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Die
Erfindung betrifft ein Implantat gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Werkzeug zur Implantierung
eines solchen Implantats.
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Derartige
Implantate werden eingesetzt, um die Wirbelsäule zu stabilisieren,
indem durch das Implantat die jeweils benachbarten Wirbel auf einem Mindestabstand
zueinander gehalten werden und eine Krümmung der Wirbelsäule
im Bereich der applizierten Implantate verhindert oder nur in sehr
eingeschränktem Umfang ermöglicht wird.
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Derartige
Implantate sind bereits vielfältig bekannt. So wird in
der
WO 98/29047 ein
Implantat beschrieben, welches eine erste Einheit mit einem Körper
und einem ersten Flügel aufweist, der zwei einseitig der
Wirbelsäule anordenbare Vorsprünge aufweist, wobei
ein zweiter Flügel vorgesehen ist, der auf der gegenüberliegenden
Seite der Wirbelsäule anordenbar ist und der eine zentrale
Ausnehmung aufweist, um auf den Körper aufgeschoben werden zu
können, so dass die Wirbelsäule beidseitig stabilisiert
wird. Die Handhabung dieser Implantatteile, die ein beidseitiges
Hantieren an der Wirbelsäule erforderlich macht, ist für
den Chirurgen jedoch umständlich. Ferner bedarf das Einschieben
des Körpers in die Ausnehmung des zweiten Flügels
einer sehr hohen Präzision bei der Applizierung des Implantats.
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Die
US 2005/0203512 A1 beschreibt
ein einteiliges Implantat, bei welchem der zwischen den Wirbelfortsätzen
anordenbare Hauptkörper vier deformierbare Vorsprünge
aufweist, die aus einem Gedächtnis-Metall bestehen, so
dass diese nach einer Einführung in den Wirbelfortsatzzwischenraum
anschließend von alleine wieder ihre ursprüngliche
Position einnehmen, um seitlich benachbart den Wirbeln angeordnet
zu werden. Die Verwendung derartiger Gedächtnismetalle
ist jedoch sehr kostenaufwendig, ferner können derartige
Metalle nur begrenzte Kräfte aufnehmen, so dass eine ausreichende
Stabilisierung der Wirbelsäule nicht unter allen Bedingungen
gegeben ist.
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Die
US 2004/0220568 A1 beschreibt
vielfältige Ausgestaltungen von Implantaten, unter anderem ein
Implantat mit einer formstabilen Konfiguration, welches einen aus
einem starren Material gefertigten Zentralkörper mit vier
Fortsätzen aufweist. Aufgrund der starren Ausbildung dieses
Implantats ist dessen Implantation zwischen den Wirbelfortsätzen
jedoch umständlich und das Implantat kann praktisch nicht an
die individuelle Anatomie des jeweiligen Patienten angepasst werden.
Andere Varianten beschreiben Implantate mit deformierbaren Vorsprüngen
oder Implantate mit sich bezüglich der Wirbelsäule
nach oben- und unten erstreckenden strebenförmigen Vorsprüngen,
deren Haltekräfte jedoch begrenzt oder deren Handhabung
umständlich ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Implantat zu schaffen,
welches die Nachteile der bisher bekannten Implantate nicht mehr
aufweist, welches auf einfache Weise handhabbar ist, insbesondere
in den Wirbelfortsatzzwischenraum benachbarter Wirbel einführbar
ist, welches zuverlässig auch hohe Kräfte aufnehmen
kann und welches einfach herstellbar ist und aus wenigen Einzelteilen
besteht.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Implantat nach Anspruch 1 gelöst.
Das Implantat umfasst zwei zumindest im wesentlichen starre Implantatteile,
die jeweils zwei Vorsprünge aufweisen, welche auf gegenüberliegenden
Seiten der Wirbelsäule anordenbar sind, wobei die beiden
Implantatteile miteinander durch ein im mittleren Bereich derselben
angeordnetes Gelenk gelenkig verbunden sind. Jedes der beiden starren
Implantatteile stellt somit einen vorderen und einen hinteren Vorsprung
bereit, die auf gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule
anordenbar sind. In einer Verschwenkstellung der beiden Implantatteile,
die einer Einführstellung des Implantats entspricht, können
dann die in den Wirbelfortsatzzwischenraum einzuführenden
beiden vorderen Vorsprünge jeweils aneinander angelegt
oder zumindest nahe benachbart zueinander angeordnet werden, so dass
diese in den Wirbelfortsatzzwischenraum quer bzw. im Wesentlichen
senkrecht zur Wirbelsäule einschiebbar sind. Nachdem die
vorderen Vorsprünge die beiden an benachbarten Wirbeln
angeordneten Wirbelfortsätze zumindest im Wesentlichen
passiert haben und ein weiterer Vorschub durch die Wirbelsäule
verhindert wird, können die beiden gelenkig miteinander
verbundenen Implantatteile gegeneinander verschwenkt werden, so
dass unter vorzugsweise gleichzeitiger Lageveränderung
der vier Vorsprünge relativ zueinander das Implantat in
seine Stabilisierungsstellung überführbar ist,
in welcher jeweils die beiden vorderen und die beiden hinteren Vorsprünge
jeweils voneinander beabstandet und auf beiden Seiten der Wirbelsäule
seitlich benachbart den oberen und unteren Wirbel angeordnet sind. Durch
die beiden starren Implantatteile können hohe Kräfte
der Wirbel aufgefangen werden. Ferner ist das Implantat auf einfache
Weise in einen Wirbelfortsatzzwischenraum, insbesondere in den Zwischenraum benachbarter
Dornfortsätze zweier Wirbelkörper einer Wirbelsäule,
einführbar und in seine Stabilisierungsstellung überführbar.
Weiterhin kann das Implantat aus nur wenigen Einzelteilen bestehen.
Erfindungsgemäße Implantate sind insbesondere
zur Stabilisierung und Entlastung der Lendenwirbelsäule einsetzbar.
Die beiden Implantatteile können jeweils einstückig
ausgebildet sein.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
Sinne der Erfindung sind die „vorderen Vorsprünge"
der Implantatteile stets die, die in Einführrichtung des
Implantats in den Wirbelkörperzwischenraum vorne angeordnet
sind, und „hinteren Vorsprünge" der Implantatteile
stets die, die in Einführrichtung des Implantats in den
Wirbelkörperzwischenraum hinten angeordnet sind.
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Die
beiden Implantatteile können derart gelenkig miteinander
verbunden sein, dass die beiden vorderen Vorsprünge der
beiden Implantatteile zumindest im wesentlichen aneinander anlegbar
und in dieser Stellung in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar
sind, wobei durch Kraftbeaufschlagung der beiden hinteren Vorsprünge
relativ zueinander diese eine Lageveränderung durchführen,
wodurch bewegungsgekoppelt die vorderen Vorsprünge aufspreizbar
sind, um zumindest in etwa seitlich an die beiden benachbarten Wirbelkörper
angelegt zu werden. Gleichzeitig hiermit können auch die
beiden hinteren Vorsprünge an die beiden benachbarten Wirbelkörper
angelegt werden, so dass das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung
angeordnet ist. Aufgrund der direkten Koppelung der vorderen und
hinteren Vorsprünge und dem zwangsweisen Aufspreizen der
vorderen Vorsprünge bei Kraftbeaufschlagung der hinteren
Vorsprünge in deren Verschwenkrichtung zur Stabilisierungsstellung
hin kann auf weitere Kraftübertragungsmittel verzichtet
werden und das Implantat konstruktiv besonders einfach ausgeführt
werden. Weiterhin ist durch die beiden starren Implantatteile eine
hohe Aufnahme von Kräften und eine präzise Positionierung
der Implantatteile in ihrer Stabilisierungsstellung möglich.
Zudem kann das Einführen des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum
als auch das Aufspreizung der in Einführrichtung vorderen
Vorsprünge von derselben Seite der Wirbelsäule
bewerkstelligt werden, was die Handhabung erleichtert.
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Vorzugsweise
sind die Implantatteile unmittelbar gelenkig mit einander verbunden.
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Nach
einer Ausführungsform können die beiden Implantatteil
jeweils zumindest im Wesentlichen V-förmig ausgebildet
sein, die jeweils einen mittleren Scheitelbereich aufweisen, wobei
die beiden Scheitelbereiche der Implantatteile einander zugewandt angeordnet
sind. Von den Scheitelbereichen oder Scheitelpunkten gehen jeweils
die beiden Schenkel der V-förmigen Implantatteile ab. Das
die beiden Implantatteile miteinander verbindende Gelenk kann im Bereich
der Scheitel bzw. im Bereich der beiden Scheitelpunkte der Implantatteile
angeordnet sein. Allgemein kann das Gelenk im mittleren Bereich
der beiden Implantatteile angeordnet sein. Die im Wesentlichen V-förmige
Ausbildung kann auch eine im Wesentlichen U-förmige Abwandlung
einschließen, wobei die Implantatteile an den einander
gegenüberliegenden und/oder den Wirbelkörpers
zugewandten Seiten einen bogenförmigen Übergangsbereich
aufweisen können. Die beiden Schenkel der zumindest im
Wesentlichen V- bzw. U-förmigen Implantatteile können
im Scheitelbereich bzw. Scheitelpunkt der Teile zusammenlaufen,
gegebenenfalls können diese auch durch einen mittleren
Bereich voneinander beabstandet sein. Die Gelenkbereiche an einem
oder beiden Implantatteilen können in diesen derart integriert
sein, dass die Gelenkbereiche nur allenfalls teilweise von der Umfangskontur
des jeweiligen Teils seitlich in Richtung auf das andere Teil vorstehen
zumindest teilweise innerhalb der Umfangskontur des Teils aufgenommen
sind. Die Gelenkbereiche können somit als seitlich ineinander
greifende Bereiche der beiden Implantatteile ausgebildet sein.
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Die
den Wirbelfortsätzen zugewandte und/oder die diesen abgewandte
Seite der beiden Implantatteile kann jeweils im Wesentlichen V-förmig ausgebildet
sein, so dass die beiden Vorsprünge des jeweiligen Implantatteils
beidseitig an der Wirbelsäule anordenbar sind und zu der
Wirbelsäulenlängsrichtung einen Winkel einschließen.
Die V-förmige Ausbildung kann eine im Wesentlichen U-förmige oder
anders geartete Abwandlung mit einschließen. Die beiden
Seitenflächen des V-förmigen Implantatteils, die
außenseitig dem benachbarten Wirbelfortsatz oder dem jeweils
anderen Implantatteil zugewandt sind, können unterschiedliche
Winkel einschließen. Dies kann jeweils für eines
oder beide der Implantatteile gelten. Bei einem der Schenkel, vorzugsweise
bei dem in Einführrichtung vorderen Schenkel, können
die beiden Seitenflächen praktisch parallel zueinander
angeordnet sein oder nur einen geringen Winkel von beispielsweise ≤ 20–30° oder ≤ 5–10° einschließen.
An dem anderen Vorsprung, vorzugsweise dem in Einführrichtung „hinteren"
Vorsprung, können die beiden Seitenflächen des
Implantatteils einen Winkel miteinander einschließen, so dass
das Implantatteil an dieser Stelle plateauartig verbreitert sein
kann. Die den Wirbelfortsätzen gegenüberliegende
Seite des Implantats kann einen Winkel von ca. 45–90°,
insbesondere ca. 45–75°, insbesondere ca. 60° einschließen.
Die dem jeweils benachbarten Implantatteil zugewandte Seite des
jeweiligen Implantatteils kann einen Winkel von 100–150°,
vorzugsweise 110–150°, beispielsweise ca. 125° einschließen.
Die an dem einen Ende des Implantatteils angeordnete plateauartige
Verbreiterung, die im wesentlichen winkelförmig oder kreissegmentförmig
ausgebildet sein kann, kann sich über einen Winkelbereich
von ≤ 120°, beispeielsweise ca. 30–90°,
vorzugsweise 45–80°, insbesondere ca. 60–70° oder
auch ≤ 30° erstrecken.
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Das
Implantat kann hierdurch insgesamt einfach in den Wirbelfortsatzzwischenraum
eingeführt werden und in eine Stabilisierungsstellung überführt werden,
in welchem einerseits die in Einführrichtung hinteren Schenkel
der beiden Implantatteile aneinander anliegen, vorzugsweise unter
Ausbildung einer flächigen Anlagefläche, und andererseits
die den Wirbelfortsätzen zugewandten Außenseiten
der Implantatteile den Wirbelfortsatz ausreichend eng umschließen,
um die gewünschte Stabilisierung der Wirbelsäule
zu erzielen. Weiterhin können die jeweils kreuzweise aneinander
gegenüberliegenden Seiten der Implantat teile einen Winkel
von ca. 140–220°, vorzugsweise ca. 155–205° oder
ca. 180° einschließen. Die Außenseiten
der beiden Implantatteile, die über den Gelenkbereich miteinander
verbunden sind, können somit zumindest annährend
gestreckt ausgebildet sein. Die dem Wirbelfortsatz abgewandte Seite des
hinteren Vorsprunges kann somit im Wesentlichen in Verlängerung
der dem Wirbelfortsatz zugewandten Seite des hinteren Vorsprunges
ausgebildet sein, entsprechendes gilt für die den Wirbelfortsatz zugewandte
Seite des hinteren Vorsprunges und die dem Wirbelfortsatz abgewandte
Seite des vorderen Vorsprunges.
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Vorzugsweise
kann durch Verschwenken der beiden Implantatteile gegeneinander
jeweils eine der beiden beidseitig des Gelenkes angeordneten Seitenflächen
des jeweiligen Implantatteils in einem Anlagebereich an das jeweils
andere Implantatteil angelegt werden, vorzugsweise mit einer Anlagefläche, die
sich über zumindest im wesentlichen die gesamte Höhe
und/oder Länge der Vorsprünge erstrecken kann.
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Zur
Applizierung des Implantats werden somit zunächst die beiden
vorderen Vorsprünge in eine Verschwenkstellung (Einführstellung)
gebracht, in welcher diese bis auf einen geringen Zwischenraum einander
benachbart sind oder seitlich aneinander anliegen, so dass diese
in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar sind. Die
beiden hinteren Vorsprünge sind hierbei aufgespreizt, so
dass das Implantat V-förmig erweitert und beispielsweise
annähernd T-förmig ausgebildet ist. Nach Einführen
der vorderen Vorsprünge, ggf. bis zum Anschlag des Implantats
an den Wirbelfortsätzen, werden die hinteren Vorsprünge
unter Verringerung des Aufspreizwinkels aufeinander zugeschwenkt,
gegebenenfalls bis zu einem geringen Abstand oder bis zum Anschlag an
den beiden hinteren Vorsprüngen aufeinander. Die vorderen
Vorsprünge spreizen hierdurch in gleichem Maße
auf und können seitlich benachbart an den Wirbelfortsätzen
des oberen und unteren Wirbels angeordnet werden, bis das das Implantat
in seiner Stabilisierungsstellung ist. Ein gegebener Wirbelfort satz
eines Wirbels wird somit seitlich durch vorderen und hinteren Vorsprung
desselben Implantatteils stabilisiert.
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Gegebenenfalls
kann das Implantat scherenartig ausgebildet sein, wobei das Gelenk
im mittleren Bereich der beiden Implantatteile angeordnet ist und diese
einander überkreuzend miteinander verbindet. Das Implantat
ist somit derart ausgeführt, dass, wenn die vorderen Vorsprünge
einen geringen Abstand voneinander aufweisen oder aneinander anliegen, dies
auch für die beiden hinteren Vorsprünge gilt.
Das in seiner Einführstellung vorliegende Implantat kann dann
in den Wirbelfortsatzzwischenraum quer bzw. senkrecht zur Wirbelsäule
eingeführt werden. Um das Implantat in seine Stabilisierungsstellung
zu überführen, können die beiden hinteren
Vorsprünge durch Verschwenken der beiden Implantatteile
gegeneinander voneinander beabstandet und aufgespreizt werden, so
dass gleichzeitig hiermit auch die vorderen Vorsprünge
voneinander beabstandet werden und das Implantat somit beidseitig
die Wirbelsäule aufspreizt. Zum Aufspreizen und Zusammenführen der
beiden Implantatteile ist es ausreichend, wenn lediglich die hinteren
Vorsprünge kraftbeaufschlagt werden, um diese aufeinander
zu oder voneinander weg zu verschwenken. Auch hier können
die jeweils hinteren Vorsprünge plateauartige Verbreiterungen aufweisen,
so dass in der Stabilisierungsstellung des Implantats die beidseitig
an der Wirbelfortsätze angeordneten vorderen und hinteren
Vorsprünge jeweils einen Winkel von ≤ ca. 90°,
beispielsweise ca. 45–60° oder kleiner, miteinander
einschließen.
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Es
versteht sich, dass gegebenenfalls nach Einführung des
Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum jedoch auch die beiden
vorderen Vorsprünge angegriffen werden können,
um bewegungsgekoppelt mit diesen die beiden hinteren Vorsprünge
in ihrer Stabilisierungsstellung zu überführen.
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Allgemein
können die beiden in Einführrichtung vorderen
Vorsprünge mit einem Winkel von 60–150°,
vorzugsweise 70–150° oder ca. 80–130° aufspreizen,
besonders bevorzugt mit einem Winkel von 100–130° oder
ca. 110–120°, wenn sich das Implantat in seiner
Stabilisierungsstellung befindet.
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Der
Verschwenkwinkel der beiden Implantatteile zueinander kann im Bereich
von 60–150°, vorzugsweise im Bereich von 90–130° oder
ca. 110–120° liegen, ohne hierauf beschränkt
zu sein. Dies kann jeweils der maximal mögliche Verschwenkwinkel
oder der Verschwenkwinkel zur Überführung der
Implantatteile aus ihrer Einführstellung in ihre Stabilisierungsstellung
sein.
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Die
beiden im Wesentlichen starren Implantatteile können eine
Steifigkeit aufweisen, so dass diese bei der Implantation und insbesondere
auch bei einer Stabilisierung der Wirbelsäule unter der
Bewegung des jeweiligen Patienten zumindest im wesentlichen formstabil
sind. Die Implantatteile können beispielsweise aus einem
geeigneten Metall oder Legierung wie Titan hergestellt sein, oder
aber aus einem formstabilen Kunststoffmaterial oder einem geeigneten
Verbundwerkstoff.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Werkzeug zur Implantierung eines erfindungsgemäßen
Implantats.
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Das
Werkzeug weist zwei Mitnehmer auf, deren Abstand zueinander veränderbar
ist, wobei diese als Mitnehmerstifte ausgebildet sein können,
die zumindest in etwa auf gleicher Höhe enden können.
Die Mitnehmer können in einer Ankoppelungsstellung an den
beiden hinteren Vorsprünge des Implantats in der Einführstellung
desselben angreifen, und die Mitnehmer sind in eine Implantationsstellung überführbar,
in welcher sich das Implantat in seiner Stabilisierungsstellung
befindet. Je nach Ausbildung des Implantats können die
Mitnehmer in der Ankoppelungsstellung einen größeren
oder kleineren Abstand zueinander aufweisen, als in der Implantationsstellung. Die
Mitnehmer sind hierbei in einer Zwangsführung angeordnet,
um diese von ihrer Ankoppelungsstellung in ihre Implantationsstellung
verschieben zu können. Weiterhin ist ein Betätigungsmittel
zum zwangsweisen Zusammenführen der Mitnehmer entlang der
Zwangsführung vorgesehen. Zur Verschiebung der Mitnehmer
kann das Werkzeug eine zumindest im wesentlichen starre Aktuatorplatte
mit auf die Mitnehmer, beispielsweise auf deren Haltebereiche in
den Zwangsführungen, wirkenden Aktuatorelementen aufweisen.
Die Aktuatorelemente können derart ausgebildet sein, dass
diese bei einer Lageveränderung der Aktuatorplatte in deren
Hauptebene, insbesondere bei einer Verschiebung in Richtung auf
das Implantat oder von dem Implantat weg, eine Abstandsänderung
der Mitnehmer bewirken, um diese von ihrer Ankoppelungsstellung
in ihre Implantationsstellung zu überführen. Die
Aktuatorelemente können hierbei als Führungen
für die Mitnehmer oder deren Haltebereichen ausgeführt
sein, die zu den Zwangsführungen der Mitnehmer einen Winkel
einschließen. Das erfindungsgemäße Implantat
kann hierdurch auf einfache Weise aus seiner Einführstellung
in seine Stabilisierungsstellung überführt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend näher beschrieben und anhand
der Figuren beispielhaft erläutert, ohne dass die weiteren
Ausführungen als den Schutzumfang der Erfindung einschränkend
verstanden werden sollen. Es zeigen:
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1 eine
Darstellung eines erfindungsgemäßen Implantats
mit zwei Implantatteilen in demontiertem Zustand in Draufsicht (1a), in Seitenansicht (1b)
und in perspektivischer Ansicht (1c),
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2 ein
Implantat nach 1 im montierten Zustand in Einführstellung
in Draufsicht (2a), in Seitenansicht
(2b) und in perspektivischer Ansicht
(2c),
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3 ein
montiertes Implantat nach 1 in teilweise
geschlossenem Zustand in Draufsicht (3a),
in Seitenansicht (3b) und in perspektivischer
An sicht (3c),
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4 ein
montiertes Implantat nach 1 in Stabilisierungsstellung
in Draufsicht (4a), in Seitenansicht
(4b) und in perspektivischer Ansicht (4c), sowie in einer Detailansicht (4d),
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5 ein
Implantat nach 1 in demontiertem Zustand mit
Detailansicht (5a, 5b),
in montiertem Zustand mit Detailansicht (5c, 5d) und in teilweise geschlossener Verschwenkstellung
mit Detailansicht (5e, 5f),
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6 eine
Darstellung des Implantats nach 1 in Stabilisierungsstellung
mit zu montierendem Verschluss in verschiedenen Ansichten,
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7 ein
Implantat nach 6 mit montiertem Verschluss
in Draufsicht (7a), in Seitenansicht
(7b) und in perspektivischer Ansicht (7c),
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8 ein
Implantat nach den 1 bis 7 im an
der Wirbelsäule implantierten Zustand,
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9 ein
System aus Implantatteilen zur Ausbildung verschiedener Implantate
in demontiertem Zustand,
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10 verschiedene
Implantate, gebaut aus dem System nach 9, in vollständig
montiertem Zustand,
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11 eine
Draufsicht auf ein Implantat nach 1,
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12 eine alternative Ausführungsform
eines Implantats in schematischer Darstellung in Einführstellung
(12a) und in Stabilisierungsstellung (12b),
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13 eine
weitere alternative Ausführungsform eines Implantats in
schematischer Darstellung in Einführstellung,
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14 eine
Darstellung eines Implantationswerkzeuges mit Implantat in Einführstellung (14a), in Seitenansicht (14b)
und in Frontalansicht (14c),
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15 ein
Implantationswerkzeug mit Implantat nach 14 in
Stabilisierungsstellung (15a), in
Seitenansicht (15b) und in Frontalansicht
(15c),
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16 eine
Darstellung des Werkzeuges nach 14 in
Explosionsdarstellung.
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Die 1 bis 8 zeigen
ein Implantat 1, welches wie in 8 dargestellt
zwischen benachbarten Wirbelfortsätzen F1, F2 (genauer
gesagt in den Zwischenraum benachbarter Dornfortsätze, auch
Processus spinosus genannt, zweier Wirbelkörper einer Wirbelsäule)
anordenbar ist, um benachbarte Wirbel voneinander zu beabstanden
bzw. in ihrer Lage zu stabilisieren. Das Implantat 1 weist
hierbei zwei zumindest im Wesentlichen starre Implantatteile 2, 3 auf,
die durch ein im mittleren Bereich 4, 5 derselben
angeordnetes Gelenk 6 verbunden sind. Die Implantatteile
stellen somit separate Teile dar, sie können im Rahmen
der Erfindung allgemein jedoch auch dauerhaft oder unlösbar
miteinander verbunden sein, beispielsweise durch eine geeignete
Ausgestaltung des Gelenkes wie mit einem Gelenkbolzen. Das Implantat
weist hierbei vier Vorsprünge 7, 8, 9, 10 auf,
wobei jedes Implantatteil einen vorderen und einen hinteren Vorsprung
umfasst, so dass jeweils zwei Vorsprünge 7, 8 und 9, 10 auf
gegenüberliegenden Seiten der Wirbelsäule WS anordenbar
sind. Auf jeder Seite der Wirbelsäule kann hierbei je einer
der Vorsprünge seitlich zu einem oberen Wirbel W1 (in Erstreckungs richtung
der Wirbelsäule) und ein anderer Vorsprung, der an dem
benachbarten Implantatteil angeordnet ist, seitlich zu einem in
Wirbelsäulenrichtung unteren Wirbel W2 angeordnet werden.
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In
der in 2 dargestelleten Anordnung der beiden gelenkig
verbundenen Implantatteile 2, 3 befindet sich
das Implantat 1 in seiner Einführstellung, so
dass dieses mit den in Einführungsrichtung vorderen Vorsprüngen 7, 8 quer
oder senkrecht zur Wirbelsäule seitlich in den Wirbelfortsatzzwischenraum
zwischen den Wirbelfortsätze F1, F2 eingeführt
werden kann. Die beiden vorderen Vorsprünge 7, 8 der
beiden Implantatteile liegen hierbei zumindest im Wesentlichen oder
wie dargestellt flächig aneinander. Die beiden Implantatteile
sind hierbei durch die beiden Gelenkbereiche 11, 12 (1)
an den mittleren Bereichen der Implantatteil miteinander gelenkig,
genauer gesagt verschwenkbar, verbunden. Nach Einführen
der vorderen Vorsprünge 7, 8, vorzugsweise bis
zum zumindest annähernden Anschlag der mittleren Bereiche
der Implantatteile bzw. der nach vorne vorstehenden Endbereiche 13, 14 der
hinteren Vorsprünge an den Wirbeln, werden die Implantatteile 2, 3 wie
in 3 dargestellt gegeneinander in Richtung auf ihre
Stabilisierungsstellung verschwenkt, so dass sich das Implantat
gleichzeitig in Einführrichtung vorne aufspreizt und hinten
schließt. Die vorderen und hinteren Vorsprünge 7, 8 bzw. 9, 10 der
jeweils starren Implantatteile werden somit bewegungsgekoppelt in
ihre Stabilisierungsstellung überführt (siehe 4),
in welcher die vorderen und hinteren Vorsprünge der beiden
Implantatteile 2, 3 jeweils voneinander beabstandet
und auf beiden Seiten der Wirbelsäule WS seitlich benachbart
oder seitlich anliegend an dem jeweils oberen und unteren Wirbel
W1, W2 angeordnet sind. Das Implantat ist in der Stabilisierungsstellung
somit im Wesentlichen kreuzartig ausgebildet, bei der gegebenen
Ausführungsform ist das Implantat in der Einführungsstellung
nach 2 im Wesentlichen T-förmig ausgeführt,
so dass der mittlere Schenkel in den Wirbelfortsatzzwischenraum einführbar
ist.
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Nach
dem Ausführungsbeispiel (siehe 3) schließen
die den Wirbelfortsätzen jeweils zugewandten Seiten 15, 16 der
Implantatteile jeweils einen Winkel von ca. 60° ein, um
Aufnahmebereiche für die Wirbelfortsätze bereitzustellen.
Der Grund der ellipsenförmigen Freiräume ist hier
bogenförmig ausgebildet ist. Der craniale Grund 17 kann
eine sich zu der der Wirbelsäule abgewandten Oberseite
des Implantats hin erweiternde Einbauchung 19 zur Aufnahme
des Wirbel- bzw. Dornfortsatzes aufweisen. Der Grund 18 des
gegenüberliegenden Freiraumes kann zu der Verschwenkebene
E senkrecht ausgebildet sein. Allgemein kann der Grund 17, 18 der
beidseitigen, die Wirbelfortsätze aufnehmenden Freiräume somit
verschieden ausgeführt sein. Die dem jeweils benachbarten
Implantatteil zugewandte Seite 20, 21 des jeweiligen
Implantatteils kann einen Winkel von ca. 125° aufweisen,
wobei die Winkelscheitel 22, 23 (gestrichelt)
einander zugewandt bzw. benachbart angeordnet sind. Die an dem einen
Ende des Implantatteils angeordnete vorzugsweise plateauartige Verbreiterung 24, 25,
die im wesentlichen winkelförmig oder kreissegmentförmig
ausgebildet sein kann, kann sich über einen Winkelbereich
von ca. 60–70° erstrecken. Die Ober- und Unterseiten
der Verbreiterungen können im Wesentlichen eben ausgeführt sein,
ohne dass dies zwingend ist. In der Stabilisierungsstellung des
Implantats können die beiden vorderen Vorsprünge
mit einem Winkel von ca. 110–120° aufspreizen.
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Um
die hinteren Vorsprünge 9, 10 aufeinander
zu verschwenken und die beiden vorderen Vorsprünge aufspreizen
zu können, weisen die beiden hinteren Vorsprünge
Angriffspunkte 26 (4) in Form
von Ausnehmungen oder Durchtrittsöffnungen auf, in welche
Mitnehmer eines Implantationswerkzeuges z. B. nach dem Ausführungsbeispiel
der 13 bis 15 eingreifen
können. Die im Wesentlichen V-förmig ausgebildeten
Implantatteile können somit um das in deren Scheitelpunkt
angeordnete Gelenk gegeneinander verschwenkt werden.
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Das
Gelenk 6 des Implantats weist ein erstes und zweites Ge lenkelement 27, 28 auf
(siehe 5, Ansicht von Unterseite), die gelenkig miteinander verbindbar
sind und die jeweils aus den Umfangskonturen der einander gegenüberliegenden
mittleren Bereiche 4, 5 des ersten und zweiten
Implantatteils herausgebildet sein können. Die Gelenkelemente 27, 28 stehen
daher nur teilweise von der Umfangskontur des jeweiligen Implantatteils
seitlich in Richtung auf das andere Teil vor und sind teilweise
innerhalb der Umfangskontur des jeweiligen Teils aufgenommen sind.
Ein Teilbereich des Gelenkelementes kann hierbei in den Korpus des
Implantatteils übergehen, ein Teilbereich des anderen Gelenkelementes
kann als teilweise in dem Korpus ausgebildete korrespondierende
Aufnahme ausgebildet sein. Zumindest eines der Gelenkelemente kann
seitlich in das andere Implantatteile eingreift. Mindestens eines
der Gelenkelemente 27 kann hierbei eine seitlich vorstehende
Ausstülpung 29 aufweisen, die hier als Kragen
ausgebildet ist und die in eine im Gelenkbereich ausgebildete Einbuchtung 30 des
benachbarten Implantatteils eingreift (vgl. 1). Der
mittlere Bereich des Implantats kann hierdurch vergleichsweise schmal
ausgebildet sein. Die beiden Gelenkbereiche können zudem
in Art eines Wälzlagers gegeneinander abwälzend
das Gelenk bilden, so dass das Gelenk einfach herstellbar ist und
sterilisiebar ist und Ablagerungen im Gelenkbereich vermieden werden.
Nach dem Ausführungsbeispiel wälzen die Umfangskonturen 29a, 29b, 29c auf
allen drei Ebenen der kammartigen Gelenkverbindung auf entsprechenden
Lagerflächen des benachbarten Implantatteils ab, um das
Gelenk auszubilden. Die beiden Gelenkelemente 27, 28 können
jeweils einstückig mit den beiden zugehörigen Implantatteilen
ausgebildet sein, wodurch von dem Gelenk hohe Kräfte aufgenommen
werden können, sie können gegebenenfalls jedoch
auch als separate Teile gefertigt sein, die mit den Implantatteilen
verbunden sind.
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Mindestens
eines der beiden Implantatteile (siehe 1–4)
kann mindestens eine oder mehrere seitlich in das andere Implantatteile
eingreifende Ausstülpungen 51, 52 aufweisen,
die benachbart oder beabstandet von den Gelenkelementen angeordnet
sein oder auch in diese übergehen können. Es können
auch beide Implantatteile mit jeweils mindestens einer oder mehreren
Ausstülpungen versehen sein, die in das jeweils andere
Implantatteil eingreift. Die Ausstülpungen 51, 52 können
in Stabilisierungsstellung des Implantats zumindest bereichsweise
beidseitig einer Trenn- oder Mittellinie 33 der Implantatteile
angeordnet sein. Durch die ineinander eingreifenden Ausstülpungen
können zum einen die jeweiligen Gelenkelemente 27, 28 geschaffen
werden. Unabhängig hiervon können durch die Ausstülpungen
und die diese aufnehmenden Einbuchtungen 54, 55 jedoch
auch (insbesondere in Stabilisierungsstellung) miteinander verriegelnde
Bereiche der Implantatteile ausgebildet werden, die in bestimmten
Richtungen innerhalb und/oder quer bzw. senkrecht zu der Verschwenkebene
des Implantats Kräfte aufnehmen, die auf den Verbindungsbereich
der beiden Implantatteile insbesondere in der Stabilisierungsstellung
wirken, und hierdurch das Implantat stabilisieren. Insbesondere
können auch senkrecht bzw. quer oder parallel zur Wirbelsäulenlängsrichtung
wirkende Kräfte durch die sich in Eingriffstellung befindlichen Ausstülpungen
aufgenommen werden. Die Ausstülpungen 51, 52 können
sich somit mit ihren seitlichen Außenflächen 58, 59 an
Anlageflächen 56, 57 (siehe 1)
des anderen Implantatteils seitlich abstützen. So können
beispielsweise durch schräg zur Trennlinie 33 angestellten
Anlageflächen (siehe Flächen 32a, 35a)
Schubkräfte aufgenommen werden, die parallel zur Trennlinie 33 bzw.
parallel zur Einführrichtung des Implantats in den Wirbelzwischenraum wirken.
Die mindestens eine oder mehreren Ausstülpungen des Implantatteils
können von dem anderen Implantatteil spielfrei und/oder
passgenau aufgenommen werden, so dass vorzugsweise ausgehend von
der Stabilisierungsstellung allein bei einer Verschwenkung in Richtung
auf die Einführstellung die seitlich ineinandergreifenden
Bereiche der Implantatteile nicht miteinander verriegeln, wie dies
bei den Ausstülpungen 51, 52 und den
Einbuchtungen 54, 55 mit den Anlageflächen 56, 57 der
Fall ist. Zudem kann durch diese Ausstülpungen ein Verkippen
der beiden Implantateile gegeneinander verhindert werden.
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Die
beiden gelenkig miteinander verbundenen Implantatteile können
zusammenwirkende Sicherungsmittel aufweisen, so dass die beiden
Implantatteile im montierten Zustand in verschiedenen oder zumindest
nahezu sämtlichen Verschwenkstellungen, gegebenenfalls
bis auf einer Montagestellung, verschiebungssicher und/oder in Bezug
auf die Verschwenkebene verkippsicher aneinander befestigt sind,
so dass das Implantat trotz einfachen Zusammenfügens als
funktionelle Einheit handhabbar ist. Die Verschiebungssicherung
kann in der Verschwenkebene oder quer bzw. senkrecht zu dieser erfolgen.
Die Montagestellung, in welcher die beiden Implantatteile zusammengefügt
werden, kann die Einführstellung oder auch eine andere
Verschwenkstellung sein, vorzugsweise ausgenommen der Stabilisierungsstellung.
Zur Montage können die beiden Implantatteile (siehe 5)
beispielsweise in der Verschwenkebene entlang eines Pfades, insbesondere
entlang eines zumindest im Wesentlichen linearen Pfades (siehe Pfeil),
aufeinander zu geschoben werden, bis die Gelenkelemente 27, 28 unter
Ausbildung des Gelenkes 6 zusammengefügt sind,
wobei der Verschiebungspfad auch bogen- oder kurvenförmig
sein kann. Die Montage kann jedoch gegebenenfalls auch auf andere
Weise erfolgen, beispielsweise durch Heranführen der Implantatteile
in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene E,
durch Anlage der gegensinnig aus der Verschwenkebene herausgedrehten
Teile, und Verdrehen beider Teile in die Verschwenkebene oder auf
andere geeignete Weise. Eine Verschiebungssicherung kann insbesondere
quer zu der Einführrichtung des Implantats in den Wirbelfortsatzzwischenraum
oder in Wirbelsäulenlängsrichtung gegeben sein,
wenn die Implantatteile zumindest geringfügig aus ihrer Montagestellung
bzw. Einführstellung in Richtung auf die Stabilisierungsstellung
verschwenkt sind. Die Verschiebungssicherung kann (gegebenenfalls
außer in der Montagestellung) in sämtlichen Richtungen
in der Verschwenkebene der beiden Implantatteile gegeben sein, insbesondere
in der Stabilisierungsstellung, so dass die Imp lantatteile in sämtlichen
Richtungen in der Verschwenkebene derselben kraftaufnehmend miteinander
verbunden sind.
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Die
oben beschriebenen Sicherungsmittel können bei entsprechender
Ausbildung der beiden Gelenkbereiche der Implantatteile bereits
durch diese bereit gestellt werden, ggf. können auch zusätzliche
Sicherungsmittel oder Sicherungsmittel an anderer Stelle vorgesehen
sein, beispielsweise in Form von ineinander greifenden Ausstülpungen 31, 32 der beiden
Implantatteile, die in bestimmten Richtungen kraftaufnehmend zusammenwirken
können und die dem Gelenk benachbart angeordnet sein können.
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Die
oben genannten Sicherungsmittel können derart ausgeführt
sein, dass die beiden Implantatteile in einem Verbindungsbereich,
der insbesondere das die beiden Implantatteile miteinander verbindende
Gelenk darstellen aber auch von diesem unabhängig sein
kann, schlossartig ineinandergreifen. Diese schlossartigen Sicherungsmittel
können derart ausgebildet sein, dass diese eine Separation der
beiden Implantatteile in der Verschwenkebene E (ggf. bis auf deren
Montagestellung) und quer zu dieser verhindern.
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Die
schlossartig ineinandergreifenden Verbindungsmittel können
beispielsweise gemäß 5 durch
derart ausgebildet werden, dass einer der Gelenkbereiche 11 eine
seitlich geschlitzte Aufnahmeöse 31 und der andere
Gelenkbereich einen in der Öse anordenbaren Gelenkzapfen 32 aufweist,
der vorzugsweise einen nicht runden Querschnitt aufweist, der mit
segmentförmigen Eckflächen versehen sein, welche
flächig an der Gelenkaufnahme bzw. Aufnahmeöse
anliegen können. Durch die nichtrunde Ausgestaltung ist
mindestens eine Querschnittsverengung 32a oder auch Abflachung
gegeben, so dass der Gelenkzapfen seitlich in die Aufnahmeöse
einführbar und nach geringer Verdrehung in der Aufnahme
gegen Entfernung gesichert ist. Die beiden Implantatteile sind hierdurch
durch einfaches Zusammenschieben in der Verschwenkebene miteinander verbindbar.
Gegebenenfalls kann auch bei anderer Ausgestaltung des Zapfens ein
weiteres Sicherungsmittel vorgesehen sein, welches die seitliche Öffnung der
Gelenkaufnahme mindestens teilweise verschließt, um eine
Separation der Implantatteile in deren Einführstellung
zu verhindern.
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Gegebenenfalls
kann das Gelenk auch derart ausgebildet sein, dass die beiden Implantatteile
in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene zusammengefügt
werden können, beispielsweise indem ein Gelenkzapfen oder
ein kreisbogenförmiger Vorsprung in eine korrespondierende
Aufnahme des anderen Implantatteils axial eingeschoben wird, so
dass die beiden Implantatteile gegeneinander verschwenkbar sind.
Auch hier können in einer bestimmten Verschwenkstellung,
beispielsweise der Einführstellung, schlossartig ineinandergreifende
Vorsprünge vorgesehen sein, die in einer anderen Verschwenkstellung,
insbesondere auch in der Stabilisierungsstelle, einander hintergreifen und
hierdurch aneinander gesichert sind. Ein derartiger Verschluss kann
beispielsweise in Art eines Bajonettverschlusses ausgebildet sein.
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Das
Implantat kann ferner Sicherungsmittel aufweisen, die die beiden
montierten Implantatteile zumindest in ihrer Einführstellung
und/oder in ihrer Stabilisierungsstellung und gegebenenfalls auch
in mehreren oder sämtlichen Verschwenkstellungen zwischen
diesen gegen Separation oder Verschiebung quer oder senkrecht zu
der Verschwenkebene der Implantatteile sichert (siehe 5).
Hierzu kann beispielsweise der Gelenkbereich mit einem die beiden
Implantatteile durchgreifenden Sicherungsbolzen o. dgl. versehen
sein. Insbesondere können diese Sicherungsmittel jedoch
auch dadurch ausgebildet sein, dass die beiden Implantatteile zumindest bereichsweise,
insbesondere im Bereich der Gelenkelemente, kammartig ineinandergreifen,
um quer oder senkrecht zu der Gelenkebene verschiebungssicher aneinander
anzukoppeln. Hierzu kann an einem der beiden Implantatteile, insbesondere
an dem Gelenkelement desselben, im mitt leren Bereich zwischen der
parallel zur Verschwenkebene verlaufenden Ober- und Unterseite derselben,
ein kammartiger Vorsprung 36 vorgesehen sein, welcher insbesondere
in Bezug auf die Verschwenkachse Ober- und unterhalb von Vorsprüngen
des benachbarten Implantatteils, hier von den oben beschriebenen
Ausstülpungen 51, 52, über-
bzw. untergriffen wird (1). Entsprechendes gilt für
die kammartig ineinander greifenden Vorsprünge 29, 30a, 30b der
Gelenkverbindung (siehe 1, 5). Die
kammartig ineinandergreifenden Vorsprünge sind vorzugsweise derart
ausgebildet, dass sie zumindest annähernd über
den gesamten Verschwenkwinkel der Implantatteile gegeneinander,
d. h. zwischen der Einführungs- und Stabilisierungsstellung
derselben, quer oder senkrecht zur Verschwenkebene verschiebungssicher
aneinanderkoppeln. Gleichzeitig wird durch diese Sicherungsmittel
die Stabilität des Implantats die Verkippung der beiden
Implantatteile aus der Verschwenkebene erhöht. Hierzu können
die beiden Implantatteile auch an ihren Anlagenflächen
in der Stabilisierungsstellung kammartig ineinandergreifende Vorsprünge
aufweisen, die von der Verschwenkachse zu den beiden Implantatteilen
radial beabstandet sein können, beispielsweise in Form
der Ausstülpungen 51, 52 und 36 (siehe 1, 3, 5).
Diese Bereiche können ggf. auch eine radiale Verlängerung der
kammartig ineinandergreifenden Gelenkbereiche darstellen.
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Die
beiden Implantatteile können miteinander zusammenwirkende
Anschläge 37, 38 aufweisen, die den Verschwenkwinkel
derselben in ihrer Einführstellung und/oder in ihrer Stabilisierungsstellung
begrenzen, und die flächig aneinanderlegbar sein können.
Insbesondere können die Seitenflächen der vorderen
und hinteren Vorsprünge, die in der Einführ- und
Stabilisierungsstellung des Implantats einander zugewandt sind,
als derartige Anschläge ausgebildet sein, vorzugsweise
zumindest im Wesentlichen über deren gesamte Länge
und/oder Höhe.
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Weiterhin
kann das Implantat Sperrmittel aufweisen, die die beiden Implantatteile
in ihrer Stabilisierungsstellung in Art einer Vormontage gegen Verschwenkung
in Richtung auf ihre Einführstellung zueinander sperren.
Das Sperrmittel kann insbesondere Formschlussmittel oder Rastmittel
ausgeführt sein, welches eine Rastzunge 37 und
an dem benachbarten Implantatteil eine Hinterschneidung 38 aufweisen
kann, gegebenenfalls aber auch als Kraftschlussmittel. Die Sperrmittel
können einstückig an den beiden Implantatteilen
angeformt sein.
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Das
Implantat kann alternativ oder zusätzlich einen Verschluss 40 aufweisen
(siehe 6, 7), der die beiden Implantatteile
in ihrer Stabilisierungsstellung relativ zueinander lagerfixiert,
vorzugsweise durch entsprechend ausgebildete Formschlussmittel 41, 42 in
Form von an einem Verschlusskörper 41 angeordneten
Zapfen 42, die von der Oberseite des Implantats her in
korrespondierende Aufnahmen 43 der Implantatteile eingreifen
können. Die Aufnahmen 43 für den Verschluss
können mit den Ankoppelungspunkten für die Mitnehmer
des Implantierungswerkzeuges identisch sein. Der Verschlusskörper 41 kann die
Trennlinie 33 der Implantatteile in deren Stabilisierungsstellung überbrücken.
Der Verschluss kann als separates Bauteil ausgebildet sein. Der
Verschluss kann in einer Richtung quer oder senkrecht zu der Verschwenkebene
der Implantatteile an diese heranzuführen sein, um eine
Verschwenkung derselben verhindernd an diesen anzukoppeln. Der Verschluss
kann Haltemittel zur Sicherung des Verschlusses an den Implantatteilen
aufweisen, beispielsweise in Form von Kraft- und/oder Formschlussmiteln
wie den Rastmitteln 45, die Hinterschneidungen 46 der
Implantatteile hintergreifen. Die Implantatteile können
Einbuchtungen 47, 48 zur Aufnahme des Verschlusses
aufweisen, so dass der Verschluss mit seiner Oberseite 49 vorzugsweise
zumindest in etwa bündig mit der Oberseite 50 der
Implantatteile abschließt. Der Verschluss bzw. der Verschlusskörper
kann die Sicherungsmittel zur Vorfixierung des Implantats in der
Stabilisierungsstellung 37, 38 oderseitig abdecken
(siehe 7).
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein System aus mehreren Imp lantatteilen (siehe 9–11), wobei
mindestens ein Implantatteil 60 mit einem ersten Gelenkbereich 60a und
ein Satz von mindestens zwei oder mehr Implantatteilen 61, 62, 63 mit
jeweils einem zweiten Gelenkbereich 61a vorgesehen sind, wobei
der erste und der zweite Gelenkbereich gelenkig unter Ausbildung
des Gelenkes 6 verbindbar sind, um ein Implantat bereitzustellen,
und wobei die verschiedenen Implantatteile des Satzes unterschiedliche
Ausgestaltungen aufweisen. Jedes der Implantatteile des Satzes ist
mit dem zumindest einen (oder auch mehreren) ersten Implantatteil
unter Ausbildung eines Implantats gelenkig verbindbar. Durch die
vier in 9 dargestellten Implantatteile
können somit drei unterschiedliche Implantate aufgebaut
werden (10), wobei die Ausführungen
zu den 1–8 entsprechend
gelten. Die Ausgestaltungen der Implantatteile des Satzes können
sich beispielsweise hinsichtlich ihrer Gestalt und/oder Dimension
unterscheiden können, ohne hierauf beschränkt
zu sein. Beispielsweise kann die Gestalt der vorderen und/oder hinteren
Vorsprünge des Implantats in den verschiedenen Ausgestaltungen
verschieden sein, z. B. die Gestalt der beiden vorderen Vorsprünge
untereinander oder die Gestalt der beiden hinteren Vorsprünge
untereinander. Die verschiedenen Ausgestaltungen können
auch eine unterschiedliche Breite des zwischen dem vorderen und
hinteren Vorsprung angeordneten mittleren Bereichs derselben aufweisen,
welcher unmittelbar zwischen den Wirbelfortsätzen angeordnet
ist. So können die Implantate einen unterschiedlichen Abstand
der gegenüberliegenden Einbauchungen zur Aufnahme der Wirbelfortsätze
aufweisen (siehe Abstand A in 11), beispielsweise
einen Abstand von 10 mm, 12 mm oder 14 mm, wobei der Abstand allgemein
an dem Implantat angezeigt werden kann (siehe 10). Der
Abstand A der Einbauchungen an der Implantatoberseite kann kleiner
sein als Abstand B an der Implantatunterseite (siehe 11).
Es kann sich jeweils auch die Form und/oder Größe
der zwischen den vorderen und hinteren Vorsprüngen angeordneten
Einbauchung zur Aufnahme der Wirbelfortsätze unterscheiden.
Die beschriebenen Ausgestaltungsvarianten können auch in
beliebiger Kombination miteinander auftreten. Hierdurch sind die
Implantate für Patienten unterschiedlicher Größe
bzw. Anatomie anpassbar und es kann mit einer relativ geringen Anzahl
an unterschiedlichen Implantaten ein breites Anwendungsspektrum
im Hinblick auf unterschiedliche geformte oder dimensionierte Wirbelsäulen
abgedeckt werden. Im Übrigen gilt für die einzelnen
Implantatteile das oben Gesagte. Die Gelenkbereiche 61a des
Satzes der Implantatteile 61, 62, 63 können baugleich
sein, ohne dass dies immer notwendig ist, solange die Gelenkbereich
unter Ausbildung eines Implantates verbindbar sind. Zusätzlich
oder unabhängig hiervon können bei einigen oder
sämtlichen der Implantatteilen des Satzes eines oder mehrere der
folgenden Merkmale baugleich ausgebührt sein: die dem ersten
Implantatteil 60 gegenüberliegenden Anlagebereiche 61b der
Implantatteile, die auf das gegenüberliegende Implantatteil
hin vorspringende Ausstülpungen, die Sperrmittel zur Festlegung
(Vormontierung) der Implantate in der Stabilisierungsstellung, die
Verschlussaufnahme für den Verschluss, Sicherungsmittel
der Implantatteile aneinander, insbesondere solche zu Verschiebungssicherung
in axialer Richtung und/oder in der Verschwenkebene, die an diesen
Implantatteilen angeordneten Bereiche der ineinandergreifenden Kammstrukturen
usw. Allgemein sind dies Funktionselemente, die mit Funktionselementen
des benachbarten Implantatteils zusammenwirken. Es versteht sich,
dass eine baugleiche Ausführung sämtlicher der
oben genannten Merkmale nicht immer zwingend notwendig ist.
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12 zeigt in stark schematischer Darstellung
eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Implantats 70, bei welchem die beiden Implantatteile 71, 72 im
mittleren Bereich derselben ein Gelenk 73 aufweisen, durch
welches diese scherenartig miteinander verbunden sind. Die entsprechenden
Gelenkelemente der beiden Implantatteile können lösbar
oder dauerhaft miteinander sein, beispielsweise entsprechend den
Gelenkelementen nach den 1–8.
In der in 12a dargestellten Einführstellung
sind somit sowohl die beiden vorderen Vorsprün ge 74, 75 als
auch die beiden hinteren Vorsprünge 76, 77 einander
benachbart bzw. liegen aneinander an. Gegebenenfalls können
die Vorsprünge 74–77 in der
Einführstellung auch praktisch vollständig überlappen.
Durch Aufspreizen der beiden hinteren Vorsprünge und Verschwenken
der beiden zumindest im Wesentlichen starren Implantatteile gegeneinander,
verschwenken bewegungsgekoppelt auch die beiden vorderen Vorsprünge
unter Beabstandung voneinander unter Aufspreizung des Implantats.
Es versteht sich, dass die den Wirbelfortsätzen gegenüberliegenden
Seiten der Vorsprünge 74–77 eine
an diese angepasst Form aufweisen können. Einer oder beide
der hinteren Vorsprünge 76, 77 können
mit einer plateauartigen Verbreiterung versehen sein, die jeweils
auf der dem gegenüberliegenden Vorsprung des jeweils anderen
Implantats abgewandt sein können, wie in 12b dargestellt, gegebenenfalls können
einer oder beide der plateauartigen Vorsprünge jedoch auch
auf der dem benachbarten Vorsprung zugewandten Seite angeordnet
sein. Auch hier können die vorzugsweise plateauartigen Verbreiterungen 78 mit
weiteren Funktionsmitteln ausgestattet sein, beispielsweise mit
Angriffsmitteln 79 für die Mitnehmer eines Implantationswerkzeuges nach
den 14 bis 16. Ferner
kann auch hier ein Verschlussmittel vorgesehen sein, um die Implantatteile
in der Stabilisierungsstellung zu fixieren, welches entsprechend
dem der 1 bis 8 ausgebildet
sein kann. Die Implantatteile können hierzu korrespondierende
Aufnahmen aufweisen. Ist das Implantat derart ausgebildet, dass
die beiden plateauartigen Verbreiterungen in Einführstellung
des Implantats einander überlappen, so kann gegebenenfalls
einer der Vorsprünge eine seitlich offene schlitzförmige
Ausnehmung aufweisen, um einen Angriff der Mitnehmer des Implantationswerkzeuges
zu ermöglichen, um das Implantat in seine Stabilisierungsstellung
zu überführen. Sofern sich nichts anderes ergibt,
können die Ausführungen zu dem Ausführungsbeispiel
nach den 1–8 hier
entsprechend gelten.
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13 zeigt
in schematischer Darstellung eine Abwandlung eines Implantats 80 des
Ausführungsbeispiels nach den 1–8,
wobei auf die Ausführungen zu diesem Ausführungsbeispiel
vollinhaltlich Bezug genommen wird, sofern sich nichts anderes ergibt.
Das Implantat befindet sich in seiner Einführstellung.
Die beiden Implantatteile 81, 82 sind im Wesentlichen
V-förmig ausgebildet und weisen Gelenkelemente 83, 84 wie
z. B. Gelenkzapfen auf, die jedoch durch ein Zwischenstück 85 miteinander verbunden
sind. Das Zwischenstück kann mit seinen Überlappungsbereichen 86 mit
den beiden Implantatteilen beispielsweise in einer an der Unterseite
des Implantats angeordneten Ausnehmung angeordnet sein und vorzugsweise
im Wesentlichen bündig mit der Implantatunterseite abschließen
oder von taschenförmigen, seitlich offen Ausnehmungen der
Implantatteile aufgenommen oder auf andere geeignete Weise gelenkig
mit diesen verbunden sein. Die Implantatteile 81, 82 sind
somit nicht unmittelbar gelenkig miteinander verbunden, was wie
im Rahmen der Erfindung allgemein gelten kann. Die Handhabung entspricht
im Übrigen derjenigen des Ausführungsbeispiels
der 1–8.
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Die 14 bis 16 zeigen
eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Werkzeuges zur Implantierung eines erfindungsgemäßen
Implantats. Das Werkzeug 100 weist zwei Mitnehmer 101 auf,
die relativ zueinander verschiebbar sind, um in einer Einführstellung
(siehe 14), an dem in seiner Einführstellung
befindlichen Implantat 200 ankoppeln zu können.
In dieser Stellung sind die Mitnehmer voneinander seitlich beabstandet.
Die Mitnehmer 101 sind hierbei durch geeignete Betätigungsmittel 105 in
eine Implantationsstellung (siehe 15) überführbar,
in welcher sich das Implantat 200 in seiner Stabilisierungsstellung
befindet. In dieser Stellung sind die Mitnehmer 101 mit
einem geringeren Abstand beabstandet als in der Einführstellung (siehe 15)
oder liegen zumindest in etwa seitlich aneinander an. Es versteht
sich, dass entsprechend umgekehrtes gilt, wenn ein Implantat nach 12 vorliegt.
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Das
Werkzeug weist an einer Haltekonstruktion 110, die hier durch
eine ebene Grundplatte ausgebildet ist, Zwangsführungen 112 für
die Mitnehmer auf, vorzugsweise zumindest parallel angeordnete Zwangsführungen,
in welche die Mitnehmer jeweils mit zwei Halteelementen 102 eingreifen.
Die Mitnehmer 102 können parallel zueinander verschoben
werden, vorzugsweise unter Beibehaltung des Abstandes derselben
zur Hauptmittelebene des Implantats, wobei die Verschiebung derselben
in einer Ebene erfolgen kann. Zur Bewegung der Mitnehmer 101 ist eine
gegenüber den Zwangsführungen 112 lageveränderliche
Aktuatoreinrichtung 120 vorgesehen, die unter Lageveränderung
mittels der Aktuatorelemente 125 mittelbar oder unmittelbar
auf die Mitnehmer wirkt. Die Aktuatoreinrichtung 120 kann
formstabil ausgebildet sein. Die Einrichtung ist nach dem Ausführungsbeispiel
als Aktuatorplatte ausgebildet, die eine hohe Formstabilität
aufweist und einfach herstellbar ist, es kann jedoch auch eine andere
geeignete Konstruktion eingesetzt werden, die vorzugsweise keine
relativ zueinander lageveränderlichen Teile aufweist und/oder
einteilig ausgeführt sein kann. Die Mitnehmer sind somit
in der Hauptebene der Aktuatoreinrichtung unter Veränderung
des Abstandes derselben verschiebbar, wobei die Mitnehmer parallel
zueinander angeordnet bleiben können. Hierzu kann eine
geeignete Führung vorgesehen sein, wozu die Mitnehmer jeweils
zwei in deren Längsrichtung beabstandete Halteelemente 102 aufweisen
können.
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Als
Aktuatorelemente 125 sind zwei in einer Ebene angeordnete
Führungen 126 vorgesehen, die einen Winkel zueinander
einschließen, wobei die beiden Führungen parallel
zueinander angeordnet sind. Die beiden Winkelscheitel 127 der
Führungen liegen auf einer parallel zu den Mitnehmern angeordneten Linie.
Die Aktuatoreinrichtung 120 ist mittels der Betätigungsmittel 105 parallel
zu der Verbindungslinie der Winkelscheitel verschiebbar, so dass
unter Verschiebung der Aktuatorplatte in Pfeilrichtung nach 14 diese
in ihre Stellung nach 15 überführt wird,
wodurch die Mitnehmer aufeinander zu verschoben werden. Hierdurch
kann das Implantat in seine Stabilisierungs stellung überführt
werden, wie in 15 dargestellt ist.
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Die
Winkelscheitel 127 weisen hierbei nach unten bzw. auf das
Implantat hin, soll durch eine Verschiebung der Aktuatoreinrichtung
in derselben Richtung eine Beabstandung der Mitnehmer (anstelle
einer Abstandsverringerung) erfolgen, beispielsweise bei einem Implantat
nach 14, so können die Führungen
um 180 verdreht mit nach oben weisenden Winkelscheiteln 127 angeordnet
werden.
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Die
als Führungen 126 ausgebildeten Aktuatorelemente
schneiden die Zwangsführungen 112 der Haltekonstruktion 110 jeweils
in zwei Punkten, nämlich auf Höhe der Halteelemente 102 der
Mitnehmer, so dass beide Mitnehmer bewegungsgekoppelt relativ zu
dem Implantat verschoben werden können, wenn die Aktuatoreinrichtung
relativ zu den Zwangsführungen 112 unter Veränderung
des Abstandes der Aktuatoreinrichtung zu dem Implantat verschoben wird.
Die Halteelemente der Mitnehmer ändern ihre Lage dann relativ
zu beiden Zwangsführungen 112 und den Aktuatorelementen
und können in beiden verschiebbar sein. Die die Führungen 126 der
Aktuatoreinrichtung durchgreifenden Halteelemente 102 sind
verliersicher an der Haltekonstruktion 110 gehaltert sind,
wozu die Haltelemente Hinterschneidungen 113 der Zwangsführungen
hintergreifen. Um eine Befestigung der Halteelemente zu ermöglichen,
weisen die Führungen der Aktuatorplatte zumindest eine Querschnittserweiterung 128 auf,
die eine Einführung der Haltebereiche der Mitnehmer ermöglichen, die
Querschnittserweiterung ist hier in dem mittleren Bereich der Führungen
angeordnet. Die Führungen 126 verlaufen hierbei
in einem Winkel zu der Bewegungsrichtung der Aktuatorplatte. Die
dem jeweiligen Mitnehmer zugeordneten Bereiche der Führungen 126 (also
jeweils die von den Winkelscheiteln abgehenden Führungsbereiche)
sind hier linear ausgebildet, auch eine bogenförmige Ausbildung
ist jedoch möglich.
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Die
Mitnehmer 101 können in einer Richtung senkrecht
zur Ver schwenkebene des Implantats an dieses herangeführt
werden, um an diesem mittels der bolzenartigen Forstsätze 101a anzukoppeln.
Allgemein können zur zeitweiligen Befestigung der Mitnehmer 101 an
dem Implantat, beispielsweise um das Implantat 100 an der
Wirbelsäule zu positionieren oder in den Wirbelfortsatzzwischenraum
einzuführen, die Mitnehmer Halteelemente 107 aufweisen. Die
Halteelemente können unter Zug-/Druckausübung
quer oder senkrecht zur Verschwenkebene des Implantats an diesem
ankoppeln. Hierzu können diese Rastmittel aufweisen, beispielsweise
in Form von Federzungen 108 mit Rastvorsprüngen 109,
die unter Zugkraftausübung entrastbar sind.
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Das
Betätigungsmittel 105 für die Aktuatoreinrichtung
kann ein vorzugsweise gleichzeitig zug- und druckkraftübertragende
Mittel 140 wie beispielsweise ein Gestänge aufweisen,
welches derart ausgebildet ist, dass dieses durch axiale Lageveränderung
quer oder zumindest im wesentlichen senkrecht zu der Verschwenkebene
der Implantatteile unter Veränderung des Abstandes zu der
Verschwenkebene auf die Mitnehmer wirkt, um diese von ihrer Ankoppelungsstellung
in ihre Implantationsstellung zu überführen. Das
verschiebbare Gestänge kann an der Haltekonstruktion 110 in
einer Gestängeführung 113 geführt
sein.
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Das
Betätigungsmittel kann im Übrigen wie in 15 dargestellt
mittels eines Schwenkhebels 141 verschiebbar sein, um eine
Verschiebung der Aktuatoreinrichtung bzw. Aktuatorplatte zu bewirken. Der
Schwenkhebel 141 kann an einem Handgriff 142 mittels
des Gelenkes 143 verschwenkbar angeordnet sein und mit
einem weiteren beabstandeten Gelenk 144 an dem Gestänge
ankoppeln.
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Es
versteht sich, dass auch alternative Ausführungsformen
des Werkzeuges denkbar sind. So kann beispielsweise eine Bewegung
der Mitnehmer aufeinander zu durch Zugmittel wie beispielsweise Zugseil
erfolgen, wobei eine Beabstandung der Mitnehmer, um diese in ihre
Ausgangsstellung zu überführen, durch geeignete Federelemente
erfolgen kann. Bevorzugt ist jedoch eine Rücküberführung durch
die Zug- und Schubkräfte übertragenden Betätigungsmittel.
Ferner versteht es sich, dass gegebenenfalls die Aktuatorplatte
oder geeignete Aktuatormittel nicht nur durch Längsverschiebung
senkrecht zu der Verschwenkebene des Implantats eine Lageveränderung
der Mitnehmer bewirken können, sondern beispielsweise auch
durch eine rotatorisch gelagerte Aktuatorplatte mit bogenförmigen
Führungen als Aktuatorelemente, die die Mitnehmer zusammenziehen
oder beabstanden.
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Weiterhin
kann gegebenenfalls anstelle einer linearen Zwangsführung
für die Mitnehmer auch eine nicht lineare Zwangsführung,
beispielsweise eine bogenförmige Zwangsführung
vorgesehen sein. Weiterhin kann gegebenenfalls die Zwangsführung nicht,
wie in den Ausführungsbeispielen dargestellt, in einer
Ebene angeordnet sein, die vorzugsweise senkrecht auf der Verschwenkebene
des Implantats steht, gegebenenfalls kann die Zwangsführung
auch in der Verschwenkebene des Implantats bogenförmig ausgebildet
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 98/29047 [0003]
- - US 2005/0203512 A1 [0004]
- - US 2004/0220568 A1 [0005]