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DE102007061826A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins von magnetischen Merkmalen auf einem Wertdokument - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins von magnetischen Merkmalen auf einem Wertdokument Download PDF

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DE102007061826A1
DE102007061826A1 DE102007061826A DE102007061826A DE102007061826A1 DE 102007061826 A1 DE102007061826 A1 DE 102007061826A1 DE 102007061826 A DE102007061826 A DE 102007061826A DE 102007061826 A DE102007061826 A DE 102007061826A DE 102007061826 A1 DE102007061826 A1 DE 102007061826A1
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DE
Germany
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magnetic
transport direction
difference
value
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102007061826A
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English (en)
Inventor
Dieter Stein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
Priority to DE102007061826A priority Critical patent/DE102007061826A1/de
Priority to PCT/EP2008/010310 priority patent/WO2009080186A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D7/00Testing specially adapted to determine the identity or genuineness of valuable papers or for segregating those which are unacceptable, e.g. banknotes that are alien to a currency
    • G07D7/04Testing magnetic properties of the materials thereof, e.g. by detection of magnetic imprint
    • GPHYSICS
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Abstract

Beschrieben ist ein Verfahren zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines Wertdokuments, das in einer Transportrichtung an einem wenigstens zweispurigen Magnetsensor vorbeitransportiert wird, dessen Spuren quer zu der Transportrichtung mit einem vorgegebenen Spurabstand nebeneinander angeordnet sind, der zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, bei dem für jede der Spuren während des Transports Signale, die eine magnetische Eigenschaft des Wertdokuments, insbesondere des Bereichs, darstellen, erzeugt und aus den Signalen Werte ermittelt werden, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren, und die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines Wertdokuments.
  • Unter Wertdokumenten werden dabei blattförmige Gegenstände verstanden, die beispielsweise einen monetären Wert oder eine Berechtigung repräsentieren und daher nicht beliebig durch Unbefugte herstellbar sein sollen. Sie weisen daher nicht einfach herzustellende, insbesondere zu kopierende Merkmale auf, deren Vorhandsein ein Indiz für die Echtheit, d. h. die Herstellung durch eine dazu befugten Stelle, ist. Wichtige Beispiele für solche Wertdokumente sind Coupons, Gutscheine, Schecks und insbesondere Banknoten.
  • Um Fälschungen von Wertdokumenten zu erschweren bzw. einfacher erkennbar werden zu lassen, werden Wertdokumente häufig mit wenigstens einem magnetischen Merkmal versehen. Unter magnetischen Merkmalen im Sinne der vorliegenden Erfindung werden Bereiche des Wertdokuments mit weich- oder hartmagnetischen Eigenschaften verstanden. Die Ausprägung der Eigenschaften kann dabei je nach Typ des Merkmals unterschiedlich stark sein. Beispielsweise kann bei Banknoten die Seriennummer mit einer Druckfarbe mit weichmagnetischen Partikeln gedruckt werden, die dem Bereich, in den die Seriennummer gedruckt ist, wenigstens an der Oberfläche der Banknote, je nach Konzentration, Größe und Material der Partikel weichmagnetische Eigenschaften verleiht.
  • Bei der maschinellen Prüfung von Wertdokumenten mit solchen magnetischen Merkmalen können die Wertdokumente in einer vorgegebenen Transportrichtung an einem Magnetsensor mit wenigstens zwei quer zur Trans portrichtung voneinander beabstandet angeordneten Sensorköpfen vorbeigeführt werden. Während des Vorbeitransports erfaßt jeder der Sensorköpfe in zeitlicher Folge bzw. kontinuierlich Signale, die die magnetische Eigenschaft des Wertdokuments in einem Erfassungsbereich des Sensorkopfs wiedergeben. Auf diese Weise werden die magnetischen Eigenschaften entlang von in Transportrichtung auf dem Wertdokument verlaufenden, in ihrer Lage quer zur Transportrichtung durch die Lage der Sensorköpfe bestimmten Spuren erfaßt.
  • Einfache Sensoren verfügen nur über eine Anordnung von Sensorköpfen, die sich linear quer zur Transportrichtung zeilenartige erstreckt. Die Signal der Sensorköpfe, bzw. die Signale für die Spuren werden bei solche Sensoren unabhängig voneinander ausgewertet. Dies kann, je nach Abstand und Ausbildung der Sensorköpfe, zur Folge haben, daß magnetische Eigenschaften in Bereichen zwischen den Spuren nicht oder nur sehr ungenau erfaßt werden können. Beispielsweise beträgt die Zeilenhöhe der Seriennummern bei Euro-Banknoten etwa 3 mm, so daß bei einem Spurabstand von beispielsweise 2 mm oder mehr das Vorhandensein einer mit weichmagnetischer Druckfarbe gedruckten Seriennummer nicht oder nicht hinreichend sicher erfolgen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung, zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines Wertdokuments, das in einer Transportrichtung an einem wenigstens zweispurigen Magnetsensor vorbeitransportiert wird, dessen Spuren quer zu der Transportrichtung mit einem vorgegebenen Spurabstand nebeneinander angeordnet sind, der zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, bereitzustellen, das bzw. die auch die Erkennung des Vorhandenseins des wenigstens einen magnetischen Merkmals innerhalb des vorgegebenen Bereichs erlaubt.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines Wertdokuments, das in einer Transportrichtung an einem wenigstens zweispurigen Magnetsensor vorbeitransportiert wird, dessen Spuren quer zu der Transportrichtung mit einem vorgegebenen Spurabstand nebeneinander angeordnet sind, der zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, bei dem für jede der Spuren während des Transports Signale, die eine magnetische Eigenschaft des Wertdokuments, insbesondere des Bereichs, darstellen, erzeugt und aus den Signalen Werte ermittelt werden, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren und die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet werden.
  • Die Aufgabe wird weiter gelöst durch eine Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines in einer vorgegebenen Transportrichtung transportierten Wertdokuments, umfassend einen wenigstens zweispurigen Magnetsensor, der für die beiden Spuren jeweils einen Sensorkopf aufweist, der Signale, die eine magnetische Eigenschaft eines von den Sensorkopf erfaßten Abschnitts des Wertdokuments, insbesondere des Bereichs, darstellen, abgibt, und bei dem die Sensorköpfe quer zur Transportrichtung nebeneinander in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet sind, so daß der Spurabstand zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, und eine Auswerteeinrichtung, die Signale des Magnetsensors empfängt und aus den Signalen Werte ermittelt, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren, und die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet.
  • Unter einem Sensorkopf wird dabei eine Einrichtung mit einem Sensor verstanden, der wenigstens Magnetfelder in einem vorgegebenen Erfassungsbereich erfassen kann. Als Sensor können beispielsweise induktiv arbeitende Sensoren oder magnetoresistive Sensoren eingesetzt werden, wobei zur Erfassung weichmagnetischer Merkmale in deren Nähe noch eine ein Magnetfeld erzeugende Einrichtung, beispielsweise ein Permanentmagnet, als Teil des Sensorkopfs vorgesehen sein kann.
  • Jeder der Sensorköpfe hat eine Kennlinie, die dessen Signal oder einen für das Signal charakteristischen Wert, beispielsweise dessen Maximalwert, in Abhängigkeit von einem Ort quer zur Transportrichtung relativ zu dem Sensorkopf wiedergibt, durch den ein vorgegebenes Testmerkmal, beispielsweise ein rechteckiger Bereich vorgegebener bekannter Ausdehnungen mit bekannten weichmagnetischen Eigenschaften mit vorgegebener Geschwindigkeit bewegt wird. Die Seiten des Rechteckes verlaufen dabei im wesentlichen parallel bzw. orthogonal zu der Transportrichtung bzw. der Richtung der Spur. Vorzugsweise ist die Breite des Bereichs, d. h. dessen Ausdehnung quer zur Transportrichtung, sehr viel kleiner als die Breite der Spur, vorzugsweise beträgt die Breite weniger als etwa 10% der Breite der Spur.
  • Unter der Breite einer Spur eines Sensorkopfs wird dabei ein sich in Transportrichtung erstreckender Streifen verstanden, der in seiner Richtung quer zur Transportrichtung dadurch begrenzt ist, daß außerhalb der Spur die Werte der Kennlinie einen vorgegebenen, in Abhängigkeit von dem Maximum der Kennlinie vorgegebenen Mindestwert unterschreiten. Beispielsweise kann der Mindestwert das 0,9-fache des Maximalwerts sein.
  • Zu Untersuchung wird das Wertdokument an den wenigstens zwei Sensorköpfen so vorbeibewegt, daß der Bereich mit wenigstens einer der Spuren wenigstens teilweise überlappt.
  • Bei dem Verfahren wird von dem üblichen Vorgehen abgewichen, die Spuren einer solchen Vorrichtung unabhängig voneinander auszuwerten. Vielmehr wird ausgenutzt, daß die Kennlinien der Sensorköpfe typischerweise in die Spurlücke zwischen den Spuren hineinreichen, so daß sich die Kennlinien unmittelbar benachbarter Sensorköpfe dort überlappen. Im Rahmen der Erfindung wird vorausgesetzt, daß der Spurabstand und die Breite des Bereichs mit dem wenigstens einen magnetischen Merkmal so gewählt sind, daß sich die Kennlinien in dem Bereich zwischen den Spuren überlappen.
  • Die ermittelten Werte der beiden Sensoren werden gemeinsam zur Prüfung verwendet; dies kann insbesondere bedeuten, daß ein von der Größe der beiden Werte abhängiger Zwischenwert ermittelt wird, der zur Prüfung verwendet wird.
  • Durch Verwendung der Signale beider Sensorköpfe kann so eher erkannt werden, ob sich der Bereich mit dem wenigstens einen magnetischen Merkmal zwischen den Spuren befindet bzw. nur in einem Teil einer Spur liegt.
  • Die Sensorköpfe können grundsätzlich nach beliebigen geeigneten Verfahren arbeiten, beispielsweise induktiv oder magnetoresistiv.
  • Bei der Vorrichtung ist zur Verarbeitung der Signale bzw. Werte die Auswerteeinrichtung vorgesehen, die beispielsweise einen Prozessor mit einem Speicher umfassen kann, in dem ein Programm gespeichert ist, bei dessen Ausführung der Prozessor die im Anspruch genannten Funktionen ausführt.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die Auswerteeinrichtung aber auch noch ein "field programmable gate array" und/oder einen digitalen Signalprozessor und/oder eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC) umfassen, die zur Ausführung der Prüfung oder von Teilen der Prüfung ausgebildet sind. Sind die Signale bereits digital, kann die Ermittlung der Werte einfach in einer Übernahme der Werte bestehen.
  • Prinzipiell sind verschiedene Alternativen zur Verwendung der zwei Werte zur Durchführung der Prüfung denkbar. Den Vorteil einer besonders schnellen Ausführung kann man erhalten, wenn bei dem Verfahren die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet werden, indem in Abhängigkeit von einem Unterschied zwischen den Werten der benachbarten Sensoren ein Korrekturfaktor ermittelt wird, und der kleinere oder, vorzugsweise, der größere der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor multipliziert, und zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet wird. Bei der Vorrichtung kann dazu die Auswerteeinrichtung die Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwenden, indem sie in Abhängigkeit von einem Unterschied zwischen den Werten der benachbarten Spuren einen Korrekturfaktor ermittelt, den kleineren oder, vorzugsweise, den größeren der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor multipliziert, und zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet, d. h. die Auswerteeinrichtung kann zu dieser Funktion ausgebildet sein. Der Korrekturfaktor kann insbesondere durch einen Wert einer Korrekturfunktion, die von dem Unterschied abhängt, für den ermittelten Unterschied gegeben sein.
  • Die Korrekturfunktion kann beispielsweise durch Modellrechnungen oder durch Versuche ermittelt werden. Bei der Ermittlung mittels Modellrechnung kann beispielsweise der Bereich mit dem magnetischen Merkmal in einer Richtung quer zu der Transportrichtung ausgehend von dem einen Sensorkopf in Richtung des anderen Sensorkopfes in verschiedenen Lagen angenommen werden; es werden dann mittels der Kennlinien der Sensorköpfe die erwarteten Werte und der Unterschied der Werte ermittelt. Für einen gegebenen Unterschied wird der Korrekturfaktor bzw. der Wert der Korrekturfunktion so ermittelt, daß das Produkt aus dem kleineren bzw. größeren Wert und dem Korrekturfaktor einen Wert ergibt, der erhalten würde, wenn der Bereich mit dem Merkmal in einer Spur läge. Analog kann vorgegangen werden, wenn statt der Kennlinien Messungen durchgeführt werden. Ist das magnetische Merkmal auf den Wertdokumenten in bestimmten Grenzen variabel wie dies beispielsweise bei einer mit magnetischer Druckfarbe gedruckten Seriennummer der Fall ist, kann zur Ermittlung der Korrekturfunktion auch ein magnetisches Testmerkmal verwendet werden, dessen magnetischen Eigenschaften die des variablen magnetischen Merkmals im Mittel über die Variationsmöglichkeiten des variablen magnetischen Merkmals wiedergibt.
  • Die Korrekturfunktion kann durch entsprechende Interpolation- oder Ausgleichsfunktionen, beispielsweise interpolierende Polgnome, Spline-Funktionen oder ähnliche Funktionen dargestellt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Korrekturfunktion in Form einer Tabelle abzuspeichern, in der entsprechende Werte bei der Prüfung nachgeschlagen werden.
  • Der Unterschied der Werte kann auf verschiedene Arten und Weisen ausgedrückt werden. So ist es möglich, als Unterschied der Werte das Verhältnis der Werte, also deren Quotienten, zu verwenden. Bei der Vorrichtung kann dann dazu die Auswerteeinrichtung dazu ausgebildet sein, als Unterschied der Werte das Verhältnis der Werte verwenden. Diese Ausführungsform bietet insbesondere bei der Verwendung von induktiv arbeitenden Sensor köpfen den Vorteil, daß sich die Einflüsse der Transportgeschwindigkeit in dem Verhältnis herauskürzen, so daß der Korrekturfaktor bzw. die Korrekturfunktion unabhängig von der Transportgeschwindigkeit ermittelt werden kann.
  • Alternativ kann als Unterschied der Werte die Differenz der Werte verwendet werden. Bei der Vorrichtung kann dazu die Auswerteeinrichtung als Unterschied der Werte die Differenz der Werte verwenden bzw. hierzu ausgebildet sein. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß sich die Korrekturfunktion bzw. Korrekturfaktor für Lagen des Bereichs relativ zu den Sensorköpfen, in denen der Wert für den Sensorkopf sehr klein werden kann, gegebenenfalls numerisch günstiger verhält.
  • Ist die Transportgeschwindigkeit in einer Wertdokumentbearbeitungsvorrichtung nicht konstant, sondern kann, beispielsweise je nach Betriebsart, geändert werden, ist es vorteilhaft, wenn bei dem Verfahren die Werte vor der Ermittlung des Korrekturfaktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit normiert werden. Bei der Vorrichtung kann dazu die Auswerteeinrichtung die Werte vor der Ermittlung des Korrekturfaktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit normieren bzw. hierzu ausgebildet sein. Alternativ wäre es möglich, den Korrekturfaktor auch in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit zu ermitteln.
  • Die Erfindung wird im Folgenden noch weiter beispielhaft an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Banknotensortiervorrichtung;
  • 2 eine schematische Ansicht eines Magnetmerkmalssensors und eines Wertdokuments mit einem Bereich, in dem eine Seriennummer mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckt ist,
  • 3 eine schematische Darstellung eines Sensorkopfs des Magnetmerkmalssensors in 2,
  • 4 eine schematische Darstellung eines Kennlinienverlaufs zweier benachbarter Sensorköpfe des Magnetmerkmalssensors in 2, und
  • 5 eine schematische qualitative Darstellung des Verlaufs einer Korrekturfunktion in Abhängigkeit von einem Quotienten.
  • Eine Wertdokumentbearbeitungsvorrichtung 10 in 1, die unter anderem eine Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines in einer vorgegebenen Transportrichtung T transportierten Wertdokuments 12, im Beispiel von Banknoten, umfaßt, verfügt über ein Eingabefach 14 für die Eingabe von zu bearbeitenden Wertdokumenten 12, einen Vereinzler 16, der auf Wertdokumente 12 in dem Eingabefach 14 zugreifen kann, eine Transporteinrichtung 18 mit einer Weiche 20, und entlang eines durch die Transporteinrichtung 18 gegebenen Transportpfades 22 eine vor der Weiche 20 angeordnete Vorrichtung 24 zur Untersuchung von Wertdokumenten, sowie nach der Weiche 20 ein erstes Ausgabefach 26 für als echt erkannte Wertdokumente und ein zweites Ausgabefach 28 für als nicht echt erkannte Wertdokumente. Eine zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 ist wenigstens mit der Untersuchungsvorrichtung 24 und der Weiche 20 über Signalverbindungen verbunden und dient zur Ansteuerung der Untersuchungsvorrichtung 24, der Auswertung von Prüfsignalen der Untersuchungsvor richtung 24 sowie zur Ansteuerung wenigstens der Weiche 20 in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Auswertung der Prüfsignale.
  • Die Untersuchungsvorrichtung 24 in Verbindung mit der Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 dient zur Erfassung von optischen Eigenschaften der Wertdokumente 12 und Bildung von diese Eigenschaften wiedergebenden Prüfsignalen.
  • Während des Vorbeitransports eines Wertdokuments 12 mit einer vorgegebenen Transportgeschwindigkeit in einer durch den Transportpfad 22 vorgegebenen Transportrichtung T erfaßt die Untersuchungsvorrichtungen 24 Eigenschaftswerte des Wertdokuments 12, wobei die entsprechenden Prüfsignale gebildet werden.
  • Aus den Prüfsignalen der Untersuchungsvorrichtung 24 ermittelt die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 bei einer Prüfsignalauswertung, ob das Wertdokument nach einem vorgegebenen Echtheitskriterium für die Prüfsignale als echt erkannt wird oder nicht.
  • Die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 verfügt dazu insbesondere neben entsprechenden Schnittstellen für die Sensoren über einen Prozessor 32 und einen mit dem Prozessor 32 verbundenen Speicher 34, in dem wenigstens ein Computerprogramm mit Programmcode gespeichert ist, bei dessen Ausführung der Prozessor 32 die Vorrichtung steuert bzw. die Prüfsignale auswertet und entsprechende der Auswertung die Transporteinrichtung 18 ansteuert.
  • Insbesondere kann die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30, genauer der Prozessor 32 darin, ein Echtheitskriterium prüfen, in das beispielswei se Referenzdaten für ein als echt anzusehendes Wertdokument eingehen, die vorgegeben und in dem Speicher 34 gespeichert sind. In Abhängigkeit von der ermittelten Echtheit oder Nichtechtheit steuert die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30, insbesondere der Prozessor 32 darin, die Transporteinrichtung 18, genauer die Weiche 20, so an, daß das Wertdokument 12 entsprechend seiner ermittelten Echtheit zur Ablage in das erste Ausgabefach 26 für als echt erkannte Wertdokumente oder in das zweite Ablagefach 28 für als nicht echt erkannte Wertdokumente transportiert wird.
  • Die Untersuchungsvorrichtung 24 umfaßt mehrere Sensoreinrichtungen zur Erfassung von Eigenschaften eines an dieser vorbeitransportierten Wertdokuments, insbesondere einen optischen Sensor 36, der optische Eigenschaften des Wertdokuments 12 erfaßt, aus denen die Denomination, die Lage und die Orientierung des Wertdokuments mittels einer nicht ausdrücklich gezeigten Auswerteinrichtung des Sensors 36 ermittelt werden. Die Auswerteeinrichtung gibt dann Signale, die die Denomination, Lage und Orientierung darstellen, an die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 aus.
  • Weiter besitzt die Untersuchungseinrichtung eine dem optischen Sensor 36 in Transportrichtung nachgelagerte Vorrichtung 38 zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs des in der vorgegebenen Transportrichtung transportierten Wertdokuments 12, die im Folgenden als Magnetmerkmalsensor bezeichnet wird.
  • Der in 2 schematisch gezeigte Magnetmerkmalssensor 38 verfügt über einen mehrspurigen, im Beispiel 10-spurigen Magnetsensor 40, der für jede seiner Spuren jeweils einen Sensorkopf 42 aufweist. Die Sensorköpfe 42 sind in einer Richtung quer zur Transportrichtung linear zeilenartig in vorgegebenen, im Beispiel gleichen, Abständen zueinander angeordnet.
  • Jeder der im Beispiel gleich ausgebildeten Sensorköpfe 42 verfügt, wie in 3 schematisch gezeigt, in diesem Beispiel über einen Permanentmagneten 44, dem in Transportrichtung ein Induktionssensor mit einer Spule 46 auf einem über ein Joch 48 mit dem Permanentmagneten 44 magnetisch verbundenen weichmagnetischen Kern 50 nachgeordnet ist. Der Permanentmagnet 44 ist mit seiner Dipolrichtung wenigstens näherungsweise orthogonal zu einer Ebene, in der sich das transportierte Wertdokument 12 bewegt, angeordnet und magnetisiert so magnetisierbare Teile des Wertdokuments 12. Das sich zeitlich aufgrund der Bewegung des Wertdokuments 12 und der Änderung der Magnetisierung des Wertdokuments 12, genauer wenigstens eines vorgegebenen Bereichs, ändernde Magnetfeld wird induktiv mittels der Spule 46 erfaßt, deren dem Magnetfeld entsprechende Induktionsströme von einer Auswerteeinrichtung 52 des Magnetmerkmalssensors 38 erfaßt und ausgewertet werden. Die Auswerteeinrichtung 52 ist über eine Signalverbindung mit dem optischen Sensor 36 verbunden und empfängt von diesem die gleichen Signale wie die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30, die Denomination, Orientierung und Lage des Wertdokuments wiedergeben.
  • Im Beispiel haben die Sensorköpfe 42 eine Breite von etwa 6 mm und der Abstand d zwischen benachbarten Sensorköpfen 42 beträgt etwa 3,2 mm.
  • 4 zeigt schematisch den Verlauf der Kennlinien zweier benachbarter Sensorköpfe 42, die durch gestrichelte Linien schematisch angedeutet sind.
  • Die Kennlinien geben die Größe des Stroms in der jeweiligen Spule 46 in Abhängigkeit vom Ort x entlang einer Geraden in der Ebene des Wertdo kuments orthogonal zu der Transportrichtung T wieder. Dabei wird nicht der Strom unmittelbar wiedergegeben, sondern eine aus diesem in bekannter Weise abgeleitete Größe J. Genauer erfaßt im Beispiel jeder Sensorkopf 42 kontinuierlich den Strom. Bei einer Änderung des Magnetfeldes, insbesondere durch Eintritt oder Austritt eines durch den Permanentmagneten 44 magnetisierten Bereichs des Wertdokuments in einen oder aus dem Erfassungsbereich des Sensorkopfs 42, ändert sich der Strom, so ein zeitlicher Stromverlauf erfaßt wird. Als Größe des Stroms bzw. aus dem Signal des Sensorkopfs ermittelter Wert wird dann das Maximum des Stromverlaufs verwendet.
  • Unter der Breite B der Spur eines Sensorkopfs 42 wird ein sich in Transportrichtung erstreckender Streifen verstanden, der in seiner Richtung quer zur Transportrichtung T dadurch begrenzt ist, daß außerhalb der Spur die Werte der Kennlinie einen vorgegebenen, in Abhängigkeit von dem Maximum der Kennlinie vorgegebenen Mindestwert Jmin unterschreiten. Im Beispiel ist der Mindestwert das 0,9-fache des Maximalwerts. Der Spurabstand D ist der Abstand der Spuren benachbarter Sensorköpfe 42, im Beispiel etwa 3 mm.
  • Die Kennlinie kann mit bekannten Verfahren ermittelt werden, beispielsweise dadurch, daß ein rechteckiger, homogener magnetisierbarer Bereich vorgegebener Magnetisierbarkeit, dessen Seite in der Richtung quer zur Transportrichtung deutlich kleiner als der Abstand der Sensorköpfe 42 oder der Spurabstand ist, beispielsweise 0,5 mm, mit der Transportgeschwindigkeit in der Ebene des Wertdokuments 12 an dem Sensorkopf vorbeibewegt und das Signal entsprechend erfaßt und in einen Wert für die Größe umgesetzt wird.
  • Auf dem Wertdokument 12 befindet sich ein vorgegebener Bereich 54, in dem als magnetisches Merkmal eine Seriennummer des Wertdokuments 12 mit einer magnetisierbaren Druckfarbe aufgedruckt ist. Die Breite des Bereichs beträgt im Fall des Euro als Währung etwa 3 mm, entspricht also dem Spurabstand.
  • Wird das Wertdokument 12 an dem Magnetsensor 40 in der Transportrichtung T mit der vorgegebenen Geschwindigkeit vorbeigeführt, werden je nach Lage des Bereichs relativ zu den Sensorköpfen 42 unterschiedliche Signale erfaßt und dementsprechend unterschiedliche, die magnetische Eigenschaft des Bereichs charakterisierende Werte, im Beispiel das Strommaximum, ermittelt.
  • Liegt der Bereich 54 in einer Spur 56, so wird nur von dem entsprechenden Sensorkopf 42 ein Signal entsprechend der Kennlinie erfaßt, das den gemäß der Kennlinie maximalen Wert Jmax wiedergibt. Die Lage des Sensorkopfes 42 entspricht dann der Lage des Bereichs 54. Soll der Bereich 54 mit der magnetischen Seriennummer an einer vorgegebenen Stelle in einer Richtung quer zur Transportrichtung T auftreten, braucht also nur geprüft zu werden, ob das Signal des jeweiligen Sensorkopfs einen vorgegebenen Schwellwert überschreitet. Ist dies der Fall, wird das Vorhandensein einer mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckten Seriennummer in dem vorgegebenen Bereich erkannt und ein entsprechendes Prüfsignal an die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 abgegeben.
  • Würden die Signale der Sensorköpfe unabhängig voneinander ausgewertet, würde andernfalls ein Fehlersignal an die Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 abgegeben, das anzeigt, daß der vorgegebene Bereich nicht hinreichend magnetisierbar ist.
  • Liegt der vorgegebene Bereich ganz oder zu wesentlichen Teilen im Bereich zwischen den Spuren 56, geben zwar beide Sensorköpfe 42 Signale ab, doch ist deren Größe so klein, daß die Signale keines der beiden Sensorköpfe bzw. die entsprechenden Werte nicht den vorgegebenen Schwellwert überschreiten. Ein vorhandener Bereich mit einer mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckten Seriennummer könnte bei unabhängiger Auswertung daher nicht erkannt werden.
  • Die Auswerteeinrichtung 52, die im Beispiel einen Mikrocontroller und ein mit dem Mikrocontroller zusammenarbeitendes FPGA aufweist, ist daher dazu ausgebildet, das folgende Verfahren durchzuführen.
  • Während das Wertdokument 12 an den Sensorköpfen 42 mit der vorgegebenen Transportgeschwindigkeit in der vorgegebenen Transportrichtung T vorbeitransportiert wird, erfaßt die Auswerteeinrichtung 52 für jeden der Sensorköpfe 42 jeweils ein Signal und ermittelt aus diesen Signalen Werte, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren. Beispielweise können als Werte die Maxima der jeweiligen Signale verwendet werden.
  • Die Auswerteeinrichtung 52 empfängt weiter Signale des optischen Sensors 36, die die Denomination, Lage und Orientierung des Wertdokuments 12 darstellen, und ermittelt aus einer vorgegebenen Tabelle, in der die Lagen der Seriennummern in Abhängigkeit von Denomination, Lage und Orientierung von Wertdokumenten abgelegt sind, die Lage des Bereichs mit der Seriennummer unter Berücksichtigung der möglichen Schwankungen durch den Transport oder beim Druck der Wertdokumente.
  • Sie verwendet dann die Werte benachbarter Sensorköpfe 42, deren Spuren näherungsweise im Bereich der Seriennummer liegen, zur Prüfung des Vor handenseins des magnetischen Merkmals, genauer der mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckten Seriennummer.
  • Hierzu ermittelt die Auswerteeinrichtung 52 zunächst, ob einer der aus den Signalen der Sensorköpfe 42 ermittelten Werte den Schwellwert überschreitet, d. h. der vorgegebene Bereich mit mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckter Seriennummer vorhanden ist. Ist dies der Fall wird ein entsprechendes, das Vorhandensein anzeigendes Signal an die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung ausgegeben.
  • Andernfalls prüft die Auswerteeinrichtung 52, welcher der Werte größer ist und bildet dann zur Ermittlung eines Unterschieds zwischen den Werten das Verhältnis bzw. den Quotienten aus dem kleineren und dem größeren Wert.
  • Sie ermittelt dann in Abhängigkeit von dem Unterschied bzw. dem Quotienten einen Korrekturfaktor und multipliziert den größeren der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor.
  • Das resultierende Produkt wird dann zur Prüfung verwendet, d. h. wie der Wert nur eines Sensorkopfs behandelt, indem er mit dem Schwellwert verglichen wird, wobei das Vorhandensein oder Fehlen der mit magnetisierbarer Druckfarbe gedruckten Seriennummer als magnetisches Merkmal in dem vorgegebenen Bereich entsprechend ermittelt wird.
  • Die Auswerteeinrichtung 52 gibt dann ein entsprechendes, das Ergebnis des Vergleichs darstellendes Signal an die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung aus. Optional kann sie noch an die zentrale Steuer- und Auswerteeinrichtung ausgeben, im Bereich, welcher Lücke zwischen den Spuren, der Bereich erkannt wurde.
  • Der Korrekturfaktor kann als Wert einer Korrekturfunktion K(Q) ermittelt werden, die von dem Quotienten Q abhängt.
  • Die Korrekturfunktion K(Q) kann im Beispiel durch Modellrechnungen erhalten werden. Dazu kann beispielsweise der rechteckige Bereich mit der der Breite des Bereichs auf dem Wertdokument 12 entsprechenden Breite mit einer homogenen Magnetisierbarkeit in einer Richtung quer zu der Transportrichtung ausgehend von dem einen Sensorkopf in Richtung des anderen Sensorkopfes in verschiedenen Lagen angenommen werden; es werden dann mittels der Kennlinien der Sensorköpfe 42 die erwarteten Werte und der Quotient aus kleinerem und größerem Wert ermittelt. Für einen gegebenen Quotienten wird der Korrekturfaktor bzw. der Wert der Korrekturfunktion so ermittelt, daß das Produkt aus dem größeren Wert und dem Korrekturfaktor einen Wert ergibt, der erhalten würde, wenn der Bereich mit dem magnetischen Merkmal, d. h. der homogenen Magnetisierung, in einer Spur läge. Die Korrekturfunktion wird dann in der Auswerteeinrichtung 52 in Form einer Tabelle abgespeichert, in der für einen gegebenen Quotienten jeweils ein entsprechender Korrekturfaktor abgespeichert ist.
  • 5 zeigt qualitativ einen möglichen Verlauf der Korrekturfunktion als Funktion des Quotienten. Für sehr kleine Quotienten, die der Situation entsprechen, daß der Bereich mit der Magnetisierbarkeit stark mit einer Spur überlappt, nimmt die Funktion Werte im Bereich von 1, ab größer als 1 an. Für einen Quotienten mit dem Wert 1 dagegen, der einer Lage in der Mitte der Spurlücke entspricht, nimmt die Korrekturfunktion ihr Maximum an. Dazwischen steigt sie monoton an.
  • In einem anderen Ausführungsbeispiel kann die Korrekturfunktion durch Versuche ermittelt werden. Dabei kann analog zu dem Vorgehen unter Verwendung einer Modellrechnung vorgegangen werden.
  • Die Korrekturfunktion kann in noch anderen Ausführungsbeispielen auch durch entsprechende Interpolation- oder Ausgleichsfunktionen, beispielsweise interpolierende Polgnome, Spline-Funktionen oder ähnliche Funktionen dargestellt werden.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel nur dadurch, daß die Auswerteeinrichtung modifiziert ist.
  • Sie ermittelt nun statt des Quotienten die Differenz aus dem größeren und dem kleineren Wert als Unterschied und dividiert diese durch die Transportgeschwindigkeit, deren Wert sie von der zentralen Steuer- und Auswerteeinrichtung 30 erhält. Für diese so bezüglich der Transportgeschwindigkeit normierte Differenz ermittelt sie nun einen Korrekturfaktor, der wieder wie im ersten Ausführungsbeispiel mit dem größeren der beiden Werte multipliziert wird. Die folgenden Schritte werden entsprechend durchgeführt.
  • Auch die Ermittlung der Korrekturwerte bzw. der Korrekturfunktion erfolgt analog zu dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei statt des Quotienten die normierte Differenz gebildet wird.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen wird der kleinere der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor multipliziert, der dann mittels einer entsprechend ermittelten Korrekturfunktion ermittelt wird.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines Wertdokuments, das in einer Transportrichtung an einem wenigstens zweispurigen Magnetsensor vorbeitransportiert wird, dessen Spuren quer zu der Transportrichtung mit einem vorgegebenen Spurabstand nebeneinander angeordnet sind, der zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, bei dem für jede der Spuren während des Transports Signale, die eine magnetische Eigenschaft des Wertdokuments, insbesondere des Bereichs, darstellen, erzeugt und aus den Signalen Werte ermittelt werden, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren, und die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet werden, indem in Abhängigkeit von einem Unterschied zwischen den Werten der benachbarten Sensoren ein Korrekturfaktor ermittelt wird, und der kleinere oder, vorzugsweise, der größere der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor multipliziert, und zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem als Unterschied der Werte das Verhältnis der Werte verwendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem als Unterschied der Werte die Differenz der Werte verwendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, bei dem die Werte vor der Ermittlung des Korrekturfaktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit normiert werden.
  6. Vorrichtung zum Prüfen des Vorhandenseins wenigstens eines magnetischen Merkmals innerhalb eines vorgegebenen Bereichs eines in einer vorgegebenen Transportrichtung transportierten Wertdokuments, umfassend einen wenigstens zweispurigen Magnetsensor, der für die beiden Spuren jeweils einen Sensorkopf aufweist, der Signale, die eine magnetische Eigenschaft eines von den Sensorkopf erfaßten Abschnitts des Wertdokuments, insbesondere des Bereichs, darstellen, abgibt, und bei dem die Sensorköpfe quer zur Transportrichtung nebeneinander in einem vorgegebenen Abstand zueinander angeordnet sind, so daß der Spurabstand zwischen der halben und der doppelten Breite des Bereichs quer zur Transportrichtung liegt, und eine Auswerteeinrichtung, die Signale des Magnetsensors empfängt und aus den Signalen Werte ermittelt, die die magnetische Eigenschaft charakterisieren, und die beiden Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Auswerteeinrichtung die Werte zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet, indem sie in Abhängigkeit von einem Unterschied zwischen den Werten der benachbarten Spuren einen Korrekturfaktor ermittelt, den kleineren oder, vorzugsweise, den größeren der beiden Werte mit dem Korrekturfaktor multipliziert, und zur Prüfung des Vorhandenseins des magnetischen Merkmals verwendet.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, bei der die Auswerteeinrichtung als Unterschied der Werte das Verhältnis der Werte verwendet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Auswerteeinrichtung als Unterschied der Werte die Differenz der Werte verwendet.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Auswerteeinrichtung die Werte vor der Ermittlung des Korrekturfaktors in Abhängigkeit von der Transportgeschwindigkeit normiert.
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