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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Offenend-Rotorspinnmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. eine
Vorrichtung gemäß Anspruch 5.
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Offenend-Rotorspinnmaschinen,
die eine Vielzahl gleichartiger Arbeitsstellen, eine Zentralsteuereinheit
sowie ein spinnmaschineneigenes Unterdrucksystem aufweisen, sind
in verschiedenen, zum Teil recht unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt
und in der Patentliteratur ausführlich beschrieben.
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Auf
den Arbeitsstellen solcher Textilmaschinen wird jeweils ein vorzugsweise
in einer Spinnkanne vorgelegtes Faserband mittels einer Offenend-Spinnvorrichtung
zu einem Faden versponnen, der anschließend auf einer Spulvorrichtung
zu einer Kreuzspule aufgewickelt wird.
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Die
verschiedenen Offenend-Rotorspinnmaschinen unterscheiden sich allerdings
sowohl bezüglich ihres konstruktiven Aufbaus als auch ihrer
Arbeitsweise teilweise erheblich voneinander.
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Durch
die
DE 198 36 065
A1 sind beispielsweise Offenend-Rotorspinnmaschinen bekannt,
bei denen die Arbeitsorgane sowohl der Spinnvorrichtungen als auch
der Spulvorrichtungen über maschinenlange Antriebsmittel
beaufschlagt werden.
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In
der
EP 1 283 288 A2 sind
dagegen Offenend-Rotorspinnmaschinen beschrieben, bei denen die
verschiedenen Arbeitsorgane der zahlreichen Arbeitsstellen jeweils
einzelmotorisch angetrieben werden.
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Bei
Offenend-Rotorspinnmaschinen, wie sie in der
DE 198 36 065 A1 beschrieben
sind, werden die Arbeitsstellen in der Regel durch Serviceaggregate
betreut, die entlang der Arbeitsstellen patrouillieren und selbsttätig
eingreifen, wenn an einer der Arbeitsstellen ein Bedienfall, zum
Beispiel ein Fadenbruch oder ein Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel, auftritt.
Derartige beispielsweise in der
DE 198 27 605 A1 relativ ausführlich
beschriebene Serviceaggregate sind nicht nur in ihrem konstruktiven
Aufbau relativ kompliziert und daher verhältnismäßig
kostenintensiv, sondern auch bezüglich ihres Arbeitsvermögens
begrenzt.
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Das
heißt, wenn mehrere Bedienfälle gleichzeitig oder
in kurzen Zeitabständen auftreten, sind Wartezeiten an
den Arbeitsstellen kaum vermeidbar.
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Die
Arbeitsstellen der in der
EP
1 283 288 A2 beschriebenen Offenend-Rotorspinnmaschine
sind deshalb so ausgebildet, dass sie Störfälle,
insbesondere Fadenbrüche, selbsttätig beheben
können.
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Das
heißt, die weitestgehend autarken Arbeitsstellen dieser
bekannten Offenend-Rotorspinnmaschine weisen neben Einzelantrieben
im Bereich ihrer Spinnvorrichtungen und ihrer Spulvorrichtungen jeweils
auch eine spinnstelleneigene, einzelmotorisch angetriebene Saugdüse
sowie eine mittels eines Einzelantriebes reversibel antreibbare
Fadenabzugseinrichtung auf.
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Außerdem
verfügen diese autarken Arbeitsstellen jeweils über
eine im Bereich der Offenend-Rotorspinnvorrichtung angeordnete Anspinnhilfsvorrichtung,
in der ein von der Saugdüse von der Kreuzspule zurückgeholter
Faden bereitgelegt und für das Wiederanspinnen vorbereitet
werden kann.
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Des
weiteren sind so genannte semiautomatische Offenend-Rotorspinnmaschinen
bekannt.
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Solche
beispielsweise in der
DE
10 2005 036 485 A1 beschriebenen Offenend-Rotorspinnmaschinen
weisen ebenfalls eine Vielzahl von Arbeitsstellen auf, die jeweils
mit einer Spinnvorrichtung sowie einer Spuleinrichtung ausgestattet
sind.
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Die
Spuleinrichtungen verfügen dabei, wie bekannt, jeweils über
einen Spulenrahmen zum drehbaren Haltern einer Kreuzspule, eine
Spulenantriebswalze, eine Fadenchangiereinrichtung sowie eine Einrichtung
zum Abheben der Kreuzspule von der Spulenantriebswalze, wobei die
Spulenantriebswalzen und die Fadenchangiereinrichtungen vorzugsweise über
Gruppenantriebe beaufschlagt werden.
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Im
Bereich der Spulvorrichtungen ist außerdem jeweils eine
Bremseinrichtung, beispielsweise ein Bremsblech, angeordnet, die
im Bedarfsfall ein freies Rotieren der von der Spulenantriebswalze
abgehobenen Kreuzspule verhindert.
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Die
Spinnvorrichtungen weisen ein unterdruckbeaufschlagbares Rotorgehäuse,
in dem ein Spinnrotor mit hoher Drehzahl umläuft, sowie
eine Faserband-Auflöseeinrichtung mit einer Auflösewalze
und einem Faserbandeinzugszylinder auf.
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Der
Spinnrotor ist beispielsweise in einer Stützscheibenlagerung
gelagert und wird über einen maschinenlangen Tangentialriemen
angetrieben.
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Auch
die Auflösewalze wird vorzugsweise über einen
maschinenlangen Tangentialriemen beaufschlagt, während
der Faserbandeinzugszylinder über einen definiert ansteuerbaren
Antrieb einzelmotorisch antreibbar ist.
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Des
weiteren verfügen die Arbeitsstellen solcher semiautomatischen
Offenend-Rotorspinnmaschinen jeweils über eine Fadenabzugseinrichtung mit
einem einzelmotorischen, definiert ansteuerbaren Antrieb, der, wie
der Antrieb des Faserbandeinzugszylinders, über eine Steuerleitung
mit einer arbeitsstelleneigenen Steuerrichtung in Verbindung steht.
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In
Fadenlaufrichtung hinter der Fadenabzugseinrichtung ist außerdem
eine Fadenspeichereinrichtung, vorzugsweise eine mit Unterdruck
beaufschlagbare Speicherdüse, vorgesehen, die eine im Zusammenhang
mit einem Anspinnprozess benötigte Fadenmenge temporär
speichern kann.
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Des
Weiteren ist im Bereich der Arbeitstellen jeweils eine, vielfach
auch als dritte Hand bezeichnete Saugdüse angeordnet, die
ebenfalls an das Unterdrucksystem der Textilmaschine angeschlossen
und während des "normalen" Spinnbetriebes verschlossen
ist.
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Diese
Saugdüsen kommen im Zusammenhang mit Kreuzspulen-/Leerhülsenwechseln
zum Einsatz, die bei semiautomatischen Spinnmaschinen manuell durchgeführt
werden und bei denen der Spinnprozess an der betroffenen Arbeitsstelle
nicht unterbrochen wird.
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Das
heißt, durch die Saugdüse kann der in der Spinnvorrichtung
fortlaufend weiter produzierte Faden so lange entsorgt werden, bis
er an die neue Leerhülse angelegt werden kann.
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Da
das Öffnen dieser Saugdüsen, insbesondere wenn
mehrere dieser Saugdüsen gleichzeitig geöffnet
werden, den Luftdruck im Unterdrucksystem der Spinnmaschine negativ
beeinflussen kann, verfügen die bekannten semiautomatischen
Offenend-Rotorspinnmaschinen über eine zweite Unterdruckquelle,
die bei Bedarf manuell zugeschaltet werden kann.
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Nachteilig
bei der nachstehend beschriebenen Ausführungsform einer
semiautomatischen Offenend-Rotorspinnmaschinen ist allerdings, dass
der Schalter zum Aktivieren der zweiten Unterdruckquelle am Endgestell
oder Antriebsgestell der Spinnmaschine angeordnet ist.
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Das
heißt, der Bediener muss, wenn mehrere Saugdüsen
gleichzeitig geöffnet werden sollen, zunächst
zu einem der Maschinengestelle der Textilmaschine laufen und die
zweite Unterdruckquelle einschalten.
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Die
zweite Unterdruckquelle liefert dann einen konstanten zusätzlichen
Unterdruck, der, wenn nur wenige oder keine der Saugdüsen
geöffnet sind, oft zu hoch ist, während der zusätzliche
Unterdruck, wenn eine Vielzahl von Saugdüsen gleichzeitig
geöffnet sind, des Öfteren immer noch zu niedrig
ist.
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Ausgehend
vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu entwickeln, durch das/die
sichergestellt werden kann, dass im Unterdrucksystem einer Offenend-Rotorspinnmaschine, speziell
an den Saugdüsen einer semiautomatischen Offenend-Rotorspinnmaschine
bei Bedarf stets ein optimaler Unterdruck ansteht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren
gelöst, wie es im Anspruch 1 beschrieben ist bzw. durch
eine Vorrichtung gemäß Anspruch 6.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren hat insbesondere den
Vorteil, dass während des Spinnprozesses die zweite Unterdruckquelle
im Bedarfsfall sofort automatisch zugeschaltet wird, so dass an
den Saugdüsen jederzeit optimale Unterdruckverhältnisses gegeben
sind.
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Das
heißt, durch das erfindungsgemäße Verfahren
ist nicht nur gewährleistet, dass an den Saugdüsen
stets ein ordnungsgemäßer, für einen
Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel ausreichender Unterdruck
ansteht, sondern durch das erfindungsgemäße Verfahren
wird auch der Energieverbrauch der Textilmaschine reduziert, da
der Antrieb der zweiten Unterdruckquelle nur dann zugeschaltet wird,
wenn er benötigt wird und nur so lange zugeschaltet bleibt,
wie zusätzlicher Unterdruck benötigt wird.
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Gemäß Anspruch
2 ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass
der Antrieb der zweiten Unterdruckquelle entsprechend dem Unterdruckbedarf
geregelt wird, der sich einstellt, wenn im Zuge eines oder mehrerer
Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel Saugdüsen geöffnet
werden.
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Das
heißt, beim Öffnen einer Saugdüsen ist, unabhängig
von der Anzahl der geöffneten Saugdüsen, gewährleistet,
dass an jeder der Saugdüsen ein ausreichender Unterdruck
ansteht.
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Wie
in den Ansprüchen 3 und 4 beschrieben, ist in vorteilhafter
Ausgestaltung außerdem vorgesehen, dass die zweite Unterdruckquelle
von der Zentralsteuereinheit der Spinnmaschine angesteuert, das
heißt automatisch zugeschaltet wird, wenn an einer oder
mehreren Arbeitsstelle(n) der Offenend-Rotorspinnmaschine ein Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel
ansteht. Da die Zentralsteuereinheit der Textilmaschine zu jedem
Zeitpunkt über die Lauflängen der einzelnen Kreuzspulen
der zahlreichen Arbeitsstellen informiert ist, kann die zweite Unterdruckquelle
bei Bedarf stets so frühzeitig aktiviert werden, dass der
Bediener bei einem Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel an den
Saugdüsen immer optimale Bedingungen vorfindet.
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Das
heißt, der Bediener kann den in der Spinnvorrichtung fortlaufend
produzierten Faden problemlos an die Saugdüse übergeben,
die den laufenden Faden ihrerseits zuverlässig entsorgt,
bis der Faden an eine neue, vom Bediener in den Spulenrahmen eingespannte
Leerhülse angelegt werden kann.
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Wie
im Anspruch 5 beschrieben, ist vorteilhafterweise außerdem
vorgesehen, dass der Luftdruck im separaten Unterdruckkanal, an
den die Saugdüsen angeschlossen sind, sensorisch überwacht
und der Antrieb der zweiten Unterdruckquelle bei Bedarf im Sinne
"Drehzahländerung" angesteuert wird.
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Der
mit optimaler Drehzahl laufende Antrieb stellt auf diese Weise sicher,
dass die zweite Unterdruckquelle stets exakt so viel zusätzlichen
Unterdruck erzeugt, dass die durch das Öffnen der Saugdüsen
unvermeidlichen Druckverluste zuverlässig ausgeglichen
werden.
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Wie
im Anspruch 6 beschrieben, verfügt die Offenend-Rotorspinnmaschine über
eine Hauptunterdruckquelle sowie über eine bei Bedarf zuschaltbare
zweite Unterdruckquelle, deren drehzahlregelbarer Antrieb über
eine Steuerleitung an die Zentralsteuereinheit angeschlossen ist.
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Eine
solche Ausbildung ermöglich einen bedarfsgerechten Betrieb
der zweiten Unterdruckquelle, das heißt, es ist einerseits
gewährleistet, dass bei Bedarf, weitestgehend unabhängig
von der Anzahl der geöffneten Saugdüsen, immer
ausreichend Unterdruck an den Saugdüsen ansteht, und es
wird anderseits vermieden, dass die zweite Unterdruckquelle unnötigerweise
in Betrieb ist bzw. der Antrieb der zweite Unterdruckquelle mit
unnötig hoher Drehzahl betrieben wird.
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Das
definierte Ansteuern des drehzahlregelbaren Antriebes der zweiten
Unterdruckquelle wirkt sich folglich auch positiv auf den Energieverbrauch der
Textilmaschine aus.
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Gemäß Anspruch
7 ist in vorteilhafter Ausführungsform vorgesehen, dass
die Saugdüsen jeweils einer Maschinenseite der Offenend-Rotorspinnmaschine über
einen gemeinsamen, separaten Unterdruckkanal mit einer Filterkammer
in Verbindung stehen, an die sowohl die Hauptunterdruckquelle als
auch die zweite Unterdruckquelle angeschlossen sind.
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Durch
den Anschluss der Saugdüsen an einen gemeinsamen, separaten
Unterdruckkanal wird sichergestellt, dass sich kurzzeitige Druckschwankungen,
wie sie beim Öffnen der Saugdüsen nahezu unvermeidlich
auftreten, negativ auf den beim ordnungsgemäßen
Betreiben von Offenend-Spinnvorrichtungen unverzichtbaren Spinnunterdruck
der Offenend-Spinnmaschine auswirken können.
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Wie
im Anspruch 8 dargelegt, sind die Unterdruckkanäle der
beiden Maschinenseiten in vorteilhafter Ausführungsform
maschinenendseitig verbunden. Durch einen solchen maschinenendseitig
angeordneten Verbindungskanal zwischen den beiden Unterdruckkanälen
der Maschinenlängsseiten kann der Druckverlust an den Saugdüsen,
die weit von der Unterdruckquelle beabstandet angeordnet sind, positiv
beeinflusst werden.
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Das
heißt, die Druckverluste können deutlich vermindert
werden.
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Durch
die im Anspruch 9 beschriebene Ausbildung, mit einem im Bereich
der Unterdruckkanäle angeordneten Sensor, der den in diesem
Bereich herrschenden Luftdruck detektiert und der an die Zentralsteuereinheit
der Offenend-Spinnmaschine angeschlossen ist, kann außerdem
sichergestellt werden, dass im Unterdruckkanal und damit an den Saugdüsen
stets nahezu optimale Druckverhältnisse gegeben sind.
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Das
heißt, es wird gewährleistet, dass das Druckniveau
weder zu weit absinken kann, noch dass der Unterdruck an den Saugdüsen
unnötig hoch gehalten wird.
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Wie
im Anspruch 10 beschrieben, sind die Saugdüsen während
des normalen Spinn-/Spulprozesses verschlossen.
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Die
Saugdüsen werden nur geöffnet, wenn an der betreffenden
Arbeitsstelle ein Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel ansteht
und dann der während des Wechselvorganges in der Offenend-Spinnvorrichtung
weiterhin produzierte Faden vorübergehend entsorgt werden
muss.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 eine
Seitenansicht auf eine Arbeitsstelle einer semiautomatischen Offenend-Rotorspinnmaschine,
mit einer Saugdüse, die während eines Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsels
den in der Offenend-Spinnvorrichtung fortlaufend produzierten Faden
entsorgt,
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2 schematisch
eine Draufsicht auf das Unterdrucksystem einer erfindungsgemäß ausgebildeten
semiautomatischen Offenend-Rotorspinnmaschine.
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Semiautomatische
Offenend-Rotorspinnmaschinen 1 weisen, wie in 1 dargestellt,
eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf, die jeweils mit
einer Spinnvorrichtung 3 sowie einer Spuleinrichtung 33 ausgestattet
sind.
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In
den Spinnvorrichtungen 3 wird ein in Spinnkannen 28 vorgelegtes
Faserband 34 jeweils zu einem Faden 30 versponnen,
der anschließend auf der Spuleinrichtung 33 zu
einer Kreuzspule 22 aufgewickelt wird.
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Die
Spuleinrichtungen 33 weisen dabei jeweils einen Spulenrahmen 21 zum
drehbaren Haltern der Hülse einer Kreuzspule 22,
eine Spulenantriebswalze 23, eine Fadenchangiereinrichtung 26 sowie eine
Hebeeinrichtung 7 zum Abheben der Kreuzspule 22 von
der Spulenantriebswalze 23 auf. Die Hebeeinrichtung 7 ist
beispielsweise als Schubkolbengetriebe ausgebildet, das über
eine Pneumatikleitung 24, in die ein Elektromagnetventil 17 eingeschaltet ist,
an eine (nicht dargestellte) Überdruckquelle angeschlossen
ist.
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Im
Bereich der Spulvorrichtung 33 ist des Weiteren eine (nicht
dargestellte) Bremseinrichtung angeordnet, durch die im Bedarfsfall
ein freies Rotieren der von der Spulenantriebswalze 23 abgehobenen
Kreuzspule 22 verhindert werden kann.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel erfolgt der Antrieb der
Spulenantriebswalze 23 als Gruppenantrieb.
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Das
heißt, es ist eine maschinenlange Antriebswelle vorgesehen,
an der die einzelnen Spulenantriebswalzen 23 festgelegt
sind. In alternativer Ausführungsform ist allerdings auch
ein einzelmotorischer Antrieb der Spulenantriebswalze 23 möglich.
In einem solchen Fall ist der Antrieb der Spulenantriebswalze eine
entsprechende Steuerleitung an die spinnstelleneigene Steuereinrichtung 9 angeschlossen,
die ihrerseits über ein Bussystem 60 mit der Zentralsteuereinheit 45 der
Offenend-Spinnmaschine 1 in Verbindung steht.
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Die
Spinnvorrichtung 3 verfügt im Wesentlichen, wie
bekannt, über einen Spinnrotor 4, der mit hoher
Drehzahl in einem unterdruckbeaufschlagbaren Rotorgehäuse
rotiert sowie über eine Faserband-Auflöseeinrichtung
mit einer Auflösewalze 12 und einem Faserbandeinzugszylinder 14.
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Gemäß vorliegendem
Ausführungsbeispiel ist der Spinnrotor 4 beispielsweise
in einer Stützscheibenlagerung 5 gelagert und
wird über einen maschinenlangen Tangentialriemen 6 angetrieben.
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Die
Auflösewalze 12 wird vorzugsweise ebenfalls über
einen maschinenlangen Tangentialriemen 13 beaufschlagt,
während der Faserbandeinzugszylinder 14 über
einen Antrieb 15 einzelmotorisch angetrieben wird.
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Der
Antrieb des Faserbandeinzugszylinder 14, beispielsweise
ein Schrittmotor 15, ist über eine Steuerleitung 16 an
einer arbeitsstelleneigene Steuerrichtung 9 angeschlossen.
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Des
weiteren verfügen die Arbeitsstellen 2 jeweils über
eine Fadenabzugseinrichtung 18, deren Antrieb 19 über
eine Steuerleitung 20 ebenfalls mit der Steuerrichtung 9 in
Verbindung steht.
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Im
Bereich der Spinnvorrichtung 3 ist außerdem eine
stationäre Vorrichtung 10 angeordnet, die ein
definiertes Ablängen eines manuell von der Kreuzspule 22 zurückgeholten
Fadens ermöglicht. Wie in 1 weiter
angedeutet, ist die Steuereinrichtung 9, die den Antrieb
der Hebeeinrichtung 7 zum Abheben der Kreuzspule, den Antrieb 16 der
Fadenabzugseinrichtung 18 sowie den Antrieb 15 des
Faserbandeinzugszylinders 14 steuert, außerdem über eine
Signalleitung 29 mit einem Schaltelement 27 verbunden.
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Das
heißt, die Steuereinrichtung 9 kann über das
Schaltelement 27 aktiviert werden.
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In
Fadenlaufrichtung hinter der Fadenabzugseinrichtung 18 ist
eine Fadenspeicherdüse 37 angeordnet, die über
eine Pneumatikleitung 38 an den Hauptunterdruckkanal 31 des
in 2 schematisch dargestellten Unterdrucksystems 41 der
Offenend-Rotorspinnmaschine 1 angeschlossen ist.
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In
die Pneumatikleitung 38 ist dabei ein definiert ansteuerbares
Sperrmittel 35 eingeschaltet, das von der Steuereinrichtung 9 via
Signalleitung 36 betätigbar ist.
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Jede
der Arbeitsstellen 2 verfügt des weiteren über
eine Saugdüse 25, die während des normalen
Spinnprozesses verschlossen ist.
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Die
Saugdüsen 25 können bei Bedarf, insbesondere
zum Entsorgen von Fadenmaterial, gezielt geöffnet werden.
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Das
heißt, bei einem manuellen Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel
kann über die geöffnete Saugdüse 25 der
betreffenden Arbeitsstelle 2 der während des Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsels
der von der Spinnvorrichtung 3 jeweils fortlaufend weiter produzierte
Faden 30 bis zum Wiederanlegen des Fadens 30 an
eine im Spulenrahmen 21 gehalterte Leerhülse sicher
entsorgt werden.
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Wie
in 2 dargestellt, sind die, wie vorstehend bereits
erwähnt, normalerweise verschlossenen Saugdüsen 25 jeder
Maschinenseite jeweils an einen gemeinsamen, separaten Unterdruckkanal 32 angeschlossen,
wobei die Unterdruckkanäle 32 der beiden Maschinenseiten
endseitig pneumatisch durchgängig verbunden sind.
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Die
beiden Unterdruckkanäle 32 münden in die
Filterkammer 50 des Unterdrucksystems 41 der Offenend-Rotorspinnmaschine 1.
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An
die Filterkammer 50, die durch eine Trennwand in Filterkammerteile 50A und 50B aufgeteilt
ist, ist außer einer Hauptunterdruckquelle 39,
die durch einen Elektromotor 46 angetrieben wird, eine zusätzliche
zweite Unterdruckquelle 42 angeschlossen, deren drehzahlregelbarer
Antrieb 43 über eine Steuerleitung 44 mit
der Zentralsteuereinheit 45 der Offenend-Rotorspinnmaschine 1 in
Verbindung steht.
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Wie
in 2 dargestellt, ist die Anordnung dabei so gewählt,
dass das Filterkammerteil 50A über die Unterdruckquelle 42 an
das Filterkammerteil 50b angeschlossen ist, das ständig
durch den Unterdruck der Hauptunterdruckquelle 39 beaufschlagt wird.
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Funktion
der erfindungsgemäßen semiautomatischen Offenend-Rotorspinnmaschine:
Während
des regulären Spinnprozesses wird der in der Spinnvorrichtung 3 hergestellte
Faden 30 durch die Fadenabzugseinrichtung 18 abgezogen
und anschließend auf der Spulvorrichtung 33 zu
einer Kreuzspule 22 aufgewickelt. Die zwischen den Armen
eines Spulenrahmens 21 rotierbar gelagerte Kreuzspule 22 liegt
dabei mit ihrer Oberfläche auf der Spulenantriebswalze 23 auf
und wird von dieser über Reibschluss in Aufwickelrichtung
angetrieben.
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Gleichzeitig
wird der auf die Spule auflaufende Faden 30 mittels der
Fadenchangiereinrichtung 26 so verlegt, dass er in sich
kreuzenden Lagen auf die Mantelfläche der Kreuzspule 22 aufläuft.
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Wenn
an einer oder mehreren der Arbeitsstellen 2 der Offenend-Rotorspinnmaschine 1 ein Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsel
notwendig wird, worüber die Zentralsteuereinheit 45 der
Offenend-Spinnmaschine 1 stets informiert ist, wird seitens
der Zentralsteuereinheit 45 veranlasst, dass der Antrieb 43 der
zweiten Unterdruckquelle 42 zugeschaltet und damit der
Unterdruck in den separaten Unterdruckkanälen 32 soweit
angehoben wird, dass an der Saugdüse 25 der betreffenden
Arbeitsstelle(n) 2 stets ein vorgebbarer Unterdruck gegeben
ist.
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Da
der Unterdruck im Bereich der Unterdruckkanäle 32 sensorisch überwacht
und der drehzahlregelbare Antrieb 43 der zweiten Unterdruckquelle 42 bei
Bedarf nachgeregelt wird, ist ein ordnungsgemäßer
Unterdruck an den Saugdüsen 25 auch dann gewährleistet,
wenn eine größere Anzahl von Saugdüsen 25 gleichzeitig
geöffnet wird.
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Das
heißt, im Bereich der Unterdruckkanäle 32 ist
ein Drucksensor 47 angeordnet, der über eine Signalleitung 48 an
die Zentralsteuereinheit 45 angeschlossen ist.
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Die
Zentralsteuereinheit 45 sorgt dafür, dass der
drehzahlregelbare Antrieb 43 der zweiten Unterdruckquelle
stets auf ein Drehzahlniveau hochgefahren wird, bei dem gewährleistet
ist, dass an allen geöffneten Saugdüsen 25 immer
ausreichend Unterdruck zum Aufnehmen und Entsorgen eines Fadens 30 bereitsteht.
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Der
während eines Kreuzspulen-/Leerhülsenwechsels
von der Spinnvorrichtung 3 der betreffenden Arbeitsstelle 2 fortlaufend
weiter produzierte Faden 30 kann somit bis zum Wiederanlegen
des Fadens 30 an eine im Spulenrahmen 21 gehalterte Leerhülse
jederzeit sicher entsorgt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19836065
A1 [0005, 0007]
- - EP 1283288 A2 [0006, 0009]
- - DE 19827605 A1 [0007]
- - DE 102005036485 A1 [0013]