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DE10200765A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts

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Publication number
DE10200765A1
DE10200765A1 DE10200765A DE10200765A DE10200765A1 DE 10200765 A1 DE10200765 A1 DE 10200765A1 DE 10200765 A DE10200765 A DE 10200765A DE 10200765 A DE10200765 A DE 10200765A DE 10200765 A1 DE10200765 A1 DE 10200765A1
Authority
DE
Germany
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data
data input
reader
entry
account
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10200765A
Other languages
English (en)
Inventor
Jacques Kruse-Brandao
Christian Ploppa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10200765A priority Critical patent/DE10200765A1/de
Priority to EP03702325A priority patent/EP1464033A2/de
Priority to AU2003205518A priority patent/AU2003205518A1/en
Priority to PCT/DE2003/000061 priority patent/WO2003058564A2/de
Priority to DE10390041T priority patent/DE10390041D2/de
Publication of DE10200765A1 publication Critical patent/DE10200765A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/30Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass
    • G07C9/32Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass in combination with an identity check
    • G07C9/33Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass in combination with an identity check by means of a password
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C9/00Individual registration on entry or exit
    • G07C9/30Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass
    • G07C9/38Individual registration on entry or exit not involving the use of a pass with central registration

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)
  • Storage Device Security (AREA)

Abstract

Bei einem Verfahren zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts werden die Daten auf elektronisch gesteuerte Anforderung in einem Server erzeugt und sowohl in eine Abgleicheinrichtung als auch in einen Speicher eines mobilen Datenein- und -wiedergabegerätes eingelesen. Anschließend werden die Daten von einem Lesegerät dem Datenein- und -wiedergabegerät entnommen, in die Abgleicheinrichtung eingegeben und von dieser mit den eingelesenen Daten verglichen. Bei Übereinstimmung der vom Lesegerät gelesenen mit den in der Abgleicheinrichtung vorhandenen Daten wird der Einlass eröffnet. Bei der Vorrichtung ist ein Server zur Erstellung von Daten und ein mit einer Abgleicheinrichtung und einem Speicher versehener Computer vorgesehen, der mit dem Server und einem mobilen Datenein- und -wiedergabegerät elektronisch verbunden ist. Der Server ist vom Datenein- und -wiedergabegerät über den Computer ansprechbar. Auf Anforderung des Datenein- und -wiedergabegerätes sind aus dem Server abrufbare Daten sowohl in die Abgleicheinrichtung und den Speicher als auch in das Datenein- und -wiedergabegerät einlesbar. Zum Lesen der auf dem Datenein- und -wiedergabegerät dargestellten Daten ist ein Lesegerät vorgesehen, das mit der Abgleicheinrichtung zum Transport der gelesenen Daten elektronisch verbunden ist. In der Abgleicheinrichtung ist ein Abgleich der vom Lesegerät gelesenen Daten mit den im Speicher gespeicherten Daten durchführbar. Das Lesegerät weist eine von einem Abgleich ...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts.
  • Eintrittskarten müssen häufig mühselig beschafft werden. Insbesondere bei sehr beliebten Veranstaltungen drängen sich die Interessenten bei den Vorverkaufsstellen, um eine Eintrittskarte zu erlangen. Kurzfristige Einkäufe von Eintrittskarten sind in manchen Fällen völlig ausgeschlossen, da durch starken Andrang an der Veranstaltungskasse vor Beginn der Veranstaltung der Erwerb einer Eintrittskarte ausgeschlossen ist. Kurzfristige Dispositionen, an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen, führen daher sehr häufig dazu, dass der Eintritt zur Veranstaltung verpasst wird.
  • Andererseits sind bereits Systeme angegeben worden, die geeignet sind, Eintrittskarten über das Internet zu erwerben. Einige dieser Systeme haben sich als wirkungsvoll erwiesen, setzen jedoch voraus, dass beim Interessenten eine komplette Computeranlage einschließlich eines Druckers vorhanden sind. Eine gedruckte Eintrittskarte kann nur hergestellt werden, wenn ein Computer mit einem Zugang zum Internet zur Verfügung steht und ein Drucker den Druck einer Eintrittskarte vornehmen kann. Ohne eine derartige Anlage können keine Eintrittskarten gedruckt werden, die zum Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung berechtigen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, mit einem minimalen Aufwand kurzfristig die Voraussetzungen für den Eintritt zu einer Veranstaltung zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens dadurch gelöst, dass Daten auf elektronisch gesteuerte Anforderung in einem Server erzeugt und sowohl in einer Abgleicheinrichtung als auch in einen Speicher eines mobilen Datenein- und -wiedergabegerätes eingelesen werden, dass die Daten von einem Lesegerät dem Datenein- und -wiedergabegerät entnommen und in die Abgleicheinrichtung eingegeben und von dieser mit den eingegebenen Daten verglichen werden und bei der Übereinstimmung der vom Lesegerät gelesenen mit den in der Abgleicheinrichtung vorhandenen Daten der Eintritt eröffnet wird.
  • Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass ein Server zur Erstellung von Daten und ein mit einer Abgleicheinrichtung und einem Speicher versehener Computer vorgesehen sind, der mit dem Server und einem mobilen Datenein- und -wiedergabegerät elektronisch verbunden ist, dass der Server vom Datenein- und -wiedergabegerät ansprechbar ist, dass auf Anforderung des Datenein- und -wiedergabegerätes aus dem Server abrufbare Daten sowohl in die Abgleicheinrichtung als auch in das Datenein- und -wiedergabegerät einlesbar sind und dass zum Lesen der auf dem Datenein- und -wiedergabegerät dargestellten Daten ein Lesegerät am Eintritt aufgestellt ist, das mit der Abgleicheinrichtung zum Transport der gelesenen Daten elektronisch verbunden ist, und daß in der Abgleicheinrichtung ein Abgleich der vom Lesegerät gelesenen Daten mit den im Speicher gespeicherten Daten durchführbar ist und dass das Lesegerät eine vom Abgleich abhängige Funktionsschaltung zur Eröffnung bzw. zur Verhinderung des Eintritts aufweist.
  • Dieses Verfahren und diese Vorrichtung verschaffen deren Nutzern den Vorteil, dass sehr kurzfristig die Beschaffung einer Eintrittskarte möglich ist. Beispielsweise kann der Nutzer noch im Eintrittstor des Veranstaltungsortes die Berechtigung zum Eintritt erhalten. Er benötigt dazu keine umfangreiche EDV-Anlage, mit deren Hilfe er sich beispielweise eine Eintrittskarte verschaffen kann. Voraussetzung für die Erlangung der Eintrittsgenehmigung ist lediglich, dass am Eintritt zur Veranstaltung ein Lesegerät mit einem Anschluss zur erfindungsgemäßen Vorrichtung ist. In diesem Falle kann der Nutzer beispielsweise sein Mobiltelefon als Datenein- und -wiedergabegerät benutzen, um im Wege des erfindungsgemäßen Verfahrens die Erlaubnis zum Eintritt zu der Veranstaltung zu erhalten, an der er gerne teilnehmen möchte.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der Abgleichvorrichtung über ein Kontaktglied ein Kontakt zu einem Guthabenkonto hergestellt, dessen Inhalt festgestellt und eine Umbuchung eines einem Eintrittsgeld entsprechenden Betrages auf ein Empfängerkonto veranlasst wird und ein dazu notwendiger Buchungsvorgang elektronisch überwacht wird. Auf diese Weise erhält der Veranstalter bei Vergabe der Eintrittserlaubnis das Eintrittsgeld, so dass damit der gesamte Vorgang einer entgeltlichen Eintrittsverschaffung abgeschlossen wird. Dadurch wird das gesamte Verfahren zur Verschaffung eines entgeltlichen Eintritts erheblich vereinfacht und im Hinblick auf die Einsparung von Personalkosten auch verbilligt.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der von den Daten angesteuerten Abgleicheinrichtung ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Guthabenkonto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos umgebucht und nach Vornahme der Umbuchung das Lesegerät zur Eröffnung des Eintritts freigeschaltet. Durch diese Freischaltung des Lesegerätes wird die Möglichkeit eröffnet, die Genehmigung zum Eintritt zur Veranstaltung zu erhalten.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der von den Daten angesteuerten Abgleicheinrichtung ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos umgebucht und nach Vornahme der Umbuchung erhält das Datenein- und -wiedergabegerät eine Freischaltung, die vom Lesegerät aufgenommen und der Eröffnung des Eintritts zu Grunde gelegt wird. Auf diese Weise wird z. B. ein als Datenein- und -wiedergabegerät nutzbares mobiles Telefon für die Erlangung des Eintritts freigeschaltet. Sollten die Voraussetzungen zur Erlangung des Eintritts nicht vorliegen, ist das mobile Telefon nicht freigeschaltet, so dass es bei Auflage auf das Lesegerät diesem nicht die Information zuteil werden lassen kann, den Eintritt zur Veranstaltung freizugeben. Durch die fehlende Freischaltung des mobilen Telefons wird eine optimale Sicherheit dagegen geschaffen, dass dieses unberechtigt zur Erlangung des Eintritts genutzt wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Lesegerät als eine über eine Funkverbindung mit dem Computer verbundene mobile Einheit ausgebildet. Durch diese Ausbildung wird die Mobilität der gesamten Vorrichtung erheblich vergrößert. Ein entsprechend angepaßtes Lesegerät kann auf das die Eintrittsberechtigung beinhaltende mobile Telefon aufgelegt werden, so daß auf diese Weise die Abfrage erheblich vereinfacht wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der von den Daten angesteuerten Abgleicheinrichtung ein zur Zahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos umgebucht und nach Vornahme der Umbuchung die Abgleicheinrichtung zur Freischaltung des Datenein- und -wiedergabegerätes freigegeben. Auf diese Weise bleibt das Datenein- und -wiedergabegerät so lange gesperrt für die Erlangung des Eintritts, bis eine Meldung über die vollzogene Umbuchung bei der Abgleicheinrichtung vorliegt. Ein missbräuchliche Benutzung des Datenein- und -wiedergabegerätes zu Ungunsten des Veranstalters ist damit ausgeschlossen. Die Sperrung dieses Datenein- und -wiedergabegerätes bis zum Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen für die Eröffnung des Eintritts ist insbesondere von sehr großem Vorteil, wenn als Datenein- und -wiedergabegerät ein mobiles Telefon benutzt wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der von den Daten gesteuerten Abgleicheinrichtung ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos umgebucht und nach Vornahme der Umbuchung wird die Abgleicheinrichtung zur Freischaltung des Lesegerätes freigegeben. Auf diese Weise entsteht eine doppelte Sicherheit gegen missbräuchliche Benutzung des Verfahrens zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts. Bevor nicht die Abgleicheinrichtung freigeschaltet ist, kann von dieser auch nicht das Lesegerät zum Ablesen des Datenein- und -wiedergabegerätes freigegeben werden. Damit ist für die notwendige Sicherheit gesorgt, dass erst nach der Umbuchung des Eintrittsgeldes auf das Konto des Veranstalters der Eintritt zur gewünschten Veranstaltung freigegeben wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird von der von den Daten angesteuerten Abgleicheinrichtung ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos umgebucht und nach Vornahme der Umbuchung wird die Abgleicheinrichtung zur Freischaltung des Lesegeräts und des Datenein- und -wiedergabegerätes freigegeben. Auf diese Weise wird die Sicherheit zusätzlich noch dadurch erhöht, dass die nicht freigeschaltete Abgleicheinrichtung auch nicht dafür Sorge tragen kann, dass die Daten zur Kontrolle der Berechtigung in das Datenein- und -wiedergabegerät eingelesen werden.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist bei der Vorrichtung zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts ein Server zur Erstellung von Daten und ein mit einer Abgleicheinrichtung und einem Speicher versehener Computer vorgesehen, der mit dem Server und einem mobilen Datenein- und -wiedergabegerät elektronisch verbunden ist, darüberhinaus ist der Server vom Datenein- und -wiedergabegerät ansprechbar und auf Anforderung des Datenein- und -wiedergabegerätes sind aus dem Server abrufbare Daten sowohl in die Abgleicheinrichtung als auch in das Datenein- und -wiedergabegerät einlesbar, weiterhin ist zum Lesen der im Datenein- und -wiedergabegerät dargestellten Daten ein Lesegerät am Eintritt aufgestellt, das mit der Abgleicheinrichtung zum Transport der gelesenen Daten elektronisch verbunden ist, ferner ist mit der Abgleichvorrichtung ein Abgleich der vom Lesegerät gelesenen Daten mit den im Speicher gespeicherten Daten durchführbar und schließlich weist das Lesegerät eine vom Abgleich abhängige Funktionsschaltung zur Eröffnung bzw. Verhinderung des Eintritts auf. Mit dieser Vorrichtung kann auf einfache und sehr wirkungsvolle Weise eine Kontrolle des Eintritts zu einer Veranstaltung vorgenommen werden. Die einzelnen Komponenten der Vorrichtung sind bekannt und können auf relativ kostengünstige Weise hergestellt werden. Die Vorrichtung hat daher ein sehr weites Anwendungsfeld und gibt ihrem Nutzer die Sicherheit, dass ein unberechtigter Eintritt zu einer Veranstaltung ausgeschlossen ist. Schließlich eröffnet diese Vorrichtung die Möglichkeit, dass ein Interessent auch noch sehr kurzfristig vor Beginn einer Veranstaltung zu dieser einen genehmigten Eintritt erhält.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Datenein- und -wiedergabegerät als ein Mobiltelefon ausgebildet, das eine Datenwiedergabefläche besitzt. Derartige Mobiltelefone sind handelsüblich und können im Sinne der Erfindung dazu genutzt werden, kurzfristig vor Beginn einer Veranstaltung die Genehmigung zum Zutritt zu erhalten.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Lesegerät mit einer Auflagefläche zur Aufnahme des Datenein- und -wiedergabegerätes und einer Datenaufnahmeeinheit zur Aufnahme der von dem auf der Auflagefläche aufliegenden Datenein- und -wiedergabegerätes präsentierten Daten versehen. Ein derartig ausgerüstetes Lesegerät kann beispielsweise die im Datenein- und -wiedergabegerät vorhandenen Daten aufnehmen und an die Abgleicheinrichtung weitergeben. Eine solche Datenaufnahmeeinheit kann als eine Videokamera zur Aufnahme der von einer Datenwiedergabefläche des Mobiltelefons wiedergegebenen Daten ausgebildet und mit der Abgleichvorrichtung über einen elektronischen Ausgang verbunden sein. Auf diese Weise ist für eine sehr sichere Aufnahme der auf der Datenwiedergabefläche des Mobiltelefons erscheinenden Daten und deren Überleitung in die Abgleicheinrichtung gesorgt. Diese wird die gelesenen Daten erkennen und mit den zuvor gespeicherten Daten abgleichen können.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Funktionsschaltung des Lesegeräts als eine Lichtanzeige ausgebildet sein. Diese gibt nach außen hin deutlich bekannt, ob der Eintritt gewährt oder nicht gewährt wird. Zu diesem Zwecke kann beispielsweise die Lichtanzeige mit verschiedenen Farben aufwarten, von denen die eine die Eröffnung des Eintritts, die andere die Versagung des Eintritts signalisiert.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Funktionsschaltung auch unmittelbar mit einem den Eintritt steuernden Absperrmechanismus verbunden sein, der nur bei übereinstimmenden Daten öffenbar ist. Durch diese unmittelbare Steuerung des Absperrmechanismus mit Hilfe der Funktionsschaltung wird zusätzliches Personal für die Umsetzung der für die Funktionsschaltung abgegebenen Signale eingespart.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist im Computer ein mit der Abgleichvorrichtung verbundes Kontaktglied vorgesehen, das mit einem Konto verbindbar ist und eine auf das Konti zugreifende und eine Überweisung auf ein Empfängerkonto auslösende Zugriffsschaltung aufweist. Auf diese Weise kann die Eröffnung des Eintritts davon abhängig gemacht werden, dass ein Eintrittsgeld gezahlt worden ist. Damit wird nicht nur die Eröffnung des Eintritts elektronisch überprüfbar sondern darüberhinaus auch noch die Kontrolle über die ordnungsgemäße Zahlung eines Eintrittsgeldes.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Funktionsschaltung mit einer die Durchführung der Überweisung aufnehmenden Quittiervorrichtung versehen, die elektronisch mit der Abgleichvorrichtung verbunden ist. Durch diese Quittiervorrichtung wird der Vorgang zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung unabhängig von der Eröffnung des Eintritts überprüft. Erst wenn die Überprüfung der ordnungsgemäßen Zahlung ergibt, dass diese vorgenommen wurde, wird das Quittierglied als ein Verbindungsglied für den die Steuerung des Eintritts überprüfenden Teil der Vorrichtung benutzt. Damit wird der gesamte Vorgang von der Bezahlung des Eintrittsgeldes bis zur Eröffnung des Eintritts operativ überprüft und fälschungssicher organisiert.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Quittiervorrichtung eine einen Quittiervermerk auf das Datenein- und -wiedergabegerät einsteuernde Schaltstellung auf. Auf diese Weise kann der Quittiervermerk unmittelbar vom Datenein- und -wiedergabegerät überprüft und auf das Lesegerät übertragen werden. Erst wenn dieses mit einer Abtastvorrichtung den Quittiervermerk abgetastet hat, erfolgt eine Rückmeldung an die Abgleicheinrichtung zur Eröffnung des Eintritts.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Quittiervorrichtung mit einem das Lesegerät nur nach Durchführung der Überweisung betätigenden Schalter verbunden. Mit Hilfe dieses Schalters wird eine Absperrvorrichtung zur Eröffnung des Eintritts beseitigt. Bei fehlendem Quittiervermerk erfolgt eine die Abgleicheinrichtung abschaltende Schaltfunktion.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen Ausführungsformen der Erfindungen beispielsweise veranschaulicht sind.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 eine Schaltskizze mit einer unmittelbaren Verbindung eines Computers mit einem Datenein- und -wiedergabegerät, einem Lesegerät und einem Speicher,
  • Fig. 2 eine Schaltskizze mit einer unmittelbaren Verbindung des Computers ausschließlich mit dem Datenein- und -wiedergabegerät und
  • Fig. 3 eine Schaltskizze mit einer unmittelbaren Verbindung des Computers mit einem Lesegerät.
  • Eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahren geeignete Vorrichtung besteht im wesentlichen aus einem Server (1), einem Computer (2), einem Datenein- und -wiedergabegerät (3) und einem Lesegerät (18). Der Server (1) ist geeignet zum Generieren von Daten (5). Diese Daten (5) können aus mehreren Abschnitten (6, 7, 8) bestehen. So können beispielsweise im Abschnitt (6) Daten entstehen, die sich auf eine Bankleitzahl beziehen, in einem mittleren Abschnitt (7) kann eine von einem nicht dargestellten Zufallsgenerator erzeugte Zufallszahl (7) enthalten sein und schließlich kann im Abschnitt (8) eine das Datenein- und -wiedergabegerät (3) identifizierende Identifikationsziffer (8) enthalten sein.
  • Der Server (1) ist über eine elektronische Leitung (9) mit dem Computer (2) verbunden. In diesem befindet sich eine Abgleicheinrichtung (10), ein Speicher (11) sowie ein Kontaktgerät (12). In die Abgleicheinrichtung (10) gelangen die Daten (5) über die elektronische Leitung (9). Darüberhinaus ist die Abgleicheinrichtung (10) auch mit dem Speicher (11) über eine Leitung (13) verbunden. Über den Speicher (11) ist auch das Datenein- und -wiedergabegerät (3) mit der Abgleicheinrichtung (10) über eine Leitung (14) verbunden. Darüberhinaus ist das Datenein- und -wiedergabegerät (3) über eine Leitung (16) mit dem Server (1) verbunden. Diese Leitung (16) kann von einem Steuerknopf (15), der auf dem Datenein- und -wiedergabegerät (3) vorgesehen ist, gesteuert werden. Die Leitungen (14, 16) sind insbesondere bei Verwendung eines mobilen Datenein- und -wiedergabegerätes (3), z. B. bei einem Mobiltelefon als Funkverbindungen ausgebildet. Dabei kommen als Funkverbindungsträger insbesonder in Betracht GSM, UMTS, WLAN o. ä.
  • Schließlich ist die Abgleicheinrichtung (10) über eine Leitung (17) mit einem Lesegerät (18) verbunden. Dieses Lesegerät (18) ist in der Nachbarschaft eines nicht dargestellten Eintritts installiert. Das Lesegerät (18) besitzt eine Funktionsschaltung (19), die aus zwei Glühlampen (20, 21) besteht. Andere Funktionsschaltungen sind denkbar, insbesondere die Verwendung von drei Glühlampen, von denen eine einen bereits erfolgten Eintritt signalisieren kann. Diese Funktionsschaltung ist unmittelbar über eine Leitung (22) mit der Abgleicheinrichtung (10) verbunden. Darüberhinaus besitzt das Lesegerät (18) eine Datenaufnahmeeinheit (23). Diese ist in eine Auflagefläche (24) eingelassen. Sie ist in der Lage, Daten (5) aufzunehmen, die auf einer Datenwiedergabefläche (25) des Datenein- und -wiedergabegerätes (3) erscheinen, sobald das Datenein- und -wiedergabegerät (3) mit seiner Stirnfläche (26) auf die Auflagefläche (24) so aufgelegt wird, dass die Datenwiedergabefläche (25) auf der Datenaufnahmeeinheit (23) aufliegt. Bei Verwendung optisch lesbarer Daten (5) kann in der Datenaufnahmeeinheit (23) beispielsweise eine oder mehrere Videokameras (27) vorgesehen sein.
  • Die Eintrittsüberwachung verläuft in der Weise, dass über den Steuerknopf (15) der Server (1) in Betrieb gesetzt wird. Dieser generiert die Daten (5). Dabei kann er in den Abschnitten (6 und 8) beispielsweise Zahlen verwenden, die ihm vorgegeben sind, z. B. eine eine Bank (28) bezeichnende Bankleitzahl bzw. eine das Datenein- und -wiedergabegerät (3) identifizierende Identifkationsziffer (8). Darüberhinaus bestehen die Daten (5) aber auch aus einer von einem nicht dargestellten Zufallsgenerator, der im Server (1) enthalten ist und gleichzeitig mit diesem aktiviert wird, generierten Zufallszahl (7).
  • Diese Daten (5) gelangen aus dem Server (1) über die elektronischen Leitungen (9) in den Computer (2). Sie werden von der Abgleicheinrichtung (10) über die Leitung (13) in den Speicher (11) eingegeben und gelangen außerdem über die Leitungen (14) in das Datenein- und -wiedergabegerät (3). Dort werden sie auf der Datenwiedergabefläche (25) wiedergegeben.
  • Zur Kontrolle seiner Eintrittsberechtigung legt ein nicht dargestellter Benutzer des Datenein- und -wiedergabegerätes (3) diese mit seiner Stirnfläche (26) auf die Auflagefläche (24) des Lesegerätes (18). Auf diese Weise gelangt die Datenwiedergabefläche (25) auf die Datenaufnahmeeinheit (23) und kann mit Hilfe der Videokamera (27) abgetastet werden. Diese ist über eine Leitung (29) mit dem Speicher (11) verbunden. Aus diesem Speicher (11) gelangen die dort gespeicherten Daten, sowie die von der Datenaufnahmeeinheit (23) aufgenommenen Daten in die Abgleicheinrichtung (10). Dort werden die beiden Daten miteinander verglichen. Sollten die beiden Daten übereinstimmen, wird von der Abgleicheinrichtung (10) die Funktionsschaltung (19) tätig. Durch Aufleuchten einer der beiden Glühlampen (20,21), beispielsweise einer grüngefärbten Glühlampe wird einem am Lesegerät (18) postierten nicht dargestellten Beobachter signalisiert, daß er einen ebenfalls nicht dargestellten Besizer des Datenein- und -wiedergerätes (3), der dieses auf die Auflagefläche (24) aufgelegt hatte, der Eintritt zu gewähren ist.
  • Statt der Funktionsschaltung (19) mit Glühlampen (20, 21) kann auch von der Funktionsschaltung (19) unmittelbar ein Verschlußmechanismus (30) gesteuert werden, der einen Eintritt an einem Einlaß (31) zu einer Veranstaltung (32) steuert.
  • Hängt der Eintritt zu der Veranstaltung (32) von der Zahlung eines Eintrittsgeldes ab, so kann die Betätigung der Funktionschaltung (19) auch davon abhängig gemacht werden, ob das Eintrittsgeld von einem Eintrittswilligen gezahlt wurde oder nicht. Zu diesem Zwecke steuert die Abgleicheinrichtung (10) das Kontaktglied (12) an, das über eine Zuleitung (33) und eine Ableitung (34) mit einem bei der Bank (28) geführten Guthabenkonto (35) verbunden ist. Über dieses Guthabenkonto (35) ist ein Zugriff auf ein Empfängerkonto (36) möglich, das entweder bei derselben Bank (28) oder einer anderen Bank geführt ist. Die Abgleicheinrichtung (10) kann über das Kontaktglied (12) und die Zuleitung (33) eine Abfrage an das Guthabenkonto (35) über dessen Kontostand richten. Dieser wird von dem Guthabenkonto (35) über die Ableitung (34) an das Kontaktglied (12) und die mit diesem verbundene Abgleicheinrichtung (10) geliefert. Diese Abgleicheinrichtung (10) veranlaßt sodann über das Kontaktglied (12) eine Umbuchung eines dem Eintrittsgeld entsprechenden Betrages auf das Empfängerkonto (36), sobald feststeht, daß das Guthabenkonto (35) eine entsprechende Deckung aufweist. Die Vornahme der Umbuchung meldet das Guthabenkonto (35) über die Ableitung (34) an das Kontaktglied (12) und die mit diesem verbundene Abgleicheinrichtung (10). Nachdem diese die Vornahme der Umbuchung registriert hat, und sich durch die Abtastung der Datenwiedergabefläche (25) des auf das Lesegerät (18) aufgelegten Datenein- und Datenwiedergabegerätes (3) dessen Berechtigung zum Eintritt ergeben hat, betätigt die Abgleicheinrichtung (10) über die Zeitung (22) die Funktionsschaltung (19). Das Kontaktglied (12) besitzt die Fähigkeit, auf das Guthabenkonto (35) zuzugreifen und eine Buchung vom Guthabenkonto (35) zugunsten des Empfängerkontos (36) vorzunehmen. Über diesen Buchungsvorgang wird eine Quittung erstellt, die in eine über die Abgleicheinrichtung (10) mit dem Kontaktglied (12) verbundene Quittiereinrichtung (37) eingegeben wird. Diese Quittiervorrichtung (37) ist im Lesegerät (18) vorgesehen, das die Funktionsschaltung (19) nur betätigt, wenn in der Quittiervorrichtung (37) ein Hinweis auf die erfolgte Zahlung des Eintrittsgeldes erscheint.
  • Bei der in Fig. 2 dargestellten Schaltung ist das Datenein- und -wiedergabegerät (3) über eine Leitung (38) unmittelbar mit der Abgleicheinrichtung (10) verbunden. Diese ist mit dem Kontaktglied (12) verbunden, das über die beiden Leitungen (33, 34) mit dem Guthabenkonto (35) verbunden ist. Ergibt eine Abfrage über den Kontostand des Guthabenkontos (35), daß dieses nicht genügend Deckung aufweist, um eine Umbuchung zugunsten des Empfängerkontos (36) vorzunehmen, so verweigert die Abgleicheinrichtung (10) einen Zugriff über die Leitung (38) auf das Dateinein- und -wiedergabegerät (3). Die Daten (5) werden also nicht in das Datenein- und -wiedergabegerät (3) eingeleitet, obgleich der Server (1) über den Steuerknopf (15) und die Leitung (16) aktiviert wurde und die Daten (5) an den Computer (2) geliefert hat. Im Hinblick auf die fehlende Ativierung des Datenein- und -wiedergabegerätes (3) kann auch das Lesegerät (18) nicht angesprochen werden, so daß ein Vergleich der im Speicher (11) abgespeicherten Daten mit den von der Datenaufnahmeeinheit (23) gelesenen Daten nicht möglich ist. Damit entfällt auch eine Aktivierung der Funktionsschaltung (19) und damit eine Eröffnung des Eintritts.
  • Sollte jedoch genügend Deckung zur Bezahlung des Eintrittsgeldes auf dem Guthabenkonto (35) vorhanden und eine Umbuchung zugunsten des Empfängerkontos (36) erfolgt sein, so gibt das Kontaktglied (12) die Abgleicheinrichtung (10) frei. Diese schaltet über die Leitung (38) das Datenein- und -wiedergabegerät (3) ein. Auf diesem erscheint außer den Daten (5) eine Quittieranzeige (39). Diese wird gesondert über ein Aufnahmefeld (40) von der Datenaufnahme (23) abgetastet. Sodann wird über die Leitung (29), die über das Aufnahmefeld (40) freigeschaltet wird, die von der Datenaufnahmeeinheit (23) aufgenommen Daten (5) in den Speicher (11) eingelesen. Sobald ein Vergleich dieser eingelesenen Daten (5) mit den im Speicher (11) abgespeicherten Daten eine Übereinstimmung ergibt, erfolgt über die Leitung (41) eine Freigabe der Funktionsschaltung (19) und damit eine Eröffnung des Einlasses (31).
  • Die Schaltung der Fig. 2 besitzt den Vorteil einer sehr hohen Sicherheit. Da das Datenein- und -wiedergabegerät (3) nicht in einen funktionsfähigen Zustand versetzt wird, weil eine Kontendeckung nicht vorliegt, ist eine zweckentfremdende Nutzung dieses Datenein- und -wiedergabegerätes (3) nicht möglich. Außerdem reduziert sich auf diese Weise die Mitteilung über eine nicht ausreichende Deckung des Guthabenkontos (35) auf den Besitzer des Datenein- und -wiedergabegerätes (3). Demgegenüber kann eine nicht dargestellte Bediepungsperson, die am Lesegerät (18) tätig ist, ohne weiteres eine Fehlfunktion dieses Lesegerätes (18) feststellen und aus dieser Rückschlüsse auf eine fehlende Deckung des Guthabenkontos (35) ziehen. Bei dieser Schaltung der Figur (3) ist das Lesegerät (18) mit seiner gesamten Funktion davon abhängig, daß es von der Abgleicheinrichtung (10) freigeschaltet wird. Diese Freischaltung über eine Leitung (42) erfolgt nicht, wenn mangels ausreichender Deckung des Guthabenkontos (35) eine Umbuchung zugunsten des Kontos (36) nicht erfolgt. Meldet jedoch das Kontaktglied (12), daß die Umbuchung vorgenommen worden ist, an die Abgleicheinrichtung (10), so schaltet diese über die Leitung (42) das Lesegerät (18) frei. Dadurch kann die Datenwiedergabefläche (25) des auf die Auflagefläche (24) aufgelegten Datenein- und -wiedergabegerätes (3) von der Datenaufnahmeeinheit (23) abgetastet werden. Das Ergebnis der Abtastung wird über eine Leitung (43) in die Abgleicheinrichtung (10) eingegeben. Diese vergleicht das Ergebnis der Abtastung mit den in den Speicher (11) eingelesenen Daten. Sollten die von der Datenaufnahmeeinheit (23) über die Leitung (43) in die Abgleicheinrichtung (10) eingelesenen Daten mit den dem Speicher (11) entnommenen Daten übereinstimmen, so gibt die Abgleicheinrichtung (10) über die Leitung (42) die Funktionsschaltung (19) frei, so daß entweder unmittelbar über den von der Abgleicheinrichtung (10) gesteuerten, in Fig. 1 dargestellten Verschlußmechanismus (30) oder mittelbar über eine nicht dargestellte Bedienungsperson, die das Aufleuchten einer der Lampen (20, 21) sieht, der Eintritt zu der Veranstaltung (32) ermöglicht wird.
  • Als Datenein- und -wiedergabegerät (3) kommen jegliche Geräte in Betracht, die in der Lage sind, Daten aufzunehmen und entweder dieselben Daten oder andere Daten wieder zu präsentieren. Dabei können die Daten in optischer Form, beispielsweise als Barcode an der Datenwiedergabefläche (25) erscheinen. Als besonders günstig für den vorgesehenen Zweck erweist sich auch der Einsatz eines Data Matrix Code, da dieser eine sehr hohe Lese-Zuverlässigkeit besitzt, selbst dann, wenn er erhelbich zerstört oder unleserlich sein sollte. Es ist jedoch auch möglich die Daten (5) in jeglicher anderen Form zu verschlüsseln, beispielsweise als akustische oder elektronische Signale. Entsprechend muß die Datenaufnahmeeinheit (23) in der Lage sein, diese Daten (5) zu erkennen und in Daten umzuwandeln, die von der Abgleicheinrichtung (10) erkennbar sind.

Claims (27)

1. Verfahren zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts dadurch gekennzeichnet, daß Daten (5) auf elektronisch gesteuerte Anforderung in einem Server (1) erzeugt und sowohl in eine Abgleicheinrichtung (10), als auch in einen Speicher (11) eines mobilen Datenein- und -wiedergabegerätes (3) eingelesen werden, daß die Daten (5) von einem Lesegerät (18) dem Datenein- und -wiedergabegerät (3) entnommen und in die Abgleicheinrichtung (10) eingegeben und von dieser mit dem eingelesenen Daten (5) verglichen werden und bei Übereinstimmung der vom Lesegrät (18) gelesenen mit den in der Abgleicheinrichtung (10) vorhandenen Daten (5) der Einlaß (31) eröffnet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der Abgleicheinrichtung (10) über ein Kontaktglied (12) ein Kontakt zu einem Guthabenkonto (35) hergestellt, dessen Inhalt festgestellt und eine Umbuchung eines einem Eintrittsgeld entsprechenden Betrages auf ein Empfängerkonto (36) veranlaßt wird und ein dazu notwendiger Buchungsvorgang elektronisch überwacht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß nach Vornahme der Umbuchung diese der Abgleicheinrichtung (10) gemeldet wird und das Lesegerät (18) zum Lesen der ihm von dem Datenein- und -wiedergabegerät (3) dargebotenen Daten (5) freigeschaltet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der von den Daten (5) angesteuerten Abgleicheinrichtung (10) ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zu Gunsten eines Empfängerkontos (36) umgebucht wird und nach Vornahme der Umbuchung das Datenein- und -wiedergabegerät (3) eine Freischaltung erhält, die vom Lesegrät (18) aufgenommen und der Eröffnung des Einlasses (31) zugrunde gelegt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der von den Daten (5) angesteuerten Abgleicheinrichtung (10) ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zugunsten eines Empfängerkontos (36) umgebucht wird und nach Vornahme der Umbuchung die Abgleicheinrichtung (10) zur Freischaltung des Datenein- und Wiedergabegerätes (3) freigeschaltet wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von der von den Daten (5) angesteuerten Abgleicheinrichtung (10) ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitsstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zugunsten eines Empfängerkontos (36) umgebucht wird und nach Vornahme der Umbuchung die Abgleicheinrichtung (10) zur Freischaltung des Lesegeräts (18) freigegeben wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß von der von den Daten (5) angesteuerten Abgleicheinrichtung (10) ein zur Bezahlung von Eintrittsgeld bereitstehendes Konto angesteuert und von diesem das Eintrittsgeld zugunsten eines Empfängerkontos (36) abgebucht wird und nach Vornahme der Umbuchung der Abgleicheinrichtung (10) zur Freischaltung des Lesegrätes (18) und des Datenein- und -wiedergabegerätes (3) freigegeben wird.
8. Vorrichtung zur Kontrolle eines genehmigungspflichtigen Eintritts dadurch gekennzeichnet, daß ein Server zur Erstellung von Daten und ein mit einer Abgleicheinrichtung und einem Speicher versehener Computer vorgesehen ist, der mit dem Server und einem mobilen Datenein- und -wiedergabegerät elektronisch verbunden ist, daß der Server vom Datenein- und -wiedergabegerät über den Computer ansprechbar ist, daß auf Anforderung des Datenein- und -wiedergabegerätes aus dem Server abrufbare Daten sowohl in die Abgleicheinrichtung und den Speicher als auch in das Datenein- und -wiedergabegerät einlesbar sind, daß zum Lesen der auf dem Datenein- und -wiedergabegerät dargestellten Daten ein Lesegerät vorgesehen ist, das mit der Abgleicheinrichtung zum Transport der gelesenen Daten elektronisch verbunden ist, daß in der Abgleicheinrichtung ein Abgleich der vom Lesegerät gelesenen Daten mit den im Speicher gespeicherten Daten durchführbar ist, und daß das Lesegerät eine vom Abgleich abhängige Funktionsschaltung zur Eröffnung bzw. Verhinderung des Eintritts aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Datenein- und -wiedergabegerät als ein mit einer Datenwiedergabefläche ausgerüstetes Mobiltelefon ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät mit einer Auflagefläche zur Aufnahme des Datenein- und -wiedergabegerätes und einer Datenaufnahmeeinheit zur Aufnahme der von dem auf der Auflagefläche aufliegenden Datenein- und -wiedergabegerät präsentierten Daten versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten in Form eines Barcodes verschlüsselt sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten in Form eines Data Matrix Codes verschlüsselt sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenaufnahmeeinheit als eine Videokamera zur Aufnahme der von einer Datenwiedergabefläche des Mobiltelefons wiedergegebenen Daten ausgebildet ist und die Videokamera einen mit der Abgleichvorrichtung verbundenen elektronischen Ausgang aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsschaltung des Lesegerätes als eine Lichtanzeige ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtanzeige verschiedene Farben für eine Eröffnung einerseits und einer Versagung des Eintritts andererseits aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Glühlampe zur Signalisierung eines bereits erfolgten Eintritts vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsschaltung des Lesegerätes mit einem den Eintritt steuernden Absperrmechanismus verbunden ist, der nur bei übereinstimmenden Daten öffenbar ist.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Computer ein mit der Abgleichvorrichtung verbundenes Kontaktglied vorgesehen ist, das mit einem Konto verbindbar ist und eine auf das Konto zugreifende und eine Überweisung auf ein Empfängerkonto auslösende Zugriffsschaltung aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsschaltung mit einer die Durchführung der Überweisung aufnehmenden Quittiervorrichtung versehen ist, die elektronisch mit der Abgleichvorrichtung verbunden ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung nach Durchführung der Überweisung eine die Abgleichvorrichtung mit dem Datenein- und -wiedergabegerät verbindende Schaltstellung aufweist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung vor Durchführung der Überweisung eine verbinden Schaltstellung nicht aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung eine das Datenein- und -wiedergabegerät aktivierende Schaltstellung aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung einen Quittiervermerk auf das Datenein- und -wiedergabegerät einsteuernde Schaltstellung aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Lesegerät eine den Quittiervermerk vom Datenein- und -wiedergabegerät aufnehmende Abtastvorrichtung aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsschaltung zur Eröffnung des Eintritts vom Lesegerät nur bei Feststellung sowohl des Quittiervermerks als auch des Abgleichs betätigbar ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung mit einem das Lesegerät nur nach Durchführung der Überweisung betätigenden Schalter verbunden ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Quittiervorrichtung ein die Abgleicheinrichtung bei, fehlendem Quittiervermerk abschaltende Schaltfunktion aufweist.
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