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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine zentrale Bedieneinrichtung zum
Bedienen eines menügeführten Steuerungssystems
zum Steuern von mehreren Funktionen eines Fahrzeugs und/oder von in
einem Fahrzeug eingebauten Geräten mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus
der
EP 0 199 916 B1 ist
eine zentrale Bedieneinrichtung dieser Art bekannt, die mit einer Anzeigeeinheit
zum Anzeigen eines Menüs ausgestattet ist, dessen Elemente
jeweils wenigstens einer Funktion zugeordnet sind. Die bekannte
Bedieneinrichtung umfasst zumindest ein Bedienelement zum Navigieren
in dem Menü sowie mehrere Bedientasten, denen jeweils ein
Menüelement zugeordnet ist und mit denen unabhängig
von dem aktuell auf der Anzeigeeinheit angezeigten Standort im Menü direkt auf
das jeweils zugeordnete Menüelement zugreifbar ist. Bei
der bekannten Bedieneinrichtung kann mit Hilfe der Bedientasten
ein persönliches Menü dargestellt werden, das
sich der Anwender individuell aus den Elementen des Menüs
zusammenstellen kann. Dabei kann der Anwender nach Belieben Funktionen des
Fahrzeugs, wie beispielsweise Tageskilometerzähler, Außentemperaturanzeige
und Sitzstellungen, sowie Funktionen von in dem Fahrzeug eingebauten Geräten,
wie beispielsweise ausgewählte Sender eines Radios, Verkehrsdurchsagen
und bestimmte Navigationsfunktionen, auswählen und den
einzelnen Bedientasten zuordnen. Die den Bedientasten individuell
zugeordneten Menüelemente lassen sich bei der bekannten
Bedieneinrichtung im persönlichen Menü auf der
Anzeigeeinheit darstellen. Zwar kann der Anwender unabhängig
von dem aktuell auf der Anzeigeeinheit angezeigten Standort im Menü über die
entsprechende Bedientaste die jeweilige Funktion auswählen,
jedoch lässt sich die aktuelle Belegung der Bedientaste äußerlich
nicht erkennen.
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Die
vorliegende Erfindung befasst sich mit dem Problem, für
eine Bedieneinrichtung der eingangs genannten Art eine verbesserte
Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch
einen erhöhten Bedienkomfort auszeichnet. Diese Aufgabe wird
erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, individuell belegbaren
bzw. programmierbaren Bedientasten jeweils ein Display zuzuordnen, das
unabhängig von dem aktuell auf der Anzeigeeinheit angezeigten
Standort im Menü das der jeweiligen Bedientaste zugeordnete
Menüelement bzw. die damit verknüpfte Funktion
anzeigt. Hierdurch wird dem Anwender eine Anzeige zur Verfügung
gestellt, die es ihm stets ermöglicht, die aktuelle und
individuell festgelegte Funktion der jeweiligen Bedientaste intuitiv
zu erkennen. Fehlfunktionen lassen sich auf diese Weise weitgehend
vermeiden, was den Bedienkomfort der Bedieneinrichtung spürbar
erhöht.
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Das
der jeweiligen Bedientaste zugeordnete Display ist ebenso wie die
Bedientasten frei programmierbar, d. h. das Display kann stets eine
zur Identifikation der der jeweiligen Taste zugeordneten Funktion
geeignete Information darstellen. Hierzu übernimmt das
Display vorzugsweise das im Menü bereits vorhandene, zur
Identifikation dieser Funktion verwendete Menüelement.
Bei dem Menüelement kann es sich beispielsweise um alphanumerische Begriffe
oder Abkürzungen handeln, die eine prägnante Beschreibung
der jeweiligen Funktion darstellen, oder um Piktogramme, die für
die jeweilige Funktion allgemein bekannt sind oder sich intuitiv
zuordnen lassen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform kann ein derartiges Display
als Feld in der Anzeigeeinheit permanent oder auf Abruf dargestellt
sein. Hierbei wird ein Teil der Anzeigeeinheit zur Realisierung
des jeweiligen Displays genutzt, wobei die Darstellung des jeweiligen
Displays bzw. sämtlicher Displays aktivierbar und deaktivierbar
sein kann, beispielsweise um für bestimmte Funktionen zumindest vorübergehend
die gesamte Anzeigeeinheit zur Informationsdarstellung nutzen zu
können.
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Bei
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann das Display
in die Bedientaste integriert sein. Hierbei ist insbesondere eine
permanente Aktivierung des Displays denkbar. Ebenso ist es möglich, dass
das Display durch Berühren der Bedientaste aktiviert wird.
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Das
in die Bedientaste integrierte Display kann als so genanntes Liquid
Crystal Display (LCD) ausgestaltet sein. Derartige Liquid Crystal
Displays sind allgemein bekannt und haben sich in der Anzeigetechnik
vielseitig bewährt. Ein derartiges Liquid Crystal Display
kann zusätzlich mittels einer Elektrolumineszenzfolie oder
dergleichen hinterleuchtet sein. Alternativ kann das in die Bedientaste
integrierte Display durch Verwendung so genannter Organic Light
Emitting Dioden (OLEDs) ausgestaltet sein. Derartige OLED-Displays
weisen lichtemittierende Eigenschaften auf, können beliebige
Farben abstrahlen und lassen sich gleichfalls zur Darstellung variabler
Informationen nutzen.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf identische oder
zumindest funktionsgleiche Komponenten beziehen.
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Dabei
zeigen 1 bis 6 jeweils eine stark vereinfachte
Draufsicht auf eine Anzeigeeinheit mit mehreren Bedientasten, bei
unterschiedlichen, auf der Anzeigeeinheit angezeigten Menüstandorten.
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Entsprechend 1 bis 6 umfasst
eine zentrale Bedieneinrichtung 1 eine Anzeigeeinheit 2, beispielsweise
in Form eines rechteckigen Bildschirms. Die Bedieneinrichtung 1 ist
zum Bedienen eines menügeführten Steuerungssystems
vorgesehen, wobei das Steuerungssystem dazu ausgestaltet ist, mehrere
Funktionen eines Fahrzeugs und/oder mehrere Funktionen von in einem
Fahrzeug eingebauten Geräten zu steuern. Die Anzeigeeinheit 2 dient
zum Anzeigen eines Menüs 3. Das Menü 3 umfasst
eine Vielzahl von Elementen 4, die jeweils zumindest einer
Funktion entweder des Fahrzeugs oder eines darin befindlichen Einbaugeräts
zugeordnet sind.
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Typische
Fahrzeugfunktionen sind Tageskilometerzähler, Außentemperaturanzeige,
Kraftstoffverbrauch, Reichweite, Öltemperatur, Wischwasserstand,
Heckscheibenheizung und dergleichen. Typische Geräte, deren
Funktionen in Betracht kommen, sind Radio, Navigationsgerät,
Telefon, CD-Abspielgerät und dergleichen. Ebenso sind Funktionen denkbar,
die sowohl den Charakter einer Fahrzeugfunktion als auch den Charakter
einer einem Einbaugerät zuzuordnenden Funktion aufweisen,
wie beispielsweise die Einstellfunktionen von elektrisch betätigbaren
Sitzverstelleinrichtungen.
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Ferner
umfasst die Bedieneinrichtung 1 zumindest ein Bedienelement 5 zum
Navigieren im Menü 3. Im dargestellten Beispiel
ist dieses Bedienelement 5 in die Anzeigeeinheit 2 integriert,
und zwar nach Art eines Touch-Screens. Das bedeutet, dass die an
der Anzeigeeinheit 2 dargestellten Menüelemente 4 und
gegebenenfalls deren Teilbereiche einzelnen Feldern der Anzeigeeinheit 2 zugeordnet sind.
Durch Berühren eines solchen Feldes kann das in diesem
Feld dargestellte Menüelement 4 bzw. ein bestimmter
Teil eines derartigen Menüelements 4 ausgewählt
werden. Die Anzeigeeinheit 2 ist hierzu mit einem drucksensitiven
Bildschirm ausgestattet. Derartige Touch-Screens sind allgemein
bekannt.
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Alternativ
kann das Navigations-Bedienelement 5 auch durch ein hier
nicht wiedergegebenes separates Bedienelement gebildet sein, das
außerhalb der Anzeigeeinheit 2 an einer für
den jeweiligen Nutzer bequem zugänglichen Stelle angeordnet
ist.
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Des
Weiteren umfasst die Bedieneinrichtung 1 mehrere Bedientasten 6.
Im vorliegenden Fall sind insgesamt sechs derartige Bedientasten 6 dargestellt.
Ebenso könnte es sich jedoch auch um eine beliebige andere
Anzahl von Bedientasten 6 handeln. Jeder dieser Bedientasten 6 ist
ein bestimmtes Menüelement 4 zugeordnet. Durch
Betätigen der jeweiligen Bedientaste 6 kann unabhängig
von dem aktuell auf der Anzeigeeinheit 2 angezeigten Standort im
Menü 3 direkt das der jeweiligen Bedientaste 6 zugeordnete
Menüelement 4 ausgewählt bzw. angesteuert
werden.
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Die
Bedientasten 6 können gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform vom Anwender mit denjenigen
Funktionen, die den Menüelementen 4 bzw. deren
Unterelementen zugeordnet sind, quasi beliebig und damit individuell
belegt werden. Diese Programmierung oder Zuordnung der Funktionen
zu den Bedientasten 6 kann beispielsweise dadurch erfolgen,
dass zunächst durch Navigieren im Menü 3 die gewünschte
Funktion ausgewählt wird. Durch Drücken der jeweiligen
Bedientaste 6 für eine vorbestimmte Zeitdauer,
beispielsweise 3 Sekunden, kann die aktuell ausgewählte
Funktion der Bedientaste 6 zugeordnet werden. Bei einem
späteren Betätigen durch kurzes Drücken
dieser Bedientaste 6 kann die zugeordnete Funktion unabhängig
von dem aktuell auf der Anzeigeeinheit 2 dargestellten
Standort im Menü 3 ausgewählt werden.
Gleichzeitig wird die mit der Bedientaste 6 ausgewählte
Funktion auf der Anzeigeeinheit 2 dargestellt.
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Die
Bedieneinrichtung 1 zeichnet sich ferner dadurch aus, dass
zumindest einer der Bedientasten 6, vorzugsweise jedoch
jeder der Bedientasten 6 jeweils ein Display 7 zugeordnet
ist. Das Display 7 zeigt die der Bedientaste 6 zugeordnete
Funktion an, und zwar unabhängig von dem aktuell auf der
Anzeigeeinheit 2 angezeigten Standort im Menü 3.
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Bei
dem in 1 bis 6 dargestellten Beispiel sind
die Displays 7 jeweils in die Bedientasten 6 integriert.
D. h. die sichtbare Oberfläche jeder Bedientaste 6 ist
durch ein derartiges Display 7 gebildet. Alternativ ist
es auch möglich, zumindest eines der Displays 7 in
der Anzeigeeinheit 2 als Feld darzustellen, beispielsweise
in einem der Bedientaste 6 zugeordneten Randabschnitt der
Anzeigeeinheit 2. Das Display 7 kann dann entweder
permanent oder aber auf Abruf auf der Anzeigeeinheit 2 dargestellt
sein.
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Das
in die Bedientaste 6 integrierte Display kann beispielsweise
als so genanntes Liquid Crystal Display oder kurz LCD ausgebildet
sein. Ebenso ist es möglich, ein derartiges Display 7 durch
Verwendung so genannter Organic Light Emitting Dioden oder kurz
OLEDs auszugestalten. Die in die Bedientasten 6 integrierten
Displays 7 können derart ausgestaltet sein, dass
diese die betreffende Information, also die Tastenzuordnung, permanent
darstellen. Ebenso ist es denkbar, die Displays 7 derart
auszugestalten bzw. anzusteuern, dass diese die betreffende Information
ausschließlich auf Abruf darstellen. Beispielsweise kann
zu diesem Zweck eine der Bedientasten 6 oder eine beliebige
andere Taste vorgesehen sein, bei deren Betätigung das
Display 7 der Bedientaste 6 oder sämtliche
Displays 7 aller Bedientasten 6 aktiviert werden.
Hierzu können die Bedientasten 6 derart ausgestaltet
sein, dass diese zwischen einer Berührung ohne Verstellbewegung
und einer Berührung mit Verstellbewegung unterscheiden.
Die Berührung an sich aktiviert lediglich das Display 7,
während die nachfolgende Verstellbewegung die jeweils zugeordnete
Funktion auslöst.
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In 1 bis 6 sind
rein exemplarische, vom jeweiligen Anwender individuell realisierbare
Zuordnungen zu den einzelnen Bedientasten 6 wiedergegeben.
Beispielsgemäß sind den Bedientasten 6 ausschließlich
Funktionen von Zusatzgeräten des Fahrzeugs zugeordnet.
Ebenso ist es natürlich möglich, den Bedientasten 6 beliebige
Fahrzeugfunktionen zuzuordnen. Grundsätzlich sind auch Doppel- und
Mehrfachbelegungen der Bedientasten 6 denkbar, wobei die
jeweilige Belegungsebene mit Hilfe eines zusätzlichen Auswahlelements
auswählbar und anzeigbar ist. Entsprechend 1 ist
der links oben dargestellten Bedientaste 6 das der Funktion „Höhen"
zugeordnete Menüelement 4 zugeordnet. Die Funktion „Höhen"
bezieht sich beispielsweise auf den Grad der Aussteuerung höherer
Frequenzen eines Audiosystems im Fahrzeug. Durch Betätigen
dieser Bedientaste 6 springt die Anzeigeeinheit 2 direkt
in den diesem Menüelement 4 zugeordneten Standort im
Menü 3. Anschließend kann der Anwender
durch Berühren der jeweiligen Ziffer 0 bis 5 die Höhenwiedergabe
des Audiosystems wunschgemäß einstellen.
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Gemäß 2 ist
die links dargestellte mittige Bedientaste 6 beispielsweise
der Funktion „Menü" bzw. dem Menüelement 4 zugeordnet.
Durch Betätigen dieser Bedientaste 6 springt die
Anzeigeeinheit 2 in den diesem Menüelement 4 zugeordneten
Standort im Menü 3. In der Folge kann das angewählte Menü aktiviert
werden. Beim jeweiligen Menü kann es sich um ein beliebiges
Haupt- bzw. Untermenü einer Fahrzeugfunktion oder einer
Gerätefunktion handeln. Beispielsweise kann es sich bei
diesem Menü um ein Auswahlmenü handeln, mit dessen
Hilfe sich ein Ziel für ein Navigationsgerät eingeben
lässt.
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Entsprechend 3 ist
der links unten dargestellten Bedientaste 6 beispielsweise
ein bestimmter Radiosender zugeordnet, der unabhängig von dem
aktuellen Standort im Menü 3 direkt auswählbar ist.
Der Anwender kann beispielsweise auf diese Weise seinen Lieblingssender
auch dann auswählen, wenn die Anzeigeeinheit 2 gerade
eine Landkarte des Navigationsgeräts darstellt. Die dieser
Bedientaste 6 zugeordnete Funktion kann dann vorübergehend
in der Anzeigeeinheit 2 dargestellt werden.
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Entsprechend 4 ist
der rechts in der Mitte dargestellten Bedientaste 6 beispielsweise
ein bevorzugtes Navigationsziel zugeordnet. Das Navigationsgerät
kann dann unmittelbar mit der Zielführung beginnen, ohne
dass zuvor über eine entsprechende Menüführung über
die Navigationsmöglichkeiten bis zur Auswahl gespeicherter
Navigationsziele die Zielführung gestartet werden muss.
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Entsprechend 5 ist
beispielsweise der rechts oben dargestellten Bedientaste 6 eine
bestimmte Telefonnummer zugeordnet, die bei Betätigung
dieser Bedientaste 6 in der Anzeigeeinheit 2 dargestellt
wird und die anschließend selbsttätig oder durch
Aktivieren einer Wählfunktion angewählt wird.
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Gemäß 6 ist
der rechts unten dargestellten Bedientaste 6 beispielsweise
eine Funktion zugeordnet, mit der sich die Bedieneinrichtung 1 ein-
und ausschalten lässt.
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Wie 1 bis 6 entnehmbar
ist, zeigen die den einzelnen Bedientasten 6 zugeordneten
Displays 7 unabhängig von dem aktuellen Standort
im Menü 3 jeweils die der jeweiligen Bedientaste 6 zugeordnete
Funktion an, wodurch der Anwender stets über die aktuelle
Belegung der Bedientasten 6 informiert ist. Dadurch lassen
sich Fehlfunktionen bzw. Fehlbedienungen von vornherein vermeiden.
Die Konzentration des Anwenders, bei dem es sich in der Regel um
den Fahrzeugführer handelt, kann somit im Sinne der Fahrsicherheit
weitgehend auf den Fahrbetrieb gerichtet bleiben.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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