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DE102007061500A1 - Dichtungsbahn für einen Plattenbelag, ein Plattenbelag sowie ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages - Google Patents

Dichtungsbahn für einen Plattenbelag, ein Plattenbelag sowie ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages Download PDF

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DE102007061500A1
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RUNDMUND DINGSLAKEN RUTH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Dichtungsbahn für einen Plattenbelag, einen Plattenbelag sowie ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelags.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dichtungsbahn für einen Belag, insbesondere für einen Plattenbelag, einen Plattenbelag sowie ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages.
  • Plattenbeläge werden auf einen Untergrund am Boden, eine Wand oder andere Bauwerksteile aufgebracht. Die Sichtfläche des Plattenbelages wird durch Platten gebildet. Plattenbeläge werden insbesondere dort eingesetzt, wo Böden oder Wände regelmäßig oder zeitweise in Kontakt mit Flüssigkeiten beziehungsweise Feuchtigkeit treten, beispielsweise in Nassbereichen, zum Beispiel Küchen. Auch in Trockenbereichen können Plattenbeläge auf ihrer Oberseite in Kontakt mit Flüssigkeiten treten, beispielsweise bei Desinfektions- oder Reinigungsarbeiten.
  • Üblicherweise werden Plattenbeläge im Dickbettverfahren, Dünnbettverfahren oder Mittelbettverfahren erstellt.
  • Beim Dickbettverfahren wird auf einen Untergrund, beispielsweise einen Beton, einen Estrich oder einen metallenen Untergrund, zunächst eine Mörtelschicht aufgebracht, beispielsweise in Form eines Estrichs. Auf die noch feuchte Mörtelschicht werden anschließend die Platten aufgebracht.
  • Ein vorgenanntes Verfahren wird auch als „Frisch-in-Frisch-Verfahren" bezeichnet, da die Platten auf den noch frischen, noch nicht abgebundenen Mörtel aufgelegt werden.
  • Beim Dünnbettverfahren wird auf den Untergrund, insbesondere einen Untergrund in Form einer Betonschicht, ebenfalls ein Mörtel aufgebracht, den man jedoch abbinden lässt. Auf den abgebundenen Mörtel wird anschließend ein Kleber, beispielsweise ein Fliesenkleber, aufgebracht, in den man die Plattenlage drückt. Das Vorgehen beim Mittelbettverfahren entspricht im Wesentlichen dem Dünnbettverfahren, nur dass beim Mittelbettverfahren der Kleber eine Dicke von etwa 10 bis 15 mm aufweist, während der Kleber beim Dünnbettverfahren nur in einer Dicke von etwa 2 bis 5 mm aufgetragen wird.
  • Zur Verbesserung der Haftung zwischen der Betonschicht und der Mörtelschicht ist bekannt, einen Haftgrund, auch "Haftbrücke" genannt, auf die Betonschicht aufzubringen. Ein entsprechender Haftgrund kann beispielsweise auch auf den abgebundenen Mörtel aufgebracht werden, um die Haftung zwischen dem Mörtel und dem Kleber zu verbessern. Es ist auch bekannt, eine Haftbrücke auf die noch feuchte Mörtelschicht aufzubringen, um den Kontakt der Platten mit der Mörtelschicht zu verbessern.
  • Üblicherweise ist die Oberseite der Betonschicht als sogenannter „Gefällebeton" ausgebildet. Bei diesem Gefällebeton handelt es sich um eine Betonschicht, die mit Gefälle zu einer Außenseite des Untergrundes beziehungsweise des Bodenbelages verläuft. Durch dieses Gefälle kann in den Plattenbelag eingedrungene Feuchtigkeit aus dem Plattenbelag abgeleitet werden.
  • Hierzu ist bekannt, eine Dichtungsbahn, auch "Drainmatte" genannt, auf den Gefällebeton aufzulegen. Die Dichtungsbahn ist flüssigkeitsdicht, so dass in den Plattenbelag eingedrungene Feuchtigkeit beziehungsweise Flüssigkeit über die Dichtungsbahn sicher zum Entwässerungssystem des Belages abgeleitet werden kann. Üblicherweise wird die Dichtungsbahn derart angeordnet, dass Flüssigkeit über die Dichtungsbahn zu einem Bodeneinlauf geleitet wird, der die Flüssigkeit in einen Sinkkasten führt.
  • Wie zuvor ausgeführt, wird die Dichtungsbahn zwischen der Betonschicht und der Mörtelschicht im Plattenbelag angeordnet. Flüssigkeit dringt dabei zunächst zwischen den Fugen der Platten des Plattenbelages und anschließend durch die Mörtelschicht hindurch bis zur Dichtungsbahn vor.
  • Grundsätzlich haben sich entsprechende Plattenbeläge bewährt. Problematisch ist jedoch, dass Feuchtigkeit beim Durchdringen der Mörtelschicht diese häufig beeinträchtigt, beispielsweise korrodiert oder chemisch zersetzt. Die Festigkeit und Dichtigkeit des Plattenbelages kann hierdurch verschlechtert werden.
  • Ein weiteres Problem stellt die Festigkeit der Verbindung zwischen der Dichtungsbahn und der Betonschicht dar. Zwar kann die Dichtungsbahn auf die Betonschicht geklebt werden; ein solches Vorgehen ist jedoch mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Dichtungsbahn für einen Plattenbelag zur Verfügung zu stellen, die einfach und sicher in einem Plattenbelag angeordnet werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Plattenbelag zur Verfügung zu stellen, der auch beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Plattenbelag seine Festigkeit und Dichtigkeit beibehält.
  • Schließlich ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages zur Verfügung zu stellen, durch welches ein solcher Plattenbelag erstellbar ist.
  • Zur Lösung der erstgenannten Aufgabe wird eine Dichtungsbahn für einen Plattenbelag mit folgenden Merkmalen zur Verfügung gestellt: die Dichtungsbahn weist wenigstens zwei Schichten auf; wenigstens eine Schicht der Dichtungsbahn ist flüssigkeitsundurchlässig; die flüssigkeitsundurchlässige Schicht ist mit einer Faserschicht verbunden; die Faserschicht bildet eine der beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn.
  • Die Erfindung beruht auf der Grundüberlegung, eine Dichtungsbahn für einen Plattenbelag derart herzurichten, dass diese durch ein „Frisch-in-Frisch-Verfahren" in dem Plattenbelag anordenbar ist beziehungsweise in diesen einbindbar ist. Die Dichtungsbahn soll also derart konfektioniert sein, dass sie auf eine noch feuchte Verlegebettung, insbesondere einen noch feuchten Mörtel aufbringbar ist. Hierzu weist die erfindungsgemäße Dichtungsbahn neben einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht eine Faserschicht auf. Über diese Faserschicht ist die Dichtungsbahn mit der Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht, eines Bodenbelages verbindbar, indem die Fasern der Faserschicht in die Verlegebettung eingebettet werden, so dass die Dichtungsbahn fest in der Verlegebettung verankert ist.
  • Die Faserschicht bildet die äußere Schicht auf einer Seite der Dichtungsbahn, so dass die Faserschicht auch eine der beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn bildet. Unter den" Hauptoberflächen" der Dichtungsbahn werden, wie üblich, die beiden Hauptflächen, also die beiden großen Flächen der Dichtungsbahn verstanden.
  • Die Ausbildung der Faserschicht ist grundsätzlich beliebig. Beispielsweise kann die Faserschicht eine eigenständige Komponente darstellen, die mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht verbunden ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass die flüssigkeitsundurchlässige Schicht und die Faserschicht einstückig ausgebildet sind, die Fasern der Faserschicht also beispielsweise aus der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht hervorstehen, beispielsweise wie bei einem einstückigen Fußabtreter aus Kunststoff.
  • Die Faserschicht kann zum Beispiel ein textiles Gewebe, insbesondere ein textiles Glasgewebe, oder eine Matte, insbesondere eine Glasmatte, sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Faserschicht in Form eines Vlieses vorgesehen. Eine wie vorstehend vorgesehene Faserschicht kann beispielsweise einen profilierten Querschnitt aufweisen, zum Beispiel in Form von Riefen, einem Sägezahnprofil, einem Schwalbenschwanzprofil oder ähnlichem.
  • Vliese beziehungsweise Vliesstoffe sind Flächengebilde aus einzelnen Fasern, die wirr zueinander angeordnet sind. Aufgrund ihrer räumlichen Anordnung sind zwischen den Fasern Freiräume in dem Vlies vorhanden.
  • Im Rahmen der Erfindung wurde herausgefunden, dass ein Vlies fest mit einer Verlegebettung, insbesondere mit einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht, verbunden werden kann, wenn das Vlies auf eine noch nicht abgebundene Mörtelschicht aufgebracht wird und der Mörtel in die Freiräume zwischen den Fasern des Vlieses eindringt. Nach Aushärten der Verlegebettung ist das Vlies fest in der Verlegebettung verankert. Gleiches gilt entsprechend für sonstige Arten von Faserschichten. Eine mit der Faserschicht verbundene, flüssigkeitsundurchlässige Schicht kann damit über die Faserschicht fest auf einer Mörtelschicht angeordnet werden.
  • Als Vlies für die Faserschicht kann ein beliebiges Vlies verwendet werden, beispielsweise ein Wirrfaservlies, ein Spinnvlies oder ein Nadelvlies. Die Fasern der Faserschicht beziehungsweise des Vlieses können beispielsweise aus Mineralfasern, Steinfasern, Glasfasern, Kunststofffasern, Metallfasern oder sonstigen Synthetikfasern bestehen. Die Kunststofffasern können beispielsweise aus Polyesterfasern bestehen. Im Fall einer als Vlies ausgebildeten Faserschicht liegt demnach beispielsweise ein Vlies in Form eines Mineralfaservlieses, Steinfaservlieses, Glasfaservlieses, Kunststofffaservlieses, Metallfaservlieses oder Synthetikfaservlieses vor.
  • Die Faserschicht weist eine solche Dicke auf, dass die mit der Faserschicht verbundene, flüssigkeitsundurchlässige Schicht durch die Faserschicht ausreichend fest mit der Mörtelschicht verbunden werden kann. Bevorzugt weist die Faserschicht beispielsweise eine Mindestdicke von ≥ 0,1 mm, ≥ 0,5 mm, ≥ 2 mm oder ≥ 3 mm auf. Die Faserschicht kann bevorzugt eine Maximaldicke von beispielsweise ≤ 10 mm, ≤ 8 mm, ≤ 5 mm oder ≤ 3 mm aufweisen. Entsprechend kann die Faserschicht beispielsweise eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 10 mm, 2 bis 8 mm oder von 2 bis 5 mm aufweisen.
  • Eine als eigenständige Komponente ausgebildete Faserschicht kann auf beliebige Art und Weise mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht verbunden sein. Beispielsweise kann die Faserschicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht verklebt oder vernäht sein. Bevorzugt ist die Faserschicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht verschweißt. Hierzu kann die flüssigkeitsundurchlässige Schicht beispielsweise aus einem plastischen Material erstellt sein, das aushärtbar ist. Entsprechend kann das Material für die flüssigkeitsundurchlässige Schicht beispielsweise in einem plastischen, noch nicht ausgehärteten Zustand auf die Faserschicht aufgebracht werden und auf dieser aushärten. Hierzu kann die flüssigkeitsundurchlässige Schicht beispielsweise aus einem aushärtbaren Klebstoff, aus einem aushärtbaren beziehungsweise sich verfestigenden Kunststoff oder aus einem organischen, beispielsweise bituminösen Werkstoff bestehen.
  • Grundsätzlich kann die Dichtungsbahn aus einem beliebigen Material bestehen, das flüssigkeitsundurchlässig ist. Insbesondere ist die flüssigkeitsundurchlässige Schicht aus einem solchen Material gefertigt, das undurchlässig ist für Flüssigkeiten, die regelmäßig in Nassbereichen auftreten können, also beispielsweise Wasser, Öle, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Lebensmittelflüssigkeiten.
  • Die flüssigkeitsundurchlässige Schicht kann beispielsweise aus einem organischen, zum Beispiel bituminösen Werkstoff, Polyethylen, Polyvinylchlorid (PVC), Weich-PVC, Polyisobuthylen (PIB), Polyurethan oder Kautschuk, insbesondere beispielsweise Chlorkautschuk oder Buthylkautschuk, bestehen.
  • Die flüssigkeitsundurchlässige Schicht weist bevorzugt eine Dicke von beispielsweise ≥ 0,3 mm, ≥ 0,5 mm oder ≥ 1 mm auf. Die Maximaldicke der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht beträgt bevorzugt beispielsweise ≤ 10 mm, ≤ 5 mm, ≤ 3 mm oder ≤ 2 mm. Demnach liegt die Dicke der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht beispielsweise im Bereich von 0,3 bis 10 mm, also beispielsweise auch im Bereich von 0,3 bis 10 mm, 1 bis 10 mm oder im Bereich von 1 bis 5 mm.
  • Nach einer Ausführungsform ist die flüssigkeitsundurchlässige Schicht mit einer Klebeschicht verbunden, die die zweite der beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn bildet.
  • Auf diese Klebeschicht sind zum Beispiel die Platten, also beispielsweise Bodenplatten oder Kacheln, Bahnen oder Paneele eines Plattenbelages auflegbar und hierdurch mit der Dichtungsbahn verklebbar. Bei dem Kleber, aus dem die Klebeschicht gebildet ist, kann es sich um einen beliebigen Kleber handeln, durch den Platten auf einen Plattenbelag beziehungsweise auf eine Dichtungsbahn aufklebbar sind, beispielsweise um einen synthetischen, mineralischen oder organischen Kleber. Beispielsweise kann es sich bei dem Kleber um einen Ein- oder Zweikomponentenkleber handeln.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die flüssigkeitsundurchlässige Schicht der Dichtungsbahn mit einer Klebeschicht verbunden ist, die von einer abziehbaren Folie, die die zweite der beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn bildet, abgedeckt ist. Die abziehbare Folie kann beispielsweise eine synthetische oder organische Folie sein, zum Beispiel Bitumenpapier, Ölpapier oder Kunststofffolie.
  • Die Abdeckung der Klebeschicht der Dichtungsbahn mit einer abziehbaren Folie bietet den besonderen Vorteil, dass die Dichtungsbahn bereits werkseitig mit der Klebeschicht versehen werden kann. Aufgrund der Abdeckung der Klebeschicht mit der abziehbaren Folie kann die Dichtungsbahn nach ihrer werkseitigen Konfektionierung einfach gelagert und transportiert werden, beispielsweise als Rolle oder in Form von Plattenstapeln. Bauseitig muss die Dichtungsbahn dann nur noch – mit ihrer Faserschicht – auf die Mörtelschicht aufgebracht und anschließend die abziehbare Folie von der Klebeschicht abgezogen werden. Die Dichtungsbahn ist unmittelbar anschließend mit Platten beleg- beziehungsweise beklebbar.
  • Ein weiterer Vorteil der Abdeckung der Klebeschicht der Dichtungsbahn mit einer abziehbaren Folie besteht darin, dass ein frühzeitiges Aushärten des Klebers der Klebeschicht verhindert werden kann, beispielsweise bei Klebern auf Basis Silikon.
  • Soweit sich die vorstehenden Ausführungen auf einen Mörtel oder eine Mörtelschicht beziehen, gelten diese Ausführungen für die Verwendung der Dichtungsbahn bei der Erstellung eines Bodenbelages im Dickbettverfahren. Die erfindungsgemäße Dichtungsbahn kann jedoch selbstverständlich auch für die Erstellung eines Bodenbelages im Dünnbett- oder Mittelbettverfahren verwendet werden. In letzterem Fall wird das Fasermaterial statt in einen Mörtel in einen Kleber eingebettet, wobei die in dieser Beschreibung zur Einbettung der Faserschicht in einen Mörtel gemachten Ausführungen entsprechend für die Einbettung der Faserschicht in einen Kleber gelten.
  • Zur Lösung der zweiten Aufgabe ist erfindungsgemäß ein Belag, insbesondere ein Plattenbelag mit folgenden Merkmalen vorgesehen:
    Einer Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht;
    einer an der Oberseite der Verlegebettung angeordneten Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann, wobei die Faserschicht der Dichtungsbahn zumindest teilweise in die Verlegebettung eingebettet ist;
    einer auf der Oberseite der Dichtungsbahn angeordneten Plattenschicht.
  • Der vorgenannte Bodenbelag kann insbesondere im Dickbettverfahren erstellt sein. Bei Erstellung des Bodenbelages in Dünn- oder Mittelbettverfahren kann der Bodenbelag folgende Merkmale aufweisen:
    Eine Kleberschicht;
    eine an der Oberseite der Kleberschicht angeordneten Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann, wobei die Faserschicht der Dichtungsbahn zumindest teilweise in die Kleberschicht eingebettet ist;
    einer auf der Oberseite der Dichtungsbahn angeordneten Plattenschicht.
  • Die Kleberschicht kann bevorzugt auf einer Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht, angeordnet sein, die wiederum auf einer Betonschicht angeordnet sein kann.
  • Zur Erstellung der Mörtelschicht kann ein beliebiger Mörtel verwendet werden, bevorzugt ein Mörtel auf Basis eines hydraulischen Bindemittels, beispielsweise ein Zementmörtel, oder ein Mörtel auf Kunststoffbasis, zum Beispiel ein Polymerbetonmörtel.
  • Im Gegensatz zu den Plattenbelägen nach dem Stand der Technik ist die Dichtungsbahn bei erfindungsgemäß konfektionierten Plattenbelägen ober- und nicht unterhalb der Verlegebettung angeordnet. Hierdurch ist verhindert, dass Flüssigkeit in die Mörtelschicht eindringt und diese beschädigt.
  • Die Verlegebettung des Belages kann auf einen beliebigen Untergrund aufgebracht sein, beispielsweise kann sie auf der Oberseite einer Betonschicht angeordnet sein. Bevorzugt kann die Mörtelschicht auf der Oberseite einer Gefällebetonschicht angeordnet sein. Diese Gefällebetonschicht kann beispielsweise wiederum auf der Oberseite einer Betonschicht angeordnet sein.
  • Kumulativ kann vorgesehen sein, dass auch zwischen Betonschicht und Verlegebettung eine Dichtungsbahn angeordnet ist, die bevorzugt gemäß dem Stand der Technik ausgebildet sein kann.
  • Die Plattenschicht ist aus nebeneinander angeordneten Platten gebildet.
  • Bei den Platten der Plattenschicht kann es sich um beliebige Arten von Platten oder Bodenbelägen handeln, beispielsweise Natur- oder Kunststeinplatten, Betonplatten, Metallplatten, Keramikplatten, Fliesen oder Kunststoffplatten, beispielsweise PVC-Platten.
  • Zur Lösung der weiteren Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages mit folgenden, aufeinanderfolgenden Schritten:
    Aufbringen einer Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht, auf einen Untergrund;
    auf die Oberseite der noch nicht abgebundenen Verlegebettung wird eine Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann,
    aufgebracht, wobei die Faserschicht der Dichtungsbahn der Verlegebettung zugewandt ist;
    auf die Oberseite der Dichtungsbahn wird eine Plattenschicht aufgebracht.
  • Das vorgenannte Verfahren kann insbesondere zur Erstellung eines Plattenbelages im Dickbettverfahren angewandt werden. Zur Erstellung des Bodenbelages im Dünn- oder Mittelbettverfahren kann ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages mit folgenden, aufeinanderfolgenden Schritten vorgesehen sein:
    Aufbringen einer Kleberschicht auf einen Untergrund, bevorzugt auf eine abgebundene Mörtelschicht;
    auf die Oberseite der noch nicht abgebundenen Kleberschicht wird eine Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann, aufgebracht, wobei die Faserschicht der Dichtungsbahn der Kleberschicht zugewandt ist;
    auf die Oberseite der Dichtungsbahn wird eine Plattenschicht aufgebracht.
  • Die Kleberschicht kann auch auf eine Verlegebettung, beispielsweise in Form einer Mörtelschicht oder einer Estrichmasse, aufgebracht werden.
  • Wie zuvor ausgeführt, können Plattenbeläge durch die vorgenannten Verfahren nicht nur äußerst schnell erstellt werden, da die Dichtungsbahn schnell und einfach auf die Mörtelschicht oder Kleberschicht aufbringbar ist, sondern der Plattenbelag weist gegenüber den Plattenbelägen nach dem Stand der Technik jeweils auch eine erhöhte Lebensdauer auf, da die Mörtelschicht durch die Dichtungsbahn effektiv gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit geschützt ist.
  • Vorteilhaft an den erfindungsgemäßen Plattenbelägen ist ferner, dass durch die Anordnung der Dichtungsbahn zwischen Mörtelschicht und Kleberschicht einerseits und der Plattenschicht andererseits ein Eindringen von Mörtelmasse oder Kleber in den Fugenraum zwischen den Platten der Plattenschicht verhindert ist, so dass der Fugenraum vollständig für das Einbringen einer Fugenmasse zur Verfügung steht. Ferner ist vorteilhaft, dass sich die Platten oder sonstigen Belagsmaterialien durch Mörtel, Kleber oder auch Fugenkitt nicht nachteilig verändern, zum Beispiel durch Verfärbungen, Ausblühungen oder Fleckenbildung.
  • Bevorzugt wird die Faserschicht bei der Erstellung des Belages zumindest teilweise in den noch nicht abgebundenen Mörtel beziehungsweise Kleber eingebettet. Mit anderen Worten: Die Dichtungsbahn wird derart auf die Mörtelschicht beziehungsweise die Kleberschicht aufgebracht, dass die Faserschicht teilweise oder vollständig in den Mörtel beziehungsweise Kleber einsinkt beziehungsweise in diesen eingebettet wird. Hierzu kann die Dichtungsbahn beispielsweise auf den Mörtel oder Kleber gedrückt werden, so dass die Faserschicht in den Mörtel oder Kleber hineingedrückt wird. Beispielsweise kann die Dichtungsbahn auch in den Mörtel oder Kleber eingedrückt werden, nachdem die Plattenschicht auf die Oberseite der Dichtungsbahn aufgebracht worden ist. Beispielsweise können hierzu Rüttelplatten eingesetzt werden, mit denen man die auf die Dichtungsbahn aufgebrachte Plattenschicht bearbeitet.
  • Zwischen den Schichten des Plattenbelages kann jeweils ein Haftgrund angeordnet sein, durch den der Zusammenhalt zwischen den Schichten verbessert ist. Beispielsweise kann ein Haftgrund (eine Haftbrücke) aus einer Zementschlemme oder einem Epoxydharz vorgesehen sein. Ein solcher Haftgrund kann insbesondere beispielsweise zwischen der Betonschicht beziehungsweise der Gefällebetonschicht und der Mörtelschicht angeordnet sein.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass die Dichtungsbahn elektrisch leitfähig konfektioniert ist. Beispielsweise kann hierzu der Kleber der Klebeschicht der Dichtungsbahn elektrisch leitfähige Pigmente aufweisen.
  • Um eine elektrisch leitfähige Dichtungsbahn zu erhalten, kann nach einer Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass die Klebeschicht der Dichtungsbahn und/oder wenigstens eine hieran angeordnete Schicht in Form einer elektrisch leitfähigen Schicht ausgebildet ist. Diese elektrisch leitfähige Schicht kann beispielsweise als Faserschicht konfektioniert sein, beispielsweise als Vlies aus elektrisch leitfähigen Fasern, beispielsweise aus Metallfasern oder elektrisch leitfähigen Kunststofffasern. In diesem Fall bildet die elektrisch leitfähige Schicht die zweite Hauptoberfläche der Dichtungsbahn.
  • Der Vorteil einer elektrisch leitfähigen Dichtungsbahn liegt insbesondere darin, dass eine elektrostatische Aufladung des Plattenbelages hierdurch verhindert werden kann. Zur Verbesserung der elektrischen Leitfähigkeit zwischen auf der Plattenschicht aufstehenden Körpern, beispielsweise Maschinen, und der Dichtungsbahn kann vorgesehen sein, dass die Plattenschicht eine elektrisch leitfähige Versiegelungsmasse aufweist. Diese Versiegelungsmasse kann beispielsweise bereits werkseitig oder auch erst bauseitig auf die bereits auf dem Plattenbelag angeordneten Platten aufgebracht werden. Beispiele für solch elektrisch leitfähige Versiegelungsmassen sind beispielsweise Versiegelungsmassen auf Harzbasis, beispielsweise auf Basis von Vinyl-Ester-Harzen (VE-Harzen), Polyester-Harzen, Epoxydharzen, Furanharzen oder Phenolharzen, sowie beispielsweise Versiegelungsmassen auf Basis Polyurethan, wobei die vorgenannten Versiegelungsmassen beispielsweise jeweils mit elektrisch leitfähigen Pigmenten versehen sein können.
  • Vorteilhaft an der wie vorstehend ausgebildeten Dichtungsbahn ist ferner, dass eine Dichteprüfung mit einem Funkenprüfgerät ausgeführt werden kann, wenn die an der Dichtungsbahn befindliche Schicht elektrisch leitfähig ausgestattet ist. Bei einer Dichteprüfung mit einem Funkeprüfgerät wird die Flüssigkeitsdichte einer Schicht durch das Funkenprüfgerät abgetastet und dabei mögliche Fehlstellen, zum Beispiel Lunker, Nester oder Löcher geortet.
  • Zwischen den Platten der Plattenschicht können Fugen vorgesehen sein, die beispielsweise mit einer Fugenfüllmasse verfüllt sein können, beispielsweise Epoxydharz-Säurekitten oder Säurekitten auf Basis anderer Werkstoffe. Die Fugenfüllmasse kann beispielsweise ebenfalls elektrisch leitfähig sein, beispielsweise elektrisch leitfähige Pigmente oder ein elektrisch leitfähiges Vlies aufweisen. Nach einer anderen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Platten unmittelbar aneinander gelegt werden, also fugenlos verlegt sind.
  • Bei den hierin beschriebenen Plattenbelägen kann es sich beispielsweise um Plattenbeläge handeln, wie sie beispielsweise in DIN 18 195 (Bauwerksabdichtungen), DIN 18 352 (Fliesen- und Plattenarbeiten) oder in dem Regelwerk AGI S 10 für die Ausführung von säurefesten Plattenbelägen im Säureschutzbau beschrieben sind.
  • Beispielsweise kann es sich um Plattenbeläge für Nassbereiche in Großküchen, Schwimmbädern, Duschanlagen, Lebensmittelbetrieben, Molkereien, Brauereien, Chemieunternehmen, Pharmazieunternehmen oder Labors oder um beliebige weitere Orte handeln, deren Böden oder Wände mit flüssigen Medien, beispielsweise Lösmitteln, Säuren oder Laugen beaufschlagt werden und hierdurch belastet werden, beispielsweise chemisch korrodieren.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung, die ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dichtungsbahn sowie ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Plattenbelages zeigen.
  • Dabei zeigt
  • 1 eine Dichtungsbahn in einer seitlichen Schnittansicht und
  • 2 einen Plattenbelag in einer seitlichen Schnittansicht.
  • Die Darstellung der Dichtungsbahn und des Plattenbelages in den Figuren sind nicht maßstabsgetreu. So werden in der Praxis die abziehbare Folie und die Klebeschicht im Verhältnis zur flüssigkeitsundurchlässigen Schicht dünner sein, als in 1 dargestellt. Ferner wird, in Hinblick auf 2, in der Praxis die Dichtungsbahn im Verhältnis zu den übrigen Elementen des Plattenbelages dünner sein, als dargestellt.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer Dichtungsbahn in einer seitlichen Schnittansicht. In ihrer Gesamtheit ist die Dichtungsbahn beziehungsweise der in 1 dargestellte Ausschnitt der Dichtungsbahn mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet. Auf ihrer einen Seite weist die Dichtungsbahn 1 eine erste, in 1 obere Hauptoberfläche 3 und auf ihrer gegenüberliegenden Seite eine zweite, in 1 untere Hauptoberfläche 5 auf.
  • Insgesamt weist die Dichtungsbahn 1 drei Schichten auf. Eine erste Schicht ist aus einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 7 gebildet. Die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 7 besteht aus einem Weich-PVC und weist eine Dicke von 1,5 mm auf.
  • Auf ihrer einen, in 1 unteren Seite ist die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 7 mit einer Faserschicht 9 in Form eines Vlieses verschweißt. Das Vlies 9 bildet eine zweite Schicht der Dichtungsbahn 1.
  • Das Vlies 9 ist ein Wirrvlies aus Polyesterfasern und weist eine Dicke von 3 mm auf.
  • Auf seiner gegenüberliegenden, in 1 unteren, nicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 7 verschweißten Seite liegt das Vlies 9 frei und bildet mit dieser freien Seite die untere Hauptoberfläche 5 der Dichtungsbahn 1.
  • Auf seiner zweiten, hier oberen Seite ist die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 7 mit einer Klebeschicht 3 versehen, die die dritte Schicht der Dichtungsbahn 1 darstellt.
  • Die Klebeschicht 11 besteht aus einem Fliesenkleber und weist eine Dicke von 1 mm auf. Auf ihrer freien, in 1 oberen, nicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 7 verbundenen Seite liegt die Klebeschicht 11 frei und bildet mit dieser freien Seite die zweite, in 1 obere Hauptoberfläche 3 der Dichtungsbahn 1.
  • 2 zeigt einen Plattenbelag 13 mit einer darin integrierten Dichtungsbahn 1 gemäß 1.
  • Der Plattenbelag 13 weist eine, den Untergrund bildende Betonschicht 15 auf. Auf der Betonschicht 15 ist eine Mörtelschicht 17 aus einem Zementmörtel mit einer Dicke von 30 mm angeordnet. An der Oberseite der Mörtelschicht 17 ist die Dichtungsbahn 1 gemäß 1 angeordnet, wobei das Vlies 9 nahezu vollständig in die Mörtelschicht 17 eingebettet ist. Hierdurch ist die Dichtungsbahn 1 fest mit der Mörtelschicht 17 verbunden. Auf die Klebeschicht 11 der Dichtungsbahn 1 sind Platten 19 in Form von Keramikfliesen aufgelegt, die über die Klebeschicht 11 fest mit der Dichtungsbahn 1 verklebt sind und eine Plattenschicht bilden. Zwischen den Platten 19 vorhandene Fugen sind mit einem Fugenkitt 21 verfüllt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 18 195 [0056]
    • - DIN 18 352 [0056]

Claims (16)

  1. Dichtungsbahn für einen Plattenbelag mit folgenden Merkmalen: 1.1 die Dichtungsbahn (1) weist wenigstens zwei Schichten (7, 9) auf; 1.2 wenigstens eine Schicht (7) der Dichtungsbahn (1) ist flüssigkeitsundurchlässig; 1.3 die flüssigkeitsundurchlässige Schicht (7) ist mit einer Faserschicht (9) verbunden; 1.4 die Faserschicht (9) bildet eine (5) der beiden Hauptoberflächen (3, 5) der Dichtungsbahn (1).
  2. Dichtungsbahn nach Anspruch 1 mit einer Faserschicht (9) in Form eines Vlieses.
  3. Dichtungsbahn nach Anspruch 1 mit einer Faserschicht (9) in Form eines Mineralfaservlieses, Steinfaservlieses, Glasfaservlieses oder Kunststofffaservlieses.
  4. Dichtungsbahn nach Anspruch 3 mit einem Kunststofffaservlies aus Polyesterfasern.
  5. Dichtungsbahn nach Anspruch 1, bei der die Faserschicht (9) eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 10 mm aufweist.
  6. Dichtungsbahn nach Anspruch 1, bei der die Faserschicht (9) mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (7) verschweißt ist.
  7. Dichtungsbahn nach Anspruch 1 mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht (7) aus einem bituminösen Werkstoff, Polyethylen, PVC, Polyisobuthylen oder Kautschuk.
  8. Dichtungsbahn nach Anspruch 1, bei der die flüssigkeitsundurchlässige Schicht (7) eine Dicke im Bereich von 1 bis 10 mm aufweist.
  9. Dichtungsbahn nach Anspruch 1, bei der die flüssigkeitsundurchlässige Schicht (7) mit einer Klebeschicht (11) verbunden ist, die die zweite (3) der beiden Hauptoberflächen (3, 5) der Dichtungsbahn (1) bildet.
  10. Dichtungsbahn nach Anspruch 1, bei der die flüssigkeitsundurchlässige Schicht (7) mit einer Klebeschicht (11) verbunden ist, die von einer abziehbaren Folie, die die zweite (3) der beiden Hauptoberflächen (3, 5) der Dichtungsbahn (1) bildet, abgedeckt ist.
  11. Plattenbelag mit folgenden Merkmalen: 11.1 einer Verlegebettung (17); 11.2 einer an der Oberseite der Verlegebettung (17) angeordneten Dichtungsbahn (1) gemäß Anspruch 1, wobei die Faserschicht (9) zumindest teilweise in die Verlegebettung (17) eingebettet ist; 11.3 einer auf der Oberseite der Dichtungsbahn (1) angeordneten Plattenschicht (19).
  12. Plattenbelag mit folgenden Merkmalen: 12.1 einer Kleberschicht; 12.2 einer an der Oberseite der Kleberschicht angeordneten Dichtungsbahn gemäß Anspruch 1, wobei die Faserschicht zumindest teilweise in die Kleberschicht eingebettet ist; 12.3 einer auf der Oberseite der Dichtungsbahn angeordneten Plattenschicht.
  13. Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages mit folgenden, aufeinanderfolgenden Schritten: 13.1 Aufbringen einer Verlegebettung (17) auf einen Untergrund (15); 13.2 auf die Oberseite der noch nicht abgebundenen Verlegebettung (17) wird eine Dichtungsbahn (1) gemäß Anspruch 1 aufgebracht, wobei die Faserschicht (9) der Verlegebettung (17) zugewandt ist; 13.3 auf die Oberseite der Dichtungsbahn (1) wird eine Plattenschicht (19) aufgebracht.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, bei dem die Faserschicht (9) zumindest teilweise in die noch nicht abgebundenen Verlegebettung (17) eingebettet wird.
  15. Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages mit folgenden, aufeinanderfolgenden Schritten: 15.1 Aufbringen einer Kleberschicht auf einen Untergrund; 15.2 auf die Oberseite der noch nicht abgebundenen Kleberschicht wird eine Dichtungsbahn gemäß Anspruch 1 aufgebracht, wobei die Faserschicht der Kleberschicht zugewandt ist; 15.3 auf die Oberseite der Dichtungsbahn wird eine Plattenschicht aufgebracht.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, bei dem die Faserschicht zumindest teilweise in den noch nicht abgebundenen Kleber eingebettet wird.
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