegliche Fahrzeugsitzschiene eingeleitet.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist der zweite Abschnitt des Beckengurtes
zwischen der zweiten Umlenkeinrichtung und vierten Umlenkeinrichtung bzw.
zweiten Fixiereinrichtung im Wesentlichen vertikal ausgerichtet.
Damit wird die gesamte Zugkraft des zweiten Abschnittes des Beckengurtes
als vertikal nach unten gerichtete Kraft in den Fahrzeugsitz und/oder
die Höhenverstelleinrichtung und/oder in die bewegliche
Fahrzeugsitzschiene eingeleitet.
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In
einer ergänzenden Ausführungsform ist die erste
und/oder zweite Fixiereinrichtung als eine erste und/oder zweite
Aufrolleinrichtung ausgebildet, so dass der Beckengurt längenverstellbar.
Die Aufrolleinrichtung begrenzt die Länge des Beckengurtes, so
dass diese auch eine Fixiereinrichtung darstellt.
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In
einer zusätzlichen Variante ist der Beckengurt von der
ersten und/oder zweiten Aufrolleinrichtung bei bestimmten plötzlichen
Beschleunigungen fixierbar.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind der erste und zweite Abschnitt
des Beckengurtes an einer gemeinsamen Fixiereinrichtung fixierbar
bzw. aufrollbar.
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In
einer zusätzlichen Ausführungsform ist in einem
horizontalen Abstand zur ersten Umlenkeinrichtung eine fünfte
Umlenkeinrichtung ausgebildet, welche den ersten Abschnitt des Beckengurtes
umlenkt, wobei der horizontale Abstand der fünften Umlenkeinrichtung
zu einer zentrischen vertikalen Längsebene des Fahrzeugsitzes
größer ist als der horizontale Abstand der ersten
Umlenkeinrichtung zu der zentrischen vertikalen Längsebene
des Fahrzeugsitzes.
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In
einer ergänzenden Ausgestaltung ist in einem horizontalen
Abstand zur zweiten Umlenkeinrichtung eine sechste Umlenkeinrichtung
ausgebildet, welche den zweiten Abschnitt des Beckengurtes umlenkt,
wobei der vertikale Ab stand der sechsten Umlenkeinrichtung zu der
zentrischen vertikalen Längsebene des Fahrzeugsitzes größer
ist als der vertikale Abstand der zweiten Umlenkeinrichtung zu der
zentrischen vertikalen Längsebene des Fahrzeugsitzes.
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In
einer weiteren Ausführungsform ist der Fahrzeugsitz mittels
einer Lagerung in einer Fahrzeugsitzschiene in Längsrichtung
des Kraftfahrzeuges verschieblich.
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Vorzugsweise
sind die erste und/oder zweite und/oder fünfte und/oder
sechste Umlenkeinrichtung dahingehend mit dem Fahrzeugsitz verbunden,
dass die erste und/oder zweite und/oder fünfte und/oder sechste
Umlenkeinrichtung gemeinsam mit dem Fahrzeugsitz in Längsrichtung
des Kraftfahrzeuges beweglich sind. Dadurch wird der Beckengurt
bei einer Bewegung des Fahrzeugsitzes in Längsrichtung mit
dem Fahrzeugsitz mitgeführt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind die erste Umlenkeinrichtung und/oder
zweite Umlenkeinrichtung außerhalb des Fahrzeugsitzes,
z. B. an einer nicht beweglichen Fahrzeugsitzschiene oder an einem
Boden des Fahrzeuges, befestigt.
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Zweckmäßig
sind die fünfte und/oder sechste Umlenkeinrichtung dahingehend
befestigt, dass der Fahrzeugsitz und/oder die Höhenverstelleinrichtung
des Fahrzeugsitzes und/oder die bewegliche Fahrzeugsitzschiene keine
Kräfte aus der fünften und/oder sechsten Umlenkeinrichtung
aufnehmen.
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In
einer weiteren Ausgestaltung sind die Enden des ersten und zweiten
Abschnitts des Beckengurtes, vorzugsweise oberhalb eines Beckenbereiches
eines auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Insassen, mittels einer Schnalle
verbindbar.
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In
einer zusätzlichen Ausführungsform umfasst das
Sicherheitsgurtrückhaltesystem wenigstens einen kraftleitend
mit dem Fahrzeugsitz und/oder der Höhenverstelleinrich tung
und/oder der beweglichen Fahrzeugsitzschiene verbundenen Schultergurt,
dessen Enden vorzugsweise oberhalb eines auf dem Fahrzeugsitz sitzenden
Insassen verbindbar sind.
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Vorzugsweise
sind die Enden des Schultergurtes mit den Enden des Beckengurtes
verbunden, so dass die Enden des Schultergutes mittels der Schnalle
verbindbar sind.
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Zweckmäßig
ist der Schultergurt mit einer dritten Aufrolleinrichtung verbunden,
so dass der Schultergurt längenverstellbar ist.
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Ein
erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug umfasst das oben
beschriebene Sicherheitsgurtrückhaltesystem.
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Im
Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
beschrieben.
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Es
zeigt:
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1 eine
perspektivische Vorderansicht eines Fahrzeugsitzes mit einem Sicherheitsgurtrückhaltesystem,
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2 eine
perspektivische Rückansicht des Fahrzeugsitzes mit dem
Sicherheitsgurtrückhaltesystem in einer ersten Ausführungsform
und
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3 eine
perspektivische Rückansicht des Fahrzeugsitzes mit dem
Sicherheitsgurtrückhaltesystem in einer zweiten Ausführungsform.
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In 1 ist
eine perspektivische Vorderansicht eines Fahrzeugsitzes 4 eines
Kraftfahrzeuges mit einem erfindungsgemäßen Vierpunkt-
Sicherheitsgurtrückhaltesystem 1 dargestellt.
Das Vierpunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem 1 hält
einen auf dem Fahrzeugsitz 4 befindlichen Insassen mit
einem Beckengurt 2 und einem Schultergurt 3 bei
einem Unfall auf dem Fahrzeugsitz 4 zurück. Der
Fahrzeugsitz 4 ist in einer Fahrzeugsitzschiene 5 nach vorne
und hinten verschieblich und mittels einer nicht dargestellten Höhenverstelleinrichtung
in der Höhe einstellbar. Die Fahrzeugsitzschiene 5 besteht
aus einer beweglichen, mit dem Fahrzeugsitz 4 verbundenen
Fahrzeugsitzschiene, welche von einer nicht beweglichen, an dem
Boden des Kraftfahrzeuges befestigten Fahrzeugsitzschiene geführt
wird. Unter einer beweglichen Fahrzeugsitzschiene werden auch andere
Vorrichtungen verstanden, die in der nicht beweglichen Fahrzeugsitzschiene
geführt werden, z. B. Laufräder (nicht dargestellt).
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Der
Beckengurt 2 weist einen ersten, in Fahrrichtung betrachtet
linken Abschnitt 6 und einen zweiten, in Fahrtrichtung
betrachtet rechten Abschnitt 7 auf. Ein erstes Ende 19 und
ein zweites Ende 20 des Beckengurtes 2 können
mittels einer Schnalle 23 oberhalb eines Beckenbereiches
eines auf dem Fahrzeugsitz 4 sitzenden Insassen lösbar
miteinander verbunden werden (1). Die
beiden Abschnitte 6, 7 des Beckengurtes 2 sind
an der Rückseite des Fahrzeugsitzes 4 mit einer
ersten Aufrolleinrichtung 16 verbunden, so dass die beiden
Abschnitte 6, 7 des Beckengurtes 2 längenverstellbar
sind (2). Die am Fahrzeugsitz 4 befestigte
Aufrolleinrichtung 16 hat zusätzlich auch die
Funktion einer ersten Fixiereinrichtung 14 und einer dritten
Umlenkrolle 10 für den Beckengurt 2,
weil die erste Aufrolleinrichtung 16 den Beckengurt 2 ab
einer bestimmten Beschleunigung bei einem Unfall in der ersten Aufrolleinrichtung 16 fixiert
und eine Umlenkung des Beckengurtes 2 in der Aufrolleinrichtung 16 stattfindet.
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Senkrecht
unterhalb der ersten Aufrolleinrichtung 16 ist eine als
D-Ring ausgebildete erste Umlenkeinrichtung 8 angeordnet,
welche an der Fahrzeugsitzschiene 5 befestigt ist, so dass
zwischen der ersten Aufrolleinrichtung 16 und der ersten Umlenkeinrichtung 8 der
erste Abschnitt 6 des Beckengurtes 2 vertikal
ausgerichtet ist. Außerdem ist in einem horizontalen Abstand
von der ersten Umlenkeinrichtung 8 eine als D-Ring ausgebildete,
ebenfalls an der Fahrzeugsitzschiene 5 befestigte, fünfte
Umlenkeinrichtung 12 positioniert. Der erste Abschnitt 6 des
Beckengurtes 2 wird somit beginnend beim ersten Ende 19 durch
die fünfte Umlenkeinrichtung 12 geführt,
in horizontaler Ausrichtung zur ersten Umlenkeinrichtung 8 und
anschließend in vertikaler Ausrichtung zur ersten Aufrolleinrichtung 16 geführt.
Die fünfte Umlenkeinrichtung 12 ist gegenüber
der ersten Umlenkeinrichtung 8 ohne Längsbewegung
des Fahrzeugsitzes 4 beweglich, um den ersten Abschnitt 6 des
Beckengurtes 2 besser an den Insassen anpassen zu können.
Der Abstand der fünften Umlenkeinrichtung 12 von
einer zentrischen vertikalen Längsebene 18 des
Fahrzeugsitzes 4 ist größer als der Abstand
der ersten Umlenkeinrichtung 8 von der zentrischen vertikalen
Längsebene 18.
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Der
zweite Abschnitt 7 des Beckengurtes 2 wird in
analoger Weise beginnend beim zweiten Ende 20 durch die
sechste Umlenkeinrichtung 13, durch die zweite Umlenkeinrichtung 9 und
anschließend durch die vierte Umlenkeinrichtung 11 zu
der ersten Aufrolleinrichtung 16 geführt. Die
zweite und sechste Umlenkeinrichtung 9, 13 sind
an der Fahrzeugsitzschiene 5 befestigt und als D-Ring ausgebildet.
Die ebenfalls als D-Ring ausgebildete vierte Umlenkrolle 11 ist
am Fahrzeugsitz 4 fixiert. Die sechste Umlenkeinrichtung 13 ist
analog zur fünften Umlenkeinrichtung 12 beweglich.
Die fünfte Umlenkeinrichtung 12 und sechste Umlenkeinrichtung 13 können unabhängig
von einer Längsbewegung des Fahrzeugsitzes 4 bewegt
werden, um den Beckengurt 2 besser an den Insassen anpassen
zu können.
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Am
ersten und zweiten Abschnitt 6, 7 des Beckengurtes 2 wirkt
je eine Zugkraft F. Die in der ersten, zweiten, fünften
und sechsten Umlenkeinrichtung 8, 9, 12, 13 erforderlichen
Kräfte zum Umlenken des Beckengurtes 2 wird in
die Fahrzeugsitzschiene 5 eingeleitet, so dass der Fahrzeugsitz 4 bzw.
der Rahmen des Fahrzeugsitzes 4 hier durch keine Kräfte aufnehmen
muss. In der ersten Aufrolleinrichtung 16 und der vierten
Umlenkeinrichtung 11 wirkt somit die Zugkraft F in vertikaler
Richtung nach unten auf den Fahrzeugsitz 4 bzw. den Rahmen
des Fahrzeugsitzes 4. Außerdem wirkt an der ersten
Aufrolleinrichtung 16 die Zugkraft F in horizontaler Richtung
in Richtung zur vierten Umlenkeinrichtung 11 und an der
vierten Umlenkeinrichtung 11 wirkt die Zugkraft F in horizontaler
Richtung in Richtung zur ersten Aufrolleinrichtung 16.
Die beiden letztgenannten horizontalen Zugkräfte F wirken
am Fahrzeugsitz 4 in entgegengesetzter Richtung und heben
sich damit gegenseitig auf. Die an der ersten Aufrolleinrichtung 16 und an
der vierten Umlenkeinrichtung 11 in vertikaler Richtung
nach unten wirkende Zugkraft F des Beckengurtes 2 führt
somit zu einer resultierenden Kraft am Fahrzeugsitz 4 in
vertikaler Richtung nach unten mit dem doppelten Betrag der Zugkraft
F des Beckengurtes 2.
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Das
erste Ende 21 des ersten Abschnitts 29 und das
zweite Ende 22 des zweiten Abschnitts 30 des Schultergurtes 3 sind
mit der Schnalle 23 bzw. den Enden 19, 20 des
Beckengurtes 2 verbunden. Der erste und zweite Abschnitt 29, 30 des
Schultergurtes 3 wird durch eine siebte und achte Umlenkeinrichtung 25, 26,
jeweils als D-Ring ausgebildet, zu einem hinter einer Fahrzeugsitzlehne 31 angeordnetem
Verbindungsring 27 geführt. Der Verbindungsring 27 ist
mittels eines Verbindungsgurtes 28 mit einer dritten Aufrolleinrichtung 24 verbunden,
so dass der Schultergurt 3 längenverstellbar ist.
Bei einer bestimmten, durch einen Unfall verursachten Beschleunigung
des Schultergurtes 3 bzw. des Verbindungsgurtes 28 wird
der Verbindungsgurt 28 und damit auch der Schultergurt 3 von
der dritten Aufrolleinrichtung 24 fixiert. Die Aufrolleinrichtung 24 ist
am Fahrzeugsitz 4 bzw. an der Fahrzeugsitzlehne 31 befestigt.
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Am
Schultergurt 3 treten bei einem Unfall vertikale, nach
oben gerichtete Kräfte auf, welche in den Fahrzeugsitz 4 mittels
der siebten und achten Umlenkeinrichtung 25, 26 und
der dritten Aufrolleinrichtung 24 eingeleitet werden. Die
im Beckengurt 2 auftretende Zugkraft F wird mittels der
ersten Aufrolleinrichtung 16 und der vierten Umlenkeinrichtung 11 in
vertikaler Richtung nach unten in den Fahrzeugsitz 4 eingeleitet.
Dadurch heben sich die am Fahrzeugsitz 4 und/oder an der
Höhenverstelleinrichtung und/oder an der beweglichen Fahrzeugsitzschiene auftreten
nach oben und unten gerichteten vertikalen Kräfte wenigstens
teilweise gegenseitig auf. Der Fahrzeugsitz 4 bzw. der
Rahmen des Fahrzeugsitzes 4 und/oder die Höhenverstelleinrichtung
und/oder die bewegliche Fahrzeugsitzschiene müssen deshalb wesentlich
geringeren Kräften Stand halten, so dass diese nicht oder
nur geringfügig verstärkt werden müssen.
Insbesondere braucht die Höhenverstelleinrichtung keine
wesentlich größeren Kräfte aufzunehmen,
so dass diese nicht oder nur geringfügig verstärkt
zu werden braucht.
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In 3 ist
eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Vierpunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystems 1 dargestellt.
Im Unterschied zur ersten Ausführungsform endet der zweite
Abschnitt 7 des Beckengurtes 2 an einer zweiten
Aufrolleinrichtung 17, welche anstelle der vierten Umlenkeinrichtung 11 in
der ersten Ausführungsform ausgebildet ist. Die zweite
Aufrolleinrichtung 17 dient damit auch als zweite Fixiereinrichtung 15 für
den zweiten Abschnitt 7 des Beckengurtes 2. In
der zweiten Ausführungsform treten damit an der ersten
und zweiten Aufrolleinrichtung 16, 17 keine horizontalen
Kräfte auf, welche in den Fahrzeugsitz 4 geleitet
werden.
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In
einer dritten, nicht dargestellten Ausführungsform sind
in Abänderung zur zweiten Ausführungsform anstelle
der ersten und zweiten Aufrolleinrichtung 16, 17 lediglich
eine erste und zweite Fixiereinrichtung 14, 15 für
den ersten und zweiten Abschnitt 6, 7 des Beckengurtes
vorhanden, so dass der Beckengurt 2 nicht längenverstellbar
ist. Gegebenenfalls kann in der dritten Ausführungsform
zur Erzielung einer Längenverstellbarkeit des Be ckengurtes
an einer anderen Stelle die erste und zweite Aufrolleinrichtung 16, 17 vorhanden
sein.
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Insgesamt
betrachtet ermöglicht das erfindungsgemäße
Vierpunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem 1 erhebliche
Vorteile. Die im Beckengurt 2 auftretenden Zugkräfte
werden mit einfachen Mitteln dahingehend in den Fahrzeugsitz 4 eingeleitet,
dass dieser in vertikaler Richtung nach unten gedrückt wird.
Die in dem Schultergurt 3 nach oben gerichteten Kräfte
können dadurch ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der
Fahrzeugsitz 4 und/oder die Höhenverstelleinrichtung
und/oder die bewegliche Höhenverstelleinrichtung brauchen
dadurch für die bei einem Unfall auftretenden Kräfte
nicht aufwendig verstärkt werden, so dass die aus Zwei-
und Dreipunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystemen, deren Gurte
nicht am Fahrzeugsitz 4 fixiert sind, bekannten preiswerteren
und nicht verstärkten Fahrzeugsitze 4 im Wesentlichen
unverändert übernommen werden können.
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- 1
- Vierpunkt-Sicherheitsgurtrückhaltesystem
- 2
- Beckengurt
- 3
- Schultergurt
- 4
- Fahrzeugsitz
- 5
- Fahrzeugsitzschiene
- 6
- Erster
Abschnitt des Beckengurtes
- 7
- Zweiter
Abschnitt des Beckengurtes
- 8
- Erste
Umlenkeinrichtung
- 9
- Zweite
Umlenkeinrichtung
- 10
- Dritte
Umlenkeinrichtung
- 11
- Vierte
Umlenkeinrichtung
- 12
- Fünfte
Umlenkeinrichtung
- 13
- Sechste
Umlenkeinrichtung
- 14
- Erste
Fixiereinrichtung
- 15
- Zweite
Fixiereinrichtung
- 16
- Erste
Aufrolleinrichtung
- 17
- Zweite
Aufrolleinrichtung
- 18
- Zentrische
vertikale Längsebene
- 19
- Ende
des ersten Abschnitts des Beckengurtes
- 20
- Ende
des zweiten Abschnitts des Beckengurtes
- 21
- Erstes
Ende des Schultergurtes
- 22
- Zweites
Ende des Schultergurtes
- 23
- Schnalle
- 24
- Dritte
Aufrolleinrichtung
- 25
- Siebte
Umlenkeinrichtung
- 26
- Achte
Umlenkeinrichtung
- 27
- Verbindungsring
- 28
- Verbindungsgurt
- 29
- Erster
Abschnitt des Schultergurtes
- 30
- Zweiter
Abschnitt des Schultergurtes
- 31
- Fahrzeugsitzlehne
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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