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DE102008004524B3 - Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine mit Wäscheabweiser - Google Patents

Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine mit Wäscheabweiser Download PDF

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  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine (1) mit einer in einem Laugenbehälter (2) drehbar gelagerten Trommel (3), wobei zwischen dem Laugenbehälter (2) und einer Gehäusewandöffnung (4) an der Frontwand (5) eine Faltenbalgdichtung (6) angeordnet ist, wobei im oberen Bereich der Laugenbehälteröffnung (7) ein zur Trommel (3) gerichteter Wäscheabweiser (8) vorgesehen ist. Dabei ist erfindungsgemäß der Wäscheabweiser (8) in seiner zum Trommelöffnungsrand (9) übergreifenden und zur spaltbildenden Lage zum Trommelöffnungsrand (9) variierbar angeordnet, und wobei das variierbare Spaltmaß (10) in Abhängigkeit von der Trommeldrehzahl steuer- und einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine frontbeschickbare Trommelwaschmaschine mit einer in einem Laugenbehälter drehbar gelagerten Trommel, wobei zwischen dem Laugenbehälter und einer Gehäusewandöffnung an der Frontwand eine Faltenbalgdichtung angeordnet ist, wobei im oberen Bereich der Laugenbehälteröffnung ein zur Trommel gerichteter Wäscheabweiser vorgesehen ist.
  • Bei Frontladerwaschmaschinen wird die Türöffnung relativ groß gestaltet, um hier für den Benutzer die Be- und Entladung der Trommel zu erleichtern. Dies bedingt unter anderem eine große Öffnung in der Frontseite der Trommel. Da aufgrund normierter Gehäusebreiten der Trommeldurchmesser festgelegt ist, wird durch die vergrößerte Öffnung zwangsläufig die Breite der stirnseitigen Trommelwand bzw. des als Trommelkappe fungierenden Kreisrings geringer. Als Folge dieser Verringerung wird während der Drehung der Trommel die Wäsche leichter über den Rand der Trommelkappe gedrückt und dann zwischen dem Schauglas und der Faltenbalgdichtung eingeklemmt. Es ist deshalb beispielsweise aus der WO 02/12612 A1 bekannt, im Bereich der Faltenbalgdichtung, und hier insbesondere im Bereich der 12-Uhr-Stellung, einen Wäscheabweiser vorzusehen. Der Wäscheabweiser ist zur Trommel hin weisend an dem Türdichtring angeformt und dafür vorgesehen, dass die Wäsche wieder zurück in die rotierende Trommel geführt wird. Bei Waschautomaten mit großem Trommelvolumen besteht aufgrund des hohen Wäschegewichtes die Notwendigkeit, den Wäscheabweiser zu verstärken. Bekannt ist auch ein Wäscheabweiser, beispielsweise aus der DE 10 2004 043 671 A1 , der mit einem Kanalsystem ausgestattet ist, das in diesen Bereich des Wäscheabweisers Flüssigkeit zuführt, um auf diese Weise das Risiko auftretender Wäschebeschädigungen zu reduzieren.
  • Bei all diesen Ausführungsformen wird es jedoch als nachteilig angesehen, dass bei den bekannten Wäscheabweisern ein Mindestabstand zur Trommel einzuhalten ist, damit es zu keiner Berührung durch die Trommel bzw. durch eine Trommelauslenkung kommt. Hierdurch ist die Funktion des Wäscheabweisers stark eingeschränkt. Der Wäscheabweiser könnte zudem eine bessere Funktion aufweisen, wenn dieser größer ausgeführt werden könnte. Dies ist aber nicht möglich, da der Wäscheabweiser beim Beladen ein Hindernis darstellt und somit störend wirkt. Zudem reibt die trockene Wäsche in der Durchfeuchtungsphase am Wäscheabweiser, wenn sich dieser über einen großen Umfangsabschnitt der Trommelöffnung erstreckt oder zu weit in die Öffnung hineinragt.
  • Auch ergibt sich das Problem, dass bei den bekannten Wäscheabweisern infolge des Mindestabstandes in radialer Richtung zur Trommelrandöffnung der Wäscheabweiser dazu neigt, dass Wäschezipfel, die in den Spalt zur Trommelrandöffnung gelangen, nicht mehr herausgezogen werden. Sie werden mit dem Trommelrand mitgerissen und verbleiben im Spalt zwischen Trommelrand und Faltenbalgdichtung.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine frontbeschickbare Trommelwaschmaschine der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die in den Spalt zwischen Trommelrandöffnung und Faltenbalgdichtung gelangten Wäschezipfel zuverlässig wieder herausgezogen werden.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer frontbeschickbaren Trommelwaschmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden abhängigen Ansprüchen.
  • Die mit der Erfindung erreichten Vorteile ergeben sich dadurch, dass die Wäsche geschont wird, und dies insbesondere bei Maschinen mit sehr großen Einfüllöffnungen, wobei abhängig des jeweiligen Betriebszustandes der Maschine die Spalteinstellung berücksichtigt wird. So kann bei kleineren Trommeldrehzahlen, z. B. kleiner als 400 Umdrehungen pro Minute, bei denen die Trommelauslenkung gering ist, der Wäscheabweiser schon sehr nahe an dem Trommelöffnungsrand geführt werden, ohne dass eine Berührung mit der Trommel gegeben ist. Durch den kleinen Spalt wird sichergestellt, dass sich keine Wäsche zwischen Wäscheabweiser und Trommelöffnungsrand hineinzieht und einklemmt. Bei einem Drehzahlbereich von unter 80 Umdrehungen pro Minute findet noch die Wäscheverteilung innerhalb der Trommel statt, wobei die Wäsche am Trommelmantel anliegt, wenn die Drehzahl weiter ansteigt. Wenn die Wäsche am Trommelmantel anliegt und sich keine Wäschestücke im Bereich der Trommelöffnung bzw. des Trommelöffnungsrandes befinden, wird der Wäscheabweiser nicht mehr benötigt.
  • Hierzu ist der Wäscheabweiser in seiner zur Trommelrandöffnung übergreifenden und zur Trommelrandöffnung spaltbildenden Lage variierbar angeordnet, wobei das variierbare Spaltmaß in Abhängigkeit von der Trommeldrehzahl steuer- und einstellbar ist. Der Wäscheabweiser wirkt dabei mit einer an der Laugenbehälterkappe angeordneten Verstelleinrichtung zusammen, die zum Trommelöffnungsrand radial wirkt. Die Verstelleinrichtung als solches umfasst hierbei einen Stößel, dessen unteres Ende in einen elastisch ausgebildeten Bereich des Wäscheabweisers eingefasst ist, und wobei dessen oberes Ende mit einer Antriebseinheit zusammenwirkt. Die Antriebseinheit steht hierbei in Wirkverbindung mit einer Steuereinheit der Waschmaschine. Um insbesondere den Bereich des Wäscheabweisers hier beweglich bzw. elastisch vorzuhalten, weist dieser eine im angeformten Wäscheabweiserbereich ausgebildete Hohlkammer auf. Zur elastischen Ausbildung ist die innere Wandung der Hohlkammer biegsam bzw. dehnbar ausgeführt, so dass der Wäscheabweiser in seiner Formgebung ein- und ausgefahren werden kann. Oberhalb der Hohlkammer im Bereich des Faltenbalgringes ist ein Führungskanal zur Aufnahme des Stößels angeordnet. Der Stößel führt in Verstellung des Wäscheabweisers entweder eine Hub-, eine Schwenk- oder eine Schiebebewegung aus, um auf diese Weise das Spaltmaß zum Trommelöffnungsrand zu beeinflussen. Als Antriebseinheit zur Verstellung des Stößels können hier elektromotorische Antriebe vorgesehen werden, oder aber elektromagnetische Antriebe, aber denkbar ist auch beispielsweise ein Memory-Metall, welches die Verschiebung des Stößels bzw. die Bewegung des Wäscheabweisers vornimmt.
  • In einer anderen Ausführung besteht die Antriebseinheit zur Verstellung des Stößels aus einem hydraulischen oder pneumatischen Antrieb. Hierbei wird der Wasserdruck in Verbindung mit einer Rückstellfeder genutzt, um die Verstellung des Stößels vorzunehmen. Eine pneumatische Betätigung ist dann vorteilhaft, wenn ein Druckluftsystem im Gerät bereits für andere Aufgaben vorhanden ist, beispielsweise bei gewerblichen Waschmaschinen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der nachstehenden 1 bis 5 näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine geschnittene Seitenansicht einer frontbeschickbaren Trommelwaschmaschine;
  • 2 eine geschnittene Seitenansicht des Wäscheabweisers im Detail in der unteren Stellung;
  • 3 eine weitere geschnittene Darstellung ebenfalls im Detail gemäß der 2 des Wäscheabweisers in der oberen Stellung;
  • 4 eine weitere Ausführungsform des Wäscheabweisers in einer ersten und zweiten Stellung und
  • 5 eine weitere Darstellung des Wäscheabweisers in einer anderen Ausführungsform.
  • Die 1 zeigt in der geschnittenen Seitenansicht eine frontbeschickbare Trommelwaschmaschine 1 mit einer in einem Laugenbehälter 2 drehbar gelagerten Trommel 3, wobei zwischen dem Laugenbehälter 2 und einer Gehäuseöffnung 4 an der Frontwand 5 eine Faltenbalgdichtung 6 angeordnet ist. Dabei ist im oberen Bereich der Laugenbehälteröffnung 7 ein zur Trommel 3 bzw. zum Inneren der Trommel 3 gerichteter Wäscheabweiser 8 vorgesehen.
  • Wie in der Zusammenschau der 2 und 3 erkennbar wird, ist der Wäscheabweiser 8 in seiner zum Trommelöffnungsrand 9 übergreifenden und zum Trommelöffnungsrand 9 spaltbildenden Lage variierbar angeordnet. Dabei ist das variierbare Spaltmaß 10 in Abhängigkeit von der Trommeldrehzahl steuer- und einstellbar. Der Wäscheabweiser 8 wirkt dabei mit einer an der Laugenbehälterkappe 11 angeordneten Verstelleinrichtung 12 zusammen, die zum Trommelöffnungsrand 9 radial wirkt. Die Verstelleinrichtung 12 umfasst dabei einen Stößel 13, dessen unteres Ende 14 in einen elastisch ausgebildeten Bereich 15 des Wäscheabweisers 8 eingefasst ist. Das obere Ende 16 des Stößels 13 wirkt dabei mit einer Antriebseinheit 17 zusammen. Die Antriebseinheit 17 wiederum steht dabei in Wirkverbindung mit einer Steuereinheit 18 der Waschmaschine 1, wie sie in der 1 angedeutet ist.
  • Der elastisch ausgebildete Bereich 15 umfasst eine im geformten Wäscheabweiser 8 ausgebildete Hohlkammer 19. Diese Hohlkammer 19 trägt insbesondere dazu bei, dass eine Wandstärkenreduzierung erfolgt, so dass dieser Bereich besonders elastisch und auch dicht ausgebildet ist. Oberhalb der Hohlkammer 19 ist im Bereich des Faltenbalgdichtringes 6 ein Führungskanal 20 zur Aufnahme des Stößels 13 angeordnet. Der Stößel 13 führt, wie in der 2 dargestellt, eine Hubbewegung aus, um auf diese Weise das Spaltmaß 10 zu beeinflussen.
  • Gemäß der 4, rein schematisch dargestellt, leitet der Stößel beispielsweise eine Schwenkbewegung ein, um auf diese Weise das Spaltmaß 10 zu beeinflussen. Denkbar ist aber auch eine Art Schiebebewegung, wie sie in der 5 dargestellt ist. Hierbei wird der Wäscheabweiser 8 axial bezogen auf die Ausrichtung der Trommel verschoben. Mit dem Bezugszeichen 8a ist jeweils die vom Trommelöffnungsrand 9 entfernte Position des Wäscheabweisers 8 verdeutlicht.
  • Die Antriebseinheit 17 (2, 3) als solches zur Verstellung des Stößels 13 kann hierbei aus einem elektrischen Motor oder einem elektromagnetischen Antrieb, wie beispielsweise einem Hubmagneten, bestehen. Denkbar ist aber auch beispielsweise die Antriebseinheit 17 aus einem Memory-Metall zu bilden.

Claims (10)

  1. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine (1) mit einer in einem Laugenbehälter (2) drehbar gelagerten Trommel (3), wobei zwischen dem Laugenbehälter (2) und einer Gehäusewandöffnung (4) an der Frontwand (5) eine Faltenbalgdichtung (6) angeordnet ist, wobei im oberen Bereich der Laugenbehälteröffnung (7) ein zur Trommel (3) gerichteter Wäscheabweiser (8) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Wäscheabweiser (8) in seiner zum Trommelöffnungsrand (9) übergreifenden und zur spaltbildenden Lage zum Trommelöffnungsrand (9) variierbar angeordnet ist, und wobei das variierbare Spaltmaß (10) in Abhängigkeit von der Trommeldrehzahl steuer- und einstellbar ist.
  2. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wäscheabweiser (8) mit einer am Laugenbehälter (2) angeordneten Verstelleinrichtung (12) zusammenwirkt, die zum Trommelöffnungsrand (9) wirkt.
  3. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (12) an der Laugenbehälterkappe (11) angebracht ist.
  4. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (12) einen Stößel (13) umfasst, dessen unteres Ende (14) in einen elastisch ausgebildeten Bereich (15) des Wäscheabweisers (8) eingefasst ist, und wobei dessen oberes Ende (16) mit einer Antriebseinheit (17) zusammenwirkt.
  5. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (17) in Wirkverbindung mit einer Steuereinheit (18) der Waschmaschine (1) steht.
  6. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der elastisch ausgebildete Bereich (15) eine im angeformten Wäscheabweiser (8) ausgebildete Hohlkammer (19) umfasst.
  7. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb der Hohlkammer (19) im Bereich des Faltenbalgdichtringes (6) ein Führungskanal (20) zur Aufnahme des Stößels (13) angeordnet ist.
  8. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stößel (13) in Verstellung des Wäscheabweisers (8) eine Hub-, eine Schwenk- oder eine Schiebebewegung ausführt.
  9. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (17) zur Verstellung des Stößels (13) aus einem elektrischen Motor, einem elektromagnetischen Antrieb oder einem Memory-Metall besteht.
  10. Frontbeschickbare Trommelwaschmaschine nach Anspruch 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (17) zur Verstellung des Stößels (13) aus einem hydraulischen oder pneumatischen Antrieb besteht.
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