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DE102007062160A1 - Verfahren zum Aktualisieren von Programmen und/oder Programmierungsdaten in Steuergeräten von Kraftfahrzeugen - Google Patents

Verfahren zum Aktualisieren von Programmen und/oder Programmierungsdaten in Steuergeräten von Kraftfahrzeugen Download PDF

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DE102007062160A1
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DE102007062160A
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English (en)
Inventor
Lothar Scharwald
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R16/02Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements
    • B60R16/03Electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for; Arrangement of elements of electric or fluid circuits specially adapted for vehicles and not otherwise provided for electric constitutive elements for supply of electrical power to vehicle subsystems or for
    • GPHYSICS
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    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
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    • G05B19/02Programme-control systems electric
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    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B2219/00Program-control systems
    • G05B2219/20Pc systems
    • G05B2219/23Pc programming
    • G05B2219/23297Remote load of program with cellular, wireless, satellite connection
    • GPHYSICS
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aktualisieren von Programmen und/oder Programmi(4) in einem oder mehreren Kraftfahrzeugen (5) durch Programme und/oder Programmierungsdaten von einem Zentralrechner (1), wobei das Verfahren geeignet und eingerichtet ist, die Programme und/oder Programmierungsdaten von einem oder mehreren Steuergeräten (4) in mehreren Kraftfahrzeugen (5) in einem Lauf zu aktualisieren.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aktualisieren von Programmen und/oder Programmierungsdaten von einem oder mehreren Steuergeräten in mehreren Kraftfahrzeugen durch Programme und/oder Programmierungsdaten von einem Zentralrechner.
  • Nach dem Stand der Technik werden Programme von Steuergeräten in Kraftfahrzeugen an jedem Fahrzeug einzeln vorgenommen. Müssen viele Fahrzeuge mit aktuellen Programmversionen ausgerüstet werden, kann dies viel Zeit in Anspruch nehmen. Die zuständigen Mitarbeiter des die Aktualisierungen durchführenden Unternehmens müssen von Fahrzeug zu Fahrzeug gehen und die neuen Programmversionen auf die Steuergeräte aufspielen. Dieses kann insbesondere bei einer größeren Anzahl von Fahrzeugen, deren Programme oder Programmierungsdaten aktualisiert werden müssen, sehr aufwendig sein.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Aktualisieren von Programmen und/oder Programmierungsdaten von Steuergeräten in Kraftfahrzeugen bei einer großen Anzahl von Kraftfahrzeugen zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Verfahren geeignet und eingerichtet ist, die Programme und/oder Programmierungsdaten von einem oder mehreren Steuergeräten in mehreren Kraftfahrzeugen in einem Lauf zu aktualisieren. In einem Lauf im Sinne der Erfindung heißt, dass der Aktualisierungsvorgang von dem Zentralrechner einmal gestartet wird und im Zuge der Aktualisierung die Programme oder Programmierungsdaten von den Steuergeräten in mehreren Kraftfahrzeugen aktualisiert werden. Die Aktualisierung kann dabei parallel, d. h. gleichzeitig in allen Kraftfahrzeugen stattfinden. Denkbar ist auch, dass die Steuergeräte der verschiedenen Kraftfahrzeuge nacheinander, d. h. seriell aktualisiert werden. Ein Lauf ist dann beendet, wenn die Aktualisierung der Steuergeräte in allen Kraftfahrzeugen erfolgreich oder ohne Erfolg abgeschlossen ist.
  • Gemäß der Erfindung können zum Aktualisieren der Daten, insbesondere Programme, Teile von Programmen und/oder Programmierungsdaten von dem Zentralrechner zu den Steuergeräten übertragen werden. Die Übertragung der Daten kann drahtlos, vorzugsweise per Funk erfolgen.
  • Das erfolgreiche Aktualisieren der Programme und/oder Programmierungsdaten kann optisch und/oder akustisch angezeigt werden. Ebenso kann das Fehlschlagen der Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten optisch und/oder akustisch angezeigt werden. Das Fehlschlagen der Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten kann dem Zentralrechner gemeldet werden.
  • Das optische Anzeigen des Erfolgs oder des Fehlschlagens der Aktualisierung kann mittels der Beleuchtungsanlage der Kraftfahrzeuge erfolgen. Ebenso ist es möglich, dass der Erfolg oder der Misserfolg des Aktualisierens akustisch durch die Signalhörner der Kraftfahrzeuge gemeldet wird.
  • Vor dem Übertragen der Daten wird vorzugsweise ein Vergleich von Versionsnummern und/oder Versionsdaten der Programme und/oder Programmierungsdaten der Steuergeräte mit Versionsnummern bzw. Versionsdaten der Programme und/oder Programmierungsdaten auf dem Zentralrechner vorgenommen. Anschließend werden lediglich die Programme und/oder Programmierungsdaten aktualisiert, die älter sind als die Version auf dem Zentralrechner.
  • Gemäß der Erfindung kann vor dem Übertragen der Programme und/oder Programmierungsdaten überprüft werden, ob ein sicherer Empfang der Programme und/oder Programmierungsdaten durch die Steuergeräte in den Kraftfahrzeugen möglich ist. Eine Übertragung kann dann vorteilhaft nur zu den Kraftfahrzeugen bzw. nur zu den Steuergeräten der Kraftfahrzeuge erfolgen, bei denen ein sicherer Empfang gewährleistet ist.
  • Die Übertragung ist vorzugsweise gegen Abhören gesichert. Die Kommunikation zwischen dem Zentralrechner und dem Kraftfahrzeug kann verschlüsselt erfolgen, um zu verhindern, dass die Steuergeräte durch Unbefugte manipuliert werden.
  • Der Zentralrechner kann mit einer Sende- und Empfangsvorrichtung verbunden sein, welche zur Kommunikation mit den Kraftfahrzeugen die Daten an die Kraftfahrzeuge übermittelt. Die Sende- und Empfangsvorrichtung kann eine Sendeleistung von 10 mW bis 500 mW haben.
  • Die Kraftfahrzeuge können ebenfalls mit Sende- und Empfangsvorrichtungen ausgestattet sein, die mit den Steuergeräten verbunden sind, deren Programme und/oder Programmierungsdaten aktualisiert werden.
  • Eine erfindungsgemäß Anordnung und ein erfindungsgemäßes Verfahren sind anhand der beigefügten Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Dabei zeigt:
  • 1 Eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung kann auf einem Parkplatz oder in einer Halle eines Kraftfahrzeugherstellers, eines Kraftfahrzeugstransporteurs, eines Kraftfahrzeuggroßhändlers oder als Kraftfahrzeugeinzelhändlers eingerichtet sein. Die erfindungsgemäße Anordnung weist einen Zentralrechner 1 auf, der mit einer Sende- und Empfangsvorrichtung 2 verbunden ist.
  • Die Anordnung umfasst ferner Kraftfahrzeuge 5, wobei in der 1 lediglich zwei Kraftfahrzeuge dargestellt sind. Die Anordnung kann aber sehr viel mehr Kraftfahrzeuge, zum Beispiel 50 bis 100 Kraftfahrzeuge umfassen. Die Kraftfahrzeuge können dabei von gleicher Bauart bzw. von gleichem Typ sein. Ebenso ist es denkbar, dass verschiedene Kraftfahrzeugtypen oder Bauarten zur Anordnung gehören.
  • Die Kraftfahrzeuge der Anordnung weisen zumindest eine Sende- und Empfangsvorrichtung 3 auf, mit der ein oder mehrere Steuergeräte 4 verbunden sind. Gemäß der Erfindung kann ein Kommunikationsprotokoll vorgesehen sein, mit welchem eine Aktualisierung der Programme oder Programmierungsdaten in den Steuergeräten ausgelöst und gesteuert vom Zentralrechner 1 durchgeführt werden kann. Zur Aktualisierung der Programme oder Programmierungsdaten in den Steuergeräten 4 können vom Zentralrechner 1 Programme und/oder Programmierungsdaten zu den Steuergeräten übertragen werden. Die Übertragung erfolgt dabei bevorzugt verschlüsselt. Ferner ist sinnvollerweise vor dem Beginn der Übertragung eine Authentifizierung der Steuergeräte bzw. des Zentralrechners notwendig. Damit soll ein unbefugter Zugriff auf die Programmierung der Steuergeräte 4 verhindert werden.
  • Die Übertragung der Daten von Zentralrechner zu den Steuergeräten erfolgt unter Zwischenschaltung der Sende- und Empfangsvorrichtungen 2, 3, zwischen denen drahtlos Daten ausgetauscht werden. In Kraftfahrzeugen 5 können als Sende- und Empfangsvorrichtungen 3 bevorzugt bereits die im Kraftfahrzeug vorhandene Sende- und Empfangsvorrichtungen ganz oder zum Teil mit genutzt werden.
  • Das Aktualisieren der Programme oder Programmierungsdaten der Steuergeräte 4 wird durch den Zentralrechner 1 angestoßen. Beispielhaft wäre es möglich, dass der Zentralrechner 1 zunächst die Steuergeräte 4 auffordert, ihre Programmversionsnummern oder Programmversionsdaten zu übermitteln. Der Zentralrechner wählt dann unter den Steuergeräten 4 diejenigen aus, deren Programmversionen veraltet sind. Zu diesen Steuergeräten wird dann vom Zentralrechner 1 ein Kommunikationskanal über die Sende- und Empfangsvorrichtung 2, 3 aufgebaut. Die aktuellen Programme bzw. Programmierungsdaten werden übertragen und die Kraftfahrzeuge 5 quittieren die erfolgreiche Übertragung der Daten. Sofern die Übertragung fehlschlägt, wird dies ebenfalls durch das Kraftfahrzeug 5 angezeigt, beispielsweise akustisch oder optisch. Die Übertragung der Daten erfolgt dabei vorzugsweise parallel, denkbar ist allerdings auch ein serielles Übertragen der aktuellen Programme oder Programmierungsdaten.
  • 1
    Zentralrechner
    2, 3
    Sende- und Empfangsvorrichtung
    4
    Steuergerät
    5
    Kraftfahrzeug

Claims (19)

  1. Verfahren zum Aktualisieren von Programmen und/oder Programmierungsdaten von einem oder mehreren Steuergeräten (4) in einem oder mehreren Kraftfahrzeugen (5) durch Programme und/oder Programmierungsdaten von einem Zentralrechner (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren geeignet und eingerichtet ist die Programme und/oder Programmierungsdaten von einem oder mehreren Steuergeräten (4) in mehreren Kraftfahrzeugen (5) in einem Lauf zu aktualisieren.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Aktualisieren Daten, insbesondere Programme und/oder Programmierungsdaten von dem Zentralrechner (1) zu den Steuergeräten übertragen. werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten drahtlos, vorzugsweise per Funk übertragen werden.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten in dem Lauf gleichzeitig, d. h. parallel erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten in dem Lauf nacheinander, d. h. seriell erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (5) oder die Kraftfahrzeuge (5) das erfolgreiche Aktualisieren der Programme und/oder Programmierungsdaten optisch und/oder akus tisch anzeigt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (5) oder die Kraftfahrzeuge (5) das Fehlschlagen der Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten optisch und/oder akustisch anzeigt.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug (5) oder die Kraftfahrzeuge (5) das Fehlschlagen der Aktualisierung der Programme und/oder Programmierungsdaten dem Zentralrechner (1) angezeigt wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das optische Anzeigen mittels Beleuchtungsanlagen der Kraftfahrzeuge (5) erfolgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das akustische Anzeigen mittels Signalhörner der Kraftfahrzeuge (5) erfolgt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass vor einer Übertragung der Daten ein Vergleich von Versionsnummern und/oder -daten der Programme und/oder Programmierungsdaten der Steuergeräte (4) mit Versionsnummern bzw. Versionsdaten der Programme und/oder Programmierungsdaten auf dem Zentralrechner (1) erfolgt.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Aktualisierung nur dann erfolgt wenn die Version in den Steuergeräten (4) älter als die Version auf dem Zentralrechner (1) ist.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das vor dem Übertragen der Programme und/oder Programmierungsdaten überprüft wird, ob ein sicherer Empfang der Programme und/oder Pro grammierungsdaten durch die Steuergeräte (4) in den Kraftfahrzeugen (5) möglich ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragung gegen Abhören gesichert erfolgt.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kommunikation zwischen dem Zentralrechner (1) und den Kraftfahrzeugen (5) verschlüsselt erfolgt.
  16. Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 15.
  17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass dem Zentralrechner (1) eine Sende- und Empfangvorrichtung (2, 3) zugeordnet ist, über welche die Kommunikation mit den Kraftfahrzeugen, insbesondere zur Übertragung der Daten erfolgt.
  18. Anordnung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Sende- und Empfangsvorrichtung (2) eine Sendeleistung von 10 mW bis 500 mW hat.
  19. Anordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung weitere Sende- und Empfangsvorrichtungen (2, 3) aufweist, die in den Kraftfahrzeugen (5) angeordnet sind und die mit den Steuergeräten (4) verbunden sind, deren Programme und/oder Programmierungsdaten aktualisierbar sind.
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