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DE102007061195A1 - Vorrichtung zum Transportieren von Behältnissen - Google Patents

Vorrichtung zum Transportieren von Behältnissen Download PDF

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DE102007061195A1
DE102007061195A1 DE200710061195 DE102007061195A DE102007061195A1 DE 102007061195 A1 DE102007061195 A1 DE 102007061195A1 DE 200710061195 DE200710061195 DE 200710061195 DE 102007061195 A DE102007061195 A DE 102007061195A DE 102007061195 A1 DE102007061195 A1 DE 102007061195A1
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containers
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transport path
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DE200710061195
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Andreas Seidl
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Krones AG
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Krones AG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G51/00Conveying articles through pipes or tubes by fluid flow or pressure; Conveying articles over a flat surface, e.g. the base of a trough, by jets located in the surface
    • B65G51/02Directly conveying the articles, e.g. slips, sheets, stockings, containers or workpieces, by flowing gases
    • B65G51/03Directly conveying the articles, e.g. slips, sheets, stockings, containers or workpieces, by flowing gases over a flat surface or in troughs
    • B65G51/035Directly conveying the articles, e.g. slips, sheets, stockings, containers or workpieces, by flowing gases over a flat surface or in troughs for suspended articles, e.g. bottles

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Eine Vorrichtung (1) zum Transportieren von Behältnissen (10) entlang eines vorgegebenen Transportpfads (S) mit einem Gehäuse (2), welches sich entlang dieses Transportpfads (S) erstreckt und innerhalb dessen wenigstens ein Abschnitt der Behältnisse (10) transportiert werden kann, mit wenigstens einer Öffnung (8), um dem Gehäuse (2) Luft zuzuführen. Erfindungsgemäß weist das Gehäuse (2) einen sich entlang des Transportpfads (S) erstreckenden Spalt (12) auf, der derart bemessen ist, dass ein erster Bereich (10a) der Behältnisse hindurchtreten kann und ein weiterer Bereich (10b) der Behältnisse (10) ihn nicht passieren kann. Weiterhin ist das Gehäuse (2) derart beschaffen, dass die Luftströmung wenigstens teilweise in Richtung des Spalts (12) gelenkt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Transportieren und auch zum Sortieren von Behältnissen. Die Erfindung wird unter Bezugname auf Vorformlinge beschrieben, die im Rahmen ihres Herstellungsprozesses zu Behältnissen und insbesondere zu Kunststoffflaschen expandiert werden. Um diese Vorformlinge zu expandieren ist es nötig, sie in geordneter Reihenfolge hintereinander, beispielsweise einem Ofen, zuzuführen. Zu diesem Zweck sind im Stand der Technik Vorrichtungen bekannt, die unsortierte Behältnisse sortieren, zum Beispiel in einer Reihe hintereinander anordnen.
  • Bei einer aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtung wird zum Sortieren die Zentrifugalkraft genutzt. Dabei werden die einzelnen Vorformlinge auf rotierende Scheiben aufgebracht und durch die Fliehkraft derart an den Rand der Scheibe gedrängt, dass ein Teil dieses Behältnisses durch einen hierfür vorgesehenen Spalt in der Zentrifuge nach außen treten kann. Auf diese Weise werden die Vorformlinge am Umfangsrand dieser rotierenden Scheibe hintereinander angeordnet.
  • Diese Vorrichtungen arbeiten zufriedenstellend, weisen jedoch den Nachteil auf, dass insbesondere bei höheren Betriebsleistungen sehr hohe Drehzahlen für die Scheibe verwendet werden müssen und damit die Mechanik für die gesamte Vorrichtung sehr aufwändig ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Transportieren von Behältnissen zu schaffen, welche mit geringerem mechanischen Aufwand eine Sortierung der Vorformlinge bewirkt.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch 15 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren von Behältnissen entlang eines vorgegebenen Transportpfades weist ein Gehäuse auf, welches sich entlang dieses Transportpfades erstreckt und innerhalb dessen wenigstens ein Abschnitt der Behältnisse transportiert werden kann. Weiterhin ist wenigstens eine Öffnung vorgesehen, um dem Gehäuse Luft zuzuführen.
  • Erfindungsgemäß weißt das Gehäuse einen sich entlang des Transportpfades erstreckenden Spalt auf, der derart bemessen ist, dass ein erster Bereich der Behältnisse durch ihn hindurchtreten kann und ein weiterer Bereich der Behältnisse ihn nicht passieren kann und dass das Gehäuse derart beschaffen ist, dass die Luftströmung wenigstens teilweise in Richtung des Spalts gelenkt wird.
  • Vorzugsweise tritt der erste Bereich der Behältnisse durch den Spalt aus dem Gehäuse aus. Der Spalt ist vorteilhaft an einer Außenwandung des Gehäuses vorgesehen.
  • Im Gegensatz zum Stand der Technik wird damit bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Sortierung nicht über eine Zentrifugalkraft erreicht sondern über eine Luftströmung. Zu diesem Zweck ist die Luftströmung wenigstens teilweise in Richtung des Spalts gerichtet. Unter Einwirkung der Luftströmung werden die Behältnisse in Richtung des Luftspalts gedrängt und ein Teil der Behältnisse tritt durch diesen Spalt hindurch, wohingegen ein weiterer Teil der Behältnisse beispielsweise ein Umfangsrand oder Kragen an dem Spalt festgehalten wird. Auf diese Weise wird eine Hintereinanderanordnung der Behältnisse innerhalb des Spalts und damit eine Sortierung erreicht.
  • Anders als im Stand der Technik ist damit das Gehäuse mit dem Spalt stationär angeordnet und nicht drehbar gelagert. Vorzugsweise wird die Luftströmung nicht nur in Richtung des Spalts gelenkt, sondern auch in der Transportrichtung der Behältnisse, sodass durch den Luftstrom auch eine Bewegung der Behältnisse wie im Falle eines Luftförderers erreicht wird.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform weist das Gehäuse einen mit Druckluft beaufschlagbaren Druckkanal und einen teilweise von diesem Druckkanal getrennten Führungskanal zum Führen der Behältnisse auf. An diesem Führungskanal ist der Spalt angeordnet, innerhalb dessen die Vorformlinge geführt werden. Der Druckkanal wird von außen beispielsweise durch ein Gebläse oder dergleichen mit Druckluft beaufschlagt und durch diesen Druckkanal gelangt die Luftströmung in den Führungskanal.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen dem Druckkanal und dem Führungskanal abschnittsweise eine Trennwand vorgesehen. Durch diese Trennwand kann eine gezielte Luftströmung hinein in den Führungskanal bewirkt werden. Vorzugsweise ist zwischen dem Druckkanal und dem Führungskanal auch eine Luftführungseinrichtung vorgesehen, welche die Luft in Richtung des Spalts führt. Dabei kann es sich beispielsweise um Luftleitbleche oder dergleichen handeln, die bewirken, dass die Luftströmung bzw. eine Komponente dieser Strömung auf den Spalt trifft. Bevorzugt wird durch die Trennwand die teilweise Trennung von Druckkanal und Führungskanal bewirkt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird die Ebene des Spalts durch den Transportpfad und eine im Wesentlichen vertikale Richtung bestimmt. Mit anderen Worten verläuft auch die Ebene des Spalts im Wesentlichen in einer vertikalen Richtung, wobei unter im Wesentlichen verstanden wird, dass die Richtung der Ebene um nicht mehr als 10° von der vertikalen Richtung abweicht. Durch diese Anordnung des Spalts wird erreicht, dass die bestimmten Bereiche der Behältnisse derart durch den Spalt treten, dass die Längsrichtung der Behältnisse im Wesentlichen horizontal verläuft. Damit kann durch diese Anordnung des Spalts erreicht werden, dass im Wesentlichen unter der Wirkung des Luftstroms eine Ausrichtung der Vorformlinge bzw. Behältnisse erreicht wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Gehäuse eine Vielzahl von Öffnungen auf, um das Gehäuse mit Druckluft zu versorgen. Genauer gesagt sind mehrere Öffnungen entlang des Transportpfades angeordnet und werden jeweils mit Druckluft versorgt. Damit kann die Druckluftversorgung über einen gemeinsamen Kanal erfolgen, der mit den Einzelöffnungen verbunden ist. Auch ist es möglich, lediglich ein entsprechend dimensioniertes Gebläse zur Versorgung des Druckkanals vorzusehen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform schließt sich der Spalt direkt an einen Bodenabschnitt des Gehäuses an. Dies bedeutet, dass die Behältnisse unter Wirkung der Luftströmung unmittelbar aus dem Spalt austreten können und so kein weiteres Hindernis überwinden müssen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Gehäuse gegenüber der horizontalen Richtung um einen Winkel geneigt, der zwischen 0° und 15°, bevorzugt zwischen 0° und 10° und besonders bevorzugt zwischen 0° und 5° liegt. Dadurch wird erreicht, dass die Behältnisse nicht nur unter Wirkung der Luftströmung entlang des Transportpfades befördert werden, sondern auch unter Wirkung der Schwerkraft. Dabei genügen jedoch üblicherweise die angegebenen Winkelwerte gegenüber der Horizontalen. Andererseits soll hierdurch auch vermieden werden, dass die Vorformlinge zu schnell entlang des Transportpfades geführt werden und insbesondere zu schnell, um eine effiziente Sortierung zu erreichen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform schließt sich außerhalb des Gehäuses an den Spalt eine Stützungseinrichtung zur Stützung des ersten Bereichs der Behältnisse an. Wie erwähnt, können die ersten Bereiche der Behältnisse durch den Spalt aus dem Gehäuse austreten. Durch die vorteilhafte horizontale Führung der Behältnisse könnte es jedoch zu einem Verkippen der Behältnisse gegenüber dem Gehäuse bzw. zu einem Verkanten kommen. Durch die Stützungseinrichtung wird erreicht, dass die Behältnisse im Wesentlichen in der horizontalen Lage gehalten werden.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist an einem unteren Endabschnitt des Gehäuses eine Öffnung vorgesehen, durch welche die Behältnisse in ihrer Gesamtheit hindurchtreten können. Genauer gesagt ist diese Öffnung vorzugsweise in einem Bodenabschnitt des Gehäuses angeordnet und dient dazu, um solche Behältnisse, die noch nicht sortiert wurden, auszusondern und wieder dem Sortiervorgang zuzuführen. Im Stand der Technik ist zu dieser Aussortierung bzw. Aussonderung eine aufwändige Leitvorrichtung nötig. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung genügt zum Aussondern der unsortierten Behältnisse lediglich eine Öffnung, durch welche die Behältnisse in ihrer Gesamtheit hindurchtreten können. Allgemein ist diese Öffnung bevorzugt in einem Endabschnitt des Gehäuses bezüglich der Transportrichtung der Behältnisse angeordnet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich das Gehäuse entlang einer geraden Linie. Damit erstreckt sich hier auch der Transportpfad entlang einer geraden Linie. Es wären jedoch auch andere Ausgestaltungen des Gehäuses denkbar wie beispielsweise Gehäuse, die sich entlang gekrümmter Linien oder helixartiger Linien erstrecken.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Spalt (eventuell neben der erwähnten Öffnung in dem Endabschnitt des Gehäuses, durch welche die Vorformlinge in ihrer Gesamtheit treten können) die einzige Austrittsöffnung für die Druckluft. Dies bedeutet, dass die in den Führungskanal gelangende Druckluft im Wesentlichen lediglich durch den Spalt nach außen treten kann. Auf diese Weise wird erreicht, dass ein wesentlicher Teil der Luftströmung in Richtung des Spalts geführt wird und auf diese Weise eine effiziente Ausrichtung der Behältnisse erfolgen kann.
  • Vorteilhaft ist eine weitere Förderungseinrichtung vorgesehen, welche durch die Öffnung herausgefallene Behältnisse in Richtung eines Anfangsabschnitts des Gehäuses fördert. Auf diese Weise können die unsortiert gebliebenen Behältnisse wieder erneut dem Sortiervorgang zugeführt werden.
  • Wie oben erwähnt, handelt es sich vorzugsweise bei den Behältnissen um Vorformlinge.
  • Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Transportieren von Behältnissen und insbesondere von Vorformlingen gerichtet, wobei die Behältnisse entlang eines vorgegebenen Transportpfades gefördert werden und wobei sich die Behältnisse während dieses Transports wenigstens abschnittsweise innerhalb eines Gehäuses befinden, welches sich entlang dieses Transportpfades erstreckt. Erfindungsgemäß werden die Behältnisse durch einen Luftstrom in Richtung eines Spaltes gedrängt, der sich entlang des Transportpfades erstreckt, wobei ein vorgegebener Abschnitt der Behältnisse durch diesen Spalt hindurchtritt und ein zweiter vorgegebenener Abschnitt der Behältnisse nicht durch diesen Spalt hindurchtreten kann und wobei die Behältnisse entlang dieses Spalts transportiert werden. Dabei ist bevorzugt der Transportpfad stationär angeordnet und damit ist auch das Gehäuse stationär angeordnet. Auch im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt damit die Sortierung der Vorformlinge durch den Luftstrom und nicht durch andere physikalische Effekte wie die Fliehkraft.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen.
  • Darin zeigen:
  • 1 eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
  • 2 eine Draufsicht auf das Gehäuse entlang des Transports,
  • 3 eine Draufsicht auf das Gehäuse aus 2 und
  • 4 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Transportieren von Behältnissen in einer ersten Ausführungsform. Dabei werden die Behältnisse ausgehend von einem Sortierband 25 und über einen Trichter 19 in die erfindungsgemäße Vorrichtung 1, genauer gesagt deren Gehäuse 2, transportiert. Dieses Gehäuse 2 weist hier eine gewundene bzw. helixartige Gestalt auf. Durch diese Form des Gehäuses 2 wird auch der Transportpfad S, entlang dessen die Behältnisse gefördert werden, definiert.
  • Entlang des Gehäuses 2 erstreckt sich ein Spalt 12, der so beschaffen ist, dass ein Bereich der Behältnisse durch ihn hindurchtreten kann, ein weiterer Bereich jedoch nicht. Daneben weist das Gehäuse 2 eine Vielzahl von Öffnungen 8 auf, durch welche hindurch Druckluft in das Gehäuse 2 eintreten kann. Zur Erzeugung dieser Druckluft wird über das Gehäuse 2 eine zentrale Drucksäule 23 und ein Gebläse 17 mit Druckluft versorgt.
  • Zu diesem Zweck sind an der Drucksäule mehrere Zuleitungen 26 angeordnet, die in das Gehäuse 2 münden. Das Bezugszeichen 28 bezieht sich auf einen Endanschlag, an dem die Behältnisse aus dem Gehäuse austreten können. Über Stützeinrichtungen 24 ist eine Außenwand 15 angeordnet, durch welche auch der Spalt 12 bzw. dessen Höhe definiert wird.
  • Vorzugweise werden die Behälter nach dem Austritt aus dem Gehäuse 2 um 90° gedreht, bevor sie einen weiteren Verarbeitungsprozess zugeführt werden.
  • Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform ist das Gehäuse 2 nach oben hin offen, d. h. die durchgeführte Druckluft kann nach außen treten. Es wäre jedoch bei einer bevorzugten Ausführungsform auch möglich, auch die Oberseite des Gehäuses 2 zu schließen, sodass die Druckluft lediglich durch den Spalt 12 und gegebenenfalls Öffnungen in dem Endabschnitt des Gehäuses 2 nach außen treten kann.
  • Im Bereich des unteren Endabschnitts 2a des Gehäuses ist eine (nicht gezeigte) Öffnung in den Bodenabschnitt 22 des Gehäuses angeordnet, durch welche die Behältnisse, die nicht durch den Spalt 12 nach außen ragen, hindurchfallen können. Das Bezugszeichen 2b bezieht sich auf einen Anfangsabschnitt des Gehäuses 2.
  • 2 zeigt eine Draufsicht in Richtung des Transportpfades S auf das Gehäuse 2 der Vorrichtung. Dieses Gehäuse weist einen Druckkanal 14 auf, der über die Zuführung 26 mit Druckluft versorgt wird. Innerhalb dieses Druckkanals entsteht damit Luft unter einem vorgegebenen Luftdruck, welcher beispielsweise zwischen 1000 und 1500 Pa liegt. Neben dem Druckkanal 14 ist der Führungskanal 16 angeordnet, in dem die Behältnisse 10 transportiert werden. Bei den Behältnissen 10 handelt es sich, wie oben erwähnt, um Vorformlinge, welche neben einem ersten Bereich 10a ein Gewinde 10b sowie einen Kragen 10c aufweisen. Dieser Kragen 10c kann nicht durch Spalt 12, der zwischen der Seitenwand 15 und dem Bodenabschnitt 22 gebildet wird, hindurchtreten. Der Druckkanal liegt bei der in 1 gezeigten helixartigen Struktur des Gehäuses radial innen bezüglich des Transportpfades S (vgl. 1), die in 2 gezeigte Ausführungsform kann jedoch auch auf geradlinig verlaufende Gehäuse Anwendung finden. Der Kragen 10c der Behältnisse 10 bildet damit den weiteren Bereich desselben.
  • Zwischen dem Druckkanal 14 und dem Führungskanal 16 ist eine Trennwand 18 angeordnet sowie eine Luftführungseinrichtung 20, welche die aufgrund des Druckgefälles aus dem Druckkanal 14 in den Führungskanal 16 tretende Luftströmung in Richtung des Spalts 12 bzw. damit auch der Behältnisse 10, lenkt (Pfeil 21). Zu diesem Zweck weist die Luftführungseinheit 20 Führungsflächen 20a auf.
  • Durch den Luftstrom richten sich die einzelnen Behältnisse 10 derart aus, dass jeweils der erste Bereich der Behältnisse durch den Spalt 12 treten kann. Ein weiterer Grund für diese Ausrichtung besteht darin, dass der Schwerpunkt der Behältnisse unterhalb des Kragens 10c d. h. in dem ersten Bereich 10a angeordnet ist. Außerhalb des Gehäuses 2 schließt sich an dem Bodenabschnitt 22 eine Stützungseinrichtung 24 mit einem nach oben ragenden Vorsprung 27 an. Dieser Vorsprung 27 dient zum Stützen der Behältnisse 10 bzw. des ersten Bereichs 10a der Behältnisse 10. Wie in 2 gezeigt, werden die Behältnisse 10 durch diese Stützungseinrichtung 24 so ausgerichtet, dass deren Längsachse L im Wesentlichen horizontal verläuft.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf das Gehäuse aus 2. Man erkennt auch hier einen Druckkanal 14 sowie den Führungskanal 16. Die aus dem Druckkanal 14 austretende Luft wird entlang des Pfeils P2 in Richtung der Behältnisse 10 gelenkt. Man erkennt, dass die Strömungsrichtung der austretenden Luft nicht nur eine Komponente in Richtung des Spalts 12 aufweist sondern auch eine Komponente in Richtung des Transportpfads S bzw. in der Transportrichtung der Behältnisse.
  • 4 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung bei der nicht gezeigte Behältnisse 10 über einen Trichter 19 dem Gehäuse 2 zugeführt werden. Das Gehäuse 2 ist linear angeordnet. An der dem Trichter 19 abgewandten Seite des Gehäuses 2 befindet sich ein Leitblech 30, das mit Bügeln 31 so an dem Gehäuse befestigt ist, dass ein Spalt 12 entsteht, der die Behältnisse 10 teilweise hindurch treten lässt. Das Gehäuse 2 weist an seiner dem Trichter 19 zugewandten Seite Öffnungen 8 auf, die Luft einer der Art in Richtung des Spaltes 12 blasen, dass die Behältnisse 10 auf dem Transportpfad S transportiert werden. Die Öffnungen 8 werden dabei von dem Gebläse 17 mit Luft versorgt. Hier weist der Trichter 19 zwei Abweisbleche 32 und 32' auf, die ein Festsetzen der zugeführten Behältnisse 10 verhindern sollen.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (15)

  1. Vorrichtung (1) zum Transportieren von Behältnissen (10) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (S) mit einem Gehäuse (2) welches sich entlang dieses Transportpfades (S) erstreckt und innerhalb dessen wenigstens ein Abschnitt (10b) der Behältnisse (10) transportiert werden kann, mit wenigstens einer Öffnung (8) um dem Gehäuse (2) Luft zuzuführen, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) einen sich entlang des Transportpfades (S) erstreckenden Spalt (12) aufweist, der derart bemessen ist, dass ein erster Bereich (10a) der Behältnisse durch ihn hindurchtreten kann und ein weiterer Bereich (10b) der Behältnisse (10) ihn nicht passieren kann, und dass das Gehäuse (2) derart beschaffen ist, dass die Luftströmung wenigstens teilweise in Richtung des Spalts (12) gelenkt wird.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) einen mit Druckluft beaufschlagbaren Druckkanal (14) und einen teilweise von diesem Druckkanal getrennten Führungskanal (16) zum Führen der Behältnisse (10) aufweist.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Druckkanal (14) und dem Führungskanal (16) abschnittsweise eine Trennwand (18) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche 2–3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Druckkanal (14) und dem Führungskanal (16) eine Luftführungseinrichtung (20) vorgesehen ist, welche die Luft in Richtung des Spalts (12) führt.
  5. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene des Spaltes (12) durch den Transportpfad (S) und eine im Wesentlichenvertikale Richtung bestimmt wird.
  6. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Vielzahl von Öffnungen (8) aufweist, um das Gehäuse (2) mit Druckluft zu versorgen.
  7. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Spalt (12) direkt an einen Bodenabschnitt (22) des Gehäuses (2) anschließt.
  8. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) gegenüber der horizontalen Richtung um einen Winkel geneigt ist, der zwischen 0° und 15°, bevorzugt zwischen 0° und 10° und besonders bevorzugt zwischen 0° und 5° liegt.
  9. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich außerhalb des Gehäuses (2) an den Spalt eine Stützungseinrichtung (24) zur Stützung des ersten Bereiches (10a) der Behältnisse (10) anschließt.
  10. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einem unteren Endabschnitt (2a) des Gehäuses (2) eine Öffnung vorgesehen ist, durch welche die Behältnisse (10) in ihrer Gesamtheit hindurchtreten können.
  11. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Gehäuse (2) entlang einer geraden Linie erstreckt
  12. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spalt (12) die einzige Austrittsöffnung für die Druckluft ist.
  13. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche 10–12, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere Förderungseinrichtung vorgesehen ist, welche durch eine Öffnung des Gehäuses heraus gefallene Behältnisse (10) in Richtung eines Anfangsabschnitts (2b) des Gehäuses (2) fördert.
  14. Vorrichtung (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (10) Vorformlinge (10) sind.
  15. Verfahren zum Transportieren von Behältnissen (10) und insbesondere von Vorformlingen (10) wobei die Behältnisse (10) entlang eines vorgegebenen Transportpfades (S) gefördert werden und wobei sich die Behältnisse (10) während dieses Transports wenigstens abschnittsweise innerhalb eines Gehäuses (2) befinden, welches sich entlang dieses Transportpfades (S) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse (10) durch einen Luftstrom in Richtung eines Spaltes (12) gedrängt werden, der sich entlang des Transportpfades (S) erstreckt und wobei ein vorgegebener Abschnitt (10a) der Behältnisse durch diesen Spalt (12) hindurchtritt und ein zweiter vorgegebener Abschnitt (10b) der Behältnisse (10) nicht durch diesen Spalt (12) hindurchtritt und die Behältnisse (10) entlang dieses Spalts (12) transportiert werden.
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