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Die
Erfindung betrifft eine Schutzhülle
für ein an
einem Kabelende angeordnetes Verbindungselement.
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Bei
einer Vielzahl von elektrischen Geräten sind Anschlusskabel vorgesehen,
die an ihrem einen Ende fest mit dem Gerät verbunden sind und an ihrem
anderen Ende – dem
freien Ende – einen
Stecker aufweisen. Sofern das Anschlusskabel mit seinem Stecker
am freien Ende nicht mit einem entsprechenden Gegenstück verbunden
oder in einer festgelegten Position gesondert gesichert ist, kann
der Stecker während
des Transports oder beim Ein- und Ausbau des Geräts dessen Oberfläche verkratzen.
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Insbesondere
für D-Sub-Steckverbindungen sind
Schutzkappen aus Kunststoff bekannt, die die Kontakte der Stecker
schützen.
Scharfkantige Zungenentlastungen werden durch solche Schutzkappen jedoch
nicht abgedeckt und können
das Gerät
verkratzen.
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Bekannt
ist ebenfalls, Stecker in eine Tüte aus
Bläschenfolie
zu stecken. Diese Tüte
wird mit einem Klebestreifen fixiert und verschlossen.
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Trotz
der schützenden
Wirkung der Bläschenfolie
kann nicht ausgeschlossen werden, dass spitze Kanten des Steckers
die Folie durchdringen und das Gerät verkratzen. Außerdem lassen
sich die Tüten
meist nur einmal verwenden, da beim Entfernen des Klebe streifens
die Folie beschädigt
wird. Die Verpackung wird somit unbrauchbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Schutzhülle zur
Verfügung
zu stellen, die die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile
nicht mehr oder zumindest nur in geringem Maße aufweist. Die erfindungsgemäße Lösung liegt
in den Merkmalen des Hauptanspruches. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich auch den Unteransprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist
demnach eine Schutzhülle
für ein
an einem Kabelende angeordnetes Verbindungselement, die aus einem
steifen Material auffaltbar ist und im aufgefalteten Zustand das
Verbindungselement im Wesentlichen vollflächig umhüllt, wobei sie eine Durchtrittsöffnung für das Kabel
aufweist.
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Zunächst seien
einige im Rahmen der Erfindung verwendete Begriffe erläutert.
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Bei
einem an einem Kabelende angeordneten Verbindungselement handelt
es sich insbesondere um ein Element für eine elektrische Steckverbindung.
Beispielhaft genannt seien die sogenannten D-Sub-Stecker. Der Begriff Schutzhülle bezeichnet eine
Umhüllung
für Transport-
und Lagerungszwecke, die verhindert, dass dieses Verbindungselement (insbesondere
etwaige scharfe Metallkanten) Schäden anrichten, insbesondere
Geräteoberflächen verkratzen.
Diese Problematik tritt nur bei Transport und Lagerung der entsprechenden
Kabel bzw. Geräte auf,
da die Steckverbindung im Betriebszustand fest in einem entsprechenden
Gegenstück
positioniert ist.
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Die
Schutzhülle
besteht aus einem steifen Material. Dieser Begriff bezeichnet jegliche
Materialien, die eine hinreichende Festigkeit und Steifigkeit aufweisen,
um bei normalen Transport- und
Lagerungsvorgängen
das Durchdrücken
etwaiger scharfer Metallkanten durch das Material mit der Folge
eines Verkratzens einer Geräteoberfläche vollständig oder
weitgehend verhindern. Ein geeignetes steifes Material ist beispielsweise
Karton.
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Die
Schutzhülle
ist aus diesem Material auffaltbar. Das bedeutet, dass es sich um
einen Materialschnitt mit vorgesehenen Knickstellen, insbesondere
Falzen handelt. Der Materialschnitt kann aus einem vorzugsweise
flachen Lagerzustand in den Nutzzustand aufgefaltet werden, in der
er als Schutzhülle
das Verbindungselement umhüllt.
Die Schutzhülle
kann so ausgebildet sein, dass das zu umschließende Verbindungselement im
Zuge des Faltungsvorgangs darin eingeschlossen wird und lediglich
eine Öffnung
für den
Durchtritt des Kabels verbleibt, durch die das Verbindungselement
selbst nicht durchtreten und damit herausrutschen kann.
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Geeignete
Stärken
für ein
Kartonmaterial sind 0,5 bis 2 mm, vorzugsweise 0,8 bis 1 mm.
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Die
Schutzhülle
kann im aufgefalteten Zustand vorzugsweise eine im wesentlichen
quaderförmige
Form aufweisen und beispielsweise zur Umhüllung eines D-Sub-Steckverbinders
ausgebildet sein. Bevorzugt ist sie aus einem im Lagerzustand flachen Materialschnitt
auffaltbar. Der Materialschnitt kann somit flach und damit platzsparend
gelagert werden. Eine solche Schutzhülle kann mehrfach wieder verwendbar
sein und der Materialschnitt nach der Verwendung wieder flach zusammengefaltet
gelagert sein.
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Der
Materialschnitt kann im Rahmen der Erfindung ohne zusätzliche
Fixierungselemente in den aufgefalteten Zustand bringbar sein. Dies
bedeutet, dass zu seiner Fixierung im aufgefalteten Zustand keinerlei
Klebflächen
oder sonstige externe Fixierungselemente wie Klammern vorgesehen
sind, sondern dass der Materi alschnitt nach Art einer Faltschachtel
im aufgefalteten Zustand stabilisiert wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform weist
der Materialschnitt folgende über
Falze miteinander verbundene Flächen
auf:
- a) eine rechteckige Bodenfläche, die
an einer Kante mit einer rechteckigen Stirnfläche und an der gegenüberliegenden
Kante mit einer Kopffläche
verbunden ist;
- b) die Kopffläche
weist eine Durchtrittsöffnung
für das
Kabel des Verbindungselementes auf;
- c) die Stirnfläche
ist an der der Bodenfläche
gegenüberliegenden
Kante mit einer Deckelfläche verbunden,
deren Form und Abmessung denen der Bodenfläche entsprechen.
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Im
aufgefalteten Zustand stehen Bodenfläche und Deckelfläche einander
im wesentlichen plan parallel gegenüber. Sie sind über die
geschlossene Stirnfläche
miteinander verbunden, die Kontaktseite des eingeschlossenen Verbindungselements
weist gegen diese Stirnfläche.
Rückseitig
ist die Kopffläche mit
einer Durchtrittsöffnung
für das
Kabel des Verbindungselements vorgesehen. Die Größe dieser Durchtrittsöffnung (sie
kann als Schlitz ausgebildet sein) ist vorzugsweise so gewählt, dass
das Kabel durchtreten kann, nicht jedoch der in der Schutzhülle eingeschlossene
Stecker.
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An
der Stirnfläche,
der Kopffläche
und/oder der Bodenfläche,
ggf. auch an der Deckelfläche
können
zusätzliche
Zungen vorgesehen sein, die die Schutzhülle (im aufgefalteten Zustand
seitlich, in der Ebene im wesentlichen senkrecht zu den Ebenen der Bodenfläche und
Stirnfläche)
abschließen.
Zungen können
hier in der Art einer Faltschachtel ineinander gesteckt sein, um
der aufgefalteten Schutzhülle
Stabilität
zu verleihen.
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Zur
reversiblen Fixierung des aufgefalteten Zustands kann zusätzlich eine
Ummantelung vorgesehen sein, die an der aufgefalteten Schutzhülle angebracht
wird. Diese Ummantelung kann beispielsweise als aufschiebbare Banderole
ausgebildet sein. Sie kann wiederum aus einem steifen Material wie beispielsweise
aus einem Kartonmaterial bestehen und aus einem flachen Lagerzustand
auffaltbar sein.
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Die
Erfindung wird nachstehend näher
beschrieben. Die Abbildungen, auf die dabei Bezug genommen wird,
zeigen
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1:
eine erfindungsgemäße Schutzhülle für D-Sub-Stecker
mit einer Banderole;
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2:
einen Aufbruch der Schutzhülle
mit Banderole aus 1;
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3:
die Schutzhülle
im aufgefalteten Zustand aus 1;
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4:
die Banderole aus 1;
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5:
eine Abwicklung der Schutzhülle
aus 3; und
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6:
eine Abwicklung der Banderole aus 4.
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In 1 ist
eine erfindungemäße Schutzhülle 2 für Stecker 4 dargestellt.
Die Schutzhülle 2 ist
mit einer Banderole 3 fixiert.
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Der
Stecker 4 liegt in der Schutzhülle 2 und ist von
dieser fast vollständig
umgeben. Lediglich an der Kopfseite 14 der Schutzhülle 2 ist
ein Schlitz 17 vorgesehen, durch den das am Stecker 4 befestigte Kabel 5 geführt wird.
Der Schlitz 17 ist dabei so dimensioniert, dass der Stecker 4 nicht
durch ihn aus der Schutzhülle 2 herausgezogen
werden kann. Die Schutzhülle 2 ist
faltbar und wird in der dargestellten Quaderform durch die Banderole 3 gehalten.
Der Aufriss in 2 zeigt, wie der Stecker 4 in
der Schutzhülle 2 zum
Liegen kommt, die 3 und 4 zeigen
die Schutzhülle 2 bzw.
die Banderole 3 in Einzeldarstellung.
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Die
Abwicklung der Schutzhülle 2 ist
in 5 dargestellt. An der einen Seite des Bodenteils 10 ist schwenkbar
die Stirnfläche 11 angebracht
(die Schwenkachse bzw. Kante ist als Strichpunktlinie dargestellt).
An der Stirnfläche 11 ebenfalls
schwenkbar angebracht sind ein Deckelteil 12 und Zungen 13. Auf
der anderen Seite des Bodenteils 10 ist die Kopffläche 14 und
davon ausgehend eine weitere Deckelfläche 15 sowie weitere
Zungen 16 vorgesehen. Sowohl die Kopffläche 14 als auch die
weitere Deckelfläche 15 weisen
einen Schlitz 17 auf, der sich vom freien Ende des weiteren
Deckelteils 15 bis zur Kante zwischen Kopf- 14 und
Bodenteil 10 erstreckt.
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Um
von dem in 5 dargestellten Zustand zum
aufgefalteten Zustand aus 3 zu gelangen, müssen alle
Kanten um 90° in
die gleiche Richtung gefaltet werden. Jeweils eine Zunge 13 und
eine Zunge 16 kommen dabei übereinander zu liegen, ebenso wie
die Deckelflächen 12 und 15.
Bei den Deckelflächen 12 und 15 ist
die geschlitzte Fläche 15 innenliegend.
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Die
Schutzhülle 2 ist
in dem in 3 dargestellten Zustand nicht
gesichert, d. h. die Schutzhülle 2 könnte sich
ohne Weiteres entfallen und einen innenliegenden Stecker 4 freigeben.
Um dies zu verhindern ist eine Banderole 3, wie in 4 dargestellt, vorgesehen.
Die Abwicklung der Banderole 3 ist in 6 dargestellt.
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Die
Banderole 3 weist zwei große Flächen 20 und 22 auf,
die in ihrer Größe in etwa
der Größe des Boden- 10 und
Deckelteils 12 der Schutzhülle 3 entsprechen.
Zwischen den beiden Flächen 20 und 22 ist
schwenkbar eine Seitenfläche 21 vorgesehen.
An den der Seitenfläche 21 gegenüberliegenden
Seiten der Flächen 20 und 22 ist
ebenfalls je eine Seitenfläche 24 und 28 vorgesehen.
Werden alle Kanten der Banderole 3 um 90° in die gleiche
Richtung gefaltet, so kommen die beiden letztgenannten Seitenflächen 24 und 28 übereinander
zu liegen und werden verklebt. Es ist aber auch vorstellbar, dass
z. B. die Seitenfläche 24 als
mindestens eine mit seitlichen Hinterschneidungen versehen Lasche
ausgebildet ist, während
z. B. an der Faltkante der Seitenfläche 28 mindestens
ein Schlitz vorgesehen ist, der zur formschlüssigen Aufnahme der mindestens
einen Lasche ausgebildet ist, wobei deren seitliche Hinterschneidungen
sich jeweils an den Enden des Schlitzes einhaken können. Dies
bietet den Vorteil, dass zur Fixierung der Banderole im aufgefalteten
Zustand keine zusätzlichen
Befestigungsmittel wie z. B. Klebstoff etc. erforderlich sind.
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Die
Banderole 3 ist in ihren Dimensionen so bemessen, dass
sie sich über
die Schutzhülle 2 stülpen lässt und
diese eng umschließt.
Sobald die Banderole 3 über
die Schutzhülle 2 gestülpt ist
(vgl. 1), ist die Schutzhülle 2 gesichert und
der Stecker 4 lässt
sich ohne das Entfernen oder Beschädigen der Banderole 3 nicht
mehr aus der Schutzhülle 2 entfernen.
Die Zungen 13, 16 der Schutzhülle 2 dienen dabei
der Stabilisierung der Kopf- 13 bzw. Stirnfläche 11.
Aufgrund der Zungen 13, 16 werden die genannten
Flächen
in einem 90° Winkel
zur Boden- 10 bzw. Deckelflächen 12, 15 gehalten.
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Um
den Stecker 4 der Schutzhülle 2 zu entnehmen,
muss lediglich die Banderole 3 von der Schutzhülle 2 geschoben
und die Schutzhülle 2 entfaltet
werden. Da es weder zu einer Beschädigung der Schutzhülle 2 noch
einer Zerstörung
der Banderole 3 kommt, kann die dargestellte Schutzhülle wieder
verwendet werden.
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Für die Lagerung
der Banderole 2 lassen sich die Flächen 20 und 22 so
verschieben, dass sie aufeinander zu liegen kommen. Die Banderole
ist also flach lagerbar.