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Die
Erfindung betrifft eine Dichtungsbahn für einen Belag,
insbesondere für einen Plattenbelag, einen Plattenbelag
sowie ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages.
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Plattenbeläge
werden auf einen Untergrund am Boden, eine Wand oder andere Bauwerksteile aufgebracht.
Die Sichtfläche des Plattenbelages wird durch Platten gebildet.
Plattenbeläge werden insbesondere dort eingesetzt, wo Böden
oder Wände regelmäßig oder zeitweise
in Kontakt mit Flüssigkeiten beziehungsweise Feuchtigkeit
treten, beispielsweise in Nassbereichen, zum Beispiel Küchen.
Auch in Trockenbereichen können Plattenbeläge
auf ihrer Oberseite in Kontakt mit Flüssigkeiten treten,
beispielsweise bei Desinfektions- oder Reinigungsarbeiten.
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Üblicherweise
werden Plattenbeläge im Dickbettverfahren, Dünnbettverfahren
oder Mittelbettverfahren erstellt.
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Beim
Dickbettverfahren wird auf einen Untergrund, beispielsweise einen
Beton, einen Estrich oder einen metallenen Untergrund, zunächst
eine Mörtelschicht aufgebracht, beispielsweise in Form
eines Estrichs. Auf die noch feuchte Mörtelschicht werden
anschließend die Platten aufgebracht.
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Ein
vorgenanntes Verfahren wird auch als „Frisch-in-Frisch-Verfahren"
bezeichnet, da die Platten auf den noch frischen, noch nicht abgebundenen Mörtel
aufgelegt werden.
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Beim
Dünnbettverfahren wird auf den Untergrund, insbesondere
einen Untergrund in Form einer Betonschicht, ebenfalls ein Mörtel
aufgebracht, den man jedoch abbinden lässt. Auf den abgebundenen Mörtel
wird anschließend ein Kleber, beispielsweise ein Fliesenkleber,
aufgebracht, in den man die Plattenlage drückt. Das Vorgehen
beim Mittelbettverfahren entspricht im Wesentlichen dem Dünnbettverfahren,
nur dass beim Mittelbettverfahren der Kleber eine Dicke von etwa
10 bis 15 mm aufweist, während der Kleber beim Dünnbettverfahren
nur in einer Dicke von etwa 2 bis 5 mm aufgetragen wird.
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Zur
Verbesserung der Haftung zwischen der Betonschicht und der Mörtelschicht
ist bekannt, einen Haftgrund, auch "Haftbrücke" genannt,
auf die Betonschicht aufzubringen. Ein entsprechender Haftgrund
kann beispielsweise auch auf den abgebundenen Mörtel aufgebracht
werden, um die Haftung zwischen dem Mörtel und dem Kleber
zu verbessern. Es ist auch bekannt, eine Haftbrücke auf
die noch feuchte Mörtelschicht aufzubringen, um den Kontakt
der Platten mit der Mörtelschicht zu verbessern.
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Üblicherweise
ist die Oberseite der Betonschicht als sogenannter „Gefällebeton"
ausgebildet. Bei diesem Gefällebeton handelt es sich um
eine Betonschicht, die mit Gefälle zu einer Außenseite
des Untergrundes beziehungsweise des Bodenbelages verläuft.
Durch dieses Gefälle kann in den Plattenbelag eingedrungene
Feuchtigkeit aus dem Plattenbelag abgeleitet werden.
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Hierzu
ist bekannt, eine Dichtungsbahn, auch "Drainmatte" genannt, auf
den Gefällebeton aufzulegen. Die Dichtungsbahn ist flüssigkeitsdicht, so
dass in den Plattenbelag eingedrungene Feuchtigkeit beziehungsweise
Flüssigkeit über die Dichtungsbahn sicher zum
Entwässerungssystem des Belages abgeleitet werden kann. Üblicherweise
wird die Dichtungsbahn derart angeordnet, dass Flüssigkeit über
die Dichtungsbahn zu einem Bodeneinlauf geleitet wird, der die Flüssigkeit
in einen Sinkkasten führt.
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Wie
zuvor ausgeführt, wird die Dichtungsbahn zwischen der Betonschicht
und der Mörtelschicht im Plattenbelag angeordnet. Flüssigkeit dringt
dabei zunächst zwischen den Fugen der Platten des Plattenbelages
und anschließend durch die Mörtelschicht hindurch
bis zur Dichtungsbahn vor.
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Grundsätzlich
haben sich entsprechende Plattenbeläge bewährt.
Problematisch ist jedoch, dass Feuchtigkeit beim Durchdringen der
Mörtelschicht diese häufig beeinträchtigt,
beispielsweise korrodiert oder chemisch zersetzt. Die Festigkeit
und Dichtigkeit des Plattenbelages kann hierdurch verschlechtert
werden.
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Ein
weiteres Problem stellt die Festigkeit der Verbindung zwischen der
Dichtungsbahn und der Betonschicht dar. Zwar kann die Dichtungsbahn
auf die Betonschicht geklebt werden; ein solches Vorgehen ist jedoch
mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Dichtungsbahn für einen Plattenbelag
zur Verfügung zu stellen, die einfach und sicher in einem
Plattenbelag angeordnet werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Plattenbelag zur Verfügung
zu stellen, der auch beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Plattenbelag seine
Festigkeit und Dichtigkeit beibehält.
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Schließlich
ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Erstellung
eines Plattenbelages zur Verfügung zu stellen, durch welches
ein solcher Plattenbelag erstellbar ist.
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Zur
Lösung der erstgenannten Aufgabe wird eine Dichtungsbahn
für einen Plattenbelag mit folgenden Merkmalen zur Verfügung
gestellt: die Dichtungsbahn weist wenigstens zwei Schichten auf;
wenigstens eine Schicht der Dichtungsbahn ist flüssigkeitsundurchlässig;
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht ist mit
einer Faserschicht verbunden; die Faserschicht bildet eine der beiden
Hauptoberflächen der Dichtungsbahn.
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Die
Erfindung beruht auf der Grundüberlegung, eine Dichtungsbahn
für einen Plattenbelag derart herzurichten, dass diese
durch ein „Frisch-in-Frisch-Verfahren" in dem Plattenbelag
anordenbar ist beziehungsweise in diesen einbindbar ist. Die Dichtungsbahn
soll also derart konfektioniert sein, dass sie auf eine noch feuchte
Verlegebettung, insbesondere einen noch feuchten Mörtel
aufbringbar ist. Hierzu weist die erfindungsgemäße
Dichtungsbahn neben einer flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
eine Faserschicht auf. Über diese Faserschicht ist die
Dichtungsbahn mit der Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung
in Form einer Mörtelschicht, eines Bodenbelages verbindbar,
indem die Fasern der Faserschicht in die Verlegebettung eingebettet
werden, so dass die Dichtungsbahn fest in der Verlegebettung verankert
ist.
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Die
Faserschicht bildet die äußere Schicht auf einer
Seite der Dichtungsbahn, so dass die Faserschicht auch eine der
beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn bildet. Unter
den" Hauptoberflächen" der Dichtungsbahn werden, wie üblich,
die beiden Hauptflächen, also die beiden großen
Flächen der Dichtungsbahn verstanden.
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Die
Ausbildung der Faserschicht ist grundsätzlich beliebig.
Beispielsweise kann die Faserschicht eine eigenständige
Komponente darstellen, die mit der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht verbunden ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht und die Faserschicht einstückig ausgebildet sind,
die Fasern der Faserschicht also beispielsweise aus der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht hervorstehen, beispielsweise wie bei einem einstückigen
Fußabtreter aus Kunststoff.
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Die
Faserschicht kann zum Beispiel ein textiles Gewebe, insbesondere
ein textiles Glasgewebe, oder eine Matte, insbesondere eine Glasmatte,
sein. Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist eine Faserschicht
in Form eines Vlieses vorgesehen. Eine wie vorstehend vorgesehene
Faserschicht kann beispielsweise einen profilierten Querschnitt
aufweisen, zum Beispiel in Form von Riefen, einem Sägezahnprofil,
einem Schwalbenschwanzprofil oder ähnlichem.
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Vliese
beziehungsweise Vliesstoffe sind Flächengebilde aus einzelnen
Fasern, die wirr zueinander angeordnet sind. Aufgrund ihrer räumlichen
Anordnung sind zwischen den Fasern Freiräume in dem Vlies
vorhanden.
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Im
Rahmen der Erfindung wurde herausgefunden, dass ein Vlies fest mit
einer Verlegebettung, insbesondere mit einer Verlegebettung in Form
einer Mörtelschicht, verbunden werden kann, wenn das Vlies
auf eine noch nicht abgebundene Mörtelschicht aufgebracht
wird und der Mörtel in die Freiräume zwischen
den Fasern des Vlieses eindringt. Nach Aushärten der Verlegebettung
ist das Vlies fest in der Verlegebettung verankert. Gleiches gilt
entsprechend für sonstige Arten von Faserschichten. Eine
mit der Faserschicht verbundene, flüssigkeitsundurchlässige
Schicht kann damit über die Faserschicht fest auf einer
Mörtelschicht angeordnet werden.
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Als
Vlies für die Faserschicht kann ein beliebiges Vlies verwendet
werden, beispielsweise ein Wirrfaservlies, ein Spinnvlies oder ein
Nadelvlies. Die Fasern der Faserschicht beziehungsweise des Vlieses
können beispielsweise aus Mineralfasern, Steinfasern, Glasfasern,
Kunststofffasern, Metallfasern oder sonstigen Synthetikfasern bestehen.
Die Kunststofffasern können beispielsweise aus Polyesterfasern
bestehen. Im Fall einer als Vlies ausgebildeten Faserschicht liegt
demnach beispielsweise ein Vlies in Form eines Mineralfaservlieses,
Steinfaservlieses, Glasfaservlieses, Kunststofffaservlieses, Metallfaservlieses
oder Synthetikfaservlieses vor.
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Die
Faserschicht weist eine solche Dicke auf, dass die mit der Faserschicht
verbundene, flüssigkeitsundurchlässige Schicht
durch die Faserschicht ausreichend fest mit der Mörtelschicht
verbunden werden kann. Bevorzugt weist die Faserschicht beispielsweise
eine Mindestdicke von ≥ 0,1 mm, ≥ 0,5 mm, ≥ 2
mm oder ≥ 3 mm auf. Die Faserschicht kann bevorzugt eine
Maximaldicke von beispielsweise ≤ 10 mm, ≤ 8 mm, ≤ 5
mm oder ≤ 3 mm aufweisen. Entsprechend kann die Faserschicht
beispielsweise eine Dicke im Bereich von 0,1 bis 10 mm, 2 bis 8
mm oder von 2 bis 5 mm aufweisen.
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Eine
als eigenständige Komponente ausgebildete Faserschicht
kann auf beliebige Art und Weise mit der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht verbunden sein. Beispielsweise kann die Faserschicht mit
der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht verklebt oder
vernäht sein. Bevorzugt ist die Faserschicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht verschweißt. Hierzu kann die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht beispielsweise aus einem plastischen Material erstellt sein,
das aushärtbar ist. Entsprechend kann das Material für
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht beispielsweise
in einem plastischen, noch nicht ausgehärteten Zustand
auf die Faserschicht aufgebracht werden und auf dieser aushärten.
Hierzu kann die flüssigkeitsundurchlässige Schicht
beispielsweise aus einem aushärtbaren Klebstoff, aus einem
aushärtbaren beziehungsweise sich verfestigenden Kunststoff
oder aus einem organischen, beispielsweise bituminösen
Werkstoff bestehen.
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Grundsätzlich
kann die Dichtungsbahn aus einem beliebigen Material bestehen, das
flüssigkeitsundurchlässig ist. Insbesondere ist
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht aus einem
solchen Material gefertigt, das undurchlässig ist für
Flüssigkeiten, die regelmäßig in Nassbereichen
auftreten können, also beispielsweise Wasser, Öle,
Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Lebensmittelflüssigkeiten.
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Die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht kann beispielsweise
aus einem organischen, zum Beispiel bituminösen Werkstoff,
Polyethylen, Polyvinylchlorid (PVC), Weich-PVC, Polyisobuthylen
(PIB), Polyurethan oder Kautschuk, insbesondere beispielsweise Chlorkautschuk
oder Buthylkautschuk, bestehen.
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Die
flüssigkeitsundurchlässige Schicht weist bevorzugt
eine Dicke von beispielsweise ≥ 0,3 mm, ≥ 0,5
mm oder ≥ 1 mm auf. Die Maximaldicke der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht beträgt bevorzugt beispielsweise ≤ 10
mm, ≤ 5 mm, ≤ 3 mm oder ≤ 2 mm. Demnach
liegt die Dicke der flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht beispielsweise im Bereich von 0,3 bis 10 mm, also beispielsweise
auch im Bereich von 0,3 bis 10 mm, 1 bis 10 mm oder im Bereich von 1
bis 5 mm.
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Nach
einer Ausführungsform ist die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht mit einer Klebeschicht verbunden, die die zweite der beiden
Hauptoberflächen der Dichtungsbahn bildet.
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Auf
diese Klebeschicht sind zum Beispiel die Platten, also beispielsweise
Bodenplatten oder Kacheln, Bahnen oder Paneele eines Plattenbelages auflegbar
und hierdurch mit der Dichtungsbahn verklebbar. Bei dem Kleber,
aus dem die Klebeschicht gebildet ist, kann es sich um einen beliebigen
Kleber handeln, durch den Platten auf einen Plattenbelag beziehungsweise
auf eine Dichtungsbahn aufklebbar sind, beispielsweise um einen
synthetischen, mineralischen oder organischen Kleber. Beispielsweise kann
es sich bei dem Kleber um einen Ein- oder Zweikomponentenkleber
handeln.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht der Dichtungsbahn
mit einer Klebeschicht verbunden ist, die von einer abziehbaren
Folie, die die zweite der beiden Hauptoberflächen der Dichtungsbahn
bildet, abgedeckt ist. Die abziehbare Folie kann beispielsweise
eine synthetische oder organische Folie sein, zum Beispiel Bitumenpapier, Ölpapier
oder Kunststofffolie.
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Die
Abdeckung der Klebeschicht der Dichtungsbahn mit einer abziehbaren
Folie bietet den besonderen Vorteil, dass die Dichtungsbahn bereits werkseitig
mit der Klebeschicht versehen werden kann. Aufgrund der Abdeckung
der Klebeschicht mit der abziehbaren Folie kann die Dichtungsbahn
nach ihrer werkseitigen Konfektionierung einfach gelagert und transportiert
werden, beispielsweise als Rolle oder in Form von Plattenstapeln.
Bauseitig muss die Dichtungsbahn dann nur noch – mit ihrer
Faserschicht – auf die Mörtelschicht aufgebracht
und anschließend die abziehbare Folie von der Klebeschicht
abgezogen werden. Die Dichtungsbahn ist unmittelbar anschließend
mit Platten beleg- beziehungsweise beklebbar.
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Ein
weiterer Vorteil der Abdeckung der Klebeschicht der Dichtungsbahn
mit einer abziehbaren Folie besteht darin, dass ein frühzeitiges
Aushärten des Klebers der Klebeschicht verhindert werden kann,
beispielsweise bei Klebern auf Basis Silikon.
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Soweit
sich die vorstehenden Ausführungen auf einen Mörtel
oder eine Mörtelschicht beziehen, gelten diese Ausführungen
für die Verwendung der Dichtungsbahn bei der Erstellung
eines Bodenbelages im Dickbettverfahren. Die erfindungsgemäße Dichtungsbahn
kann jedoch selbstverständlich auch für die Erstellung
eines Bodenbelages im Dünnbett- oder Mittelbettverfahren
verwendet werden. In letzterem Fall wird das Fasermaterial statt
in einen Mörtel in einen Kleber eingebettet, wobei die
in dieser Beschreibung zur Einbettung der Faserschicht in einen Mörtel
gemachten Ausführungen entsprechend für die Einbettung
der Faserschicht in einen Kleber gelten.
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Zur
Lösung der zweiten Aufgabe ist erfindungsgemäß ein
Belag, insbesondere ein Plattenbelag mit folgenden Merkmalen vorgesehen:
Einer
Verlegebettung, insbesondere einer Verlegebettung in Form einer
Mörtelschicht;
einer an der Oberseite der Verlegebettung
angeordneten Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben konfektioniert
sein kann, wobei die Faserschicht der Dichtungsbahn zumindest teilweise
in die Verlegebettung eingebettet ist;
einer auf der Oberseite
der Dichtungsbahn angeordneten Plattenschicht.
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Der
vorgenannte Bodenbelag kann insbesondere im Dickbettverfahren erstellt
sein. Bei Erstellung des Bodenbelages in Dünn- oder Mittelbettverfahren
kann der Bodenbelag folgende Merkmale aufweisen:
Eine Kleberschicht;
eine
an der Oberseite der Kleberschicht angeordneten Dichtungsbahn, die
wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann, wobei die Faserschicht
der Dichtungsbahn zumindest teilweise in die Kleberschicht eingebettet
ist;
einer auf der Oberseite der Dichtungsbahn angeordneten
Plattenschicht.
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Die
Kleberschicht kann bevorzugt auf einer Verlegebettung, insbesondere
einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht, angeordnet
sein, die wiederum auf einer Betonschicht angeordnet sein kann.
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Zur
Erstellung der Mörtelschicht kann ein beliebiger Mörtel
verwendet werden, bevorzugt ein Mörtel auf Basis eines
hydraulischen Bindemittels, beispielsweise ein Zementmörtel,
oder ein Mörtel auf Kunststoffbasis, zum Beispiel ein Polymerbetonmörtel.
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Im
Gegensatz zu den Plattenbelägen nach dem Stand der Technik
ist die Dichtungsbahn bei erfindungsgemäß konfektionierten
Plattenbelägen ober- und nicht unterhalb der Verlegebettung
angeordnet. Hierdurch ist verhindert, dass Flüssigkeit
in die Mörtelschicht eindringt und diese beschädigt.
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Die
Verlegebettung des Belages kann auf einen beliebigen Untergrund
aufgebracht sein, beispielsweise kann sie auf der Oberseite einer
Betonschicht angeordnet sein. Bevorzugt kann die Mörtelschicht
auf der Oberseite einer Gefällebetonschicht angeordnet
sein. Diese Gefällebetonschicht kann beispielsweise wiederum
auf der Oberseite einer Betonschicht angeordnet sein.
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Kumulativ
kann vorgesehen sein, dass auch zwischen Betonschicht und Verlegebettung
eine Dichtungsbahn angeordnet ist, die bevorzugt gemäß dem
Stand der Technik ausgebildet sein kann.
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Die
Plattenschicht ist aus nebeneinander angeordneten Platten gebildet.
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Bei
den Platten der Plattenschicht kann es sich um beliebige Arten von
Platten oder Bodenbelägen handeln, beispielsweise Natur-
oder Kunststeinplatten, Betonplatten, Metallplatten, Keramikplatten, Fliesen
oder Kunststoffplatten, beispielsweise PVC-Platten.
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Zur
Lösung der weiteren Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen
ein Verfahren zur Erstellung eines Plattenbelages mit folgenden,
aufeinanderfolgenden Schritten:
Aufbringen einer Verlegebettung,
insbesondere einer Verlegebettung in Form einer Mörtelschicht,
auf einen Untergrund;
auf die Oberseite der noch nicht abgebundenen
Verlegebettung wird eine Dichtungsbahn, die wie hierin beschrieben
konfektioniert sein kann,
aufgebracht, wobei die Faserschicht
der Dichtungsbahn der Verlegebettung zugewandt ist;
auf die
Oberseite der Dichtungsbahn wird eine Plattenschicht aufgebracht.
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Das
vorgenannte Verfahren kann insbesondere zur Erstellung eines Plattenbelages
im Dickbettverfahren angewandt werden. Zur Erstellung des Bodenbelages
im Dünn- oder Mittelbettverfahren kann ein Verfahren zur Erstellung
eines Plattenbelages mit folgenden, aufeinanderfolgenden Schritten
vorgesehen sein:
Aufbringen einer Kleberschicht auf einen Untergrund, bevorzugt
auf eine abgebundene Mörtelschicht;
auf die Oberseite
der noch nicht abgebundenen Kleberschicht wird eine Dichtungsbahn,
die wie hierin beschrieben konfektioniert sein kann, aufgebracht, wobei
die Faserschicht der Dichtungsbahn der Kleberschicht zugewandt ist;
auf
die Oberseite der Dichtungsbahn wird eine Plattenschicht aufgebracht.
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Die
Kleberschicht kann auch auf eine Verlegebettung, beispielsweise
in Form einer Mörtelschicht oder einer Estrichmasse, aufgebracht
werden.
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Wie
zuvor ausgeführt, können Plattenbeläge durch
die vorgenannten Verfahren nicht nur äußerst schnell
erstellt werden, da die Dichtungsbahn schnell und einfach auf die
Mörtelschicht oder Kleberschicht aufbringbar ist, sondern
der Plattenbelag weist gegenüber den Plattenbelägen
nach dem Stand der Technik jeweils auch eine erhöhte Lebensdauer
auf, da die Mörtelschicht durch die Dichtungsbahn effektiv gegen
ein Eindringen von Feuchtigkeit geschützt ist.
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Vorteilhaft
an den erfindungsgemäßen Plattenbelägen
ist ferner, dass durch die Anordnung der Dichtungsbahn zwischen
Mörtelschicht und Kleberschicht einerseits und der Plattenschicht
andererseits ein Eindringen von Mörtelmasse oder Kleber
in den Fugenraum zwischen den Platten der Plattenschicht verhindert
ist, so dass der Fugenraum vollständig für das
Einbringen einer Fugenmasse zur Verfügung steht. Ferner
ist vorteilhaft, dass sich die Platten oder sonstigen Belagsmaterialien
durch Mörtel, Kleber oder auch Fugenkitt nicht nachteilig
verändern, zum Beispiel durch Verfärbungen, Ausblühungen
oder Fleckenbildung.
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Bevorzugt
wird die Faserschicht bei der Erstellung des Belages zumindest teilweise
in den noch nicht abgebundenen Mörtel beziehungsweise Kleber eingebettet.
Mit anderen Worten: Die Dichtungsbahn wird derart auf die Mörtelschicht
beziehungsweise die Kleberschicht aufgebracht, dass die Faserschicht teilweise
oder vollständig in den Mörtel beziehungsweise
Kleber einsinkt beziehungsweise in diesen eingebettet wird. Hierzu
kann die Dichtungsbahn beispielsweise auf den Mörtel oder
Kleber gedrückt werden, so dass die Faserschicht in den
Mörtel oder Kleber hineingedrückt wird. Beispielsweise
kann die Dichtungsbahn auch in den Mörtel oder Kleber eingedrückt
werden, nachdem die Plattenschicht auf die Oberseite der Dichtungsbahn
aufgebracht worden ist. Beispielsweise können hierzu Rüttelplatten
eingesetzt werden, mit denen man die auf die Dichtungsbahn aufgebrachte
Plattenschicht bearbeitet.
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Zwischen
den Schichten des Plattenbelages kann jeweils ein Haftgrund angeordnet
sein, durch den der Zusammenhalt zwischen den Schichten verbessert
ist. Beispielsweise kann ein Haftgrund (eine Haftbrücke)
aus einer Zementschlemme oder einem Epoxydharz vorgesehen sein.
Ein solcher Haftgrund kann insbesondere beispielsweise zwischen
der Betonschicht beziehungsweise der Gefällebetonschicht und
der Mörtelschicht angeordnet sein.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass
die Dichtungsbahn elektrisch leitfähig konfektioniert ist.
Beispielsweise kann hierzu der Kleber der Klebeschicht der Dichtungsbahn
elektrisch leitfähige Pigmente aufweisen.
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Um
eine elektrisch leitfähige Dichtungsbahn zu erhalten, kann
nach einer Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass die
Klebeschicht der Dichtungsbahn und/oder wenigstens eine hieran angeordnete
Schicht in Form einer elektrisch leitfähigen Schicht ausgebildet
ist. Diese elektrisch leitfähige Schicht kann beispielsweise
als Faserschicht konfektioniert sein, beispielsweise als Vlies aus
elektrisch leitfähigen Fasern, beispielsweise aus Metallfasern oder
elektrisch leitfähigen Kunststofffasern. In diesem Fall bildet
die elektrisch leitfähige Schicht die zweite Hauptoberfläche
der Dichtungsbahn.
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Der
Vorteil einer elektrisch leitfähigen Dichtungsbahn liegt
insbesondere darin, dass eine elektrostatische Aufladung des Plattenbelages
hierdurch verhindert werden kann. Zur Verbesserung der elektrischen
Leitfähigkeit zwischen auf der Plattenschicht aufstehenden
Körpern, beispielsweise Maschinen, und der Dichtungsbahn
kann vorgesehen sein, dass die Plattenschicht eine elektrisch leitfähige
Versiegelungsmasse aufweist. Diese Versiegelungsmasse kann beispielsweise
bereits werkseitig oder auch erst bauseitig auf die bereits auf
dem Plattenbelag angeordneten Platten aufgebracht werden. Beispiele
für solch elektrisch leitfähige Versiegelungsmassen
sind beispielsweise Versiegelungsmassen auf Harzbasis, beispielsweise
auf Basis von Vinyl-Ester-Harzen (VE-Harzen), Polyester-Harzen,
Epoxydharzen, Furanharzen oder Phenolharzen, sowie beispielsweise Versiegelungsmassen
auf Basis Polyurethan, wobei die vorgenannten Versiegelungsmassen
beispielsweise jeweils mit elektrisch leitfähigen Pigmenten versehen
sein können.
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Vorteilhaft
an der wie vorstehend ausgebildeten Dichtungsbahn ist ferner, dass
eine Dichteprüfung mit einem Funkenprüfgerät
ausgeführt werden kann, wenn die an der Dichtungsbahn befindliche Schicht
elektrisch leitfähig ausgestattet ist. Bei einer Dichteprüfung
mit einem Funkeprüfgerät wird die Flüssigkeitsdichte
einer Schicht durch das Funkenprüfgerät abgetastet
und dabei mögliche Fehlstellen, zum Beispiel Lunker, Nester
oder Löcher geortet.
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Zwischen
den Platten der Plattenschicht können Fugen vorgesehen
sein, die beispielsweise mit einer Fugenfüllmasse verfüllt
sein können, beispielsweise Epoxydharz-Säurekitten
oder Säurekitten auf Basis anderer Werkstoffe. Die Fugenfüllmasse
kann beispielsweise ebenfalls elektrisch leitfähig sein,
beispielsweise elektrisch leitfähige Pigmente oder ein
elektrisch leitfähiges Vlies aufweisen. Nach einer anderen
Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Platten unmittelbar
aneinander gelegt werden, also fugenlos verlegt sind.
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Bei
den hierin beschriebenen Plattenbelägen kann es sich beispielsweise
um Plattenbeläge handeln, wie sie beispielsweise in DIN
18 195 (Bauwerksabdichtungen), DIN 18 352 (Fliesen-
und Plattenarbeiten) oder in dem Regelwerk AGI S 10 für
die Ausführung von säurefesten Plattenbelägen
im Säureschutzbau beschrieben sind.
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Beispielsweise
kann es sich um Plattenbeläge für Nassbereiche
in Großküchen, Schwimmbädern, Duschanlagen,
Lebensmittelbetrieben, Molkereien, Brauereien, Chemieunternehmen,
Pharmazieunternehmen oder Labors oder um beliebige weitere Orte
handeln, deren Böden oder Wände mit flüssigen
Medien, beispielsweise Lösmitteln, Säuren oder Laugen
beaufschlagt werden und hierdurch belastet werden, beispielsweise
chemisch korrodieren.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung, die
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Dichtungsbahn sowie ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Plattenbelages zeigen.
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Dabei
zeigt
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1 eine
Dichtungsbahn in einer seitlichen Schnittansicht und
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2 einen
Plattenbelag in einer seitlichen Schnittansicht.
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Die
Darstellung der Dichtungsbahn und des Plattenbelages in den Figuren
sind nicht maßstabsgetreu. So werden in der Praxis die
abziehbare Folie und die Klebeschicht im Verhältnis zur
flüssigkeitsundurchlässigen Schicht dünner
sein, als in 1 dargestellt. Ferner wird,
in Hinblick auf 2, in der Praxis die Dichtungsbahn
im Verhältnis zu den übrigen Elementen des Plattenbelages
dünner sein, als dargestellt.
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1 zeigt
einen Ausschnitt aus einer Dichtungsbahn in einer seitlichen Schnittansicht.
In ihrer Gesamtheit ist die Dichtungsbahn beziehungsweise der in 1 dargestellte
Ausschnitt der Dichtungsbahn mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet.
Auf ihrer einen Seite weist die Dichtungsbahn 1 eine erste,
in 1 obere Hauptoberfläche 3 und
auf ihrer gegenüberliegenden Seite eine zweite, in 1 untere
Hauptoberfläche 5 auf.
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Insgesamt
weist die Dichtungsbahn 1 drei Schichten auf. Eine erste
Schicht ist aus einer flüssigkeitsundurchlässigen
Schicht 7 gebildet. Die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht 7 besteht aus einem Weich-PVC und weist eine Dicke
von 1,5 mm auf.
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Auf
ihrer einen, in 1 unteren Seite ist die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht 7 mit einer Faserschicht 9 in Form eines
Vlieses verschweißt. Das Vlies 9 bildet eine zweite
Schicht der Dichtungsbahn 1.
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Das
Vlies 9 ist ein Wirrvlies aus Polyesterfasern und weist
eine Dicke von 3 mm auf.
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Auf
seiner gegenüberliegenden, in 1 unteren,
nicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 7 verschweißten
Seite liegt das Vlies 9 frei und bildet mit dieser freien
Seite die untere Hauptoberfläche 5 der Dichtungsbahn 1.
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Auf
seiner zweiten, hier oberen Seite ist die flüssigkeitsundurchlässige
Schicht 7 mit einer Klebeschicht 3 versehen, die
die dritte Schicht der Dichtungsbahn 1 darstellt.
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Die
Klebeschicht 11 besteht aus einem Fliesenkleber und weist
eine Dicke von 1 mm auf. Auf ihrer freien, in 1 oberen,
nicht mit der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 7 verbundenen
Seite liegt die Klebeschicht 11 frei und bildet mit dieser
freien Seite die zweite, in 1 obere
Hauptoberfläche 3 der Dichtungsbahn 1.
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2 zeigt
einen Plattenbelag 13 mit einer darin integrierten Dichtungsbahn 1 gemäß 1.
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Der
Plattenbelag 13 weist eine, den Untergrund bildende Betonschicht 15 auf.
Auf der Betonschicht 15 ist eine Mörtelschicht 17 aus
einem Zementmörtel mit einer Dicke von 30 mm angeordnet. An
der Oberseite der Mörtelschicht 17 ist die Dichtungsbahn 1 gemäß 1 angeordnet,
wobei das Vlies 9 nahezu vollständig in die Mörtelschicht 17 eingebettet
ist. Hierdurch ist die Dichtungsbahn 1 fest mit der Mörtelschicht 17 verbunden.
Auf die Klebeschicht 11 der Dichtungsbahn 1 sind
Platten 19 in Form von Keramikfliesen aufgelegt, die über
die Klebeschicht 11 fest mit der Dichtungsbahn 1 verklebt sind
und eine Plattenschicht bilden. Zwischen den Platten 19 vorhandene
Fugen sind mit einem Fugenkitt 21 verfüllt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 18 195 [0056]
- - DIN 18 352 [0056]