[go: up one dir, main page]

DE102007052799A1 - Implantat - Google Patents

Implantat Download PDF

Info

Publication number
DE102007052799A1
DE102007052799A1 DE102007052799A DE102007052799A DE102007052799A1 DE 102007052799 A1 DE102007052799 A1 DE 102007052799A1 DE 102007052799 A DE102007052799 A DE 102007052799A DE 102007052799 A DE102007052799 A DE 102007052799A DE 102007052799 A1 DE102007052799 A1 DE 102007052799A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
implant
parts
joint
implant parts
projections
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102007052799A
Other languages
English (en)
Inventor
Uwe Siedler
Peter Zentes
Quentin City Beach Malone
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Taurus GmbH and Co KG
Original Assignee
Taurus GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Taurus GmbH and Co KG filed Critical Taurus GmbH and Co KG
Priority to DE102007052799A priority Critical patent/DE102007052799A1/de
Priority to PCT/DE2008/001755 priority patent/WO2009056113A2/de
Priority to EP08845217A priority patent/EP2203123A2/de
Priority to US12/263,890 priority patent/US8439950B2/en
Priority to AU2008318047A priority patent/AU2008318047B2/en
Priority to CA2704120A priority patent/CA2704120C/en
Publication of DE102007052799A1 publication Critical patent/DE102007052799A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B17/00Surgical instruments, devices or methods
    • A61B17/56Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor
    • A61B17/58Surgical instruments or methods for treatment of bones or joints; Devices specially adapted therefor for osteosynthesis, e.g. bone plates, screws or setting implements
    • A61B17/68Internal fixation devices, including fasteners and spinal fixators, even if a part thereof projects from the skin
    • A61B17/70Spinal positioners or stabilisers, e.g. stabilisers comprising fluid filler in an implant
    • A61B17/7062Devices acting on, attached to, or simulating the effect of, vertebral processes, vertebral facets or ribs ; Tools for such devices
    • A61B17/7065Devices with changeable shape, e.g. collapsible or having retractable arms to aid implantation; Tools therefor

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Neurology (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Prostheses (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Implantat, welches zwischen benachbarten Dornfortsätzen zweier Wirbelkörper einer Wirbelsäule anordenbar ist, um benachbarte Wirbel voneinander zu beabstanden, wobei das Implantat vier Vorsprünge aufweist, und dieses in einer Stabilisierungsstellung anordenbar ist, in welcher jeweils zwei Vorsprünge auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind und wobei auf jeder Seite je einer der beiden Vorsprünge längs der Wirbelsäule seitlich zu einem oberen und zu einem unteren Wirbel anordenbar ist. Erfindungsgemäß umfasst das Implantat zwei zumindest im Wesentlichen starre Implantatteile, die jeweils zwei Vorsprünge aufweisen, welche auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordnenbar sind, wobei die beiden Implantatteile miteinander durch ein jeweils im mittleren Bereich derselben angeordnetes Gelenk gelenkig verbunden sind, so dass, bezogen auf die Einführrichtung des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum jedes der beiden Implantatteile einen vorderen und einen hinteren Vorsprung aufweist, zwischen denen das Gelenk angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Implantat gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Werkzeug zur Implantierung eines solchen Implantats.
  • Derartige Implantate werden eingesetzt, um die Wirbelsäule zu stabilisieren, indem durch das Implantat die jeweils benachbarten Wirbel auf einem Mindestabstand zueinander gehalten werden und eine Krümmung der Wirbelsäule im Bereich der applizierten Implantate verhindert oder nur in sehr eingeschränktem Umfang ermöglicht wird.
  • Derartige Implantate sind bereits vielfältig bekannt. So wird in der WO 98/29047 ein Implantat beschrieben, welches eine erste Einheit mit einem Körper und einem ersten Flügel aufweist, der zwei einseitig der Wirbelsäule anordenbare Vorsprünge aufweist, wobei ein zweiter Flügel vorgesehen ist, der auf der gegenüberliegenden Seite der Wirbelsäule anordenbar ist und der eine zentrale Ausnehmung aufweist, um auf den Körper aufgeschoben werden zu können, so dass die Wirbelsäule beidseitig stabilisiert wird. Die Handhabung dieser Implantatteile, die ein beidseitiges Hantieren an der Wirbelsäule erforderlich macht, ist für den Chirurgen jedoch umständlich. Ferner bedarf das Einschieben des Körpers in die Ausnehmung des zweiten Flügels einer sehr hohen Präzision bei der Applizierung des Implantats.
  • Die US 2005/0203512 A1 beschreibt ein einteiliges Implantat, bei welchem der zwischen den Wirbelfortsätzen anordenbare Hauptkörper vier deformierbare Vorsprünge aufweist, die aus einem Gedächtnis-Metall bestehen, so dass diese nach einer Einführung in den Wirbelfortsatzzwischenraum anschließend von alleine wieder ihre ursprüngliche Position einnehmen, um seitlich benachbart den Wirbeln angeordnet zu werden. Die Verwendung derartiger Gedächtnismetalle ist jedoch sehr kostenaufwendig, ferner können derartige Metalle nur begrenzte Kräfte aufnehmen, so dass eine ausreichende Stabilisierung der Wirbelsäule nicht unter allen Bedingungen gegeben ist.
  • Die US 2004/0220568 A1 beschreibt vielfältige Ausgestaltungen von Implantaten, unter anderem ein Implantat mit einer formstabilen Konfiguration, welches einen aus einem starren Material gefertigten Zentralkörper mit vier Fortsätzen aufweist. Aufgrund der starren Ausbildung dieses Implantats ist dessen Implantation zwischen den Wirbelfortsätzen jedoch umständlich und das Implantat kann praktisch nicht an die individuelle Anatomie des jeweiligen Patienten angepasst werden. Andere Varianten beschreiben Implantate mit deformierbaren Vorsprüngen oder Implantate mit sich bezüglich der Wirbelsäule nach oben- und unten erstreckenden strebenförmigen Vorsprüngen, deren Haltekräfte jedoch begrenzt oder deren Handhabung umständlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Implantat zu schaffen, welches die Nachteile der bisher bekannten Implantate nicht mehr aufweist, welches auf einfache Weise handhabbar ist, insbesondere in den Wirbelfortsatzzwischenraum benachbarter Wirbel einführbar ist, welches zuverlässig auch hohe Kräfte aufnehmen kann und welches einfach herstellbar ist und aus wenigen Einzelteilen besteht.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Implantat nach Anspruch 1 gelöst. Das Implantat umfasst zwei zumindest im wesentlichen starre Implantatteile, die jeweils zwei Vorsprünge aufweisen, welche auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind, wobei die beiden Implantatteile miteinander durch ein im mittleren Bereich derselben angeordnetes Gelenk gelenkig verbunden sind. Jedes der beiden starren Implantatteile stellt somit einen vorderen und einen hinteren Vorsprung bereit, die auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind. In einer Verschwenkstellung der beiden Implantatteile, die einer Einführstellung des Implantats entspricht, können dann die in den Wirbelfortsatzzwischenraum einzuführenden beiden vorderen Vorsprünge jeweils aneinander angelegt oder zumindest nahe benachbart zueinander angeordnet werden, so dass diese in den Wirbelfortsatzzwischenraum quer bzw. im Wesentlichen senkrecht zur Wirbelsäule einschiebbar sind. Nachdem die vorderen Vorsprünge die beiden an benachbarten Wirbeln angeordneten Wirbelfortsätze zumindest im Wesentlichen passiert haben und ein weiterer Vorschub durch die Wirbelsäule verhindert wird, können die beiden gelenkig miteinander verbundenen Implantatteile gegeneinander verschwenkt werden, so dass unter vorzugsweise gleichzeitiger Lageveränderung der vier Vorsprünge relativ zueinander das Implantat in seine Stabilisierungsstellung überführbar ist, in welcher jeweils die beiden vorderen und die beiden hinteren Vorsprünge jeweils voneinander beabstandet und auf beiden Seiten der Wirbelsäule seitlich benachbart den oberen und unteren Wirbel angeordnet sind. Durch die beiden starren Implantatteile können hohe Kräfte der Wirbel aufgefangen werden. Ferner ist das Implantat auf einfache Weise in einen Wirbelfortsatzzwischenraum, insbesondere in den Zwischenraum benachbarter Dornfortsätze zweier Wirbelkörper einer Wirbelsäule, einführbar und in seine Stabilisierungsstellung überführbar. Weiterhin kann das Implantat aus nur wenigen Einzelteilen bestehen. Erfindungsgemäße Implantate sind insbesondere zur Stabilisierung und Entlastung der Lendenwirbelsäule einsetzbar. Die beiden Implantatteile können jeweils einstückig ausgebildet sein.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im Sinne der Erfindung sind die „vorderen Vorsprünge" der Implantatteile stets die, die in Einführrichtung des Implantats in den Wirbelkörperzwischenraum vorne angeordnet sind, und „hinteren Vorsprünge" der Implantatteile stets die, die in Einführrichtung des Implantats in den Wirbelkörperzwischenraum hinten angeordnet sind.
  • Die beiden Implantatteile können derart gelenkig miteinander verbunden sein, dass die beiden vorderen Vorsprünge der beiden Implantatteile zumindest im wesentlichen aneinander anlegbar und in dieser Stellung in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar sind, wobei durch Kraftbeaufschlagung der beiden hinteren Vorsprünge relativ zueinander diese eine Lageveränderung durchführen, wodurch bewegungsgekoppelt die vorderen Vorsprünge aufspreizbar sind, um zumindest in etwa seitlich an die beiden benachbarten Wirbelkörper angelegt zu werden. Gleichzeitig hiermit können auch die beiden hinteren Vorsprünge an die beiden benachbarten Wirbelkörper angelegt werden, so dass das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung angeordnet ist. Aufgrund der direkten Koppelung der vorderen und hinteren Vorsprünge und dem zwangsweisen Aufspreizen der vorderen Vorsprünge bei Kraftbeaufschlagung der hinteren Vorsprünge in deren Verschwenkrichtung zur Stabilisierungsstellung hin kann auf weitere Kraftübertragungsmittel verzichtet werden und das Implantat konstruktiv besonders einfach ausgeführt werden. Weiterhin ist durch die beiden starren Implantatteile eine hohe Aufnahme von Kräften und eine präzise Positionierung der Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung möglich. Zudem kann das Einführen des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum als auch das Aufspreizung der in Einführrichtung vorderen Vorsprünge von derselben Seite der Wirbelsäule bewerkstelligt werden, was die Handhabung erleichtert.
  • Vorzugsweise sind die Implantatteile unmittelbar gelenkig mit einander verbunden.
  • Nach einer Ausführungsform können die beiden Implantatteil jeweils zumindest im Wesentlichen V-förmig ausgebildet sein, die jeweils einen mittleren Scheitelbereich aufweisen, wobei die beiden Scheitelbereiche der Implantatteile einander zugewandt angeordnet sind. Von den Scheitelbereichen oder Scheitelpunkten gehen jeweils die beiden Schenkel der V-förmigen Implantatteile ab. Das die beiden Implantatteile miteinander verbindende Gelenk kann im Bereich der Scheitel bzw. im Bereich der beiden Scheitelpunkte der Implantatteile angeordnet sein. Allgemein kann das Gelenk im mittleren Bereich der beiden Implantatteile angeordnet sein. Die im Wesentlichen V-förmige Ausbildung kann auch eine im Wesentlichen U-förmige Abwandlung einschließen, wobei die Implantatteile an den einander gegenüberliegenden und/oder den Wirbelkörpers zugewandten Seiten einen bogenförmigen Übergangsbereich aufweisen können. Die beiden Schenkel der zumindest im Wesentlichen V- bzw. U-förmigen Implantatteile können im Scheitelbereich bzw. Scheitelpunkt der Teile zusammenlaufen, gegebenenfalls können diese auch durch einen mittleren Bereich voneinander beabstandet sein. Die Gelenkbereiche an einem oder beiden Implantatteilen können in diesen derart integriert sein, dass die Gelenkbereiche nur allenfalls teilweise von der Umfangskontur des jeweiligen Teils seitlich in Richtung auf das andere Teil vorstehen zumindest teilweise innerhalb der Umfangskontur des Teils aufgenommen sind. Die Gelenkbereiche können somit als seitlich ineinander greifende Bereiche der beiden Implantatteile ausgebildet sein.
  • Die den Wirbelfortsätzen zugewandte und/oder die diesen abgewandte Seite der beiden Implantatteile kann jeweils im Wesentlichen V-förmig ausgebildet sein, so dass die beiden Vorsprünge des jeweiligen Implantatteils beidseitig an der Wirbelsäule anordenbar sind und zu der Wirbelsäulenlängsrichtung einen Winkel einschließen. Die V-förmige Ausbildung kann eine im Wesentlichen U-förmige oder anders geartete Abwandlung mit einschließen. Die beiden Seitenflächen des V-förmigen Implantatteils, die außenseitig dem benachbarten Wirbelfortsatz oder dem jeweils anderen Implantatteil zugewandt sind, können unterschiedliche Winkel einschließen. Dies kann jeweils für eines oder beide der Implantatteile gelten. Bei einem der Schenkel, vorzugsweise bei dem in Einführrichtung vorderen Schenkel, können die beiden Seitenflächen praktisch parallel zueinander angeordnet sein oder nur einen geringen Winkel von beispielsweise ≤ 20–30° oder ≤ 5–10° einschließen. An dem anderen Vorsprung, vorzugsweise dem in Einführrichtung „hinteren" Vorsprung, können die beiden Seitenflächen des Implantatteils einen Winkel miteinander einschließen, so dass das Implantatteil an dieser Stelle plateauartig verbreitert sein kann. Die den Wirbelfortsätzen gegenüberliegende Seite des Implantats kann einen Winkel von ca. 45–90°, insbesondere ca. 45–75°, insbesondere ca. 60° einschließen. Die dem jeweils benachbarten Implantatteil zugewandte Seite des jeweiligen Implantatteils kann einen Winkel von 100–150°, vorzugsweise 110–150°, beispielsweise ca. 125° einschließen. Die an dem einen Ende des Implantatteils angeordnete plateauartige Verbreiterung, die im wesentlichen winkelförmig oder kreissegmentförmig ausgebildet sein kann, kann sich über einen Winkelbereich von ≤ 120°, beispeielsweise ca. 30–90°, vorzugsweise 45–80°, insbesondere ca. 60–70° oder auch ≤ 30° erstrecken.
  • Das Implantat kann hierdurch insgesamt einfach in den Wirbelfortsatzzwischenraum eingeführt werden und in eine Stabilisierungsstellung überführt werden, in welchem einerseits die in Einführrichtung hinteren Schenkel der beiden Implantatteile aneinander anliegen, vorzugsweise unter Ausbildung einer flächigen Anlagefläche, und andererseits die den Wirbelfortsätzen zugewandten Außenseiten der Implantatteile den Wirbelfortsatz ausreichend eng umschließen, um die gewünschte Stabilisierung der Wirbelsäule zu erzielen. Weiterhin können die jeweils kreuzweise aneinander gegenüberliegenden Seiten der Implantat teile einen Winkel von ca. 140–220°, vorzugsweise ca. 155–205° oder ca. 180° einschließen. Die Außenseiten der beiden Implantatteile, die über den Gelenkbereich miteinander verbunden sind, können somit zumindest annährend gestreckt ausgebildet sein. Die dem Wirbelfortsatz abgewandte Seite des hinteren Vorsprunges kann somit im Wesentlichen in Verlängerung der dem Wirbelfortsatz zugewandten Seite des hinteren Vorsprunges ausgebildet sein, entsprechendes gilt für die den Wirbelfortsatz zugewandte Seite des hinteren Vorsprunges und die dem Wirbelfortsatz abgewandte Seite des vorderen Vorsprunges.
  • Vorzugsweise kann durch Verschwenken der beiden Implantatteile gegeneinander jeweils eine der beiden beidseitig des Gelenkes angeordneten Seitenflächen des jeweiligen Implantatteils in einem Anlagebereich an das jeweils andere Implantatteil angelegt werden, vorzugsweise mit einer Anlagefläche, die sich über zumindest im wesentlichen die gesamte Höhe und/oder Länge der Vorsprünge erstrecken kann.
  • Zur Applizierung des Implantats werden somit zunächst die beiden vorderen Vorsprünge in eine Verschwenkstellung (Einführstellung) gebracht, in welcher diese bis auf einen geringen Zwischenraum einander benachbart sind oder seitlich aneinander anliegen, so dass diese in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar sind. Die beiden hinteren Vorsprünge sind hierbei aufgespreizt, so dass das Implantat V-förmig erweitert und beispielsweise annähernd T-förmig ausgebildet ist. Nach Einführen der vorderen Vorsprünge, ggf. bis zum Anschlag des Implantats an den Wirbelfortsätzen, werden die hinteren Vorsprünge unter Verringerung des Aufspreizwinkels aufeinander zugeschwenkt, gegebenenfalls bis zu einem geringen Abstand oder bis zum Anschlag an den beiden hinteren Vorsprüngen aufeinander. Die vorderen Vorsprünge spreizen hierdurch in gleichem Maße auf und können seitlich benachbart an den Wirbelfortsätzen des oberen und unteren Wirbels angeordnet werden, bis das das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung ist. Ein gegebener Wirbelfort satz eines Wirbels wird somit seitlich durch vorderen und hinteren Vorsprung desselben Implantatteils stabilisiert.
  • Gegebenenfalls kann das Implantat scherenartig ausgebildet sein, wobei das Gelenk im mittleren Bereich der beiden Implantatteile angeordnet ist und diese einander überkreuzend miteinander verbindet. Das Implantat ist somit derart ausgeführt, dass, wenn die vorderen Vorsprünge einen geringen Abstand voneinander aufweisen oder aneinander anliegen, dies auch für die beiden hinteren Vorsprünge gilt. Das in seiner Einführstellung vorliegende Implantat kann dann in den Wirbelfortsatzzwischenraum quer bzw. senkrecht zur Wirbelsäule eingeführt werden. Um das Implantat in seine Stabilisierungsstellung zu überführen, können die beiden hinteren Vorsprünge durch Verschwenken der beiden Implantatteile gegeneinander voneinander beabstandet und aufgespreizt werden, so dass gleichzeitig hiermit auch die vorderen Vorsprünge voneinander beabstandet werden und das Implantat somit beidseitig die Wirbelsäule aufspreizt. Zum Aufspreizen und Zusammenführen der beiden Implantatteile ist es ausreichend, wenn lediglich die hinteren Vorsprünge kraftbeaufschlagt werden, um diese aufeinander zu oder voneinander weg zu verschwenken. Auch hier können die jeweils hinteren Vorsprünge plateauartige Verbreiterungen aufweisen, so dass in der Stabilisierungsstellung des Implantats die beidseitig an der Wirbelfortsätze angeordneten vorderen und hinteren Vorsprünge jeweils einen Winkel von ≤ ca. 90°, beispielsweise ca. 45–60° oder kleiner, miteinander einschließen.
  • Es versteht sich, dass gegebenenfalls nach Einführung des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum jedoch auch die beiden vorderen Vorsprünge angegriffen werden können, um bewegungsgekoppelt mit diesen die beiden hinteren Vorsprünge in ihrer Stabilisierungsstellung zu überführen.
  • Allgemein können die beiden in Einführrichtung vorderen Vorsprünge mit einem Winkel von 60–150°, vorzugsweise 70–150° oder ca. 80–130° aufspreizen, besonders bevorzugt mit einem Winkel von 100–130° oder ca. 110–120°, wenn sich das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung befindet.
  • Der Verschwenkwinkel der beiden Implantatteile zueinander kann im Bereich von 60–150°, vorzugsweise im Bereich von 90–130° oder ca. 110–120° liegen, ohne hierauf beschränkt zu sein. Dies kann jeweils der maximal mögliche Verschwenkwinkel oder der Verschwenkwinkel zur Überführung der Implantatteile aus ihrer Einführstellung in ihre Stabilisierungsstellung sein.
  • Die beiden im Wesentlichen starren Implantatteile können eine Steifigkeit aufweisen, so dass diese bei der Implantation und insbesondere auch bei einer Stabilisierung der Wirbelsäule unter der Bewegung des jeweiligen Patienten zumindest im wesentlichen formstabil sind. Die Implantatteile können beispielsweise aus einem geeigneten Metall oder Legierung wie Titan hergestellt sein, oder aber aus einem formstabilen Kunststoffmaterial oder einem geeigneten Verbundwerkstoff.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein Werkzeug zur Implantierung eines erfindungsgemäßen Implantats.
  • Das Werkzeug weist zwei Mitnehmer auf, deren Abstand zueinander veränderbar ist, wobei diese als Mitnehmerstifte ausgebildet sein können, die zumindest in etwa auf gleicher Höhe enden können. Die Mitnehmer können in einer Ankoppelungsstellung an den beiden hinteren Vorsprünge des Implantats in der Einführstellung desselben angreifen, und die Mitnehmer sind in eine Implantationsstellung überführbar, in welcher sich das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung befindet. Je nach Ausbildung des Implantats können die Mitnehmer in der Ankoppelungsstellung einen größeren oder kleineren Abstand zueinander aufweisen, als in der Implantationsstellung. Die Mitnehmer sind hierbei in einer Zwangsführung angeordnet, um diese von ihrer Ankoppelungsstellung in ihre Implantationsstellung verschieben zu können. Weiterhin ist ein Betätigungsmittel zum zwangsweisen Zusammenführen der Mitnehmer entlang der Zwangsführung vorgesehen. Zur Verschiebung der Mitnehmer kann das Werkzeug eine zumindest im wesentlichen starre Aktuatorplatte mit auf die Mitnehmer, beispielsweise auf deren Haltebereiche in den Zwangsführungen, wirkenden Aktuatorelementen aufweisen. Die Aktuatorelemente können derart ausgebildet sein, dass diese bei einer Lageveränderung der Aktuatorplatte in deren Hauptebene, insbesondere bei einer Verschiebung in Richtung auf das Implantat oder von dem Implantat weg, eine Abstandsänderung der Mitnehmer bewirken, um diese von ihrer Ankoppelungsstellung in ihre Implantationsstellung zu überführen. Die Aktuatorelemente können hierbei als Führungen für die Mitnehmer oder deren Haltebereichen ausgeführt sein, die zu den Zwangsführungen der Mitnehmer einen Winkel einschließen. Das erfindungsgemäße Implantat kann hierdurch auf einfache Weise aus seiner Einführstellung in seine Stabilisierungsstellung überführt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend näher beschrieben und anhand der Figuren beispielhaft erläutert, ohne dass die weiteren Ausführungen als den Schutzumfang der Erfindung einschränkend verstanden werden sollen. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung eines erfindungsgemäßen Implantats mit zwei Implantatteilen in demontiertem Zustand in Draufsicht (1a), in Seitenansicht (1b) und in perspektivischer Ansicht (1c),
  • 2 ein Implantat nach 1 im montierten Zustand in Einführstellung in Draufsicht (2a), in Seitenansicht (2b) und in perspektivischer Ansicht (2c),
  • 3 ein montiertes Implantat nach 1 in teilweise geschlossenem Zustand in Draufsicht (3a), in Seitenansicht (3b) und in perspektivischer An sicht (3c),
  • 4 ein montiertes Implantat nach 1 in Stabilisierungsstellung in Draufsicht (4a), in Seitenansicht (4b) und in perspektivischer Ansicht (4c), sowie in einer Detailansicht (4d),
  • 5 ein Implantat nach 1 in demontiertem Zustand mit Detailansicht (5a, 5b), in montiertem Zustand mit Detailansicht (5c, 5d) und in teilweise geschlossener Verschwenkstellung mit Detailansicht (5e, 5f),
  • 6 eine Darstellung des Implantats nach 1 in Stabilisierungsstellung mit zu montierendem Verschluss in verschiedenen Ansichten,
  • 7 ein Implantat nach 6 mit montiertem Verschluss in Draufsicht (7a), in Seitenansicht (7b) und in perspektivischer Ansicht (7c),
  • 8 ein Implantat nach den 1 bis 7 im an der Wirbelsäule implantierten Zustand,
  • 9 ein System aus Implantatteilen zur Ausbildung verschiedener Implantate in demontiertem Zustand,
  • 10 verschiedene Implantate, gebaut aus dem System nach 9, in vollständig montiertem Zustand,
  • 11 eine Draufsicht auf ein Implantat nach 1,
  • 12 eine alternative Ausführungsform eines Implantats in schematischer Darstellung in Einführstellung (12a) und in Stabilisierungsstellung (12b),
  • 13 eine weitere alternative Ausführungsform eines Implantats in schematischer Darstellung in Einführstellung,
  • 14 eine Darstellung eines Implantationswerkzeuges mit Implantat in Einführstellung (14a), in Seitenansicht (14b) und in Frontalansicht (14c),
  • 15 ein Implantationswerkzeug mit Implantat nach 14 in Stabilisierungsstellung (15a), in Seitenansicht (15b) und in Frontalansicht (15c),
  • 16 eine Darstellung des Werkzeuges nach 14 in Explosionsdarstellung.
  • Die 1 bis 8 zeigen ein Implantat 1, welches wie in 8 dargestellt zwischen benachbarten Wirbelfortsätzen F1, F2 (genauer gesagt in den Zwischenraum benachbarter Dornfortsätze, auch Processus spinosus genannt, zweier Wirbelkörper einer Wirbelsäule) anordenbar ist, um benachbarte Wirbel voneinander zu beabstanden bzw. in ihrer Lage zu stabilisieren. Das Implantat 1 weist hierbei zwei zumindest im Wesentlichen starre Implantatteile 2, 3 auf, die durch ein im mittleren Bereich 4, 5 derselben angeordnetes Gelenk 6 verbunden sind. Die Implantatteile stellen somit separate Teile dar, sie können im Rahmen der Erfindung allgemein jedoch auch dauerhaft oder unlösbar miteinander verbunden sein, beispielsweise durch eine geeignete Ausgestaltung des Gelenkes wie mit einem Gelenkbolzen. Das Implantat weist hierbei vier Vorsprünge 7, 8, 9, 10 auf, wobei jedes Implantatteil einen vorderen und einen hinteren Vorsprung umfasst, so dass jeweils zwei Vorsprünge 7, 8 und 9, 10 auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule WS anordenbar sind. Auf jeder Seite der Wirbelsäule kann hierbei je einer der Vorsprünge seitlich zu einem oberen Wirbel W1 (in Erstreckungs richtung der Wirbelsäule) und ein anderer Vorsprung, der an dem benachbarten Implantatteil angeordnet ist, seitlich zu einem in Wirbelsäulenrichtung unteren Wirbel W2 angeordnet werden.
  • In der in 2 dargestelleten Anordnung der beiden gelenkig verbundenen Implantatteile 2, 3 befindet sich das Implantat 1 in seiner Einführstellung, so dass dieses mit den in Einführungsrichtung vorderen Vorsprüngen 7, 8 quer oder senkrecht zur Wirbelsäule seitlich in den Wirbelfortsatzzwischenraum zwischen den Wirbelfortsätze F1, F2 eingeführt werden kann. Die beiden vorderen Vorsprünge 7, 8 der beiden Implantatteile liegen hierbei zumindest im Wesentlichen oder wie dargestellt flächig aneinander. Die beiden Implantatteile sind hierbei durch die beiden Gelenkbereiche 11, 12 (1) an den mittleren Bereichen der Implantatteil miteinander gelenkig, genauer gesagt verschwenkbar, verbunden. Nach Einführen der vorderen Vorsprünge 7, 8, vorzugsweise bis zum zumindest annähernden Anschlag der mittleren Bereiche der Implantatteile bzw. der nach vorne vorstehenden Endbereiche 13, 14 der hinteren Vorsprünge an den Wirbeln, werden die Implantatteile 2, 3 wie in 3 dargestellt gegeneinander in Richtung auf ihre Stabilisierungsstellung verschwenkt, so dass sich das Implantat gleichzeitig in Einführrichtung vorne aufspreizt und hinten schließt. Die vorderen und hinteren Vorsprünge 7, 8 bzw. 9, 10 der jeweils starren Implantatteile werden somit bewegungsgekoppelt in ihre Stabilisierungsstellung überführt (siehe 4), in welcher die vorderen und hinteren Vorsprünge der beiden Implantatteile 2, 3 jeweils voneinander beabstandet und auf beiden Seiten der Wirbelsäule WS seitlich benachbart oder seitlich anliegend an dem jeweils oberen und unteren Wirbel W1, W2 angeordnet sind. Das Implantat ist in der Stabilisierungsstellung somit im Wesentlichen kreuzartig ausgebildet, bei der gegebenen Ausführungsform ist das Implantat in der Einführungsstellung nach 2 im Wesentlichen T-förmig ausgeführt, so dass der mittlere Schenkel in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar ist.
  • Nach dem Ausführungsbeispiel (siehe 3) schließen die den Wirbelfortsätzen jeweils zugewandten Seiten 15, 16 der Implantatteile jeweils einen Winkel von ca. 60° ein, um Aufnahmebereiche für die Wirbelfortsätze bereitzustellen. Der Grund der ellipsenförmigen Freiräume ist hier bogenförmig ausgebildet ist. Der craniale Grund 17 kann eine sich zu der der Wirbelsäule abgewandten Oberseite des Implantats hin erweiternde Einbauchung 19 zur Aufnahme des Wirbel- bzw. Dornfortsatzes aufweisen. Der Grund 18 des gegenüberliegenden Freiraumes kann zu der Verschwenkebene E senkrecht ausgebildet sein. Allgemein kann der Grund 17, 18 der beidseitigen, die Wirbelfortsätze aufnehmenden Freiräume somit verschieden ausgeführt sein. Die dem jeweils benachbarten Implantatteil zugewandte Seite 20, 21 des jeweiligen Implantatteils kann einen Winkel von ca. 125° aufweisen, wobei die Winkelscheitel 22, 23 (gestrichelt) einander zugewandt bzw. benachbart angeordnet sind. Die an dem einen Ende des Implantatteils angeordnete vorzugsweise plateauartige Verbreiterung 24, 25, die im wesentlichen winkelförmig oder kreissegmentförmig ausgebildet sein kann, kann sich über einen Winkelbereich von ca. 60–70° erstrecken. Die Ober- und Unterseiten der Verbreiterungen können im Wesentlichen eben ausgeführt sein, ohne dass dies zwingend ist. In der Stabilisierungsstellung des Implantats können die beiden vorderen Vorsprünge mit einem Winkel von ca. 110–120° aufspreizen.
  • Um die hinteren Vorsprünge 9, 10 aufeinander zu verschwenken und die beiden vorderen Vorsprünge aufspreizen zu können, weisen die beiden hinteren Vorsprünge Angriffspunkte 26 (4) in Form von Ausnehmungen oder Durchtrittsöffnungen auf, in welche Mitnehmer eines Implantationswerkzeuges z. B. nach dem Ausführungsbeispiel der 13 bis 15 eingreifen können. Die im Wesentlichen V-förmig ausgebildeten Implantatteile können somit um das in deren Scheitelpunkt angeordnete Gelenk gegeneinander verschwenkt werden.
  • Das Gelenk 6 des Implantats weist ein erstes und zweites Ge lenkelement 27, 28 auf (siehe 5, Ansicht von Unterseite), die gelenkig miteinander verbindbar sind und die jeweils aus den Umfangskonturen der einander gegenüberliegenden mittleren Bereiche 4, 5 des ersten und zweiten Implantatteils herausgebildet sein können. Die Gelenkelemente 27, 28 stehen daher nur teilweise von der Umfangskontur des jeweiligen Implantatteils seitlich in Richtung auf das andere Teil vor und sind teilweise innerhalb der Umfangskontur des jeweiligen Teils aufgenommen sind. Ein Teilbereich des Gelenkelementes kann hierbei in den Korpus des Implantatteils übergehen, ein Teilbereich des anderen Gelenkelementes kann als teilweise in dem Korpus ausgebildete korrespondierende Aufnahme ausgebildet sein. Zumindest eines der Gelenkelemente kann seitlich in das andere Implantatteile eingreift. Mindestens eines der Gelenkelemente 27 kann hierbei eine seitlich vorstehende Ausstülpung 29 aufweisen, die hier als Kragen ausgebildet ist und die in eine im Gelenkbereich ausgebildete Einbuchtung 30 des benachbarten Implantatteils eingreift (vgl. 1). Der mittlere Bereich des Implantats kann hierdurch vergleichsweise schmal ausgebildet sein. Die beiden Gelenkbereiche können zudem in Art eines Wälzlagers gegeneinander abwälzend das Gelenk bilden, so dass das Gelenk einfach herstellbar ist und sterilisiebar ist und Ablagerungen im Gelenkbereich vermieden werden. Nach dem Ausführungsbeispiel wälzen die Umfangskonturen 29a, 29b, 29c auf allen drei Ebenen der kammartigen Gelenkverbindung auf entsprechenden Lagerflächen des benachbarten Implantatteils ab, um das Gelenk auszubilden. Die beiden Gelenkelemente 27, 28 können jeweils einstückig mit den beiden zugehörigen Implantatteilen ausgebildet sein, wodurch von dem Gelenk hohe Kräfte aufgenommen werden können, sie können gegebenenfalls jedoch auch als separate Teile gefertigt sein, die mit den Implantatteilen verbunden sind.
  • Mindestens eines der beiden Implantatteile (siehe 14) kann mindestens eine oder mehrere seitlich in das andere Implantatteile eingreifende Ausstülpungen 51, 52 aufweisen, die benachbart oder beabstandet von den Gelenkelementen angeordnet sein oder auch in diese übergehen können. Es können auch beide Implantatteile mit jeweils mindestens einer oder mehreren Ausstülpungen versehen sein, die in das jeweils andere Implantatteil eingreift. Die Ausstülpungen 51, 52 können in Stabilisierungsstellung des Implantats zumindest bereichsweise beidseitig einer Trenn- oder Mittellinie 33 der Implantatteile angeordnet sein. Durch die ineinander eingreifenden Ausstülpungen können zum einen die jeweiligen Gelenkelemente 27, 28 geschaffen werden. Unabhängig hiervon können durch die Ausstülpungen und die diese aufnehmenden Einbuchtungen 54, 55 jedoch auch (insbesondere in Stabilisierungsstellung) miteinander verriegelnde Bereiche der Implantatteile ausgebildet werden, die in bestimmten Richtungen innerhalb und/oder quer bzw. senkrecht zu der Verschwenkebene des Implantats Kräfte aufnehmen, die auf den Verbindungsbereich der beiden Implantatteile insbesondere in der Stabilisierungsstellung wirken, und hierdurch das Implantat stabilisieren. Insbesondere können auch senkrecht bzw. quer oder parallel zur Wirbelsäulenlängsrichtung wirkende Kräfte durch die sich in Eingriffstellung befindlichen Ausstülpungen aufgenommen werden. Die Ausstülpungen 51, 52 können sich somit mit ihren seitlichen Außenflächen 58, 59 an Anlageflächen 56, 57 (siehe 1) des anderen Implantatteils seitlich abstützen. So können beispielsweise durch schräg zur Trennlinie 33 angestellten Anlageflächen (siehe Flächen 32a, 35a) Schubkräfte aufgenommen werden, die parallel zur Trennlinie 33 bzw. parallel zur Einführrichtung des Implantats in den Wirbelzwischenraum wirken. Die mindestens eine oder mehreren Ausstülpungen des Implantatteils können von dem anderen Implantatteil spielfrei und/oder passgenau aufgenommen werden, so dass vorzugsweise ausgehend von der Stabilisierungsstellung allein bei einer Verschwenkung in Richtung auf die Einführstellung die seitlich ineinandergreifenden Bereiche der Implantatteile nicht miteinander verriegeln, wie dies bei den Ausstülpungen 51, 52 und den Einbuchtungen 54, 55 mit den Anlageflächen 56, 57 der Fall ist. Zudem kann durch diese Ausstülpungen ein Verkippen der beiden Implantateile gegeneinander verhindert werden.
  • Die beiden gelenkig miteinander verbundenen Implantatteile können zusammenwirkende Sicherungsmittel aufweisen, so dass die beiden Implantatteile im montierten Zustand in verschiedenen oder zumindest nahezu sämtlichen Verschwenkstellungen, gegebenenfalls bis auf einer Montagestellung, verschiebungssicher und/oder in Bezug auf die Verschwenkebene verkippsicher aneinander befestigt sind, so dass das Implantat trotz einfachen Zusammenfügens als funktionelle Einheit handhabbar ist. Die Verschiebungssicherung kann in der Verschwenkebene oder quer bzw. senkrecht zu dieser erfolgen. Die Montagestellung, in welcher die beiden Implantatteile zusammengefügt werden, kann die Einführstellung oder auch eine andere Verschwenkstellung sein, vorzugsweise ausgenommen der Stabilisierungsstellung. Zur Montage können die beiden Implantatteile (siehe 5) beispielsweise in der Verschwenkebene entlang eines Pfades, insbesondere entlang eines zumindest im Wesentlichen linearen Pfades (siehe Pfeil), aufeinander zu geschoben werden, bis die Gelenkelemente 27, 28 unter Ausbildung des Gelenkes 6 zusammengefügt sind, wobei der Verschiebungspfad auch bogen- oder kurvenförmig sein kann. Die Montage kann jedoch gegebenenfalls auch auf andere Weise erfolgen, beispielsweise durch Heranführen der Implantatteile in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene E, durch Anlage der gegensinnig aus der Verschwenkebene herausgedrehten Teile, und Verdrehen beider Teile in die Verschwenkebene oder auf andere geeignete Weise. Eine Verschiebungssicherung kann insbesondere quer zu der Einführrichtung des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum oder in Wirbelsäulenlängsrichtung gegeben sein, wenn die Implantatteile zumindest geringfügig aus ihrer Montagestellung bzw. Einführstellung in Richtung auf die Stabilisierungsstellung verschwenkt sind. Die Verschiebungssicherung kann (gegebenenfalls außer in der Montagestellung) in sämtlichen Richtungen in der Verschwenkebene der beiden Implantatteile gegeben sein, insbesondere in der Stabilisierungsstellung, so dass die Imp lantatteile in sämtlichen Richtungen in der Verschwenkebene derselben kraftaufnehmend miteinander verbunden sind.
  • Die oben beschriebenen Sicherungsmittel können bei entsprechender Ausbildung der beiden Gelenkbereiche der Implantatteile bereits durch diese bereit gestellt werden, ggf. können auch zusätzliche Sicherungsmittel oder Sicherungsmittel an anderer Stelle vorgesehen sein, beispielsweise in Form von ineinander greifenden Ausstülpungen 31, 32 der beiden Implantatteile, die in bestimmten Richtungen kraftaufnehmend zusammenwirken können und die dem Gelenk benachbart angeordnet sein können.
  • Die oben genannten Sicherungsmittel können derart ausgeführt sein, dass die beiden Implantatteile in einem Verbindungsbereich, der insbesondere das die beiden Implantatteile miteinander verbindende Gelenk darstellen aber auch von diesem unabhängig sein kann, schlossartig ineinandergreifen. Diese schlossartigen Sicherungsmittel können derart ausgebildet sein, dass diese eine Separation der beiden Implantatteile in der Verschwenkebene E (ggf. bis auf deren Montagestellung) und quer zu dieser verhindern.
  • Die schlossartig ineinandergreifenden Verbindungsmittel können beispielsweise gemäß 5 durch derart ausgebildet werden, dass einer der Gelenkbereiche 11 eine seitlich geschlitzte Aufnahmeöse 31 und der andere Gelenkbereich einen in der Öse anordenbaren Gelenkzapfen 32 aufweist, der vorzugsweise einen nicht runden Querschnitt aufweist, der mit segmentförmigen Eckflächen versehen sein, welche flächig an der Gelenkaufnahme bzw. Aufnahmeöse anliegen können. Durch die nichtrunde Ausgestaltung ist mindestens eine Querschnittsverengung 32a oder auch Abflachung gegeben, so dass der Gelenkzapfen seitlich in die Aufnahmeöse einführbar und nach geringer Verdrehung in der Aufnahme gegen Entfernung gesichert ist. Die beiden Implantatteile sind hierdurch durch einfaches Zusammenschieben in der Verschwenkebene miteinander verbindbar. Gegebenenfalls kann auch bei anderer Ausgestaltung des Zapfens ein weiteres Sicherungsmittel vorgesehen sein, welches die seitliche Öffnung der Gelenkaufnahme mindestens teilweise verschließt, um eine Separation der Implantatteile in deren Einführstellung zu verhindern.
  • Gegebenenfalls kann das Gelenk auch derart ausgebildet sein, dass die beiden Implantatteile in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene zusammengefügt werden können, beispielsweise indem ein Gelenkzapfen oder ein kreisbogenförmiger Vorsprung in eine korrespondierende Aufnahme des anderen Implantatteils axial eingeschoben wird, so dass die beiden Implantatteile gegeneinander verschwenkbar sind. Auch hier können in einer bestimmten Verschwenkstellung, beispielsweise der Einführstellung, schlossartig ineinandergreifende Vorsprünge vorgesehen sein, die in einer anderen Verschwenkstellung, insbesondere auch in der Stabilisierungsstelle, einander hintergreifen und hierdurch aneinander gesichert sind. Ein derartiger Verschluss kann beispielsweise in Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet sein.
  • Das Implantat kann ferner Sicherungsmittel aufweisen, die die beiden montierten Implantatteile zumindest in ihrer Einführstellung und/oder in ihrer Stabilisierungsstellung und gegebenenfalls auch in mehreren oder sämtlichen Verschwenkstellungen zwischen diesen gegen Separation oder Verschiebung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene der Implantatteile sichert (siehe 5). Hierzu kann beispielsweise der Gelenkbereich mit einem die beiden Implantatteile durchgreifenden Sicherungsbolzen o. dgl. versehen sein. Insbesondere können diese Sicherungsmittel jedoch auch dadurch ausgebildet sein, dass die beiden Implantatteile zumindest bereichsweise, insbesondere im Bereich der Gelenkelemente, kammartig ineinandergreifen, um quer oder senkrecht zu der Gelenkebene verschiebungssicher aneinander anzukoppeln. Hierzu kann an einem der beiden Implantatteile, insbesondere an dem Gelenkelement desselben, im mitt leren Bereich zwischen der parallel zur Verschwenkebene verlaufenden Ober- und Unterseite derselben, ein kammartiger Vorsprung 36 vorgesehen sein, welcher insbesondere in Bezug auf die Verschwenkachse Ober- und unterhalb von Vorsprüngen des benachbarten Implantatteils, hier von den oben beschriebenen Ausstülpungen 51, 52, über- bzw. untergriffen wird (1). Entsprechendes gilt für die kammartig ineinander greifenden Vorsprünge 29, 30a, 30b der Gelenkverbindung (siehe 1, 5). Die kammartig ineinandergreifenden Vorsprünge sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass sie zumindest annähernd über den gesamten Verschwenkwinkel der Implantatteile gegeneinander, d. h. zwischen der Einführungs- und Stabilisierungsstellung derselben, quer oder senkrecht zur Verschwenkebene verschiebungssicher aneinanderkoppeln. Gleichzeitig wird durch diese Sicherungsmittel die Stabilität des Implantats die Verkippung der beiden Implantatteile aus der Verschwenkebene erhöht. Hierzu können die beiden Implantatteile auch an ihren Anlagenflächen in der Stabilisierungsstellung kammartig ineinandergreifende Vorsprünge aufweisen, die von der Verschwenkachse zu den beiden Implantatteilen radial beabstandet sein können, beispielsweise in Form der Ausstülpungen 51, 52 und 36 (siehe 1, 3, 5). Diese Bereiche können ggf. auch eine radiale Verlängerung der kammartig ineinandergreifenden Gelenkbereiche darstellen.
  • Die beiden Implantatteile können miteinander zusammenwirkende Anschläge 37, 38 aufweisen, die den Verschwenkwinkel derselben in ihrer Einführstellung und/oder in ihrer Stabilisierungsstellung begrenzen, und die flächig aneinanderlegbar sein können. Insbesondere können die Seitenflächen der vorderen und hinteren Vorsprünge, die in der Einführ- und Stabilisierungsstellung des Implantats einander zugewandt sind, als derartige Anschläge ausgebildet sein, vorzugsweise zumindest im Wesentlichen über deren gesamte Länge und/oder Höhe.
  • Weiterhin kann das Implantat Sperrmittel aufweisen, die die beiden Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung in Art einer Vormontage gegen Verschwenkung in Richtung auf ihre Einführstellung zueinander sperren. Das Sperrmittel kann insbesondere Formschlussmittel oder Rastmittel ausgeführt sein, welches eine Rastzunge 37 und an dem benachbarten Implantatteil eine Hinterschneidung 38 aufweisen kann, gegebenenfalls aber auch als Kraftschlussmittel. Die Sperrmittel können einstückig an den beiden Implantatteilen angeformt sein.
  • Das Implantat kann alternativ oder zusätzlich einen Verschluss 40 aufweisen (siehe 6, 7), der die beiden Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung relativ zueinander lagerfixiert, vorzugsweise durch entsprechend ausgebildete Formschlussmittel 41, 42 in Form von an einem Verschlusskörper 41 angeordneten Zapfen 42, die von der Oberseite des Implantats her in korrespondierende Aufnahmen 43 der Implantatteile eingreifen können. Die Aufnahmen 43 für den Verschluss können mit den Ankoppelungspunkten für die Mitnehmer des Implantierungswerkzeuges identisch sein. Der Verschlusskörper 41 kann die Trennlinie 33 der Implantatteile in deren Stabilisierungsstellung überbrücken. Der Verschluss kann als separates Bauteil ausgebildet sein. Der Verschluss kann in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene der Implantatteile an diese heranzuführen sein, um eine Verschwenkung derselben verhindernd an diesen anzukoppeln. Der Verschluss kann Haltemittel zur Sicherung des Verschlusses an den Implantatteilen aufweisen, beispielsweise in Form von Kraft- und/oder Formschlussmiteln wie den Rastmitteln 45, die Hinterschneidungen 46 der Implantatteile hintergreifen. Die Implantatteile können Einbuchtungen 47, 48 zur Aufnahme des Verschlusses aufweisen, so dass der Verschluss mit seiner Oberseite 49 vorzugsweise zumindest in etwa bündig mit der Oberseite 50 der Implantatteile abschließt. Der Verschluss bzw. der Verschlusskörper kann die Sicherungsmittel zur Vorfixierung des Implantats in der Stabilisierungsstellung 37, 38 oderseitig abdecken (siehe 7).
  • Weiterhin betrifft die Erfindung ein System aus mehreren Imp lantatteilen (siehe 911), wobei mindestens ein Implantatteil 60 mit einem ersten Gelenkbereich 60a und ein Satz von mindestens zwei oder mehr Implantatteilen 61, 62, 63 mit jeweils einem zweiten Gelenkbereich 61a vorgesehen sind, wobei der erste und der zweite Gelenkbereich gelenkig unter Ausbildung des Gelenkes 6 verbindbar sind, um ein Implantat bereitzustellen, und wobei die verschiedenen Implantatteile des Satzes unterschiedliche Ausgestaltungen aufweisen. Jedes der Implantatteile des Satzes ist mit dem zumindest einen (oder auch mehreren) ersten Implantatteil unter Ausbildung eines Implantats gelenkig verbindbar. Durch die vier in 9 dargestellten Implantatteile können somit drei unterschiedliche Implantate aufgebaut werden (10), wobei die Ausführungen zu den 18 entsprechend gelten. Die Ausgestaltungen der Implantatteile des Satzes können sich beispielsweise hinsichtlich ihrer Gestalt und/oder Dimension unterscheiden können, ohne hierauf beschränkt zu sein. Beispielsweise kann die Gestalt der vorderen und/oder hinteren Vorsprünge des Implantats in den verschiedenen Ausgestaltungen verschieden sein, z. B. die Gestalt der beiden vorderen Vorsprünge untereinander oder die Gestalt der beiden hinteren Vorsprünge untereinander. Die verschiedenen Ausgestaltungen können auch eine unterschiedliche Breite des zwischen dem vorderen und hinteren Vorsprung angeordneten mittleren Bereichs derselben aufweisen, welcher unmittelbar zwischen den Wirbelfortsätzen angeordnet ist. So können die Implantate einen unterschiedlichen Abstand der gegenüberliegenden Einbauchungen zur Aufnahme der Wirbelfortsätze aufweisen (siehe Abstand A in 11), beispielsweise einen Abstand von 10 mm, 12 mm oder 14 mm, wobei der Abstand allgemein an dem Implantat angezeigt werden kann (siehe 10). Der Abstand A der Einbauchungen an der Implantatoberseite kann kleiner sein als Abstand B an der Implantatunterseite (siehe 11). Es kann sich jeweils auch die Form und/oder Größe der zwischen den vorderen und hinteren Vorsprüngen angeordneten Einbauchung zur Aufnahme der Wirbelfortsätze unterscheiden. Die beschriebenen Ausgestaltungsvarianten können auch in beliebiger Kombination miteinander auftreten. Hierdurch sind die Implantate für Patienten unterschiedlicher Größe bzw. Anatomie anpassbar und es kann mit einer relativ geringen Anzahl an unterschiedlichen Implantaten ein breites Anwendungsspektrum im Hinblick auf unterschiedliche geformte oder dimensionierte Wirbelsäulen abgedeckt werden. Im Übrigen gilt für die einzelnen Implantatteile das oben Gesagte. Die Gelenkbereiche 61a des Satzes der Implantatteile 61, 62, 63 können baugleich sein, ohne dass dies immer notwendig ist, solange die Gelenkbereich unter Ausbildung eines Implantates verbindbar sind. Zusätzlich oder unabhängig hiervon können bei einigen oder sämtlichen der Implantatteilen des Satzes eines oder mehrere der folgenden Merkmale baugleich ausgebührt sein: die dem ersten Implantatteil 60 gegenüberliegenden Anlagebereiche 61b der Implantatteile, die auf das gegenüberliegende Implantatteil hin vorspringende Ausstülpungen, die Sperrmittel zur Festlegung (Vormontierung) der Implantate in der Stabilisierungsstellung, die Verschlussaufnahme für den Verschluss, Sicherungsmittel der Implantatteile aneinander, insbesondere solche zu Verschiebungssicherung in axialer Richtung und/oder in der Verschwenkebene, die an diesen Implantatteilen angeordneten Bereiche der ineinandergreifenden Kammstrukturen usw. Allgemein sind dies Funktionselemente, die mit Funktionselementen des benachbarten Implantatteils zusammenwirken. Es versteht sich, dass eine baugleiche Ausführung sämtlicher der oben genannten Merkmale nicht immer zwingend notwendig ist.
  • 12 zeigt in stark schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Implantats 70, bei welchem die beiden Implantatteile 71, 72 im mittleren Bereich derselben ein Gelenk 73 aufweisen, durch welches diese scherenartig miteinander verbunden sind. Die entsprechenden Gelenkelemente der beiden Implantatteile können lösbar oder dauerhaft miteinander sein, beispielsweise entsprechend den Gelenkelementen nach den 18. In der in 12a dargestellten Einführstellung sind somit sowohl die beiden vorderen Vorsprün ge 74, 75 als auch die beiden hinteren Vorsprünge 76, 77 einander benachbart bzw. liegen aneinander an. Gegebenenfalls können die Vorsprünge 7477 in der Einführstellung auch praktisch vollständig überlappen. Durch Aufspreizen der beiden hinteren Vorsprünge und Verschwenken der beiden zumindest im Wesentlichen starren Implantatteile gegeneinander, verschwenken bewegungsgekoppelt auch die beiden vorderen Vorsprünge unter Beabstandung voneinander unter Aufspreizung des Implantats. Es versteht sich, dass die den Wirbelfortsätzen gegenüberliegenden Seiten der Vorsprünge 7477 eine an diese angepasst Form aufweisen können. Einer oder beide der hinteren Vorsprünge 76, 77 können mit einer plateauartigen Verbreiterung versehen sein, die jeweils auf der dem gegenüberliegenden Vorsprung des jeweils anderen Implantats abgewandt sein können, wie in 12b dargestellt, gegebenenfalls können einer oder beide der plateauartigen Vorsprünge jedoch auch auf der dem benachbarten Vorsprung zugewandten Seite angeordnet sein. Auch hier können die vorzugsweise plateauartigen Verbreiterungen 78 mit weiteren Funktionsmitteln ausgestattet sein, beispielsweise mit Angriffsmitteln 79 für die Mitnehmer eines Implantationswerkzeuges nach den 14 bis 16. Ferner kann auch hier ein Verschlussmittel vorgesehen sein, um die Implantatteile in der Stabilisierungsstellung zu fixieren, welches entsprechend dem der 1 bis 8 ausgebildet sein kann. Die Implantatteile können hierzu korrespondierende Aufnahmen aufweisen. Ist das Implantat derart ausgebildet, dass die beiden plateauartigen Verbreiterungen in Einführstellung des Implantats einander überlappen, so kann gegebenenfalls einer der Vorsprünge eine seitlich offene schlitzförmige Ausnehmung aufweisen, um einen Angriff der Mitnehmer des Implantationswerkzeuges zu ermöglichen, um das Implantat in seine Stabilisierungsstellung zu überführen. Sofern sich nichts anderes ergibt, können die Ausführungen zu dem Ausführungsbeispiel nach den 18 hier entsprechend gelten.
  • 13 zeigt in schematischer Darstellung eine Abwandlung eines Implantats 80 des Ausführungsbeispiels nach den 18, wobei auf die Ausführungen zu diesem Ausführungsbeispiel vollinhaltlich Bezug genommen wird, sofern sich nichts anderes ergibt. Das Implantat befindet sich in seiner Einführstellung. Die beiden Implantatteile 81, 82 sind im Wesentlichen V-förmig ausgebildet und weisen Gelenkelemente 83, 84 wie z. B. Gelenkzapfen auf, die jedoch durch ein Zwischenstück 85 miteinander verbunden sind. Das Zwischenstück kann mit seinen Überlappungsbereichen 86 mit den beiden Implantatteilen beispielsweise in einer an der Unterseite des Implantats angeordneten Ausnehmung angeordnet sein und vorzugsweise im Wesentlichen bündig mit der Implantatunterseite abschließen oder von taschenförmigen, seitlich offen Ausnehmungen der Implantatteile aufgenommen oder auf andere geeignete Weise gelenkig mit diesen verbunden sein. Die Implantatteile 81, 82 sind somit nicht unmittelbar gelenkig miteinander verbunden, was wie im Rahmen der Erfindung allgemein gelten kann. Die Handhabung entspricht im Übrigen derjenigen des Ausführungsbeispiels der 18.
  • Die 14 bis 16 zeigen eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Werkzeuges zur Implantierung eines erfindungsgemäßen Implantats. Das Werkzeug 100 weist zwei Mitnehmer 101 auf, die relativ zueinander verschiebbar sind, um in einer Einführstellung (siehe 14), an dem in seiner Einführstellung befindlichen Implantat 200 ankoppeln zu können. In dieser Stellung sind die Mitnehmer voneinander seitlich beabstandet. Die Mitnehmer 101 sind hierbei durch geeignete Betätigungsmittel 105 in eine Implantationsstellung (siehe 15) überführbar, in welcher sich das Implantat 200 in seiner Stabilisierungsstellung befindet. In dieser Stellung sind die Mitnehmer 101 mit einem geringeren Abstand beabstandet als in der Einführstellung (siehe 15) oder liegen zumindest in etwa seitlich aneinander an. Es versteht sich, dass entsprechend umgekehrtes gilt, wenn ein Implantat nach 12 vorliegt.
  • Das Werkzeug weist an einer Haltekonstruktion 110, die hier durch eine ebene Grundplatte ausgebildet ist, Zwangsführungen 112 für die Mitnehmer auf, vorzugsweise zumindest parallel angeordnete Zwangsführungen, in welche die Mitnehmer jeweils mit zwei Halteelementen 102 eingreifen. Die Mitnehmer 102 können parallel zueinander verschoben werden, vorzugsweise unter Beibehaltung des Abstandes derselben zur Hauptmittelebene des Implantats, wobei die Verschiebung derselben in einer Ebene erfolgen kann. Zur Bewegung der Mitnehmer 101 ist eine gegenüber den Zwangsführungen 112 lageveränderliche Aktuatoreinrichtung 120 vorgesehen, die unter Lageveränderung mittels der Aktuatorelemente 125 mittelbar oder unmittelbar auf die Mitnehmer wirkt. Die Aktuatoreinrichtung 120 kann formstabil ausgebildet sein. Die Einrichtung ist nach dem Ausführungsbeispiel als Aktuatorplatte ausgebildet, die eine hohe Formstabilität aufweist und einfach herstellbar ist, es kann jedoch auch eine andere geeignete Konstruktion eingesetzt werden, die vorzugsweise keine relativ zueinander lageveränderlichen Teile aufweist und/oder einteilig ausgeführt sein kann. Die Mitnehmer sind somit in der Hauptebene der Aktuatoreinrichtung unter Veränderung des Abstandes derselben verschiebbar, wobei die Mitnehmer parallel zueinander angeordnet bleiben können. Hierzu kann eine geeignete Führung vorgesehen sein, wozu die Mitnehmer jeweils zwei in deren Längsrichtung beabstandete Halteelemente 102 aufweisen können.
  • Als Aktuatorelemente 125 sind zwei in einer Ebene angeordnete Führungen 126 vorgesehen, die einen Winkel zueinander einschließen, wobei die beiden Führungen parallel zueinander angeordnet sind. Die beiden Winkelscheitel 127 der Führungen liegen auf einer parallel zu den Mitnehmern angeordneten Linie. Die Aktuatoreinrichtung 120 ist mittels der Betätigungsmittel 105 parallel zu der Verbindungslinie der Winkelscheitel verschiebbar, so dass unter Verschiebung der Aktuatorplatte in Pfeilrichtung nach 14 diese in ihre Stellung nach 15 überführt wird, wodurch die Mitnehmer aufeinander zu verschoben werden. Hierdurch kann das Implantat in seine Stabilisierungs stellung überführt werden, wie in 15 dargestellt ist.
  • Die Winkelscheitel 127 weisen hierbei nach unten bzw. auf das Implantat hin, soll durch eine Verschiebung der Aktuatoreinrichtung in derselben Richtung eine Beabstandung der Mitnehmer (anstelle einer Abstandsverringerung) erfolgen, beispielsweise bei einem Implantat nach 14, so können die Führungen um 180 verdreht mit nach oben weisenden Winkelscheiteln 127 angeordnet werden.
  • Die als Führungen 126 ausgebildeten Aktuatorelemente schneiden die Zwangsführungen 112 der Haltekonstruktion 110 jeweils in zwei Punkten, nämlich auf Höhe der Halteelemente 102 der Mitnehmer, so dass beide Mitnehmer bewegungsgekoppelt relativ zu dem Implantat verschoben werden können, wenn die Aktuatoreinrichtung relativ zu den Zwangsführungen 112 unter Veränderung des Abstandes der Aktuatoreinrichtung zu dem Implantat verschoben wird. Die Halteelemente der Mitnehmer ändern ihre Lage dann relativ zu beiden Zwangsführungen 112 und den Aktuatorelementen und können in beiden verschiebbar sein. Die die Führungen 126 der Aktuatoreinrichtung durchgreifenden Halteelemente 102 sind verliersicher an der Haltekonstruktion 110 gehaltert sind, wozu die Haltelemente Hinterschneidungen 113 der Zwangsführungen hintergreifen. Um eine Befestigung der Halteelemente zu ermöglichen, weisen die Führungen der Aktuatorplatte zumindest eine Querschnittserweiterung 128 auf, die eine Einführung der Haltebereiche der Mitnehmer ermöglichen, die Querschnittserweiterung ist hier in dem mittleren Bereich der Führungen angeordnet. Die Führungen 126 verlaufen hierbei in einem Winkel zu der Bewegungsrichtung der Aktuatorplatte. Die dem jeweiligen Mitnehmer zugeordneten Bereiche der Führungen 126 (also jeweils die von den Winkelscheiteln abgehenden Führungsbereiche) sind hier linear ausgebildet, auch eine bogenförmige Ausbildung ist jedoch möglich.
  • Die Mitnehmer 101 können in einer Richtung senkrecht zur Ver schwenkebene des Implantats an dieses herangeführt werden, um an diesem mittels der bolzenartigen Forstsätze 101a anzukoppeln. Allgemein können zur zeitweiligen Befestigung der Mitnehmer 101 an dem Implantat, beispielsweise um das Implantat 100 an der Wirbelsäule zu positionieren oder in den Wirbelfortsatzzwischenraum einzuführen, die Mitnehmer Halteelemente 107 aufweisen. Die Halteelemente können unter Zug-/Druckausübung quer oder senkrecht zur Verschwenkebene des Implantats an diesem ankoppeln. Hierzu können diese Rastmittel aufweisen, beispielsweise in Form von Federzungen 108 mit Rastvorsprüngen 109, die unter Zugkraftausübung entrastbar sind.
  • Das Betätigungsmittel 105 für die Aktuatoreinrichtung kann ein vorzugsweise gleichzeitig zug- und druckkraftübertragende Mittel 140 wie beispielsweise ein Gestänge aufweisen, welches derart ausgebildet ist, dass dieses durch axiale Lageveränderung quer oder zumindest im wesentlichen senkrecht zu der Verschwenkebene der Implantatteile unter Veränderung des Abstandes zu der Verschwenkebene auf die Mitnehmer wirkt, um diese von ihrer Ankoppelungsstellung in ihre Implantationsstellung zu überführen. Das verschiebbare Gestänge kann an der Haltekonstruktion 110 in einer Gestängeführung 113 geführt sein.
  • Das Betätigungsmittel kann im Übrigen wie in 15 dargestellt mittels eines Schwenkhebels 141 verschiebbar sein, um eine Verschiebung der Aktuatoreinrichtung bzw. Aktuatorplatte zu bewirken. Der Schwenkhebel 141 kann an einem Handgriff 142 mittels des Gelenkes 143 verschwenkbar angeordnet sein und mit einem weiteren beabstandeten Gelenk 144 an dem Gestänge ankoppeln.
  • Es versteht sich, dass auch alternative Ausführungsformen des Werkzeuges denkbar sind. So kann beispielsweise eine Bewegung der Mitnehmer aufeinander zu durch Zugmittel wie beispielsweise Zugseil erfolgen, wobei eine Beabstandung der Mitnehmer, um diese in ihre Ausgangsstellung zu überführen, durch geeignete Federelemente erfolgen kann. Bevorzugt ist jedoch eine Rücküberführung durch die Zug- und Schubkräfte übertragenden Betätigungsmittel. Ferner versteht es sich, dass gegebenenfalls die Aktuatorplatte oder geeignete Aktuatormittel nicht nur durch Längsverschiebung senkrecht zu der Verschwenkebene des Implantats eine Lageveränderung der Mitnehmer bewirken können, sondern beispielsweise auch durch eine rotatorisch gelagerte Aktuatorplatte mit bogenförmigen Führungen als Aktuatorelemente, die die Mitnehmer zusammenziehen oder beabstanden.
  • Weiterhin kann gegebenenfalls anstelle einer linearen Zwangsführung für die Mitnehmer auch eine nicht lineare Zwangsführung, beispielsweise eine bogenförmige Zwangsführung vorgesehen sein. Weiterhin kann gegebenenfalls die Zwangsführung nicht, wie in den Ausführungsbeispielen dargestellt, in einer Ebene angeordnet sein, die vorzugsweise senkrecht auf der Verschwenkebene des Implantats steht, gegebenenfalls kann die Zwangsführung auch in der Verschwenkebene des Implantats bogenförmig ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 98/29047 [0003]
    • - US 2005/0203512 A1 [0004]
    • - US 2004/0220568 A1 [0005]

Claims (27)

  1. Implantat, welches zwischen benachbarten Wirbelfortsätzen der Wirbel einer Wirbelsäule anordenbar ist, um benachbarte Wirbel voneinander zu beabstanden, wobei das Implantat vier Vorsprünge aufweist, und dieses in einer Stabilisierungsstellung anordenbar ist, in welcher jeweils zwei Vorsprünge auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind und wobei auf jeder Seite je einer der beiden Vorsprünge längs der Wirbelsäule seitlich zu einem oberen und zu einem unteren Wirbel anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Implantat zwei zumindest im Wesentlichen starre Implantatteile umfasst, die jeweils zwei Vorsprünge aufweisen, welche auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind, dass die beiden Implantatteile miteinander durch ein jeweils im mittleren Bereich derselben angeordnetes Gelenk gelenkig verbunden sind, so dass bezogen auf die Einführrichtung des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum jedes der beiden Implantatteile einen vorderen und einen hinteren Vorsprung aufweist, zwischen denen das Gelenk angeordnet ist, und dass das Implantat derart ausgebildet ist, dass in einer eine Einführstellung bildenden Verschwenkstellung der beiden Implantatteile die beiden vorderen Vorsprünge nahe benachbart angeordnet sind, um in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar zu sein, und dass durch Verschwenken der beiden Implantatteile gegeneinander die Implantatteile in ihre Stabilisierungsstellung überführbar sind, in welcher die vorderen und hinteren Vorsprünge jeweils beidseitig der Wirbelsäule seitlich benachbart dem oberen und unteren Wirbels angeordnet sind.
  2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk derart ausgebildet ist, dass die beiden in Einführrichtung vorderen Vorsprünge in ihrer Einführstellung durch Kraftbeaufschlagung der beiden hinteren Vorsprünge in Verschwenkrichtung der Implantatteile unter bewegungsgekoppelter Lageveränderung aufspreizbar sind, um in ihre Stabilisierungsstellung überführbar zu sein.
  3. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile jeweils zumindest im Wesentlichen V-förmig ausgebildet sind und jeweils einen mittleren Scheitelbereich aufweisen, und dass die beiden Scheitelbereiche einander zugewandt angeordnet sind.
  4. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk im mittleren Bereich der beiden Implantatteile angeordnet ist und diese scherenartig miteinander verbindet.
  5. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk ein erstes und ein zweites Gelenkelement aufweist, die jeweils aus den Umfangskonturen der einander gegenüberliegenden Bereiche des ersten und zweiten Implantatteils herausgebildet sind.
  6. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk einen an dem ersten und einen an dem zweiten der beiden Implantatteile angeordneten Gelenkbereich aufweist und dass die beiden Gelenkbereiche gegeneinander abwälzend das Gelenk bilden.
  7. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung jeweils im Gelenkbereich oder beabstandet von diesem seitlich in das anderen Implantatteil eingreifende Ausstülpungen aufweisen, die sich jeweils über einen Teil oder die gesamte Höhe des Implantates erstrecken.
  8. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile zusammenwirkende Sicherungsmittel aufweisen, die derart ausgebildet sind, dass diese die beiden Implantatteile im montierten Zustand zumindest in einigen Verschwenkstellungen, einschließlich der Stabilisierungsstellung des Implantats, gegen Verschiebung gegeneinander sichern.
  9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile in einem Verbindungsbereich schlossartig ineinandergreifen und dass der Verbindungsbereich derart ausgebildet ist, dass die beiden Implantatteile in einer von der Stabilisierungsstellung verschiedenen Verschwenkstellung in der Verschwenkebene voneinander separierbar und zusammenfügbar sind.
  10. Implantat nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile derart ausgebildet sind, dass diese in montiertem Zustand zumindest in ihrer Stabilisierungsstellung relativ zueinander gegen Verschiebungen quer zu der Verschwenkebene der Implantatteile gesichert sind.
  11. Implantat nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Implantatteile kammartig ineinander greifen, um quer zu deren Verschwenkebene verschiebungssicher aneinander anzukoppeln.
  12. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile miteinander zusammenwirkende Anschläge aufweisen, die den Verschwenkwinkel der beiden Implantatteile in ihrer Einführstellung oder in ihrer Stabilisierungsstellung oder in beiden Stellungen begrenzen.
  13. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass Sperrmittel vorgesehen sind, die die beiden Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung gegen Verschwenkung zueinander in Richtung auf ihre Einführstellung sichern.
  14. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Implantat einen Verschluss aufweist, der die beiden Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung relativ zueinander lagefixiert.
  15. Implantat nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss als separates Verschlusselement ausgeführt ist, welches die beiden Implantatteile überbrückt und Formschlussmittel zur formschlüssigen Ankoppelung an den beiden Implantatteilen unter Fixierung derselben zueinander aufweist.
  16. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Implantatteile an den in Einführrichtung hinteren Vorsprüngen plateauartige Verbreiterungen aufweisen, die miteinander zusammenwirkende Funktionselemente aufweisen können.
  17. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkelemente jeweils Angriffspunkte zur Ankoppelung eines Implantierungswerkzeuges aufweisen, wobei die beiden Angriffspunkte auf einer Linie liegen, die exzentrisch zu der Verschwenkachse der beiden Gelenkimplantatteile liegt.
  18. System aus mehreren Implantaten nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass Implantate verschiedener Ausgestaltungen vorgesehen sind und dass Implantatteile von Implantaten verschiedener Ausgestaltungen miteinander gelenkig verbindbar sind, um ein von den Ausgestaltungen abgewandeltes Implantat zu bilden.
  19. Werkzeug zur Implantierung eines Implantats nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug zwei Mitnehmer aufweist, die relativ zueinander verschiebbar sind und die angepasst sind, um in einer Ankoppelungsstellung jeweils an einem der beiden in Einführrichtung des Implantats hinteren Vorsprünge des sich in seiner Einführstellung befindlichen Implantats anzukoppeln, wobei in dieser Stellung die Mitnehmer voneinander seitlich beabstandet sind, und die in einer Implantationsstellung einander benachbart angeordnet sind, so dass das ankoppelnde Implantat sich in seiner Stabilisierungsstellung befindet, dass eine Zwangsführung für die Mitnehmer vorgesehen ist, mittels derer die verschiebbaren Mitnehmer von ihrer Ankoppelungsstellung in ihre Implantationsstellung überführbar sind, und dass ein Betätigungsmittel zur Lageveränderung der Mitnehmer entlang der Zwangsführung vorgesehen ist.
  20. Werkzeug zur Implantierung eines Implantats nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wahlweise nach Anspruch 19, da durch gekennzeichnet, dass das zwei Mitnehmer vorgesehen sind, die an die beiden hinteren Vorsprünge des Implantats in ihrer Ankoppelungsstellung ankoppelbar sind, dass eine Zwangsführung vorgesehen ist, in der die Mitnehmer geführt sind, dass Betätigungsmittel zur Lageveränderung der Mitnehmer entlang der Zwangsführung vorgesehen sind, mittels derer die Mitnehmer aus ihrer Einführstellung, in welcher diese einen ersten Abstand d1 aufweisen und in welcher das Implantat in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar ist, in ihre Stabilisierungsstellung, in welcher diese einen zweiten Abstand d2 aufweisen und das Implantat die Wirbelsäule stabilisiert, überführbar sind, und dass das Betätigungsmittel ein Zug- und Druckkräfte übertragendes Organ aufweist, sowie eine formstabile Aktuatoreinrichtung, die mittels Aktuatororganen an den Mitnehmern ankoppelt und durch das Betätigungsmittel relativ zu den Mitnehmern lageveränderlich ist.
  21. Werkzeug nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsmittel ein Aktuatororgan in Form einer gegenüber der Zwangsführung lageveränderlichen Aktuatorplatte mit einer Hauptebene umfasst, die auf beide Mitnehmer einwirkende Aktuatorelemente aufweist, die derart ausgebildet sind, dass diese durch Lageveränderung der Aktuatorplatte in deren Hauptebene eine Veränderung des Abstandes der Mitnehmer zueinander bewirken.
  22. Werkzeug nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktuatorplatte zwei in einer Ebene angeordnete Führungen aufweist, die einen Winkel einschließend zueinander angeordnet sind und ausgehend von einer Basis mit einem Abstand der Führungen, bei welchem die an der Basis angeordneten Mitnehmer sich in ihrer An koppelungsstellung befinden, in einem Winkelscheitel zusammenlaufen, bei welchem die zumindest in etwa in dem Winkelscheitel angeordneten Mitnehmer sich in ihrer Implantationsstellung befinden.
  23. Werkzeug nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungen linear verlaufen und der Winkelscheitel in dem Mittleren Bereich der Aktuatorplatte angeordnet ist.
  24. Werkzeug nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktuatorplatte relativ zu den Zwangsführungen in einer Ebene translativ verschiebbar ist.
  25. Werkzeug nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungen der Mitnehmer die Führungen der Aktuatorplatte beidseitig des Winkelscheitels schneiden.
  26. Werkzeug nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungen Linearführungen sind, die zu den Führungen der Aktuatorplatte in einem Winkel verlaufen.
  27. Werkzeug nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwangsführungen in einer ebenen, planparallel zu der Aktuatorplatte angeordneten Haltekonstruktion angeordnet sind.
DE102007052799A 2007-11-02 2007-11-02 Implantat Withdrawn DE102007052799A1 (de)

Priority Applications (6)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102007052799A DE102007052799A1 (de) 2007-11-02 2007-11-02 Implantat
PCT/DE2008/001755 WO2009056113A2 (de) 2007-11-02 2008-11-03 Zwischen dornfortsätzen anordenbares implantat
EP08845217A EP2203123A2 (de) 2007-11-02 2008-11-03 Implantat
US12/263,890 US8439950B2 (en) 2007-11-02 2008-11-03 Implant to be located between adjacent spinous processes
AU2008318047A AU2008318047B2 (en) 2007-11-02 2008-11-03 Implant
CA2704120A CA2704120C (en) 2007-11-02 2008-11-03 Implant

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE102007052799A DE102007052799A1 (de) 2007-11-02 2007-11-02 Implantat

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102007052799A1 true DE102007052799A1 (de) 2009-05-07

Family

ID=40481776

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE102007052799A Withdrawn DE102007052799A1 (de) 2007-11-02 2007-11-02 Implantat

Country Status (6)

Country Link
US (1) US8439950B2 (de)
EP (1) EP2203123A2 (de)
AU (1) AU2008318047B2 (de)
CA (1) CA2704120C (de)
DE (1) DE102007052799A1 (de)
WO (1) WO2009056113A2 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102010000231A1 (de) * 2010-01-27 2011-07-28 Aesculap AG, 78532 Implantat zur gegenseitigen Abstützung der Dornfortsätze benachbarter Wirbelkörper sowie chirurgisches System
US9005247B2 (en) 2010-01-27 2015-04-14 Aesculap Ag Surgical apparatus
US9192414B2 (en) 2012-05-11 2015-11-24 Aesculap Ag Implant for stabilizing spinous processes

Families Citing this family (15)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US8241330B2 (en) 2007-01-11 2012-08-14 Lanx, Inc. Spinous process implants and associated methods
US9055981B2 (en) 2004-10-25 2015-06-16 Lanx, Inc. Spinal implants and methods
US9265532B2 (en) 2007-01-11 2016-02-23 Lanx, Inc. Interspinous implants and methods
WO2008098054A2 (en) * 2007-02-06 2008-08-14 Pioneer Surgical Technology, Inc. Intervertebral implant devices and methods for insertion thereof
DE102008032685B4 (de) * 2008-07-04 2016-06-23 Aesculap Ag Implantat zur gegenseitigen Abstützung der Dornfortsätze von Wirbelkörpern
ES2574302T3 (es) * 2008-08-08 2016-06-16 Alphatec Spine, Inc. Dispositivo para apófisis espinosa
JP2012522588A (ja) 2009-03-31 2012-09-27 ランクス インコーポレイテッド 棘突起インプラントおよび関連の方法
US20110029085A1 (en) * 2009-07-31 2011-02-03 Warsaw Orthopedic, Inc. Flexible spinal implant
PL217862B1 (pl) * 2009-10-09 2014-08-29 Lfc Spółka Z Ograniczoną Odpowiedzialnością Odciążeniowo-dynamiczny przyrząd międzykręgowy
US11812923B2 (en) 2011-10-07 2023-11-14 Alan Villavicencio Spinal fixation device
ES2739197T3 (es) * 2012-02-17 2020-01-29 Univ Toledo Dispositivo multifuncional híbrido de artrodesis interespinosa posterior
US9011450B2 (en) 2012-08-08 2015-04-21 DePuy Synthes Products, LLC Surgical instrument
DE102015104784B4 (de) * 2015-03-27 2018-09-13 Gert Stephanus Becker Vorrichtung zur Abstützung einer Wirbelsäule beziehungsweise zur Spreizung zweier benachbarter Rippen
TWI784572B (zh) * 2021-06-16 2022-11-21 兆峰生技股份有限公司 脊突間撐開支撐裝置及方法
CN115474973B (zh) * 2021-06-16 2025-03-18 兆峰生技股份有限公司 脊突间撑开支撑装置

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1998029047A1 (en) 1997-01-02 1998-07-09 Saint Francis Medical Technologies, Llc Spine distraction implant and method
US6770096B2 (en) * 1999-07-01 2004-08-03 Spinevision S.A. Interbody spinal stabilization cage and spinal stabilization method
US20040220568A1 (en) 1997-01-02 2004-11-04 St. Francis Medical Technologies, Inc. Method for lateral implantation of spinous process spacer
US20050203512A1 (en) 2004-03-09 2005-09-15 Depuy Spine, Inc. Posterior process dynamic spacer
WO2006084444A2 (de) * 2005-02-08 2006-08-17 Henning Kloss Dornfortsatzspreizer

Family Cites Families (17)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3024298A (en) * 1958-07-10 1962-03-06 Raytheon Co Evaporative-gravity cooling systems
US7189234B2 (en) * 1998-10-20 2007-03-13 St. Francis Medical Technologies, Inc. Interspinous process implant sizer and distractor with a split head and size indicator and method
US6682252B2 (en) * 2002-03-01 2004-01-27 Steelcase Development Corporation Torsional energy joint for seating unit
US7556800B2 (en) * 2004-07-09 2009-07-07 Viscofan, S.A Universal fishing bait based on filaments or strips of fibrous collagen
GB2416296B (en) 2004-07-22 2007-06-27 Dyson Ltd Handle assembly for a cleaning appliance
PL1796599T3 (pl) * 2004-08-13 2009-04-30 Synthes Gmbh Implant międzykręgowy
JP4392667B2 (ja) * 2005-10-05 2010-01-06 東海ゴム工業株式会社 流体封入式防振装置
US7585313B2 (en) * 2005-12-22 2009-09-08 Depuy Spine, Inc. Rotatable interspinous spacer
US8361116B2 (en) * 2006-03-24 2013-01-29 U.S. Spine, Inc. Non-pedicle based interspinous spacer
US7985246B2 (en) * 2006-03-31 2011-07-26 Warsaw Orthopedic, Inc. Methods and instruments for delivering interspinous process spacers
TW200738209A (en) * 2006-04-07 2007-10-16 Chung-Chun Yeh Apparatus for holding open the vertebral spinous process
US20080114455A1 (en) * 2006-11-15 2008-05-15 Warsaw Orthopedic, Inc. Rotating Interspinous Process Devices and Methods of Use
US20080167657A1 (en) * 2006-12-31 2008-07-10 Stout Medical Group, L.P. Expandable support device and method of use
WO2008098054A2 (en) * 2007-02-06 2008-08-14 Pioneer Surgical Technology, Inc. Intervertebral implant devices and methods for insertion thereof
ATE492229T1 (de) * 2007-07-20 2011-01-15 Biomed Ltd Implantat zum stützen von dornfortsätzen
US8603141B2 (en) * 2007-09-19 2013-12-10 Pioneer Surgical Technology, Inc. Intervertebral implant devices and methods for insertion thereof
US8246655B2 (en) * 2009-01-09 2012-08-21 Pioneer Surgical Technology, Inc. Intervertebral implant devices and methods for insertion thereof

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1998029047A1 (en) 1997-01-02 1998-07-09 Saint Francis Medical Technologies, Llc Spine distraction implant and method
US20040220568A1 (en) 1997-01-02 2004-11-04 St. Francis Medical Technologies, Inc. Method for lateral implantation of spinous process spacer
US6770096B2 (en) * 1999-07-01 2004-08-03 Spinevision S.A. Interbody spinal stabilization cage and spinal stabilization method
US20050203512A1 (en) 2004-03-09 2005-09-15 Depuy Spine, Inc. Posterior process dynamic spacer
WO2006084444A2 (de) * 2005-02-08 2006-08-17 Henning Kloss Dornfortsatzspreizer

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102010000231A1 (de) * 2010-01-27 2011-07-28 Aesculap AG, 78532 Implantat zur gegenseitigen Abstützung der Dornfortsätze benachbarter Wirbelkörper sowie chirurgisches System
US9005247B2 (en) 2010-01-27 2015-04-14 Aesculap Ag Surgical apparatus
US9078708B2 (en) 2010-01-27 2015-07-14 Aesculap Ag Implant for mutually supporting the spinous processes of adjacent vertebral bodies and a surgical system
US9192414B2 (en) 2012-05-11 2015-11-24 Aesculap Ag Implant for stabilizing spinous processes

Also Published As

Publication number Publication date
WO2009056113A2 (de) 2009-05-07
CA2704120A1 (en) 2009-05-07
CA2704120C (en) 2012-12-04
AU2008318047B2 (en) 2011-12-15
US8439950B2 (en) 2013-05-14
EP2203123A2 (de) 2010-07-07
AU2008318047A1 (en) 2009-05-07
US20090149886A1 (en) 2009-06-11
WO2009056113A3 (de) 2009-07-09

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE102007052799A1 (de) Implantat
EP1194088B1 (de) Zwischenwirbelimplantat
EP1624830B1 (de) Wirbelsäulenimplantat
EP1482875B1 (de) Zwischenwirbelprothese
EP2621383B1 (de) Bilaterales lamina-implantat
EP1985264B1 (de) Orthese
DE60010275T2 (de) Verbessertes wirbelsäulenfusionsimplantat
EP1791501A1 (de) Prothese zum teilersatz eines wirbelkörpers
DE29916078U1 (de) Einsetzinstrument für ein Zwischenwirbelimplantat
EP1344507A1 (de) Zwischenwirbelprothese für die Halswirbelsäule
EP1389982A1 (de) System von bandscheibenprothesen
EP1779814A1 (de) Implantat mit einstückigem Drehgelenk
EP2735286A1 (de) Expandierbarer Cage zur interkorporellen Fusion von Lendenwirbeln
CH691851A5 (de) Binderücken.
EP3459505B1 (de) Handorthese, modulglied zur verwendung in einer handorthese und herstellungsverfahren einer handorthese
DE3311219A1 (de) Vorrichtung zum verbinden eines wischerarmes mit einem wischerblatt
DE202009006906U1 (de) Facettengelenkimplantat
DE112006000124T5 (de) Schließe
DE20315613U1 (de) Zwischenwirbelimplantat
WO2010034287A2 (de) Implantat
EP1827321B1 (de) Bausatz für ein zwischenwirbelimplantat und zwischenwirbelimplantat
EP4162903B1 (de) Aufspreizbares zwischenwirbelimplantat
EP2543343B1 (de) Gelenkimplantat
DE112019001330T5 (de) Wischerarmanschluss mit Mehrfachverriegelung
EP1816363A2 (de) Kopplungsvorrichtung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
R016 Response to examination communication
R120 Application withdrawn or ip right abandoned