[go: up one dir, main page]

DE102007052627A1 - Schutzhülle - Google Patents

Schutzhülle Download PDF

Info

Publication number
DE102007052627A1
DE102007052627A1 DE200710052627 DE102007052627A DE102007052627A1 DE 102007052627 A1 DE102007052627 A1 DE 102007052627A1 DE 200710052627 DE200710052627 DE 200710052627 DE 102007052627 A DE102007052627 A DE 102007052627A DE 102007052627 A1 DE102007052627 A1 DE 102007052627A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
protective cover
connecting element
cover according
covering
cable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE200710052627
Other languages
English (en)
Other versions
DE102007052627B4 (de
Inventor
Christian Krutscher
Christian Oelkers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lufthansa Technik AG
Original Assignee
Lufthansa Technik AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lufthansa Technik AG filed Critical Lufthansa Technik AG
Priority to DE200710052627 priority Critical patent/DE102007052627B4/de
Publication of DE102007052627A1 publication Critical patent/DE102007052627A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE102007052627B4 publication Critical patent/DE102007052627B4/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2585/00Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials
    • B65D2585/68Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form
    • B65D2585/86Containers, packaging elements or packages specially adapted for particular articles or materials for machines, engines, or vehicles in assembled or dismantled form for electrical components

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle (2) für ein an einem Kabelende (5) angeordnetes Verbindungselement (4). Die erfindungsgemäße Schutzhülle (2) ist aus einem steifen Material auffaltbar und umhüllt im aufgefalteten Zustand das Verbindungselement (4) im Wesentlichen vollflächig. Für das Kabel (5), an dem das Verbindungselement (4) befestigt ist, ist eine Durchtrittsöffnung (17) in der Schutzhülle (2) vorgesehen. Zur Fixierung der Schutzhülle (2) im aufgefalteten Zustand kann eine Banderole (3) vorgesehen sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzhülle für ein an einem Kabelende angeordnetes Verbindungselement.
  • Bei einer Vielzahl von elektrischen Geräten sind Anschlusskabel vorgesehen, die an ihrem einen Ende fest mit dem Gerät verbunden sind und an ihrem anderen Ende – dem freien Ende – einen Stecker aufweisen. Sofern das Anschlusskabel mit seinem Stecker am freien Ende nicht mit einem entsprechenden Gegenstück verbunden oder in einer festgelegten Position gesondert gesichert ist, kann der Stecker während des Transports oder beim Ein- und Ausbau des Geräts dessen Oberfläche verkratzen.
  • Insbesondere für D-Sub-Steckverbindungen sind Schutzkappen aus Kunststoff bekannt, die die Kontakte der Stecker schützen. Scharfkantige Zungenentlastungen werden durch solche Schutzkappen jedoch nicht abgedeckt und können das Gerät verkratzen.
  • Bekannt ist ebenfalls, Stecker in eine Tüte aus Bläschenfolie zu stecken. Diese Tüte wird mit einem Klebestreifen fixiert und verschlossen.
  • Trotz der schützenden Wirkung der Bläschenfolie kann nicht ausgeschlossen werden, dass spitze Kanten des Steckers die Folie durchdringen und das Gerät verkratzen. Außerdem lassen sich die Tüten meist nur einmal verwenden, da beim Entfernen des Klebe streifens die Folie beschädigt wird. Die Verpackung wird somit unbrauchbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Schutzhülle zur Verfügung zu stellen, die die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile nicht mehr oder zumindest nur in geringem Maße aufweist. Die erfindungsgemäße Lösung liegt in den Merkmalen des Hauptanspruches. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich auch den Unteransprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist demnach eine Schutzhülle für ein an einem Kabelende angeordnetes Verbindungselement, die aus einem steifen Material auffaltbar ist und im aufgefalteten Zustand das Verbindungselement im Wesentlichen vollflächig umhüllt, wobei sie eine Durchtrittsöffnung für das Kabel aufweist.
  • Zunächst seien einige im Rahmen der Erfindung verwendete Begriffe erläutert.
  • Bei einem an einem Kabelende angeordneten Verbindungselement handelt es sich insbesondere um ein Element für eine elektrische Steckverbindung. Beispielhaft genannt seien die sogenannten D-Sub-Stecker. Der Begriff Schutzhülle bezeichnet eine Umhüllung für Transport- und Lagerungszwecke, die verhindert, dass dieses Verbindungselement (insbesondere etwaige scharfe Metallkanten) Schäden anrichten, insbesondere Geräteoberflächen verkratzen. Diese Problematik tritt nur bei Transport und Lagerung der entsprechenden Kabel bzw. Geräte auf, da die Steckverbindung im Betriebszustand fest in einem entsprechenden Gegenstück positioniert ist.
  • Die Schutzhülle besteht aus einem steifen Material. Dieser Begriff bezeichnet jegliche Materialien, die eine hinreichende Festigkeit und Steifigkeit aufweisen, um bei normalen Transport- und Lagerungsvorgängen das Durchdrücken etwaiger scharfer Metallkanten durch das Material mit der Folge eines Verkratzens einer Geräteoberfläche vollständig oder weitgehend verhindern. Ein geeignetes steifes Material ist beispielsweise Karton.
  • Die Schutzhülle ist aus diesem Material auffaltbar. Das bedeutet, dass es sich um einen Materialschnitt mit vorgesehenen Knickstellen, insbesondere Falzen handelt. Der Materialschnitt kann aus einem vorzugsweise flachen Lagerzustand in den Nutzzustand aufgefaltet werden, in der er als Schutzhülle das Verbindungselement umhüllt. Die Schutzhülle kann so ausgebildet sein, dass das zu umschließende Verbindungselement im Zuge des Faltungsvorgangs darin eingeschlossen wird und lediglich eine Öffnung für den Durchtritt des Kabels verbleibt, durch die das Verbindungselement selbst nicht durchtreten und damit herausrutschen kann.
  • Geeignete Stärken für ein Kartonmaterial sind 0,5 bis 2 mm, vorzugsweise 0,8 bis 1 mm.
  • Die Schutzhülle kann im aufgefalteten Zustand vorzugsweise eine im wesentlichen quaderförmige Form aufweisen und beispielsweise zur Umhüllung eines D-Sub-Steckverbinders ausgebildet sein. Bevorzugt ist sie aus einem im Lagerzustand flachen Materialschnitt auffaltbar. Der Materialschnitt kann somit flach und damit platzsparend gelagert werden. Eine solche Schutzhülle kann mehrfach wieder verwendbar sein und der Materialschnitt nach der Verwendung wieder flach zusammengefaltet gelagert sein.
  • Der Materialschnitt kann im Rahmen der Erfindung ohne zusätzliche Fixierungselemente in den aufgefalteten Zustand bringbar sein. Dies bedeutet, dass zu seiner Fixierung im aufgefalteten Zustand keinerlei Klebflächen oder sonstige externe Fixierungselemente wie Klammern vorgesehen sind, sondern dass der Materi alschnitt nach Art einer Faltschachtel im aufgefalteten Zustand stabilisiert wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Materialschnitt folgende über Falze miteinander verbundene Flächen auf:
    • a) eine rechteckige Bodenfläche, die an einer Kante mit einer rechteckigen Stirnfläche und an der gegenüberliegenden Kante mit einer Kopffläche verbunden ist;
    • b) die Kopffläche weist eine Durchtrittsöffnung für das Kabel des Verbindungselementes auf;
    • c) die Stirnfläche ist an der der Bodenfläche gegenüberliegenden Kante mit einer Deckelfläche verbunden, deren Form und Abmessung denen der Bodenfläche entsprechen.
  • Im aufgefalteten Zustand stehen Bodenfläche und Deckelfläche einander im wesentlichen plan parallel gegenüber. Sie sind über die geschlossene Stirnfläche miteinander verbunden, die Kontaktseite des eingeschlossenen Verbindungselements weist gegen diese Stirnfläche. Rückseitig ist die Kopffläche mit einer Durchtrittsöffnung für das Kabel des Verbindungselements vorgesehen. Die Größe dieser Durchtrittsöffnung (sie kann als Schlitz ausgebildet sein) ist vorzugsweise so gewählt, dass das Kabel durchtreten kann, nicht jedoch der in der Schutzhülle eingeschlossene Stecker.
  • An der Stirnfläche, der Kopffläche und/oder der Bodenfläche, ggf. auch an der Deckelfläche können zusätzliche Zungen vorgesehen sein, die die Schutzhülle (im aufgefalteten Zustand seitlich, in der Ebene im wesentlichen senkrecht zu den Ebenen der Bodenfläche und Stirnfläche) abschließen. Zungen können hier in der Art einer Faltschachtel ineinander gesteckt sein, um der aufgefalteten Schutzhülle Stabilität zu verleihen.
  • Zur reversiblen Fixierung des aufgefalteten Zustands kann zusätzlich eine Ummantelung vorgesehen sein, die an der aufgefalteten Schutzhülle angebracht wird. Diese Ummantelung kann beispielsweise als aufschiebbare Banderole ausgebildet sein. Sie kann wiederum aus einem steifen Material wie beispielsweise aus einem Kartonmaterial bestehen und aus einem flachen Lagerzustand auffaltbar sein.
  • Die Erfindung wird nachstehend näher beschrieben. Die Abbildungen, auf die dabei Bezug genommen wird, zeigen
  • 1: eine erfindungsgemäße Schutzhülle für D-Sub-Stecker mit einer Banderole;
  • 2: einen Aufbruch der Schutzhülle mit Banderole aus 1;
  • 3: die Schutzhülle im aufgefalteten Zustand aus 1;
  • 4: die Banderole aus 1;
  • 5: eine Abwicklung der Schutzhülle aus 3; und
  • 6: eine Abwicklung der Banderole aus 4.
  • In 1 ist eine erfindungemäße Schutzhülle 2 für Stecker 4 dargestellt. Die Schutzhülle 2 ist mit einer Banderole 3 fixiert.
  • Der Stecker 4 liegt in der Schutzhülle 2 und ist von dieser fast vollständig umgeben. Lediglich an der Kopfseite 14 der Schutzhülle 2 ist ein Schlitz 17 vorgesehen, durch den das am Stecker 4 befestigte Kabel 5 geführt wird. Der Schlitz 17 ist dabei so dimensioniert, dass der Stecker 4 nicht durch ihn aus der Schutzhülle 2 herausgezogen werden kann. Die Schutzhülle 2 ist faltbar und wird in der dargestellten Quaderform durch die Banderole 3 gehalten. Der Aufriss in 2 zeigt, wie der Stecker 4 in der Schutzhülle 2 zum Liegen kommt, die 3 und 4 zeigen die Schutzhülle 2 bzw. die Banderole 3 in Einzeldarstellung.
  • Die Abwicklung der Schutzhülle 2 ist in 5 dargestellt. An der einen Seite des Bodenteils 10 ist schwenkbar die Stirnfläche 11 angebracht (die Schwenkachse bzw. Kante ist als Strichpunktlinie dargestellt). An der Stirnfläche 11 ebenfalls schwenkbar angebracht sind ein Deckelteil 12 und Zungen 13. Auf der anderen Seite des Bodenteils 10 ist die Kopffläche 14 und davon ausgehend eine weitere Deckelfläche 15 sowie weitere Zungen 16 vorgesehen. Sowohl die Kopffläche 14 als auch die weitere Deckelfläche 15 weisen einen Schlitz 17 auf, der sich vom freien Ende des weiteren Deckelteils 15 bis zur Kante zwischen Kopf- 14 und Bodenteil 10 erstreckt.
  • Um von dem in 5 dargestellten Zustand zum aufgefalteten Zustand aus 3 zu gelangen, müssen alle Kanten um 90° in die gleiche Richtung gefaltet werden. Jeweils eine Zunge 13 und eine Zunge 16 kommen dabei übereinander zu liegen, ebenso wie die Deckelflächen 12 und 15. Bei den Deckelflächen 12 und 15 ist die geschlitzte Fläche 15 innenliegend.
  • Die Schutzhülle 2 ist in dem in 3 dargestellten Zustand nicht gesichert, d. h. die Schutzhülle 2 könnte sich ohne Weiteres entfallen und einen innenliegenden Stecker 4 freigeben. Um dies zu verhindern ist eine Banderole 3, wie in 4 dargestellt, vorgesehen. Die Abwicklung der Banderole 3 ist in 6 dargestellt.
  • Die Banderole 3 weist zwei große Flächen 20 und 22 auf, die in ihrer Größe in etwa der Größe des Boden- 10 und Deckelteils 12 der Schutzhülle 3 entsprechen. Zwischen den beiden Flächen 20 und 22 ist schwenkbar eine Seitenfläche 21 vorgesehen. An den der Seitenfläche 21 gegenüberliegenden Seiten der Flächen 20 und 22 ist ebenfalls je eine Seitenfläche 24 und 28 vorgesehen. Werden alle Kanten der Banderole 3 um 90° in die gleiche Richtung gefaltet, so kommen die beiden letztgenannten Seitenflächen 24 und 28 übereinander zu liegen und werden verklebt. Es ist aber auch vorstellbar, dass z. B. die Seitenfläche 24 als mindestens eine mit seitlichen Hinterschneidungen versehen Lasche ausgebildet ist, während z. B. an der Faltkante der Seitenfläche 28 mindestens ein Schlitz vorgesehen ist, der zur formschlüssigen Aufnahme der mindestens einen Lasche ausgebildet ist, wobei deren seitliche Hinterschneidungen sich jeweils an den Enden des Schlitzes einhaken können. Dies bietet den Vorteil, dass zur Fixierung der Banderole im aufgefalteten Zustand keine zusätzlichen Befestigungsmittel wie z. B. Klebstoff etc. erforderlich sind.
  • Die Banderole 3 ist in ihren Dimensionen so bemessen, dass sie sich über die Schutzhülle 2 stülpen lässt und diese eng umschließt. Sobald die Banderole 3 über die Schutzhülle 2 gestülpt ist (vgl. 1), ist die Schutzhülle 2 gesichert und der Stecker 4 lässt sich ohne das Entfernen oder Beschädigen der Banderole 3 nicht mehr aus der Schutzhülle 2 entfernen. Die Zungen 13, 16 der Schutzhülle 2 dienen dabei der Stabilisierung der Kopf- 13 bzw. Stirnfläche 11. Aufgrund der Zungen 13, 16 werden die genannten Flächen in einem 90° Winkel zur Boden- 10 bzw. Deckelflächen 12, 15 gehalten.
  • Um den Stecker 4 der Schutzhülle 2 zu entnehmen, muss lediglich die Banderole 3 von der Schutzhülle 2 geschoben und die Schutzhülle 2 entfaltet werden. Da es weder zu einer Beschädigung der Schutzhülle 2 noch einer Zerstörung der Banderole 3 kommt, kann die dargestellte Schutzhülle wieder verwendet werden.
  • Für die Lagerung der Banderole 2 lassen sich die Flächen 20 und 22 so verschieben, dass sie aufeinander zu liegen kommen. Die Banderole ist also flach lagerbar.

Claims (14)

  1. Schutzhülle (2) für ein an einem Kabelende (5) angeordnetes Verbindungselement (4), gekennzeichnet durch folgende Merkmale: d) die Schutzhülle (2) ist aus einem steifen Material auffaltbar; e) die Schutzhülle (2) umhüllt im aufgefalteten Zustand das Verbindungselement (4) im Wesentlichen vollflächig, wobei sie eine Durchtrittsöffnung (17) für das Kabel aufweist.
  2. Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das steife Material ein Kartonmaterial ist.
  3. Schutzhülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kartonmaterial eine Stärke von 0,5 bis 2 mm, vorzugsweise von 0,8 bis 1 mm aufweist.
  4. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie im aufgefalteten Zustand eine Quaderform aufweist.
  5. Schutzhülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie zur Umhüllung eines D-Sub-Steckverbinders ausgebildet ist.
  6. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzhülle aus einem im Lagerzustand flachen Materialschnitt auffaltbar ist.
  7. Schutzhülle nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialschnitt ohne zusätzliche Fixierungselemente in den aufgefalteten Zustand bringbar ist.
  8. Schutzhülle nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialschnitt zum Auffalten mit darin angeordnetem Verbindungselement (4) ausgebildet ist, wobei sie durch den Auffaltungsvorgang das Verbindungselement (4) umhüllt.
  9. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialschnitt eine Mehrzahl von über Falze miteinander verbundenen Flächen (10, 11, 12, 13, 14, 15, 16) aufweist.
  10. Schutzhülle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialschnitt aufweist: a) eine rechteckige Bodenfläche (10), die an einer Kante mit einer rechteckigen Stirnfläche (11) und an der gegenüberliegenden Kante mit einer Kopffläche (14) verbunden ist; b) die Kopffläche (14) weist eine Durchtrittsöffnung für das Kabel des Verbindungselementes auf; c) die Stirnfläche (11) ist an der, der Bodenfläche (10) gegenüberliegenden Kante mit einer Deckelfläche (12) verbunden, deren Form und Abmessung denen der Bodenfläche (10) entsprechen.
  11. Schutzhülle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich an Stirnfläche (11) und/oder Kopffläche (14) angeordnete Zungen (13, 16) vorgesehen sind, die die Schutzhülle im aufgefalteten Zustand in einer Ebene im wesentlichen senkrecht zu den Ebenen der Bodenfläche (10) und Stirnfläche (11) abschließen.
  12. Schutzhülle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich eine Ummantelung (3) zur Fixierung des aufgefalteten Zustands aufweist.
  13. Schutzhülle nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (3) als aufschiebbare Banderole ausgebildet ist.
  14. Schutzhülle nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (3) aus einem steifen Material, vorzugsweise aus einem Kartonmaterial besteht.
DE200710052627 2007-11-05 2007-11-05 Schutzhülle Active DE102007052627B4 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710052627 DE102007052627B4 (de) 2007-11-05 2007-11-05 Schutzhülle

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710052627 DE102007052627B4 (de) 2007-11-05 2007-11-05 Schutzhülle

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE102007052627A1 true DE102007052627A1 (de) 2009-05-07
DE102007052627B4 DE102007052627B4 (de) 2011-04-21

Family

ID=40514369

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200710052627 Active DE102007052627B4 (de) 2007-11-05 2007-11-05 Schutzhülle

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102007052627B4 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3000747A1 (de) * 2014-09-25 2016-03-30 Electrolux Appliances Aktiebolag Transportverpackungsanordnung für ein Haushaltsgerät
EP4422001A1 (de) * 2023-02-27 2024-08-28 Amadeus G. Zenk Schutzhülle für einen kabelstecker

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2253974A (en) * 1939-01-11 1941-08-26 Monowatt Electric Corp Paper container
DE1739474U (de) * 1956-09-05 1957-02-07 Licentia Gmbh Verpackung fuer elektrische anschlusskabel.
US4037720A (en) * 1976-07-26 1977-07-26 Mcgurk Joseph Battery jumper cable carrier
US6135283A (en) * 1999-05-17 2000-10-24 Shining Blick Enterprises Co., Ltd. Electric plug carrier and light string packing arrangement

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2253974A (en) * 1939-01-11 1941-08-26 Monowatt Electric Corp Paper container
DE1739474U (de) * 1956-09-05 1957-02-07 Licentia Gmbh Verpackung fuer elektrische anschlusskabel.
US4037720A (en) * 1976-07-26 1977-07-26 Mcgurk Joseph Battery jumper cable carrier
US6135283A (en) * 1999-05-17 2000-10-24 Shining Blick Enterprises Co., Ltd. Electric plug carrier and light string packing arrangement

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3000747A1 (de) * 2014-09-25 2016-03-30 Electrolux Appliances Aktiebolag Transportverpackungsanordnung für ein Haushaltsgerät
EP4422001A1 (de) * 2023-02-27 2024-08-28 Amadeus G. Zenk Schutzhülle für einen kabelstecker

Also Published As

Publication number Publication date
DE102007052627B4 (de) 2011-04-21

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE2849680A1 (de) Vorratsbehaelter fuer eine heftpflasterpackung
WO2013050251A1 (de) Vorrichtung zur verpackung eines wischblatts
DE102007052627B4 (de) Schutzhülle
DE202011000040U1 (de) Aufbewahrungsbehälter für ein Warndreieck
DE102007034862B4 (de) Verfahren zur Herstellung einer Verpackung und Warenschieber zum Einsatz in einer Verpackung
DE112012001740T5 (de) Tabakproduktpackungsstange
DE202014002852U1 (de) Warendisplay mit Topper
DE2205856B2 (de) Transport- und Schaupackung zur Aufnahme plattenförmiger Gegenstände, insbesondere Schokoladetafeln
DE102004034273B3 (de) Karton mit Folie
EP2006206A1 (de) Leistenverpackungssystem
WO2015014802A1 (de) Spenderbox
DE102024116288B3 (de) Kraftwagen mit einer Ladeklappe sowie Verfahren
DE1949648U (de) Schuhschachtel.
DE60308008T2 (de) Verfahren zur Verpackung von Flaschen in einem Verpackungsbehälter aus einem halbstarren Material, ohne Zwischeneinlageorgange zwischen den Flaschen
DE7805338U1 (de) Zettelkasten
CH707097A1 (de) Vorrichtung zum Aufbewahren und Abgeben eines Kabels, insbesondere eines Kabels zur Datenübertragung.
DE102006050973B4 (de) Auf eine Zahnbürste aufsetzbarer Zahnbürstenkopf
DE9211579U1 (de) Verkaufspackung
DE102022002283A1 (de) Klemmkörper zum Schließen, Zusammenhalten und Wiederöffnen der Klappen einer Faltschachtel
DE3641484A1 (de) Verpackung mit einem behaelter-teil und einem deckel-teil
DE202004011079U1 (de) Karton mit Folie
DE202009017720U1 (de) Verpackungszuschnitt einer zum Aufnehmen in eine Umverpackung bestimmten Innenverpackung
DE202021003106U1 (de) Druckprodukt
DE850218C (de) Packung fuer eine Mehrzahl nicht umhuellter Rasierklingen
DE102020127826A1 (de) Verpackung und Verfahren zum Verpacken eines Gegenstands

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
R020 Patent grant now final

Effective date: 20110722

R082 Change of representative

Representative=s name: GLAWE DELFS MOLL PARTNERSCHAFT MBB VON PATENT-, DE

Representative=s name: GLAWE DELFS MOLL PARTGMBB, DE