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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Oberflächenschicht
eines Substrats, insbesondere einer Elektrode.
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Aus
dem Stand der Technik sind bereits seit langem Teilchenstrahlgeräte,
insbesondere Elektronenstrahlgeräte (beispielsweise Transmissionselektronenmikroskope
oder Rasterelektronenmikroskope), bekannt. Diese Teilchenstrahlgeräte
weisen teilchenoptische Komponenten auf, insbesondere Anordnungen
von Elektroden. Da einzelne Bauteile der Teilchenstrahlgeräte
mit hohen Spannungen betrieben werden, müssen diese Bauteile,
insbesondere die Elektroden, vor Durchschlägen und Kriechentladungen
geschützt werden. Aufgrund einer oft geäußerten
Anforderung, Teilchenstrahlgeräte immer kompakter zu bauen,
ist der Schutz vor Durchschlägen und Kriechentladungen
nicht mehr sehr einfach zu realisieren. Durch den geforderten kompakten
Aufbau wird der Bauraum für Bauteile der Teilchenstrahlgeräte
immer kleiner. Oft ist es dann schwierig, verschiedene auf hohen
Spannungen gelegte Bauteile des Teilchenstrahlgeräts durch
eine ausreichend ausgelegte Kriechstrecke zu isolieren.
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Um
dem vorgenannten Nachteil zu entgehen, ist es möglich, Übergangsoberflächen
zwischen zwei Bauteilen eines Teilchenstrahlgeräts (insbesondere
Elektroden eines Teilchenstrahlgeräts), die sich auf unterschiedlichem
Potential befinden, mit einer Oberflächenschicht auszubilden,
die einen hohen spezifischen Oberflächenwiderstand aufweist
(die Oberflächenschicht wird nachfolgend auch als hochohmige
Schicht bezeichnet). Dabei wird unter dem spezifischen Oberflächenwiderstand
der über eine quadratische Fläche zwischen zwei
Kontaktierungen, die sich über die gesamte Kantenlänge
zweier gegenüberliegender Kanten der quadratischen Fläche
erstrecken, abfallende elektrische Widerstand verstanden (Einheit:
Ohm/quadratisches Flächenelement, wobei hier auch die Schreibweise Ω/☐ verwendet
wird).
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Eine
derartige hochohmige Schicht wird auch bei einigen Anwendungen zusammen
mit einer leitfähigen Schicht verwendet. An Rändern
von leitfähig beschichteten Oberflächenbereichen
treten hohe Feldstärken auf, die durch eine angrenzende
hochohmige Schicht unter ein kritisches Niveau gehalten werden können. Dies
ist bei der Verwendung leitfähiger Beschichtungen in Hochspannungsbereichen
sehr von Vorteil und erlaubt mehr Flexibilität in der Konstruktion
einzelner Bauteile.
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Es
hat sich jedoch gezeigt, daß bei Teilchenstrahlgeräten
elektronische Komponenten (insbesondere ein aus Elektroden zusammengesetztes
elektrostatisches Kondensorsystem) eine hochohmige Schicht aufweisen
müssen, deren spezifischer Oberflächenwiderstand
im wesentlichen im Bereich vom 10 bis 100 GΩ/☐ liegen
sollte. Nur dann ist eine benötigte Spannungsstabilität
der Elektroden gewährleistet. Dieser spezifische Oberflächenwiderstand
reicht aus, um Feldstärken an den Rändern von
leitfähig beschichteten Oberflächenbereichen unter
den für Hochvakuum kritischen Wert zu halten.
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Die
Anmelderin hat selbst Experimente durchgeführt, um eine
hochohmige Schicht auf eine Oberfläche einer aus Keramik
gebildeten Elektrode aufzubringen. Dabei wurde eine Elektrode mit
einer Chromschicht versehen, die durch Sintern aufgebracht wurde.
Allerdings wurde mit diesem Verfahren nur eine Oberflächenschicht
hergestellt, deren spezifischer Oberflächenwiderstand im
Bereich von 500 MΩ/☐ lag, also deutlich unter
dem oben genannten geforderten Wert. Darüber hinaus erfolgte
das Sintern durch einen Heizprozeß von hoher Temperatur.
Dabei zeigte sich, daß die hohe Temperatur Einwirkungen
auf die aus Keramik gebildete Elektrode hatte und diese zumindest
geringfügig verformte. Ferner war es schwer, die Dauer
des Heizprozesses und somit die Zeit des Sinterns exakt einzustellen,
da sich die aus Keramik gebildete Elektrode wegen derer geringen
Wärmeleitfähigkeit inhomogen aufheizte bzw. abkühlte.
Ein weiterer Nachteil, der sich bei den Experimenten herausstellte,
war, daß technische Glaskeramiken sich für ein
Herstellungsverfahren durch Sintern nicht eignen, da diese technischen
Glaskeramiken in der Regel nur sehr kurzfristig einer Temperatur
von über 1000°C ausgesetzt sein dürfen,
ohne Schaden zu nehmen. Die Temperaturen beim Sintern erreichen
oder übersteigen diese vorgenannte Temperatur in einem
relativ langen Zeitraum durchaus.
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Der
Anmelderin ist auch die Elcon Inc. in San Jose (Kalifornien, USA)
bekannt. Dieses Unternehmen bietet aus Keramik gebildete Elektroden
mit Beschichtungen an, die hochohmig ausgelegt sind und im Vakuum eingesetzt
werden können. Die hochohmigen Schichten werden dadurch
erzeugt, daß eine Metallschicht aus einem Gemisch aus Titan
und Chrom auf die Elektrode aufgesprüht und anschließend
in einer Wasserstoffatmosphäre gesintert wird. Der spezifische
Oberflächenwiderstand der hochohmigen Schicht wird dabei
durch das Mischungsverhältnis von Titan und Chrom eingestellt.
Von Nachteil ist jedoch, daß das Verfahren der Elcon Inc.
einen speziellen Sinterofen erfordert. Auch muß das Gemisch
aus Titan und Chrom erst mit einem Lösungsmittel gelöst
und mit einem Airbrush-Verfahren auf die Elektrode aufgebracht werden.
Dieses bekannte Verfahren ist aufgrund dieses Verfahrensablaufs
doch einigermaßen umständlich.
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Aus
dem Stand der Technik ist ferner ein schichtförmiger Heizwiderstand
bekannt, der sich aus Wolframoxid, vorzugsweise Wolframdioxid zusammensetzt.
Die Schicht kann durch ein Sputter-Verfahren (Sputterdeposition) erzeugt
werden, wobei Wolframoxid als Target verwendet wird. Das Sputter-Verfahren
verwendet ferner eine Mischung aus einer Argon- und Sauerstoffatmosphäre.
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Ferner
ist aus dem Stand der Technik ein weiteres Sputter-Verfahren (Sputterdeposition)
bekannt, bei dem ein dünner Film, der einen gewissen spezifischen
Oberflächenwiderstand aufweist, auf ein Keramikpolymersubstrat
aufgebracht wird. Bei diesem bekannten Verfahren wird ein Argon-
und Stickstoffgemisch in eine Kammer eingeführt. Geladene
Argonatome werden angezogen und zu einem Target hin beschleunigt.
Die Argonatome kollidieren mit dem Target und lösen Moleküle
aus dem Target aus. Die Moleküle des Targets setzen sich
auf einem Substrat ab und bilden dort den dünnen Film,
der einen Widerstand aufweist.
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Hinsichtlich
des vorgenannten Standes der Technik wird auf die
JP 57020371 A sowie die
EP 0 982 741 A2 verwiesen.
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Allerdings
entnimmt man dem bekannten Stand der Technik nicht, wie der spezifische
Oberflächenwiderstand einer Oberflächenschicht
sich gut einstellen läßt, insbesondere auf einen
Wert in dem obengenannten geforderten Bereich für Elektroden
von Teilchenstrahlgeräten.
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Die
Anmelderin hat auch Experimente an dünnen Schichten im
nm-Bereich durchgeführt, welche aus Chrom und Gold gebildet
waren. Diese Experimente erbrachten aber hinsichtlich des zu erzielenden
spezifischen Oberflächenwiderstandes, der Stabilität
und der Reproduzierbarkeit keine befriedigende Resultate.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Herstellen
einer Oberflächenschicht eines Substrats anzugeben, das
einfach durchzuführen ist und bei dem der spezifische Oberflächenwiderstand
einer zu erzeugenden Oberflächenschicht einstellbar ist.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe mit einem Verfahren gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der nachfolgenden
Beschreibung und/oder den beigefügten Zeichnungen.
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Erfindungsgemäß ist
ein Verfahren zum Herstellen einer Oberflächenschicht eines
Substrats vorgesehen, bei dem die Oberflächenschicht auf
das Substrat in einer Atmosphäre aus Argon und Sauerstoff
durch eine Sputterdeposition aufgebracht wird. Dabei wird der Sauerstoff
mit einem regelbaren Sauerstoffpartialdruck zur Verfügung
gestellt. Durch Regeln des Sauerstoffpartialdrucks wird ein gewünschter
und erforderlicher spezifischer Oberflächenwiderstand der
Oberflächenschicht eingestellt.
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Versuche
haben ergeben, daß eine Sputterdeposition, bei der ein
Sauerstoffpartialdruck genau regelbar ist (also im wesentlichen
auf einen gewissen Wert einstellbar ist), dazu verwendet werden
kann, eine hochohmige Schicht (Oberflächenschicht) mit
einem spezifischen Oberflächenwiderstand in Größenordnungen
von mehreren GΩ/☐ zu erzeugen. Insbesondere hat
sich gezeigt, daß der spezifische Oberflächenwiderstand
der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Oberflächenschicht derart einstellbar ist, daß er
im Bereich von 10 bis 100 GΩ/☐ liegt. Dabei stellt
die Erfindung eine ausreichend große Variationsbandbreite
für den Sauerstoffpartialdruck derart zur Verfügung,
daß eine entsprechend große Variationsbandbreite
des spezifischen Oberflächenwiderstands erzielt wird. Die
Erfindung ermöglicht im Grunde somit die Erzielung jedes technisch
sinnvollen spezifischen Oberflächenwiderstands. Somit ist
es mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich,
eine Oberflächenschicht herzustellen, die einen spezifischen Oberflächenwiderstand
in einer gewünschten Größenordnung aufweist,
insbesondere der weiter oben für Elektroden genannten Größenordnung.
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Die
durch das erfindungsgemäße Verfahren herstellbare
Oberflächenschicht ist für die Verwendung im Vakuum
(insbesondere Hochvakuum) gut geeignet. Es hat sich auch gezeigt,
daß die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Oberflächenschicht bis zu einer Temperatur
von 150°C im Vakuum stabil ist und ihre Eigenschaften beibehält.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist, daß die bei der Sputterdeposition auftretenden Temperaturen
derartig niedrig sind, daß die Eigenschaften des Substrates,
auf welchem die Oberflächenschicht aufgebracht wird, nicht
verändert werden. Demnach können sich insbesondere
aus Keramik gebildete Elektroden aufgrund zu hoher Temperaturen
nicht verformen, wie dies beispielsweise aus dem Stand der Technik
mittels der Sinter-Verfahren bekannt ist. Ein weiterer Vorteil des
erfindungsgemäßen Verfahrens ist, daß aufgrund
der auftretenden relativ niedrigen Temperaturen während
der Durchführung des Verfahrens auch technische Glaskeramiken
als Elektrodenmaterial verwendet werden können. Zu den
technischen Glaskeramiken gehört insbesondere der unter
der Bezeichnung „Macor" bekannte Werkstoff.
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Ferner
gewährleistet das erfindungsgemäße Verfahren,
daß die erzeugte Oberflächenschicht „kratzfest"
und zudem transparent ist. Bei geringem Sauerstoffpartialdruck nimmt
die Transparenz der erzeugten Oberflächenschicht ab, bis
sie bei sehr niedrigem Sauerstoffpartialdruck einer Metalloberfläche
gleicht. Auch wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
das auf die Oberfläche des Substrats aufzubringende Material nicht
flüssig aufgebracht, so daß Inhomogenitäten
in der Dicke der zu erzeugenden Oberflächenschicht vermieden
werden.
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Bei
einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird der Sauerstoff
kontinuierlich zugeführt (beispielsweise wird er in eine
Sputterkammer kontinuierlich eingelassen). Ferner ist es bei einem
besonderen Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen,
daß eine Sauerstoffversorgung eingesetzt wird, die eine
Regelung des Sauerstoffpartialdrucks über einen Bereich
von 2·10–4 torr bis 8,5·10–4 torr ermöglicht. Vorzugsweise
wird eine Regelung des Sauerstoffpartialdrucks über einen
Bereich von 1,5·10–4 torr
bis 9,5·10–4 torr, noch
bevorzugter über einen Bereich von 1·10–4 torr bis 1·10–3 und noch weiter bevorzugter über
einen Bereich von 0,5·10–4 torr
bis 1,5·10–3 torr, ermöglicht.
Die Erfindung ist somit nicht auf einzelne besondere Werte des Sauerstoffpartialdrucks
eingeschränkt. Vielmehr stellt die Erfindung – wie
bereits oben genannt – eine ausreichend große
Variationsbandbreite für den Sauerstoffpartialdruck derart
zur Verfügung, daß eine entsprechend große Variationsbandbreite
des spezifischen Oberflächenwiderstands erzielt wird. Die
Erfindung ist aber auf die vorgenannten Bereiche nicht eingeschränkt.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß – falls der Sauerstoffpartialdruck
einen Wert in einem der oben genannten Bereiche einnimmt – dies
besonders gut geeignet ist, um eine Oberflächenschicht
in Form einer hochohmigen Schicht herzustellen, deren spezifischer
Oberflächenwiderstand in einem gewünschten Bereich
liegt. Bei Versuchen wurden Oberflächenschichten mit spezifischen
Oberflächenwiderständen im Bereich zwischen 0,1
GΩ/☐ bis 2 TΩ/☐ hergestellt.
Bevorzugt wurden Oberflächenschichten mit spezifischen
Oberflächenwiderständen im Bereich zwischen 10
GΩ/☐ bis 500 GΩ/☐ hergestellt.
Ganz bevorzugt wurden Oberflächenschichten mit spezfischen
Oberflächenwiderständen im Bereich zwischen 20 GΩ/☐ und
400 GΩ/☐ hergestellt.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, daß der Gesamtdruck, welcher
sich aus dem Sauerstoffpartialdruck und aus dem Partialdruck des
Argon (Argonpartialdruck) zusammensetzt, vorzugsweise im Bereich
von 5·10–3 mbar (3,75·10–3 torr) liegt oder genau diesem Wert
entspricht. Dabei wird zunächst der Sauerstoffpartial druck
eingestellt und erst anschließend der Argonpartialdruck
derart eingestellt, daß der gewünschte Gesamtdruck
erzielt wird. Es wird darauf hingewiesen, daß die Erfindung
auf den vorgenannten Wert des Gesamtdrucks nicht eingeschränkt
ist. Vielmehr ist jeder Wert des Gesamtdrucks verwendbar, der zur
Durchführung der Erfindung geeignet ist.
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Vorzugsweise
ist es vorgesehen, daß die Sputterdeposition auf ein Substrat
mittels eines Targets aus Wolfram und Titan durchgeführt
wird. Dabei ist es vorzugsweise vorgesehen, daß das Target
im wesentlichen aus 90% Wolfram und 10% Titan zusammengesetzt ist.
Dabei umfaßt die Definition „im wesentlichen"
sowohl den genau angegebenen Wert als auch hiervon geringfügige
Abweichungen (dies gilt ebenso bereits für die weiter oben
vorgenommenen Defintionen). Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, daß die Erfindung nicht auf die vorgenannten
Verhältnisgrößen eingeschränkt
ist. Vielmehr kann für die Erfindung jedes Verhältnis
von Wolfram und Titan im Target verwendet werden, das für
die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignet ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird der Abstand
des Targets von dem Substrat während der Sputterdeposition
im wesentlichen auf 6 cm eingestellt. Auch hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, daß das Target einen Durchmesser im wesentlichen
von 14 cm bis 20 cm, vorzugsweise von 15 cm bis 18 cm und noch bevorzugter
von 15 cm bis 16 cm aufweist. Beispielsweise ist ein Durchmesser
von 15,24 cm vorgesehen. Hinsichtlich der Definitionen von „im
wesentlichen" wird auf weiter oben verwiesen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es ferner
vorgesehen, die Sputterdeposition für einen Zeitraum im
Stundenbereich durchzuführen. Dies hat sich als besonders
geeignet herausgestellt, um Oberflächenschichten mit hohen
Widerstandswerten herzustellen. Bevorzugt ist ein Zeitraum zur Sputterdeposition
in der Größenordnung von im wesentlichen 2 Stunden,
wobei hinsichtlich der Definition von „im wesentlichen"
auf weiter oben verwiesen wird.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist es vorgesehen, daß die Sputterdeposition
durchgeführt wird, bis eine Dicke der Oberflächenschicht
von bis zu 3 μm erreicht ist. Besonders bevorzugt wird
die Sputterdeposition durchgeführt, bis eine Dicke der
Oberflächenschicht von bis zu 2 μm erreicht ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist es vorgesehen, die
Sputterdeposition solange durchzuführen, bis eine Dicke
der Oberflächenschicht von bis zu 1 μm erreicht
ist. Die vorgenannten Dicken der Oberflächenschichten haben
sich als besonders vorteilhaft erwiesen.
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Bevorzugt
wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bei der
Sputterdeposition die Oberflächenschicht auf einer ebenen
Fläche des Substrats aufgebracht. Die Aufbringung der Oberflächenschicht
auf einer möglichst glatten Substratoberfläche
ist von Vorteil. Hierdurch kann eine hohe Reproduzierbarkeit bei
der Herstellung der Oberflächenschicht erzielt werden,
was mit sehr unebenen Flächen, insbesondere sehr rauhen Flächen,
nicht gut möglich ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird die Sputterdeposition mittels einer Hochfrequenzquelle
durchgeführt, die bei 2 kV Betriebsspannung betrieben wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren wird insbesondere bei
der Herstellung einer Oberflächenschicht einer Elektrode,
insbesondere einer aus Keramik gebildeten Elektrode, verwendet.
Die Erfindung ist auf die vorgenannte Verwendung aber nicht begrenzt.
Vielmehr sind mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
jegliche mit einer Sputterdeposition beschichtbare Substrate mit
einer Oberflächenschicht versehbar, die einen bestimmten
spezifischen Oberflächenwiderstand aufweisen soll.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
mittels Figuren näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Sputterdeposition;
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2 ein
Ablaufdiagramm eines Ausführungsbeispiels des Verfahrens
zur Herstellung einer Oberflächenschicht; und
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3 eine
schematische Darstellung des Verlaufs eines spezifischen Oberflächenwiderstands
einer Oberflächenschicht in Abhängigkeit des Sauerstoffpartialdrucks.
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1 zeigt
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur Sputterdeposition.
Die Vorrichtung weist eine Sputterkammer 1 auf, die unter
Vakuum gehalten wird. Zur Erzeugung des Vakuums ist die Sputterkammer 1 mit
einer Pumpe 5 verbunden. In der Sputterkammer 1 ist
ein Target 2 angeordnet, welches aus Wolfram und Titan
zusammengesetzt ist. Dabei weist das Target 2 im wesentlichen 90%
Wolfram und 10% Titan auf. Ferner weist das Target 2 einen
Durchmesser von ungefähr 6 Zoll (also ungefähr
15,24 cm) auf, wobei durchaus auch ein anderer Durchmesser wählbar
ist, vorzugsweise im Bereich von 14 cm bis 20 cm und noch bevorzugter
im Bereich von 15 cm bis 18 cm.
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Das
Target 2 ist mit einer Hochfrequenzspannungsquelle 3 verbunden,
die eine Betriebsspannung von 2 kV zur Verfügung stellt.
Die Vorrichtung zur Sputterdeposition ist somit als Hochfrequenzvorrichtung
ausgebildet. In einem Abstand d von ca. 6 cm zum Target 2 ist
in der Sputterkammer 1 ein Substrat 4 in Form
einer aus Keramik gebildeten Elektrode angeordnet. Das Substrat 4 soll
eine Oberflächenschicht 7 erhalten, die einen
bestimmten spezifischen Oberflächenwiderstand aufweist,
vorzugsweise einen spezifischen Oberflächenwiderstand im
Bereich von einigen GΩ/☐.
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Die
Sputterkammer 1 ist mit einem Gaseinlaß 6 versehen,
durch den zum einen Argon als Sputtergas und zum anderen Sauerstoff
als Reaktionsgas eingelassen wird. Der Partialdruck des Sauerstoffs
ist regelbar. Dabei wird immer ein derart hoher Partialdruck des
Sauerstoffs gewählt, daß ein bestimmter spezifischer
Oberflächenwiderstand der Oberflächenschicht 7 erzielbar
ist. Der Gesamtdruck in der Sputterkammer 1, welcher sich
aus dem Sauerstoffpartialdruck und aus dem Argonpartialdruck zusammensetzt,
beträgt bei diesem Ausführungsbeispiel 5·10–3 mbar (3,75·10–3 torr). Wie nachher noch erläutert
wird, wird zunächst der Sauerstoffpartialdruck eingestellt
und erst anschließend der Argonpartialdruck derart eingestellt,
daß der gewünschte Gesamtdruck erzielt wird.
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Im
Grunde erfolgt die Sputterdeposition wie folgt. Durch den Gaseinlaß 6 wird
Argon und Sauerstoff in die Sputterkammer 1 eingeführt,
wobei der Sauerstoff mit einem vorgebbaren und regelbaren Partialdruck
kontinuierlich in die Sputterkammer 1 eingeführt
wird. Argonatome werden dann zu dem Target 2 beschleunigt. Die
Argonatome kollidieren mit dem Target 2 und lösen
Moleküle aus dem Target 2 aus. Die Moleküle
des Targets 2 setzen sich auf dem Substrat 4 ab
und bilden dort einen dünnen Film, der dann einen gewünschten
spezifischen Oberflächenwiderstand aufweist. Anhand von 2 wird
das erfindungsgemäße Verfahren nun nachfolgend
näher beschrieben.
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Zunächst
wird in einem ersten Schritt S1 das Substrat 4 (nämlich
die aus Keramik gebildete Elektrode) für die Sputterdeposition
vorbereitet. Insbeson dere wird das Substrat 4 poliert,
um eine möglichst glatte Oberfläche zu erhalten.
Auf diese Weise ist die gute Reproduzierbarkeit des erfindungsgemäßen
Herstellungsverfahrens gewährleistet. Dies bedeutet, daß ein
gewünschter spezifischer Oberflächenwiderstand
einer Oberflächenschicht 7 mittels entsprechend
vorbereiteter Oberfläche des Substrats 4 stets
erzielbar ist.
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In
einem weiteren Schritt S2 wird dann zunächst das Target 2 von
Oxidation gereinigt. Dies ist aus dem Stand der Technik seit langem
bekannt und wird daher nicht näher erläutert.
Nachfolgend wird in einem dritten Schritt S3 das Substrat 4 in
die Sputterkammer 1 eingebracht und die Sputterkammer 1 anschließend
evakuiert.
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In
einem nachfolgenden Schritt 54 wird sodann der Sauerstoffpartialdruck
derart eingestellt, daß ein gewünschter spezifischer
Oberflächenwiderstand der Oberflächenschicht 7 erzielt
wird. Die Einstellung erfolgt mittels einer Penningröhre
(nicht dargestellt). Anschließend wird der Argonpartialdruck
derart eingestellt, daß der Gesamtdruck 5·10–3 mbar (3,75·10–3 torr) beträgt. Die Messung
des Gesamtdrucks erfolgt mittels eines Thermovac. Der Sauerstoff
und das Argon werden kontinuierlich in die Sputterkammer 1 eingelassen.
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Im
Anschluß daran wird die Sputterdeposition gestartet (Schritt
S5). Argonatome werden zu dem Target 2 beschleunigt und
kollidieren mit dem Target 2, worauf Moleküle
des Targets 2 freigesetzt werden. Diese Moleküle
des Targets 2 werden in der Sputterkammer 1 gestreut
und setzen sich auf dem Substrat 4 als dünne Oberflächenschicht 7 ab,
die dann einen gewünschten spezifischen Oberflächenwiderstand
aufweist.
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Die
Sputterdeposition wird nach einer vorgegebenen Zeit beendet (Schritt
S6), wobei bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel
die Sputterdepo sition in der Größenordnung von
im wesentlichen 2 Stunden durchgeführt wird.
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Die
auf diese Weise hergestellte Oberflächenschicht
7 auf
dem Substrat
4 (also der aus Keramik gebildeten Elektrode)
weist eine Dicke von im wesentlichen 1 μm bis 3 μm
auf. Die Abhängigkeit des spezifischen Oberflächenwiderstandes
einer nach dem oben beschriebenen Verfahren erzeugten Oberflächenschicht
7 vom
Sauerstoffpartialdruck geht aus
3 hervor.
Aufgetragen ist dort der spezifische Oberflächenwiderstand (R
in GΩ/☐) gegen den Sauerstoffpartialdruck (in
torr). Die grafische Darstellung aus
3 beruht
auf der folgenden Tabelle:
| Sauerstoffpartialdruck
[torr] | Spezifischer
Oberflächenwiderstand untere Grenze [GΩ/☐] | Spezifischer
Oberflächenwiderstand obere Grenze [GΩ/☐] |
| 2,50·10–4 | 1,00·10–1 | 8,00·10–1 |
| 3,00·10–4 | 1,00·10 | 2,00·10 |
| 3,50·10–4 | 2,00·10 | 8,00·10 |
| 5,00·10–4 | 1,50·102 | 2,50·102 |
| 8,00·10–4 | 4,00·102 | 5,00·102 |
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Dabei
sind in der Tabelle und in der Grafik gemäß 3 sowohl
eine untere Grenze als auch eine obere Grenze für den spezifischen
Oberflächenwiderstand der Oberflächenschicht 7 angegeben.
Dies rührt daher, daß die durchgeführten
Messungen mit der bereits oben genannten Penningröhre durchgeführt
wurden, durch welche ein gewisser Messfehler auftrat. Die Messwerte
in der oben genannten Tabelle wurden dadurch gewonnen, daß nacheinander
unterschiedliche Substrate bei unterschiedlichen Sauerstoffpartialdrücken,
aber ansonsten konstanten Bedingungen, beschichtet wurden. Insbesondere
betrug die Dauer der Sputterdeposition – wie oben bereits
genannt – jeweils im wesentlichen 2 Stunden. Dies ist eine
durchaus handhabbare Sputterdauer.
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Aufgrund
des regelbaren Sauerstoffpartialdrucks ist es möglich,
eine hochohmige Schicht mit einem spezifischen Oberflächenwiderstand
in Größenordnungen von mehreren GΩ/☐ zu
erzeugen. Insbesondere lassen sich hochohmige Schichten mit einem
spezifischen Oberflächenwiderstand im Bereich von 10 bis
100 GΩ/☐ erzeugen, welche zur Isolation von Elektroden
in Teilchenstrahlgeräten besonders gut geeignet sind.
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Besonders
ist hervorzuheben, daß unterschiedliche Sauerstoffpartialdrücke
zu unterschiedlichen spezifischen Oberflächenwiderständen
führen. Dabei stellt die Erfindung eine ausreichend große
Variationsbandbreite für den Sauerstoffpartialdruck derart
zur Verfügung, daß eine entsprechend große
Variationsbandbreite des spezifischen Oberflächenwiderstands
erzielt wird. Es sind spezifische Oberflächenwiderstände
im Bereich mehrerer Zehnerpotenzen erzielbar. Die Erfindung ermöglicht
im Grunde somit die Erzielung jedes technisch sinnvollen spezifischen
Oberflächenwiderstands.
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Die
durch das erfindungsgemäße Verfahren herstellbare
Oberflächenschicht 7 ist für die Verwendung im
Vakuum (insbesondere Hochvakuum) gut geeignet. Die hergestellte
Oberflächenschicht 7 ist auch bis zu einer Temperatur
von 150°C im Vakuum stabil und behält ihre Eigenschaften
auch bei.
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Die
bei dem beschriebenen Verfahren auftretenden Temperaturen sind derart
niedrig, daß zum einen die Eigenschaften des Substrates 4 (insbesondere
dessen Form) nicht verändert werden. Zum anderen kann das
Substrat 4 nun ohne weiteres aus technischer Glaskeramik
(beispielsweise der unter der Marke „Marcor" erhältliche
Werkstoff) gebildet werden, ohne durch zu hohe Temperaturen Schaden
zu nehmen.
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- 1
- Sputterkammer
- 2
- Target
- 3
- Hochfrequenzspannungsquelle
- 4
- Substrat
- 5
- Pumpe
- 6
- Gaseinlaß
- 7
- Oberflächenschicht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 57020371
A [0010]
- - EP 0982741 A2 [0010]