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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatisierten Abrechnung
von Mehrwertdiensten mit einem mobilen, zur drahtlosen Datenkommunikation eingerichteten
Endgerät, das eine Positionsortungseinheit hat, mit den
Schritten:
- – Ermitteln der Ortsposition
des mobilen Endgerätes mit Hilfe der Positionsortungseinheit
und
- – Übermitteln einer auf die ermittelte Ortsposition bezogenen
Abrechnungsnachricht an eine Abrechnungszentraleinheit zur Abrechnung
eines positionsabhängigen Mehrwertdienstes.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein mobiles Endgerät mit einer
Sende-/Empfangseinheit zur drahtlosen Datenkommunikation, um Daten
an eine Abrechnungszentraleinheit zu übermitteln, einer
Positionsortungseinheit zur Ermittlung der aktuellen Ortsposition
des mobilen Endgerätes und mit einer Ein- und Ausgabeeinheit
zum Ein- und Ausgeben von Steuerungsinformationen und Nutzerführungsinformationen.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein Abrechnungssystem zur automatisierten
Abrechnung von Mehrwertdiensten mit solchen mobilen Endgeräten und
einer Abrechnungszentraleinheit.
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Die
Ortung mobiler Endgeräte ist hinreichend bekannt. Hierbei
kann entweder ein Satellitenortungssystem eingesetzt werden, wie
beispielsweise das Global-Positioning-System GPS, das zukünftige
europäische Satellitennavigationssystem Galileo oder das
GLONASS-System. Auch die Ortung eines Mobiltelefons in einem Mobiltelefonsystem
ist hinreichend bekannt, z. B. aus
WO 01/01715 A1 .
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Im
Zusammenhang mit der Ortung eines mobilen Endgerätes ist
die Durchführung einer Abrechnung beispielsweise von Streckengebühren
(Maut) in
WO 01/01715
A1 erwähnt.
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EP 1 200 937 B1 offenbart
ein Mautsystem zur zentralen Erhebung von Nutzungsgebühren
von Fahrzeugen in einem gebührenpflichtigen Wegstreckensystem.
Hierzu sind ein Mobilfunknetz und fahrzeugseitig Einrichtungen zur
Kommunikation per Mobilfunk und zur Bestimmung der eigenen geographischen
Position des jeweiligen Fahrzeugs vorgesehen. Neben der satellitengestützten
Positionsbestimmung mit GPS-Empfängern können
auch mobilfunknetzseitige Positionsbestimmungseinrichtungen genutzt
werden, die Daten für die Bestimmung der Fahrzeugpositionen
ermitteln. Einer Rechnerzentrale erhält von den fahrzeugseitigen
Einrichtungen über das Mobilfunknetz Positionsdateninformationen,
um die genaue Position des jeweiligen Fahrzeugs zu bestimmen. In
der Rechnerzentrale wird dann eine eindeutige Zuordnung der jeweils
ermittelten Position des betreffenden Fahrzeuges zu einem Wegstreckenabschnitt
eines gebührenpflichtigen Wegstreckennetzes oder einer
gebührenfreien Wegstrecke vorgenommen und daraus entsprechend
der tatsächlichen Nutzung gebührenpflichtiger
Wegstrecken durch das jeweilige Fahrzeug eine Nutzungsgebühr in
der fälligen Höhe berechnet und erhoben.
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EP 1 816.845 A1 offenbart
ein Verfahren und ein System zur ortsabhängigen Gebührenerhebung von
Dienstleistungen. Eine von einem Benutzer mit einem mobilen Terminal,
das ein Identifikationsmodul umfasst, beanspruchte Dienstleistung
wird durch Ermittlung einer Standortidentifikation und Zuordnung zu
einem Gebührentarif abgerechnet. Die Standortinformation
wird über eine lokale Kommunikationsverbindung des Identifikationsmoduls
zu mindestens einem externen Lokalisationstag ermittelt.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein abgesichertes
Verfahren zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten sowie
ein zur Durchführung des Verfahrens geeignetes mobiles
Endgerät und Abrechnungssystem zu schaffen, das eine Fremdnutzung
oder Fehlnutzung durch unbefugte Dritte verhindert oder zumindest
erheblich erschwert und dennoch komfortabel und einfach anwendbar
ist.
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Die
Aufgabe wird durch das Verfahren der eingangs genannten Art gelöst
durch
- – Vorplanen des mit der Nutzung
mindestens eines Mehrwertdienstes verbundenen Aufsuchens mindestens
einer Ortsposition, und
- – Freigeben der Abrechnung des mindestens einen vorgeplanten
Mehrwertdienstes über das freigegebene Zahlungsmittel,
wenn mit Hilfe der Positionsortungseinheit erkannt wurde, dass sich das
mobile Endgerät an einer mit dem positionsabhängigen
Mehrwertdienst verbundenen vorgeplanten Ortsposition befindet.
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Die
Abbuchung einer Gebühr für die Nutzung eines Mehrwertdienstes
erfolgt somit nicht einfach durch Ortung des mobilen Endgerätes
und Abrechnung der mit der ermittelten Ortsposition zusammenhängenden
Mehrwertdienstegebühr. Vielmehr erfordert die Abrechnung
eines Mehrwertdienstes zunächst eine Vorplanung durch den
Nutzer. Diese wird vom Nutzer in der Regel ohnehin durchgeführt,
beispielsweise wenn eine Reise zu einem Zielort geplant wird. Die
mit der Reiseplanung zusammenhängenden Gebühren,
wie beispielsweise Fahrkarten zur Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel, z. B. Bahn, Taxis, Flugzeuge, wird nicht wie bislang
zum Zeitpunkt der Planung abgerechnet, sondern erst dann, wenn die
tatsächliche Nutzung der Verkehrsmittel mit Hilfe der Ermittlung
der Ortsposition erkannt wird. In diesem Falle wird die Abrechnung
aufgrund der mit Hilfe der Positionsortungseinheit der mobilen Einheit
erkannten Ortsposition automatisch freigegeben.
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Die
Abrechnung von Mehrwertdiensten ist damit mehrstufig abgesichert
und hängt nicht nur von dem Erreichen einer Ortsposition
ab, sondern erfordert zusätzlich eine Übereinstimmung
der erreichten Ortsposition mit einer vorgeplanten Ortsposition
sowie eine Zahlungsmittelfreigabe mittels des vereinbarten Sicherheitszertifikats.
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Die
Sicherheit kann weiter erhöht werden durch Freigeben eines
Zahlungsmittels für die Abrechnung des mindestens einen
vorgeplanten Mehrwertdienstes durch Übermittlung mindestens
einen für einen Abrechnungsdienst mit dem Zahlungsmittel vereinbarten
Sicherheitszertifikats. Die Abrechnung wird somit erst dann freigegeben,
wenn vorher ein Zahlungsmittel für die Abrechnung freigegeben
worden ist, beispielsweise mit Hilfe einer PIN-Nummer (Persönliche
Identifikations-Nummer) einer Scheckkarte.
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Vorteilhaft
ist es, wenn zusätzlich überprüft wird,
ob die bei der Ermittlung der Ortsposition festgestellte individuelle
Identitätsnummer des mobilen Endgerätes mit einer
der Abrechnungszentraleinheit bekannten und mit der Freigabe des
Zahlungsmittels für die Abrechnung verknüpften
Identitätsnummer übereinstimmt. Die Freigabe der
Abrechnung erfolgt nur bei einer Übereinstimmung der Identitätsnummern.
Damit ist die Nutzung des Mehrwertdienstes auch mit der Identitätsnummer
des mobilen Endgerätes notwendigerweise verknüpft.
Diese Identitätsnummer kann einerseits eine der elektronischen Schaltung
des mobilen Endgerätes zugeordnete Identitätsnummer
oder einer Nutzerberechtigungskarte zugeordnete Identitätsnummer
sein, die in Verbindung mit dem mobilen Endgerät erst eine
Inbetriebnahme des mobilen Endgerätes erlaubt.
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Die
Identitätsnummer kann auch eine Teilnehmernummer des mobilen
Endgerätes sein, wie beispielsweise eine Telefonnummer.
Durch die Berücksichtigung dieser Identitätsnummer
wird ein weiteres Sicherheitskriterium berücksichtigt,
dass die Handhabung des mobilen Endgerätes zur automatisierten
Abrechnung von Mehrwertdiensten nicht erschwert.
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Die
Vorplanung des Aufsuchens von Ortspositionen kann in an sich bekannter
Weise durch Eingeben einer Zielposition und optional von Zwischenpositionen,
Festlegen einer Route zur Erreichung der Zielposition und Ausgeben
der durch die Nutzung der Route vorhandenen Kosten erfolgen, wobei
nach einer Bestätigung der Route das Zahlungsmittel für
die Abrechnung der mit der Route verbundenen Kosten freigegeben
wird. Eine solche Routenplanung kann mit an sich bekannten Navigationssystemen
vorgenommen werden, die in mobilen Endgeräten oder dezentral
in einem Computer beispielsweise über Internet verfügbar
sind. Bei einer Routenplanung mit Hilfe von Routenplanungssystemen,
die lokal oder z. B. über das Internet zur Verfügung
gestellt werden, kann zunächst eine komfortable Routenplanung
an einem dezentralen Personalcomputer erfolgen. Die geplante Route
kann dann auf ein mobiles Endgerät übertragen
werden, wie beispielsweise ein Mobiltelefon, ein PDA (Personal Digital
Assistent) oder ähnliches.
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Dabei
kann eine verkehrsmittelübergreifende Routenplanung durchgeführt
werden. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn vordefinierte
Folgen von Ortspositionen zur Auswahl durch den Nutzer bereitgestellt
werden. Dies kann zum Beispiel eine Auswahl von Stadtbesichtigungsrouten,
Veranstaltungsabläufe (Fahrt zu einem Restaurant mit Vorbestellung,
anschließender Theaterbesuch und Rückfahrt) o. ä.
sein.
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Die
Berücksichtung von Zusatzkriterien bei der Auswahl, Buchung
und Abrechnung von Mehrwertdiensten sollte zur Erhöhung
des Benutzerkomforts möglich sein. Zudem ist es vorteilhaft,
wenn Mehrwertdienste bei der Vorplanung automatisch mit einem Reservierungssystem
vorbestellt werden können und ggf. eine Rückbestätigung
an den Nutzer erfolgt.
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Bei
der Routenplanung kann als Startposition für die vorgeplante
Route beispielsweise eine vordefinierte Ortsposition, eine aktuelle
Ortsposition des mobilen Endgerätes oder eine einzugebende
Ortsposition angenommen werden.
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Die
Routenplanung kann dezentral im mobilen Endgerät selbst
oder zentral mit Hilfe einer zentralen Routeninformationseinheit
erfolgen. Bei einer zentralen Routenplanung wird die Routeninformation dann
von der mindestens einen zentralen Routeninformationseinheit über
drahtlose Datenkommunikation zum mobilen Endgerät übertragen.
Die zentrale Routenplanung hat den Vorteil, dass die bei der Routenplanung berücksichtigten
Informationen aktuell sind und in der zentralen Routeninformationseinheit eine
größere Rechenleistung bereitgestellt werden kann,
als in herkömmlichen mobilen Endgeräten.
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Als
Routeninformation für die Routenplanung können
Tarifdaten über die Nutzung von Verkehrsmitteln, Verkehrswegezustandsinformation,
wie insbesondere Stau- und Verspätungsinformation, aktuelle
Fahrplaninformationen, kartographische Verkehrswegeinformationen,
d. h. insbesondere Verkehrswegekartenmaterial und/oder Informationen über
Orte von Interesse auf oder in der Nähe von der Route beinhalten.
Orte von Interesse, sogenannte Points-of-Interest POIs können
beispielsweise Parkhäuser, Krankenhäuser, Tankstellen, Ärzte,
Polizei, Flughäfen, Raststätten, Werkstätten,
Kinos, Theater etc. sein.
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Eine
weitere Sicherheitsstufe bei der automatisierten Abrechnung von
Mehrwertdiensten kann dadurch erreicht werden, dass die Benutzung
des mobilen Endgerätes selbst vor der Nutzung für
das Verfahren zur automatisierten Abrechnung durch Eingeben eines
Freigabecodes freigegeben wird. Der Freigabecode wird dabei mit
einem für die Freigabe der Nutzung hinterlegten Zugangscode
verglichen, wobei die Benutzungsfreigabe nur bei Übereinstimmung
des Freigabecodes mit dem Zugangscode erfolgt. Eine derartige Aktivierung
eines mobilen Endgerätes ist beispielsweise durch die erforderliche
Eingabe einer PIN-Nummer (persönliche Identifikationsnummer)
von mobilen Endgeräten, wie beispielsweise Mobiltelefonen,
grundsätzlich bekannt.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, wenn die aktuelle Ortsposition des mobilen Endgerätes
nicht nur ermittelt, sondern zusätzlich die ermittelte
Ortsposition auch durch die Positionsortungseinheit verifiziert wird.
Hierzu kann beispielsweise im Galileo-System ein spezifischer gesicherter
Dienst genutzt werden, der das Ortungsergebnis als zertifiziertes
Ergebnis verifiziert. Damit steht das verifizierte Ortungsergebnis
als Freigabe- und Sicherheitskriterium für die Daten und
Zahlungen zur Verfügung.
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Als
Mehrwertdienstgebühren können Nutzungsgebühren
für Wegstrecken in Abhängigkeit von Verkehrsmitteln,
Nutzungsgebühren von Orten von Interesse, insbeson dere
von Parkhäusern, Tankstellen, Werkstätten, Kulturveranstaltungen
etc. abgerechnet werden. So kann bei einer komplexen Reise unter
Nutzung verschiedenster Verkehrsmittel eine zentrale Abrechnung
sämtlicher genutzter Verkehrsmittel, wie U-Bahn, S-Bahn,
Fernbahnen, Taxis, Flugzeuge, Mietwagen sowie die Benutzung von
mautpflichtigen Strecken erfolgen. Vorteilhaft ist es, wenn die
Abrechnung gebührenoptimiert erfolgt, wobei unter Berücksichtung
einer Sammlung von Mehrwertdienstgebühren und Auswertung
verfügbarer Gebührenmodelle der geringste Preis
ermittel wird. Dabei können Payback- und Rabatt-Systeme,
Einzel-, Tages-, Monats- und Gruppentickets mit berücksichtigt werden.
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Die
Freigabe der Abrechnung erfolgt, nachdem eine vorgeplante Ortsposition
erreicht worden ist. Für den Fall, dass anschließend
Mehrwertdienste nicht oder nicht vollständig genutzt worden
sind, beispielsweise, weil der Nutzer während der Reise
auf andere Verkehrsmittel umsteigt, als die vorgeplanten und für
die Abrechnung bereits freigegebenen, kann eine Rückbelastung
einer bereits freigegebenen Abrechnung für einen Mehrwertdienst
erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass durch Ermittlung der Ortspositionen
des mobilen Endgerätes festgestellt wird, dass die nach
der Abrechnungsfreigabe aufgesuchten Ortspositionen nicht mit den
vorgeplanten Ortspositionen übereinstimmt. Zusätzlich
zur Rückbelastung der Kosten für die nicht benutzten
Mehrwertdienste kann optimal eine Abrechnung der durch das Aufsuchen
der tatsächlichen Ortspositionen fällig gewordenen
Mehrwertdienstegebühren erfolgen.
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Die
Aufgabe wird weiterhin durch das mobile Endgerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 15 und durch das Abrechnungssystem mit den
Merkmalen des Anspruchs 20 gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 – Skizze
eines Abrechnungssystems zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten;
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2 – Skizze
der Funktionalitäten eines mobilen Endgerätes
zum Einsatz in dem Abrechnungssystem;
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3 – Flussdiagramm
des Verfahrens zur automatisierten Abrechnung von Mehrwertdiensten.
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1 lässt
eine Skizze eines Abrechnungssystems 1 zur automatisierten
Abrechnung von Mehrwertdiensten erkennen, die von Nutzern mit einem
mobilen Endgerät 2 in Anspruch genommen werden.
Die mobilen Endgeräte sind zur drahtlosen Kommunikation
in einem Datenübertragungsnetzwerk eingerichtet, dass direkt
oder indirekt mit mindestens einer Abrechnungszentraleinheit 4 verbunden
ist. Die Abrechnungszentraleinheit 4 ist eine Clearingstelle
zur Durchführung von Abrechnungen. Es ist denkbar, dass
mehrere solcher Abrechnungszentraleinheiten unabhängig
voneinander betrieben werden, wobei die Auswahl der Abrechnungszentraleinheit
beispielsweise vom Kommunikationsdiensteprovider oder Mehrwertdienstebetreiber
abhängig.
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Das
Datenkommunikationsnetzwerk hat beispielsweise eine Vielzahl räumlich
verteilt angeordneter Basisstationen 5a, 5b, 5c,
die direkt oder indirekt mit mindestens einer Datenkommunikations-Schaltzentrale 6 verbunden
ist, über die eine Datenkommunikation mit der mindestens
einen Abrechnungszentraleinheit 4 erfolgt. Das Datenkommunikationsnetzwerk
kann beispielsweise ein zelluläres Mobilfunknetz sein,
in dem mindestens eine Basisstation pro Sende-/Empfangszelle vorgesehen
ist und die Basisstation eine Anzahl von Zellen über einen
hierarchisches Netzwerk von Schaltzentralen zusammengeführt
sind. Als Kommunikationsstandards für ein solches Mobilfunknetz
ist beispielsweise GSM, UMTS oder GPRS einsetzbar.
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Das
Datenkommunikationsnetzwerk 3 kann aber auch ein satellitengestütztes
Kommunikationssystem, ein WLAN-Netz, ein Infrarot-Netz oder Bluetooth-Netz
oder ähnliches sein. Ganz besonders vorteilhaft ist es,
wenn eine Kombination aus diesen unterschiedlichen Datenkommunikationsnetzwerken aufgebaut
wird, so dass beispielsweise eine drahtlose Kommunikation mit dem
mobilen Endgerät 2 in Ortsnähe über
eine Bluetooth-Verbindung aufgebaut wird, die dann über
ein drahtgebundenes, drahtloses, lokales Computernetzwerk LAN gegebenenfalls
unter Verwendung eines Telefonnetzes an die Abrechnungszentraleinheit 4 weiter
vermittelt wird.
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Die
Abrechnungszentraleinheit 4 ist ihrerseits mit mindestens
einem Bankrechner 7 verbunden, um die abgerechneten Mehrwertdienste
von einem Konto des Nutzers bei einer Bank zu belasten.
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Weiterhin
kann ein Kontrolleur mit einer Kontrolleinheit 8 auf die
Abrechnungseinheit 4 drahtgebunden oder drahtlos beispielsweise über
eines der oben genannten Detenkommunikationsnetzwerke 3 zugreifen,
um zu überprüfen, ob ein Nutzer mit einem Mehrwertdienst
abgerechnet hat. Hierzu kann die Kontrolleinheit 8 eine
Datenübertragungsverbindung (gestrichelt dargestellt) mit
dem mobilen Endgerät 2 eines Nutzers aufbauen,
beispielsweise über eine Infrarot-Verbindung oder Bluetooth-Verbindung,
um Daten zur Überprüfung auszulesen, ob ein Mehrwertdienst
abgerechnet worden ist.
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Optional
ist auch denkbar, dass der Kontrolleur mit der Kontrolleinheit 8 auf
Datenbanken des jeweiligen Providers des Datenkommunikationsnetzwerkes 3 zugreift,
für das das mobilen Endgerät 2 eine Zugangsberechtigung
hat.
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Die
mobilen Endgeräte 2 können weiterhin eingerichtet
sein, um Planungsinformationen aus Mehrwertdienste-Datenbanken 9 zu
empfangen oder Informationen an diese Datenbanken weiterzuleiten. Diese
Mehrwertdienste-Datenbanken 9 können beispielsweise
Fahrpläne, Liniennetze, Haltestellen, Tarife etc. von öffentlichen
Verkehrsmitteln enthalten. Als Planungsinformationen können
dann Reservierungswünsche an dem Betreiber des öffentlichen Verkehrsmittels
vom mobilen Endgerät 2 über die Mehrwertdienste-Datenbank 9 abgesetzt
werden. In entsprechender Weise können in den Mehrwertdienste-Datenbanken
auch Kulturveranstaltungen verzeichnet und reservierbar sein oder
Routenplanungsinformation, wie insbesondere digitale Kartendaten
sowie Verkehrslagedaten.
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Um
eine gesicherte Abrechnung von Mehrwertdiensten zu ermöglichen,
ist optional vorgesehen, dass für die Abrechnung der Mehrwertdienste ein
Zahlungsmittel mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats freigegeben
wird. Dieses Sicherheitszertifikat kann auf einer Abrechnungsdienstkarte 10 hinterlegt sein,
wie beispielsweise auf einer Euroscheckkarte oder Kreditkarte.
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2 lässt
eine Skizze eines mobilen Endgerätes 2 erkennen,
das in an sich bekannter Weise einen Mikroprozessor hat und Kommunikations-Datenverarbeitungsfunktionalitäten
programmgesteuert bereitstellt. Der Nutzer kann über eine
Tastatur 11 Daten eingeben. Zur Anzeige von Daten an den
Nutzer ist ein Display 12 vorgesehen.
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In
das mobile Endgerät 2 ist eine Sende-/Empfangseinheit
integriert, um drahtlos mit einem Datenkommunikationsnetz zu kommunizieren. Die
drahtlose Kommunikation ist durch eine Antenne 13 angedeutet.
Die Kommunikation mit dem Datennetz kann über ein satellitengestütztes
Datenkommunikationsnetzwerk, ein Mobiltelefonnetzwerk, ein drahtloses
lokales Computernetz WLAN oder über Nahbereichskommunikation
mittels Infrarot oder Funkverbindung, beispielsweise nach dem Bluetooth-Standard
erfolgen.
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Weiterhin
ist das mobile Endgerät zwar mit einer Positionsortungseinheit 14 ausgestattet,
das eine Positionsbestimmung des mobilen Endgerätes erlaubt.
Die Ortung kann beispielsweise mit Hilfe eines satellitengestützten
Navigationssystems (GPS, Galileo, EGNOS, GLONASS) erfolgen. Alternativ
zusätzlich hierzu kann eine Ortung auch mit Hilfe eines WLAN-Netzes
mit Hilfe von RFID-Transpondern oder mit Hilfe von Funktionalitäten
von Nahbereichsfunkstandards, wie beispielsweise ZigBee erfolgen. Denkbar
ist weiterhin die Auswertung von Kennungen von Mehrbereichs diensten,
wie beispielsweise Haltestellenkennungen, Transportmittelkennungen etc.
zur Ortung.
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Die
Positionsortungseinheit 14 kann mit einer Navigationseinrichtung
in dem mobilen Endgerät 2 verbunden sein, das
in an sich bekannter Weise on-Board mit Hilfe einer im mobilen Endgerät 2 verfügbaren
digitalen Karte oder off-Board mit Hilfe einer zentralen Routeninformationseinheit
arbeitet.
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Zur
Freigabe eines Zahlungsmittels zur Abrechnung hat das mobilen Endgerät
eine Kartenleseeinheit 15 zum Einlesen von Abrechnungsdienstkarten 10,
wie beispielsweise Scheckkarten, Kreditkarten, Geldkarten oder Guthabenkarten
für vorausbezahlte Mehrwertdienste. Die Kartenleseeinheit 15 ist
mit einer im mobilen Endgerät 2 integrierten Prozessoreinheit
gekoppelt, das zum Auslesen eines Sicherheitszertifikats und Freigeben
eines Zahlungsmittels für die Abrechnungen in Abhängigkeit
von dem gegebenenfalls in Verbindung mit einer über die Tastatur 11 eingegebenen
Sicherheitscodes in Verbindung mit dem ausgelesenen Sicherheitszertifikat eingerichtet
ist.
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Zur
Dateneingabe kann neben der Tastatur auch eine Spracheingabeeinheit
vorgesehen sein.
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3 lässt
ein Flussdiagramm des Verfahrens zur automatisierten Abrechnung
von Mehrwertdiensten mit einem solchen mobilen Endgerät 2 in
einem in 1 dargestellten Abrechnungssystem 1 erkennen.
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In
einem ersten Schritt a) erfolgt ein Vorplanen des Aufsuchens mindestens
einer mit einem Mehrwertdienst verbundenen Ortsposition. Hierbei wird
beispielsweise eine Route von einem Startpunkt zu einem Zielpunkt
geplant und die mit der Route verbundenen Kosten in Abhängigkeit
von den genutzten Verkehrsmitteln, Mautstrecken etc. berechnet.
Gegebenenfalls kann der Nutzer bei der Routenplanung bereits Reservierungen
durch drahtlose Datenkommunikation über das Datenkommunikationsnetzwerk mit
Reservierungsdatenbanken des mindestens einen geplanten Mehrwertdienstes
durchführen. Solche Mehrwertdienste können beispielsweise
die Be nutzung von bestimmten Verkehrsmitteln, wie Zug, Taxi, Flugzeug,
Mietwagen etc. sein. Die Planung kann aber auch die Nutzung stationärer
Mehrwertdienste, wie Parkhäuser, Tankstellen (Auftanken
von Fahrzeugen), Kulturveranstaltungen oder sonstiger Dienstleistungen
sein. Die Vorplanung kann optional mit einer Buchung/Reservierung
von Mehrwertdiensten verbunden sein, die automatisiert über
ein angeschlossenes Reservierungssystem ggf. mit Rückbestätigung
erfolgt.
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Nach
der Vorplanung erfolgt in einem Schritt b) die Freigabe eines Zahlungsmittels
für die Abrechnung. Hierzu wird eine Abrechnungsdienstkarte 10 in die
Kartenleseeinheit 15 des mobilen Endgerätes 2 eingeführt
und der auf einem Datenspeicher (integrierter Speicherchip oder
Magnetdatenträger etc.) abgespeicherte Sicherheitszertifikat
ausgelesen. Die Freigabe des Zahlungsmittels kann mit Hilfe des
Sicherheitszertifikats auf an sich bekannter Weise dadurch erfolgen,
dass der Nutzer beispielsweise über die Tastatur 11 einen
Sicherheitscode (Persönliche Identifikationsnummer PIN)
eingibt, der mit dem Sicherheitszertifikat verglichen wird. Gegebenenfalls erfolgt
die Freigabe des Zahlungsmittels erst nach Datenkommunikation mit
einer Abrechnungszentraleinheit 4 über das Datenkommunikationsnetz 3.
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In
einem nächsten Schritt e) wird wiederholt die aktuelle
Ortsposition des mobilen Endgerätes 12 mit Hilfe
des Positionsortungseinheit 14 ermittelt. Die Positionsortung
ist an sich bekannt. Die Genauigkeit der satellitengestützten
Positionsortung kann durch Ausnutzung von Ortungsfunktionalitäten
anderer drahtloser Datenkommunikationsnetzwerke 3 (WLAN),
Mobilfunknetz, RFID etc. erhöht werden. Neben der Ermittlung
der Ortsposition wird überprüft, ob die aktuelle
Ortsposition mit einer vorgeplanten Ortsposition (annähert) übereinstimmt.
Wenn der Nutzer eine vorgeplante Ortsposition, vorzugsweise der
Startpunkt der geplanten Route, erreicht hat, wird die Abrechnung
der vorgeplanten Mehrwertdienste durchgeführt. Während
im Schritt b) nur das Zahlungsmittel für die Abrechnung
freigegeben worden ist, wird nunmehr im Schritt d) die Abrechnung
der vorgeplanten Mehrwertdienste bei Eintreffen am Startpunkt der
vorgeplanten Route freigegeben. So wird erst beispielsweise beim
Eintreffen am Bahnsteig des Zughaltepunkts sämtliche Fahrkarten
einer vorgeplanten Route erworben, wenn der Zughaltepunkt im Beginn
einer vorgeplanten Reise definiert ist.
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Durch
die Vorplanung der mit mindestens einen Ortsposition und die Abrechnung
erst dann, wenn die vorgeplante Ortsposition erst erreicht wird, kann
eine erhöhte Sicherheit bei der Abrechnung erzielt werden.
Neben der an sich bekannten Freigabe der Nutzung des mobilen Endgerätes 2 mit
Hilfe einer PIN-Nummer für das mobile Endgerät,
die in Verbindung mit einem Sicherheitszertifikat auf einer Providerkarte
zur Nutzung eines Datenkommunikationsnetzwerkes mit dem mobilen
Endgerät 2 abgespeichert ist (z. B. eine SIM-Karte
eines Mobilfunknetzbetreibers) und der Eingabe einer PIN-Nummer
für die Zahlungstransaktion erfolgt eine tatsächliche
Abrechnung der vorausgeplanten Mehrwertdienste erst dann, wenn die
Ortsposition des vorausgeplanten Mehrwertdienstes erreicht wurde.
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Auf
der anderen Seite wird nicht einfach bei Erreichen einer abzurechnenden
Ortsposition über das mobile Endgerät 2,
wie beispielsweise einem Mobilfunktelefon, eine Abrechnung über
den Netzbetreiber durchgeführt. Voraussetzung für
den Erwerb einer Berechtigung zur Nutzung des Mehrwertdienstes,
z. B. den Kauf einer Fahrkarte, ist die Vorausplanung der Nutzung
dieses Mehrwertdienstes.
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Nachdem
die Abrechnung der vorgeplanten Mehrwertdienste bei Eintreffen im
Startpunkt der vorgeplanten Route freigegeben worden ist (Schritt
d), wird im Schritt e) eine Abrechnungsnachricht an eine ausgewählte
Abrechnungszentraleinheit 4 übermittelt, um den
mindestens einen vorausgeplanten positionsabhängigen Mehrwertdienst
abzurechnen. So können beispielsweise zu Beginn einer Route
sämtliche Fahrkarten für die vorausgeplante Route
abgerechnet und dem Konto des Nutzers belastet werden.
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Gleichzeitig
kann ein Steuerungssignal an eine fernsteuerbare Einrichtung, wie
z. B. eine Parkschranke abgegeben werden, um die Nutzung des Mehrwertdienstes
zu ermöglichen.
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Bei
der Abrechnungsfreigabe wird die Ortungsfunktionalität
des mobilen Endgerätes 2 genutzt, wobei vorzugsweise
eine Sicherheitsüberprüfung der Ortung erfolgt.
Dies ermöglicht insbesondere das zukünftige Satellitennavigationssystem
Galileo, mit dem erstmalig eine Integriety-Information zur Verfügung
steht.
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In
dem Verfahren hat der Endnutzer Zugang zu freigeschalteten Serviceanbietern
für die Zahlung pro Nutzung und Banken, die über
EC-Karte oder vorausbezahlter Buchung Geldbeträge an den
Mehrwertdiensteanbieter freigeben und weiterleiten können.
Der Nutzer gibt eine Zieladresse ein und der komplette Reiseweg
wird im mobilen Endgerät 2 oder über
eine Routenplanungszentrale ermittelt, einschließlich der Übergänge
und Transportmittel und Wege. Auf dem mobilen Endgerät 2 erfolgt
die Anzeige der Fahrzeit und der Preise für den gesamten
Weg einschließlich der graphischen Darstellung der Reisewege
mit entsprechenden Karten. Zusätzlich kann eine Buchung
der Transportmittel und Anbieter über das vereinbarte Zahlungsmittel
erfolgen. Durch die Positionsortung oder einen Kontaktpunkt zur
Identifizierung wird geprüft, ob der Nutzer mit dem mobilen Endgerät 2 tatsächlich
am Startpunkt der Reiseroute ist. Damit wird sichergestellt, dass
eine Fremdnutzung oder Fehlnutzung durch Dritte nicht möglich
ist. Die Freigabe der Abrechnungsbuchung für die Mehrwertdienste
erfolgt durch ein dreistufiges Sicherheitsverfahren, das jedes für
sich eine selbständige Sicherheitsstufe besitzt, nämlich
die PIN-Nummer des mobilen Endgerätes 2, die PIN-Nummer
der EC-Karte sowie die Ortung über das Satellitennavigationssystem
und/oder Kontaktpunkte mit zuordbarer Idee-Kennung.
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Über
die drahtlose Kommunikation mit dem Datenkommunikationsnetz 3 hat
der Nutzer bzw. das mobile Endgerät 2 jederzeit
Informationen über die verfügbaren Anschlussverbindungen
und damit eventuelle neue Reiserouten (Stau), Verkehrsmittel (Bank,
Bus, Flugzeug). Weiterhin ist eine Berechnung der allgemeinen Fahrtinformationen,
wie Zeit bis zur Abfahrt, aktuelle Reisezeit, Tarife etc. möglich.
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Das
mobile Endgerät 2 kann insbesondere in der Grundfunktion
ein handelsübliches Mobiltelefon sein, das durch geeignete
Programmierung die erweiterten Abrechnungsfunktionalitäten
erhält.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 01/01715
A1 [0004, 0005]
- - EP 1200937 B1 [0006]
- - EP 1816845 A1 [0007]