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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten mit einem mobilen, zur drahtlosen Datenkommunikation eingerichteten Endgerät, das eine Positionsortungseinheit hat, mit den Schritten:
- – Ermitteln der Ortsposition des mobilen Endgerätes mit Hilfe der Positionsortungseinheit und
- – Übermitteln einer auf die ermittelte Ortsposition bezogenen Abrechnungsnachricht an eine Abrechnungszentraleinheit zur Abrechnung eines positionsabhängigen Mehrwertdienstes.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein mobiles Endgerät mit einer Sende-/Empfangseinheit zur drahtlosen Datenkommunikation, um Daten an eine Abrechnungszentraleinheit zu übermitteln, einer Positionsortungseinheit zur Ermittlung der aktuellen Ortsposition des mobilen Endgerätes und mit einer Ein- und Ausgabeeinheit zum Ein- und Ausgeben von Steuerungsinformationen und Nutzerführungsinformationen.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Abrechnungssystem zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten mit solchen mobilen Endgeräten und einer Abrechnungszentraleinheit.
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Die Ortung mobiler Endgeräte ist hinreichend bekannt. Hierbei kann entweder ein Satellitenortungssystem eingesetzt werden, wie beispielsweise das Global-Positioning-System GPS, das zukünftige europäische Satellitennavigationssystem Galileo oder das GLONASS-System. Auch die Ortung eines Mobiltelefons in einem Mobiltelefonsystem ist hinreichend bekannt, z. B. aus
WO 01/01715 A1 .
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Im Zusammenhang mit der Ortung eines mobilen Endgerätes ist die Durchführung einer Abrechnung beispielsweise von Streckengebühren (Maut) in
WO 01/01715 A1 erwähnt.
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EP 1 200 937 B1 offenbart ein Mautsystem zur zentralen Erhebung von Nutzungsgebühren von Fahrzeugen in einem gebührenpflichtigen Wegstreckensystem. Hierzu sind ein Mobilfunknetz und fahrzeugseitig Einrichtungen zur Kommunikation per Mobilfunk und zur Bestimmung der eigenen geographischen Position des jeweiligen Fahrzeugs vorgesehen. Neben der satellitengestützten Positionsbestimmung mit GPS-Empfängern können auch mobilfunknetzseitige Positionsbestimmungseinrichtungen genutzt werden, die Daten für die Bestimmung der Fahrzeugpositionen ermitteln. Einer Rechnerzentrale erhält von den fahrzeugseitigen Einrichtungen über das Mobilfunknetz Positionsdateninformationen, um die genaue Position des jeweiligen Fahrzeugs zu bestimmen. In der Rechnerzentrale wird dann eine eindeutige Zuordnung der jeweils ermittelten Position des betreffenden Fahrzeuges zu einem Wegstreckenabschnitt eines gebührenpflichtigen Wegstreckennetzes oder einer gebührenfreien Wegstrecke vorgenommen und daraus entsprechend der tatsächlichen Nutzung gebührenpflichtiger Wegstrecken durch das jeweilige Fahrzeug eine Nutzungsgebühr in der fälligen Höhe berechnet und erhoben.
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EP 1 816 845 A1 offenbart ein Verfahren und ein System zur ortsabhängigen Gebührenerhebung von Dienstleistungen. Eine von einem Benutzer mit einem mobilen Terminal, das ein Identifikationsmodul umfasst, beanspruchte Dienstleistung wird durch Ermittlung einer Standortidentifikation und Zuordnung zu einem Gebührentarif abgerechnet. Die Standortinformation wird über eine lokale Kommunikationsverbindung des Identifikationsmoduls zu mindestens einem externen Lokalisationstag ermittelt.
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US 6,446,004 B1 offenbart ein Kommunikationssystem mit Kommunikationsgeräten, deren aktuelle Ortsposition automatisch bestimmbar ist. Bei Annährung an eine vorgegebene Ortsposition wird automatisch eine Transaktion ausgelöst. Das Vorbestimmen der Ortsposition kann durch Auswertung eines vorgegebenen Nutzerprofil einschließlich eines Kalenders erfolgen, wobei Zeit und Ort der Transaktion vom Nutzer im Vorhinein nicht bindend vorgeschrieben werden soll.
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Zur Abwicklung von Online-Zahlungen sind Online-Bezahlsysteme, wie beispielweise PayPal allgemein bekannt und z. B. in Wikipedia: Paypal, Online-Lexikon. Version vom 10. Mai 2007. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Paypal beschrieben.
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Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein abgesichertes Verfahren zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten sowie ein zur Durchführung des Verfahrens geeignetes mobiles Endgerät und Abrechnungssystem zu schaffen, das eine Fremdnutzung oder Fehlnutzung durch unbefugte Dritte verhindert oder zumindest erheblich erschwert und dennoch komfortabel und einfach anwendbar ist.
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Die Aufgabe wird durch das Verfahren der eingangs genannten Art gelöst durch
- – Vorplanen des mit der Nutzung mindestens eines Mehrwertdienstes verbundenen Aufsuchens mindestens einer Ortsposition,
- – Freigeben eines Zahlungsmittels für die Abrechnung des geplanten Mehrwertdienstes durch Übermittlung mindestens eines für einen Abrechnungsdienst mit dem Zahlungsmittel vereinbarten Sicherheitszertifikats, und
- – automatisches Freigeben der Abrechnung des mindestens einen vorgeplanten Mehrwertdienstes über das freigegebene Zahlungsmittel, wenn mit Hilfe der Positionsortungseinheit erkannt wurde, dass sich das mobile Endgerät an einer mit dem positionsabhängigen Mehrwertdienst verbundenen vorgeplanten Ortsposition befindet, und wenn eine Übereinstimmung von Identitätsnummern bei einer Überprüfung, ob die bei der Ermittlung der Ortsposition festgestellte individuelle Identitätsnummer des mobilen Endgerätes mit einer der Abrechnungszentraleinheit bekannten und mit der Freigabe des Zahlungsmittels für die Abrechnung verknüpften Identitätsnummer übereinstimmt, festgestellt wurde.
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Die Abbuchung einer Gebühr für die Nutzung eines Mehrwertdienstes erfolgt somit nicht einfach durch Ortung des mobilen Endgerätes und Abrechnung der mit der ermittelten Ortsposition zusammenhängenden Mehrwertdienstegebühr. Vielmehr erfordert die Abrechnung eines Mehrwertdienstes zunächst eine Vorplanung durch den Nutzer. Diese wird vom Nutzer in der Regel ohnehin durchgeführt, beispielsweise wenn eine Reise zu einem Zielort geplant wird. Die mit der Reiseplanung zusammenhängenden Gebühren, wie beispielsweise Fahrkarten zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z. B. Bahn, Taxis, Flugzeuge, wird nicht wie bislang zum Zeitpunkt der Planung abgerechnet, sondern erst dann, wenn die tatsächliche Nutzung der Verkehrsmittel mit Hilfe der Ermittlung der Ortsposition erkannt wird. In diesem Falle wird die Abrechnung aufgrund der mit Hilfe der Positionsortungseinheit der mobilen Einheit erkannten Ortsposition automatisch freigegeben. Das Zahlungsmittel für die Abrechnung des vorgeplanten Mehrwertdienstes wird hingegen vorher im Zuge der Vorplanung freigegeben.
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Die Freigabe der Abrechnung erfolgt nur bei einer Übereinstimmung der Identitätsnummern. Damit ist die Nutzung des Mehrwertdienstes auch mit der Identitätsnummer des mobilen Endgerätes notwendigerweise verknüpft. Diese Identitätsnummer kann einerseits eine der elektronischen Schaltung des mobilen Endgerätes zugeordnete Identitätsnummer oder einer Nutzerberechtigungskarte zugeordnete Identitätsnummer sein, die in Verbindung mit dem mobilen Endgerät erst eine Inbetriebnahme des mobilen Endgerätes erlaubt.
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Die Identitätsnummer kann auch eine Teilnehmernummer des mobilen Endgerätes sein, wie beispielsweise eine Telefonnummer. Durch die Berücksichtigung dieser Identitätsnummer wird ein weiteres Sicherheitskriterium berücksichtigt, dass die Handhabung des mobilen Endgerätes zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten nicht erschwert.
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Die Abrechnung von Mehrwertdiensten ist damit mehrstufig abgesichert und hängt nicht nur von dem Erreichen einer Ortsposition ab, sondern erfordert zusätzlich eine Übereinstimmung der erreichten Ortsposition mit einer vorgeplanten Ortsposition sowie eine Zahlungsmittelfreigabe mittels des vereinbarten Sicherheitszertifikats.
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Die Sicherheit ist weiter erhöht durch Freigeben eines Zahlungsmittels für die Abrechnung des mindestens einen vorgeplanten Mehrwertdienstes durch Übermittlung mindestens einen für einen Abrechnungsdienst mit dem Zahlungsmittel vereinbarten Sicherheitszertifikats. Die Abrechnung wird somit erst dann freigegeben, wenn vorher ein Zahlungsmittel für die Abrechnung freigegeben worden ist, beispielsweise mit Hilfe einer PIN-Nummer (Persönliche Identifikations-Nummer) einer Scheckkarte.
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Die Vorplanung des Aufsuchens von Ortspositionen kann in an sich bekannter Weise durch Eingeben einer Zielposition und optional von Zwischenpositionen, Festlegen einer Route zur Erreichung der Zielposition und Ausgeben der durch die Nutzung der Route vorhandenen Kosten erfolgen, wobei nach einer Bestätigung der Route das Zahlungsmittel für die Abrechnung der mit der Route verbundenen Kosten freigegeben wird. Eine solche Routenplanung kann mit an sich bekannten Navigationssystemen vorgenommen werden, die in mobilen Endgeräten oder dezentral in einem Computer beispielsweise über Internet verfügbar sind. Bei einer Routenplanung mit Hilfe von Routenplanungssystemen, die lokal oder z. B. über das Internet zur Verfügung gestellt werden, kann zunächst eine komfortable Routenplanung an einem dezentralen Personalcomputer erfolgen. Die geplante Route kann dann auf ein mobiles Endgerät übertragen werden, wie beispielsweise ein Mobiltelefon, ein PDA (Personal Digital Assistent) oder ähnliches.
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Dabei kann eine verkehrsmittelübergreifende Routenplanung durchgeführt werden. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn vordefinierte Folgen von Ortspositionen zur Auswahl durch den Nutzer bereitgestellt werden. Dies kann zum Beispiel eine Auswahl von Stadtbesichtigungsrouten, Veranstaltungsabläufe (Fahrt zu einem Restaurant mit Vorbestellung, anschließender Theaterbesuch und Rückfahrt) o. ä. sein.
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Die Berücksichtung von Zusatzkriterien bei der Auswahl, Buchung und Abrechnung von Mehrwertdiensten sollte zur Erhöhung des Benutzerkomforts möglich sein. Zudem ist es vorteilhaft, wenn Mehrwertdienste bei der Vorplanung automatisch mit einem Reservierungssystem vorbestellt werden können und ggf. eine Rückbestätigung an den Nutzer erfolgt.
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Bei der Routenplanung kann als Startposition für die vorgeplante Route beispielsweise eine vordefinierte Ortsposition, eine aktuelle Ortsposition des mobilen Endgerätes oder eine einzugebende Ortsposition angenommen werden.
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Die Routenplanung kann dezentral im mobilen Endgerät selbst oder zentral mit Hilfe einer zentralen Routeninformationseinheit erfolgen. Bei einer zentralen Routenplanung wird die Routeninformation dann von der mindestens einen zentralen Routeninformationseinheit über drahtlose Datenkommunikation zum mobilen Endgerät übertragen. Die zentrale Routenplanung hat den Vorteil, dass die bei der Routenplanung berücksichtigten Informationen aktuell sind und in der zentralen Routeninformationseinheit eine größere Rechenleistung bereitgestellt werden kann, als in herkömmlichen mobilen Endgeräten.
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Als Routeninformation für die Routenplanung können Tarifdaten über die Nutzung von Verkehrsmitteln, Verkehrswegezustandsinformation, wie insbesondere Stau- und Verspätungsinformation, aktuelle Fahrplaninformationen, kartographische Verkehrswegeinformationen, d. h. insbesondere Verkehrswegekartenmaterial und/oder Informationen über Orte von Interesse auf oder in der Nähe von der Route beinhalten. Orte von Interesse, sogenannte Points-of-Interest POIs können beispielsweise Parkhäuser, Krankenhäuser, Tankstellen, Ärzte, Polizei, Flughäfen, Raststätten, Werkstätten, Kinos, Theater etc. sein.
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Eine weitere Sicherheitsstufe bei der automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten kann dadurch erreicht werden, dass die Benutzung des mobilen Endgerätes selbst vor der Nutzung für das Verfahren zur automatisierten Abrechnung durch Eingeben eines Freigabecodes freigegeben wird. Der Freigabecode wird dabei mit einem für die Freigabe der Nutzung hinterlegten Zugangscode verglichen, wobei die Benutzungsfreigabe nur bei Übereinstimmung des Freigabecodes mit dem Zugangscode erfolgt. Eine derartige Aktivierung eines mobilen Endgerätes ist beispielsweise durch die erforderliche Eingabe einer PIN-Nummer (persönliche Identifikationsnummer) von mobilen Endgeräten, wie beispielsweise Mobiltelefonen, grundsätzlich bekannt.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die aktuelle Ortsposition des mobilen Endgerätes nicht nur ermittelt, sondern zusätzlich die ermittelte Ortsposition auch durch die Positionsortungseinheit verifiziert wird. Hierzu kann beispielsweise im Galileo-System ein spezifischer gesicherter Dienst genutzt werden, der das Ortungsergebnis als zertifiziertes Ergebnis verifiziert. Damit steht das verifizierte Ortungsergebnis als Freigabe- und Sicherheitskriterium für die Daten und Zahlungen zur Verfügung.
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Als Mehrwertdienstgebühren können Nutzungsgebühren für Wegstrecken in Abhängigkeit von Verkehrsmitteln, Nutzungsgebühren von Orten von Interesse, insbesondere von Parkhäusern, Tankstellen, Werkstätten, Kulturveranstaltungen etc. abgerechnet werden. So kann bei einer komplexen Reise unter Nutzung verschiedenster Verkehrsmittel eine zentrale Abrechnung sämtlicher genutzter Verkehrsmittel, wie U-Hahn, S-Bahn, Fernbahnen, Taxis, Flugzeuge, Mietwagen sowie die Benutzung von mautpflichtigen Strecken erfolgen. Vorteilhaft ist es, wenn die Abrechnung gebührenoptimiert erfolgt, wobei unter Berücksichtung einer Sammlung von Mehrwertdienstgebühren und Auswertung verfügbarer Gebührenmodelle der geringste Preis ermittelt wird. Dabei können Payback- und Rabatt-Systeme, Einzel-, Tages-, Monats- und Gruppentickets mit berücksichtigt werden.
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Die Freigabe der Abrechnung erfolgt, nachdem eine vorgeplante Ortsposition erreicht worden ist. Für den Fall, dass anschließend Mehrwertdienste nicht oder nicht vollständig genutzt worden sind, beispielsweise, weil der Nutzer während der Reise auf andere Verkehrsmittel umsteigt, als die vorgeplanten und für die Abrechnung bereits freigegebenen, kann eine Rückbelastung einer bereits freigegebenen Abrechnung für einen Mehrwertdienst erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass durch Ermittlung der Ortspositionen des mobilen Endgerätes festgestellt wird, dass die nach der Abrechnungsfreigabe aufgesuchten Ortspositionen nicht mit den vorgeplanten Ortspositionen übereinstimmt. Zusätzlich zur Rückbelastung der Kosten für die nicht benutzten Mehrwertdienste kann optional eine Abrechnung der durch das Aufsuchen der tatsächlichen Ortspositionen fällig gewordenen Mehrwertdienstegebühren erfolgen.
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Die Aufgabe wird weiterhin durch das mobile Endgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 13 und durch das Abrechnungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 18 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 – Skizze eines Abrechnungssystems zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten;
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2 – Skizze der Funktionalitäten eines mobilen Endgerätes zum Einsatz in dem Abrechnungssystem;
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3 – Flussdiagramm des Verfahrens zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten.
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1 lässt eine Skizze eines Abrechnungssystems 1 zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten erkennen, die von Nutzern mit einem mobilen Endgerät 2 in Anspruch genommen werden. Die mobilen Endgeräte sind zur drahtlosen Kommunikation in einem Datenübertragungsnetzwerk eingerichtet, dass direkt oder indirekt mit mindestens einer Abrechnungszentraleinheit 4 verbunden ist. Die Abrechnungszentraleinheit 4 ist eine Clearingstelle zur Durchführung von Abrechnungen. Es ist denkbar, dass mehrere solcher Abrechnungszentraleinheiten unabhängig voneinander betrieben werden, wobei die Auswahl der Abrechnungszentraleinheit beispielsweise vom Kommunikationsdiensteprovider oder Mehrwertdienstebetreiber abhängig.
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Das Datenkommunikationsnetzwerk hat beispielsweise eine Vielzahl räumlich verteilt angeordneter Basisstationen 5a, 5b, 5c, die direkt oder indirekt mit mindestens einer Datenkommunikations-Schaltzentrale 6 verbunden ist, über die eine Datenkommunikation mit der mindestens einen Abrechnungszentraleinheit 4 erfolgt. Das Datenkommunikationsnetzwerk kann beispielsweise ein zelluläres Mobilfunknetz sein, in dem mindestens eine Basisstation pro Sende-/Empfangszelle vorgesehen ist und die Basisstation eine Anzahl von Zellen über einen hierarchisches Netzwerk von Schaftzentralen, zusammengeführt sind. Als Kommunikationsstandards für ein solches Mobilfunknetz ist beispielsweise GSM, UMTS oder GPRS einsetzbar.
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Das Datenkommunikationsnetzwerk 3 kann aber auch ein satellitengestütztes Kommunikationssystem, ein WLAN-Netz, ein Infrarot-Netz oder Bluetooth-Netz oder ähnliches sein. Ganz besonders vorteilhaft ist es, wenn eine Kombination aus diesen unterschiedlichen Datenkommunikationsnetzwerken aufgebaut wird, so dass beispielsweise eine drahtlose Kommunikation mit dem mobilen Endgerät 2 in Ortsnähe über eine Bluetooth-Verbindung aufgebaut wird, die dann über ein drahtgebundenes, drahtloses, lokales Computernetzwerk LAN gegebenenfalls unter Verwendung eines Telefonnetzes an die Abrechnungszentraleinheit 4 weiter vermittelt wird.
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Die Abrechnungszentraleinheit 4 ist ihrerseits mit mindestens einem Bankrechner 7 verbunden, um die abgerechneten Mehrwertdienste von einem Konto des Nutzers bei einer Bank zu belasten.
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Weiterhin kann ein Kontrolleur mit einer Kontrolleinheit 8 auf die Abrechnungseinheit 4 drahtgebunden oder drahtlos beispielsweise über eines der oben genannten Datenkommunikationsnetzwerke 3 zugreifen, um zu überprüfen, ob am Nutzer mit einem Mehrwertdienst abgerechnet hat. Hierzu kann die Kontrolleinheit 8 eine Datenübertragungsverbindung (gestrichelt dargestellt) mit dem mobilen Endgerät 2 eines Nutzers aufbauen, beispielsweise über eine Infrarot-Verbindung oder Bluetooth-Verbindung, um Daten zur Überprüfung auszulesen, ob ein Mehrwertdienst abgerechnet worden ist.
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Optional ist auch denkbar, dass der Kontrolleur mit der Kontrolleinheit 8 auf Datenbanken des jeweiligen Providers des Datenkommunikationsnetzwerkes 3 zugreift, für das das mobilen Endgerät 2 eine Zugangsberechtigung hat.
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Die mobilen Endgeräte 2 können weiterhin eingerichtet sein, um Planungsinformationen aus Mehrwertdienste-Datenbanken 9 zu empfangen oder Informationen an diese Datenbanken weiterzuleiten. Diese Mehrwertdienste-Datenbanken 9 können beispielsweise Fahrpläne, Liniennetze, Haltestellen, Tarife etc. von öffentlichen Verkehrsmitteln enthalten. Als Planungsinformationen können dann Reservierungswünsche an dem Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels vom mobilen Endgerät 2 über die Mehrwertdienste-Datenbank 9 abgesetzt werden. In entsprechender Weise können in den Mehrwertdienste-Datenbanken auch Kulturveranstaltungen verzeichnet und reservierbar sein oder Routenplanungsinformation, wie insbesondere digitale Kartendaten sowie Verkehrslagedaten.
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Um eine gesicherte Abrechnung von Mehrwertdiensten zu ermöglichen, ist optional vorgesehen, dass für die Abrechnung der Mehrwertdienste ein Zahlungsmittel mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats freigegeben wird. Dieses Sicherheitszertifikat kann auf einer Abrechnungsdienstkarte 10 hinterlegt sein, wie beispielsweise auf einer Euroscheckkarte oder Kreditkarte.
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2 lässt eine Skizze eines mobilen Endgerätes 2 erkennen, das in an sich bekannter Weise einen Mikroprozessor hat und Kommunikations-Datenverarbeitungsfunktionalitäten programmgesteuert bereitstellt. Der Nutzer kann über eine Tastatur 11 Daten eingeben. Zur Anzeige von Daten an den Nutzer ist ein Display 12 vorgesehen.
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In das mobile Endgerät 2 ist eine Sende-/Empfangseinheit integriert, um drahtlos mit einem Datenkommunikationsnetz zu kommunizieren. Die drahtlose Kommunikation ist durch eine Antenne 13 angedeutet. Die Kommunikation mit dem Datennetz kann über ein satellitengestütztes Datenkommunikationsnetzwerk, ein Mobiltelefonnetzwerk, ein drahtloses lokales Computernetz WLAN oder über Nahbereichskommunikation mittels Infrarot oder Funkverbindung, beispielsweise nach dem Bluetooth-Standard erfolgen.
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Weiterhin ist das mobile Endgerät zwar mit einer Positionsortungseinheit 14 ausgestattet, das eine Positionsbestimmung des mobilen Endgerätes erlaubt. Die Ortung kann beispielsweise mit Hilfe eines satellitengestützten Navigationssystems (GPS, Galileo, EGNOS, GLONASS) erfolgen. Alternativ zusätzlich hierzu kann eine Ortung auch mit Hilfe eines WLAN-Netzes mit Hilfe von RFID-Transpondern oder mit Hilfe von Funktionalitäten von Nahbereichsfunkstandards, wie beispielsweise ZigBee erfolgen. Denkbar ist weiterhin die Auswertung von Kennungen von Mehrbereichsdiensten, wie beispielsweise Haltestellenkennungen, Transportmittelkennungen etc. zur Ortung.
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Die Positionsortungseinheit 14 kann mit einer Navigationseinrichtung in dem mobilen Endgerät 2 verbunden sein, das in an sich bekannter Weise on-Board mit Hilfe einer im mobilen Endgerät 2 verfügbaren digitalen Karte oder off-Board mit Hilfe einer zentralen Routeninformationseinheit arbeitet.
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Zur Freigabe eines Zahlungsmittels zur Abrechnung hat das mobilen Endgerät eine Kartenleseeinheit 15 zum Einlesen von Abrechnungsdienstkarten 10, wie beispielsweise Scheckkarten, Kreditkarten, Geldkarten oder Guthabenkarten für vorausbezahlte Mehrwertdienste. Die Kartenleseeinheit 15 ist mit einer im mobilen Endgerät 2 integrierten Prozessoreinheit gekoppelt, das zum Auslesen eines Sicherheitszertifikats und Freigeben eines Zahlungsmittels für die Abrechnungen in Abhängigkeit von dem gegebenenfalls in Verbindung mit einer über die Tastatur 11 eingegebenen Sicherheitscodes in Verbindung mit dem ausgelesenen Sicherheitszertifikat eingerichtet ist.
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Zur Dateneingabe kann neben der Tastatur auch eine Spracheingabeeinheit vorgesehen sein.
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3 lässt ein Flussdiagramm des Verfahrens zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten mit einem solchen mobilen Endgerät 2 in einem in 1 dargestellten Abrechnungssystem 1 erkennen.
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In einem ersten Schritt a) erfolgt ein Vorplanen des Aufsuchens mindestens einer mit einem Mehrwertdienst verbundenen Ortsposition. Hierbei wird beispielsweise eine Route von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt geplant und die mit der Route verbundenen Kosten in Abhängigkeit von den genutzten Verkehrsmitteln, Mautstrecken etc. berechnet. Gegebenenfalls kann der Nutzer bei der Routenplanung bereits Reservierungen durch drahtlose Datenkommunikation über das Datenkommunikationsnetzwerk mit Reservierungsdatenbanken des mindestens einen geplanten Mehrwertdienstes durchführen. Solche Mehrwertdienste können beispielsweise die Benutzung von bestimmten Verkehrsmitteln, wie Zug, Taxi, Flugzeug, Mietwagen etc. sein. Die Planung kann aber auch die Nutzung stationärer Mehrwertdienste, wie Parkhäuser, Tankstellen (Auftanken von Fahrzeugen), Kulturveranstaltungen oder sonstiger Dienstleistungen sein. Die Vorplanung kann optional mit einer Buchung/Reservierung von Mehrwertdiensten verbunden sein, die automatisiert über ein angeschlossenes Reservierungssystem ggf. mit Rückbestätigung erfolgt.
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Nach der Vorplanung erfolgt in einem Schritt b) die Freigabe eines Zahlungsmittels für die Abrechnung. Hierzu wird eine Abrechnungsdienstkarte 10 in die Kartenleseeinheit 15 des mobilen Endgerätes 2 eingeführt und der auf einem Datenspeicher (integrierter Speicherchip oder Magnetdatenträger etc.) abgespeicherte Sicherheitszertifikat ausgelesen. Die Freigabe des Zahlungsmittels kann mit Hilfe des Sicherheitszertifikats auf an sich bekannter Weise dadurch erfolgen, dass der Nutzer beispielsweise über die Tastatur 11 einen Sicherheitscode (Persönliche Identifikationsnummer PIN) eingibt, der mit dem Sicherheitszertifikat verglichen wird. Gegebenenfalls erfolgt die Freigabe des Zahlungsmittels erst nach Datenkommunikation mit einer Abrechnungszentraleinheit 4 über das Datenkommunikationsnetz 3.
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In einem nächsten Schritt e) wird wiederholt die aktuelle Ortsposition des mobilen Endgerätes 12 mit Hilfe des Positionsortungseinheit 14 ermittelt. Die Positionsortung ist an sich bekannt. Die Genauigkeit der satellitengestützten Positionsortung kann durch Ausnutzung von Ortungsfunktionalitäten anderer drahtloser Datenkommunikationsnetzwerke 3 (WLAN), Mobilfunknetz, RFID etc. erhöht werden. Neben der Ermittlung der Ortsposition wird überprüft, ob die aktuelle Ortsposition mit einer vorgeplanten Ortsposition (annähert) übereinstimmt. Wenn der Nutzer eine vorgeplante Ortsposition, vorzugsweise der Startpunkt der geplanten Route, erreicht hat, wird die Abrechnung der vorgeplanten Mehrwertdienste durchgeführt. Während im Schritt b) nur das Zahlungsmittel für die Abrechnung freigegeben worden ist, wird nunmehr im Schritt d) die Abrechnung der vorgeplanten Mehrwertdienste bei Eintreffen am Startpunkt der vorgeplanten Route freigegeben. So wird erst beispielsweise beim Eintreffen am Bahnsteig des Zughaltepunkts sämtliche Fahrkarten einer vorgeplanten Route erworben, wenn der Zughaltepunkt im Beginn einer vorgeplanten Reise definiert ist.
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Durch die Vorplanung der mit mindestens einen Ortsposition und die Abrechnung erst dann, wenn die vorgeplante Ortsposition erst erreicht wird, kann eine erhöhte Sicherheit bei der Abrechnung erzielt werden. Neben der an sich bekannten Freigabe der Nutzung des mobilen Endgerätes 2 mit Hilfe einer PIN-Nummer für das mobile Endgerät, die in Verbindung mit einem Sicherheitszertifikat auf einer Providerkarte zur Nutzung eines Datenkommunikationsnetzwerkes mit dem mobilen Endgerät 2 abgespeichert ist (z. B. eine SIM-Karte eines Mobilfunknetzbetreibers) und der Eingabe einer PIN-Nummer für die Zahlungstransaktion erfolgt eine tatsächliche Abrechnung der vorausgeplanten Mehrwertdienste erst dann, wenn die Ortsposition des vorausgeplanten Mehrwertdienstes erreicht wurde.
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Auf der anderen Seite wird nicht einfach bei Erreichen einer abzurechnenden Ortsposition über das mobile Endgerät 2, wie beispielsweise einem Mobilfunktelefon, eine Abrechnung über den Netzbetreiber durchgeführt. Voraussetzung für den Erwerb einer Berechtigung zur Nutzung des Mehrwertdienstes, z. B. den Kauf einer Fahrkarte, ist die Vorausplanung der Nutzung dieses Mehrwertdienstes.
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Nachdem die Abrechnung der vorgeplanten Mehrwertdienste bei Eintreffen im Startpunkt der vorgeplanten Route freigegeben worden ist (Schritt d), wird im Schritt e) eine Abrechnungsnachricht an eine ausgewählte Abrechnungszentraleinheit 4 übermittelt, um den mindestens einen vorausgeplanten positionsabhängigen Mehrwertdienst abzurechnen. So können beispielsweise zu Beginn einer Route sämtliche Fahrkarten für die vorausgeplante Route abgerechnet und dem Konto des Nutzers belastet werden.
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Gleichzeitig kann ein Steuerungssignal an eine fernsteuerbare Einrichtung, wie z. B. eine Parkschranke abgegeben werden, um die Nutzung des Mehrwertdienstes zu ermöglichen.
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Bei der Abrechnungsfreigabe wird die Ortungsfunktionalität des mobilen Endgerätes 2 genutzt, wobei vorzugsweise eine Sicherheitsüberprüfung der Ortung erfolgt. Dies ermöglicht insbesondere das zukünftige Satellitennavigationssystem Galileo, mit dem erstmalig eine Integriety-Information zur Verfügung steht.
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In dem Verfahren hat der Endnutzer Zugang zu freigeschalteten Serviceanbietern für die Zahlung pro Nutzung und Banken, die über EC-Karte oder vorausbezahlter Buchung Geldbeträge an den Mehrwertdiensteanbieter freigeben und weiterleiten können. Der Nutzer gibt eine Zieladresse ein und der komplette Reiseweg wird im mobilen Endgerät 2 oder über eine Routenplanungszentrale ermittelt, einschließlich der Übergänge und Transportmittel und Wege. Auf dem mobilen Endgerät 2 erfolgt die Anzeige der Fahrzeit und der Preise für den gesamten Weg einschließlich der graphischen Darstellung der Reisewege mit entsprechenden Karten. Zusätzlich kann eine Buchung der Transportmittel und Anbieter über das vereinbarte Zahlungsmittel erfolgen. Durch die Positionsortung oder einen Kontaktpunkt zur Identifizierung wird geprüft, ob der Nutzer mit dem mobilen Endgerät 2 tatsächlich am Startpunkt der Reiseroute ist. Damit wird sichergestellt, dass eine Fremdnutzung oder Fehlnutzung durch Dritte nicht möglich ist. Die Freigabe der Abrechnungsbuchung für die Mehrwertdienste erfolgt durch ein dreistufiges Sicherheitsverfahren, das jedes für sich eine selbständige Sicherheitsstufe besitzt, nämlich die PIN-Nummer des mobilen Endgerätes 2, die PIN-Nummer der EC-Karte sowie die Ortung über das Satellitennavigationssystem und/oder Kontaktpunkte mit zuordbarer Idee-Kennung.
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Über die drahtlose Kommunikation mit dem Datenkommunikationsnetz 3 hat der Nutzer bzw. das mobile Endgerät 2 jederzeit Informationen über die verfügbaren Anschlussverbindungen und damit eventuelle neue Reiserouten (Stau), Verkehrsmittel (Bank, Bus, Flugzeug). Weiterhin ist eine Berechnung der allgemeinen Fahrtinformationen, wie Zeit bis zur Abfahrt, aktuelle Reisezeit, Tarife etc. möglich.
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Das mobile Endgerät 2 kann insbesondere in der Grundfunktion ein handelsübliches Mobiltelefon sein, das durch geeignete Programmierung die erweiterten Abrechnungsfunktionalitäten erhält.