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DE102007061212A1 - Halteanordnung eines Fahrzeugsitzes und einer Sicherheitsgurteinrichtung - Google Patents

Halteanordnung eines Fahrzeugsitzes und einer Sicherheitsgurteinrichtung Download PDF

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Publication number
DE102007061212A1
DE102007061212A1 DE200710061212 DE102007061212A DE102007061212A1 DE 102007061212 A1 DE102007061212 A1 DE 102007061212A1 DE 200710061212 DE200710061212 DE 200710061212 DE 102007061212 A DE102007061212 A DE 102007061212A DE 102007061212 A1 DE102007061212 A1 DE 102007061212A1
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DE
Germany
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seat
backrest
vehicle seat
holding
arrangement according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710061212
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Dipl.-Ing. Baumann (Fh)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Daimler AG filed Critical Daimler AG
Priority to DE200710061212 priority Critical patent/DE102007061212A1/de
Priority to PCT/EP2008/010326 priority patent/WO2009077092A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Halteanordnung eines Fahrzeugsitzes (10) im Innenraum (24) eines Kraftwagens mit einem Halteelement (58, 86), welches einerseits mit einer Rückenlehne (38) des Fahrzeugsitzes (10) und andererseits mit der Kraftwagenkarosserie verbunden ist, wobei das Halteelement (58, 86) einerseits an einen oberen Bereich (62) der Rückenlehne (38) und andererseits an eine Dachstruktur (14) und/oder einen oberen Bereich (66) einer Heckwand (28) angebunden ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Halteanordnung (70) einer Sicherheitsgurteinrichtung (72), bei welcher ein Sicherheitsgurt (74) an eine Dachstruktur (14) und/oder einen oberen Bereich (66) einer Heckwand (28) angebunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halteanordnung eines Fahrzeugsitzes im Innenraum eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Halteanordnung einer Sicherheitsgurteinrichtung eines Fahrzeugsitzes im Innenraum eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs 2 angegebenen Art.
  • Eine derartige Halteanordnung ist jeweils aus der DE 38 13 557 A1 als bekannt zu entnehmen. Die Halteanordnung umfasst dabei ein Halteelement, welches einerseits mit einem unteren bzw. mittleren Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes und andererseits mit dem Mitteltunnel der Kraftwagenkarosserie verbunden ist. Das Halteelement kann dabei als Gurtband oder aber als teleskopierbare Stange ausgebildet sein, um hierdurch einen entsprechenden Längenausgleich je nach eingestellter Position bzw. Neigung der Rückenlehne zu erhalten.
  • Insgesamt soll mittels des Halteelementes erreicht werden, dass insbesondere die Rückenlehne bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung besonderes zuverlässig relativ zur Kraftwagenkarosserie festgelegt ist. Insbesondere bei Integralsitzen, also Fahrzeugsitzen, bei welchen die Sicherheitsgurteinrichtung ausschließlich am Fahrzeugsitz und nicht an der Kraftwagenkarosserie festgelegt ist, ergibt sich die Problematik, dass bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung insbesondere die Rückenlehne besonders hohen Kräften ausgesetzt wird. Damit der Fahrzeugsitz bzw. die Rückenlehne insgesamt filigraner gestaltet werden kann, ist bei der bekannten Halteanordnung das jeweilige Halteelement vorgesehen. Durch das Halteelement wird somit erreicht, dass ein Teil der unfallbedingt auf den Fahrzeugsitz bzw. die Rückenlehne einwirkenden Kräfte durch das Halteelement aufgenommen werden, so dass der Fahrzeugsitz selber gewichtsgünstiger gestaltet werden kann.
  • Als problematisch bei der bekannten Halteanordnung ist jedoch der Umstand anzusehen, dass aufgrund der gegebenen Anordnung lediglich ein geringer Teil der auf die Rückenlehne wirkenden Unfallkräfte mittels des Halteelementes aufgenommen werden können.
  • Ein ähnliche Problematik ergibt sich darüber hinaus auch bei Fahrzeugsitzen, deren Sicherheitsgurteinrichtung einen Sicherheitsgurt umfasst, welcher nicht direkt am Fahrzeugsitz angeordnet ist, sondern vielmehr einerseits an der Kraftwagenkarosserie. Auch hier ergibt sich prinzipiell die Problematik, dass aufgrund der gegebenen Anordnung die Kräfte äußerst ungünstig in die Kraftwagenkarosserie eingeleitet werden müssen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Halteanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welcher sich eine verbesserte Halterung des Fahrzeugsitzes bzw. der Sicherheitsgurteinrichtung innerhalb des Innenraums des Kraftwagens realisieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Halteanordnung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1 bzw. 2 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttrivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Um eine Halteanordnung zu schaffen, mittels welcher der Fahrzeugsitz auf verbesserte Weise im Innenraum des Kraftwagens gehalten ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Halteelement einerseits an einem oberen Bereich der Rückenlehne und andererseits an einer Dachstruktur und/oder einem oberen Bereich einer Heckwand angebunden ist. Mit anderen Worten ist es erfindungsgemäß vorgesehen, das Halteelement so zu positionieren, dass der obere Bereich der Rückenlehne an der Dachstruktur und/oder einem oberen Bereich der Heckwand angebunden ist. Es ist ersichtlich, dass sich hierdurch eine äußerst günstige Hebelgeometrie der Halteanordnung ergibt, indem nämlich die Rückenlehne in ihrem oberen Bereich – also mit einem relativ großen Hebel zu ihrer Gelenkstelle bzw. ihrem Übergangsbereich zum Sitzkissenteil – mittels des Halteelementes gehalten ist. Somit können insgesamt die insbesondere bei einer unfallbedingten Vorverlagerung entstehenden, in den Fahrzeugsitz bzw. in die Rückenlehne eingeleiteten Kräfte besonders günstig abgefangen werden. Dabei können die auf die Rückenlehne wirkenden Kräfte auf kürzestem bzw. direktem Weg nach hinten in einen in Fahrzeuglängsrichtung belastbaren Bereich der Dachstruktur und/oder einen oberen Bereich der Heckwand eingeleitet werden.
  • Um eine Halteanordnung gemäß Patentanspruch 2 zu schaffen, bei welcher die Sicherheitsgurteinrichtung auf besonders stabile und günstige Weise an der Kraftwagenkarosserie abgestützt ist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Sicherheitsgurt an eine Dachstruktur und/oder einen oberen Bereich der Heckwand angebunden ist. Mit anderen Worten ist es demzufolge erfindungsgemäß vorgesehen, den Sicherheitsgurt im Unterschied zum bisher bekannten Stand der Technik nicht in einem unteren bzw. mittleren Höhenbereich der Kraftwagenkarosserie festzulegen, sondern vielmehr an der Dachstruktur und/oder einem oberen Bereich der Heckwand des Kraftwagens. Hierdurch ergibt sich insgesamt eine Halteanordnung, bei welcher die Sicherheitsgurteinrichtung auch die Funktion der Lehnenhalterung bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung bzw. Vorverlagerung des Fahrzeugsitzes übernehmen kann, indem der Sicherheitsgurt an der Dachstruktur und/oder einem oberen Bereich der Hecktrennwand angeordnet ist. Auch im vorliegenden Fall ergibt sich somit der Vorteil, dass der Sicherheitsgurt auf dem kürzesten und direkten Weg nach hinten in einem Bereich der Dachstruktur bzw. der Heckwand festgelegt werden kann, welcher entsprechend in Fahrzeuglängsrichtung belastbar ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft gezeigt, wenn der Fahrzeugsitz ein in der Fahrzeugmitte angeordneter vorderer Fahrzeugsitz oder ein seitlich angeordneter hinterer Fahrzeugsitz ist. Ist der Fahrzeugsitz in der Fahrzeugmitte vorne angeordnet, so bietet sich durch die Halteanordnung die Möglichkeit, diesen auf besonders günstige Weise an einem längsbelastbaren Bereich der Dachstruktur und/oder der Heckwand anzuordnen. Wenn dabei die beiden hinteren Fahrzeugsitze seitlich angeordnet sind, so kann das jeweilige Halteelement in einem Bereich innerhalb des Fahrzeugsitzes angeordnet sein, welcher nicht von den hinteren Fahrzeugsitzen bzw. deren Sitzinsassen überdeckt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das als Halteband oder dergleichen ausgebildete Halteelement bzw. der Sicherheitsgurt mittels eines Rollers oder dergleichen an der Dachstruktur und/oder an den oberen Bereich der Heckwand angebunden. Durch diesen Roller wird sichergestellt, dass unabhängig von der eingestellten Position des Fahrzeugsitzes bzw. der Rückenlehne stets eine optimale Spannung des Halteelementes bzw. des Sicherheitsgurtes gegeben ist, so dass dieser im Falle einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung des Fahrzeugsitzes entsprechend schnell anspringt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich darüber hinaus als vorteilhaft gezeigt, wenn das Halteband bzw. der Sicherheitsgurt mittels einer Umlenkeinrichtung an der Dachstruktur umgelenkt ist. Somit kann das Halteband bzw. der Sicherheitsgurt entsprechend so positioniert werden, dass sich eine optimale Anbindung der Rückenlehne ergibt.
  • In diesem Zusammenhang hat es sich als zudem vorteilhaft gezeigt, wenn die Umlenkeinrichtung manuell oder an dem Fahrzeugsitz bewegungsgekoppelt an der Dachstruktur verstellbar angeordnet ist. Hierdurch kann die optimale Anbindung der Rückenlehne an das Halteband bzw. des Sicherheitsgurtes unabhängig von der eingestellten Position eines Fahrzeugsitzes bzw. der Rückenlehne aufrecherhalten werden.
  • Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn bei einem an der Dachstruktur und/oder dem oberen Bereich der Heckwand angebundenen Sicherheitsgurt im oberen Bereich der Rückenlehne eine Gurtumlenkung vorgesehen ist, so dass sich eine optimale Anbindung des Sicherheitsgurtes an den Fahrzeugsitz bzw. eine optimale Schutzfunktion für den Sitzinsassen realisieren lässt.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Halteelement als längsveränderbare Haltestange, insbesondere Teleskopstange, ausgebildet ist. Eine derartige Teleskopstange hat neben den allgemein im Zusammenhang mit dem Halteelement beschriebenen Vorteilen den zusätzlichen Vorteil, nicht nur Kräfte in Fahrzeuglängsrichtung sondern auch in Fahrzeugquerrichtung aufnehmen zu können. Somit ergibt sich bei einer derartiger Haltestange der zusätzliche Vorteil, dass diese nicht nur bei einem Frontalaufprall, sondern auch bei einem Seitenaufprall besonders geeignet ist.
  • Ein besonderer Vorteil besteht des Weiteren darin, dass die längsveränderbare Haltestange bzw. Teleskopstange in ihrer eingestellten Länge arretierbar ist. Somit kann bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung eine besonders günstige Halterung der Rückenlehne bzw. des Fahrzeugsitzes erreicht werden.
  • Zudem vorteilhaft ist es, wenn die längenveränderbare Haltestange bzw. Teleskopstange in Abhängigkeit einer Beschleunigung in ihrer eingestellten Länge arretierbar ist. Hierdurch können entsprechende Beschleunigungswerte eingestellt werden, ab welchen die Haltestange bzw. Teleskopstange sperren und demzufolge den Fahrzeugsitz bzw. deren Rückenlehne an einer Vorverlagerung hindern soll.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, dass die Haltestange bzw. Teleskopstange aufgrund ihrer Längenveränderung auch zur Neigungseinstellung der Rückenlehne dient. Hierdurch kann gegebenenfalls auf eine separate Neigungseinstellung der Rückenlehne verzichtet werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als zudem vorteilhaft gezeigt, wenn die Haltestange bzw. Teleskopstange gabelförmig ausgebildet ist und zwei Haltearme aufweist, welche seitlich der Rückenlehne angebunden sind. Somit ist auf besonders vorteilhafte Weise sichergestellt, dass der Sitzinsasse bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung des Fahrzeugsitzes nicht mit der Haltestange bzw. Teleskopstange in Berührung kommen kann.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine Perspektivansicht auf eine Karosserie eines Personenkraftwagens, bei welchem ein in der Fahrzeugmitte angeordneter vorderer Fahrzeugsitz sowie zwei in den 2 bis 6 erkennbare hintere seitliche Fahrzeugsitze vorgesehen sind;
  • 2 eine schematische und ausschnittsweise Seitenansicht auf den Kraftwagen gemäß 1 im Bereich von dessen Fahrgastzelle, wobei eine Halteanordnung für den vorderen Fahrzeugsitz vorgesehen ist, welche einerseits an einem oberen Bereich der Rückenlehne und andererseits an einer Dachstruktur angebunden ist, und wobei der Fahrzeugsitz als Integralsitz mit zugeordneter Sicherheitseinrichtung ausgebildet ist;
  • 3 eine ausschnittsweise Perspektivansicht auf den Innenraum des Kraftwagens gemäß den 1 und 2, wobei eine alternative Halteanordnung mit einer Sicherheitsgurteinrichtung vorgesehen ist, deren Sicherheitsgurt an der Dachstruktur angebunden ist;
  • 4 eine ausschnittsweise Seitenansicht auf den Innenraum des Kraftwagens mit der Halteanordnung gemäß 3;
  • 5 eine ausschnittsweise Seitenansicht auf den Kraftwagen gemäß den 1 bis 4 im Bereich des Innenraums, wobei eine alternative Halteanordnung des Fahrzeugsitzes vorgesehen ist, dessen Halteelement als längenveränderbare Haltestange bzw. Teleskopstange ausgebildet ist, welche einerseits an einem oberen Bereich der Rückenlehne und andererseits an der Dachstruktur angebunden ist, und wobei der Fahrzeugsitz als Integralsitz mit zugeordneter Sicherheitsgurteinrichtung ausgebildet ist; und in
  • 6 eine ausschnittsweise Seitenansicht auf den Kraftwagen im Bereich des Innenraums mit der Halteanordnung gemäß 5, wobei die Haltestange bzw. Teleskopstange in einer längenverkürzten Stellung dargestellt ist.
  • In 1 ist in einer schematischen Perspektivansicht eine Karosserie eines Personenkraftwagens dargestellt, bei welcher ein vorderer Fahrzeugsitz 10 in der Fahrzeugmitte angeordnet ist. Zwei weitere, in den 2 bis 6 erkennbare Fahrzeugsitze 12 sind hinter dem vorderen Fahrzeugsitz 10 angeordnet, und zwar jeweils seitlich versetzt zu dem mittleren vorderen Fahrzeugsitz 10. Somit ist vorliegend ein dreisitziger Personenkraftwagen gegeben. Von der Karosserie des Personenkraftwagens ist insbesondere eine Dachstruktur 14 erkennbar, welche eine oberes Dachelement 16 umfasst. Dieses Dachelement 16 verbindet zwei – eine Windschutzscheibe 18 seitliche einfassende – Dachsäulen 20 mit einem Dachquerelement 22 am hinteren Ende des Innenraums 24 des Kraftwagens. Das Dachquerelement 22 gehört dabei zu einem Überrollbügel 26, welcher sich – in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet – auf Höhe einer Heckwand 28 erstreckt. Hinter der Heckwand 28 ist ein Motorraum 30 erkennbar.
  • Das Dachelement 16 umfasst zwei seitliche Dachrahmenteile 32, welche winkelig bzw. gabelförmig zueinander verlaufen. Mit ihren vorderen Enden sind die Dachrahmenteile 32 mit den hinteren bzw. oberen Enden der jeweiligen Dachsäule 20 verbunden. Des Weiteren umfasst das Dachelement 16 ein mittleres Dachrahmenteil 34, welches sich in der Fahrzeugmitte in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt und die beiden Dachrahmenteile 32 mit dem Dachquerelement 22 verbindet. Insgesamt ist somit vorliegend eine Dachstruktur 14 bzw. Y-förmiges Dachelement 16 geschaffen, welches ohne seitliche, im Übergangsbereich zwischen der jeweiligen Seitenwand und dem Fahrzeugdach verlaufende Dachrahmen auskommt. Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es jedoch zu betrachten, dass gegebenenfalls bei der vorliegenden Erfindung auch eine übliche Dachstruktur 14 eingesetzt werden könnte.
  • In 2 ist in einer ausschnittsweisen Seitenansicht der Kraftwagen gemäß 1 im Bereich des Innenraums 24 dargestellt. Eine Tragstruktur einer Seitentür 36 ist dabei in halb geöffnetem Zustand dargestellt. Des Weiteren ist aus 2 erkennbar, dass der vordere Fahrzeugsitz 10 eine Rückenlehne 38 umfasst, welche vorliegend gelenkig mit einem in 2 erkennbaren Sitzkissenteil 40 verbunden ist. Gegebenenfalls wäre es hier auch denkbar, die Rückenlehne 38 einteilig mit dem Sitzkissenteil 40 – also nach Art einer Sitzschale – zu gestalten.
  • In 2 ist schematisch eine Sicherheitsgurteinrichtung 42 erkennbar, welche einen ebenfalls schematisch angedeuteten Sicherheitsgurt 44 umfasst. Die Sicherheitsgurteinrichtung 42 umfasst dabei einen Gurtroller 46, welcher an der Rückenlehne 38 angeordnet bzw. in diese integriert ist. Des Weiteren ist ein Gurtschloss 48 erkennbar, welches ebenfalls am Fahrzeugsitz 10 festgelegt ist. Somit ist insgesamt bei der Ausführungsform gemäß 2 ein Integralsitz geschaffen, welcher die Sicherheitsgurteinrichtung 42 vollständig trägt. Der Sicherheitsgurt 44 umfasst dabei üblicherweise einen Schräggurt 50 und einen Beckengurt 52, so dass vorliegend ein Dreipunkt-Gurtsystem geschaffen ist. Der Schräggurt 50 ist dabei am oberen Ende der Rückenlehne im Bereich einer Gurtumlenkung 54 umgelenkt.
  • Des Weiteren ist in 2 eine Halteanordnung 56 des Fahrzeugsitzes 10 erkennbar, welche als wesentliches Bauteil ein Halteelement 58 umfasst. Dieses Halteelement 58 ist vorliegend als Halteband 60, Haltegurt, Halteseil oder dergleichen gestaltet. Das Halteelement 58 bzw. das Halteband 60 ist dabei einerseits an einem oberen Bereich 62 der Rückenlehne 38 und andererseits an der Dachstruktur 14 – genauer gesagt dem mittleren Dachrahmenteil 34 – angebunden. Zur Anbindung an die Dachstruktur 14 bzw. im mittleren Dachrahmenteil 34 ist ein Gurtroller 64 vorgesehen, mittels welchem das Halteelemente 58 bzw. Halteband 60 in seiner Länge einstellbar ist. Als im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es zu betrachten, dass die karosserieseitige Festlegung des Haltebandes 60 nicht nur an der Dachstruktur 14 bzw. dem mittleren Dachrahmenteil 34 erfolgen könnte, sondern auch an einem oberen Bereich 66 der Heckwand 28.
  • Des Weiteren ist das Halteband 60 mittels einer Umlenkeinrichtung 68 an der Dachstruktur 14 – genauer gesagt an dem mittleren Dachrahmenteil 34 – umgelenkt. Wie mit den Pfeilen 69 dargestellt, ist die Umlenkeinrichtung 68 in Fahrzeuglängsrichtung entlang des mittleren Dachrahmenteils 34 verschiebbar bzw. verstellbar, um hierdurch eine optimale Anpassung an die jeweilige Position der Rückenlehne 38 bzw. des Fahrzeugsitzes 10 insgesamt zu erreichen. Somit ist bei der Ausführungsform aus 2 erkennbar, dass das Halteband 60 am oberen Bereich 62 bzw. am oberen Ende der Rückenlehne 38 angelenkt, über die Umlenkeinrichtung 68 nach hinten umgelenkt und entlang des mittleren Dachrahmenteils 34 in den Gurtroller 34 geführt ist. Der Gurtroller 64 weist dabei eine entsprechende Beschleunigungsmesseinrichtung auf, so dass das Halteband 60 in Abhängigkeit einer Beschleunigung in seiner eingestellten Länge arretierbar ist. Wird somit der Fahrzeugsitz 10 bzw. die Rückenlehne 38 mit einer unfallbedingten Kraft beaufschlagt und beispielsweise mitsamt des Sitzinsassen vorverlagert, so sorgt die Arretierung des Haltebandes 60 dafür, dass die Rückenlehne 38 an Ort und Stelle verbleibt. Mit anderen Worten sperrt das Halteband 60 automatisch dann, wenn eine entsprechende Beschleunigungseinwirkung auf das Fahrzeug bzw. den Fahrzeugsitz 10 mit der Rückenlehne 38 gegeben ist.
  • Die Umlenkeinrichtung 68 kann dabei manuell oder aber an den Fahrzeugsitz 10 bewegungsgekoppelt an der Dachstruktur 14 verstellbar angeordnet sein. Durch die Umlenkung wird somit entweder manuell oder automatisch eine Anpassung an die Sitz- und Lehnenstellung des Fahrzeugsitzes 10 vorgenommen. Grundsätzlich ist auch eine Koppelung der Umlenkung der Sitzlängsverstellung oder Lehnenneigung möglich. Der Abstand des oberen Bereichs 62 der Rückenlehne 38 zur Umlenkeinrichtung 68 und damit die Länge des ausgezogenen Haltebandes 60 wird dabei bevorzugt so kurz wie möglich eingestellt. Somit werden eventuelle, bei einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung entstehende Gurtkräfte der Sicherheitsgurteinrichtung 42 bzw. Lehnenkräfte der Rückenlehne 38 auf kürzestem und direktem Weg nach hinten in den längsbelastbaren mittleren Dachrahmenteil 34 eingeleitet. Somit ist es insbesondere das Ziel der vorliegenden Halteanordnung 56, die Rückenlehne 38 zu unterstützen bei Belastungen, die bei einem Heckaufprall durch den Insassen auf die Rückenlehne 38 entstehen.
  • In den 3 und 4 ist der Personenkraftwagen gemäß 1 und 2 in einer ausschnittsweisen Perspektivansicht bzw. einer ausschnittsweisen Seitenansicht im Bereich des Innenraums 24 dargestellt. Dabei ist in den 3 und 4 ein und die selbe Halteanordnung 70 gezeigt, welche vorliegend eine Sicherheitsgurteinrichtung 72 des Fahrzeugsitzes 10 umfasst, welche wiederum als Dreipunkt-Gurtsystem ausgebildet ist und einen Sicherheitsgurt 74 mit einem Schräggurt 76 und einem Beckengurt 78 umfasst. Der Beckengurt 78 ist dabei mit einem Ende 79 am Sitzkissenteil 40 des Fahrzeugsitzes 10 fixiert. Mit seinem anderen Ende ist der Beckengurt 78 über ein Gurtschloss 80 fixiert. Die Besonderheit der vorliegenden Sicherheitsgurteinrichtung 72 liegt nun darin, dass der Sicherheitsgurt 74 einerseits – nämlich mit einem Ende 81 karosserieseitig an der Dachstruktur 14 – genauer gesagt an dem mittleren Dachrahmenteil 34 – angebunden ist. Dies erfolgt in identischer Weise wie bei der Ausführungsform gemäß 2. Es ist also wiederum der Gurtroller 64 vorgesehen, welcher alternativ auch am oberen Bereich 66 der Heckwand 28 angeordnet sein könnte. Im Wesentlichen identisch ist darüber hinaus die Umlenkeinrichtung 68 ausgebildet, mittels welcher der Sicherheitsgurt in analoger Weise zum Halteband 60 gemäß 2 umgelenkt ist. Darüber hinaus ist an einer Seitenwange bzw. einer seitlichen Stirnseite der Rückenlehne 34 eine Gurtumlenkung 82 vorgesehen.
  • Es ist erkennbar, dass bei der vorliegenden Halteanordnung 70 gemäß den 3 und 4 die Sicherheitsgurteinrichtung 72 selbst die bereits im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß 2 beschriebene Lehnenhaltefunktion übernimmt, indem das entsprechende Ende 79 bzw. das Gurtschloss 80 an der Dachstruktur 14 und/oder dem oberen Bereich 66 der Heckwand 28 angeordnet ist. Auch im vorliegenden Fall ergibt sich eine besonders günstige Halteanordnung 70, indem der Sicherheitsgurt 74 stets entsprechend gespannt ist. Auch hier gilt es den Sicherheitsgurt 74 über die Umlenkeinrichtung 68 so kurz wie möglich einzustellen.
  • Schließlich ist in den 5 und 6 jeweils in einer schematischen Seitenansicht der Kraftwagen gemäß den 1 bis 4 ausschnittsweise im Bereich des Innenraums 24 dargestellt, wobei zur Halterung bzw. Fixierung der Rückenlehne 38 des Fahrzeugsitzes 10 eine Halteanordnung 84 vorgesehen ist. Ein Halteelement 86 der Halteanordnung 84 ist dabei als längenveränderbare Haltestange in Form einer Teleskopstange 86 ausgebildet, die in ihrer Länge entsprechend veränderbar ist. Es ist aus den 5 und 6 erkennbar, dass die Teleskopstange 86 in der vorliegenden Ausführungsform das Halteband 60 der Ausführungsform gemäß 2 entsprechend ersetzt. Demzufolge umfasst der Fahrzeugsitz 10 wiederum – in analoger Weise zur Ausführungsform gemäß 2 – die Sicherheitsgurteinrichtung 42, welche durch den als Integralsitz ausgebildeten Fahrzeugsitz 10 selbst getragen ist.
  • Die Teleskopstange 86 ist wiederum einerseits am oberen Bereich 62 der Rückenlehne 38 und andererseits am mittleren Dachrahmenteil 34 der Dachstruktur 14 angelenkt. Gleichfalls wäre es natürlich auch denkbar, die Teleskopstange 86 karosserieseitig im oberen Bereich 66 der Heckwand 28 zu lagern. Die Teleskopstange 86 kann dabei nach Art einer verstellbaren Gasdruckfeder bei Schreibtischstühlen ausgebildet sein, welche entsprechend ihrer eingestellten Länge arretierbar ist. Zum Verstellen betätigt der Insasse beispielsweise einen Hebel, wonach die Teleskopstange 86 arretiert und schwingungsgedämpft ist. So kann beispielsweise auf eine beschleunigungsausgelöste Verriegelung verzichtet werden. Gleichfalls ist es natürlich auch denkbar, dass die Teleskopstange 36 bei Überschreiten eines gewissen Beschleunigungswertes arretiert wird, so dass bei einer unfallbedingten Vorverlagerung die Rückenlehne 38 entsprechend in ihrer Stellung verbleibt.
  • Wie beschrieben passt sich die Teleskopstange 86 im vorliegenden Ausführungsbeispiel in ihrer Länge an die jeweilige Stellung bzw. Neigung der Rückenlehne 38 an.
  • Alternativ wäre es auch denkbar, die Neigungsverstellung der Rückenlehne 38 mittels der Teleskopstange 86 vorzunehmen.
  • Die Ausführungsformen gemäß den 5 und 6 unterscheiden sich insbesondere dadurch, dass die Teleskopstange 86 bei der Ausführungsform gemäß 6 kürzer ausgebildet ist bzw. der karosserieseitige Anlenkpunkt der Teleskopstange 86 näher beim oberen Bereich 62 der Rückenlehne 38 liegt. Die hierdurch kürzer gestaltete Teleskopstange 86 gemäß der Ausführungsform in 6 eignet sich daher besonders zur Aufnahme von Kräften in Fahrzeugquerrichtung, welche beispielsweise bei einem Seitenaufprall auf den Fahrzeugsitz 10 bzw. die Rückenlehne 38 einwirken.
  • Eine nicht gezeigte Alternative sieht eine Teleskopstange 86 vor, welche gabelförmig ausgebildet ist, und zwei Haltearme aufweist, welche seitlich der Rückenlehne 38 angebunden sind. Durch eine solche Ausgestaltung wird insbesondere ein Kopfkontakt des Sitzinsassen mit der Teleskopstange 86 vermieden.
  • Es ist ersichtlich, dass es allen Halteanordnungen 57, 70, 84 gemeinsam ist, dass die Rückenlehne 38 auf besonders zuverlässige Weise an der Dachstruktur 14 gehalten ist, damit diese im Falle einer unfallbedingten Kraftbeaufschlagung nicht übermäßig vorverlagert wird. Aufgrund der dreisitzigen Konfiguration des vorliegenden Personenkraftwagens ergibt sich darüber hinaus der Vorteil, dass hinter dem vorderen Fahrzeugsitz 10 bzw. zwischen den beiden hinteren Fahrzeugsitzen 12 ein entsprechender Raum bereitsteht, welcher für die jeweilige Halteanordnung 56, 70, 84 genutzt werden kann. Insoweit sind die Halteanordnungen 56, 70, 84 in besonderem Maße für einen hier gezeigten Personenkraftwagen nutzbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3813557 A1 [0002]

Claims (13)

  1. Halteanordnung eines Fahrzeugsitzes (10) im Innenraum (24) eines Kraftwagens mit einem Halteelement (58, 86), welches einerseits mit einer Rückenlehne (38) des Fahrzeugsitzes (10) und andererseits mit der Kraftwagenkarosserie verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement (58, 86) einerseits an einen oberen Bereich (62) der Rückenlehne (38) und andererseits an eine Dachstruktur (14) und/oder einen oberen Bereich (66) einer Heckwand (28) angebunden ist.
  2. Halteanordnung einer Sicherheitsgurteinrichtung (72) eines Fahrzeugsitzes (10) im Innenraum (24) eines Kraftwagens mit einem Sicherheitsgurt (74), welcher einerseits mit der Kraftwagenkarosserie verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherheitsgurt (74) an eine Dachstruktur (14) und/oder einen oberen Bereich (66) einer Heckwand (28) angebunden ist.
  3. Halteanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugsitz ein in der Fahrzeugmitte angeordneter vorderer Fahrzeugsitz (10) oder ein seitlich angeordneter hinterer Fahrzeugsitz (12) ist.
  4. Halteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das als Halteband (60) oder dgl. ausgebildete Halteelement (58) bzw. der Sicherheitsgurt (74) mittels eines Rollers (64) der dgl. an der Dachstruktur (14) und/oder dem oberen Bereich (66) der Heckwand (28) angebunden ist.
  5. Halteanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteband (60) bzw. der Sicherheitsgurt (74) mittels einer Umlenkeinrichtung (68) an der Dachstruktur (14) umgelenkt ist.
  6. Halteanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkeinrichtung (68) manuell oder an den Fahrzeugsitz (10) bewegungsgekoppelt an der Dachstruktur (14) verstellbar angeordnet ist.
  7. Halteanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im oberen Bereich (62) der Rückenlehne (38) eine Gurtumlenkung (82) angeordnet ist.
  8. Halteanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement als längenveränderbare Haltestange, insbesondere als Teleskopstange (86), ausgebildet ist.
  9. Halteanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die längenveränderbare Haltestange, insbesondere die Teleskopstange (86), in ihrer eingestellten Länge arretierbar ist.
  10. Halteanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die längenveränderbare Haltestange, insbesondere die Teleskopstange (86), in Abhängigkeit einer Beschleunigung in ihrer eingestellten Länge arretierbar ist.
  11. Halteanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die längenveränderbare Haltestange, insbesondere die Teleskopstange (86), zur Neigungseinstellung der Rückenlehne (38) dient.
  12. Halteanordnung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die längenveränderbare Haltestange, insbesondere die Teleskopstange (86), gabelförmig ausgebildet ist und zwei Haltearme aufweist, welche seitliche der Rückenlehne (10) angebunden sind.
  13. Halteanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugsitz (10) als eine Sicherheitsgurteinrichtung (42) haltender Integralsitz ausgebildet ist.
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